Anwaltsblatt Karriere 2/2012

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2/ 2012 Mit Stellenmarkt für Anwalts-, Stations- und Praktikastellen sonderausgabe interview Dr. Daniela Seeliger report Einstiegsgehälter überblick Jura-Fakultäten

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2/2012

Mit Stellenmarkt für Anwalts-, Stations- und Praktikastellen

sonderausgabe

interview

Dr. Daniela Seeligerreport

Einstiegsgehälterüberblick

Jura-Fakultäten

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Liebe junge Kolleginnen und Kollegen,

es gibt ein Leben nach dem Examen. Ich weiß: Studierendeund Referendare gehen in der Juristenausbildung auf. Das istauch richtig.

Natürlich sind die Examen wichtig. Denken Sie aber auchan das Danach: Was reizt Sie so sehr, dass es für ein langes underfülltes Berufsleben trägt? Wenn Sie mit dem Anwaltsberufliebäugeln, halten Sie es mit Oscar Wilde: „Der einzige Weg, ei-ne Versuchung loszuwerden, ist, ihr nachzugeben.“ Wenn Ih-nen Anwältinnen und Anwälte suspekt sind, lesen Sie erstrecht in diesem Heft. Sie werden sehen, wie vielfältig der Berufist und dass Anwältinnen und Anwälte nicht nur für denRechtsstaat unverzichtbar sind, sondern durchaus auf der rich-tigen Seite stehen und für die Gerechtigkeit kämpfen, wie derAnwalt in unserem Portrait.

Die Facetten des Anwaltsberufs stellt Anwaltsblatt Karrierevor: Es geht um Rechtsgebiete, die in Studium und Referenda-riat keine Rolle spielen – wie das Kartellrecht, das Oldtimer-recht oder das Pferderecht.

Es geht um Spezialisierung auf Menschen (zum Beispielmit Migrationshintergrund), auf Branchen (Internet) oder be-sondere Rechtsfragen (Unternehmensgründungen in China).Es geht um Tätigkeiten von der Beratung, über die Rechtsge-staltung, die Prozessführung oder die Mediation. Es geht umdie unterschiedlichsten Kanzleiformen, vom Einzelanwalt über

die Bürogemeinschaft, die mittlere Sozietät bis hin zur inter-nationalen Law-Firm. An vielen Stellen ist der Einstieg in denAnwaltsberuf möglich. Kanzleien in allen Marktsegmentensuchen Nachwuchs. Das bietet Chancen. Am Ende zählen abernur Sie. Ich bin überzeugt: Kein juristischer Beruf bietet so vieleMöglichkeiten, individuellen Stärken, aber auch Schwächenund vor allem Neigungen Rechnung zu tragen. Wer kannschon aus seinem Hobby einen Beruf machen, wie die Repor-tage ab Seite 48 zeigt? Das alles erhöht den Lustfaktor imBeruf. Und das gibt Kraft für ein erfülltes Berufs- und Privat-leben – und das ist der Garant dafür, dass sich dauerhafterErfolg einstellt.

Denken Sie also über das Leben nach dem Examen nach:Anwaltsblatt Karriere hilft mit Portraits, Interviews, Berichten,Reportagen, Stationsberichten und dem Einstellungs- und Ge-hälterreport – wenn Sie dem Deutschen Anwaltverein die bei-liegende Karte zurücksenden, können Sie auch ganz problem-los und kostenfrei die nächsten Hefte per Post bekommen.

Für Ihre Examen und den Start in den Beruf wünsche ichIhnen alles Gute.

Mit besten GrüßenIhr Prof. Dr. Wolfgang EwerPräsident des Deutschen Anwaltvereins

editorial

davor danach

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inhalt

„Ich war schlicht überrascht,auf wie viel Willkür und sogarUnrecht ich in der deutschenJustiz gestoßen bin“ S. 14, WennAnwalts Hobby zum Beruf wird S. 48,Ob Studium, Station oderSolicitor – England ruft lauterdenn je.

S. 86, Stellenmarkt S. 97, …

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anwaltsköpfe

14 portrait Thomas Oberhäuser – Der Grenzgänger38 interview Dr. Daniela Seeliger – Ein Bauchgefühl, das sich nicht aus Rechtsnormen speist

anwaltszukunft

12 kommentar Gerichtsprozess: Post und Fax ade, Ulrich Volk20 report Familienrecht, Insolvenzrecht und Medizinrecht

Einstiegsgehälter, Einstellungschancen in Großkanzleien35 trends Zukunft > Ausländer- und Asylrecht36 Zukunft > Versicherungsrecht37 Zukunft > Transportrecht44 gastkommentar Kommunikation mit dem Mandanten, Dr. h.c. Renate Jaeger48 reportage Boxenwummern, Hufschlag, Motorheulen – wenn Anwalts Hobby zum Beruf wird62 existenzgründung Mundpropaganda oder wie Sprache verbindet79 mandantenfragebogen Hans-Josef Klötgen, Dachdeckermeister aus Rhede

anwaltsausbildung

28 station Zur richtigen Zeit am richtigen Ort: London und Hong Kong46 haftungsfallen Der Fachanwalt für BGB56 rechtsprechung Anwaltsrecht65 fakultäten Von der Einschreibung bis zur Prüfung – Infos zum Jura-Studium76 kommentar Fremdbesitz an Kanzleien, Markus Hartung80 examen Öffentliches Recht: Aktenvortrag und Lösungsskizze86 report Ein Rechtskreis ist nicht genug: England für Studierende, Referendare und junge Anwälte

anwaltsstellen

94 bewerbungstipps Durchgangsstation: Juristischer Zulieferer98 stellenmarkt Anwaltsstellen101 Anwaltsstationen102 Anwaltspraktika103 Wahlstationen

3 editorial Davor und danach Prof. Dr. Wolfgang Ewer

6 nachrichten Raus aus der LLP, rein in die PartG mbB8 Kurzmeldungen104 autoren, impressum

105 gewinnspiel

106 schlussplädoyer Georg M. Oswald ist Rechtsanwalt

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inhalt

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Manchmal ändern sich die Zeiten so ra-sant, dass das Recht nicht Schritt haltenkann. Die Anwälte können ein Lied da-von singen, rührte doch schon alle Weltdie Werbetrommel, als noch der bloßeHinweis auf die eigene Kanzlei Ärgervon der zuständigen Anwaltskammereinbringen konnte. Auch das Gesell-schaftsrecht ist längst nicht mehr aufdem neuesten Stand, um all die wach-senden Risiken anwaltlicher Beratungim Sinne aller Beteiligten fair zu regeln.Das erleben besonders die großen inter-nationalen Wirtschaftskanzleien, beidenen Milliarden-Transaktionen quasizum Tagesgeschäft gehören.Doch auch kleine und mittlere Sozietä-ten hantieren inzwischen immer häufi-ger mit großen Summen. Der Präsidentdes Deutschen Anwaltvereins (DAV),Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer,zitiert zum Beweis gerne das Beispiel ei-ner Zwei-Mann-Boutique, die den Be-treiber eines Kraftwerkes bei der Geneh-migung berät. Investitionssumme: rund1,3 Milliarden Euro. Wenn da etwas schiefgeht, liegt auf der Hand, dass selbst einüppiger Betrag auf dem Tagesgeldkontonicht mehr ausreicht. Ausgeschlossen,dass eine kleine Kanzlei einen solchenMillionenschaden stemmen könnte.Das soll sie bald auch nicht mehr müs-sen: Noch in dieser Legislaturperiodesollen die Änderungen zum Gesetz überPartnerschaftsgesellschaften AngehörigerFreier Berufe (PartGG) in Kraft treten.Von den Neuerungen verspricht sich dieAnwaltschaft viel. Künftig sollen es An-wälte leichter haben, die Haftung für ihreBeratung zu beschränken. Bisher war

das vergleichsweise schwer: Früher haf-teten neben der Gesellschaft alle Partnergesamtschuldnerisch, seit 1998 wird dieseHaftung immerhin auf diejenigen Part-ner beschränkt, die mit dem jeweiligenMandat befasst sind (§ 8 Abs. 2 PartGG).Aber der Bundesgerichtshof zeigte sichin der Auslegung dieser Einschränkungwenig gnädig: Selbst wer zu einem spä-teren Zeitpunkt in das Mandat einge-bunden wird, haftet nach Ansicht derKarlsruher Richter für die schon began-genen Fehler – selbst, wenn er sie per-sönlich nicht mehr revidieren kann.

Kein Wunder also, dass die Sozietätenhänderingend nach Alternativen su-chen. Die Anwalts-GmbH ist so eine,doch die erwies sich insbesondere aussteuerrechtlichen Gründen als wenigpopulär. Reihenweise flüchteten sich dieAnwaltskanzleien in die englische Limi-ted Liability Partnership (LLP), zu denprominentesten deutschen Beispielengehören die Wirtschaftskanzleien NoerrLLP und Raue LLP. Der Zustrom wurdeso gewaltig, dass den Berufsvertreternmulmig wurde. Wie solle man denn imWettstreit der internationalen Rechts-regime noch überzeugend für das konti-nentale Recht eintreten, wenn sichselbst die hiesigen Kanzleien ins anglo-amerikanische Gesellschaftsrecht flüch-teten, monierte DAV-Präsident Ewer.

Nun hat der Gesetzgeber reagiert, imMai brachte das Bundeskabinett die Än-derungen auf den Weg. In § 8 PartGGsoll demnach ein neuer Absatz 4 ange-fügt werden. Danach haftet nur das Ge-sellschaftsvermögen für Schäden wegenfehlerhafter Beratung, wenn zwei Vor-aussetzungen erfüllt sind: Erstens mussder Name der Gesellschaft den Zusatz„mit beschränkter Berufshaftung“ tragen– abgekürzt „mbB“. Außerdem muss diePartnerschaft eine Berufshaftpflichtver-sicherung abgeschlossen haben. DieMindestversicherungssumme entsprichtder einer Anwalts-GmbH: 2,5 MillionenEuro. Das wird für die Anwälte natürlicherst einmal teurer: Der Referentenent-wurf geht davon aus, dass die jährlicheVersicherungsprämie pro Kopf von 750Euro auf rund 2.500 Euro steigen wird.Die Kostensteigerung dürfte insbeson-dere für einige kleine Kanzleien schwerzu schlucken sein, doch niemand werdegezwungen, die Rechtsform der PartGmbB zu wählen, betonte der FrankfurterRechtsanwalt und Notar Hans-JürgenHellwig, Mitglied im DAV-Berufsrechts-ausschuss, in einem Interview mit demAnwaltsblatt (AnwBl 2012, 345). Je nachRechtsgebiet und Mandatsstruktur kannsich mal das eine, mal das andere For-mat als sinnvoll erweisen. Halten sichmögliche Schäden im Rahmen, ist dieneue Rechtsform mit höheren Versiche-rungsprämien wenig sinnvoll. Doch einTestimonial gibt es schon: DAV-Präsi-dent Ewer, Partner der Kieler KanzleiWeißleder Ewer, kann sich gut vorstel-len, selbst zu wechseln, sobald die neu-en Regeln in Kraft sind. //

nachrichten

Raus aus der LLP, rein in die PartG mbBAnwälte sollen ihre Haftung für Falschberatung leichtereinschränken können

Text: Corinna Budras, Frankfurt

ACHTUNGuneingeschränkte Haftung

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Das Bundeskabinett hat am 29. August2012 das Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz beschlossen und damit den Start-schuss für das formelle Gesetzgebungs-verfahren gegeben. Mit dem Gesetzent-wurf soll es unter anderem umfangreicheNeuregelungen zum anwaltlichen Vergü-tungsrecht geben, insbesondere eine An-passung der linearen Gebührensätze. Da-mit wird das umgesetzt, was der DeutscheAnwaltverein bereits 2008 beim Anwalts-tag in Berlin gefordert hat. Erfreulich istaber auch eine Änderung in der Strukturdurch die geplante Einführung einer Zu-satzgebühr für umfangreiche gerichtlicheBeweiserhebungen. In einer gemeinsa-men Pressemitteilung haben DeutscherAnwaltverein und Bundesrechtsanwalts-kammer das Vorhaben begrüßt.Der Gesetzentwurf enthält neben einerRVG-Anpassung auch eine Anpassungund Modernisierung der derzeit gelten-den Kostenregelungen für die freiwilligeGerichtsbarkeit und für die Notare. DieGerichtsgebühren auf dem Gebiet der

freiwilligen Gerichtsbarkeit und die No-targebühren sollen auch an die wirtschaft-liche Entwicklung angepasst werden.Außerdem sollen die Gerichtsgebührenmit dem Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz erhöht werden.Der Entwurf ist ein wesentlicher Teil derKostenstrukturreform. Nach der Neuge-staltung des Gerichtskostengesetzes, desRechtsanwaltsvergütungsrechts und desJustizvergütungs- und -entschädigungs-gesetzes durch das Kostenrechtsmoder-nisierungsgesetz von 2004 soll mit dem2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetznunmehr die Kostenordnung von einemmodernen Gerichts- und Notarkostenge-setz und die Justizverwaltungskostenord-nung von einem modernen Justizver-waltungskostengesetz abgelöst werden.Ein Schwerpunkt dieses Entwurfs ist dasneue Gerichts- und Notarkostengesetz.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieRVG-Anpassung zum 1. Juli 2013 in Krafttreten soll. Bundestag und Bundesrat müs-sen jetzt über den Entwurf entscheiden. //

Bundeskabinett für RVG-Anpassung –große Reform im Kostenrecht

Im Juni 2012 hat das malaysische Parla-ment das „Legal Profession (Amend-ment) Act 2012“ verabschiedet, mit demder Marktzugang für ausländischeRechtsanwälte erleichtert werden soll.Lizenzen erteilt künftig der malaysischeBar Council. Diese variieren in der Artder Zulassung und sind auf gewisseRechtsgebiete beschränkt. Die Regie-rung will die Region durch die erstma-lige Öffnung für ausländische Anwältezu einem „internationalen islamischenKnotenpunkt für Finanzdienstleistun-gen“ entwickeln.Diese Entwicklung könnte Auswirkun-

gen auf den indischen Anwaltsmarkthaben. Dort können ausländische Kanz-leien bislang nur unter bestimmten Vor-aussetzungen als „Best-Friends-Kanzlei“kooperieren. Büros eröffnen und bera-ten dürfen sie nicht. Die Kooperations-abkommen sind auf unterschiedlicheWeise ausgestaltet – von loser Zusam-menarbeit auf ad-hoc Basis bis hin zubeidseitigen Exklusivitäts-Vereinbarun-gen. Die indische Korrespondenzkanz-lei berät dabei in erster Linie die aus-ländische Kanzlei zu Restriktionen undBesonderheiten des indischen Rechts.Stud. Jur. Felix Thomas, Frankfurt

Anwaltsmonopol fälltim US-BundesstaatWashington

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundes-staats Washington hat im Juni eine Vor-schrift gebilligt, wonach Nichtjuristenim US-Bundesstaat Washington bei be-stimmten zivilgerichtlichen Verfahrens-fragen rechtsberatend tätig sein dürfen.Die Ausbildung und Zertifizierung derNichtjuristen soll durch das „Limited Li-cense Legal Technician Board“ (LLLT) er-folgen. Die Reform ist vom „Practice ofLaw Board“ ausgelöst worden, das vor al-lem Beschwerden über unerlaubte Rechts-beratung durch Nichtanwälte prüft und2001 vom Obersten Gerichtshof selbst ein-gerichtet worden war. Dem „Practice ofLaw Board“ war bei seiner Arbeit aufge-fallen, dass es in der Bevölkerung einenBedarf an Rechtsberatung gibt, den dieAnwaltschaft nicht ausreichend bedient.Es hatte daher 2008 einen Vorschlag zurÖffnung des Anwaltsmonopols gemacht.Der Gerichtshof nahm nun als letzte In-stanz im Verfahren der Rechtssetzung dieneuen Regeln an. Mit der Reform soll, soder Gerichtshof, der Zugang zum Rechtgerade auch für einkommensschwacheMenschen gesichert werden. Die Auswir-kungen auf die anwaltliche Berufspraxiswerden von den Richtern als gering ein-gestuft. Zudem sei es kein legitimes Ziel,das anwaltliche Monopol in allen Rechts-gebieten zu schützen. In einer abwei-chenden Meinung betont einer der Rich-ter, dass die Anwaltschaft gerade seit2008 erhebliche Anstrengungen unter-nommen habe, um die Versorgung derBevölkerung mit Rechtsrat sicherzustel-len. Er befürchtet, dass das Engagementder Anwälte nun nachlassen werde. //

Ass. iur. Adriana Kessler, LL.M., Berlin

Die Entscheidung und die neuen Regelnfür zertifizierte Nichtjuristen sind abrufbarunter www.courts.wa.gov.

Kampf um Markt in Asien:Malaysia öffnet Anwaltschaft für Ausländer

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nachrichten

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Jurastudium weiterhinin Potsdam möglich

In Brandenburg wird man auch weiter-hin an zwei Standorten Jura bis zumStaatsexamen studieren können. ImSommer hatte der Vorschlag der Exper-ten der Hochschulstrukturkommission,den klassischen rechtswissenschaft-lichen Studiengang aus dem Angebotder Universität Potsdam zu streichen,für heftige Diskussionen gesorgt. DasKonzept, das rechtswissenschaftlicheProfil der Europa Universität Viadrinaweiter auszubauen und in Potsdam eineFakultät für Rechts-, Wirtschafts- undVerwaltungswissenschaften mit eineminterdisziplinären Bachelorstudiengangeinzurichten, fand bei der Universitätund der Regierungskoalition in Bran-denburg keinen Zuspruch. Inzwischenist die Idee vom Tisch und eine Kompro-misslösung gefunden. Beide Hochschu-len werden die rechtswissenschaftlichenStaatsexamensstudiengänge reformie-ren, aber weiterhin das Studienangebotbehalten. Zusätzlich wird an der Univer-sität Potsdam ein sechssemestriger Ba-chelorstudiengang „Jura“ angeboten.Dieser kann nach Abschluss eines wei-terführenden Studiengangs mit der er-sten Juristischen Prüfung beendet wer-den. Alternativ besteht die Möglichkeit,einen Master in Betriebswirtschaft oderVerwaltungswissenschaft anzuhängen. //

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nachrichten

EBS Universität erhältQualitätssiegel fürForschung und LehreDie EBS Universität für Wirtschaft undRecht wurde durch den Wissenschafts-rat für zehn Jahre akkreditiert. Die Insti-tutionelle Akkreditierung ist ein Verfah-ren der Qualitätssicherung, das klärensoll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleden anerkannten wissenschaftlichenMaßstäben entsprechen kann. Die pri-vate EBS Universität für Wirtschaft undRecht gliedert sich in eine Business undeine Law School. Momentan werden dort1.500 Studenten in Bachelor- und Master-studiengängen der Betriebswirtschafts-lehre, sowie für die Erste JuristischePrüfung (Staatsexamen) ausgebildet. DieBusiness School ist bereits seit April 2012mit dem internationalen GütesiegelEQUIS (European Quality ImprovementSystem) zertifiziert. Die Law School bie-tet seit 2011 ein Jurastudium mit demZiel Staatsexamen, wirtschaftsrechtlichemSchwerpunkt und integriertem Masterin Business an. Ausschlaggebend für dieAuszeichnung der EBS Universität warenunter anderem das umfassende Netz-werk der Hochschule mit Unternehmenund internationalen Partneruniversitä-ten. Auch die Berufung namhafter Pro-fessoren an die Law School spielte beider Entscheidung eine Rolle. //

International erfolg-reich – auch mitdeutschem AbschlussWas ein „vollbefriedigend“ in Deutsch-land bedeutet, ist im Ausland nicht im-mer nachvollziehbar. Das soll sich jetztändern. In Bayern wird künftig zusätz-lich zum Examenszeugnis ein DiplomaSupplement ausgestellt. Das Dokumentin englischer Sprache ist weltweit ver-wendbar und enthält alle Informationenzum Hochschulabschluss sowie dendamit verbundenen Qualifikationen.Die Anerkennung der Qualifikation imAusland wird dadurch erleichtert. Bay-erns Justizministerin Beate Merk sagt,das Diploma Supplement leiste einenwichtigen Beitrag zur internationalenVerkehrsfähigkeit bayrischer Juristendi-plome und trage zur Verbreitung desdeutschen Rechts bei. Es wird kostenlosund automatisch für alle erfolgreichenAbsolventen der Ersten JuristischenPrüfung im Frühjahr 2012 ausgestellt. //

Innovativen Ideen wird in Rostock Ein-halt geboten: Der neue LL.B.-Studien-gang „Wirtschaft, Gesellschaft, Recht –Good Governance“ soll keinen entspre-chenden Master erhalten. Die Landesre-gierung hatte zuvor entschieden, dievolljuristische Ausbildung nicht mehr inRostock, sondern nur noch in Greifs-wald anzubieten. In Rostock sollte eininterdisziplinär angelegter juristischer

Studiengang eingerichtet werden, umbeklagte Defizite der Juristenausbildungauszugleichen. So entstand der LL.B.-Studiengang „Wirtschaft, Gesellschaft,Recht – Good Governance“. Dem nach-folgenden Master stimmte das Bildungs-ministerium nicht zu. Es ist fraglich, obder Bachelor ohne weiterführenden Mas-ter auf Dauer engagierte Studenten undDozenten anziehen kann. //

Kein Master für den Jura-Bachelor

What on earth do you mean with

„vollbefriedigend“?

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63. Deutscher AnwaltstagSoldan Institut: Neuer Trend – Berufseinsteigergründen Kanzleien über Umweg

Ergebnisse einer Langzeitstudie zur Berufssituation des Anwaltsnachwuchses

Text: Rechtsanwalt Jonas Regenfuß, Brüssel

Der durchschnittliche Berufseinsteigerin den Anwaltsberuf ist ein 31-jährigergestresster, aber hinreichend zufriede-ner Rechtsanwalt in Erstanstellung, derein Bruttojahresgehalt von 45.000 Euroin einer 47 Stunden-Woche verdient undsich wahrscheinlich – sobald er aus-reichend Berufserfahrung gesammelthat und aufgrund mangelnden Entwick-lungspotentials – nach etwa sieben Jah-ren und einem Kanzleiwechsel selbst-ständig machen wird.So oder ähnlich könnte eine – wennauch zugegebenermaßen eigenwilligeund sehr vereinfachte – Erkenntnis ausden ersten Ergebnissen einer Befragungvon 3.500 jungen Rechtsanwältinnenund Rechtsanwälten lauten, die derKölner Rechtsanwalt und Direktor desSoldan Instituts, Dr. Matthias Kilian, imJuni auf dem 63. Deutschen Anwaltstagvorgestellt hat. Befragt wurden diezwischen 2004 bis 2010 zugelassenenAnwälte über ihre Ausbildung, Berufs-wahl und die Erfahrungen seit ihremBerufseinstieg. Diese umfangreichsteUntersuchung ihrer Art erlaubt es durchVergleich mit in den Jahren 1988, 1997und 2004 veröffentlichten vergleich-baren Studien, die Entwicklungen desAnwaltsberufs während der letzten30 Jahre nachzuzeichnen. Obwohldie erhobenen Daten zunächst nochumfangreich ausgewertet werdenmüssen, konnte Kilian anhand – mitun-ter tagfrischer – erster Erkenntnissebereits Trends feststellen und auchmit dem einen oder anderen Klischeeaufräumen.

Traumberuf Anwalt

Rechtsanwalt sein ist nicht nur Beruf,sondern Berufung. Für zwei Drittel derBefragten bedeutete diese Weichenstel-lung die Wahl ihres juristischen Wunsch-berufs. Dies ist der höchste Wert für dieAnwaltschaft seit Beginn der Langzeit-studie vor 30 Jahren. Die Berufseinstei-ger sind nicht nur motiviert, sondernauch überdurchschnittlich qualifiziert.Indem die Rechtsanwälte die Prüfungs-statistik punktemäßig übertreffen, wi-derlegen sie das Vorurteil, gerade dieschlechten Examenskandidaten würdenden Anwaltsberuf ergreifen (müssen).Nur am Rande sei dabei bemerkt, dasssich auch die pauschale Annahme, Frau-en schrieben die besseren Examina, alsfalsch herausgestellt hat.

Klarer Trend zur Anstellung

Diese Randbemerkung ist aber keine Er-klärung dafür, dass der Blick aufs Ge-schlecht eine andere traurige Wahrheit zuTage befördert. Rechtsanwältinnen verdie-nen heute im Durchschnitt 18 Prozentweniger als ihre männlichen Kollegen.Damit ist der sog. „gender gap“ beimEinkommen durch die Rechtsanwaltstä-tigkeit größer als in anderen Berufen.Laut Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend beträgt diebereinigte Lohnlücke in Deutschland le-diglich 8 Prozent. Erschreckend ist dies,wenn man sich einen anderen klarenTrend vor Augen führt. Mehr als dieHälfte der Anwälte (59 Prozent) begin-nen ihre Karriere inzwischen als Ange-stellte und nur noch 26 Prozent als

Kanzleigründer (1996 war die Quotenoch 32 Prozent zu 41 Prozent). DieGründung neuer Kanzleien am Rechts-dienstleistungsmarkt ist offensichtlichschwieriger geworden – zugleich wird mitder stetig zunehmenden Größe von Kanz-leien die Beschäftigung von angestelltenRechtsanwälten selbstverständlicher. DieZeit der Anstellung ist allerdings oft nurvon begrenzter Dauer. Schon nach sie-benjähriger Berufstätigkeit verkehrt sichdas oben festgestellte Verhältnis. Dannsind 60 Prozent aller Anwälte Inhaberoder Sozius einer Kanzlei und nur noch30 Prozent bei Berufskollegen angestellt.Bedenkenswert ist auch die Beobachtung,dass das durchschnittliche Einstiegsgehaltseit ca. zehn Jahren bei ca. 45.000 Euronahezu stagniert. Durchschnittlich ver-dienten die Befragten 57.700 Euro brutto.

Zusatzqualifikationen attraktiv

Nicht nur zum leichteren Berufsein-stieg, sondern auch zur Steigerung desEinstiegsgehalts werden Zusatzqualifi-kationen für Berufseinsteiger immerwichtiger: Neben jeweils 10 Prozent pro-movierten oder masterbetitelten Berufs-einsteigern haben 11 Prozent der jun-gen Anwälte bereits einen Fachanwalts-lehrgang absolviert.Ein Schmankerl kam zum Schluss: 60Prozent aller Befragten würden wiederJura studieren, wobei die gleiche Zahlauch wieder Anwalt oder Anwältin wer-den würde. Nach Auswertung der Datenplant das Soldan Institut für Ende 2012seine Ergebnisse in einem Forschungs-bericht zu veröffentlichen. //

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kommentar

Das 21. Jahrhundert ist auch in Kanzleien angekommen.Natürlich recherchieren Anwälte online und nutzen E-Mails.Doch wenn es zu Gericht geht, ist der Fortschritt beim Faxstehen geblieben. Das soll sich mit dem elektronischenRechtsverkehr bis 2020 ändern. Ein Gesetz könnte 2013noch vom Bundestag beschlossen werden.

Finger weg vom elektronischen Rechtsverkehr (ERV) … so lautengelegentlich die Kommentare genervter Anwältinnen und An-wälte, wenn die Justizverwaltung wieder mal von den Segnungendes ERV schwärmt. Was ist dran an dieser Einschätzung? Umdas Ergebnis vorweg zu nehmen: Nichts ist dran. Zugegeben,es hakt noch hier und da. Vieles kann verbessert, vereinfachtund eleganter in die Arbeitsabläufe der anwaltlichen Praxis in-tegriert werden – aber wie soll das möglich werden, wenn sichdie anwaltliche Praxis verweigert? Nicht die Justiz, nicht dieMinisterien und auch nicht die Privatklientel der Justiz wirddem ERV zum Durchbruch verhelfen. Nur die Anwaltschaftkann das leisten. Sollen sie denn wollen? Ja, sie soll wollen,denn der ERV bietet eine ganze Menge handfester Vorteile.

Reden wir zum Beispiel über das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach EGVP, eine, aber längst nichtdie einzige, Ausprägung des ERV. Die Stadtstaaten und dasFlächenland Hessen haben die elektronische Kommunikationmit all ihren Gerichten und Staatsanwaltschaften einschrän-kungslos zugelassen. In Sachsen und Baden Württembergnimmt die Anzahl der teilnehmenden Gerichte beinahemonatlich zu. Doch die Anwaltschaft nimmt das Angebot nurin ganz bescheidenem Ausmaß an. Konsequenz: In der Geset-zesinitiative der Länder Hessen, Sachsen und Baden-Württem-berg zum ERV tauchen die Worte „obligatorisch“ und „Zwang“auf. Auch der Bund denkt in seinem Gesetzentwurf so. Doches geht auch anders, wenn die Anwaltschaft die Vorzüge er-kennt – und auf ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen wird.

„Was soll mir das in meiner Praxis bringen?“ lautet einehäufige Frage. „Geld“ lautet die erste Antwort. Wie vieleSchriftsätze an Gerichte unterschreibt eine Anwältin, ein An-walt im Laufe eines Monats? Diese Schriftsätze bestehen min-destens aus drei Exemplaren, Original, beglaubigter und einfa-cher Abschrift. Ich will gar nicht über den Bauprozess mitmehreren Parteien und Nebenintervenienten reden. Mit der

Versendung via EGVP sparen Kanzleien Geld. „Sicherheit“ lau-tet die zweite Antwort. Nahezu in jedem Heft des Anwaltsblattsfinden sich schreckliche Urteile, in der von der Haftung desAnwaltes die Rede ist, weil irgendetwas mit dem Fax, mit derPost oder ganz generell mit der Zustellung nicht geklappt hat.Bei der Versendung eines Schriftsatzes via EGVP erhält derAnwalt innerhalb von Millisekunden nicht nur ein Sendeproto-koll (vergleichbar dem Fax-Sendeprotokoll mit seinem einge-schränkten Beweiswert) sondern eine Eingangsbestätigung.Das ist der hundertprozentige Beweis des Zugangs des Schrift-satzes bei Gericht. Haftungsrisiko beim Anwalt: Null.

„Ist doch bestimmt viel zu teuer“ lautet eine weitere häufi-ge Reaktion. „Falsch“ lautet auch hier die Antwort, völligfalsch. Wer Schriftsätze per EGVP an Gerichte oder Staatsan-waltschaften übermitteln will, braucht dazu lediglich denEGVP-Client, der kostenlos aus dem Internet heruntergeladenwerden kann. Ein PC mit Internetzugang wird heute in nahezujeder Kanzlei vorhanden sein wie auch eine Textverarbeitung,etwa Word von Microsoft. Fehlt noch eine Software, die ausDoc-Dokumenten PDF-Dokumente macht. In der neuerenWord-Version ist ein solches Tool im Lieferumfang kostenlosenthalten, ansonsten gibt es auch hier zuverlässige kleine kos-tenlose Programme aus dem Internet. Gebraucht werden an-sonsten nur noch ein Kartenlesegerät und eine Signaturkartefür die qualifizierte elektronische Signatur. Eine eigene An-waltssoftware ist für den ERV keine Voraussetzung.

Machen wir uns nichts vor: Das größte Problem ist nichtdie Technik, das größte Problem liegt in der fehlenden Bereit-schaft, die eigenen eingefahrenen und bewährten Arbeits-abläufe kritisch zu beleuchten. Es ist nicht die Angst vor demVersagen der Technik. Ein wenig Mut tut gut. //

Der Autor ist Rechtsanwalt und Notar. Er ist Vorstandsmitglied desLandesverbands Hessen im Deutschen Anwaltverein.

Gerichtsprozess: Post und Fax adeDer elektronische Rechtsverkehr bietet mehr Chancenals Risiken

Text: Rechtsanwalt und Notar Ulrich Volk, Wiesbaden

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Thomas Oberhäuser ist Rechtsanwalt in Ulm.

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pWer darf kommen, wer kann bleiben, wer muss gehen? Thomas Oberhäuserverhilft denen zu ihrem Recht, die mit dem Staat um ihre Zukunft in Deutschlandringen. Als Spezialist für Ausländer- und Asylverfahren muss er Ausgleich schaf-fen zwischen dem Gesetz und der Hoffnung seiner Mandanten. Bevor ihm dieAufgabe über den Kopf wächst, steigt der Anwalt hin und wieder auf die Bühneund verschafft sich Luft als Kabarettist.

Immer geht es um die großen Fragen des Lebens, wenn das Telefon in der kleinenUlmer Kanzlei klingelt. Die Menschen am anderen Ende des Hörers klingen dannaufgeregt, besorgt, manche wütend, nicht wenige erschöpft. Nur an der Oberflächedrehen sich die Gespräche um die juristischen Feinheiten des Bleibendürfens, Ein-reisenkönnens, Ausgewiesenwerdens. Doch die Menschen, die Thomas Oberhäuserum Hilfe bitten, setzen ihre Hoffnungen auf eine Zukunft in Deutschland: Es geht umihre Existenz, ihr Überleben, das Wohl ganzer Familien. Sie alle wollen Deutschland,aber Deutschland will sie nicht, das ist die Ausgangslage für Thomas Oberhäuser.„Wenn wir eine freie Gesellschaft sein wollen, müssen wir alle Menschen, die hierleben, mit gleichen Rechten ausstatten“, sagt er.

Wer hier lebt, soll gerecht behandelt werden, das bedeutet dieser Satz. Er heißtauch: Nicht jeder kann bleiben. Seit 15 Jahren kommen die Menschen zu Oberhäuserund vertrauen ihm ihr Schicksal an. Viele Türken, aber auch Iraner, Iraker, Männerund Frauen aus Ghana oder Kamerun. Sie rufen an, sie klingeln in seiner Kanzleiund mit einigen seiner Mandanten sitzt er irgendwann, meist nach Jahren erst, imGerichtssaal und versucht, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen: Auf ein faires Ver-fahren, auf ausreichend Gehör, auf eine Perspektive in Deutschland. „Am Umgangmit den Fremden in Deutschland muss sich unser Staat messen lassen, das mussuns eigentlich alle interessieren“, sagt Oberhäuser.

Er weiß, dass es nicht so ist. Auch er selbst hat den Weg, der ihn zum Migrations-recht führte, nicht gekannt und ihn trotzdem eingeschlagen. Heute denkt er garnicht daran, ihn wieder zu verlassen. Oberhäuser und das Ausländerrecht verbindeteine Art Etappenverhältnis. Als junger Anwalt machte er sich unbedarft auf denWeg, das Fach zu verstehen, nur um hinter jeder Biegung etwas zu entdecken, dasihn verwunderte und weitergehen ließ wie einen neugierigen Wanderer. „Ich warschlicht von Fall zu Fall überrascht, auf wie viel Willkür und sogar Unrecht ich inder deutschen Justiz gestoßen bin“, sagt er.

Aus den Etappen ist über die Jahre eine Route geworden, auf der Oberhäuserlängst zum Experten geworden ist. Er veröffentlicht im Handkommentar Ausländer-recht und leitet seit einigen Jahren die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrechtim Deutschen Anwaltverein. Er ist zwar Mitglied bei den Grünen, Parolen liegenihm trotzdem nicht. „Natürlich kann Deutschland nicht einfach seine Grenzen auf-machen“, sagt er, „und der Satz ,Kein Mensch ist illegal‘ bringt uns auch nicht weiter.Aber wie Deutschland mit seinen Ausländern umgeht, halte ich für falsch. Da läuftwirklich etwas schief bei uns.“

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Der GrenzgängerText: Jochen BrennerFotos: Ina Schoof

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Der Sprachtest für Ausländer ist eine solche Hürde, an der Oberhäuser gerneerläutert, wie aus einer guten Idee ein Hindernislauf wurde, der viele zermürbt.„Er war gedacht, um die Integration zu fördern, um Zwangsehen zu verhindern, ansich ein wünschenswertes Ziel“, sagt Oberhäuser. „Der Test wurde zum Albtraumfür viele Familien.“ Wer einreisen will, wer etwa zu seinem Ehemann nach Deutsch-land möchte, muss den Test bestehen. „Wohlgemerkt vor der Einreise.“

Genau diese Bedingung bedeutet für viele Menschen auf dem Sprung nachDeutschland oft eine endlose Warteschleife. Glück haben die, in deren Heimatlandes intakte Sprachschulen gibt. Alle anderen sind der Willkür von Instituten ausge-setzt, deren ernste Absichten oft niemand überprüft und die von jeder Warteschleifeeines Schülers profitieren. „Wenn es sich dann bei den Schülern noch um Menschenhandelt, für die Bildung keine Selbstverständlichkeit in ihrem Leben war, wird derTest zur Katastrophe.“ Denn eine Härtefallregelung kennt das Gesetz nicht, wer nichtbesteht, dem bleibt Deutschland verschlossen. „Diese Regelung verursacht Leid“,sagt Oberhäuser, „das muss man nur mal erlebt haben, um die ganze Absurditätzu verstehen.“

Doch die wenigsten Deutschen kommen in ihrem Alltag mit diesen Regelungenin Berührung. „Ausländer haben keine Lobby“, sagt Oberhäuser, er sagt es nichtwütend oder enttäuscht, es ist nur einfach die Erfahrung seiner Jahre als Anwalt. Inder Öffentlichkeit, sagt er, kämen Ausländer nur in der Skandalberichterstattung vor:Als U-Bahn-Schläger, Wiederholungstäter, Diebesbanden. Und alle paar Monatewürde sich ein Politiker einer Variante der Wahlkampfrhetorik bedienen, nach derdas Boot endgültig voll sei. Dabei seien Migranten für den Arbeitsmarkt dringendnötig. „Ich bin für ein Einbürgerungsverfahren, das einlädt und nicht abschreckt.“

Es scheint Momente zu geben, in denen sich Oberhäuser in seinem Berufslebeneinsam fühlt mit seiner Kritik an der großen Politik und an der Willkür der Auslän-derbehörden. Wenn er von dem Beamten eines Amtes in der Region Ulm erzählt,der es sich zur persönlichen Aufgabe gemacht hat, so viele Aufenthaltserlaubnis-anträge wie möglich abzuschmettern. Wenn er davon berichtet, wie wenig sich derdeutsche Gesetzgeber um eine Vereinheitlichung mit den EU-Richtlinien kümmert.Wenn er kopfschüttelnd nachzählt, wie viele Jahre einer der Asylbewerber unter sei-nen Mandanten um die Anerkennung kämpfte. „Das Schwierige an meinem Job ist,den Menschen zu vermitteln, dass sie oft Recht haben, es aber fünf, sechs odersieben Jahre dauern kann, bis es durchgesetzt ist.“

Die wenigsten Menschen auf der Flucht können dieses Prozedere verstehen. Siesitzen dann bei Oberhäuser an seinem runden Buchenholztisch in der Kanzlei direktam Ulmer Münster, hören das Glockenspiel vom höchsten Kirchturm der Welt undwollen nach allen juristischen Wendungen und Einschätzungen von ihrem Anwaltam Ende einfach nur noch eine Prozentzahl hören: Die Aufenthaltswahrscheinlich-keit. „Sie haben dann etwas, woran sie sich orientieren können.“

In solchen Momenten, erzählt Oberhäuser, findet er die größte Befriedigung inseinem Beruf. Ihn stört die Langatmigkeit vieler Verfahren, die Sturheit mancherRichter. Aber er weiß, dass er als Anwalt im deutschen Rechtssystem am Ende eineAufgabe für die erfüllt, die schwächer nicht sein könnten. „Es klingt vielleichtmanchmal ein wenig pathetisch, aber mein Rechtsgebiet macht mich, ob ich willoder nicht, zum Hüter der Menschenrechte“, sagt er. „Wenn ich eine Abschiebungverhindern kann, geht es in einigen Fällen um Leben und Tod.“

Über die Jahre hat Thomas Oberhäuser ein Gespür dafür entwickelt, wie er seinenMandanten begegnen kann, ohne jedes Schicksal zu nah an sich heranzulassen –

16 / anwaltsblatt karriere

portrait

1967geboren in Erlangen

1987Abitur in Ehingen/Donau

bis 1987Zivildienst in Ulm

bis 1994Studium in Tübingen

bis 1996Referendar in Ulm

1997angestellter Anwalt in einer Ulmer Kanzlei

ab Oktober 1997selbständig

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anwaltsblatt karriere / 17

portrait

und wie er mit der Erfahrung lebt, am Ende nicht jeden Fall gewinnen zu können.Oft laden ihn die Mandanten zum Essen ein, um ihre Dankbarkeit zu zeigen.„Da sage ich freundlich ab“, sagt Oberhäuser, „das ist nicht meine Rolle. Ich bin derAnwalt meiner Mandanten und nicht ihr Gast.“ Lieber es ist ihm, sein Verständnisund sein Engagement in Arbeitsstunden auszudrücken. „Meine Art, Aufmerksam-keit zu zeigen, sind die 13, 14 Stunden, die ich am Tag im Büro verbringe. Ich mussmich nicht mit Menschen verbrüdern, um für sie zu kämpfen.“

Im Umgang lässt er sich auf die kulturellen Eigenheiten seiner Mandanten ein,„doch grundsätzlich versuche ich, bewusst wenig Rücksicht zu nehmen. Erst rechtin ihrer Rolle als Menschen in einem fremden Land müssen sie mit den Gewohnhei-ten leben, die hier herrschen. Ich weiß, dass man in der chinesischen Kultur liebereinmal öfter Ja sagt als Nein, aber im deutschen Einbürgerungsverfahren bringt unsdas nicht weiter.“ Die meisten seiner Mandanten kämen am besten mit klaren An-sagen zurecht. „Ich biete nicht zehn Alternativen an, sondern zeige klar umrisseneOptionen auf“, sagt Oberhäuser.

Wenn er über seinen Job redet, weiß Oberhäuser zu modulieren: Sachlich redeter mit den Klienten, baut kein Feindbild auf, auch wenn die Störrigkeit der Behördeoffenbar ist. In der Privatheit seiner Kanzlei genehmigt er sich auch mal das direkteWort. Und vor Gericht setzt er aufs Argument. „Mit dem kann man reden, das sollendie anderen über mich sagen.“ Oft erlebt er in Telefonaten, dass Beamte, die er nochnicht kennt, seine Beschlagenheit testen. „Daran erkennt man eine gute Behörde“,sagt Oberhäuser, „wenn sie einen kleinen Testballon steigen lassen, um zu sehen,ob ich Ahnung habe.“ Die Juristen am anderen Ende der Telefonleitung stellen dannin einem Fall eine Alternative zur Debatte, die rechtlich so keinen Sinn ergibt undwarten ab, wie Oberhäuser darauf reagiert. „Aber dass man mich nicht ernst nimmt,das gab es schon lange nicht mehr“, sagt er. Nach 15 Jahren ist der Kontakt im be-

Das Fazit von Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser nachJahren im Ausländer- und Asylrecht: „Am Umgang mit denFremden in Deutschland muss sich unser Staat messenlassen, das muss uns eigentlich alle interessieren.“

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schaulichen Ulm auch nicht zu vermeiden. „Mit vielen Richtern duze ich mich, spielemit ihnen Fußball. Das führt hier aber nie dazu, dass die mir zuliebe etwas tun“,sagt er, „ganz im Gegenteil.“

Oberhäuser hat, so erzählt er es, mit seiner Berufswahl nie gehadert: Er fühlt sichwohl auf der Verteidigungsseite, schon früh zeigte sich diese Tendenz. Als Studentinteressierte es ihn, jene zu verteidigen, die die Toleranz des Staates auf die Probestellen. „Ich wollte die Schornsteinkletterer von Greenpeace und Robin Wood ver-treten“, sagt Oberhäuser, „bis ich merkte, dass der Bedarf an Anwälten dafür schnellgedeckt war.“ Im Referendariat, so erinnert er sich, habe er dann zwei Vormittagelang das Ausländerrecht kennengelernt und gehofft, es möge nicht im Examendrankommen. „Das war mein erster Kontakt mit der Materie“.

Er steigt dann nach dem Zweiten Examen als Angestellter in eine kleine Kanzleiein und lernt das Ausländer- und Asylrecht von Grund auf kennen. „Die Zeit warmein Erweckungserlebnis. Ich habe nur noch gestaunt, in was für einem Land ichlebe, wie groß der menschliche Faktor in der Entscheidungsfindung im Migrations-recht ist“, sagt Oberhäuser. „Da wusste ich, was ich künftig machen wollte.“ Neben-bei probiert er die Politik für sich aus, wird in den Kreisvorstand der Grünen ge-wählt, scheidet aber nach ein paar Jahren wieder aus. Heute nutzt er den Kontakt,um gelegentlich eine parlamentarische Anfrage zu lancieren. Schließlich eröffneter seine eigene Kanzlei am Ulmer Münster, die er sich mit zwei Kollegen teilt. Zen-traler kann man in Ulm nicht arbeiten, unprätentiöser wohl auch kaum. Eine alteSchreibmaschine fürs Ambiente, ein paar Bilder, die Akten im Fichtenregal, vomMünsterplatz weht Sommerluft durch die geöffneten Fenster. „Man kann gut lebenin meinem Metier, wenn man viel arbeitet“, sagt Oberhäuser, „so viel wie in einerGroßkanzlei, zu einem geringeren Ertrag“. Und mit Golfspielen, das erwähntOberhäuser mit einem Lächeln, sei die Mandantenakquise in seinem Beruf nicht zubewältigen. Die Menschen, die Oberhäusers Hilfe brauchen, finden bei AmnestyInternational oder in den Beratungszentren der Kirchen zusammen.

Doch längst kommen die Mandanten von alleine in Oberhäusers Kanzlei –Mundpropaganda ist durch nichts zu ersetzen. Und auch sonst droht Thomas Ober-häuser die Arbeit nicht auszugehen, er weiß manchmal nicht, ob das nicht eigentlichein schlechtes Zeichen ist. Lange war der „Kindernachzug“ eines seiner wichtigstenArbeitsfelder, heute hat sich mit dem demographischen Wandel auch diese Frageumgedreht. „Der Elternnachzug nach Deutschland ist ein Problem, dessen Dimen-sion sich erst langsam abzeichnet“, sagt er. „Die Hürden für pflegebedürftige Aus-länder sind extrem hoch, doch ihre Zahl steigt immer weiter an.“ Das Bundesverfas-sungsgericht habe zwar entschieden, dass es Kindern nicht verboten werden kannihre Eltern zu pflegen, doch der Gesetzgeber sei noch weit von einer funktionieren-den Lösung entfernt. „Das muss man sich mal vorstellen“, sagt Oberhäuser, „sichnicht um die eigenen Eltern kümmern zu dürfen.“

Die einen boxen, fechten oder laufen, wenn die Hutschnur zu platzen droht.Thomas Oberhäuser betritt die Bühne und redet. „Ulmer Juristenkabarett“ heißtseine Truppe etwas prosaisch. Wenn sie so gut wären, wie sie sein wollten, wären sieder „Scheibenwischer“, sagt Oberhäuser. Wie ihre berühmten Vorbilder nehmen diefünf Mitglieder des Ensembles, unter ihnen nicht nur Juristen, die aktuelle Politikaufs Korn. „Ich erlebe ja jeden Tag ein bisschen Kabarett“, sagt Oberhäuser, „ichmuss nicht sehr übertreiben.“ Die Programme heißen „Schöne neue Welt“ oder„Sterben für Anfänger.“ Das Asyl- und Ausländerrecht aber spart Oberhäuser inseinen Auftritten trotz allem aus. „Mein Metier ist humoristisch nicht darstellbar.“ //

18 / anwaltsblatt karriere

portrait

Über die Jahre hat Rechtsanwalt Thomas Oberhäuserein Gespür dafür entwickelt, wie er seinen Mandanten,Ausländern und Asylbewerbern, begegnen kann, ohnejedes Schicksal zu nah an sich heranzulassen – und wie ermit der Erfahrung lebt, am Ende nicht jeden Fall gewinnenzu können.

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anwaltsblatt karriere / 19

portrait

Ehrgeiz

Potential ausschöpfen, das eines Fal-les, aber auch das eigene. Die Gefahr,die Flinte zu früh „ins Korn“ zu werfen,ist hoch, wenn der naheliegende Wegzum Ziel verbaut scheint. Dann sichund andere zu motivieren, nach ande-ren Wegen zu suchen, das Ziel desMandanten zu erreichen. Das zeichnetgute anwaltliche Arbeit aus. Auch wennsie von so vielen, oft gar nicht den Fallbetreffenden Faktoren abhängt, dasssich ihre Qualität nicht stets im Erfolgin der Sache widerspiegelt: beirrenlassen darf man sich nicht.

Art. 19 Abs. 4 GG in der anwalt-lichen Praxis: Wer den richter-lichen Umgang mit Zulassungs-und einstweiligen Rechtsschutz-anträgen, insbesondere mitRechtsschutzfragen im gesamtenBereich des Asylrechts erlebt,kann leicht vom Glauben andie Gebote unserer Verfassungabfallen. Gott sei Dank nicht beider Mehrheit der Richter, aberdoch bei allzu vielen.

Ärztinnen als Reinigungskräfte,Anwälte als Taxifahrer, Lehrerinnenals Hilfsarbeiterinnen zu beschäf-tigen, nur weil ihre Qualifikationnicht anerkannt wird, ist ebensounsinnig, wie die Verschwendungvon Energie darauf, Diskriminie-rung zu rechtfertigen, statt zubeseitigen. Wer das erkannt hat,ist motiviert.

Ernüchterung Motivation

Wie mächtig Worte sein können,demonstrieren nur wenige öffentlichso eindrucksvoll wie Heribert Prantl.Das nötigt nicht nur Respekt ab, son-dern ist meist ein wahrer Lesegenuss.Danach fühlt man sich besser – weil inguter Gesellschaft – als nach tausendHöhenmetern auf dem Fahrradsattel,obwohl auch das Genuss sein kann.

Der Satz „Der Deutsche wird inDeutschland schlechter behandelt,als der in Deutschland lebendeFranzose/Spanier/Lette/Ire“, istzwar fast ebenso richtig, wie Zei-chen erfreulicher Nähe zu unserenNachbarn. Sein Inhalt ist aber –nicht nur für den juristischen Laien– unverständlich. Und solange die-ser Irrsinn Recht ist (oder sein soll),muss der Anwalt damit und denFolgen umgehen, gleichsamspielerisch.

Entwaffnende Ehrlichkeit! Ichweiß, wofür ich mich einsetze undkann jederzeit guten Gewissensdahingehend argumentieren.Einer besonderen Taktik bedarfes deshalb in aller Regel nicht.

Spiel TaktikGenuss

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{Insolvenzrecht}

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

Im Insolvenzrecht sind im Vergleich zu 2007 durchweg die Ein-stiegsgehälter leicht angestiegen, besonders deutlich ist jedochdas Plus im Osten – eine Kanzlei bietet sogar 60.000 Euro Gehalt imJahr, um gute Leute zu locken. Das Insolvenzrecht ist in der Dauer-krise ein sicheres Rechtsgebiet – und daher suchen die KanzleienNachwuchs. Eine Faustformel für gut zahlende Kanzleien gibt esnicht. Das Verhältnis sowohl von Verbraucher- und Unternehmens-insolvenzen als auch der Anteil der Sanierungsberatung variieren.Bewerber sollten aber wissen: Insolvenzverwalter denken wirt-schaftlich – und Mitarbeiter müssen sich rechnen. Durchwegbesser zahlen die Kanzleien in den Anwaltshauptstädten.

OstenØ 40.000 Euro(27.600 bis 60.000)

NordenØ 37.000 Euro(31.000 bis 50.000)

WestenØ 39.000 Euro(28.000 bis 48.000)

SüdenØ 38.000 Euro(30.000 bis 47.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main,Hamburg, Köln, München, StuttgartØ 60.000 Euro(42.000 bis 96.000)

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anwaltsblatt karriere / 21

reportr

Jenseits der Großkanzleien werden die Berufschancen neu verteilt. Noch vor fünfJahren waren Prädikatsexamen und Doktortitel im Familienrecht, im Insolvenz-recht und im Medizinrecht sichere Karrierebeschleuniger. Heute bringen sie diejungen Absolventinnen und Absolventen des zweiten Staatsexamens zwar nochin die Bewerberrunde, aber am Ende zählen Persönlichkeit und Auftreten. Undnoch ein Trend: Geeigneter Anwaltsnachwuchs ist rar, zumal die internationalenTop-Sozietäten gute Leute wegfischen. Kleine und mittelständische Kanzleiensind daher durchaus bereit, sich ihren Wunschkandidaten etwas kosten zu las-sen – wenn denn alles stimmt.

Gute Noten im Examen bleiben weiterhin der Schlüssel zum Einstieg in eine inter-nationale Top-Sozietät oder Großkanzlei, auch LL.M. und Promotion werden begrüßt– und zumindest englische Fremdsprachenkenntnisse sind unabdingbar. Dass einqualifizierter Bewerber dort um die 100.000 Euro und mehr verdienen und verlangenkann, wissen mittlerweile nicht nur die jungen Anwälte, sondern auch kleinere undmittelgroße Kanzleien. „Einen mit Doppelprädikat können wir uns nicht leisten“,heißt es da schon mal aus der einen oder anderen mittelständischen Kanzlei. Dochdas ist nicht der einzige Grund, warum die kleineren Kanzleien verstärkt auf die so-ziale Kompetenz und das Gesamtbild setzen: „Der junge Kollege muss mit der Praxiszurechtkommen“ und „auf die Mandanten losgelassen werden können“ – und natür-lich zur Kanzlei und den Mandanten passen.

Engagement lohnt sich wieder: gute Chancen

Engagement ist das Stichwort auf dem Arbeitsmarkt. Darin sind sich die meistenPartner und Personal-Manager der befragten Kanzleien einig. Differenziert wird jenach Kanzleigröße, Region und fachlicher Ausrichtung der Kanzlei, woran sich einJurist erkennen lässt, der ein engagierter Anwalt (oder eine engagierte Anwältin)werden kann. Engagement im Studium zählt heute vor allem im Insolvenzrecht, dreiViertel der befragten Kanzleien ist ein Prädikatsexamen zumindest wichtig (vor fünfJahren waren es noch 55 Prozent) und ein Doppelprädikat ist nach wie vor für 48 Pro-zent der insolvenzrechtlichen Kanzleien wünschenswert. Die Examenszeugnisse sol-len belegen, dass sich der Bewerber „gut und schnell in verschiedene Rechtsgebieteeinarbeiten“ kann – der sichere Umgang mit Arbeits-, Gesellschafts-, Handels- undBaurecht ist gerade im Alltag eines Insolvenzrechtsanwalts unverzichtbar. Auch im

Gehälter- undEinstellungsreportFamilienrecht, Insolvenzrecht und Medizinrecht

Text: Nora Zunker, Deutscher Anwaltverein, BerlinMitarbeit: Lisa Gut, Deutscher Anwaltverein, Berlin

Die Reports von Anwaltsblatt Karriere

Was hat sich in fünf Jahren im Anwaltsmarktbei den Einstellungschancen und denGehältern für Berufseinsteiger geändert?Anwaltsblatt Karriere setzt im zwölften Heftseinen Rückblick fort. In diesem Heft geht esum das Familienrecht, das Insolvenzrechtund das Medizinrecht. Wer sucht Nach-wuchs? Was können junge Anwältinnenund Anwälte verdienen? Wie hat sich derArbeitsmarkt entwickelt?Die Einstellungs- und Gehälterreports:- SoSe 2007/Sommersemester 2012:Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie dasUrheber- und Medienrecht

- WS 2007/2008: Familienrecht,Insolvenzrecht und Medizinrecht

- SoSe 2008: Immobilienrecht(mit Baurecht, Mietrecht und Vergaberecht)

- WS 2008/2009: Regionale Topkanzleien,Bank- und Kapitalmarktrecht und Strafrecht

- SoSe 2009: Syndikusanwälte und IT-Recht- WS 2009/2010: Steuerrecht, Erbrechtund Sozialrecht

- SoSe 2010: Verwaltungsrecht,Umweltrecht, Agrarrecht

- WS 2010/2011: Versicherungsrecht,Kartellrecht, Sportrecht

- SoSe 2011: Handels- undGesellschaftsrecht, Transport- undSpeditionsrecht, Energierecht

- WS 2011/2012: Zivilprozessrecht,Patentrecht, Ausländer- und Asylrecht

- SoSe 2012: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht +Urheber- und Medienrecht

Alle Reports sind abrufbar unterwww.anwaltsblatt-karriere.de.

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Medizinrecht ist die Bedeutung der Prädikatsexamen wieder gestiegen, ein Prädikats-examen ist für 62 Prozent der befragten Kanzleien und zwei für 42 Prozent „wichtig“oder „sehr wichtig“ – 2007 galt das für nur 20 Prozent. Lediglich im Familienrechtspielt ein Prädikatsexamen für nur 48 Prozent eine Rolle und das Doppelprädikat fürknapp ein Drittel der Kanzleien. Anwälte vertreten zunehmend – zum Teil aus eigenerErfahrung – die Auffassung, dass Examen eben doch „Glückssache“ sind und nichtzwingend etwas über die tatsächlichen Fähigkeiten eines Bewerbers aussagen. Dasspiegelt sich auch darin wider, dass für zwei Drittel aller befragten Kanzleien ein nurausreichendes Examen nicht automatisch das Aus der Bewerbung bedeutet, sondernlediglich der Blick auf den Lebenslauf kritischer wird.

Das Engagement für das Rechtsgebiet lässt sich am besten durch Stationen im Re-ferendariat belegen. Neben den Noten ist das für mehr als 40 Prozent aller befragtenKanzleien ein wichtiges Indiz. Aber die Kanzleien bleiben realistisch: „Stationen imMedizinrecht kann man nicht erwarten, damit schießen sich die Studenten ja für dasExamen selbst ins Bein“, sagt ein Partner einer norddeutschen mittelständischen Kanz-lei offen. Wo im Medizinrecht „Branchenkenntnis“ hilft, wird im Insolvenzrecht einebetriebswirtschaftliche Ausbildung fast schon erwartet. Der Trend zur Praxis zeigt sichauch in der schwindenden Bedeutung der Promotion. Im Medizinrecht ist der Doktor-titel immerhin noch für gut ein Drittel der befragten Kanzleien „wichtig“, im Insol-venzrecht für noch 17 Prozent. Im Familienrecht ist die Promotion für mehr als dieHälfte der Kanzleien völlig egal. Der LL.M. steht dem Doktortitel – außerhalb der Weltder internationalen Sozietäten – weiterhin um einiges nach, er ist für etwa zwei Drit-tel aller Kanzleien „absolut“ unwichtig.

Und wie steht es mit einem Fachanwaltslehrgang? Auch er gilt als Ausdruck vonEngagement. Seine Bedeutung ist besonders im Insolvenzrecht stark gestiegen, warenes 2007 noch 23 Prozent, so sind es heute 46 Prozent der befragten Kanzleien, denener „wichtig“ oder „sehr wichtig“ ist. Im Medizinrecht stieg der Wert von 40 Prozentauf 47,5 Prozent und mit 64 Prozent ist der Fachanwaltslehrgang im Familienrechtnach wie vor besonders gern gesehen.

Noten und Jura sind nicht alles

Und was zählt noch? Mit „gepflegten Manieren“, „Begeisterungsfähigkeit“, „unterneh-merischem Denken“ und einer „eloquenten Ausdrucksweise in Wort und Schrift“ –manche Kanzleien schauen sich sogar die Deutschnote im Abitur an – können Be-werber punkten. Im Familienrecht ist „soziale Kompetenz“ überragend wichtig. ImMedizinrecht richten sich die „soft skills“ vor allem nach der Mandantengruppe. WerPatienten vertritt, braucht Fingerspitzengefühl, wer Ärzte berät, muss abends arbeitenund Kanzleien, die viele Krankenhausträger vertreten, wollen flexible Anwälte, dieauch nicht vor dem Arbeits- oder Versicherungsrecht zurückschrecken. Überhauptfiel auf: Im Medizinrecht wächst der Markt noch – was sich in besonders gut gelaun-ten und entspannten Gesprächspartnern zeigte. Für die Arbeit im Insolvenzrechtbraucht man „Nerven so breit wie Bandnudeln“, wie es ein Insolvenzrechtsanwaltzusammenfasst, der seit knapp vierzig Jahren im Geschäft ist.

Wer sich auf den Anwaltsberuf vorbereitet, wird dafür auch belohnt. EngagierteBewerbungen haben momentan gute Aussichten auf Erfolg: Ein Drittel aller Kanz-leien suchen derzeit nach anwaltlichem Nachwuchs – und pauschale Kriterien fürdie erfolgreiche Bewerbung schwinden. Es zählt ein schlüssiger Lebenslauf, der zurPerson und dem Auftreten des Bewerbers passt. //

report

Die zwölfte Umfrage: 250 Kanzleien

Der Einstellungs- und Gehälterreport vonAnwaltsblatt Karriere in diesem Heft beruhtwieder auf einer Umfrage bei mittelständi-schen Kanzleien und Großkanzleien sowieRecherchen der Redaktion. Insgesamtwurden mehr als 250 mittelständische undGroßkanzleien befragt. Die Resonanz warbei der Umfrage im Sommersemester 2012sehr gut. Lediglich im Insolvenzrecht fiel dieVerweigerungsquote etwas höher aus.Der Trend zu mehr Transparenz bei denEinstiegsgehältern setzt sich fort. Auch fürdieses Heft gaben Kanzleien im Familien-und Insolvenzrecht detailliert Auskunft,besonders umfassend waren die Auskünfteim Medizinrecht. Das ist ein Zeichen dafür,dass im Medizinrecht beständig fachkundigerNachwuchs gesucht wird. Gleiches gilt fürdie internationalen Sozietäten und Groß-kanzleien, die sich wie immer offen zeigten.Die Großkanzleien erhielten einen Frage-bogen. Mit mittelständischen Kanzleienwurden fünfzehnminütige Telefoninterviewsgeführt. Gesprächspartner waren Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte, die übereinen örtlichen Anwaltverein Mitglieder imDeutschen Anwaltverein sowie Mitgliedeiner Arbeitsgemeinschaft des DAV sind(bei diesem Report für Familienrecht,Medizinrecht oder Insolvenzrecht). Eswurden nur Anwälte befragt, die nachhaltigim jeweiligen Rechtsgebiet tätig sind.Die Ergebnisse der Umfrage wurden wiederdurch Recherchen der Redaktion beiAnwältinnen und Anwälten überprüft, die inörtlichen Anwaltvereinen, in den Landes-verbänden, den Arbeitsgemeinschaften oderim Vorstand des Deutschen Anwaltvereinsehrenamtlich aktiv sind.

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{Medizinrecht}

Das Medizinrecht ist nicht nur krisensicher, sondernscheint nach wie vor ein Wachstumsmarkt zu sein. DieKanzleien suchen Nachwuchs. Bundesweit liegen dieEinstiegsgehälter relativ hoch und sind im Vergleichzu vor fünf Jahren gestiegen – nur im Osten wirdtendenziell schlechter gezahlt, dort stagnieren dieGehälter eher. An der Spitze liegen der Süden und dieAnwaltshauptstädte. Interessant: Am besten zahlendie Kanzleien, die sich konsequent auf eine Mandan-tengruppe im Markt spezialisiert haben. Ob das eherÄrzte, Patienten oder die Träger von Krankenhäusernsind, spielt keine besondere Rolle.

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

NordenØ 40.000 Euro(33.000 bis 54.000)

WestenØ 42.000 Euro(33.000 bis 60.000)

SüdenØ 45.000 Euro(38.000 bis 60.000)

OstenØ 36.000 Euro(30.000 bis 45.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln,München, StuttgartØ 45.000 Euro(36.000 bis 60.000)

{Familienrecht}

Die Einstellungsgehälter im Familienrecht stagnieren.Die Spannbreite der Gehälter ist hoch. Im Vergleich zu2007 gibt es nur ganz leichte Steigerungen im Nordenund im Süden sowie in den Anwaltshauptstädten. ImWesten ist der Wert sogar leicht gesunken. Der Nordenpunktet, weil in Bremen besonders gute Gehälter ge-zahlt werden. Der Osten ist wieder Schlusslicht. Diemeisten Familienrechtler arbeiten als Einzelkämpferoder in kleineren Kanzleien, höhere Gehälter werdenerst in Sozietäten mit mehr als zehn Berufsträgerngezahlt. Auch wenn die Kanzleien im Familienrechthäufiger als noch vor fünf Jahren Nachwuchs suchen,so liegt der Bedarf doch deutlich niedriger als imInsolvenz- und Medizinrecht.

Hamburg

Berlin

Düsseldorf

Stuttgart

München

Köln

Frankfurt

NordenØ 40.000 Euro(30.000 bis 46.000)

WestenØ 38.000 Euro(28.800 bis 45.000)

SüdenØ 39.000 Euro(30.000 bis 48.000)

OstenØ 28.000 Euro(24.000 bis 35.000)

+

AnwaltshauptstädteBerlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln,München, StuttgartØ 39.000 Euro(29.000 bis 57.600)

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24 / anwaltsblatt karriere

report

Kanzlei An welchen Standorten Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich Insolvenzrecht und Sanierung?Ihrer Sozietät wird inDeutschland Insolvenz-recht und Sanierungangeboten?

Allen & Overy LLP

Baker & McKenzie

Beiten Burkhardt

Bird & Bird

Clifford Chance

Cleary Gottlieb Steen &Hamilton LLP

CMS Hasche Sigle

DLA Piper UK LLP

Freshfields BruckhausDeringer

Gleiss Lutz

Görg Rechtsanwälte

Graf von Westphalen

GSK Stockmann +Kollegen

Hengeler Mueller

Frankfurt a.M.

Berlin, Frankfurt a.M.,München

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München, Nürnberg

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, München

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Frankfurt a.M.

Berlin, Dresden, Frankfurta.M., Hamburg, Köln,Leipzig, München, Stuttgart

Berlin, Frankfurt a.M., Köln

Frankfurt a.M., Hamburg,Köln

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg,München, Stuttgart

Berlin, Essen,Frankfurt a.M., Köln,Hamburg (ab Januar 2013),München

Berlin, Cottbus, Dresden,Kiel, Magdeburg, Potsdam -(Graf von WestphalenInsolvenzverwaltung undSanierung Rechtsanwalts-partnerschaft)

Berlin, Heidelberg,München

schwerpunktmäßig inBerlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M.

Was bieten Großkanzleienim Insolvenzrecht und Sanierung

Die Sanierung von Unternehmen unter Vermeidung von Insolvenzen schließt eine umfassende Beratung im Gesellschafts-,Finanz-, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht im engeren Sinne ein. Hier beraten wir Banken (Gläubiger) sowie Gesellschaften inder Krise und insolvenznahen Situationen. Darüber hinaus beraten wir im eigentlichen Insolvenz-Szenario, z.B. Gläubiger beider Ausübung ihrer Rechte und bei der Verwertung von Sicherheiten beim Kauf eines Unternehmens in der Insolvenz.

Restrukturierung, Veräußerung und Erwerb von Unternehmen in der Krise, Distressed Debt und Loan-to-own-Strategien,Insolvenzberatung mit internationalem Bezug und Sanierung von multinationalen Unternehmensgruppen

Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte; Strukturierung von Banken- und Lieferantenpools; Unternehmenskauf aus derInsolvenz; Mitarbeit im Gläubigerausschuss; Liquidationen; Insolvenzrecht; Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen;Begleitung des Insolvenzverwalters; Bilanzrestrukturierungen; finanzielle Restrukturierung; Umschuldung; Kreditrestrukturierung

eingebettet in unsere Corporate/M&A-Aktivitäten

Allgemeine gesellschaftliche Restrukturierungen; Distressed M&A; notleidende Kredittransaktionen; Umschuldungen;Refinanzierungen; Treuhänderschaftmodelle; Toxic securities; (grenzüberschreitende) Insolvenzverfahren; Prozessführungbei Insolvenzen

Schaffung und Umsetzung innovativer und erfolgreicher Strategien für komplexe Restrukturierungstransaktionen

Sanierungs- und Restrukturierungsberatung; Schuldner- und Gläubigerberatung im Vorfeld der Insolvenz;Sicherheitsmanagement; Strukturierung und Beratung von Banken- und Lieferantenpools; Beratung vonGeschäftsführern/Vorständen; Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen; Insolvenzabwicklungen; Liquidationen;Unternehmenskäufe aus der Insolvenz; Mitarbeit im Gläubigerausschuss; Insolvenzstreitigkeiten

Vertretung von Kreditinstituten; Vollstreckung; Unternehmenssanierung

Beratung in der Unternehmenskrise mit dem Ziel der finanziellen und operativen Restrukturierung des Krisenunternehmensoder der Unternehmensgruppe (in allen relevanten Branchen und Industrien); Banken und Bankkonsortien (sog. „SteeringCommittees“) in der Krise des Kreditnehmers der Gesellschafter von Krisenunternehmen (insb. Private Equity Funds);Vorbereitung und Planung, in Einzelfällen auch Umsetzung von Sicherheitenverwertungs- und Insolvenz(plan-)szenarien zurUmsetzung der Restrukturierung gegen den Widerstand einzelner Stakeholder; vereinzelt: Beratung von Zulieferern undKunden von Krisenunternehmen; Beratung von Investoren mit dem Erwerb von sog. „distressed assets“ („Loan-to-own-Strategien“ und „Unternehmenskauf aus der Insolvenz“) von Insolvenzverwaltern beim Abverkauf von Unternehmen mit euro-päischem oder globalem „Footprint“ (Unternehmensverkauf aus der Insolvenz) im Hinblick auf die Abspaltung und den Verkaufvon unrentablen Betriebssparten vor dem Hintergrund insolvenzrechtlicher Haftungs- und Anfechtungstatbestände

Umfassende insolvenz- und sanierungsrechtliche Beratung mit Ausnahme von Insolvenzverwaltung auch „Distressed M&A“,d.h. „Carve Out“ und Veräußerung von Unternehmens(-teilen) in Schwierigkeiten unter Vermeidung/Reduzierung von etwaigenRisiken einer nachfolgenden Insolvenz oder Käufe/Verkäufe von insolventen Unternehmen

Görg verfügt über eine große Praxisgruppe in der Sanierungsberatung. Dies erlaubt eine Spezialisierung, sowohl aufBranchen als auch auf besondere Produkte (Distressed M&A, Gläubigervertretung, cross border Insolvenzen, Konzern-insolvenzen, Insolvenzplanverfahren etc). Wir sind der Überzeugung, dass in Krise und Insolvenz nur gut beraten kann,wer die „Pathologie“ (sprich: die Insolvenzverwaltung) kennt. Deswegen arbeiten alle Kollegen im Rahmen ihrer Ausbildungauch in unserer Insolvenzverwaltung mit.

Betriebsfortführungen, Restrukturierungen von Gesellschaften speziell Schiffsfonds, Vertiefung in Insolvenzverfahren fürGläubiger, Immobilien- und Kriminalinsolvenzen

Beratung von Turnaround-Investoren, Immobilienunternehmen, Banken; Fachlich: Dept-Equity-Swap, Insolvenzanfechtung

Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bereich großer, komplexer Restrukturierungsmandate, in denen wir nebendem Insolvenz- und Sanierungs-Know-how von Hengeler Mueller insbesondere auch unsere Expertise aus den BereichenFinanzierung, Kapitalmarkt, Gesellschaftsrecht sowie Steuern einbringen können. Thematisch bildet den Schwerpunktunserer Beratung die Betreuung von Unternehmen bei der Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten, die bei großenUnternehmen typischerweise ein komplexes Geflecht von Konsortialfinanzierungen, Anleihen, Schuldscheinen und ggf.anderen Instrumenten umfasst. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von Bankenkonsortien in einer Krise desDarlehensnehmers. Hengeler Mueller ist umfangreich im Breich der Restrukturierung von Immobiliendarlehen einschließlichder damit ofmals verbundenen Restrukturierung von Verbriefungstransaktionen tätig. Außerdem beraten wir in den BereichenBankenrestrukturierung sowie Bankeninsolvenz.

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Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im Bereich Insolvenzrecht und Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate Wie viele Neuein- Neueinstel-Sanierung mitbringen? im Bereich Insolvenzrecht und Sanierung in stellungen sind im lungen 2012

Ihrer Sozietät? (Angabe des Grundgehalts mit Bereich Insolvenz- im Bereich In-a) zwei vollbefrie- b) Dr. oder LL.M. c) Sonstiges eventuellen Boni) recht und Sanie- solvenzrechtdigende Examina rung geplant? u. Sanierung

report

anwaltsblatt karriere / 25

ja

ja

ja

ja, wünschenswert

ja

ja, wenn möglich

ja, als Indiz für erst-klassiges fachlichesKönnen

ja

ja

ja

Ja. Bei einem befriedi-gend ist „Ausgleich“durch „hohes“ vb/gutdenkbar.

ja, oder (Punkt b)

ja

Unsere Bewerberinnenund Bewerber habenihre juristische Qualifi-kation in der Regeldurch Prädikatsexami-na (mindestens zwei„vollbefriedigend“)nachgewiesen. Wirnehmen diese Voraus-setzung ernst, aber be-trachten den Lebens-lauf stets als Ganzes.

wünschenswert(aber keineVoraussetzung)

kein Muss

wünschenswert,jedoch keineBedingung

ja, wünschenswert(ausländ. LL.M.)

beides wünschens-wert, jedoch nichtBedingung

nicht zwingend,aber gerne gesehen

sehr willkommeneZusatzqualifikation,aber keineVoraussetzung

idealerweise,wünschenswert

gern gesehen, aberkeine Einstellungs-voraussetzung

keineVoraussetzung fürden Berufseinstieg

gern gesehen(insbesondere Dr.),aber nichtzwingendeVoraussetzung

sofern ein Examen> 8 Punkte

vorteilhaft, aberkeine Einstellungs-voraussetzung

Gern gesehen, abernicht zwingend er-forderlich.

betriebswirtschaftliche Kenntnisse,Affinität zu Finanzierungsthemen,Fachanwaltskurs und/oder Bankaus-bildung (gern gesehene Zusatzqua-lifikationen, jedoch keine Vorausset-zung), sehr gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntnisse

Einschlägige Erfahrung im BereichInsolvenzrecht/Restrukturierungwünschenswert bzw. Interesse desBewerbers muss durch Referendariat/Praktikum erkennbar sein. Sehr guteEnglischkenntnisse, Interesse anwirtschaftlichen Zusammenhängen.

Auslandserfahrung, sehr guteEnglischkenntnisse

hervorragende Englischkenntnisse,Interesse an wirtschaftlichenZusammenhängen

sehr gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntnisse, Team-fähigkeit, unternehmerisches Denken

Kenntnisse im Steuer- undBilanzrecht

gute Englischkenntnisse

sehr gute Englischkenntnisse

betriebswirtschaftliches Interesse istVoraussetzung für die Tätigkeit

betriebswirtschaftliche Fähigkeiten,pragmatische juristische Lösungen

gute Englischkenntnisse

Diejenigen unserer Associates, dienoch keinen LL.M. in einem eng-lischsprachigen Ausland erworbenhaben, bieten wir ein neun- biszwölfmonatiges Secondment beieiner befreundeten ausländischenKanzlei, bei Mandanten im Auslandoder in unserem Londoner Büro.Wenn Associates am Beginn ihresKarrierewegs eine Promotion odereinen LL.M. einschieben möchten,unterstützen wir dieses Vorhaben.

105.000 Euro brutto/Jahr

105.000 Euro, Bonus möglich

75.000 Euro bis 85.000 Euro, zzgl. Bonus von max.15.000 Euro

in Abhängigkeit von den Qualifikationen bis zu95.000 Euro möglich

100.000 Euro p.a., Bonus: k. A.

115.000 Euro zzgl. Bonus

80.000 Euro bis 100.000 Euro

85.000 - 90.000 Euro brutto + Bonus

100.000 Euro + Bonus

90.000 - 100.000 Euro (keine Boni)

80.000 Euro GrundgehaltBonus bis zu weiteren 80.000 Euro

k. A.

bis 80.000 Euro zzgl. Bonus

100.000 Euro(105.000 Euro für Associates mit LL.M.)Dies gilt für alle Fachbereiche.

ca. 4

1

nach Bedarf

2 - 3

2 - 3

1 - 3

1 - 2

2 - 3

Wir haben immerBedarf an gutenAbsolventen.

voraussichtlich 2

3 - 5

2 - 4

1 - 2

Wir suchen ständigqualifizierte Berufs-einsteiger in allenFachbereichen.Erfahrungsgemäßstellen wir jährlichmindestens 40 -50 Associates ein.

ca. 4

keine

k. A.

2

bislang 1

noch nichtabgeschlossen

keineEinstellungen

bisher2

k. A.

1 - 2

5

2

2

40 - 50 alleFachbereiche

Page 26: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

26 / anwaltsblatt karriere

report

Kanzlei An welchen Standorten Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich Insolvenzrecht und Sanierung?Ihrer Sozietät wird inDeutschland Insolvenz-recht und Sanierungangeboten?

Hogan LovellsInternational LLP

Heuking Kühn LüerWojtek

Latham & Watkins LLP

Linklaters LLP

Luther Rechtsanwalts-gesellschaft mbH

Mayer Brown LLP

NOERR LLP

Oppenhoff & Partner

Redeker Sellner Dahs

Shearman & Sterling

Taylor Wessing

Weil, Gotshal & MangesLLP

White & Case LLP

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München (schwerpunkt-mäßig)

Berlin, Chemnitz,Düsseldorf, Frankfurt a.M.,Hamburg, Köln, München

Frankfurt a.M., Hamburg,München

Frankfurt a.M.

schwerpunktmäßig in Köln,München

Düsseldorf, Frankfurt a.M.

Berlin, Dresden,Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Köln

Berlin, Bonn, Brüssel,Leipzig, London

Düsseldorf, Frankfurt a.M.,München

Berlin, Düsseldorf,Frankfurt a.M., Hamburg,München

Frankfurt a.M., München

Berlin, Bochum, Bonn,Dortmund, Dresden,Düsseldorf, Flensburg,Frankfurt, Hamburg,Mönchengladbach,München, Münster,Wuppertal

Analyse der Restrukturierungsoptionen; außergerichtliche Sanierungsvereinbarungen; Bad-Bank-Modelle; Beratung desSecurity Agents; Beratung von Insolvenzverwaltern; Chapter 11-Verfahren; Debt/Equity swaps; „Distressed Debt“-Transaktionen; „Distressed M&A“-Transaktionen; Finanzielle Restrukturierung; Insolvenzen von Versicherungsunternehmen;Insolvenzplanverfahren; Liquidationen; Prüfung und Durchsetzung von Sicherheiten; Vermeidung von Haftungsrisiken fürGeschäftsführer

Beratung von distressed debt/equity Investoren; Beratung und Vertretung von Großgläubigern; Begleitung von „troubledenterprises“

Vorinsolvenzliche Restrukturierungsberatung auf Finanzierer-, Unternehmens- und Gesellschafterseite,Anleiherestrukturierungen, „loan-to-own“ Transaktionen

Refinanzierung und Rekapitalisierung in der finanziellen und operativen Krise; strategische Insolvenz; internationale Aspekteund Möglichkeiten einer Konzerninsolvenz; Organpflichten in der Krise; komplexe Sicherheitenverwertungen; prozessrecht-liche Begleitung; Unternehmenskauf in der Krise und Insolvenz

Wir sind – bislang – ausschließlich beratend tätig, üben keine Verwaltertätigkeit aus. Wir beraten schwerpunktmäßig Gläubigerund Schuldner im Vorfeld der Insolvenz, Gläubiger auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Gläubiger- und Schuldnerberatung (keine Insolvenzverwaltung), Distressed M&A, operative und bilanzielle Restrukturierung

Refinanzierung; Restrukturierung; Distressed M&A; Insolvenzanfechtung, insbesondere Klageabwehr; keineInsolvenzverwaltung, sondern rechtliche, steuerliche und finanzwirtschaftliche Beratung von Schuldnerunternehmen, Banken,anderen Gläubigern und Investoren

Beratung von Kreditgebern, Sicherungsnehmern, Lieferanten, Kunden, Gesellschaftern und Managern vor, in und nachKrisensituationen

Insolvenzrecht, keine Insolvenzverwaltung

Beratung von Unternehmen des Finanzsektors bei Rekapitalisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen; Beratung vonUnternehmen, Gesellschaften, Management und Kreditgebern bei der Refinanzierung und Restrukturierung vonFinanzverbindlichkeiten in Krisensituationen

komplexe Restrukturierungen in Europa; Asset Tracing; Prozessführung im Insolvenzverfahren

u.a. grenzüberschreitende Mandate, Distressed M&A Corporate und Financial Restrukturierung, Erwerb/Restrukturierungvon Finanzinstituten

Betriebsfortführungen, Insolvenzen mit internationalem Bezug

Was bieten Großkanzleienim Insolvenzrecht und Sanierung

Page 27: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im Bereich Insolvenzrecht und Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate Wie viele Neuein- Neueinstel-Sanierung mitbringen? im Bereich Insolvenzrecht und Sanierung in stellungen sind im lungen 2012

Ihrer Sozietät? (Angabe des Grundgehalts mit Bereich Insolvenz- im Bereich In-a) zwei vollbefrie- b) Dr. oder LL.M. c) Sonstiges eventuellen Boni) recht und Sanie- solvenzrechtdigende Examina rung geplant? u. Sanierung

report

anwaltsblatt karriere / 27

ja

ja

ja, mindestens

ja

ja

ja

ja

grundsätzlich ja

ja

ja

ja

ein vollbefriedigendesExamen, insgesamt16 Punkte

ja

gerne gesehen,aber keineVoraussetzung

möglichst

wünschenswert,aber keinezwingendeVoraussetzung

k. A.

wünschenswert

beides erwünscht,aber keineVoraussetzung

wünschenswertaber nichtVoraussetzung

k. A.

wünschenswert

ist wünschens-wert, aber keineVoraussetzung

ja

gerne, ist jedochkein Muss

wünschenswert,aber nichtVoraussetzung

gute Englischkenntnisse,Begeisterungsfähigkeit

am besten 2 - 4 JahreBerufserfahrung

sehr gutes wirtschaftlichesVerständnis und Teamgeist

sehr gute Englischkenntnisse

k. A.

sehr gute Englischkenntnisse(bevorzugt im Ausland erworben),Teamfähigkeit und Bereitschaft zumBlick über den Tellerrand

sehr gute Englischkenntnisse

k. A.

Fremdsprachenkenntnissewünschenswert

sehr gute Englischkenntnisse,Neugier, Begeisterung

verhandlungssicheres Englisch,hohes wirtschaftliches Verständnis

k. A.

Sehr gute englische Sprachkennt-nisse, gerne gesehen sind auchSprachkenntnisse in Russisch,Polnisch, Türkisch etc.

Kreativität, praktisches Denken,Freude an „Hands on“-Arbeit,Organisationsgeschick,Belastbarkeit, Flexibilität

90.000 - 100.000 Euro p.a. + möglichem Bonus

84.000 Euro zzgl. Bonus bei herausragenderLeistung

100.000 Euro Jahresgehalt plus Bonus

100.000 Euro

k. A.

100.000 Euro p.a.

80.000 - 95.000 Euro (Bonus ab dem 3. Berufsjahr)

95.000 Euro

78.000 Euro p.a.

110.000 Euro p.a.

90.000 Euro p.a.

95.000 - 105.000 Euro

1. Jahr bis zu 90.000 Europlus max. 10.000 Euro Bonus

1 - 2

sozietätsweit ca. 5

mindestens 3

2 - 3

2 - 3

1 - 2

4

1

k. A.

ca. 4

2 - 5

je 2 pro Büro

2

1 - 2

Prognose:sozietätsweitca. 5

3

2

2

2

4

bislang keine

k. A.

2

2

zwei Positionenwurden bisherbesetzt

6

Page 28: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

28 / anwaltsblatt karriere

station

Den Sachverhalt zumLeben erweckenTahir Basheer (38), Solicitor beiSheridans Solicitors, London

Texte: Jördis Harbeck

Pink Floyd, Andrew Lloyd Webber, Robbie Williams – die offi-zielle Mandantenliste der Londoner Anwaltssozietät SheridansSolicitors liest sich wie das Who-is-Who der Entertainment-branche. So erstaunt es wenig, dass das Büro zwar in Camden,einem der populärsten Stadtteile Londons, jedoch diskret undzurückgezogen in einer beschaulichen, von Bäumen gesäum-ten Seitenstraße liegt. Bereits seit mehr als 50 Jahren gibt esdie Anwaltsfirma, die ursprünglich neben dem Recht der klas-sischen Medien auch im Bereich Menschenrechte tätig war.Heute allerdings ist Sheridans auf medienrechtliche Beratungin allen Bereichen der Unterhaltungsbranche spezialisiert, vonFilm und Theater über Mode und Sport bis hin zu (Online-)Spielen und Handel. „Eng orientiert an den Bedürfnissen desMarktes verlagert sich der Tätigkeitsschwerpunkt unseres Bü-ros aufgrund der schnellen technischen Entwicklung immerstärker auf den Bereich der digitalen Medien und insbesondereFragestellungen im Zusammenhang mit dem Internet“, er-zählt Tahir Basheer (38), Spezialist für den Bereich der interak-tiven Medien. „Um optimal beraten zu können, müssen wirstets auf dem aktuellen Stand der Technik sein. TechnischesVerständnis und die Bereitschaft, sich mit immer neuen Din-gen auseinanderzusetzen, sind neben dem juristischen Know-how daher wichtige Voraussetzung in unserem Geschäft.“

Wichtig ist aber auch noch etwas anderes: „Uns allen ge-meinsam ist die Leidenschaft für die Sache, die auch privat ge-lebt wird. Optimalerweise berät daher der Freizeitsportler einen

Fußballclub der Premier League bei einer Sponsorenvereinba-rung und der Modeinteressierte ein Modelabel bei der Gründungeines Onlineshops.“ Der Partner berät mit seinem Team, dasinzwischen zur Topliga der Anwaltsbranche gehört, Mandantenaus aller Welt, vor allem aus Russland, dem Nahen Osten oderAsien, zu den Rechtsfragen der neuen interaktiven Technolo-gien. „Trotz allem sind wir aber eine britische Kanzlei mitRechtsanwälten, die im englischen Recht zuhause sind. AndereJurisdiktionen decken wir über befreundete Kanzleien in den je-weiligen Ländern ab. So kam auch Frank zu uns. Er wurde unsvon einer deutschen Sozietät empfohlen, mit der wir gerade eingemeinsames Projekt im Bereich Onlinespiele beendet hatten.In diesem hatte auch Frank mitgearbeitet. Für uns war das einExperiment, da wir noch nie einen deutschen Juristen zur Aus-bildung hatten. Nach einem Telefoninterview und Rücksprachemit seinem dortigen Ausbilder, haben wir uns aber gern daraufeingelassen“, berichtet Tahir Basheer. Und bereut hat er dieEntscheidung keine Sekunde. Ganz im Gegenteil: Frank Falkerpunktete mit großem Engagement und überdurchschnittlichemtechnischen Verständnis. Der Ausbilder freut sich: „Sein Detail-wissen war manchmal sogar weitreichender als meines.“ Auchin das Team fügte er sich nahtlos ein. Mandate aus dem Bereichdes Medienrechts spielen sich zumeist auf einer internationalenBühne ab. Oft finden sich Rechtsgrundlagen im Europarecht,seltener dreht es sich ausschließlich um nationales Recht. Ausdiesem Grunde war es auch sekundär, dass Frank Falker eigent-lich deutscher Jurist ist – für seine Kollegen war er in erster Li-nie einer von ihnen, mit dem man sich gut austauschen konnte.Auch kulturelle Unterschiede bemerkte Tahir Basheer nicht.„Jeder Jurist hat seine eigene Arbeitsweise – einige arbeitensehr strukturiert, andere brauchen etwas mehr kreativen Frei-raum, um effektiv zu sein. Für mich hat das nicht unbedingtetwas mit der Herkunft oder dem Ausbildungssystem zu tun.“

Der Anwalt betrachtet die deutsche Ausbildung seinesReferendars vielmehr als zusätzlichen Bonus: „Frank brachte

Zur richtigen Zeit…

Page 29: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

anwaltsblatt karriere / 29

Alles hängt mit allemzusammenReferendar Frank Falker (28)

Digital Media, E-Commerce, Online Gaming, Software Publish-ing – wenn Frank Falker von seiner Anwaltsstation in Londonerzählt, merkt man schnell: Er weiß genau, wovon er spricht.Und es macht ihm Spaß. „Schon lange vor dem Beginn desStudiums habe ich meine Leidenschaft für das Internet unddie immer neuen technischen Raffinessen entdeckt. Da ichmich aber auch für wirtschaftliche Zusammenhänge interes-siere, erschien mir das Jurastudium eine gute Möglichkeit,beides miteinander zu verbinden“, erklärt Frank Falker (28)seinen Werdegang und seine Augen leuchten. „Die Technikentwickelt sich so viel schneller als das Recht – man muss sichstets auf dem Laufenden halten, um den Anschluss nicht zuverpassen. Dazu sind meist gleich mehrere Rechtsordnungenbeteiligt, beispielsweise wenn es um globale Lizenzen geht.Diese Herausforderung reizt mich.“

Während des Studiums hat er noch ganz klassisch einen wirt-schaftsrechtlichen Schwerpunkt belegt: „Gesellschaftsrecht, Kar-tell- und Wettbewerbsrecht erschienen mir eine gute Wahl. Gera-de weil sich die Technologie so rasch wandelt, ist es wichtig, einesolide Basis zu haben, um den besonderen Situationen der On-linewelt begegnen zu können. Denn auch wenn die Probleme neusein mögen – gelöst werden müssen sie vor allem mit dem Hand-werkszeug, das uns die Rechtswissenschaft an die Hand gibt.“

Vorbereitet durch einen Master im Recht der Informations-technologie und des geistigen Eigentums – gemeinsam ange-boten von der Universität Hannover und mehreren europä-

ischen Partneruniversitäten (darunter die Londoner QueenMary University) – richtete Frank Falker sein gesamtes Refe-rendariat auf diesen Interessenschwerpunkt aus. Seine An-waltsstation bei der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampffermöglichte ihm schließlich den Weg nach London – manempfahl ihn kurzerhand an die dortige Partnerkanzlei. „Ichwollte unbedingt noch einmal nach England gehen. Einerseitsum meine Sprachkenntnisse zu verbessern, aber auch, weil dieEntwicklung im Bereich der digitalen Medien dort weiter fort-geschritten ist als irgendwo sonst in Europa und sogar mit denUSA mithält. Im Jahr 2010 wurden etwa 8,3 Prozent des briti-schen Bruttoinlandsprodukts aus der sogenannten Digital Eco-nomy erwirtschaftet. Damit führen die Briten die Weltspitzean.“ Da in Rheinland-Pfalz, wo Frank Falker Referendar ist, dieExamensklausuren, anders als in den meisten anderenBundesländern, nicht am Ende der Anwaltsstation liegen, son-dern mittendrin, konnte er die Station teilen und bereits direktnach den Klausuren nach London wechseln.

Bei Sheridans gewöhnte Frank Falker sich schnell ein. Ge-meinsam mit den britischen Kollegen teilte er ein Großraum-büro. „Das fand ich toll. Wenn jemand ein kniffeliges Problemhatte, warf er es in den Raum und sofort entbrannte eine heißeDiskussion“, erzählt Frank Falker. Auch er konnte mithalten.Vor allem wegen seines hervorragenden Verständnisses für dieMaterie, aber auch weil er deutscher Jurist ist. „Viele Mandatehaben letztlich einen Bezug zum deutschen Recht, da sie häu-fig auf europäischem Gemeinschaftsrecht fußen. Wir hattenzu Beispiel einen Fall, in dem es um die Verletzung eines euro-päischen Markenrechts ging. Unsere Aufgabe war es, demMandanten aufzuzeigen, wie er in den einzelnen Mitglieds-staaten dagegen vorgehen kann und welcher Weg möglicher-weise der für ihn günstigste ist.“ Zu einem tatsächlichenSchlichtungs- oder Gerichtsverfahren kam es während der dreiMonate jedoch nicht. Auf dem Ausbildungsplan stand dahervor allem Vertragsarbeit. Da die von den englischen Juristenausgearbeiteten Verträge üblicherweise jedoch auch dem engli-schen Recht unterstehen, waren die Einsatzmöglichkeiten fürden deutschen Referendar naturgemäß ein wenig limitiert.„Vor allem habe ich an den umfassenden Vorarbeiten mitge-wirkt, habe bei komplizierten Strukturen den Vertragsgegen-stand ausgearbeitet, sehr viel recherchiert, Ergebnisse auf-bereitet und auch mal Dokumente übersetzt“, erzählt FrankFalker. Der Lerneffekt ist allerdings nicht zu unterschätzen:Auf kaum eine andere Weise lernt man effektiver, mit demfremden Recht umzugehen und verbessert gleichzeitig, quasiautomatisch, seine sprachlichen Fertigkeiten. In seiner Wahl-station möchte Frank Falker bei Heuking Kühn Lüer Wojteknun noch ein wenig Großkanzleiluft schnuppern – natürlich inder Praxisgruppe „IP, Media & Technology“.

gerade in Fällen mit europäischem Einschlag neue Aspekteund Perspektiven ins Spiel, das hat uns häufig geholfen. In ei-nem Fall spielte ein Mandant mit dem Gedanken, ein Unter-nehmen in Deutschland zu gründen. Dank Frank konnten wirihm vorab schon einmal einen Überblick über die verschiede-nen Gesellschaftsformen des deutschen Rechts und derenGründungsvoraussetzungen geben. Der Mandant konnte da-nach bequem entscheiden, ob er dies weiterverfolgen und einedeutsche Kanzlei mit der Sache betrauen wollte. Diese Formvon Orientierungshilfe hat mir gut gefallen.“ Nach der positi-ven Erfahrung mit Frank Falker kann sich Tahir Basheer gutvorstellen, noch einmal einen Referendar aufzunehmen –„wenn dieser mindestens genauso passioniert ist.“

station

Page 30: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

30 / anwaltsblatt karriere

station

Rechtsanwalt Stefan Schmierer (35) musste erst in den Westenfahren, um Hong Kong, seine Wahlheimat, für sich zu entde-cken. Als er nach seinem Studium einen LL.M. in der amerika-nischen Stadt Indianapolis (Indiana) absolvierte, kam er dortmit chinesischen Studenten in Kontakt. „Die haben eine ähnli-che Mentalität wie ich“, sagt der Schwabe, „Sie sind am Anfangverhalten und Freundschaften entwickeln sich langsam. Ichkam mit denen besser klar als mit den amerikanischen Studen-ten“, erinnert sich Schmierer. Die Freundschaften zwischendem gebürtigen Stuttgarter und seinen chinesischen Kommili-tonen entstanden am gemeinsamen Küchentisch: „Ich gab ih-nen Nachhilfe und sie haben für mich gekocht.“ Die Neugierauf China war geweckt und schon verbrachte er im Jahr 2008 –nicht nur wegen der Olympischen Spiele – seine Wahlstationbei der international tätigen Rechtsberatungsgesellschaft Rödlund Partner in Peking. Zurück in Stuttgart begann er, am dorti-gen Standort der Kanzlei zu arbeiten, aber es hielt ihn nichtlange in seiner Heimat. Er hatte beschlossen, dass das bessereSchwaben im fernen Osten liegt. 2009 zog Schmierer nachHong Kong, um dort als deutscher Rechtsanwalt deutschemittelständische Unternehmen zu vertreten.

Gerade hat Schmierer mit seinem Referendar JingzhongShang zusammen einen Arbeitsvertrag für den Geschäftsfüh-rer eines deutschen Unternehmens in China aufgesetzt. DerGeschäftsführer arbeitet in China, soll aber sein Geld inDeutschland bekommen. Das Unternehmen will damit Steu-

ern sparen. „Das ist eine unserer Routineaufgaben, bei denenunser Referendar die Struktur der Doppelbesteuerungsabkom-men kennen lernt und versteht, wie man unter den jeweiligenRechtsordnungen die beste Lösung für den Mandanten her-aussucht“, sagt Schmierer. In diesem Fall wurde ein Arbeits-vertrag nach chinesischem Recht geschlossen.

Schmierer arbeitet für die Kanzlei Lorenz und Partners. Siebetreut in der Regel deutsche Mandanten, die in Asien tätigsind. „Zu uns kommen viele Mittelständler, die ihre Waren inAsien mittlerweile selbst einkaufen oder produzieren wollen“,sagt Schmierer. Sie gründen daher eine Tochtergesellschaft,die für sie mehrere Vorteile hat. Hong Kong ist nach wie vorein Steuerparadies und eignet sich daher gut als Standort inAsien. Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Hong Konghat zudem den Vorteil, dass die Muttergesellschaft aus der Haf-tung genommen werden kann. „Wenn wir hier eine Gesell-schaft gründen, gibt es ein ganzes Bündel an Aufgaben füruns“, sagt Schmierer. „Hier kann ein Referendar direkt miter-leben, wie eine Gesellschaftsgründung im Ausland funktio-niert. Hauptsächlich wenden wir deutsches Recht und interna-tionales Steuerrecht an. Im Arbeitsrecht werden Verträge zwarauch nach lokalem Recht aufgesetzt, aber da konnte ich michmittlerweile einarbeiten“, sagt Schmierer. Als Hong Kong-Insider übernimmt Schmierer auch andere Aufgaben derFirmengründung: Er hilft bei der Suche von ortsansässigenMitarbeitern oder nach Standorten – und er betreut deutscheMitarbeiter, gelegentlich sogar bei der Aufsetzung von Heirats-verträgen.

Schmierer genießt den Blick aus dem 10. Stock im CentralDistrict Hong Kongs, mitten in der spektakulären Kulisse derMetropole. Seine Kanzlei ist nicht wie viele andere aufgrundder hohen Mietkosten in die Außenbezirke gezogen. Dafürnimmt die Kanzlei in Kauf, dass sich die Mitarbeiter und derReferendar auf 60 Quadratmetern drängen und sich das Büronoch mit einer assoziierten Steuerberatungsgesellschaft teilen.

Der Anwalt für denfernen OstenRechtsanwalt Stefan Schmierer,Hong Kong

Texte: Dr. Justus von Daniels

… am richtigen Ort

Page 31: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Hier in der kleinen Asiennische ist der Rechtsanwalt fast schonals Unternehmer gefragt; das gefällt Schmierer an seinem Job.Er frisst sich nicht durch Aktenberge, die ihm vom Gericht zu-gestellt werden, sondern er ist Location Manager, der dafürSorge trägt, dass die deutschen Vertretungen in Asien auf siche-ren Füßen stehen. In Hong Kong dürfte er auch gar nicht vorGericht, denn eine Lizenz für eine Prozessvertretung hat dieKanzlei nicht. In Hong Kong firmiert die Kanzlei lediglich alsForeign Registered Law Firm.

Für Referendare bietet diese Kanzlei damit eine der weni-gen Möglichkeiten, in Asien Erfahrungen in der anwaltlichenBeratung zu sammeln. Allein in Hong Kong ist Lorenz undPartners die einzige Kanzlei, die Firmen direkt vertritt. Diemeisten internationalen Kanzleien sind dort eher auf demM&A-Markt tätig, während sich die Kanzlei Lorenz und Part-ner als Asien-Boutique auf das Beratungssegment der Nieder-lassung deutscher Mittelständler spezialisiert hat. Neben demStandort Hong Kong, an dem 15 Mitarbeiter beschäftigt sind,hat die Kanzlei in Bangkok ihre Zentrale mit 60 Mitarbeiternund eine weitere Außenstelle in Vietnam. Chinesisch sprichtder deutsche Anwalt übrigens nicht. „Kantonesisch zu lernen,habe ich bisher nicht geschafft“, gibt der chinabegeisterteSchmierer zu. Wenn doch einmal lokales Recht eine Rollespielt, hat Hong Kong den Vorteil, dass Englisch Landesspra-che ist und dass die Gesetze auch auf Englisch verfügbar sind.

Derzeit passt es gut, dass der Referendar Shang gebürtigerChinese ist. Er kann für die Gründung einer Tochtergesell-schaft eines Energieversorgers auf Chinesisch recherchieren.Voraussetzung für einen Platz als Referendar in Hong Kongsind chinesische Sprachkenntnisse aber nicht, sagt Schmierer.Mehr zählt, dass Referendare Interesse und Vorkenntnisse anden Bereichen mitbringen, die hier wichtig sind. „Interesse imSteuerrecht ist nützlich, aber ich weiß auch, dass es spätestensbeim Außensteuergesetz bei deutschen Referendaren auf-hört.“ In Hong Kong wohnen und deutsches Recht anwenden– was für viele Referendare eine schöne Abwechslung ist, istfür Schmierer das ideale Lebensmodell. Zurück nach Deutsch-land zieht es ihn vorerst nicht. „Ich würde am liebsten erstzurückgehen, wenn ich 60 bin.“

anwaltsblatt karriere / 31

Das Beste ausvielen WeltenRechtsreferendar Jingzhong Shangaus München

Es war nicht gerade einfach, als Jingzhong Shang 2004 mitdem Jurastudium in München anfing. Ein Jahr zuvor war erüber ein Studienanwerbeprogramm nach Deutschland gekom-men. Shang hatte in China begonnen, Jura zu studieren underfahren, dass Deutschland auch Studienplätze an Chinesenvergibt. Seine Bewerbung hatte Erfolg und als Teil des Anwer-beprogramms absolvierte er zunächst einen einjährigen Inten-sivsprachkurs in München. Nun saß ein Chinese, der mit denPerspektiven deutscher Bildung gelockt worden war, in einemdeutschen Wohnheim, und für ihn, der „nicht besonders kon-takt-aktiv ist“, wie er sich selbst beschreibt, war es schwierig, al-les selbst organisieren zu müssen. „In Deutschland ist der Ab-stand zwischen den Menschen viel größer als in China“, sagtShang. Dann kamen die ersten Juravorlesungen. Für ihn wa-ren sie anfangs eine Tortur; die juristische Begrifflichkeit hattenichts mit seinem Deutschkurs zu tun. Bis zum dritten Semes-ter kämpfte er mit dem Paragrafendeutsch. Aber er war zäh,und nach neun Semestern hatte er sein Erstes Staatsexamenbestanden.

„Die Stadt ist wirklich sehr beeindruckend“. Die Stadt, überdie der 30-jährige Shang in fließendem Deutsch erzählt, istnicht München, sondern Hong Kong. Für ihn, den Referendaraus der Mitte Chinas, ist es das erste Mal, dass er in Hong Kongist. „Es war Zufall, das ich von dem Referendariatsplatz hörte.“Er hatte einen Aushang der Kanzlei Lorenz und Partner gese-hen und sich daraufhin für seine Wahlstation beworben. Eswar vor allem Neugier auf die Metropole. „Ich komme aus ei-ner mittelgroßen Stadt in der Mitte Chinas“, sagt er. „Von dortist Hong Kong sehr weit entfernt.“ Diese mittelgroße Stadt hat„nur“ sieben Millionen Einwohner und es brauchte München,um nach Hong Kong zu gelangen.

Jetzt sitzt er in einem Bürohaus im Central District undbefasst sich dort hauptsächlich mit deutschem Steuer- undArbeitsrecht, was ihn zu Anfang schon überrascht hat. SeineKenntnisse aus dem Wahlfach Steuerrecht zahlen sich hier aus.„Ich mache am liebsten Einkommenssteuerrecht“, sagt Shang,und da kam es ihm sehr gelegen, dass sein erster großer Auf-trag darin bestand, an dem Arbeitsvertrag für einen Geschäfts-führer in China mitzuarbeiten. Für Shang war es eine Freude,zwischen deutschem und chinesischem Recht sowie dem

s station

Page 32: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

32 / anwaltsblatt karriere

Recht Hong Kongs zu prüfen, was für den Mandanten steuer-lich am günstigsten ist. Er hat zwar nur Grundkenntnisse imchinesischen Recht und auch das Recht Hong Kongs kannte erbis jetzt nicht, aber schwer fiel ihm die Einarbeitung nicht.

Auch bei anderen Tätigkeiten jongliert er zwischen denWelten, wobei auch er, der von Haus aus Hochchinesischspricht, in Hong Kong die Korrespondenz meist auf Englischführt: „Hier wird Kantonesisch gesprochen. Viele können zwarauch Hochchinesisch, aber im Geschäftsverkehr wird in derRegel Englisch verwendet.“ Weil Shang Mentalität und Kulturkennt, kann er gut vermitteln. Shangs Ausbilder StefanSchmierer hatte ihn mit der Aufgabe betraut, bei einer Firmen-gründung mitzuhelfen. Nachdem Shang mit dem Verwal-tungsbüro des Handelsregisters telefoniert sowie mit dem Fi-nanzamt gesprochen hatte, war er überrascht, wie schnell inHong Kong eine Firma gegründet werden kann: „Die Grün-dung war nach fünf Tagen vollzogen“, berichtet Shang. Im Bü-ro der Kanzlei Lorenz und Partner ist er voll eingespannt. Dasein Ausbilder Stefan Schmierer der einzige deutsche Anwaltin dem Büro ist, arbeitet Shang eng mit ihm zusammen underfährt durch die Begleitung der Arbeit von Schmierer, wiesich deutsche Firmen in Asien etablieren und mit welchenKonflikten sie dort konfrontiert werden.

Schmierer sagt, dass es kaum vorkommt, dass ein Referen-dar chinesisch spricht. Die meisten Referendare, die in den Bü-ros der Kanzlei Lorenz und Partner ihre Station absolvieren,haben vor allem Interesse an Asien. In seinem Fall seien eshäufig Bewerber, die sich für China begeistern und den Kon-takt über das Konsulat in Hong Kong aufnehmen. Shang, derjeden Tag bis 19 Uhr im Büro sitzt, ist voll in das Leben der Me-tropole integriert. Er wohnt wie so viele am Stadtrand HongKongs, auf 10 Quadratmetern, und fährt von dort täglich imTross des Arbeitsheeres in die Stadt rein. Hong Kong ist einteures Pflaster, da ist es gut, wenn man Kontakte hat: „Ich hatteGlück, dass ich einen Freund habe, bei dem ich günstig woh-

nen kann“, sagt Shang. Das Referendarsgehalt reicht für dieMetropole bei weitem nicht aus. Man muss für eine derartigaußergewöhnliche Station auf jeden Fall eine Portion Eigenini-tiative mitbringen.

Als Shang nach Deutschland kam, entschied er sich be-wusst für eine Arbeit im deutschen Rechtssystem. Denn in sei-nem Fall hatte die Wahl, wo er studiert, eine größere Bedeu-tung, als die Wahl, was er studiert. In seinem HeimatlandChina gibt es für ihn, der bald eine deutsche Rechtsanwaltszu-lassung haben wird, kaum berufliche Perspektiven. Daher warShang noch vor dem Antritt seiner Wahlstation überzeugt, inDeutschland zu arbeiten. Das Steuerrecht hatte es ihm ange-tan, auch wenn er darauf nicht unbedingt fixiert war. Als erdann nach Hong Kong kam, war er überrascht, dass die Stadtseine beruflichen Interessen und seine Lebensvorstellungenoptimal verbindet. In der deutschen Kanzlei hat er viel mitdeutschem Steuerrecht zu tun, während er sich in der Stadt zuHause fühlt. „Beruflich und privat gefällt es mir hier am be-sten“, sagt er. Hong Kong verbindet das Gute seiner Heimatmit den Vorteilen der westlichen Welt: „Das Essen ist hier bes-ser als in China, es gibt mehr Freiheit, insgesamt fühlt es sichwestlich an, was ich wichtig finde. Andererseits sind die Men-schen hier nicht so ernst wie in Deutschland.“ Shang siehtfür sich in Deutschland vielleicht sogar größere beruflicheChancen, aber „hier gefällt mir die Mischung aus chinesischerTradition und Moderne.“ Man muss also nicht unbedingtSchwabe sein, um Hong Kong für sich zu entdecken. //

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Alles wird schwerer –und damit leichterAnwälte profitieren davon, dass die Rechtswelt komplexer wird

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trends

1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Ausländer- undAsylrechtlern in den vergangenen fünf Jahren ammeisten geprägt?

In den letzten fünf Jahren ist die Bedeutung des Europarechtsfür das Ausländer- und Asylrecht enorm gestiegen. ZahlreicheRichtlinien und Verordnungen beeinflussen sowohl dasFlüchtlingsrecht als auch das Ausländerrecht. Im Bereich desAsylrechts geht es in vielen Verfahren vorrangig darum, obDeutschland überhaupt für ein Verfahren zuständig ist oder obder Flüchtling in ein anderes europäisches Land zurückge-schickt wird, weil er dort zuvor bereits gewesen war. Im Auf-enthaltsrecht wurden die Regeln des Familiennachzugs ver-schärft (Sprachkenntnisse vor der Einreise), während weitereMöglichkeiten zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt geschaf-fen wurden (Bluecard-Gesetz). In allen Bereichen muss immerdie Vereinbarkeit deutscher Rechtspraxis mit den europäi-schen Vorgaben – nicht selten durch den EuGH – geklärt wer-den. Das sind anspruchsvolle juristische Fragen.

2 Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereigniswerden?

Das bestimmende Ereignis in diesem Jahr ist das Inkrafttretendes Bluecard-Gesetzes am 1. August 2012. Es schafft neue Mög-lichkeiten zur Arbeitsmigration. Im Flüchtlingsrecht steht der-zeit die schwierige Situation in Syrien im Fokus und hat bereitsdazu geführt, dass viele Syrer, die schon seit langem im Bundes-gebiet leben, ein Bleiberecht aus humanitären Gründen erhal-ten, welches allerdings von der Entwicklung der Lage in Syrienabhängig ist. Zudem war die Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts vom 18. Juli 2012 zur Höhe der Sozialleistungenbei Asylbewerbern bahnbrechend und längst überfällig.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeits-bereich für Anwälte im Ausländer- und Asylrecht infünf Jahren aussehen?

Vermutlich wird der Einfluss des Europarechts noch zuneh-men. Im Flüchtlingsbereich wird die Frage der Schutzgewäh-rung für Flüchtlinge aus Bürgerkriegs- oder sonstigen Kriegs-gebieten wichtiger werden und von Politik und Rechtspre-chung adäquate Lösungen verlangen.

Ausländer- und AsylrechtDer neue Anspruch: Ohne Europarecht geht es nicht mehr

Interview mit Rechtsanwältin Susanne Schröder, Hannover

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für Ausländer-und Asylrecht die größten Chancen?

Das ist eine schwierige Frage. Die Gegenstandswerte im Asysl-recht sind regelmäßig so niedrig, dass Anwältinnen und An-wälte von diesem Rechtsgebiet allein kaum leben können. ImAusländerrecht sieht es besser aus. Tatsache ist aber: Viele An-wältinnen und Anwälte im Ausländer- und Asylrecht habennoch ein oder zwei weitere Standbeine in anderen Rechtsge-bieten. Das bedeutet für den Nachwuchs: Wem es nur umsGeld geht, ist hier falsch. Wer aber Menschen konkret in exis-tentiellen Situationen helfen will (oder die Chance darauf ha-ben möchte), ist hier richtig. Wer mit festen Überzeugungenim Asyl- und Ausländerrecht startet, hat eine Chance – alsKanzleigründer oder Mitarbeiter etablierter Kanzleien.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, waseine junge Anwältin oder ein junger Anwalt fürAusländer- und Asylrecht braucht?

In Studium und Referendariat findet das Rechtsgebiet des Aus-länder- und Asylrechts so gut wie gar nicht statt. Es fehlt alsoschon an der Vermittlung von Grundkenntnissen dieses Ge-biets. Auch Kenntnisse über die Herkunftsländer werden nichtvermittelt, dies kann die Ausbildung aber wohl auch nicht leis-ten. Wichtig sind zudem interkulturelle Kompetenzen; diesallerdings nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in vielenanderen Rechtsgebieten, denn die ausländischen Mandantenhaben ja auch Verkehrsunfälle oder Mietprobleme. Im Um-gang mit dieser Klientel ist es wichtig, offen für andere Kultu-ren und kulturell bedingte Verhaltensweisen zu sein und einVerständnis dafür zu entwickeln.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Vorsitzende des AusschussesAusländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein.

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1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Versicherungs-rechtlern in den vergangenen fünf Jahren am meistengeprägt?

Ohne Zweifel: Die 2008 in Kraft getretene Reform des Versiche-rungsvertragsgesetzes (VVG) hat die anwaltliche Praxis kräftigverändert. Wesentliche Bereiche des Versicherungsrechts sindneu geregelt worden. So hat der weitgehende Wegfall des „Allesoder nichts“-Prinzips ein Umdenken erfordert. Oft ist der Versi-cherer nicht mehr vollständig frei, es müssen Quoten gebildetwerden. Das bereitete anfangs Schwierigkeiten, solange Recht-sprechung fehlte. Da das Versicherungsrecht in vielen Bereichenverbraucherfreundlicher geworden ist, mussten gerade Versi-cherungsrechtler auf Seiten der Versicherten dazulernen, umalle Möglichkeiten des neuen Rechts für ihre Mandanten zunutzen. Das fordert natürlich auch die Anwälte der Versicherer.

2 Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereigniswerden?

Es hat ein paar Jahre gedauert, bis Streitfälle zum neuen Rechtdem Bundesgerichtshof vorlagen. Jetzt gibt es Entscheidungendes BGH, die Streitfragen des neuen Rechts klären. Die versi-cherungsrechtliche Praxis in diesem Jahr wird besonders starkbeeinflusst durch die verbraucherfreundliche Entscheidung desBGH vom 12.10.2011 (Az. IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159). Da-nach bleiben Obliegenheitsverletzungen sanktionslos, wenn derVersicherer bei Altverträgen nicht die Versicherungsbedingun-gen dem neuen Recht angepasst hat. Daher ist die Anpassungder Versicherungsbedingungen aktuell ein wesentlicher Punkt.

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeits-bereich für Versicherungsanwälte in fünf Jahrenaussehen?

Anwälte werden zu einem großen Teil weiter von außergericht-licher und gerichtlicher Vertretung in Streitfällen leben. Dabeiwerden die Anforderungen an Spezialkenntnisse und anwaltli-che Erfahrung steigen. Die Intention des Gesetzgebers, mehrEinzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen, verlangt vom AnwaltSorgfalt im Detail. Nur wenn die Aspekte des Einzelfalls akri-bisch herausarbeitet werden, kann dem Mandanten geholfenwerden. Neben der Tätigkeit in Streitfällen wird auch für den

VersicherungsrechtVorsorgen statt streiten

Interview mit Rechtsanwalt Arno Schubach, Koblenz / Köln

Versicherungsanwalt, der nicht ständig Versicherer berät, dieBeratungstätigkeit zunehmen. Viele Versicherungsproduktesind so komplex, dass Verbraucher und auch Unternehmenkaum in der Lage sind, diese zu verstehen. Die Nachfrage nachvorbeugender Beratung wird daher steigen. Dies betrifft abernicht nur die Beratung bei Abschluss von Versicherungsverträ-gen, sondern auch die beratende Begleitung später, erst rechtbei Schadensfällen. Großschäden wie auch Schadensfälle vonpersönlich existentieller Bedeutung (Berufsunfähigkeit) veran-lassen immer häufiger Versicherungsnehmer, einen Versiche-rungsanwalt „mit ins Boot zu nehmen“.

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt fürVersicherungsrecht die größten Chancen?

Wer auch für Versicherer tätig werden will, wird das nur beieiner Kanzlei erreichen können, die bereits in diesem Bereichtätig ist. Die Chancen, als neuer Marktteilnehmer Versichererzu akquirieren, sind gering. Aber auch sonst ist der Eintritt ineine versicherungsrechtlich versierte Kanzlei für den jungenVersicherungsrechtler empfehlenswert. Neben theoretischenKenntnissen ist die praktische Erfahrung durch nichts zu er-setzen. Deshalb braucht der Berufsanfänger die Gelegenheit, ingroßem Umfang in versicherungsrechtlichen Fällen praktischzu arbeiten. Nicht zu unterschätzen ist dabei auch der Erfah-rungsschatz der älteren Kollegen in einer Kanzlei. Gerade inder versicherungsrechtlichen Praxis sind taktische Erwägun-gen und prozessuale Erfahrung für das Ergebnis entscheidend.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, waseine junge Anwältin für Versicherungsrecht oder einjunger Anwalt für Versicherungsrecht braucht?

Schon das Versicherungsrecht an sich spielt in der Ausbildungallenfalls eine geringe Rolle. Daher fehlt es beim Berufsanfän-ger zumeist bereits an den erforderlichen Rechtskenntnissen.Ein frühzeitiger Besuch des Fachanwaltskurses Versicherungs-recht ist daher zu empfehlen. Dort kann man auch wichtigetaktische und prozessuale Erwägungen kennen lernen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrechtsowie Vorsitzender des Ausschusses Versicherungsrecht imDeutschen Anwaltverein.

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trends

1 Was hat den Tätigkeitsbereich von Transportrechtlernin den vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

In fachlicher Sicht hat das Transportrecht vor allem der BGHbeeinflusst. Früher gab es eindeutige Fälle im Transportrecht:Traf den Frachtführer ein qualifiziertes Verschulden beimVerlust von Ladungsgütern, haftete er kraft Gesetzes unbe-schränkt. Der BGH hat das aufgeweicht, in dem er ein Mitver-schuldensanteil zu Lasten des Absenders eingeführt und fort-entwickelt hat. Dabei geht es vor allem um wertvolle Güter.Mittlerweile ist es so, dass im Falle einer vertraglich verein-barten Wertangabe bei Falschangaben des Absenders je nachEinzelfall verschiedene Kürzungsquoten Anwendung finden.Der BGH hat diese Rechtsprechung jetzt auch auf den Bereichausgedehnt, bei dem keine Wertdeklaration vertraglich verein-bart ist und die Fracht besonders wertvoll ist. Für den Fall, dassder Frachtführer die Beförderung bestimmter Güter ausge-schlossen hat oder diese über eine gewisse Wertgrenze hinausnicht transportieren will, entwickelte der BGH die sogenannteVerbotsgutrechtsprechung. Dies bedeutet, dass der Absenderseinen kompletten Schadensersatzanspruch im Rahmen desMitverschuldens verliert, also in Höhe von 100 Prozent. Dashat den Anwälten viel Arbeit beschert.Eine weitere Entwicklung zeigt Auswirkungen für Anwälte desTransportrechts: Durch häufige Fusionen und Umstrukturie-rungen bei den Transport- und/oder Verkehrshaftungsversi-cherungen sowie einer Konzentration von Spediteuren undFrachtführern am Markt gibt es immer weniger potentielleMandanten für die Kanzleien. Der Wettbewerb ist auf Anwalts-seite intensiver geworden.

2 Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereigniswerden?

Wenn nichts dazwischen kommt, wird noch 2012 das See-handelsrecht reformiert. Hierbei handelt es sich um eine echteSpezialmaterie: Das Seehandelsrecht im 5. Buch des HGB istnoch nicht einmal im Schönfelder mitabgedruckt.

TransportrechtAuch im Massengeschäft zählt der Einzelfall

Interview mit Rechtsanwalt Roland Mittelhammer, München

3 Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeits-bereich für Anwälte im Transportrecht in fünf Jahrenaussehen?

Eine seriöse Prognose ist für fünf Jahre praktisch nicht mög-lich. Einen großen Einfluss auf die Branche wird weiterhin dieStabilität des Euro und somit der Wirtschaft haben. Wenn esder Wirtschaft schlecht geht, fallen auch weniger Transportean und damit geht auch die Anzahl von Güterschäden sowieLieferfristüberschreitungen zurück.

4 Wo haben Berufsanfänger als Anwalt fürTransportrecht die größten Chancen?

Das Transportrecht ist ein echtes Spezialistenthema. Der Marktist klein und es gibt etablierte Transportrechtskanzleien. Umin das Transportrecht einsteigen zu können, haben Berufsan-fänger die größten Chancen, wenn sie in einer dieser Trans-portrechtskanzleien aufgenommen werden. Meist erwartendiese Kanzleien jedoch gewisse Vorkenntnisse: Es schadetdaher auf keinen Fall, wenn ein Berufsanfänger den theoreti-schen Lehrgang eines Fachanwalts für Transportrecht erfolg-reich absolviert hat. Eine Garantie für einen Einstieg ist dasallerdings nicht.

5 Was vermitteln Studium und Referendariat nicht,was eine junge Anwältin oder ein junger Anwalt fürTransportrecht braucht?

Das Transportrecht spielt in der Ausbildung keine Rolle. Stu-denten oder Referendare sollten, wenn sie interessiert sind,das Rechtsgebiet in einer transportrechtlich orientierten Kanz-lei im Praktikum oder in der Station testen und sich so lang-sam in diese, für viele exotische, Materie vortasten. Studiumund Referendariat sind für Transportrechtler eigentlich nurdazu da, um den Gerichtsprozess kennen zu lernen und dieRegeln der ZPO möglichst gut zu beherrschen. Denn beimTransportrechtler spielt die Musik immer noch vor Gericht.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Vorsitzender der ArbeitsgemeinschaftTransport- und Speditionsrecht im Deutschen Anwaltverein.

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Rechtsanwältin Dr. Daniela Seeligeraus Düsseldorf

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interview

Sie kommen nie am Montagmorgen. Sie sind stets höflich. Doch Vorstände undGeschäftsführer fürchten sie noch mehr als Staatsanwälte: Die Beamten derKartellbehörden. Wenn sich die Europäische Kommission oder das Bundeskartell-amt für E-Mails, Excel-Sheets und Powerpoint-Präsentationen interessiert, wirdes fast immer teuer – allein schon wegen des Imageschadens in den Medien. ObVitamine, Kaffee, Zement oder Feuerwehrfahrzeuge: Bei Kartellen drohen hoheBußgelder. Denn der Gewinn darf abgeschöpft werden, der durch überteuertePreise erzielt wurde. Kein Wunder, dass vor allem die Kartell-Compliancedie Unternehmen beschäftigt. Warum das Judiz des Juristen im Kartellrechtso häufig nicht funktioniert, fragte Anwaltsblatt Karriere RechtsanwältinDr. Daniela Seeliger, Partnerin bei Linklaters LLP in Düsseldorf.

Im Kartellrecht gibt es schon seit Jahrzehnten den Anwalt als Spezialisten.Ist das Kartellrecht besonders schwer?

Das Kartellrecht ist nicht schwerer als andere Rechtsgebiete. Gute Kartellrechtlerhaben aber ein Bauchgefühl, das sich nicht aus Rechtsnormen speist. Das entwickeltsich erst im Laufe der Zeit. Sie brauchen es für die schwierigen Fälle. Es ist wie beieiner Ampel: Es gibt rote Fälle, die klar verboten sind wie Preisabsprachen, es gibtdie klar zulässigen grünen Sachen wie das Einsammeln von Prospekten auf Messen.Die Musik spielt da, wo aus grün, gelb und dann orange wird.

Was ist so anders am Kartellrecht?

Sie brauchen ein untrügliches Gespür für die Feinheiten eines Sachverhalts und diewirtschaftliche Tragweite von Details: Was geht, was geht nicht? Dazu gehört auchökonomischer Sachverstand. Ein Beispiel: Der Lebensmitteleinzelhandel fordert vonseinen Händlern Rabatte. Klar ist, dass die Händler untereinander nicht die rabat-tierten Endverbraucherpreise für konkrete Produkte austauschen dürfen. Was istaber mit der Gesamtdurchschnittsrabattzahl? Niemand kann daraus den Preis einesProduktes errechnen. Das Bundeskartellamt sagt gleichwohl: Das ist verboten.

Wie wichtig ist das Europarecht?

Das Europarecht spielt im Bereich der Fusionskontrolle, aber auch bei Kartellabspra-chen eine große Rolle. Außerdem versucht sich das deutsche Recht mehr und mehran das europäische Recht anzugleichen. Es ist ein Gebot der Fairness gegenüberallen Unternehmen, dass sie sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebenegleich behandelt werden sollen.

Unternehmen können heute im Markt auf vielen Wegen ihre Macht ausspielen.Mit anderen Unternehmen Preiskartelle zu bilden, erscheint da ziemlich dumm.Warum kommt es immer wieder vor?

Erfahrungsgemäß schlittern die Unternehmen – oder besser: ihre Mitarbeiter – da sohinein. Viele Kartelle sind schon sehr lange im Markt existent gewesen. Seit der

Ein Bauchgefühl, das sich nichtaus Rechtsnormen speistBeim Kartellrecht versagt das kleine Jura-Einmaleins

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Kronzeugenregelung fliegen sie auf, wenn ein Mitarbeiter sich den Kartellbehördenoffenbart. Typischer Fall: Der Mitarbeiter steigt im Unternehmen auf, macht Karrie-re, irgendwann ist er im inneren Zirkel und der Chef sagt, wir telefonieren immermit dem Hans über die Preise … der Hans ist dann der freundliche „Kollege“ vomMitbewerber, man kennt sich halt gut von Verbandstagungen, fährt vielleicht sogarmal ein Wochenende zusammen Motorrad. Das gemeinsame Ziel, einen höherenPreis bei den Kunden durchzusetzen, wird dann nicht als so schlimm empfunden.

Gibt es Branchen, die besonders anfällig sind?

Ja, alle Märkte mit wenigen Wettbewerbern sind für Kartellrechtler interessant.Wenn jeder jeden kennt in einer Industrie, Mitarbeiter von einem Unternehmenzum nächsten wechseln, kann es schnell zu verbotenen Abstimmungen im Marktkommen. Wenn der finanzielle Druck in einem Markt aber groß ist, sprechen sichauch mal 20 oder 30 Unternehmen ab.

Hat die Kronzeugenregelung etwas verändert?

Sie hat in der Tat dazu geführt, dass in vielen Unternehmen das Bewusstsein ge-wachsen ist, dass Kartellabsprachen für ein Unternehmen eine Gefahr darstellenkönnen, dass jemand ausplaudern könnte. Bei meinen ersten Compliance-Schu-lungen vor 15 Jahren haben mich die Herren freundlich angelächelt und gesagt:„Wir sind hier in einer Gentleman-Branche, da würde keiner je petzen.“ Diese Selbst-gewissheit ist geschwunden. Ein Führungswechsel, ein neuer Investor – die Angstvor Entdeckung ist heute viel größer. Für Mitarbeiter und Unternehmen kann dieKronzeugenregelung bares Geld bedeuten. Wer zuerst anzeigt, bleibt straffrei.

Menschelt es bei Kronzeugenfällen?

Der Kronzeuge hat eine schwierige Rolle. Das Gesetz sieht keine Anonymität vor.Er wird danach von den Kartellanten, mit denen er häufig über Jahre befreundet war,geschnitten. Als Anwalt brauchen sie viel menschliches Einfühlungsvermögen.Gerade dann, wenn es heißt, morgen geht es zum Bundeskartellamt.

Was macht neben den Kartellen noch das Kartellrecht aus?

Zwei Themen: Ein Drittel meiner Arbeit entfällt auf Fälle der Fusionskontrolle – wennUnternehmen sich zusammenschließen oder Konzerne kleine Unternehmen aufkau-fen. Das bringt mir richtig Spaß, weil es sehr viel strategische Beratung erfordert, sehrunternehmerisch ist und die Mandate zügig ablaufen. Einen kleineren Anteil machendie Marktbeherrschungsfälle aus – wenn also einem Unternehmen vorgeworfen wird,seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Diese Fälle sind meistensinteressant und schwierig – zumal sich über Marktabgrenzungen gut streiten lässt.

Was ist denn ein Markt?

Meinen Studenten verdeutliche ich das an einem sehr simplen Beispiel, nämlich mitBier. Zwei Unternehmen sind im Bereich Kölsch aktiv. Sie wollen sich zusammen-

interview

Haben es Anwältinnen schwererin Kanzleien?Anwältinnen müssten es leichter haben. Werals Volljuristin den Anwaltsberuf wählt, bringtmeistens eine solche Vielfalt an Qualitätenmit, dass sie als Anwältin einfach erfolgreichsein muss. Die Wirklichkeit sieht anders aus.Anwältinnen habe es immer noch schwerer.Es sind die Bilder in den Köpfen der Männer.Mein klassisches Gespräch bei einem Dinner,wenn neben mir ein Mann sitzt: Der Herr:„Sie sind mit Ihren drei Kindern zu Hause?“Dann sag ich: „Nein, ich bin Anwältin.“ Er:„Das ist ja interessant, machen Sie Erbrechtoder Familienrecht?“ Ich: „Nein, Kartellrecht.“Er fragt: „Ach, das kann man auch halbtagsmachen?“ Darauf ich: „Kann man zwarmachen, aber ich mache es nicht. Ich arbeitevolltags in einer Wirtschaftskanzlei.“ Dannmerke ich, dass ich ihm unangenehm werde.Er fragt dann: und das geht? – und je nach-dem, wie lange ich über das Thema nochsprechen will, sage ich: „Nein, das gehtnicht.“ oder „Meine Mutter hilft mir.“ Das wirdakzeptiert, gar nicht gut kommt der Hinweisauf ein Kindermädchen an. Was noch geht:Der Vater – wobei die Herren dann immer soeinen Hippie im Unterhemd vor Augen haben.Warum werden Väter nie gefragt, wie sie ihreKinder unterbringen und wie sie die Familieregeln? Bei Männern fragt auch keine Banknach, ob man mit dem dritten Kind nocharbeiten will.

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5High Five

Ohne was kommt ein Anwalt,eine Anwältin nicht aus?Menschlichkeit.

Muss der Anwalt, die Anwältin rundum die Uhr im Dienst sein?Früher hätte ich ja gesagt, heute weiß iches besser. Es ist alles eine Frage derOrganisation.

Wie viel Privatleben braucht eine Anwältin,ein Anwalt?Genug, damit die Familie „happy“ ist –und man selber auch.

Kronzeugen – Retter der Gerechtigkeitoder Verpetzer?Wie im Leben: Es gibt sympathische undunsympathische Menschen.

Kann Honorar auch Schmerzensgeld sein?Honorarverhandlungen können sehrschmerzlich sein.

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schließen. Entweder man hat einen weiten Markt des Bieres, dann haben die garkein Problem, oder man hat einen engen Markt, nämlich Kölsch, dann wird esschwierig. Die Frage ist also, ob Kölsch-Trinker auch genauso gern ein anderes Biertrinken, zum Beispiel Alt oder Pils.

Wie wichtig ist der vorbeugende Rechtsrat?

Die Beratung ist über die Jahre wichtiger geworden. Compliance ist heute unver-zichtbar. Unternehmen brauchen Strukturen und Schulungen für Compliance.

Und wenn die Durchsuchung da ist, bleibt dann alles andere liegen?

Ja. Ich habe einen „Notfallkoffer“ bei mir im Zimmer stehen. Wenn der Anruf kommt,sage ich nur „Durchsuchungsentscheidung direkt durchfaxen“ und bin dann sofort mitdrei oder vier Kollegen auf dem Weg – mit dem schnellsten möglichen Verkehrsmittel.Der Mandant ist dann richtig froh, wenn man ankommt. Eine Durchsuchungsaktion istimmer sehr belastend für Unternehmen, gerade wenn die Beamten der Kartellbehördedank eines Kronzeugen genau wissen, wonach sie suchen. Dann geht das zack, zack!

Wie viel Berufung gehört zum Beruf des Anwalts, der Anwältin?

Furchtbar viel. Man muss den Beruf schon sehr mögen, um ihn gut zu machen.Sie brauchen Begeisterung …

… für den Mandanten, für das Rechtsgebiet?

Für alles. Sie brauchen Begeisterung für Menschen, für ihre Mandanten, für ihrTeam – und natürlich für das Rechtsgebiet als solches. Es sollte sie intellektuell sofesseln und stimulieren, dass sie dabei bleiben möchten.

Muss man überzeugter Interessenvertreter sein?

Ja, ich bin das mit Leib und Seele. Meine Mutter ist Richterin, meine Großmutterist Rechtsanwältin. Ich konnte wählen. Meine Kinder fragen mich jetzt manchmal:„Mama, der macht doch was Verbotenes, wieso hilfst du dem denn da jetzt?“. Ich sagedann, dass jeder ein Recht darauf hat, dass ihm geholfen wird. Wenn sich jemandSüßigkeiten aus der Schublade rausmopst, dann sollte er die Chance haben, zu er-klären, warum er es getan hat – vielleicht weil er Hunger hatte, weil es der Bruderauch getan hat, weil es das letzte Waldmeister-Bonbon war.

Würden Sie sagen, dass gerechte Lösungen gerade im Streit entstehen?

Was richtig oder falsch im Leben ist, wissen wir nicht immer genau. Die Grenzenzwischen orange und rot können fließend sein. Wir brauchen daher Verfahren, diealle Aspekte beleuchten – das führt zu Lösungen, die mehr Menschen akzeptierenkönnen. Manchmal sind sie auch gerechter.

Ist der Anwaltsberuf mit Kindern vereinbar?

Ja, aus meiner Sicht sogar sehr gut. Er gibt einem viele Freiheiten: Ich kann einfachsagen, ich bin jetzt zwei Stunden nicht da. Ich bin ja auch in längeren Besprechungen.Früher hätte ich vielleicht nicht unbedingt gesagt, dass ich auf dem Kinderspielplatzbin. Heute stehe ich dazu. Mein drittes Baby habe ich schon zu Kartellanten-Inter-views mitgenommen. Es ging nicht anders. Ich bin überzeugt, Frauen müssen sichselbst einfach stark fühlen. Es wäre schön, wenn es mehr Kolleginnen gäbe, die dasdem Nachwuchs vorlebten.

interview

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Und die Männer?

Sie sollten Vaterschaftsurlaub nehmen – einen richtig langen. Das würde den Väterngut tun und den Müttern auch helfen.

Was müssen die Kanzleien leisten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familiezu verbessern?

Die Männer zum Vaterschaftsurlaub zwingen. Im Ernst: Flexible Arbeitsmodelle fürFrauen und für Männer sind nötig. Alles geht, wenn man will – und natürlich kön-nen Anwältinnen auch im Transaktionsgeschäft arbeiten. Das Ergebnis muss zählen,nicht die Präsenz.

Warum gibt es so wenige Partnerinnen in Großkanzleien?

Bei den Einstellungen ist der Anteil inzwischen 50:50. Auf Partnerebene sieht esdann anders aus. Das hat natürlich viele Gründe – und auch nicht jeder Anwalt wirdmehr Partner. Mancher Anwalt und manche Anwältin will es auch schlicht nichtmehr. Auf jeden Fall müssen die Kanzleien nach meiner Auffassung umdenken.Das würde übrigens ganz schnell gehen, wenn sich die Kanzleien – wie viele ihrergroßen Mandanten – eine Frauenquote setzten.

Wie geradlinig muss ein Lebenslauf heute sein?

Ich wünsche mir, dass er nicht erschreckend geradlinig ist. Eine Ecke oder eineKante sagt mir zu. Ich achte auf den Blick über den Tellerrand. Eine Station in Chinaoder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde mir gefallen. ImKartellrecht geht es nicht ohne soziale Kompetenz – und ohne Teamgeist funktio-niert es in einer großen Kanzlei auch nicht.

Geht es heute noch ohne LL.M.?

Im Kartellrecht kaum. Wir arbeiten auf Englisch – Sprachkenntnisse sind unverzicht-bar. Der LL.M. muss aber nicht in Harvard oder am King’s College in London gemachtworden sein. Australien, Neuseeland oder Südafrika können auch gute Ziele sein.

Und der Doktor?

Kein Muss. Aber jungen Juristinnen rate ich zu einer kurzen prägnanten Doktorarbeit.Es ist ein Zeichen.

Was sagen Sie einer Bewerberin, die offen ausspricht: „Ich weiß noch nicht,ob ich bei Euch Partnerin werden will.“?

Halte dir die Möglichkeit dazu in jedem Fall offen.

Und einem Bewerber?

Dasselbe.

Wie viel Ehrgeiz braucht ein Anwalt, eine Anwältin in einer Großkanzlei?

Gesunde Portion.

Die Großkanzleien locken mit hohen Gehältern – und zahlen auch sonst gut:Wie wichtig ist das Geld im Leben?

Geld macht nicht glücklich. //

Das Interview führten Dr. Nicolas Lührig und Franz Peter Altemeier.

interview

Zur PersonDr. Daniela Seeliger, Jahrgang 1970, ist seit1997 Rechtsanwältin. Sie studierte Jura inBonn und Lausanne, machte nach demersten Staatsexamen 1994 einen LL.M. amKing’s College in London. Während desReferendariats im Bezirk des OLG Köln von1995 bis 1997 arbeitete sie als wissen-schaftliche Mitarbeiterin an der UniversitätBonn und absolvierte eine Anwaltsstation inStockholm. Nach dem zweiten Staatsexamenfing sie in der damaligen Kanzlei Oppenhoff& Rädler in Köln an, die in Linklaters LLP auf-ging. 2001 wurde sie Junior Partnerin undverbrachte ein Jahr im Londoner Büro, 2003Partnerin. Beim Umzug des Büros nachDüsseldorf 2008 ging sie mit. Ihre Promotionschrieb sie im Kartellrecht über die Fusions-kontrolle nach der 1998 verabschiedeten6. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen. Seeliger ist Lehrbeauftragtean der Universität Halle. Sie ist hat dreiKinder (8 Jahre, 6 Jahre, 10 Monate).

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gastkommentar

Schlichten statt Richten. Das liegt im Trend: Mit Ombuds-einrichtungen haben Versicherungen, Reiseveranstalter,Ärzte oder Banken schon viele Streitigkeiten aus der Weltgeschafft. Das Erfolgsrezept: Außergerichtlich, freiwilligund preiswert. Das hat die Anwaltschaft kopiert: Seit Janu-ar 2011 gibt es die Schlichtungsstelle der Rechtsanwalt-schaft. Die erste und bisher einzige Schlichterin berichtet.Was macht die Kunst aus, ein guter Anwalt zu sein?

Wir haben rund 100 Eingänge pro Monat – bei fast 160.000 An-wältinnen und Anwälten in Deutschland ist das nicht viel. DasPotenzial ist jedoch da: Die Zahlen könnten sich mindestensverfünffachen, wenn die Schlichtungsstelle noch bekannterwird. Wenn ich nach der Substanz der Beschwerden gefragtwerde: Es geht – bei allem, was ich bisher gesehen habe – eherum das Handwerkliche, nicht um den hohen Gedankenflugoder die Gabe, einen Mandanten großartig zu vertreten. Er-reichbarkeit und rasches Handeln stellen Mandanten leicht zu-frieden. Es scheint aber für Anwälte manchmal schwer zu sein,sich in den Mandanten hinein zu versetzen, ihm verständlichzu machen, was man unternommen hat und was man über-haupt sinnvollerweise unternehmen kann – und für Mandan-ten ist es nicht einfach, eine Rechnung zu bezahlen, wenn derProzess dann doch verloren gegangen ist.

In erster Linie geht es – wie auch in vielen anderen Lebens-bereichen – um gelungene Kommunikation: Das Erstgesprächmit dem Mandanten gehört zum Handwerk des Anwalts. Ersollte es wichtig nehmen – im Interesse des Mandanten undim eigenen Interesse – und sich fragen: Wie gut informiere ichden Mandanten über die Risiken des Mandats, über potenzielleKosten, über die Gebührenvereinbarung? Der Mandant musswissen, was auf ihn zukommt. Denn auch die wahre Aussagekann irreführend sein. Und kein Anwalt kann immer erken-nen, ob er wirklich verstanden wurde. Das ist ganz normal.Aber das Bewusstsein für dieses Risiko schleift sich mit der Be-rufsroutine ab. Anwälte benutzen juristische Ausdrücke völligselbstverständlich – doch der Mandant versteht darunter etwasganz anderes.

Deshalb gilt auch: Ein Schlichtungsfall kann jede Kanzleitreffen. Es hängt auch davon ab, wie niedrig die Empörungs-schwelle des Mandanten ist. Außerdem ist die Erwartungshal-tung gerade von Verbrauchern in vielen Fällen zu hoch. Ihnen

fehlt eine Vorstellung davon, wie viel Arbeit es macht, einenSachverhalt juristisch zu würdigen. Viele Mandanten sehennur sich selbst. Diese Anspruchshaltung zieht sich durch biszu uns in der Schlichtungsstelle. Das kann die Anwältin, derAnwalt nur durch Kommunikation überwinden. Ganz wichtigerscheint mir daher, dass der Anwalt – der den Wissensvor-sprung hat – großzügig im Umgang mit demjenigen ist, derschon von vornherein das Gefühl hat, der Unterlegene zu sein.Wir haben hier ein ganz deutliches Gefälle zwischen dem An-walt und dem Mandanten. Dieses Gefälle muss überwundenwerden und das kann nur von oben geschehen.

Mein Rat an Anwälte bei Mandantenbeschwerden: Neh-men Sie diese ernst und antworten Sie höflich – auch wenn esIhnen gelegentlich schwer fällt. Im Zweifel sollten Anwälteauch noch einmal in sich gehen, die Handakten prüfen undsich fragen, ob alles gut gelaufen ist. Ein Hauptproblem vonMandanten scheint nach meiner Erfahrung das Gefühl zusein: „Ich bin nicht in allen meinen Punkten in vollem Um-fang ernst genommen worden.“ Was allerdings ein völligesVerkennen der Situation sein kann: Die Befindlichkeit desMandanten sagt nichts darüber, ob der Anwalt richtig oderfalsch gehandelt hat. Der Mandant hat eine andere Sicht. Dieseernst zu nehmen, bedeutet nicht unbedingt, sie zu teilen. Dassollten Anwälte sich und dem Mandanten klar machen. Anwäl-te müssen mehr informieren. Gleichzeitig sollten sie wahr-heitsgemäßer und schonender agieren. Weder wahrheitsge-mäß noch schonend finde ich es, wenn der Anwalt anlässlicheines verlorenen Prozesses behauptet, bei anderen Richternhätte der Prozess auch gewonnen werden können und denMandanten gleichzeitig zur Zahlung der Rechnung auffordert.Das ist für den Mandanten nicht hilfreich. Und natürlich kannder Anwalt auch außerhalb eines Schlichtungsverfahrens dasklärende Gespräch mit seinem Mandanten suchen. Das istdann eine Frage, wie ehrlich man mit sich selbst umgeht – wasuns bekanntlich allen schwer fällt – aber: es wird häufig einberuflicher und persönlicher Gewinn sein. //

Die Autorin ist seit Januar 2011 Schlichterin der Rechtsanwaltschaft.Davor war sie von 2004 bis 2010 Richterin am EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte und von 1994 bis 2004 Richterindes Bundesverfassungsgerichts.

Kommunikation mit dem Mandanten:Wahrheitsgemäßer und schonenderText: Dr. h.c. Renate Jaeger, Schlichterin der Anwaltschaft

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Der Fachanwalt für BGBWann die Basics des Rechts Anwälte wieder einholen

Text: Assessorin Jacqueline Bräuer, München

haftungsfallen

Inzwischen gibt es 20 Fachanwaltschaften, aber keinenFachanwalt für BGB. Gar nicht so selten möchte man dasaber bedauern. Die Spezialisierung hat auch Nachteile.

Die Mediziner kennen ihren „Arzt für Allgemeinmedizin“.Der kümmert sich um die Basics, und wenn er mit seinemsprichwörtlichen Latein am Ende ist, wird der Patient zumSpezialisten weitergereicht. Bereits unser Krankenkassen-system verhindert im Allgemeinen ganz erfolgreich, dass derPatient unter Umgehung des Allgemeinarztes eigenmächtigzum Spezialisten geht. Dem Mandanten dagegen steht es frei,zu welchem Anwalt er geht – falls er nicht gerade bei einemRechtsschutzversicherer ist, der ihm einen bestimmten Anwaltempfiehlt. Die Parallele zur Krankenversicherung drängt sichhier vielleicht auf. Wer ein familienrechtliches Problem hat,geht zum Fachanwalt für Familienrecht, wer ein arbeitsrecht-liches Problem hat, geht zum Fachanwalt für Arbeitsrecht; dermoderne Mandant hat das System schließlich verstanden. EinAnwalt, der seinen Namen so gar nicht mit einem Fachan-waltstitel schmücken kann, wird vielleicht manchmal mitleidigbelächelt werden – was kann er denn eigentlich?

Weit gefehlt. Er mag im Einzelfall ein sehr guter Anwaltsein, er ist nur nicht mit den Scheuklappen der Spezialisierungbelastet. Er darf sich die Freiheit nehmen, sich auch ganz pro-fan im Allgemeinen Teil des BGB, im Allgemeinen Schuldrechtund vielleicht sogar noch im Verfahrensrecht gut auszuken-nen, muss er doch schließlich keine bestimmte Flagge hoch-halten. Auch in anderen Rechtsgebieten wird er sich mehr oderweniger gut auskennen; kein Mandat wird sich erfolgreich al-lein mit solchen allgemeinen Kenntnissen bearbeiten lassen.

Aber diese Basics sind letztlich für jedes zivilrechtlicheMandat unverzichtbar! Was nicht generell heißen soll, dassnur der „Allgemeinanwalt“ weiß, wie ein Vertrag geschlossenwird, wie Verjährung funktioniert oder wie eine Schuld er-lischt. Aber umgekehrt fällt immer öfter auf, dass Fachanwältesich zwar in ihrem Spezialgebiet unschlagbar gut auskennen,aber über ganz allgemeine Hürden gern stolpern. Und derSturz kommt hier schon mal aus größerer Höhe, je größer dasRenommee in dem Fachgebiet ist, denn eine enge Verknüp-fung zur Höhe des Streitwerts ist oft nicht so ganz von derHand zu weisen. Man kann es nur als peinlich bezeichnen,

wenn ein namhafter Spezialist für Kapitalmarktrecht eine For-derung im Millionenbereich „in den Sand setzt“, weil er seitdem Examen längst vergessen hat, was eigentlich „Schrift-form“ bedeutet. Es mögen noch so viele Mails mit endlosenAnhängen hin und her geschickt werden, § 126 BGB genügtdas einfach nicht. Der Anwalt wird sich dann zu rechtfertigenversuchen mit Bemerkungen wie: „Mit solchen allgemeinenRegelungen habe ich doch schon seit Jahren nichts mehr zutun.“ Eben doch! Die allgemeinen Regelungen sind nicht sim-pel im Sinne von bedeutungslos, nur weil sie, wie es so schönheißt „vor die Klammer gezogen“ sind. Von der Systematik hergelten sie für jedes nachfolgend im BGB geregelte Sonderge-biet und vielfach auch für zivilrechtliche Sondergesetze. Unddort etwa geregelte Ausnahmen kann man zumeist auch nurverstehen und anwenden, wenn man die grundsätzliche Rege-lung kennt.

Dieses grundlegende Wissen scheint leider im Lauf der Zeitimmer mehr verloren zu gehen, wenn Anwälte sich sehr spezi-alisieren. Eine große Zahl von Anwaltsregressen beruht aufder Missachtung dieser Basics; das jeweilige Fachgebiet wird inder Regel gut bis sehr gut beherrscht, was angesichts der stän-digen Fortbildung und Praxis bezogen auf dieses Gebiet natür-lich nicht verwundert. Rechtsprechung könnte man allerdingsbei Bedarf recherchieren, das grundlegende Wissen nicht.

Das soll nun kein Votum für eine Abschaffung der Fachan-waltschaften sein. Sicher kann man es keinem Anwalt generellverwehren, sich zu spezialisieren. Unser Recht ist so komplex,dass man nicht alles können kann. Jeder Anwalt hat es aberselbst in der Hand, sich dieses unerlässliche Grundwissenpräsent zu erhalten. Es ist schließlich nicht verboten, auch oh-ne entsprechenden Fachanwaltstitel ein „Fachanwalt für BGB“zu sein. //

Die Autorin ist Leitende Justiziarin bei der Allianz VersicherungMünchen. Der Beitrag gibt ihre persönliche Auffassung wieder.

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Boxenwummern,Hufschlag, Motorheulen –wenn Anwalts Hobby zum Beruf wird

Text: Frank ChristiansenFotos: Franz Brück

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Ob als Segler auf der Flensburger Förde, als Barock-Reiterin in Berlin hoch zuRoss, unterwegs im edlen Oldtimer oder im Klanggewitter vor dem Boxenturm –viele Anwälte verbinden ihr liebstes Hobby erfolgreich mit ihrem Beruf. Dabeigeht es immer um Leidenschaft.

Segelnde Anwälte gibt es einige. Aber Anwälte für Sportbootrecht? Jochen-P. Kunzeist einer dieser seltenen Spezies. Die schlanken schwedischen Schärenkreuzer sindseine besondere Leidenschaft. Eine moderne Interpretation davon besitzt der Flens-burger selbst. Eigentlich wollte der 43-Jährige Bootsbauer werden. Nach der Schulezog es ihn in eine Werft. „Mein Meister damals war durch den Job gesundheitlichschwer gezeichnet – da habe ich mich umentschieden.“ Aber die Kontakte bliebenund schon im Jura-Studium wandten sich Bootsbauer und -besitzer mit rechtlichenFragen an Kunze. Einen erheblichen Anteil seiner Anwaltstätigkeit beschäftigt sichder Anwalt inzwischen mit Rechtsfragen im maritimen Sektor. Oft eine hochgradigemotionale Angelegenheit: „Die Leute sind abgöttisch verliebt in ihre Boote.“

Liegt eines davon mit Loch im Rumpf in 90 Metern Tiefe auf Grund, oder reißtin voller Fahrt das Ruder ab, hat Kunze schnell den Konstrukteur in der Leitung, derwissen will, ob da Unheil auf ihn zukommen könnte. Käufer oder Verkäufer wendensich an ihn, wenn die Liebe zum neuen Schiff wegen vermeintlicher oder tatsäch-licher Mängel schlagartig abkühlt. Kunze ist auch Regatta-Schiedsrichter, aber seineWebsite „Yacht und Recht“ und Empfehlungen aus der Branche tragen ihm die meis-ten Mandate ein. Anwalts- und Bootsbauwissen sind eine seltene Kombination.

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„Wenn sie als Anwalt im Zivilprozess bei der Laminatstruktur der Bodengruppe imUnterwasserbereich mitreden können, wird der Sachverständige der Gegenparteischnell vorsichtig.“

Wer meint, Flensburg sei der optimale Ort für eine solche Kanzlei, liegt nur halbrichtig. „Ich bin auch viel in Süddeutschland unterwegs und ringe auch am Land-gericht Kempten um Bootsbaufragen.“ Von der Berufsschifffahrt hält Kunze sichgerne fern. „Je schöner das Schiff, desto interessanter. Die verwaltungsrechtlichenDinge der Berufsschifffahrt, Seehandel und Transportrecht, das ist mir persönlichzu langweilig.“

Ein Fall ist Kunze besonders im Gedächtnis geblieben. Er hatte den bereits achtJahre währenden Rechtsstreit als dritter Anwalt übernommen. Die Parteien, Boots-käufer und -verkäufer, waren tief zerstritten, der Gegner hochgradig emotional undcholerisch. „Ich habe es geschafft, ihn von einer Mediation am Landgericht Kiel zuüberzeugen. In eineinhalb Stunden hatten wir uns verglichen, eine gute Lösunggefunden. Beide Seiten gingen mit geradem Rücken aus dem Raum und der Fallwar abgeschlossen.“

Den höchsten Streitwert hatte eine 3,5 Millionen Euro teure Yacht, aber so richtiggefesselt hat der Fall Kunze nicht: „Das war nur ein Motorboot.“ Trotz der partiellenFusion von Hobby und Beruf hat der Flensburger kein Problem, zwischen Job undPrivatleben zu trennen: „Wenn ich mit dem Fuß vom Steg weg bin, kann ich meinjuristisches Hirn abschalten. Da habe ich mir das Schöne am Segeln bewahrt.“

„Wenn ich mit demFuß vom Steg weg bin,kann ich meinjuristisches Hirnabschalten. Da habeich mir das Schöneam Segeln bewahrt.“Jochen-P. Kunze

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Anwalt mit Endoskop

Was für Kunze der schlanke Rumpf und volle Segel, sind für Rechtsanwalt MichaelEckert (55) glänzender Lack und nostalgische Formen. Der Anwalt aus Heidelberg istOldtimer-Fan. Zwei Prachtstücke besitzt er selbst: einen Ponton-Mercedes 220 S von1959 und einen Mercedes 190 SL Roadster von 1957. Seinen ersten Oldtimer erstandEckert vor 30 Jahren als Student – gekauft mit einem Unfallschaden. Probleme mit derGewährleistung, Unfälle – vor acht Jahren erkor Eckert die geliebten Oldtimer offiziellzu seinem Rechtsgebiet. Später gründete er sogar den Deutschen Oldtimer-Rechtstag.Inzwischen ist seine Kanzlei auf diesem Feld bundesweit bekannt.

Wenn es um einen alten Bugatti geht oder einen alten Mercedes 300 SL, nähern sichdie Streitwerte der Millionenmarke. Außer Eckert beschäftigen sich noch drei weitereAnwälte in der Kanzlei mit Rechtsfragen rund um Oldtimer – etwa 1,5 Stellen bean-sprucht das Gebiet. Ein schnöder Verkehrsunfall wird mit Oldtimer-Beteiligung sofortzu einer Herausforderung. Welchen Wert der Oldtimer hat, ist nicht wie bei Allerwelts-autos anhand von Ausstattung, Alter und Laufleistung aus Listen abzulesen, sondernvor allem Sache seines Zustands. Und wie ist die Schadenshöhe zu berechnen, wennErsatzteile nicht oder nur mit großer Mühe im Ausland zu beschaffen sind?

Als Fahrzeugprüfer der Internationalen Oldtimer-Organisation FIVA prüft Eckertdie Authentizität der Autos auch selbst. Wie auf dem Kunstmarkt gibt es auch beiOldtimern auf alt getrimmte Total-Fälschungen, also Nachbauten alter Autos. „Eskann Ihnen passieren, dass Sie viel Geld für einen Oldtimer und mehrere tausend

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„Der eine Gutachterstuft einen Wagenmit 1- ein, dernächste mit 4+.Da schau ich mirden Wagen gerneerstmal selbst an.“Michael Eckert

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Euro Startgebühr für eine Oldtimer-Rallye hingeblättert haben und dann werden Sievor dem Start raus gewunken, weil ein paar Meter weiter ein baugleiches Auto mitgleicher Fahrgestellnummer steht.“

Daneben gibt es „einen großen Graubereich“, berichtet Eckert. So ist es zwar inder Szene üblich und akzeptiert, wenn nicht mehr erhältliche Verschleißteile nach-gebaut sind, aber bei anderen Teilen wird es schnell kritisch bei der Frage, ob es sichtatsächlich noch um einen Oldtimer handelt.

Oldtimer-Recht ist ein Sammelsurium aus Kaufvertrags-, Gewährleistungs-,Straf-, Marken-, Zulassungs-, Abfall-, Vereins-, Veranstaltungs- und Straßenverkehrs-recht. Rund ein Drittel des Aufwands sei Auseinandersetzung mit Sachverständigen,sagt Eckert. Oldtimer werden nach Noten beurteilt – zwischen 1 und 5. Aber wie dieQualität der Wagen, so sei auch die der Sachverständigen höchst unterschiedlich.„Der eine Gutachter stuft einen Wagen mit 1- ein, der nächste mit 4+. Da schau ichmir den Wagen gerne erstmal selbst an.“ Deswegen verfügt er als Anwalt über ausge-sprochen seltene Arbeitsmittel: eine Autowerkstatt mit Grube und Endoskop.

Der Heidelberger erinnert sich an einen fachunkundigen Kollegen, der einenOldtimer, in den es reinregnete und der auf der Autobahn Teile verlor, dem Gerichtals mängelfrei darzustellen versuchte, obwohl sein Zustand beim Verkauf mit Note 1angegeben worden war. „Da muss man schon mal schmunzeln. Man muss mit demHerzen dabei sein, sonst wird das nicht gut gehen.“

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Hoch zu Ross

Annette Brenken stammt aus der Pferdehochburg Münster und reitet für ihr Lebengern. Ihr eigenes Pferd „Theo“ ist ein Knabstrupper, eine alte dänische Fürsten-Pferderasse. Die Wahl-Berlinerin hat sich dem Barockreiten verschrieben. Seit neunJahren ist die 41-Jährige als Anwältin auch in Rechtsfragen rund ums Pferd präsent.

Die Idee, neben Medizin- und Verkehrsrecht auch Tierrecht anzubieten, „war fürmich nicht die Schlechteste. Das hat sich nach und nach entwickelt“, sagt Brenken.Inzwischen haben rund zwei Fünftel ihrer Fälle mit Pferden zu tun. Tierarzt-Haf-tungsfälle, Probleme mit dem Pferdekauf, Verkehrsunfälle mit Pferden – die Man-danten kommen nicht nur aus dem Berliner Raum.

Wie müssen Reitböden und Reithallen beschaffen sein? Wann gerät der Hallen-betreiber bei einem Sturz in die Haftung? „Die Richtlinie für Reitplätze ist nochnicht alt. Da gibt es fast keine Urteile.“ Trotz solcher juristischen Spezialfragen istBrenken nicht allein auf weiter Flur. Allein in Berlin tummeln sich fünf Anwälte inihrem Metier. Der Markt ist vielfältig: Es gibt Dressur-, Spring-, Western-, Freizeit-und Wanderreiter – eine ganze Reihe verschiedener Verbände organisiert den Reit-sport und hat entsprechenden Beratungsbedarf.

Brenken hält Fachvorträge, ist auf Pferdemessen als Anwältin präsent: „Die Reitererwarten, dass ihr Anwalt Ahnung von Pferden und Pferdehaltung hat.“ Nachteil derFusion von Hobby und Beruf: „Man ist nie ganz privat beim Hobby. Aber das ist alsAnwalt ja immer so, da muss man mit leben.“

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„Man ist nie ganzprivat beim Hobby.Aber das ist alsAnwalt ja immer so,da muss manmit leben.“Annette Brenken

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Rechtssicher rocken

Christian Koch (33) ist im Hauptberuf IT-Rechtler und kümmert sich im mittelhessi-schen Linden um Software-Lizenzen und -Verträge. Im Nebenberuf ist er Deutsch-lands erster Metal-Anwalt. Sein Motto: „Rechtssicher rocken“. Damit hat er die Sym-pathien in der Hardrock-Szene auf seiner Seite: „Ich habe mittlerweile sogar Fans.Ich hätte nicht gedacht, dass ein Anwalt Fans haben kann.“ Seit etwa einem Jahr hatder Vater von vier Kindern sein lautstarkes Hobby mit seinem Anwaltsberuf verbun-den. „Ich kann noch nicht davon leben, aber es ist besser angelaufen, als ich erwartethatte.“ In seinem Büro steht eine große Hifi-Anlage samt Lautsprechern. Mindes-tens einmal am Tag schallt laute Musik aus der Kanzlei.

Als Musiker ist Koch nicht unterwegs: „Ich bin völlig talentfrei.“ Um dennoch inder Musikbranche ins Geschäft zu kommen, wollte er ursprünglich Nachwuchsbandsrechtlich beraten, aber: „Die haben einfach kein Geld.“ Die Nachfrage kam aus ande-rer Richtung: Für Konzertveranstalter oder Diskotheken kreuzt er mit der Gema dieKlingen, berät ein Internetradio und ein Plattenlabel – „und nein, die müssen nichtausschließlich Heavy Metal spielen, es gehen auch andere Musikrichtungen“. AufKonzerten ist Koch am T-Shirt mit Aufdruck „Metal-Anwalt“ gut zu erkennen. Dasstürzt ihn in einen Zwiespalt: „Wie darf ich mich auf Konzerten benehmen, immer-hin repräsentiere ich ja auch den Anwaltsberuf?“ Und: „Natürlich wird man genaubeim Auftritt der Lieblingsband angesprochen.“ Für die Zukunft hat er einen festenVorsatz: „Ich muss auch mal wieder privat auf ein Konzert gehen.“ //

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„Ich habe mittler-weile sogar Fans. Ichhätte nicht gedacht,dass ein AnwaltFans haben kann.“Christian Koch

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RechtsprechungTexte: Dr. Anja Pitzal

Bundesverfassungsgericht

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BVerfG: Vorerst keineAnwalts-GmbH & Co.KG

Das Problem

Dem Wandel der Zeiten ist vieles unterworfen. Es drängt Neu-es auf den Markt. Erhalten bleibt aber das klassische Bild vomRechtsanwalt. So könnte man meinen, wenn man die Ent-scheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liest, denndie Anwalts GmbH & Co. KG hat (derzeit?) keine Chance.Die Entscheidung ist de lege lata vorbildlich begründet. Aberentspricht der Gesetzesbuchstabe noch der Wirklichkeit? Wirddas Leitbild des Anwaltsberufes gesichert, wenn die Anwalts-GmbH & Co. KG unzulässig bleibt? Ist uns die Rechtsform derenglischen Limited Liability Partnership (LLP), die von einigengrößeren Kanzleien eingeschleppt wurde, näher als die GmbH& Co. KG? Und wie groß ist der Schritt von der schon zulässi-gen Anwalts-GmbH zu der (noch?) nicht denkbaren GmbH &Co. KG wirklich? Das sind alles Fragen, die das Bundesverfas-sungsgericht jedenfalls noch nicht beantworten wollte.Die Beschwerdeführerin (zu 1.), eine noch nicht eingetrageneKommanditgesellschaft, strebte die Zulassung als Rechtsan-waltsgesellschaft an. Die Rechtsanwaltskammer lehnte ab: DieKG sei bereits nicht wirksam gegründet worden, denn dieRechtsform der KG fordere als Gesellschaftszweck den Betriebeines Gewerbes, wozu der freie Beruf des Rechtsanwalts tradi-tionell nicht zähle. Diese Gefahr hatte die Beschwerdeführerinzwar gesehen und ihr vermeintlich vorgebeugt, indem sie inihrer Satzung den Gesellschaftszweck auf die gewerblichen Tä-tigkeiten erstreckte, „die von Rechtsanwälten üblicherweiseausgeübt werden (zum Beispiel Treuhandtätigkeiten, Testa-mentsvollstreckungen, Insolvenzverwaltungen u.a.)“. Das ver-half ihr aber nicht zum Erfolg der Zulassung: Die Einordnungals Handelsgewerbe richte sich nach dem Gesamtbild des Be-triebs und die nicht gewerbliche Tätigkeit als Rechtsanwaltsge-sellschaft präge das Erscheinungsbild, so zuletzt der BGH. DasBVerfG segnete die letztinstanzliche Entscheidung des BGHab und vermochte nach dem gelieferten Sachvortrag keineGrundrechtsverletzung erkennen. Der geleistete Vortrag rei-che schon nicht für die Annahme zur Entscheidung. Vielmehrerging ein außergewöhnlich ausführlich begründeter Nicht-Annahmebeschluss.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Die Ablehnung der Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co. KGzur Rechtsanwaltschaft begegnet keinen verfassungsrecht-lichen Bedenken, solange der Vorgang, aus dem sich die angeb-liche Grundrechtsverletzung ergeben soll, nicht substantiiertdargelegt worden ist.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Unklar bleibe zunächst gegen welchen Akt der öffentlichenGewalt sich die Beschwerdeführerin wende. Es sei nicht er-kennbar, ob sie die Grundrechtsverletzung in dem Zu-sammenspiel der Vorschriften sehe, welche den Betrieb ei-nes Gewerbes fordern (§§ 105, 161 HGB), die Tätigkeit desRechtsanwalts als nicht gewerblich qualifizieren (§ 2 BRAO)und beanstande, dass eine Ausnahmeregelung (entspre-chend § 27 Wirtschaftsprüferordnung/ § 49 Steuerberatungs-gesetz) fehle oder aber, ob sie die Auslegung der genanntenNormen durch den BGH angreife.

• Würden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, müssesich der Beschwerdeführer stets mit den Gründen ausein-andersetzen. Hier lasse die Beschwerdeführerin jede Aus-einandersetzung mit den Anforderungen vermissen, die dasBerufsrecht – in verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-der Weise – zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und In-tegrität des Rechtsanwalts an die Strukturen einer juristi-schen Person „Rechtsanwaltsgesellschaft“ stellte.

• Weiter seien auch die Grundrechtsrügen nicht substantiierterhoben. Soweit eine verfassungswidrige Ungleichbehand-lung gegenüber der englischen Limited, der AG und derGmbH vorgetragen werde, fehle es an Argumenten für dieVergleichbarkeit der Gruppen. Die anderen Gesellschaftsfor-men würden nämlich nicht den Betrieb eines Handelsgewer-bes voraussetzen.

• Für eine Ungleichbehandlung gegenüber der eingeschränktzulässigen Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH& Co. KG habe die Beschwerdeführerin nicht einmal darge-legt, dass sie vergleichbaren Anerkennungsvoraussetzungengenügen würde, wie sie WiPrO bzw. StBerG für Gesell-schafts- und Gesellschafterstruktur vorsehen.

• Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit sei nicht erkennbar. Esfehle jede inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gefah-ren, die eine spezifisch gewerbliche Tätigkeit anwaltlicherBerufsträger für die Rechtspflege bringen könne.

Die Entscheidung vom 6.12.2011 (1 BvR 2280/11) ist in AnwBl 2012, 192 ff. mit Anm.Lührig abgedruckt.

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rechtsprechung

BAG: Rechtsanwalt als leitenderAngestellter?

Das Problem

Das BAG hat ein Herz für angestellte Rechtsanwälte und ange-stellte Steuerberater und opfert sie nicht per se dem gelocker-ten Kündigungsschutz, der für leitende Angestellte gilt. DerBetriebsrat einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-tungs(aktien)gesellschaft leitete ein Beschlussverfahren einund vertrat die Auffassung, dass drei im Unternehmen ange-stellte Steuerberater (darunter ein Rechtsanwalt und Steuerbe-rater) keine leitenden Angestellten im betriebsverfassungs-rechtlichen Sinne seien. Das BAG folgte ihm. Dabei kam esmaßgeblich auf die Struktur der Gesellschaft an, die viele Hie-rarchieebenen kannte. Die Karrierestufen lauteten Associate/Consult, Senior Associate/Senior Consult, Manager, SeniorManager, Direktor und Partner. Darüber standen der Vorstandder AG mit seinen untergeordneten Gremien und die Leiterder Geschäftsbereiche. Alle drei Angestellten hatten die Karrie-restufe Senior Manager erklommen, betreuten eigenverant-wortlich Mandate mit einem Umsatz bei Tax von 450.000 bis800.000 Euro im Jahr, akquirierten Mandate und verhandeltenin Abstimmung mit den Partnern die Honorare mit den Man-danten. Die Verantwortung und Kontrolle in ihren Arbeitsbe-reichen wurden durch verschiedene Unternehmensrichtlinienkonkretisiert. Sie hatten (Gesamt-)Prokura für ihre Niederlas-sung und führten Mitarbeiter. Zum Teil waren sie der erstefachliche Ansprechpartner in ihrem Bereich.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Ob ein als Arbeitnehmer angestellter Rechtsanwalt (und/oderSteuerberater) leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist, hängt von den Umständen des Einzel-falls ab. Allein die formale Stellung als Berufsträger genügtnicht zur Erfüllung der Voraussetzungen. Angestellte Rechts-anwälte (und/oder Steuerberater) sind nicht bereits deshalbleitende Angestellte, weil sie nach den gesetzlichen Bestim-mungen ihren Beruf unabhängig und eigenverantwortlich aus-üben. Maßgeblich ist vielmehr, ob er der Leitungs- und Füh-rungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder be-triebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft odermaßgeblich vorbereitet.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Die drei Berufsträger seien keine leitenden Angestellten. Einleitender Angestellter müsse mit weitgehender Weisungsfrei-heit seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seinerleitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unter-nehmensführung ausüben können. Die Berufsträger würdensolche unternehmerischen (Teil-)Aufgaben nicht erfüllen.

• Vorgegebene Rahmenbedingungen, etwa Richtlinien, sprä-chen zwar nicht per se gegen unternehmerische Entschei-dungsbefugnisse. Es komme dann auf die Einflussmöglich-keiten an, die dem Angestellten innerhalb der geltendenRahmenbedingungen eingeräumt seien. Ausreichend wäreetwa die selbständige Verwaltung eines nicht unerheblichenBudgets oder die zwingende Mitsprache bei strategischenEntscheidungen. Hier reiche der Entscheidungsspielraumjedoch nicht hin. Für einen besonderen Einfluss genüge keinabsolut hohes Umsatzvolumen, sondern es müsste im Ver-hältnis zum Gesamtgeschäftsvolumen erheblich sein, umdas Unternehmensgeschick mitzubestimmen. Befugnissezur Mandantenakquise und eine eigenständige Bereichsver-waltung alleine würden nicht genügen, sondern erst, wennsie für den Bestand oder die Entwicklung des Betriebs vonBedeutung seien.

• Das BAG stellt noch folgende Faustformel auf: Je niedrigerdie Entscheidungsstufe in der Unternehmenshierarchie lie-ge, auf der der Angestellte betriebsleitende Aufgaben erfülle,umso wahrscheinlicher sei es, dass die wesentlichen unter-nehmerischen Entscheidungsspielräume auf den höherenEntscheidungsstufen bereits verbraucht worden seien.

• § 45 S. 2 Wirtschaftsprüferordnung (WPO), nach welcher an-gestellte Wirtschaftsprüfer (mit Prokura) qua gesetzlicherFiktion als leitende Angestellte gelten, wandte das BAG nichtanalog an. Für eine Analogie fehle es bereits an einer plan-widrigen Regelungslücke, weil der Gesetzgeber in Kenntnisdieser Regelung keine entsprechende Anordnung in dieBerufsordnungen für Rechtsanwälte und Steuerberateraufgenommen habe.

Die Entscheidung vom 29.06.2011 (7 ABR 5/10) ist in Auszügen in AnwBl 2012, 461 mitAnm. Reckin abgedruckt. Der Volltext ist im Internet unter www.anwaltsblatt.de, AnwBlOnline 2012, 148) abrufbar.

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rechtsprechung

AGH München: Kanzleibäumchenwechsel dich

Das Problem

Für Rechtsanwälte gilt – in Ergänzung zur Bundesrechtsan-waltsordnung (BRAO) – eine Berufsordnung (BORA) undmanchmal eröffnet diese ungeahnte Handlungsspielräume.Ein Rechtsanwalt hat getestet, wie man sich die Berufsordnungnutzbar machen kann, um Wettbewerbern Knüppel zwischendie Beine zu werfen. Er verwies dabei auf das Verbot wider-streitende Interessen zu vertreten (§ 3 BORA). Darin heißt es:„(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine an-dere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitendenInteresse bereits beraten oder vertreten hat [...].(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselbenBerufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcherRechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte [...].(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass derRechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemein-schaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder Bürogemein-schaft wechselt.“Der Freund der BORA, Rechtsanwalt Dr. K., war mit zwei Kol-legen, darunter Dr. W., bis Ende 2009 in Bürogemeinschaft tä-tig. Er verließ die Bürogemeinschaft. Dr. W. blieb in den altenKanzleiräumen, firmierte mit zwei weitere Kollegen unter „Dr.W. und Kollegen“ und stellte eine neue Rechtsanwältin an.Zwei alte Familiensachen, die Dr. K. bereits zu Zeiten der Büro-gemeinschaft mit Dr. W. bearbeitet hatte und die zunächst mitder Versöhnung der Eheleute geendet hatten, lebten auf undDr. K. stieg wieder für einen der beiden in den Ring. Die Ver-tretung der anderen Seite übernahm die neue Rechtsanwältinder Kanzlei „Dr. W. und Kollegen“, zwar als Einzelanwältin,aber unter den Kontaktdaten der Kanzlei. Dr. K. forderte dieKollegin auf, das Mandat wegen Interessenkollision niederzu-legen. Sie lehnte ab. Dr. K. erstattete daraufhin bei der Rechts-anwaltskammer Anzeige. Im Ergebnis ohne Erfolg. DieRechtsanwältin hat nicht gegen Berufsrecht verstoßen, als siedie Mandate übernahm. Jetzt muss er sich mit der Kollegin inder Sache auseinander setzen.

Der (redaktionelle) Leitsatz

Es liegt kein Fall der Interessenkollision vor, wenn ein neu ineine Berufsausübungsgemeinschaft eingetretener Anwalt alleineein Mandat annimmt, auf dessen Gegenseite ein Anwalt tätig ist,der vor dem Eintritt des Anwalts aus der Berufsausübungsge-meinschaft ausgeschieden ist. Beide Anwälte waren nicht inderselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft verbunden.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Es handele sich zwar trotz der zeitlichen Zäsur in beiden Fa-miliensachen immer noch um dieselbe Rechtssache im Sin-ne von § 3 BORA, sodass grundsätzlich ein Tätigkeitsverbotfolgen könnte. Allein die temporäre Versöhnung der Ehe-leute, die damals das Mandatsende bedeutet habe, lassekeine neue Rechtssache beginnen.

• Ein Tätigkeitsverbot habe in diesem Fall dennoch nichtbestanden.

• Die Vorschriften des § 3 BORA seien im Lichte des Art. 12GG auszulegen. Es würden keine hinreichenden Gründe desGemeinwohls (z.B. Schutz der anwaltlichen Unabhängig-keit, Erhalt des konkreten Vertrauensverhältnisses zumMandanten, die im Interesse der Rechtspflege geboteneGeradlinigkeit der anwaltlichen Berufsausübung) durch-greifen, die ein Tätigkeitsverbot rechtfertigen könnten.

• Das Tätigkeitsverbot der ehemals mit einem Rechtsanwaltverbundenen Rechtsanwälte könne nämlich nicht jedenneuen Berufseinsteiger in ihrem Büroverbund infizieren.Andernfalls würden sich Tätigkeitsverbote nach einem„Schneeballsystem“ ausweiten. Innerhalb weniger Jahrewären in kleineren Städten weite Teile der Anwaltschaftvon verschiedenen Tätigkeitsverboten betroffen.

• Außerdem, das gelte auch und besonders in Großstädten,sei es den Rechtsanwälten nicht zumutbar nachzuforschen,mit welchen Tätigkeitsverboten ein Kanzleieinsteiger durchfrühere Kanzleikollegen, deren Vorgängerkanzleien usw. be-lastet sein könnte und welche Mandanten von ihnen deshalbnicht vertreten werden dürften.

• Es müsse vielmehr darauf ankommen, ob aus der verobjekti-vierten Sicht eines vernünftig abwägenden Mandanten miteinem Transfer sensiblen Wissens zum nunmehr den Geg-ner vertretenden Rechtsanwalt zu rechnen sei. Diese Gefahrbestehe hier nicht. Von einem Rechtsanwalt – als Organ derRechtspflege – dürfe erwartet werden, dass er sich das in derKanzlei vorhandene Wissen aus Altakten nicht beschaffe.

Die Entscheidung vom 24.03.2012 (BayAGH II 16/11) ist in AnwBl 2012, 655 ff. mit Anm.der Red. abgedruckt und wird von Deckenbrock in AnwBl 2012, 594 ff. besprochen.

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In Berlin lebt die größte türkische Gemeinde außerhalb derTürkei. Hier sind Anwälte gefragt, die Türkisch sprechen.

Die Tür von Asim Güllüoglus Kanzlei im Berliner Reuterkiezsteht offen. Der Rechtsanwalt hinter großen Glasfenstern gibtsich mandantennah. Bei ihm kann man auch mal ohne Ter-min vorbeischauen. Dabei bietet Asim Güllüoglu seine juristi-schen Dienste sowohl auf Deutsch als auch auf Türkisch an.Das ist besonders hier in Neukölln gefragt, wo ein großer Teilder rund 200.000 türkischstämmigen Berliner lebt.

Geboren in der Türkei kam Asim Güllüoglu 1979 mit fünfJahren als Sohn türkischer Einwanderer nach Berlin. Dass ersich als Anwalt selbstständig machen würde, war für ihn schonim Studium an der Freien Universität Berlin klar. In derHauptstadt lebt die größte türkische Gemeinde außerhalb derTürkei. „Ich habe nie überlegt, bei einer anderen Kanzlei zu ar-beiten. Die Chancen waren da.“ Die Kanzleigründung ist erzielstrebig angegangen: Bereits ein Jahr vor dem zweitenStaatsexamen mietete er die Räume im nördlichen Neuköllnan, das heute – einige Jahre später – zum Berliner Trendstadt-teil geworden ist. 2009 gründete Güllüoglu dann die Kanzlei.

Seine Hauptspezialisierung: Strafrecht und Sozialrecht. AsimGüllüoglu profitierte bei der Gründung davon, dass er schonwährend des Studiums als Sozialberater bei der „TürkischenGemeinde zu Berlin“ gearbeitet hat. Die türkische Gemeindeist die größte Dachorganisation türkischer Vereine in Berlinund setzt sich für eine Integration türkischstämmiger Men-schen in die deutsche Gesellschaft ein.

Das ehrenamtliche Engagement hat Asim Güllüoglu dauer-haft geprägt. Auch heute noch fungiert er häufig als Lotsedurch die deutsche Gesellschaft. Die Arbeit als Anwalt ist fürihn mehr als nur die Vertretung von Rechtsinteressen. Auf ei-nen persönlichen Umgang mit den Mandanten legt er großenWert. So wird auch mal über Privates geredet. „Man muss eineVertrauensbasis aufbauen“, betont Güllüoglu. „Manchmal ha-ben die Menschen Angst, zum Anwalt zu gehen. Diese Angstmuss man abbauen.“ Deshalb stehe auch die Tür seiner Kanz-lei immer offen. Seine Mandantennähe soll auch die Kleidungausdrücken. „Im Büro trage ich nie eine Krawatte. Gestern hat-te ich ein Polohemd an. Da wurde ich auch schon mal gefragt,ob ich der Anwalt sei“, lacht Güllüoglu. „Ständig eine Krawatte

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Mundpropaganda oder wie Sprache verbindetText: Katharina Sophia ZimmerFotos: Andreas Burkhardt

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zu tragen, widerspricht meinem Konzept. Eine gute Atmosphä-re ist mir wichtig. Teure Sachen können dabei eine Hürde sein,weil die Leute denken‚ der nimmt viel Honorar.“ Mit diesemAnsatz hat Asim Güllüoglu Erfolg. Der Andrang in der Kanzleiist groß. Manchmal fehlt ihm die Zeit, alle angetragenen Fällezu bearbeiten.

Doch wie kommt der junge Anwalt an Mandate? Beworbenhat Güllüoglu anfangs die Kanzlei im U-Bahnhof Hermann-platz, der nicht weit von der Kanzlei liegt. Das habe aber nichtsgebracht, erzählt er. Seinen heutigen Mandantenkreis habe ersich über Mundpropaganda erschlossen. „Das ist kostenlosund vor allem effektiv – wenn man schlecht ist, dann wird auchSchlechtes erzählt.“ Da er auch einen arabischen Freundeskreishabe, hätten rund 10 Prozent seiner Mandante einen arabi-schen Hintergrund. Die Verständigung erfolge dann auf Deutschoder mithilfe eines Übersetzers. Die restlichen 90 Prozent seientürkisch sprechende Mandanten. Trotz der sich veränderndenUmgebung im Reuterkiez hat Asim Güllüoglu kaum deutscheMandanten. „Hier in der Reuterstraße wohnen mittlerweilerund 80 Prozent Deutsche. Die Gegend ist ,in‘, die Mieten sindgestiegen. Aber in meiner Kanzlei kommt vielleicht einmal imJahr ein Deutscher vorbei.“ Umso mehr ist Güllüoglu auf tür-kische Mandanten eingestellt. Der Rechtsanwalt arbeitet auchmit einer Anwaltskanzlei in Istanbul zusammen.

Warum ist der Bedarf an türkisch sprechenden Anwälten inBerlin so groß? „Die Sprache ist das Hauptproblem“, betontGüllüoglu. „Sie ist das Hemmnis, zum deutschen Anwalt zu

gehen.“ Das Fehlen von Deutschkenntnissen führt Güllüogluauf mangelnde Integration zurück. „Mein Vater kann nicht gutDeutsch – warum ist das so? Er kam als Gastarbeiter hierher,in der ersten Generation. Da er sofort arbeiten musste, konnteer keinen Sprachkurs besuchen.“ Bis zum Jahr 1979 habe seinVater noch in die Türkei zurückkehren, dort etwas aufbauenwollen. Doch der Militärputsch von 1980 durchkreuzte seinePläne. Auch heute werde sein Vater immer noch „nur“ alsGastarbeiter angesehen. „Deutschland muss akzeptieren, dasses ein Einwanderungsland ist“, sagt Güllüoglu. „Integration istkeine Einbahnstraße – das gilt für beide Seiten.“

Dabei ist Güllüoglu selbst als Mittler zwischen der deut-schen und der türkischen Welt ein Beispiel dafür, wie Integra-tion aussehen kann. Schließlich gibt es inzwischen immermehr Anwältinnen und Anwälte mit Migrationshintergrund –und auch im Studium und Referendariat ist der Anteil derjeni-gen größer geworden, die in Deutschland aufgewachsen sindund noch eine andere Kultur kennen. Allein in Berlin verzeich-net die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins inzwi-schen 39 Anwältinnen und Anwälte, die nach eigenen Anga-ben türkisch sprechen. Insider schätzen, dass es inzwischen andie 150 türkischsprechende Anwältinnen und Anwälte in Berlingäbe. Der Bedarf an Rechtsberatung in türkischer Sprache seigroß, so groß, sagt Güllüoglu, dass selbst bei einer Verdopp-lung noch Potenzial vorhanden sei. „Wenn man als türkischsprechender Jurist Examen macht, kann ich nur empfehlen,sich selbstständig zu machen.“ //

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existenzgründung

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fakultäten

Von der Einschreibung bis zur PrüfungVor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft steht das Referendariat, und vor dem Referendariat steht das Jura-Studium.40 Fakultäten bieten in Deutschland einen Studiengang „Rechtswissenschaften“, der zur ersten Prüfung (früher: 1. Staats-examen) führt. Wer meint, überall dasselbe lernen zu können, irrt: Seit der letzten Reform des Jura-Studiums hat sich dasAngebot der Fakultäten verbreitert und ausdifferenziert. Ein Blick auf die unterschiedlichen Schwerpunktbereiche zeigt dasdeutlich. Aus anwaltlicher Sicht besonders interessant: An etwa jeder vierten Fakultät besteht ein Institut für Anwaltsrecht(vgl. Übersicht unten). Hier wird über Anwältinnen und Anwälte geforscht, und hier können Studierende erste Einblicke indie anwaltlichen Tätigkeitsfelder gewinnen. Die Informationen auf den folgenden Seiten wurden von Anwaltsblatt Karrierebei den Fakultäten recherchiert; ergänzende Informationen entstammen öffentlich zugänglichen Quellen.

Humboldt-Universität zu BerlinInstitut für AnwaltsrechtUnter den Linden 6, 10099 Berlinhttp://ifa.rewi.hu-berlin.de

Universität BielefeldInstitut für Anwalts- und NotarrechtPostfach 10 01 31, 33501 Bielefeldhttp://www.jura.uni-bielefeld.de/forschung/institute/anwaltsinstitut

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-NürnbergInstitut für Anwaltsrecht und AnwaltspraxisSchillerstraße 1, 91054 Erlangenwww.arap.jura.uni-erlangen.de

Ruprecht-Karls-Universität HeidelbergInstitut für ausländisches und internationalesPrivat-und WirtschaftsrechtAugustinergasse 9, 69117 Heidelbergwww.ipr.uni-heidelberg.de

Universität zu KölnInstitut für AnwaltsrechtAlbertus-Magnus-Platz, 50923 Kölnwww.anwaltsrecht.uni-koeln.de

Dokumentationszentrum für EuropäischesAnwalts- und Notarrecht (Gebäude 130)Direktor: Prof. Dr. Martin HensslerWeyertal 115, 50931 Kölnhttp://legalprofession.uni-koeln.de

Universität LeipzigInstitut für AnwaltsrechtBurgstraße 27, 04109 Leipzigwww.uni-leipzig.de/anwaltsinstitut/

Ludwig-Maximilians-Universität MünchenInstitut für AnwaltsrechtJuristisches Seminargebäude, Zi. 236Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München

Westfälische Wilhelms-Universität MünsterForschungsstelle AnwaltsrechtRechtswissenschaftliche FakultätJuridicum, Raum 451Universitätsstr.14–16, 48143 Münsterwww.anwaltsrecht.net

Universität RostockInstitut für AnwaltsrechtRichard Wagner Straße 31, 18119 Rostock-Warnemündewww.jura.uni-rostock.de/ifa/

Universität des SaarlandesInstitut für Anwaltsrecht (Starterzentrum)Geb. A1 2, 66123 Saarbrückenhttp://www.anwaltsinstitut.com

Justus-Liebig-Universität GießenInstitut für anwaltsorientierte JuristenausbildungLicher Straße 76, 35394 Gießenwww.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/home/iaj/

Anwaltsinstitute

f

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fakultäten

Berlin

Humboldt-Universität zu BerlinJuristische FakultätUnter den Linden 610099 [email protected]

www.rewi.hu-berlin.de

1810

- Zeitgeschichte des Rechts- Rechtsgestaltung und Rechtspolitik- Zivilrechtliche Rechtsberatung undRechtsgestaltung

- Europäisierung undInternationalisierung des Privat-und Wirtschaftsrechts· Immaterialgüterrecht· Markt- und Vertragsrecht· Unternehmens- undGesellschaftsrecht

- Staat und Verwaltung im Wandel- Recht der internationalenGemeinschaft und europäischeIntegration

- Deutsche und InternationaleStrafrechtspflege

- Ausländisches Recht

Studienarbeit: 6 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

Vielfältige Angebote im Rahmen desSchwerpunkts Zivilrechtliche Rechts-beratung und Rechtsgestaltung, ins-besondere durch das Institut fürAnwaltsrecht

- Deutsches Recht (LL.M.)- Europawissenschaften M.S.E.- Graduiertenkolleg Verfassungjenseits des Staates – Immaterial-güterrecht und Medienrecht (LL.M.)

- German und European Law andLegal Practice (LL.M.)

- Europäisches Recht und Rechts-vergleich (LL.M.)

* für ausländische Graduierte

Asien, Australien, Europa,Südamerika, USA

keine

41,20 € Studentenwerk; 7 € Studen-tenschaftsbeitrag; 50,00 € Einschrei-begebühr; 179,10 € Semesterticket

Sofern die Anzahl der Bewerber/innendie Zahl der freien Plätze übersteigt,erfolgt die Bestimmung der Rangfolgenach bisherigen Studienleistungensowie sozialen, insbesondere familiä-ren und wirtschaftlichen Gründen.Im Übrigen entscheidet bei Rang-gleichheit das Los.

www.amb.hu-berlin.de/2005/31/3120050

Augsburg

Universität AugsburgJuristische FakultätUniversitätsstraße 2486159 [email protected]

www.jura.uni-augsburg.de

1971

- Internationales Recht- Steuer- und Gesellschaftsrecht- Gesellschafts-, Bank- undKapitalmarktrecht

- Deutsches und InternationalesUmwelt- und Wirtschafts-regulierungsrecht

- Wirtschaftsstrafrecht undInternationales Strafrecht undStrafprozessrecht

- Bio-, Gesundheits- undMedizinrecht

- Arbeits- und Gesellschaftsrecht- Geistiges Eigentum undWettbewerbsrecht

Hausarbeit: 4 WochenKlausur: zwei studienbegleitendeArbeitenmündliche Prüfung: ja

- Anwaltliche Beratung- Mandant und Mandat- Moot Courts

- Bachelorstudiengang Rechts- undWirtschaftswissenschaften

- Masterstudiengang Rechts- undWirtschaftswissenschaften

- Aufbaustudium Recht derInternationalen Wirtschaft (LL.M.)

- LL.M. für im Ausland Graduierte- Master in Intellectual Property Law(LL.M. IP)

Afrika, Asien, Europa, Nordamerika,Südamerika, Tasmanien

450 €

42 € Studentenwerk48,40 € Semesterticket

Der Studiengang Rechtswissenschaftist an der Universität Augsburg abdem 2. Fachsemester zulassungsfrei.Für Studienortwechsler gibt es daherkeine Zulassungsbeschränkungen.

unter www.uni-augsburg.de

Stadt

UniversitätAdresse /Informationen zurImmatrikulation

Homepage

Gründungsjahr

Schwerpunktbereiche

Schwerpunktbereichs-prüfung

Angebot im Anwaltsrecht(wie Vorlesungen,Seminare, u.ä.)

Sonstige Angebote(Bachelor-/Master-Studiengänge, Weiter-bildungs-, Spezialisie-rungsangebote)

Partner-Fakultäten in

Studienbeiträgepro Semester

Sonstige Gebühren/Kosten

Voraussetzungen fürWechsel von andereran diese Fakultätwährend des Studiums

Promotionsordnungder Fakultät

Bayreuth

Universität BayreuthRechts- und Wirtschaftswissen-schaftliche FakultätUniversitätsstraße 3095440 [email protected]

www.rw.uni-bayreuth.de

1975

- Internationales Recht- Geistiges Eigentum undWettbewerbsrecht

- Unternehmens- und Steuerrecht- Öffentliches Wirtschaftsrecht- Wirtschafts-, Medizin- undSteuerstrafrecht

- Verbraucherrecht

Hausarbeiten: 6 WochenKlausur: keinemündliche Prüfung: ja

- Blockveranstaltung:· Verhandlungsmanagement· Wirtschaftsmediation· Anwaltsbezogene Schlüsselqualifi-kationen

- jeweils im WS:· Außergerichtliche Streitbeilegung

- LL.M. für ausländische Juristen- Fremdsprachenzertifikat- WirtschaftswissenschaftlicheZusatzausbildung(Abschluss: Wirtschaftsjurist)

- Internationale Austausch-möglichkeiten

- Praktikantenservice Jura- Mentorenprogramm fürErstsemester

Europa, weitere Austausch-möglichkeiten weltweit

500 €, 300 € im 1. Hochschul-semester / Diverse Befreiungs-möglichkeiten

42 € Studentenwerk30,65 € Semesterticket

Leistungen werden in größt-möglichem Umfang angerechnet.

www.jura.uni-bayreuth.de/de/pruefungsordnungen/index.html

Berlin

Freie Universität BerlinFachbereich RechtswissenschaftVan't-Hoff-Straße 814195 [email protected]

www.jura.fu-berlin.de

1948

- Grundlagen des Rechts- Verbraucherprivatrecht,Absatzmittlerrecht undPrivatversicherungsrecht

- Wirtschafts-, Unternehmens- undSteuerrecht

- Arbeits- und Versicherungsrecht- Strafrechtspflege und Kriminologie- Staatliche Entscheidungsfindungund ihre Kontrolle

- Internationalisierung derRechtsordnung

Hausarbeiten: 6 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

- M&A – Recht und Praxis desUnternehmenskaufs

- Immobilienrecht in der Praxis- Wirtschaftsmediation- Mediation im Familienrecht- Vertragsgestaltung u.a.

- Masterstudiengang „Europäischesund Internationales Wirtschafts-,Wettbewerbs- und Regulierungs-recht (MBL-FU)“ mit Doppel-Master-Programm-Option an der „Universitéde Strasbourg“ (Frankreich)

- Masterstudiengang „MagisterLegum (LL.M.)“ für im Ausland gra-duierte Juristinnen und Juristen

- Masterstudiengang „Gender- &Diversity-Kompetenz“

Asien, Australien, Europa, Neusee-land, Nordamerika, Südamerika

keine

41,20 € StuWe; 177,60 € Semester-ticket; 50 € Immatrikulation-/Rückmel-dung; 8,50 € Studentenschaftsbeitrag

Grundstudium: problemlos möglich.Ab dem 4. Fachsemester, wenndie Zwischenprüfung an der Heimat-universität bereits erfolgreich abge-legt wurde. Ab 5. Fachsemester,wenn weitere qualifizierte Studien-leistungen nachgewiesen werden.Keine Teilleistungen in der Schwer-punktbereichsprüfung an Heimat-universität.

http://www.jura.fu-berlin.de/promotion/promotion/index.html

Page 67: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Bonn

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität BonnRechts- und StaatswissenschaftlicheFakultätAdenauerallee 24-4253113 [email protected]

www.jura.uni-bonn.de

1819

- Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf undNotariat

- Unternehmen, Kapitalmarkt undSteuern

- Wirtschaft und Wettbewerb- Arbeit und soziale Sicherung- Rechtsvergleichung, europäischeund internationale Rechtsverein-heitlichung, Internationales Privat-recht, grenzüberschreitendesHandelsrecht

- Staat und Verfassung im Prozessder Internationalisierung

- Deutsches und EuropäischesUmwelt- und Planungsrecht,öffentliches Wirtschaftsrecht undInfrastrukturrecht

- Internationales und EuropäischesRecht der Wirtschaftsbeziehungen

- Kriminalwissenschaften

Hausarbeiten: 6 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: sieben (2 Stunden)mündliche Prüfung: nein

k.A.

- Graduiertenkolleg Recht, Medizin,Ethik

- Praktikerseminare Arbeits- undBankrecht

- Industrierechtliches Seminar- Zentrum für EuropäischeIntegrationsforschung

- LL.M. für ausländische Studierende- Bachelor-NebenfachRechtswissenschaft

- FFA- CASTLE-Center for AdvancedStudies of Law and Economics

Europa

keine

238,92 € Semesterbeitrag(inkl. NRW-Ticket)

- Bescheinigung der Heimatfakultät,aus der hervorgeht, dass keine uni-versitäre Prüfung im StudiengangRechtswissenschaft endgültig nichtbestanden wurde.

- Im Schwerpunktbereich müssenggfs. bereits erbrachtePrüfungsleistungen in derBescheinigung aufgeführt sein.

www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Studienberatung/PromotO.pdf

Bremen

Universität BremenFachbereich RechtswissenschaftUniversitätsallee, GW128359 [email protected]

www.jura.uni-bremen.de

1971

- Grundlagen des Rechts- Informations-, Gesundheits- undMedizinrecht

- Internationales und EuropäischesWirtschaftsrecht

- Arbeits- und Sozialrecht im inter-nationalen und supranationalenKontext

- Umweltrecht und öffentlichesWirtschaftsrecht

- Strafrecht und Kriminalpolitik inEuropa

Hausarbeiten: 4 WochenKlausur: keinemündliche Prüfung: ja

Moot Court, Einführung in dieMediation, Rechtsberatung fürGefangene, Erkundungen zur juristi-schen Berufspraxis, Legal writingand oral advocacy in internationallaw, Vertragsgestaltung in deranwaltlichen und notariellen Praxis

- Europäisches und InternationalesRecht (LL.M.)

- Comparative and European Law(Hanse Law School; LL.B.; LL.M.)

- Bachelor-KomplementärfachRechtswissenschaft

- Deutsches Recht für Ausländer(LL.M.)

- Komplexes Entscheiden(Professional Public Decision-making) (M.A.)

- Weiterbildungsprogramm Mediation

Europa

keine

242,62 € Semesterbeitrag inkl.Semesterticket

Vergleichbare Prüfungsleistungenwerden auf Antrag des Studierendenanerkannt.

http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/fileadmin/PDF_dateien/WISE2010/2011-Promotionsordung-Dr-iur_aktuell.pdf

Bielefeld

Universität BielefeldFakultät für RechtswissenschaftPostfach 10 01 3133501 [email protected]

www.jura.uni-bielefeld.de

1969

- Private Rechtsgestaltung undProzessführung

- Wirtschaftsrechtsberatung- Internationaler Handelsverkehr/International Trade

- Öffentliches Wirtschaftsrecht in derEuropäischen Union

- Umwelt-, Technik- undPlanungsrecht in der EuropäischenUnion

- Einwanderung und sozialeIntegration

- Arbeit und sozialer Schutz- Kriminalwissenschaften- Strafverfahren undStrafverteidigung

Hausarbeiten: 4 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja (als Disputa-tion über das Thema der Hausarbeit)

- Bielefelder Kompaktkurs„Anwalts- und Notartätigkeit“

- Bielefelder Anwaltskurse- Mediation für Rechtsanwältinnenund Rechtsanwälte

- Master der Rechtsgestaltung undProzessführung LL.M.

- Rechtsgestaltung undProzessführung (LL.M.)

- LL.M. für ausländische Studierende- Bachelor „Recht und Management“- Bachelor-NebenfachRechtswissenschaft

Europa

keine

211,18 € Sozialbeitrag

Es gibt keine Zugangsbeschrän-kungen in höheren Fachsemestern.Vergleichbare bisherige Leistungenwerden anerkannt.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/fakultaet/pruefungsamt/dokumente_ pruefungsamt/Promotionsordnung.pdf

Bochum

Ruhr-Universität BochumJuristische FakultätUniversitätsstr. 15044780 [email protected]

www.jura.ruhr-uni-bochum.de

1965

- Familie, Vermögen, Verfahren- Arbeit und Soziales- Unternehmen und Wettbewerb- Internationale und EuropäischeWirtschaft

- Wirtschaftsverwaltung,Umwelt und Infrastruktur

- Steuern und Finanzen- Strafverteidigung,Strafprozessrecht und Kriminologie

Hausarbeiten: 4 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: nein

Gerichtslabor, Ganzjähriges Uni-Repetitorium „Rubrum“, Schlüssel-qualifikationen, Moot Courts,Oorganisiertes Gerichtspraktikum,Exzellenzkurse mit eigenemRechtsprechungsreport, Fach-sprachenkurse, Repetentenkurse

Dt-franz. Bachelorstudiengang imnat. und europ. Wirtschaftsrecht,Wirtschafts- und Steuerrecht (LL.M.),Kriminologie und Polizeiwissenschaft(M.A.), ErgänzungsstudiengangHumanitäre Hilfe, Kompaktlehrpro-gramm Energiewirtschaft u. Bergbau,Magisterstudiengang ModernesVerwaltungsmanagement (Move),Wirtschafts- und Steuerrecht LL.M.,Masterstudiengang „Deutsches,Türkisches und InternationalesWirtschaftsrecht“

Brasilien, Europa, Südafrika, USA

keine

254 € Sozialbeitrag (AkademischesFörderungswerk, Studierendenschaftder RUB, Semesterticket)

- ab dem 3. Fachsemesterzulassungsfrei

- Zwischenprüfung undSchwerpunktbereichprüfungdürfen noch nicht endgültig„nicht bestanden“ sein

http://www.jura.ruhr-uni-bochum.de/promotionhabil/index.html.de

Page 68: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Düsseldorf

Heinrich-Heine-UniversitätDüsseldorfJuristische FakultätUniversitätsstr. 140225 Dü[email protected]

www.jura.hhu.de

1992

- Deutsches und InternationalesPrivat- und Verfahrensrecht

- Unternehmen und Märkte- Arbeit und Unternehmen- Strafrecht- Öffentliches Recht- Recht der Politik- Internationales und EuropäischesRecht

- Steuerrecht

Hausarbeiten: 4 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

- Duales anwaltsorientiertes Prakti-kumsprogramm mit Einführung indie theoretischen Grundlagen deranwaltlichen Arbeit, Praxisübungenund Rollenspielen

- Vorlesung „Einführung in dasanwaltliche Berufsrecht“

- Begleitstudium imAnglo-Amerikanischen Recht

- WeiterbildungsstudiengangGewerblicher Rechtsschutz (LL.M.)

- WeiterbildungsstudiengangInformationsrecht (LL.M.)

- Grundständiger integrierterdeutsch-französischer Studienkurs

- Integrierter deutsch-französischerAufbaustudienkurs im Wirtschafts-,Arbeits- und Sozialrecht

- WeiterbildungsstudiengangMedizinrecht (LL.M.)

Europa, Israel, USA

keine

k.A.

- Beratung vor Ortswechsel angeraten- Zwischen- und Schwerpunkt-bereichsprüfung dürfen nichtendgültig nicht bestanden sein

- Zulassungsbeschränkung

http://jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/Fakultaet/Ordnungen/Promotionsordnung.pdf

Erlangen-Nürnberg

Friedrich-Alexander-UniversitätErlangen-NürnbergRechts- und Wirtschaftswissen-schaftliche FakultätFachbereich RechtswissenschaftSchillerstraße 1, 91054 [email protected]

www.jura.uni-erlangen.de

1743

- Wirtschaftsrecht- Internationales und EuropäischesRecht

- Unternehmens- undArbeitsordnung

- Staat und Verwaltung- Kriminalwissenschaften- Grundlagen des Rechts

Hausarbeiten: 4 WochenKlausur: keinemündliche Prüfung: ja

Institut für Anwaltsrecht undAnwaltspraxis (Vorlesungen,Seminare, Anwaltsfortbildung)

- Magister Legum (LL.M.)- Wirtschaftsrecht (BA)- Politik und Recht (2-Fach-Bachelor)- Politikwissenschaft mit NebenfachRecht (Master)

- Integriertes Studienprogramm„Deutsch-Französisches Recht“

Asien, Europa, Nordamerika

500 €

42 € Studentenwerksbeitrag

keinen NC in höheren Semestern

www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/JUR/PO_ Juristen.pdf

Frankfurt a.M.

Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a.M.Fachbereich RechtswissenschaftGrüneburgplatz 160323 Frankfurt am [email protected]

www.jura.uni-frankfurt.de

1914

- Internationalisierung undEuropäisierung des Rechts

- Unternehmen und Finanzen(Law and Finance)

- Grundlagen des Rechts- Verfassung, Verwaltung, Regulierung- Arbeit, Soziales, Lebenslagen- Kriminalwissenschaften

Hausarbeiten: 8 WochenKlausur: vier studienbegleitende Prü-fungen, davon max. zwei mündlichund mindestens zwei aus Seminarenmündliche Prüfung: nein

Fachbereichszentrum für Schlüssel-qualifikationen wie bspw. dieAnwaltskanzlei als Unternehmen,Vertragsgestaltung in der Praxis,Mandantengespräch u.a.

LL.M. für ausl. Graduierte, Aufbau-studiengang Europäisches u. Int.Wirtschaftsrecht (LL.M. Europ.), LL.M.Law and Finance, GraduiertenkollegEuropäische Rechtsgeschichte desMittelalters und der Neuzeit, DiplômeUniversitaire de Droit Français (DUDF-Kooperationsprogramm in Zusammen-arbeit mit der Universität Lyon II; Stu-dienprogramm für franz. Studierendeim dt. Recht und dt. Studierende imfranz. Recht), WeiterbildungsprogrammDeutsche & Int. Schiedsgerichtsbarkeit

Asien, Europa, Nordamerika

keine

293 € (RMV-AStA-Semesterticket,Beitrag zum Studentenwerk undVerwaltungskostenbeitrag)

Ein Wechsel nach dem 5. Fach-semester ist nur bei Nachweis einerbestandenen Zwischenprüfungmöglich.

www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/promotion/dateien/promotionsordnung/promord1.pdf

Frankfurt (Oder)

Europa-Universität ViadrinaJuristische FakultätGroße Scharrnstraße 5915230 Frankfurt (Oder)[email protected]

www.rewi.europa-uni.de

1994

- Zivilrechtspflege- Strafrecht mit denUnterschwerpunkten DeutschesStrafrecht oder InternationalesStrafrecht

- Wirtschaftsrecht mit denUnterschwerpunkten im Zivilrechtund im Öffentlichen Recht

- Staat und Verwaltung- Internationales Recht- Polnisches Recht- Medienrecht- Internationales und EuropäischesPrivat- und Verfahrensrecht

Hausarbeiten: 6 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

StudienschwerpunktAnwaltliche Tätigkeithttp://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/Deutsch/Studienschwerpunkte/Anwalt.html

- Bachelor of German and Polish Law- Master of German and Polish Law- LL.M. für ausländische Graduierte- Master-Studiengang EuropäischesWirtschaftsrecht

- Master of European Studies- Master of International Human Rightsand International Humanitarian Law

- Master of Arts in InternationalHuman Rights and Genocide Studies

- Master-Studiengang Mediation- Zertifikatsstudium: Anwaltl. Tätigkeit- Zertifikatsstudium: Medienrecht

Europa

keine

209,15 € (Sozialbeitrag, Studenten-schaftsbeitrag, Einschreibegebühr,Pflicht-Semesterticket)

Zwischenprüfung darf nicht endgültignicht bestanden sein.

http://www.europa-uni.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_2/amtlicheBe-kanntmachungen/gueltige-ordnungen/Jura/Jura_PromO_2009_07_22.pdf

Page 69: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Gießen

Justus-Liebig-Universität GießenFachbereich RechtswissenschaftLicher Straße 72, 1. Stock35394 Gieß[email protected]

www.recht.uni-giessen.de

1607

- Deutsches und InternationalesFamilien- und Erbrecht

- Arbeitsrecht mit Sozialrecht- Wirtschaftsrecht- Europarecht und InternationalesRecht

- Umweltrecht und öffentlichesWirtschaftsrecht

- Strafjustiz und Kriminologie

Hausarbeiten: 4 WochenKlausur: keinemündliche Prüfung: ja

3 Vorlesungen: „Das anwaltlicheMandat im Individualarbeitsrecht“,„Das anwaltliche Mandat imKollektivarbeitsrecht“ + „Das anwaltli-che Mandat im Verwaltungsrecht“Einrichtung: „Institut für anwalts-orientierte Juristenausbildung“

- Magister Juris Internationalis (M.J.I.)sowohl als Grundstudium wie auchals Ergänzungsstudium

- Magister Legum (LL.M.) fürausländische Studierende

- LL.M. in Comparative Child Law(in Kooperation mit North-West-University Potchefstroom,South Africa)

Europa, Nordamerika, Südamerika

keine

254,84 € (inkl. Semesterticket undSemesterbeitrag für Studentenwerk)

- Nachweis, dass man noch nichtendgültig durch die Zwischen-prüfung durchgefallen ist.

- Eine offizielle Aufstellung derbisher im Studienfach Rechts-wissenschaft erbrachtenStudienleistungen.

- ab 6. Semester:erfolgreiche Zwischenprüfung

Unter www.recht.uni-giessen.de

Göttingen

Georg-August-UniversitätGöttingenJuristische FakultätPlatz der Göttinger Sieben 637073 Gö[email protected]

www.jura.uni-goettingen.de

1737

- Historische und philosophischeGrundlagen des Rechts

- Wirtschafts- und Arbeitsrecht- Europäisches Privat- undProzessrecht

- Privates und öffentlichesMedienrecht

- Internationales und Europäischesöffentliches Recht

- Kriminalwissenschaften

Hausarbeiten: 6 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: 4 (2 Stunden)mündliche Prüfung: nein

- Kolloquium zur Praxis des europäi-schen und deutschen Kartellrechts

- Alternative Streitbeilegung (ADR):Schiedsverfahren und Mediation

- Das Mandat im Arbeitsrecht- Vertragsgestaltung imWirtschaftsrecht- Vertragsgestaltung im Zivilrecht

- LL.M. für ausländische Graduierte- Ergänzungsstudiengang Rechts-integration in Europa (M.L.E.)

- Fach Rechtswissenschaften im Rah-men des 2-Fächer-BA-Studiengangs

- Promotion:· Göttinger GraduiertenschuleGesellschaftswissenschaften (GGG)

· Graduiertenkolleg 1507„Expertenkulturen des 12. bis 16.Jahrhunderts“

· Promotionsstudiengang„Biodiversität“ und Gesellschaft

Asien, Europa, Lateinamerika

500 €

244,22 € (VerwaltungskostenStudentenschaft/Studentenwerk,inkl. Semesterticket)

- bis einschließlich 2. Fachsemester:zulassungsbeschränkt

- ab 3. Fachsemester: zulassungsfrei- ab 5. Fachsemester Zwischen-prüfung (Bestehen des Prüfungs-anspruchs)

www.uni-goettingen.de/de/112710.html

Greifswald

Ernst-Moritz-Arndt-UniversitätGreifswaldRechts- und StaatswissenschaftlicheFakultätDomstraße 2017489 [email protected]

www.rsf.uni-greifswald.de

1456

- Recht der Wirtschaft- Kriminologie und Strafrechtspflege- Steuern- Europarecht/Rechtsvergleichung- Gesundheits- und Medizinrecht- Grundlagen des ÖffentlichenRechts (in Vorbereitung)

Hausarbeiten: 4 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja (integriert inPräsentation der Hausarbeit)

Vorlesung „Rechtliche Gestaltung/Rechtliche Grundlagen anwaltlicherTätigkeit“ durch einen Rechtsanwaltfür Jura-Studierende des5. Semesters

- Bachelor of Arts „Recht-Wirtschaft-Personal“

- Tax Law (LL.M.)- Health Care Management (M.Sc.)- Weiterbildungsprogramm„Criminology and Criminal Justice“(LL.M.)

Europa

k.A.

k.A.

Wechseln kann nicht, wer eine nachder Prüfungsordnung erforderlichePrüfung endgültig nicht bestandenhat.

www.rsf.uni-greifswald.de/forschfak/informationen-fuer-promotions-anwaerterinnen.html

Freiburg

Albert-Ludwigs-UniversitätFreiburgRechtswissenschaftliche Fakultät,Platz der Alten Synagoge79085 [email protected]

www.jura.uni-freiburg.de

1457

- Rechtsgeschichte u. Vergleichung- Philosophische und theoretischeGrundlagen des Rechts

- Zivilrechtliche Rechtspflegein Justiz und Anwaltschaft

- Strafrechtliche Rechtspflege:a. Empirisch-pönologischer Bereichb. Internationales Strafrecht undmoderne Materien des Strafrechts

- Handel und Wirtschaft- Arbeit und Soziale Sicherung- Europäische und InternationaleRechts- u. Wirtschaftsbeziehungen

- Staat u. Recht im Mehrebenensystema. Int. u. transnationale Ordnungenb. Verwaltungsrecht imMehrebenensystem

- Umwelt und Wirtschaft- Informationsrecht u. GeistigesEigentum

Seminararbeit: 4 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja oder4 Klausuren (je nach SPB)

- Anwaltliche Prozesstaktik(Vorlesung)

- Beweisrecht und Vernehmungs-lehre (Vorlesung)

- Verhandlungslehre/Mediation(Vorlesung und Workshop)

- Anwaltliches Berufs- u. Standesrecht

- Legum Magister (LL.M.)- EUCOR-Master- ZusatzausbildungEuropäisches, Internationales undAusländisches Recht (60 ECTS)

- Französische Rechtsschule(40 ECTS)

Asien, Europa, Südamerika

keine

65 € Studentenwerk,40 € Verwaltungskosten

- Erfolgreiches Bestehen derstudienbegleitenden Prüfungen jenach Semester, insb. Zwischen-prüfung

- Für das SPB-Studium:Bescheinigung, dass dieUniversitätsprüfung noch nicht imersten Versuch nicht bestandenworden ist

www.jura.uni-freiburg.de/studium/promotion/promotionsordnung/

Page 70: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Halle-Wittenberg

Martin-Luther-UniversitätHalle-WittenbergJuristische und Wirtschafts-wissenschaftliche FakultätJuristischer Bereich06099 Halle (Saale)[email protected]

www.jura.uni-halle.de

1502

- Forensische Praxis- Arbeits-, Sozial- undVerbraucherrecht

- Deutsches und EuropäischesWirtschaftsrecht

- Kriminalwissenschaften- Staat und Verwaltung- Internationales, Transnationalesund Europäisches Recht

Hausarbeiten: 6 WochenKlausur: keinemündliche Prüfung: ja

Breites Angebot anwaltlicher Lehrver-anstaltungen, u.a. „Anwaltliche Praxis“,„Vertragsgestaltung“, „Strategie undTaktik der Strafverteidigung“, Rechts-gestaltung im Verwaltungsrecht“.

- MasterstudiengangWirtschaftsrecht

- MasterstudiengangMedizin-Ethik-Recht

- LL.M. für Absolventen eines rechts-wissenschaftlichen Studiums imAusland

Europa, einsemestrigerStudienaufenthalt in China möglich

keine

72,60 € (Semesterticket, Beitragfür Studentenwerk und Studieren-denschaft)

Ein Wechsel ist problemlos möglich.Aber beachten: Um in Sachsen-Anhalt an der 1. Juristischen Prüfungteilnehmen zu können, muss manmindestens zwei Semester an derJuristischen und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät, JuristischerBereich – Law School der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenbergeingeschrieben sein.

http://pruefungsamt.jura.uni-halle.de/rechtsvorschriften

Hamburg

Universität HamburgFakultät für RechtswissenschaftRechtshausRothenbaumchaussee 3320148 Hamburg

www.jura.uni-hamburg.de

1919

- Europäische Rechtsgeschichte- Zivilverfahrensrecht- Arbeits-, Handels- undGesellschaftsrecht

- Sozialrecht mit arbeitsrechtlichenBezügen

- Internationales und EuropäischesPrivatrecht und Rechtsvergleichung

- Ökonomische Analyse des Rechts- Information und Kommunikation- Planungs-, Wirtschaftsverwaltungs-und Umweltrecht

- Öffentliche Finanzordnung undSteuerrecht

- Europarecht und Völkerrecht- Kriminalität undKriminalitätskontrolle

- Maritimes Wirtschaftsrecht

Hausarbeit: eine (4 Wochen)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

k.A.

- Bachelorstudiengänge: Finanzenund Versicherung mit SchwerpunktRecht (LL.B.), sowie Arbeits- undSozialmanagement mitSchwerpunkt Recht (LL.B.)

- Zahlreiche Programme für denMaster of Laws (LL.M.)

- Strukturierte Doktorandenprogramme;insbesondere: Albrecht MendelssohnBartholdy Graduate School of Law

- Zertifikatsstudiengang InternationalesWirtschaftsrecht in St. Petersburg

- Sokrates/Erasmus-Zertifikat

Europa

keine

288 € Semesterbeitrag

Zwischenprüfung

http://www.jura.uni-hamburg.de/promotion/wichtige-dokumente.pdf

Heidelberg

Ruprecht-Karls-UniversitätHeidelbergJuristische FakultätFriedrich-Ebert-Anlage 6-1069117 [email protected]

www.jura.uni-heidelberg.de

1386

- EuropäischePrivatrechtsgeschichte

- Kriminalwissenschaften- Deutsches und EuropäischesVerwaltungsrecht

- Arbeits- und Sozialrecht- Steuerrecht- Unternehmensrecht- Wirtschaftsrecht und Europarecht- Zivilverfahrensrecht- Internationales Privat- undVerfahrensrecht

- Völkerrecht- Medizin- und Gesundheitsrecht

Studienarbeit: eine (4 Wochen)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

- Vorlesungen und Übungen mitanwaltlicher Beteiligung

- Praxisorientierte Veranstaltungenin den Schwerpunktbereichen

- Anwaltsorientierte Moot Courts imBürgerlichen Recht, ÖffentlichenRecht und im Strafrecht

- Aufbaustudiengang Rechtswissen-schaft (LL.M.) für im Auslandgraduierte Juristinnen und Juristen

- Aufbaustudiengang InternationalesRecht (LL.M. int.)

- B.A.-BegleitfachstudiengangÖffentliches Recht (25%)

- Legum Magister inUnternehmensrestrukturierung(LL.M. corp. restruc.)

in der ganzen Welt

seit SoSe 2012 keine Studien-gebühren für grundständígeStudiengänge

66,50 € Studentenwerk und Komple-mentärfinanzierung Semesterticket40 € Verwaltungskostenbeitrag

- Wechsel wird nach absolvierterZwischenprüfung empfohlen.

- evtl. Möglichkeit eines früherenWechsels nach individuellerVereinbarung.

- Für alle Fachsemester gibt eseine Zulassungsbeschränkung.Ausgewählt wird nach den bis-herigen Studienleistungen.

http://www.jura.uni-heidel-berg.de/fakultaet/pruefungsamt.html#Verordnungen

Hannover

Gottfried Wilhelm LeibnizUniversität HannoverService Center Leibnitz UniversitätHannoverWelfengarten 1, 30167 HannoverTel. 0511/762 -2020 (Servicehotline)[email protected]

www.jura.uni-hannover.de

1974

- Familien- und Erbrecht sowieGrundlagen des Rechts

- Arbeit, Unternehmen, Soziales- Handel, Wirtschaft undUnternehmen

- Strafverfolgung undStrafverteidigung

- Internationales und EuropäischesRecht

- Verwaltung- IT-Recht und Geistiges Eigentum- Anwaltliche Rechtsberatung undAnwaltsrecht

Hausarbeit: eine (6 Wochen)zzgl. Vortrag und DiskussionKlausur: keineMündliche Prüfung: ja

Vortragsreihe „Studentenfutter“,Seminare/Vorlesungen im BereichADVO-Zertifikat

- Elpis-ErgänzungsstudiengängeEuropäische Rechtspraxis(MLE und LL.M. Eur)

- EULISP Ergänzungsstudiengang„IT-Recht und Recht des geistigenEigentums“ (LL.M.)

- AnwaltorientiertesZertifikatsstudium (ADVO-Z;Kooperation mit der RAK Celle)

- IT-Recht & Recht des geistigenEigentums (LL.M.)

- Europäische Rechtspraxis (LL.M. Eur.)- Europäische Rechtspraxis (LME)

31 Universitäten in 23 europäischenStaaten (ELPIS I)

500 €

ca. 321 € (u.a. für Studentenwerk undSemesterticket für Niedersachsen)

Ab dem 5. Fachsemester ist einWechsel nur mit bestandenerZwischenprüfung möglich.

www.jura.uni-hannover.de/promotion

Page 71: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Kiel

Christian-Albrechts-Universitätzu KielStudierendenservice24098 [email protected]

www.jura.uni-kiel.de

1665

- Zivilrechtspflege mit Ausrichtungauf Familien- und Erbrecht

- Zivilrechtspflege mit Ausrichtungauf Zivilverfahrensrecht

- Kriminalwissenschaften- Staat und Verwaltung- Wirtschaftsrecht mit AusrichtungArbeitsrecht

- Wirtschaftsrecht mit AusrichtungSteuerrecht

- Wirtschaftsrecht mit AusrichtungKartell- und Urheberrecht

- Wirtschaftsrecht mit AusrichtungBank- und Kapitalmarktrecht

- Internationales Privatrecht undRechtsvergleichung

- Völker- und Europarecht- Historische und PhilosophischeGrundlagen des Rechts

- Gesundheitsrecht

Hausarbeiten: 4 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: keinemündliche Prüfung: ja

k.A.

- LL.M.-Studiengang- Zertifikatsstudium- Fachspezifische Fremdsprachen-ausbildung (Englisch) für Ausländer

Europa

keine

113,50 € Semesterbeitrag

Eine ordnungsgemäße Bewerbunggenügt, d.h. auch für die höherenFachsemester bestehen imStudiengang RechtswissenschaftenZulassungsbeschränkungen.

http://www.jura.uni-kiel.de/promotionhabilitation/promotionsordnungneu

Konstanz

Universität KonstanzFachbereich Rechtswissenschaft78 457 [email protected]

www.jura.uni-konstanz.de

Beginn d. Juristenausbildung: WS 1974

- Rechtliche Grundlagen internatio-naler Wirtschaftstätigkeit

- Arbeits- und Sozialrecht- Europäisches und InternationalesPrivat- und Zivilverfahrensrecht inder Rechtspraxis

- Umwelt- und Planungsrecht sowieÖffentliches Wirtschaftsrecht

- Recht und Praxis strafrechtlicherBerufe mit europäischen und inter-nationalen Bezügen

- Personen- undUnternehmenssteuerrecht

Hausarbeiten: 4 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

Der Fachbereich berücksichtigt denanwaltlichen Gesichtspunkt über dieEinbindung aktiver Anwälte in dasLehrprogramm insbesondere derSchwerpunktbereiche in allenRechtsgebieten.

LL.M. für ausländische Graduierte

Asien, Europa, Südamerika

keine

98 € (Studentenwerk undVerwaltungskostenbeitrag)

- ab 3. FS: bestandeneOrientierungsprüfung

- ab 5. FS: bestandeneZwischenprüfung

www.studium.uni-konstanz.de/pruefungen/pruefungsordnungen

Jena

Friedrich-Schiller-UniversitätJenaRechtswissenschaftliche FakultätCarl-Zeiß-Straße 307743 [email protected]

www.rewi.uni-jena.de

1558

- Grundlagen des Rechts und derRechtswissenschaft

- Deutsches und EuropäischesWirtschaftsrecht

- Deutsches und EuropäischesArbeits- und Sozialrecht

- Deutsches und EuropäischesÖffentliches Recht

- Kriminalwissenschaften(Criminal Justice)

- Internationales Recht- Zivilrechtspflege undVertragsgestaltung

Wissenschaftliche Arbeit: 4 WochenKlausur: zwei (2 Stunden)mündliche Prüfung: ja (Verteidigungder Seminararbeit)

- Vertragsgestaltung- Stiftungsrecht- Anwaltsrecht- Notarrecht

- MasterstudiengangWirtschaftsrecht (LL.M. oec.)

- Arbeitsrecht und Personalwirtschaft- Rechtswissenschaft für im Auslandgraduierte Juristen

- Rechtswissenschaft als Ergänzungs-fach (Abschluss Bachelor of Arts)

- Zertifikatsstudium „Anglo-Americanand International Legal Studies“(studienbegleitend)

- „Law and Language“-Sprachenprogramm

Asien, Europa, Nordamerika

keine

50 € Studentenwerk;54,50 € Semesterticket; 44,90 €Bahnticket; 7 € Studentenschaft

- vor dem 4. FS: allgemeineHochschulreife

- nach dem 4. FS: allgemeineHochschulreife, Nachweis derZwischenprüfung oder vergleich-barer Leistungen

http://www.rewi.uni-jena.de/rewimedia/Downloads/Fakultaet/Studium/Vorschriften/Lesefassung+PromO.pdf

Köln

Universität zu KölnStudierendensekretariatHauptgebäude, UntergeschossAlbertus-Magnus-Platz50923 Kö[email protected]

www.jura.uni-koeln.de

1388

- Unternehmensrecht- Rechtspflege und Notariat- Geistiges Eigentum u. Wettbewerb- Bank-, Kapitalmarkt- undVersicherungsrecht

- Arbeits- und Sozialversicherungs-recht, Versicherungsrecht, Medizin-und Gesundheitsrecht

- Internationales Privat-, Wirtschafts-und Verfahrensrecht

- Privatrechtsgeschichte u.-vergleichung- Staat und Verwaltung- Völker- und Europarecht- Steuerrecht und Bilanzrecht- Religion, Kultur und Recht- Medien- und Kommunikationsrecht- Kriminologie, Jugendkriminalrecht,Strafvollzug

- Int. Strafrecht, Strafverfahren, praxis-relevante Gebiete des Strafrechts

Studienbegleitende Aufsichtsarbeitenund eine Schwerpunktseminararbeit(häusliche Arbeit und Diskussions-vortrag)

- Ringvorlesung „Einführung in denAnwaltsberuf“

- Diverse Veranstaltungen desCENTRAL

- Lehrveranstaltungen des Institut fürAnwaltsrecht

Dt.-Franz. Magister/Bachelorstudien-gang Rechtswissenschaft; Engl.-Dt.Bachelorstudiengang Rechtswissen-schaft; Dt.-Franz. MasterstudiengangRechtswissenschaft; Dt-TürkischerMasterstudiengang Rechtswissen-schaft; Masterstudiengang Wirtschafts-recht; Masterstudiengang Unterneh-menssteuerrecht; LL.M. für im Auslandgraduierte Juristen: Int. Master of En-vironmental Sciences; InterdisziplinäreStudiengänge mit der PhilosophischenFakultät; Certificate United States’ Law

Asien, Europa, Nordamerika

keine

Ca. 220 € Semesterbeitrag(inkl. NRW-weites Semesterticket)

Schriftlicher, ans Studierenden-sekretariat gerichteter Antrag,allerdings Zulassungsbeschränkungbis ins Prüfungssemester

http://www.jura.uni-koeln.de/fileadmin/www/PDFs_Rechtswissenschaften/PromO_ReWi_26102010.pdf

Page 72: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Leipzig

Universität LeipzigJuristenfakultät LeipzigBurgstraße 2704109 [email protected]

www.uni-leipzig.de/jura

1409

- Grundlagen des Rechts- Staat und Verwaltung, Umwelt,Bauen, Wirtschaft

- Internationaler und EuropäischerPrivatrechtsverkehr

- Europarecht, Völkerrecht,Menschenrechte

- Bank- und Kapitalmarktrecht- Kriminalwissenschaften- Medienrecht- Rechtsberatung, Rechtsgestaltung,Rechtsdurchsetzung

- Unternehmensrecht- Arbeitsrecht- Steuerrecht

wiss. Studienarbeit: 8 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: eine (4 Stunden)mündliche Prüfung: nein

Vorlesung „Einführung in denAnwaltsberuf“; Seminare zumAnwaltsrecht mit wechselndenThemen, Vorlesungen und Kolloquienzur Rechtsgestaltung

Masterstudiengänge:- Europäischer Privatrechtsverkehr- Recht der Europäischen Integration

Europa

keine

Semestergebühren ca. 114,50 €

ab Ende 4. Fachsemester: Vorlagedes Zwischenprüfungszeugnisses

http://iprserv.jura.uni-leipzig.de/promotion/promotionsordnung.pdf

Mainz

Johannes Gutenberg-UniversitätMainzAbteilung RechtswissenschaftJakob-Welder-Weg 955099 [email protected]

www.jura.uni-mainz.de

1946

- Gesellschafts- undKapitalmarktrecht

- Internationales Privat- undVerfahrensrecht

- Medienrecht- Methodik und Geschichte desRechts

- Wirtschaft und Verwaltung I + II- Deutsches und EuropäischesArbeitsrecht

- Europäisches und DeutschesKartell- und Wettbewerbsrecht

- Familien- und Erbrecht- Internationales Öffentliches Recht- Steuerrecht- Strafverteidigung- Kriminologie- Französisches Recht(Auslandsstudium)

Hausarbeiten: keineKlausur: zwei (3 Stunden)mündliche Prüfung: ja

Seminare im Schwerpunktbereich„Strafverteidigung“

- Magister legum, LL.M.- Europäisches Graduiertenkolleg- LL.M. Medienrecht- Business Administration (MBA)- Magister juris

Asien, Europa, Nordamerika

keine

246,30 €

Zwischenprüfung empfohlen

www.uni-mainz.de/studlehr/ordnungen/PromO_Rechtswiss_06_06.pdf

Mannheim

Universität MannheimAbteilung RechtswissenschaftSchloss Westflügel, Zi. W 218 - 22168131 MannheimTel. 0621-181-1309, Fax [email protected]

www.jura.uni-mannheim.de

1967

Schwerpunkt Wirtschaftsrecht- IPR/InternationalesWirtschaftsrecht

- Bank-/Kapitalmarktrecht- Gesellschaftsrecht- Kollektives Arbeitsrecht- Insolvenz und Sanierung- Versicherungsrecht- Geistiges Eigentum undWettbewerbsrecht

- Medizin- und Gesundheitsrecht- Steuerrecht- Deutsches und EuropäischesWettbewerbsrecht

Hausarbeit: 4 WochenKlausur: eine (5 Std.); mdl. Prüfung: jaSonstiges: mdl. Seminarleistungenfließen in Bewertung der Studien-arbeit ein

keine

- Unternehmensjurist UniversitätMannheim (LL.B.)

- Ergänzungsstudium „Staatsexamen“- Master of Laws (LL.M.)- Master of Comparative Law (M.C.L.)

Asien, Australien, Europa

keine

Studentenwerks- undVerwaltungskostenbeitrag iHv104 €/Semester

Geltende Zulassungsfristen müssenbeachtet werden.Gespräch mit Fachstudienberatungempfohlen.

http://www.jura.uni-mannheim.de/service/pruefungsrecht/promotion/promotion/promo_ rechtswissen-schaft_2011.pdf

Marburg

Philipps-Universität MarburgFachbereich RechtswissenschaftenUniversitätsstraße 635037 [email protected]

www.uni-marburg.de/fb01

1527

- Recht der Privatperson(zivilrechtlich orientiert)

- Recht des Unternehmens(wirtschaftsrechtlich orientiert)

- Medizin- und Pharmarecht(interdisziplinär orientiert)

- Staat und Wirtschaft(öffentlich-rechtlich orientiert)

- Völker- und Europarecht(öffentlich-rechtlich orientiert)

- Nationale und InternationaleStrafrechtspflege(strafrechtlich orientiert)

Hausarbeiten: 6 WochenKlausur: vier (60 Minuten pro ange-botener Semesterwochenstunde)mündliche Prüfung: nein

k.A.

- Lebensmittelrecht- Pharmarecht- privates Baurecht- Recht und Wirtschaft- Europäische Studien- Finanzdienstleistungsrecht(in Vorbereitung)

Asien, Europa, Südamerika

k.A.

k.A.

Zulassungsbeschränkung;Bewerbungsschluss:15. Juli für das Wintersemester,15. Januar für das Sommersemester;Nähere Informationen:http://www.uni-marburg.de/studium/studienangebot/staatsexamen/rechtswissenschaft

http://www.uni-marburg.de/fb01/studium/studiengaenge/promotion/prom_ord_2008.pdf

Page 73: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Münster

Westfälische Wilhelms-Universität MünsterRechtswissenschaftliche FakultätUniversitätsstraße 14-1648143 Mü[email protected]

www.jura.uni-muenster.de

1771

- Wirtschaft und Unternehmen- Arbeit und Soziales- Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht

- Internationales Recht,Europäisches Recht, IPR

- Rechtsgestaltung undStreitbeilegung

- Staat und Verwaltung- Kriminalwissenschaften- Steuerrecht

Hausarbeit: mind. 4 Wochen (plusVortrag und Diskussion); Klausur:sechs (1-2 Std.) sowie eine (1-2 Std.)zu den Grundlagen des Rechts;mündliche Prüfung: nein

Zusatzausbildung im Anwaltsrechtsowie Vorlesungen und Seminare imSchwerpunktbereich Rechts-gestaltung und Streitbeilegung

- Diverse LL.M.-Programme- Unternehmensnachfolge, Erbrechtund Vermögen

- Wirtschaftsrecht u. Restrukturierung- Medizinrecht; Altersvorsorge- Bachelor Politik und Recht- Bachelor Economics and Law- Fachspezifische Fremdsprachen-ausbildung (Engl., Franz., Span.)

- Zertifikat im Anwaltsrecht

Asien, Europa, Nordamerika,Südamerika

Keine

209,64 € Sozialbeitrag (inkl.Semesterticket für Bus + Bahn)

Im Studiengang Rechtswissenschaftbestehen in allen höheren Fachse-mestern Zulassungsbeschränkungen.Die Rechtswissenschaftliche Fakultätnimmt trotzdem überkapazitätsmäßigalle Studienortwechsler auf, die bereitsdie Zwischenprüfung an ihrer früherenUniversität bestanden haben. OhneZwischenprüfung ist ein Wechsel in derRegel nur mit Tauschpartner möglich.

http://www.jura.uni-muenster.de/go/studieren/promotion.html

München

Ludwig-Maximilians-UniversitätMünchenJuristische FakultätProf.-Huber-Platz 280539 Mü[email protected]

www.jura.uni-muenchen.de

1472

- Grundlagen derRechtswissenschaften

- Strafjustiz, Strafverteidigung undPrävention

- Wettbewerbsrecht, GeistigesEigentum und Medienrecht

- Gesellschafts-, Kapitalmarkt-und Insolvenzrecht

- Arbeits- und Sozialrecht- Innerstaatliches, Internationalesund Europäisches Steuerrecht

- Internationales, Europäisches undAusländisches Privat- undVerfahrensrecht

- Öffentliches Wirtschaftsrecht inDeutschland und Europa

- Europäisches und InternationalesÖffentliches Recht

Seminar: Hausarbeit: 6 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: nein

- „Falllösungen ‘lege artis’ ausanwaltlicher Sicht“, zweistündig

- „Vertragsgestaltung fürExamenskandidaten“, zweistündig

- Aufbaustudium in den Grundzügendes Deutschen Rechts (nur fürAbsolventen mit ausländischemAbschluss) LL.M.

- Aufbaustudium in Europäischemund InternationalemWirtschaftsrecht (für Absolventenmit deutschem oder ausländischemAbschluss) LL.M. (EUR)

Europa (40 Fakultäten), Japan undSüdkorea

500 €

42 € Grundbeitrag/Semester

nach dem vierten Fachsemesterzulassungsfrei möglich

www.jura.uni-muenchen.de/forschung/promotion/promotionsordnung.pdf

Osnabrück

Universität OsnabrückJuristische FakultätHeger-Tor-Wall 14Raum 22/11449069 Osnabrü[email protected]

www.jura.uni-osnabrueck.de

1980

- Europäisches und InternationalesPrivatrecht und seine historischenGrundlagen

- Deutsches und Europäisches Unter-nehmens- und Kapitalmarktrecht

- Deutsches und EuropäischesRecht des Wettbewerbs und desgeistigen Eigentums

- Europäisches Öffentliches Rechtund seine Grundlagen

- Deutsches und EuropäischesRecht der öffentlichen Güterund Dienstleistungen

- Deutsches und EuropäischesSteuerrecht

- Deutsches und EuropäischesWirtschaftsstrafrecht

- Rechtspflege, Rechtsberatungund Rechtsgestaltung

Hausarbeiten: 4 Wochen(plus Vortrag)Klausur: keinemündliche Prüfung: ja

Vorträge im Osnabrücker Steuerforum,Vorträge zum gesamten Wirtschafts-strafrecht, Osnabrücker Gespräche zumUnternehmens- und Wirtschaftsrecht

- LL.M. Steuerrecht- LL.M. Wirtschaftsstrafrecht- LL.M. für ausländische Studierende- LL.B. Wirtschaftsrecht- Fachspezifische Fremdsprachen-ausbildung (FFA)

Asien, Europa

500 €

263,71 €

- Vor dem 4. FS: sofern dieZwischenprüfung noch nicht end-gültig nicht bestanden wurde.

- Nach dem 4. FS: die Zwischenprü-fung muss bereits absolviert seinoder aber vergleichbare Prüfungs-leistungen (weitere Angaben könnenSie der Fachbereichsbroschüre ent-nehmen: http://www.jura.uos.de/html/7897.htm).

www.jura.uos.de/html/7897.htm

Passau

Universität PassauJuristische FakultätInnstr. 3994032 [email protected]

www.jura.uni-passau.de

1978

Grundlagen des Rechts und desStaates; Recht der europ. und int.Staatengemeinschaft; Int. Privat-und Handelsrecht; Recht der Int.Wirtschaft; Informations- und Kom-munikationsrecht; Gesellschafts- undSteuerrecht; Arbeits- und Gesell-schaftsrecht; Arbeitsrecht undGrundlagen der Zivilrechtspflege;Int. Wirtschafts- und Steuerrecht;Int. Unternehmens- und Kapital-marktrecht; Gesellschaftsrecht undInt. Privatrecht; Steuer- und Strafrecht;Handels- und Wirtschaftsrecht;Öffentl. und privates Wirtschaftsrecht;Rechtsdurchsetzung im Wirtschafts-recht; Rechtsdurchsetzung imZivilrecht; Zivilrechtspflege undInt. Privatrecht; Strafrechtspflege;Straf- und Gesellschaftsrecht u.a.

Seminararbeit: 4-6 WochenKlausur: eine (3 Stunden)mündliche Prüfung: ja

Anwaltliches Berufs- und Haftungs-recht, Praxis der Prozessführung,Praxis der Strafverteidigung, Soft-warevertragsrecht in der anwaltlichenPraxis, zahlreiche Angebote desZentrums für Schlüsselqualifikationen(z.B. Verhandlungsführung)

- Masterstudiengang Europarecht- Masterstudiengang im deutschenRecht für ausländische Studierende

- Diploma in Law, LL.B (in Zusammen-arbeit mit der University of London)

- Fachspezifische Fremdsprachen-ausbildung in 9 Sprachen

- Doppelabschlüsse (Frankreich,Spanien)

- Studienzertifikat OsteuropäischesRecht

- Patentrecht und Softwareschutz

Asien, Australien, Europa, Nord-amerika, Südamerika

485 €

42 € Studentenwerk

- Leistungen werden auf Antrag aner-kannt, sofern sie gleichwertig sind

- Bestandene Zwischenprüfung wirdanerkannt und sollte vorhanden sein

- Zwischenprüfung, Juristische Uni-versitätsprüfung, Erste JuristischeStaatsprüfung dürfen nicht endgültignicht bestanden sein

www.uni-passau.de/561.html

Page 74: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Potsdam

Universität PotsdamJuristische FakultätAugust-Bebel-Straße 8914482 [email protected]

www.jura.uni-potsdam.de

1991

- Zivilrechtspflege und InternationalesPrivat- und Prozessrecht

- Medien, Wirtschaft, Steuern- Wirtschafts-, Steuer- undUmweltstrafrecht

- Staat, Wirtschaft, Verwaltung- Internationales Recht- Grundlagen des Rechts- Französisches Recht

Hausarbeiten: 6 Wochen(plus Vortrag und Diskussion)Klausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja /nein(ab SS 2012)

Vorlesung „RechtsanwaltlichesBerufsrecht“ (angeboten sowohl imSchwerpunktbereich 1 als auch alsSchlüsselqualifikation)

- Magister legum für ausländischeJuristen (LL.M.)

- Bachelor-Zweitfach-Studiengänge„Recht der Wirtschaft“ und „Öffent-liches Recht“

- Masterstudiengang„Unternehmens- und Steuerrecht“(Master of Law, LL.M.) –kostenpflichtig

- Weiterbildendes Zertifikatsstudium„Mediation“ – kostenpflichtig

Europa

keine

ca. 260 € (einschl.Berlin-Brandenburg-Ticket)

ab 3. Semester: bestandeneZwischenprüfung

http://www.jura.uni-potsdam.de/_medien/pdf/ordnungen/promotionsordnung.pdf

Saarbrücken

Universität des SaarlandesRechts- und Wirtschafts-wissenschaftliche FakultätIm Stadtwald66123 Saarbrü[email protected]

www.rewi.uni-saarland.de

1948

- Deutsches und InternationalesVertrags- und Wirtschaftsrecht

- Deutsches und InternationalesSteuerrecht

- Deutsches und EuropäischesArbeits- und Sozialrecht

- Internationales Recht, Europarechtund Menschenschutz

- Deutsches und InternationalesInformations- und Medienrecht

- Französisches Recht- Deutsche und InternationaleStrafrechtspflege, Wirtschafts-und Steuerrecht

Hausarbeiten: keineKlausur: zwei (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

diverse Angebote, siehe Praktikerblatt,welches semesterweise erscheint

- Aufbaustudiengang EuropäischeIntegration

- AufbaustudiengangMagister/Magistra der Rechte(LL.M.)

- Master-Fernstudiengang„Wirtschaftsrecht für dieUnternehmenspraxis“

- Licence de droit (Bachelor)

Afrika, Asien, Australien, Europa,Nordamerika

keine

155 € (Sozialbeitrag undBeiträge der Studierendenschaftinkl. Semesterticket)

Ein Wechsel ist grundsätzlich jeder-zeit möglich, wenn die entsprechen-den Leistungen vergleichbar sind.Hierüber entscheidet ein Ausschussgem. § 5 Abs. 3 JAG.

www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/Fundstellenverzeichnis/Habilitation/DB06-046.pdf

Trier

Universität TrierFachbereich V RechtswissenschaftUniversitätsring 1554286 [email protected]

http://jura.uni-trier.de

1975

- Grundlagen der europäischenRechtsentwicklung

- Unternehmensrecht- Arbeits- und Sozialrecht- Wirtschafts- und Steuerstrafrechtsowie Europäisches und Inter-nationales Strafrecht

- Umwelt- und Technikrecht- Europäisches und InternationalesRecht

- Deutsches und InternationalesSteuerrecht

Hausarbeiten: 4 Wochen Seminar-arbeit (plus Vortrag und Diskussion)Klausur: zwei (5 Stunden) (nur in denSchwerpunktbereichen 4 und 7)mündliche Prüfung: ja

Anwaltsrechtliches Kolloquium

- Zusatzstudiengang Int. Rechtsstudien(FFA) im anglo-amerikanischen, fran-zösischen, spanischen, italienischen,portugiesischen, japanischen undchinesischen Recht. Die Dozentensind überwiegend muttersprachlicheJuristen. www.ffa-jur.uni-trier.de

- Bachelor- und Masterstudiengang„Nebenfach Öffentliches Recht“ fürStudierende des HauptfachesPolitikwissenschaften

- Magisteraufbaustudiengang (LL.M.)für ausländische Juristen

54 Partneruniversitäten in Europa(mit Türkei) und USA

Nur für Zeitstudium, Doppelstudium inbes. Fällen u. Studierende nach Voll-endung des 60. Lebensjahres: 650 €

211,70 € Semesterbeitrag(inkl. Semesterticket); zzgl. 10 €für Erst- und Neueinschreibungen

Es wird empfohlen, erst nachbestandener Zwischenprüfung zuwechseln.

www.uni-trier.de/index.php?id=3240

Regensburg

Universität RegensburgFakultät für RechtswissenschaftUniversitätsstraße 3193051 [email protected]

www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/

1962

- Grundlagen der modernenRechtsordnung

- Unternehmen, Steuern, Arbeit,Sanierung

- Immobilienrecht- Gesundheits- und Medizinrecht- Deutsche und internationaleZivilrechtspflege

- Deutsches und InternationalesVerfahrensrecht

- Familien- und Erbrecht- Strafrecht in der modernenGesellschaft

- Recht der Informationsgesellschaft- Europäisches und InternationalesRecht

Seminararbeiten: 4 WochenKlausur: keinemündliche Prüfung: ja

- Anwaltsrecht und AnwaltlichesBerufsrecht

- Ostwissenschaftl. Begleitstudium- Zusatzausbildung Unternehmens-sanierung

- LL.M. für ausländische Juristen- Studienbegleitende IT-Ausbildung- FachspezifischeFremdsprachenausbildung

- Studienzertifikat Osteurop. Recht- Summer School „Anglo-AmericanLaw“

- Studien-, praxis- u. berufsorientie-rende individuelle Unterstützungs-angebote durch REGINA

Asien, Australien, Europa, Nord- undSüdamerika

500 €

91 € Verwaltungskostenbeitrag mitSemesterticket

kein endgültiges Nichtbestehen vonZwischenprüfung oder ErsterJuristischer Prüfung

www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Verwaltung/Abteilung-I/Abt.I-Kr/promjur5.htm

Page 75: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

anwaltsblatt karriere / 75

fakultäten

Tübingen

Eberhard-Karls-UniversitätTübingenJuristische FakultätGeschwister-Scholl-Platz72074 Tü[email protected]

www.jura.uni-tuebingen.de

1477

- Unternehmens- undWirtschaftsrecht

- Rechtspflege in Zivilsachen- Fundamente EuropäischerRechtsordnungen

- Recht der internationalenBeziehungen

- Öffentliche Wirtschaft, Infrastrukturund Umwelt

- Steuern- Kriminalwissenschaften undStrafrechtspflege

Hausarbeiten: 6 WochenKlausur: eine (5 Stunden)mündliche Prüfung: ja

Gruppenausbildung im Bereichder anwaltlichen Tätigkeit, zugleichpraktische Studienzeit; MündlicheVerhandlung und Beweisrecht in derPraxis des Zivilprozesses

- LL.M. für im Ausland graduierteJuristen

- Studium der Rechtswissenschaft imNebenfach (Bachelor)

22 Partnerfakultäten in Europa,Nordamerika

keine

62 € Studentenwerk40 € Verwaltungskostenbeitrag

- ab dem 2. FachsemesterzulassungsbeschränktAusnahme: Bewerber kannbestandene Zwischenprüfung indiesem Studiengang vorlegen

http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/promo88-2010.pdf

Stadt

UniversitätAdresse /Informationen zurImmatrikulation

Homepage

Gründungsjahr

Schwerpunktbereiche

Schwerpunktbereichs-prüfungen

Angebot im Anwalts-recht (wie Vorlesungen,Seminare, u.ä.)

Sonstige Angebote(Bachelor-/Master-Studiengänge, Weiter-bildungs-, Spezialisie-rungsangebote)

Partner-Fakultäten in

Studiengebühren

SonstigeGebühren/Kostenpro Semester

Voraussetzungen fürWechsel von andereran diese Fakultätwährend des Studiums

Promotionsordnungder Fakultät

EBS Wiesbaden

EBS Universitätfür Wirtschaft und Recht i. Gr.Gustav-Stresemann-Ring 365189 [email protected]

www.ebs.edu/index.php?id=law-school

2011

- SPB 1: Unternehmens- undGesellschaftsrecht

- SPB 2: Handels- undWirtschaftsrecht

- SPB 3: Bank- undKapitalmarktrecht

- SPB 4: Steuer- und Bilanzrecht- SPB 5: Arbeits- und Personalrecht- SPB 6: Restrukturierung undSanierung von Unternehmen

- SPB 7: Immobilien- undKreditsicherungsrecht

k.A.

k.A.

- Master in Business (MA)

200 Partnerfakultäten weltweit

3700 € pro Trimester

500 € Inskriptionsgebühren50 € für das Aufnahmeverfahren

k.A.

http://www.ebs.edu/index.php?id=Z93&L=0

Bucerius Hamburg

Bucerius Law SchoolJungiusstr. 620355 [email protected]

www.law-school.de

2000

- Europäisches und InternationalesRecht

- Gesellschafts- undKapitalmarktrecht

- Arbeit, Wirtschaft und Soziales- Wirtschaft, Medien und Verwaltung- Wirtschaftsstrafrecht- Recht des internationalen Handels- Grundlagen des Rechts. Von derhistorischen Rechtsschule bis zurKulturtheorie des Rechts

- Steuern

Hausarbeit: 4 WochenKlausur: ja; mündliche Prüfung: jaSonstiges: Vorbereitungsseminar zurAnfertigung der wissenschaftlichenArbeit

über Bucerius Education GmbH –Executive Educationhttp://www.bucerius-executive-education.de

- Erste Juristische Staatsprüfung(früher: Erstes Staatsexamen)

- Baccalaureus Legum (LL.B.Bachelor of Laws)

- Bucerius WHU – Master of Law andBusiness – Joachim Herz Program

- Bucerius Summer Program inInternational Business Law

Über 90 Partneruniversitäten welt-weit in 30 Ländern

3700 € pro Trimester

k.A.

Studium nur ab dem 1. Trimestermöglich. Voraussetzung zurZulassung zum Auswahlverfahren ist,dass der Bewerber nicht mehr alszwei Semester an einer anderenUniversität für den Studiengang„Rechtswissenschaften“ eingeschrie-ben war. Über die Anerkennungextern erbrachter Prüfungsleistungenentscheidet der Prüfungsausschuss.

http://www.law-school.de/fileadmin/user_upload/medien/BLS-Publikatio-nen/Promotionsordnung_170210.pdf

Würzburg

Julius-Maximilians-UniversitätWürzburgJuristische FakultätDomerschulstrasse 1697070 Wü[email protected]

www.jura.uni-wuerzburg.de

1402

- Grundlagen des Rechts- Wirtschaft und Steuern- Europäischer und InternationalerRechts- und Wirtschaftsverkehr

- Arbeit und Soziales- Kriminalwissenschaften- Politik, Regierung, Verwaltung- Europäisches Öffentliches Rechtund Völkerrecht

Seminararbeit: jaKlausur: zwei (2 und 5 Stunden)mündliche Prüfung: keine

- Vertragsgestaltung- Mediation- Zeit-, Projekt-, Verhandlungs- undKonfliktmanagement

- Rhetorik für Juristen- Streitschlichtung- Alternative Streitbeilegungsverfahren

- Magister legum (LL.M.)- Magister des Europäischen Rechts(LL.M.Eur.)

- Begleitstudium im EuropäischenRecht (Europajurist/-in)

- Nebenfach ÖffentlichesRecht/Privatrecht (Bachelor)

- Programm für Fremdsprachen u.ausländisches Recht

- Globale Systeme u. interkulturelleKompetenz

- Forensische Psychatrie u.Rechtsmedizin für Juristen

39 Partnerfakultäten in Aserbaidschan,China, Europa, Japan, Mexiko, u.a.

500 €

42 € Studentenwerksbeitrag55 € Semesterticket

- in höheren Semestern z.Z. nichtzulassungsbeschränkt

- Wechsel vor der Zwischenprüfungkann problematisch sein

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/studium/promotion_dr_iurdr_iur_utr

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76 / anwaltsblatt karriere

kommentar

Die Engländer sind wieder einmal Vorreiter im anwaltlichenBerufsrecht. Mit Alternative Business Structures (ABS)haben sie das Fremdbesitzverbot an Anwaltkanzleien auf-gehoben. Ein Vorbild für Deutschland?

In Deutschland und in den meisten anderen Ländern inner-halb und außerhalb Europas ist es schlicht verboten: Nicht-Anwälte als Inhaber einer Anwaltsgesellschaft. Fremdbesitz istin Deutschland – das zeigt die Diskussion – auch unpopulär.Es gibt aber dennoch einen guten Anlass, sich mit dieser Fragezu befassen. Denn in England ist der Fremdbesitz seit Oktober2011 zulässig geworden. Alleine durch die grenzüberschreiten-de Zusammenarbeit wird dieses Thema auch nach Deutsch-land kommen. Mittlerweile ist der Fremdbesitz aber kein reinenglisches Thema mehr: Auch in Italien, Dänemark undSpanien, teilweise auch in der Schweiz sind nicht-anwaltlicheBeteiligungen zulässig. Die früher eindeutige Haltung inEuropa und vielen anderen Teilen der Welt weicht auf. Tot-schweigen kann man das Thema ohnehin nicht (mehr).

Zwei gewichtige Argumente gegen den Fremdbesitz gibt es:Zum einen könnte die anwaltliche Unabhängigkeit gefährdetsein. Zum anderen gibt es die Sorge, dass durch die „legalisierteKommerzialisierung“ der Anwaltschaft der verfassungsrecht-lich geschützte Zugang des Bürgers zum Recht beseitigt wer-den könnte. Doch zunächst heißt es sortieren: Fremdbesitz alssolchen gibt es schon längst – ganz legal. Ein Rechtsanwaltkann sich mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zu-sammenschließen, auch wenn er in dieser Konstellation nurein Minderheitsgesellschafter ist (das gilt nicht in der Anwalts-GmbH, aber das lassen wir hier mal außen vor). Das ist –streng genommen – auch Fremdbesitz, erhitzt aber kein Ge-müt, eher umgekehrt: Man fragt sich, warum § 59a BRAO sorestriktiv ist. Das fragen sich auch diejenigen, die Fremdbesitzentschieden ablehnen.

Man muss ferner trennen zwischen Inhaberstellung derje-nigen, die in einer Anwaltsgesellschaft tatsächlich arbeiten,und denjenigen, die einen Anteil in einer Anwaltsgesellschaftals reines Finanzinvestment ansehen. Zur ersten Gruppe:Warum dürfen Anwälte sich mit Steuerberatern und Wirt-schaftsprüfern assoziieren, nicht aber mit Ärzten? OderPsychologen? Oder Architekten? Warum dürfen Mitarbeiter

eines Anwalts keine Anteile an der Anwaltsgesellschaft haben,auch wenn sie für den Anwalt unersetzlich sind und er siegerne beteiligen möchte? Beeinträchtigt eine solche Mit-Ge-sellschafterstellung die anwaltliche Unabhängigkeit so sehr,dass man gar nicht riskieren kann, das zu erlauben? Das istnicht sehr überzeugend. Anwälte sind auch als Minderheits-gesellschafter davor geschützt, dass ihnen jemand in die corevalues hineinredet, auch durch Mehrheitsbeschluss – solcheBeschlüsse wären nichtig.

So richtig konsistent ist das also alles nicht – und wenn esnicht konsistent ist, dann ist es häufig auch verfassungs- undeuroparechtswidrig. Das ausnahmslose Verbot der Fremdbesit-zes (oder besser: der Fremdbeteiligung) geht in diesen Fällenzu weit. Anders ist es möglicherweise bei der zweiten Gruppe:Will man reine Finanzinvestoren als Gesellschafter zulassen?Als Mehrheitsgesellschafter? Klare Antwort: Nein. Diejenigeneuropäischen Staaten, die Fremdbesitz erlauben, gestatten nureinen Minderheitsanteil, um zu verhindern, dass der Anwalt inAbhängigkeit von seinen Geldgebern kommt. Mit Ausnahmevon England: Dort ist auch der hundertprozentige Fremdbesitzerlaubt, aber um den Preis eines so engen und einschneiden-den Regulierungsgeflechts, dass man den Begriff „Liberalisie-rung“ als Etikettenschwindel bezeichnen muss. Wenn über-haupt, kann eine Zulassung von Minderheits-Fremdbesitz rei-ner Kapitalinvestoren in Betracht kommen. Alles andere ist zuriskant. Das kann man den „domestizierten Fremdbesitz“ nen-nen. Darauf wird es vielleicht auch in Europa hinauslaufen.Besser man stellt sich jetzt der Diskussion und regelt es selber,als sich vom EuGH in die missliche Lage bringen zu lassen, inder sich anwaltliche Verbandsvertreter, die den status quo be-wahren wollten, schon häufig befanden: mit pants down. Denndas kann nun wirklich niemand wollen. //

Der Autor ist Rechtsanwalt. Er ist Vorsitzender des DAV-Berufsrechts-ausschusses, Mitglied des DAV-Ausschusses Anwaltliche Berufsethiksowie Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession.Der Beitrag gibt seine persönliche Auffassung wieder.

Muss der Anwalt sich selbst gehören?Wie England den Fremdbesitz an Kanzleien regelt –und was das für Deutschland bedeutet

Text: Rechtsanwalt Markus Hartung, Berlin

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m

anwaltsblatt karriere / 79

Meisterbetrieb im MünsterlandHans-Josef Klötgen ist Dachdeckermeister aus Rhede, einer Stadt mit 20.000 Einwoh-nern an der holländischen Grenze. Sein Unternehmen bietet Gerüstbau, Bedachungenam Flach- und Steildach und Bauklempnerleistungen an. 12 Mitarbeiter arbeiten fürden Familienbetrieb, dessen Geschichte bis in das Jahr 1775 zurückreicht. Heute fir-miert er als GmbH & Co. KG und zählt zu seinen Auftraggebern gewerbliche undprivate Kunden zu gleichen Teilen. Wenn juristische Fragen im Arbeitsrecht, Baurechtoder beim Forderungsmanagement auftauchen, holt sich Klötgen Rat bei Anwälten.

Wer muss kämpferischer sein? Beide.Mandant oder Anwalt?

Wenn Sie einen Anwalt oder eine An- Ich folge der Empfehlung von Freunden und Bekannten.wältin auswählen: Worauf achten Sie?

Was schätzen Sie an Ihrem Anwalt Er lässt mich nicht im Stich. Und ich kann meinen täglichen Geschäften nachgehen.am meisten?

Gibt es einen Punkt, der Sie bei Nein.Anwälten richtig stört?

Was darf ein Rechtsrat bei Ihnen Der Sache angemessen, dann auch gerne mehr.kosten?

mandantenfragebogen

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Herr T.

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anwaltsblatt karriere / 81

eZudem dürfte die Heranziehung unseres Mandanten zur

Kostentragung entgegen dem Vorbringen des Beklagten un-verhältnismäßig sein. Der wirtschaftliche Vorteil, den unserMandant durch die nur sehr kurz andauernde Tätigkeit des T.erlangt hat, steht in keinem Verhältnis zu den Abschiebungs-kosten. Vorliegend ist auch zu berücksichtigen, dass die Be-schäftigung von Herrn T. durch unseren Mandanten nur sehrkurz war und seinen illegalen Aufenthalt nicht wesentlich ver-längert hat. Zudem hat sich unser Mandant – wie er mir aufNachfrage mitteilte – keinen Vorteil durch die Beschäftigungverschaffen wollen, da die für derartige Tätigkeiten üblicheVergütung vereinbart worden ist. Auch die für die von Herrn T.durchgeführten Reinigungsarbeiten erforderlichen und geeig-neten Reinigungsutensilien und Reinigungsmittel hat unserMandant selbst besorgt und Herrn T. sogar erläutert, wie imeinzelnen die Reinigungsarbeiten durchzuführen seien (z.B.Entfernung von Kalkspritzern auf Fensterflächen).

Schließlich ist die Entscheidung m.E. schon deshalb er-messensfehlerhaft, weil die Behörde in erster Linie den Aus-länder T. für die Kosten der Abschiebung hätte heranziehenmüssen. Immerhin war er derjenige, der durch sein irrefüh-rendes Verhalten unseren Mandanten dazu verleitet hat, ihnmit der Durchführung der Reinigungsarbeiten zu beauftragen.

Lembeck , Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Telefon (030) 9033387Dieter Lembeck Telefax (030) 9020122Walter-Schreiber-Platz 12 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: www.LembeckRA.de

Berlin, 23. Februar 2009An dasVerwaltungsgericht BerlinKirchstraße 7 Eingang VG Berlin10557 Berlin 25. Februar 2009

examen

Anwältinnen und Anwälte arbeiten anders als Richterinnen und Richter. Siemüssen nicht nur das materielle Recht kennen und anwenden, sondern ihreMandanten umfassend und verständlich beraten – und ihnen so den besten undsichersten Weg aufzeigen. Anwälte sind damit im besten Sinne der Interessen-vertreter ihres Mandanten. Der nachfolgende Aktenvortrag zum ÖffentlichenRecht aus Anwaltssicht stammt vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtder Länder Berlin und Brandenburg und wurde dort als Prüfungsaufgabe im2. Staatsexamen gestellt. Nachfolgend wird der Original-Aufgabentext abge-druckt. Eine Lösungsskizze finden Sie auf Seite 84. Der ausführliche Lösungs-vermerk ist im Internet unter www.anwaltsblatt-karriere.de abrufbar.

Rechtsanwalt Telefon (030) 9033387Dieter Lembeck Telefax (030) 9020122Walter-Schreiber-Platz 12 E-Mail: [email protected] Berlin Internet: www.LembeckRA.de

Berlin, 18. Mai 2009Vfg.:

1. Anliegenden Vorgang an Frau Rechtsreferendarin Schustermit der Bitte um umfassende rechtliche Begutachtung: Soll dievon uns zunächst fristwahrend erhobene Klage aufrechterhal-ten werden? Was sind unsere Erfolgsaussichten in der Sache?

2. Vermerk:Die anliegende Klage vom 23. Februar 2009 habe ich auf aus-drückliche Anweisung unseres Mandanten Herrn Prof. Dr.Hans Peter Ulrichs zur Fristwahrung erhoben. Ich hatte denMandanten zuvor darauf hingewiesen, dass ich die Erfolgsaus-sichten in der Sache – insbesondere unter Berücksichtigungdes Widerspruchsbescheides vom 11. November 2008 – nochnicht abschließend prüfen konnte.Mit Beschluss vom 4. Mai 2009 wurde die Sache nunmehr demzuständigen Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidungübertragen. Ich befürchte daher, dass das Gericht demnächst ent-scheiden möchte; wir sollten daher möglichst schnell die Erfolgs-aussichten der Klage umfassend prüfen. Ich habe dies mit unse-rem Mandanten heute telefonisch bereits besprochen und bin mitihm die Angelegenheit noch einmal umfassend durchgegangen.

Zur Sache selbst habe ich unter Berücksichtigung des Tele-fonats mit unserem Mandanten folgende Anmerkungen:

M.E. verkennt der Beklagte, dass § 66 Abs. 4 AufenthG nurdie Frage der Kostentragung regelt, aber keine Befugnis für dieAusländerbehörde enthält, einen Leistungsbescheid zu erlassen.Schon aus Gründen des Gesetzesvorbehalts reicht es dahernicht aus, sich auf eine gesetzliche Regelung zu berufen, dielediglich einen behördlichen Anspruch statuiert. In diesen Fäl-len ist anerkannt, dass die Behörde den Rechtsweg beschreitenmuss, um ihren Anspruch durchzusetzen.

ExamenAktenvortrag

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Weiterer Vortrag bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Lembeck , Rechtsanwalt–Anlage 1: Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten vom 11. November 2008Anlage 2: Bescheid des Landesamtes für Bürger- und Ord-nungsangelegenheiten vom 23. Juni 2008

Landesamt für Bürger- und OrdnungsangelegenheitenAusländerbehörde

Ab am 13. NovemberPer Einwurfeinschreiben! Ku.

Herrn GeschäftszeichenProf. Dr. Hans Peter Ulrichs (bitte bei Antwort angeben)Nassauische Straße 23 IV B 2218/Ulrichs10777 Berlin Bearbeiter: Frau Kuttner

Friedrich-Krause-Ufer 24,13353 BerlinZimmer 324Tel.: 90259-222Fax.: 90259-440Datum: 11. November 2008

Sehr geehrter Herr Prof. Ulrichs,auf Ihren Widerspruch vom 3. Juli 2008 gegen den Leistungs-bescheid des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangele-genheiten vom 23. Juni 2008 ergeht folgender

Widerspruchsbescheid:

1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen.2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens haben Sie zu tragen.

Begründung:

I. Am 10. April 2008 gegen 11.40 Uhr wurde der moldawischeStaatsangehörige T., der sich ohne Aufenthaltserlaubnis imBundesgebiet aufhielt und weder über einen Reisepass nochüber sonstige Ausweispapiere verfügte, bei einer Kontrolle derErmittlungsgruppe Schwarzarbeit in dem Ihnen gehörendenMietshaus Görlitzer Straße 22 in 10999 Berlin bei Reinigungs-arbeiten im Hausflur angetroffen. Er hatte übliche Reinigungs-utensilien und eine Leiter bei sich. In seinem Besitz wurde einNotizbuch gefunden, in dem Ihre Festnetz- und Mobilfunk-nummer sowie für Ihren Namen z.B. die Einträge „08.04.2008,7 Std. = 50 €, 09.04.2008, 7-13, 6 Std. = 42 €.“ notiert waren.

Klage des HerrnProf. Dr. Hans Peter Ulrichs,Nassauische Straße 23, 10777 Berlin,

Klägers,Verfahrensbevollmächtigter:Rechtsanwalt Dieter Lembeck,Walter-Schreiber-Platz 12, 12161 Berlin,

gegen das Land Berlin,vertreten durch das Landesamt fürBürger- und Ordnungsangelegenheiten,Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin,

Beklagten,wegen Abschiebekosten.

Hiermit erhebe ich namens und in Vollmacht des KlägersKlage gegen den Beklagten, mit der ich beantragen werde,1. den Bescheid des Landesamtes für Bürger- und Ordnungs-angelegenheiten vom 23. Juni 2008 in der Fassung des Wider-spruchsbescheides vom 11. November 2008 aufzuheben undden Kläger neu zu bescheiden,2. dem Kläger wegen der etwa versäumten Klagefrist Wieder-einsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Begründung

Der streitentscheidende Sachverhalt folgt aus dem angefochte-nen Widerspruchsbescheid, den ich der Einfachheit halber bei-füge. Der Beklagte hat aber völlig falsche rechtliche Schlüsseaus dem Geschehen gezogen. So haftet der unbescholtene Klä-ger schon nicht dem Grunde nach für die Abschiebung desHerrn T.; im Übrigen ist auch die Kostenhöhe schlechthinnicht nachvollziehbar. Auf das Widerspruchsvorbringen neh-me ich vollumfänglich Bezug.

Wegen des Wiedereinsetzungsantrags ist vorzutragen: ImRahmen des Widerspruchsverfahrens hatte ich mich unterVollmachtsvorlage bei dem Beklagten gemeldet und gebeten,den Widerspruchsbescheid entsprechend den gesetzlichenVorschriften mir zukommen zu lassen. Ich hatte auch daraufverwiesen, dass der Kläger selbst im Rahmen einer Gastprofes-sur ab dem Wintersemester 2008/2009 nicht in Berlin weilt.Offenbar hat die Behörde dies missachtet, weil dieser Bescheiddem Kläger persönlich zugestellt worden ist. Erst als ich auf dietelefonische Rückfrage meines Mandanten hin Einblick in dieAkten am 16. Februar diesen Jahres genommen habe, habe ichgesehen, dass ein Bescheid erlassen worden war. Da der Klägermithin nicht wusste, dass ein Bescheid erlassen war, war dieFristversäumung auch unverschuldet.

examen

82 / anwaltsblatt karriere

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Ähnliche Einträge fanden sich auf Ihren Namen noch drei Malim Februar und vier Mal im März 2008 sowie – wohl – für eineandere Person, deren Name jedoch nicht lesbar war.

Bei seiner polizeilichen Vernehmung, die angesichts derdürftigen deutschen Sprachkenntnisse nur mittels eines Dol-metschers möglich war, gab T. an, der Kontakt zu Ihnen seidurch eine Zeitungsanzeige zustande gekommen. Auf seineAnzeige hin hätten Sie sich bei ihm per Mobiltelefon gemeldet.Sie hätten sich dann zusammen mit Ihrer Ehefrau im Haus inder Görlitzer Straße getroffen und er habe selbst vorgeschla-gen, die Fenster zu putzen. Geld habe er dafür nicht bekom-men, die Eintragungen in seinem Notizbuch habe er „nur so“vorgenommen.

T. wurde am 16. Mai 2008 nach Moldawien abgeschoben.Dabei entstanden folgende Kosten: Beförderungskosten inHöhe von 534,- €, Passbeschaffungskosten von 100 €, Kostenfür die Unterbringung im Polizeigewahrsam von 708,- € undVerpflegungskosten von 240,- €, insgesamt 1.582,- €.

Mit Bescheid vom 23. Juni 2008 zog das Landesamt für Bür-ger- und Ordnungsangelegenheiten Sie zu den Abschiebungs-kosten in Höhe von 1.582,- € heran.

In Ihrem Widerspruch vom 3. Juli 2008 haben Sie geltendgemacht, dass T. sich als Student ausgegeben und behauptethabe, in den letzten Jahren in Deutschland schon mehrere Ar-beiten dieser Art übernommen zu haben. Sie hätten in der Ver-gangenheit mehrfach Studenten beschäftigt, sich aber nie Ar-beitsgenehmigungen, Personalpapiere o.ä. vorlegen lassen. Siehätten es immer als peinlich empfunden, gerade Ausländerngegenüber das Gefühl des Misstrauens zum Ausdruck zu brin-gen. Ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits liege daher nichtvor. Im Übrigen sei höchst zweifelhaft, ob Herr T. überhauptals Arbeitnehmer und nicht als selbständiger Gewerbetreiben-der angesehen werden müsste.

II. Der Widerspruch hat keinen Erfolg.Zu Recht hat die Ausgangsbehörde Ihnen die Abschiebekostenfür Herrn T. in Rechnung gestellt. Auf die dortigen Ausführun-gen wird Bezug genommen. Rechtsgrundlage der Inanspruch-nahme ist § 66 Abs. 4 AufenthG. Nach der Rechtsprechung desOberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat diese Normfolgende Zielrichtungen: „Durch das mit dem Haftungstatbes-tand verbundene Kostenrisiko verfolgt der Gesetzgeber dasZiel, abschreckend zu wirken und dadurch der unerlaubtenBeschäftigung ausreisepflichtiger Ausländer vorzubeugen. Indiesem arbeitsmarktpolitischen Zweck erschöpft sich die Rege-lung allerdings nicht. Die Regelung zielt auch auf die Siche-rung des gegenüber dem Ausländer zumeist nicht zu realisie-

renden Kostenersatzes. Das Gesetz will verhindern, dass dieAbschiebungskosten der Allgemeinheit zur Last fallen. Indemdie Vorschrift schließlich der Bekämpfung der mit illegaler Be-schäftigung häufig verbundenen sozialen Missstände dient,verfolgt sie neben arbeitsmarktpolitischen Zielen und ihremFinanzierungszweck auch allgemeine ordnungspolitische undsoziale Zwecke.“

Die Voraussetzungen des § 66 Abs. 4 AufenthG liegen inIhrem Fall vor. Erfasst werden alle Arten illegaler Beschäfti-gung, worunter auch der hier vorliegende Fall fällt.

Auch wenn nicht ausdrücklich im Normtext erwähnt, setztnach allgemeiner Meinung die Vorschrift das ungeschriebeneMerkmal des Verschuldens voraus, so dass eine Haftung nurdann in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber die Rechtswid-rigkeit der Beschäftigung kannte oder kennen musste.Auch dieses Merkmal ist in Ihrem Fall gegeben, weil Sie den T.nicht in der Arbeitgebern üblicherweise zuzumutenden Weisevor Beschäftigungsbeginn überprüft haben.

Die geltend gemachten Kosten sind auch nicht unverhält-nismäßig. Sie hätten sie vermeiden können, wenn Sie den Ab-geschobenen nicht illegal beschäftigt hätten.

Da der T. selbst mittellos war und die in seinem Notizbuchgenannte andere Person nicht ermittelt werden konnte, kamnur die Inanspruchnahme Ihrer Person in Betracht.

Rechtsbehelfsbelehrung (…)

Im AuftragKuttner

Vom Abdruck der Anlage 2 – Bescheid vom 23. Juni 2008 –hat das GJPA abgesehen.

Landesamt für Bürger- und OrdnungsangelegenheitenAusländerbehörde

An das GeschäftszeichenVerwaltungsgericht Berlin (bitte bei Antwort angeben)Kirchstraße 7 IV B 2218/Ulrichs10557 Berlin Bearbeiter: Frau Kuttner

Friedrich-Krause-Ufer 24,13353 BerlinZimmer 324Tel.: 90259-222Fax.: 90259-440Datum: 11. März 2009

examen

anwaltsblatt karriere / 83

Page 84: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

In der Verwaltungsstreitsache Prof. Ulrichs . /. Land Berlin(VG 15 K 33.09)

beantrage ich für den Beklagten,die Klage abzuweisen.

Begründung

Die Klage kann keinen Erfolg haben.Sie ist wegen Versäumung der Klagefrist schon unzulässig,

jedenfalls aber unbegründet. Ich nehme Bezug auf die ange-fochtenen Bescheide. In der Sache ist lediglich zu ergänzen,dass Herr T. sicher nicht als selbständiger Gewerbetreibendertätig geworden ist, sondern als Arbeitnehmer.

Der Kläger hat auch schuldhaft gehandelt. Es ist nicht dis-kriminierend, den Nachweis des legalen Aufenthalts sowie derArbeitsberechtigung zu verlangen, sondern ein normaler büro-kratischer Vorgang ähnlich dem Verlangen, sich die Lohnsteu-erkarte vorweisen zu lassen. Dies war dem Kläger zumutbar.

Die Kostentragungslast ist im Übrigen auch nicht unver-hältnismäßig. Auch nur geringfügige Beschäftigungsverhält-nisse von Ausländern sind von der Norm erfasst. Daherkommt es auch nicht darauf an, ob der Kläger einen finanziel-len Vorteil erlangt hat.

Auf § 67 AufenthG weise ich ausdrücklich hin.Es trifft zu, dass der Bevollmächtigte des Klägers sich im

Vorverfahren gemeldet und seine Vertretung unter Voll-machtsvorlage angezeigt hat.

Der Beklagte ist mit einer Entscheidung nach § 101 Abs. 2VwGO einverstanden.

Im AuftragKuttner

Bearbeitervermerk:1. Die Angelegenheit ist unter Berücksichtigung der Verfügung desRechtsanwalts Lembeck vom 18. Mai 2009 umfassend zu begut-achten. Zunächst ist der Sachverhalt vorzutragen. Es ist sodannauf alle sich stellenden Rechtsfragen einzugehen; dabei sollenauch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit des Vorgehens angestelltwerden. Bearbeitungszeitpunkt ist der 18. Mai 2009. Kommt dieBearbeitung ganz oder teilweise zur Unzulässigkeit der Klage, soist insoweit zur Begründetheit in einem Hilfsgutachten Stellung zunehmen. Werden Anträge oder Erklärungen gegenüber demGericht oder der Behörde empfohlen, so sind diese am Endedes Vortrages auszuformulieren.

2. Sollte eine Frage für beweiserheblich gehalten werden, so ist einePrognose zu der Beweislage (z.B. Beweislast, Qualität der Beweis-mittel etc.) zu erstellen. Beschränkt sich der Entscheidungsvor-schlag auf die Erörterung von Verfahrensfragen, so sind hilfsweiseGründe vorzutragen, die sich mit der materiellen Rechtslage befas-sen. Es ist davon auszugehen, dass der Mandant keine weiterenAngaben zur Sache machen kann.

3. Es ist davon auszugehen, dass die Sachverhaltsdarstellung derBeteiligten zutrifft und die Inhalte von Schriftstücken, auf die dieBeteiligten verweisen, richtig wiedergegeben sind. Zudem gibtder Widerspruchsbescheid vom 11. November 2008 die wörtlichzitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie die allgemeine Meinung zur ungeschriebenenVoraussetzung des Verschuldens im Rahmen von § 66 Abs. 4AufenthG zutreffend wieder.Ferner ist davon auszugehen, dass der T. aufgrund aufenthaltsrecht-licher Vorschriften nicht in Deutschland arbeiten und auch abge-schoben werden durfte. Die geltend gemachten Kosten sind derHöhe nach angefallen und angemessen und entsprechen den durch-schnittlichen Abschiebekosten, die bei einer Abschiebung anfallen.

4. Die Formalien (Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten usw.) sindin Ordnung, soweit sich aus dem Aufgabentext keine gegenteiligenAnhaltspunkte ergeben. Die behördlichen und gerichtlichenZuständigkeiten sind gewahrt.

Examen-LösungsskizzeNachfolgend finden Sie eine Lösungsskizze, die auf die Schwerpunktedes Falles hinweist. Einen ausführlichen Lösungsvermerk desGemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin undBrandenburg finden Sie unter www.anwaltsblatt-karriere.de. DerVortrag beruht im Wesentlichen auf einem Urteil des Oberverwaltungs-gerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Februar 2008 - 2 B 16.07.

A. Mandantenbegehren

Abhängig vom Ergebnis der Begutachtung: Klagerücknahmeoder Fortführung des Klageverfahrens

B. Erfolgsaussichten der Klage

I. Zulässigkeit1. Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 1. Alt. VwGO zulässig,

weil es um die Aufhebung eines den Mandanten belasten-den Verwaltungsaktes geht.Klage auf Neubescheidung unzulässig: Bescheidungskla-gen gibt es nur, wenn es um Begünstigungen geht. Hier istaber dem Mandanten bereits mit der Aufhebung des Ver-waltungsakts gedient, da ihm dann die Kostenerstattungfür die Abschiebung nicht auferlegt werden kann.Gericht könnte den Antrag von Amts wegen nach § 88

examen

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anwaltsblatt karriere / 85

examen

VwGO auslegen und nur von einem Aufhebungsantragausgehen. Vorsorglich könnte jedoch in einem Schriftsatzeine Klarstellung erfolgen.Hinweis: a.A. vertretbar, dann ggf. insoweit Klagerücknahme

2. Die Klagefrist von einem Monat nach § 74 Abs. 1 VwGO istnicht versäumt. Klagefrist wird erst in Lauf gesetzt, wennWiderspruchsbescheid ordnungsgemäß zugestellt. Zustel-lung hätte an Bevollmächtigten erfolgen müssen (vgl. § 7Abs. 1 Satz 2 VwZG). Zudem: Einwurfeinschreiben nichtvon § 4 VwZG erfasst.Aber: fehlerhafte Zustellung nach § 8 VwZG geheilt durchAkteneinsicht am 16. Februar 2009.Daher: Keine Auseinandersetzung mit Wiedereinsetzungs-gründen und ggf. Klarstellung ggü. dem Gericht, dass Klagefristgemäß.

II. BegründetheitDie zulässige Klage dürfte unbegründet sein, da der angefochte-ne Bescheid rechtmäßig sein und den Mandanten/Kläger nichtin seinen Rechten verletzen dürfte (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO).

Formelle Rechtsmäßigkeit (+), vgl. Bearbeitervermerk Nr. 4Nach § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG haftet für die Kosten der

Abschiebung oder Zurückschiebung, wer den Ausländer alsArbeitnehmer beschäftigt hat, wenn diesem die Ausübung derErwerbstätigkeit nach den Vorschriften dieses Gesetzes nichterlaubt war.

1. Ungeschriebene erste Voraussetzung des Anspruchs ist dieRechtmäßigkeit der Abschiebung: hier (+), vgl. Bearbeiter-vermerk

2. T. als Arbeitnehmer im Sinne des § 66 Abs. 4 Satz 1 Auf-enthG beschäftigt: (+)Vgl. Sinn und Zweck der Norm und dazu die Angaben imSachverhalt: Es genügt hier eine nur geringfügige undkurzfristige Beschäftigung. Es bedarf weder eines wirksa-men Arbeitsvertrags noch eines faktischen Arbeitsverhält-nisses. Entscheidend ist, dass es sich um eine abhängige(fremdbestimmte), entgeltliche Arbeitsleistung handelt.Hier: T. war vorliegend als abhängig Beschäftigter und nichtals etwaig selbständiger Kleingewerbetreibender tätig. Klein-anzeige reicht nicht für Einstufung als selbständige Tätig-keit aus. Dafür bedarf es eines Mindestmaßes an auch nachaußen erkennbarer Betriebsorganisation, erforderlicherBetriebsmittel sowie entsprechender Fachkenntnisse.T. verfügte auch über keine Sprachkenntnisse, die ihm eineeigenständige Arbeitsausführung erlaubt hätten. T.s Ar-beitseinsatz war eine nach Inhalt, Durchführung, Zeit,

Dauer und Ort fremdbestimmte Tätigkeit.3. Ausübung der Erwerbstätigkeit war auch nicht erlaubt, vgl.

Bearbeitervermerk.4. Mandant hat auch schuldhaft gehandelt.

Mandant war verpflichtet, vor der Anstellung des T. diesendazu zu befragen. Nach allgemeiner Meinung ist der Ar-beitgeber praktisch ausnahmslos verpflichtet, vor der Ein-stellung eines Ausländers oder einer Ausländerin, sofernder ausländerrechtliche Status und damit die fehlendeDeutscheneigenschaft erkennbar waren, von sich aus undungefragt zu prüfen, ob eine Befugnis zum Aufenthalt undauch zur Ausübung der konkreten Erwerbstätigkeit be-steht, was immer voraussetzt, dass er sich den Aufenthalts-titel vorlegen lässt. Eine entsprechende Pflicht ist nunmehrauch in § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG ausdrücklich normiert.In der Nachfrage nach den Personalpapieren liegt auchkeine unzulässige Diskriminierung ausländischer Staats-bürger. Zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses gehörtdazu, dass sich der Arbeitgeber zur Erfüllung der ihmobliegenden sozial- und steuerrechtlichen Pflichten überdie Identität des Arbeitnehmers durch Vorlage eines ent-sprechenden Personalpapiers Klarheit verschafft.

5. Der Anspruch besteht auch der Höhe nach, vgl. § 67 Abs. 1AufenthG.

6. Das AufenthG sieht auch eine taugliche Rechtsgrundlagefür die Inanspruchnahme des Mandanten durch Leistungs-bescheid vor. Nach § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG werden diein den Absätzen 1 und 2 genannten Kosten von der nach§ 71 zuständigen Behörde durch Leistungsbescheid in Höheder tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.

7. Verhältnismäßigkeit (+), siehe dazu § 66 Abs. 4 Satz 3 Auf-enthG

a) Der Umstand, dass die Beschäftigung nur relativ kurz ge-dauert hat, begründet für sich noch keine Unverhältnismä-ßigkeit. Dauer der Beschäftigung und der mit der Beschäfti-gung erzielte Gewinn des Arbeitgebers spielen keine Rolle.

b) Haftungsregelung dient nicht der Abschöpfung des aus derillegalen Tätigkeit erzielten Gewinns

c) In der Person des Mandanten/Klägers sind keine indivi-duellen Umstände erkennbar, die die Kostentragung unzu-mutbar erscheinen lassen.

C. Anwaltliche Beratung

Die Klage dürfte daher vom Gericht abgewiesen werden.Insoweit wäre dem Mandanten eine Klagerückname zuempfehlen.Vorschlag: Die Klage wird zurückgenommen.

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Ein Rechtskreis ist nicht genugEngland für Jura-Studierende, Referendare und junge Anwälte

Texte: Jördis Harbeck

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Teatime und Filmpremieren, Königsfamilie und Hochfinanz,beschauliche Städtchen und trendige Metropolen – Eng-land ist ein Land der Gegensätze. Und als kostengünstigereAlternative zu den USA seit Jahren das beliebteste Zielvon deutschen Studierenden, Referendaren und Anwälten.Zwischen Tradition und Moderne vermitteln internationalrenommierte Universitäten wie Oxford, Cambridge oderdas Londoner King’s College eine praxisorientierte Aus-bildung auf höchstem Niveau.

Der Klassiker führt noch immer: Die meisten Studenten ent-scheiden sich für ein Auslandssemester nach der Zwischen-prüfung. Doch die Anzahl der Plätze im Rahmen des Erasmus-Programms sind begrenzt, viele Studierende organisieren ih-ren Aufenthalt daher selbst – angefangen bei der Bewerbungan der Wunschuniversität, über ein Anschlusspraktikum bishin zur Finanzierung von Studiengebühren und Lebenshal-tungskosten. Da diese gut und gern mehrere Tausend Euro proSemester betragen, bieten zahlreiche staatliche und privateFörderungsprogramme Unterstützung, aber häufig auch dieZieluniversität selbst – nicht selten werden dort Stipendienspeziell für ausländische Studenten aufgelegt.

Im Postgraduiertenbereich locken längst nicht mehr nurdie bewährten General-LL.M.-Programme. Viele wollen die Ge-legenheit nutzen, um neben dem Titel und gefestigten Sprach-kenntnissen auch Spezialwissen in einem bestimmten Bereichzu erwerben. Und es gibt wohl kaum einen besseren Weg, demzukünftigen Arbeitgeber gleichzeitig Engagement, Kompetenzund globales Denken zu signalisieren. Diesem Trend folgendbieten die englischen Fakultäten eine Fülle unterschiedlicherSpezialisierungen. Von All-Time-Klassikern wie Europa- oderBankrecht bis hin zu jungen Nischengebieten wie Entertain-ment- oder Biotechnologierecht sind alle Schattierungenvertreten. An der Kent Law School ist es sogar möglich, ganzindividuell zwei Spezialisierungen zu einem Master zu kombi-nieren. Auch das Angebot für Berufstätige wurde in den letz-ten Jahren stark ausgebaut. Wer in England arbeitet, kann denLL.M. statt in einem, auch in zwei Jahren Teilzeitstudium er-werben. Berufstätige im Ausland dagegen profitieren von denneuen Online-Programmen.

Wer lieber Praxisluft schnuppern möchte, hat im Referenda-riat ausreichend Gelegenheit. Die meisten Bundesländer lasseneinen Auslandsaufenthalt zwar bereits ab der Verwaltungssta-tion zu, jedoch sollte man die Vorbereitung auf das Assessor-examen nicht unterschätzen. Empfehlenswert ist es beispiels-weise, den zweiten Teil einer gesplitteten Anwaltsstation oderdie Wahlstation bei einem Solicitor zu absolvieren. Im direktenVergleich werden die Unterschiede zwischen dem englischenCommon Law und dem deutschen Civil Law besonders deutlich.

Immer populärer wird es, nach der deutschen Anwalts-auch die englische Solicitorzulassung zu erwerben. Lohnens-

wert ist das nicht nur für einen deutschen Juristen in England,um sich mit den britischen Kollegen auf Augenhöhe zu bege-ben. Auch Rechtsanwälte in Deutschland (oft in Großkanz-leien), die vornehmlich angelsächsische Mandanten beraten,profitieren von dieser gern gesehenen Zusatzqualifikation. Dasim Jahr 2011 weitreichend reformierte Qualified LawyersTransfer Scheme macht es möglich, den Titel nun auch berufs-begleitend zu erwerben. In einer anderen Jurisdiktion bereitszugelassene Anwälte müssen eine dreiteilige Prüfung absolvie-ren, mit der Kenntnisse im englischen Recht, strategisches

und zielorientiertes Denken sowierechtstechnische Fertigkeiten (beispiels-weise das Entwerfen von Verträgen)geprüft werden. Kann der Kandidatpraktische Tätigkeiten in einzelnen Teil-bereichen nachweisen, kommt grund-sätzlich ein Dispens von diesen Ab-schnitten oder gar der gesamten Prü-fung in Betracht. Häufiger allerdingsnutzen Kandidaten in dieser Situationden europäischen Weg: Ein deutscherRechtsanwalt, der in England praktiziertund dort registriert ist, kann nach drei-jähriger nachgewiesener Tätigkeit imenglischen Recht die Zulassung als Soli-citor beantragen – ganz ohne Prüfung.Wer sich aber nicht in England nieder-lassen will oder die Zulassung bereitsfür den Einstieg benötigt, der muss zumTransfertest antreten. Doch die Mühelohnt sich: Neben einem Wettbewerbs-vorteil auf dem deutschen Arbeitsmarkteröffnet die Zulassung zum Solicitorauch die Chance auf eine berufliche Zu-

kunft im Common Law – auch jenseits der britischen Insel.Die gesamte Prüfung kostet rund 5.000 Euro und muss inner-halb von fünf Jahren absolviert werden. Dies ist zwar ein lan-ger Zeitraum, doch sollte man sich keiner Illusion hingeben:Die Vorbereitung erfordert je nach Wissensstand pro Prü-fungsteil mehrere Monate. Wird daneben gearbeitet, verlän-gert sich die Lernphase entsprechend. Viele Kanzleien unter-stützen diese Weiterbildungsmaßnahme daher mit einer Frei-stellung und übernehmen teilweise sogar die Kosten für einenVorbereitungskurs in England.

Ob nun Studium, Station oder Solicitor – England ruftlauter denn je. Oder um es mit James Bond zu halten: EinRechtskreis ist nicht genug. //

anwaltsblatt karriere / 87

r report

Einen großenTrend gibt es inder Juristenaus-bildung: OhneFremdsprachengeht es nichtmehr. AnwaltsblattKarriere stelltdaher vor, welcheMöglichkeitenStudierende undReferendare füreinen Auslands-aufenthalt haben.

Bisher in dieser Serie:

Heft 2/2011

FrankreichHeft 1/2012

Benelux

Page 88: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

88 / anwaltsblatt karriere

report

VorabinformationIntegrierter Studiengangoder ,normales’ Jura-studium? WelcheAuslandskooperationenhat meine Universität?Muss ich mich beimeiner Wunsch-universitätdirektbewerben? Be

werbung

ca. 8–12Monate vorher:BewerbungfürAuslands-

semester ggf. BewerbungumStipendium

Bewerbungsunterlagen

zusammentragen (insb.Empfehlungsschreiben)

Bewerbung+Finanzierung

direkt nach Erhaltder Examensnote:Bewerbung

(Fristenbeachten) Parallel:Finanzierungaufstellen

Unterkunft+Anreise

1–2Monate vorher

Bewerbung

6–8Monate vorher

Unterkunft+Anreise

1–2Monate vorher

Unterkunft+Anreise

1–2Monate vorher

Auslandssemester Praktikum

LL.M.-Studium

AuslandssemesterIntegrierte Studiengänge, zum Beispiel

- HU Berlin / King’s College London- Universität Köln / University College London

Erasmus-Programm

Informationen auf den Seiten der einzelnen Rechtswissenschaftl.Fakultäten

Allg. Informationen

www.studieren-in-england.dewww.educationuk.org

Praktikum- Dt.-Brit. IHKwww.grossbritannien.ahk.de- Dt.-Brit. Juristenvereinigungwww.dbjur.de- Kanzleien haben meist eine eigene Karriereseite, über die man sichonline bewirbt.

WohnungssucheIm Internet

www.gumtree.comwww.housepals.co.uk

Über die Universität

Der Housing Service der einzelnen Universität vermittelt neben derUnterbringung in den fakultätseigenen Halls meist auch preisgünstigePrivatunterkünfte.

Vom Rechtsanwalt zum SolicitorBritischer Weg

12- oder 24-monatiger Kurs (Legal Practice Course, in Voll- oderTeilzeit) + 2 Jahre Training

Qualified Lawyers Transfer Scheme

3-teilige Eignungsprüfung mit der Möglichkeit eines Gesamt-oder Teildispenses; Kosten ca. 5.000 EuroWeitere Informationen: www.sra.org.uk/solicitors/qlts.page

Europäischer Weg (Richtlinie 98/5/EG)

3-jährige Niederlassung in Großbritannien bei regelmäßiger undtatsächlicher Tätigkeit

Studien-beginn

ErstesStaats-examen

Page 89: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

anwaltsblatt karriere / 89

report

ZweitesStaats-examen

Rechtsanwalts-zulassung /Berufseinstieg

Referendariats-beginn

BewerbungReferendariat

gegen Ende desAufenthalts

Bewerbung+Finanzierung

Mit Erhaltder Zusage:Bewerbungbei AuswärtigemAmt zentral

Parallel: ggf. Finanzierungaufstellen

Unterkunft+Anreise

1–2Monate vorher

Unterkunft+Anreise

1–2Monate vorher

Bewerbung+Finanzierung

12Monate vorher:BewerbungWahlstation

Parallel: ggf. Finanzierungaufstellen

Verwaltungsstation Wahlstation

Objective StructuredClinical ExaminationAbprüfen anwaltlicherKernkompetenzen

Multiple Choice TestAbprüfen von Rechtskenntnissen

Teil 1 Teil 2 Teil 3

Technical LegalSkills TestAbprüfen rechtstechnischerFähigkeiten

Solicitor-Prüfung

Ca. 1Monatvorher: Unterlagenfür

den Antragzusammentragen

Insb.NachweiseüberTätigkeiten/

Fortbildungimenglischen Recht

Antragbei der

Solicit

orReg

ulatio

n

Autho

rity (SRA)stellen

Bearbeitungsdauer: 1–4Monate

Ausstellungdes Cer

tifica

teof

Eligibilit

y:

Aufstellung,welche Prüfungsabschnitteim

Einzelfall abzulegen sind

Nacherfolgreich abgelegterPrüfung:

ZulassungalsSolicitor bei

SRAbeantragen

Innerhalbvon 5Jahren: Anmeldungbei der

Prüfungsorganisation KaplanQLTS

Prüfungenablegen

Ca. 2Monate nach Anmeldung:

Finanzierung (neben ERASMUS und Bildungskredit)

Von deutscher Seite

Auslands-BAföG über Bezirksregierung KölnAusbildungsförderunghttp://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung04/dezernat_49/ausbildungsfoerderung/index.html

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)http://eu.daad.de

Programm zu Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden(PROMOS)http://www.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/13502.de.html

Studienstiftung des deutschen Volkeshttp://www.studienstiftung.de/

Stiftung der Deutschen Wirtschafthttp://www.sdw.org/

Stifterverband für die Deutsche Wissenschafthttp://www.stifterverband.info/

Friedrich Ebert Stiftunghttp://www.fes.de

Friedrich-Naumann-Stiftunghttp://www.stipendium.freiheit.org

Heinrich Böll Stiftunghttp://www.boell.de/stipendien/stipendien.html

Hans Böckler Stiftunghttp://www.boeckler.de

Hanns-Seidel-Stiftunghttp://www.hss.de/stipendium.html

Evangelisches Studienwerkhttp://www.evstudienwerk.de

Cusanuswerkhttp://www.cusanuswerk.de/startseite/bischoefliche-studienfoerderung/

Von englischer Seite

Stipendien

Datenbank mit Stipendien der britischen Regierung sowieverschiedener Organisationen unterhttp://www.britishcouncil.org/learning-funding-your-studies.htm

Datenbank mit universitätseigenen Förderungsangeboten unterhttp://www.scholarship-search.org.uk/

Student Support

Befreiung von Studiengebühren für EU-Studenten oder Darlehenzur Finanzierung der Studiengebühren für EU-Studentengrundsätzlich nur bei Vollstudium im Undergraduate-Bereichund einkommensabhängigZu den einzelnen Bedingungen:http://www.ukcisa.org.uk/student/info_sheets/student_support_england.php#eu

Page 90: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

report

90 / anwaltsblatt karriere

Programme für einen LL.M.

Universität LL.M.-Programm Bewerbungsfrist Kosten Weitere Informationen

University of London, Master of Laws (LL.M.)1 31.01.2013 £ 7.840 http://www.londoninternational.ac.uk/courses/International Programmes 31.07.2013 postgraduate/llm-postgraduate-laws-llm-postgraduate-

diploma-postgraduate-certificate#overview

University of London, Master of Laws (LL.M.)2 01.10. 2012 bis £ 12.000 http://www.kcl.ac.uk/prospectus/graduate/master-of-lawsKing’s College LL.M. in Competition Law2; IP & Information Law2; 31.03.2013 (Vollzeit)

International Business Law2; International Finance Law2; £ 6.000European Law2; International Tax2 (Teilzeit)

University of London, Master of Laws (LL.M.)2 Ab 01.10. 2012 £ 9.500 http://www.law.qmul.ac.uk/postgraduate/llm/index.htmlQueen Mary LL.M. in Banking & Finance Law2; Commercial & Corporate (Vollzeit)

Law2; Comparative & Int. Dispute Resolution2; £ 4.750Competition Law2; Computer & Communications Law2; (Teilzeit)Economic Regulation2; Environmental Law2; European Law2;Human Rights Law2; Insurance Law2; IP Law2;International Business Law2; Law and Development2;Legal Theory & History2; Media Law2; Medical Law2;Public International Law2; Public Law2; Tax Law2

University of London, Master of Laws (LL.M.)2 Ab 01.10.2012 £ 12.650 http://www.lse.ac.uk/collections/law/programmes/llm/LSE LL.M. in Banking Law & Financial Regulation2; (Vollzeit) llm-prospective.htm

Corporate and/or Commercial Law2; Corporate £ 6.325& Securities Law2; Criminology & Criminal Justice2; (Teilzeit)European Law2; Human Rights Law2; IT, Media &Communications Law2; IP Law2; InternationalBusiness Law2; Labour Law2; Legal Theory2;Public International Law2; Public Law2; Taxation2

University of London, LL.M. in Comparative Law2; Competition Law2; 05.09.2012 bis £ 12.250 http://www.ucl.ac.uk/laws/index.shtmlUniversity College London Criminal Justice, Family & Social Welfare2; 01.05.2013 (Vollzeit)

Environmental Law & Policy2; European Union Law2; £ 6.250Human Rights Law2; IP Law2; International Banking (Teilzeit)& Finance Law2; International Commercial Law2;International Law2; Jurisprudence & Legal Theory2;Law & Economics2; Legal History2;Litigation & Dispute Resolution2; Public Law2

City University of London, LL.M. in International Banking Law2; Nicht angegeben Je nach Kurs http://www.city.ac.uk/lawThe City Law School EU Commercial Law2; International Commercial Law2; £ 9.500–12.750

International Competition Law2; International Energy (Vollzeit)Litigation2; Maritime Law (UK)2; Maritime Law (Greece); £ 4.975–6.375Criminal Litigation2; Civil Litigation & Dispute Resolution2 (Teilzeit)Jurisprudence in International Commercial Law2;LL.M. by Research (verschiedene Rechtsgebiete;kein Kursprogramm, Anfertigung einer Masterarbeit)

University of London, Master of Laws (LL.M.)2 30.06.2013 £ 8.490 http://www.soas.ac.uk/School of Oriental and LL.M. in Banking Law2; Chinese Law2; Dispute & Conflict (Vollzeit)African Studies, Resolution2; Environmental Law2; Human Rights, Conflict £ 4.245School of Law & Justice2; International & Comperative Commercial Law2; (Teilzeit)

International Economic Law2; International Law2; Islamic Law2;Law in the Middle East & North Africa2; Law, Culture & Society2;Law Development & Governance2; South Asian Law2

University of Westminster, LL.M. in Corporate Finance Law2; 30.11.2012 Je nach Kurs http://www.westminster.ac.uk/courses/subjects/law/School of Law Entertainment Law2; European Union Law2; 31.07.2013 £ 6.000–13.000 postgraduate-courses

International & Commercial Dispute Resolution Law2; (Vollzeit)International Banking Law2; International Commercial Law2 ; £ 3.015–6.525International Law2 (Teilzeit)

University of Cambridge, Master of Laws (LL.M.) 21.02.2012 £ 8.175 http://www.llm.law.cam.ac.uk/Faculty of Law Master in Corporate Law

University of Essex, LL.M. in International Human Rights Law2; Keine, aber £ 5.650 http://www.essex.ac.uk/law/study_with_us/postgraduate_School of Law UK Human Rights & Public Law2; International Human empfohlen bis (Vollzeit) taught/taught_courses/LLM_and_masters_courses/

Rights & Humanitarian Law2; European Union Law2; 01.07.2013 Default.aspxIT, Media and E-Commerce2; International Trade Law2; £ 2.825Internet Law2; Healthcare Law and Human Rights2; (Teilzeit) PALLAS-Programm:EU Law & Comparative Legal Studies2; PALLAS- http://www.essex.ac.uk/law/study_with_us/postgraduate_European Business Law (zusammen mit 9 europäischen Programm: taught/taught_courses/LLM_and_masters_courses/Partneruniversitäten, PALLAS-Programm) £ 6.650 PALLAS_programme/default.aspx

University of Kent, LL.M. in Criminal Justice2; Environmental Law & Policy2; Keine Je nach Kurs http://www.kent.ac.uk/law/postgraduate/taught/Kent Law School European Law2; International Commercial Law2; International Ab £ 4.900

Criminal Justice2; International Environmental Law2; (Vollzeit)Medical Law & Ethics2; International Economic Law2 Ab £ 2.450(Kurse finden auf dem Campus Brüssel statt) (Teilzeit)LL.M. in International Law with International Relations2LL.M. in Public International Law2

(Kurse finden jeweils auf dem Campus Brüsselund Canterbury statt)LL.M. in Law (Erasmus-Europe)(1 Semester in Kent & 1 Semester an einer europ.Partneruniversität)Combined Title LL.M.(Kombinierter LL.M. aus 2 Spezialisierungen;Kurse auf dem Campus Brüssel und Canterbury möglich)LL.M. in Law (allgemeiner LL.M.; Kurse auf dem CampusBrüssel und Canterbury möglich)

1 Fernstudienprogramme (Long Distance Learning)2 In Voll- oder Teilzeit möglich

Page 91: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

report

anwaltsblatt karriere / 91

Universität LL.M.-Programm Bewerbungsfrist Kosten Weitere Informationen

University of Liverpool, Master of Laws (LL.M.)2 Keine, aber £ 5.000 http://www.liv.ac.uk/law/postgraduate/index.htmLiverpool Law School LL.M. in European Law2; International Business Law2; empfohlen bis (Vollzeit)

International Human Rights Law2; Law, Medicine & Ende 30.06.2013 £ 2.500Healthcare2; LL.M. by Research (verschiedene Rechtsgebiete; (Teilzeit)kein Kursprogramm, Anfertigung einer Masterarbeit) Online-LL.M. in International Business Law1; International Programme:Finance & Banking Law1; LL.M. in Technology & IP Law1 £ 15.168

University of Nottingham, Master of Laws (LL.M.) 31.05.2013 £ 4.890 http://www.nottingham.ac.uk/index.aspxSchool of Law LL.M. in Criminal Justice; Environmental Law; LL.M. Executive

European Law; Human Rights Law; International Commercial Programme:Law; International Criminal Justice & Armed Conflict; £ 7.280International Law; International Law & Development;Maritime Law; Public International Law; LL.M. ExecutiveProgramme in Public Procurement Law & Policy2

University of Reading, LL.M. Advanced Legal Studies2; European Union Law & Keine, aber £ 4.725 http://www.reading.ac.uk/School of Law Citizenship2; European Union Economic Law & Governance2; empfohlen bis (Vollzeit)

Human Rights; International Law2; International Law & World 01.06.2013 £ 2.599Order2; International Banking Law2; International Commercial (Teilzeit)Law2; International Corporate Finance2; International FinancialRegulation2; Law & Economics2; Oil & Gas2

University of Southampton, Master of Laws (LL.M.)2; Keine £ 5.400 http://www.southampton.ac.uk/law/index.page?School of Law LL.M. Corporate & Commercial Law2; (Vollzeit)

LL.M. in European Law2; European & Comparative Property £ 2.700Law2; International Law2; International Business Law2; (Teilzeit)IT & Commerce2; Maritime Law2; IT & Telecommunication Law1,2

University of Warwick, LL.M. in International Economic Law2; International Keine £ 6.445 http://www2.warwick.ac.uk/study/postgraduate/Warwick Law School Development Law & Human Rights2; International Corporate (Vollzeit)

Governance & Financial Regulation2; Socio-Legal Studies2; £ 3.223Advanced Legal Studies2; (Teilzeit)LL.M. by Research (verschiedene Rechtsgebiete;kein Kursprogramm, Anfertigung einer Masterarbeit)

University of Manchester, Master of Laws (LL.M.) 15.08.2013 £ 5.250 http://www.manchester.ac.uk/postgraduate/School of Law LL.M. in Corporate Governance; IP Law; International

Business & Commercial Law; Financial Law; InternationalTrade Transactions;Law & Development; Public International& European Law; European Law & Governance

University of Exeter, Master of Laws (LL.M.)2 Ab 01.10.2012 £ 4.800 http://socialsciences.exeter.ac.uk/law/School of Law LL.M. in European Law2; International (Vollzeit)

Commercial Law2; International & Comparative £ 2.400Public Law2; International Human Rights Law2 (Teilzeit)

University of Bristol, LL.M. in General Legal Studies2; Commercial Law2; 10.07.2013 Je nach Kurs http://www.bristol.ac.uk/fssl/School of Law European Legal Studies2; Human Rights Law2; £ 6.950 / 7.950

International Law2; Labour Law & Corporate Governance2; (Vollzeit)Law & Globalisation2; Maritime Law2; Public Law2 £ 3.475 / 3.975

(Teilzeit)

University of Leeds, LL.M. International Banking & Finance2; European & 31.07.2013 £ 7.000 http://www.law.leeds.ac.uk/postgraduates/School of Law International Business Law2; International Business Law2; (Vollzeit)

International Corporate Law2; International Trade Law2; £ 3.500Criminal Law & Criminal Justice2; Cyber Law: IT, Law & (Teilzeit)Technology2; IP Law2; International Law2; International &European Human Rights Law2; European Law2

University of Sheffield, LL.M. in Commercial Law2; International & European Law2; Keine £ 4.830 http://www.shef.ac.uk/law/prospective/pgtSchool of Law International Law2; Commercial Law & Practice2; European (Vollzeit)

Law & Policy2; European Criminal Law & Justice2; European £ 2.415Health Law & Policy2; International Commercial Law & Practice2; (Teilzeit)Biotechnology Law & Ethics2

Northumbria University, LL.M. in Commercial Law; International Commercial Law; Keine £ 5.250 http://www.northumbria.ac.uk/sd/academic/law/Northumbria Law School International Trade Law; courses/pg/llm/

Master of Laws (LL.M.)1; Advance Commercial Property Law1;Advance Legal Practice1; Child Law1; Commercial Law1;Employment Law in Practice1; Information Rights & Practice1;International Commercial Law1; International Trade Law1;Medical Law1; Mental Health Law1; Mental Health Law,Policy & Practice1;

University of Newcastle LL.M. in Environmental Regulation & Sustainable Development2; 31.07.2013 £ 5.500 http://www.ncl.ac.uk/nuls/postgraduate/taught/upon Tyne, International Business Law2; International Legal Studies2; (Vollzeit)Newcastle Law School LL.M. by Research (Gebiete: Research Methods £ 2.750

in Law / Environmental Law & Policy; (Teilzeit)kein Kursprogramm, Anfertigung einer Masterarbeit)

University of Birmingham, Master of Laws (LL.M.)2 Keine £ 4.950 http://www.birmingham.ac.uk/schools/law/courses/llm/School of Law LL.M. in Commercial Law2; Criminal Law & Criminal Justice2; (Vollzeit) index.aspx

European Law2; International Commercial Law2 £ 2.475(Teilzeit)

University of Durham, Master of Laws (LL.M.); LL.M. in European Trade & 30.06.2013 £ 6.800 http://www.dur.ac.uk/law/llm/Durham Law School Commercial Law; International Trade & Commercial Law

Page 92: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Richtig international –das geht auch

Paul Przybylski (33),Attorney-at-Law (New York),Associate bei Allen & Overy (Frankfurt am Main), arbeitetin Deutschland ohne deutscher Rechtsanwalt zu sein.

London:Mehr als nur Englisch

Tim Varchmin (39),Vice-President bei Barclays Bank Plc, London(Rechtsanwalt und Solicitor)

College und Law School in den USA, Master in London unddeutscher LL.M. – ein sehr ungewöhnlicher Lebenslauf.

Meine Eltern haben ein Reisebüro, da wurde mir die Reise-freudigkeit quasi in die Wiege gelegt. Schon immer habe ichmich für die weite Welt begeistert – Schüleraustausch, Reisen,Sprachkurse in den Sommerferien. Nach dem Abitur an einCollege in die USA zu gehen, war für mich daher kein großerSchritt. Letztlich war aber auch viel Glück dabei: Hätte es mitder Bewerbung oder Finanzierung nicht geklappt, wäre ichwohl in Deutschland geblieben. Das College bot mir die Mög-lichkeit, mich erst einmal zu orientieren. Ich merkte schnell,dass Jura etwas für mich sein könnte. Trotzdem habe ich ersteinmal Politik studiert und einen Master in Europapolitik inLondon eingeschoben. In den USA ist so ein Einschub zwi-schen College und Law School durchaus üblich und für michwar es eine gute Möglichkeit, mir den Rückweg nach Europazu eröffnen.

Jetzt arbeiten Sie in Frankfurt.

Da in meinem Abschlussjahr 2008 die Jobaussichten in denUSA aufgrund der Wirtschaftskrise nicht besonders rosig wa-ren, habe ich nach einem anderen Einstieg gesucht und binauf den LL.M. in Law & Finance in Frankfurt gestoßen. Überdie Masterarbeit habe ich dann meinen heutigen Arbeitgeberkennengelernt. Dort arbeite ich im Bereich Kapitalmarktrechtan der Schnittstelle zwischen dem englischen und dem deut-schen Team. Durch meine Ausbildung fällt es mir vergleichs-weise leicht, mich in das englische Common Law einzuarbei-ten, das dem amerikanischen ja sehr ähnlich ist. Andererseitsist im internationalen Kapitalmarktrecht Vieles aber auch un-abhängig von der einzelnen Jurisdiktion. Das macht für michden Reiz aus.

Wo sind Sie eigentlich zugelassen? Deutscher Anwalt sindSie nicht!

Ich habe eine Zulassung als Attorney-at-Law in New York, ab-solviere derzeit aber berufsbegleitend die Eignungsprüfungzum englischen Solicitor – der naheliegende nächste Schrittfür mich.

Sie arbeiten seit einigen Jahren in London – wie lebt essich dort?

Sehr gut – wenn man die entsprechenden Mittel hat. DieVielfalt Londons und das weltstädtische Flair findet man inDeutschland nicht. London ist sehr schnelllebig, mitunterauch stressig. Gleichzeitig reagiert man hier aber mit der sprich-wörtlichen englischen Gelassenheit, wenn etwas mal nichtklappt. Daran muss man sich als Deutscher erst gewöhnen.

Was hat Sie bewogen, als Syndikusanwalt nach Londonzu gehen?

Ich wollte im Herzen des Finanzwesens arbeiten und mirgefällt die Nähe zur Geschäftsseite der Bank. Die interneAd-Hoc-Beratung bei Transaktionen ist spannend und ergänztdie klassische dokumentationsbezogene Arbeit optimal.

Stichwort: Internationales Team.

Mich reizt das Umfeld aus überdurchschnittlich motivierten undqualifizierten Mitarbeitern aller denkbaren Ausbildungs- undKulturhintergründe. Es ist toll, in einem Team zu arbeiten, in demder Kollege zur Rechten Italienisch und die Kollegin zur LinkenMandarin sprechen.

Bemerken Sie Unterschiede in der Arbeitsweise?

Bei jungen Juristen ist aufgrund der verschiedenen Ausbil-dungssysteme ein deutlicher Unterschied zu erkennen, dersich im Laufe des Arbeitslebens in einem internationalen Um-feld aber angleicht. Während deutsche Juristen eine breitereAusbildung genießen und als sehr gründlich bekannt sind, hatder englische Jurist bereits tiefes, aber auch sehr einzelfallbe-zogenes Wissen in seinem studienbeherrschenden Wahlfach.

Worauf achten Sie bei Ihren Bewerbern?

Sehr gute Kommunikationsfähigkeit ist wichtiger als exzellenteNoten, dazu Offenheit für die andere (juristische) Kultur undToleranz. In einer internationalen Investmentbank ist natürlichauch die Beherrschung der englischen Sprache unumgänglich.

Die Barclays Bank in London bietet deutschen Referendaren eineStation an. Informationen bei [email protected].

report

92 / anwaltsblatt karriere

Page 93: Anwaltsblatt Karriere 2/2012
Page 94: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Durchgangsstation:Juristischer ZuliefererWie Absolventen über die wissenschaftliche Mitarbeitden Einstieg in den Anwaltsberuf finden

Text: Martin Dommer

Page 95: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Vor dem Berufsstart arbeiten viele Absolventen als wissenschaftliche Mitarbeiter.Das geht an Universitäten, aber immer häufiger auch in Kanzleien – und nichtnur bei den ganz Großen. Sozietäten nutzen die Chance, geeigneten Nachwuchszu finden. Das kann ein Gewinn für beide sein.

An seine Promotionszeit erinnert sich Felix Wendenburg gerne. Nach dem Examen ander Bucerius-Law-School arbeitete der 30-Jährige zunächst als wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Max Planck Institut für ausländisches und internationales Privatrecht inHamburg. Die Atmosphäre sei von „offenen Türen und viel wissenschaftlicher Zuwen-dung geprägt”, sagt er. Wer sonst mit Hilfskräften an Universitäten und in Kanzleienspreche, stelle „häufig fest, dass deren Arbeitskraft deutlich mehr nachgefragt wird.”

Mangelnden Ehrgeiz oder gar Faulheit wird man Wendenburg kaum unterstellendürfen: Nach einem Forschungsaufenthalt in New York und dem Erwerb des Doktor-titels, ließ er sich zum Mediator ausbilden. Jetzt lehrt und forscht er als Co-Leiteram Institut für Konfliktmanagement der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt(Oder) und arbeitet zudem als Wirtschaftsmediator für die Berliner Kanzlei TGKS.„Scholar-Practitioner-Modell“ nennt er das.

Mit seiner Einschätzung zur Arbeitsbelastung wissenschaftlicher Mitarbeiter liegter offenbar nicht ganz falsch. Das jedenfalls legt ein Artikel der FAZ zum korrektenUmgang mit wissenschaftlichen Sorgfaltspflichten im juristischen Promotionsbetriebaus dem vergangenen Jahr nahe. Der Autor, ein offenbar durch die Plagiatsaffärender vergangenen Monate motivierter C4-Professor, kritisiert: „Manche Lehrstühlesind – fakultätsbekannt – veritable Schreibwerkstätten, in denen eine Horde vonMitarbeitern am Fließband Aufsätze, Kommentierungen und ganze Bücher für denLehrstuhlinhaber produziert.“ Felix Wendenburg rät Bewerbern daher von Anfangan „zwischen der Promotionsarbeit, die ja keine Endlosschleife werden soll, undkurzfristigen Projekten als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu trennen.“ Hilfreich sei,vorab feste Zeiten und Tage für die jeweiligen Aufgaben zu vereinbaren.

So sieht es auch Dominik Moser. Nach dem Examen in Regensburg, beendete erein paralleles BWL-Fernstudium, legte in Oxford den „Magister iuris“ ab und wech-selte dann ebenfalls zur Promotion nach Hamburg. Dort übernahm er Recherchen,organisierte internationale Symposien oder assistierte bei Veröffentlichungen undBuchprojekten. Vierzig Stunden im Monat. Zwei Mal pro Woche. „Ich war vier Jahredort und konnte bei optimalen Bedingungen umfassend forschen – eine herrlicheZeit“, urteilt er. Eine Art „Orientierungsphase” sei das gewesen. Am Ende aber zoges ihn doch in die anwaltliche Praxis: „Ich habe gesehen, dass die rein akademischeKarriere nichts für mich ist, weil man zu sehr auf sich allein gestellt bleibt. Ich arbeitegerne im Team“, sagt der 33-jährige Aktienrechtsspezialist, heute für FreshfieldsBruckhaus Deringer in München tätig.

Einen direkteren Weg in die anwaltliche Praxis hat Doktorand Maximilian Voll (25)gesucht. Seit seinem Abschluss in Göttingen im vergangenen Jahr, promoviert er imöffentlichen Wirtschafts- und Vergaberecht. „Begleitend habe ich mir eine Nebentä-tigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Berliner Büro von Baker & McKenziegesucht.“ Auch an einem Lehrstuhl hat Voll bereits gejobbt. Der größte Unterschiedsei, dass „in der Kanzlei immer ein Praxisbezug da ist“, erklärt Voll, „weil sich diebearbeiteten Hand- und Lehrbücher direkt an Unternehmensjuristen und Mandats-träger richten oder man konkrete Rechtsfragen für laufende Mandate recherchiert.“

Drei Tage die Woche, je acht Stunden, pauschal vergütet, hat Voll mit seinem Ar-beitgeber für solche Projektarbeit vereinbart. Anfangs habe er Bedenken gehabt, obdas realistisch sei, „aber ich muss ehrlich sagen, dass ich die Tage, an denen ich mal

anwaltsblatt karriere / 95

bewerbungstipps

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länger gearbeitet habe, an einer Hand abzählen kann.“ Die freie Zeit kann er sichganz offiziell seiner Doktorarbeit widmen, darf dazu Bibliothek, Büro und Lehran-gebote der Kanzlei nutzen – den juristischen Rat eines Mentors inbegriffen. „Inder Regel sind das Partner-Anwälte aus der Praxisgruppe, die den Kandidaten dankeigener Erfahrung auch während der ein oder anderen Durststrecke der Promotions-oder Referendarzeit unterstützen“, erklärt Claudia Trillig, Director Strategic Develop-ment bei Baker & McKenzie in Frankfurt.

Je nach Arbeitszeitmodell, lassen sich so zwischen 1.500 und 3.500 Euro bruttopro Monat verdienen. Maximilian Voll, einer von zurzeit 30 Mitarbeitern im so ge-nannten „Law Clerk“-Programm von Baker & McKenzie in Deutschland, sagt: „DieVergütung deckt sich mit dem, was ich erwartet habe und ich kann damit meinePromotion finanzieren.“ Ihm ging es darum, seinen „juristischen Horizont zu er-weitern, das Berufsbild des Anwalts in einer Großkanzlei und deren Arbeitsabläufekennenzulernen.“ In seinem Fachgebiet, dem öffentlichen Wirtschafts- und Vergabe-recht, arbeite er projektweise für die gesamte Praxisgruppe. Bis zum Doktortitel hater noch ein Jahr, würde gerne auch als Referendar weiter in der Kanzlei jobben.

Die steht solchen Ansinnen offen gegenüber, profitiert sie doch auch: Im engenMarkt der Top-Talente ist wissenschaftliche Mitarbeit längst ein Akquise-Instrumentfür die Nachwuchsrekrutierung. Wen man „on the job“ testen konnte, stellt manlieber ein, als Mister X. Von der Ersparnis aufwendiger Bewerbungsverfahren abge-sehen. „Ganz klar ist das für uns ein Marketing- und Recruiting-Tool, weil es denPool für neue und interessierte Kandidaten eröffnet“, sagt Claudia Trillig. Andersals bei Vorstellungsgesprächen oder Kontakten von Bewerbermessen lasse sich soschnell erkennen, „wie flexibel die Kandidaten sind, wenn sie mit wechselndenHerausforderungen und Ansprechpartnern in der Praxis konfrontiert werden.“

Das ideale Anforderungsprofil wissenschaftlicher Mitarbeiter umschreibt sie so:„Man muss sich selbst und seine Arbeit sehr gut organisieren können, selbstständigund flexibel agieren und sollte nach Abschluss einer Aufgabe proaktiv neue Projektefür sich an Land ziehen.“ Etwa 25 bis 30 Prozent der „Law Clerks“ (Praktikanten,Referendare, juristische Mitarbeiter) stelle man pro Jahr ein. Das Interesse, bewährteNachwuchstalente frühzeitig durch entsprechende Karriereprogramme an die Kanz-lei zu binden, sei groß.

Christoph Witte, Recruitingpartner bei Clifford Chance in Düsseldorf argumentiertähnlich: „Wenn Sie jemanden einstellen, der früher wissenschaftlicher Mitarbeiteroder Referendar im Haus war“, sagt er, „erleben Sie später selten eine Enttäuschungin dem Sinne, dass Sie sagen ,Mensch, das war wohl doch nicht der Richtige‘.“ Ande-rerseits hätten so auch die Kanzleien gute Chancen, für sich, für ein professionellesArbeitsumfeld und für ein kollegiales Betriebsklima im Haus zu werben.

Wissenschaftliche Mitarbeit sei zwar ein „zeitlich endlich angelegtes Modell“,gleichwohl würden fast gleiche Einstellungsvoraussetzungen gelten, wie für die Be-rufsträger. „Unser Anspruch ist, dass die Bewerber überdurchschnittliche juristischeLeistungen mitbringen und ein gutes, belastbares Englisch“, sagt Witte. Das istClifford Chance nach dem Referendar-Examen rund 20 Euro pro Stunde wert. Undwer bereits das Assessorexamen vorweisen kann, verdient als Hilfskraft 250 Euro amTag. „Für uns sind das potentielle künftige Kollegen“, sagt Christoph Witte. Etwa dieHälfte der neu eingestellten Rechtsanwälte war, wie er, zuvor als Referendar oderwissenschaftlicher Mitarbeiter bei Clifford Chance. Bewerben sollte man sichübrigens etwa ein halbes Jahr im Voraus. //

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bewerbungstipps

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wantedDer Stellenmarkt des Deutschen AnwaltvereinsAnwaltsstellen, Anwaltsstationen, Anwaltspraktikaund mehr. Die Kombination: Im Internet unterwww.anwaltsblatt-karriere.de und gedruckt inAnwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere, der neuenZeitschrift für Studierende und Referendare.

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stellenmarkt

Anwaltsstellen Der Stellenmarkt des DAV erscheint hier, im monatlich erscheinenden Anwalts-blatt und online. An erster Stelle: Kanzleien auf der Suche nach anwaltlichemNachwuchs. Bitte verweisen Sie bei der Bewerbung auf Anwaltsblatt Karriere2/2012. > www.anwaltsblatt-karriere.de

s

Jung & Schleicher │rechtSanwälteWir suchen zur Betreuung unserer nationalen und inter-nationalen Mandanten eine/n Rechtsanwalt/in für denBereich Bank- und Kapitalmarktrecht.Wir freuen uns auf engagierte Persönlichkeiten, die über-durchschnittlich qualiHziert sind und wissenschaftlich orientiert arbeiten. Verhandlungssichere Englischkennt-nisse inWort und Schrift sind von Vorteil.Bitte richten Sie ihre Bewerbung an:

Jung & Schleicher RechtsanwälteRechtsanwältin Dr. Bettina Schleicher

Klingelhöferstraße 4, 10785 [email protected], Tel.: 030 84187-137

ID 11786

RechtsanwälteHERRMANN & KOLLEGEN

Donauwörth / Wemding

Sie sind Volljurist/in.Sie sind hochqualiEziert und motiviert.

Sie wollen vorankommen, sich etwas erarbeiten.Sie haben möglichst eine FachanwaltsqualiEkation

in den BereichenArbeits-, Verkehrs-, Familien- oder Sozialrecht.

Sie können sich ein Leben in einer kleineren Stadt,aber in Großstadtnähe vorstellen.

Dann kommen Sie zu uns.

Wir suchen zwei junge Anwälte/innen mit möglichstmehrjähriger Berufserfahrung.

Donauwörth, Berger Allee 7, 0906/705867-0, Fax 0906/705867-29www.herrmann-kollegen.de, [email protected] ID 11766

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anwaltsblatt karriere / 99

stellenmarkt

WSS Redpoint Rechtsanwälte suchen wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen und Rechtsreferendare/-innen für den Bereich Gesellschaftsrecht

Wir sind eine auf die rechtliche Beratung von Unternehmen und Unternehmern spezialisierte Kanzlei. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Unternehmens\nanzierung (insb. Venture Capital Finanzie-rung), Unternehmenskauf sowie Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Zur Unterstützung unserer Kanzleiin Köln suchen wir

Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Referendare/-innen (Anwaltsstation, Wahlstation).

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Dokumente, die aktiveMitwirkung bei der Gestaltung von Transaktionsunterlagen im Bereich Venture Capital Finanzierung undUnternehmenskauf sowie gutachterliche Stellungnahmen.

Sie sollten Freude daran haben, sich in wirtschaftliche Fragestellungen hineinzudenken, praktikableLösungen zu entwickeln und diese in sorgfältiger Form sowohl in Verträgen als auch in Gutachten niederzu-legen. Sie sollten bereits über theoretischesWissen imBereich desGesellschaftsrechts (insb. GmbH-Recht)verfügen und offen für neue Rechtsgebiete (z.B. IT-Recht) sein.

Wir möchten Sie von Beginn an umfassend in Transaktionen und gesellschaftsrechtliche Vorhaben einbin-den. Aus diesem Grund ist ein Tätigkeitsumfang von mindestens zwei Arbeitstagen pro Woche vorgesehen.

Möchten Sie einen Einblick in die Organisation und den Alltag einer hoch spezialisiertenAnwaltskanzlei erhalten? Zeichnen Sie sich durch Sorgfalt, Flexibilität, Teamgeist und v.a. Loyalität aus?Möchten Sie von Beginn an als Mitglied eines dynamischen Teams behandelt werden? Wenn ja, dannfreuenwir unsauf IhreBewerbung (bitte ausschließlich perE-Mail) an: FrauKlausmann,Tel. 0221 -27251880,E-Mail: [email protected].

ID 11810

Ich bin• als Einzelanwalt und Notar in Recklinghausen-Stadt

Inhaber einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzleimit fast ausschließlich mietrechtlichen Mandaten (2Exklusiv-Großmandate börsennotierter Wohnungs-gesellschaften)

Ich suche• Unterstützung und Entlastung in Form von Aufberei-

ten und Zuarbeiten zugeleiteter Mietrechtsfälle durchErstellen von Excel-Tabellen für Mietrückstände(eigene Software) und Fertigen von Schriftsätzen

• Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Ich biete• selbständiges Be-Arbeiten auch außerhalb der

Kanzleiräume in freier Mitarbeit oder im Anstellungs-verhältnis

• Prädikatsexamen nicht entscheidend, sondernArbeitseinsatz, geschliffener Schreibstil und sicheresverbindliches Auftreten

• ggf. Möglichkeit zum Erwerb Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Ich freue mich• auf aussagekräftige Kurz-Bewerbungsunterlagen

unter Angabe der Gehaltsvorstellung• absolute Diskretion selbstverständlich

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe derChiffre 11812 an: Deutscher Anwaltverein, Redaktion

Anwaltblatt, Littenstraße 11, 10179 Berlin,[email protected]

ID 11812

Wir sind eine renommierte Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, die schwerpunktmäßig im Wirtschaftsrecht und im öffentlichen Recht berät und vertritt. Zu unseren Mandanten zählen vorwiegend mittelständische Unternehmen, die öffentliche Hand und

Wir suchen engagierte

Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare.

Wenn Sie Ihr Studium mit Prädikatsexamen absolviert und Interesse an aktiver Mitarbeit auf wissenschaftlichem Niveau in unserer Kanzlei haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

BDKD RechtsanwälteBräutigam Dießelberg Kunze DietrichUhlandstraße 165/166 10719 Berlin

www.bdkd-berlin.de ID 11814

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stellenmarkt

Partnerschaft von Rechtsanwälten und Fach-anwälten in Köln-Lindenthal mit zivil- undwirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt sucht Kollegin/ Kollegen für eine Zusammenarbeit in Bürogemeinschaft und mit dem Ziel einer baldigen Partnerschaft

Gewünscht sind eine Fachanwaltschaft in einem für unser TätigkeitsproDl kompatiblen Rechtsgebiet (idealer Weise Bau- und Architektenrecht oder Miet-und Wohnungseigentumsrecht) und eine mehrjährigeBerufserfahrung.

Wir verfügen über eine moderne und personell ausbaufähige Infrastruktur, so dass auch die Mitnahme und spätere Übernahme eigenen Personals möglich ist.

Bewerbungen, bevorzugt per E-Mail, werden erbetenan: [email protected]

Rechtsanwälte Lachner, von Laufenberg & Partner PartnerschaftTheresienstr. 1850931 Kölnwww.lachner-vonlaufenberg.de

ID 11789

Wir suchen eine(n) hochquali[zierte(n)

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

zunächst als Associate.

Wenn Sie uns durch Ihre Persönlichkeit und Ihre Fähigkeiten überzeugen, können Sie unserPartner werden. Wir gehen davon aus, dass Siezwei Prädikatsexamina und eine abgeschlossene Promotion vorweisen können.

Wir betreiben eine etablierte, 1969 gegründete Anwaltsboutique. Wir sind begeisterte Anwälte, dieFreude an juristischer Arbeit auf hohem Niveau haben. Unsere Mandanten sind Unternehmen und vermögende Privatpersonen, denen wir Beratung undVertretung in den wichtigen Gebieten des privatenWirtschaftsrecht bieten. Schwerpunkte haben wir imGesellschaftsrecht und im Immobilienrecht/ privatenBaurecht. Weitere Informationen über uns [nden Sieunter www.wfp-rae.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Werner, Freund & PartnerRechtsanwälte

z. H. Prof. Dr. Stefan FreundIsoldenstraße 10, 80804 München

[email protected]: 089/36886890Telefax: 089/3616173 ID 11809

Wir sind eine im Arbeitsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Baurecht, Immobilienrecht sowie Mietrecht spezialisierte, bundesweit tätigeAnwaltskanzlei mit Hauptsitz in Berlin. Fürunser Büro in Königs Wusterhausen suchenwir ab sofort eine/einen

Referendarin/Referendarfür die Anwalts- oder Wahlstation mit einem Interesse an den Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei, insbesondere den Gebieten Bau-, Miet-und Immobilienrecht. Wir bieten eine individuell ausgerichtete abwechslungsreiche Tätigkeit sowie die Zahlung einer Vergütung.

Bewerbungsunterlagen bitte an folgende Post- anschrift oder E-Mail-Adresse:

AKB Anwaltskanzlei Bergerz. H. Herrn René BergerBahnhofstr. 7c15711 Königs [email protected] ID 11767

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stellenmarkt

anwaltsblatt karriere / 101

Etablierte Fachanwaltskanzlei für Familienrecht sucht Verstärkungvorzugsweise in anderen Fachgebieten durch engagierte(n)

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Bürogemeinschaft unter Mitnutzung der Büroinfrastruktur.

Rechtsanwältin Elke Rienhoff-KühnlBarfüßertor 19, 35037 Marburg

[email protected] ID 11807

Ich bin Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt fürFamilienrecht. Seit dem Jahre 1990 bin ich in BadHarzburg in eigener Kanzlei tätig. Ich suche

eine Kollegin/einen Kollegen,die/der beabsichtigt, sich in selbständiger Tätigkeitniederzulassen. Büroräume stehen zur Verfügung.Mittelfristig wird die Bildung einer Sozietät angestrebt.

Sie sollten bereit sein, sich auf einen Fachbereich IhrerWahl zu spezialisieren.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich per E-Mail an:

Rechtsanwalt Klö[email protected] ID 11828

Wir suchen eineNotarin/einen Notar

undeine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt

(Schwerpunkte: Familienrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht)

- auch in Bürogemeinschaft- mit Perspektive einer Sozietätsbeteiligung

Hemmstraße 165 ■ 28215 [email protected] www.korzus-partner.de

ID 11829

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet Station/ IDNebentätigkeit

CMS Hasche Sigle 01097 Dresden alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

CMS Hasche Sigle 04109 Leipzig alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

GSK Stockmann & Kollegen 10117 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

Streck Mack Schwedhelm 10707 Berlin Steuerrecht, Steuerstrafrecht Station/Nebentätigkeit 11799

CMS Hasche Sigle 10785 Berlin alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

Linklaters 10785 Berlin verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11822

Beiten Burkhardt 10787 Berlin alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11821

Laux Rechtsanwälte 13597 Berlin Arzthaftungsrecht, Schadensrecht, Station 11796Versicherungsrecht

SKW Schwarz Rechtsanwälte 20095 Hamburg Arbeitsrecht, gewerbl. Rechtsschutz, Station 11733Handels- und Vertriebsrecht

Schippmann & Melzer Rechtsanwälte 20148 Hamburg Presse- und Medienrecht, Sportrecht, Station 11703Urheber- und Verlagsrecht

GSK Stockmann & Kollegen 20354 Hamburg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

Vahle Kühnel Becker 20354 Hamburg Arbeitsrecht Station 11793

Kiso Siefert Dropmann Rechtsanwälte 20354 Hamburg Medienrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht Station 11825

CMS Hasche Sigle 20355 Hamburg alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

Allen & Overy 20457 Hamburg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11824

Ruge Krömer 22085 Hamburg Arbeitsrecht Station 11803

Brock Müller Ziegenbein 24103 Nord- Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Station 11811deutschland Medienrecht

Ahlers & Vogel 28203 Bremen Baurecht, Gesellschaftsrecht, Station 11794Wirtschaftsrecht

GSK Stockmann & Kollegen 40211 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

Linklaters 40212 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11822

CMS Hasche Sigle 40213 Düsseldorf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

Allen & Overy 40213 Düsseldorf verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11824

Mayer Brown 40213 Düsseldorf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11820

Beiten Burkhardt 40474 Düsseldorf alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11821

Selting + Baldermann 50667 Köln Arbeitsrecht, gewerbl. Rechtsschutz, Station 11784Gesellschaftsrecht

CMS Hasche Sigle 50678 Köln alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

Streck Mack Schwedhelm 50858 Köln Steuerrecht, Steuerstrafrecht Station/Nebentätigkeit 11799

Anwaltsstationen Hier finden Sie Kanzleien, die Sie im Referendariat ausbilden möch-ten. Kurzinformationen gibt es auf den folgenden Seiten; mehr zuden Ausbildungskanzleien erfahren Sie im Online-Stellenmarkt mitder einfachen ID-Suche unter > www.anwaltsblatt-karriere.de

Page 102: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

stellenmarkt

102 / anwaltsblatt karriere

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet Station/ IDNebentätigkeit

Rother Rechtsanwälte 53173 Bonn Familienrecht, Pferdesportrecht, Station 11740allgem. Zivilrecht

Allen & Overy 60306 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11824

Mayer Brown 60323 Frankfurt a. M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11820

CMS Hasche Sigle 60325 Frankfurt a. M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

GSK Stockmann & Kollegen 60325 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

Linklaters 60325 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11822

Gleiss Lutz 60325 Frankfurt a. M. alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11818

Beiten Burkhardt 60327 Frankfurt a. M. alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11821

Arnecke Siebold 60486 Frankfurt a. M. verschiedene Rechtsgebiete Station 11817

Allen & Overy 68163 Mannheim verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11824

GSK Stockmann & Kollegen 69115 Heidelberg verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

GSK Stockmann & Kollegen 70178 Stuttgart verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

Gleiss Lutz 70469 Stuttgart alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11818

CMS Hasche Sigle 70597 Stuttgart alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

Schotten Fridrich Bannasch 79098 Freiburg öffentliches Recht, Zivilrecht Station 11802

Streck Mack Schwedhelm 80335 München Steuerrecht, Steuerstrafrecht Station/Nebentätigkeit 11799

CMS Hasche Sigle 80335 München alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11823

Beiten Burkhardt 80339 München alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11821

GSK Stockmann & Kollegen 80539 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

Allen & Overy 80539 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11824

Gleiss Lutz 80539 München alle Gebiete des Wirtschaftsrechts Station/Nebentätigkeit 11818

Sozietät HGA 81245 München Medizinrecht Station 11791

Linklaters 81675 München verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11822

Beiten Burkhardt 90482 Nürnberg alle Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11821

GSK Stockmann & Kollegen B-1050 Brüssel verschiedene Rechtsgebiete Station/Nebentätigkeit 11819

CMS Hasche Sigle B-1040 Brüssel Europarecht, Beihilfenrecht, EU-Recht, Station/Nebentätigkeit 11823(Belgien) Kartellrecht

Giese & Partner CZ-1719 Praha 1 Wirtschaftsrecht Station 11805

Wenn Sie Jura studieren, dann nutzen Sie Ihre Semesterferien auch fürAnwaltspraktika. Warum? Weil Sie den Anwaltsberuf kennen lernen undwomöglich schon Kontakte knüpfen können für eine spätere Stationsausbildungoder eine Nebentätigkeit. > www.anwaltsblatt-karriere.de

Anwaltspraktika

Kanzlei PLZ Ort Rechtsgebiet ID

Dr. Kreuzer & Coll 01309 Dresden internat. Recht, Wirtschaftsrecht 11771

Anwaltskanzlei Karin Schulze 02625 Bautzen Familienrecht, Mietrecht, Zivilrecht 11797

RA-Kanzlei Schieferdecker-Donat 04103 Leipzig Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht 11781

Rechtsanwaltssozietät Liebert 10178 Berlin Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht 11779und Röth

JGS Rechtsanwaltsgesellschaft 14169 Berlin Erbrecht, Mediation, Steuerrecht 11783

Dannheisser Poley & Carballo 20148 Hamburg Erbrecht, Familienrecht, span. Immobilienrecht 11770

Graef Rechtsanwälte 20149 Hamburg Entertainment Law, Medienrecht 11778

Ruge Krömer 22085 Hamburg Arbeitsrecht 11804

Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht 30459 Hannover Internetrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht 11792

Dehne Ringe Grages Bolte 31137 Hildesheim Arbeitsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht 11775

Liebelt - Ulbrich - Großkelwing - 31666 Bückeburg Erbrecht, Strafrecht, Zivilrecht 11772Böllert - Staunau - Grass

Koltze, Rose & Partner 37073 Göttingen Baurecht, Mietrecht, Nachbarrecht 11795

Dr. Obst & Hotstegs 40479 Düsseldorf Beamten- und Disziplinarrecht 11774

Frey, Schäfer, Brandt 50931 Köln Mietrecht, Zivilrecht 11773

Busse & Miessen Rechtsanwälte 53111 Bonn Medizinrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht 11787

Binnewies Rechtsanwälte 59581 Warstein Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht 11769Steuerberater GbR

Brennecke & Partner 76137 Karlsruhe alle Rechtsgebiete 11782

Prof. Dr. Fricke & Coll - 84034 Landshut Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht 11776Rechtsanwälte

Dr. Kreuzer & Coll 90402 Nürnberg internat. Recht, Wirtschaftsrecht 11771

Baumann Rechtsanwälte 97072 Würzburg Verwaltungsrecht 11768

Mariscal & Asociados E 28001 Madrid Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht 11780(Spanien)

Page 103: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

Kanzlei Rechtsanwalt/ Anschrift Telefon E-mailRechtsanwältin Fax Website

Baur & Klein, P.A. Thomas Baur, 100 North Biscayne Boulevard, T +1 305 3773561 [email protected] at Law J.D., M.C.L., J.C.B., B.C.S. 21st Floor - New World Tower F +1 305 3714380 www.worldwidelaw.com

Miami, Florida 33132, USA

Murchison & Cumming Friedrich W. Seitz, J.D. 801 South Grand Ave. T +1 213 6301000 [email protected] LA, California 90017, USA F +1 213 6236336 www.murchisonlaw.com

Pryor Cashman LLP Jürgen R. Ostertag 7 Times Square, New York T +1 212 3260871 [email protected] York 10036-6569 USA F +1 212 7986329 www.pryorcashman.com

Schenk & Associates, Stephan W. Schenk, J.D. 999 Brickell Avenue, Suite 820 T +1 305 4442200 [email protected] Counselors at Law Miami, Florida 33131, USA F +1 305 4442201 www.schenk-law.comEMW Law LLP RA Greg Davidian Solicitor 7th Floor, 88 Kingsway T +44 207 4054440 [email protected]

(England und Wales) GB-London WC2B 6AA F +44 207 4054222 www.emwllp.com

Field Fisher Waterhouse RAin 35 Vine Street T +44 207 8614000 [email protected] Vicky Donata Reinhardt GB-London EC3N 2AA F +44 207 8614084 www.ffw.com

Fladgate LLP RA Alex Kaufmann LL.M. 16 Great Queen Street T +44 203 036 7357 [email protected] WC2B 5DG F +44 203 036 7857 www.fladgate.com

GEBAUER STEIN RA Oliver Stein 3, avenue de la Forêt Noire T +33 3 90221300 [email protected]älte Avocats RA Ralf Gebauer BP 10067, F +33 3 88240263 www.lexloi.eu

F-67002 Strasbourg Cedex

PDGB RAin Nicola Kömpf 174, avenue Victor Hugo T +33 1 44052121 [email protected]été d'Avocats Avocat Associé F-75116 Paris F +33 1 44052105 www.pdgb.com

hw&h Avocats & RAin Béatrice Deshayes 39, rue Pergolèse T +33 1 45012935 [email protected]älte F-75116 Paris F +33 1 45016447 www.hwh.eu

(Sprachkenntnisse erforderlich)

Morvilliers, Sentenac RA Nicolas Morvilliers 18, rue Lafayette T +33 5 62275050 [email protected] Toulouse F +33 5 62275052 www.msgw.com

RAin / Avocat à la Cour RAin Alexandra de 48, rue Sainte-Anne T +33 1 44553434 [email protected] Paris Brossin de Méré F-75002 Paris F +33 1 44553435 www.orange.fr

SCP Paetzold Associés RA Dr. Carsten Heisig 18, rue de Tilsitt T +33 1 43181820 [email protected] Paris F +33 1 43181829 www.paetzold-paris.com

Weil & Associés RAin Patricia Vincent 26, avenue de la T +33 1 44159898 [email protected] à la Cour Grande Armée F +33 1 44159899 www.weil-paris.avocat.fr

F-75017 Paris

Weiland & Partenaires RA Thomas Hoffmann 5, rue des Ursins T +33 1 53108960 [email protected] F-75004 Paris F +33 1 53108959 www.weiland-rechtsanwaelte.deAvocats à la Cour

Lainé & Cie. RAin Dr. Konstanze Südwestkorso 1 T +49 30 88927430 [email protected] (Tätigkeit mit D-12161 Berlin F +49 30 88927440 www.avolegal.defrz. Recht, frz. Mandate)

Del Torro-Franco- RAin Dr. iur. Ulrike Viale Venezia, 2 T +39 0432 603862 [email protected] & Partners Christine Walter I-33100 Udine F +39 0432 526237 ww.walter-ra.eu

(Sprachkenntnisse erforderlich)

Diego-Deboni-Ferletic: Avvocato Corso Verdi 96 T +39 0481 30275 [email protected] Dr. Alessandro Deboni I-34170 Gorizia F +39 0481 532969 www.ddfavvocati.eu

Dolce Lauda RA Dr. Carlo Malossi LL.M. Corso Canagrande 23 T +39 059 225578 [email protected] Modena F +39 059 210554 www.dolce.de

Studio Legale Agnoli e RA & Avvocato Via Serbelloni 14 T +39 02 76390244 [email protected] Dr. Stephan Grigolli I-20122 Mailand F +39 02 76020553 www.agnoli-giuggioli.it

FIFIS RECHTSANWÄLTE RA Antonios N. Fifis Odos Dimokritou 24 T +30 210 3633 522 [email protected] Athen F +30 210 3633 523 www.fifis.gr

stellenmarkt

anwaltsblatt karriere / 103

Wahlstationen Ohne Fremdsprachen geht es nicht mehr: Egal, ob bei europäischen Kartell-verfahren oder bei der Scheidung einer deutsch-italienischen Ehe. Wer beimReferendariat eine Station im Ausland machen will, sollte an Anwälte denken.Anwaltsblatt Karriere hat Kanzleien in den USA, Großbritannien, Frankreich,Italien und Griechenland gefragt, wer deutsche Referendare in der Station aus-bildet. Alle Anwälte sind Mitglieder im Deutschen Anwaltverein ihres Landes.

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104 / anwaltsblatt karriere

autorena

Franz Peter Altemeier ist Rechtsanwaltund Mitglied der Redaktion AnwaltsblattKarriere. Er ist Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins.

Jacqueline Bräuer ist Assessorinund Leitende Justiziarin bei der AllianzVersicherungs-AG in München.

Jochen Brenner ist Journalist in Hamburg.

Corinna Budras ist Redakteurin beider Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Frank Christiansen ist Redakteur beider Deutschen Presse-Agentur (dpa)in Düsseldorf.

Dr. jur. Justus von Daniels ist Autoraus Berlin und arbeitet zur Zeit in den USA.Er veröffentlicht u.a. im Tagesspiegel.

Martin Dommer ist freier Journalist undschreibt u.a. für die F.A.Z., Die Zeit undSpiegel Online. Er arbeitet als Fernsehautorfür den NDR.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwaltin Kiel, ist Präsident des DeutschenAnwaltvereins.

Dr. Ulrike Guckes ist Rechtsanwältin undMitglied der Redaktion Anwaltsblatt Karriere.Sie ist Geschäftsführerin des DeutschenAnwaltvereins.

Jördis Harbeck ist Associate bei LinklatersLLP Frankfurt am Main und schreibt regel-mäßig für Anwaltsblatt Karriere.

Markus Hartung ist Rechtsanwalt undVorsitzender des Berufsrechtsausschussesdes Deutschen Anwaltvereins sowie Direktordes Bucerius Center on the Legal Professionan der Bucerius Law School.

Dr. h.c. Renate Jaeger ist ehemaligeRichterin am Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte und als unabhängigeSchlichterin bei der Schlichtungsstelle derRechtsanwaltschaft in Berlin tätig.

Dr. Nicolas Lührig ist Rechtsanwalt undleitet die Redaktion Anwaltsblatt Karriereund Anwaltsblatt. Er ist Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins und Mitglied derHauptgeschäftsführung des DAV.

Roland Mittelhammer ist Rechtsanwaltund Fachanwalt für Transport- undSpeditionsrecht. Er ist Vorsitzender derArbeitsgemeinschaft Transport- undSpeditionsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Arno Schubach ist Rechtsanwalt undMitglied im Vorstand des Deutschen Anwalt-vereins und Vorsitzender des Versicherungs-rechtsausschusses des DeutschenAnwaltvereins.

Susanne Schröder ist Rechtsanwältin undVorsitzende des Ausschusses Ausländer-und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Dr. Anja Pitzal, geb. Tyzak, ist Richterin inHamburg. Sie veröffentlichte seit dem Start-heft im Mai 2007 in Anwaltsblatt Karriere.

Ulrich Volk ist Rechtsanwalt und Notar. Erist Vorstandsmitglied des LandesverbandsHessen im Deutschen Anwaltverein.

Impressum Anwaltsblatt Karriere

Herausgeber Deutscher Anwaltverein e.V.,Littenstr. 11, 10179 Berlin (Mitte),T 030-72 61 52-0, F -191,[email protected]

Redaktion Dr. Nicolas Lührig (Leitung),Dr. Ulrike Guckes, Franz Peter Altemeier, RechtsanwälteRedaktionelle Mitarbeit: Sophia Katharina Zimmer,Nora Zunker, Lisa GutGrafik Eggers + Diaper, Potsdam

Verlag Deutscher Anwaltverlagund Institut der Anwaltschaft GmbHWachsbleiche 7, 53111 Bonn,T 0228 / 919 11-0, F -23,[email protected]

Anzeigen ad Sales & Services,Ingrid A. Oestreich,Pikartenkamp 14, 22587 Hamburg,T 040 / 86 62 84-67, F [email protected].

Druck L.N. Schaffrath GmbH & Co KG,Marktweg 42-50, 47608 Geldern;Booklet: Spreedruck, Berlin

Erscheinungsweise halbjährlich, Mai / November.Bezugspreis Heft 5 Euro zzgl. Versandkosten.Bestellungen Über jede Buchhandlung und beim Verlag.

FotonachweisePeter Adamik: Titel, S. 38, 40, 42Franz Brück: S. 48, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 65Andreas Burkhardt: S. 62, 63Matthias Cantow: S. 56Martin Fengel: S. 106Ina Schoof: S. 14, 17, 18photocase.com: S. 10, 11privat: S. 12, 28, 29, 30, 31, 76, 92elektraVisions: S. 19istockphoto: S. 3, 20, 23, 24, 25, 26, 27, 28,30, 32, 34, 46, 79, 80, 86, 88, 89, 94S. 44 © Schlichtungsstelle

Zuschriften Für die Redaktion bestimmte Zuschriften sindnur an die Adresse des Herausgebers zu richten. Honorarewerden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gezahlt.

V.i.S.d.P. für den redaktionellen Teil: Dr. Nicolas Lührig,Anschrift des Herausgebers;für Anzeigen: Ingrid A. Oestreich, Anschrift Anzeigen.

Copyright Alle Urheber-, Nutzungs- und Verlagsrechtesind vorbehalten. Das gilt auch für Bearbeitungen vongerichtlichen Entscheidungen und Leitsätzen. DerRechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oderähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertungausdrücklich der Einwilligung des Herausgebers.

ISSN 1864-4236

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gewinnspiel

anwaltsblatt karriere / 105

gFrage: Bei welcher mündlichenVerhandlung im Strafverfahren tragenRichter und Anwälte keine Roben?

Anwaltsblatt Karriere verlost unterallen Einsendern, die die Preisfragerichtig beantworten, tolle Preise fürKanzleistart und Entspannung.

1. PreisKindle Touch 3G und Netzteil

weitere Preise10 DAV-Ratgeber, 13. Auflage(geplanter Erscheinungstermin Frühjahr 2013)

Ihre Antwort senden Sie bitte an: AnwaltsblattKarriere - Gewinnspiel, Littenstraße 11,10179 Berlin oder per E-Mail an [email protected].

Achtung: Einsendeschluss ist der31. Dezember 2012.

Die Gewinner werden voraussichtlich imFebruar 2013 benachrichtigt. Wir berück-sichtigen nur Einsendungen mit vollständigerpostalischer Anschrift. Der Rechtsweg istausgeschlossen.

Mitarbeiter des Deutschen Anwaltvereinsund des Deutschen Anwaltverlags dürfennicht teilnehmen.Die Antwort auf die letzte Preisfrage lautete:3 Fachanwaltsbezeichnungen darf einAnwalt/eine Anwältin maximal führen.Der Gewinner des letzten Preisrätsels istK. Jolly aus Hannover.

LeserbriefeGewinn-spiel

Wir haben unsere Leser gefragt, warum sieAnwaltsblatt Karriere lesen…

… weil ich so wichtige Einblicke vor allem in die Arbeitswelt erhalte, die im Studiumoft zu kurz kommen. (Studentin Regensburg)

… weil mir sowohl die Klausur- und Studienverlaufs-Tipps als auch die Stellenan-zeigen fehlen würden. (Student Bochum)

… weil es sehr informativ ist, Mut macht (im Hinblick auf Job-Situation). (Student Berlin)

… weil ich derzeit Referendar bin und ich mich schon jetzt mit potentiellen Arbeit-gebern vertraut machen möchte. (Referendar Düsseldorf)

… weil es Vorfreude auf den späteren Beruf macht. (Student Bayreuth)

… weil ich auf die kompakt zusammengefassten praxisbezogene Informationennicht verzichten will. (Studentin Frankfurt am Main)

… weil es mir eine große Bandbreite an nützlichen Informationen liefert.(Referendar Düsseldorf).

… weil es die besten Infos rund ums Thema „Anwalt werden – Anwalt sein“ enthält.(Studentin Bochum)

… weil ich dort viele interessante Anzeigen und Artikel finde, die in der Ausbildungnicht gelehrt werden. (Referendarin Frankfurt am Main)

… weil sie informative Berichte enthält und die Aktenvorträge eine gute Vorbereitungfür das anstehende Referendariat sind. (Studentin Bochum)

… weil man viele Einblicke in das Leben der Juristen gewinnt und viele nützlicheInformationen sammeln kann. (Studentin Potsdam)

… weil der Blick nach vorne wichtig ist. (Student Trier)

… weil es einen angenehmen Optimismus verbreitet. (Referendar Hamm)

… weil es eine sehr interessante und bereichernde juristische Lektüre ist.(Referendarin Celle)

… weil ich up-to-date bleiben möchte. (Student Münster)

… weil es immer einen Überblick über die aktuellen Strömungen am Arbeitsmarktgibt. (Referendar Frankfurt am Main)

… weil es sowohl studien- als auch karriererelevante Fragen verständlich und unter-haltsam beantwortet. (Student Tübingen)

Page 106: Anwaltsblatt Karriere 2/2012

106 / anwaltsblatt karriere

schlussplädoyers

Georg M. Oswald ist erfolgreicherAnwalt. Und er ist ein erfolgreicherSchriftsteller. Er veröffentlichte Romaneund Erzählungen (am bekanntesten:„Alles was zählt“, inzwischen als Ta-schenbuch bei „rororo“ erschienen) –oft mit juristischem Hintergrund. Under schreibt regelmäßig die Kolumne„Wie war dein Tag, Schatz?“ für dieFrankfurter Allgemeine Zeitung.Die Liste seiner Literaturpreise istbeeindruckend. Sein neuer Roman„Unter Feinden“ ist Anfang des Jahresbeim Piper Verlag erschienen und spieltin München. Er kennt die Stadt gut,denn es ist seine Geburtsstadt. //

Georg M. Oswald ist Rechtsanwalt.

Ich habe Jura studiert, weil….

… ich was Vernünftiges lernen wollte.

Ich bin Anwalt geworden, weil….

… ich keinen Chef haben wollte.

Ich bin in zehn Jahren noch Anwalt, weil….

… es im wahrsten Sinn des Wortes ein freier Beruf ist.

Mit Jura kann man….

… besser verstehen, wie unsere Gesellschaft tickt.

Ein Tipp für den Start in den Beruf…..

… folgen Sie Ihren Neigungen, nicht dem, was man angeblichtun muss.

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