Aus der Kirchenpflege - Dietlikon · 5. Widmer Patrick m 19.01.1972 Unternehmer Am Bach 12...

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Kurier Nr. 3 19.1.2018 11 EINLADUNG ZUR ZUKUNFTSWERKSTATT NR. 9 Generationenvertrag – Jung und Alt in Dietlikon 25. Januar 2018, 19.30 Uhr, Gemeindesaal, Bahnhofstr. 60 Die Alterung der Gesellschaft verschiebt die Gewichte zwischen Jung und Alt massiv. Braucht Dietlikon einen Generationenvertrag? Es diskutieren: Sigal Asraf (Aufsuchende Jugendarbeit), Annemarie Stehlé (Präsidentin Frauenverein), Rolf Hartmann (Präsident Wohnen im Alter), Reto Häfliger (Altersarbeit kath. Kirche), Dave Dünneisen (Jugendarbeit ref. Kirche), Dominik Kälin (Moderation) Lassen Sie sich inspirieren. Bringen Sie Ihre Anliegen in die Diskussion ein. Wir freuen uns auf Sie. Personelles Der Markt für kirchliches Personal ist ziemlich ausgetrocknet und so war die Kirchenpflege froh, auf Beginn des neuen Schuljahres im August die Vakanzen im Bereich des Religionsunterrichts mit unse- ren Katechetinnen in Ausbildung besetzen zu können. Gegen Ende des Jahres 2017 gab es eine Kündi- gung, Bernhard Rohrmoser wird auf Ende Februar 2018 die Pfarrei St. Antonius verlassen und sein zweites Praxisjahr in einer Pfarrei im Limmattal fortsetzen. Die Kir- chenpflege hat beschlossen, ab 1. Januar 2018 auf den automati- schen Stufenanstieg für das Perso- nal zu verzichten. Den Pfarreibe- auftragten steht in Zukunft ein Be- trag zur Verfügung, um besondere Leistungen zu honorieren. Die letzten beiden Monate des Jah- res fiel Diakon Claudio Cimaschi, unser Pfarreibeauftragter der Pfar- rei St. Antonius, krankheitshalber aus. Der Grund liegt bei einer Ent- zündung des Gesichtsnervs und der daraus resultierenden Gesichtsläh- mung. Die Heilung geht sehr lang- sam voran, aber er ist auf dem Weg der Besserung und wir sind zuver- sichtlich, dass er bald wieder im Einsatz sein wird. Liegenschaften Zuhanden der Kirchgemeindever- sammlung vom 22. November 2017 hat die Kirchenpflege die Bauabrechnungen für die Gebäude- hüllensanierung der Kirche St. Mi- chael und die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kirche geneh- migt. Beide Abrechnungen schlos- sen unter dem Kostenvoranschlag ab. Für den geplanten Kirchturm in Dietlikon hat die Kirchenpflege am 3. Oktober zu einem Informations- anlass für die direktbetroffenen An- wohnerinnen und Anwohner und in einem zweiten Anlass für die Kirch- gemeinde und die Bevölkerung von Dietlikon eingeladen. Der Turm als Bauobjekt gab wenig zu reden. Hingegen stiess das angekündigte Kirchengeläut nicht überall auf Be- geisterung. An der Kirchgemeinde- versammlung vom 22. Novmeber 2017 haben die Stimmberechtigten dem Planungskredit mit grossem Mehr zugestimmt. Die Abrechnung des Wasserscha- dens im Pfarreizentrum St. Michael wurde genehmigt. Der Gesamtscha- den beläuft sich auf CHF 97 300, davon leistet die Versicherung ei- nen Beitrag von CHF 74 200. Der ganze Parkettboden im Unterge- schoss musste erneuert werden. Mobiliar / Infrastruktur Die Kirchenpflege hat der Umstel- lung der analogen Telefonie auf IP Telefonie zugestimmt. Gleichzeitig wurde aus Kostengründen der Wechsel von Swisscom zu Sunrise beschlossen. Auf Antrag des Chorleiters hat die Kirchenpflege der Anschaffung ei- nes E-Pianos in Dietlikon für CHF 2200 zugestimmt. Der Stiftungsrat St. Antonius möch- te auf Weihnachten 2018 eine Weih- nachtsstele des VVW anschaffen. Die Kirchgemeinde wird die Hälfte der Kosten von CHF 10 000 über- nehmen. Finanzen Für die Restaurierung der Kapelle Obersaxen wurden CHF 2000 be- willigt und die Projekte «Lücken- los» und Zirkus Balloni der Ge- meinde Wangen-Brüttisellen wur- den mit CHF 4000 bzw. CHF 6000 unterstützt. Für die Entwicklungs- hilfe der Kirchgemeinde standen 2017 CHF 83 000 zur Verfügung. Davon hat die Kirchenpflege mit CHF 17 000 neun Projekte im In- und Ausland unterstützt. Die Pfar- reien konnten je CHF 33 000 in ei- gener Kompetenz spenden. Die Buchführung der Kirchge- meinde wird ab dem 1. Januar 2019 durch die Finanzabteilung der Poli- tischen Gemeinde Wallisellen geführt. Die Kirchgemeindever- sammlung hat einem entsprechen- den Antrag der Kirchenpflege zu- gestimmt. Kirchenpflege Zweites Halbjahr 2017 der Katholischen Kirchgemeinde Aus der Kirchenpflege Mit dem neuen Organisationsmo- dell stellen Ärzteschaft, Gemein- den und Kanton gemeinsam sicher, dass die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich weiterhin auf die richtige medizinische Hilfe zählen können – auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten. Bislang war der Kanton Zürich in verschiedene Notfalldienstregionen mit unterschiedlichen Rufnummern unterteilt. Mit Inkrafttreten der gesetzli- chen Grundlagen im Gesundheitsgesetz wird neu ab 1. Januar 2018 eine unter ärztlicher Leitung stehende Vermittlungsstelle den Betrieb aufneh- men und den Notfalldienst für das ganze Kantonsgebiet abdecken. «Ärztefon» Neue kantonsweite Vermittlungsstelle für die Notfalldienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter der Gratisnummer 0800 33 66 55 Das Ärztefon ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Rettungsdienst mit der Notrufnummer 144, an dessen Betrieb sich nichts ändert. Das Ärztefon und die Notrufnummer 144 decken zwei verschiedene Bereiche ab: Die 144 kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbe- drohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital nö- tig ist. Das Ärztefon ist dagegen für dringende Fälle ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten gedacht oder wenn auf keine medizini- sche Vertrauensperson zurückgegriffen werden kann. XSR700 ABS für Fr. 8520.– Jäggi-Motos.ch Riedmühlestrasse 19, 8306 Brüttisellen 044 833 16 60 [email protected] – Service an allen Marken – Pneuwechsel – Reparaturen an Velo, Mofas, Motorrädern Ab sofort zu vermieten in Wangen ZH Büro-Hobbyraum 20 m 2 , Miete Fr. 390.– mtl. ebenerdig, mit Bodenheizung und Radiator, Einbauküche und sep. WC mit Waschbecken. Das Atelier wird neu gemalt (Wände und Boden). Besichtigungstermin: Mo. 22.1.18, 19–20 Uhr Auskunft unter Telefon 076 580 68 08 Zu vermieten per sofort 2½ Zimmer-Wohnung an der Ruebisbachstrasse 61 in Kloten, Miete Fr. 1450.– inkl. NK. Telefon 076 543 43 20

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Kurier Nr. 3 19.1.2018 11

Einladung zur zukunftswErkstatt nr. 9 generationenvertrag – Jung und alt in dietlikon

25. Januar 2018, 19.30 Uhr, Gemeindesaal, Bahnhofstr. 60

Die Alterung der Gesellschaft verschiebt die Gewichte zwischen Jung und Alt massiv. Braucht Dietlikon einen Generationenvertrag?Es diskutieren: Sigal Asraf (Aufsuchende Jugendarbeit), Annemarie Stehlé (Präsidentin Frauenverein), Rolf Hartmann (Präsident Wohnen im Alter), Reto Häfliger (Altersarbeit kath. Kirche), Dave Dünneisen (Jugendarbeit ref. Kirche), Dominik Kälin (Moderation)Lassen Sie sich inspirieren. Bringen Sie Ihre Anliegen in die Diskussion ein. Wir freuen uns auf Sie.

PersonellesDer Markt für kirchliches Personal ist ziemlich ausgetrocknet und so war die Kirchenpflege froh, auf Beginn des neuen Schuljahres im August die Vakanzen im Bereich des Religionsunterrichts mit unse-ren Katechetinnen in Ausbildung besetzen zu können. Gegen Ende des Jahres 2017 gab es eine Kündi-gung, Bernhard Rohrmoser wird auf Ende Februar 2018 die Pfarrei St. Antonius verlassen und sein zweites Praxisjahr in einer Pfarrei im Limmattal fortsetzen. Die Kir-chenpflege hat beschlossen, ab 1. Januar 2018 auf den automati-schen Stufenanstieg für das Perso-nal zu verzichten. Den Pfarreibe-auftragten steht in Zukunft ein Be-trag zur Verfügung, um besondere Leistungen zu honorieren.Die letzten beiden Monate des Jah-res fiel Diakon Claudio Cimaschi, unser Pfarreibeauftragter der Pfar-rei St. Antonius, krankheitshalber aus. Der Grund liegt bei einer Ent-zündung des Gesichtsnervs und der daraus resultierenden Gesichtsläh-mung. Die Heilung geht sehr lang-sam voran, aber er ist auf dem Weg der Besserung und wir sind zuver-sichtlich, dass er bald wieder im Einsatz sein wird.

LiegenschaftenZuhanden der Kirchgemeindever-sammlung vom 22. November

2017 hat die Kirchenpflege die Bauabrechnungen für die Gebäude-hüllensanierung der Kirche St. Mi-chael und die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kirche geneh-migt. Beide Abrechnungen schlos-sen unter dem Kostenvoranschlag ab.Für den geplanten Kirchturm in Dietlikon hat die Kirchenpflege am 3. Oktober zu einem Informations-anlass für die direktbetroffenen An-wohnerinnen und Anwohner und in einem zweiten Anlass für die Kirch-gemeinde und die Bevölkerung von Dietlikon eingeladen. Der Turm als Bauobjekt gab wenig zu reden. Hingegen stiess das angekündigte Kirchengeläut nicht überall auf Be-geisterung. An der Kirchgemeinde-versammlung vom 22. Novmeber 2017 haben die Stimmberechtigten dem Planungskredit mit grossem Mehr zugestimmt. Die Abrechnung des Wasserscha-dens im Pfarreizentrum St. Michael wurde genehmigt. Der Gesamtscha-den beläuft sich auf CHF 97 300, davon leistet die Versicherung ei-nen Beitrag von CHF 74 200. Der ganze Parkettboden im Unterge-schoss musste erneuert werden.

Mobiliar / InfrastrukturDie Kirchenpflege hat der Umstel-lung der analogen Telefonie auf IP Telefonie zugestimmt. Gleichzeitig wurde aus Kostengründen der

Wechsel von Swisscom zu Sunrise beschlossen.Auf Antrag des Chorleiters hat die Kirchenpflege der Anschaffung ei-nes E-Pianos in Dietlikon für CHF 2200 zugestimmt.Der Stiftungsrat St. Antonius möch-te auf Weihnachten 2018 eine Weih-nachtsstele des VVW anschaffen. Die Kirchgemeinde wird die Hälfte der Kosten von CHF 10 000 über-nehmen.

FinanzenFür die Restaurierung der Kapelle Obersaxen wurden CHF 2000 be-willigt und die Projekte «Lücken-los» und Zirkus Balloni der Ge-meinde Wangen-Brüttisellen wur-den mit CHF 4000 bzw. CHF 6000 unterstützt. Für die Entwicklungs-hilfe der Kirchgemeinde standen 2017 CHF 83 000 zur Verfügung. Davon hat die Kirchenpflege mit CHF 17 000 neun Projekte im In- und Ausland unterstützt. Die Pfar-reien konnten je CHF 33 000 in ei-gener Kompetenz spenden.Die Buchführung der Kirchge-meinde wird ab dem 1. Januar 2019 durch die Finanzabteilung der Poli-tischen Gemeinde Wallisellen geführt. Die Kirchgemeindever-sammlung hat einem entsprechen-den Antrag der Kirchenpflege zu-gestimmt.

Kirchenpflege

Zweites Halbjahr 2017 der Katholischen Kirchgemeinde

Aus der Kirchenpflege

Mit dem neuen Organisationsmo-dell stellen Ärzteschaft, Gemein-den und Kanton gemeinsam sicher, dass die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich weiterhin auf die richtige medizinische Hilfe zählen können – auch ausserhalb von Praxisöffnungszeiten. Bislang war der Kanton Zürich in verschiedene Notfalldienstregionen mit unterschiedlichen Rufnummern unterteilt. Mit Inkrafttreten der gesetzli-chen Grundlagen im Gesundheitsgesetz wird neu ab 1. Januar 2018 eine unter ärztlicher Leitung stehende Vermittlungsstelle den Betrieb aufneh-men und den Notfalldienst für das ganze Kantonsgebiet abdecken.

«Ärztefon»Neue kantonsweite Vermittlungsstelle für die Notfalldienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter der Gratisnummer

0800 33 66 55

Das Ärztefon ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Rettungsdienst mit der Notrufnummer 144, an dessen Betrieb sich nichts ändert. Das Ärztefon und die Notrufnummer 144 decken zwei verschiedene Bereiche ab: Die 144 kommt dann zum Einsatz, wenn eine lebensbe-drohliche Situation vorliegt und ein sofortiger Transport ins Spital nö-tig ist. Das Ärztefon ist dagegen für dringende Fälle ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten gedacht oder wenn auf keine medizini-sche Vertrauensperson zurückgegriffen werden kann.

XSR700 ABS für Fr. 8520.–

Jäggi-Motos.chRiedmühlestrasse 19, 8306 Brüttisellen044 833 16 60 [email protected]

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12 Kurier Nr. 3 19.1.2018

Kursangebot 2018 im aqua-lifeKinderschwimmkurse Neuer Kursblock startet Ende Januar

Montag Mittwoch Freitag SamstagKrebs: 15.45 Uhr Tintenfisch: 14.35 Uhr Krebs: 15.20 Uhr Tintenfisch: 10.20 UhrSeepferd: 16.20 Uhr Frosch: 16.30 Uhr Seepferd 1: 10.30 UhrFrosch: 16.55 Uhr Krokodil: 17.05 Uhr Seepferd 2: 12.15 UhrKrokodil: 18.10 Uhr Krokodil 2: 12.05 Uhr

Aqua-Fit Neuer Kursblock startete am 8. Januar – Jahreskurs- oder Blockkurs-Anmeldung möglich

Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagKlassisch und Power Klassisch Klassisch und Aqua-Gym Klassisch und PowerK1: 17.30 – 18.15 Uhr S1: 18.30 – 19.15 Uhr S6: 10.30 – 11.15 Uhr S7: 09.00 – 09.45 UhrP1: 18.20 – 19.05 Uhr S2: 19.20 – 20.05 Uhr G1: 11.20 – 12.05 (Gym) S8: 10.00 – 10.45 Uhr K2: 19.15 – 20.00 Uhr K2: 18.00 – 18.45 Uhr P2: 18.50 – 19.35 Uhr

Erwachsenen-Schwimmkurse Neuer Kursblock startet ab 23. Januar

Anfänger ohne Vorkenntnisse Kraul Fortgeschrittene Kraul mittleres Niveau sowie Kraul AnfängerDienstag 19.15 – 19.45 Uhr Mittwoch 12.15 – 12.45 Uhr Donnerstag 19.45 – 20.15 Uhr (alternierend alle 2 Wochen)Kraul- und Konditionstraining Kraul Anfänger Dienstag 20.00 – 21.00 Uhr Mittwoch 12.50 – 13.20 Uhr

Meerjungfrauen-Schwimmkurse Neuer Kursblock startet am 3. Februar

Fortgeschrittene Samstag 13.45 – 14.30 Uhr Anfänger Samstag 14.45 – 15.30 Uhr

Baby-Schwimmkurse Neuer Kursblock 22. Januar bis 28. Mai

In folgenden Kursen haben wir noch freie Plätze:Baby 3 (16 – 22 Mt.) Baby 1 (4 – 8 Mt.) Montag 09.50 – 10.20 Uhr Montag 11.35 – 12.05 Uhr

Aqua-Fun Neuer Kursblock startete 11.1.2018

Es hat noch wenig freie Plätze:Donnerstag 19.35 – 20.20 Uhr

Alle Anmeldungen Aqua-Fit, Babyschwimmen, Kraulkurs und Meerjungfrauenkurse nimmt gerne unser Empfang entgegen – die Anmeldeformula-re können Sie auf unserer Homepage www.aqua-life.ch herunterladen und sie liegen ebenfalls am Empfang auf. Achtung, beschränkte Teilnehmer-zahl – es gilt die Reihenfolge des Eingangs am Empfang.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!Ihr aqua-life Team

Im Rahmen des WEF 2018 ist zur Sicherung des Luftraumes über Davos sowie zur Durchführung von Lufttransporten zu Gunsten von Armee und den zivilen Behör-den mit erhöhtem Flugbetrieb ab dem Militärflugplatz Dübendorf zu rechnen. Die fliegerischen Ein-sätze finden in der Vorbereitungs-phase und während der Durchfüh-rung des Forums von Freitag, 19. Januar bis Samstag, 27. Januar 2018, auch ausserhalb der ordent-lichen Flugbetriebszeiten sowie am Wochenende statt. Während der gesamten Dauer des WEF wer-den auf Anfrage des Flughafens Zürich auch Geschäftsreiseflug-zeuge auf dem Flugplatz Düben-dorf parkiert.

Zur Entflechtung der Verkehrs-dichte auf dem Flughafen Zürich wird der Weitertransport von Gästen welche am WEF in Davos per Helikopter teilnehmen, direkt ab Dübendorf bewilligt. Diese zusätzlichen Flugoperationen werden ausschliesslich zu Guns-ten des WEF durchgeführt und bedeuten keine grundsätzliche Öffnung des Militärflugplatzes Dübendorf für die allgemeine Zivilaviatik.Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

LuftwaffeFlugplatz Dübendorf

Während des World Economic Forums (WEF) 2018

Ausserordentlicher Flugbetrieb

01. Januar Elisabeth Graf, Wangen 82. Geburtstag01. Januar Hedwig Bankl, Brüttisellen 82. Geburtstag07. Januar Ottfried Arnt, Brüttisellen 81. Geburtstag12. Januar Renato Matera, Brüttisellen 81. Geburtstag18. Januar Esther Nudelholc, Wangen 84. Geburtstag21. Januar Dora Sulger, Dietlikon 89. Geburtstag22. Januar Veronika Kovacs, Dietlikon 80. Geburtstag23. Januar Heidi Rak, Wangen 82. Geburtstag24. Januar Bruno Marzorati, Dietlikon, AZ Hofwiesen 94. Geburtstag

Wir gratulieren den Jubilarinnen und den Jubilaren ganz herzlich.

Gratulationen

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Füller-Inserate

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Kurier Nr. 3 19.1.2018 13

Erneuerungswahl der Schulpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022

Publikation provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. FristGestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 sind für die Erneuerungswahlen der Schulpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022 innert der ange-setzten Frist folgende Wahlvorschläge (in alphabetischer Reihenfolge) eingereicht worden:

A. Schulpflege (5 Mitglieder und Präsidium)

Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu

1. Römer Manuela w 30.07.1967 Dipl. EDV-Kauffrau Am Bach 13 Rapperswil-Jona (SG) FDP bisher

2. Schaad Heidi w 17.08.1956 Apothekerassisten- Haldengutstrasse 22 Niederbipp (AG) BVD bisher tin ETH

3. Taverney Christa w 02.06.1964 Fachlehrerin für Ver- Haldengutstrasse 21 Weinfelden (TG) BVD neu kehrs- und Kriminal- prävention

4. Wenczel Oliver m 25.04.1982 MA Religion- Klotenerstrasse 5 Kloten (ZH) SP neu Economics-Politics, Dozent

5. Widmer Patrick m 19.01.1972 Unternehmer Am Bach 12 Einsiedeln (SZ) GLP bisher

6. Würgler Martin m 01.04.1957 Kfm. Angestellter Dornenstrasse 12 Zürich u. Wallisellen SVP neu

Präsidentin oder Präsident:1. Widmer Patrick m 19.01.1972 Unternehmer Am Bach 12 Einsiedeln (SZ) GLP neu

In Anwendung von Art. 10 der Ge-meindeordnung und § 53 des Geset-zes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 26. Ja-nuar 2018, angesetzt, innert wel-cher frühere Wahlvorschläge geän-dert oder zurückgezogen oder beim Gemeinderat (wahlleitende Behör-de) neue Wahlvorschläge einge-reicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahl-vorschläge nicht mehr verändert werden.Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohn-sitz in der Gemeinde hat. Die Kan-didatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kön-nen der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Or-gan schon bisher angehört hat, und die Zugehörigkeit zu einer politi-schen Partei angegeben werden.Jeder neue Vorschlag muss von min-destens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Na-men, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag un-terzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Schulverwaltung, 3.

OG, Bahnhofstr. 60, 8305 Dietlikon, erhältlich. Die Formulare können zudem unter www.dietlikon.ch her-unter geladen werden.Stimmen die zunächst vorgeschla-genen mit den definitiv vorgeschla-genen Personen nicht überein, wer-den die Namen der definitiv Vorge-schlagenen veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR).Der erste Wahlgang findet am 15. April 2018 an der Urne statt. Wer-den weniger oder gleich viele Perso-nen zur Wahl vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, werden alle vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge auf ei-nen amtlichen Wahlzettel gedruckt (Art. 10 Abs. 1 Gemeindeordnung). Werden mehr Personen vorgeschla-gen, als Stellen zu besetzen sind (Kampfwahlen), kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. In diesem Fall wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt (Kandidatenverzeichnis) beigelegt (§ 31 Verordnung über die politischen Rechte und Art. 10 Abs. 2 Gemeindeordnung).Gegen diese Anordnung kann we-gen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.Wahlleitende Behörde:Schulpflege Dietlikon

Wir machen Dietlikon.

MarcSchüpbachin den Gemeinderat

marc-schuepbach.ch

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14 Kurier Nr. 3 19.1.2018

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022

Publikation provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. FristGestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022 innert der angesetzten Frist folgende Wahlvorschläge (in alphabetischer Reihenfolge) eingereicht worden:

A. Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)

Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu 1. Flach Philipp m 30.05.1970 IT-Projektmanager / Bassersdorferstr. 73 Dietlikon ZH SP bisher dipl. Ing. ETH

2. Schüpbach Marc m 26.05.1980 Betriebsökonom FH Riedmühlestrasse 11 Zollikon ZH FDP neu 3. Würsch Roger m 02.04.1964 Abteilungsleiter In Lämpitzäckern 29c Dietlikon ZH BVD bisher

4. Wyss- Cristina w 29.08.1972 Betriebsökonomin Sonnenbühlstrasse 9 Zürich ZH Criss BVD bisher Cortellini FH

5. Zuber Edith w 06.11.1959 Lehrerin Glärnischstrasse 4 Zürich ZH, Trub BE SVP bisher und Opfikon ZH

Präsidium1. Zuber Edith w 06.11.1959 Lehrerin Glärnischstrasse 4 Zürich ZH, Trub BE SVP bisher und Opfikon ZH

C. Baubehörde (3 Mitglieder)

Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu

1. Bär Bruno m 19.02.1957 Kaufmann Dornenstrasse 23 Hausen am Albis ZH parteilos

2. Stadtmann Beat m 13.10.1958 Organisator Bettstenstrasse 16 Dietlikon ZH Beat BVD bisher 3. von Arb Amadeus m 16.12.1946 Kaufmann Bahnhofstrasse 46d Zürich ZH und FDP bisher Neuendorf SO

B. Sozialbehörde (4 Mitglieder)

Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu

1. Csernyik Gábor m 02.07.1974 Ökonom Riedenerstrasse 18 Zürich ZH GLP

2. Gisler Monzón Franziska w 10.06.1971 lic. iur., Rechts- Sonnenbühlstrasse 37 Spiringen UR SP neu anwältin

3. Hauser Sandra w 24.12.1978 Sachbearbeiterin Bahnhofstrasse 46c Walkringen BE FDP bisher Sozialversicherungen

4. Steiner Marcel m 04.11.1956 Angestellter Bassersdorferstr. 12 Dietlikon ZH BVD bisher

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Grüngutabfuhr im WinterIm Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist.Die Daten für die Grüngutabfuhr in dieser Zeit sind: 24. Januar 2018 / 7. Februar 2018 / 21. Februar 2018Ab dem 1. März 2018 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich.

Raum, Umwelt + Verkehr

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Kurier Nr. 3 19.1.2018 15

D. Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium)

Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu

1. Fischer Stefan m 10.06.1983 lic. phil. I UZH In Lampitzäckern 3 Dietlikon ZH Stefan neu

2. Lüönd Beat m 17.03.1967 Agro Ing. HTL / Loorenstrasse 29 Schwyz SZ SVP bisher dipl. Treuhandexperte

3. Özonar Fatih m 04.09.1977 Leiter Finanzen Aufwiesenstrasse 8 Wil SG SP neu 4. Remund Urs m 02.08.1962 Gartenbau- Giblenweg 5 Wallisellen ZH / FDP bisher unternehmer Mühleberg BE

5. Zimmermann Magali w 03.08.1967 Wirtschaftsprüferin Riedenerstrasse 26 Basel-Stadt BS GLP bisher

Präsidium1. Lüönd Beat m 17.03.1967 Agro Ing. HTL / Loorenstrasse 29 Schwyz SZ SVP neu dipl. Treuhandexperte

In Anwendung von Art. 10 der Ge-meindeordnung und § 53 des Geset-zes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 26. Ja-nuar 2018, angesetzt, innert wel-cher frühere Wahlvorschläge geän-dert oder zurückgezogen oder beim Gemeinderat (wahlleitende Behör-de) neue Wahlvorschläge einge-reicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahl-vorschläge nicht mehr verändert werden.Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohn-sitz in der Gemeinde hat. Die Kan-didatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und

Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kön-nen der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Or-gan schon bisher angehört hat, und die Zugehörigkeit zu einer politi-schen Partei angegeben werden.Jeder neue Vorschlag muss von min-destens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Na-men, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag un-terzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung,

Büro 15, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, erhältlich. Die Formulare können zudem unter www. dietlikon.ch herunter geladen werden.Stimmen die zunächst vorgeschla-genen mit den definitiv vorgeschla-genen Personen nicht überein, wer-den die Namen der definitiv Vorge-schlagenen veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR).Der erste Wahlgang findet am 15. April 2018 an der Urne statt. Wer-den weniger oder gleich viele Perso-nen zur Wahl vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, werden alle vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge auf ei-nen amtlichen Wahlzettel gedruckt (Art. 10 Abs. 1 Gemeindeordnung). Werden mehr Personen vorgeschla-

gen, als Stellen zu besetzen sind (Kampfwahlen), kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. In diesem Fall wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt (Kandidatenverzeichnis) beigelegt (§ 31 Verordnung über die politischen Rechte und Art. 10 Abs. 2 Gemeindeordnung).Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Aus-übung innert 5 Tagen, von der Veröf-fentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Re-kursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.Wahlleitende Behörde:Gemeinderat Dietlikon

Oliver Wenczel (35)

Schulpflege Dietlikon – Wahlen 2018

www.oliver-wenczel.ch

«Eine gute Schule braucht Dialog und eine vertrauens-volle Zusammenarbeit – dafür will ich mich in der Schulpflege einsetzen!»

Samstag 27.& Sonntag 28.Januar 2018

20 Jahre Jubiläums 20 Jahre FLOHMARKT Antiquitäten, Raritäten,

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beim Glattzentrum Wallisellen ( NISSAN Garage )

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Erneuerungswahlen der reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022

Publikation provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung 2. FristGestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 sind für die Erneuerungswahlen der Kirchgemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022 innert der angesetzten Frist folgende Wahlvorschläge (in alphabetischer Reihenfolge) eingereicht worden:

Kirchenpflege (7 Mitglieder und Präsidium) Wahlvorschlag 1 / Kurzbezeichnung:

Name Vorname Geschl. Geburtsdatum Beruf Adresse Heimatort Rufname Partei bisher/neu

1. Baumgartner- Marlis w 10.09.1978 Hausfrau und Hinterbundstrasse 3 Dietlikon, Pfungen, neu Flach Arzthelferin Langnau (alle ZH)

2. Diemi Gottfried m 03.04.1956 Pflanzenbauberater Gerenstrasse 29 Vechigen BE Godi parteilos bisher 3. Meile Christina w 11.12.1960 Kaufm. Angestellte Bromackerstrasse 4 Dietlikon ZH parteilos bisher 4. Müller Monica w 15.06.1964 Landschafts- Am Bach 11 Reichenbach i.K. BE Moni parteilos bisher architektin 5. Rutz Thomas m 28.09.1961 Polizeibeamter Aufwiesenstrasse 32 Dietlikon ZH parteilos bisher 6. Sauter- Christa w 06.06.1979 Primarschullehrerin Säntisstrasse 28 Rümlang, Ermatingen TG, neu Bernhard Dietlikon, Winterthur

7. Schmid Carla w 11.11.1955 Verkäuferin Gerenstrasse 4 Riggisberg BE parteilos bisher

Präsidentin oder Präsident:1. Rutz Thomas m 28.09.1961 Polizeibeamter Aufwiesenstrasse 32 Dietlikon ZH parteilos bisher

In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung und § 48 ff. des Geset-zes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 26. Januar 2018, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvor-schläge geändert oder zurückgezogen oder bei der reformierten Kirchenpflege (wahlleitende Behörde) neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verän-dert werden.Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchen-ordnung vom 17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen somit auch Mitglieder der Landeskirche mit aus-ländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungs-bewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) und B (Auf-enthaltsbewilligung) verfügen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Hei-matort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhän-dig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind beim Kirchgemeindesekretariat, Dorf-strasse 15, 8305 Dietlikon, erhältlich. (Öffnungszeiten: Di – Fr 9.00 bis 11.00 Uhr) Die Formulare können zudem unter www.ref-dietlikon.ch (Quicklinks g Amtlich/Wahlen 2018) heruntergeladen werden.Stimmen die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht überein, werden die Namen der definitiv Vorgeschlagenen ver-öffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR).Der erste Wahlgang findet am 15. April 2018 an der Urne statt. Werden we-niger oder gleich viele Personen zur Wahl vorgeschlagen, als Stellen zu beset-zen sind, werden alle vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt (Art. 6 der Kirchgemeindeordnung). Werden mehr Personen vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind (Kampf-wahlen), kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. In diesem Fall wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt (Kandidatenverzeichnis) beigelegt (§ 31 Verord-nung über die politischen Rechte und Art. 6 der Kirchgemeindeordnung).Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentli-chung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.Dietlikon, 19. Januar 2018

Wahlleitende Behörde:Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

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Kurier Nr. 3 19.1.2018 17

Bekanntmachung Todesfall Änderung seit 1. Januar 2018

Auf Grund von § 17 Abs. 2 der neuen Bestattungsverordnung (BesV) wird seit dem 1. Januar 2018 jeder Todesfall öffentlich bekannt gemacht. Eine amtliche Todesanzeige wird im 1x wö-chentlich erscheinenden Kurier publiziert. Ausserdem erfolgt ein öffentlicher Aushang in den bei-den Schaukästen beim Bahnhof und beim Gemeindehaus. Ob je-weils auch das Beisetzungsdatum bekanntgegeben wird, entschei-den die Angehörigen. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Bestattungsamt

Amtliche TodesanzeigenDudler, Edwin Josef, geboren 21.01. 1930, gestorben 11.01.2018, zuletzt wohnhaft gewesen in Diet-likon, Alterszentrum Hofwiesen.Die Abschiedsfeier findet am Mon-tag, 22.01.2018, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Dietlikon statt.

Tarreghetta geb. Rigassi, Angela Anna Maria, geboren 18.05.1931, gestorben 16.01.2018, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon, Alterszentrum Hofwiesen.

Bestattungsamt

BauausschreibungRöm.-Kath. Kirchgemeinde Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen, Alpenstrasse 5, 8304 Wallisellen; Projektverfasser: meierpartner architek-ten eth sia AG, Kantonsschulstrasse 6, 8620 Wetzikon ZH; Neubau freiste-hender Kirchturm mit teilverglaster Glockenstube (H: 18 m), Fadackerst-rasse bei 11, Grundstück Nr. 3705 (Kirche Gebäude Nr. 721 im Inventar der kommunalen Schutzobjekte Nr. 38); Zone für öffentliche Bauten Oe/ES IIRechtsmittelDie Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen bei der Gemeindever-waltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baube-hörde angefordert werden. Für die Zustellung des baurechtlichen Ent-scheides wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.– verrechnet. Wer das Be-gehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Re-kursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG).Baubehörde

Fasnachtsdekorationen

Jedes Jahr zur Fasnachtszeit dekorieren viele Gastrobetriebe und Lä-den ihre Lokale. Diese Dekorationen können im Brandfall eine ernst-hafte Gefahr darstellen und müssen deshalb aus schwer brennbaren Materialien (der Qualität RF2) bestehen. Weiter dürfen sie im Brand-fall nicht tropfen und keine giftigen Gase entwickeln. Damit dies si-chergestellt werden kann, sind Fasnachtsdekorationen von den Gastro-betrieben und Läden dem kommunalen Feuerpolizisten zur Abnahme anzumelden (Mail: [email protected] / Tel.: 044 835 82 30). Gerne steht er auch für Fragen zur Verfügung. Wir danken Ihnen für die Be-mühungen und wünschen eine fröhliche Fasnachtszeit.

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