Gesundheitspolitik RVK-ImPuls 2015 treffPUNKT «KVG»

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1 INFO RMATION DAS MAGAZIN FÜR MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER Gesundheitspolitik National- und Ständerat verabschieden das elektronische Patientendossier | 6 RVK-ImPuls 2015 Austausch und Netzwerk im Mittelpunkt | 14 treffPUNKT «KVG» Zweite Veranstaltung erfolgreich durchgeführt | 21 Juli 2015

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INFORMATION

DAS MAGAZIN FÜR MITGLIEDER,KUNDEN UND PARTNER

GesundheitspolitikNational- und Ständerat verabschieden das elektronische Patientendossier | 6 RVK-ImPuls 2015Austausch und Netzwerk im Mittelpunkt | 14

treffPUNKT «KVG»Zweite Veranstaltung erfolgreich durchgeführt | 21

Juli 2015

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INFORMATION JULI 2015

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Inhalt

IMPRESSUMDie INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich.

HERAUSGEBER, REDAKTIONRVK – Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer

ADRESSERVKHaldenstrasse 25, 6006 LuzernTelefon 041 417 05 00E-Mail [email protected] www.rvk.ch

BILDERDie Bilder der vorliegenden Ausgabe sind Impressionen zum Thema HEILPFLANZEN.

Gesundheitspolitik

5 Bericht aus Bern: Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

Informationen des RVK

12 RVK-Forum:13 RVK/RVK Rück AG:14 Verband:15 Kundenevent:16 Rückversicherung:18 Versicherungsmed. Beratung:20 RVK-Frühlingstagung:21 treffPUNKT «KVG»: 22 RVK intern: 23 Kundenzeitschrift Sommer:

Nach dem Nein zur Einheitskasse: Ende gut, alles gut?Positives Geschäftsjahr RVK-ImPuls 2015EMR und Medgate im FokusGRV-Grundpflege: Rückblick 2014Arbeitsunfähig? Das glaub ich nicht!Aus der Praxis – für die PraxisAktuelle Themen auf den Punkt gebracht!Neues von der RVK-CrewInformative Sommerausgabe

Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

25 Podium Luzerner Forum:26 RVK-Mitglieder:27 Nationales Symposium fmc:

Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit: wie weiter?Kurz vorgestelltMehr Patientensicht, mehr Integration

Agenda

28 Termine: Agenda 2015 und Sessionen 2015

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Liebe MitgliederSehr geehrte Damen und Herren

EDITORIAL

«Die KVAV wird die

Verwaltungskosten der

Krankenversicherer in

die Höhe treiben.»

Unser Gesundheitssystem zählt zu den besten weltweit – trotzdem kann die Behandlungsqualität noch verbessert werden. Darin sind sich die meisten Ak-teure einig. Die ursprüngliche Absicht des Bundesrats, diesen Fortschritt mit einem nationalen Zentrum zur Qualitätssicherung zu erreichen, ist in der Ver-nehmlassung auf grossen Widerstand gestossen. Auch der RVK ist der Ansicht, dass es keine zusätzlichen zentralistischen Strukturen braucht. Wir begrüssen deshalb den Entscheid des Bundesrats von Mitte Mai, auf ein nationales Zent-rum zu verzichten und stattdessen die bereits heute in der Qualitätssicherung tätigen Akteure besser zu vernetzen. Der Bundesrat hat damit auf die Kritik im Rahmen der Vernehmlassung reagiert.

Letzten Herbst hat das Parlament das KVAG angenommen. Am 1. April hat der Bundesrat nun die Anhörung zur Krankenversicherungsaufsichtsverord-nung (KVAV) eröffnet. Der Verordnungsentwurf konkretisiert das KVAG: Die rund 90 Artikel des Verordnungsentwurfes legen die Grundlage für die künftige Aufsichtstätigkeit des BAG über die Krankenversicherer bis ins Detail fest.

Der Verordnungsentwurf stellt das Geschäftsmodell der kleinen und mittle-ren Krankenversicherer, das auf schlanken Strukturen basiert, grundlegend in Frage. Um die neuen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen, müs-sen die Krankenversicherer vielfältige Anpassungen in der Organisation und in den internen Abläufen vornehmen. Um die unzähligen Vorgaben zu erfüllen, müssen sie bedeutende Ressourcen bereitstellen – was die Verwaltungskosten entsprechend steigen lassen wird. Einen direkten Nutzen für die Krankenver-sicherer und ihre Versicherten wird es jedoch nicht geben. Der RVK bereitet seine Stellungnahme zum Entwurf in enger Zusammenarbeit mit Santésuisse vor. Die Eingabefrist läuft am 8. Juli ab. Wir hoffen, dass der Bundesrat – ähnlich wie beim nationalen Qualitätszentrum – die geschlossene Kritik der Kranken-versicherungsbranche ernst nehmen wird.

Am 7. Mai 2015 hat das RVK-Forum im Verkehrshaus in Luzern stattgefunden. An der Veranstaltung wurden die Fragen nach den Lehren aus der Einheitskas-sen-Abstimmung aufgegriffen: Expertinnen und Meinungsführer diskutierten aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen. Gemeinsam mit Fachexperten machten sich die über 150 Teilnehmenden Gedanken zum Status quo und zu möglichen Veränderungen im Gesundheitswesen. Mehr darüber lesen Sie auf Seite 12.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

Herzlich

Daniel HerzogDirektor RVK

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GesundheitspolitikDas Wichtigste in Kürze

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5Seite 6 Elektronisches PatientendossierBeide Räte haben sich ausgiebig mit dem Bundesgesetz auseinandergesetzt – beide haben je zwei Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt. Nach zähem Ringen ist es ihnen schliesslich gelungen, das Gesetz zu verabschieden: Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime sind fortan verpflichtet, elektronische Patientendossiers zu führen.

Seite 8 UnfallversicherungDer Nationalrat hat in der Sommersession den neuen Vorschlag für die Revision des Bundesgeset-zes über die Unfallversicherung behandelt. Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert. Der Bundesrat hat seine Hausaufgaben gemacht und dem Rat eine schlankere Revision unterbreitet. In die Arbeit am neuen Kompromiss wurden die Sozialpartner und Versicherer einbezogen. Mit eini-gen Änderungen hat der Nationalrat der Gesetzesänderung schliesslich zugestimmt.

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Aus dem Parlament

Sondersession Nationalrat4. – 6. Mai 2015

Revision Heilmittelgesetz. DifferenzenDas Heilmittelgesetz und die vorgeschlagenen Änderun-gen sind sehr komplex und umfangreich. Ziel der Revisi-on ist eine effiziente Versorgung von Mensch und Tier mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Heil-mitteln. Zudem sollen vermehrt kindergerechte Arznei-mittel zugelassen, der Zugang zu Arzneimitteln erleichtert und verschiedene Aspekte der Arzneimittelsicherheit be-rücksichtigt werden. Die bundesrätliche Botschaft umfasst allein 130 Seiten, die vorgeschlagenen Gesetzesänderun-gen zusätzliche 27 Seiten. Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle detailliert auf die zur Beratung stehenden Gesetzesbestimmungen und die von beiden Räten ge-schaffenen Differenzen einzugehen. Zudem betreffen viele der Bestimmungen die Krankenversicherung nicht oder nur indirekt. Ausführliche Informationen zu den bisheri-gen Beratungen gibt es in den Juli- und Dezember-Ausga-ben 2014 der INFORMATION.

Bereits im Mai 2014 hat sich der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession als Erstrat mit den Änderungen des Heilmittelgesetzes befasst. Dabei hat er eine grosse Zahl von Änderungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates beschlossen. In der Wintersession 2014 hat sich auch der Ständerat ausgiebig mit den Gesetzesänderungen ausein-andergesetzt und dabei zum Nationalrat viele Differenzen geschaffen. Insbesondere nachstehende Differenzen be-treffen auch die Interessen der Krankenversicherer:• Unterlagenschutz oder Marktexklusivität für Arznei-

mittel für seltene, lebensbedrohende Krankheiten oder für solche, die chronisch invalidisierend sind: Der Stän-derat will lediglich einen zeitlich beschränkten Unter-lagenschutz, der Nationalrat jedoch will eine zeitlich beschränkte Marktexklusivität. Diese Monopolstellung gilt aber nicht für ein neues, ähnliches Medikament mit demselben therapeutischen Anwendungsbereich, das nachweislich sicherer oder wirksamer oder dem Mo-nopolmedikament anderweitig klinisch überlegen ist.

GESUNDHEITSPOLITIK

Verschiedene Ratsmitglieder haben – wahrscheinlich nicht ganz zu Unrecht – darauf aufmerksam gemacht, dass die Marktexklusivität zu hohen Preisen und damit auch zu höheren Kosten für die Krankenversicherer führen werde.

• Ärztliche Rezepte: Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat den Inhalt der Rezepte detailliert geregelt haben. Er beschloss, dass Ärzte ein Arzneimittelrezept ausstellen müssen, so dass Patienten selbst bestimmen können, bei wem sie die Medikamente beziehen.

• Ärztliche Rezepte beim Versandhandel: Der Ständerat will am bisherigen Prinzip festhalten. Der Nationalrat hingegen will, dass vor der Bestellung eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

• Entgegennahme von geldwerten Vorteilen, Preisrabat-ten oder Rückvergütungen: Der Ständerat will nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entsprechen-de Vorschriften, der Nationalrat hingegen will sie für Heilmittel generell. Der Nationalrat hielt an seinem Beschluss fest, dass folgende Entschädigungen erlaubt bleiben sollen: geringfügige und sozial übliche Vorteile, Unterstützungsbeiträge für Forschung und Weiterbil-dung sowie insbesondere handelsübliche Abgeltungen bei Bestellungen und Lieferungen von Heilmitteln. Ver-günstigungen beim Einkauf von Medikamenten sollen zulässig sein, sofern sie die Wahl der Therapie nicht be-einflussen. Zudem müssen sie gemäss Artikel 56 KVG ganz oder teilweise an die Kostenträger weitergegeben werden oder durch Personen oder Organisationen im Rahmen einer Vereinbarung mit den Tarifpartnern ge-mäss KVG eingesetzt werden, um die Behandlungsqua-lität zu verbessern.

• Arzneimittelinformationen: Im Gegensatz zum Stän-derat will der Nationalrat, dass eine Stiftung errichtet wird, die von Pharmaunternehmen, interessierten Me-dizinalberufen, Personen mit einer eigenverantwort-lichen Abgabekompetenz sowie Patienten und deren Verbände getragen wird. Die Stiftung soll ein elektroni-sches Verzeichnis mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Arzneimittelinformationen im Human- und Veterinär-bereich führen, das öffentlich zugänglich ist.

• Artikel 56, Abs. 3bis KVG (neu): Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat ausdrücklich festhalten, dass vertraglich geregelt und gegenüber den zuständi-gen Behörden offen gelegt werden muss, wie die Ver-günstigungen für Heilmittel zwischen Versicherern und Leistungserbringern verwendet werden.

Mit rund 40 Differenzen geht die Vorlage zurück an den Ständerat.

Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 21. März 2015 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

Aus dem Parlament

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Verständliche Begriffe und bessere Information rund um Tiers payant, Tiers garant und Tiers soldantParlamentarische Initiative, Jacqueline FehrMit der Initiative sollen die Begriffe «Tiers payant», «Tiers garant» und «Tiers soldant» im Krankenversicherungsge-setz durch verständliche Begriffe ersetzt werden. Die Ver-sicherten würden nicht verstehen, was diese Fachbegriffe bedeuten und welche Rechte ihnen zustehen. Deshalb müsse auch die Information verbessert werden. Die vor-beratende Kommission hat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Der Rat hat die Initiative mit 57:119 Stimmen abgelehnt.

Höchstlimiten für Tiers garantParlamentarische Initiative, Jacqueline FehrDas KVG soll geändert werden, sodass Rechnungen von Leistungserbringern, die 5 000 Franken übersteigen, in je-dem Fall direkt den Krankenversicherern zugestellt und von diesen prioritär behandelt werden. Die vorberatende Kommission hat beantragt, die Initiative abzulehnen. Der Gesamtrat hat die Initiative mit 62:102 Stimmen abgelehnt.

Sommersession 2015

Es folgen Geschäfte, die beide Räte im Differenzbe-reinigungsverfahren alternierend behandelt und in der Schlussabstimmung gutgeheissen haben.

TransplantationsgesetzTeilrevisionDer Nationalrat schaffte in der Frühjahrsession vier Dif-ferenzen zu den Beschlüssen des Ständerats. Im ersten Differenzbereinigungsverfahren schloss sich der Ständerat in drei von vier Differenzen den Beschlüssen des Natio-nalrates an, sodass sich der Nationalrat lediglich mit einer Differenz befassen musste. Dabei ging es um das Straf-mass bei fahrlässigen Verstössen gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes. Der Nationalrat liess sich auf die Version des Ständerates ein. Damit konnte die Geset-zesrevision der Schlussabstimmung unterzogen werden: Der Ständerat stimmte der Revision mit 45:0 Stimmen zu (keine Enthaltung), der Nationalrat mit 184:4 Stimmen (7 Enthaltungen).

Die Inkraftsetzung erfolgt durch den Bundesrat. Von der Gesetzesrevision erwarten breite Kreise mehr Organ-spenden – dies soll insbesondere auch mit einer stark verbesserten Information erreicht werden. Mit einem Re-ferendum ist nicht zu rechnen.

Elektronisches PatientendossierBundesgesetzZwischen National- und Ständerat hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung ein aufwendiges, zähes Ringen entwickelt. Beide Räte hielten lange und hartnäckig an ihren gefassten Beschlüssen fest. Streitpunkte waren ins-besondere:• Zugang und Bearbeitung der Patientendossiers: Um-

stritten war, ob auch Personen von öffentlich-rechtli-chen Einrichtungen sowie von Einrichtungen, denen ein Kanton oder eine Gemeinde die Erfüllung einer öffent-lichen Aufgabe übertragen hat, Daten im Patientendos-sier erfassen und bearbeiten dürfen. Die Räte einigten sich auf die erweiterte Zulassung.

• Wer soll obligatorisch Patientendossiers führen müs-sen? Nur die stationären oder auch alle ambulanten Leistungserbringer? Die Räte haben sich darauf ge-einigt, dass das Obligatorium nur für die Spitäler, Ge-burtshäuser und Pflegeheime gilt.

• Übergangsfristen: Welche Übergangsfristen sollen für welche Leistungserbringer, die Patientendossiers füh-ren, gelten? Die Räte entschieden, dass für Spitäler eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Für Geburtshäuser und Pflegeheime sind es fünf Jahre.

Insgesamt hat es in beiden Räte zwei, zum Teil zeitrau-bende Differenzbereinigungsrunden gegeben. Beide Räte sind aber bestrebt gewesen, das Gesetz in der laufenden Sommersession abzuschliessen, was ihnen auch gelun-gen ist. Der Ständerat hat dem Gesetz mit 45:0 Stimmen (keine Enthaltung) zugestimmt, der Nationalrat mit 189:5 Stimmen (keine Enthaltung). Über die Inkraftsetzung des Gesetzes entscheidet der Bundesrat. Ob das Referendum ergriffen wird, bleibt offen. Nachdem nun aber für die am-bulanten Leistungserbringer kein Obligatorium stipuliert wurde, ist kaum damit zu rechnen.

GESUNDHEITSPOLITIK

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GESUNDHEITSPOLITIK

Aus dem Ständerat

Mehr Organe für TransplantationenMotion, NR Viola Amherd Der Bundesrat soll beauftragt werden, Artikel 4 der Ver-ordnung über die Versichertenkarte so anzupassen, dass auf der Versichertenkarte der Wille des Versicherten bezüglich Organspende gespeichert werden muss. Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen, der Na-tionalrat hat sie jedoch in der Herbstsession 2014 an-genommen. Auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission hat der Ständerat die Motion abgelehnt.

Krankenversicherung. Frist zur Genehmigung des TarifvertragesMotion, NR Jacques Bourgeois In der Frühjahrsession hat der Nationalrat – entgegen dem Antrag des Bundesrates – die Motion angenommen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, eine Änderung des KVG vorzulegen: Die Kantone sollen verpflichtet werden, innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der notwendi-gen Unterlagen über die Genehmigung von Tarifverträgen zu entscheiden. Diese Frist soll auch für den Bundesrat für Verträge gelten, die für die ganze Schweiz gültig sind. Scheitern die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern, gilt diese Frist ebenfalls. Die vorberatende Kommission hat dem Rat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Rat ist dem Antrag gefolgt.

E-Health. ForschungsprogrammMotion, FDP-Liberale FraktionMit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Reform des Gesundheitswesens mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie per E-Health-Forschungs-programm zu fördern. Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat sie in der Herbstsession 2013 angenommen. Der Ständerat hat nun Ablehnung beschlossen.

Ergänzung von Art. 25a betreffend die PflegefinanzierungStandesinitiative, Kanton ThurgauMit der Standesinitiative verlangt der Kanton Thurgau eine Ergänzung von Artikel 25a KVG. Dabei sollen die Kanto-ne ermächtigt werden, an pflegebedürftige Personen mit hohen Vermögen und/oder hohen Einkommen keine oder nur reduzierte Leistungen im Rahmen der Restfinanzie-rung auszurichten. Zudem soll der maximale Pflegebeitrag, den die Versicherten selber tragen, regelmässig den effek-tiven Pflegekosten angepasst werden. Die vorberatende Kommission hat dem Rat beantragt, die Initiative abzu-lehnen. Der Rat hat diesem Antrag diskussionslos zuge-stimmt.

HEILPFLANZEN: Lavendel ist ein echter Alleskönner: Er riecht nicht nur gut und hält Mücken fern, sondern wirkt zudem beruhigend, krampflösend und antiseptisch auf den menschlichen Körper.

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Zweifel an der Wirksamkeit und Opportunität von Massnahmen nach den Artikeln 19 und 20 des KVGInterpellation, Alex Kuprecht Der Interpellant bezweifelt, dass die Präventionsmass-nahmen von Gesundheitsförderung Schweiz angemessen wirksam und effizient sind und damit auch tatsächlich kostendämpfend auf die Grundversicherung wirken. Zu-dem befürchtet er, dass der Betrag, den die Krankenver-sicherer für Gesundheitsförderung Schweiz bei den Ver-sicherten einfordern müssen, erhöht wird. Der Antwort des Bundesrates ist zu entnehmen, dass er davon über-zeugt ist, dass die Präventionsmassnahmen von Gesund-heitsförderung Schweiz auch in Kooperation mit weiteren Aktivitäten von Bund, Kantonen und weiteren Fach- und Betroffenenorganisationen Wirkung zeigen und damit zu Kosteneinsparungen führen.

Aus dem Nationalrat

Pflegekostenversicherung auf den Prüfstand. Schutz des eigenen Vermögens!Postulat, Markus Lehmann Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen zum Thema einer obligatorischen Pfle-geversicherung. Dabei sollen verschiedene Finanzierungs-varianten (zum Beispiel Kapitaldeckungsverfahren oder Umlageverfahren) in die Überlegungen einbezogen wer-

den. Der Bundesrat wie auch die vorberatende Kommis-sion haben beantragt, das Postulat anzunehmen. Der Rat ist diesem Antrag nach einer kurzen Diskussion gefolgt.

Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung Nach schweren vorgeburtlichen Wehen hat der Natio-nalrat die Änderungen des Unfallversicherungsgesetzes in seltener Einmütigkeit verabschiedet. Bekanntlich hat der Bundesrat 2008 eine weitreichende Revision des Unfall-versicherungsgesetzes vorgeschlagen. In den Jahren 2009 bis 2011 haben sich die eidgenössischen Räte – insbeson-dere der Nationalrat – im Rahmen von Eintretensdebat-ten intensiv mit der Vorlage befasst. Dabei hat sich gezeigt, dass die Interessen meilenweit auseinander gingen. Beide Räte haben die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorlage zu vereinfachen und auf das unbedingt notwendige Mass zu reduzieren. Diesem Auf-trag ist der Bundesrat nachgekommen. Nach intensiven Konsultationen mit den Sozialpartnern hat er im Septem-ber 2014 eine stark verschlankte Gesetzesrevision vor-geschlagen. Diese ist bereits in der vorberatenden Kom-mission auf grosses Wohlwollen gestossen. Es hat kaum Opposition oder Änderungsanträge gegeben. Auch der Rat hat die Revisionsvorschläge gut aufgenommen – er hat eine einzige, wichtige Änderung an der bundesrätlichen Vorlage beschlossen: Neu soll es möglich sein, die Versi-cherung mit einem Aufschub von 30 Tagen abzuschliessen.

GESUNDHEITSPOLITIK

HEILPFLANZEN: Die Pfefferminze ist nicht nur die bekannteste Art der Minzen, sondern auch der beliebteste Kräutertee in Mitteleuropa. Äusserlich angewandt, kann das verdünnte ätherische Öl Schmerzen lindern.

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Neben vielen ergänzenden und präzisierenden neuen Regelungen sind insbesondere folgende Änderungen von Bedeutung:• Neu sind auch Unfälle von Arbeitnehmern versichert,

die einen Arbeitsvertrag haben, die Stelle aber noch nicht angetreten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitsvertrag am ersten Tag eines Monats beginnt, dies ein Feiertag ist und an diesem Tag der Un-fall passiert.

• Die neuen Gesetzbestimmungen beinhalten auch de-taillierten Regelungen für arbeitslose Personen.

• Die bisherige Besserstellung von UVG-Rentenbezü-gern im Rentenalter gegenüber den übrigen Versicher-ten wird mit gestaffelten Rentenkürzungen korrigiert.

• Für den Fall einer Katastrophe haben die Versicherer einen Ausgleichsfonds zu bilden. Davon ausgenommen ist die Suva, die für solche Fälle genügend abgesichert ist.

• Die Versicherer (inkl. Ersatzkasse) müssen einen Verein einrichten, mit dem Zweck, die Finanzierung der Teue-rungszulagen langfristig zu sichern. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Suva.

• Neu können Berufsunfallversicherungen mit einer Auf-schubzeit von 30 Tagen abgeschlossen werden. Die bundesrätliche Vorlage hat diese Möglichkeit nicht vor-gesehen.

• Die sogenannten «unfallähnlichen Körperschädigun-gen» wurden neu ins Gesetz aufgenommen. Der Un-fallversicherer soll die Kosten dafür übernehmen, wenn er nicht nachweisen kann, dass eine Körperschädigung auf Abnützung oder auf eine Krankheit zurückzuführen ist. Es sind dies:• Knochenbrüche• Verrenkungen von Gelenken• Meniskusrisse• Muskelrisse• Sehnenrisse• Bandläsionen• Trommelfellverletzungen

• Bei der Marktaufteilung zwischen der Suva und den üb-rigen UVG-Versicherern bleibt es grundsätzlich beim Status quo. Präzisiert wurden die Bereiche, die nicht der Suva unterstellt sind, wenn sie nicht selber produ-zieren, sondern Produkte lediglich bearbeiten:• Optiker• Bijouterie- und Schmuckgeschäfte• Sportartikelgeschäfte ohne Kanten- und Belag-

schleifmaschinen• Radio- und Fernsehgeschäfte ohne Antennenbau• Innendekorationsgeschäfte ohne Bodenleger- und

Schreinerarbeiten

GESUNDHEITSPOLITIK

Der Nationalrat hat den verschiedenen Gesetzesände-rungen mit grossem Mehr zugestimmt.

Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen unter zwanzig JahrenMotion, Antonio Hodgers, übernommen von Yvonne Gilli Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Frauen unter zwanzig Jahren gratis und anonym Zugang zu Verhütungsmitteln zu gewähren (insbesondere der Antibabypille). Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Rat hat die Motion mit 21:158 Stimmen abgelehnt.

Ritalin-AbgabeMotion, Erich von Siebenthal Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, ver-bindliche Zahlen zu erheben, wie viele Kinder und Jugend-liche mit Ritalin, Concerta und ähnlichen Psychopharmaka behandelt werden. Zudem soll die Öffentlichkeit über die schädlichen Nebenwirkungen dieser Präparate informiert und auf Alternativen hingewiesen werden. Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Rat ist dem Antrag gefolgt.

Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten SpitalleistungenMotion, Fraktion CVP-EVPNachdem der Ständerat in der Frühjahrssession beschlos-sen hat, die Behandlung der Motion um voraussichtlich mehr als ein Jahr aufzuschieben, hat auch der Nationalrat in diesem Sinne entschieden.

Selbstbehalt in der Krankenversicherung als Teil der Kostenbeteiligung. Wie weiter? / KVG. Anpassung der ordentlichen FranchiseInterpellation, Daniel Stolz / Interpellation, Martin Landolt Bei der Interpellation von Daniel Stolz soll der maxima-le jährliche Selbstbehalt von 700 Franken erhöht werden, die Interpellation von Martin Landolt will die ordentli-che Franchise anpassen. Mit beiden Vorstössen wird der Bundesrat darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl die Franchise als auch der maximale Selbstbehalt seit vielen Jahren nicht mehr erhöht worden sind. Gleichzeitig wird der Bundesrat angefragt, ob und wann er eine Anpassung plane. Falls keine Erhöhungen vorgesehen sind, wie wird dies begründet? Der Bundesrat antwortet, dass entspre-chende Anpassungen vorwiegend kranke Versicherte tref-fen würden. Zudem seien die letzten Erhöhungen prozen-tual höher ausgefallen, als die seitherigen Entwicklungen beim Landesindex der Konsumentenpreise und beim

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Lohnindex. Er sehe daher keinen Anlass, den maximalen Selbstbehalt oder die ordentliche Franchise von 300 Fran-ken zu erhöhen.

Kick-Backs bei Ärzten untergraben das Vertrauen / Kick-Backs unter ÄrztenInterpellation, Daniel Stolz / Interpellation, Jürg StahlBeide Interpellationen, am gleichen Tag eingereicht, ma-chen auf die problematische Kick-Back-Praxis aufmerk-sam. Sie fragen den Bundesrat, was er gegen diese Praxis unternimmt und wie er vorzugehen gedenke. In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf die gesetzlichen Bestimmungen im KVG und insbesondere auf die neuen Bestimmungen im Medizinalberufegesetz. Das Heilmittel-gesetz, über das zurzeit beraten wird, enthalte ebenfalls diesbezügliche Bestimmungen. Im Übrigen liege die Auf-sicht in der Kompetenz der Kantone. Für weitere Mass-nahmen sehe der Bundesrat keinen Anlass.

Tarmed. Revision der Tarifstruktur Interpellation, Thomas Weibel Mit der Interpellation wird dem Bundesrat ein ganzer Fra-genkatalog zur geplanten Revision der Tarifstruktur des Tarmed unterbreitet. In seiner Antwort schreibt der Bun-desrat unter anderem, dass die Tarifstruktur des Tarmed den heutigen Anforderungen nicht mehr genüge. Sowohl das EDI wie auch das BAG hätten die Tarifpartner über die von der Aufsichtsbehörde aufgestellten Rahmenbedingun-gen für eine neue Tarifstruktur informiert. Die aktuellen Revisionspartner hätten in Aussicht gestellt, dass sie dem Bundesrat bis Ende 2015 eine revidierte Tarifstruktur zur Genehmigung einreichen können. Sollte diese den gestell-ten Anforderungen nicht genügen, setze der Bundesrat eine Nachfrist für die Verbesserungen. Können sich die Ta-rifpartner nicht auf eine neue Struktur des Tarifes einigen, werde der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch machen und selber eine neue Tarifstruktur erlassen. Es sei dem Bundesrat jedoch ein Anliegen, eine solche Situation zu vermeiden.

Bundesrat/EDI/BAGMedikamentenpreiseDie Medikamentenpreise sind ein Dauerthema. Vor kur-zem hat der Bundesrat die neuen Regeln, um die Medika-mentenpreise festzusetzen, in Kraft gesetzt. Nur wenige Tage später hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das möglicherweise Teile davon bereits wieder in Frage stellt. Das Urteil hält fest, dass bei der periodischen Überprüfung der Preise nicht nur der Auslandpreisver-gleich heranzuziehen sei, sondern – wenn vergleichbare Produkte existieren – auch eine Nutzenbetrachtung im Sinne des Therapeutischen Quervergleichs (TQV). Das BAG hat entschieden, dieses Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Es ist der Meinung, dass es in der Kom-petenz des Bundesrats liegt, die Überprüfung der Medi-kamentenpreise nur auf den Auslandspreisvergleich abzu-stützen. Für Preissenkungen im laufenden Jahr als Folge der Währungsentwicklung hat der Bundesrat nach wie vor kein Gehör. Immerhin hat Bundesrat Berset versichert, dass als nächstes die Preise der Generika unter die Lupe genommen werden.

Weitere Entwicklung im Umfeld

PräimplantationsdiagnostikBei der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 hat das Volk der Änderung der Bundesverfassung, die eine erweiterte Präimplantationsdiagnostik erlaubt, deutlich zugestimmt. Im Blickpunkt steht nun die Änderung des Fortpflanzungs-medizingesetzes, die das Parlament in der Dezemberses-sion 2014 verabschiedet hat. Auch dazu wird das Volk das letzte Wort haben: Verschiedene Organisationen haben bereits angekündigt, dass sie dagegen das Referendum er-greifen werden.

Prämien 2016In den Medien zirkulieren jetzt schon die ersten Meldun-gen über die Prämien 2016. Durchschnittlich sollen sie um vier Prozent steigen, in Extremfällen sollen es gar bis zu 20 Prozent sein. Man kann sich fragen, wem solche Infor-mationen zum heutigen Zeitpunkt dienen?!?

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Informationen des RVKDas Wichtigste in Kürze

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5Seite 12 RVK-Forum: Lehren aus der Einheitskassen-Abstimmung im FokusIst nach dem Abstimmungskampf vom letzten Herbst der Alltag wieder eingekehrt, frei nach dem Motto «Ende gut, alles gut»? Aus Sicht des RVK war eine kritische Standortbestimmung aller Akteure des Gesundheitswesens für die weitere Entwicklung unumgänglich. Deshalb hat er am RVK-Forum vom 7. Mai die Fragen nach den Lehren aus der Einheitskassen-Abstimmung aufgegrif-fen und mit Expertinnen und Meinungsführern über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen diskutiert. Über 150 Teilnehmenden haben am RVK-Forum teilgenommen.

Seite 15 RVK-Kundenevent in BaselEMR und Medgate haben am 22. April den RVK-Kunden einen spannenden Einblick in ihre Tätigkei-ten ermöglicht. Die beiden Unternehmen sind in Basel domiziliert und langjährige Partner des RVK. Neben den aktuellen Dienstleistungen stellten sie innovative Entwicklungen vor. Ein Rundgang durch die Räumlichkeiten von Medgate rundete den Anlass ab.

Seite 18 Versicherungsmedizinische Beratung für UnternehmenFehlt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter gelegentlich am Arbeitsplatz, ist das keine Seltenheit. Unerwartete, lang anhaltende, wiederholte oder unklare Absenzen können für den Arbeitgeber Warnsignale sein. Eine versicherungsmedizinische Beratung kann die Situation klären.

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RVK-ForumNach dem Nein zur Einheitskasse: Ende gut, alles gut?

Unser Gesundheitswesen zählt zu den besten der Welt. Schwachstellen sind jedoch vorhanden und meistens auch erkannt. Dem RVK ist es gelungen, alle relevanten Akteure an den runden Tisch zu bringen: Am RVK-Forum vom 7. Mai 2015 beleuchteten hochkarätige Experten die Schwachstellen aus verschiedenen Blickwinkeln und nannten Lösungsansätze. Über 150 Fachleute verfolgten die spannende Debatte – moderier t von Hannes Blatter, Geschäftsführer Luzerner Forum.

Aus Sicht des RVK bedarf es einer selbstkritischen Re-flexion der Krankenversicherer, der Leistungserbringer und der Politik, um mehrheitsfähige Lösungen zu erken-nen und die dazu nötigen Massnahmen zu ergreifen. Helga Portmann, Leiterin Versicherungsaufsicht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), erläuterte in ihrem Referat die wichtigsten Elemente von «Gesundheit2020» – zentrales Element sei die Stärkung der Aufsicht. Portmann führte aus, was sie von den Krankenversicherern heute und in Zukunft erwartet: Sie sollen sich zusammenraufen, um ge-meinsam Lösungen zu finden. «Wann wir das nächste Mal über eine Einheitskasse abstimmen, hängt davon ab, wie sich die Krankenversicherer verhalten», so das Fazit von Portmann.

Mehr Eigeninitiative aller AkteureIn der Podiumsdiskussion diskutierten Hugo Bossi (Lun-genliga Thurgau), Morena Hostettler Socha (Ombudsstel-le Krankenversicherung), Dr. med. Philippe Luchsinger (Hausärzte Schweiz), Rolf Meyer (Sympany), Dr. Gianni Roberto Rossi (Clinica Hildebrand), Dr. iur. Philipp Stä-helin (alt Ständerat) und Stephan M. Wirz (Maklerzent-rum Schweiz AG). Die Teilnehmenden analysierten zuerst die Ergebnisse der Einheitskassen-Abstimmung. Sie waren sich einig, dass eine erneute Abstimmung drohe, sofern sich im System nicht gewisse Parameter ändern. Trotz ge-wissen regionalen Schwierigkeiten in der Versorgungssi-cherheit sei nicht die Versorgung das Problem, sondern die Finanzierung des Gesundheitswesens. Das Volk habe

eine Verstaatlichung im Gesundheitswesen deutlich ab-gelehnt, dieser Wille müsse berücksichtigt werden. Der Staat sei zuständig für die Rahmenbedingungen. Rolf Meyer von der Sympany erklärte: «Der Staat hat eine zu grosse Bedeutung, er lenkt zu stark. Die Akteure müssen mehr Eigeninitiative ergreifen können.» Hugo Bossi von der Lungenliga Thurgau befürwortete hingegen die Rolle des Staats: «In einem stark regulierten Markt ist der Staat wichtig.» Einig waren sie sich darin, dass die Patienten bei «Gesundheit2020» mehr in die Pflicht genommen werden müssen. Nach der Podiumsdiskussion fanden parallel drei Panels statt, um einzelne Themenbereiche zu vertiefen.

Nachhaltige Lösungen gefragtFür Charles Giroud, Präsident des RVK, haben die Dis-kussionen anlässlich des RVK-Forums gezeigt, dass nur gemeinsam – also alle Akteure zusammen – nachhaltige Lösungen erarbeitet und implementiert werden können. «Alle Player, und damit meine ich auch uns Krankenver-sicherer, wissen zwar, was sie von den anderen erwarten. Was wir selbst dazu beitragen können, fragen wir uns aber nur selten», fasste Giroud die Tagung zusammen. Es gehe nicht primär darum, die nächste Abstimmung zu verhin-dern, sondern darum, sich so aufzustellen, dass nachhalti-ge Lösungen geschaffen werden können. Sein Fazit: «Wir werden in Zukunft vermehrt aufeinander zugehen müssen – ich hoffe, wir konnten mit dem RVK-Forum, der einzigen Veranstaltung, die sich konkret mit den Systemmängeln auseinandersetzt, einen Beitrag dazu leisten.»

MARCO FÄH Leiter Bildung + EventsTel. 041 417 05 [email protected]

INFORMATIONEN DES RVK

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INFORMATION JULI 2015

INFORMATIONEN DES RVK

RVK/RVK Rück AGPositives Geschäftsjahr

Der RVK blickt auf ein positives Geschäftsjahr zurück. Anlässlich der 83. Delegier tenversammlung vom 12. Juni 2015 in Luzern genehmigten die Delegier ten einstimmig den Geschäftsbericht und die Rechnung 2014 des Verbandes. Zudem haben sie auch die Jahresrechnung der RVK Rück AG, der Tochtergesellschaft des RVK, einstimmig angenommen.

Das Gesundheitswesen unterliegt einem steten Wandel, der sich auch auf die Tätigkeiten des RVK im vergangenen Jahr ausgewirkt hat. Der RVK hat sich diesen Herausfor-derungen gestellt und entsprechende Lösungen für seine Mitglieder und Kunden entwickelt. Das Rechnungsjahr 2014 schliesst er – wie bereits in den Vorjahren – positiv ab: Der Gewinn beträgt 449 000 Franken.

Erfreulich ist auch die Entwicklung der 27 Krankenversi-cherer, die dem RVK angeschlossen sind: Sie haben ihre Versichertenbestände in den letzten Jahren kontinu-ierlich ausgebaut. 2012 waren knapp 620 000 Personen bei RVK-Mitgliedern versichert, Anfang 2015 waren es 670 000 Personen. Dies entspricht einem Zuwachs von über 8 Prozent. Allein im letzten Jahr hat die Zunahme fast 4 Prozent betragen. Diese Entwicklung zeigt, dass die kleinen und mittleren Krankenversicherer mit ihren attraktiven Angeboten und günstigen Prämien viele Neu-kunden gewinnen können.

Prämienvolumen der RVK Rück AG stabilDie RVK Rück AG schliesst das Geschäftsjahr 2014 eben-falls mit einem Gewinn von rund 246 000 Franken ab. Das

Prämienvolumen der Rückversicherungen beträgt 5 Mil-lionen Franken – der Rückgang des Vorjahrs konnte ge-stoppt werden. Die Aussichten für 2015 sind positiv: Die RVK Rück AG hat alle Verträge erneuern können und er-wartet daher ein stabiles Prämienvolumen. Sie geht aber davon aus, dass neue medizinische Behandlungsmöglich-keiten und der Einsatz neu entwickelter Medikamente die Leistungskosten weiter steigen lassen werden.

Veränderung im Vorstand / VerwaltungsratFranz Joseph Kaltenbach von der Sympany tritt per 30. September 2015 aus dem Vorstand und dem Verwal-tungsrat zurück. Der RVK und die RVK Rück AG verzich-ten zum jetzigen Zeitpunkt darauf, den frei werdenden Sitz zu besetzen. Dies soll im Rahmen der bevorstehen-den Gesamterneuerungswahl beider Gremien geschehen, die auf den 10. Juni 2016 festgesetzt wurde.

DANIEL HERZOG DirektorTel. 041 417 05 [email protected]

HEILPFLANZEN: Rote Zwiebeln sind gesünder als gelbe oder weisse Sorten: Sie sind reich an Antioxidantien, unterstützen den Kör-per bei der Krebsprophylaxe, schützen vor Diabetes, verdünnen das Blut und bekämpfen Entzündungen.

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INFORMATION JULI 2015

14 INFORMATIONEN DES RVK

VerbandRVK-ImPuls 2015

Im Rahmen der Verbandsveranstaltung RVK-ImPuls trafen sich die Führungspersonen der RVK-Mitglieder in Luzern. Zum Auftakt besichtigten sie die Hirslanden Klinik St. Anna in Luzern.

Am Donnerstagnachmittag tauschten sich die Mitglieder auf der Sonnenterrasse der Klinik St. Anna bei einem Apéro aus. Patric Bürge, Leiter Marketing & Kommunika-tion, stellte die Klinik mit ihren wichtigsten Eckdaten vor. Auf dem anschliessenden Rundgang durch die Klinik ver-mittelten Mitarbeitende von verschiedenen Abteilungen spannende Einblicke in den Klinikalltag. Das Abendessen im klinikeigenen Restaurant rundete den Sommerabend ab.

SwissDRG im FokusAm Freitag veranschaulichten die Fachreferenten unter-schiedliche Sichtweisen zum Fallpauschalensystem Swiss-DRG. Drei Jahre nach der Einführung von SwissDRG bot der RVK allen Beteiligten eine Plattform für den Fach- und Meinungsaustausch: Carlo Conti, ehemaliger Regierungs-rat des Kantons Basel-Stadt, zeigte die Sicht des Gesetz-gebers auf. Markus Scherer, Leiter Tarife und Verträge des

Universitätsspitals Basel, vermittelte die Anliegen der Leistungserbringer. Auf die Bedürfnisse und Anliegen der Kostenträgerseite gingen die beiden RVK-Mitarbeiter Patrick Kellenberger und Quan Pham ein. Der fachkun-dige und offene Austausch zeigte auf, dass das System SwissDRG zwar gute Ansätze hat, jedoch immer noch viele Unklarheiten bestehen. Es sind weiterhin klare Rah-menbedingungen gefordert, um ein Gleichgewicht zwi-schen allen Beteiligten herzustellen.

PHILIPP DÜNKIProduktverantwortlicher Bildung + EventsTel. 041 417 05 [email protected]

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INFORMATION JULI 2015

INFORMATIONEN DES RVK

KundeneventEMR und Medgate im Fokus

EMR und Medgate sind langjährige Partner des RVK. Um seinen Kunden die beiden Unternehmen näher vorzustellen, führte der RVK am 22. April 2015 einen Informationstagim Hotel Viktoria in Basel durch. Die Kunden lernten die Dienstleistungen und Entwicklungen beider Partner kennen. Ein Rundgang bei Medgate vermittelte eindrücklich, wie das Unternehmen arbeitet.

Françoise Lebet, Leiterin des ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR), stellte die Aufgaben und die Funktion des Unternehmens vor. Unter anderem erläuterte sie die neue Registrierung von staatlich anerkannten Berufsab-schlüssen (zum Beispiel KunsttherapeutIn (ED), Med. MasseurIn FA SRK/Eidg. Fachausweis (Med. Mass.) oder OsteopathIn mit Diplom GDK): Seit Januar 2015 kann ge-wählt werden zwischen der Registrierung von Methoden/Methodengruppen und der Registrierung von staatlich an-erkannten Berufsabschlüssen.

Neues QualitätslabelBrigitta Pauli führte die Anwesenden in das neue Qua-litätslabel «EMfit» ein. «EMfit» ist ein Dienstleistungsan-gebot im Bereich der Gesundheitsförderung. Kursleite-rinnen und Kursleiter, die in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung Kurse anbieten, können sich bei «EMfit» registrieren lassen, um das Qualitätslabel zu erhalten. Vorausgesetzt, sie erfüllen die erforderlichen Qualitätskriterien. Diese Kriterien, die in Zusammenar-beit mit verschiedenen Verbänden und Institutionen aus dem Bereich der Gesundheitsförderung erarbeitet wur-den, bilden die Basis für den hohen Qualitätsstandard des neuen Gütesiegels. Mehr Informationen zum «EMfit» gibt es unter www.emfit.ch.

Während der Mittagspause tauschten sich die Teilneh-menden mit den Referenten rege aus, bevor am Nach-mittag die Telemedizin näher beleuchtet wurde. Als füh-render Anbieter der integrierten Versorgung hat Medgate sein Partner-Netzwerk sowie das Ärzte-Netzwerk in den letzten Monaten ausgebaut. Cédric Berset, Leiter Marke-ting, Kommunikation & Verkauf, stellte das Unternehmen und seine Dienstleistungen vor: Unter anderem erklärte er das neue Gatekeeping-Modell «Flexmed» (alternatives Versicherungsmodell), mit dem die Versicherten Zugang haben zu den Medgate Health Centers und zum Telemedi-zinischen Zentrum als erste Anlaufstelle.

Elektronisches Patientendossier in PlanungHermann Kollmar, Projektleiter bei Medgate, informierte über das elektronische Patientendossier (EPD). Medgate baut zurzeit eine Stammgemeinschaft auf. Das Unterneh-men setzt dazu die Evita-Technologie der Swisscom ein. Wie eine EU-Studie belegt, bringt das EPD den Patienten mehrfachen Nutzen: • tieferes Risiko sachlicher Fehler,• weniger unnötige oder doppelte Untersuchungen,• reibungsloser Übergang zwischen den Behandlungsor-

ten,• weniger Wiederholungen von Diagnosetests und• bessere Behandlungspfade in multidisziplinären Teams.

Die Medgate-Partner entscheiden, ob sie ihren Versicher-ten Evita anbieten wollen, um den digitalen Datenaus-tausch zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen. Und schliesslich entscheidet der Patient, ob er ein Dos-sier eröffnen will.

Timo Rimner, Leiter des Telemedizinischen Zentrums, präsentierte einige operative Kennzahlen: 2014 betreute Medgate 469 000 versicherte Patienten in Telmed-Model-len. Von insgesamt 802 000 Patientenkontakten resultier-ten 465 000 Überweisungen (ambulant: 384 000; stationär 81 000).

IVO GASSERProduktmanager VersicherungenTel. 041 417 05 [email protected]

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16 INFORMATIONEN DES RVK

RückversicherungGRV-Grundpflege: Rückblick 2014

2014 waren 22 Krankenversicherer mit insgesamt 211 000 OKP-Versicherten der GRV-Grundpflege angeschlossen. Damit blieb die Kundenbasis gegenüber dem Vorjahr stabil. Das Prämienvolumen lag mit rund 3,6 Millionen Franken im Rahmen des Vorjahres – jedoch deutlich unter den Jahren 2010 bis 2012.

Die Leistungen der GRV-Grundpflege betrugen 2014 knapp 3,4 Millionen Franken und somit wesentlich weni-ger als im Vorjahr. 2013 mussten aufgrund der Einführung von SwissDRG Abrechnungsausstände aufgearbeitet wer-den, was zu einer hohen Schadenbelastung führte. 2014 war dieser Effekt nicht mehr spürbar und die Höhe der Schadenbelastung hat sich normalisiert. Zudem ist der Rückgang der Leistungen darauf zurückzuführen, dass in zwei Rückversicherungsverträgen das Eigenrisiko erhöht wurde. 65 Prozent aller GRV-Leistungen sind im 4. Quartal geltend gemacht worden.

Insgesamt waren 2014 siebzig GRV-Fälle zu verzeichnen. In 49 GRV-Fällen wurden Leistungen bis 50 000 Franken erbracht. Wie im Vorjahr wurden in drei GRV-Fällen Leis-tungen von über 200 000 Franken bezahlt.

Kostengrösse nach Anzahl Fälle und GRV-Leistungen

Kostengrösse Fälle Total GRV-Leistungen CHF

1 bis 50 000 49 965 024

50 000 bis 100 000 12 829 942

100 000 bis 200 000 6 825 247

200 000 bis offen 3 764 804

Total 70 3 385 018

Die Anzahl der Fälle, welche ¾ der Eigenrisikostufe er-reicht oder überstiegen haben, ist aufgrund der Erhöhung der Eigenrisikostufen zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr 2013 waren es 31 Fälle weniger.

Nachfolgende Auswertung zeigt die 15 teuersten GRV-Fäl-le mit Diagnosen und Bruttokosten (inklusive Eigenrisi-kostufen). Waren es im Vorjahr auffallend viele kosten-intensive Stammzell-Transplantationen, ware es 2014 überwiegend Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die hohe Kos-ten verursachten. Die 15 teuersten Fälle verteilten sich auf sieben Versicherer. Davon war ein Versicherer mit1,7 Millionen Franken besonders stark betroffen. 15 teuerste Fälle nach Brutto-Kosten 2014 und Diagnose

Diagnosen Brutto-Kosten CHF

Herz/Kreislauf 507 189

andere Krankheiten 452 682

andere Krankheiten 334 934

Stammzell-Transplantationen

(KMT)

304 070

Herz/Kreislauf 302 272

Organtransplantation 287 870

Organtransplantation 262 478

Herz/Kreislauf 260 495

Herz/Kreislauf 254 635

Onkologie/Tumore 254 468

Übrige 246 965

Herz/Kreislauf 235 793

Medikamente 233 703

Herz/Kreislauf 233 392

Herz/Kreislauf 232 057

Total 4 403 002

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INFORMATION JULI 2015

INFORMATIONEN DES RVK

Die Auswertung zeigt alle Netto-GRV-Leistungen, sortiert nach den verschiedenen Diagnosen. Diagnosen nach GRV-Kosten und Fälle

Diagnosen Fälle 2014 GRV-Kosten 2014

Bluterkrankungen 2 114 495

Dialysen 9 255 239

Herz/Kreislauf 17 1 068 636

Lähmungen 1 64 653

Medikamente 2 114 450

Onkologie/Tumore 22 405 036

Organtransplantation 4 488 112

Pflegeheim 1 2 962

psychische Krankheiten 3 80 486

Stammzell-Transplantationen (KMT)

2 202 303

Unfall 1 18 614

verschiedene Krankheiten 6 570 034

Total 70 3 385 018

Wie im Vorjahr weist die Altersgruppe der 61- bis 80-Jäh-rigen die höchste Anzahl GRV-Fälle auf. Demgegenüber sind die Durchschnittskosten bei den 21- bis 40-Jährigen am grössten.

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2015 ist leicht positiv. Alle im Jahr 2014 gültigen Verträge der GRV-Grundpfle-ge wurden auf 2015 erneuert. Von den 22 Rückversiche-rungsverträgen wurden acht aufgrund des Schadenver-laufs angepasst. Dabei haben vier Krankenversicherer das Eigenrisiko erhöht.

ELISABETH JANSSENKrankenversicherungsexpertinTel. 041 417 05 [email protected]

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INFORMATION JULI 2015

18 INFORMATIONEN DES RVK

Versicherungsmedizinische Beratung für UnternehmenArbeitsunfähig? Das glaub ich nicht!

Bestehen bei Arbeitnehmern unerwartete, lang anhaltende, wiederholte oder unklare Absenzen, so kann eine versicherungsmedizinische Beratung die Situation klären. Sie kommt bei einer Arbeitsunfähigkeit ins Spiel, bevor der Taggeldversicherer eingeschaltet wird. Zusammen mit dem Case Management hilft sie, das Risiko einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit zu erkennen.

Ist ein Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig, kann das Case Management der Taggeldversicherung involviert sein: Es unterstützt ihn, seine Arbeit wieder aufzunehmen oder sich in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es gibt jedoch Fälle, bei denen diese aufwendige Steuerung nicht vorge-sehen oder gar nicht nötig ist – zum Beispiel bei wie-derholten kürzeren Absenzen oder während der unter-schiedlich langen Wartefrist bis zu den Taggeldleistungen. Bei dieser Lücke der Beratung und Klärung springt die versicherungsmedizinische Beratung ein. Mit ihr werden langfristige Absenzen und Arbeitsunfähigkeiten frühzeitig erkannt und geklärt. Es wird verhindert, dass ein Case Ma-nagement erst dann eingeschaltet wird, wenn die Situation bereits festgefahren ist. Das Arbeits- und Vertrauensver-hältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll er-halten bleiben und nicht unnötig belastet werden.

Medizinische Kenntnisse nötig Häufig hat der Arbeitgeber ein Gespür für Situationen, die das Arbeits- und Vertrauensverhältnis belasten können. Für ein neutrales und klärendes Gespräch zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und dem be-handelnden Arzt sind vertiefte medizinische und versiche-rungstechnische Kenntnisse gefragt, über die der beigezo-gene Versicherungsarzt oder die Case Manager verfügen. Mit einer versicherungsmedizinischen Beratung erhält der Arbeitgeber einen direkten Zugang zu einer neutralen Fachperson, die mit ihm die versicherungsmedizinischen

Fragen erörtert und die notwendige Entscheidungs-grundlage erarbeitet. Der Arbeitgeber erhält steuernde Abklärungen und Vorschläge zum weiteren Vorgehen, die auf der Beurteilung von ärztlichen Zeugnissen und bei-gelegten medizinischen Unterlagen beruhen. Idealerwei-se unterstützen Fachärzte verschiedener Richtungen den Versicherungsarzt in seiner Tätigkeit.

Fallbeispiel Eine Filialleiterin schickt einen Mitarbeiter nach Hause, weil er nach Alkohol riecht. Das Personalreglement hält für Alkohol am Arbeitsplatz eine Nulltoleranz fest. Der Mitarbeiter erklärt ihr, er nehme ein komplementärme-dizinisches Medikament ein, das in Alkohol gelöst sei. Kurze Zeit später erhält der Arbeitgeber ein Arbeitsun-fähigkeitszeugnis ab dem Tag des Vorfalls bis auf weiteres. Die Personalabteilung wird eingeschaltet. Der Mitarbei-ter sagt aus, seine Vorgesetzte schikaniere ihn seit länge-rem. Er sei vom Hausarzt wegen einer Herzerkrankung krankgeschrieben. Der Mitarbeiter gibt – dank seinem Vertrauensverhältnis zur Personalverantwortlichen – die Vollmacht für eine auswärtige versicherungsmedizinische Beratung. Er entbindet die Case Manager, Versicherungs-ärzte und Leistungserbringer von der Schweigepflicht. Der behandelnde Arzt des Mitarbeiters gibt dem Versi-cherungsarzt die Auskunft, dass sein Patient möglicher-weise an einer Herzkrankheit leide und zunehmend de-pressiv sei. Die Depressionen seien aus der Vorgeschichte bekannt. Zudem bestehe wahrscheinlich eine Alkoholab-hängigkeit und der Mitarbeiter fühle sich am Arbeitsplatz seit längerem schikaniert. Beim Herzspezialisten und beim Psychiater sind bereits Abklärungstermine vereinbart. Der Mitarbeiter möchte beim jetzigen Arbeitgeber so bald wie möglich wieder arbeiten, wobei dies bei der jetzigen Vor-gesetzten kaum möglich sein wird. Der Versicherungsarzt meldet der Personalverantwortlichen, dass• die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit korrekt und

plausibel sei,• mit einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens vier Wo-

chen zu rechnen sei,

Unterstützung auch für Pensionskassen Versicherungsmedizinische Beratung lohnt sich nicht nur für Unternehmen. Von unabhängigen versiche-rungsärztlichen und versicherungsmedizinischen Dienstleistungen profitieren auch Pensionskassen bei der medizinischen Risikoprüfung und bei Vorbehalts-formulierungen.

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INFORMATIONEN DES RVK

• spezialärztliche Abklärungen eingeleitet seien und • das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der

Vorgesetzten seit längerem gestört sei, der Arbeitneh-mer aber beim jetzigen Arbeitgeber so bald wie mög-lich wieder arbeiten möchte.

Die Personalverantwortliche äussert gegenüber dem Ver-sicherungsarzt, dass unter der entsprechenden Filialleite-rin eine überdurchschnittlich hohe Fluktuation bestehe. Der Arbeitgeber entscheidet sich – in Absprache mit dem Versicherungsarzt – für folgendes Vorgehen: In einem Ge-spräch zwischen der Personalverantwortlichen und dem Mitarbeiter werden die Krankheiten offengelegt. Ein zwei-tes Gespräch findet zwischen der Filialleiterin, ihrem Vor-gesetzten und der Personalverantwortlichen statt. Nach diesen Gesprächen nimmt die Personalverantwortliche erneut mit dem Versicherungsarzt Rücksprache, da der Arbeitgeber den Mitarbeiter weiter beschäftigen möchte. Der Mitarbeiter hat sich zur Alkoholkrankheit bekannt. Er wird an einen anderen Arbeitsplatz versetzt und un-terzeichnet eine Vereinbarung über die weitere Behand-lung der Alkoholkrankheit mit enger Kontrolle durch den Hausarzt. Es werden regelmässige Treffen vereinbart, an denen die Personalverantwortliche, der Mitarbeiter und sein neuer Vorgesetzter, der informiert ist, teilnehmen.

Ende gut, alles gut?In diesem Fall hat der Arbeitgeber den Versicherungsarzt frühzeitig beigezogen und ihm die komplexe Situation dar-gestellt. Dank der raschen und proaktiven Lösungsfindung konnte verhindert werden, dass es zu einer langen Ar-beitsunfähigkeit gekommen ist. Ohne die versicherungs-medizinische Beratung wäre es wahrscheinlich zum Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekommen, die Abhängigkeitserkrankung und Depression wären entgleist. Zusätzliche psychosoziale Probleme wären die Folge gewesen. Kurz, die Situation wäre festgefahren und kaum lösbar gewesen. Das gute Gespür für belastende Situationen und der Wille, aktiv Lösungen zu finden, sind in diesem Fall belohnt worden.

Beispiele aus der PraxisFünf Situationen, die dem Arbeitgeber auf dem Magen liegen:• Wiederholte Absenzen• Lange Arbeitsunfähigkeit ohne absehbares Ende• Psychische Erkrankungen• Krankheit nach Kündigung• Nichtwissen der Diagnose

Drei Besonderheiten, die zu Verstimmungen führen können: • Abwesenheit wegen eines kranken Kindes ist ein

Arbeitsverhinderungsgrund für die temporäre Pfle-ge eines erkrankten Angehörigen. Der behandelnde Arzt des Kindes bescheinigt die Krankheit des Kindes und die Notwendigkeit der Betreuung.

• Krankheit vor oder nach einer Schwangerschaft respektive dem Mutterschaftsurlaub.

• Stillzeit, die ein Jahr dauert (Art. 35 ArG, Art. 60 ArGV).

DR. MED. RETO KÖLBLIBereichsleiter MedCasePool/Vertrauensarzt SGVTel. 041 417 05 [email protected]

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INFORMATION JULI 2015

20 INFORMATIONEN DES RVK

RVK-FrühlingstagungAus der Praxis – für die Praxis

Am 28. und 29. April fand die achte RVK-Frühlingstagung in Nottwil statt. Während zweier Tage besuchten die Teilnehmenden verschiedene branchenspezifische Workshops bei ausgewiesenen Fach- und Führungskräften.

Insgesamt besuchten 58 Teilnehmende die zweitägige Ver-anstaltung. Die Möglichkeit, aus verschiedenen Themen ein persönliches Tagungsprogramm zusammenzustellen, wurde sehr geschätzt. Die kompetenten Ausführungen und vertieften Fachkenntnisse der Referenten sowie die zahlreichen Fallbeispiele stellten den Wissenstransfer sicher.

Neben den Workshops ist der gegenseitige Austausch ein genauso wichtiger Bestandteil der Tagung. Während des Apéros und des Nachtessens knüpften die Teilnehmenden wertvolle Kontakte und führten interessante Diskussio-nen.

Die schriftlichen und mündlichen Rückmeldungen haben aufgezeigt, dass die Teilnehmenden neben dem fachlichen Input auch den persönlichen Erfahrungsaustausch positiv bewerteten. Die Teilnehmenden nannten auch wichtige Themen, die an der Frühlingstagung 2016 behandelt wer-den sollen.

Frühlingstagung 2016Die nächste Frühlingstagung findet am 12. und 13. April 2016 statt. Die Themen werden früh-zeitig bekannt gegeben.

PHILIPP DÜNKIProduktverantwortlicher Bildung + EventsTel. 041 417 05 [email protected]

HEILPFLANZEN: Studien belegen, dass Basilikum Schwellungen und Entzündungen bei Arthritis-Patienten senken kann.

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INFORMATION JULI 2015

INFORMATIONEN DES RVK

treffPUNKT «KVG» Aktuelle Themen auf den Punkt gebracht!

Die zweite Tagung treffPUNKT «KVG» vom 18. Juni überzeugte die anwesenden Fach-personen. Mit ihren interessanten Ausführungen und kritischen Thesen haben die Referenten das Publikum in die Diskussionen eingebunden. Offensichtlich wurde, dass das Thema Datenschutz allgegenwärtig ist und sich nicht immer mit den Interessen der Versicherer unter einen Hut bringen lässt.

Zu Fragen des Datenaustausches verwies Prof. Dr. iur. Tomas Poledna auf verschiedene Bundesgerichtsurteile. Erwähnenswert waren vor allem der Bundesgerichtsent-scheid (BGE 4A_294/2014) vom 30. Oktober 2014 und insbesondere die Beurteilung der Wissensanrechnung im Konzern. Die Meinungen dazu gingen auseinander, sodass auch die Tragweite des Entscheids nicht abschliessend ge-klärt werden konnte. Mit einem kritischen Blick auf die Verordnung zum neuen Krankenversicherungsaufsichtsge-setz wies Professor Poledna auf verschiedene Schwach-stellen hin. Das in grosser Eile beschlossene Gesetz war politisch sehr umstritten und bringe über weite Strecken eine Abkehr von der bisherigen Aufsicht.

Unter Dach und FachAdrian Schmid, Leiter der Geschäftsstelle «eHealth Suisse», informierte die Teilnehmenden, dass mit dem Be-schluss des Nationalrats vom 18. Juni 2015 die Vorlage zum elektronischen Patientendossier definitiv unter Dach und Fach sei. Spontan wenig Begeisterung fand das The-ma bei den Vertretern der Krankenversicherer, die sich zu wenig in das Projekt eingebunden sehen. Die Frage nach den Anreizen wurde denn auch heftig diskutiert. Für Schmid war klar, dass das Patientendossier der Qualität, der Effizienz und der Sicherheit der Versorgung diene und nicht primär auf den finanziellen Nutzen fokussiere. Eine mögliche Rolle der Versicherer sah er in der Unterstüt-zung beim Aufbau und bei der Finanzierung von sogenann-ten Gemeinschaften.

Bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch sieht Martin Kull viel Potenzial. Gemäss seinen Berechnungen beträgt das jährliche Betrugspotenzial in der Kranken-versicherung rund 500 Millionen Franken. Mit einer kon-sequenten und in die Gesamtorganisation eingebetteten Strategie lohne sich die Bekämpfung allemal. Vorausset-zung dazu seien aber auch neue übergreifende Datenana-lysemöglichkeiten.

Nächste Veranstaltung bereits geplantDie Tagung treffPUNKT «KVG» informiert über aktuel-le Entwicklungen rund um die Krankenversicherung und vermittelt Anregungen zur praktischen Umsetzung. Der nächste treffPUNKT «KVG» findet am 28. Januar 2016 statt.

MARCO FÄH Leiter Bildung + EventsTel. 041 417 05 [email protected]

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INFORMATION JULI 2015

22 INFORMATIONEN DES RVK

RVK internNeues von der RVK-Crew

Am 18. März 2015 hat Dörthe Kuhlow, Nachfolgerin von Sandra Roos, ihre Arbeit als Assistentin der Direktion beim RVK aufgenommen. Dörthe Kuhlow hat nach ihrer Ausbildung als Hotelfachfrau während mehrerer Jahre in verschiedenen Hotels in der Schweiz gearbeitet. Seit dem Wechsel vom Hotelfach in den kaufmännischen Bereich war sie für das KKL-Management in Luzern, das Kantons-spital Obwalden und zuletzt bei der Dienststelle Gesund-heit des Kantons Luzern tätig. Sie übernimmt beim RVK auch die Ausbildungsverantwortung und Betreuung der Lernenden.

Wir heissen Dörthe Kuhlow ganz herzlich willkommen im RVK-Team.

Unsere Case Managerin Manuela Sury ist in das neu geschaffene Ethik-Gremium «Kirchfeld – Haus für Pflege und Betreuung» der Gemeinde Horw gewählt worden. Ziel dieses Gremiums ist es, betroffene Personen und In-stitutionen bei ethisch schwierigen Werteabwägungen in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, ohne dabei das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Be-wohner einzuschränken oder ihnen die Verantwortung für die Entscheidung abzunehmen. Das Gremium entwickelt Richtlinien, entscheidet über komplexe Einzelfälle und be-handelt aktuelle Themen.

Wir gratulieren Manuela Sury zu dieser Wahl und wün-schen ihr viel Freude und Befriedigung bei dieser ehrenamt-lichen Tätigkeit.

Vor zehn Jahren, am 1. März 2005, hat Marco Fäh seine Stelle als Leiter Bildung + Events beim RVK angetreten. Mit grossem Fachwissen, viel Herzblut und Initiative hat er seinen Bereich kontinuierlich weiterentwickelt und massgeblich dazu beigetragen, dass der Bereich Bildung + Events heute erfolgreich im Dienstleistungsangebot des RVK etabliert ist.

Im gleichen Jahr, am 1. Juni 2005, ist Martina Ruoss als Assistentin Marketing und Kommunikation zum RVK ge-stossen. Nach knapp zwei Jahren wurde ihr die Leitung des Bereichs Kommunikation übertragen. Ihre Leidenschaft ist das Schreiben. Ihr besonderes Flair für die sprachliche Umsetzung von Botschaften ist in unzähligen Publikatio-nen des RVK zum Ausdruck gekommen.

Seit dem 1. Januar 2012 hat Martina Ruoss die Leitung der Unternehmenskommunikation inne und engagiert sich auch im Bereich Social Media stark.

Wir bedanken uns bei Martina Ruoss und Marco Fäh für die Firmentreue und freuen uns auf die weitere Zusammen-arbeit mit ihnen.

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INFORMATION JULI 2015

INFORMATIONEN DES RVK

Während dreier Jahre hat Chantal Koller ihre Ausbil-dung zur Kauffrau (E-Profil) beim RVK absolviert. In dieser Zeit hat sie alle Bereiche des RVK kennengelernt und die Mitarbeitenden tatkräftig unterstützt. Sie hat die Lehre er-folgreich abgeschlossen und nimmt Anfang Juli ihr Diplom entgegen. Nach ihrem Lehrabschluss wird sie noch einen Monat beim RVK als kaufmännische Mitarbeiterin tätig sein, bevor sie für einen dreimonatigen Sprachaufenthalt nach Australien geht.

Wir gratulieren Chantal Koller zu ihrem Abschluss und dan-ken ihr für ihr wertvolles Engagement in den letzten drei Jah-ren. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.

JUDITH MAYLeiterin Personal- und FinanzadministrationTel. 041 417 05 [email protected]

Kundenzeitschrift SICHERInformative Sommerausgabe

Pünktlich zum Sommerferienstar t liegt die aktuelle Ausgabe des SICHER bei denVersicherten von sechs Krankenversicherernim Briefkasten.

Die Ausgabe widmet sich unter anderem dem Thema Bluthochdruck – auch der «stille Killer» genannt. Dass ihn Betroffene nicht spüren und daher auch häufig erst viel zu spät erkennen, macht ihn gefährlich. Jen Haas, wis-senschaftlicher Redaktor der Schweizerischen Herzstif-tung, nennt spannende Zahlen und Fakten rund um den Bluthochdruck.

Das SICHER stellt die Gesundheitsförderung Schweiz vor. Eine gesündere Schweiz – so lautet das Ziel der Stiftung, die seit mehr als 25 Jahren in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung tätig ist – mit dem Ziel, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu verbessern. Dr. Thomas Mattig, Direktor von Gesundheitsförderung Schweiz, verrät sein Rezept gegen die steigenden Gesund-heitskosten.

Weitere Themen sind:• Zecken: Stich mit Folgen• Sport während der Schwangerschaft • Versicherungsratgeber: Erholung im Fokus

Interessierte können eine Printausgabe bestellen – oder die elektronische Version im Internet unter www.krankenversicherer.ch durchblättern.

MICHELLE FURRERProjektleiterin MarketingTel. 041 417 05 [email protected]

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Informationen unserer Mitglieder, Kunden und PartnerDas Wichtigste in Kürze

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5Seite 25 Veranstaltung des Luzerner ForumDas Luzerner Forum vereinigt die führenden Akteure der Sozialversicherung und der Sozialen Sicherheit am Wirtschaftsstandort Luzern. Der RVK ist Gründungsmitglied und im Vorstand vertreten. Am 1. September 2015 findet in Luzern ein Podium statt mit ausgewählten Kandidatin-nen und Kandidaten für die National- und Ständeratswahlen. Themen sind die Zukunft der Sozial-versicherungen und der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Seite 26 RVK-Mitglieder im FokusDer RVK vertritt 27 Mitglieder – unterschiedlich in der Grösse, der Organisationsform und der strategischen Ausrichtung. Wir stellen in jeder Ausgabe der INFORMATION zwei Mitglieder vor. In dieser Ausgabe sind es die ÖKK und die Krankenkasse Institut Ingenbohl.

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Podiumsveranstaltung Luzerner ForumSozialversicherungen und Soziale Sicherheit: wie weiter?

An der Veranstaltung vom 1. September 2015 stehen die Zukunft der Sozialversicherungen und der Sozialen Sicherheit in der Schweiz auf dem Programm.

Die Sozialversicherungen und die Soziale Sicherheit in der Schweiz stehen vor grossen Herausforderungen: Demo-graphischer Wandel, steigender Finanzierungsbedarf, Un-sicherheit an den Finanzmärkten und rote Zahlen in den nationalen, kantonalen und kommunalen Haushalten sind nur einige Aspekte dieser Herausforderungen. Zudem ist das Verhältnis zu Europa, dem wichtigsten Handelspartner, nach wie vor ungeklärt.

Am Podium vom 1. September 2015 geht das Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit diesen Herausforderungen nach: Wo genau besteht Handlungsdruck? Wie ist die Strategie des Bundesrates? Was sagen ausgewählte Luzerner Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor dem Hintergrund der Parlaments-wahlen im Herbst dazu? Wie wollen sie diese Herausfor-derungen in der kommenden Legislatur angehen?

Die Haltung des Bundesrates vertritt Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Das Luzerner Forum steht für eine faktenbasierte und argumentativ hochstehende Diskussion. Interessierte sind eingeladen, mitzudiskutieren.

HANNES BLATTERGeschäftsführer Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheitwww.luzerner-forum.ch

Luzerner ForumDas Luzerner Forum vereinigt die führenden Akteure der Sozialversicherung und der Sozialen Sicherheit am Wirtschaftsstandort Luzern. Das Luzerner Forum vernetzt das Wissen seiner Träger- und Partnerorga-nisationen und entwickelt so die Sozialversicherungen und die Soziale Sicherheit in der Schweiz weiter. Der RVK ist Gründungsmitglied und im Vorstand vertreten.

INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER

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INFORMATION JULI 2015

26 INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER

Die RVK-Mitglieder sind in der ganzen Schweiz verteilt. Sie unterscheiden sich in der Grösse, den Angeboten, der Fokussierung und im Auftritt. Nachdem wir in der letzten Ausgabe das grösste und kleinste Mitglieder vorgestellt haben, sind heute der zweitgrösste und der zweitkleinste Krankenversicherer an der Reihe.

ÖKKDie familienfreundliche Krankenversicherung

Rund 180 000 Privatpersonen und 15 300 Unter-nehmen zählen zu den Kunden von ÖKK. Der Krankenversicherer gehört damit zu den gröss-ten RVK-Mitgliedern. Der Hauptsitz befindet sich in Landquart, das Unternehmen ist aber mit 38 Agenturen in der ganzen Schweiz vertreten.

Seit dem Zweiten Weltkrieg arbeiteten im Kanton Grau-bünden fast 40 unabhängige regionale Kassen zunehmend enger zusammen, ehe sie sich 1994 zur Gründung der Stiftung ÖKK entschlossen. 2004 stiess die ÖKK Winter-thur dazu. Alle übrigen städtischen und regionalen ÖKK’s tragen inzwischen einen anderen Namen oder existieren nicht mehr.

ÖKK beschäftigt heute 390 Mitarbeitende: Aufgrund der dezentralen Struktur sind 160 am Hauptsitz und 230 in den Agenturen tätig. Ausserdem bildet das Unternehmen zwischen 10 und 15 Lernende aus. Die Mitarbeitenden schätzen ÖKK als attraktive Arbeitgeberin: 2014 belegt sie den 7. Platz beim Swiss Arbeitgeber Award in der Ka-tegorie «Unternehmensgrösse 250 bis 999 Mitarbeiten-de» und gehört damit zu den besten Arbeitgebern in der Schweiz. Die Studie spiegelt aufgrund von Mitarbeiterbe-fragungen die Gesamtzufriedenheit der Mitarbeitenden in den Unternehmen.

www.oekk.ch

Krankenkasse Institut IngenbohlDer etwas andere Krankenversicherer

719 Personen sind heute bei der Krankenkasse Ins-titut Ingenbohl versichert – die meisten von ihnen sind Ordensleute. Das Durchschnittsalter der Ver-sicherten beträgt 78 Jahre.

Gegründet wurde die Krankenkasse 1926. Der Orden wuchs damals sehr stark, so dass sich die Schwestern nur noch mit einer Versicherung vor den finanziellen Risiken schützen konnten. Heute sind bei der Krankenkasse Insti-tut Ingenbohl Mitglieder der Kongregation der «Barmher-zigen Schwestern vom Heiligen Kreuz» und Angehörige des «Ordens der Minderen Brüder Kapuziner» versichert. Da sich der Risikobestand aus Ordensleuten zusammen-setzt, haben viele der Versicherten ein relatives hohes Al-ter mit entsprechenden Spital- und Pflegekosten. Diese zwei Faktoren führen dazu, dass die Krankenkasse Institut Ingenbohl zu einem der grössten Bezüger aus dem Risi-koausgleich gehört. Die Krankenkasse bietet ausschliess-lich die Grundversicherung mit ordentlicher Franchise an – allfällige Leistungen, die von Zusatzversicherungen ge-deckt wären, übernehmen die Orden. Anfang Jahr hat die Krankenkasse Institut Ingenbohl die Administration an die Kranken- und Unfallkasse Einsiedeln ausgelagert. Damit konnten einige administrative und organisatorische Pro-bleme eines kleinen Krankenversicherers (zum Beispiel Stellvertretungen) gelöst werden. Die Geschäftsführung bleibt in Ingenbohl.

RVK-Mitglieder Kurz vorgestellt

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INFORMATION JULI 2015

INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER

Das Forum Managed Care (fmc) lud am 24. Juni 2015 zum Symposium ein. Die Tagung befasste sich mit der Frage, wie medizinische Behandlungen verstärkt auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden können. Rund 300 Fachpersonen aus der ganzen Schweiz nahmen daran teil.

Die Tagung wurde erstmals im Kursaal in Bern durch-geführt. Im einleitenden Referat zeigte Dr. med. Christa Baumann eindrücklich auf, wie sie bei der medizinischen Behandlung die Betroffenen ins Zentrum stellt. Gerade in der Onkologie sei es wichtig, die Patientinnen und Patien-ten nicht nur medizinisch zu betrachten, sondern sie als Menschen mit all ihren Ängsten, Wünschen und Gefühlen wahrzunehmen. Dr. med. Andreas Weber ergänzte dieses Bild mit seinen Erfahrungen aus der Schmerztherapie: Mit einer umsichtigen Behandlung und Betreuung ermögliche er schwerkranken Patientinnen und Patienten vermehrt, zuhause zu sterben, was einem grossen Bedürfnis der Betroffenen entspreche.

Elektronisches PatientendossierAm Nachmittag standen technische Mittel im Vorder-grund, welche die Patientenzentrierung unterstützen. Prof. Dr. Antoine Geissbühler erklärte verschiedene informa-tikgestützte Anwendungen, die es Patienten ermöglichen, mehr über ihre Krankheit und ihre Behandlung zu erfah-ren und besser damit umzugehen. Der darauffolgende Beitrag befasste sich mit dem in der Sommersession vom eidgenössischen Parlament verabschiedeten Gesetz zum elektronischen Patientendossier: Adrian Schmid zeigte auf, wie Ärztinnen und Ärzte dank schnellen und verläss-lichen Informationen ihre Patienten besser betreuen kön-nen.

Vergabe fmc-FörderpreisModerierte Tischgespräche boten den Teilnehmenden die Gelegenheit, das Thema Patientenzentrierung unter-einander zu diskutieren und ihre Meinung zu äussern. Schluss der Veranstaltung bildete die Verleihung des fmc-Förderpreises: Den Teilnehmenden wurden vier Pro-jekte vorgestellt. Den Förderpreis gewann das Projekt des Universitätsspitals Basel, das den Aufbau eines mobi-len Schmerzdienstes für palliative Schmerzpatienten be-zweckt.

Nationales Symposium Integrier te Versorgung 2015Mehr Patientensicht, mehr Integration

Forum Managed CareDas Forum Managed Care ist die führende Aus-tauschplattform für die integrierte Versorgung in der Schweiz. Ziel des Forum Managed Care ist es, die Qualität und Effizienz von medizinischen Behandlun-gen sowie die Betreuung der Patientinnen und Patien-ten zu verbessern. Als Mitglied des Forum Managed Care unterstützt der RVK die Aktivitäten.

www.fmc.ch

PETER AREGGERBereichsleiter VersicherungenTel. 041 417 05 [email protected]

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INFORMATION JULI 2015

August 25. Di Fachkurs «Haftung und Regress» Zürich

26./27. Mi/Do Grundkurs 1 Luzern

September 3./10. Do Fachkurs «Krankentaggeld» Luzern

10. Do Prüfungstraining mündlich für Sozialversicherungsfachleute Zürich

15. Di Fachkurs «DRG Vertiefung» Luzern

16./17. Mi/Do Grundkurs 1 Luzern

Oktober 14. Mi Fachkurs «DRG Vertiefung IV-Stellen» Luzern

November 10./11. Di/Mi Grundkurs 1 Luzern

Dezember 1./2. Di/Mi Grundkurs 2 Luzern

3. Do Kongress Gesellschaftspolitik Luzern

Agenda 2015

Sessionen 2015

Herbst 7. bis 25. September Bern

Winter 30. November bis 18. Dezember Bern