Auswahl der Begünstigten Herkunft der Aktien Wandlungs- oder Ausübungspreis
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Silvia Mittermayr Mat. Nr. 5510716 1
„Anreizsysteme in Organisationen: Theorie, Gestaltung, Praxis“
Thema: Aktienoptionen als materieller Leistungsanreiz
Auswahl der BegünstigtenAuswahl der Begünstigten Herkunft der AktienHerkunft der Aktien Wandlungs- oder AusübungspreisWandlungs- oder Ausübungspreis Art der PerformancemessungArt der Performancemessung AusübungstermineAusübungstermine AusübungssperrenAusübungssperren AusübungszeitraumAusübungszeitraum Behaltefrist für erworbene AktienBehaltefrist für erworbene Aktien
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1. Auswahl der Begünstigten
Gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und § 159 Abs. 2 Z 3 AktG
* Mitglieder des Vorstandes
* Mitglieder des Aufsichtsrates
* Leitende Angestellte
* Arbeitnehmer
* Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen
2. Herkunft der Aktien* Kapitalerhöhung
* Aktienrückkauf
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3. Wandlungs- oder Ausübungspreis
Zu Beginn des Optionsprogramms mit drei Ausprägungen:
* At-the-Money-Option
* Out-of-the-Money-Option
* In-the-Money-Option
4. Art der Performancemessung* absolute Performancemessung
* relative Performancemessung
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5. Ausübungstermine* europäische Art
* amerikanische Art
6. AusübungssperrenZeitraum, in der die Option nicht ausgeübt werden kann.
Endet mit Beginn des Ausübungszeitraumes.
Zweijähriges Ausübungsverbot lt. § 193 Abs. 2 Nr. 3 des deutschen Gesellschaftsrechts
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7. AusübungszeitraumZeitraum, in der die Option ausgeübt werden kann.
Gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG „zeitliches Ausübungsfenster“ mit verpflichtendem Inhalt.
* positives Handelsfenster
* negatives Handelsfenster
8. Behaltefrist für erworbene Aktien
Sofortiger Verkauf der Aktien nach der Optionsausübung wird dadurch verhindert. Übliche Dauer liegt zwischen 2 – 4 Jahren.