ANMELDUNG FÜR AUSSTELLER UND MITAUSSTELLER. · Teilnahmepaket Zukunft Holz (inkl. Grundpaket...

4
ANMELDUNG FÜR AUSSTELLER UND MITAUSSTELLER. Bitte pro Aussteller oder Mitaussteller eine separate Anmeldung ausfüllen. Für Mehrfachbeteiligungen bzw. für Mitaussteller bitte diese Anmeldung kopieren. Dieses Formular können Sie auch online ausfüllen: holz.ch / anmeldung Adresse des Ausstellers bzw. Mitausstellers Firma Kontaktperson Frau Herr Zusatz Name / Vorname Adresse Korrespondenzsprache d f Land/PLZ / Ort Telefon Telefon E-Mail Internet Funktion Mitglied HBT Mitglied tecnoswiss Falls Ihre Korrespondenz- oder Rechnungsadresse nicht identisch mit der Ausstelleradresse ist, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Sektoren Entsprechend dem Schwergewicht unserer Produkte / Dienstleistungen wünschen wir die Platzierung in folgendem Sektor: Maschinen / Werkzeuge Beschläge Holzbau / Dach / Gebäudehülle Rohstoffe / Werkstoffe / Halbfabrikate Fertigbauteile / Möbelelemente Hilfsmaterial / Zubehör Transport / Lagerung Energie und Nachhaltigkeit IT / Digitalisierung Fokus Bildung / Dienstleistungen / Verbände

Transcript of ANMELDUNG FÜR AUSSTELLER UND MITAUSSTELLER. · Teilnahmepaket Zukunft Holz (inkl. Grundpaket...

ANMELDUNG FÜR AUSSTELLER UND MITAUSSTELLER.

Bitte pro Aussteller oder Mitaussteller eine separate Anmeldung ausfüllen. Für Mehrfach beteiligungen bzw. für Mitaussteller bitte diese Anmeldung kopieren. Dieses Formular können Sie auch online ausfüllen: holz.ch / anmeldung

Adresse des Ausstellers bzw. Mitausstellers

Firma Kontaktperson Frau Herr

Zusatz Name / Vorname

Adresse Korrespondenzsprache d f

Land/PLZ / Ort Telefon

Telefon E-Mail

Internet Funktion

Mitglied HBT Mitglied tecnoswiss

Falls Ihre Korrespondenz- oder Rechnungsadresse nicht identisch mit der Ausstelleradresse ist, teilen Sie uns dies bitte separat mit.

Sektoren

Entsprechend dem Schwergewicht unserer Produkte / Dienstleistungen wünschen wir die Platzierung in folgendem Sektor:

Maschinen / Werkzeuge

Beschläge

Holzbau / Dach / Gebäudehülle

Rohstoffe / Werkstoffe / Halbfabrikate

Fertigbauteile / Möbelelemente

Hilfsmaterial / Zubehör

Transport / Lagerung

Energie und Nachhaltigkeit

IT / Digitalisierung

Fokus Bildung / Dienstleistungen / Verbände

Nicht verpassen:Platzierungsbeginn im Februar 2019.

!

Gewünschte Beteiligung

Hauptaussteller

Als Hauptaussteller bestellen wir folgende Ausstellungsfläche: Front ca. m × Tiefe ca. m = m2

Mitaussteller (siehe Ausstellerreglement, Pos. 1.2) pauschal inkl. Grundpaket holz24: CHF 1 750

Wir sind Mitaussteller der Firma:

Flächenpreise pro m2 (exkl. MWST.)

Frühbucherpreis bei Anmeldung bis 31.12.2018

bis 49 m2 50 – 299 m2 300 – 599 m2 600 – 800 m2 ab 800 m2

Mitglieder tecnoswiss / HBT CHF 220 CHF 196 CHF 179 CHF 174 CHF 165*

Nichtmitglieder CHF 256 CHF 232 CHF 210 auf Anfrage

Normalpreis

Mitglieder tecnoswiss / HBT CHF 225 CHF 201 CHF 184 CHF 179 CHF 171

Nichtmitglieder CHF 261 CHF 237 CHF 215 auf Anfrage

Zuschläge für zusätzliche offene Seiten (eine offene Seite ist inbegriffen)

2 offene Seiten (Eckstand) +18 % 3 offene Seiten (Kopfstand) +20 % 4 offene Seiten (Inselstand) +22 %

Kein Zuschlag für offene Seiten ab 150 m2

*Gültig bei Anmeldung bis 31.10.18

Bitte beachten Sie, dass offene Seiten ohne Zustimmung der Messeleitung nicht verbaut werden dürfen.

Platzierungswünsche

Platzierung analog Holz 2016 Front fixieren m In der Nähe von Aussteller

Front und Tiefe fixieren m × m Tiefe fixieren m Nicht in der Nähe von Aussteller

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.

Wir beabsichtigen, einen mehrstöckigen Stand zu bauen. Erdgeschoss zu 100 %, 1. Stock zu 50 % des Grundflächenpreises.

Mehrgeschossige Stände sowie Projekte mit mehr als 100 m2 müssen der MCH Messe Schweiz (Basel) AG zur Genehmigung

eingereicht werden.

Wir haben bereits einen Standbauer. Firma / Ort

Angaben zu den Produkten

Als Hersteller zeigen wir folgende Produkte:

Als Vertreter (Grossist usw.) stellen wir die Produkte folgender Hersteller aus:

Name Name

Land Land

Fabrikationsprogramm Fabrikationsprogramm

Wir zeigen lärmintensive Exponate (z.B. Absauganlagen, Filter, Ventilatoren und Kompressoranlagen).

Schalldämmung erforderlich, siehe Zulassungsbedingungen der Holz, Pos. d

Wir stellen Exponate über 3,5 Tonnen aus, mit folgenden Massen:

Wir stellen Exponate mit einer Länge von über 4 Meter aus

Bitte beachten:

Die Aussteller für Maschinen, Werkzeuge und Anlagen müssen der Messeleitung bis zum 15. Juni 2019 eine Liste ihrer Lieferwerke

einreichen, deren Produkte nur dann ausgestellt werden dürfen, wenn zu diesem Zeitpunkt klare Vertretungsverträge bestehen.

Teilnahmepaket Zukunft Holz (inkl. Grundpaket holz24)

Nichtmitglieder Mitglieder tecnoswiss / HBT

Paket Mini Tischpräsenz CHF 2 500 CHF 2 300

Paket Medium 9 m2 Standfläche CHF 4 700 CHF 4 400

Paket Large 24 m2 Standfläche CHF 7 650 CHF 7 150

Details zu den verfügbaren Paketen finden Sie auf holz.ch.

Ausstellerverzeichnis holz24

Obligatorisches Grundpaket CHF 790 Logopaket CHF 1 290

Neuheitenpaket CHF 580 All-in-Paket CHF 2 260

Die Detailinformationen finden Sie unter holz.ch/aussteller

Systemstandbau

Die Detailinformationen finden Sie unter www.holz.ch/aussteller

Wir bestellen das Modell Eco plus

(Systemstand mit Teppich, Beschriftung, Beleuchtung, Strom

und Reinigung)

Wir bestellen das All-inclusive-Paket Easy 9 m2

(inkl. Flächenmiete; Systemstand mit Teppich, Beschriftung,

Beleuchtung, Strom, Reinigung, Kabine, Garderobe,

Ver sicherung, Aussteller- und Besuchereintritte,

obligatorisches Grundpaket holz24)

CHF 178 / m2 (exkl. Flächenmiete)

CHF 5 450 (Nichtmitglieder)

CHF 5 150 (Mitglieder tecnoswiss / HBT)

Wir bestellen zusätzlich m2 à CHF 440 / m2

Zulassungsbedingungen

Grundsätzlich gelten das Ausstellerreglement, die Betriebsordnung und die Standbauvorschriften der MCH Messe Schweiz (Basel) AG.

Folgende Zusätze gelten speziell für die Holz 2019:

a) Ausländische Aussteller und Werksvertreter dürfen im Fachbereich «Maschinen, Werkzeuge» nur ausstellen, wenn für diese Marke

am 1. Januar 2019 nicht bereits ein offizieller Schweizer Vertreter vorhanden ist. Im gleichen Fachbereich sind ausländische Handels-

firmen nicht zugelassen. Es muss ein Geschäftssitz in der Schweiz nachgewiesen werden.

Ausnahmen für ausländische Aussteller

Wenn ein ausländisches Handelshaus oder ein ausländischer Lieferant mit Produkten und Marken, die bereits unter Schweizer

Vertretung sind, unter seinem Firmennamen und mit seiner Präsenz ausstellen möchte, ist dies möglich, sofern die Schweizer

Vertretung hierfür eine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Aussteller muss jedoch bei der Schweizer Vertretung räumlich ange-

gliedert sein.

b) Die Aussteller für Maschinen, Werkzeuge und Anlagen müssen der Messeleitung bis zum 15. Juni 2019 eine Liste ihrer Lieferwerke

einreichen, deren Produkte nur dann ausgestellt werden dürfen, wenn zu diesem Zeitpunkt klare Vertretungsverträge bestehen.

c) Die Aussteller sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der Ausstellerreglemente. Die Messeleitung ist berechtigt, Verträge

einzusehen und Produkte abzuweisen, falls diese den Reglementen nicht entsprechen. Gegebenenfalls erfolgt ihre Entfernung vom

Stand durch die Messeleitung auf Kosten des Ausstellers. Im Weiteren behält sich die Messeleitung vor, Bussen in der Höhe von

bis zu CHF 20 000 aufzuerlegen.

d) Absauganlagen (Filter und Ventilatoren) und Kompressoranlagen müssen mit Schallschutz umschlossen sein.

e) Es dürfen keine Gebrauchtwaren-Ausstellungsgüter ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden (Occasionsmaschinen).

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Holz, 15. bis 19. Oktober 2019

MCH Messe Schweiz (Basel) AG, 4005 Basel, Schweiz

T +41 58 200 20 20, F +41 58 206 21 88

[email protected], www.holz.ch

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Anwendbare Reglemente

Mit der Unterzeichnung dieser Anmeldung anerkennt der Aussteller die allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Zulassungsbedin-

gungen und das Ausstellerreglement für die Holz 2019 als verbindlich. Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG behält sich vor, im Einzelfall

entsprechende weitergehende Anordnungen und Weisungen zu erlassen und durchzusetzen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der

Betriebsordnung und der Standbau- und Gestaltungsrichtlinien. Sie finden die Dokumente unter holz.ch/aussteller.

Vorauszahlung (Depot)

Für die technischen Anschlüsse sowie weitere Dienstleistungen (Parking, Medieneinträge usw.) wird zusammen mit der Akontorechnung

für die Standfläche eine Vorauszahlung erhoben (Standfläche bis 39 m2 CHF 1 000, Standfläche 40 – 79 m2 CHF 1 500, Standfläche 80 m2

und mehr CHF 2 500, Systemstände CHF 300). Diese Vorauszahlung wird nach der Messe mit den effektiven Aufwendungen verrechnet

(Messeschlussrechnung).

Technische Anschlüsse und weitere Dienstleistungen

Nach erfolgter Standplatzzuteilung erhalten die Aussteller weitere Informationen zur Vorbereitung ihrer Messebeteiligung. Die Einrich-

tung der technischen Anschlüsse und die Ausführung weiterer Dienstleistungen erfolgen nur aufgrund von Bestellungen mit den dafür

vorgesehenen Formularen (Ausnahme: Systemstände). Sämtliche Bestellformulare finden Sie in unserem Internetbestellservice

m-manager unter www.m-manager.com. Bitte beachten Sie, dass Trennwände nur gegen separate Bestellung gestellt werden.

Standbau- und Gestaltungsrichtlinien

Die Standplatzangebote werden zusammen mit den einzuhaltenden Standbau- und Gestaltungsrichtlinien für den betreffenden Stand-

ort versandt.

Datenschutzbestimmungen

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Aussteller damit einverstanden, dass seine Personen- und Firmendaten von

der MCH Messe Schweiz (Basel) AG oder einer von ihr beauftragten Firma bearbeitet und zwecks Erbringung von Dienstleistungen im

Zusammenhang mit der Messebeteiligung an einen Vertragspartner der MCH Messe Schweiz (Basel) AG bekannt gegeben werden

können. Andernfalls informiert der Aussteller die Messeleitung gleichzeitig mit der Rücksendung der unterzeichneten Anmeldung.

Vertragsbestätigung der Messeleitung

Die Messeleitung wird nach Erhalt dieser Anmeldung die definitive Platzzuteilung separat bestätigen. Mit der Bestätigung wird

der Ausstellervertrag in allen Teilen rechtskräftig. Die Bestätigung bildet einen integrierenden Bestandteil des Ausstellervertrages.

Erklärung

Der Aussteller bestätigt mit seiner Unterschrift, die allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Bestimmungen des Ausstellerreglemen-

tes in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen zu haben.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

Hauptaussteller Mitaussteller

Ort und Datum Ort und Datum

Firma und rechtsverbindliche Unterschrift Firma und rechtsverbindliche Unterschrift