AUS DER ARBEIT DER KAMMER - ptk-saar.de · Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 50,...

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DER PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDES JULI 2013 MITTEILUNGEN DER KAMMER 1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterversammlung der PKS _____________ 16 Berufung in die Sachverständigenkommission ___________________________________________ 18 Bosenberg Kliniken: Als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie anerkannt _______ 18 10 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013 _____________________________________________20 KJP OASE – Hilfe für Kinder u. Jugendliche psychisch u. körperlich schwer erkrankter Eltern _____30 BPTK Kompromiss zur Mindestquote: Blockade von 276 Praxissitzen verhindert __________________ 34 Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaft ______________________ 34 BPtK-Symposium zum neuen DSM-V____________________________________________________ 35 PIA Nachwahl im PiA-Ausschuss____________________________________________________________ 33 ANGESTELLTE Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“ _______________________ 28 Psychologische Hilfen für Zuwanderer durch das DRK im Saarland ________________________ 29 RECHTLICHES Gilt das Patientenrechtegesetz auch für Tätigkeiten im Reha-Bereich? ______________________ 26 Veranstaltungskalender _______________________________________________________________________ 38 KV-ANGELEGENHEITEN Ausschreibung von Kassensitzen _______________________________________________________ 20 Kommentar zur Bedarfsplanung ________________________________________________________ 21 KV Connect und KV Safe-Net ___________________________________________________________ 21 MITGLIEDER Wir gratulieren: Runde Geburtstage _____________________________________________________ 23 Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013 _______________________________ 24 Mitglieder fragen, der Kammervorstand antwortet _______________________________________ 24 NIEDERGELASSENE Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstandslage und Reformbestrebungen _____ 22 AUS DER ARBEIT DER KAMMER Großes Interesse an der Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz _________________________ 6 Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013 _____________________________________ 8 Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen im Gemeinsamen Beirat ________ 8 Meinungsaustausch Ausbildung – Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform _______ 9 7. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates ___________________________________ 10 Berufständische Versorgung – Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes __________ 11 Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums_____________________________ 12 Kammerfinanzen und Mitgliederzahl: Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach 9½ Jahren _____ 13 Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format _______________ 15 50

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DER PSYCHOTHERAPEUTENK AMMER DES SA ARL ANDES

JULI 2013

MITTEILUNGEN DER KAMMER1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterversammlung der PKS _____________ 16Berufung in die Sachverständigenkommission ___________________________________________ 18Bosenberg Kliniken: Als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie anerkannt _______ 1810 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013 _____________________________________________ 20

KJPOASE – Hilfe für Kinder u. Jugendliche psychisch u. körperlich schwer erkrankter Eltern _____ 30

BPTKKompromiss zur Mindestquote: Blockade von 276 Praxissitzen verhindert __________________ 34Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaft ______________________ 34BPtK-Symposium zum neuen DSM-V____________________________________________________ 35

PIANachwahl im PiA-Ausschuss ____________________________________________________________ 33

ANGESTELLTEArbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“ _______________________ 28Psychologische Hilfen für Zuwanderer durch das DRK im Saarland ________________________ 29

RECHTLICHESGilt das Patientenrechtegesetz auch für Tätigkeiten im Reha-Bereich? ______________________ 26

Veranstaltungskalender _______________________________________________________________________ 38

KV-ANGELEGENHEITENAusschreibung von Kassensitzen _______________________________________________________ 20Kommentar zur Bedarfsplanung ________________________________________________________ 21KV Connect und KV Safe-Net ___________________________________________________________ 21

MITGLIEDERWir gratulieren: Runde Geburtstage _____________________________________________________ 23Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013 _______________________________ 24Mitglieder fragen, der Kammervorstand antwortet _______________________________________ 24

NIEDERGELASSENEDas Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstandslage und Reformbestrebungen _____ 22

AUS DER ARBEIT DER KAMMERGroßes Interesse an der Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz _________________________ 6Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013 _____________________________________ 8Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen im Gemeinsamen Beirat ________ 8Meinungsaustausch Ausbildung – Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform _______ 97. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates ___________________________________ 10Berufständische Versorgung – Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes __________ 11Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums_____________________________ 12Kammerfi nanzen und Mitgliederzahl: Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach 9½ Jahren _____ 13Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format _______________ 15

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2 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie halten unsere Jubiläums-ausgabe – die 50. Ausgabe des FO-RUM – in Ihren Händen. Das Redak-tionsteam möchte die Gelegenheit dazu nutzen, einen kleinen Rückblick zur „Geschichte“ des FORUM vor-anzustellen und hat dazu Auszüge aus der Ausgabe I gewählt. Der 1. Kammervorstand unter dem Vorsitz von Ilse Rohr hatte sich für die He-rausgabe eines eigenen offi ziellen Mitteilungsorgans einerseits aus Kostengründen, andererseits aus inhaltlichen Gründen entschieden: „Auf diese Weise werden Sie mit allen wichtigen Informationen Ihrer Kammer versorgt und können dar-über hinaus die saarländische Psy-chotherapeutenlandschaft in ihrer Vielfalt kennenlernen“ (Zitiert aus dem Vorwort von I. Rohr).

Neunundvierzig FORUM-Ausgaben später glaubt der amtierende Vor-stand sagen zu können, dass das FORUM und seine „Macher“ diesem Anliegen in den vergangenen zehn Jahren nachgekommen und treu ge-blieben sind. Die Rückmeldungen,

die der Vorstand von Ihnen als Leser in den zurückliegenden Jahren er-halten hat, haben uns in der Fortfüh-rung und Kontinuität der Herausga-be bestärkt. Das äußere Gesicht des FORUM und der Umfang der Aus-gaben haben sich zwar mehrfach – nach unserer Einschätzung positiv – gewandelt, dem inhaltlichen Auf-trag ist das Redaktionsteam (seit 2010 verfügen wir auch über ein Re-daktionsstatut) stets treu geblieben – auch wenn es zugegebenermaßen wirklich Arbeit macht, sind wir in der Endredaktion, die meist, nicht zu-letzt aus Gründen der Aktualität, auf „den letzten Drücker“ erfolgt, recht zufrieden.

Bei Interesse fi nden Sie alle Ausga-ben des FORUM als e-book-Versio-nen auf unserer Website (www.ptk-saar.de unter „Kammer/FORUM“).Eine weitere Besonderheit betrifft den Inhalt dieses Jubiläumsfo-rums: 2013 ist nicht nur Wahljahr in der Bundespolitik sondern auch in der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Mit der 1. Wahlbe-kanntmachung in diesem FORUM gibt die PKS, den Regelungen unse-

res Heilberufegesetzes (SHKG) und der Wahlordnung der PKS folgend, die weitere Handlungskompetenz der Kammerwahl in die Hände des Wahlleiters Herrn Wolfgang Be-cker, Richter a.D. am Amtsgericht und seines Stellvertreters Herrn Dr. Gero Bieg, Präsident des Amtsge-richts. Der Wahlkalender in dieser Ausgabe soll Ihnen einen Überblick über den weiteren Ablauf der Wahl bieten. Eine Erläuterung des Wahl-verfahrens selbst werden wir Ihnen zeitnäher zur Wahl im kommenden FORUM geben.

Nun zur 50. Ausgabe: Der deutlich breitere Umfang des FORUM zwingt auch im Editorial zu Begrenzung und Auswahl der Hinweise auf die vorliegende Ausgabe. Die 1. Ausga-be war mit 8 Seiten incl. Deckblatt noch verhältnismäßig dünn, die bis-lang „dickste“ Nummer war die 49 als Ausgabe mit 44 Seiten. Seite 1 (Deckblatt) und Seite 2 der 1. Ausga-be drucken wir hier als Rückblick und Erinnerung ab. Wie gewohnt berich-ten wir in der Rubrik „Aus der Arbeit der Kammer“ zu einer Reihe von Ver-anstaltungen mit sehr unterschied-

EDITORIAL

von links: Inge Neiser, Katja Klohs-Eberle, Irmgard Jochum, Bernhard Morsch, Michael Schwindling, Maike Paritong

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lichen Themen, die im vergangenen Quartal von vielen Kammermitglie-dern besucht wurden.

Zum ersten Sachthema: Gegenwär-tig wird innerhalb des Berufsstandes das Gutachterverfahren diskutiert. Die Diskussion ist überfällig und berechtigt, da das Gutachterver-fahren wie die Autoren Inge Neiser und Michael Antes in ihrem Artikel „Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstand und Reform-bestrebungen“ es formulieren, „per se natürlich einen Zweifel an der Fachkompetenz des Behandlers“ (Zi-tat ebenda) bedeutet und damit am Selbstverständnis eines ganzen Be-rufsstandes rührt.

Lesen Sie in den Beiträgen unse res Kammermitglieds Wolf B. Emming-haus sowie Bozena Schmidt über „Integration, Anerkennung und Kar-riere. Psychische Anstrengung und psychologische Hilfen für Zuwande-rer/innen durch das Deutsche Rote Kreuz im Saarland“ von den spe-ziellen psychotherapeutischen Kom-petenzen, die in der Arbeit mit Mig-ranten erforderlich sind, da bspw. Kulturspezifi ka bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen, un-terschiedliche kulturell bedingte Aus-drucksformen von Symptomen und auch Unterschiede im theoretischen und praktischen Zugang zu psycho-therapeutischer Behandlung und

psychologischer Beratung beachtet werden müssen.

Einen dritten und letzten Hinweis möchten wir geben auf das Inter-view, das Katja Klohs-Eberle mit Ire-ne Zerfaß, Dipl. Sozialarbeiterin und Leiterin der Sozialen Dienste, sowie Petra Scherschel, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A. und Ansprech-partnerin für das Projekt OASE zum leider immer noch zu wenig beach-teten Thema „Hilfe und Unterstüt-zung für Kinder und Jugendliche psychisch und körperlich schwer er-krankter Eltern“ geführt hat.

Das Redaktionsteam wünscht Ihnen wie immer eine spannende Lektüre und hofft, dass das FORUM weiter-hin gerne gelesen wird. Wir laden Sie weiter dazu ein, sich mit der Ein-reichung von Beiträgen oder Leser-briefen am FORUM zu beteiligen.

Das Redaktionsteam

Sitz der Geschäftsstelle der PKS in der Scheidter Straße 124 (Erdgeschoss) in Saarbrücken: Hier fi nden neben den Sitzungen des Vorstands, der Vertreterversammlung und der Ausschüsse auch Veranstaltungen für Kammermitglieder statt

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6 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

die Behandlung wesentlichen Um-stände wie insbesondere die Diag-nose, die voraussichtliche gesund-heitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergrei-fenden Maßnahmen.

Aufklärungspfl ichten (§ 630 e, BGB) werden als sog. „Selbstbestim-mungsaufklärung“ defi niert und ver-pfl ichten den Behandelnden dazu, den Patienten über sämtliche für sei-ne Einwilligung in die Behandlung wesentlichen Umstände aufzuklären. Hierzu zählen u.a. die Aufklärung über die Art, den Umfang und die Durchführung der Behandlung, die zu erwartenden Folgen und Risiken, die Eignung und die Erfolgsaussichten der Behandlung sowie Belastungen, Risiken oder Heilungschancen, die mit der Behandlung verbunden sein können. Zu beachten ist außerdem, dass die Aufklärung für den Patien-ten verständlich sein muss, mündlich durch den Behandelnden selbst und so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann. Die Aufklärung soll den Patien-ten in die Lage versetzen, „selbstbe-stimmt“ darüber zu entscheiden, ob er das Risiko einer Behandlung ein-gehen möchte oder nicht. Dies gilt im Bereich KJP auch für beide getrennt lebenden Elternteile, wenn sie ein ge-meinsames Sorgerecht haben.

Einwilligungsfähigkeit: Vertieft wid-me te sich M. Schauer auch der Frage der Einwilligungsfähigkeit (§ 630 d, BGB), die von der sog. „natürlichen Einsichtsfähigkeit“ des Patienten in die Behandlung abhängig ist. Die Frage der Einwilligungsfähigkeit bei fehlender oder eingeschränkter Ein-sichtsfähigkeit in die Behandlung stellt sich sowohl bei Minderjährigen

Am 22.05.2013 haben an der 2. Ver-anstaltung zum Patientenrechtege-setz wie schon beim ersten Mal im November 2012 fast 40 Kammer-mitglieder teilgenommen. Der Vor-stand freut sich, dass das Konzept der „kleinen“ Abendveranstaltungen zu aktuellen Themen der Berufsaus-übung bei den Kammermitgliedern großen Anklang fi ndet und wird in diesem Format gerne weitere Fort-bildungen anbieten.

Rechtsanwalt Manuel Schauer er-läuterte zunächst den Teilnehmern in seinem sehr anschaulichen Vortrag die Besonderheiten, die für Patienten und Behandler mit Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes über die bislang bestehenden Regelungen hinaus zu beachten sind. B. Morsch stellte in seinem Vortrag für den Aus-schuss Berufsordnung den Bezug zur geltenden Berufsordnung her, deren Überarbeitung und Anpassung an das Patientenrechtegesetz in einigen Punkten unumgänglich ist. Neben den „vertragstypischen“

Pfl ichten, die sich aus dem Behand-lungsvertrag, als zentralem Bestand-teil für die Kodifi zierung des Patien-tenrechtegesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über die Ein-führung der Paragraphen 630 a bis 630 h ergeben, ging M. Schauer zu-nächst besonders ein auf die Bedeu-tung der Information und Aufklärung der Patienten durch den Psychothe-rapeuten vor Beginn der Behandlung sowie bei geändertem Vorgehen im Behandlungsverlauf. Dabei erläuter-te er auch den Unterschied, den der Gesetzgeber zwischen Informations- und Aufklärungspfl ichten gemacht hat.

Informations- und Aufklärungs-pfl ichten, Einwilligung und Ein-willigungsfähigkeit

Informationspfl ichten (gem. § 630 c, BGB) sind am ehesten als „therapeu-tische Aufklärung“ im Sinne einer sog. „Sicherungsaufklärung“ zu ver-stehen und beinhalten sämtliche für

AUS DER ARBEIT DER KAMMER

Großes Interesse an der Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 7(i.d.R. geht man bei Kindern und Jugendlichen von fehlender Ein-sichtsfähigkeit unterhalb des 15. Lebensjahres aus) als auch bei Er-wachsenen (etwa chronisch schwer und oder akut Kranke oder alte Menschen). In den Fällen fehlender Einwilligungsfähigkeit in die Be-handlung ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten oder der recht-lichen Betreuer vor Behandlungs-beginn zwingend einzuholen.

Dokumentationspfl ichten und Einsichtsrechte

Ein weiterer Schwerpunkt waren die Änderungen, die sich für die Doku-mentationspfl ichten (§ 630 f, BGB) des Behandlers und die Einsichts-rechte (§ 630 g, BGB) des Patienten in seine Behandlungsdokumentation ergeben.

Dokumentationspfl ichten: Der Be-handelnde ist lt. BGB verpfl ichtet, „zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusam-menhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigun-gen und Änderungen von Eintragun-gen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprüng-lichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Der Behandelnde ist außerdem verpfl ich-tet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentli-chen Maßnahmen und deren Ergeb-nisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersu-chungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkun-gen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen“ (§ 630 f, BGB).

Einsichtsrechte: Dem Patienten ist „auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsicht-nahme nicht erhebliche therapeuti-sche oder sonstige erhebliche Grün-de entgegenstehen“ (§ 630 g, BGB).

Die gesetzgeberische Regelung, wonach ausnahmslos alle patien-tenbezogenen Aufzeichnungen des Psychotherapeuten, die er im Rah-men der Behandlung anfertigt, Teil der Dokumentation sind und damit dem Einsichtsrecht seines Patienten unterliegen, ist in der Profession auf Widerspruch gestoßen, zumal die Berufsordnung hier eine andere Re-gelung vorsieht: Die geltende Berufs-ordnung der Psychotherapeuten dif-ferenziert zwischen sog. objektiven und subjektiven Daten. Sie regelt, dass die „Einsichtnahme in persön-liche Aufzeichnungen der Psycho-therapeutin/des Psychotherapeuten über seine emotionalen Erlebniswei-sen im Rahmen des therapeutischen Geschehens (subjektive Daten) ... verweigert werden“ kann (§ 11 Abs. 3 BO der PKS). Nun wird kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen subjektiven und objektiven Daten gemacht und der Gesetzgeber sieht nach dem Patientenrechtege-setz eine solche Einsichtsverweige-rung sehr kritisch und formuliert dies in der Begründung des Gesetzestex-tes wie folgt:

„Niederschriften über persönliche Eindrücke oder subjektive Wahrneh-mungen des Behandelnden betref-fend die Person des Patienten sind dem Patienten grundsätzlich offen zu legen. Ein begründetes Interesse des Behandelnden an der Nichtof-fenbarung solcher Aufzeichnungen ist, in Abwägung zu dem Persönlich-keitsrecht des Patienten, im Regelfall nicht gegeben. Auch hier kommt es aber auf die Umstände im Einzelfall an.“ (Begründung zum Gesetzent-wurf S. 40/41)

Es wird also im Einzelfall die Ent-scheidung zu treffen und ent-sprechend zu begründen sein, wann und welche „erheblichen therapeutischen oder sonstigen er-heblichen Gründe“ der Einsicht-nahme durch den Patienten ent-gegenstehen.

Diskussion

Bereits während der Ausführungen sowie im Anschluss an die Präsen-tationen diskutierten die Teilnehmer mit den Mitgliedern des Vorstands und des Ausschusses Berufsordnung ausführlich über die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung auf den Berufsalltag. Dabei war von beson-derem Interesse, wie die geänderten Informations- und Aufklärungsrechte sich in der Praxis umsetzen lassen.

An die Teilnehmer wurden konkrete Beispiele für eine Patienteninformati-on sowie ein Merkblatt zu den Neue-rungen des Patientenrechtegesetzes für Psychotherapeuten ausgegeben. Mit einer offenen spannenden Frage aus dem Publikum nach dem Gül-tigkeitsbereich des Patientenrechte-gesetzes in den unterschiedlichen Arbeitskontexten (Praxis, Kranken-haus, Rehabilitation, Beratung) hat sich die Kammer im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung be-schäftigt.

Lesen sie unter der Rubrik Rechtli-ches in dieser Ausgabe des FORUM den gesonderten Artikel zum Thema.

Für den Ausschuss Berufsordnung

Bernhard Morsch

FORUM

8 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

Kollegialer Austausch beim Neumitgliedertreffen 2013

Knapp die Hälfte der 27 Mitglieder, die wir im Jahr 2012 und 2013 als Neumitglieder in der Psychothera-peutenkammer begrüßen durften, waren der Einladung zu einer Infor-mationsveranstaltung in den Räu-men der Geschäftsstelle am 23. Mai gefolgt.

Nach einer Vorstellungsrunde sowohl der Mitglieder als auch des Vorstands und der Geschäftsstelle wurden Fra-gen rund um die Arbeit und Aufgaben der Kammer, berufspolitische The-men, Pfl ichten und Rechte, Fort- und Weiterbildung u.a. diskutiert. Irmgard Jochum appellierte an die Kollegen und Kolleginnen, sich in der Kam-merarbeit zu engagieren. „Mit Ihrer Approbation sind Sie Pfl ichtmitglied

in der Kammer – da haben Sie keine Wahl. Sie haben aber die Wahl, die-se Mitgliedschaft zu nutzen, um die wichtige Arbeit der Kammer mitzuge-stalten und sich bei einem der vielen spannenden Themen einzubringen!“, so Irmgard Jochum.

Natürlich stießen auch Fragen nach Praxisneugründung, Kassenzulas-sung und die Arbeit als Angestellte/r auf großes Interesse. Die Mitglieder des Vorstands und die Leiterin der Geschäftsstelle konnten ihrerseits viele Anregungen aus der lebhaften Diskussion aufnehmen – so z.B. das Interesse an Interaktiver (Online-)Fortbildung oder aber Fragen und Probleme bei der Gründung einer Privatpraxis.

Die große Resonanz auf die Einla-dung zu dieser Veranstaltung, die spannende Diskussion und schließ-lich auch der angenehme, kollegiale Austausch haben uns gefreut und darin bestärkt, die Tradition dieser wichtigen und für die neuen Mitglie-der der Kammer sehr hilfreichen Ver-anstaltung fortzusetzen.

Maike Paritong

Kontroverse Diskussionen und einvernehmliche Planungen im Gemeinsamen Beirat der ÄKS und der PKS

Nachdem im Februar 2013 turnus-mäßig der Wechsel im Vorsitz durch die Neuwahl von Inge Neiser, Vize-präsidentin unserer Kammer, bestä-tigt wurde, fand am 05.06.2013 die Sitzung des gemeinsamen Beirates erstmalig in den Räumen unserer Geschäftsstelle statt.

Schwerpunktthema dieser Sitzung war die Planung einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung. Auszug aus dem Protokoll: „Grundsätzlich begrüßen die Beiratsmitglieder die Idee, Veranstaltungen mit Quer-schnittsthemen anzubieten, die auch für mehrere Berufsgruppen inner-halb der Ärzteschaft (z.B. Hausärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemein-mediziner, Gynäkologen etc.) inter-essant sein könnten.“

Im Verlauf der Diskussion, bei der mehrere Themenvarianten ange-dacht wurden, einigten sich die Teil-nehmer auf die Durchführung einer

Fortbildungsveranstaltung im Be-reich der Betreuung von Kindern mit erkrankten Eltern und legten fol-genden Arbeitstitel fest: „Betreuung,

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Meinungsaustausch Ausbildung – Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsreform

Die Kammer hatte am 06.06.2013 die Vertreter aller saarländischen Aus-bildungsinstitute sowie der Hoch-schulen (Universität des Saarlandes – UDS, Fachbereich Psychologie und Hochschule für Technik und Wirt-schaft – HTW, Fachbereich Sozialwis-senschaften) zum 4. Meinungsaus-tausch Ausbildung eingeladen.

Der Vorstand wollte die Diskussion zum Sachstand der Ausbildungsre-form nicht ohne die PiA führen und nahm dazu auch die vier Psycho-therapeutInnen in Ausbildung als PiA-Vertreter ihrer Ausbildungsinsti-tute sowie den PiA-Ausschuss in den Ladungskreis auf. Es waren neben Vorstand und Ausschussmitgliedern

Vertreter aller Ausbildungsinstitute zum Meinungsaustausch gekommen sowie je ein PiA-Vertreter. Die Teil-nehmer bedauerten einvernehmlich, dass seitens der Hochschulen kein Vertreter anwesend war. Die Kam-mer kündigte deshalb eine geson-derte Kontaktaufnahme zu den Hoch-schulen an.

Themenschwerpunkte des 4. Mei-nungsaustauschs waren Sachstands-meldungen aus den Ausbildungs-instituten, Rückmeldung über den Umgang mit dem Konsenspapier zur praktischen Tätigkeit sowie der Sach-stand um die Ausbildungsreform.

Rückmeldungen der Ausbildungsinstitute

Rückmeldungen der Ausbildungs-institute erfolgten über die Bewer-bungssituation und den Umgang mit der ungelösten Zugangssituation. Zur Bewerbungssituation konstatie-ren die Institute eine weiter positive Bewerbungszahl. Von mehreren In-stituten wurde das frühe Einstiegs-alter in die Ausbildung kritisch an-gemerkt; auch zeigte man sich durch den geringen Anteil männlicher Be-werber besorgt. Ebenfalls durchaus kritisch wurde von einzelnen Institu-ten der eingeschränkte Verfahrens-bezug der Hochschulabsolventen zum Ausbildungsbeginn bemängelt.

Versorgungsaspekte und Therapie von Kindern mit erkrankten Eltern und Angehörigen“. Die Veranstaltung ist für Ende 2013 bzw. Anfang 2014 geplant.

Zum Tagesordnungspunkt „Ärzt-liche Mindestquote“ fand ein Aus-tausch über diese Regelung und eine Diskussion über Pro und Con-tra der Beibehaltung der ärztlichen Mindestquote statt. Die Mitglieder des Beirates gaben hierbei kritisch zu bedenken, dass die Aufhebung der Mindestquote die Gefahr birgt, dass die ärztliche Psychotherapie mit ihrem speziellen Fokus auch auf die psychosomatischen und somatopsy-chischen Aspekte von psychischen Erkrankungen in der Versorgung weiter zurückgedrängt werde; dies könne nicht im Interesse von ärzt-lichen Psychotherapeuten, Psycho-logischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeuten sein. Andererseits könne es auch im Hinblick auf den Versor-

gungsnotstand nicht hingenommen werden, dass Praxissitze aufgrund mangelnder Nachfrage seitens der Ärzteschaft nicht besetzt werden. Der Beirat spricht sich mehrheitlich dafür aus, die ärztliche Mindestquote bei-zubehalten, aber freie Praxissitze im Bedarfsfall an PP und KJP zu verge-ben.

Eine rege Diskussion entspannte sich bei einem weiteren Tagesord-nungspunkt zu dem Thema „Akut-sprechstunde in der psychothera-peutischen Praxis“, nachdem I. Neiser über die kontrovers geführte Diskus-sion innerhalb der Psychotherapeu-tenschaft um die Einführung von Akutsprechstunden informierte. Im Austausch über die unterschiedliche Handhabung in Praxen bei Notfällen und die Sinnhaftigkeit von festen Akutsprechstunden wurde kritisch angemerkt, dass in Arztpraxen Not-fälle meist in Form von Mehrarbeit behandelt, aber nicht entsprechend vergütet werden. Im Organisations-

ablauf von psychotherapeutischen Praxen sei die Integration von Akut-sprechstunden und die möglicher-weise notwendige Fortführung der Therapie in einem angemessenen Zeitraum in Anbetracht der nicht ge-klärten sachgerechten Leistungszif-fern problematisch.

Der Beirat wird das Thema Akut-sprechstunden / Notfallversorgung weiter verfolgen, es könnte ein ge-meinsames „Kampf-Thema“ sein, insbesondere in Bezug auf die Probleme bei der Vergütung von Akutsprechstunden und die orga-nisatorische Einbindung von Akut-sprechstunden in Praxisabläufe.

Inge NeiserVorsitzende Gemeinsamer Beirat

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7. Sitzung des Saarländischen Psychiatrieexpertenrates

Die Krankenhausplanung und der Maßregelvollzug waren neben der Versorgung von psychisch auffälli-gen Kindern und Jugendlichen die Themenschwerpunkte der Sitzung des Saarländischen Psychiatrieex-pertenrates, der sich am 12. Juni 2013 zu seiner siebten Sitzung traf.

Brigitte Schmidt-Jähn, stellvertreten-de Abteilungsleiterin für Kranken-hausplanung im zuständigen Mi-

nisterium, erläuterte die im Vorfeld bereits heftig kritisierte Aufnahme zusätzlicher Planbetten in der psy-chosomatischen und psychothera-peutischen Akutversorgung in Kli-niken, die bislang ausschließlich im Rehabilitationsbereich tätig waren. Sie erläuterte die rechtlichen Rah-menbedingungen dieser Entschei-dungen und stellte u.a. klar, dass alle diese Kliniken nun auch an der Not-fallversorgung teilnehmen müssen.

Kritisiert wurde auch, dass die Lan-desregierung zwar einerseits einen Psychiatrieexpertenrat einberuft, an-dererseits aber dessen Expertise bei wichtigen Entscheidungen nicht im Vorfeld einholt.

Ingwart Tauchert, der zuständige Re-ferent des Justizministeriums, gab einen Überblick über die bisherige Entwicklung und die aktuelle Situ-ation der Saarländischen Klinik für

Bzgl. der Zugangsregelungen ist die Aufnahme von MasterabsolventIn-nen für beide Berufe in allen vier Ins-tituten gelebte Praxis.

Saarländisches Konsenspapier zu Standards für Ablauf und Betreuung der Praktischen Tätigkeit für PiA

Die Vertreter der Ausbildungsinstitu-te berichteten u.a. von dem Verlauf des Gespräch bzgl. des „Saarländi-schen Konsenspapiers zu Standards für Ablauf und Betreuung der Prak-tischen Tätigkeit für PiA“ mit den Ärztlichen Leitern der Kliniken, die Praktische Tätigkeit anbieten: Insge-samt sei das Papier von den anwe-senden Klinikvertretern positiv an-genommen worden. Im Hinblick auf die Forderung nach angemessener Vergütung habe es nur vereinzelt Kritik gegeben. Es wird von einem durchaus offenen Folgegespräch mit dem Verwaltungsdirektor eines Klinikträgers berichtet, aus dem he-raus sich allerdings noch Klärungs-bedarf bzgl. korrekter arbeitsrechtli-cher Formulierungen ergab. Andere Vertreter von Kliniken und Ausbil-dungsinstituten berichten von tradi-tionell guten Bedingungen für PiA in ihren Einrichtungen. Im Hinblick auf angemessene Vergütungen wird die Sorge geäußert, dass es in Zu-

kunft nicht mehr ausreichend Plätze für die praktische Tätigkeit der PiA geben könnte (u.a. Hinweis der PKS auf Hamburger Urteil). Seitens eines PiA-Vertreters wurde die Bitte geäu-ßert, ob die Kammer in Erfahrung bringen kann, wie viele Plätze es in den saarländischen Kliniken für PP und KJP aktuell gebe. Auch wurde die Notwendigkeit formuliert, mehr Plätze für die Praktische Tätigkeit in Praxen zu schaffen.

Stand der Diskussion zur Ausbildungsreform

Der Vorstand informierte über den Sachstand der Ausbildungsreform. Den Teilnehmern wurde u.a. anhand des Beschlusses des 22. DPT zum Entwurf eines Berufsbildes des Län-derrats und des Bundesvorstands die Absicht des Berufsstands erläu-tert (siehe auch Bericht im FORUM 49), sich gerade vor der anstehenden Bundestagswahl aktiv zu positionie-ren, nachdem das Bundesgesund-heitsministerium die Reform nun mehr als zwei Jahre verschleppt. In der Diskussion wurden noch ein-mal die mit der Verzögerung der Ausbildungsreform verbundenen Probleme, wie insbesondere die Zugangsproblematik und das Ver-gütungsproblem betont. Andere Teil-nehmer sahen durchaus auch Vor-

teile in der Verzögerung der Reform und eine Chance für den Berufs-stand, ausgereiftere Lösungen zu er-arbeiten, einschließlich einer Direkt-ausbildung und deren Finanzierung.

Vor allem im Hinblick auf die Finan-zierung der Praktischen Ausbildung in den Kliniken wurden weiter Be-denken geäußert. Die Kammer weist in diesem Zusammenhang auf die Äußerungen von Vertretern des BMG anlässlich der Einladung auf Bun-desebene hin, dass bei einer Anglei-chung der Ausbildung an die anderer akademischer Heilberufe die Finan-zierung insbesondere wegen der Versorgungsrelevanz zu sichern sei. Die Notwendigkeit, das Berufsbild weiter an einer veränderten Versor-gungslage auszurichten, wurde von den Teilnehmern des Meinungsaus-tauschs begrüßt.

Ein Folgetermin im Laufe des Jahres 2014 soll in Abhängigkeit vom Fort-gang der Ausbildungsreform verein-bart werden.

Bernhard Morsch

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Berufständische Versorgung – Informationsveranstaltung des Versorgungswerkes

Am 20. Juni fand von 17.00 bis 19.30 Uhr eine Informationsveranstal-tung der Bayrischen Ingenieurver-sorgung-Bau mit Psychotherapeu-tenversorgung (BIngPPV) statt. Alle Kammermitglieder, die auch Mitglied des Versorgungswerkes sind, waren dazu eingeladen worden, 16 Mitglie-der sind dieser Einladung gefolgt.

Ruth Deuter, die zuständige Ab-teilungsleiterin und Mathilde Hör-mann, die in dieser Abteilung seit langem tätig ist, waren aus München angereist und hatten eine umfang-reiche und informative Präsentation zu allen wichtigen Aspekten des Ver-sorgungswerkes vorbereitet, von seiner Entstehungsgeschichte über

Leistungen und Beiträge bis zu den Kapitalanlagen. Nach ihrem einein-halbstündigen Vortrag gab es sowohl die Gelegenheit zu Fragen und Dis-kussionen als auch zu Einzelberatun-gen. Beides wurde gerne genutzt.

Für alle Interessierten, die am 20. Juni nicht dabei sein konnten, haben wir den Vortrag auf unserer website (www. ptk-saar.de) zur Verfügung ge-stellt.

Das Versorgungswerk hat außerdem die Herausgabe eines regelmäßigen newsletters in Vorbereitung. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informie-ren, so dass Interessierte den new-sletter abonnieren können.

Irmgard JochumMitglied im Verwaltungsrat des BIngPVV

forensische Psychiatrie. Zwischen den Jahren 2000 und 2012 gab es fast eine Verdoppelung der Patien-tenzahlen, – bundesweit wie auch im Saarland. Die durchschnittliche Auf-enthalts- und Behandlungsdauer der forensischen PatientInnen liegt der-zeit bei fünf bis sechs Jahren.

In der Diskussion um die zeitnahe Versorgung bei psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen wurde er-neut Handlungsbedarf sichtbar. Für die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater berichtete Dr. Ha-rald Müller-Borhofen, dass nun auch

noch zwei kinder- und jugendpsy-chiatrische Praxen nachzubesetzen seien, was sich auf Grund mangeln-der Bewerber schwierig gestalte. Petra Otto (KISS) versprach, die Ver-sorgungssituation im Kinder- und Jugendbereich im Gemeinsamen Landesgremium nach §90a, welches noch am gleichen Tag seine Sitzung abhalte, noch einmal anzusprechen. Ein gesonderter TOP auf der nächs-ten Sitzung des Expertenrats ist nicht mehr vorgesehen.

Für die Arbeitsgruppe „Umgang mit suizidalen Notfällen“ gab Dr. Helmut

Storz einen erschütternden Bericht über offenbar seit langem bestehen-de gravierende Versorgungsmängel in einer Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie eines Saarländi-schen Krankenhauses.

Der Expertenrat wird sich in seiner nächsten Sitzung im Herbst u.a. mit der Weiterentwicklung der komple-mentären psychiatrischen Versor-gung befassen.

Irmgard Jochum,Katja Klohs-Eberle

Mathilde Hörmann (li.), Ruth Deuter, BIngPVV

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Nr. 50, Juli 2013

Konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums

Am 12. Juni 2013 ist das sog. „Ge-meinsame Landesgremium“ zu seiner konstituierenden Sitzung im Ministerium für Soziales, Gesund-heit, Frauen und Familie zusammen-gekommen.

Rechtlicher Hintergrund – Gesetzestext

Der Bundesgesetzgeber hat § 90a SGB V im Jahr 2011 neu in das So-zialgesetzbuch V (SGB V) eingefügt: Abs. 1: Nach Maßgabe der landes-rechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemein-sames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Ver-einigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkas-sen und der Landeskrankenhausge-sellschaft sowie weiteren Beteiligten gebildet werden. Das gemeinsame Landesgremium kann Empfehlun-gen zu sektorenübergreifenden Ver-sorgungsfragen abgeben.

Abs. 2: Soweit das Landesrecht es vorsieht, ist dem gemeinsamen Lan-desgremium Gelegenheit zu geben, zu der Aufstellung und der Anpas-sung der Bedarfspläne und zu den von den Landesausschüssen zu tref-fenden Entscheidungen Stellung zu nehmen.“

Der Gesetzgeber hat mit der Umset-zung der Neufassung der Bedarfs-planungsrichtlinie als erste entschei-dende Neuregelung gleich zu Anfang unter der amtlichen Überschrift „Zweck und Regelungsbereich“ die mit der Bedarfsplanung verfolgten Ziele umschrieben. So geht die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) erlassene Richtlinie teilweise neue Wege und regelt in Umsetzung des zum 01.01.2012 neu in Kraft getre-tenen § 99 Abs. 1 S. 3 SGB V zukünf-tig auch, wann und unter welchen Voraussetzungen auf Grund regiona-

ler Besonderheiten, bei der Aufstel-lung der Bedarfspläne der einzelnen KVen von der Bedarfsplanungsricht-linie abgewichen werden darf.

Waren Sonderbedarfszulassung bis-lang (nach der Richtlinie) nur qua-lifi kationsbezogen festzustellen, sollen zukünftig zudem auch lokale Besonderheiten in die Feststellung einfl ießen. Ebenso berücksichtigt ist die Möglichkeit der Festlegung eines zusätzlichen lokalen Versorgungs-bedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen und die damit verbundene Möglichkeit der Nor-mierung von Ausnahmen bei Zulas-sungsbeschränkungen.

Regionale Besonderheiten

Zukünftig soll also von den Grund-sätzen der Bedarfsplanungsrichtline abgewichen werden können, wenn und soweit regionale Besonderhei-ten dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erfordern. Regionale Besonderheiten sollen sich dabei aus der regionalen Demografi e (z. B. ein über- oder unterdurchschnittli-cher Anteil von Kindern oder älteren Menschen), der regionale Morbidi-tät (z. B. auffällige Prävalenz- oder Inzidenzraten), sozioökonomischen Faktoren (z. B. Einkommensarmut, Arbeitslosigkeit und Pfl egebedarf), räumlichen Faktoren (z. B. Erreich-barkeit, Entfernung, geographische Phänomene wie Gebirgszüge oder Flüsse, Randlagen, Inseln oder eine besondere Verteilung von Wohn- und Industriegebieten) sowie infra-strukturellen Besonderheiten (u.a. Verkehrsanbindung, Sprechstun-denzeiten/ Arbeitszeiten und Versor-gungsschwerpunkte des Vertrags-arztes, Barrierefreiheit, Zugang zu Versorgungsangeboten angrenzen-der Planungsbereiche unter Berück-sichtigung von Über- und Unterver-sorgung und anderer Sektoren, z.B.

in Krankenhäusern, Pfl egeeinrich-tungen etc.) ergeben.

Neue Versorgungsebenen und Verhältniszahlen

War bislang nur zwischen der all-gemeinärztlichen und der fachärztli-chen Versorgung unterschieden wor-den, geht das neue Regelungsgefüge von insgesamt vier sog Versorgungs-ebenen aus. Neben die allgemeine hausärztliche und fachärztliche Ver-sorgung (zur Fachärztlichen Versor-gung gehören PP und PJP) treten zukünftig die spezialisierte fachärztli-che Versorgung (z.B. Kinder- und Ju-gendpsychiater, Radiologen) und die gesonderte fachärztliche Versorgung (z.B. Laborärzte, Neurochirurgen, Pa-thologen, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner).

Für die Gruppe der Hausärzte wir die Verhältniszahl (mit Ausnahme der Region des Ruhrgebietes) einheitlich auf 1:1.671 festgelegt. Für Fachärzte reicht sie von 1:3.527 für Kinderärzte, über 1:5.555 für Frauenärzte, 1:31.373 für Nervenärzte bis zu 1:58.218 für Anästhesisten. Für uns Psychothe-rapeuten beträgt die Verhältniszahl 1:8.743. Für die (neu) beplanten Arztgruppen der gesonderten fach-ärztlichen Versorgung reicht sie von 1: 102.001 (Labormediziner) bis 1: 1.322.452 (Transfusionsmediziner). Die Allgemeinen Verhältniszahlen werden mit einem Demografi efaktor modifi ziert, der sich aus Altersfakto-ren und Leistungsbedarfsfaktoren berechnet.

Umsetzung im Saarland

Der Landtag des Saarlandes hat be-reits am 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 436) das Gesetz zur Bildung eines gemeinsamen Landesgremiums ver-abschiedet. Am 12. April 2013 wurde durch das Ministerium für Soziales,

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Nr. 50, Juli 2013 13Gesundheit, Frauen und Familie die „Verordnung zur Ausgestaltung des gemeinsamen Landesgremiums nach §  90a des Fünften Buches So-zialgesetzbuch“ erlassen. Damit wur-de die Gründung des Gemeinsamen Landesgremiums gesetzlich geregelt und mit der Verordnung neben den stimmberechtigten Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Ver-einigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkas-sen und der Landeskrankenhausge-sellschaft (jeweils sechs Mitglieder je Bank) weitere Beteiligte Mitglie-der defi niert. Dabei handelt es sich konkret um jeweils einen Vertreter der Ärztekammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, sowie einen Vertre-ter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, einen Vertreter des Saarländischen Landkreistages und bis zu sechs Vertretern der für die Wahrnehmung der Belange der Pa-tienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Landesebene sowie einen Vertre-ter des Saarländischen Pfl egerats und der Saarländischen Pfl egege-sellschaft. Außerdem kann das ge-meinsame Landesgremium Sach-verständige, die nicht Mitglied im gemeinsamen Landesgremium sind, zu einzelnen Punkten der Beschluss-fassung hinzuziehen.

Die weiteren Beteiligten Mitglieder sind alle nicht stimmberechtigt, ha-ben jedoch das Recht zur Mitbera-tung, das Recht, Beratungsgegen-stände auf die Tagesordnung setzen

zu lassen, sowie das Recht zur An-wesenheit bei der Beschlussfassung, soweit nicht die Geschäftsordnung ausnahmsweise ein schriftliches Verfahren vorsieht. Im schriftlichen Verfahren ist eine rechtzeitige Betei-ligung sicherzustellen.

Konstituierenden Sitzung

Für die PKS ist der Präsident be-nanntes Mitglied, die Vizepräsiden-tin stellvertretendes Mitglied. Das Gemeinsame Landesgremium hat sich bei seiner 1. Sitzung eine Ge-schäftsordnung gegeben, die zum 13.06.2013 gültig geworden ist. Der PKS lag vor der konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Landes-gremiums die Bedarfsplanung Lan-desausschusses der Ärzte und Kran-kenkassen nicht vor. Insofern musste davon ausgegangen werden, dass der wesentlichste Beratungsgegen-stand zumindest bei der konstituie-renden Sitzung noch nicht würde be-raten werden können. Abweichungen von der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschus-ses aufgrund regionaler Besonder-heiten gibt es damit vorerst nicht.

Regionale Versorgungsbedarfe

Gleichwohl geht die PKS von dem Erfordernis aus, das es von der jetzt aufgestellten Bedarfsplanung ab-weichende Bedarfe im Saarland gibt, die sektorübergreifend gesehen werden müssen. Das ist natürlich einmal die unzureichende psycho-therapeutische Versorgung vor dem

Hintergrund veralteter Messziffern. Beispielhaft sei jedoch auch auf die seit langem bekannten fehlenden ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplätze für psychisch Kranke Menschen mit geistiger Be-hinderung hingewiesen. Hier gibt es im Saarland gravierende Versor-gungsdefi zite.

Ähnlich sieht es mit der Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter neuropsychologischer Psychothera-pie aus. Gerade der demographische Wandel mit Zunahme der Behand-lungsfälle bei degenerativen Alters-erkrankungen verschärft die ohnehin völlig unzureichende spezielle ambu-lante neuropsychologische Versor-gung, die lt. Zahlen des statistischen Bundesamtes um den Faktor 100 un-ter der Versorgungsdichte ambulan-ter Psychotherapie insgesamt liegt.

Erkenntnisse zu den genannten Faktoren sind nach Einschätzung der PKS durchaus vorhanden, Ab-weichungen von der Bedarfspla-nungsrichtlinie dringend angezeigt. Inwiefern weitere regionale Beson-derheiten vorliegen, die einen von der Bedarfsplanungsrichtlinie abwei-chenden Bedarf rechtfertigen, muss nun ermittelt werden. Die PKS wird hierbei ihren Aufgaben des Saarlän-dischen Heilberufekammergesetzes folgend (§ 4 SHKG) gerne ihre Kom-petenzen bei der Beratung der zu-ständigen Stellen einbringen.

Bernhard MorschQuellen rechtlicher Hintergrund:www.saarland.de/landesrechtwww.g-ba.de und www.medi-ip.de

Kammerfi nanzen und Mitgliederzahl: Jahresabschluss 2012 und Bilanz nach neuneinhalb Jahren

Zum letzten Mal für diese Legisla-turperiode hat der amtierende Kam-mervorstand am 24. Juni 2013 der Vertreterversammlung den Jahres-

abschluss vorgelegt und dabei die Gelegenheit genutzt, eine Bilanz der letzten fünf bzw. neuneinhalb Jahre zu ziehen.

Nach der internen Kassenprüfung, die ehrenamtlich von den beiden Mit-gliedern der Vertreterversammlung Sabine Leonhardt und Ernst Kern am

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18. Juni vorgenommen wurde, er-folgte der Antrag auf Entlastung des Vorstandes für das vergangene Haus-haltsjahr. Die Vertreterversammlung nahm den Antrag ohne Gegenstim-men bei drei Enthaltungen an.

Zum Jahresabschluss 2012

Die tatsächlichen Einnahmen lagen in 2012 um fast 12.000 € über den geplanten, was insbesondere auf die weiterhin positive Mitgliederent-wicklung zurückzuführen ist. Es wur-de insgesamt weniger ausgegeben als im Haushaltsplan vorgesehen, so dass 14.000 € den Rücklagen zuge-führt werden konnten.

Die Anzahl der Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag zahlten, blieb seit Einführung der neuen Beitrags-ordnung und der Beitragserhöhung fast konstant: 2011 konnten 96 Mit-glieder die ermäßigte Beitragsklasse 3 in Anspruch nehmen, 2012 waren es 97 und in 2013 sind es bisher 93 Mit-glieder. Bei den Beitragsermäßigun-gen sind angestellte und selbständig tätige Mitglieder nahezu gleich stark vertreten (44 Angestellte, 43 Selb-ständige). Dazu kommen noch sechs Mitglieder, die sowohl angestellt als auch selbstständig tätig sind.

Für das laufende Haushaltsjahr lässt sich jetzt bereits sagen, dass über 95 % der Beiträge eingegangen sind, dass das Einnahmenvolumen gleich geblieben ist und wahrscheinlich noch leicht ansteigen wird.

Daraus lassen sich zunächst drei Schlussfolgerungen ziehen:1. Die Akzeptanz der Kammer und

insbesondere ihrer Beitragsord-nung und

2. die Zahlungsmoral unserer Mit-glieder ist neuneinhalb Jahre nach Kammergründung geradezu vor-bildlich.

3. Die Höhe der Rücklagen betrug zum 31.12.2012 insgesamt 99.000 € (eine Mindestrücklage von 50.000 € ist nach der saarländischen Haus-halts- und Kassenordnung verbind-lich vorgeschrieben).

Zum Ende der Wahlperiode ist das ein sehr solides und erfreuliches Ergeb-nis. Schon jetzt ist absehbar, dass die fi nanzielle Gesamtsituation der Kam-mer sich nach der Neuwahl der Vertre-terversammlung im Dezember dieses Jahres nicht wesentlich von der Ende 2012 unterscheiden wird. Die nächs-te Vertreterversammlung fi ndet also eine stabile Haushaltssituation vor und wird soweit absehbar fi nanzielle Gestaltungsspielräume haben.

Bilanz 2008 bis 2012

Eine Betrachtung der Ausgabenent-wicklung in der laufenden Legisla-turperiode zeigt, dass es zwischen 2008 und 2012 insgesamt einen Anstieg um 5,6 % gegeben hat. Die Auswertung der Ausgaben, verteilt auf die vier Haushaltspositionen Personal, Verwaltung, Aufwandsent-schädigungen und Fachausgaben weist über den gesamten Zeitraum hinweg große Stabilität auf. Seit der letzten Wahl zur Vertreterver-sammlung 2008 haben sich ihre jeweiligen Anteile an den Gesamt-ausgaben nur wenig verändert. Die Schwankungen liegen im einstelli-gen Prozentbereich:

- Die Personalausgaben schwanken zwischen 19 und 23 %.

- Die Verwaltungsausgaben (dazu zählen u.a. die BPtK-Beiträge, die Miete, die Kosten für Finanzbuch-haltung, Jahresabschluss, Rechts-beratung und Öffentlichkeitsarbeit) lagen zwischen 41 und 44 %.

- Für Aufwandsentschädigungen (Vor-stand, Vertreterversammlung, Aus-schüsse) wurden zwischen 28 und 34 % ausgegeben und

- Für Fachausgaben (dabei handelt es sich um die Kosten für kammer-eigene Veranstaltungen und u.a. auch für den Psychotherapeuten-suchdienst „Psychinfo“) zwischen 2 und 8 %.

Entwicklung der Mitgliederzahl

Die demografi sche Struktur unserer Mitgliedschaft gab schon vor Jahren

Anlass zu verschiedenen Spekulatio-nen zum Thema Kammergröße, Bei-tragshöhen und „Schmerzgrenzen“. Aktuell sind 26 % unserer Mitglieder unter 50 und davon wiederum nur 8  % (von allen, also 37 Mitglieder) unter 40, hingegen sind 27  % über 60 Jahre alt. Die meisten Mitglieder sind in der Kategorie 50 bis 59 Jahre, nämlich 47 %. Trotz gegenteiliger Ver-mutungen ist die Mitgliederentwick-lung weiterhin positiv. Die Kammer wächst, und zwar seit ihrer Grün-dung um 106 Mitglieder:

Kammermitglieder seit Gründung der PKS2004: 3742005: 4062006: 4132007: 4162008: 4222009: 4292010: 4402011: 4432012: 4632013: 480

Berücksichtigt man die insgesamt 120 saarländischen Ausbildungskan-didatInnen, die derzeit in den vier saarländischen Ausbildungsinsti-tuten ihre Ausbildung absolvieren, ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch eine ganze Weile anhal-ten wird.

Die Mitgliedschaft ist weiterhin überwiegend weiblich: Es gibt der-zeit 62 % weibliche und 38 % männ-liche Kammermitglieder. Der Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapeutInnen beträgt insge-samt 16 %, der Anteil der Mitglieder mit beiden Approbationen liegt bei 5 %.

Irmgard Jochum

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

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Patienteninformations- und Psychotherapeutensuchdienst in neuem Format

Das Saarland betreibt mit sechs wei-teren Landeskammern den Patienten-informations- und Psychotherapeu-tensuchdienst „Psychinfo“. 2006 hatte sich die PKS dem ursprünglich durch die „Nordkammern“ Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schles-wig-Holstein betriebenen Infodienst angeschlossen. Seither wurde das Programm mannigfaltig überarbeitet, zuletzt ist im Mai diesen Jahres Versi-on 6 an den Start gegangen. Psychin-fo vereinigt mit seinen insgesamt fast 11.000 Datensätzen von PP und KJP die Hälfte aller Landespsychothera-peutenkammern unter „einem Dach“.

Auch die übrigen Landeskammern verfügen – mit Ausnahme der Ost-deutschen Psychotherapeutenkam-mer – über einen eigenen Psychothe-rapeutensuchdienst. Allerdings hat Psychinfo im Vergleich der Dienste der Kammern mit einer Reihe von Vorteilen die Nase weit vorn.

Datenbasis

290 Datensätze der PKS sind freige-geben, was einem Anteil von rund 64% aller Kammermitglieder ent-spricht. Die Freigaben verteilen sich auf 219 PP und 71 KJP. 100 aller PP sind in einer Kassenpraxis nieder-gelassen, 17 ausschließlich in Privat-praxen. Bei den KJP sind es 32 der in Psychinfo Eingetragenen, die über einen Kassensitz verfügen, lediglich ein KJP ist ausschließlich in einer Privatpraxis tätig. Somit stehen für die öffentliche Suche auch eine Rei-he KollegInnen zur Verfügung, die Psychotherapie in Kostenerstattung anbieten können, sofern Patienten auf Grund langer Wartezeiten keinen Behandlungsplatz bei einem Psycho-therapeuten mit Kassensitz erhalten.

Außerdem fi nden sich für Patient-Innen im Such- und Infodienst spe-zielle Hinweise auf Psychotherapie in der Regelbehandlung sowie Erläute-rungen über das Kostenerstattungs-verfahren.

Das Besondere von Psychinfo ist vor allem, dass das Register allen Kam-mermitgliedern zum Selbsteintrag of-fensteht – unabhängig davon, ob sie in einer Kassenpraxis, in Privatpraxis oder als nichtselbständig Tätige in einer Institution beschäftigt sind. Von der Möglichkeit, sich als angestellte Psychotherapeuten einzutragen, ha-ben rund 150 KollegInnen Gebrauch gemacht. Gerade dadurch haben Pa-tientinnen, aber auch KollegInnen oder Angehörige anderer Gesund-heitsberufe die Möglichkeit, sich über psychotherapeutische Anbieter und Leistungen in den verschiedenen Ar-beitsfeldern zu informieren. Für diese Funktion und den insgesamt guten Service als breiter Informationsdienst ist Psychinfo übrigens vom Ärztlichen Zentrum für Qualitätssicherung in der Medizin (ÄZQ) zertifi ziert worden.

Nutzung

Die Anzahl der Suchläufe in Psychin-fo über alle Kammern beträgt je Tag rund 1.000, je Quartal im Mittel ca. 85.000. Die Anzahl der angezeigten Suchresultate je Tag (= Anzahl der nach den Suchkriterien in Psychin-fo gefundenen Psychotherapeuten) beträgt aktuell rund 13.000, je Quar-tal 1.100.000, was einer Anzahl von Suchresultaten je Suchlauf von ca. 30 Psychotherapeuten entspricht. Damit wird der Suchdienst 2013 im Längs-schnittvergleich zu 2008 ca. viermal häufi ger frequentiert. Interessant ist auch, dass knapp 20% aller Suchan-fragen aus Bundesländern gestartet werden, die kein Mitglied in Psychin-fo sind, d.h. der Suchdienst wird zu-dem länderübergreifend genutzt.

Vorteile

Was bietet Psychinfo im Vergleich der Dienste anderer Landeskammern an Vorteilen? Neben der ganz wesent-lichen Unterscheidung, dass alle Kammermitglieder (selbständig- und nichtselbständig Tätige) sich eintra-gen können (lediglich die Nachbar-kammer Rheinland-Pfalz eröffnet ebenfalls Angestellten diese Möglich-keit in ihrer Psychotherapeutensuche bei allerdings stark reduzierter Such-differenzierung), bietet Psychinfo eine ganze Reihe weiterer Vorzüge. Beispielhaft seien genannt:

- Psychinfo bietet hierarchisch struk-turierte, nachfrageorientierte Suchan-fragen mit Such-Differenzierung nach insgesamt 120 Suchkriterien (z.B.: PP/KJP; mit und ohne Kassenzulassung; Privatpraxen (incl. Hinweis auf KE); Arbeitsstelle (Institution); Verfahren; Tätigkeitsschwerpunkten; Zielgrup-pen; Beratungsangeboten; Fremd-sprachen u.v.m).

- Der Zusammenschluss der Länder bei gleichzeitiger Autonomie der Mit-gliedskammern in der Verwaltung erlaubt u.a. die Suche über Länder-grenzen hinaus, eine kostengünstige Administration (aktuell 1 € je Mitglied und Jahr); die regelhafte System-weiterentwicklung (Version 6 in 7 Jahren); das Vorhalten einer system-integrierten, differenzierten Statistik; einen Suchkomfort durch „intelligen-te“ Eingabefelder (Ergänzungen) so-wie die Sofortanzeige der Ergebnisse in Listen- und Landkartendarstellung

Aktuelle Entwicklungen

Relativ neu wurde in Psychinfo eine systemeigene Erfassung von Feed-backs der Benutzer implementiert, so dass eine Systemweiterentwicklung sehr nutzerfreundlich und aktuell an-gepasst werden kann an die Bedürf-

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16 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

MITTEILUNGEN DER KAMMER

1. Wahlbekanntmachung für die Wahl 2013 der Vertreterver-sammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Gemäß § 5 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversamm-lung der Psychotherapeutenkam-mer des Saarlandes gebe ich als Präsident der Psychotherapeuten-kammer des Saarlandes Folgendes bekannt:

1. Wahlzeit

Die Wahlzeit ist vom Wahlleiter gem. §2 und § 5 Abs. 1 der Wahl-ordnung festgesetzt auf die Zeit vom 02.12.2013 bis zum 17.12.2013.

2. Namen und Anschriften des Wahlleiters und dessen Stell-vertreters

Zum Wahlleiter hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes gemäß § 3 der Wahlordnung berufen:

Herrn Wolfgang Becker, Richter a.D. am Amtsgericht Galgenbergstraße 4566583 Spiesen-Elversberg

Zum persönlichen Stellvertreter des Wahlleiters hat der Vorstand der Psy-chotherapeutenkammer des Saar-landes gemäß § 3 der Wahlordnung berufen:

Herrn Dr. Gero Bieg, Präsident des AmtsgerichtsAlbert-Weissgerber-Allee 14066386 St. Ingbert

3. Namen der Beisitzer/innen und ihrer Stellvertreter/innen

Zur Beisitzerin als psychologische Psychotherapeutin gemäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes berufen:

Frau Dipl. Psych. Isabella Scheurer

Zum persönlichen Stellvertreter der Beisitzerin als psychologische Psychotherapeutin hat der Vor-stand der Psychotherapeutenkam-mer des Saarlandes berufen:

Herrn Dipl. Psych. Erwin Heltmann

Zur Beisitzerin als Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeutin ge-mäß § 3 Abs. 3 der Wahlordnung hat der Vorstand der Psychotherapeu-tenkammer des Saarlandes berufen:

Frau Dipl. Soz. päd. Andrea Fuchs

Zur persönlichen Stellvertreterin der Beisitzerin als Kinder- und Jugendli-chenpsychotherapeutin hat der Vor-stand der Psychotherapeutenkam-mer des Saarlandes berufen:

Frau Dipl. Psych. Denise Mönch

nisse der User. Aktuell ist eine An-passung des Systems an Nutzer von Mobilfunkgeräten geplant, da der Trend deutlich in einen höheren An-teil der mobilen Nutzung geht (2012 ca. 5-8% der Suchläufe, Tendenz stei-gend) und entsprechende Applikatio-nen, die für den Mobilfunk geeigneter sind, entwickelt werden müssen

Wie trage ich mich in Psychinfo ein?

Die PKS lädt alle Kammermitglieder, die sich noch nicht für einen Eintrag entscheiden konnten dazu ein, dies

noch zu tun. Die Zugangsdaten und Informationen, wie Sie Ihre Daten eintragen können, erhalten Sie durch unsere Geschäftsstelle. Alle Infos er-halten Sie auch auf unserer Website unter „Internes/Psychinfo“. Die Kam-mer übernimmt den Voreintrag Ihrer Grunddaten, die Sie durch Ihre An-gaben wie z.B. Therapieangebote für PP oder KJP lt. Approbation, Verfah-ren, Arbeitsfeld, spezielle Tätigkeits-schwerpunkte etc. vervollständigen können. Die Freischaltung Ihrer Daten zur öffentlichen Suche erfolgt erst nach Autorisierung durch Sie selbst (Einverständniserklärung wird mit Klick im Eingabefenster bestätigt)

und nach Prüfung der eingegebenen Daten durch die PKS.

Wir danken an dieser Stelle allen Mit-gliedern, die sich bereits in Psychinfo eingetragen haben und damit diesen wertvollen Such- und Infodienst un-terstützen.

Bernhard Morsch

50.

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 17

4. Aufforderung zur Abgabe der Erklärung gemäß § 5 Abs. 4 der Wahlordnung

Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung sind die Mitglieder der Vertreter-versammlung von den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes für ihre jeweilige Berufsgruppe zu wählen. Gehört

ein Mitglied beiden Berufsgruppen an, so hat es vor dem Wahlgang zu erklären, in welcher Berufsgruppe das Stimmrecht ausgeübt werden soll.

Hiermit werden die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes mit Approbationen oder Erlaubnissen für beide Berufsgrup-

pen (als Kinder- und Jugendli-chenpsychotherapeut/in und als Psychologische/r Psychotherapeut/in) aufgefordert, eine Erklärung ab-zugeben, in welchem Wählerver-zeichnis sie oder er geführt werden will.

Bernhard MorschPräsident

FORUM

18 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

MediClin Bosenberg – Abteilung Neurologische Rehabilitation als Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie anerkannt

Die MediClin Bosenberg hat für ihre Abteilung Neurologische Rehabilitati-on die Urkunde zur Anerkennung als Weiterbildungsstätte Klinische Neu-ropsychologie für den Ausbildungs-teil „Klinische Tätigkeit“ erhalten. Nach Prüfung der Zulassungsvoraus-setzungen nach dem Saarländischen Heilberufekammergesetz sowie der Weiterbildungsordnung der Psycho-therapeutenkammer des Saarlandes hat der Vorstand die Zulassung erteilt.

Bei einer Begehung der Neurolo-gischen Klinik hatten die Vizeprä-sidentin und der Präsident die Ge-legenheit mit Herrn Dr. med. Ulrich Jobst und Frau Dipl. Psych. Ursula Lamour sich umfassend über die für eine Weiterbildungsstätte erforderli-chen institutionellen (Räumlichkeiten und Ausstattung, Patientenzahl und -spektrum, neuropsycho logische und

weitere therapeutische Behandlungs-angebote) sowie die personellen Vor-aus setzungen (Kli ni sche Neuropsy-chologen, Wei ter bil dungs be fug te und weitere Be rufs gruppen) zu informie-ren und die vorgehaltenen Einrich-tungen zu besichtigen.

Herrn Dr. Jobst und Frau Lamour sind von der Kammer be reits als Wei ter-bil dungsbefugte Neu ropsycholo gie für die Berei che „Kli nische Tätig keit“, „Supervi sion“ und „Klinische Neuro-psychologie“ an er kannt, Frau La mour ist außerdem anerkannte Klinische Neuropsychologin (WbO PKS), Herr Dr. Jobst ist Chefarzt der Abteilung, Facharzt für Neurologie, Physikali-sche und Rehabilitative Medizin und verfügt über entsprechende Weiter-bildungsermächtigungen der Ärzte-kammer des Saarlandes. Beide sind langjährige und erfahrene Praktiker

in der neurologischen Rehabilitation, so dass die kleine Besucherkommis-sion unserer Kammer jede Menge Gelegenheit hatte, sich von der ho-hen fachlichen Kompetenz der Mit-arbeiter und des Behandlungsteams, dem breiten Spektrum der neurolo-gisch zu versorgenden Patienten und der Angebote sowie der vorbildlichen

Berufung in die Sachverständigenkommission

Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2013 die vom Vorstand vorgeschlagenen Mitglieder in die Sachverständi-genkommission berufen. Die „Ver-waltungsvorschrift der Psychothe-rapeutenkammer des Saarlandes zur Führung der Liste gerichtlich und behördlich tätiger Sachver-ständiger“ sieht vor, dass Kam-mermitglieder, die eine Eintragung in diese Liste wünschen, einen An-trag stellen können, über den der Kammervorstand nach Anhörung der Sachverständigenkommission entscheidet. Als Mitglieder wurden in die Sachverständigenkommis-sion berufen:- Dipl. Psych. Roman Faas (PP)- Dipl. Psych. Joachim Reelitz (PP)

- Dipl. Psych. Isabella Scheurer (PP)- Dipl. Psych. Irmgard Schmitt (PP)- Dipl. Psych. Milly Stanislawski (PP)- Dr. phil. Dipl. Psych. Anne Ullrich

(PP)

Alle Kammermitglieder, die bereits in einem entsprechend der Verwal-tungsvorschrift festgelegten Umfang gutachterlich tätig sind, haben nach den dort festgelegten Übergangs-regelungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in die Liste zu stellen (siehe dazu auf der Home-page der PKS www.ptk-saar.de unter Rechtliches/Verwaltungsvorschrif-ten). Kammermitglieder, die bislang noch nicht im geforderten Umfang gutachterlich tätig waren, dies aber

beabsichtigen, können sich über die Voraussetzungen der Eintragung anhand des Regelwerkes informie-ren.

Die Kammer wird außer-dem in Kürze über Fortbil-dungsanbieter im Bereich der Begutachtung informieren. Die Liste der Sachverständigen wird auf der Website der Psychothera-peutenkammer des Saarlandes veröffentlicht und an Behörden, Ge-richte und Institutionen des Saar-landes versendet.

Der Vorstand

Ulrich Jobst

FORUM50.

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 19Ausstattung der Abteilung zu über-zeugen.Die Neurologische Reha-Abteilung der MediClin Bosenberg wird als erste von der PKS anerkannte Wei-terbildungsstätte Klinische Neuro-psychologie zunächst für zwei ange-hende Klinische Neuropsychologen eine Weiterbildung anbieten können. Nach Auskunft des Chefarztes der Ab-teilung, kann zu einem späteren Zeit-punkt das Angebot gegebenenfalls auf vier Stellen erweitert werden, die alle auf der Basis regulärer Arbeits-verträge geschaffen werden sollen.Die Kammer ist sehr froh und sieht sich in ihrem Vorgehen der Aufnah-me der Neuropsychologie in die Wei-terbildungsordnung bestätigt, dass mit der Anerkennung der MediClin Bosenberg als Weiterbildungsstätte nun für neuropsychologisch inter-

essierte Psychothera-peuten auch im Saar-land ganz konkrete Voraussetzungen für eine gute Weiterbil-dung vorhanden sind. Es zeigt sich, dass nur drei Jahre nach Ver-abschiedung der Wei-terbildungsordnung für den Teil Neuropsy-chologie eine theo-retische Möglichkeit praktisch umsetzbar geworden ist. Nachdem die neuro-psychologische Psychotherapie in den Leistungskatalog der Kassen auf-genommen worden ist, ist die Kam-mer zuversichtlich, dass ausreichend Kollegen von der Weiterbildung in diesem spannenden Anwendungs-feld Neuropsychologie Gebrauch

machen werden. Die mehr als lücken-hafte Versorgung der Patienten gera-de auch im Bereich der ambulanten neuropsychologischen Psychothera-pie wird sich so verbessern können.

Bernhard Morsch,Inge Neiser

Verzeichnis der zur Weiterbildung Klinische Neuropsychologie zugelassenen Weiterbildungsstätten sowie der dort zur Weiterbildung befugten Personen

Name Weiterbildungsstätte Weiterbildung Weiterbildungsbereich Ausstellungsdatum der Urkunde

MediClin Bosenberg Kliniken

Fachklinik für Neurologie

Am Bosenberg 15

66606 St. Wendel

Klinische Neuropsychologie Klinische Tätigkeit 23.04.2013

Zur Weiterbildung befugte Personen

Name Vorname Titel Berufsbezeich-nung

Zusatzbezeich-nung

Weiterbildungsbefugnisse Ausstellungsdatum der Urkunde

Lamour Ursula Dipl.

Psych.

Psychologische

Psychotherapeutin

Klinische

Neuropsychologin

Befugnis für den Weiterbildungsteil

„Klinische Tätigkeit“ gem. WbO Ab-

schnitt B Satz 7.1), Befugnis für den

Weiterbildungsteil „Supervison“ (gem.

WbO Abschnitt B Satz 7.2), Befugnis für

den Weiterbildungsteil „Theorie“ (gem.

WbO Abschnitt B Satz 7.3)

18.02.2013

Jobst Ulrich Dr.

med.

Facharzt für

Neurologie

Facharzt für

rehabilitative und

physikalische

Rehabilitation

Befugnis für den Weiterbildungsteil

„Klinische Tätigkeit“ gem. WbO Ab-

schnitt B Satz 7.1), Befugnis für den

Weiterbildungsteil „Supervison“ (gem.

WbO Abschnitt B Satz 7.2), Befugnis für

den Weiterbildungsteil „Theorie“ (gem.

WbO Abschnitt B Satz 7.3)

18.02.2013

20 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes feiert ihr 10-Jähri-ges! Schon jetzt möchten wir alle Mitglieder der Psychotherapeuten-kammer des Saarlandes ganz herz-lich zur Jubiläumsfeier am 09. No-vember 2013 einladen.

Am Samstag, den 9. November 2013 feiert die PKS ihr 10-jähriges Bestehen in den Räumen der Sport-hochschule (Hermann-Neuberger-

Schule) in Saarbrücken. Neben dem Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Andreas Storm, werden Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, und Prof. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, zu den Gästen sprechen.

Außerdem freuen wir uns auf einen launigen Beitrag des bekannten saar-ländischen Kabarettisten und Musi-

kers Jürgen Albers. Das Ensemble Café de Paris wird das anschließen-de gesellige Beisammensein musi-kalisch begleiten.

Bitte merken Sie sich den 9. No-vember 2013 schon vor; Sie erhal-ten rechtzeitig eine persönliche Ein-ladung.

9. November 2013, 11.00 Uhr • Sporthochschule Saarbrücken

10 Jahre PKS – Jubiläumsfeier am 9.11. 2013

VERANSTALTUNG

KV-ANGELEGENHEITEN

Ausschreibung von VertragspsychotherapeutensitzenRegionalverband Saarbrücken

Kennziffer 23/2013 Gruppe: Kinder- und Jugendli-chenpsychotherapeuten oder Leis-tungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho-therapeutisch betreuen (es handelt sich um eine Ausschrei-bung mit Beschränkung auf einen halben Versorgungsauftrag)

Kennziffer 24/2013Gruppe: Kinder- und Jugendli-chenpsychotherapeuten oder Leis-tungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho-therapeutisch betreuen (es handelt sich um eine Ausschrei-bung mit Beschränkung auf einen halben Versorgungsauftrag)

Bei der formlosen Bewerbung um einen der vorgenannten Vertrags-sitze ist die o. g. Kennziffer anzu-geben. Es wird empfohlen, der Bewerbung bereits die für die Zu-

lassung erforderlichen Unterlagen beizufügen bzw. zu beantragen:- ein Auszug aus dem Arztregister,

sofern die Eintragung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saar-land erfolgt ist Bescheinigungen über die seit der Approbation aus-geübten Tätigkeiten, sofern die Ein-tragung nicht bei der Kassenärztli-chen Vereinigung Saarland erfolgt ist

- ein Lebenslauf- ein polizeiliches Führungszeugnis,

Belegart „O“

Die Antragsgebühr gem. § 46 Abs. 1 b Ärzte-ZV in Höhe von 100,-- € ist auf das Konto Nr. 852 007 bei der Bank 1 Saar (BLZ 591 900 00) zu überweisen. Es wird darauf hin-gewiesen, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte/Psychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz be-werben müssen.

Bewerbungen können nach Rück-sprache mit der KVS noch bis zum 31. Juli 2013 berücksichtigt werden und sind zu senden an die:

Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaallee 7 – 9,66113 Saarbrücken

Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereini-gung Saarland (Ansprechpartner: Herr Feit/Herr Wiesmeier, Tel. 06 81 - 99 83 70)

Quelle: Saarländisches Ärzteblatt - SÄB - 66. Jahrgang 7 / 2013

50.

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 21

Kommentar zur Bedarfsplanung

KV Connect und KV Safe-Net

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dem 01. 07. 2013 gilt eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie für das Saarland. Für unser Fachgebiet be-deutet dies wenig Änderung, da es insgesamt nur 6 neue Zulassungen gibt inkl. der Zulassung für KJP und einzig im Kreis Saarlouis zwei neue Plätze für Psychologische Psychothe-rapeuten entstehen.

Hintergrund ist, dass die systemati-schen Mängel der Bedarfsplanung erneut nicht beachtet oder gar besei-tigt worden sind. Es ergibt sich keine inhaltliche Neujustierung.

Insgesamt haben wir zum Stichtag 06.05.2013 im Saarland 71 niederge-

Wie in der Zwischenzeit von der KVS zu erfahren war, ist die Onlineabrech-nung ab 01.07.2013 Verpfl ichtung, die „One-Click-Abrechnung“ ab dem 01.01.2014.

Hintergrund ist eine Aufl age des Bundesministeriums für Gesundheit zur verpfl ichtenden Onlineabrech-nung und die Androhung des Mi-nisteriums, dies in staatliche Hände zu nehmen, sollte die Selbstverwal-tung dies nicht eigenständig um-setzen. Die KV-en haben daraufhin beschlossen, ein eigenes Online-Abrechnungswesen in Verbindung mit einem Onlinedatenaustausch in einem eigenen Netz aufzubauen und zur Verpfl ichtung zu machen. Das Totschlagargument der KV-en lautet: „Wenn wir es nicht machen, dann macht es der Staat“.

Faktisch bedeutet dies, dass wir über von der KV zertifi zierte Anbieter einen eigenen Router für das KV-Safe-Net erhalten, was mit monatlichen Kos-ten in Höhe von ca. 10€ verbunden

lassene ärztliche Psychotherapeuten, 182 niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und 44 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Gesamtzahl 297). Das Planungssoll beläuft sich auf 257,95.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie in der Zwischenzeit der Presse entnehmen konnten, gibt es Unter-schiede in der angenommenen Be-völkerungszahl zu dem Befund des Zensus 2011. Eine Auswirkung die-ser neuen Zahlen, insbesondere des damit verbundenen realen Bevölke-rungsverlustes, auf die Bedarfspla-nung ist derzeit noch nicht politisch erwogen worden.

sein wird. Der Provider garantiert für die Datensicherheit und übernimmt nach Auskunft der hiesigen KV auch die Haftung in Schadensfällen. Rein praktisch bedeutet dies, dass wir kein getrenntes Computersystem für Internetzugang bzw. Praxisverwal-tung mehr benötigen. Die KV fördert dieses Projekt mit einem Zuschuss für den Router und Übernahme der mtl. Kosten bis Ende 2015, jedoch nur für die Praxen, die nicht bereits die 750€ Förderung für die Onlineab-rechnung erhalten haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vereinfachung, die uns angeboten wird, bedeutet allerdings Mehrkos-ten bei der grundsätzlich ungeklärten Frage der Datensicherheit im Netz. Gerade die neuesten Enthüllungen über die Ausspähungen im Netz unterminiert die mantramäßig von unseren Funktionären vorgetragene Sicherheitsphilosophie.

Wenn es tatsächlich Vereinfachungen wären, müssten allerdings auch die

Die Bedarfsplanung wird den wirkli-chen Bedürfnissen der Bevölkerung zumindest in unserem Fachgebiet nicht gerecht; es darf mit Fug und Recht bezweifelt werden, ob ein Be-darf an Psychotherapie überhaupt planbar ist!

Michael Antes

Kosten für unsere Abrechnung ge-senkt werden! Hierzu gibt es leider bisher keine Informationen. Auch bleibt ungeklärt, wie es mit evtl. straf-rechtlichem Schutz aussieht, falls die angeblich sichere Leitung gehackt werden sollte, Patienten plötzlich ihre Daten im Internet fi nden und wegen Verletzung der Schweige-pfl icht Anklage gegen den Behandler erheben sollten. Sind wir dann eben-falls haftungsrechtlich im Strafpro-zess geschützt? Bis dato keine klare Antwort!

Trotz dieser grundlegenden Beden-ken, die streng logisch den Weg in die Fundamentaloppositition eröffnen, kann ich aus pragmatischen Grün-den allen KollegInnen im System nur empfehlen, sich schnellstmöglich sachkundig zu machen und die Be-ratungsangebote der KV zu nutzen (Frau Dreßen, Tel. 0681 998370).

Michael Antes

FORUM

22 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

NIEDERGELASSENE

Das Gutachterverfahren auf dem Prüfstand: Sachstandslage und Reformbestrebungen

In Zusammenhang mit der seit län-gerer Zeit geführten Diskussion über die Reform der Psychotherapie-Richt-linien sind auch Überlegungen zum derzeitig bestehenden Gutachterver-fahren in Gang gekommen. Nieder-gelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erleben die Be-richtspfl icht im Rahmen des Gutach-terverfahrens häufi g als belastende Arbeitsanforderung. Berufsverbände setzen sich daher für die Erleichte-rung des Antragsverfahrens ein und haben entsprechende Konzepte zur Reformierung entwickelt. Auch sei-tens der Krankenkassen werden Re-formvorschläge erarbeitet.

Hintergründe und Grundlagen des Gutachterverfahrens

Die Einrichtung eines Gutachterver-fahrens war seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen obligate Vo-raussetzung für die Einführung der Psychotherapie in die kassenärztli-che Versorgung.

Das GAV hat demnach die Funktion, die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der beantrag-ten Behandlung festzustellen. „Die psychotherapeutischen Leistungen müssen nach § 12 SBG V zweck-mäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaft-lich sind, können nach § 12 SGB V Versicherte nicht beanspruchen, dür-fen die Leistungserbringer nicht be-wirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (Rüger et al., 2003, s.73). Weiter ist in § 12 der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt: „Das Gutach-terverfahren dient dazu festzustellen,

ob die in den Psychotherapiericht-linien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen und in die-ser Vereinbarung niedergelegten Vo-raussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob das beantragte Psycho-therapieverfahren nach den Richt-linien anerkannt und im konkreten Behandlungsfall indiziert und ob die Prognose einen ausreichenden Be-handlungserfolg erwarten lässt“.

Die Prüfung der geplanten Behand-lung durch das GAV hat zur Folge, dass PsychotherapeutInnen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausge-nommen sind: „ Bestätigt die Kran-kenkasse ihre Leistungspfl icht für Psychotherapie aufgrund eines An-tragsverfahrens, wird eine zusätz-liche Wirtschaftlichkeitsprüfung für die bewilligte Psychotherapie nicht durchgeführt“ (§13 Psychotherapie-vereinbarung).

Vor- und Nachteile des Gutachterverfahrens – politischer Kommentar

Als wesentliche Kritikpunkte im Gut-achterverfahren können die geringe Honorierung und die geringe Ak-zeptanz des GAV genannt werden, Faktoren, die wahrscheinlich mitei-nander in Zusammenhang stehen. Des Weiteren sind die Bewilligungs-schritte sowie der Ergänzungsbericht diskussionswürdig. Ungünstig ist zudem, dass Gutachter zum Teil nicht in der ambulanten Versorgung tätig und im Bereich der tiefenpsycho-logisch fundierten Psychotherapie meist Psychoanalytiker sind.

Als Vorteile des Gutachterverfah-rens können genannt werden: Weg-fall der Wirtschaftlichkeitsprüfung, keine zusätzlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung durch die KVen, sichere Mindestvergütung, keine Steuerung durch die Krankenkassen. Aus berufspolitischen Gründen wur-de das Gutachterverfahren daher stets als Qualitätssicherungsinstru-ment für die Honorarverhandlungen mit eingebracht und hat wesentlich zum festen, gestützten Punktwert für psychotherapeutische Leistungen verholfen. Andererseits ist allen In-sidern bekannt, dass das Gutachter-verfahren ein „zahnloser Tiger“ ist, der zwar einerseits den Gutachtern einen guten Umsatz beschert (70.000 € pro Gutachter pro Jahr bei Gesamt-kosten von fast 28 Mio. € – Kurzzeit-gutachten 18,60 €, Langzeitgutachten 38,20 €, Obergutachten das doppel-te), andererseits die Ablehnungs-quote konstant sehr gering ist.

Das Leistungsverhalten der Kolle-gInnen in der Niederlassung weist darauf hin, dass längst nicht die Be-handlungskontingente ausgeschöpft werden, die bewilligt werden; es wird sorgsam mit den Ressourcen umgegangen. Zudem bedeutet das Gutachterverfahren per se natürlich einen Zweifel an der Fachkompetenz des Behandlers, der immer noch ein-mal neu beweisen muss, was längst bewiesen ist: den Krankheitszustand des Patienten.

Andererseits zwingt das Gutachter-verfahren auch zur Strukturierung der Therapie. Es bedarf sicherlich einiger Korrekturen, die in allen Vor-schlägen der beteiligten Akteure vor-handen sind. Im Kern sind diese:

FORUM50.

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 231. Nur noch Stichprobengutachten2. Angleichung der Kontingente für

VT und tiefenpsychologisch fun-dierte Therapie (TP)

3. Begutachtung der TP-Therapien nur durch TP- und nicht durch psy-choanalytische Gutachter

4. Pragmatische Veränderung der Be-willigungskontingente (50 Sitzun-gen im ersten Schritt, weitere 50 im zweiten Schritt)

5. Vereinfachung der Beantragung für Gruppentherapie

6. Größere Freiheit für die Kranken-kasse in der Bewilligungspraxis (z.B. bei Akutfällen bzw. bei Er-haltungstherapien nach Abschluss des Kontingentes).

Eine Umsetzung dieser pragma-tischen Veränderungen und An-

passungsschritte würde sicherlich eine erhebliche Entlastung für die niedergelassenen Psychotherapeu-tInnen bedeuten. Wenn diese prag-matischen Veränderungen und An-passungsschritte umgesetzt werden würden, würde dies sicherlich erheb-liche Entlastung bedeuten.

Diskussion in der Profession

Im März 2013 fand auf Einladung der Bundespsychotherapeutenkammer ein Round-Table Gespräch statt, hier wurden die Reformvorschläge meh-rerer Berufsverbände vorgestellt und diskutiert. Diese Round-Table Gespräche sollen fortgeführt werden, um in weiteren Diskussionen mögli-cherweise einen verbändeübergrei-

fenden gemeinsamen Reformvor-schlag formulieren zu können.

Der Vorstand der PKS und der Aus-schuss Ambulante Versorgung möchte unseren Mitgliedern nun die Gelegenheit zu einem kritischen Meinungsaustausch zum bestehen-den Gutachterverfahren geben. Wir möchten mit Ihnen Erfahrungen im Umgang mit dem GAV austauschen und die Diskussion über nötige Re-formvorschläge führen.

Als Termin ist der 24.10.2013, 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle der PKS, geplant, eine gesonderte Einladung dazu folgt.

Inge Neiser, Michael Antes

MITGLIEDER

Wir gratulieren unseren Mitgliedern …

Dipl. Psych. Angela Pattberg-Wolfzum 60. Geburtstag am 29. Juli 2013

Dipl. Sozialarbeiter Franz-Josef Mathiszum 60. Geburtstag am 30. Juli 2013

… zum runden Geburtstag im 3. Quartal 2013

Dipl. Psych. Theo Wagner zum 60. Geburtstag am 7. August 2013

Dipl. Psych. Günther Tornerzum 65. Geburtstagam 24. September 2013

Dipl. Psych. Elisabeth Kasperzum 60. Geburtstag am 27. September 2013

24 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

Wir begrüßen unsere Neuen Mitglieder im 1. Halbjahr 2013

Dipl. Psych. Susanne Eckert, KJP

Dipl. Psych. Roman Fischer, PP

Dipl. Kunsttherapeutin Martina Gremer, KJP

Dipl. Psych. Lisa Güllich, PP

Dipl. Psych. Fani Hasapis-Kagerer, PP

Dr. biol. hum. PH, Dr. Dipl.-Psych.Heiko Hölzel, PP

Dipl. Psych. Christoph Huda, PP

Dipl. Psych. Sarah Kolodziej, PP

Dr. Dipl.-Psych.Sebastian Leikert, PP

Dipl. Psych. Christine Mehlhorn, PP

Dipl. Psych. Cornelia Overs, KJP

Dipl. Psych. Martine Risch, PP

Dipl. Psych. Sophie Ross, PP

Dipl. Psych. Sabine Schauffert, PP

Dipl. Psych. Alla Shabanova, PP

Dipl. Psych. Gundula Steinke, PP

Dr. Dipl. Psych. Steffen Taubert, PP

Dipl. Psych. Detlef Carsten Wolff, PP

Mitglieder fragen, die Kammer antwortet

Gibt es Regelungen für die Ver-gütung als Angestellte in einer Praxis?

„Ich werde eine Anstellung in einer psychotherapeutischen Praxis an-nehmen und möchte gerne wissen, ob es eine Regelung gibt, wie viel Prozent des KV-Satzes man verdient, wenn man in einer Praxis stunden-weise mitarbeitet, bzw. angestellt ist.“

Antwort: Da es sich um ein Angestelltenver-hältnis in einer Praxis handelt, ist das Gehalt grundsätzlich frei verhandel-bar und nicht an „Regeln“ oder Sätze gebunden – auch nicht von der KV.

Gleichwohl haben Psychotherapeu-ten Regelungen der Berufsordnung zu beachten. So heißt es in § 19 (Psy-chotherapeutinnen/Psychotherapeu-

ten als Arbeitgeber oder Vorgesetze) der Berufsordnung der Psychothe-rapeutenkammer des Saarlandes (siehe unter www.ptk-saar.de/Rech-liches):

„(1) Beschäftigen Psychotherapeu-tinnen / Psychotherapeuten in ihrer Praxis, in Ambulanzen oder ande-ren Institutionen des Gesundheits-wesens sowie in Ausbildungs- und Forschungsinstituten oder anderen Einrichtungen Mitarbeiterinnen/Mit-arbeiter, so haben sie auf angemes-sene Arbeits- und Vergütungsbedin-gungen hinzuwirken und Verträge abzuschließen, welche der jeweili-gen Tätigkeit entsprechen.“

Die Vergütung eines angestellten Psychotherapeuten in einer Praxis sollte also beispielsweise nicht unter der eines angestellten Psychothera-peuten im öffentlichen Dienst sein,

derzeit Entgeltgruppe 14 TVöD für PP. Informationen hierüber fi nden Sie im Internet, z.B. unter http://www.oeffentlichen-dienst.de/entgeltgrup-pen.html.

Bernhard Morsch

Gibt es Ausnahmen („Härtefäl-le“) von der Regel, dass zwi-schen Beendigung der Therapie und Anspruch auf eine neue Therapie mindestens zwei Jah-re liegen müssen?

„Eine ehemalige Patientin würde ger-ne eine neue Therapie bei mir begin-nen. Die vorhergegangene Therapie wurde vor 15 Monaten beendet, ihr Zustand hatte sich stabilisiert. Nun gab es unvorhergesehene Ereignis-se, so dass es ihr wieder schlechter geht. Gibt es Ausnahmen („Härtefäl-

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 25le“) von der Regel, dass zwischen Be-endigung der Therapie und Anspruch auf eine neue Therapie mindestens zwei Jahre liegen müssen? Falls ja, was ist bei der Beantragung (in die-sem Fall über Beihilfe) zu beachten?“

Antwort: Eine solche Härtefallregelung gibt es nicht. Bei den GKV können aber bis zu  drei Sitzungen  pro Quartal über die Ziffer 23220 (Psychotherapeuti-sches Gespräch) abgerechnet wer-den. Die „Sperrzeit“ bezieht sich allerdings nur auf das Verfahren, des-sen Kontingent ausgeschöpft wurde. Eine Therapie in einem anderen Ver-fahren ist ohne Pause möglich, was aber i.d.R. einen Therapeutenwech-sel erfordert.

Michael Schwindling

Muss ich Patientenunterlagen bei einem Therapeutenwechsel an die Kollegin herausgeben?

„Meine Praxis wurde von einer Kol-legin übernommen. Eine Patien-tin möchte (während der Therapie) wechseln zu der Kollegin. Diese hat nun um die Unterlagen der Patientin gebeten. Eine Schweigepfl ichtenbin-dung der Patientin liegt vor. Muss ich die Unterlagen – auch die hand-schriftlichen – herausgeben? Falls ja, bekommt die Kollegin das Original oder eine Kopie?“

Antwort: Das Patientenrechtgesetz regelt die Sache eindeutig: Der Patient hat An-spruch auf eine Kopie sämtlicher Un-terlagen in der Akte, auch der hand-schriftlichen Aufzeichnungen. Meine Anregung: Sprechen Sie wenn mög-

lich Ihre ehemalige Patientin an, (1.) ob sie eine Kopie aller oder nur be-stimmte Unterlagen haben möchte oder (2.) an wen die Unterlagen ge-schickt werden sollen, an die ehe-malige Patientin oder die neue The-rapeutin. Sie sind verpfl ichtet, die Originale mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.

Manuel Schauer

Erkennt die Kammer Online-Fortbildungen an?

„Ich habe gehört, dass es auch On-line-Fortbildungen gibt, bei denen man Punkte sammeln kann. Bevor ich mich jetzt aber in einem Portal re-gistriere, würde ich gerne wissen, ob diese Online-Fortbildungen von der Kammer anerkannt werden.“

Antwort: In der Anlage A der Fortbildungsord-nung der Psychotherapeutenkam-mer des Saarlandes (diese fi nden Sie mit Erläuterungen auf der Home-page www.ptk-saar.de) werden die möglichen Fortbildungskategorien und anrechenbare Fortbildungsein-heiten aufgelistet.Siehe Kategorie H: „Strukturierte in-teraktive Fortbildung mittels Internet / CD-ROM/ Printmedien mit nachge-wiesener Qualifi zierung und Auswer-tung des Lernerfolgs in Schriftform. Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen vorab von der PKS anerkannt werden“.

Der Ausschuss für Fort- und Weiter-bildung hat folgende Übergangsre-gelung vorgeschlagen:

Die PKS erkennt Online-Fortbil-dungen durch von anderen Lan-despsychotherapeutenkammern anerkannte Fachartikeln bzw. Fort-bildungsmodule mit anschließender Wissensüberprüfung (sog. CME-Tests) sowie die durch die jeweilige Kammer vergebene Anzahl an Fort-bildungspunkten an. Ein gesonderter Akkreditierungsantrag muss nicht gestellt werden. Die entsprechenden Bescheinigungen, die nach bestan-denem Wissenstest ausgestellt wer-den, sind als Nachweis ausreichend.

Damit ein ausgewogenes Verhält-nis der verschiedenen Kategorien gewährleistet ist, darf die Gesamt-punktzahl der durch die Kategorie H erworbenen Fortbildungspunkte im Fünfjahres-Zeitraum insgesamt eine Höchstpunktzahl von 50 nicht über-steigen.

Maike Paritong

Im Rahmen der Veranstaltung zum Patiententenrechtegesetz wurde folgende Frage gestellt: „Ich bin in einer Rehabilitations-klinik tätig. Gilt hier ebenfalls das Patientenrechtegesetz?“

Antwort: Eine ausführliche Antwort von RA Manuel Schauer hierzu fi nden Sie im gesonderten Artikel unter der Rubrik „Rechtliches“ („Geltung des Patien-tenrechtegesetzes (auch) für psycho-therapeutische Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation?“)

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Psychologischer Psychotherapeut (VT) mit langjähriger Berufserfahrung(Eintrag ins Arztregister seit 2004)

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Bei Interesse Kontakt unter (01 62) 1 59 03 33.

FORUM50.

26 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

RECHTLICHES

Gilt das Patientenrechtegesetz (auch) für psychotherapeutische Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation?

Die folgenden Ausführungen neh-men Stellung zu der Frage, für wel-che Bereiche psychotherapeutischer Tätigkeit das Patientenrechtegesetz gilt. Kammermitglieder der Psycho-therapeutenkammer des Saarlandes haben angefragt, ob die gesetzlichen Regelungen auch für psychothera-peutische Leistungen in der medizi-nischen Rehabilitation (REHA) gelten. Die Ausführungen lassen sich auch auf andere Bereiche psychotherapeu-tischer Tätigkeit übertragen.

Was regelt das Patientenrechtegesetz?Die aus einem Behandlungs-vertrag folgenden Rechte und Pfl ichten

Das Patientenrechtegesetz vom 20. Februar 2013 hat unter der Überschrift „Behandlungsvertrag“ zur Einfügung der §§ 630a bis 630h BGB in das Bür-gerliche Gesetzbuch (BGB) geführt.

Die Vorschriften der §§ 630a bis 630h BGB, welche Regelungen zur Infor-mation, Einwilligung, Aufklärung, Dokumentation und Einsichtnahme sowie zur Haftung des Behandelnden enthalten, sind auf einen Behand-lungsvertrag anzuwenden. Sie regeln die aus einem Behandlungsvertrag folgenden Rechte und Pfl ichten.

Was ist ein Behandlungsvertrag? Eine Medizinische Behandlung gegen Vergütung

Der Begriff Behandlungsvertrag wird in § 630a Abs. 1 BGB (mittelbar) wie

folgt defi niert: „Durch den Behand-lungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behand-lung, der andere Teil (Patient) zur Ge-währung der vereinbarten Vergütung verpfl ichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpfl ichtet ist.“ Hieraus folgt, dass Behandlung i. S. d. §§ 630 a bis 630h BGB eine medizinische Be-handlung gegen Vergütung ist.

Es ist nicht entscheidend, ob der Pa-tient zur Zahlung der Vergütung ver-pfl ichtet ist; diese Verpfl ichtung kann – was häufi g der Fall sein wird – die Kassenärztliche Vereinigung bzw. eine gesetzliche Krankenkasse nach den Bestimmungen des Sozialgesetz-buch Buch V – Gesetzliche Kranken-versicherung – (SGB V) treffen.

Die Frage, ob ein Behandlungsver-trag i. S. d. §§ 630 bis 630h BGB vor-liegt, hängt nicht davon, ob es sich um Leistungen i. S. d. SGB V handelt; das SGB V spielt für die Frage keine Rolle, ob ein – zivilrechtlicher – Be-handlungsvertrag mit den in §§ 630a bis 630h BGB geregelten Rechten und Pfl ichten vorliegt.

Was ist eine medizinische Behandlung? Eine Behandlung nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch Psychotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere

Zur Auslegung des Begriffs „medizi-nische Behandlung“ kann auf die im

Gesetzgebungsverfahren erstellten Gesetzesmaterialien zurückgegriffen werden. Diese sind vor allem deshalb von Bedeutung, weil es sich um ein erst vor kurzem in Kraft getretenes Gesetz handelt.

Der später Gesetz gewordene Wort-laut des § 630 Abs. 1 BGB, der den Begriff Behandlungsvertrag defi niert, fi ndet sich bereits im Gesetzesent-wurf der Bundesregierung (BT-Druck-sache 17/10488)1. Dort ist Folgendes ausgeführt (S. 17 f.):

„Unter Behandlung in diesem Sinne ist grundsätzlich Heilbehandlung zu verstehen. Sie umfasst neben der Di-agnose die Therapie und damit sämt-liche Maßnahmen und Eingriffe am Körper eines Menschen, um Krank-heiten, Leiden, Körperschäden, kör-perliche Beschwerden oder seelische Störungen nicht krankhafter Natur zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Der Behandlungsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass sich die eine Vertragspartei zu der medizi-nischen Behandlung eines Patienten … verpfl ichtet. Dabei muss es sich nicht ausschließlich um die Behand-lung einer Krankheit handeln; viel-mehr kann die Behandlung auch kos-metischen Zwecken dienen, etwa bei einer Schönheitsoperation. 

Die neuen vertraglichen Regelungen sollen nur für Verträge gelten, die eine medizinische Behandlung zum Gegenstand haben. Sie sind insbe-sondere auf die spezialgesetzlich ge-regelten Verträge über die Erbringung

1 Bundestag-Drucksache, siehe unter www.dipbt.bundestag.de.

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 27reiner Pfl ege- oder Betreuungsleis-tungen nicht anzuwenden und gelten insbesondere auch nicht für Verträge im Geltungsbereich des Gesetzes über Wohnraum mit Pfl ege- oder Be-treuungsleistungen (WBVG). …

Die vertragscharakteristische Leistung des Behandlungsvertrages ist damit die medizinische Behandlung von Patienten. Erfasst werden Behand-lungen im Bereich der Humanmedi-zin und damit primär Behandlungen durch (Zahn-) Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeuten. Da-rüber hinaus sollen unter Absatz 1 aber auch Behandlungen durch An-gehörige anderer Heilberufe, deren Ausbildung … durch Bundesgesetz (Hebammen, Masseure und medizini-sche Bademeister, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten u. a.) geregelt ist, oder Heilpraktiker fallen. … Verträge mit Apothekern sind vom Anwendungsbereich der §§  630a ff. BGB ausgeschlossen…. Auch Be-handlungsverträge mit Veterinärme-dizinern … sollen nicht unter die §§ 630a ff. BGB fallen.“

In der Stellungnahme des Bundesra-tes zum Gesetzesentwurf der Bundes-regierung (BT-Drucksache 17/10488, Anlage 3, S. 37) wird anstelle der Ver-wendung des Begriffs medizinisch die des Begriffs ärztlich angeregt, wobei für Behandlungen durch ande-re Gesundheitsfachberufe eine ent-sprechende Anwendbarkeit der Vor-schriften vorgeschlagen wird. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesre-gierung diese Anregung zurück (BT-Drucksache 17/10488, Anlage 4, S. 52).

Die Beschlussempfehlung des Aus-schusses für Gesundheit des Deut-schen Bundestages (BT-Drucksache 17/11710) enthält hinsichtlich § 630 Abs. 1 BGB keine Änderung im Ver-gleich zu der von der Bundesregierung im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Fassung. Auch der abschließende Be-schluss des Bundesrates (BR-Druck-sache 7/13)2formuliert keine Kritik

2 Bundesrat-Drucksache, siehe unter www.bundes-rat.de

an dem von der Bundesregierung in ihrem Entwurf vorgeschlagenen und später Gesetz gewordenen § 630a Abs. 1 BGB. Da keine Änderungen im Gesetzge-bungsverfahren erfolgt sind, kann die von der Bundesregierung ihrem Entwurf beigefügte, hier zitierte Be-gründung als für die Auslegung des Begriffs medizinische Behandlung maßgebend herangezogen werden.

Und was folgt daraus für psychothe-rapeutische Maßnahmen im Reha-Bereich?

Die §§ 630  bis 630h BGB fi nden im-mer dann Anwendung, wenn eine medizinische Behandlung vorliegt. Der Begriff der medizinischen Be-handlung ist weit zu verstehen: Eine medizinische Behandlung muss nicht zwingend durch einen Arzt oder zu-mindest unter seiner Anleitung bzw. Ermächtigung erbracht werden; auch Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten sowie Hebammen, Mas-seure und medizinische Bademeister, Ergotherapeuten, Logopäden, Phy-siotherapeuten und Heilpraktiker kön-nen eine medizinische Behandlung durchführen.

Eine medizinische Behandlung liegt nicht nur dann vor, wenn diese der Heilung dient; die Behandlung kann auch anderen Zwecken, namentlich kosmetischen Zwecken, dienen. Le-diglich „reine“ Pfl ege- und Betreu-ungsleistungen stellen keine medizi-nische Behandlung i. S. d. §§ 630a bis 630h BGB dar.

Ohne Bedeutung für die Anwendbar-keit der §§ 630a bis 630h BGB ist es, ob die Maßnahmen nach den Bestim-mungen des SGB V vergütet werden.

Die typischen REHA-Leistungen sind als medizinische Behandlung i. S. d. §§ 630a bis 630h BGB anzusehen; nur im (seltenen) Einzelfall können diese nicht als medizinische Behandlung, sondern als „reine“ Pfl ege- und Be-treuungsleistung oder als sonstige Leistung angesehen werden.

Deshalb unterliegen typische REHA-Leistungen dem Anwendungsbereich der §§ 630a bis 630h BGB: Patienten sind zu informieren, ihre Einwilligung ist nach entsprechender Aufklärung einzuholen, die Leistungen sind zu dokumentieren. Das Patientenrechte-gesetz gilt für typische REHA-Leistun-gen, die von Psychotherapeuten oder anderen erbracht werden.

RA Manuel Schauer

FORUM

28 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

ANGESTELLTE

Arbeitskreis „Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie“

Seit dem 06. März 2013 gibt es einen neuen „psychologischen Arbeits-kreis“. Es handelt sich um den Ar-beitskreis „Interkulturelle Psycho-logie in Beratung und Therapie“. Der Arbeitskreis richtet sich an Psycholo-gInnen und PsychotherapeutInnen, die mit MigrantInnen zu tun haben und/oder selbst einen Migrations-hintergrund haben.

Ausgangspunkt der Etablierung dieses Arbeitskreises sind die spe-zifi schen Belastungen, denen Mig-rantInnen ausgesetzt sind und die einer besonderen Sichtweise bedür-fen. Auch gibt es Kulturspezifi ka bei der Entstehung von psychischen Er-krankungen, unterschiedliche kultu-rell bedingte Ausdrucksformen von Symptomen und auch Unterschiede im theoretischen und praktischen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung und psychologischer Beratung.Der Arbeitskreis versteht sich als ein Gremium für den Fachaustausch und

für die Supervision von Beratungs- und Therapiefällen. Es fi nden Treffen in einem zweimonatigen Abstand statt, die vom psychosozialen Bera-tungszentrum des DRK in Saarbrü-cken-Burbach organisiert werden. Im Arbeitskreis werden kulturspezifi sche Themen diskutiert, insbesondere Fra-gen zu psychologischen Prozessen in der Begegnung verschiedener Kultu-ren, Verarbeitungstypen in der Kul-turkontaktsituation, Regelmäßigkeit und Störung in Akkulturationsverläu-fen und Umgang mit biographischen Brüchen, sowie die Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen und Flüchtlingen. Kulturelles Wissen und Sensibilität für kulturelle Unter-schiede im Bezug auf die psychoso-ziale Versorgung und die Psychothe-rapie werden diskutiert.

Die Erweiterung des professionellen Könnens in Beratung und Therapie im Hinblick auf die Migrantengruppen wird in Einzelfällen, aber auch anhand von Literatur möglich. Der Arbeits-

kreis hat zum Ziel, das theoretische Wissen in diesem Bereich durch den kollegialen Austausch zu vertiefen und die persönliche und therapeuti-sche Erfahrung der TeilnehmerInnen mit Klienten und Patienten zu nut-zen, um die professionelle Kompe-tenz in der interkulturellen Beratung und Psychotherapie zu erweitern. Auch werden fremdsprachige Ma-terialen gesichtet, ausgewertet und ausgetauscht. Psychologische Test-verfahren ebenso wie Formulare (z. B. Patienteninformationen zu Krank-heitsbildern und Therapieverfahren, außerdem Therapievereinbarungen). Der Arbeitskreis sieht auch die Not-wendigkeit, die politische und soziale Situation von MigrantInnen zu beob-achten und ggf. aus psychologischer Sicht zur öffentlichen Diskussion Stel-lung zu beziehen. Zur Zeit sind Kolle-ginnen und Kollegen mit russischer, türkischer, persischer, afghanischer Herkunft im Arbeitskreis vertreten. Weitere Mitglieder sind willkommen.

Ansprechpartner sind Wolf B. Em-minghaus, Psychologischer Psycho-therapeut (Telefon: 0681/97642-54, [email protected]) und Bozena Schmidt, Diplom-Psy-chologin (Telefon: 0681/97642-74, [email protected]).

Bozena Wolf B.Schmidt Emminghaus

Psychosoziales Beratungszentrum Burbach

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 29

Integration, Anerkennung und Karriere. Psychische Anstrengung und psychologische Hilfen für Zuwanderer/innen durch das Deutsche Rote Kreuz im Saarland

Das Themenfeld Integration und Mi-gration wird größtenteils besetzt durch die politische Diskussion. Bei der Umsetzung von Integrations-maßnahmen dominiert die Rolle von SprachkurslehrerInnen und Sozial-arbeiterInnen. Die psychologische Seite wird eher vernachlässigt. Da-bei ist Integration für die Betroffenen eine persönliche Anstrengung, die mit vielfachen Mühen verbunden ist, mit Rückschlägen, mit kleinen und großen Erfolgserlebnissen, mit dem Aufbau eines neuen Lebensplanes, ggf. mit dem Abschiednehmen von früheren Lebensorientierungen.

Es genügt nicht, dass von der Gesell-schaft Maßnahmen angeboten wer-den – sie müssen auch von den Be-troffenen angenommen werden. Es genügt nicht, Angebote zu machen, sie müssen als „Selbst-Aufforderun-gen“ durch den Betroffenen über-nommen werden und dann hand-lungsleitend sein – und das nicht nur einmal, sondern immer wieder im Ablauf des vielgestaltigen und lang-andauernden Integrationsprozesses.

Das Deutsche Rote Kreuz, Landesver-band Saarland, bietet seit fast dreißig Jahren eine psychologische Unter-stützung für MigrantInnen an, für AsylbewerberInnen ebenso wie für bleibeberechtigte ZuwanderInnen. Das DRK beschäftigt seit 1984 konti-nuierlich Psychologen und Psycholo-ginnen, oftmals im Wechsel, weil ein Großteil der Finanzierung der Perso-nalstellen auf Projektbasis erfolgt.

Die PsychologInnen und Psychothe-rapeutInnen arbeiten mit anderen Berufsgruppen, z. B. Sozialarbeiter-Innen und SozialpädagogInnen zu-sammen und mit den verschiedens-ten Institutionen.

Die psychologische Beratung und Psychotherapie muss fachlich kom-

petent sein und therapeutisches und kulturpsychologisches Wissen ver-einigen, sie muss darüber hinaus „realitätstauglich“ sein und insbe-sondere sozial- und ausländerrecht-liche Belange berücksichtigen, sowie die Gegebenheiten des Arbeitsmark-tes und der Struktur von Wohnumge-bung und Nachbarschaft.

Das DRK realisiert diese psychologi-sche Arbeit gegenwärtig durch zwei Projekte. Das vom Europäischen In-tegrationsfonds (EIF) unterstützte Projekt „Beseitigung persönlicher Integrationshemmnisse (BPI)“ setzt an den Hoffnungen und Befürchtun-gen an, die MigrantInnen begleiten, bei dem, was sie aktuell im fremden Land erleben und wenn sie ihre Zu-kunft planen. Vielfach müssen Trau-erprozesse begleitet werden, dann wieder werden Fortschritte ermuti-gend unterstützt.

Frau Bozena Schmidt, die als Psycho-login in diesem Bereich arbeitet, hat selbst einen Migrationshintergrund, ihre Familie kommt aus Oberschle-sien.

Ein Teil dieser begleitenden Arbeit fi ndet bei den Integrationskursen statt. 600 Stunden Deutschkurs und 40 Stunden Orientierungskurs (mit Verlängerungsmöglichkeit) durch-laufen die Migranten und Migrantin-nen. In dieser Zeit erlernen sie nicht nur die deutsche Sprache, lernen sie nicht nur wesentliche Grundla-gen von Deutschland als Staat. Sie bauen auch eine neue motivationa-le Struktur auf, machen neue Ent-würfe für ihr Leben und das ihrer Kinder, lernen neue Stärken kennen. Es handelt sich dabei um eine große Anpassungsleistung. Manch einer fühlt sich überfordert, und es besteht durchaus die Gefahr der Entwicklung von Anpassungsstörungen im klini-schen Sinne (ICD 43.2).

Die psychologische und psychothe-rapeutische Unterstützung umfasst psychoedukative Gruppenmaßnah-men in den Integrationskursen und individuelle psychologische Bera-tung und Therapie in Sprechstunden. Dabei wird eine Neu-Bewertung der Situation erreicht. Barrieren verlie-ren den Charakter des Unüberwind-lichen und werden günstigstenfalls Stufen auf dem Weg zu einer neuen Karriere. Anerkennung ist dabei von zentraler Bedeutung, zum einen die formale Anerkennung von im Aus-land erworbenen Berufsabschlüs-sen, zum anderen die Anerkennung von persönlichen Kompetenzen ge-nerell, dann die Anerkennung der Person, wie sie im Beratungskontext möglich wird.

Das „Selbstkonzept der eigenen Leis-tungsfähigkeit“ wird gestärkt, das Selbstmanagement wird gefördert. Erfahrungen, „Stolz auf sich zu sein“ und Anspruch auch auf Anerkennung durch andere zu haben, werden als motivationale Basis weiteren selbst-organisierten Lernens und Lebens etabliert.

Viele Hemmnisse entstehen durch Missverständnisse und Konfl ikte, die ihre Wurzeln in der „interkultu-rellen Überschneidungssituation“ haben, das wechselnde Gefühl zwi-schen Fremdheit und Vertrautheit, die Wahrnehmung der Unterschiede zwischen Deutschland und der alten Heimat, die divergierenden Werte zwischen Früher und Jetzt. Diese Konfl ikte und Missverständnisse können zu ernsthaften psychischen Beschwerden führen, die sich oft so-matisch auswirken und deren Wur-zeln in der ärztlichen Sprechstunde oft unerkannt bleiben. Im BPI-Projekt werden diese interkulturellen Kon-fl ikte angesprochen und behandelt. Oftmals gehört dazu auch der Kon-takt zu behandelnden Ärzten. Außer-

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Nr. 50, Juli 2013

dem werden interkulturelle Begeg-nungen durchgeführt.Sind die Hemmnisse einmal besei-tigt, können die Betroffenen befreit ihre Pläne entwickeln und optimal profi tieren von den Angeboten, die ihnen im Rahmen von Förderpro-grammen gemacht werden.

„Integration durch Qualifi kation“ ist ein Konzept, das gegenwärtig in aller Munde ist. „Integration durch Quali-fi kation“ gehört zum Themenbereich „Gesund im Job“ (so eine Sonder-beilage der ZEIT vom 7. Juni 2013 – Seite 22). Vielfach berichtet ist das Motto des „Diversity“-Tags, der am 11. Juni begangen wird. Ein solches Motto richtet sich nicht nur an die Mi-granten und Mitgrantinnen, sondern auch an die Aufnahmegesellschaft, an Arbeitgeber, an Behörden, an Jobcenter, etc.

Die Zielgruppe dieser „Mediatoren“ im interkulturellen Bereich sind Ziel der psychologischen Arbeit des DRK

im Rahmen des Projektes „Psycho-logische Motivation und Karriere in der Fremde“ (PMKF). Das DRK bietet psychologische Sprechstunden für MitarbeiterInnen von Integrations-kursträgern und Jobcentern an. Die BeraterInnen der Arbeitsverwaltun-gen und Integrationskurse, die Leh-rer und Lehrerinnen werden sensi-bilisiert für die Lebenssituation der Migranten und Migrantinnen und für mögliche Konfl iktlösungsstrategien in den Kursen selbst. Das DRK bietet ihnen Fortbildungsmaßnahmen und Supervisionen an zum komplexen Problem der Karriereplanung in der Fremde, insbesondere zur Frage des unausweichlichen Karriereknicks, den Umgang mit Motivationseinbrü-chen und Problemen bei der Aktivie-rungen in Fortbildungsmaßnahmen. Mit seinem PMKF-Projekt ist das DRK eingebettet in das IQ-Netzwerk Saarland, in dem zahlreiche Koope-rationspartner, Wohlfahrtsverbände, IHK, HWK, zusammenarbeiten. Es hat sich gezeigt, dass eine psycho-

logische Perspektive im Bereich Inte-gration und Migration unverzichtbar ist. Dennoch muss immer wieder da-für geworben werden, dass der psy-chologische Ansatz systematische Berücksichtigung fi ndet. Für die Be-troffenen, so wird in der Arbeit des psychologischen Beratungszentrums des DRK deutlich, dass das psycho-logische Angebot mehr und mehr ein notwendiger, ja wesentlicher Bau-stein, in den umfassenden Hilfen zur Integration ist.

Wolf B. Emminghaus, Diplom-Psy-chologe und Psychotherapeut und zugleich Leiter des Psychosozialen Beratungszentrums, koordiniert die Fortbildungen und Supervisio-nen, die von Honorarkräften über-nommen werden und bietet selbst Sprechstunden an.

Wolf B. Emminghaus

OASE – Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendli-che psychisch und körperlich schwer erkrankter Eltern

Auf der Sitzung des Arbeitskreises „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ in Saarbrücken im April wur-de über erste Ergebnisse des Pro-jektes OASE berichtet. Im Gespräch mit den Verantwortlichen entstand die Idee, dieses Projekt unseren Mit-gliedern genauer vorzustellen. Am 21.06.2013 traf ich mich deshalb in den Räumen der Caritas St. Wendel für ein Interview mit Irene Zerfaß, Dipl. Sozialarbeiterin und Leiterin der Sozialen Dienste, sowie Petra Scherschel, Sozialarbeiterin/Sozial-pädagogin B.A. und Ansprechpart-nerin für das Projekt OASE.

Was genau verbirgt sich hinter dem Projekt OASE?

I. Zerfaß: Das Projekt existiert in die-ser Form seit November 2011 und ist das einzige Projekt dieser Art im Saar-land. Davor hat dieser Bereich aber schon viele Jahre in mir gegärt. 2010 habe ich eine Expertise zum Thema §20 SGB VIII geschrieben und dabei hat sich gezeigt, dass die Quote der Familien mit psychisch kranken oder körperlich schwer erkrankten Eltern-teilen im Bereich der Familienpfl ege steigt. Als der Bischof dann Gelder für innovative Projekte im Rahmen der Familienpfl ege bereitgestellt hat,

haben wir OASE beantragt. Zunächst bekamen wir eine 50% Sozialarbei-terstelle, die Fr. Scherschel über-nahm. Seit November 2012 haben wir auf 70% erhöht und eine weitere Kollegin (Fr. Eva Scholl) eingestellt. Die Idee war immer, dass Familien die Art von Hilfe haben sollen, die sie wirklich brauchen – dabei ist unseres Erachtens ein individueller Zugang nötig und nicht nur eine reine Grup-penarbeit. Es ist mir wichtig, das Angebot am individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen anzu-passen. Bei diesem, für die Kinder schwierigen Thema muss zunächst eine enge Anbindung an die Berate-

KJP

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 31rin erfolgen, erst dann ist die Teilnah-me in einer Gruppe möglich.

Wie sieht das Angebot für die Familien aus?

P. Scherschel: Ich biete zunächst eine Einzelberatung der Eltern an – i.d.R. ist dies meist erst einmal der er-krankte Elternteil alleine. Die Lebens-umstände der Familie, fi nanzielle Sorgen, alle Dinge, die das Leben der Familie schwer machen, werden hier oft vom Elternteil angesprochen. Eine Perspektive für die eigenen be-troffenen Kinder zu schaffen ist der erste, schwere Schritt. Das Thema Partnerschaft ist ebenfalls oft belas-tet: wie akzeptiert der Lebenspartner die Erkrankung? Gerade psychische Erkrankungen sind hierbei oftmals nicht vom Partner akzeptiert. Eine Mutter sagte einmal zu mir „Ich hätte lieber Krebs – das würde mein Mann akzeptieren“. Deshalb sind Paarge-spräche am Anfang oft nötig – auch um die Frage zu klären, was sich da-raus für die Kinder ergibt. Dabei er-lebe ich beim Thema „Auswirkungen der Erkrankung auf die Kinder“ die komplette Bandbreite von Akzeptanz bis völlige Ablehnung bei den Eltern. Meist habe ich zwei bis drei persön-liche Elterngespräche und einige Telefonkontakte dazwischen, bevor ich dann das Kind/die Kinder der Fa-milie kennenlerne. Zunächst ein Ver-trauensverhältnis zu den Eltern zu schaffen, ist unabdingbar – und dann muss das Gleiche bei den Kindern/Jugendlichen gelingen. Diese regel-mäßigen Einzelkontakte vor einem möglichen Eintritt in die Gruppe stel-len mich oft vor ein zeitliches Prob-lem. Viele Kinder schaffen es nicht, nach zwei Einzelkontakten die Hürde zu nehmen, in die Gruppe zu kom-men. Jungs tun sich dabei meist all-gemein etwas schwerer als Mädchen. Bei mehreren Kindern in der Familie muss man ja auch sehen, wem man was anbietet. Ich bin glücklich, dass ich nun noch eine Kollegin habe, mit der ich gemeinsam planen und Din-ge besprechen kann. Zurzeit existiert eine offene Kindergruppe mit fünf Kindern im Alter von sieben bis elf

Jahren. Diese Gruppe leiten wir ge-meinsam. Sie fi ndet alle 14 Tage statt und dauert 1,5 bis 2 Stunden. In Zu-kunft soll Fr. Scholl die Einzelbetreu-ung der Jugendlichen übernehmen. Eine Jugendgruppe ist gerade am Entstehen, eine Elterngruppe ist ebenfalls in Planung.

Wie viele Familien haben Sie bisher betreut und welche Art des Zugangs gibt es?

P. Scherschel: Bisher haben sich weit über 40 Familien aus den Landkrei-sen St. Wendel und Neunkirchen hil-fesuchend an uns gewandt. In den meisten Fällen folgten mehrere Be-ratungstermine, bzw. eine kontinu-ierliche Zusammenarbeit. Dabei war am häufi gsten ein Elternteil an einer depressiven Störung erkrankt, am zweithäufi gsten waren schizophrene Erkrankungen, gefolgt von bipolaren Störungen und Borderlinestörun-gen. Ich biete ein Mal im Monat eine Sprechstunde für PatientenInnen in der psychiatrischen Abteilung des Marienkrankenhauses St. Wendel an, die inzwischen von vielen dort angenommen wird. Darüber hinaus kommen viele Familien aus dem Be-reich der Familienpfl ege, aber auch aus allen anderen Fachdiensten un-seres Hauses. In letzter Zeit kommen auch immer mehr Anfragen aus den

Familienberatungszentren und der Jugendhilfe.

Die Eltern sind ja sehr belastet – wie kann die Organisation ge-lingen?

I. Zerfaß: Unsere Arbeit ist immer aufsuchend und aktivierend. Die Ein-zeltermine fi nden bei der Familie zu Hause statt. Für die Gruppenaktivität holt unser Fahrdienst die Kinder und Jugendlichen von zu Hause oder in der Nachmittagsbetreuung ab. Viele Kinder würden sonst gar nicht kom-men können. Auch wenn die Kinder an der Gruppe teilnehmen fi nden weiterhin Einzeltermine statt.

Was sind die Inhalte der Grup-pentermine?

P. Scherschel: Wir treffen uns i.d.R. in unserem Gruppenraum hier in der Caritas. Wir haben festgelegte Grup-penregeln (z.B. nichts weiter erzäh-len, was andere hier berichten; den anderen ausreden lassen), welche die Kinder inzwischen gut akzeptie-ren. Wir wollen einen geschätzten und respektvollen Umgang mitein-ander. Zu Beginn der Gruppenstun-de setzen wir uns in einen Kreis auf den Boden und stufen mit sieben selbstgemachten Wetterkarten unse-re Stimmungen ein – von sonnig bis

Fr. Zerfaß, Fr. Scherschel, Fr. Scholl (von li. nach re.)

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Nr. 50, Juli 2013

regnerisch. Über die Karten kommen wir ins Gespräch, wie es jedem ein-zelnen gerade geht. Danach gibt es einen thematischen Teil. Zurzeit ar-beiten wir hier mit dem Buch „Sonni-ge Traurigtage“ von Schirin Homeier. Wir lesen gemeinsam, schauen uns die Bilder an und reden darüber. Speziell für den Bereich Psychose möchten wir als nächstes mit dem Buch „Die Bettelkönigin“ von I. Stra-tenwerth/T. Bock weiterarbeiten. Im Anschluss an den thematischen Teil kommt der Spieleteil, in dem es ein-fach um´s Spaß haben geht. In der Abschlussrunde besprechen wir die Sitzung – was hat den Kindern gefal-len und was nicht. Zwischen diesen Anteilen ist eine gemeinsame Zwi-schenmahlzeit ein fester Bestandteil der Gruppe – wir decken gemeinsam den Tisch, jeder hat seinen festen Sitzplatz und wir haben ein offenes Ohr für die Erzählungen der Kinder. Das ist ein sehr wichtiges Ritual, da dies viele der Kinder so nicht von zu Hause kennen. Auch erlebnispä-dagogische Inhalte sind Bestandteil der Gruppenarbeit – das ist auch ein Schwerpunkt meiner Ausbildung ge-wesen und mir sehr wichtig. Z.B. ge-hen wir mit den Kindern in den Wald, wobei auch hier das gemeinsame Essen in Form eines Picknicks statt-fi ndet und als Ritual nicht verloren

geht. Im erlebnispädagogischen Be-reich könnten wir uns vorstellen, hin und wieder Angebote des Landes-institutes für Präventives Handeln in Anspruch zu nehmen. Außerhalb der Gruppensitzungen organisieren wir weitere Aktivitäten für alle wie etwa eine Faschingsfeier, Plätzchen backen vor Weihnachten oder Grill-feste.

Wie wird das Projekt OASE fi nanziert?

I. Zerfaß: Leider müssen wir mit einer Projektfi nanzierung von Jahr zu Jahr leben. Wir erhalten Anteile aus bischöfl ichen Geldern, darüber hinaus fi nanzieren wir OASE aus Eigenmitteln der Caritas. In letzter Zeit erhalten wir auch immer mal wieder Spendengelder, die aber für uns natürlich nicht fest planbar sind. Die Finanzierung der Erhöhung der Stellenanteile auf 70% haben wir im letzten Jahr beim Jugendamt St. Wendel beantragt, der Antrag läuft aber noch. Bisher fi nanzieren wir die-se Erhöhung noch aus Eigenmitteln. Wenn das Projekt ein stetiges Ange-bot der Jugendhilfe werden und als solches auch fi nanziert werden soll, dann wäre eine begleitende Evalua-tion wichtig. Diese hatten wir im Mai

2012 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie be-antragt. Leider wurde unser Antrag vor Kurzem abgelehnt, was uns die kommenden Finanzierungsanträge wohl erschwert.

Gibt es Berührungspunkte mit niedergelassenen KJP oder PP?

P. Scherschel: Wenn wir das Gefühl haben, die Kinder benötigen eine Psychotherapie, beraten wir die El-tern, geben Informationsmaterial über niedergelassene Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen weiter, soweit sie mir bekannt sind. Leider ist unsere Vernetzung in die-ser Hinsicht schlecht. Wir haben zu den Treffen des Arbeitskreises „Hil-fen für Kinder psychisch kranker Eltern“ des Landkreises St. Wendel immer wieder Ärzte, psycholog. Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die kinderpsychiatrische Ins-titutsambulanz und Tagesklinik ein-geladen – leider kamen bisher aber nur sehr wenige. Wir würden uns sehr eine bessere Vernetzung und auch einen größeren Bekanntheits-grad unseres Projektes wünschen. Deshalb beteiligen wir uns auch im Oktober an den Wochen der seeli-schen Gesundheit: Wir organisieren am 15.10.13 eine Fachveranstaltung in Saarbrücken. Wir können OASE nicht auf andere Landkreise auswei-ten, aber wir hoffen, dass in Zukunft vielleicht auch andere Landkreise ähnliche Projekte initiieren.

Ende des Interviews.

Wir danken Irene Zerfaß und Petra Scherschel für das Interview. Den Flyer des Projektes OASE können Sie bei der Geschäftsstelle der Cari-tas St. Wendel erhalten. Die genauen Angaben über OASE fi nden Sie auch auf unserer PKS Website im internen Mitgliederbereich unter KJP Vernet-zung (Landkreis St. Wendel). Sollten Sie noch kein Passwort für den inter-nen Mitgliederbereich haben, kön-

Kindergruppe

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 33nen Sie dies in unserer Geschäfts-stelle von Maike Paritong erhalten ([email protected]).

Um das Projekt OASE bei den Finan-zierungs- und Evaluationsanträgen zu unterstützen, hat der Vorstand der PKS nach einer Anfrage durch den Arbeitskreis „Hilfen für Kinder psy-chisch kranker Eltern“ beschlossen, gemeinsam mit den Beratungsstel-len und eventuell den kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsam-

bulanzen im Saarland Daten zu sam-meln. Alle niedergelassenen KJP wurden angeschrieben und gebeten, einen entsprechenden Kurzfragebo-gen auszufüllen, in dem es um die Erfassung der Anzahl von Familien in unserer Behandlung geht, bei denen ein oder beide Elternteile an einer psychischen Erkrankung leiden. Wir bitten alle, die einen solchen Brief erhalten haben, um ihre aktive Mit-arbeit und hoffen, damit vielleicht einen kleinen Beitrag leisten zu kön-

nen, solche Projekte für Kinder und Jugendliche im Saarland am Leben zu erhalten.

Katja Klohs-Eberle

Nachwahl im PiA-Ausschuss

Mein Name ist Jochen Glößner. Ich bin Diplompsychologe in Ausbildung zum Psychologischen Psychothera-peuten am saarländischen Institut für Psychoanalyse und Psychothera-pie (SIPP). Ich stehe kurz vor der Zwi-schenprüfung. Da nach der Approba-tion von Lisa Güllich die Vertretung des SIPP im PIA-Ausschuss der PKS unbesetzt war, habe ich mich bereit erklärt, ihre Nachfolge anzutreten, denn ich fi nde es wichtig, dass alle Institute des Saarlandes in diesem vertreten sind.

Ich freue mich auf eine gute und inte-ressante Zusammenarbeit.

Jochen Glößner

PIA

Der „Bericht von der 8. Bundeskonferenz PiA in Berlin“ von Oliver John im Forum 49 wurde versehentlich in der Rubrik „KJP“ abgedruckt – und nicht in die Rubrik „PiA“, wo der interessante Artikel natürlich hingehört hätte. Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen, dass alle Interessierten den Bericht dennoch gefunden haben!

34 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

BPTK

Kompromiss zur Mindestquote: Blockade von 276 Praxissitzen verhindertGesetzgeber korrigiert Ärztequote

Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaftBundesregierung lehnt muttersprachliche Psychotherapie ab

Blockierte psychotherapeutische Pra xis sitze sollen zukünftig besetzt werden können. Das beschloss der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2013 in zweiter und dritter Lesung. Damit können bundesweit rund 276 Praxis-sitze, die für psychotherapeutisch tä-tige Ärzte reserviert waren, ab 2014 auch an Psychologische Psychothe-rapeuten und Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeuten vergeben werden. „In Ostdeutschland wäre jeder zehnte Praxissitz durch diese Regelung blockiert gewesen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Durch den Kompromiss, den die BPtK vorgeschlagen hatte, wird sich die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern.“

Bisher konnten psychotherapeuti-sche Praxissitze, die für Ärzte reser-

Die Bundesregierung sieht keine Not-wendigkeit, Folteropfern und trau-matisierten Flüchtlingen eine mut-tersprachliche Psychotherapie zu er mög lichen. Dies geht aus der Ant-wort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN hervor (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN: Bundesdruck-sache 17/13461 –s.a: http://www.bptk.de/

viert waren, nicht an Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vergeben werden. Eine Mindest-quote von 25 Prozent für psychothe-rapeutisch tätige Ärzte verhinderte dies. Selbst dann, wenn sich kein Arzt für die Niederlassung fand, blieb ein solcher Praxissitz blockiert. Diese eigentlich freien Praxissitze wurden bei der Bedarfsplanung sogar als be-setzt gezählt. Die BPtK konnte letzt-lich mit dem Vorschlag überzeugen, nicht besetzbare Arztsitze künftig mit Psychotherapeuten zu besetzen.

Insbesondere in Ostdeutschland hätte die bisherige Regelung die Versorgungsprobleme weiter ver-schärft. Dort wären voraussichtlich 200 psychotherapeutische Praxissit-ze nicht besetzt worden, weil sie für Ärzte reserviert worden wären, die

aktuell/einzelseite/artikel/folteropfer.html).Die Bundesregierung stellte in ih-rer Antwort auf die Kleine Anfrage fest, dass die Übernahme von Dol-metscherkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgese-hen sei und dass nach der Rechtspre-chung kein Anspruch auf Psychothe-rapie in einer Fremdsprache bestehe. „Das ist eine seltsame Begründung“, so Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident

es gar nicht gibt. In Sachsen-Anhalt hätte von 64 freien psychotherapeu-tischen Praxissitzen kein Einziger besetzt werden können. In Sachsen wären von 76 freien Praxissitzen vermutlich 95 Prozent blockiert, in Thüringen von 57 freien Praxissit-zen knapp 90 Prozent. Insgesamt wären voraussichtlich mehr als 30 Prozent der insgesamt knapp 600 für Ärzte reservierten Praxissitze in Ost-deutschland unbesetzt geblieben. Diesen negativen Konsequenzen der Ärztequote für die Versorgung steht kein für Patienten relevanter Nutzen gegenüber, denn Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätige Ärz-te unterscheiden sich weder bei den behandelten Diagnosen noch beim Leistungsspektrum.

Quelle: Pressemitteilung BPtK vom 07. 06. 2013

der Bundespsychotherapeutenkam-mer (BPtK). „Für einen erkannten Versorgungsbedarf kann jederzeit eine gesetzliche Grundlage geschaf-fen werden. Dann hätten die Gerich-te auch keine Einwände mehr.“

Die BPtK und der Deutsche Psycho-therapeutentag fordern seit Lan-gem, mehr muttersprachliche Psy-chotherapeuten für Migranten über

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 35

BPtK-Symposium zum neuen DSM-VÜber die Grenzen zwischen psychischer Gesundheit und Krankheit?

Am 18. Mai 2013 veröffentlichten die US-Psychiater (American Psychiatric Association/APA) ihr neues Klassi-fi kationssystem psychischer Erkran-kungen, das Diagnostic and Statis-tical Manual of Mental Disorders V (DSM-V). Die fünfte Fassung des Diagnostik-Handbuchs löste bereits in den USA, mittlerweile aber auch in Europa, heftige Kritik aus. Kritiker werfen den US-Psychiatern vor, die diagnostischen Kriterien für psychi-sche Erkrankungen aufzuweichen und alltägliche seelische Krisen zur Krankheit zu erklären, für die dann eine Behandlung notwendig sei. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit den Universi-

täten Marburg, Frankfurt und Mainz ein Symposium zum DSM-V. Haupt-redner war Prof. Dr. Allen Frances, der Vorsitzender der Entwicklergrup-pe des DSM-IV war und nun als einer der schärfsten Kritiker des neuen Dia-gnose-Handbuchs gilt. Die Redaktion druckt hier Auszüge der Referenten aus der Veranstaltung ab.

Allen Frances: Überdiagnostik und Pharmaindustrie

Prof. Frances warnte davor, dass das Aufweichen der diagnostischen Kri-terien psychischer Erkrankungen zu einer weiteren Überversorgung mit Psychopharmaka und einer schlech-teren Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankun-gen führen könne, da die Ressour-cen im Gesundheitssystem begrenzt seien. Die geplante Absenkung der diagnostischen Kriterien wie auch die Aufnahme neuer psychischer Störungen in das DSM-V habe zur Folge, dass noch mehr Menschen als psychisch krank diagnostiziert und mit Psychopharmaka behandelt würden. In den USA sei es Pharma-unternehmen gestattet, Direktwer-bung für ihre pharmazeutischen Produkte bei Kunden bzw. Patienten

zu machen, was auch in aggressiver Weise genutzt werde. Inzwischen nehme jeder fünfte erwachsene Ame-rikaner ein Medikament wegen eines psychischen Leidens ein. Im Jahr 2010 hätten elf Prozent der Erwachsenen ein Antidepressivum und vier Prozent der Kinder ein Stimulans erhalten.Nach der Einschätzung von Frances führe jede Ausweitung des Krank-heitsbegriffs auch zu einer Auswei-tung der Diagnosen und der Phar-makotherapie. Dazu gehöre auch die Verordnung von Medikamenten au-ßerhalb des behördlich genehmigten Gebrauchs bei Anwendungsgebie-ten, für die der Wirkstoff noch keine Zulassung habe (Off-Label-Use). Dies sei beispielsweise bei den Neurolep-tika-Verordnungen zu erkennen, die inzwischen in den USA Kosten von 18 Milliarden Dollar verursachen und damit einen Anteil von sechs Prozent am Gesamtumsatz für Arzneimittel ausmachten. Jeder vierte Bewohner eines Pfl egeheims erhalte zur Ruhig-stellung ein Neuroleptikum – trotz des hohen Schadenspotenzials. Die Ausgaben für Antidepressiva betrü-gen im Jahr 2011 rund elf Milliarden Dollar, während für ADHS-Medika-mente knapp acht Milliarden Dollar ausgegeben würden.

Sonderbedarf zuzulassen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil Psychotherapeuten mit der gesuchten Muttersprache nicht zur Verfügung stehen, sollte die gesetz-liche Krankenkasse die Kosten für speziell ausgebildete Dolmetscher in der Psychotherapie tragen. Auch der 116. Deutsche Ärztetag forderte den gleichberechtigten Zugang von Men-schen mit Migrationshintergrund zum Gesundheitswesen. Er betonte, dass ungenügende Sprachkenntnis-se und kulturelle Missverständnisse eine wesentliche Zugangsbarriere

darstellen, die durch den Einsatz von professionellen Sprach- und Kultur-vermittlern (Dolmetschern) und die Anerkennung eines Sonderbedarfs für muttersprachliche Psychothera-pie überwunden werden können.

Viele Folteropfer und Flüchtlings-gruppen sind dringend auf eine Psy-chotherapie angewiesen. Nach einer Studie der Universität Konstanz in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lag der Anteil von Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstö-

rung bei Flüchtlingen bei 40 Prozent. Psychotherapie ist bei Posttrauma-tischen Belastungsstörungen nach wissenschaftlichen Leitlinien das Mittel der Wahl. Ohne eine sprach-liche Verständigung ist Psychothera-pie aber nicht möglich.

Quelle: Pressemitteilung BPtK vom 12.06.2013Links: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundes-tagsdrucksache: 17/13461

Prof. Dr. Allen Frances

FORUM50.

36 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

DSM-III und die Krise der Diagnostik

Die Entwicklung des DSM-III im Jahr 1980 sei ein kulturelles Ereignis ge-wesen, erläuterte Frances. Die wis-senschaftliche Diagnostik psychi-scher Erkrankungen habe sich zuvor in einer schweren Krise befunden, da sie sich als wenig verlässlich erwie-sen hätte. Bei der Anwendung der di-agnostischen Kriterien an Hand von Patientenvideos hätte es nur eine geringe Übereinstimmung zwischen den Beurteilern gegeben. Dies habe dazu geführt, dass beim DSM-III die diagnostischen Kategorien enger defi niert und die einzelnen Kriterien spezifi scher operationalisiert wur-den, um die Reliabilität und Validität der Diagnosen zu erhöhen. Bei der Entwicklung des DSM-IV sei die von ihm geleitete Kommission sehr kon-servativ vorgegangen und es habe letztlich nur zwei größere Änderun-gen gegeben: die Ergänzung der Dia-gnose Bipolar II und des Asperger-Syndroms. In beiden Fällen sei es in der Folge allerdings zu massiven Anstiegen der Diagnoseraten und damit der medikamentösen Behand-lungen gekommen, weswegen er diese obschon geringe Ausweitung mittlerweile bedauere.

Wenn es zu einem solch epidemi-schen Ansteigen der Diagnoserate komme, handele es sich weniger um eine tatsächliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Be-völkerung, als vielmehr um eine ver-änderte Bezeichnung für bestimmte Phänomene. So hätten Probleme im Schulsystem der USA in den 1990er Jahren dazu geführt, dass die Autis-mus-Diagnosen rapide zugenom-men hätten. Die Zunahme der Post-traumatischen Belastungsstörungen bei Kriegsveteranen könne zum Teil auch so gesehen werden, dass ver-sucht wurde, die Herausforderungen der Reintegration ehemaliger Solda-ten mit Medikamenten zu lösen. Eine kanadische Studie zeige, dass die Anzahl der ADHS-Diagnosen stark mit dem Geburtsmonat des Kindes variiere. Jungen, die im Dezember geboren wurden und somit die Klas-

senjüngsten waren, hatten ein dop-pelt so hohes Risiko für eine ADHS-Diagnose wie die ältesten Jungen der Klasse, die im Januar geboren worden waren.

DSM-V und die Freiheit zur Innovation

Bei der Entwicklung des DSM-V sei nun die Freiheit zur Innovation aus-gerufen worden. Dadurch seien auch sehr unzureichend erforschte psy-chische Symptombilder als eigene Erkrankung in das Diagnosesystem aufgenommen worden. Zeitweilig sei sogar vorgesehen gewesen, schon das Risiko für eine psychotische Er-krankung als eigene Diagnosekate-gorie aufzunehmen, mit der Gefahr, auch zahlreiche Personen als krank zu bezeichnen und möglicherweise medikamentös zu behandeln, die nie erkrankt wären. Insgesamt habe sich mit dem DSM-V eine grundsätzliche Abwägung verschoben. Das DSM-V lege seine Priorität darauf, psychische Erkrankungen nicht zu übersehen, letztlich aus der positiven Intention heraus, allen Betroffenen Hilfe und Behandlung anbieten zu können. Hier-bei werde jedoch das Risiko von Über-diagnostik und Übertherapie sowie die damit verbundenen Risiken, von Stigmatisierung bis hin zu schädlichen Nebenwirkungen durch die Therapie, unterschätzt. Das Diagnosehandbuch DSM hätte aus seiner Sicht vor allem so weiterentwickelt werden müssen, dass es weniger Spielraum für eine missbräuchliche, interessengeleitete Anwendung lässt. Besser wären en-gere diagnostische Kategorien und höhere diagnostische Schwellen ge-wesen. Zu den größten Fehlentwick-lungen im DSM-V zählen nach der Einschätzung von Prof. Allen Frances: 1. die neue, wenig erforschte Diagno-se „Disruptive Mood Dysregulation Disorder“ (DMDD) bei Kindern und Jugendlichen, mit der schwere Wut-ausbrüche erfasst werden sollen;2. die Absenkung des Zeitraums, in dem bei Trauernden keine Depres-sion diagnostiziert werden soll (von zwei Monaten auf zwei Wochen nach dem Verlust);

3. die neue Diagnose der leichten neurokognitiven Störung, unter die auch die normale Altersvergesslich-keit gefasst werden könne;4. die Absenkung der diagnostischen Kriterien für ADHS;5. die Aufnahme der Binge-Eating-Störung mit einer niedrigeren diag-nostischen Schwelle als in der vorhe-rigen Forschungskategorie;6. die Aufnahme der Kategorie der Verhaltenssüchte, unter der neben dem pathologischen Glücksspiel künftig auch andere ausgeprägte Verhaltensweisen als Erkrankung defi niert werden könnten, wie z. B. Internetsucht oder Sexsucht;7. die Aufgabe der Differenzierung zwischen schweren Substanzabhän-gigkeiten und Personen mit einem Substanzmissbrauch, dessen Diag-nose stark von den jeweiligen gesell-schaftlichen Normen abhängig sei;8. die Aufnahme der somatischen Symptomstörung als neue Diagnose, unter der viele Patienten mit körper-lichen Erkrankungen künftig als psy-chisch krank gefasst werden könnten.

Auch wenn er skeptisch sei, ob der Trend des DSM-V zur Pathologisie-rung normalen psychischen Erlebens umgekehrt werden könne, ermutige ihn die Resonanz, die seine Kritik in der Presse und Öffentlichkeit u. a. in Deutschland erhalten habe. Die Erfol-ge gegen die Tabakindustrie seien ein Mut machendes Beispiel dafür, dass auch einfl ussreiche Lobbygruppen in ihre Schranken gewiesen werden können, wenn sich die öffentliche Wahrnehmung eines Themas ändere und öffentlicher Druck entstehe.

BPtK: Konservative Grenzziehung bedeutsam

Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK, betonte in der anschließenden Podiumsdiskussion, dass das Ver-ständnis psychischer Erkrankungen abhängig sei vom jeweiligen histori-schen gesellschaftlichen Kontext. So müsse auch bei der aktuellen Neu-fassung des DSM der dominierende Kontext der US-amerikanischen Ge-sellschaft kritisch refl ektiert werden,

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 37

bevor sie auf das in Deutschland gültige ICD-Klassifi kationssystem übertragen werde, das bis 2015 über-arbeitet werden soll. Insofern sei die aktuelle kritische Debatte um das DSM-V, wie sie von Allen Frances an-gestoßen worden sei, sehr wichtig und beginne zum rechten Zeitpunkt. Eine konservative Grenzziehung zwi-schen psychischer Erkrankung und Gesundheit sei bedeutsam, auch um die Menschen in ihren Fähigkeiten und Ressourcen zu bestärken, selbst erfolgreich mit den Herausforderun-gen des Lebens und den damit ein-hergehenden psychischen Belastun-gen fertig zu werden. Ein gestuftes diagnostisches Vorgehen und ge-stufte Versorgungsangebote könnten sinnvolle Ansätze sein, Ratsuchenden und Patienten nicht nur ein bedarfs-gerechtes, sondern auch ein bedürf-nisgerechtes Angebot im Sinne der Sozialpsychiatrie zu machen. Dabei müsse ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass nicht gesellschaftliche Probleme und Fehl-entwicklungen im Schulsystem und in der Arbeitswelt als behandlungs-bedürftig klassifi ziert würden, für die Medikamente notwendig sind.

Kinder und Jugendliche: Reifungs-krisen nicht pathologisieren

Bei ADHS sei auch in Deutschland von einer deutlichen Überdiagnostik und Übertherapie auszugehen, stell-te BPtK-Präsident Richter fest. So er-halte nach den Daten von BARMER GEK in Deutschland knapp jeder fünf-te Junge zwischen dem siebten und zwölften Lebensjahr eine ADHS-Dia-gnose und circa jeder zehnte Junge

bekomme im Laufe der Kindheit und Jugend mindestens einmal Methyl-phenidat verordnet. Das DSM-V sehe eine weitere Aufweichung der diag-nostischen Kriterien für ADHS vor. Zukünftig müssten motorische Unru-he und mangelnde Konzentrations-fähigkeit erstmalig vor dem zwölften Lebensjahr aufgetreten sein, damit ADHS diagnostiziert werden könne. Bisher lag die Grenze beim siebten Lebensjahr, um ausschließen zu kön-nen, dass auch Kinder und Jugend-liche erfasst werden, die in erster Linie spezifi sche, schulische oder be-rufl iche Probleme haben. Durch die neue, höhere Altersgrenze im DSM-V werde sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Erwach-senen, die nun auch eine ADHS-Dia-gnose erhalten können, erheblich er-höhen, so BPtK-Präsident Richter.

Auch die neue Diagnose „Disruptive Mood Dysregulation Disorder“ sei kritisch zu bewerten. Hierbei handele es sich um einen hilfl osen Versuch, die US-spezifi sche Überdiagnostik von bipolaren Störungen bei Kin-dern in den Griff zu bekommen. Die-ses Phänomen der Überdiagnostik bipolarer Störungen und der damit verbundenen Übertherapie mit Psy-chopharmaka bei Kindern habe es in Deutschland glücklicherweise nicht gegeben. Würde die neue Erkrankung aber in das geplante ICD-11 über-nommen, bestehe die Gefahr, dass künftig auch in Deutschland alters-typische Wutausbrüche von Kindern und Jugendlichen als psychische Krankheit diagnostiziert und entspre-chend behandelt werden könnten. Grundsätzlich sei die Forschung zu überdurchschnittlich häufi gen und starken Wutausbrüchen vor allem bei Jungen viel zu dürftig, um damit eine neue psychische Erkrankung zu begründen. Das Risiko sei groß, dass künftig heftige emotionale Reaktio-nen von Kindern und Jugendlichen in Reifungskrisen als krank abgestem-pelt würden. Dabei drohten dann an-dere Gründe für wiederholte Tempe-ramentsausbrüche wie Konfl ikte mit Eltern, Lehrern oder Gleichaltrigen aus dem Blick zu geraten.

Kritisch sei auch, dass das Trauer nach dem Verlust einer nahestehen-den Person künftig bereits nach zwei Wochen als Krankheit eingestuft werden könne. Wer intensiv trauere, leide zwar häufi g an Beschwerden, die auch bei einer Depression auf-treten und erfülle wohl auch einmal formal die Kriterien einer Depressi-on, weise aber deswegen noch keine behandlungsbedürftige Erkrankung auf, betonte der BPtK-Präsident. Die meisten Trauernden verkrafteten ohne Behandlung den Verlust einer geliebten Person. Der Schmerz von Trauernden könne durchaus Monate oder über ein Jahr dauern und sollte nicht als behandlungsbedürftig gel-ten. Trauernde sollten sich vielmehr der sozialen Unterstützung sicher sein dürfen. Die Maxime des ste-ten Funktionierens führe schon jetzt dazu, dass sich die Einstellung der Gesellschaft zu Tod und Trauer ver-ändere und Toleranz und Verständnis für schmerzhafte Gefühle sowie der Ausdruck von Verlust und Belastung weiter abnehmen.

Die berechtigte Kritik am DSM-V kön-ne allerdings nicht Eins-zu-eins auf Deutschland übertragen werden, so Richter, ein Beispiel sei der Einfl uss der Pharmaindustrie auf die Behand-lung psychischer Erkrankungen. So würden psychische Diagnosen in den USA meist von Hausärzten gestellt und führten fast immer zu einer Ver-schreibung von Psychopharmaka. In Deutschland sei dagegen in erheb-lich größerem Umfang eine leitli-nienorientierte psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkran-kungen zumindest möglich, wenn-gleich auch hier zu oft Psychopharma-ka verschrieben würden. Der Zugang zur und der Umfang der kassenfi nan-zierten Psychotherapie sei jedoch er-heblich besser als in den USA.

Quelle: Pressemitteilung BPtK vom 30.05.2013

Prof. Rainer Richter

38 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013

VeranstaltungskalenderInformationen über von der PKS akkreditierte Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel veröffentli-chen wir nur, wenn das ausdrückliche Einverständnis auf dem Akkreditierungsantrag gegeben wurde über den gesamten Akkreditierungszeitraum. Natürlich können Sie uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auch nachträglich mitteilen.Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 0681-9545556, Fax 0681-9545558 oder [email protected], wenn Sie Hinweise in unserem Veranstaltungskalender veröffentlichen möchten oder sonstige Anregungen haben.

Datum Veranstalter, Titel Veranstaltungsort Anmeldung, Informationen

23.-24.08.,

28.08., 11.09.,

20.-21.09.2013

Zentrum für angewandte Hypnose:

Einführender Grundkurs Medizi-

nische und Psychotherapeutische

Hypnose und Hypnotherapie

Pavillonstraße 10

66740 Saarlouis

Zentrum für angewandte Hypnose,

Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis,

www.hypnose-sueddeutschland.de

24.08.2013,

ab 09.00 Uhr

UKS, Klinik für Anästhesio logie,

Intensivmedizin und Schmerzthe-

rapie: 2. Homburger Schmerz- und

Palliativkongress „Schmerztherapie

von Jung bis Alt“

Kulturzentrum Saalbau,

Homburg

Universitätsklinikum des Saarlandes, Klinik

für Anästhesiologie, Intensiv medizin und

Schmerztherapie, Kirrberger Str., Geb. 57,

66421 Homburg, [email protected],

Fax: 0 68 41-16-2 25 89

20.-21.09. 2013 Zentrum für angewandte Hypnose:

Grundlagenseminar Hypnothera-

peutische Therapieplanung – Vom

Symptom zur Heilung

Pavillonstraße 10

66740 Saarlouis

Zentrum für angewandte Hypnose,

Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis,

www.hypnose-sueddeutschland.de

08.10.2013,

19.00-20.30 Uhr

AHG Klinik Berus: Hyperaktiv! Kritik

der Aufmerksamkeits defi zit kultur

(Fortbildungsreihe „Neue Entwick-

lungen in der psychosomatischen

Medizin und Psychotherapie“)

AHG Klinik Berus

Orannastraße 55

66802 Überherrn-Berus

AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum

für Psychosomatik und Verhaltensmedizin,

Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178,

e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus

09.10.2013,

ab 09.00 Uhr

AK Interkulturelle Psychologie in

Beratung und Therapie, DRK-Landes-

verband Saarland: Kulturelle Sensi-

bilität vs. Vorurteile in der Beratung

und Therapie von Migrantenfamilien

Psychosoziales Beratungs-

zentrum für Migration und

Integration, Vollweidstraße 2,

66115 Saarbrücken-Burbach

Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie in

Beratung und Therapie, DRK-Landesver-

band Saarland e.V., Tel. 0681/97642 64

05.11.2013,

19.00-20.30 Uhr

AHG Klinik Berus: Alpträume und

ihre Behandlung (Fortbildungsreihe

„Neue Entwicklungen in der psycho-

somatischen Medizin und Psycho-

therapie“)

AHG Klinik Berus

Orannastraße 55

66802 Überherrn-Berus

AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum

für Psychosomatik und Verhaltensmedizin,

Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178,

e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus

Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel

Titel Zielgruppe Leitung / Ansprechpartner

Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie

in Beratung und Therapie

In der Migration tätige Psychologinnen

und Psychologen

DRK Beratungszentrum, c/o Wolf B. Emminghaus,

Vollweidstraße 2, 66115 Saarbrücken-Burbach

Intervision Wallerfangen (Fallbespre-

chung)

PP, Fachärzte für Psychiatrie und Psycho-

therapie

Dipl. Psych. Jörg Collet, Wendalinusstraße 8,

66606 St. Wendel

Intervision Kinder- und Jugendlichen-

psychotherapie

KJP Sabine Wenk, Schopenhauerstraße 16, 66111 Saar-

brücken

Intervisionsgruppe KJP Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spie-

sen-Elversberg

Intervisionsgruppe Dipl. Psych. Winfried Sutor, Lessingstraße 24,

66121 Saarbrücken

Intervisionsgruppe VAKJP Saar Analytische KJP VAKJP Saar, c/o Werner Singer, Kirchplatz 16,

66663 Merzig

Qualitätszirkel: QEP-orientiertes Quali-

tätsmanagement für AKJP

Analytische KJP VAKJP Saar, c/o Werner Singer, Kirchplatz 16,

66663 Merzig

FORUM50.

Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Nr. 50, Juli 2013 39

Impressum des Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Herausgeber: Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapeuten des Saarlandes – Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:Bernhard Morsch

Für die Mitglieder der Psychothe-rapeutenkammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Psychotherapeutenkammer des SaarlandesScheidter Straße 124, 66123 SaarbrückenTel.: (06 81) 9 54 55 56Fax: (06 81) 9 54 55 58Homepage: www.ptk-saar.deE-Mail: [email protected]

Bankverbindung:Deutsche Apotheker- und ÄrztebankKto.-Nr.: 583 47 32 • BLZ: 590 906 26Anzeigen und Beilagen im FORUM

Folgende Tarife und Zahlungs-modalitäten gelten ab dem 01. August 2005

BEILAGENBis 20 g 100,00 EUR21 – 60 g 150,00 EURab 61 g nach Vereinbarung

ANZEIGEN

1 Seite DIN A4 200,00 EUR½ Seite DIN A4 100,00 EUR¼ Seite DIN A4 50,00 EUR1/16 Seite DIN A4 30,00 EURChiffre-Anzeigen: plus 10,00 EUR

Bezahlung im voraus durch Scheck oder Einzugsermächtigung

Qualitätszirkel „Zusammenarbeit der

niedergelassenen KJP und der schul-

psychologischen Dienste der Landkrei-

se Saarlouis und Merzig-Wadern“

Niedergelassenen KJP und Schulpsy-

chologInnen der Landkreise Saarlouis

und Merzig-Wadern

Roland Waltner, Amt 46, Landratsamt Saarlouis

QM in der Praxis für KJP und PP KJP, PP Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spie-

sen-Elversberg

Supervision in Gruppen PP, KJP, Ärzte, Zahnärzte Zentrum für angewandte Hypnose, Victoria-Lui-

sen-Str. 17, 66740 Saarlouis, www.hypnose-sued-

deutschland.de

Supervision / Fallsupervision PP und Ärztliche Psychotherapeuten Dipl. Psych. Nicole Berger-Becker

Feldmannstraße 89

D-66119 Saarbrücken

Scheidter Straße 124

66123 Saarbrücken

Telefon: (06 81) 9 54 55 56

Fax: (06 81) 9 54 55 58

Website: www.ptk-saar.de

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