Bau Und Anlagenrecht Definitionen

6
DEFINITIONEN Einkaufszentrum: (Seite 89) Sind solche Handelsbetriebe sowie Gesamtanlagen, die zumindest überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehen sind und die überwiegend dem Handel mit Konsumgütern des kurzlebigen und des täglichen Bedarfs dienen und außerhalb des Ortskerns liegen. Gewerbliche Betriebsanlagen: (Seite 90) Sind örtlich gebundene Einrichtungen, die „der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt sind“. Merkmale Gewerbsmäßigkeit: - Selbständig - Regelmäßig - Erwerbsmäßig IPPC – Betriebsanlagen: (Seite 98) IPPC…. Integrated pollution prevention and control IPPC-Richtlinie: Erfordernis, Anlagen in regelmäßigen Abständen (10 Jahre) an den aktuellen technischen Entwicklungsstand anzupassen (sofern wirtschaftlich vertretbar). IPPC-Auflagen: - Energiewirtschaft - Herstellung und Verarbeitung von Metallen - Mineralverarbeitende Industrie - Chemische Industrie - Abfallbehandlung - Sonstige Industriezweige Seveso - Betriebsanlagen: (Seite 100) Sind Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastruktur und Tätigkeiten. Unterscheidung nach: Weniger strengen Betreiberpflichten Sehr strenge Regime Denkmal: (Seite 119) Sind vom Menschen geschaffene unbewegliche oder bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger Bedeutung. Die Erhaltung des Denkmals muss im öffentlichen Interesse liegen. Landschaftsschutzgebiet: (Seite 122) Gebiete, die eine hervorragende landschaftliche Seltenheit, Schönheit oder Eigenart aufweisen, charakteristische Kulturlandschaft, Erholungsgebiet sind, oder dem Fremdenverkehr dienen. Sie können per Verordnung der Landesregierung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Bauwerk: (Seite 23) Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und kraftschlüssig mit dem Boden verbunden ist. Gebäude: (Seite 23) Oberirdisches Bauwerk, mit 1 Dach und mindestens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und Tier, Mensch und Sachen schützen soll. Nebengebäude: (Seite 23) Gebäude mit max. 100m², nur 1 Geschoß, kein Aufenthaltsraum. Im Verwendungszweck dem Hauptgebäude untergeordnet. Öffentliche Interesse:(Seite 24) Festigkeit, Feuersicherheit, gesundheitliche Verhältnisse, Orts-, Stadtbild, Verkehrsinteresse Devolutionsantrag: (Seite 52) Antrag auf Übergang der Zuständigkeit auf öffentliche Instanz. Präklusion: (Seite 49) Verlust der Parteienstellung wenn keine Einwendungen spätestens bei Verhandlung. INSTANZENZÜGE Gewerbliche Betriebsanlagen: (Seite 94) 1. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde 1

Transcript of Bau Und Anlagenrecht Definitionen

Page 1: Bau Und Anlagenrecht Definitionen

DEFINITIONEN

Einkaufszentrum: (Seite 89)Sind solche Handelsbetriebe sowie Gesamtanlagen, die zumindest überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehen sind und die überwiegend dem Handel mit Konsumgütern des kurzlebigen und des täglichen Bedarfs dienen und außerhalb des Ortskerns liegen.

Gewerbliche Betriebsanlagen: (Seite 90)Sind örtlich gebundene Einrichtungen, die „der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt sind“.Merkmale Gewerbsmäßigkeit: - Selbständig

- Regelmäßig- Erwerbsmäßig

IPPC – Betriebsanlagen: (Seite 98)IPPC…. Integrated pollution prevention and controlIPPC-Richtlinie: Erfordernis, Anlagen in regelmäßigen Abständen (10 Jahre) an den aktuellen technischen Entwicklungsstand anzupassen (sofern wirtschaftlich vertretbar).IPPC-Auflagen:

- Energiewirtschaft- Herstellung und Verarbeitung von Metallen- Mineralverarbeitende Industrie- Chemische Industrie- Abfallbehandlung- Sonstige Industriezweige

Seveso - Betriebsanlagen: (Seite 100)Sind Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastruktur und Tätigkeiten. Unterscheidung nach:

Weniger strengen Betreiberpflichten Sehr strenge Regime

Denkmal: (Seite 119)Sind vom Menschen geschaffene unbewegliche oder bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger Bedeutung. Die Erhaltung des Denkmals muss im öffentlichen Interesse liegen.

Landschaftsschutzgebiet: (Seite 122)Gebiete, die eine hervorragende landschaftliche Seltenheit, Schönheit oder Eigenart aufweisen, charakteristische Kulturlandschaft, Erholungsgebiet sind, oder dem Fremdenverkehr dienen. Sie können per Verordnung der Landesregierung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden.

Bauwerk: (Seite 23)Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und kraftschlüssig mit dem Boden verbunden ist.

Gebäude:(Seite 23)Oberirdisches Bauwerk, mit 1 Dach und mindestens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und Tier, Mensch und Sachen schützen soll.

Nebengebäude: (Seite 23)Gebäude mit max. 100m², nur 1 Geschoß, kein Aufenthaltsraum. Im Verwendungszweck dem Hauptgebäude untergeordnet.

Öffentliche Interesse: (Seite 24)Festigkeit, Feuersicherheit, gesundheitliche Verhältnisse, Orts-, Stadtbild, Verkehrsinteresse

Devolutionsantrag: (Seite 52)Antrag auf Übergang der Zuständigkeit auf öffentliche Instanz.

Präklusion: (Seite 49)Verlust der Parteienstellung wenn keine Einwendungen spätestens bei Verhandlung.

INSTANZENZÜGE

Gewerbliche Betriebsanlagen: (Seite 94) 1. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde 2. Instanz: unabhängiger Verwaltungssenat (UVS)

des jeweiligen Landes

im eigenen Wirkungsbereich: (Seite 22)Gemeinde:

1. Instanz: Bürgermeister 2. Instanz: Gemeinderat 3. Instanz: Aufsichtsbehörde (Landesregierung)

Stadt mit eigenem Statut: 1. Instanz: Magistrat 2. Instanz: Stadtsenat

Wien: 1. Instanz: Magistrat 2. Instanz: Bauoberbehörde

1

Page 2: Bau Und Anlagenrecht Definitionen

Bundeseigene Gebäude für öffentliche Zwecke: (Seite 22)1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft2. Instanz: Landeshauptmann

Strafsachen: (Seite 22)1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft2. Instanz: unabhängiger Verwaltungssenat

Bauten für mehrere Gemeinden: (Seite 22)1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft2. Instanz: Landesregierung

PRÜFUNGSFRAGEN BAU- UND ANLAGENRECHT 12.05.2004

1) Baubehörde 1. und 2. Instanz in Wien, einer Stadt mit eigenem Statut und in einer Gemeinde (Seite 22)

Wien: 1. Instanz: Magistrat 2. Instanz: Bauoberbehörde

Gemeinde: 1. Instanz: Bürgermeister 2. Instanz: Gemeinderat 3. Instanz: Aufsichtsbehörde (Landesregierung)

Stadt mit eigenem Statut: 1. Instanz: Magistrat 2. Instanz: Stadtsenat

2) Was ist das Kumulationsprinzip? Wo gilt es und wo nicht? (Seite 122,9)

Für einen Sachverhalt sind mehrere Bewilligungen erforderlich. Kumulationen mit Baurecht bei: Gewerberecht Wasserrecht Forstrecht Denkmalschutz Naturschutz (Landstraßen – Wegerecht)

Kein Kumulationsprinzip mit Baurecht bei: Verkehrswesen Bundesstraßen – Wegerecht (Landstraßen – Wegerecht) Bergrecht

3) Welche Möglichkeiten hat ein Bauherr wenn die Baubehörde seinen Antrag um Baubewilligung nicht Fristgerecht behandelt? Wie geht das Verfahren weiter? (Seite 52)

Wenn 1. Instanz nicht innerhalb von 6 Monaten entscheidet Devolutionsantrag: Zuständigkeit geht auf 2. Instanz über.Entscheidet auch die 2. Instanz nicht binnen 6 Monaten Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der dann über die Sache entscheiden muss.

4) Sie haben in Wien in einem Wald- und Wiesengürtel ein Wochenendhaus ohne Bewilligung in Blockbauweise gebaut. Welche baupolizeilichen Konsequenzen müssen sie erwarten?

(Seite 65-66) Konsensloser Bau Vorschriftswidrig Entweder nachträglich Baubewilligung erwirken OK (Vereinfachtes Verfahren nicht möglich) Bei Nichterwerben einer Baubewilligung muss eingerissen werden

In jedem Fall ist aber mit einer Geldstrafe (Verwaltungsübertretung) zu rechnen.

5) Was ist ein Bauwerk? (Seite 23)Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und kraftschlüssig mit dem Boden verbunden ist.

6) Was ist ein Denkmal? (Seite 119)Sind vom Menschen geschaffene unbewegliche oder bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger Bedeutung. Die Erhaltung des Denkmals muss im öffentlichen Interesse liegen.

7) Wann spricht man von einer gewerblichen Betriebsanlage?(Seite 90)Sind örtlich gebundene Einrichtungen, die „der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt sind“.Merkmale Gewerbsmäßigkeit: - Selbständig

- Regelmäßig- Erwerbsmäßig (Ertrag oder sonstige wirtschaftl. Vorteil)

2

Page 3: Bau Und Anlagenrecht Definitionen

8) Wann ist eine gewerbliche Betriebsanlage bewilligungspflichtig? (Seite 91-92)

Wenn Maschinen/Geräte verwendet werden oder die Anlage wegen ihrer Betriebsweise, Ausstattung oder sonst geeignet ist:

Leben oder Gesundheit von Menschen zu gefährden Nachbarn zu belästigen (Emissionen,…) Verkehr zu beeinträchtigen Gewässerbeschaffenheit negativ zu beeinflussen„geeignet“: Es reicht schon, wenn eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann!

9) Welche Wasserrechtlich relevanten Einflüsse kennen Sie?(Seite 105)

Bewilligungspflichtige Einflüsse:o Einbringung von Stoffen in Gewässero Einwirkung durch ionisierende Strahlungo Einwirkung durch Temperaturänderungeno Verunreinigungsmöglichkeit des Grundwassers durch Versickern, Verrieseln oder Verregneno Reinigung von gewerblichen oder städtischen Abwässer durch Verrieslung oder Verregnungo Ausbringung von Düngemitteln über ein bestimmtes Ausmaßo Halten von landwirtschaftlichen Nutztieren über ein bestimmtes Ausmaß

10) Was bedeutet Verfahrenskonzentration bei UVP?(Seite 77-78)Alle notwendigen Verfahren eines Projekts (z.B. Gewerbeordnung, Wasserrecht, StVO, Naturschutz, Bauordnungen,…) müssen verbunden werden. Eine in allen betroffenen Rechtsgebieten erfahrene und sattelfeste Person (Behördenorgan) wird Verhandlungsleiter. Die ursprünglich zuständigen Behörden sind am Konzentrationsverfahren zu beteiligen und haben Vorschläge für die jeweiligen Fachbereiche zu erstatten.

11) Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt und was nicht?(Seite 123)

Nicht erlaubt sind Maßnahmen, die Das Landschaftsbild Den Erholungswert der Landschaft Die ökologische Funktionstüchtigkeit Die Schönheit oder Eigenart der Landschaft Den Charakter des Lebensraumes

nachhaltig beeinträchtigen und auch durch Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden können.

Kompetenzverteilung Baurecht – Forstrecht. Prinzip? Auswirkungen? Wo liegt dieses Prinzip nicht vor? (Skr. S. 12)In Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.Kumulationsprinzip (Sachverhalt kann in mehreren Rechtsbereichen beschränkt werden, daher sind mehrere Bewilligungen erforderlich) und Berücksichtigungsprinzip.Für das Bauen auf einem Waldgrundstück ist neben Baubewilligung auch Rodungsbewilligung erforderlich. Kein Kumulationsprinzip im Verkehrswesen, Bergrecht, Wegerecht.

Instanzenzüge in Wien, Städten mit Statut und Gemeinden (Skr. S. 22):Wien: 1. Instanz: Magistrat

2. Instanz: BauoberbehördeStädte mit Statut: 1. Instanz: Magistrat

2. Instanz: StadtsenatGemeinden: 1. Instanz: Bürgermeister

2. Instanz: GemeinderatWeitere Rechtsmittel:

Vorstellung bei Aufsichtsbehörde

Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof

Beschwerde bei Verfassungsgerichtshof

Warum darf die Gemeinde das Baurecht selbst ausführen?Welche Einschränkungen?Welche drei wesentlichen Bestandteile? (Skr. S. 19)Wegen dem Recht auf Selbstverwaltung im eigenen Wirkungsbereich.Angelegenheiten des „eigenen Wirkungsbereichs“ sind in der Bauordnung geregelt.Drei wesentliche Bestandteile:

Kein Weisungsrecht der staatlichen Behörden

Kein Instanzenzug an Behörden außerhalb der Gemeinde

Nur Aufsichtsrecht durch Aufsichtsbehörde (Landesregierung).

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs? (Skr. S. 19)Örtliche Raumplanung (FWP, BBP);Örtliche Baupolizei;Angelegenheiten des Baurechts in den BOs geregelt.

Zwei Beispiele, die nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegen.BaustrafsachenVollstreckungsverfahren

3

Page 4: Bau Und Anlagenrecht Definitionen

Aufsichtsrecht über die Gemeinde? (Skr. S. 20)Aufsichtsmittel im Bauverfahren sind:

Vorstellung (bei Aufsichtsbehörde)

Aufhebung eines Bescheids von Amtswegen (z.B. rechtskräftige Baubewilligung ohne Antrag)

Aufsichtsbehördliche Bewilligung eines durch die Gemeinde erlassenen Rechtsaktes.

Definition eines Bauwerks (Skr. S. 23)?= Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist.

Definition eines Denkmals (Skr. S. 119)?Denkmäler sind vom Menschen geschaffene, bewegliche oder unbewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Die Erhaltung des Denkmals muss im öffentlichen Interesse liegen.

Was ist ein Seveso-Betrieb (Skr. S. 100)?= gewerbliche Betriebsanlage, in der gefährliche Stoffe in einer oder mehreren technischen Anlagen vorhanden sind, einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen und Tätigkeiten.

Was ist eine gewerbliche Betriebsanlage (Skr. S. 90-92)?Wann ist sie bewilligungspflichtig?= örtlich gebundene Einrichtungen, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist. Gewerblich heißt: selbstständig, regelmäßig, mit ertragsabsicht.Sie ist bewilligungspflichtig, wenn Maschinen oder Geräte verwendet werden oder die Anlage wegen ihrer Betriebsweise, Ausstattung oder sonst geeignet ist

Leben oder Gesundheit von Menschen zu gefährden

Nachbarn zu belästigen (Emissionen, …)

Verkehr zu beeinträchtigen

Gewässerbeschaffenheit negativ zu beeinflussen.

Wann wird eine Betriebsanlage bewilligt?

Voraussehbare Gefährdungen minimiert

Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen auf Nachbarn auf ein zumutbares Maß beschränkt

Unterlagen richtig und vollständig

Betriebsanlage Würstelstand, Messestand, Betonmischwerk auf Baustelle?Würstelstand: ja (regelm., ortsgebunden)Messestand: jein (regelm. ja + nein, ortsgebunden ja + nein; eher nein)Mischanlage: nein (nicht regelm., ortsgebunden)

Behörden für Gewerberecht (Instanzenzug)?1. Instanz: Bezirksverwaltungsbehörde2. Instanz: unabhängiger Verwaltungssenat des jeweiligen Landes

Welche Rolle spielt die Landesregierung bei der UVP (Skr. S. 78)?Das Land ist für die Vollziehung dieser Angelegenheit zuständig. Die Landesregierung entscheidet in strittigen Fällen, ob ein vorhaben UVP-pflichtig ist (auch bei Einzelfallprüfungen). Außerdem ist die Landesregierung bei Verfahrenskonzentration die Konzentrationsbehörde.

Welche Arten der Unterschutzstellung für Denkmäler gibt es (Skr. S. 119)?Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung;Unterschutzstellung durch Bescheid.Warum ist Baden in der Donau nicht wasserrechtlich bewilligungspflichtig (Skr. S. 104)?Baden geht nicht über den Gemeingebrauch der öffentlichen Gewässer hinaus.Warum kann eine Beschneiungsanlage einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen?Wenn chemische Zusätze beigemengt werden um auch bei höheren Temperaturen Schnee zu erzeugen ist das ein Einbringen von Stoffen, also eine Einwirkung auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen könnte und ist somit bewilligungspflichtig.

Baurecht Wer hat Gesetzgebungskompetenzen und wer hat Vollstreckungskompetenzen? Wo gibt es Ausnahmen? (Skr. S. 9)Erklärung: Enumerationsmethode: Kompetenzen in Form von Tatbeständen aufgezählt und dem Bund bzw. den Ländern zugeteilt.Generalklausel: der „Rest“ ist den Ländern zugeteilt.______________________________________________ Baurecht Generalklausel LänderGesichtspunkttheorie / Kumulationsprinzip:Ein Sachverhalt kann von mehreren Gesichtspunkten betrachtet werden – z.B. Baurecht und Wasserrecht Bund- und Landeskompetenz 2 Bewilligungen notwendig!Unsachliche Behinderung des anderen beteiligten Kompetenzträgers ist unzulässig (Berücksichtigungsprinzip).

Rechte der Parteien im Bauverfahren? (Skr. S. 48)Recht auf Gehör; bei Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken; Erhebung von Einwänden; Akteneinsicht; Ladung zur Bauverhandlung; Berufung; Vorstellung an Aufsichtsbehörde; Beschwerde an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof; Recht auf Geltendmachung der Entscheidungspflicht.

Mögliche Einwände eines Nachbarn, um eine Bewilligung zu verhindern / aufzuschieben?

4

Page 5: Bau Und Anlagenrecht Definitionen

Privatrechtliche Einwände keine Behinderung des Verfahrens.Subjektiv öffentliche Einwände Bauansuchen abgewiesen,

nicht in beauftragter Form bewilligt, oder Baubehörde beschäftigt sich mit dem Einwand.

Welche Schutzgebiete gibt es im Umweltrecht und wer legt sie fest?

Naturschutzgebiet VO der Landesregierung

Landschaftsschutzgebiet VO der Landesregierung

Europaschutzgebiete (Europ. Kommission?)

Wer ist die zuständige Behörde beim Naturschutzgesetz?Landesregierung

5