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Regierungsgebäude, Place de la Planta 3, 1950 Sion Tél. 027 606 27 50 Fax 027 606 27 54 Arbeitsgruppe Zur Analyse der Funktionsweise der KSV Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m Bericht der Arbeitsgruppe betreffend die Analyse der Strukturen und die Funktionsweise der Kantonalen Steuerverwaltung 28. Februar 2007

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Regierungsgebäude, Place de la Planta 3, 1950 Sion Tél. 027 606 27 50 Fax 027 606 27 54

Arbeitsgruppe Zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

Bericht

der

Arbeitsgruppe betreffend die Analyse

der Strukturen und die Funktionsweise

der

Kantonalen Steuerverwaltung

28. Februar 2007

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 EINFÜRHUNG...................................................................................................................................... 1 1.1. Umschreibung des Auftrags..................................................................................................... 1 1.2. Allgemeines.............................................................................................................................. 1

1.2.1. Auftrag der KSV ....................................................................................................................... 1 1.2.2. Organisation der KSV .............................................................................................................. 1

1.3. Stellungnahme der KSV........................................................................................................... 1 1.3.1. Allgemeines.............................................................................................................................. 1 1.3.2. Fristen für die Einschätzung .................................................................................................... 1 1.3.3. Personal ................................................................................................................................... 1 1.3.4. Ausbildung ............................................................................................................................... 1 1.3.5. Ablauf der Einschätzung .......................................................................................................... 1 1.3.6. Informatik ................................................................................................................................. 1

1.4. Unterstützung durch einen Experten ....................................................................................... 1

2 BERICHT DES EXPERTEN ................................................................................................................. 1

3 GETROFFENE MASSNAHMEN ALS ANTWORT AUF DEN BERICHT DER GPK ............................ 1 3.1. Interne Organisation ................................................................................................................ 1

3.1.1. Strukturen................................................................................................................................. 1 3.1.2. Abläufe ..................................................................................................................................... 1 3.1.3. Personal ................................................................................................................................... 1 3.1.4. Ausbildung / Information .......................................................................................................... 1 3.1.5. Informatik ................................................................................................................................. 1

3.2. Beziehungen mit den verschiedenen Partnern........................................................................ 1 3.2.1. Beziehungen zu den Steuerpflichtigen .................................................................................... 1 3.2.2. Beziehungen zu den Treuhändern .......................................................................................... 1 3.2.3. Beziehungen mit den Gemeinden............................................................................................ 1

3.3. Datenschutz ............................................................................................................................. 1 3.4. Infrastruktur .............................................................................................................................. 1

3.4.1. Schalter beim Eingang............................................................................................................. 1 3.4.2. Ungeeignete Lokalitäten .......................................................................................................... 1

4 SCHLUSSFOLGERUNGEN................................................................................................................. 1

5 BEILAGEN............................................................................................................................................ 1

6 VERTEILER.......................................................................................................................................... 1

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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1 EINFÜRHUNG

1.1. Umschreibung des Auftrags

In den letzten Jahren führten die Probleme im Zusammenhang mit dem Rückstand bei der Einschätzung zu verschiedenen Bemerkungen seitens der Finanzkommission (FiKo) und dies trotz der Anstellung von zusätzlichen Einschätzern. Die Finanzkommission hat die Bemerkungen im Bericht zum Voranschlag 2006 wiederholt und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) aufgefordert, das Funktionieren der Dienststelle zu analysieren und die Ursachen für die wiederkehrenden Probleme heraus zu finden.

In ihrem Bericht vom 8. November 2006, welcher dem Parlament in der Dezember-Session vorgelegt wurde, präsentiert die GPK die Resultate der von ihr durchgeführten Analyse über die Organisation der KSV. In der Schlussfolgerung verlangt die GPK vom Staatsrat, dass er zusammen mit der KSV die Strukturen untersucht und

• eine klare Strategie für die KSV entwickelt,

• Rationalisierungsmassnahmen evaluiert,

• Vorschläge zur Vereinheitlichung und Vereinfachung von Arbeitsmethoden unterbreitet,

• einen Zeitplan für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen erstellt.

Angesichts der Dringlichkeit zu reagieren und Veränderungen herbei zu führen, verlangt die GPK, dass diese Punkte sowie Vorschläge zur Verbesserung der internen und externen Kommunikation Gegenstand eines Berichtes bilden, der dem Grossen Rat im März 2007 zu unterbreiten ist.

Um diese Frage zu beantworten, hat der Staatsrat in der Sitzung vom 17. Januar 2007 eine Arbeitsgruppe ernannt (Beilage 1). Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, im Sinne der von der GPK formulierten Anträge die Strukturen und die Funktionsweise der KSV zu analysieren.

Die Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:

• H. Franz Michlig, Chef der Dienststelle für Personal und Organisation (DPO), Präsident,

• H. Christian Melly, Chef des Kantonalen Finanzinspektorates (FI),

• H. Gilbert Salamin, Chef der Kantonalen Steuerverwaltung (KSV),

• Frau Alexandra Jacquod Roh, Buchhalterin Gemeinde Conthey,

• H. Beda Albrecht, Sektionschef KSV,

• H. Francis Théodoloz, Einschätzer-Revisor KSV,

• H. Cédric Moix, Sektionschef FI, Sekretär der Arbeitsgruppe.

Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, ihren Bericht dem Vorsteher des Departements für Finanzen, Sicherheit und Institutionen bis Ende Februar 2007 zu hinterlegen.

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1.2. Allgemeines

1.2.1. Auftrag der KSV

Die Kantonale Steuerverwaltung hat den Auftrag:

• Einschätzung und Bezug der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen gemäss Gesetz;

• den Steuerpflichtigen effiziente Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und die Schaffung eines gerechten Steuerklimas;

• Schaffung von Strukturen, die eine rechtsgleiche Anwendung des Gesetzes gemäss Art. 216. StG erlauben.

1.2.2. Organisation der KSV

Die KSV hat 150.3 Arbeitsstellen, davon 6.8 Aushilfsstellen mit unbefristetem Dienstverhältnis (Diese Stellen werden von 183 Personen besetzt).

Die Steuerverwaltung hat zudem 6.4 Aushilfsstellen mit einer befristeten Dauer, welche jenen Sektionen zugewiesen werden, welche ihre Aufgaben mit den Festangestellten nicht erfüllen können (insbesondere bei der Datenerfassung, den Spezialsteuern und der Verrechnungssteuer).

Die Einschätzer der natürlichen und juristischen Personen bearbeiten die Steuererklärungen und die Beilagen. Es handelt sich um Steuerpflichtige, welche in die folgenden 3 Kategorien eingeteilt werden können:

• 245'000 Steuerpflichtige (Ortsansässige natürliche Personen, Ausserkantonale und Ausländer),

• 13'000 Steuerpflichtige (juristische Personen),

• und 25’000 bei der Spezialsteuer (Quellensteuer, Grundstückgewinnsteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuern).

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Die Sektion Verrechnungssteuer kontrolliert ca. 100'000 Wertschriftenverzeichnisse. Zudem behandelt sie die Bussen bei versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung.

Das Inkassoamt für Betreibungs- und Konkursverfahren ist für den Bezug der Steuern und anderer Einnahmen des Kantons von ca. 1 Mia. zuständig und gewährt Zahlungsfristen bei der Kantonssteuer. Es verwaltet die Debitoren und leitet die Beitreibungsbegehren ein. Die einkassierten Kantonssteuern für das Jahr 2005 belaufen sich auf CHF 780 Mio.

1.3. Stellungnahme der KSV

1.3.1. Allgemeines

Der Bericht der GPK konzentrierte sich auf die Probleme in der KSV und erwähnte die Erfolge der Dienststelle nicht und auch nicht, dass diese trotz keiner vergleichbaren Personaldotation im Vergleich mit anderen Kantonen, ihren Auftrag immer erfüllte und die Herausforderungen meisterte. Als Beispiele können erwähnt werden: der Übergang von der zweijährigen Praenumerandobesteuerung auf die einjährige Postnumerandobesteuerung, die Informatisierung der Kantonalen Steuerverwaltung (Computerunterstützte Veranlagung), die Verwaltung der Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärung sowie die Einführung des VSTAX zum Ausfüllen der Steuererklärung mit dem Computer.

Es kann hervorgehoben werden, dass die KSV ihren Auftrag immer erfüllt hat, und dass es in Bezug auf den Versand der Steuererklärungen, der Einschätzungen, der Zustellung der Veranlagungen und dem Inkasso nie größere Probleme gegeben hat. Die Zahl der provisorischen und der hängigen Fälle im Vergleich zu den Steuerpflichtigen ist gering.

Die von den eidgenössischen Inspektoren durchgeführten Kontrollen (direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer) waren nie Gegenstand von Beanstandungen im Hinblick auf die Funktionsweise der KSV. Gleiches gilt für die Kontrollen des Kantonalen Finanzinspektorates, welches nur den unterschiedlichen Stand der Anzahl eingeschätzten Steuerpflichtigen in den Rayons und den Gemeinden beanstandete.

1.3.2. Fristen für die Einschätzung

Die einjährige Postnumerandobesteuerung wurde für die juristischen Personen am 1. Januar 1977 und für die natürlichen Personen am 1. Januar 2003, eingeführt. Mit diesem System sind die Steuerperiode und die Berechnungsperiode identisch. Die Veranlagungen 2005 haben als Grundlage die erzielten Einkommen im Jahr 2005. Gleiches gilt für das Vermögen. Dieses Veranlagungssystem hat den Nachteil, dass es zwischen der Steuerperiode und dem Zeitpunkt der Einschätzung eine Zeitspanne von mehreren Monaten bis zu einem Jahr gibt. Dieses Auseinanderklaffen der Steuerperiode mit der tatsächlichen Einschätzung ist den Steuerpflichtigen und den politischen Instanzen nur schwer zu erklären.

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Der Ablauf der Einschätzung für das Jahr 2005 kann wie folgt dargestellt werden:

Natürliche Personen (Unselbständige und Selbständige)

2005

31.03

Steuerperiode 2005

Frist

zur

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euer

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rung

(2) Einschätzung 2005 Unselbständige

31.03 30.06

(2) Einschätzung 2005 Selbständige

2006

31.07

Frist

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2007

Ratenweiser Steuerbezug(Raten)

10.02 10.04 10.06 10.08 10.10

1) Fristverlängerungen mit einer Gebühr2) Anpassung des ratenweisen Steuerbezuges aufgrund der definitiven Einschätzung

Mitte Juli 2006, hatten 87.13 % der Unselbständigen Steuerpflichtigen und 42.17 % der Selbständig Erwerbenden die Steuererklärung 2005 eingereicht. Am 6. Januar 2007 hatten die Veranlagungsbehörden 79.93 % der Unselbständigen Steuerpflichtigen und 46.11 % der Selbständig Erwerbenden eingeschätzt. Dieser Stand der Einschätzungsarbeiten kann, unter Berücksichtigung, dass die Einsprachen direkt behandelt wurden, als normal betrachtet werden.

Mit dem System der Postnumerandobesteuerung und der Frist bis zum 31. März für die Einreichung der Steuererklärungen und den Vorarbeiten der Gemeinden und der Veranlagungsbehörden, können die Kontrollen nicht vor dem 2. Trimester des Jahres, dass auf die Steuerperiode folgt, beginnen.

Juristische Personen

2005

Steuerperiode 2005

Frist EinreichungSteuererklärung

(2) Einschätzung 2005

30.06

2006

30.06 31.10

(1) Fristverlängerungen

2007

Ratenweiser Steuerbezug(Raten)

10.02 10.04 10.06 10.08 10.10

1) Fristverlängerungen mit einer Gebühr2) Anpassung des ratenweisen Steuerbezuges aufgrund der definitiven Einschätzung

Für die natürlichen wie die juristischen Personen beträgt die Dauer der Veranlagungsarbeiten jeweils 1 Jahr. Der Anfang und das Ende der Veranlagungsarbeiten sind für die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen unterschiedlich. Für die Unselbständigen dauert diese von April bis April, für die Selbständig Erwerbenden und die juristischen Personen von Juli bis Juli.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die Veranlagungen im Jahr der Einreichung erledigt werden können. Die Arbeitsgruppe findet es logisch, dass die Veranlagungsarbeiten bis zu einem Jahr nach der Frist für die Einreichung der Steuererklärung dauern.

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Damit die öffentliche Hand nicht zu große Einnahmeausfälle aufgrund des Standes der Einschätzungsarbeiten hat, wurde der ratenweise Steuerbezug eingeführt (10. Februar, 10. April, 10. Juni, 10. August, 10. Oktober). Wenn der Steuerpflichtige die Raten nicht innert 30 Tagen seit der Fälligkeit bezahlt, wird ihm ein Verzugszins von 4 % in Rechnung gestellt.

1.3.3. Personal

Interkantonale Vergleiche zeigen, dass das Personal der Kantonalen Steuerverwaltung seine Aufgaben mit weniger Mitteln erfüllt, insbesondere durch eine bedeutend höhere Anzahl zu behandelnder Fälle pro Mitarbeiter im Vergleich mit anderen Kantonen.

Der Personalbestand der Kantonalen Steuerverwaltung wurde in den letzten Jahren zwar erhöht. Dieses zusätzliche Personal war aus folgenden Gründen nötig: Übergang von der zweijährigen Praenumerandobesteuerung auf die einjährige Postnumerandobesteuerung, die vier Steuerrevisionen in Folge und die Erhöhung der Anzahl Steuerpflichtigen (ca. 2'500 NP und 500 JP pro Jahr).

Selbst nach der Einführung von Vereinfachungmassnahmen (automatische Einschätzung, elektronische Datenerfassung usw.), wird der Personalbestand der Kantonalen Steuerverwaltung tiefer sein als in anderen Kantonen.

1.3.4. Ausbildung

Die Ausbildung des Personals der Kantonalen Steuerverwaltung wird hauptsächlich durch die Schweizerische Steuerkonferenz gewährleistet. Seit 2004 bietet sie zwei Kurse an. Der Kurs I (Grundkurs) beinhaltet 16 Module zu gesamthaft 60 Unterrichtsstunden. Der Kurs II (Spezialkurs Selbständige und AG) beinhaltet 19 Module zu gesamthaft 110 Unterrichtsstunden. Beide Kurse werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildungskommission wird im nächsten Jahr einen Kurs III anbieten. Bis heute haben 38 Angestellte einen Kurs besucht. Zusätzliche Ausbildungen werden von den einzelnen Sektionen übernommen.

1.3.5. Ablauf der Einschätzung

Der Ablauf der Einschätzung wird laufend analysiert und in Frage gestellt. Für die natürlichen Personen wurde dafür eine Rationalisierungskommission eingesetzt. Für das Jahr 2005, hat sie Anpassungen in der Praxis für die direkte Bundessteuer und die Kantonssteuern vorgenommen, namentlich für die Schuldzinsen, die Leasingkosten, die Aktkosten und die Familienzulagen.

1.3.6. Informatik

Vor 10 Jahren stellte « Verwaltung 2000 » fest, dass die Kantonale Steuerverwaltung in Sachen Informatik schlecht ausgerüstet war, insbesondere die Sektion der natürlichen Personen. Sie verlangte die Einführung der Computerunterstützten Veranlagung (CUV). Der Staatsrat hat zu diesem Zweck eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Das Programm CUV, realisiert durch die „kleine“ Informatikgruppe der Steuerverwaltung und der TI Informatik in Siders, ist ein Erfolg. Es kann erwähnt werden, dass der Kanton Jura letzthin, sich für diese Informatikapplikation der TI Informatik entschieden hat. Zudem hat eine Person der Sektion Informatik der Steuerverwaltung das Programm VSTAX kostengünstig entwickelt. Die Sektion Informatik ist auch für den Unterhalt des Programms « Wertschriftenkontrolle (WVK) » zuständig.

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1.4. Unterstützung durch einen Experten

Aufgrund der kurzen Fristen, welche von der GPK festgesetzt wurden, um die in ihrem Bericht aufgeworfenen Probleme zu beantworten und um eine Unterstützung für verschiedene Fragen zu haben, entschied die Arbeitsgruppe einstimmig, einen externen Berater beizuziehen. Dieser Unterstützung hat der Staatsrat in seinem Entscheid vom 17. Januar 2007 ausdrücklich zugestimmt.

Die zu erreichenden Ziele im Rahmen dieses Mandates wurden wie folgt festgesetzt:

• Bewertung der aktuellen Organisation in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen der Steuerverwaltung, in erster Priorität für die Sektion der natürlichen Personen und der Verrechnungssteuer,

• Stellungnahme zu den Bemerkungen des Berichtes vom 8. November 2006 der GPK in Zusammenhang mit der Organisation,

• Vorschläge von Massnahmen oder Rationalisierungspisten und eine zur Erfüllung des Auftrages angepasste Organisation,

• Vorschlag einer strategischen Vision für die Dienststelle,

• Erstellen eines Aktionsplanes zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen.

Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe, hat der Chef des Departements für Finanzen, Sicherheit und Institutionen am 23. Januar 2007 entschieden, das Mandat der Gesellschaft Accord und Abord, vertreten durch Herrn Georges-André Gessler, zu übergeben.

2 BERICHT DES EXPERTEN

Nachdem der Arbeitsgruppe am 8. Februar ein Zwischenbericht des Auftrags präsentiert wurde, stellte Herr Gessler den Schlussbericht der Arbeitsgruppe am 20. Februar vor und hinterlegte diesen beim Präsidenten der Arbeitsgruppe.

Durch die 16 ausgeführten Interviews und die 60 retournierten persönlichen Fragebogen, konnte der Experte die Stimmung in der Steuerverwaltung feststellen. Durch seine Arbeit, begrenzt auf 10 Tage innerhalb eines Monates, verfügen die mit der Reform beauftragten Personen über ein Konzept, welches vorwiegend auf den gesammelten Meinungen der Mitarbeiter basiert. Er bestätigt weitgehend die durch die GPK hervorgehobenen internen Kritikpunkte. Ausser den durch die Befragungen einiger Mitarbeiter erwähnten organisatorischen Problemen stellt der Experte fest, dass die Steuerverwaltung ihren Auftrag erfüllt. In diesem Sinn muss die im Bericht der GPK durchwegs negative Darstellung der Dienststelle relativiert werden.

Der Bericht Gessler bringt keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zu der von der Arbeitsgruppe bereits gemachten Überlegungen. Die Ansichten des Experten werden von der Arbeitsgruppe geteilt, hingegen können sie nicht voll hinter den organisatorischen Vorschlägen stehen. Die Arbeitsgruppe teilt seine Vorschläge betreffend Integration der Verrechnungssteuer in die Sektion der natürlichen Personen nicht und auch nicht die Beibehaltung der aktuellen Struktur mit der Einschätzung der Selbständigen und Unselbständigen im gleichen Rayon.

Diesbezüglich vertritt die Arbeitsgruppe die Meinung, dass es nötig ist, die Meinung der Fachpersonen und die in anderen Kantonen eingeführten Strukturen, welche die gleichen steuerlichen Bestimmungen haben wie der Kanton Wallis, zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Argumente wird vorgeschlagen, die Sektion Verrechnungssteuer beizubehalten und eine neue Struktur für die natürlichen Personen zu schaffen. Dieser Vorschlag wird im Kapitel 3.1.1 Strukturen entwickelt.

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3 GETROFFENE MASSNAHMEN ALS ANTWORT AUF DEN BERICHT DER GPK

3.1. Interne Organisation

3.1.1. Strukturen

Neuorganisation der KSV

Die verschiedenen Argumente, welche aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission und dem Expertenbericht hervorgehen, stärken die Arbeitsgruppe in ihrer Meinung, dass sich eine Änderung der Organisationsstruktur in der KSV aufdrängt. Die neue Organisation muss auf die Bedürfnisse der Dienststelle ausgerichtet sein und sollte schnelle Entscheidungswege gewährleisten und zu einer Aufhebung der mehrmals erwähnten autonomen und isolierten Einheiten führen.

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass man sich für die Definition der neuen Organisationsstruktur auf die Fachspezialisten und auf die in anderen Kantonen eingeführten Organisationsstrukturen stützen sollte. Nach Anhörung dieser kompetenten Fachpersonen und auf der Basis einer interkantonalen Studie kann die neue Struktur vorgeschlagen werden.

Direktion

Der Dienstchef verfügt heute nicht über einen ausreichenden Stab, der ihn genügend unterstützt, um eine Dienststelle mit 180 Mitarbeitern zu führen.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass der Dienstchef über einen Stab mit kompetenten Personen verfügt, um die Führung der Dienststelle mit 180 Mitarbeitern ausreichend zu gewähren. Diesbezüglich sind Maßnahmen einzuleiten.

Verrechnungssteuer

Zurzeit haben nur die Kantone Freiburg, Baselland und der Kanton Tessin die Verrechnungssteuer in die Sektion der natürlichen Personen integriert. Die letzten beiden Kantone sind mit der getroffenen Lösung nicht sehr zufrieden und ein Zurückkommen auf die alte Lösung ist nicht ausgeschlossen.

Auch wenn heute zwischen der Sektion der natürlichen Personen und der Verrechnungssteuer ein Koordinationsproblem besteht, ist dies nicht sehr bedeutend und rechtfertigt eine Fusion dieser beiden Sektionen nicht. Die Kantonale Steuerverwaltung sucht nach Verbesserungsmöglichkeiten für die Koordination. Zudem könnten bei einer Fusion nicht alle von der Verrechnungssteuer zurzeit vorgenommen Arbeiten auf die natürlichen Personen übertragen werden (Lotteriegewinne, Doppelbesteuerungsabkommen, andere steuerliche Arbeiten, …).

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass es verfrüht ist, sich für eine Integration der Verrechnungssteuer in die Sektion der natürlichen Personen auszusprechen. Es wird vorgeschlagen, die Sektion Verrechnungssteuer beizubehalten.

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Natürliche Personen

Die in 11 Kantonen untersuchten Strukturen brachten klar zum Ausdruck, dass die Selbständigen und Unselbständigen getrennt werden sollten, umso mehr, als sich die Veranlagung klar unterscheidet. So verfügen diese Kantone über zwei getrennte Sektionen.

Die Arbeitsgruppe ist einstimmig der Meinung, dass die aktuelle Struktur der natürlichen Personen in 10 Rayons der Hauptgrund ist für die Autonomie und die Isolation der einzelnen Einheiten, welche von der GPK und dem Experten erwähnt wurde.

Die Arbeitsgruppe schlägt eine neue Organisationsstruktur vor mit zwei separaten Sektionen, eine für die Selbständigen und eine für die Unselbständigen. Aufgrund der großen Anzahl an Steuerpflichtigen in den drei verfassungsrechtlichen Regionen, wird für die Unselbständigen eine Organisation in drei Gruppen vorgeschlagen.

Bezirkssteuerkommission (BStK)

Für die Mehrzahl der Kantone ist die Veranlagungsbehörde der Kanton und nicht eine Bezirkssteuerkommission. Nur der Kanton Wallis und der Kanton Aargau haben eine BStK als Veranlagungsbehörde. Es kann erwähnt werden, dass die BStK, neben den nicht sehr bedeutenden finanziellen Kosten, für die KSV sehr viel an persönlichen Ressourcen beansprucht. Eine Untersuchung zeigt, dass etwa 450 Arbeitstage für die Behandlung der Dossiers der Selbständigen in den BStK pro Jahr investiert werden. Dies entspricht in etwa zwei Einschätzern-Revisoren.

In diesem Zusammenhang schlägt die Arbeitsgruppe vor:

• die BStK für die Unselbständigen/Lohnbezüger aufzuheben,

• Schaffung einer BStK nur für die Selbständigen (nach dem Model der juristischen Personen) die unter einem einzigen Präsidium, nach den drei verfassungsrechtlichen Regionen organisiert werden kann, um eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren (Oberwallis, Mittelwallis, Unterwallis),

• nur die bedeutenden Fälle der BStK zu präsentieren,

• in jeder Gemeinde einen Ansprechpartner zur Steuerverwaltung zu bestimmen.

Die KSV wird damit wie in den meisten Kantonen Veranlagungsbehörde. Die Beziehungen zu den Gemeinden werden aufrechterhalten und sie bleiben Partner mit der KSV unter einer noch zu definierenden Form.

Das Gesetz muss diesbezüglich angepasst werden und den Gemeinden muss die Möglichkeit gegeben werden, weiterhin ihre Bemerkungen auf der Steuererklärung anzubringen. Die Gemeinden erhalten zusätzlich das Recht, innerhalb von 30 Tagen seit der Eröffnung gegen die Veranlagung Einsprache zu erheben. Dies erlaubt die Aufrechterhaltung der Gemeindeautonomie. Der Kanton Freiburg funktioniert nach diesem Model.

3.1.2. Abläufe

Arbeitsmethoden

Heute hat jeder Rayonchef eine große Freiheit was die Abläufe und die anzuwendenden Bestimmungen betrifft. Dieser organisiert sich und das Rayon unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, autonom.

Um eine größere Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen zu gewähren, schlägt die Arbeitsgruppe vor, Arbeitsmethoden zu erstellen, diese zu kommunizieren und eine einheitliche Anwendung in der KSV durchzusetzen.

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Rationalisierung der Abläufe

Heute werden die Steuererklärungen der Unselbständigen im Detail kontrolliert.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass die KSV die Möglichkeit prüft, die Abläufe für die Einschätzung der Unselbständigen natürlichen Personen anzupassen und über geht auf Stichproben nach festgesetzten Kriterien.

Wenn gewisse Arbeitsabläufe in Frage gestellt werden, könnte ein Produktivitätsgewinn erzielt werden.

Die Arbeitsgruppe befürwortet, dass die verschiedenen Abläufe der Dienststelle analysiert werden, um festzustellen, ob eventuell gewisse Aufgaben doppelt ausgeführt werden oder dass der Nutzen nicht mehr gegeben ist. Eine spezielle Anstrengung muss unternommen werden, um die Abläufe der Unselbständigen und der Selbständigen zu rationalisieren.

Entscheidunterstützung für die Einschätzer

Die Einschätzer haben heute nur wenig Unterstützung für die Entscheidungsfindung in schwierigen Fällen. Dies führt dazu, dass gewisse Dossiers während Monaten nicht behandelt werden.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass eine klar definierte Struktur eingeführt wird, um die Einschätzer bei schwierigen Entscheiden zu unterstützen.

Einführung einer Qualitätskontrolle und Verbesserung der internen Kontrolle

Die aktuellen Arbeitsabläufe beinhalten heute keine Qualitätskontrolle. Die Kontrolle ist hauptsächlich quantitativer Art. Die Einschätzungsarbeiten werden selten kontrolliert und das Prinzip „vier Augen sehen mehr als zwei“ wird selten angewandt.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, einem Mitglied der Direktion den Auftrag zu erteilen, Arbeitsabläufe und Qualitätskontrollen durchzuführen.

3.1.3. Personal

Gleichbehandlung Männer Frauen

Bei der Ausschreibung werden die Frauen den Männern gleichgestellt. Viele Frauen wurden zu Einschätzerinnen II befördert. Es wird aber festgestellt, dass sich Frauen für höhere Aufgaben kaum bewerben.

Der Experte ist der Meinung, dass den Anliegen der Frauen in der KSV nicht immer genügend Rechnung getragen wird und dass Frauen mit einem Teilpensum von 50% sogar diskriminiert werden.

Die Arbeitsgruppe befürwortet, dass diese Situation in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Personal und Organisation analysiert wird, um Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu treffen.

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Förderung der persönlichen Initiativen

Es wurde festgestellt, dass zahlreiche Rationalisierungsideen der Basis vorhanden sind. Eine Arbeitsgruppe zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit Rationalisierungen und Vereinfachungen ist seit Jahren in der KSV aktiv.

Die Vorschläge werden von der Direktion geprüft und diese entscheidet über deren Realisierung.

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass die persönlichen Initiativen besser bewirtschaftet und gefördert werden müssten. Ein Ablauf zur Behandlung dieser Initiativen muss definiert werden.

3.1.4. Ausbildung / Information

Entwicklung der Informationskanäle

Es kommt klar zum Ausdruck, dass der Informationsfluss in der KSV verbessert werden muss. Die Mängel in diesem Zusammenhang führen zu einer Frustration der Mitarbeiter und zur Zirkulation von falschen Gerüchten.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, einem Mitglied der Direktion die Informationspolitik innerhalb der KSV anzuvertrauen.

Diese Person wäre für die interne und externe Information zuständig. Die Veröffentlichung einer Steuerrevue könnte in Betracht gezogen werden.

Ausbau der Ausbildung

Die fortlaufende Ausbildung der Mitarbeiter ist durch das Angebot der Kurse der Steuerkonferenz gewährleistet. Beim Eintritt von neuen Mitarbeitern in die Steuerverwaltung wird ein Mangel an Betreuung festgestellt.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass ein Mitglied der Direktion für die Organisation der Ausbildung innerhalb der KSV zuständig ist.

Diese Person hat die Aufgabe, dass Ausbildungskonzept zu verbessern und dieses in der KSV einzuführen, sowie die Erarbeitung eines Karriereplans für die Mitarbeiter zu erstellen. Sie ist auch die einzige Ansprechperson, was die anzuwendenden Verfahren betrifft.

Bildung von Work-Shops

Die Mitteilungen und der Erfahrungsaustausch erfolgt heute nur innerhalb der verschiedenen Organisationsstrukturen (Sektionen und Rayons).

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, regelmäßig Work-Shops durchzuführen, die einen größeren Erfahrungsaustausch ermöglichen.

Die Organisation dieser Work-Shops könnte dem Verantwortlichen für die Ausbildung anvertraut werden.

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3.1.5. Informatik

Die Arbeitsgruppe hat am 22. Januar entschieden, für die Behandlung der Informatikfragen die spezifischen Fachkompetenzen einzuholen. Sie hat deshalb eine Unterarbeitsgruppe ernannt, um die im GPK-Bericht aufgeworfenen Informatikfragen zu behandeln und eine erste Beurteilung abzugeben, was die Informatikstrategie der KSV für die nächsten Jahre betrifft.

Diese Untergruppe, die ihren Bericht am 15. Februar 2007 hinterlegt hat, setzt sich wie folgt zusammen:

• H. Philippe Hatt, Chef Dienststelle für Informatik, Verantwortlicher

• H. Frédéric Pralong, Chef Informatikprojekte KSV, Sekretär

• H. Martin Lochmatter, Chef Kantonales Inkassoamt

• H. Gabriel Gillioz, wirtschaftlicher Mitarbeiter der Finanzverwaltung

• H. Cédric Moix, Sektionschef Finanzinspektorat.

Die nachfolgenden Vorschläge wurden von der Arbeitsgruppe genehmigt.

Informatikstrategie der KSV

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, eine Steuerungsgruppe unter dem Präsidium der KSV zu ernennen, mit Vertretern der Dienststelle für Informatik, der Finanzverwaltung, mit Anwendern der KSV und dem Finanzinspektorat.

Diese Steuerungsgruppe hat den Auftrag, einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen vorzuschlagen und dessen Realisation zu verfolgen.

Automatisierung von Aufgaben

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, ein Projekt einzuführen für einen automatischen Ablauf der Einschätzung mittels der CUV.

Dieses Projekt erfordert eine Neugestaltung der Arbeitsabläufe der KSV und muss der Migration der Anwendung BS2000 auf SAP und CUV Rechnung tragen.

Migration der Anwendung BS2000 und Integration in SAP

Außer der KSV und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, haben alle Dienststellen des Staates vom CGE auf SAP migriert. Das Projekt für die Migration der Anwendungen der KSV, welche auf der Plattform BS2000 entwickelt wurden, müssen zwingend begonnen werden, da der Unterhalt des BS2000 nicht mehr garantiert wird.

Um von einer einheitlichen Bewirtschaftung der Kantonalen Finanzen zu profitieren und über die vom Staatsrat entschiedene integrierte Verwaltung der Finanzen zu verfügen, wird der Vorschlag gemacht, ein neues Projekt zur Migration der Anwendungen BS2000 der KSV, vorrangig auf SAP und CUV zu starten.

Ein Projektverantwortlicher « Anwender » muss in der KSV ernannt werden. Ein Projektverantwortlicher für SAP ist in der Dienststelle für Informatik zu bestimmen. Die Spezialisten für die Fachbereiche in der KSV sind ebenfalls in das Projekt zu integrieren.

Einlesen von Steuererklärungen

Heute werden 30 % der Steuererklärungen mittels elektronischer Hilfsmittel ausgefüllt. Diese könnten eingelesen werden und direkt in das Programm der CUV übermittelt werden, ohne Ausdruck, ohne Scannage und ohne eventuelle manuelle Erfassung, falls der 2D Code nicht übermittelt wird.

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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Die Arbeitsgruppe schlägt vor, ein System einzuführen, dass es den Steuerpflichtigen erlaubt, die Daten der Steuererklärung via Internet direkt in die CUV zu übermitteln.

Dieser Ablauf würde die Arbeit der Datenerfassung stark reduzieren und diese Mitarbeiter könnten für andere Aufgaben eingesetzt werden.

Vereinfachung der Abläufe und Beziehungen mit den Gemeinden

Der Aufbau einer kantonalen Datenbank für die Basisadressen aller Dienststellen des Staates, welche vom „Büro für Adressänderungen“ unter dem SAP verwaltet wird, hat begonnen. Dieses System ermöglicht nicht nur den Zugriff zu den Basisadressen, sondern ermöglicht jeder Dienststelle über die Adressen in ihrem „Fachbereich“ zu verfügen.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor:

die Möglichkeit einer Integration der Adressen der KSV ins Adressverzeichnis des „Büros für Adressänderungen“ der Finanzverwaltung, zu studieren,

die Einführung eines elektronischen Datenaustausches mit den Gemeinden für Adressänderungen von Steuerpflichtigen mittels Zugriff auf die Datenbank der KSV.

Diese beiden Vorschläge betreffen die Aktivitäten des „Büros für Adressänderungen“ wie auch die KSV.

Beziehung KSV / Dienststelle für Informatik

Das Budget für die Hardware 2007 wurde am 1.01.2007 von der KSV zur Dienststelle für Informatik transferiert.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor:

dass die Angelegenheiten in Sachen Informatik gemäß Bericht der GPK vom 18.02.2002, dem Staatsratsentscheid vom 18.06.2003 und der Kommission « Strukturelle Maßnahmen - VI.2004 » behandelt werden,

dass die weitere Zusammenarbeit, insbesondere die Zuweisung des Personals in gegenseitigem Einverständnis beider Dienstchefs und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der GPK vorgenommen wird.

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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3.2. Beziehungen mit den verschiedenen Partnern

3.2.1. Beziehungen zu den Steuerpflichtigen

Schalter und Erreichbarkeit per Telefon

Die Steuerverwaltung ist heute nur nachmittags von 14:00 bis 17:00 erreichbar. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um einen großen Rückstand beim Wechsel von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung zu verhindern. Sie hatte zum Ziel, die Einschätzer am morgen nicht zu stören, damit diese mit den Einschätzungsarbeiten zügig vorwärts kommen.

Da der schwierige Wechsel auf die einjährige Veranlagung beendet ist, ist die Arbeitsgruppe der Meinung, dass die Öffnungszeiten angepasst werden können, mit dem Ziel eine optimale Dienstleistung für die Kunden zu gewährleisten.

Die Weiterleitung der Telefonanrufe muss verbessert werden. Heute wird der Steuerpflichtige regelmäßig in der Dienststelle von einer Person zur anderen „weitergereicht“ bis er dann endlich seinen Ansprechpartner findet.

Deshalb schlägt die Arbeitsgruppe die Einführung einer Telefonzentrale, mit einer entsprechenden Organisation, vor.

Begründung der Korrekturen der Veranlagung

Sowohl das Gesetz über die direkte Bundessteuer, wie auch das kantonale Steuergesetz sehen vor, dass die Veranlagungsbehörde die Abweichungen von der vom Steuerpflichtigen ausgefüllten Steuererklärung im Veranlagungsprotokoll erwähnen muss. (Art. 131 Abs. 2 DBG und Art. 138 Abs. 2 StG). Gemäß Rechtssprechung ist eine Begründung nicht notwendig. Die CUV erlaubt es den Einschätzern, die vorgenommenen Korrekturen dem Steuerpflichtigen anzuzeigen. Ein Teil der Einschätzer arbeitet mit dieser Möglichkeit. Die anderen machen davon nicht Gebrauch.

Die Arbeitsgruppe verlangt von der KSV, dass alle Einschätzer die Korrekturen den Steuerpflichtigen anzeigen, dies mittels eines Codes oder durch Anzeige der korrigierten Angaben mittels eines Fettdruckes.

3.2.2. Beziehungen zu den Treuhändern

Informationen

Jedes Jahr wird für die Treuhänder eine Informationssitzung organisiert. Diese Sitzung hat zum Ziel, die Berater der Steuerpflichtigen auf die Neuheiten der Steuererklärung, neue Software, und die neue Praxis und Rechtssprechung aufmerksam zu machen. Zudem werden bei wichtigen Gesetzesänderungen Vorträge gehalten, wie bsw. bei der Annahme des Dekretes vom 17. Juni 2005 oder der Einführung des neuen Lohnausweises. Die Praxisänderungen werden im Internet, im Amtsblatt, in der Wegleitung zur Steuererklärung und in der Presse veröffentlicht.

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass die KSV, wie andere Dienststellen des Staates, für die Berater der Steuerpflichtigen ein Informationsbulletin herausgeben sollte.

Diese Aufgabe gehört in den Zuständigkeitsbereich des zu ernennenden Informationsverantwortlichen.

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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3.2.3. Beziehungen mit den Gemeinden

Doppelte Arbeit

In Bezug auf die doppelte Erfassung der Adressänderungen und der Ausführung der den Gemeinden zugewiesenen obligatorischen und fakultativen Arbeiten ist die Situation nicht befriedigend.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, eine interne Kommission zu ernennen, um die Zusammenarbeit zwischen der Steuerverwaltung und den Gemeinden zu analysieren. Nach erfolgter Analyse sollten die vom Kanton zu übernehmenden Aufgaben und die von den Gemeinden zu übernehmende Aufgaben ausdrücklich festgelegt werden.

Eingang der Steuererklärungen direkt beim Kanton

Diese Maßnahme würde dazu führen, dass die bisher von den Gemeinden ausgeführte Arbeit vom Kanton übernommen würde. Um dieses von den Gemeinden gewünschte Anliegen zu erfüllen, müsste der Kanton zusätzliches Personal anstellen.

Mit der Informatisierung und dem in mittelfristiger Zeit möglichen Zustellen der Steuererklärung per Internet, würde bereits ein ansehnlicher Teil der Steuererklärungen direkt beim Kanton eingehen. Heute ist es verfrüht, sich über diesen Transfer zu äußern. Eine Entwicklung im Sinne einer Informatisierung der Steuererklärung und der elektronischen Zustellung an den Kanton ist denkbar.

Zentrale Fakturierung und Inkasso durch den Kanton

Der Grosse Rat hat die Übernahme der Fakturation und des Inkassos der Gemeindesteuer durch den Kanton bereits mehrmals verneint. Der vorgebrachte Hauptgrund war der Verlust der Gemeindeautonomie.

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass eine Zentralisierung der Fakturation eine vernünftige, im allgemeinen Interesse liegende Maßnahme ist. Sie schlägt vor, die Sektion für Gemeindefinanzen der Finanzverwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Verbandes der Walliser Gemeinden, die Möglichkeit einer Zentralisierung zu prüfen.

3.3. Datenschutz

Während den letzten zehn Jahren wurde nie gegen eine Person, die in der KSV arbeitet eine Klage eingereicht. Obwohl ein Risiko besteht, wurden keine Amtsgeheimnisverletzungen festgestellt. Man kann festhalten, dass diese Überlegungen auch für das Personal in den Gemeinden und für die Aushilfen gelten.

Die Arbeitsgruppe betrachtet den Datenschutz als wichtiges Anliegen, es gab aber bisher noch nie ein Problem.

3.4. Infrastruktur

3.4.1. Schalter beim Eingang

Um den Empfang für die Steuerpflichtigen zu verbessern, schlägt die Arbeitsgruppe vor, den Schalter beim Eingang umzubauen und einen für die Steuerpflichtigen geeigneten Empfang einzurichten.

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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3.4.2. Ungeeignete Lokalitäten

Wie bereits die GPK in ihrem Bericht hervorhob, werden die Arbeitsbedingungen einheitlich als schlecht bezeichnet. Die hohen Temperaturen in den Büros im Sommer erschweren die Arbeit und die Büros sind aufgrund der Anzahl Mitarbeiter zu klein. Es fehlen Sitzungszimmer und der Empfang der Steuerpflichtigen lässt zu wünschen übrig. Diese müssen stehend in den Gängen warten und die Vertraulichkeit der Gespräche ist nicht gewährt.

Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass die Bemerkungen im Bericht der GPK in Bezug auf die von der KSV genutzten Lokalitäten zutreffen. Die Zweckmäßigkeit der Lokalitäten muss nochmals studiert werden und neue Lokalitäten müssen eventuell gemietet werden. Die Arbeitsgruppe hat die KSV aufgefordert, den Sachverhalt der für die Lokalitäten zuständigen Kommission schriftlich zu unterbreiten, um die erwähnten Probleme zu lösen. Die Arbeitsgruppe unterstützt die Dringlichkeit, Maßnahmen zu treffen.

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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4 SCHLUSSFOLGERUNGEN

Vorerst kann festgehalten werden, dass die Arbeitsgruppe, aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit und den von der GPK aufgeworfenen Problemen, ihre Arbeit hauptsächlich auf die Funktionsweise der natürlichen Personen konzentriert hat.

Bei Beendigung unseres Mandates stellen wir fest, dass die Steuerverwaltung ihren Auftrag, die Steuern zu veranlagen und zu erheben, erfüllt (CHF 780 Mio. im Jahr 2005). Es kann festgestellt werden, dass die Dienststelle, die nicht über einen genügenden Personalbestand im Vergleich mit anderen Kantonen verfügt, ihre Aufträge und Herausforderungen jederzeit meisterte. Als Beispiele können, der Wechsel für die natürlichen Personen von der zweijährigen Praenumerandobesteuerung zur einjährigen Postnumerandobesteuerung, die Informatisierung der Steuerverwaltung (Computerunterstützte Veranlagung), die Verwaltung der Fristverlängerungen bei der Einreichung der Steuererklärung (Eingabe, Verlängerung) und die Einführung des Programms VSTAX, mit dem die Steuerpflichtigen die Daten der Steuererklärung elektronisch erfassen können, erwähnt werden. Obwohl die Mitarbeiter oft unter großem Druck arbeiten müssen, sind sie in ihrer Arbeit motiviert. In diesem Sinn sind wir der Meinung, dass die durchwegs negative Darstellung der Dienststelle im Bericht vom 8. November 2006 der GPK relativiert werden muss.

Es geht allerdings aus der Analyse hervor, dass es intern einige Probleme gibt, die gelöst werden müssen. Der unterstützende Bericht des Experten hat die organisatorischen Schwachpunkte mit den isolierten und autonomen Einheiten in der KSV bestätigt. Er hat die Mitglieder der Arbeitsgruppe veranlasst, sich auf in anderen Kantonen implementierte steuerliche Organisationen zu berufen, um eine verlässliche Wahl zu treffen, ohne sich durch Launen und Wünsche beeinflussen zu lassen.

Wir befürworten mehrere Maßnahmen, welche die Leistungen der Dienststelle noch verbessern sollten. Das wichtigste Element der Reform ist die Einführung einer neuen Organisationsstruktur. Nach Anhörung der Fachspezialisten und auf der Basis der in anderen Kantonen eingeführten Organisationsstrukturen, schlägt die Arbeitsgruppe vor:

• Teilung der Selbständigen und Unselbständigen in zwei getrennte Sektionen mit einer Organisation der Unselbständigen gemäß den drei verfassungsrechtlichen Regionen,

• eine Neuausrichtung der Bezirkssteuerkommissionen.

Verschiedene zusätzliche Maßnahmen werden vorgeschlagen im Bereich der Abläufe, des Personals, der Ausbildung, der Information, der Informatik, der Beziehungen mit den verschiedenen Partnern und der Infrastruktur. Sie werden die Produktivität der KSV steigern (Automatisierung verschiedener Abläufe, elektronische Einreichung der Steuererklärungen, …) und eine Verbesserung der Dienstleistungen gegenüber den verschiedenen Partnern herbeiführen (Verbesserung der Schalteröffnungszeiten, Telefonzentrale, …). Um die hinsichtlich der Lokalitäten aufgeworfenen grossen Probleme zu lösen, müssen dringend die zu treffenden Maßnahmen betreffend den bestehenden Büroräumlichkeiten oder eventuell neuer Büroräumlichkeiten eingeleitet werden.

Um die Realisierung der vorgeschlagenen Massnahmen zu garantieren, schlägt die Arbeitsgruppe dem Staatsrat vor, eine Steuerungsgruppe zu ernennen. Ihre erste Aufgabe wäre es, eine Prioritätenliste und einen Zeitplan zu erstellen. Die operative Verantwortung der Umsetzung des Aktionsplans obliegt der KSV und dem Departement.

Die Unterstützung eines externen Experten muss in dieser Phase der Reorganisation in Betracht gezogen werden. Es ist wünschenswert, was die Aufteilung der Aufgaben betrifft, sich durch einen kompetenten Berater mit Kenntnissen im Steuerrecht, beraten zu lassen. Wenn die Organisation das wesentliche Element ist, muss sie sich zwingend auf die Bedeutung des zu behandelnden Sachbereichs beziehen.

Was die Informatik betrifft, schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass der Staatsrat für die großen Informatikprojekte der KSV eine Steuerungsgruppe ernennt. Um die großen Herausforderungen zu realisieren, lädt die Arbeitsgruppe den Staatsrat und das Parlament ein, die für die Realisierung der zwingenden Informatikprojekte notwendigen Kredite zu bewilligen, die auch dem Willen des Staatsrats entsprechen und die von der FiKo und der GPK in Erinnerung gerufen wurden.

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Arbeitsgruppe zur Analyse der Funktionsweise der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV cmo-m

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Der vorliegende Bericht konnte erstellt werden dank der Unterstützung der Direktion und der Mitarbeiter der KSV, der Unterarbeitsgruppe Informatik unter der Verantwortung von Herrn Philipp Hatt, Chef der Dienststelle für Informatik und der logistischen Unterstützung von Herrn Cédric Moix und Herrn Beda Albrecht, Sektionschefs des Finanzinspektorates bzw. der KSV.

Wir sind der Meinung, dass die vorgebrachten Kritiken die Dringlichkeit einer von den Mitarbeitern der KSV erwartete oder gewünschte Reorganisation begünstigten. Die Mitarbeiter werden eingeladen, die Veränderungen, welche teilweise durch ihre Mitwirkung im Analyseverfahren ausgelöst wurden, vorbehaltlos zu unterstützten. Die Arbeitsgruppe ist überzeugt, dass die Qualität der von der KSV erbrachten Leistungen in einer von der Direktion der KSV und der GPK gewünschten adäquaten Struktur, in Zukunft noch verbessert werden kann.

Franz Michlig : Präsident der Arbeitsgruppe

Gilbert Salamin : Christian Melly :

Beda Albrecht : Alexandra Jacquod Roh :

Francis Théodoloz : Cédric Moix :

5 BEILAGEN

1) Staatsratsentscheid vom 17. Januar 2007

2) Tabelle mit einem Vergleich der Strukturen von Steuerverwaltungen in der Schweiz

3) Bericht der Arbeitsgruppe Informatik vom 15. Februar 2007

6 VERTEILER

7 Ex. : Chef des Departements für Finanzen, Sicherheit und Institutionen

1 Ex. : Steuerverwaltung

1 Ex. : Dienststelle für Personal und Organisation

1 Ex. : Kantonales Finanzinspektorat

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Extrait du procès-verbal des s6ances du Conseil d'Etat 1 Auszug aus dem Protokdl der Sitzungen des Staatsrates

Seance du 1 7 JAN. 2007 S i n g vorn

LE CONSEIL D'ETAT,

Vu le rapport de la commission de gestion du décembre 2006 sur le dysfonctionnement du Service cantonal des contributions (SCC) demandant que le Conseil d'Etat remette au Grand Conseil un rapport y relatif pour mars 2007;

Vu la demande du 13 décembre 2006 du Chef du Departement des finances, des institutions et de la seairit6 ;

Vu l'avis du Service du personnel et de l'organisation;

Sur la proposition du Département des finances, des institutions et de la sécurité,

1. De creer un groupe de travail charge d'evaiuer la remise en questions des structures et le fonctionnement du Service cantonal des contributions avec les priorites suivantes : - Dbveloppement d'une vision stratégique claire pour le Service - Évaluation et proposition des mesures d'amelioraüon - Etablissement d'un plan d'action concernant la mise en œuvre des mesures

proposées

2. De composer ce groupe de travail comme il suit : - M. Franz Michlig, Chef du Service du personnel et de l'organisation - M. Christian Meily, Chef de I'lnspection cantonale des finances (IF) - M. Gilbert Salamin, Chef du Service cantonal des contributions (SCC) - Mme Alexandra Jacquod Roh, comptable de la commune de Conthey - M. Beda Albrecbt, Chef de section auprès du SCC - M. Francis Théodoloz, taxateur-réviseur auprès du SCC

Le groupe de travail peut, en cas de besoin, faire appel B un consultant externe ainsi qu'a des responsables d'autres Services de l'Administration cantonale.

Le secrétariat est assure par M. Cédric Moix, Chef de section auprès de l'IF.

3. De charger le groupe de travail de deposer un rapport y relata au Chef du Dbpartement des finances, des institutions et de la sécuritb pour fin fevrier 2007.

4. Le Departement des finances, des institutions et de la sécurité est charge des modalités d'application de la présente décision.

Pour co~ ie conforme.

Distr.: 3 extr. DFIS 1 " SPO - 1 " SCC 1 " IF

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Struktur verschiedener Steuerverwaltungen in der Schweiz

Wallis Aargau Bern Fribourg Genf Graubünden Luzern Neuenburg Solothurn Vaud Zürich

UEBERBLICK

Organigramm vorhanden Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Natürliche PersonenSelbst. & Unselbständige getrennt Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Selbständige und jur. Personen getrennt Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein

Veranlagungsbehörde

Kanton (Kommissär, Bereichsleiter, etc.,) Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja JaBezirks- oder Steuerkommission Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein

Bezirkskommission abgeschafft Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Lage der Verwaltungein einziger Standort Ja Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Ja *

Nebenstandorte für: (Anz. Standorte) 5 5 1 20nur Unselbständige

Unselbständige und Selbständige

Unselbständige, Selbständige & jur. Pers. Ja

Expertisen / Bücherkontrollen

eigene selbständige Abteilung Ja Ja Ja Jaintegriert in Abt. Selbständige resp. jur. Pers. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Die natürlichen Personen werden auf der Gemeinde (Gemeindesteueramt) veranlagt - Oberaufsicht unterliegt dem Kanton (Luzuern und Aargau)

Die 5 Kreisverwaltungen bearbeiten neben den Lohnbezügern auch Selbständige und personenbezogene jur. Personen (Bern)

nur auf schriftliche Anfrage erhältlich! (Genf)

Abteilung Kommissariat ist auf 5 Aussenposten verteilt (Graubünden)

Hauptverwaltung befindet sich in La-Chaux-des-Fonds, in Neuenburg befindet sich eine Niederlassung für Stadt und Bezirk Neuenburg

Die Abteilung der nat. Personen sind mittels 5 Veranlagungsbehörden über den Kanton verteilt (Solothurn)

Im ganzen sind 19 Veranlagungskreise (Office d'Impôt) und 1 Veranlagungskreis jur. Personen über den Waadt verteilt (Waadt)

* Infolge Neustrukturierung von 19 Standorten auf einen einzigen Standort reduziert (Zürich)29. Januar 2007 - AB/GJ

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Kantonale Dienststelle für Informatik, Av. des Mayennets 2, 1951 Sitten Tel. 027 606 22 10 Fax 027 606 22 06

Arbeitsuntergruppe zur Abklärung der Informatikaspekte der KSV

Struktur und Funktionsweise der KSV

Bericht

der Arbeitsuntergruppe

zur Abklärung der Informatikaspekte

und Formulierung von Vorschlägen

bezüglich der künftigen Informatikstrategie der

Kantonalen Steuerverwaltung

15. Februar 2007

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Arbeitsuntergruppe zur Abklärung der Informatikaspekte der KSV SEITE 1

Struktur und Funktionsweise der KSV

Inhaltsverzeichnis

1 AUFTRAG UND ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSGRUPPE .................................................... 2

2 ARBEITSWEISE................................................................................................................................... 2

3 VORSCHLÄGE BETREFFEND DER INFORMATIKSTRATEGIE DER KSV ..................................... 2 3.1. Dringlichkeit.............................................................................................................................. 2 3.2. Umsetzungsfristen ................................................................................................................... 3 3.3. Darstellung der berücksichtigten Sachbereiche mit Angabe der Dringlichkeitsstufe,

Umsetzungsfrist, Vorschlägen und Bemerkungen................................................................... 3

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Arbeitsuntergruppe zur Abklärung der Informatikaspekte der KSV SEITE 2

Struktur und Funktionsweise der KSV

1 AUFTRAG UND ZUSAMMENSETZUNG DER ARBEITSGRUPPE

Die Arbeitsgruppe betreffend die Analyse der Strukturen und der Funktionsweise der KSV hat am 22. Januar 2007 entschieden, für die Behandlung von Informatikfragen spezifische Fachkompetenzen einzuholen. Deshalb bestimmte sie eine Unterarbeitsgruppe um die Informatikaspekte abzuklären, welche im Bericht der GPK behandelt wurden und dies mit dem Auftrag, eine erste Stellungnahme und Beurteilung der Informatikstrategie der KSV für die nächsten Jahre abzugeben, und dies im Hinblick einer Stellungnahme des Staatsrates gegenüber dem Grossen Rat.

Diese Arbeitsuntergruppe, beauftragt einen ersten Bericht bis zum 15. Februar 2007 zu hinterlegen, setzt sich wie folgt zusammen:

• H. Philippe Hatt, Dienstchef KDI, Verantwortlicher

• H. Frédéric Pralong, Projektleiter Informatik StV, Sekretär der Arbeitsgruppe

• H. Martin Lochmatter, Chef des kantonalen Inkassoamtes

• H. Gabriel Gillioz, Wirtschaftlicher Mitarbeiter KFV

• H. Cédric Moix, Sektionschef FI.

2 ARBEITSWEISE

Die Untergruppe traf sich ein erstes Mal am 1. Februar 2007. Nachfolgendes Vorgehen wurde angewandt:

1. Lesen des Berichtes der GPK, um eine Auflistung sämtlicher im Bericht formulierter Bemerkungen betreffend Informatik zu erstellen

2. Gruppierung der verschiedenen Bemerkungen nach Sachgebieten (5 Sachgebiete wurden festgelegt)

3. Erarbeitung einer Gesamtlösung auf Grund strategischer Überlegungen für jedes Sachgebiet

4. Festlegung von Prioritäten und Umsetzungsfristen für die vorgeschlagenen Lösungen

5. Formulierung und Darstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe in Tabellenform

Anlässlich der 2. Sitzung vom 8. Februar 2007 wurden die in Tabellenform erarbeiteten Ergebnisse von der Arbeitsuntergruppe nochmals im Detail diskutiert. Um den Schlussbericht der Arbeitsgruppe betreffend die Analyse der Strukturen und der Funktionsweise der KSV unterbreiten zu können, wurden noch einige Änderungen vorgenommen.

3 VORSCHLÄGE BETREFFEND DER INFORMATIKSTRATEGIE DER KSV

Einleitend muss festgehalten werden, dass nachfolgende Bemerkung für alle Vorschläge gilt und zwar:

Erst während den verschiedenen Phasen der Projektstudien, können sämtliche Vorschläge in Bezug auf finanzielle und personelle Ressourcen sowie auf Abänderungen des Steuergesetzes hin geprüft werden.

3.1. Dringlichkeit

Die festgesetzten Prioritäten gehen von 1 bis 3

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Arbeitsuntergruppe zur Abklärung der Informatikaspekte der KSV SEITE 3

Struktur und Funktionsweise der KSV

3.2. Umsetzungsfristen

Die Realisierungsfristen wurden von der Arbeitsuntergruppe wie folgt festgesetzt:

1 : kurzfristig <= 6 Monate

2 : mittelfristig 6 bis 18 Monate

3 : langfristig > 18 Monate

3.3. Darstellung der berücksichtigten Sachbereiche mit Angabe der Dringlichkeitsstufe, Umsetzungsfrist, Vorschlägen und Bemerkungen

Die nachfolgenden 5 Sachbereiche wurden durch die Arbeitsuntergruppe festgelegt:

1. Informatikstrategie der KSV (Punkt 6.2 des Berichtes der GPK)

Dringlichkeit : 1

Umsetzungsfrist : 1

Vorschlag : Ernennung einer Steuerungsgruppe unter dem Präsidium der KSV, Vertretern der KDI, der KFV sowie Anwendern der KSV und ev. des FI. Diese Steuerungsgruppe ist verantwortlich für die Umsetzung der Projekte 2, 3 und 4 (siehe Kolonne "Gruppierung" in der beigelegten Tabelle) und ebenfalls für die Bewirtschaftung der künftigen Informatikanfragen der KSV und dies in Übereinstimmung mit dem Staatsratsentscheid vom 21. Februar 2001.

Bemerkung: die Nominierung dieser Steuerungsgruppe durch den Staatsrat, noch vor der März-Session des GR, würde ein erstes Signal gegenüber dem Parlament setzen.

2. Automatisierung von Aufgaben (Punkt 4.3.2 des Berichtes der GPK)

Dringlichkeit : 2

Umsetzungsfrist : 3

Vorschlag : Realisierung eines neuen Projektes : Automatisierung der Einschätzungsabläufe mittels CUV (TI und Java).

Bemerkung: dieses Projekt erfordert eine Neugestaltung der Arbeitsabläufe der KSV und muss der Migration der Anwendung BS2000 auf die Plattform SAP und CUV Rechnung tragen.

3. Migration der Anwendungen von BS2000 (Punkt 5.2 des Berichtes der GPK) - Integration SAP (Punkt 8)

Dringlichkeit : 2

Umsetzungsfrist : 3

Vorschlag: Ausser der KSV und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, haben alle Dienststellen des Staates die Applikation CGE auf SAP migriert. Um eine einheitlichen Bewirtschaftung der Kantonsfinanzen zu garantieren wird vorgeschlagen, ein neues Projekt zur Migration der Anwendungen von BS2000, vorrangig auf SAP und CUV (TI und Java) zu starten.

Bemerkungen: Ein Projektverantwortlicher « Anwender » muss innerhalb der KSV bestimmt werden. Ebenfalls ein Projektverantwortlicher auf Stufe SAP muss innerhalb der Dienststelle für Informatik ernannt werden. Die Spezialisten der verschiedenen Fachbereiche der KSV müssen ebenso in das Projekt einbezogen werden.

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Arbeitsuntergruppe zur Abklärung der Informatikaspekte der KSV SEITE 4

Struktur und Funktionsweise der KSV

4. Vereinfachung der Abläufe und Beziehungen zu den Gemeinden (Punkt 4.2 des Berichtes der GPK)

Dringlichkeit : 3

Umsetzungsfrist : 3

Vorschläge :

1) Der Aufbau einer zentralen Datenbank für die Basisadressen sämtlicher Dienstellen des Staates hat durch das « Büro für Adressänderungen » in der Plattform « SAP » bereits begonnen. Nebst Zugriff auf die Basisadressen, erlaubt dieses System jeder einzelnen Dienststelle über eine eigene Adresse in ihrem « Fachbereich » zu verfügen. Eine Studie betreffend Integration der Adressen der KSV ist vorzunehmen.

2) Einführung eines elektronischen Datenaustausches mit den Gemeinden für Adressänderungen von Steuerpflichtigen mittels Zugriff auf die Datenbank der KSV unter Respektierung von Punkt 1 (vor erwähnt)

3) Gemeinsame Steuererhebung der Kantons- und Gemeindesteuern (durch die KSV). Diesen Vorschlag muss die Migration von BS2000 auf SAP zwingend berücksichtigen. Diese Umsetzung hängt vom politischen Willen des Parlamentes ab.

Bemerkung: Diese drei Vorschläge haben Auswirkungen auf die Aktivitäten des « Büros für Adressänderungen » und der KSV.

5. Beziehung zwischen KSV und Dienststelle für Informatik (Punkt 5.1, 6.2 und 8 des Berichtes der GPK)

Dringlichkeit : 3

Umsetzungsfrist : 1

Vorschläge :

1) die Angelegenheiten in Sachen Informatik sind gemäss Bericht der GPK vom 18.02.2002, dem Staatsratsentscheid vom 18.06.2003 und der Kommission für « Strukturelle Massnahmen – VI.2004 » zu behandeln.

2) Das Budget 2007 für die Hardware der KSV wurde am 01.01.07 in die Dienststelle für Informatik transferiert.

3) Die weitere Zusammenarbeit und die Verschiebung von personellen Ressourcen soll im gegenseitigen Einverständnis der beiden Dienstchefs und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der GPK vorgenommen werden.

Bemerkung: keine

Martin Lochmatter : Gabriel Gillioz :

Cédric Moix : Frédéric Pralong :

Philippe Hatt :

Sitten, den 15. Februar 2007

Beilage: 1 Tabelle mit Vorschlägen betreffend Informatikstrategie der KSV

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Grup-pierung

Erwähnte Bemerkungen imBericht der GPK

Prioritäten-stufe

Umsetzungs-frist Vorschläge Bemerkungen

1Fehlen einer Steuerungsgruppefür die Umsetzung der Informatikstrategieder KSV (6.2)

1 1

Ernennung einer Steuerungsgruppe unter dem Präsidium der KSV, Vertretern der KDI, der KFV sowie Fachanwendern der KSV und ev. des FI. Diese Steuerungsgruppe ist verantwortlich für die Umsetzung der Projekte 2, 3 und 4 (siehe Kolonne "Gruppierung" in der Tabelle) und ebenfalls für die Bewirtschaftung der künftigen Informatikanfragen der KSV und dies in Übereinstimmung mit dem Staatsratsentscheid vom 21. Februar 2001.

Die Nominierung dieser Steuerungsgruppe ist durch den Staatsrat noch vor der März-Session des GR vorzunehmen.

2 Ungenügende Automatiserung von Aufgaben (4.3.2) 2 3 Realiserung eines neuen Projektes : Automatisierung der Einschätzungsabläufe

mittels CUV (TI und Java).

Dieses Projekt erfordert eine Neugestaltung der Arbeitsabläufe der KSV und muss der Migration der Anwendung BS2000 auf die Plattform SAP und CUV Rechnung tragen.

Ersetzen von BS2000 durch SAP (5.2)

Integration SAP (8)

Energieverschwendung - Doppelspurigkeiten von Erfassung und Kontrolle (4.2)

Erstellen eines gemeinsamen, zentralen Registers für den Kanton und die Gemeinden (4.2)

Eigenständige Informatik - Informatik der KSV unabhängig gegenüber der KDI (5.1)Unterschiedliche Informatikprioritäten mit der KDI (6.2)Beschränkter Austausch mit der KDI (6.2)

Zentralisierung der Informatik bei der KDI (8)

Diese 3 Vorschläge haben Auswirkungen auf die Aktivitäten des « Büros für Adressänderungen » und der KSV.

5 3 1

1) die Angelegenheiten in Sachen Informatik sind gemäss Bericht der GPK vom 18.02.2002, dem Staatsratsentscheid vom 18.06.2003 und der Kommission für « Strukturelle Massnahmen – VI.2004 » zu behandeln2) Das Budget 2007 für die Hardware der KSV wurde am 01.01.07 in die Dienststelle für Informatik transferiert.3) Die weitere Zusammenarbeit und die Verschiebung von personellen Ressourcen soll im gegenseitigen Einverständnis der beiden Dienstchefs und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der GPK vorgenommen werden.

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1) Der Aufbau einer zentralen Datenbank für die Basisadressen sämtlicher Dienstellen des Staates hat durch das « Büro für Adressänderungen » in der Plattform « SAP » bereits begonnen. Nebst Zugriff auf die Basisadressen, erlaubt dieses System jeder einzelnen Dienststelle über eine eigene Adresse in ihrem « Fachbereich » zu verfügen. Eine Studie betreffend Integration der Adressen der KSV ist vorzunehmen.2) Einführung eines elektronischen Datenaustausches mit den Gemeinden für Adressänderungen von Steuerpflichtigen mittels Zugriff auf die Datenbank der KSV unter Respektierung von Punkt 1 (vor erwähnt)3) Gemeinsame Steuererhebung der Kantons- und Gemeindesteuern (durch die KSV). Dieser Vorschlag muss die Migration von BS2000 auf SAP zwingend berücksichtigen

Vorschläge betreffend Informatikstrategie der KSVder Arbeitsuntergruppe zur Abklärung der durch die im Bericht der GPK behandelten Informatikaspekte

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Ausser der KSV und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, haben alle Dienststellen des Staates die Applikation CGE auf SAP migriert. Um eine einheitlichen Bewirtschaftung der Kantonsfinanzen zu garantieren wird vorgeschlagen, ein neues Projekt zur Migration der Anwendungen von BS2000, vorrangig auf SAP und CUV (TI und Java) zu starten.

Ein Projektverantwortlicher « Anwender » muss in den Reihen der KSV bestimmt werden. Ebenfalls ein Projektverantwortlicher auf Stufe SAP muss innerhalb der Dienststelle für Informatik ernannt werden. Die Spezialisten der verschiedenen Fachbereiche der KSV müssen ebenso in das Projekt integriert werden.

Allgemeine Bemerkung : die Analyse betreffend finanzieller und personeller Ressourcen sowie auf Abänderungen des Steuergesetzes können erst während den verschiedenen Phasen der Projektstudien abgeklärt werden

Umsetzungsfrist:1 : kurzfristig <= 6 Monate2 : mittelfristig 6 bis 18 Monate3 : langfristig > 18 Monate

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G:\Archives\Dfis - Finances, institutions et sécurité\Scc - Sevice des contributions\Divers\Groupe travail - évaluation fonctionnement\Rapport final\annexe 3b (d).xls 09.02.2007/PF