Antje Tillmann informiert: „Brief aus Berlin“ 14/2010
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Transcript of Antje Tillmann informiert: „Brief aus Berlin“ 14/2010
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Newsletter 14/2010Oktober 2010 (3)
Jahressteuergesetz bringt viele Verbesserungen
Am Donnerstag hat der Bundestag das Jahressteuer-gesetz 2010 beschlossen. Hervorzuheben ist vorallem die rückwirkend für alle offenen Fälle ab 2007wieder eingeführte Absetzbarkeit des häuslichenArbeitszimmers in den Fällen, in denen kein andererArbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies ist regelmäßigbei Lehrern der Fall. Hiermit entlasten wir dieSteuerzahler um jährlich 250 Mio. €.Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werdenunklare Formulierungen beseitigt; ausländischeSaisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft werden vonder Steuererklärungspflicht befreit. EhrenamtlicheBetreuer, Vormünder und Pfleger entlasten wir um10 Mio. €, weil wir den Steuerfreibetrag für Einnahmenaus diesen Tätigkeiten von 500 € auf 2.100 € an-heben. Eingetragene Lebenspartnerschaften werdenkünftig im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerb-steuerrecht Eheleuten gleichgestellt. Außerdem wirddie Information der Arbeitnehmer über erstmalsgebildete elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmalenicht durch den Arbeitgeber, sondern durch dieFinanzämter erfolgen. Hiermit konnten wir verhindern,dass Arbeit-gebern Bürokratiekosten von 95 Mio. €entstehen.
Die Wirtschaft konnten wir von 800 Mio. € entlasten,indem wir eine verfassungswidrige Übergangsrege-lung der rot-grünen Bundesregierung beim Übergangvom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahrenändern. Mit der Umkehr der Umsatzsteuerpflicht inbestimmten Wirtschaftszweigen bekämpfen wir denUmsatzsteuerbetrug, was Mehreinnahmen von40 Mio. € bringt.-----------------------------------------------------------------------
Elterngeld nicht mehr für Spitzenverdiener
Die christlich-liberale Koalition hat sich nun daraufverständigt, Spitzenverdienern kein Elterngeld mehrzu zahlen. Menschen, die den Höchststeuersatz von45 Prozent zahlen, sollen ab 2011 vom Bezug desElterngelds ausgenommen werden. Diese Steuer istein Zuschlag auf die Einkommensteuer, der fürEhepaare ab einem Jahreseinkommen von 500.000Euro, für Ledige ab 250.000 Euro fällig wird. ImFrühjahr hatte die Regierungskoalition bereitsbeschlossen, das Elterngeld von monatlich 300 Euroauf Hartz-IV-Zahlungen anzurechnen.------------------------------------------------------------------------
Koalition zieht Konsequenz aus Bankenkrise
Das Plenum hat auch das Restrukturierungsgesetzbeschlossen. Kernelemente sind die Deckelung derGehälter aller Mitarbeiter und Vorstände von staatlichgestützten Instituten, ein geordnetes Sanierungs- undReorganisationsverfahren sowie die Einführung einerBankenabgabe für den Restrukturierungsfonds.Mitarbeiter staatlich gestützter Banken dürfen künftignicht mehr als 500.000 € verdienen. Bei einerstaatlichen Beteiligung von mehr als 75 Prozentwerden variable Vergütungen komplett gestrichen. Beigeringerer Staatsbeteiligung bleiben Boni erhalten,wobei die Gesamtvergütung 500.000 € jedoch nichtüberschreiten darf.
Der Restrukturierungsfonds wird eingerichtet, damitder Bankensektor künftig Maßnahmen zur Abwicklungeiner systemrelevanten Bank selbst finanzieren kann.Als gesetzliche Zielgröße werden 70 Mrd. € festgelegt.Das Engagement des Staates und damit derSteuerzahler muss sich in Zukunft auf dasNotwendigste beschränken. Die Höhe derSonderabgabe wird sich nach dem jeweiligensystemischen Risiko des Kreditinstituts richten.Förderbanken werden von der Beitragspflichtausgenommen. Künftig wird der Bankenaufsicht BaFindas Recht eingeräumt, jederzeit einzugreifen, wenneine Bank in Schwierigkeiten gerät.------------------------------------------------------------------------
Brief aus BerlinAnt je T i l lmann info rm iert
Die Schule der Phantasie in Weimar Schöndorfkonnte sich für die Ausstattung ihrer Entdecker-werkstatt über einen Scheck über Lottomittelzuwen-dungen in Höhe von 1.000 € freuen.(hinten v.l.n.r. Weimars Bürgermeister C. Schwind, A.Tillmann sowie Projektleiterin Jasmin Brudenz)------------------------------------------------------------------------
Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen
Im Zuge der Neugestaltung der Regelleistung nachSGB-II werden wir auch eine Neuregelung derHinzuverdienstgrenzen vornehmen, die ALG II-Empfängern den Absprung in eine voll sozialversiche-rungspflichtige Beschäftigung erleichtern soll. DieHinzuverdienste sollen daher ab dem 1. Juli 2011 wiefolgt geregelt werden: Die ersten 100 EuroHinzuverdienst bleiben für ALG II-Empfänger alsFreibetrag bestehen. Gleich bleibt auch, dass beieinem Zuverdienst zwischen 100 und 800 Euro 20Prozent nicht angerechnet werden. Neu ist hingegen,dass ALG II-Empfänger bei einem Hinzuverdienst bis1.000 Euro vom Betrag zwischen 800 und 1.000 Euronun 20 statt derzeit 10 Prozent behalten dürfen. Fürdie Beitragsspanne von 1.000 bis 1.200 Euro bzw.1.000 bis 1.500 Euro (für Haushalte mit Kindern) bleibtes wie bisher bei zehn Prozent. Der Betrag, den ALG-II-Empfänger maximal im Monat hinzuverdienenkönnen, steigt damit für Alleinstehende um 20 Eurovon 280 auf 300 Euro, für Familien mit Kindern von310 auf 330 Euro. Damit setzen wir für HinzuverdienerAnreize, mehr Stunden und damit vollzeitnäher zuarbeiten.------------------------------------------------------------------------
ImpressumAntje Tillmann [email protected]: Johannes Nehlsen, 29. Oktober 2010
Unterstützung von Kindern von Geringverdienern
Der Kinderzuschlag wird künftig neben der bisherigenGeldleistung in Höhe von bis zu 140 Euro auchLeistungen umfassen für eintägige Schulausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung, die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Mit der Ausweitung des Kinderzuschlags sorgen wirdafür, dass die 300.000 Kinder aus Familien, die trotzharter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen, gleichberechtigte Bildungs- undEntwicklungschancen erhalten. Der Kinderzuschlagwird Eltern gewährt, die zwar genug verdienen, umihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern, die abernicht oder nicht vollständig den Lebensunterhalt ihrerKinder abdecken können.-----------------------------------------------------------------------
Zwangsheirat wird härter bestraft
Das Bundeskabinett hat die Einführung eineseigenen Straftatbestandes der Zwangsverheiratungauf den Weg gebracht. Wer eine Frau dazu zwingt,gegen ihren Willen eine Ehe einzugehen, wirddanach zu einer Freiheitsstrafe zwischen sechsMonaten und fünf Jahren verurteilt. Bislang werdenZwangsehen als besonders schwere Nötigunggewertet. Für im Ausland Zwangsverheiratete, diesich als Minderjährige in Deutschland aufgehaltenhaben, werden mit der Neuregelung die Rück-kehrmöglichkeiten auf bis zu zehn Jahre erweitert.Ferner sollen die Behörden künftig stärker daraufachten, dass Migranten ihrer Pflicht zur Teilnahme anIntegrationskursen nachkommen.-----------------------------------------------------------------------
>>> Veranstaltungshinweis <<<
Noch in diesem Jahr wird der Beauftragte derBundesregierung für die Belange derPatientinnen und Patienten, Herr Wolfgang Zöller,ein Diskussionspapier für ein Patientengesetzvorlegen. Dazu wird Herr Zöller als Referent undDiskussionspartner zur Verfügung stehen.
Thema: „Was bringt das geplante Patienten-rechtegesetz in der Praxis?“Zeit: Donnerstag, den 18.11.2010 um 18.30 UhrOrt: Barmer GEK, Johannesstraße 164 in Erfurt
Um Anmeldung im Bürgerbüro Antje Tillmann wirdgebeten.-----------------------------------------------------------------------