Behandlungspflege in der Behindertenhilfe Leitlinie für stationäre Einrichtungen Erarbeitet durch...

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Behandlungspflege in der Behindertenhilfe Leitlinie für stationäre Einrichtungen Erarbeitet durch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Pflege des Arbeitskreises Gesundheitspolitik der Fachverbände der Behindertenhilfe. Verabschiedet beim Kontaktgespräch der Fachverbände der Behindertenhilfe am 24. Oktober 2008 Leitlinie für stationäre Einrichtungen

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Behandlungspflege in der BehindertenhilfeLeitlinie für stationäre Einrichtungen

Erarbeitet durch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe Pflege des Arbeitskreises Gesundheitspolitik der Fachverbände der

Behindertenhilfe.

Verabschiedet beim Kontaktgespräch der Fachverbände der Behindertenhilfe

am 24. Oktober 2008

Leitlinie für stationäre Einrichtungen

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Vier Vorläufer

(Papiere einzelner Verbände bzw. regionaler

Initiativen)

Leitlinie für stationäre Einrichtungen

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Gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von

Heimaufsichten und der Freien Wohlfahrtspflege

(Behindertenhilfe) in Nordrhein-Westfalen:

Rahmenempfehlung Behandlungspflege in

stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

(2005)

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Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP):

Leitfaden zur üblichen Handhabung behandlungs-

pflegerischer Tätigkeiten in Einrichtungen der

Behindertenhilfe (2005)

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Lebenshilfe, Landesverband Baden-Württemberg:

Medizinische Behandlungspflege in

Wohneinrichtungen der Lebenshilfe: Eine

Orientierungshilfe für die Praxis (2006)

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Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche:

Behandlungspflege in stationären Einrichtungen

der Eingliederungshilfe: Überlegungen der

Diakonie zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung

und Empfehlung zur Leistungserbringung (2007)

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Diese Leitlinie bildet eine

gemeinsame Plattform der fünf

Fachverbände im Hinblick auf die

Behandlungspflege in der stationären

Behindertenhilfe.

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1. Ziele der Leitlinie

2. Bedarf an Behandlungspflege

3. Anforderungen und Gestaltung

4. Information der Klienten und ihrer gesetzlichen Betreuer

5. Auswertung von Erfahrungen und Entwicklungsbedarf

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Diese Leitlinie formuliert praxisorientierte

Empfehlungen zur Durchführung von Behandlungs-

pflege durch stationäre Einrichtungen der

Behindertenhilfe. Sie soll Trägern und

Leitungsverantwortlichen Handlungssicherheit auf

der Grundlage eines von den Fachverbänden der

Behindertenhilfe getragenen Konsenses vermitteln.

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• Diese Leitlinie bietet einen Rahmen für die

Gestaltung von Behandlungspflege durch die

Einrichtungen an.

• Die Träger haben die Anwendung der Leitlinie und

die konkrete Ausgestaltung der Behandlungspflege

vor Ort eigenverantwortlich zu gestalten.

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Diese Leitlinie ist erforderlich,

weil gesetzliche Regelungen und verbindliche

Begriffsbestimmungen zur Behandlungspflege in

der Behindertenhilfe fehlen und nicht durch die

Übertragung von Bestimmungen aus anderen

Bereichen (Pflegeheim, Krankenhaus usw.) ohne

weiteres ersetzt werden können.

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Diese Leitlinie bezieht sich ausschließlich

auf Einrichtungen der Behindertenhilfe

(Eingliederungshilfe), also nicht auf Pflege-

einrichtungen, die einen Versorgungs-

vertrag gemäß SGB XI abgeschlossen

haben.

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Diese Leitlinie befasst sich nur mit Leistungen, die die

Einrichtungen selbst gegenüber den KlientInnen

erbringen (ggf. durch die von der Einrichtung

beauftragte Dritte erbringen lassen).

Leistungen, die durch Dritte (z. B. zugelassene

Pflegedienste) aufgrund eines eigenen Vertrages mit

den Klienten ggf. in den Räumen der Einrichtung

erbracht werden, sind nicht Gegenstand dieser

Leitlinie.

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Diese Leitlinie soll durch eine sich

schrittweise herausbildende einheitliche

Verfahrensweise zu mehr Klarheit und

Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten

beitragen.

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Wachsender Bedarf an Behandlungspflege

Es gibt verschiedene Gründe für den wachsenden Bedarf an pflegerischen Leistungen:

Erster Grund: Demographische Entwicklung

(mehr ältere Menschen mit hohem Hilfebedarf)

Zweiter Grund: Veränderte Versorgungsstrukturen

(mehr schwerstbehinderte Menschen in stat. Einrichtungen)

Dritter Grund: Veränderungen im Krankenhausbereich

(Leistungsvergütung mittels Fallpauschalen (DRG))

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Beratende Fachkraft

Mit der Etablierung von Beratenden Pflegefachkräften – anstelle von Pflegedienstleitungen – wird die Pflege-qualität in der Eingliederungshilfe gesichert.

Die Beratenden Pflegefachkräfte unterstützen die Leitungsverantwortlichen in fachlicher Hinsicht bei der Wahrnehmung von deren ungeteilter Leistungs-verantwortung – einschließlich der Verantwortung für Pflege.

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Aufgaben der Beratenden Pflegefachkräfte sind insbesondere

- die Erhebung des Pflegebedarfs

- die Pflegeplanung bzw. die Unterstützung der Pflegenden

- die Überwachung von Pflegeprozessen (Pflegevisite),

- die Schulung und Anleitung von Mitarbeitern ohne

pflegerische Ausbildung

- die Erhebung von fachlichem Unterstützungs- und

Fortbildungsbedarf.

Sie beraten unter diesen Aspekten die Leitungspersonen.

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Der Träger legt unter Berücksichtigung der

fachlichen Erfordernisse und der konkreten

Bedingungen der Einrichtung die

Zuständigkeitsbereiche sowie die Aufgaben

und Kompetenzen der Beratenden

Pflegefachkräfte im Einzelnen fest.

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Der Träger ist dafür verantwortlich,

festzulegen, wie sich die Beratenden

Pflegefachkraft fortbildet, um den

Anforderungen ihrer Funktion gerecht zu

werden. Die Teilnahme an den

Fortbildungen wird dokumentiert.

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Der Träger legt fest, nach welchen Kriterien (Ausbildung, Qualifikation, persönliche Eignung) und durch wen die Auswahl der Beratenden Pflegefachkräfte erfolgt. In erster Linie kommen für die Funktion als Beratende Pflegefachkraft nur solche Personen in Betracht, die eine pflegefachliche Ausbildung absolviert haben ((Kinder-) krankenpflege, Altenpflege), in zweiter Linie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Heilerziehungs-pflege, soweit sie über notwendiges pflegefachliches Wissen und Kompetenzen verfügen.

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Vielen Dank für Ihre geschätzte

AufmerksamkeitNorbert Schumacher

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Sekretariat: [email protected]