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Barrierefreier Zugang zu Information - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines „Internet ohne Ausgrenzung“ Abschlussarbeit, verfasst im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung zur wissenschaftlichen Dokumentarin am Institut für Information und Dokumentation Fachhochschule Potsdam Vorgelegt von Dr. Gwendolyn Schulte Walter-Leiske-Straße 38 60320 Frankfurt am Main Erste Gutachterin: Christina Thomas Thematischer Schwerpunkt Management-Grundlagen Kurs B/2005 Potsdam, 26. September 2005

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Barrierefreier Zugang zu Information

-

Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines „Internet ohne Ausgrenzung“

Abschlussarbeit, verfasst im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung zur

wissenschaftlichen Dokumentarin am

Institut für Information und Dokumentation

Fachhochschule Potsdam

Vorgelegt von

Dr. Gwendolyn Schulte

Walter-Leiske-Straße 38

60320 Frankfurt am Main

Erste Gutachterin: Christina Thomas

Thematischer Schwerpunkt Management-Grundlagen

Kurs B/2005

Potsdam, 26. September 2005

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Abstract

Das Wort „Barrierefreiheit“ als Konzept für eine behindertengerechte Gestaltung von

Informationssystemen wird im Jahr 2005 viel diskutiert. Die Medienpräsenz des

Themas wird zum Anlass genommen, praktische, rechtliche und ökonomische

Aspekte eines „behindertenfreundlichen Internet“ zu erörtern. Der Begriff der

Barrierefreiheit wird im Kontext internationaler sowie nationaler Richtlinien und

Gesetze vorgestellt (Kapitel 1 und 2). Das dritte Kapitel formuliert praktische Aspekte

der Barrierefreiheit. Im Fokus stehen informationswissenschaftliche Fragestellungen

der Umsetzbarkeit von Gestaltungsprinzipien. Am Beispiel des Deutschen

Bildungsservers und des interdisziplinären Portals Vascoda werden Praxisprobleme

aufgezeigt. Das vierte Kapitel untersucht mikro- und makroökonomische Aspekte des

barrierefreien Zugangs zu Informationssystemen. Abschließend werden

ökonomische Überlegungen und informationsethische Ansprüche einander

gegenüber gestellt.

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0 Einleitung .............................................................................................................3

1 Der Begriff der „Barrierefreiheit“ und das Internet ................................................5

2 Rahmenbedingungen für die Barrierefreiheit........................................................6

2.1 Die „digitale Spaltung“: Internetnutzung und Behinderung............................7

2.2 Rechtsgrundlagen für die Barrierefreiheit....................................................11

2.2.1 Die rechtliche Situation Behinderter in Deutschland ............................11

2.2.2 Die BITV als Normvorschrift.................................................................14

3 Barrierefreies Webdesign in der Praxis ..............................................................16

3.1 Prüfverfahren und Nutzerstudien ...............................................................17

3.2 Zur Zertifizierung von Barrierefreiheit..........................................................19

3.3 Barrierefreiheit und Usability .......................................................................21

3.4 Barrierefreiheit und Informationswissenschaft ............................................23

3.5 Zwei Praxisbeispiele: Vascoda und der Deutsche Bildungsserver..............24

4 Kosten und Qualitätssicherung ..........................................................................27

5 Schlussbemerkungen.........................................................................................32

6 Literatur ..............................................................................................................35

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0 Einleitung

Im Jahr 2005 erlebt die barrierefreie Informationstechnik einen Aufschwung. „Barrie-

refreiheit“ kennzeichnet ein Prinzip, das behinderten Menschen den Zugang zu

gestalteten Lebensbereichen – darunter auch Informationssystemen - ermöglicht.

Öffentlich-rechtliche Anbieter von Internet-Informationen sind gesetzlich verpflichtet,

ihre Websites so aufzubereiten, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich

sind1. Um neue Kunden zu gewinnen, wendet sich auch die Privatwirtschaft dem

Thema zu. So gründete der Deutsche Multimedia Verband 2004 einen Aktionskreis

„Barrierefreiheit“. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), rät zur barriere-

freien Gestaltung von E-Commerce- Auftritten, um die Reichweite zu optimieren2.

Der Deutsche Journalistenverband setzt sich kritisch mit dem Thema Barrierefreiheit

im Online-Journalismus auseinander3.

Das Modewort „Barrierefreiheit“ scheint demnach einen Trend zu einem Webdesign

zu kennzeichnen, das sich an behinderten Nutzern orientiert und Vorteile für die An-

bieter impliziert. In diesem Sinn kann die Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal von

Informationsdienstleistungen verstanden werden. Thomas (2005: 3) definiert für den

Qualitätsbegriff unterschiedliche Anspruchsgruppen. Anbieter und Kunden und

gesellschaftliche Ansprüche sind bei der Schaffung von Qualitätsstandards einzube-

ziehen. Im konkreten Fall lassen sich zwei Kundengruppen unterscheiden (Web-

designer als Gestalter sowie die Anbieter von Internetdiensten). Die Bedürfnisse be-

hinderter Nutzer müssen somit über zwei Gruppen vermittelt werden, die sich jeweils

ökonomische Vorteile sichern wolle.

Es bestehen jedoch nicht nur kommerzielle, sondern vor allem politische und ethi-

sche Anforderungen an eine „Informationsgesellschaft für alle“. Link (2005) postuliert,

dass Barrierefreiheit ein Umdenken voraussetzt. Barrierefreiheit ist demnach eine

fundamental demokratische Angelegenheit, sie entscheidet darüber, ob eine Gesell-

schaft behinderten Menschen eine Teilhabe ermöglicht.

1 Spätestens bis zum 31.12.2005 müssen Internetangebote des Bundes so gestaltet sein, dass sie von behinderten Menschen genutzt werden können. Vgl. § 4 BITV. 2Pressemitteilung des BVDW vom 28.07.04, http://www.bvdw.org/ww/de/7_pub/themen_neu/dienstleister_neu/content8679.cfm 3 vgl Link (2005)

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Kuhlen (2004b: 68) formuliert in seinem Themenkatalog für die Informationsethik

die Frage: „Gehen ökonomische Interessen und ethische Pflichten bei der barriere-

freien Gestaltung von Websites zusammen?“ Diese Grundsatzfrage kann durch die

Überlegung ergänzt werden, ob Rechtsnormen ein erforderliches Mittel zur Durch-

setzung der „ethischen Pflichten“ sind. Das skizzierte Spannungsfeld von Ethik,

Rechtsnormen und Ökonomie soll in der vorliegenden Arbeit analysiert werden. Das

Interesse für diese Arbeit erwuchs aus der Aktualität des Themas „Barrierefreiheit“,

die auf Seiten der Anbieter von Internetdiensten die Frage nach Kosten und Nutzen

nach sich zieht. Während die technischen Voraussetzungen eines barrierefreien In-

ternet seit einigen Jahren öffentlich dokumentiert sind, ist die Frage der ökono-

mischen Realisierbarkeit weniger eindeutig zu beantworten.

Einleitend wird die Barrierefreiheit in bestehende Initiativen zu einem zugänglichen

Webdesign eingeordnet, in Kapitel 1 wird daher die WAI (Web Accessibility Initiative)

mit ihren Richtlinien vorgestellt. Im zweiten Teil der Arbeit sollen die Rahmen-

bedingungen für ein barrierefreies Internet erörtert werden. Zentrale Fragestellungen

sind die Nutzungsbedingungen sowie gesetzliche Grundlagen für ein „Internet ohne

Ausgrenzung“. Der dritte Teil stellt die technische Umsetzung sowie Evaluierungs-

verfahren vor. Hier werden auch Praxiserfahrungen aus der Fachinformation

diskutiert. Am Beispiel des Deutschen Bildungsservers und des interdisziplinären

Portals Vascoda sollen Probleme für die Barrierefreiheit aufgezeigt werden. In

Kapitel 4 wird eine Wirtschaftlichkeitsanalyse von Barrierefreiheit vorgenommen. Es

ist zwar derzeit kaum möglich, die Rentabilität von Barrierefreiheit zu ermitteln.

Ohlsen (2005) fragt provokativ, ob Barrierefreiheit angesichts ihrer sozialen

Dimension überhaupt einen wirtschaftlichen Nutzen haben dürfe. Bei Fortdauern der

Wirtschaftslage läuft die Barrierefreiheit jedoch Gefahr, kurzfristigen

Kostenkalkulationen zum Opfer zu fallen, wenn es nicht gelingt, die Anbieter vom

wirtschaftlichen Nutzen der Barrierefreiheit zu überzeugen. Die oben formulierte

ethische Frage von Kuhlen soll jedoch nicht zugunsten eines „Primats der Ökonomie“

entschieden werden. Ich werde sie vielmehr in der Schlussbemerkung erneut

aufgreifen.

Begriffe wie „Internet“ und „World Wide Web“ werden in dieser Arbeit synonym ge-

handhabt, da eine Differenzierung für den diskutierten Sachverhalt unerheblich ist.

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Im Wesentlichen wird auf Internetangebote in Form von Webseiten Bezug genom-

men, andere Informationsdienste sollen vereinzelt angesprochen werden4.

1 Der Begriff der „Barrierefreiheit“ und das Internet

Der Terminus „Barrierefreiheit“ wird im Internet sehr unterschiedlich verwendet. Wäh-

rend die meisten Menschen mit einem „barrierefreien“ Gebäude konkrete Vorstel-

lungen assoziieren, ist das Cyberspace virtuell, Schranken sind unsichtbar und für

Programmierer oft schwer vorstellbar. Als „barrierefrei“ gekennzeichnete Webseiten

erweisen sich daher für Behinderte oft als unzugänglich. Häufig sind „Textversionen“

als Alternative zum „Normalangebot“. Diese sind für die Zielgruppe der behinderten

Nutzer nicht immer auffindbar oder bedienbar5. Textversionen bedeuten einen

zusätzlichen Pflegeaufwand, sie nutzen höchstens blinden Surfern, werden von Pro-

grammierern aber als „barrierefreie Angebote“ missinterpretiert. Eine Möglichkeit,

den Terminus im Internet zu schützen, wäre die Einführung eines Zertifikates, die seit

Februar 2005 in der Diskussion ist (siehe Kapitel 3.2). Bestrebungen existieren so-

wohl auf nationaler Ebene als auch im europäischen Kontext der Aktionsplanung

„Information Society for All“.

Im englischen Sprachgebrauch hat sich der Terminus „accessibility“ etabliert. Im Ge-

gensatz zur Barrierefreiheit impliziert dieser nicht die absolute Freiheit von Hinder-

nissen bei der Nutzung von Informationen. Aus mehrfacher Hinsicht ist eine absolute

„Garantie für Barrierefreiheit“ nicht möglich. Zum einen wird die technische Umset-

zung von Vorgaben durch die Heterogenität der Nutzer sehr erschwert (vgl. Kap.

2.1). Zum anderen enthalten die internationalen und nationalen Richtlinien zur barrie-

refreien Gestaltung von Internetseiten neben scharfen auch weiche Kriterien (Kap

2.2.2, 3). So lässt sich eindeutig bestimmen, dass eine grafische Darstellung nur

dann für Blinde barrierefrei ist, wenn sie einen alternativen Text enthält. Ob dieser

Text jedoch für Menschen mit Sprachbehinderung leicht verständlich ist, kann nicht

eindeutig für alle Angehörigen dieser Nutzergruppe bestimmt werden. Zur Evalu-

4 Wie Kuhlen (2004a: 7ff.) ausführt, ist eine Terminologiedebatte hinsichtlich der Verwendung von Basisbegriffen wie „Information“ nicht zwingend erforderlich- im pragmatischen Sinne wird Information hier verstanden als medial repräsentiertes Wissen. Voraussetzung für die Nutzbarkeit ist die Zugäng-lichkeit. 5 Parkinson (2003) verdeutlicht, dass die „Fehletikettierung“ auf Unkenntnis seitens der Webdesigner zurückzuführen ist. Diese verlassen sich m.E. auf die Ergebnisse automatischer Prüfwerkzeuge (siehe auch Kap 3.1).

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ierung von Internetangeboten sind daher neben automatischen Prüfverfahren auch

Nutzerbefragungen erforderlich. So lässt sich ein Grad von Barrierefreiheit ermitteln,

der der zu erwartenden Zielgruppe entspricht. (Kapitel 3.1). Hellbusch (2005: 38)

führt aus: „Wer behauptet, sein Webauftritt sei 100% barrierefrei, hat Barrierefreiheit

nicht verstanden.“

Trotz der geschilderten Problematik existieren anerkannte Grundprinzipien zur tech-

nischen Gestaltung barrierefreier Auftritte auf nationaler und internationaler Ebene.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 1.0) wurden 1999 von der WAI,

der Web Accessibility Initiative, veröffentlicht. Diese Arbeitsgruppe des W3C ent-

wickelt Zugänglichkeitskriterien für die Spezifikationen X(HTML), HTML und XML. Als

Grundprinzipien eines barrierefreien Designs werden Wahrnehmbarkeit, Verständ-

lichkeit, Bedienbarkeit und technologische Robustheit genannt (mehr dazu in Kapitel

3).

Bei allen terminologischen Schwierigkeiten wird der Begriff „Barrierefreiheit“ als Ar-

beitsbegriff verstanden und aus Gründen der Vereinfachung synonym mit

Accessibility und Zugänglichkeit verwendet. In Kapitel 2.2.1 wird die juristische Be-

sonderheit des Begriffs deutlich: im Rahmen der Schaffung des BGG (Bundesbehin-

dertengleichstellungsgesetz) wurde eine Legaldefinition entwickelt, die es erlaubt, die

„Barrierefreiheit“ auf die virtuelle Welt auszudehnen. In Kapitel 3.3 wird der Terminus

in Relation zum Begriff der Usability ebenfalls erörtert.

2 Rahmenbedingungen für die Barrierefreiheit

Das nachstehende Kapitel skizziert die Entwicklung des Nutzerkreises digitaler

Medien. Der Zugang zu neuen Medien (hier spezifisch dem Internet) ist nicht allen

Menschen möglich, soziale Barrieren ergeben sich aus Geschlecht, Behinderung und

wirtschaftlicher Situation sowie regionaler Herkunft. Diese wirken global, aber auch

innerhalb einer Gesellschaft. Hier wird auf ausgewählte Aspekte der „Zugangskluft“

eingegangen (Kapitel 2.1), der Begriff der Barriere wird auf Menschen mit Behin-

derung fokussiert. Im folgenden Abschnitt werden gesetzliche Grundlagen eines „In-

ternet ohne Ausgrenzung“ thematisiert (Kapitel 2.2.1, 2.2.2).

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2.1 Die „digitale Spaltung“: Internetnutzung und Behinderung

Die Medienfachwelt konstatiert in den letzten Jahren eine "digitale Spaltung" (engl.

digital divide). Der Zugang zu elektronischen Informationsressourcen ist nicht

gleichmäßig für alle Gesellschaftsgruppen gewährleistet. Auf globaler Ebene lässt

sich eine Kluft zwischen den reichen Industrienationen und den Ländern der Dritten

Welt feststellen. Dies ist bedenkenswert, da vorhandene Macht- und Gesellschafts-

strukturen dazu beitragen, dass sich ein dauerhaftes Ungleichgewicht konsolidiert

und der Graben sich ausweitet. Kuhlen (2004c, o. Seitenangabe) bezeichnet die

digitale Spaltung als die „größte Herausforderung“ des 21. Jahrhunderts.

Auch innerhalb der westlichen Industrienationen ist die Nutzung digitaler Medien un-

gleichmäßig verteilt. Laut (N)Onliner-Atlas 2005 ist bei Volksschülern ohne

Berufsausbildung die Internetnutzung am geringsten6. Untersuchungen der ARD-

Rundfunkgemeinschaft haben eine „Vererbung“ des Mediennutzungsverhaltens

ermittelt (Media Perspektiven 5/2004: 233). Der wirtschaftliche und soziale Erfolg von

Individuen, aber auch von Volkswirtschaften, steht im Zusammenhang damit, wie die

Menschen neue Medien und Informationstechnologien einsetzen.

Neben „Bildungsbarrieren“ existieren „Zugangsklüfte“ auf der Ebene des Geschlechts

und der Behinderung sowie in Altersstrukturen. Positiv ist anzumerken, dass der

Anteil weiblicher Nutzerinnen von elektronischen Medien innerhalb der industria-

lisierten Länder der EU ansteigt7. Ältere Menschen („silver surfer“) gehören zur

Gruppe derjenigen Internetnutzer, die am rasantesten wächst.8 Hier schließt sich die

digitale Kluft in den kommenden Jahren absehbar9.

6 a.a.O., S. 14 In dieser Nutzergruppe sind nur 24% online, der Bundesdurchschnitt liegt bei 55 % (ebd., S. 10). Die Nutzergruppe mit niedrigem Bildungsgrad wächst aber an. 7 ebd., S. 13: Männer nutzen zu 63% das Internet, Frauen zu 47%, bei Frauen ist aber der Anteil der „Nutzungsplanerinnen“ höher. 8 Statistische Angaben liefert u.a. die von der EU betriebene Website Information Society: http://europa.eu.int/information_society. Einer der Schwerpunkte ist E-Inclusion bzw. Accessibility. Für Deutschland liefert die Stiftung Digitale Chancen (http://www.digitale-chancen.de) Daten und Analysen. 9 Vgl. (N)Onliner-Atlas 2005: 40ff.)-Der Zuwachs ist besonders in der Altersgruppe der 60-69jährigen Männer zu verzeichnen. Auffallend ist, dass die Kluft zwischen Frauen und Männern in den höheren Altersgruppen besonders stark ausgeprägt ist.

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Neben ökonomischen Hemmnissen (hohe Kosten der Informations- und Kommuni-

kationstechnologie, fehlende Hardware) existieren „weiche“ Barrieren, die sich aus

einem Gefühl des „Nichtdazugehörens“ ergeben10. Aus informationsethischer Sicht

wird die zunehmende Fokussierung auf technische Aspekte der digitalen Spaltung

daher kritisch bewertet (vgl. Kuhlen, 2004b und 2004c).

Die vielen Dimensionen der digitalen Spaltung sowie der Barrieren im Internet

machen es erforderlich, für den Zweck der vorliegenden Arbeit eine Eingrenzung

vorzunehmen. Dies geschieht im Hinblick auf eine gesellschaftliche Gruppe, die in

Studien zur digitalen Spaltung kaum erfasst wird. Im Folgenden sollen Menschen mit

Behinderungen als Nutzergruppe des Internet vorgestellt werden11..

Behinderte Menschen sind in der Teilhabe am Leben "in der Öffentlichkeit" dadurch

eingeschränkt, dass sie in ihrer Mobilität reduziert sind. Sie können diesen Nachteil

nicht automatisch dadurch ausgleichen, dass Informationsangebote, Waren oder

Dienstleistungen via Internet bezogen werden. Wer spezielle Bedürfnisse an die

Gestaltung von Websites hat, gerät an virtuelle Barrieren. Ein grafisch gestaltetes

Verkaufsangebot, das sich nur mit einer Maus bedienen lässt, kann von sehge-

schädigten und motorisch behinderten Personen weder wahrgenommen, noch ge-

nutzt werden. Da aber gerade behinderte Menschen die Möglichkeiten des E-

Commerce nutzen könnten, schließt der Anbieter potenzielle Kunden aus12.

Laut einer Studie der Accessibility-Homepage von Microsoft sind in den USA über

100 Millionen Menschen zumindest teilweise (bzw. gelegentlich) in der Nutzung von

Computern durch eine körperliche, kognitive oder sinnliche Behinderung einge-

schränkt13. Für Deutschland wird von 6,7 Millionen Menschen mit anerkannter Behin-

derung ausgegangen (Hellbusch 2005: 26). Wie viele behinderte Menschen tatsäch-

lich das Internet nutzen, ist bisher nicht konkret ermittelt worden. Laut DINCERTCO

10 Zu sozialen Barrieren vgl. Schröder/Wenning 2003 11 Die einzige größere Studie zur Internetnutzung durch behinderte Menschen, die den hier vorge-stellten Zahlen zu Grunde liegt, wurde im Jahr 2001 durchgeführt. Sie ist demnach für das diskutierte Thema nicht aktuell. Außerdem ist sie nicht repräsentativ, da nur erwerbstätige Personen befragt wurden. Zur Studie vgl. http://www.digitale-chancen.de/transfer/downloads/MD248.pdf12 Papst, eine blinde Internetnutzerin, schildert auf der österreichischen Website http://www.wai-austria.at/grundlagen/alltag06.php eindrucksvoll eine virtuelle Shopping-Tour. 13 http://www.microsoft.com/enable/

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nutzen etwa 80% der Behinderten regelmäßig das Internet14. Diese Zahl erscheint

überhöht, vermutlich ist sie der bereits zitierten Studie aus dem Jahr 2001 ent-

nommen und somit nur für berufstätige Behinderte relevant. Die Studie belegt auch

innerhalb der Gruppe behinderter Internetnutzer eine digitale Spaltung. Während

sehgeschädigte Personen das Internet zu einem hohen Prozentsatz nutzen, ist der

Anteil lernbehinderter Nutzer sehr gering15. Weiter sind viele Personen nicht aner-

kannt behindert, aber dauerhaft oder gelegentlich in ihrer Wahrnehmung oder

Motorik eingeschränkt. So sind etwa acht bis zehn Prozent der männlichen Bevöl-

kerung farbfehlsichtig, meist haben diese eine Rot-Grün-Schwäche.

Die Nutzergruppe ist heterogen, darüber hinaus bestehen fließende Grenzen hin-

sichtlich Dauerhaftigkeit und Schwere von Beeinträchtigungen. Da die Nutzung des

Internet durch ältere Menschen zunimmt und diese stärker beeinträchtigt sind als

jüngere Bevölkerungsgruppen, ist die Zunahme der Internetnutzung durch Menschen

mit Handicap nur wahrscheinlich. Weitere Indizien sind der zunehmende Abbau von

persönlichen Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und ihre Ver-

lagerung ins Internet. Durch diese neuen, kostengünstigeren Formen des E-

Government bleibt behinderten Menschen oft keine andere Wahl, als sich der elekt-

ronischen Medien zu bedienen.

Für behinderte Menschen konstatieren Experten einen Zusammenhang zwischen

Medienkompetenz und Berufschancen16. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

prognostiziert auf der DVD „Barrierefrei ins Internet“ für die Zukunft einen Mangel an

Fachkräften. Wegen des demografischen Wandels werden demnach auch behin-

derte Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance haben, wenn sie zukunftsfähige

Qualifikationen aufweisen. Hänsgen (2003) führt jedoch aus: „Barrierefreie Web-

seiten allein genügen nicht, um umfassende Teilhabe von behinderten Menschen in

den Bereichen Computer und Internet zu gewährleisten“17. So sind nur wenige

öffentliche Bibliotheken mit Computern ausgestattet, die über kostenintensive

14http://217.110.109.153/de/produkte_und_leistungen/produkte/barrierefreie_planungen_bauten_und_produkte/barrierefreie_website_internetpraesenz_.php. Die DINCERTCO, eine Gesellschaft zur Zertifi-zierung von Produkten und Dienstleistungen, wird in Kapitel 3.2 näher erörtert. 15 Schmitz (2002). Eine tabellarische Darstellung des prozentualen Anteils von Internetkenntnissen (nach Behinderung) findet sich bei Duncker und Jüptner (2004: 11). Diese berufen sich u.a. auf die UNIVERSUM-Studie aus dem Jahr 2001. 16 Vgl Hertlein (2003). 17 Hänsgen (2003, a.a.O).

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Zusatzausrüstungen wie Braillezeile oder Sprachausgabe verfügen. Vielfach sind

Einrichtungen für Körperbehinderte nicht zugänglich, wodurch diese von der Nutzung

ausgeschlossen werden. Die zunehmende Kommerzialisierung des Internet führt zu

einem verstärkten Wettbewerb, die Inhalte des Web werden zunehmend von ökono-

mischen Interessen dominiert und es bleibt zu klären, wie weit sich behinderte Per-

sonen in diesem Rahmen inhaltlich artikulieren können. Die in meiner Arbeit im

Folgenden vorgenommene Beschränkung auf technische Aspekte des Internet

erfolgt daher im Bewusstsein, dass ein Teilaspekt der Zugänglichkeitsproblematik

thematisiert wird.

Der Umgang mit Computern ist vor allem für Nutzer erschwert, die sich assistiver

Technologien bedienen. Darunter versteht die Fachsprache speziell für die Bedürf-

nisse Behinderter entwickelte Hard- und Software (Brückensoftware). Blinde nutzen

Screenreader, die eine Sprachausgabe oder eine Braillezeile steuern und Bild-

schirminhalte in taktil wahrnehmbare Zeichen auf einer speziellen Tastatur anzeigen

oder in synthetische Sprache umwandeln. Da die Hersteller von Screenreadern ihre

Entwicklungen an die gängigen Betriebssysteme und Formate anpassen müssen,

sind Screenreader nicht auf dem jeweils aktuellsten Stand der Technik 18. Andere

nutzen spezielle Ein- und Ausgabegeräte (Großfeldtastatur, Spracheingabe) als

Schnittstellen am Computer. Neben diesem Kreis von Surfern, die auf besondere

Technologien angewiesen sind, besteht eine unbekannt große Gruppe an Individuen,

die Farben oder Schriften an ihren Bildschirmen so verändern, dass sie eine opti-

mierte Wahrnehmung erreichen19. Kognitiv behinderte Nutzer benötigen speziell

aufbereitete Informationen. Gehörlose können auditive Informationen nicht wahr-

nehmen, sie benötigen Untertitelungen, häufig präferieren sie Gebärdensprach-

videos20. Die Vielfalt der Nutzungsweisen verdeutlicht, dass Anbieter zielgruppen-

orientiert vorgehen sollten. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass ein Internetauftritt

unabhängig von einer konkreten Darstellung wahrnehmbar und verständlich ist. So

ist ein textbasiertes Informationsportal so zu gestalten, dass es von Sehbehinderten

18 Modernste assistive Technologien können nicht zum Maßstab für die „Zugänglichkeit“ eines Internetauftrittes gewählt werden. Kostenträger bewilligen nur etwa alle fünf Jahre eine neue Aus-stattung- Anbieter, die einen großen Nutzerkreis erreichen wollen, sollten auf eine rückwärts kompa-tible Gestaltung des Designs achten. 19 Duncker/Jüptner (2004: 27) nennen eine Zahl von 31% aller Sehbehinderten, die Farben individuell anpassen (beliebt ist ein dunkler Bildschirmhintergrund). 29% der Sehbehinderten nutzen Sprachaus-gabesoftware. 20 Zur Syntax und Semantik von Gebärdensprache siehe Schröder/Wenning, 2003, S. 9 ff..

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wahrgenommen und bedient werden kann. Je nach Anwenderkreis ist auf sprach-

liche Formulierungen zu achten.

2.2 Rechtsgrundlagen für die Barrierefreiheit

Das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (Informations-

freiheit) ist ebenso wie Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ein

verbrieftes Grundrecht. Es wurde bereits 1948 in die Allgemeine Erklärung der Men-

schenrechte der Vereinten Nationen aufgenommen21. Artikel 5, Absatz 1 Satz 1 des

Grundgesetzes übernimmt dieses Grundrecht, er lautet:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten22.

Entscheidend für den hier diskutierten Kontext – den Zugang behinderter Menschen

zu Information- ist der 2. Halbsatz, 1. Satz des Absatzes 1. Das Recht, sich aus

allgemein zugänglichen Quellen zu informieren, steht allen Menschen zu. In Kapitel

2.1 wurde geschildert, welche (häufig technischen) Barrieren behinderte Menschen

daran hindern, das Grundrecht auf Informationsfreiheit auszuüben. In Kapitel 2.2.1

soll gezeigt werden, welche weiteren Vorschriften die Bundesrepublik verpflichten,

Behinderten die Partizipation an diesem Grundrecht zu ermöglichen. Kapitel 2.2. 2

erörtert Grundlagen der technischen Umsetzung.

2.2.1 Die rechtliche Situation Behinderter in Deutschland

Für die Gleichstellung der Behinderten in Deutschland existieren eine Vielfalt von

gesetzlichen Bestimmungen. Grundlage aller Vorschriften ist der Satz 2 des Art. 3

(III) Grundgesetz, der 1994 eingefügt wurde. Dort heißt es: „Niemand darf wegen

seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Für den Bund ergibt sich daraus die Ver-

pflichtung, auf die Beseitigung von Benachteiligungen hinzuwirken. Das

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) regelt die gesellschaftliche Teilhabe von behinderten

Menschen und trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Es definiert den Begriff „Behinderung“

sowie die darunter zu verstehenden Gruppen. Des weiteren leitet das SGB IX einen

Paradigmenwechsel ein. In Abkehr von einem „Fürsorgeprinzip“ wird behinderten

21 Vgl. http://wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte#Artikel_19. 22 Hier zitiert nach http://www.bundesregierung.de/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm. Kursive Hervorhebung von mir.

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Bürgern ein partizipatorischer Mitsprachestatus zuerkannt23. Damit setzt das SGB IX

Vorgaben der EU um. Zusätzlich hat die Bundesregierung am 22. März 2002 das

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verabschiedet. Das BGG bildet mit der

Verordnung zur Schaffung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik (BITV) die

Grundlage zur Gestaltung von Internetauftritten der öffentlichen Hand.

Das BGG ist aus zweierlei Gründen auf den Bund und ihm nachgeordnete Behörden

beschränkt (§ 7 BGG). Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt privatwirtschaftlichen

Unternehmen Vertragsfreiräume. In der Bundesrepublik ist daher die Einführung

eines zivilen Antidiskriminierungsgesetzes heftig umstritten, während z.B.

Großbritannien mit dem Disability Discrimination Act auch die Privatwirtschaft in die

Pflicht nimmt24. Des Weiteren kann der Bund nur indirekt auf die Länder und

Kommunen einwirken, da ihnen im Grundgesetz Autonomie eingeräumt wird. Die

Gesetzeslage in den Bundesländern ist folglich unterschiedlich25. Entscheidend für

das Rechtsverständnis von Barrierefreiheit und Behinderung sind folgende

Vorschriften des BGG, die wegen ihrer hohen Relevanz hier wörtlich wiedergegeben

werden.

„„§§ 33 BBeehhiinnddeerruunngg MMeennsscchheenn ssiinndd bbeehhiinnddeerrtt,, wweennnn iihhrree kköörrppeerrlliicchhee FFuunnkkttiioonn,, ggeeiissttiiggee FFäähhiiggkkeeiitt ooddeerr sseeeelliisscchhee GGeessuunnddhheeiitt mmiitt hhoohheerr WWaahhrrsscchheeiinnlliicchhkkeeiitt lläännggeerr aallss sseecchhss MMoonnaattee vvoonn ddeemm ffüürr ddaass LLeebbeennssaalltteerr ttyyppiisscchheenn ZZuussttaanndd aabbwweeiicchheenn uunndd ddaahheerr iihhrree TTeeiillhhaabbee aamm LLeebbeenn iinn ddeerr GGeesseellllsscchhaafftt bbeeeeiinnttrrääcchhttiiggtt iisstt..““

Diese Definition wurde aus dem SGB IX (§ 2 I) übernommen und ist nicht unum-

stritten, da sie zwar eine Partizipation Behinderter vorsieht, aber einen defizit-

orientierten Ansatz vertritt (Behinderung als Abweichung von einer Norm). Drewes

(2004) und Kuhlen (2004c) weisen darauf hin, dass Behinderung auch als spezi-

fische Ausprägung der Wirklichkeit determiniert werden kann. Kennzeichnend für die

deutsche Gesetzgebung ist dagegen die Auffassung, dass behinderte Menschen

defizitär sind, der „Nachteilsausgleich“. Steht im Fokus.

Das BGG definiert auch den Begriff der Barrierefreiheit:

23Zur Umsetzung der Rechtsnormen http://www.behindertenbeauftragter.de oder http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/221. 24 Vgl Website „Web Access Centre“ des Royal National institute for the Blind, http://www.rnib.org.uk/xpedio/groups/public/documents/PublicWebsite/public_caseforaccessibility.hcs25 Vgl. tabellarische Übersicht „Landesgesetze“ in Handbuch barrierefreies E-Government (2005: 24)

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„§ 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchs-gegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informations-quellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Diese Legaldefinition nennt den gesamten gestalteten Lebensbereich als Gegens-

tand, Informationssysteme als (virtuelle) Räume, die von Menschen geschaffen wur-

den, sind daher Teil des Begriffes „Barrierefreiheit“. Ein wichtiger Aspekt ist, dass

diese Bereiche „ohne besondere Erschwernis“ nutzbar sein müssen, in der „allge-

mein üblichen Weise“ und eigenständig. Hinsichtlich der Gestaltung von Internetauf-

tritten hat dies die Forderung nach einem „Universal Design“ oder einem Zugang für

alle zur Konsequenz. Zum genauen Verständnis von Barrierefreiheit im Kontext der

Informationstechnik siehe unten.

„§ 11 Barrierefreie Informationstechnik Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlas-senden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätz-lich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten 1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen, 2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung, 3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen. (2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internet-seiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dar-gestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den techni-schen Standards nach Absatz 1 gestalten.“

Paragraf 11 enthält die Vorschrift, die zum Erlass der BITV geführt hat (Abs. 1, Satz

2). Entscheidend ist darüber hinaus die in Abs. 2 bekundete Aufgabe, über den

eigenen Wirkungsradius hinaus auf die Träger gewerbsmäßiger Angebote in der

Informationstechnik hinzuwirken. Um der Aufgabe nachzukommen, wurde in § 5 BGG

die Möglichkeit der Zielvereinbarung eingefügt. Anerkannte Behindertenverbände

können mit kommerziellen Unternehmen für ihren jeweiligen sachlichen und räum-

lichen Geltungsbereich Vereinbarungen treffen. Zur Rechtswirksamkeit solcher

Vereinbarungen können Termine gesetzt und Vertragsstrafen für den Fall von

Verstößen verabredet werden26. Für die Träger öffentlicher Gewalt, die in § 7 BGG

26 Eine Musterzielvereinbarung wurde vom Projekt BIK (Barrierefreies Informieren und Kommu-nizieren) entworfen und ist seit dem 4. Mai 2005 abrufbar:

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14

im Einzelnen spezifiziert werden, besteht die Verpflichtung, Internetinformationen

barrierefrei zu gestalten. Behinderte haben sowohl als Individuen als auch in der

Prozessstandschaft (anerkannte Verbände) das Recht auf Feststellungsklage.

2.2.2 Die BITV als Normvorschrift

Die Bundesregierung hat sich in § 11 Abs. 1 Satz 2 BGG zum Erlass einer Verord-

nung verpflichtet, die eine technische Umsetzung von Standards zur Herstellung der

Barrierefreiheit regelt. Die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informations-

technik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie Informations-

technik-Verordnung BITV) wurde im Juli 2002 vom Bundesministerium des Innern

erlassen. Wie bei der Entstehung des BGG waren die Vertreter einzelner Behinder-

tenorganisationen beteiligt (siehe Drewes 2004). Insbesondere die Blindenverbände

waren aktiv, so dass in der Begründung zu § 11 des BGG fast ausschließlich von

blinden und sehbehinderten Personen die Rede ist – ein „Manko, das die BITV

teilweise ausgleicht“ (Drewes 2004: Abs. 26)27. Vereinzelt wurde die Kritik geäußert,

„andere Behinderungsarten“ würden „ausgegrenzt“ (Bittner in: „Barrierefreiheit-

Internet auf Krankenschein?“28). Tatsächlich hat das starke Engagement der

Sehbehinderten dazu geführt, dass Barrierefreiheit auch unter Informatikern mit

„Textversionen für Blinde“ gleich gesetzt wird29. Auch in der BITV nehmen Alternativ-

texte für Grafiken und andere Wahrnehmbarkeitskriterien für Nutzer von „Blinden-

techniken“ einen hohen Stellenwert ein.

Die BITV entstand auf der Grundlage internationaler Standards der W3C-Unter-

gruppe WAI (Web Accessibility Initiative), sie übernimmt die Web Content

Accessibility Guidelines 1.0 großenteils und ist daher technisch teilweise veraltet.

Derzeit ist eine neue Auflage der WCAG (Version 2.0) in Bearbeitung. Die BITV

sieht in § 5 eine regelmäßige Überprüfung der Richtlinien vor, so dass ihre Aktua-

lisierung absehbar ist. Sie richtet sich sachlich nur an die Anbieter von Internet-

http://www.wob11.de/publikationen/zielvereinbarung.html^. Das BMGS hält Informationen zu Zielvereinbarungen und eine Datenbank anerkannter Verbände bereit. http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/datenbanken/index.php27 Die Behindertenverbände haben im März 2005 eine Pressemitteilung veröffentlicht, um der Kritik entgegen zu treten. Siehe Gemeinsame Presseerklärung der BAG. 28 Veröffentlicht in „Onlinejournalismus“ im Januar 2005. http://www.onlinejournalismus.de/praxis/barrierefreiheit.php29 Die Artikel der PC-Fachzeitschrift c’t aus dem Heise-Verlag widmen sich ebenfalls der Zielgruppe der Sehgeschädigten. Siehe Literaturverzeichnis.

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15

auftritten selbst, während die WAI auch Richtlinien für die Erstellung von Autoren-

tools oder User Agents erstellt hat und somit z.B. die Hersteller von Browsern und

Autorentools anleitet, diese auf Barrierefreiheit zu prüfen30.

Während die 66 Bestimmungen der Web Content Accessibility Guidelines in insge-

samt drei Prioritätsstufen eingeteilt werden, kennt die BITV nur die Prioritäten I und

II. Die in den WCAG vorgesehenen ersten beiden Prioritäten entsprechen dabei der

Priorität I, während die 3. Prioritätsstufe als Priorität II in die BITV integriert wurde31.

Bedingungen der Priorität I sind dabei für die genannten Anbieter ohne Einschrän-

kung zu erfüllen, Kategorien der Stufe II müssen für zentrale Elemente (wie die Navi-

gation) erfüllt werden. Insgesamt 14 Richtlinien gliedern sich in 54 Teilbedingungen.

Die zentralen Anforderungen der BITV sollen im nachstehenden Kapitel an Praxis-

beispielen näher gebracht werden.

Ein weiterer internationaler Bezugspunkt der BITV sind die vom Aktionsplan der EU,

e-Europe 2002, entwickelten Standards. Eine Fortsetzung der EU-Aktionsplanung

zur Information Society ist e-Europe 200532. Die EU dringt auf die Umsetzung der

WAI-Standards und publiziert Leitfäden zur Sprachgestaltung von Internetseiten33.

Sie integriert die Accessibility in den größeren Rahmen der Gebrauchstauglichkeit 34

und versucht, übergreifende Konzepte zur Nutzungsoptimierung zu entwickeln. Im

Rahmen der e-Europe sind nationale Kompetenzzentren entstanden, die technische

Forschung, Entwicklung und Beratung betreiben35.

Ein bedeutsames Datum für die Umsetzung der Barrierefreiheit für Informationen

des Bundes sowie anhängiger Behörden ist der 31.12.2005. Paragraf 4 der BITV

nennt diese Frist für die Zugänglichkeit aller neu zu gestaltenden sowie auch der be-

stehenden Internetangebote.

30 http://www.w3.org/WAI/UA/31 vgl. Duncker/Jüptner, a.a.O., S. 6 f. 32 http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2005/index_en.htm33 Auch das European Disability Forum des Europarates bezieht die Barrierefreie Informationstechnik in seinen Aktionsplan ein und beruft sich zur Umsetzung auf die WAI-Vorgaben. 34 Mehr dazu in Kapitel 3.3 dieser Arbeit 35 ‚Die Kompetenzzentren sind organisiert in EdeAN (European Design for All Network). Die deutsche Sektion findet sich unter http://www.edean.universelles-design.de . Beteiligt sind der Arbeitsbereich Universelles Design des Forschungsinstituts Technologie-Behindertenhilfe (FTB) und das Kompe-tenzzentrum BIKA des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informations- und Kommunikationstechnik (FIT).

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3 Barrierefreies Webdesign in der Praxis

Die WAI hat vier Grundprinzipien des barrierefreien Webdesign erarbeitet: Wahr-

nehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technologische Robustheit. Diese

vier Maxime liegen allen Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign zu Grunde.

Alle Elemente eines Internetauftritts müssen für alle Nutzer erkennbar, bedienbar

und plausibel gestaltet sein. Der vierte Aspekt betrifft die Tatsache, dass die drei

ersten Bedingungen unabhängig von verwendeten Technologien und Geräten erfüllt

werden müssen („graceful design“). Dazu ist es erforderlich, anerkannte Standard-

spezifikationen wie HTML 4.01 oder XML 1.0 in der jeweils aktuellen Version anzu-

wenden. Inhalt und Layout von Websites werden strikt von einander getrennt. Der

HTML-Code dient der reinen Inhaltsbeschreibung und Strukturierung (Auszeichnung)

von Seiten, während deren optische Darstellung mittels CSS (Cascading Style

Sheets) erfolgen soll. Es zeigt sich an dieser Trennung, dass es einfacher ist, einen

komplett neuen Webauftritt barrierefrei zu gestalten, als ein bestehendes Angebot zu

„entrümpeln“, wie Pidun (2004) ausführt. Mit der Auslagerung von Layout-Strukturen

wird Nutzern die Möglichkeit gegeben, die Anzeige von Inhalten selbst zu bestim-

men. Die Verwendung aktueller Standards bewirkt, dass Webdesigner die gültigen

Erkenntnisse zur Nutzung von Internetangeboten berücksichtigen. So sehen

geltende Standards vor, dass Grafiken mit Alternativtexten zu hinterlegen sind, die

Sehbehinderten eine Beschreibung der Darstellung liefern (entspricht Anforderung 1

BITV). Veraltete HTML-Tags zur absoluten Festlegung von Schriftart sind zugunsten

von Cascading Style Sheets zu vermeiden. Die Verwendung öffentlich dokumen-

tierter Standards wie HTML ist Voraussetzung für die Zugänglichkeit eines Weban-

gebots für Nutzer von assistiven Technologien, da Brückensoftware auf Quelltexte

zugreift. Die Verwendung von nicht öffentlich zugänglichen Formaten birgt die

Gefahr, dass diese für einzelne Nutzer verborgen bleiben, wie die Problematik von

PDF-Formaten für Volltexte verdeutlicht(vgl. hierzu auch Kap.3.5)36.

Ein wichtiger Aspekt, der von Vlachogiannis et al. (2005) und Blanz (2004) thema-

tisiert wird, betrifft Autorentools bzw. Content Management Systeme. Üblicherweise

werden zur Gestaltung von Internetseiten Programme verwendet, die die Web-

36 Ein ausführlicher Diskurs zur Erstellung von zugänglichen PDF-Dateien findet sich in Hellbusch (2005: 246 ff.). Problematisch bleibt, dass ein PDF-Dokument nicht urheberrechtlich geschützt wer-den kann, wenn es von Screenreadern lesbar sein soll.

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designer mittels fertiger Elemente unterstützen. Webredakteure verwenden Content

Management Systeme zur inhaltlichen Gestaltung. Die BITV sieht (im Gegensatz zu

Richtlinien wie den vom W3C entwickelten Authoring Tool Accessibility Guidelines37)

nicht vor, dass Autorensysteme die Barrierefreiheit einbeziehen sollten.

Vlachogiannis et al. (2005) führen aus, dass Autorentools Hinweise zur barrierefreien

Gestaltung geben können, indem sie beim Laden von Grafiken Alternativtexte

verlangen, nur gültigen HTML-Code zulassen oder die Systeme für Webdesigner mit

Behinderung als solche zugänglich sind. Tatsächlich scheinen sich viele Web-

designer nicht über Barrieren bewusst zu sein, die durch Java Scripts, Pop Ups oder

nicht skalierbare Frames und Schriften entstehen, da sie sich fertiger Autorentools

bedienen. Die BITV offenbart hier eine Schwachstelle.

Im folgenden Kapitel werden Prüfverfahren (Testwerkzeuge und Nutzerstudien)

erörtert. Die aktuelle Debatte um ein „Gütesiegel“ oder Zertifikat als Qualitätsmerkmal

wird in Kapitel 3.2 diskutiert. Barrierefreies Webdesign weist eine große Schnitt-

menge mit der Usability auf (vgl. Kap. .3.3). Kapitel 3.4 soll die Relevanz des

Themas für Bibliotheken und Fachinformationssysteme verdeutlichen. In Kapitel 3.5

werden an zwei Praxisbeispielen konkrete Probleme aufgezeigt.

3.1 Prüfverfahren und Nutzerstudien

Wie ausgeführt wurde, bestehen die Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign

sowohl aus solchen Kriterien, die sich mittels technischer Bestimmungen prüfen las-

sen, als auch aus weichen Kriterien. Für die Verwendung von validem HTML-Code

und andere messbare Anforderungen an das Design von Internetseiten wurden eine

Reihe von Tools entwickelt, die Websites automatisch oder halbautomatisch über-

prüfen38. Neben solchen technischen Werkzeugen erweisen sich zusätzliche Tests

durch Nutzer als zwingend erforderlich, da Webdesigner die realen Surfgewohn-

heiten und Hürden der Nutzer oft nicht kennen. Da die Grundvoraussetzung von

barrierefreiem Design in der Anwendung von validem Code begründet ist, ist ein

erster Schritt die Validierung des Quelltextes eines Internetangebotes durch ein

(halb) automatisches Prüfwerkzeug. Hier bietet die WAI selbst einen Validator an,

37 Siehe http://www.w3.org/TR/WAI-AUTOOLS/

Page 19: Barrierefreier Zugang zu Information Realisierbarkeit und ... · Aspekte eines „behindertenfreundlichen Internet“ zu erörtern. Der Begriff der Barrierefreiheit wird im Kontext

der kostenlos eine Prüfung vornimmt39. Webdesignern ist es anschließend möglich,

ein „Prüflogo“ auf ihrer Website aufzuführen:

Abbildung 1; Logo HTML-Validator

Ähnliche Validatoren und „Prüfsiegel“ existieren für die Verwendung von Style

Sheets (CSS Validator). Darüber hinaus bestehen kommerzielle Angebote von

automatischen oder manuellen Prüfungen nach unterschiedlichen Richtlinien (WCAG

1.0, US Section 508, BITV) . Die Prüfverfahren sind unterschiedlich aussagekräftig

und verleiten mitunter zu trügerischer Sicherheit40. Dies liegt auch daran, dass sich

mit „Barrierechecks“ offenbar viel Geld verdienen lässt. Andererseits lassen sich

nicht alle Barrieren mittels technischer Tools ermitteln. Bedienbarkeit oder Verständ-

lichkeit werden von unterschiedlichen Nutzergruppen sehr heterogen bewertet.

Parkinson (2003) stellt fest, dass teilweise erhebliche Divergenzen zwischen den

Ergebnissen von Prüftools und von Nutzerstudien bestehen. Er zitiert eine Studie,

wonach Nutzer Webseiten als schwerer zugänglich einstuften, nachdem diese mittels

Prüfwerkzeugen korrigiert worden waren.

Trotz aller Anstrengungen ist es bisher nicht gelungen, einheitliche und allseits aner-

kannte Prüfverfahren zu schaffen. Das vom BMGS geförderte Projekt BIK hat einen

BITV-Kurztest entwickelt, der aus manuellen und automatischen Verfahren besteht.

Der BITV-Kurztest bildet die Grundlage für die von BIK durchgeführten Benchmarks.

Er ist jedoch nicht unumstritten, da er sich stark auf die technischen Seiten der BITV

konzentriert und Aspekte wie die sprachliche Gestaltung wenig einbezogen werden.

39 http://validator.w3.org/

18

40 Sinnvoll sind Plug-Ins wie die Web Accessibility Tool Bar, die die Ansicht einer Website unter verschiedensten Nutzungsbedingungen erlauben. Download des Tools (deutsch): http://www.webforall.info/html/deutsch/aistoolbar.php

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Das Testverfahren besteht aus (teilweise subjektiven) Bewertungssystemen nach

Punkten, wobei ein Test nur von ausgewiesenen Experten durchgeführt werden

kann. Kritiker meinen, der BIK-Test sei zu stark an Sehbehinderten orientiert

(tatsächlich ist BIK ein Projekt der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe). Es ist

daher fraglich, ob der BITV-Kurztest von BIK ein konsensfähiges Instrument

(beispielsweise für ein DIN-Zertifikat) darstellt. Derzeit ist er dennoch ein

vergleichsweise anerkanntes Verfahren. Entscheidend ist auch die Bereitschaft von

BIK, die eigenen Bewertungskriterien zu aktualisieren.

3.2 Zur Zertifizierung von Barrierefreiheit

Die Fülle an Prüfverfahren, Logos zur „Validierung“ und auch das zunehmende Be-

dürfnis von Anbietern, ihre Websites als „barrierefrei“ zu kennzeichnen, führen zur

Suche nach einem allgemein gültigen Kennzeichen von Websites. Auf europäischer

Ebene ist die EAM zu nennen, die European Accessibility Mark- Initiative. Diese

erarbeitet methodologische und technische Grundlagen für ein Testwerkzeug (WAB,

Web Accessibility Benchmark). Beteiligt sind wissenschaftliche Forschungsinstitute

aus verschiedenen Ländern der EU41.

Anfang 2005 ist parallel auch in Deutschland die Debatte aufgekommen, ob ein

anerkanntes „Gütesiegel“ für Barrierefreiheit sinnvoll ist. Auslöser war die Presse-

mitteilung des ABI-Projektes, in Kooperation mit der DINCERTCO GmbH eine DIN-

Norm für Barrierefreiheit zu entwickeln. In teilautomatisierten Verfahren sollen Web-

sites auf ihre Zugänglichkeit getestet werden, wobei bei regelmäßiger Überwachung

hohe Gebühren anfallen. Anbietern soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Web-

sites mit einem Logo der DIN zu versehen. Die Homepage der DINCERTCO zeigt ein

„Etikett“, das – je nach „Zugänglichkeitsstufe“ - mit bis zu drei Sternen versehen wer-

den kann42. Das Gütesiegel basiert auf der DIN 18024 (Barrierefreies Bauen und

Wohnen). Rasch entstand eine an zwei Fronten stark emotionalisierte Auseinander-

setzung43. Während Befürworter in einem Zertifikat die Chance sehen, in einem Ge-

41 vgl. http://www.support-eam.org/supporteam/default, Homepage der EAM, und http://www.wabcluster.org/. Die WAB ist ein Projekt zur Schaffung einer EU-weiten Evaluations-methode für die Barrierefreiheit von Websites. 42 vgl. http://www.din-certco.de/sixcms/detail.php?id=16419. 43 Der Webauftritt „Einfach für Alle“ der Aktion Mensch hat ein Forum zur Diskussion um ein Zertifikat eingerichtet, http://www.einfach-fuer-alle.de/forum/list.php?2

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flecht von Testverfahren, Begriffsverwendungen und Ansprüchen Transparenz zu

schaffen, behaupten Gegner einer DIN-Vorschrift, diese sei ideologisch besetzt und

von wirtschaftlichen Interessen dominiert. So soll eine DIN-Vorschrift durch das von

BIK entworfene Verfahren des BITV-Kurztests zertifiziert werden44. Die Fronten „Pro“

und „Contra“ verlaufen entlang von Behindertenverbänden einerseits (deren Mehrheit

sich von einem Zertifikat die mit DIN-Normen verbundene Anerkennung erhoffen)

und der privaten Wirtschaft. Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass die BITV auf einem

veralteten Stand der Technik sei. Bittner (2005)45, Mitarbeiter des „Barrierekompass“,

führt mehrere Argumente gegen ein DIN-gestütztes Zertifikat an. So seien Anbieter

häufig nicht verantwortlich für die Barrieren auf ihren Internetseiten, da diese

beispielsweise über Content Management Systeme generiert würden. Während man

argumentieren kann, dass es eine Grundsatzaufgabe von Anbietern sein sollte, für

ihre Inhalte (unabhängig davon, wie sie erzeugt werden) verantwortlich zu sein,

wiegen Bittners weiteren Argumente, die Dynamik des Internet mit seinen ständig

wechselnden Inhalten lasse keine Zertifizierung zu bzw. ein DIN-Zertifikat im „Abon-

nement“ sei überteuert, deutlich schwerer. Ein weiteres Argument gegen ein Zerti-

fikat ergibt sich aus der BITV- die Anforderung 11.3 sieht vor, dass veraltete Tech-

nologien durch neue ersetzt werden sollen, wenn diese neueren Technologien bar-

riereärmer sind. Eine als barrierefrei zertifizierte Website würde demnach in dem

Augenblick ihre Validität einbüßen, in dem eine „barriereärmere“ Technik verfügbar

ist46. In einem Interview aus dem Frühjahr 2005 versucht Professor Bühler von der

Fraunhofer Gesellschaft, die Wogen zu glätten, indem er die Notwendigkeit eines

Konsens in der Barrierefreiheit verdeutlicht und feststellt, dass bei aller Kritik die

BITV die einzige Basis aller Bestrebungen ist47.

Weitere Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Zertifizierung durch eine DIN

stellen, sind: ist es sinnvoll, der Vielfalt an Logos (die den meisten Anwendern nichts

bedeuten) ein weiteres hinzuzufügen, und: weshalb wird hier ein Einzelweg

beschritten, da den Projektpartnern bekannt ist, dass auf europäischer Ebene an

Prüfverfahren und Normierungsmethoden gearbeitet wird? Das Gütesiegel der DIN

ist Verbrauchern zwar optisch bekannt, es fragt sich aber, ob diese es im virtuellen

44 http://www.onlinejournalismus.de/praxis/barrierefreiheit_zertifikate.php45 http://www.barrierekompass.de/weblog/index.php?itemid=20246 Handbuch Barrierefreies E-Government, S. 22. 47 http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,7156/ticket,g_a_s_t

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Raum des Internet tatsächlich einschätzen können. Hier besteht ein grundsätzlicher

Unterschied zum barrierefreien Bauen, wo Barrieren für jedermann offensichtlich

sind. Der Vorwurf, die beteiligten Institutionen wollten sich wirtschaftlich an einem

Zertifikat bereichern, scheint nicht völlig zu entkräften. Im Gegensatz zu ABI und

DINCERTCO hat die EAM eine Befragung unter Anwendern und Entscheidern

durchgeführt, um den realen Bedarf einschätzen zu können48.

3.3 Barrierefreiheit und Usability

Im Zusammenhang mit der Frage nach einem Zertifikat für die Validierung und

Kennzeichnung von Webseiten im Internet wird in Fachkreisen aktuell eine Annä-

herung an die Prinzipien der Usability gefordert. Die Gebrauchstauglichkeit als

Grundprinzip des nutzerorientierten Softwaredesign ist mit der ISO 9241-11 ein nor-

miertes Konzept zur Gestaltung von Informationsangeboten im Web.

Für die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 4 BGG einige Basisanforderungen an die

Gestaltung von Informationen, die der Usability entsprechen. So sind „gestaltete

Lebensbereiche“ barrierefrei, wenn sie in der allgemein üblichen Weise, ohne

besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Wie Hellbusch (2005:

29) ausführt, ist Barrierefreiheit demnach weit reichender als bloße Zugänglichkeit

und impliziert eine einfache Handhabung oder Gebrauchstauglichkeit, wie die deut-

sche Übersetzung des Terminus „usability“ lautet. Kriterien für die Usability bestim-

men das „Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Benutzer in einem

bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effi-

zient und zufrieden stellend zu erreichen“ (zit. nach Hellbusch 2005: 46). Neben

offenkundigen Parallelen, die sich aus der guten Verständlichkeit (Lesbarkeit) von

Webseiten und der übersichtlichen, leicht bedienbaren Navigation ergeben, finden

sich auch zufällige Schnittmengen von Usability und Barrierefreiheit. So weist die

DIN EN ISO 9241-11 aus, dass die Ladezeiten von Internettseiten eine gewisse

Dauer nicht überschreiten dürfen. Wenn dies auch kein explizites Kriterium für Barrie-

refreiheit ist, so ergeben sich aus der Auslagerung von Designstrukturen in Style

Sheets automatisch Ladezeitverkürzungen. Da die Usability als nutzeroptimierte

48 http://www.support-eam.org/supporteam/survey/surveyclosed.aspDie Online-Befragung wurde von Januar bis Februar 2005 durchgeführt, Ergebnisse wurden am 12. April veröffentlicht.

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Gestaltungsgrundlage mittlerweile bei Webdesignern anerkannt ist, ist es sinnvoll,

die Barrierefreiheit in ihren Kontext zu integrieren. Dies entspricht dem Prinzip des

„universal design“. Neben allen Gemeinsamkeiten sollen einige Divergenzen jedoch

nicht ausgeklammert werden. So ist es aus Sicht der Usability üblich, Farbcodie-

rungen zu verwenden. Die Verknüpfung von Farben und Inhalten kann sich für die

Barrierefreiheit als problematisch erweisen, wenn sie als ausschließliche Kennzeich-

nung verwendet wird. So weist das im folgenden Praxisbeispiel vorgestellte Portal

Vascoda die Verfügbarkeit von Dokumenten mittels einer „EZB-Ampel“ aus. Die

Farben rot, grün und gelb kennzeichnen den Lieferbarkeitsstatus von (elektro-

nischen) Dokumenten. Während dies aus der Perspektive der Usability ein schnelles,

eindeutiges Erkennungsmerkmal sein mag, da Nutzern die Metapher „Ampel“

geläufig ist, schreibt die BITV in Anforderung 2.1 (Priorität I) ausdrücklich vor, dass

Informationselemente auch ohne Farbe verständlich sein müssen. Hierdurch

ergeben sich Redundanzen. Informationen müssen im Zweifelsfall mehrfach, auf

unterschiedliche Weise, dargestellt werden. Während Farbcodes für die schnelle

Erkennbarkeit eingesetzt werden können, ist eine alternative (Text) Beschreibung

des gleichen Inhaltes für Sehbehinderte erforderlich. Redundanzen ergeben sich

auch aus Anforderung 1 der BITV, die sich auf alternative Formate für Grafiken oder

multimediale Elemente bezieht. Im Einzelfall ist es nicht möglich, die mehrfache

Darstellung und Beschreibung von Inhalten zu vermeiden. Längere Bildbeschrei-

bungen lassen sich zwar im Quelltext „verstecken“, so dass sie Nutzern von

Screenreadern zur Verfügung stehen, ohne die „übrigen Nutzer“ zu beeinträchtigen.

Allerdings muss bei Links darauf geachtet werden, dass diese aussagekräftige

Beschriftungen aufweisen. Die aus Content Management-Systemen vertrauten Links

mit Titeln wie „mehr“ oder „hier klicken“ sind für Nutzer von Screenreadern

unbrauchbar, da sie über sog. Linklisten navigieren49. Gerade diese kurzen Linktexte

gelten als nutzerfreundlich, da lange Linktexte eine Seite unübersichtlich werden

lassen. Die Linkbeschriftung ist daher eine heikle Angelegenheit, es muss ein „opti-

maler“ Mittelweg aus aussagekräftiger Textbeschreibung und Prägnanz gewählt

werden. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Usability und Barrierefreiheit

einander ergänzen und nicht ausschließen. Kompromisse sind integrativer Bestand-

teil eines nutzerorientierten Webdesign, und behinderte Nutzer sind als integrativer

49Eine Beschreibung darüber, wie Blinde im Internet navigieren, liefert u.a. Papst (a.a.O., 2005), s. auch User Report zu Vorlesesoftware (http://www.wertewerk.de/publikationen/user_report.html)

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Teil der Zielgruppe zu begreifen. Eine Möglichkeit, die sowohl aus Perspektive der

Usability als auch für die Barrierefreiheit sinnvoll scheint, ist das Anbieten von indivi-

duellen Nutzerprofilen50.

3.4 Barrierefreiheit und Informationswissenschaft

Die moderne Informationswissenschaft bringt für Menschen mit Behinderungen

besondere Herausforderungen mit sich. Wie in der Einleitung geschildert, eröffnen

sich durch das Internet neue Möglichkeiten der Teilhabe am öffentlichen Leben.

Gleichzeitig aber bedarf es bestimmter Voraussetzungen, damit die Potenziale

genutzt werden können. Es werden hier zwei ausgewählte Problemkreise

thematisiert: die zugängliche Gestaltung von Fachinformationen (Portale,

Dokumentlieferdienste) und die Gestaltung von elektronischen Katalogen zur

Recherche in Bibliotheksdatenbanken.

Menschen mit Behinderungen können aus online verfügbaren Angeboten von

Bibliotheken einen großen Nutzen ziehen. So ist es Sehbehinderten möglich, sich

Texte mittels Braillezeile oder Sprachausgabe zu erschließen, Körperbehinderte

müssen keine langen Wege auf sich nehmen. Die in jüngerer Zeit entstandenen

Dokumentlieferdienste eröffnen neue Perspektiven der eigenständigen Recherche

und des wissenschaftlichen Arbeitens. Hierzu ist es erforderlich, dass die Angebote

einen Mindeststandard an Barrierefreiheit erfüllen. Dies würde hinsichtlich der disku-

tierten Grundprinzipien bedeuten, dass die Dienstleistungen wahrnehmbar, verständ-

lich, und bedienbar sein sollten. Die Anforderungen an das Design der Internet-

angebote erstrecken sich demnach auf die Darstellung und den Inhalt, wobei

besonders die Human-Computer-Schnittstellen zugänglich programmiert werden

müssen. Als problematisch erweist sich, dass Formulare im Internet häufig mittels

Java Script gestaltet werden, das für die Nutzer von älteren Screenreadern unzu-

gänglich ist. Des weiteren stellen die bei Volltexten gängigen Portable Document

Formate (PDF) ein Problem dar, weshalb für die elektronische Verfügbarkeit von

Volltexten eine Alternative gewährleistet werden sollte (hier eignen sich Rich Text

oder HTML als öffentlich dokumentierte Formate).

50 Nutzerprofile für behinderte Internetsurfer wurden in einem Projekt der Fraunhofer Gesellschaft erarbeitet, dazu http://i2bn.server.de.

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Die Zugänglichkeit von Online-Katalogen stellt ein weiteres Handlungsfeld für das

Informationswesen dar. So bieten viele wissenschaftliche Bibliotheken die Möglich-

keit, Literatur über das Web in Datenbanken zu recherchieren und zu bestellen. Ob-

gleich aus der BITV nicht eindeutig hervor geht, ob sich die Vorschriften über den

Internetauftritt hinaus auch auf angeschlossene Datenbanken erstrecken, erscheint

es sinnvoll, wenn dem Gesamtkonzept der Barrierefreiheit auch bei den elektro-

nischen Katalogen entsprochen wird. Jedwabski (2005) sieht hier ein Handlungsfeld

für Bibliothekarinnen, die im Sinne ihrer Klientel auf die Hersteller der Kataloge ein-

wirken sollten. In Mailinglisten wie INET-Bib können praktische Aspekte der Umset-

zung diskutiert werden. Ein Problem für die Informationswissenschaft ergibt sich aus

der aktuellen Tendenz, Portale zu entwickeln. Portale bergen im Hinblick auf die

Barrierefreiheit besondere Schwierigkeiten. Hier finden sich Überschneidungen mit

den Anforderungen der Usability. Komplexe Internetangebote führen unweigerlich

dazu, dass die Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit für behinderte und ältere Men-

schen eingeschränkt sind. Am Beispiel von konkreten praktischen Projekten sollen

im folgenden Kapitel unterschiedliche Probleme und mögliche Lösungen andiskutiert

werden.

3.5 Zwei Praxisbeispiele: Vascoda und der Deutsche Bildungsserver

Das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) ist als

Stiftung öffentlichen Rechts im Jahr 2005 verpflichtet, seine Informationsangebote im

Hinblick auf ihre Zugänglichkeit zu prüfen und zu modifizieren. Aktuell sind beson-

ders zwei Produkte betroffen. Der Deutsche Bildungsserver, ein Webverzeichnis von

Quellen zum Bereich Bildung, wird im Rahmen eines Re-Designs neu gestaltet. Bei

Vascoda handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von Bibliotheken und Infor-

mationszentren mit dem Ziel, einen fächerübergreifenden Zugang zu (gebühren-

pflichtigen) Volltexten zu schaffen. Der Bildungsserver (http://www.bildungsserver.de)

ist mit seiner Geschäftsstelle am DIPF angesiedelt. Im Rahmen von

http://www.vascoda.de ist das DIPF als Projektpartner in der Qualitätssicherung

spezifisch mit der Barrierefreiheit befasst. In beiden Fällen handelt es sich um Ange-

bote, die von öffentlicher Hand finanziert werden (BMBF, DFG) und somit der BITV

unterliegen. Da die Angebote bereits bestehen, ist es nicht möglich, die Barriere-

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freiheit im Entwicklungsstadium zu berücksichtigen51. In der folgenden Gegenüber-

stellung soll aufgezeigt werden, welche Probleme sich für die Umsetzung von

Zugänglichkeitskriterien ergeben. Es handelt sich um komplexe Angebote, die derzeit

(Sommer 2005) unterschiedliche Barrieren aufweisen.

Informationsangebot Problem für die Barrierefreiheit, Lösungs-

vorschlag

Deutscher Bildungsserver

http://www.bildungsserver.de

Komplexität der Seiten (über 200 Links)

Schaffung von Navigationsblöcken,

Reduzierung der Links, thematische

Strukturierung

Tabellen mit hohen Ladezeiten

Style Sheets

Vascoda

http://www.vascoda.de

Schriften teilweise nicht skalierbar (Seite

ursprünglich optimiert auf Auflösung von

1024x768)

Stylee Sheets

Frames nicht skalierbar

Mit Rollbalken versehen, bis eine

Lösung ohne Frames möglich ist,

Frames eindeutig beschriften

Java Script-Formulare

Style Sheets, öffentlich dokumen-

tiertes Formularformat

Tabelle 1: Probleme der Barrierefreiheit beim Bildungsserver und Vascoda

Die Tabelle zeigt den Stand vom Juni 2005, als Vascoda gegen die Wahrnehmbar-

keitsprinzipien verstieß.

Schwierigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit ergeben sich aus

pragmatischen, aber auch aus rechtlichen Aspekten. So ist bei „Vascoda“, einem

Portal, dem zahlreiche Bibliotheken angegliedert sind, unklar, ob für alle ange- 51 Da es wesentlich kostengünstiger und einfacher ist, ein Internetangebot von vornherein barrierefrei zu gestalten, wäre die Überlegung sinnvoll, das Kriterium „Barrierefreiheit“ künftig in Pflichtenhefte aufzunehmen.

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schlossenen Institute die BITV anzuwenden ist, da einige in Trägerschaft einzelner

Bundesländer sind. Im Juni 2005 wurden erste Optimierungen in Vascoda vorge-

nommen. Die Schriftgröße war noch im Frühjahr 2005 auf einen absoluten (sehr

kleinen) Schriftgrad festgelegt. Seit einer Testempfehlung durch das DIPF lassen

sich die Schriften auf der Startseite beliebig vergrößern. Auf nachfolgenden Seiten

sowie der Navigationsleiste wurde noch keine Skalierbarkeit umgesetzt. Im Sinne

einer besseren Nutzbarkeit wäre es sinnvoll, deutlicher zu kennzeichnen, wann sich

die Nutzerin innerhalb des Portals selbst bewegt, und wann es über eine Treffer-

anzeige verlassen wird. Wie Nordbrock et.al. (2003) berichten, haben ältere

Menschen Schwierigkeiten mit der Orientierung in Portalen. Auch die Dokumente

selbst sind nicht barrierefrei zugänglich. Angezeigte Dokumente sind nur im PDF-

Format vorhanden und es wäre schwierig, alternativ in einem öffentlich dokumen-

tierten Format zu liefern.

Für den Deutschen Bildungsserver wurde im August 2005 ein Entwurf entwickelt,

der auf (X)HTML 1.0 und CSS basiert. Eine erste Prüfung ergab, dass die

Linkinformationen als unstrukturierte Listen vorliegen. Durch den Einsatz von

"Textankern" soll hier nachgebessert werden, um Nutzern von Screenreadern die

Möglichkeit zum Ansteuern von Navigationsblöcken zu gewähren. Ein

überraschender Effekt der Vorgaben durch die BITV war, dass die Webdesigner

sehr lange Alternativtexte für grafisch gestaltete Elemente implementiert hatten. Das

wiederholte Auslesen der Grafikbeschreibung ("Ein grauer Pfeil, der auf einen Link

zeigt") ist angesichts der Fülle von Informationen, die der Screenreader dem Nutzer

auf den vollen Seiten ohnehin vermittelt, störend. Die grafische Darstellung (Pfeil)

transportiert keinerlei Information und sie wäre verzichtbar. Dies würde aber einen

Verstoß gegen die Anforderung 1 der BITV bedeuten, so dass nach einem

"Mittelweg" gesucht werden muss. Das Beispiel verdeutlicht die Relevanz von

Nutzerbefragungen: die Webdesigner können Sinn und Nutzen eines Alternativtextes

nur einschätzen, wenn sie dazu eine Rückmeldung der Anwender erhalten, für die

der Text bestimmt ist. Aus der Komplexität des Internetauftritts ergibt sich eine

Vielzahl Probleme, die hier nur angerissen werden können.

Hinsichtlich des Webangebotes Vascoda wurde erörtert, ob anstelle eines neuen

Designs eine „alternative Textversion“ entwickelt werden soll. Diese ist in der BITV

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nicht vorgesehen und widerspricht dem Ansatz, ein universelles Design zu schaffen,

das von allen genutzt werden kann (vgl. Anforderung 11, Bedingung 3, wonach

„Zweitversionen“ nur im äußersten Notfall zuzulassen sind52. Befürworter

argumentieren, dass eine Textversion bis zum 31.12.2005 eine Möglichkeit wäre,

eine zugängliche Oberfläche anzubieten, da bei einem kompletten Re-Launch die

Einhaltung der Frist gefährdet ist. Eine „alternative Textversion“ scheint gerade bei

einem textbasierten Angebot kaum zu rechtfertigen, zumal sie nicht das Problem

lösen würde, dass die Dokumente im PDF-Format angeboten werden. Aktuell würde

eine Umstellung der Website „Vascoda“ von Frames auf Style Sheets einen hohen

Aufwand bedeuten. Da für das Frühjahr 2006 ein Re-Launch anvisiert ist,

beschränken sich die Gestaltungsarbeiten derzeit auf die Einhaltung von

Minimalstandards. Grundlage ist der BITV-Kurztest, begleitende Nutzerstudien sind

wegen ihres Aufwands nicht fristgerecht realisierbar. Die BITV-Testergebnisse

werden gemeinsam mit Informationen zu Prüftools und Rechtsgrundlagen im

Vascoda-Intranet dokumentiert.

4 Kosten und Qualitätssicherung

Im Sommer 2004 verkündete der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Presse-

mitteilung, das Landesgleichstellungsgesetz NRW und die Landes-BITV auf den

Prüfstand zu stellen. Die Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign seien

maßlos überzogen und würden die Kommunen finanziell schwer belasten. Es sei

davon auszugehen, dass die Kommunen bis zum Ablauf der Frist 2009 ihre E-

Government-Angebote erheblich reduzierten, um Klagen zu vermeiden. Die Argu-

mentation richtet sich gegen die in der NRW- Landesverordnung vorgeschriebene

Zukunftsfähigkeit von Webangeboten. Die Aussage löste in den Verbänden der

Behindertenselbsthilfe große Empörung aus, einzelne Vertreter warfen dem Städte-

bund vor, er wolle nichtbehinderte und behinderte Bürger gegen einander

ausspielen53. Ein Gegenargument der Behindertenselbsthilfe war, dass Kommunen

durch die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben ins Internet Personal reduzieren

52 Eine derzeit zulässige „Zweitversion“ ist bei elektronischen Signaturen denkbar, da es bisher noch keine barrierefreie Möglichkeit der Übermittlung von verschlüsselten Daten gibt (s. Handbuch barrie-refreies E-Government, S. 96 ff.) 53 Eine Zusammenfassung aller Standpunkte findet sich in der Sendung „Computer und Karriere“ des Deutschlandfunks vom 14. August 2004, Skript siehe http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/294343/

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und somit Kosten einsparen. Die Diskussion verdeutlicht ein akutes Problem,

nämlich die Frage, ob und wie sich Barrierefreiheit wirtschaftlich rechtfertigen lässt.

Aus der Literatur geht hervor, dass die Kosten für die Schaffung eines barrierefreien

Internetauftritts zu vernachlässigen sind, wenn die Barrierefreiheit in den Entwick-

lungsprozess eines Angebotes einbezogen wird. Zusatzkosten entstehen durch

Schulungen für Mitarbeiter und Testverfahren54. Ungleich schwieriger und aufwän-

diger ist es dagegen, bestehende Internetangebote zu „aktualisieren“, so dass sich

dies besonders dann lohnt, wenn ein Re-Launch geplant ist. Beispielhaft sind die

Zeitschrift „Stern“ und die Postbank, die beide ihre Webauftritte im Rahmen eines

Re-Designs auf CSS- Layouts umgestellt haben55. Beim „Stern“ war der Wechsel

von Tabellenlayouts zu CSS primär damit begründet, dass die Ladezeiten der Seiten

verkürzt werden sollten, damit Nutzer innerhalb der auf der Site verbrachten Zeit

mehr Seiten (und damit mehr Werbung) wahrnehmen können56. Die bessere

Zugänglichkeit für assistive Technologien stellt somit einen positiven Nebeneffekt

dar. Weiter ist positiv zu vermerken, dass die Seiten eine hohe Akzeptanz bei den

Nutzern fanden und das Vorurteil widerlegt werden konnte, barrierearme Sites seien

unattraktiv. Die Postbank hat mit der „Aktion Mensch“ eine Sozialpartnerschaft

geschlossen und die Barrierefreiheit ist Teil ihrer Werbepolitik57 . Für die Postbank

bedeutete das Re-Design im Dezember 2004 den Sieg im „BIENE“-Wettbewerb58.

Wichtige betriebswirtschaftliche Faktoren sind der Return on Investment (ROI) und

der Total Benefit of Ownership (TBO). Für den ROI ist entscheidend, wann sich die

Investition in ein barrierefreies Informationsangebot auszahlt. Hier sind wenige

konkrete Zahlen zu finden, der „Stern“ konnte jedoch seine Serverkapazitäten und

die damit verbundenen Kosten auf rund ein Drittel reduzieren.

54 Duncker und Jüptner (2004: 32) zitieren eine Umfrage unter Webdesignern, wonach die mit 40% größte Gruppe der Befragten die Mehrkosten eines von vornherein barrierefreien Auftritts auf 10% schätzt. 55 http://www.stern.de und http://www.postbank.de 56 Zu Gründen und Folgen des Re-Designs bei „Stern“ im Dezember 2002 http://www.barrierefreies-webdesign.de/knowhow/css-design/stern.php. 57 Weitere Motive der Postbank: verbesserte Nutzbarkeit für Mobiltelefone, siehe http://www.einfach-fuer-alle.de/award2005/experten/e-business/58 Der BIENE-Award wird seit 2003 für barrierefrei gestaltete Webseiten von der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen verliehen, siehe auch http://www.biene-award.de

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Ohlsen (2005) bezeichnet den Return on Investment als veraltetes Verfahren der

Ermittlung von Rentabilität, er plädiert für den Einsatz des „Total Benefit of

Ownership“ (TBO). Neben den harten Zahlen, die sich aus Kosten und Gewinn bzw.

Einsparungen ergeben, werden hier auch „weiche“ Faktoren einbezogen, beispielhaft

sind Imagegewinne und eine positive Presse. So liegt es derzeit im Trend, Produkte

über soziales Engagement zu vermarkten59.

Barrierefreiheit kann sich demnach in mehrfacher Hinsicht als Investition lohnen,

auch wenn die Rentabilität nicht kurzfristig messbar ist. Zunächst bedeutet die

Erhöhung der Zugänglichkeit von Webangeboten immer auch eine Maximierung der

Kundenschichten. Papst (2005) argumentiert, dass die Kaufkraft blinder Internet-

nutzer größer sei, als dies viele annehmen. Vor allem ältere Menschen stellen eine

kommerziell interessante Nutzerschicht dar. Die Zahl der „silver surfer“ steigt. Diese

sind nicht an das Medium Internet gewöhnt und erwarten einfach strukturierte, über-

sichtliche Webseiten. Studien belegen, dass eine hohe Zahl an Einkäufen im Internet

kurz vor dem Abschluss des Bestellvorgangs abgebrochen wird60. Einfach struktu-

rierte Formulare, die sich intuitiv bedienen lassen, nutzen allen Anwendern und

erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden eine Bestellung bis zum Ende durch-

führen.

Wie oben festgestellt wurde, sind neben den „kalkulierbaren Fakten“ auch langfristig

wirksame Faktoren bei der Frage der Wirtschaftlichkeit entscheidend. So sind aus

makroökonomischer Sicht Rehabilitation und Integration bedeutend. Behinderte

Menschen, die in der Medien- und Informationsbranche arbeiten, profitieren von

barrierefreien Internetpräsenzen. Das Geld, das sie verdienen, fließt seinerseits in

die Volkswirtschaft ein (und somit auch in Online-Käufe). Hier decken sich die

normativen Vorschriften des SGB IX (Rehabilitation) mit ökonomischen Fakten.

Auch aus technischer Sicht ist Barrierefreiheit längerfristig vorteilhaft. Der Traffic

steigt auf Internetseiten, die schnell geladen werden. Frames und Tabellenlayouts

verbrauchen nicht nur mehr Speicherkapazität und sind somit kostenintensiver, sie

59 aktuell im Sommer 2005: Werbekampagnen von Schokolade- und Müsliherstellern für Schulen in Afrika und Postbank und „Aktion Mensch“. 60 Teil 2 des „Leitfaden“ vom Wertewerk nennt eine Studie der FAZ aus dem Jahr 2004, wonach 40% aller Online-Käufe vorzeitig abgebrochen wurden. (Leitfaden Teil 2: Kosten und Schnelltest, S.6) Ohl-sen (2005) nennt bis zu 70% Kaufabbrüche (a.a.O., Folie 4).

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benötigen eine höhere Ladezeit. Es wurde bereits ausgeführt, dass dies für den

„Stern“ ein Motiv für die Umstellung auf CSS war. Wenn dies angesichts der immer

geringeren Kosten für Speicher aktuell kein großes Problem für die Nutzer von

stabilen, schnellen Leitungen darstellt, so ändern sich die Nutzungsgewohnheiten

des Internet. Man kann nicht davon ausgehen, dass Internetseiten ausschließlich

vom heimischen Schreibtisch über stabile Leitungen aufgesucht werden. Die Vielzahl

an Endgeräten (w-Lan, Mobiltelefone, PDA, Laptops ohne Maus) führt dazu, dass

Webseiten unabhängig von Browsern, Bildschirmauflösung oder Nutzerschnittstellen

angezeigt werden sollten. In diesem Sinn argumentieren Befürworter der

Barrierefreiheit, dass die Verwendung von W3C-konformem HTML und CSS zu einer

„Verschlankung“ sowie einer geräteunabhängigen Darstellung führt. Das „Universal

Design“ nutzt demnach nicht nur behinderten Surfern.

Zur Maximierung von Reichweiten trägt auch die Platzierung von Internetseiten in

Suchmaschinen bei. Der Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft 61 sowie an-

dere Vertreter mittelständischer Unternehmen raten zu einer barrierefreien Gestal-

tung von Webauftritten. Suchmaschinen nutzen ähnlich wie blinde Surfer, die mit

Screenreadern arbeiten, den Quelltext von Dokumenten (HTML-Strukturelemente

und Texte) zum Ranking. Frames und programmierte Objekte wie JavaScript sind für

Suchmaschinen nicht sichtbar und „verstecken“ Inhalte, wie Bornemann-Jeske

erläutert. Da Anwender Webseiten über Suchmaschinen recherchieren und sich an

den zuerst angezeigten Treffern orientieren, ist das Ranking für die Auffindbarkeit

und den Traffic einer Seite entscheidend. Für die nachhaltige Qualitätssicherung von

Internetauftritten ergeben sich aus einem barrierefreien Design ebenfalls Vorteile.

Eine Grundvoraussetzung für Barrierefreiheit ist die Verwendung von standard-

konformen, validen (X)HTML-Codes. Die saubere Programmierung führt dazu, dass

Quelltexte nachvollziehbar sind, sie können leicht auf Fehler oder Änderungen hin

überprüft werden. Moderne Browser sind zwar fehlertolerant, die korrekte Verwen-

dung der Markup-Sprachen vermindert aber Absturzrisiken, zusätzlich wird Browsern

die Interpretationszeit erspart62. Die Verwendung von HTML und CSS führt dazu,

61 Siehe dazu die IT-Kommission des BVDW Nord: “Suchmaschinenoptimierung: Google ist blind“. http://www.bvmw-nord-it.de/it-themen/it-geschaeftsprozesse/suchmaschinenoptimierung62 Duncker/Jüptner (2004: 51).

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dass Websites geräteunabhängig dargestellt werden63. Die Internetauftritte sind

insgesamt leichter zu pflegen und unabhängig vom einzelnen Webdesigner nachvoll-

ziehbar. Eine Migration oder ein Re-Launch einer Website werden erleichtert.

Hellbusch (2005: 294 ff.) stellt fest, dass Internetauftritte im Durchschnitt alle zwei

Jahre ein Re-Design erfahren. Für die Umstellung eines Webangebots auf Barriere-

freiheit nennt er den Wechsel eines Redaktionssystems (CMS) als günstigen Zeit-

punkt für die Umstellung, ebenso sind größere Änderungen von Inhalten geeignet, da

hier ohnehin der Code „angefasst“ wird. Die einmalige Umstellung auf HTML-und

CSS-Layouts rentiert sich bei künftigen Re-Launches, wenn lediglich die CSS aus-

getauscht werden müssen und die Gesamtstruktur erhalten bleiben kann.

Die hier genannten positiven Effekte dürfen jedoch nicht darüber hinweg täuschen,

dass Barrierefreiheit zumindest für Einsteiger zunächst mit einem hohen Aufwand an

Einarbeitung verbunden ist, zumal die meisten Autorentools bisher die Barriere-

freiheit nicht berücksichtigen. Die „Rentabilität“ tritt daher nicht kurzfristig ein, son-

dern folgt einem längerem Prozess. Daher ist es sinnvoll, Barrierefreiheit in ein

Gesamtkonzept zu integrieren und als Bestandteil des Qualitätsmanagements zu

begreifen. Bedürfnisse von Nutzern und Anbietern müssen im Hinblick auf ihre

technische Umsetzbarkeit geprüft und abgestimmt werden.

Nicht zuletzt lässt sich mit Barrierefreiheit auch Geld verdienen, wie die neu entstan-

dene Branche der Beraterfirmen und Testverfahren zeigt. Hersteller von Autoren-

systemen und Designfirmen werben mit Barrierefreiheit , darunter befinden sich aber

auch schwarze Schafe, die während der Frühphase um 2002 die Gelegenheit ge-

nutzt haben, Kommunen einen „barrierefreien Webauftritt“ zu verkaufen (siehe Blanz

2004)64. Die vom BMGS und anderen öffentlichen Stellen geförderten Projekte wie

BIK oder ABI bieten behinderten Menschen Arbeitsmöglichkeiten. Sie werden aus

Ausgleichsabgaben finanziert, wobei die strukturellen Verflechtungen der Projekte

unklar bleiben und ein Mangel an Transparenz zu Vorwürfen geführt hat, die Betei-

ligten verfolgten eigennützige Zwecke.

63 Zur Inkompatibilität von älteren Browsern mit CSS vgl. Hellbusch (2005). 64 Hein (a.a.O.) stellt anlässlich der CEBIT im März 2005 einige Content Management Systeme vor, die gezielt mit Barrierefreiheit werben, und zieht eine nüchterne Bilanz.

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Insgesamt lassen sich zur Wirtschaftlichkeit von Barrierefreiheit noch keine konkreten

Aussagen treffen. Seit Bestehen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gestaltet

sich die praktische Umsetzung langsam. Zog Scheer bereits nach einem Jahr BITV

2003 das Resumé, dass der „Fortschritt eine Schnecke“ sei, so lässt sich drei Jahre

nach Beschluss der BITV feststellen, dass immerhin das Thema in das öffentliche

Bewusstsein gerückt wurde. Die Internetauftritte von Bundesbehörden sind mittler-

weile gut nutzbar. Mitunter bekommt man allerdings den Eindruck, dass es sich bei

den ausgewiesenen „Experten“ zum Thema Barrierefreiheit trotz der vielen Initia-

tiven, Projekte und Beratungsangebote um einen sehr intimen Kreis handelt. Große

Bereiche des Internet (E-Commerce, E-Learning) zeigen sich von dem Thema noch

völlig unberührt.65 Es hat drei Jahre gedauert, bis im Mai 2005 die erste „Musterziel-

vereinbarung“ veröffentlicht wurde. In der Literatur werden immer wieder die selben

Beispiele zitiert („Stern“ und Postbank), und die Beteiligung an Wettbewerben wie

dem „BIENE“-Award ist bisher nicht überwältigend66. Gerade das Instrument der

Zielvereinbarung ist aus Sicht der Autorin dieser Arbeit geeignet, für einzelne Wir-

kungsbereiche mit Unternehmen zu kooperieren. Dabei stellt Worseck bereits 2002

fest, dass Zielvereinbarungen ein wirksames Mittel sind, von Unternehmen aber nur

dann eingegangen werden, wenn diese sich einen ökonomischen Vorteil ver-

sprechen67. Dieses betriebswirtschaftliche Denken scheint auf Seiten der Behin-

derten ebenfalls erforderlich, wenn das Thema einen breiteren Konsens erreichen

soll68. Ein ziviles Antidiskriminierungsgesetz ist Anfang September 2005 gescheitert,

so dass wenig Aussicht auf einen umfassenden Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit

besteht. Freiwillige Vereinbarungen im Sinne des § 5 BGG sind daher das einzige

realistische Mittel zur Umsetzung der Barrierefreiheit in der privaten Wirtschaft.

5 Schlussbemerkungen

Die Barrierefreiheit erweist sich als komplex und vielschichtig. Wegen der gesetzli-

chen Frist für den Bund und anhängige Behörden ist das Thema im Jahr 2005

65 Ein aktuelles Beispiel sind die Internetauftritte der für den Bundestag kandidierenden Parteien, die von BIK Anfang September 2005 getestet wurden. Hier zeigten sich durchgehend Barrieren, der Webauftritt der SPD war noch am zugänglichsten. 66 Allerdings verzeichnen die Initiatoren im August 2005 mit 323 Anmeldungen doppelt so viele Bewer-ber wie im Jahr 2004, die Medienpräsenz des Themas zeigt Wirkung. Vgl. http://www.einfach-fuer-alle.de/award2005/67 http://www.zielvereinbarung.stero.de/0712_position_unternehmen.php?auswahl= 68 Wie Kuhlen (2004c) feststellt, wird das Internet zunehmend von kommerziellen Angeboten domi-niert.

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besonders aktuell. Diese Aktualität kann zum Anlass genommen werden, die Vorteile

eines barrierefreien Webdesigns einer breiteren Öffentlichkeit nahe zu bringen.

Obgleich auch kommerzielle Anbieter das barrierefreie Webdesign als Chance zur

nutzeroptimierten Gestaltung erkennen, erweist sich die praktische Umsetzung als

langwieriger, zäher Prozess. Das Argument, Barrierefreiheit sei kostspielig, lässt sich

nicht ohne Weiteres entkräften, hier muss mit langfristigen Effekten argumentiert

werden. Lobbyismus ist erforderlich, denn noch sind faktisch nur wenige Websites

barrierefrei, wie jede Nutzerin von assistiven Technologien feststellt.

Das Jahr 2005 bietet die Chance, das Thema „Barrierefreiheit“ in den Medien zu

positionieren. Multiplikatoren sind die Verbände mittelständischer Unternehmen , die

die Barrierefreiheit unterstützen. Eine tatsächliche Gefahr besteht darin, dass sich

Autorentools durchsetzen, die die Zugänglichkeitskriterien missachten. Hier kann

darauf hingewirkt werden, dass Unternehmen und Herstellern die Vorteile von Barrie-

refreiheit für alle Nutzer verdeutlicht werden. Eine Emotionalisierung des Themas ist

wenig geeignet, ein positives Klima für die Anliegen der Behinderten zu schaffen.

Auch ist es kaum möglich, stets allen Seiten gerecht zu werden. Ein Internetauftritt ist

daher in Hinblick auf potenzielle Nutzer zu optimieren.

Marktwirtschaftliche Argumente wie Zukunftssicherung, Reichweitenoptimierung und

Imagepflege dürfen das Thema jedoch nicht ausschließlich bestimmen. Aus dem

Grundgesetz, dem SGB IX und dem BGG ergibt sich für Träger öffentlicher Gewalt

eine sozialpolitische Verpflichtung, Behinderten eine gleichwertige Teilhabe am

öffentlichen Leben zu gewähren. Es besteht folglich ein fundamentaler Unterschied

zwischen Angeboten öffentlicher Träger und der Privatwirtschaft. Für Behörden exis-

tiert eine normative Verpflichtung zur Barrierefreiheit, sie können jedoch Synergien

nutzen, um Kosten zu sparen. Beispielhaft ist das Erstellen von Formularen, techni-

sche Informationen sind übertragbar und es können Best Practice- Verfahren ent-

wickelt werden. Informationswissenschaftliche Projekte wie Vascoda werden aus

öffentlichen Mitteln finanziert, so dass es nur logisch ist, dass sie auch der gesamten

Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.

Angesichts der Dominanz kommerzieller Angebote im Internet sollte der Gedanke

erlaubt sein, auch die gewerbsmäßigen Betreiber von Webseiten zu verpflichten.

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Das Grundrecht auf Informationsfreiheit als allgemein anerkanntes Menschenrecht

steht nicht im Widerspruch zu wirtschaftlichen Interessen, wie die zitierten Beispiele

beweisen. Die Wirkung normativer Vorschriften sollte auch nicht unterschätzt

werden- es ist zweifelhaft, ob der jetzige Stand der Barrierefreiheit auf Internetseiten

von Bundesbehörden ohne legislativen Druck erreicht worden wäre. Die Gesetz-

gebung in den angloamerikanischen Ländern zeigt, dass ein staatlich verordnetes

Diskriminierungsverbot nicht im Widerspruch zur unternehmerischen Freiheit stehen

muss. Ob eine „Zertifizierung“ sinnvoll ist, ließe sich kontrovers diskutieren. Wich-

tiger scheint mir, dass die Chance genutzt wird, über Information dazu beizutragen,

dass Hersteller und Anbieter die Barrierefreiheit als Optimierung ihrer Angebote

begreifen. Die aktuelle Popularität des Themas kann genutzt werden, Anbietern eine

möglichst rasche Umstellung nahe zu legen, um sich Wettbewerbsvorsprünge zu

sichern. Unternehmen, die als erste die Barrierefreiheit umsetzen, können sich einer

Medienwirkung gewiss sein. So werden die Zeitschrift „Stern“ und die Postbank in

fast allen einschlägigen Fundstellen zitiert. Auf diese Weise sichern sich die beiden

Unternehmen eine positive Presse69. Bereits in ein, zwei Jahren dürfte das Thema

„Barrierefreiheit“ durch andere Reizthemen ersetzt werden, so dass die momentane

Zeitnische von allen Interessengruppen genutzt werden muss.

Schließen möchte ich mit einem Zitat aus Hellbusch (2005: 302): „Spätestens wenn

die Barrierefreiheit nicht mehr als Sonderlösung verstanden wird, sondern als eine

selbstverständliche Aufgabe für das Qualitätsmanagement, sind die Forderungen der

Behindertenverbände erfüllt.“ Dies ist aus ethischer, rechtlicher und nicht zuletzt

langfristig aus ökonomischer Sicht sinnvoll, aus nüchterner Betrachtung heraus aber

Utopie - der Weg zu einer „inklusiven Informationsgesellschaft“ ist noch weit.

69 Wie umgekehrt negative Presse wirkt, zeigt das Beispiel AOL. Der Webgigant wurde in den USA vom Blindenverband NFB verklagt, weil der Browser von AOL für Blinde nicht bedienbar war. Um weitere Presseaufmerksamkeit zu verhindern, entschied sich American Online für eine außerge-richtliche Einigung und die Optimierung des Browsers im Sinne einer besseren Zugänglichkeit. Vgl. Pressemitteilung aus dem Jahr 2000, zit. nach http://www.dvbs-on-line.de/horus/content.php?id=2927&jahr=2000&nummer=5&men=n&pub=horus&f_search=AOL&startcount=0&zuordnung=newsletterhorus&z_ordnung=horus&woher=such. Auch Kuhlen (2004c) berichtet von Webanbietern, die um Anonymisierung gebeten hatten, nachdem ihre Seiten wegen ihres Man-gels an Barrierefreiheit kritisiert wurden.

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6 Literatur

Die verwendete Literatur war überwiegend online verfügbar, da es bisher nur ein

deutsches Standardbuch zum barrierefreien Webdesign gibt. Links für die Online-

Ressourcen wurden am 10. September 2005 geprüft.

Printliteratur

Hellbusch, Jan Eric (Hg.): Barrierefreies Webdesign. Praxishandbuch für Web-

gestaltung und grafische Programmoberflächen, , 1. Auflage, Heidelberg 2005

Jedwabski, Barbara. Auf dem Weg zur barrierefreien Website. Rechtliche Anfor-

derungen und Tipps aus der Praxis. Forum Bibliothek und Information

03/2005, S. 225-227

Kuhlen, Rainer (2004a): Information, in: ders. (Hrsg.): Grundlagen der praktischen

Information und Dokumentation, begründet von Klaus Laisiepen, Ernst

Lutterbeck und Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried,.5., völlig neu gefasste

Aufl.,München, S. 3-20

Kuhlen, Rainer (2004b): Informationsethik, in: ders. (Hrsg.): Grundlagen der prak-

tischen Information und Dokumentation, begründet von Klaus Laisiepen, Ernst

Lutterbeck und Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried,.5., völlig neu gefasste

Aufl.,München, S. 61-71

Thomas, Christina (2005): Qualitätsmanagement- Grundlagen, unveröffentlichtes

Skript zum Themenblock „Management-Grundlagen“, Fortbildung „Wissen-

schaftliche Dokumentar(in), Institut für Information und Dokumentation,

Potsdam

TNS Infratest und Initiative D 21 in Kooperation mit Siemens-Fujitsu und dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2005): )(N)Onliner-Atlas 2005.

Eine Topographie des digitalen Grabens durch Deutschland. Ohne Orts-

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angabe, zu beziehen über Adresse auf : http://www.nonliner-atlas.de/kontakt-

bestellen/print-bestellung.asp

Online-Literatur:

BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft) Selbsthilfe: Behindertenverbände stehen zum

Behindertengleichstellungsgesetz. Gemeinsame Presseerklärung der Behin-

dertenverbände zu BGG und BITV vom 5. März 2005. http://www.bag-selbst-

hilfe.de/archiv/jahr-2005/gemeinsame-erklaerung-zur-erreichung-von-barrie-

refreiheit/#h1

Birkelbach, Jörg, Lemke, Markus (2003). (c’t 4/ 2003, S. 88). Online-Ausgabe.

Chancengleichheit Behinderter in der digitalen Welt.

http://www.heise.de/ct/03/04/088/

Bittner, Andreas K. (2005) Internet auf Krankenschein? Dossier „Barrierefreiheit“ in

Onlinejournalismus.de.

http://www.onlinejournalismus.de/praxis/barrierefreiheit.php

Blanz, Stefan (2004): Barrierefreies Internet: Zwischen Notwendigkeit und Vision.

http://www.digitale-

chancen.de/content/stories/index.cfm/key.1756/secid.9/secid2.58

Bornemann-Jeske, Brigitte (2005). Suchmaschinenoptimierung: Google ist blind.

Über die Hommingberger Gepardenforelle und andere Google-Phänomene.

Warum Barrierefreies Webdesign auch für den Mittelstand interessant ist.

BVMW IT-Kommission. http://www.bvmw-nord-it.de/it-themen/it-

geschaeftsprozesse/suchmaschinenoptimierung

Bühler, Christian (2003): Barrierefreies Internet für alle, Tagungsbeitrag, Netzwerk

Artikel 3 e.V., http://www.netzwerk-artikel-3.de/tagung/260703buehler.php

Bühler, Christian (2005): „Wo wären wir heute ohne die BITV?“, Interview mit der

Online-Zeitschrift kobinet vom 9. Februar 2005. http://www.kobinet-nach-

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richten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,7156/ticket,g_a_s_t/pri

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Projektgruppe E-

Government (Hrsg.): Handbuch barrierefreies E-Government, Stand:

28.04.2005.http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/4_Barriere.pdf

Charlier, Michael (2003): Webstandards als Kostenbremse. Große Unternehmen

entdecken, wie sie im Web Kosten reduzieren können.

http://www.kommkonzept.de/wissen/printstandards.shtml

Drewes, Alexander (2004). Zum Begriff der Barrierefreiheit im Internet für behinderte

Menschen - juristische Aspekte. JurPC: Internet-Zeitschrift für Rechtsin-

formatik, http://www.jurpc.de/aufsatz/20040252.htm

Duncker, Markus und Jüptner, Olaf (2004): Wettbewerbsvorteile durch barrierefreie

Informationstechnik. Schriftenreihe hessen-media des Hessischen

Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Band 48. Download des

Volltextes: http://www.hessen-

it.de/data/download/broschueren/barrierefreies_internet.pdf

Hänsgen, Thomas (2003): Gleichstellung in Information und Kommunikation beginnt

mit Barrierefreiheit. Tagungsbericht des Netzwerks Artikel 3,

http://www.netzwerk-artikel-3.d e/tagung/260703haensgen.php

Hein, Ansgar (2005): Kommunen im Visier der CMS-Anbieter.

http://www.barrierekompass.de/weblog/index.php?itemid=314

Hertlein, Jürgen (2003): Chancen sozialer und beruflicher Eingliederung gymnasial-

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Herunterladen wird ein Kennwort benötigt. Benutzername: Entscheider.

Kennwort: e-Book

Wertewerk (Hrsg., 2005): Leitfaden Barrierefreies Internet für Entscheider. Teil 2:

Schnelltest und Kosten. Kennwort und Benutzername wie oben.

http://www.wertewerk.de/leitfaden/bf_internet_02_AR4.pdf

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Sozialgesetzbuch IX:

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/sgb09xinhalt.htm