Auszug Deutschland - bertelsmann-stiftung.de · zeit 110 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)...

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#SmartHealthSystems Digitalisierungsstrategien im internationalen Vergleich Auszug Deutschland

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Digital-Health-Anwendungen ndash Transfer von in den Versorgungsalltag

Teil 1 Transfermodell Varianten und Huumlrden

SmartHealthSystemsDigitalisierungsstrategien im internationalen

Vergleich

Auszug

Deutschland

32 Deutschland

Der folgende Laumlnderbericht Deutschland basiert auf den Erhebungen des Benchmarkings und weiterer Recherchen und folgt dabei in Struktur Inhalt und Umfang dem gleichen Muster wie alle anderen 16 Laumlnderberichte Seine Inhalte basieren maszliggeblich auf den Ergebnissen und der Struktur der internationalen Umfrage und ihres Fragebogens Aus Gruumlnden der Vergleichbarkeit wurde daher keine gesonderte Struktur fuumlr die Darstellung des Digitalisierungsstandes in Deutschland bemuumlht

Eine interpretative Einordnung der aktuellen Digital-Health-Situation in Deutschland erfolgt im abschlieszligenden Analyseteil am Ende der Studie

321 Das nationale Gesundheitssystem

Im Mutterland der Sozialversicherung gibt der Bund uumlber den bei Gruumlndung der Bundes- republik vereinbarten Gesetzesvorbehalt zur Sozialgesetzgebung die entscheidende Rah-menplanung vor obwohl die Gesundheitsversorgung formal in die Zustaumlndigkeit der Laumlnder faumlllt Diese planen und finanzieren im Wesentlichen die Krankenhausversorgung Den Selbstverwaltungspartnern (Krankenkassen und Aumlrzte) kommt die vertraglich gere-gelte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemeinen Gesundheitsversorgung zu In Deutschland koumlnnen die Buumlrger seit der Freigabe der Kassenbindung 1996 aus der-zeit 110 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) waumlhlen In der GKV sind alle abhaumln-gig Beschaumlftigten mit einem Jahreseinkommen unter 59400 euro sowie Rentner Arbeitslose und Sozialleistungsempfaumlnger pflichtversichert Nicht erwerbstaumltige Elternteile und Kinder werden beitragsfrei mitversichert Rund 865 Prozent der Bevoumllkerung sind in einer GKV versichert und nur 106 Prozent sind privat versichert waumlhrend 28 Prozent sonstigen oder keinen Versicherungsschutz besitzen 2016 wendete der Staat 113 Prozent vom Bruttoinlands- produkt (BIP) fuumlr das Gesundheitssystem auf ndash und besaszlig damit neben Schweden und Frankreich das teuerste System in Europa

Grundsaumltzlich werden die Beitraumlge zur GKV von den Mitgliedern der Krankenkasse und den Arbeitgebern Rentenversicherungstraumlgern oder sonstigen Stellen einkommensabhaumlngig getragen und flieszligen dem Gesundheitsfonds zu Da Zuzahlungen bei Arznei- und Heilmit-teln mit maximal zwei Prozent des Bruttohaushaltseinkommens gedeckelt sind spielen sie in Deutschland nur eine geringe Rolle29 Waumlhrend in der GKV das Sachleistungsprinzip gilt und ein umfangreicher Leistungskatalog bereitsteht tritt der Privatversicherte erst in Vor-leistung und reicht die Rechnung zur Kostenerstattung bei seiner Versicherung ein Zwar soll den Aumlrzten die Rolle des Gatekeepers zukommen doch Patienten koumlnnen auch direkt in die ambulante Facharztversorgung gehen Erst wenn die Notwendigkeit von einem nie-dergelassenen Arzt verordnet ist wird an ein Krankenhaus uumlberwiesen Allerdings besteht im Notfall auch die Moumlglichkeit zur Selbsteinweisung wovon auch groszligzuumlgig und offenbar mit steigender Tendenz Gebrauch gemacht wird

29 Schoumllkopf M und Pressel H (2014) Das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich Gesundheitssystemver-gleich und europaumlische Gesundheitspolitik 2 Aufl Medizinisch wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin

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SmartHealthSystems

322 Entwicklung von Digital Health

Abbildung 9 ist eine Zusammenstellung der im Rahmen dieser Studie in Deutschland iden-tifizierten Digital-Health-Komponenten (gruumlne Felder)

Im einleitenden Kapitel zu den Laumlnderstudien wurden die laumlnderbasierten Digital-Health-Uumlbersichtskarten bereits weiter oben eingefuumlhrt Zur besseren Lesbarkeit des Digitalisie-rungsprofils fuumlr Deutschland wird die grafische Darstellung unten an dieser Stelle noch einmal erlaumlutert Die Digital-Health-Uumlbersichtskarte verfuumlgt uumlber weiszlige und gruumlne Felder Gruumln gefaumlrbte Bausteine zeigen die nationale Verfuumlgbarkeit von Komponenten an waumlhrend bei nicht verfuumlgbaren Komponenten die Bausteine weiszlig belassen werden Die einzelnen Bausteine entsprechen thematisch einzelnen Fragen oder Indikatoren der Umfrage und den Fragebogenergebnissen Alle weiszlig unterlegten Bausteine zeigen an dass sie nicht vollstaumln-dig national verfuumlgbar sind Dies schlieszligt eine regionale Verfuumlgbarkeit nicht aus wird aber von der Uumlbersichtskarte nicht beruumlcksichtigt

323 Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes fuumlr das Gesundheitswesen fuumlhrt in Verbindung mit dem Selbstverwaltungsprinzip zu einer Vielzahl von ndash teils inkongru-enten ndash politischen Aktivitaumlten und Stellungnahmen zum Thema bdquoDigitale Gesundheitldquo in Deutschland Eine Gesamtstrategie und ein gemeinsames Zielbild die etwa auch For-

AbbilDunG 9 Uumlbersichtskarte Digital Health in Deutschland

Digital-Health-Index

Score 300

Enablers Strategien Standards Institutionen

Rechtlicher Rahmen Institutionelle Verankerung

Datenschutz- regulationen

Technische Datensicherheit

Technische Standards

Nationale Digital-Health-Behoumlrde

Finanzielle Ausstattung und Anreize

Rechtssicherheit Medizinische Termi-nologierichtlinien

Semantische Standards

Durchsetzung von Standards

Stakeholder- Engagement

Digital-Health-Infrastruktur

National eindeutige Patienten-Kennnummer

National eindeutige Zugriffsregelung

Versorger- und Dienstleistungsregister

Technische Dateninfrastuktur

Automatisches Auslesen von Patientendaten

Digital-Health-Anwendungen

Elektronische Patientenakte Gesundheitsdienste Gesundheitsinformationen Gesundheitsversorgung

Impfungen Medikations-liste

E-Rezept Video- konsultationen

Persoumlnliches Patientenportal

Gesundheitssystem- Monitoring via ePA

Laborwerte Zugriffskontrolle durch Patienten

Terminbuchungen Gesundheits- informationsportal

Versorgungs- forschung

Patienten- kurzakte

Strukturierte und codierte Inhalte

Telehealth

n verfuumlgbar (zwei Drittel der Fragen positiv beantwortet)

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

schungsaspekte und die Frage der mobilen Gesundheitsanwendungen (mHealth) kohaumlrent umfassen sind noch nicht in Sicht

Digital-Health-Strategien

Seit 2010 laumldt das BMG im Rahmen der E-Health-Initiatve zu regelmaumlszligigen Treffen ein um Umsetzungshuumlrden fuumlr die Etablierung von digitalen Anwendungen wie beispielsweise der Telemedizin zu identifizieren und Maszlignahmenpakete zum Abbau dieser Huumlrden zu erarbeiten Teilnehmer sind alle an der Regelversorgung beteiligten Organisationen der Selbstverwaltung aber auch die maszliggeblichen Unternehmensverbaumlnde deren Mitglieds-unternehmen Informations- und Kommunikationstechnologien und IT-Loumlsungen fuumlr das Gesundheitswesen anbieten Die bisher wichtigsten Arbeitsergebnisse sind das Nationale Telemedizinportal ein Kriterienkatalog fuumlr Zukunftsprojekte sowie die Planungsstudie Interoperabilitaumlt deren wesentliche Elemente sich im E-Health-Gesetz wiederfinden

Seit dessen Inkrafttreten 201630 existiert in Deutschland auf Bundesebene formal ein Fahrplan fuumlr die Etablierung von Digital Health Er fokussiert auf die Nutzung der Tele- matik-Infrastruktur als die digitale Infrastruktur fuumlr das Gesundheitswesen und stellt Patientennutzen und houmlchsten Datenschutz in den Mittelpunkt Auf Bundesebene werden Kompetenzen und Entscheidungen an die Laumlnder (z B elektronisches Gesundheitsberufe- register eGBR) und die gemeinsame Selbstverwaltung delegiert Als Kompetenzzentrum fuumlr digitale Gesundheit31 nimmt hierbei die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) eine besondere Rolle ein deren Gesellschafterversamm-lung die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens repraumlsentiert

Generell ist innerhalb der Parteien dennoch ein Bewusstsein fuumlr die Schluumlsselrolle von digitalen Gesundheitsdiensten und -anwendungen fuumlr die Qualitaumlt und Effizienz des Gesundheitssystems vorhanden

Neben der Einfuumlhrung der Telematik-Infrastruktur und der Etablierung von Patienten- akten zum bundesweiten Austausch von Patientendaten wird im Koalitionsvertrag zwi-schen CDUCSU und SPD fuumlr die aktuelle Legislaturperiode auch der Aufbau eines Gesund-heitsinformationsportals erwaumlhnt um qualitaumltsgesicherte und objektive Informationen zu Krankheiten und Gesundheitsfragen bereitzustellen Uumlberdies wird der Anspruch formu- liert neue Zulassungswege fuumlr digitale Anwendungen zu schaffen und Barrieren fuumlr die Fernbehandlung abzubauen32 Eine konkrete Strategie zur Unterstuumltzung von technischer und semantischer Interoperabilitaumlt ist bislang nicht erkennbar Als ein Schritt in diese Richtung kann die Aktivierung des Interoperabilitaumltsverzeichnisses vesta der gematik gesehen werden

Es gibt keine umfassenden verbindlichen Zielformulierungen Richtlinien oder Fristen fuumlr ein digitales Gesundheitssystem als Ganzes Im E-Health-Gesetz sind allerdings einzelne Anwendungen separat geregelt Ab dem 11202133 haben die Versicherten Anspruch auf eine

30 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201531 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-

karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen32 Bundesregierung (2018) Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD Entwurf [pdf] Verfuumlgbar

httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=1ampved=2ahUKEwj0zsXFrtDcAhWI- 6QKHZOEAksQFjAAegQIBRACampurl=https3A2F2Fwwwproasylde2Fwp-content2Fuploads 2F20152F122F2018-02-07-Koalitionsvertrag-Union-SPDpdfampusg=AOvVaw3hLz734yMbEd_ffQwGmlGu

33 Die Frist wird durch den Referentenentwurf des TSVG (siehe weiter unten) von urspruumlnglich 2019 auf 2021 verschoben

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SmartHealthSystems

elektronische Patientenakte (ePA) in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe Medikationsplan Notfalldatensatz Impfausweis etc gespeichert werden koumlnnen Um auf diese Akte zugreifen zu koumlnnen wird ein elektronischer Arztausweis (eHBA) benoumltigt34 Neben der ePA sollte urspruumlnglich ab dem 112019 auch das elektronische Patientenfach (ePF) fuumlr den Patienten zur Verfuumlgung stehen Hier sollten Gesundheitsdaten aus der ePA bdquogespiegeltldquo werden Im aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)35 wird die Zugriffsregelung auf die ePA neu geregelt Die bisherige Zwei-Schluumls-sel-Authentifizierung bleibt zwar als Option bestehen jedoch soll der Patient auch ohne den Heilberufsausweis des Arztes Zugriff auf die ePA erhalten Damit werden ePA und ePF inhaltlich zusammengefuumlhrt36 Das E-Health-Gesetz sieht Sanktionen in Form von Haus-haltskuumlrzungen (5ndash10 ) vor wenn die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Kas-senzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik GmbH bestimmte Fristen fuumlr die Einfuumlhrung der neuen Anwen-dungen nicht einhalten koumlnnen37

Auch telemedizinische Dienste und die Einfuumlhrung eines Medikationsplans werden im E-Health-Gesetz geregelt38 Die Frist zur Einfuumlhrung einer Videosprechstunde fuumlr Ver-tragsaumlrzte war auf den 3172017 gesetzt Eine Honorarregelung wurde gefunden KBV und GKV haben sich geeinigt Praxen mit bis zu 800 Euro jaumlhrlich pro Arzt zu verguumlten wenn sie ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten Pro Videosprechstunde wird seit April 2017 ein Technikzuschlag von 421 Euro fuumlr bis zu 50 solcher Sprechstunden pro Quartal gezahlt39 Allerdings sind vorerst nur bestimmte Arztgruppen fuumlr diese Regelung vorgesehen u a Hausaumlrzte Kinder- und Jugendaumlrzte sowie bestimmte weitere Facharzt-gruppen wie Haut- und Augenaumlrzte Chirurgen und Orthopaumlden Auszligerdem erachtet der Bewertungsausschuss von KBV und GKV die Videosprechstunde nur fuumlr bestimmte Krank-heitsbilder als geeignet weshalb die Leistung zunaumlchst nur fuumlr bestimmte Indikationen verguumltet wird Dazu zaumlhlen die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden Bewe-gungseinschraumlnkungen und -stoumlrungen des Stuumltz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen ndash einschlieszliglich der diesbezuumlglichen Beratung40

Mit dem TSVG will der Gesetzgeber einen erneuten Versuch unternehmen die Frage der flaumlchendeckenden Einfuumlhrung einer elektronischen Patientenakte zu regeln Im Referen-tenentwurf wird die Frist fuumlr die Einfuumlhrung einer von der gematik zugelassenen ePA auf 2021 verschoben gesetzliche Krankenkassen werden verpflichtet ihren Versicherten Akten anzubieten Die gematik soll beauftragt werden im Benehmen mit dem Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik die Voraussetzungen fuumlr die zusaumltzlichen techni-schen Anforderungen der neuen Zugriffs- und Authentifizierungsverfahren zu schaffen und fuumlr handelsuumlbliche mobile Geraumlte und Dienste bis zum 3132019 ein Zulassungsver- fahren zu erarbeiten41

34 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

35 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lag das Gesetz als Referentenentwurf vor Adaptionen im weiteren Gesetzgebungsprozess konnten nicht beruumlcksichtigt werden

36 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

37 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

38 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201539 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php40 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php41 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und

Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Der politische Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von verschiedenen Akteuren begleitet Ein Beirat der gematik nimmt Stellung zu Grundsatzthemen und beraumlt die Gesellschaft Mitglieder des Beirats sind die Vertreter der Laumlnder der Patientinnen und Patienten der Industrie und der Wissenschaft sowie die Berufsgruppen im Gesundheits- wesen42

Institutionelle Verankerung Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Jenseits von in Ansaumltzen bestehenden Regelungen der Finanzierungsuumlbernahme durch den Spitzenverband der GKV wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland nicht durch ein spezielles Digital-Health-Budget gesichert oder durch eine eigens geschaf-fene Digitalisierungsbehoumlrde unterstuumltzt Die gematik ist lediglich mit der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beauftragt Juumlngste Entwicklungen zeigen jedoch erste Veraumlnderungen bzw den Willen zur Reform Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gruumlndete eine Abteilung fuumlr Digitalisierung43 mit der Hauptaufgabe Schnittstellenprobleme zu beseitigen und die noumltigen politischen Grundlagen zu erarbeiten auch damit telemedizinische Leistungen vor allem in laumlndlichen Regionen zum Einsatz kommen koumlnnen44

Auf Laumlnderebene sind fuumlr klein- und mittelstaumlndische Unternehmen im Digital-Health-Bereich begrenzte Geldmittel verfuumlgbar wie z B egesundheitnrw45 oder E-Health-Initia- tive Hessen46 Dazu gab es im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses auch fuumlr kurze Zeit einen eigenen Foumlrderungsschwerpunkt bdquoTelemedizin Telematik und E-Healthldquo47 Ganz allgemein sind Aumlrzte nicht selbst dafuumlr zustaumlndig den Anschluss an die kommende Telematik-Infrastruktur zu finanzieren sondern die Krankenkassen muumls-sen diese zu erwartenden Kosten in voller Houmlhe uumlbernehmen48 Die im E-Health-Gesetz festgelegten Zeitplaumlne werden in Zukunft uumlberholt und neu definiert da es in der Vergan-genheit erhebliche Verzoumlgerungen beim Rollout der Telematik-Infrastruktur gab

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V und X wird der Umgang mit sensiblen Patientendaten in ePAs explizit aber nicht exklusiv geregelt Fuumlr Daten stationaumlrer Patienten sind hier ebenfalls Regelungen zur Datenqualitaumlt und zu den damit verbundenen Qualitaumltskontrollen festge-legt Das E-Health-Gesetz raumlumt den Patienten auszligerdem das Recht auf Einsicht ein Der Patient selbst behaumllt die Hoheit uumlber seine Daten Auch die Verwendung von Gesundheits-daten fuumlr die Versorgungsforschung ist explizit in sect 75 SGB X geregelt Es gibt jedoch keine allgemeine Regelung sondern fuumlr jeden medizinischen Bereich spezielle Anwendungs- beispiele (z B fuumlr Krebs- oder Diabetesregister)

42 gematikde (2018) Die Gremien der gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgremien

43 aerztezeitungde (2018) Neuer Abteilungsleiter fuumlr Digitalisierung [online] AumlrzteZeitung Verfuumlgbar httpswwwaerztezeitungdepraxis_wirtschafte-healtharticle960508bundesgesundheitsministerium-neuer-abteilungsleiter-digitalisierunghtml

44 Klein M (2018) Minister-Premiere bei der conhIT Jens Spahn gruumlndet Abteilung fuumlr Digitalisierung im BMG [online] eGovernment Computing Verfuumlgbar httpswwwegovernment-computingdejens-spahn- gruendet-abteilung-fuer-digitalisierung-im-bmg-a-710233

45 egesundheitnrwde (2018) eGesundheitnrw [online] ZTG Zentrum fuumlr Telematik und Telemedizin GmbH Verfuumlgbar httpsegesundheitnrwde

46 ehealth-in-hessende (2018) E-Health-Initiative Hessen [online] E-Health-Initiative Hessen Verfuumlgbar httpswwwehealth-in-hessendeInitiative

47 Gemeinsamer Bundesausschuss (2018) Innovationsfonds Foumlrderbekanntmachung vom 08 April 2018 Verfuumlgbar httpsinnovationsfondsg-badedownloadsmedia92016-04-08_Foerderbekanntmachung_nF_offenpdf

48 kbvde (2018) Telematikinfrastruktur [online] Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtmltelematikinfrastrukturphp

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SmartHealthSystems

Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

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SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

62

SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

64

SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

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32 Deutschland

Der folgende Laumlnderbericht Deutschland basiert auf den Erhebungen des Benchmarkings und weiterer Recherchen und folgt dabei in Struktur Inhalt und Umfang dem gleichen Muster wie alle anderen 16 Laumlnderberichte Seine Inhalte basieren maszliggeblich auf den Ergebnissen und der Struktur der internationalen Umfrage und ihres Fragebogens Aus Gruumlnden der Vergleichbarkeit wurde daher keine gesonderte Struktur fuumlr die Darstellung des Digitalisierungsstandes in Deutschland bemuumlht

Eine interpretative Einordnung der aktuellen Digital-Health-Situation in Deutschland erfolgt im abschlieszligenden Analyseteil am Ende der Studie

321 Das nationale Gesundheitssystem

Im Mutterland der Sozialversicherung gibt der Bund uumlber den bei Gruumlndung der Bundes- republik vereinbarten Gesetzesvorbehalt zur Sozialgesetzgebung die entscheidende Rah-menplanung vor obwohl die Gesundheitsversorgung formal in die Zustaumlndigkeit der Laumlnder faumlllt Diese planen und finanzieren im Wesentlichen die Krankenhausversorgung Den Selbstverwaltungspartnern (Krankenkassen und Aumlrzte) kommt die vertraglich gere-gelte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der allgemeinen Gesundheitsversorgung zu In Deutschland koumlnnen die Buumlrger seit der Freigabe der Kassenbindung 1996 aus der-zeit 110 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) waumlhlen In der GKV sind alle abhaumln-gig Beschaumlftigten mit einem Jahreseinkommen unter 59400 euro sowie Rentner Arbeitslose und Sozialleistungsempfaumlnger pflichtversichert Nicht erwerbstaumltige Elternteile und Kinder werden beitragsfrei mitversichert Rund 865 Prozent der Bevoumllkerung sind in einer GKV versichert und nur 106 Prozent sind privat versichert waumlhrend 28 Prozent sonstigen oder keinen Versicherungsschutz besitzen 2016 wendete der Staat 113 Prozent vom Bruttoinlands- produkt (BIP) fuumlr das Gesundheitssystem auf ndash und besaszlig damit neben Schweden und Frankreich das teuerste System in Europa

Grundsaumltzlich werden die Beitraumlge zur GKV von den Mitgliedern der Krankenkasse und den Arbeitgebern Rentenversicherungstraumlgern oder sonstigen Stellen einkommensabhaumlngig getragen und flieszligen dem Gesundheitsfonds zu Da Zuzahlungen bei Arznei- und Heilmit-teln mit maximal zwei Prozent des Bruttohaushaltseinkommens gedeckelt sind spielen sie in Deutschland nur eine geringe Rolle29 Waumlhrend in der GKV das Sachleistungsprinzip gilt und ein umfangreicher Leistungskatalog bereitsteht tritt der Privatversicherte erst in Vor-leistung und reicht die Rechnung zur Kostenerstattung bei seiner Versicherung ein Zwar soll den Aumlrzten die Rolle des Gatekeepers zukommen doch Patienten koumlnnen auch direkt in die ambulante Facharztversorgung gehen Erst wenn die Notwendigkeit von einem nie-dergelassenen Arzt verordnet ist wird an ein Krankenhaus uumlberwiesen Allerdings besteht im Notfall auch die Moumlglichkeit zur Selbsteinweisung wovon auch groszligzuumlgig und offenbar mit steigender Tendenz Gebrauch gemacht wird

29 Schoumllkopf M und Pressel H (2014) Das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich Gesundheitssystemver-gleich und europaumlische Gesundheitspolitik 2 Aufl Medizinisch wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin

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SmartHealthSystems

322 Entwicklung von Digital Health

Abbildung 9 ist eine Zusammenstellung der im Rahmen dieser Studie in Deutschland iden-tifizierten Digital-Health-Komponenten (gruumlne Felder)

Im einleitenden Kapitel zu den Laumlnderstudien wurden die laumlnderbasierten Digital-Health-Uumlbersichtskarten bereits weiter oben eingefuumlhrt Zur besseren Lesbarkeit des Digitalisie-rungsprofils fuumlr Deutschland wird die grafische Darstellung unten an dieser Stelle noch einmal erlaumlutert Die Digital-Health-Uumlbersichtskarte verfuumlgt uumlber weiszlige und gruumlne Felder Gruumln gefaumlrbte Bausteine zeigen die nationale Verfuumlgbarkeit von Komponenten an waumlhrend bei nicht verfuumlgbaren Komponenten die Bausteine weiszlig belassen werden Die einzelnen Bausteine entsprechen thematisch einzelnen Fragen oder Indikatoren der Umfrage und den Fragebogenergebnissen Alle weiszlig unterlegten Bausteine zeigen an dass sie nicht vollstaumln-dig national verfuumlgbar sind Dies schlieszligt eine regionale Verfuumlgbarkeit nicht aus wird aber von der Uumlbersichtskarte nicht beruumlcksichtigt

323 Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes fuumlr das Gesundheitswesen fuumlhrt in Verbindung mit dem Selbstverwaltungsprinzip zu einer Vielzahl von ndash teils inkongru-enten ndash politischen Aktivitaumlten und Stellungnahmen zum Thema bdquoDigitale Gesundheitldquo in Deutschland Eine Gesamtstrategie und ein gemeinsames Zielbild die etwa auch For-

AbbilDunG 9 Uumlbersichtskarte Digital Health in Deutschland

Digital-Health-Index

Score 300

Enablers Strategien Standards Institutionen

Rechtlicher Rahmen Institutionelle Verankerung

Datenschutz- regulationen

Technische Datensicherheit

Technische Standards

Nationale Digital-Health-Behoumlrde

Finanzielle Ausstattung und Anreize

Rechtssicherheit Medizinische Termi-nologierichtlinien

Semantische Standards

Durchsetzung von Standards

Stakeholder- Engagement

Digital-Health-Infrastruktur

National eindeutige Patienten-Kennnummer

National eindeutige Zugriffsregelung

Versorger- und Dienstleistungsregister

Technische Dateninfrastuktur

Automatisches Auslesen von Patientendaten

Digital-Health-Anwendungen

Elektronische Patientenakte Gesundheitsdienste Gesundheitsinformationen Gesundheitsversorgung

Impfungen Medikations-liste

E-Rezept Video- konsultationen

Persoumlnliches Patientenportal

Gesundheitssystem- Monitoring via ePA

Laborwerte Zugriffskontrolle durch Patienten

Terminbuchungen Gesundheits- informationsportal

Versorgungs- forschung

Patienten- kurzakte

Strukturierte und codierte Inhalte

Telehealth

n verfuumlgbar (zwei Drittel der Fragen positiv beantwortet)

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

schungsaspekte und die Frage der mobilen Gesundheitsanwendungen (mHealth) kohaumlrent umfassen sind noch nicht in Sicht

Digital-Health-Strategien

Seit 2010 laumldt das BMG im Rahmen der E-Health-Initiatve zu regelmaumlszligigen Treffen ein um Umsetzungshuumlrden fuumlr die Etablierung von digitalen Anwendungen wie beispielsweise der Telemedizin zu identifizieren und Maszlignahmenpakete zum Abbau dieser Huumlrden zu erarbeiten Teilnehmer sind alle an der Regelversorgung beteiligten Organisationen der Selbstverwaltung aber auch die maszliggeblichen Unternehmensverbaumlnde deren Mitglieds-unternehmen Informations- und Kommunikationstechnologien und IT-Loumlsungen fuumlr das Gesundheitswesen anbieten Die bisher wichtigsten Arbeitsergebnisse sind das Nationale Telemedizinportal ein Kriterienkatalog fuumlr Zukunftsprojekte sowie die Planungsstudie Interoperabilitaumlt deren wesentliche Elemente sich im E-Health-Gesetz wiederfinden

Seit dessen Inkrafttreten 201630 existiert in Deutschland auf Bundesebene formal ein Fahrplan fuumlr die Etablierung von Digital Health Er fokussiert auf die Nutzung der Tele- matik-Infrastruktur als die digitale Infrastruktur fuumlr das Gesundheitswesen und stellt Patientennutzen und houmlchsten Datenschutz in den Mittelpunkt Auf Bundesebene werden Kompetenzen und Entscheidungen an die Laumlnder (z B elektronisches Gesundheitsberufe- register eGBR) und die gemeinsame Selbstverwaltung delegiert Als Kompetenzzentrum fuumlr digitale Gesundheit31 nimmt hierbei die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) eine besondere Rolle ein deren Gesellschafterversamm-lung die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens repraumlsentiert

Generell ist innerhalb der Parteien dennoch ein Bewusstsein fuumlr die Schluumlsselrolle von digitalen Gesundheitsdiensten und -anwendungen fuumlr die Qualitaumlt und Effizienz des Gesundheitssystems vorhanden

Neben der Einfuumlhrung der Telematik-Infrastruktur und der Etablierung von Patienten- akten zum bundesweiten Austausch von Patientendaten wird im Koalitionsvertrag zwi-schen CDUCSU und SPD fuumlr die aktuelle Legislaturperiode auch der Aufbau eines Gesund-heitsinformationsportals erwaumlhnt um qualitaumltsgesicherte und objektive Informationen zu Krankheiten und Gesundheitsfragen bereitzustellen Uumlberdies wird der Anspruch formu- liert neue Zulassungswege fuumlr digitale Anwendungen zu schaffen und Barrieren fuumlr die Fernbehandlung abzubauen32 Eine konkrete Strategie zur Unterstuumltzung von technischer und semantischer Interoperabilitaumlt ist bislang nicht erkennbar Als ein Schritt in diese Richtung kann die Aktivierung des Interoperabilitaumltsverzeichnisses vesta der gematik gesehen werden

Es gibt keine umfassenden verbindlichen Zielformulierungen Richtlinien oder Fristen fuumlr ein digitales Gesundheitssystem als Ganzes Im E-Health-Gesetz sind allerdings einzelne Anwendungen separat geregelt Ab dem 11202133 haben die Versicherten Anspruch auf eine

30 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201531 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-

karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen32 Bundesregierung (2018) Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD Entwurf [pdf] Verfuumlgbar

httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=1ampved=2ahUKEwj0zsXFrtDcAhWI- 6QKHZOEAksQFjAAegQIBRACampurl=https3A2F2Fwwwproasylde2Fwp-content2Fuploads 2F20152F122F2018-02-07-Koalitionsvertrag-Union-SPDpdfampusg=AOvVaw3hLz734yMbEd_ffQwGmlGu

33 Die Frist wird durch den Referentenentwurf des TSVG (siehe weiter unten) von urspruumlnglich 2019 auf 2021 verschoben

56

SmartHealthSystems

elektronische Patientenakte (ePA) in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe Medikationsplan Notfalldatensatz Impfausweis etc gespeichert werden koumlnnen Um auf diese Akte zugreifen zu koumlnnen wird ein elektronischer Arztausweis (eHBA) benoumltigt34 Neben der ePA sollte urspruumlnglich ab dem 112019 auch das elektronische Patientenfach (ePF) fuumlr den Patienten zur Verfuumlgung stehen Hier sollten Gesundheitsdaten aus der ePA bdquogespiegeltldquo werden Im aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)35 wird die Zugriffsregelung auf die ePA neu geregelt Die bisherige Zwei-Schluumls-sel-Authentifizierung bleibt zwar als Option bestehen jedoch soll der Patient auch ohne den Heilberufsausweis des Arztes Zugriff auf die ePA erhalten Damit werden ePA und ePF inhaltlich zusammengefuumlhrt36 Das E-Health-Gesetz sieht Sanktionen in Form von Haus-haltskuumlrzungen (5ndash10 ) vor wenn die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Kas-senzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik GmbH bestimmte Fristen fuumlr die Einfuumlhrung der neuen Anwen-dungen nicht einhalten koumlnnen37

Auch telemedizinische Dienste und die Einfuumlhrung eines Medikationsplans werden im E-Health-Gesetz geregelt38 Die Frist zur Einfuumlhrung einer Videosprechstunde fuumlr Ver-tragsaumlrzte war auf den 3172017 gesetzt Eine Honorarregelung wurde gefunden KBV und GKV haben sich geeinigt Praxen mit bis zu 800 Euro jaumlhrlich pro Arzt zu verguumlten wenn sie ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten Pro Videosprechstunde wird seit April 2017 ein Technikzuschlag von 421 Euro fuumlr bis zu 50 solcher Sprechstunden pro Quartal gezahlt39 Allerdings sind vorerst nur bestimmte Arztgruppen fuumlr diese Regelung vorgesehen u a Hausaumlrzte Kinder- und Jugendaumlrzte sowie bestimmte weitere Facharzt-gruppen wie Haut- und Augenaumlrzte Chirurgen und Orthopaumlden Auszligerdem erachtet der Bewertungsausschuss von KBV und GKV die Videosprechstunde nur fuumlr bestimmte Krank-heitsbilder als geeignet weshalb die Leistung zunaumlchst nur fuumlr bestimmte Indikationen verguumltet wird Dazu zaumlhlen die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden Bewe-gungseinschraumlnkungen und -stoumlrungen des Stuumltz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen ndash einschlieszliglich der diesbezuumlglichen Beratung40

Mit dem TSVG will der Gesetzgeber einen erneuten Versuch unternehmen die Frage der flaumlchendeckenden Einfuumlhrung einer elektronischen Patientenakte zu regeln Im Referen-tenentwurf wird die Frist fuumlr die Einfuumlhrung einer von der gematik zugelassenen ePA auf 2021 verschoben gesetzliche Krankenkassen werden verpflichtet ihren Versicherten Akten anzubieten Die gematik soll beauftragt werden im Benehmen mit dem Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik die Voraussetzungen fuumlr die zusaumltzlichen techni-schen Anforderungen der neuen Zugriffs- und Authentifizierungsverfahren zu schaffen und fuumlr handelsuumlbliche mobile Geraumlte und Dienste bis zum 3132019 ein Zulassungsver- fahren zu erarbeiten41

34 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

35 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lag das Gesetz als Referentenentwurf vor Adaptionen im weiteren Gesetzgebungsprozess konnten nicht beruumlcksichtigt werden

36 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

37 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

38 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201539 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php40 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php41 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und

Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Der politische Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von verschiedenen Akteuren begleitet Ein Beirat der gematik nimmt Stellung zu Grundsatzthemen und beraumlt die Gesellschaft Mitglieder des Beirats sind die Vertreter der Laumlnder der Patientinnen und Patienten der Industrie und der Wissenschaft sowie die Berufsgruppen im Gesundheits- wesen42

Institutionelle Verankerung Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Jenseits von in Ansaumltzen bestehenden Regelungen der Finanzierungsuumlbernahme durch den Spitzenverband der GKV wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland nicht durch ein spezielles Digital-Health-Budget gesichert oder durch eine eigens geschaf-fene Digitalisierungsbehoumlrde unterstuumltzt Die gematik ist lediglich mit der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beauftragt Juumlngste Entwicklungen zeigen jedoch erste Veraumlnderungen bzw den Willen zur Reform Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gruumlndete eine Abteilung fuumlr Digitalisierung43 mit der Hauptaufgabe Schnittstellenprobleme zu beseitigen und die noumltigen politischen Grundlagen zu erarbeiten auch damit telemedizinische Leistungen vor allem in laumlndlichen Regionen zum Einsatz kommen koumlnnen44

Auf Laumlnderebene sind fuumlr klein- und mittelstaumlndische Unternehmen im Digital-Health-Bereich begrenzte Geldmittel verfuumlgbar wie z B egesundheitnrw45 oder E-Health-Initia- tive Hessen46 Dazu gab es im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses auch fuumlr kurze Zeit einen eigenen Foumlrderungsschwerpunkt bdquoTelemedizin Telematik und E-Healthldquo47 Ganz allgemein sind Aumlrzte nicht selbst dafuumlr zustaumlndig den Anschluss an die kommende Telematik-Infrastruktur zu finanzieren sondern die Krankenkassen muumls-sen diese zu erwartenden Kosten in voller Houmlhe uumlbernehmen48 Die im E-Health-Gesetz festgelegten Zeitplaumlne werden in Zukunft uumlberholt und neu definiert da es in der Vergan-genheit erhebliche Verzoumlgerungen beim Rollout der Telematik-Infrastruktur gab

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V und X wird der Umgang mit sensiblen Patientendaten in ePAs explizit aber nicht exklusiv geregelt Fuumlr Daten stationaumlrer Patienten sind hier ebenfalls Regelungen zur Datenqualitaumlt und zu den damit verbundenen Qualitaumltskontrollen festge-legt Das E-Health-Gesetz raumlumt den Patienten auszligerdem das Recht auf Einsicht ein Der Patient selbst behaumllt die Hoheit uumlber seine Daten Auch die Verwendung von Gesundheits-daten fuumlr die Versorgungsforschung ist explizit in sect 75 SGB X geregelt Es gibt jedoch keine allgemeine Regelung sondern fuumlr jeden medizinischen Bereich spezielle Anwendungs- beispiele (z B fuumlr Krebs- oder Diabetesregister)

42 gematikde (2018) Die Gremien der gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgremien

43 aerztezeitungde (2018) Neuer Abteilungsleiter fuumlr Digitalisierung [online] AumlrzteZeitung Verfuumlgbar httpswwwaerztezeitungdepraxis_wirtschafte-healtharticle960508bundesgesundheitsministerium-neuer-abteilungsleiter-digitalisierunghtml

44 Klein M (2018) Minister-Premiere bei der conhIT Jens Spahn gruumlndet Abteilung fuumlr Digitalisierung im BMG [online] eGovernment Computing Verfuumlgbar httpswwwegovernment-computingdejens-spahn- gruendet-abteilung-fuer-digitalisierung-im-bmg-a-710233

45 egesundheitnrwde (2018) eGesundheitnrw [online] ZTG Zentrum fuumlr Telematik und Telemedizin GmbH Verfuumlgbar httpsegesundheitnrwde

46 ehealth-in-hessende (2018) E-Health-Initiative Hessen [online] E-Health-Initiative Hessen Verfuumlgbar httpswwwehealth-in-hessendeInitiative

47 Gemeinsamer Bundesausschuss (2018) Innovationsfonds Foumlrderbekanntmachung vom 08 April 2018 Verfuumlgbar httpsinnovationsfondsg-badedownloadsmedia92016-04-08_Foerderbekanntmachung_nF_offenpdf

48 kbvde (2018) Telematikinfrastruktur [online] Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtmltelematikinfrastrukturphp

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SmartHealthSystems

Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

59

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

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SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

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SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

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SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

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322 Entwicklung von Digital Health

Abbildung 9 ist eine Zusammenstellung der im Rahmen dieser Studie in Deutschland iden-tifizierten Digital-Health-Komponenten (gruumlne Felder)

Im einleitenden Kapitel zu den Laumlnderstudien wurden die laumlnderbasierten Digital-Health-Uumlbersichtskarten bereits weiter oben eingefuumlhrt Zur besseren Lesbarkeit des Digitalisie-rungsprofils fuumlr Deutschland wird die grafische Darstellung unten an dieser Stelle noch einmal erlaumlutert Die Digital-Health-Uumlbersichtskarte verfuumlgt uumlber weiszlige und gruumlne Felder Gruumln gefaumlrbte Bausteine zeigen die nationale Verfuumlgbarkeit von Komponenten an waumlhrend bei nicht verfuumlgbaren Komponenten die Bausteine weiszlig belassen werden Die einzelnen Bausteine entsprechen thematisch einzelnen Fragen oder Indikatoren der Umfrage und den Fragebogenergebnissen Alle weiszlig unterlegten Bausteine zeigen an dass sie nicht vollstaumln-dig national verfuumlgbar sind Dies schlieszligt eine regionale Verfuumlgbarkeit nicht aus wird aber von der Uumlbersichtskarte nicht beruumlcksichtigt

323 Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes fuumlr das Gesundheitswesen fuumlhrt in Verbindung mit dem Selbstverwaltungsprinzip zu einer Vielzahl von ndash teils inkongru-enten ndash politischen Aktivitaumlten und Stellungnahmen zum Thema bdquoDigitale Gesundheitldquo in Deutschland Eine Gesamtstrategie und ein gemeinsames Zielbild die etwa auch For-

AbbilDunG 9 Uumlbersichtskarte Digital Health in Deutschland

Digital-Health-Index

Score 300

Enablers Strategien Standards Institutionen

Rechtlicher Rahmen Institutionelle Verankerung

Datenschutz- regulationen

Technische Datensicherheit

Technische Standards

Nationale Digital-Health-Behoumlrde

Finanzielle Ausstattung und Anreize

Rechtssicherheit Medizinische Termi-nologierichtlinien

Semantische Standards

Durchsetzung von Standards

Stakeholder- Engagement

Digital-Health-Infrastruktur

National eindeutige Patienten-Kennnummer

National eindeutige Zugriffsregelung

Versorger- und Dienstleistungsregister

Technische Dateninfrastuktur

Automatisches Auslesen von Patientendaten

Digital-Health-Anwendungen

Elektronische Patientenakte Gesundheitsdienste Gesundheitsinformationen Gesundheitsversorgung

Impfungen Medikations-liste

E-Rezept Video- konsultationen

Persoumlnliches Patientenportal

Gesundheitssystem- Monitoring via ePA

Laborwerte Zugriffskontrolle durch Patienten

Terminbuchungen Gesundheits- informationsportal

Versorgungs- forschung

Patienten- kurzakte

Strukturierte und codierte Inhalte

Telehealth

n verfuumlgbar (zwei Drittel der Fragen positiv beantwortet)

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

schungsaspekte und die Frage der mobilen Gesundheitsanwendungen (mHealth) kohaumlrent umfassen sind noch nicht in Sicht

Digital-Health-Strategien

Seit 2010 laumldt das BMG im Rahmen der E-Health-Initiatve zu regelmaumlszligigen Treffen ein um Umsetzungshuumlrden fuumlr die Etablierung von digitalen Anwendungen wie beispielsweise der Telemedizin zu identifizieren und Maszlignahmenpakete zum Abbau dieser Huumlrden zu erarbeiten Teilnehmer sind alle an der Regelversorgung beteiligten Organisationen der Selbstverwaltung aber auch die maszliggeblichen Unternehmensverbaumlnde deren Mitglieds-unternehmen Informations- und Kommunikationstechnologien und IT-Loumlsungen fuumlr das Gesundheitswesen anbieten Die bisher wichtigsten Arbeitsergebnisse sind das Nationale Telemedizinportal ein Kriterienkatalog fuumlr Zukunftsprojekte sowie die Planungsstudie Interoperabilitaumlt deren wesentliche Elemente sich im E-Health-Gesetz wiederfinden

Seit dessen Inkrafttreten 201630 existiert in Deutschland auf Bundesebene formal ein Fahrplan fuumlr die Etablierung von Digital Health Er fokussiert auf die Nutzung der Tele- matik-Infrastruktur als die digitale Infrastruktur fuumlr das Gesundheitswesen und stellt Patientennutzen und houmlchsten Datenschutz in den Mittelpunkt Auf Bundesebene werden Kompetenzen und Entscheidungen an die Laumlnder (z B elektronisches Gesundheitsberufe- register eGBR) und die gemeinsame Selbstverwaltung delegiert Als Kompetenzzentrum fuumlr digitale Gesundheit31 nimmt hierbei die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) eine besondere Rolle ein deren Gesellschafterversamm-lung die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens repraumlsentiert

Generell ist innerhalb der Parteien dennoch ein Bewusstsein fuumlr die Schluumlsselrolle von digitalen Gesundheitsdiensten und -anwendungen fuumlr die Qualitaumlt und Effizienz des Gesundheitssystems vorhanden

Neben der Einfuumlhrung der Telematik-Infrastruktur und der Etablierung von Patienten- akten zum bundesweiten Austausch von Patientendaten wird im Koalitionsvertrag zwi-schen CDUCSU und SPD fuumlr die aktuelle Legislaturperiode auch der Aufbau eines Gesund-heitsinformationsportals erwaumlhnt um qualitaumltsgesicherte und objektive Informationen zu Krankheiten und Gesundheitsfragen bereitzustellen Uumlberdies wird der Anspruch formu- liert neue Zulassungswege fuumlr digitale Anwendungen zu schaffen und Barrieren fuumlr die Fernbehandlung abzubauen32 Eine konkrete Strategie zur Unterstuumltzung von technischer und semantischer Interoperabilitaumlt ist bislang nicht erkennbar Als ein Schritt in diese Richtung kann die Aktivierung des Interoperabilitaumltsverzeichnisses vesta der gematik gesehen werden

Es gibt keine umfassenden verbindlichen Zielformulierungen Richtlinien oder Fristen fuumlr ein digitales Gesundheitssystem als Ganzes Im E-Health-Gesetz sind allerdings einzelne Anwendungen separat geregelt Ab dem 11202133 haben die Versicherten Anspruch auf eine

30 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201531 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-

karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen32 Bundesregierung (2018) Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD Entwurf [pdf] Verfuumlgbar

httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=1ampved=2ahUKEwj0zsXFrtDcAhWI- 6QKHZOEAksQFjAAegQIBRACampurl=https3A2F2Fwwwproasylde2Fwp-content2Fuploads 2F20152F122F2018-02-07-Koalitionsvertrag-Union-SPDpdfampusg=AOvVaw3hLz734yMbEd_ffQwGmlGu

33 Die Frist wird durch den Referentenentwurf des TSVG (siehe weiter unten) von urspruumlnglich 2019 auf 2021 verschoben

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elektronische Patientenakte (ePA) in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe Medikationsplan Notfalldatensatz Impfausweis etc gespeichert werden koumlnnen Um auf diese Akte zugreifen zu koumlnnen wird ein elektronischer Arztausweis (eHBA) benoumltigt34 Neben der ePA sollte urspruumlnglich ab dem 112019 auch das elektronische Patientenfach (ePF) fuumlr den Patienten zur Verfuumlgung stehen Hier sollten Gesundheitsdaten aus der ePA bdquogespiegeltldquo werden Im aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)35 wird die Zugriffsregelung auf die ePA neu geregelt Die bisherige Zwei-Schluumls-sel-Authentifizierung bleibt zwar als Option bestehen jedoch soll der Patient auch ohne den Heilberufsausweis des Arztes Zugriff auf die ePA erhalten Damit werden ePA und ePF inhaltlich zusammengefuumlhrt36 Das E-Health-Gesetz sieht Sanktionen in Form von Haus-haltskuumlrzungen (5ndash10 ) vor wenn die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Kas-senzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik GmbH bestimmte Fristen fuumlr die Einfuumlhrung der neuen Anwen-dungen nicht einhalten koumlnnen37

Auch telemedizinische Dienste und die Einfuumlhrung eines Medikationsplans werden im E-Health-Gesetz geregelt38 Die Frist zur Einfuumlhrung einer Videosprechstunde fuumlr Ver-tragsaumlrzte war auf den 3172017 gesetzt Eine Honorarregelung wurde gefunden KBV und GKV haben sich geeinigt Praxen mit bis zu 800 Euro jaumlhrlich pro Arzt zu verguumlten wenn sie ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten Pro Videosprechstunde wird seit April 2017 ein Technikzuschlag von 421 Euro fuumlr bis zu 50 solcher Sprechstunden pro Quartal gezahlt39 Allerdings sind vorerst nur bestimmte Arztgruppen fuumlr diese Regelung vorgesehen u a Hausaumlrzte Kinder- und Jugendaumlrzte sowie bestimmte weitere Facharzt-gruppen wie Haut- und Augenaumlrzte Chirurgen und Orthopaumlden Auszligerdem erachtet der Bewertungsausschuss von KBV und GKV die Videosprechstunde nur fuumlr bestimmte Krank-heitsbilder als geeignet weshalb die Leistung zunaumlchst nur fuumlr bestimmte Indikationen verguumltet wird Dazu zaumlhlen die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden Bewe-gungseinschraumlnkungen und -stoumlrungen des Stuumltz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen ndash einschlieszliglich der diesbezuumlglichen Beratung40

Mit dem TSVG will der Gesetzgeber einen erneuten Versuch unternehmen die Frage der flaumlchendeckenden Einfuumlhrung einer elektronischen Patientenakte zu regeln Im Referen-tenentwurf wird die Frist fuumlr die Einfuumlhrung einer von der gematik zugelassenen ePA auf 2021 verschoben gesetzliche Krankenkassen werden verpflichtet ihren Versicherten Akten anzubieten Die gematik soll beauftragt werden im Benehmen mit dem Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik die Voraussetzungen fuumlr die zusaumltzlichen techni-schen Anforderungen der neuen Zugriffs- und Authentifizierungsverfahren zu schaffen und fuumlr handelsuumlbliche mobile Geraumlte und Dienste bis zum 3132019 ein Zulassungsver- fahren zu erarbeiten41

34 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

35 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lag das Gesetz als Referentenentwurf vor Adaptionen im weiteren Gesetzgebungsprozess konnten nicht beruumlcksichtigt werden

36 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

37 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

38 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201539 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php40 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php41 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und

Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Der politische Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von verschiedenen Akteuren begleitet Ein Beirat der gematik nimmt Stellung zu Grundsatzthemen und beraumlt die Gesellschaft Mitglieder des Beirats sind die Vertreter der Laumlnder der Patientinnen und Patienten der Industrie und der Wissenschaft sowie die Berufsgruppen im Gesundheits- wesen42

Institutionelle Verankerung Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Jenseits von in Ansaumltzen bestehenden Regelungen der Finanzierungsuumlbernahme durch den Spitzenverband der GKV wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland nicht durch ein spezielles Digital-Health-Budget gesichert oder durch eine eigens geschaf-fene Digitalisierungsbehoumlrde unterstuumltzt Die gematik ist lediglich mit der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beauftragt Juumlngste Entwicklungen zeigen jedoch erste Veraumlnderungen bzw den Willen zur Reform Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gruumlndete eine Abteilung fuumlr Digitalisierung43 mit der Hauptaufgabe Schnittstellenprobleme zu beseitigen und die noumltigen politischen Grundlagen zu erarbeiten auch damit telemedizinische Leistungen vor allem in laumlndlichen Regionen zum Einsatz kommen koumlnnen44

Auf Laumlnderebene sind fuumlr klein- und mittelstaumlndische Unternehmen im Digital-Health-Bereich begrenzte Geldmittel verfuumlgbar wie z B egesundheitnrw45 oder E-Health-Initia- tive Hessen46 Dazu gab es im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses auch fuumlr kurze Zeit einen eigenen Foumlrderungsschwerpunkt bdquoTelemedizin Telematik und E-Healthldquo47 Ganz allgemein sind Aumlrzte nicht selbst dafuumlr zustaumlndig den Anschluss an die kommende Telematik-Infrastruktur zu finanzieren sondern die Krankenkassen muumls-sen diese zu erwartenden Kosten in voller Houmlhe uumlbernehmen48 Die im E-Health-Gesetz festgelegten Zeitplaumlne werden in Zukunft uumlberholt und neu definiert da es in der Vergan-genheit erhebliche Verzoumlgerungen beim Rollout der Telematik-Infrastruktur gab

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V und X wird der Umgang mit sensiblen Patientendaten in ePAs explizit aber nicht exklusiv geregelt Fuumlr Daten stationaumlrer Patienten sind hier ebenfalls Regelungen zur Datenqualitaumlt und zu den damit verbundenen Qualitaumltskontrollen festge-legt Das E-Health-Gesetz raumlumt den Patienten auszligerdem das Recht auf Einsicht ein Der Patient selbst behaumllt die Hoheit uumlber seine Daten Auch die Verwendung von Gesundheits-daten fuumlr die Versorgungsforschung ist explizit in sect 75 SGB X geregelt Es gibt jedoch keine allgemeine Regelung sondern fuumlr jeden medizinischen Bereich spezielle Anwendungs- beispiele (z B fuumlr Krebs- oder Diabetesregister)

42 gematikde (2018) Die Gremien der gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgremien

43 aerztezeitungde (2018) Neuer Abteilungsleiter fuumlr Digitalisierung [online] AumlrzteZeitung Verfuumlgbar httpswwwaerztezeitungdepraxis_wirtschafte-healtharticle960508bundesgesundheitsministerium-neuer-abteilungsleiter-digitalisierunghtml

44 Klein M (2018) Minister-Premiere bei der conhIT Jens Spahn gruumlndet Abteilung fuumlr Digitalisierung im BMG [online] eGovernment Computing Verfuumlgbar httpswwwegovernment-computingdejens-spahn- gruendet-abteilung-fuer-digitalisierung-im-bmg-a-710233

45 egesundheitnrwde (2018) eGesundheitnrw [online] ZTG Zentrum fuumlr Telematik und Telemedizin GmbH Verfuumlgbar httpsegesundheitnrwde

46 ehealth-in-hessende (2018) E-Health-Initiative Hessen [online] E-Health-Initiative Hessen Verfuumlgbar httpswwwehealth-in-hessendeInitiative

47 Gemeinsamer Bundesausschuss (2018) Innovationsfonds Foumlrderbekanntmachung vom 08 April 2018 Verfuumlgbar httpsinnovationsfondsg-badedownloadsmedia92016-04-08_Foerderbekanntmachung_nF_offenpdf

48 kbvde (2018) Telematikinfrastruktur [online] Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtmltelematikinfrastrukturphp

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Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

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SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

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TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

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Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

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schungsaspekte und die Frage der mobilen Gesundheitsanwendungen (mHealth) kohaumlrent umfassen sind noch nicht in Sicht

Digital-Health-Strategien

Seit 2010 laumldt das BMG im Rahmen der E-Health-Initiatve zu regelmaumlszligigen Treffen ein um Umsetzungshuumlrden fuumlr die Etablierung von digitalen Anwendungen wie beispielsweise der Telemedizin zu identifizieren und Maszlignahmenpakete zum Abbau dieser Huumlrden zu erarbeiten Teilnehmer sind alle an der Regelversorgung beteiligten Organisationen der Selbstverwaltung aber auch die maszliggeblichen Unternehmensverbaumlnde deren Mitglieds-unternehmen Informations- und Kommunikationstechnologien und IT-Loumlsungen fuumlr das Gesundheitswesen anbieten Die bisher wichtigsten Arbeitsergebnisse sind das Nationale Telemedizinportal ein Kriterienkatalog fuumlr Zukunftsprojekte sowie die Planungsstudie Interoperabilitaumlt deren wesentliche Elemente sich im E-Health-Gesetz wiederfinden

Seit dessen Inkrafttreten 201630 existiert in Deutschland auf Bundesebene formal ein Fahrplan fuumlr die Etablierung von Digital Health Er fokussiert auf die Nutzung der Tele- matik-Infrastruktur als die digitale Infrastruktur fuumlr das Gesundheitswesen und stellt Patientennutzen und houmlchsten Datenschutz in den Mittelpunkt Auf Bundesebene werden Kompetenzen und Entscheidungen an die Laumlnder (z B elektronisches Gesundheitsberufe- register eGBR) und die gemeinsame Selbstverwaltung delegiert Als Kompetenzzentrum fuumlr digitale Gesundheit31 nimmt hierbei die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) eine besondere Rolle ein deren Gesellschafterversamm-lung die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens repraumlsentiert

Generell ist innerhalb der Parteien dennoch ein Bewusstsein fuumlr die Schluumlsselrolle von digitalen Gesundheitsdiensten und -anwendungen fuumlr die Qualitaumlt und Effizienz des Gesundheitssystems vorhanden

Neben der Einfuumlhrung der Telematik-Infrastruktur und der Etablierung von Patienten- akten zum bundesweiten Austausch von Patientendaten wird im Koalitionsvertrag zwi-schen CDUCSU und SPD fuumlr die aktuelle Legislaturperiode auch der Aufbau eines Gesund-heitsinformationsportals erwaumlhnt um qualitaumltsgesicherte und objektive Informationen zu Krankheiten und Gesundheitsfragen bereitzustellen Uumlberdies wird der Anspruch formu- liert neue Zulassungswege fuumlr digitale Anwendungen zu schaffen und Barrieren fuumlr die Fernbehandlung abzubauen32 Eine konkrete Strategie zur Unterstuumltzung von technischer und semantischer Interoperabilitaumlt ist bislang nicht erkennbar Als ein Schritt in diese Richtung kann die Aktivierung des Interoperabilitaumltsverzeichnisses vesta der gematik gesehen werden

Es gibt keine umfassenden verbindlichen Zielformulierungen Richtlinien oder Fristen fuumlr ein digitales Gesundheitssystem als Ganzes Im E-Health-Gesetz sind allerdings einzelne Anwendungen separat geregelt Ab dem 11202133 haben die Versicherten Anspruch auf eine

30 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201531 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-

karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen32 Bundesregierung (2018) Koalitionsvertrag zwischen CDU CSU und SPD Entwurf [pdf] Verfuumlgbar

httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=1ampved=2ahUKEwj0zsXFrtDcAhWI- 6QKHZOEAksQFjAAegQIBRACampurl=https3A2F2Fwwwproasylde2Fwp-content2Fuploads 2F20152F122F2018-02-07-Koalitionsvertrag-Union-SPDpdfampusg=AOvVaw3hLz734yMbEd_ffQwGmlGu

33 Die Frist wird durch den Referentenentwurf des TSVG (siehe weiter unten) von urspruumlnglich 2019 auf 2021 verschoben

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elektronische Patientenakte (ePA) in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe Medikationsplan Notfalldatensatz Impfausweis etc gespeichert werden koumlnnen Um auf diese Akte zugreifen zu koumlnnen wird ein elektronischer Arztausweis (eHBA) benoumltigt34 Neben der ePA sollte urspruumlnglich ab dem 112019 auch das elektronische Patientenfach (ePF) fuumlr den Patienten zur Verfuumlgung stehen Hier sollten Gesundheitsdaten aus der ePA bdquogespiegeltldquo werden Im aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)35 wird die Zugriffsregelung auf die ePA neu geregelt Die bisherige Zwei-Schluumls-sel-Authentifizierung bleibt zwar als Option bestehen jedoch soll der Patient auch ohne den Heilberufsausweis des Arztes Zugriff auf die ePA erhalten Damit werden ePA und ePF inhaltlich zusammengefuumlhrt36 Das E-Health-Gesetz sieht Sanktionen in Form von Haus-haltskuumlrzungen (5ndash10 ) vor wenn die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Kas-senzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik GmbH bestimmte Fristen fuumlr die Einfuumlhrung der neuen Anwen-dungen nicht einhalten koumlnnen37

Auch telemedizinische Dienste und die Einfuumlhrung eines Medikationsplans werden im E-Health-Gesetz geregelt38 Die Frist zur Einfuumlhrung einer Videosprechstunde fuumlr Ver-tragsaumlrzte war auf den 3172017 gesetzt Eine Honorarregelung wurde gefunden KBV und GKV haben sich geeinigt Praxen mit bis zu 800 Euro jaumlhrlich pro Arzt zu verguumlten wenn sie ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten Pro Videosprechstunde wird seit April 2017 ein Technikzuschlag von 421 Euro fuumlr bis zu 50 solcher Sprechstunden pro Quartal gezahlt39 Allerdings sind vorerst nur bestimmte Arztgruppen fuumlr diese Regelung vorgesehen u a Hausaumlrzte Kinder- und Jugendaumlrzte sowie bestimmte weitere Facharzt-gruppen wie Haut- und Augenaumlrzte Chirurgen und Orthopaumlden Auszligerdem erachtet der Bewertungsausschuss von KBV und GKV die Videosprechstunde nur fuumlr bestimmte Krank-heitsbilder als geeignet weshalb die Leistung zunaumlchst nur fuumlr bestimmte Indikationen verguumltet wird Dazu zaumlhlen die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden Bewe-gungseinschraumlnkungen und -stoumlrungen des Stuumltz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen ndash einschlieszliglich der diesbezuumlglichen Beratung40

Mit dem TSVG will der Gesetzgeber einen erneuten Versuch unternehmen die Frage der flaumlchendeckenden Einfuumlhrung einer elektronischen Patientenakte zu regeln Im Referen-tenentwurf wird die Frist fuumlr die Einfuumlhrung einer von der gematik zugelassenen ePA auf 2021 verschoben gesetzliche Krankenkassen werden verpflichtet ihren Versicherten Akten anzubieten Die gematik soll beauftragt werden im Benehmen mit dem Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik die Voraussetzungen fuumlr die zusaumltzlichen techni-schen Anforderungen der neuen Zugriffs- und Authentifizierungsverfahren zu schaffen und fuumlr handelsuumlbliche mobile Geraumlte und Dienste bis zum 3132019 ein Zulassungsver- fahren zu erarbeiten41

34 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

35 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lag das Gesetz als Referentenentwurf vor Adaptionen im weiteren Gesetzgebungsprozess konnten nicht beruumlcksichtigt werden

36 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

37 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

38 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201539 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php40 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php41 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und

Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Der politische Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von verschiedenen Akteuren begleitet Ein Beirat der gematik nimmt Stellung zu Grundsatzthemen und beraumlt die Gesellschaft Mitglieder des Beirats sind die Vertreter der Laumlnder der Patientinnen und Patienten der Industrie und der Wissenschaft sowie die Berufsgruppen im Gesundheits- wesen42

Institutionelle Verankerung Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Jenseits von in Ansaumltzen bestehenden Regelungen der Finanzierungsuumlbernahme durch den Spitzenverband der GKV wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland nicht durch ein spezielles Digital-Health-Budget gesichert oder durch eine eigens geschaf-fene Digitalisierungsbehoumlrde unterstuumltzt Die gematik ist lediglich mit der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beauftragt Juumlngste Entwicklungen zeigen jedoch erste Veraumlnderungen bzw den Willen zur Reform Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gruumlndete eine Abteilung fuumlr Digitalisierung43 mit der Hauptaufgabe Schnittstellenprobleme zu beseitigen und die noumltigen politischen Grundlagen zu erarbeiten auch damit telemedizinische Leistungen vor allem in laumlndlichen Regionen zum Einsatz kommen koumlnnen44

Auf Laumlnderebene sind fuumlr klein- und mittelstaumlndische Unternehmen im Digital-Health-Bereich begrenzte Geldmittel verfuumlgbar wie z B egesundheitnrw45 oder E-Health-Initia- tive Hessen46 Dazu gab es im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses auch fuumlr kurze Zeit einen eigenen Foumlrderungsschwerpunkt bdquoTelemedizin Telematik und E-Healthldquo47 Ganz allgemein sind Aumlrzte nicht selbst dafuumlr zustaumlndig den Anschluss an die kommende Telematik-Infrastruktur zu finanzieren sondern die Krankenkassen muumls-sen diese zu erwartenden Kosten in voller Houmlhe uumlbernehmen48 Die im E-Health-Gesetz festgelegten Zeitplaumlne werden in Zukunft uumlberholt und neu definiert da es in der Vergan-genheit erhebliche Verzoumlgerungen beim Rollout der Telematik-Infrastruktur gab

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V und X wird der Umgang mit sensiblen Patientendaten in ePAs explizit aber nicht exklusiv geregelt Fuumlr Daten stationaumlrer Patienten sind hier ebenfalls Regelungen zur Datenqualitaumlt und zu den damit verbundenen Qualitaumltskontrollen festge-legt Das E-Health-Gesetz raumlumt den Patienten auszligerdem das Recht auf Einsicht ein Der Patient selbst behaumllt die Hoheit uumlber seine Daten Auch die Verwendung von Gesundheits-daten fuumlr die Versorgungsforschung ist explizit in sect 75 SGB X geregelt Es gibt jedoch keine allgemeine Regelung sondern fuumlr jeden medizinischen Bereich spezielle Anwendungs- beispiele (z B fuumlr Krebs- oder Diabetesregister)

42 gematikde (2018) Die Gremien der gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgremien

43 aerztezeitungde (2018) Neuer Abteilungsleiter fuumlr Digitalisierung [online] AumlrzteZeitung Verfuumlgbar httpswwwaerztezeitungdepraxis_wirtschafte-healtharticle960508bundesgesundheitsministerium-neuer-abteilungsleiter-digitalisierunghtml

44 Klein M (2018) Minister-Premiere bei der conhIT Jens Spahn gruumlndet Abteilung fuumlr Digitalisierung im BMG [online] eGovernment Computing Verfuumlgbar httpswwwegovernment-computingdejens-spahn- gruendet-abteilung-fuer-digitalisierung-im-bmg-a-710233

45 egesundheitnrwde (2018) eGesundheitnrw [online] ZTG Zentrum fuumlr Telematik und Telemedizin GmbH Verfuumlgbar httpsegesundheitnrwde

46 ehealth-in-hessende (2018) E-Health-Initiative Hessen [online] E-Health-Initiative Hessen Verfuumlgbar httpswwwehealth-in-hessendeInitiative

47 Gemeinsamer Bundesausschuss (2018) Innovationsfonds Foumlrderbekanntmachung vom 08 April 2018 Verfuumlgbar httpsinnovationsfondsg-badedownloadsmedia92016-04-08_Foerderbekanntmachung_nF_offenpdf

48 kbvde (2018) Telematikinfrastruktur [online] Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtmltelematikinfrastrukturphp

58

SmartHealthSystems

Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

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SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

62

SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

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SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

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elektronische Patientenakte (ePA) in der wichtige elektronische Dokumente wie Arztbriefe Medikationsplan Notfalldatensatz Impfausweis etc gespeichert werden koumlnnen Um auf diese Akte zugreifen zu koumlnnen wird ein elektronischer Arztausweis (eHBA) benoumltigt34 Neben der ePA sollte urspruumlnglich ab dem 112019 auch das elektronische Patientenfach (ePF) fuumlr den Patienten zur Verfuumlgung stehen Hier sollten Gesundheitsdaten aus der ePA bdquogespiegeltldquo werden Im aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)35 wird die Zugriffsregelung auf die ePA neu geregelt Die bisherige Zwei-Schluumls-sel-Authentifizierung bleibt zwar als Option bestehen jedoch soll der Patient auch ohne den Heilberufsausweis des Arztes Zugriff auf die ePA erhalten Damit werden ePA und ePF inhaltlich zusammengefuumlhrt36 Das E-Health-Gesetz sieht Sanktionen in Form von Haus-haltskuumlrzungen (5ndash10 ) vor wenn die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Kas-senzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik GmbH bestimmte Fristen fuumlr die Einfuumlhrung der neuen Anwen-dungen nicht einhalten koumlnnen37

Auch telemedizinische Dienste und die Einfuumlhrung eines Medikationsplans werden im E-Health-Gesetz geregelt38 Die Frist zur Einfuumlhrung einer Videosprechstunde fuumlr Ver-tragsaumlrzte war auf den 3172017 gesetzt Eine Honorarregelung wurde gefunden KBV und GKV haben sich geeinigt Praxen mit bis zu 800 Euro jaumlhrlich pro Arzt zu verguumlten wenn sie ihren Bestandspatienten Videosprechstunden anbieten Pro Videosprechstunde wird seit April 2017 ein Technikzuschlag von 421 Euro fuumlr bis zu 50 solcher Sprechstunden pro Quartal gezahlt39 Allerdings sind vorerst nur bestimmte Arztgruppen fuumlr diese Regelung vorgesehen u a Hausaumlrzte Kinder- und Jugendaumlrzte sowie bestimmte weitere Facharzt-gruppen wie Haut- und Augenaumlrzte Chirurgen und Orthopaumlden Auszligerdem erachtet der Bewertungsausschuss von KBV und GKV die Videosprechstunde nur fuumlr bestimmte Krank-heitsbilder als geeignet weshalb die Leistung zunaumlchst nur fuumlr bestimmte Indikationen verguumltet wird Dazu zaumlhlen die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden Bewe-gungseinschraumlnkungen und -stoumlrungen des Stuumltz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen ndash einschlieszliglich der diesbezuumlglichen Beratung40

Mit dem TSVG will der Gesetzgeber einen erneuten Versuch unternehmen die Frage der flaumlchendeckenden Einfuumlhrung einer elektronischen Patientenakte zu regeln Im Referen-tenentwurf wird die Frist fuumlr die Einfuumlhrung einer von der gematik zugelassenen ePA auf 2021 verschoben gesetzliche Krankenkassen werden verpflichtet ihren Versicherten Akten anzubieten Die gematik soll beauftragt werden im Benehmen mit dem Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik die Voraussetzungen fuumlr die zusaumltzlichen techni-schen Anforderungen der neuen Zugriffs- und Authentifizierungsverfahren zu schaffen und fuumlr handelsuumlbliche mobile Geraumlte und Dienste bis zum 3132019 ein Zulassungsver- fahren zu erarbeiten41

34 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

35 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes lag das Gesetz als Referentenentwurf vor Adaptionen im weiteren Gesetzgebungsprozess konnten nicht beruumlcksichtigt werden

36 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

37 bundesaerztekammerde (2018) E-Health-Gesetz [online] Bundesaumlrztekammer Verfuumlgbar httpswwwbundesaerztekammerdeaerztetelematiktelemedizinearztausweise-health-gesetz

38 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201539 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php40 kbvde (2017) Verguumltung fuumlr Videosprechstunde geregelt ndash Start schon im April [online] Kassenaumlrztliche

Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtml1150_27150php41 Entwurf eines Gesetzes fuumlr schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und

Versorgungsgesetz ndash TSVG) 2018

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Der politische Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von verschiedenen Akteuren begleitet Ein Beirat der gematik nimmt Stellung zu Grundsatzthemen und beraumlt die Gesellschaft Mitglieder des Beirats sind die Vertreter der Laumlnder der Patientinnen und Patienten der Industrie und der Wissenschaft sowie die Berufsgruppen im Gesundheits- wesen42

Institutionelle Verankerung Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Jenseits von in Ansaumltzen bestehenden Regelungen der Finanzierungsuumlbernahme durch den Spitzenverband der GKV wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland nicht durch ein spezielles Digital-Health-Budget gesichert oder durch eine eigens geschaf-fene Digitalisierungsbehoumlrde unterstuumltzt Die gematik ist lediglich mit der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beauftragt Juumlngste Entwicklungen zeigen jedoch erste Veraumlnderungen bzw den Willen zur Reform Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gruumlndete eine Abteilung fuumlr Digitalisierung43 mit der Hauptaufgabe Schnittstellenprobleme zu beseitigen und die noumltigen politischen Grundlagen zu erarbeiten auch damit telemedizinische Leistungen vor allem in laumlndlichen Regionen zum Einsatz kommen koumlnnen44

Auf Laumlnderebene sind fuumlr klein- und mittelstaumlndische Unternehmen im Digital-Health-Bereich begrenzte Geldmittel verfuumlgbar wie z B egesundheitnrw45 oder E-Health-Initia- tive Hessen46 Dazu gab es im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses auch fuumlr kurze Zeit einen eigenen Foumlrderungsschwerpunkt bdquoTelemedizin Telematik und E-Healthldquo47 Ganz allgemein sind Aumlrzte nicht selbst dafuumlr zustaumlndig den Anschluss an die kommende Telematik-Infrastruktur zu finanzieren sondern die Krankenkassen muumls-sen diese zu erwartenden Kosten in voller Houmlhe uumlbernehmen48 Die im E-Health-Gesetz festgelegten Zeitplaumlne werden in Zukunft uumlberholt und neu definiert da es in der Vergan-genheit erhebliche Verzoumlgerungen beim Rollout der Telematik-Infrastruktur gab

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V und X wird der Umgang mit sensiblen Patientendaten in ePAs explizit aber nicht exklusiv geregelt Fuumlr Daten stationaumlrer Patienten sind hier ebenfalls Regelungen zur Datenqualitaumlt und zu den damit verbundenen Qualitaumltskontrollen festge-legt Das E-Health-Gesetz raumlumt den Patienten auszligerdem das Recht auf Einsicht ein Der Patient selbst behaumllt die Hoheit uumlber seine Daten Auch die Verwendung von Gesundheits-daten fuumlr die Versorgungsforschung ist explizit in sect 75 SGB X geregelt Es gibt jedoch keine allgemeine Regelung sondern fuumlr jeden medizinischen Bereich spezielle Anwendungs- beispiele (z B fuumlr Krebs- oder Diabetesregister)

42 gematikde (2018) Die Gremien der gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgremien

43 aerztezeitungde (2018) Neuer Abteilungsleiter fuumlr Digitalisierung [online] AumlrzteZeitung Verfuumlgbar httpswwwaerztezeitungdepraxis_wirtschafte-healtharticle960508bundesgesundheitsministerium-neuer-abteilungsleiter-digitalisierunghtml

44 Klein M (2018) Minister-Premiere bei der conhIT Jens Spahn gruumlndet Abteilung fuumlr Digitalisierung im BMG [online] eGovernment Computing Verfuumlgbar httpswwwegovernment-computingdejens-spahn- gruendet-abteilung-fuer-digitalisierung-im-bmg-a-710233

45 egesundheitnrwde (2018) eGesundheitnrw [online] ZTG Zentrum fuumlr Telematik und Telemedizin GmbH Verfuumlgbar httpsegesundheitnrwde

46 ehealth-in-hessende (2018) E-Health-Initiative Hessen [online] E-Health-Initiative Hessen Verfuumlgbar httpswwwehealth-in-hessendeInitiative

47 Gemeinsamer Bundesausschuss (2018) Innovationsfonds Foumlrderbekanntmachung vom 08 April 2018 Verfuumlgbar httpsinnovationsfondsg-badedownloadsmedia92016-04-08_Foerderbekanntmachung_nF_offenpdf

48 kbvde (2018) Telematikinfrastruktur [online] Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtmltelematikinfrastrukturphp

58

SmartHealthSystems

Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

60

SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

61

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

62

SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

64

SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

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Der politische Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von verschiedenen Akteuren begleitet Ein Beirat der gematik nimmt Stellung zu Grundsatzthemen und beraumlt die Gesellschaft Mitglieder des Beirats sind die Vertreter der Laumlnder der Patientinnen und Patienten der Industrie und der Wissenschaft sowie die Berufsgruppen im Gesundheits- wesen42

Institutionelle Verankerung Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Jenseits von in Ansaumltzen bestehenden Regelungen der Finanzierungsuumlbernahme durch den Spitzenverband der GKV wird die Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland nicht durch ein spezielles Digital-Health-Budget gesichert oder durch eine eigens geschaf-fene Digitalisierungsbehoumlrde unterstuumltzt Die gematik ist lediglich mit der Entwicklung der Telematik-Infrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beauftragt Juumlngste Entwicklungen zeigen jedoch erste Veraumlnderungen bzw den Willen zur Reform Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gruumlndete eine Abteilung fuumlr Digitalisierung43 mit der Hauptaufgabe Schnittstellenprobleme zu beseitigen und die noumltigen politischen Grundlagen zu erarbeiten auch damit telemedizinische Leistungen vor allem in laumlndlichen Regionen zum Einsatz kommen koumlnnen44

Auf Laumlnderebene sind fuumlr klein- und mittelstaumlndische Unternehmen im Digital-Health-Bereich begrenzte Geldmittel verfuumlgbar wie z B egesundheitnrw45 oder E-Health-Initia- tive Hessen46 Dazu gab es im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses auch fuumlr kurze Zeit einen eigenen Foumlrderungsschwerpunkt bdquoTelemedizin Telematik und E-Healthldquo47 Ganz allgemein sind Aumlrzte nicht selbst dafuumlr zustaumlndig den Anschluss an die kommende Telematik-Infrastruktur zu finanzieren sondern die Krankenkassen muumls-sen diese zu erwartenden Kosten in voller Houmlhe uumlbernehmen48 Die im E-Health-Gesetz festgelegten Zeitplaumlne werden in Zukunft uumlberholt und neu definiert da es in der Vergan-genheit erhebliche Verzoumlgerungen beim Rollout der Telematik-Infrastruktur gab

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V und X wird der Umgang mit sensiblen Patientendaten in ePAs explizit aber nicht exklusiv geregelt Fuumlr Daten stationaumlrer Patienten sind hier ebenfalls Regelungen zur Datenqualitaumlt und zu den damit verbundenen Qualitaumltskontrollen festge-legt Das E-Health-Gesetz raumlumt den Patienten auszligerdem das Recht auf Einsicht ein Der Patient selbst behaumllt die Hoheit uumlber seine Daten Auch die Verwendung von Gesundheits-daten fuumlr die Versorgungsforschung ist explizit in sect 75 SGB X geregelt Es gibt jedoch keine allgemeine Regelung sondern fuumlr jeden medizinischen Bereich spezielle Anwendungs- beispiele (z B fuumlr Krebs- oder Diabetesregister)

42 gematikde (2018) Die Gremien der gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgremien

43 aerztezeitungde (2018) Neuer Abteilungsleiter fuumlr Digitalisierung [online] AumlrzteZeitung Verfuumlgbar httpswwwaerztezeitungdepraxis_wirtschafte-healtharticle960508bundesgesundheitsministerium-neuer-abteilungsleiter-digitalisierunghtml

44 Klein M (2018) Minister-Premiere bei der conhIT Jens Spahn gruumlndet Abteilung fuumlr Digitalisierung im BMG [online] eGovernment Computing Verfuumlgbar httpswwwegovernment-computingdejens-spahn- gruendet-abteilung-fuer-digitalisierung-im-bmg-a-710233

45 egesundheitnrwde (2018) eGesundheitnrw [online] ZTG Zentrum fuumlr Telematik und Telemedizin GmbH Verfuumlgbar httpsegesundheitnrwde

46 ehealth-in-hessende (2018) E-Health-Initiative Hessen [online] E-Health-Initiative Hessen Verfuumlgbar httpswwwehealth-in-hessendeInitiative

47 Gemeinsamer Bundesausschuss (2018) Innovationsfonds Foumlrderbekanntmachung vom 08 April 2018 Verfuumlgbar httpsinnovationsfondsg-badedownloadsmedia92016-04-08_Foerderbekanntmachung_nF_offenpdf

48 kbvde (2018) Telematikinfrastruktur [online] Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung Verfuumlgbar httpwwwkbvdehtmltelematikinfrastrukturphp

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SmartHealthSystems

Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

60

SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

61

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

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SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

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SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

  • _Ref516839777
  • _Ref516838536
  • _Ref520296065
  • _Ref517273727
  • _Ref517339448
  • _Ref519679960

Der Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen und Implikationen der Digitalisierung fuumlr Mediziner und andere Gesundheitsberufe ist noch nicht auf breiter Ebene Teil der Aus- und Weiterbildung Einige der Kassenaumlrztlichen Vereinigungen (KV) bieten Weiterbildungs-kurse im Bereich bdquoDigital Healthldquo an49 an einzelnen medizinischen Fakultaumlten gibt es ent-sprechende Curricula

Exkurs Was ist die gematik

Die Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)mit Sitz

in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegruumlndet

Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)

die Kassenaumlrztliche Bundesvereinigung (KBV) die Bundesaumlrztekammer (BAumlK) die Bundes-

zahnaumlrztekammer (BZAumlK) der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Deutsche Kranken-

hausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnaumlrztliche Bundesvereinigung (KZBV) Ihr Ziel ist

der Aufbau der sicheren sektorenuumlbergreifenden Telematik-Infrastruktur zur digitalen Ver-

netzung im Gesundheitswesen50 Diese Infrastruktur ist die technische Basis fuumlr die Anwen-

dungen der elektronischen Gesundheitskarte Die rechtliche Basis dafuumlr bildet das Gesetz zur

Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (sect 291a Abs 7 SGB V) von 2003 Die

gematik versteht sich selbst als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen der

digitalen Gesundheit in Deutschland51

Bedingt durch ihren gesetzlichen Auftrag und durch die Einbindung aller wesentlichen deut-

schen Stakeholder ndash und damit bdquoVeto-Spielerldquo ndash in ihrer Gesellschafterstruktur ist sie allerdings

selbst kein Treiber von sowohl politischen als auch technischen Entwicklungen Gesetzlich

uumlbernimmt sie drei verwaltende Aufgaben die allerdings keinerlei zentrale politische Koor-

dination beinhalten52

1 Sie definiert die funktionalen und technischen Anforderungen fuumlr die Komponenten und

Dienste Diese muumlssen funktional sicher interoperabel und kompatibel sein

2 Sie uumlbernimmt die Zulassung der Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur

Sie erteilt auch weiteren elektronischen Anwendungen die Zulassung fuumlr die Telematik-

Infrastruktur (auszligerhalb des eigentlichen gesetzlichen Auftrags) Mit den Zulassungsver-

fahren stellt die gematik sicher dass nur Komponenten und Dienste (Produkte) in der

Telematik-Infrastruktur eingesetzt werden die spezifikationskonform sind und somit die

vorgegebenen Anforderungen der interoperablen und kompatiblen Telematik-Infrastruktur

erfuumlllen Die Telematik-Infrastruktur ist jedoch im formalen Sinne nicht verpflichtend die

Versorger in Deutschland koumlnnen auch eigene Loumlsungen entwickeln

3 Sie legt die Rahmenbedingungen fuumlr den Betrieb der Telematik-Infrastruktur fest und

uumlberwacht deren Einhaltung Die gematik traumlgt die Verantwortung fuumlr die Einfuumlhrung den

49 kvbde (2018) Fortbildungsangebot der KVB [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Bayern Verfuumlgbar httpswwwkvbdeservicefortbildung

50 gematikde (2018) Uumlber die gematik [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns

51 gematikde (2018) Gesetzliche Grundlagen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheits-karte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-unsgesetzliche-grundlagen

52 gematikde (2018) Kompetenzzentrum fuumlr das digitale deutsche Gesundheitswesen [online] Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdeueber-uns kompetenzen

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

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SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

62

SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

63

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

64

SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

  • _Ref516839777
  • _Ref516838536
  • _Ref520296065
  • _Ref517273727
  • _Ref517339448
  • _Ref519679960

Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematik-Infrastruktur Den operativen Teil der

Betriebsfuumlhrung uumlbernehmen dabei Industriepartner

Die gematik ist international wenig vergleichbar mit den nationalen E-Health-Behoumlrden und

Management-Organen anderer Laumlnder Sie ist gewissermaszligen nur am Rande Teil der nationalen

Digital-Health-Governance-Struktur da sie keine politische Strategieentwicklung betreiben

oder koordinieren kann und ndash in ihrer heutigen Struktur ndashStandards nur aus technischer Sicht

empfehlen kann

324 Technische implementierung und Readiness

Technische Implementierung Infrastruktur und Administration

Jeder deutsche Krankenversicherte erhaumllt von seiner Versicherung eine elektronische Gesundheitskarte mit einer individuellen Krankenversichertennummer die ihn beim Arzt oder im Krankenhaus ausweist Ein Teil dieser Nummer bleibt mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erhalten und kann daher als national einheitliche Patienten- identifikationsnummer dienen Aumlrzte werden uumlber ihren Heilberufsausweis eindeutig identifiziert

Die Telematikinfrastruktur ist aktuell noch nicht in der Routineversorgung eingefuumlhrt Sobald der bdquoRoll-Outldquo national abgeschlossen ist kann der Patient beim Arztbesuch den Zugang zur ePA ad hoc frei schalten Sicherheits- und Datenschutzauflagen fuumlr die Ver- arbeitung der medizinischen Patientendaten sind sehr hoch

Internationale Standards der Medizininformatik sind in nicht verpflichtend Lediglich fuumlr eine einheitliche Abrechnung mit dem Versicherer muumlssen Aumlrzte ihre Daten anhand einer einheitlichen Klassifikation (ICD-10) in elektronischen Akten dokumentieren53

Die gematik fuumlhrte Tests in der Region Nordwest (Schleswig-Holstein Nordrhein-West- falen und Rheinland-Pfalz) durch die die Funktionalitaumlt der elektronischen Gesundheits-karte uumlberpruumlfen sollten Zugang zu den zukuumlnftigen Anwendungen der Telematikinfra- struktur findet uumlber die eGK statt Daher muss deren Eignung vor Einfuumlhrung in den Wirk-betrieb getestet werden Die Tests wurden von der Friedrich- Alexander-Universitaumlt Erlan-gen-Nuumlrnberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert54 Ein weiterer geplanter Test in der Suumldostregion bestehend aus den Bundeslaumlndern Bayern und Sachsen wurde mangels verfuumlgbarer technischer Komponenten zunaumlchst verschoben und dann ganz abgesagt

Elektronische Gesundheitsakten werden derzeit von mehreren deutschen Krankenversiche- rungen entwickelt und getestet Die AOK und die Techniker Krankenkasse haben eigene Systeme entwickelt die sie ihren Versicherten anbieten wollen Zudem nutzen BKKen IKKen die DAK und Privatversicherungen wie die Allianz eine kommerzielle Gesundheits-

53 Kvs-sachsende (2018) Diagnosenverschluumlsserung nach ICD-10-GM [online] Kassenaumlrztliche Vereinigung Sachsen Verfuumlgbar httpswwwkvs- sachsendemitgliederabrechnungdiagnosenverschluesselung-nach-icd-10-gm

54 Fachportalgematikde (2018) Evaluationsgutachten zur Fachanwendung Versichertenstammdaten- Management (VSDM) [online] gematik Verfuumlgbar httpsfachportalgematikdeserviceberichte evaluationsgutachten-vsdm

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SmartHealthSystems

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

62

SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

63

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

64

SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

  • _Ref516839777
  • _Ref516838536
  • _Ref520296065
  • _Ref517273727
  • _Ref517339448
  • _Ref519679960

App Offen ist noch wie der Datenfluss von den Primaumlrsystemen in Krankenhaumlusern und Arztpraxen in die Gesundheitsakten kuumlnftig geregelt sein wird ndash die aktuellen Projekte haben jeweils unterschiedliche Ansaumltze Die elektronische Gesundheitsakte bdquoTK-Safeldquo der Techniker Krankenkasse zum Beispiel stellt dem Versicherten im ersten Schritt seine Abrechnungsdaten zur Verfuumlgung Diese haben einen Zeitverzug von sechs bis neun Mona-ten da die Abrechnungsprozesse mit den Kassenaumlrztlichen Vereinigungen diese Zeitspanne benoumltigen Die Abrechnungsdokumente des Arztes beinhalten in der Regel die Diagnose und den Gegenstand des Arztbesuches55 Allerdings sind diese nicht gleichzusetzen mit realen Versorgungsdaten

Wenn die gematik ihre konzeptionellen Arbeiten zur ePA abgeschlossen hat ndash dies muss gemaumlszlig gesetzlicher Vorgabe bis Ende 2018 geschehen ndash und die Spezifikationen vorliegen muumlssen die gesetzlichen Krankenkassen diese Grundlagen auch in den von ihnen bislang auf Basis von sect68 SGB V entwickelten Akten beruumlcksichtigen ndash so sieht es der aktuelle Kabinettsentwurf fuumlr eine Aumlnderung des sect291 SGB V vor Uumlberdies sind bundesweit bislang nur krankheitsspezifische Patientenkurzakten verfuumlgbar (bspw fuumlr Diabetes) die vor allem bei chronischen und multimorbiden Patienten eingesetzt werden Hierzu koumlnnen beispiels-weise bdquoDisease-Management-Programmeldquo (DMP) gezaumlhlt werden wie das DMP Diabetes mellitus Typ 2 welches fuumlr circa 42 Millionen Patienten bundesweit gepflegt wird

Seit Herbst 2017 werden die ersten Versorger an die Telematikinfrastruktur angeschlossen Alle Arztpraxen die an der vertragsaumlrztlichen Versorgung teilnehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet das Versichertenstammdaten-Management ab 112019 durchzufuumlhren Dieses System ermoumlglicht es medizinischem Personal die Aktualitaumlt der auf der eGK gespeicherten Versicherungsstammdaten bzw des Versicherungsverhaumlltnisses zu pruumlfen

Digitale Gesundheitsanwendungen und -dienste

Seit dem 1102016 haben Patienten mit mehr als drei verschriebenen Arzneimitteln Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Arzt56 Dieser Plan ist zunaumlchst nur als Papierfassung vorgesehen Bei Bedarf koumlnnen sich Patienten den Plan bei ihrem Arzt ausdrucken lassen ndash obwohl dieser mit aufgedrucktem Barcode zum Einlesen in Verordnungs- systeme versehen ist ist er in diesem ersten Schritt der Plan ein reines Containerdokument ohne Prozesswirkung Eine Frist fuumlr die elektronische Version ist noch nicht festgelegt 2017 wurden von der gematik relevante technische Spezifikationen und Standards fuumlr den E-Medikationsplan veroumlffentlicht sodass vonseiten der Industrie nun Produkte entwickelt und zur Zertifizierung bei der gematik eingereicht werden koumlnnen57 Der E-Medikationsplan ist nicht zu verwechseln mit einem E-Rezept-Dienst Bislang ist nicht abzusehen ob das E-Rezept in naher Zukunft in Deutschland eingefuumlhrt wird obwohl die notwendigen Spezifikationen bereits 2006 bzw 2008 von der gematik veroumlffentlicht wurden58

Telemedizinische Dienstleistungen werden bislang vereinzelt lokal bzw im Rahmen von Selektivvertraumlgen angeboten Im Rahmen des letzten Aumlrztetages wurde die lange anhaltende Diskussion um das ausschlieszligliche Fernbehandlungsverbot beendet Gemaumlszlig

55 Tkde (2018) Uumlbertragung der Abrechnungsdaten (15) [online] Techniker Krankenkasse Verfuumlgbar httpswwwtkdetechnikerunternehmensseitenelektronische-gesundheitsakteuebertragung- abrechnungsdaten-2028836

56 Gesetz fuumlr sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) 201557 gematik (2018) gematik-Brief [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr Telematikanwendungen der Gesundheitskarte

mbH Verfuumlgbar httpswwwgematikdepressepublikationen58 gematik (2006) Die Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte [pdf] Berlin Gesellschaft fuumlr

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Verfuumlgbar httpwwwdkgevdepdf1200pdf

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Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

62

SmartHealthSystems

TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

63

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

64

SmartHealthSystems

Adresse | Kontakt

Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

BildnachweisTitelbild copy ohmega1982 tinyakov - stockadobecom

Impressum

copy November 2018 Bertelsmann Stiftung Guumltersloh

Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

  • _Ref516839777
  • _Ref516838536
  • _Ref520296065
  • _Ref517273727
  • _Ref517339448
  • _Ref519679960

Musterberufsordnungen koumlnnen Aumlrzte ihre Patienten nun auch ausschlieszliglich telemedizi- nisch behandeln wenn dies aus aumlrztlicher Sicht vertretbar ist und die erforderliche aumlrztliche Sorgfalt gewahrt wird59 Es ist abzusehen dass ein Groszligteil der Landesaumlrztekammern diese Regelung uumlbernehmen wird jedoch droht ein bdquoFlickenteppichldquo da sich einzelne Kammern dagegen aussprechen koumlnnten Ein zwischenaumlrztlicher Dienst im Bereich bdquoTelemedizinldquo ist die digitale Uumlbertragung von und der fachliche Austausch zu Roumlntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Aumlrzten Diese sogenannten Telekonsile koumlnnen seit April 2017 abgerechnet wer-den Der Patient muss vorher jedoch seine schriftliche Einwilligung erteilen60

Ein oumlffentlich finanziertes zentrales Portal fuumlr qualitaumltsgesicherte Gesundheitsinformatio-nen ist bisher nur in Planung Das sogenannte Buumlrgerportal soll in Zukunft als Schnittstelle fuumlr alle oumlffentlichen Dienstleistungen fungieren Konkrete Maszlignahmen in diese Richtung stehen noch aus

Genau wie Telemedizin wird auch der Bereich bdquomHealthldquo durch keinen bundesweit ein-heitlichen Rahmen gestuumltzt sondern von Krankenkassen im Rahmen von Selektivvertraumlgen fuumlr bestimmte Versichertengruppen angeboten

Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Die Aktivitaumlten der gematik zur Herstellung von Interoperabilitaumlt stuumltzen sich auf das Interoperabilitaumltsverzeichnis vesta Die gematik unterstuumltzt Anbieter und Versorger bei der Umsetzung von Standards wenn sie sich freiwillig fuumlr deren Umsetzung entscheiden Andererseits werden Telematikanwendungen nur aus GKV-Mitteln finanziert wenn sie von der gematik zertifiziert sind Das Deutsche Institut fuumlr medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gewaumlhrleistet zwar eine Pflege medizinischer Klassifikationen die Verwendung von Referenz-Terminologien und einheitlicher Terminologie-Standards zur Einfuumlhrung semantischer Interoperabilitaumlt ist jedoch noch nicht angegangen worden und es fehlen ebenso die Grundlagen fuumlr einen entsprechenden nationalen Terminologie- Server oder -Service Deutschland ist z B kein Mitglied der europaweit am haumlufigsten empfohlenen Referenz-Terminologie SNOMED CT61

Pilotierungen und Projekte zum grenzuumlberschreitenden Austausch von Patientendaten werden von der gematik im generellen Rahmen von EU-E-Health-Projekten gefoumlrdert und mitgestaltet

325 Tatsaumlchliche nutzung von Daten und Digitalisierungsprofil

Die elektronische Dokumentation im deutschen Gesundheitswesen ist sektorenuumlbergreifend vollstaumlndig elektronisch ausgebaut Der Datenaustausch an sich findet jedoch nicht uumlber eine nationale Infrastruktur statt sondern meist uumlber separate Datennetze (z B uumlber das

59 Bundesaumlrztekammer (2018) Beschlussprotokoll des 121 Deutsche Aumlrztetages [pdf] Erfurt Verfuumlgbar httpswwwgooglecomurlsa=tamprct=jampq=ampesrc=sampsource=webampcd=2ampved=2ahUKEwjyrOrltercAhXI_ KQKHb_UAXEQFjABegQICRACampurl=https3A2F2Fwwwbundesaerztekammerde2Ffileadmin 2Fuser_upload2Fdownloads2Fpdf-Ordner2F121DAET2F121_Beschlussprotokollpdfampusg= AOvVaw2D5r02NoeEt48_E8fI1fo0

60 Bewertungsausschuss (2016) Beschluss des Bewertungsausschusses nach sect 87 Abs 1 Satz 1 SGB V in seiner 386 Sitzung am 12 Dezember 2016 zur Aumlnderung des Einheitlichen Bewertungsmaszligstabes (EBM) 2016

61 EU H2020 Assess CT Project (2017) ASSESS CT Recommendations [pdf] Assess CT Assessing SNOMED CT for Large Scale eHealth Deployments in the EU Verfuumlgbar httpassess-cteufileadminassess_ctfinal_brochureassessct_final_brochurepdf

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TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

63

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

62 Bertelsmann Stiftung (2018) SPOTLIGHT Gesundheit Gesundheitsinfos Nr 2 Guumltersloh

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Bertelsmann Stiftung Carl-Bertelsmann-Straszlige 256 33311 Guumltersloh Telefon +49 5241 81-0

Dr Thomas KosteraProject ManagerProgramm Versorgung verbessern ndash Patienten infor-mieren Telefon +49 5241 81-81204Telefax +49 5241 81-681204thomaskosterabertelsmann- stiftungde

Der Text dieser Publikation ist urheberrechtlich geschuumltzt und lizenziert unter der Creative Commons Namens-nennung 40 International (CC BY SA 40) Lizenz Den vollstaumlndigen Lizenztext finden Sie unter httpscreativecommonsorg licensesby40legalcodede

Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

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Bertelsmann StiftungCarl-Bertelsmann-Straszlige 25633311 GuumlterslohTelefon +49 5241 81-0wwwbertelsmann- stiftungde

Verantwortlich Uwe Schwenk

AutorenRainer Thiel Lucas Deimel Daniel Schmidtmann Klaus Piesche Tobias Huumlsing Jonas Rennoch Veli Stroetmann Karl Stroetmann

Lektorat Paul Katltefleiter

Gestaltung Dietlind Ehlers

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TAbEllE 8 Digitalisierungsprofil Deutschland

Policy-Aktivitaumlt und Strategie

Digital-Health-Strategien

P1 Digital Health ist integraler Bestandteil allgemeiner Gesundheitsstrategien und -politik

P2 Politischer Wille zur Unterstuumltzung von Datentransfer und -austausch ist ausgepraumlgt

P3 Strategien zur Digitalisierung des Gesundheitssystems sind wirksam

P4 Klare Richtlinien Rahmen- und Zeitplaumlne fuumlr die Planung und Umsetzung von Digital-Health-Anwendungen sind festgesetzt

P5 Regierungsinstitutionen und Schluumlssel-Stakeholder des Gesundheitswesens sind an der Planung und Umsetzung von Digital Health beteiligt

Institutionelle Verankerung von Digital Health Policy Finanzierung und rechtlichen Rahmenbedingungen

P6 Umsetzung und Betrieb von Digital-Health-Anwendungen und -dienstleistungen sind nachhaltig regional und national finanziert

P7 Rechtsaufsicht der Umsetzung und Foumlrderung von Digital Health durch eine autorisierte Institution mit angemessenen Befugnissen ist gewaumlhrleistet

P8 Digitale Aktivitaumlten und Gesundheitsdienste sind mit oumlffentlichen Mitteln hinreichend finanziert

P9 Regulierung bieten Leistungserbringern finanzielle Anreize Digital-Health-Anwendungen einzufuumlhren

P10 Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen fuumlr die sichere Weiterverwendung von Patientendaten existieren

P11 Nationale oder regionale Rechtsrahmen erlauben die umfassende Weiterverwendung medizinischer Daten unter Beachtung des Datenschutzes

P12 Maszlignahmen zur Foumlrderung von digitaler Kompetenz und Personalentwicklung existieren

Technische Implementierung und Readiness fuumlr Vernetzung und Datenaustausch

Implementierung Infrastruktur und Administration

T1 Eine eindeutige Regelungen hinsichtlich der Zugriffsrechte auf elektronische Patientenakten (ePAs) sind gegeben

T2 Privatsphaumlre von Patienten wird durch hinreichende Sicherheitsmaszlignahmen geschuumltzt

T3 Standardisierung und Medizininformatik sind durch eine nationale Behoumlrde institutionalisiert

T4 Systeme fuumlr elektronische Patientenkurzakte und ePA sind eingefuumlhrt

Reifegrad von Digital-Health-Anwendungen und -Diensten

T5 E-Rezept-Dienste sind verfuumlgbar

T6 Telegesundheit und Telemedizin koumlnnen routinemaumlszligig genutzt werden

T7 Gesundheitsinformationsportale tragen aktiv zu Patient Empowerment und patientenzentrierter Versorgung bei

T8 Patienten verfuumlgen uumlber Zugriffs- und Kontrollrechte fuumlr die ePA

T9 mHealth Apps und mobile Anwendungen werden routinemaumlszligig in der Gesundheitsversorgung genutzt

Readiness fuumlr Datennutzung und -austausch Technische und semantische Interoperabilitaumlt

T10 Klinische Terminologien und technische Interoperabilitaumltsstandards werden national einheitlich und rechtlich bindend definiert

T11 Interoperabilitaumlt von ePA-Systemen wird durch Verfuumlgbarkeit und flaumlchendeckende Anwendung standardisierter Terminologien unterstuumltzt

T12 Nationale Gesundheitsdatensaumltze oder ePAs sind fuumlr Auswertungszwecke Gesundheitsmonitoring und Prozessverbesserungen miteinander verknuumlpft

T13 Uumlbertragung von Patientendaten in grenzuumlberschreitende Datennetze (z B Connecting Europe Facility CEF) prinzipiell moumlglich

Tatsaumlchliche Nutzung von Daten

A1 Digital-Health-Anwendungen nehmen durch Zugang zu und Nutzung von Patientendaten durch Aumlrzte eine dominante Stellung in der direkten Patientenversorgung ein

A2 E-Rezepte inklusive Uumlbertragung und Ausgabe der Medikamente sind die vorherrschende Verschreibungsform

A3 Nutzungsgrad elektronischer Patientenakten ist in allen Versorgungssektoren hoch

A4 Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachkraumlften ist hoch und traumlgt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei

A5 Datenaustausch mit Dritten (z B Analysten oder Forschern) ist allgegenwaumlrtig und bezweckt allgemeine Verbesserungen in der Gesundheitssystem-Performanz

A6 Patientendaten werden fuumlr das Monitoring des Gesundheitswesens regelmaumlszligig genutzt

A7 Automatisches Auslesen von Patientendaten aus ePA-Systemen in nationalen Datenbanken ist durchdringend

A8 Anteil strukturierter und codierter Inhalte in elektronischen Patientenakten ist hoch

A9 Besuchs- und Nutzerzahlen von oumlffentlichen Gesundheitsinformationsportalen mit personalisierten Inhalten sind hoch

n vollstaumlndig n nahezu vollstaumlndig n teilweise n eher nicht n nicht

Quelle Bertelsmann Stiftung

63

Laumlnderberichte Stand der Digitalisierung auf Laumlnderebene

KV-SafeNet) Elektronische Akten bzw deren Inhalte verbleiben zumeist innerhalb einer Einrichtung und werden nicht mit Dritten geteilt

Eine sekundaumlre Nutzung von Patientendaten auf Abrechnungsdokumenten wird vor allem durch die Krankenversicherungen betrieben Zudem werden diese Routinedaten ndash verein-zelt und noch nicht systematisch ndash fuumlr das oumlffentliche Gesundheitsmonitoring bzw fuumlr die Versorgungsforschung verwendet

Patienten informieren sich zumeist bei privaten Anbietern uumlber gesundheitsrelevante The-men (z B bei netdoktorde) oder nutzen die Angebote der Krankenkassen62 Ein deutsch-sprachiges zentrales oumlffentliches Gesundheitsinformationsportal existiert nur in Oumlsterreich (gesundheitgvat)

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Die eingebundenen Fotos sind ebenfalls urheberechtlich geschuumltzt unterfallen aber nicht der genannten CC-Lizenz und duumlrfen nicht verwendet werden

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