Bericht des Landrates an den Kreistag des ......2019/11/04  · die Klagerücknahme mit Schriftsatz...

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Seite 1 von 16 Bericht des Landrates an den Kreistag des Burgenlandkreises am 04.11.2019 Strukturwandel Braunkohle Am 28. August 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Strukturstärkungsge- setz Kohleregionen beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Am 26. September 2019 fand dazu die erste Lesung im Bundestag statt. Der Bundes- rat hat am 11.10.2019 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen und den Bundestag aufgefordert, diese zu berücksichtigen. Dabei wurden folgende Forderungen vom Bundesrat erhoben: Streichung von „bis zu"-Aussagen hinsichtlich der Bereitstellung von Finanzmit- teln und der Ansiedlung von Stellen Bereitstellung der 40 Mrd. Euro vollständig aus zusätzlichen Bundesmitteln Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes Kofinanzierung der Finanzhilfen von „genau" 10 Prozent Abrechnungsnachlauf „n+3" Forschungsförderung, Erleichterung bei Kofinanzierung präzisere Zusagen bei dem neuen Bundesprogramm „Zukunft Revier" Folgenden Forderungen des Landes Sachsen-Anhalt hat sich der Bundesrat nicht an- geschlossen: Sonderabschreibungen für Investitionen im Revier Sondertatbestand für finanzschwache Kommunen Aufnahme des Artikel 104c GG zur Förderung im Bereich schulischer Bildung Schaffung von 5.000 Stellen in Bundesbehörden („Erhalt" reicht also auch...) Derzeit beraten dazu die Ausschüsse des Bundestages. Ich habe mich noch einmal an alle Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt gewandt, außerdem an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technologie- abschätzung sowie an den Vorsitzenden des Deutschen Volkshochschulverbandes.

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Bericht des Landrates an den Kreistag des Burgenlandkreises am 04.11.2019

Strukturwandel Braunkohle

Am 28. August 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Strukturstärkungsge-

setz Kohleregionen beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Am 26. September 2019 fand dazu die erste Lesung im Bundestag statt. Der Bundes-

rat hat am 11.10.2019 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen und den

Bundestag aufgefordert, diese zu berücksichtigen.

Dabei wurden folgende Forderungen vom Bundesrat erhoben:

• Streichung von „bis zu"-Aussagen hinsichtlich der Bereitstellung von Finanzmit-

teln und der Ansiedlung von Stellen

• Bereitstellung der 40 Mrd. Euro vollständig aus zusätzlichen Bundesmitteln

• Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes

• Kofinanzierung der Finanzhilfen von „genau" 10 Prozent

• Abrechnungsnachlauf „n+3"

• Forschungsförderung, Erleichterung bei Kofinanzierung

• präzisere Zusagen bei dem neuen Bundesprogramm „Zukunft Revier"

Folgenden Forderungen des Landes Sachsen-Anhalt hat sich der Bundesrat nicht an-

geschlossen:

• Sonderabschreibungen für Investitionen im Revier

• Sondertatbestand für finanzschwache Kommunen

• Aufnahme des Artikel 104c GG zur Förderung im Bereich schulischer Bildung

• Schaffung von 5.000 Stellen in Bundesbehörden („Erhalt" reicht also auch...)

Derzeit beraten dazu die Ausschüsse des Bundestages. Ich habe mich noch einmal

an alle Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt gewandt, außerdem an den

Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technologie-

abschätzung sowie an den Vorsitzenden des Deutschen Volkshochschulverbandes.

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Es zeichnet sich allerdings ab, dass der ursprüngliche Plan, bis zum Jahresende das

Gesetz zu verabschieden, nicht zu halten ist. Im Bundestag gibt es Stimmen, die eine

Verschiebung bis in das Frühjahr hinein verlangen, um das Strukturstärkungsgesetz

und das Kohleausstiegsgesetz zusammen zu verabschieden. Wir werden das weiter

beobachten.

Mein ursprünglich für morgen geplantes Gespräch mit Bundesbildungsministerin Kar-

liczek wurde auf den 13.1.2020 verschoben, weil die Bundesministerin die Bundes-

kanzlerin auf einer Auslandsreise vertreten wird.

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Im Sozialamt des Burgenlandkreises wird derzeit die Umsetzung der 3. Stufe des

BTHG zum 01.01.2020 vorbereitet. Vom Gesetzgeber werden hierbei die Leistungen

der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, das die Sozialhilfe re-

gelt, herausgelöst und als Teil 2 in das SGB IX integriert, welches die spezielle Rege-

lung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen darstellt.

Die Umsetzung der 3. Stufe des BTHG bedeutet die Trennung der Fachleistungen in

Form von Leistungen zur sozialen Teilhabe für behinderte Menschen und der exis-

tenzsichernden Leistungen wie Lebensmittelversorgung, Bekleidung, Unterkunft, Hei-

zung u.a.m. Letztere bleiben im SGB XII geregelt, wie für die nicht behinderten Men-

schen auch. Das Herauslösen der Leistungen der (behinderungsbedingten) Eingliede-

rungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX zieht darüber hinaus umfangreiche Ände-

rungen bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf diese Leistungen

nach sich.

Die Umsetzung der Gesetzesänderung erfordert eine ganze Reihe von Umstellungen

in den Programmen und in der Arbeitsweise im Sozialamt. Alle Leistungsberechtigten

müssen in unterschiedlichen Programmen neu erfasst werden. Diese Programme sind

erst seit 21.10.2019 den Sozialämtern zur Verfügung gestellt worden. Um eine termin-

gerechte Auszahlung der Sozialleistungen für Monat Januar 2020 zu erreichen, bedarf

es einer vollständigen Erfassung der Daten bis zum 10.12.2019.

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Ein Hemmnis ist dabei, dass noch nicht alle zu erfassenden Daten zur Verfügung ste-

hen, da die ab 01.01.2020 erforderlichen neuen Wohn- und Betreuungsverträge zwi-

schen Leistungserbringer und Leistungsberechtigten in den meisten Fällen noch nicht

abgeschlossen werden konnten.

Auf Grund des Termindrucks wurde innerhalb des Sozialamtes eine sachgebietsüber-

greifende Hilfe organisiert, an der insgesamt 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des

Sozialamtes beteiligt sind. Dies bedeutet, dass in allen Bereichen des Sozialamtes die

Bearbeitung der Vorgänge und Sprechstunden nur in eingeschränktem Umfang erfol-

gen kann. Ziel ist die rechtzeitige Abwicklung, um alle Leistungen termingerecht aus-

zuzahlen, auch wenn die Bescheiderteilung erst im Nachgang möglich ist.

Bei allen Kolleginnen und Kollegen im Sozialamt habe ich mich daher für das außer-

gewöhnliche Engagement bedankt.

Nationaler Integrationspreis der Bundeskanzlerin

Die Bundeskanzlerin schreibt jedes Jahr einen Nationalen Integrationspreis aus. Mit

dem Nationalen Integrationspreis werden Einzelpersonen, Personengruppen, Organi-

sationen oder Kommunen ausgezeichnet und gewürdigt, die sich in beispielgebender

Weise um die Integration von Migranten verdient gemacht haben.

Der Nationale Integrationspreis steht in jedem Jahr unter einem thematischen Schwer-

punkt. In diesem Jahr wird erwartet, dass die „Projekte sichtbar unter Beweis gestellt

haben, dass sie erfolgreich zur Integration beitragen, indem sie bspw. erfolgreiche

Start-Ups oder Arbeitnehmer aus dem Kreis der in den letzten 15 Jahren Zugereisten

hervorgebracht haben, die nun selber bei der Integration helfen.“

Der Deutsche Landkreistag gehört zu den wenigen Institutionen, die ein konkretes In-

tegrationsprojekt als Preisträger vorschlagen können. Unser Integrationsansatz und

die damit verbundenen Verwaltungsstrukturen in Form der Migrationsagentur waren

für den Deutschen Landkreistag Anlass, den Burgenlandkreis vorzuschlagen.

Ende September wurde bekanntgegeben, dass der Burgenlandkreis mit seinem Integ-

rationsansatz und der Migrationsagentur für den Nationalen Integrationspreis nomi-

niert und zur Preisverleihung eingeladen wurde.

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So werde ich gemeinsam mit der Integrationskoordinatorin Frau Reichert aus der Mig-

rationsagentur an der Preisverleihung im Bundeskanzleramt am 11.11.2019 teilneh-

men.

Integration in der Neustadt von Weißenfels

Ziel einer von mir initiierten Gesprächsrunde mit dem Oberbürgermeister der Stadt

Weißenfels war, zu ergründen, wie man die Stadt Weißenfels bei der Integration von

Ausländern, vor allem EU-Bürgern, die in der Weißenfelser Neustadt leben, unterstüt-

zen kann.

Im Ergebnis des Gesprächs am 16.10.2019 wurden einige Maßnahmen festgelegt, mit

denen die Migrationsagentur und andere Einrichtungen des Burgenlandkreises die In-

tegrationsbemühungen der Stadt Weißenfels unterstützen werden.

Vollversammlung des Behinderten- und Inklusionsbeirates

Am 20. 08. 2019 fand die Vollversammlung des Behinderten- und Inklusionsbeirates

des Burgenlandkreises mit Wahlen zu den Gremien statt. Den Bericht der Behinder-

tenbeauftragten mit den Wahlergebnissen finden Sie in der Anlage.

Schulneubau Bildungscampus Naumburg

Mit dem Schulneubau zum Bildungscampus Naumburg sollen mehrere Schulformen

an einem Bildungsort zusammengefasst werden.

Das pädagogische Raumkonzept wird in einem partizipativen Prozess mit allen Betei-

ligten erarbeitet. Hierzu fand am 17. Oktober 2019 eine „Visionen-Werkstatt“ unter

Teilnahme der Schulleitungen, Elternvertreter, Schülerinnen und Schüler der Albert-

Schweitzer-Schule, der Alexander-von-Humboldt-Schule und der Pestalozzi-Förder-

schule Naumburg, Kreisrätinnen und Kreisräten sowie Vertretern der Stadt Naumburg

und des Landratsamtes statt.

Am 28. November 2019 wird ein zweiter Workshop, eine „Weiterdenken-Werkstatt“,

durchgeführt.

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Das Ergebnis bietet die Raumbedarfsanalyse, zeigt Nutzerwünsche sowie Funktions-

zusammenhänge des Bildungscampus auf. Das pädagogische Raumkonzept soll zum

Ende des I. Quartals 2020 vorliegen.

Weitere und laufende und geplante Baumaßnahmen

Die Liste der weiteren derzeit laufenden Baumaßnahmen sowie Informationen zum

Stand finden Sie in der Anlage zum Bericht. Außerdem konnten wir in Rössuln und in

Oeglitzsch Straßen nach Bauarbeiten wieder freigeben.

Verbundprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“

Der Burgenlandkreis ist einer von 17 Landkreisen in Deutschland, die eine Förderung

im Rahmen des bundesweiten Verbundprojektes „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ erhält.

Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Ernährung

und Landwirtschaft, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und des

Deutschen Landkreistages, für das sich insgesamt 40 Landkreise beworben hatten.

Dem Burgenlandkreis steht damit für einen Zeitraum von drei Jahren zur Stärkung

des ehrenamtlichen Engagements im ländlichen Raum eine Fördersumme von

150.000 Euro pro Jahr zur Verfügung (Gesamtsumme: 450.000 Euro).

Ziel des Verbundprojekts ist zu erarbeiten, wie auf Ebene eines Landkreises erfolgs-

versprechende Strukturen zur Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts aufgebaut

bzw. verbessert werden können. Dazu wollen wir unter anderem mit Unterstützung

unserer Volkshochschule einen Ideentransfer für den ländlichen Raum organisieren.

Ich möchte damit einen Vorschlag von Frau Kreisrätin Dr. Reglich aufgreifen, enga-

gierte Ehrenamtler in den Dörfern unseres Burgenlandkreises zu vernetzen und er-

folgversprechende Strategien zur Belebung des ländlichen Raumes von einem Dorf

zum anderen weiterzugeben.

Am 12.11.2019 werden die Landräte der unterstützten Landkreise in einer Eröff-

nungssitzung mit Bundesministerin Julia Klöckner zusammentreffen. Am 13.11. fin-

det ein erster Fachworkshop zum Verbundprojekt im Bundesministerium in Berlin

statt.

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Umweltamt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 13. Juni 2019 (Az.

BVerwG 4 C 4.18) in letzter Instanz über die Klages eines Landwirtes gegen eine na-

turschutzrechtliche Verfügung des Burgenlandkreises entschieden. Der Burgenland-

kreis hatte dem Kläger aufgegeben, die Nutzung eines Grundstückes als Acker ein-

zustellen und umgebrochenes Grünland wiederherzustellen. Das BVerwG hat die

Rechtmäßigkeit dieser Verfügung bestätigt.

Die Grünlandfläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“,

war als artenreiches Grünland einzustufen und insbesondere aufgrund des vorhan-

denen Orchideenbestandes (Knabenkräuter) naturschutzfachlich besonders bedeut-

sam.

Im Frühjahr 2014 brach der Kläger das artenreiche Grünland um und säte Getreide

an. Für den erfolgten Umbruch und die Umwandlung der Grünlandfläche in Acker-

land hätte es einer naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung und einer land-

schaftsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß den Vorgaben der Verordnung über

das LSG „Unstrut-Triasland“ bedurft. Diese hatte der Kläger weder bei der zuständi-

gen Naturschutzbehörde beantragt, noch wurde diese erteilt.

Daraufhin erging gegen den Kläger die Anordnung auf Wiederherstellung der teils

orchideenbestandenen Grünlandfläche. Dagegen klagte der Kläger bis zum Bundes-

verwaltungsgericht erfolglos. Alle Gerichte bestätigten, dass es sich bei dem unge-

nehmigt durchgeführten Grünlandumbruch und der Umwandlung der Fläche in

Ackerland um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Dabei

wurde auf die grundsätzliche Bedeutung des Grünlandes in Bezug auf seine hohe

ökologische Wertigkeit für die Artenvielfalt und die Wichtigkeit des Grünlandes für die

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes abgestellt.

Verfassungsbeschwerde des Burgenlandkreises gegen das Unterhaltsvor-

schussgesetz (UVG)

Der Burgenlandkreis und die weiteren klagenden Landkreise haben vor dem Landes-

verfassungsgericht gerügt, dass keine ausreichende Finanzierung bei der Verände-

rung dieser Aufgabe erfolgt.

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Das Land argumentiert, dass sich durch die Änderungen im UVG Entlastungen bei

den Kosten der Unterkunft ergeben und hierdurch die Finanzierung gewährleistet ist.

Allerdings kann aus den Zahlen, die statistisch erfasst werden, dieser Zusammen-

hang gerade nicht hergestellt werden. Das Land müsste dies aber darlegen.

Für den 26.11. ist die mündliche Verhandlung vor dem Gericht angesetzt. Daran wer-

den Frau Ein Waldt vom Rechtsamt und Frau Fischer vom Jugendamt als Prozess-

beobachter teilnehmen.

Die durch die Neureglung verursachten Mehrkosten seit der Gesetzesänderung zum

1. Juli 2017 belaufen sich bei uns auf ca. 1,8 Mio. Euro pro Jahr. Das Land überwies

vorsorglich im Jahre 2019 „zur Minderung etwaiger Mehrbelastungen aus den Neure-

gelungen zum Unterhaltsvorschussgesetz“ 1,76 Mio. Euro.

Im Haushaltsplan 2020 wurde eine gleichhohe Zahlung als Ertrag aufgenommen.

Klage wegen der Kreisumlage 2019

Das Klageverfahren der Gemeinde Schnaudertal gegen den Burgenlandkreis wegen

der Festsetzung der Kreisumlage 2019 wurde eingestellt. Der Gemeinderat der Ge-

meinde Schnaudertal hatte keine Zustimmung zur Klageführung erteilt. Darauf erfolgte

die Klagerücknahme mit Schriftsatz vom 10.10.2019 durch die Gemeinde.

Haushalte und Wirtschaftspläne der Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe

und Anstalten

Zum Stand 28.10.2019 ist im Hinblick auf die Haushaltsprüfungen im Amt für Kommu-

nalaufsicht festzustellen, dass eine weitere Prüfung abgeschlossen werden konnte.

Damit verfügen von den 37 Städten/Gemeinden und Verbandsgemeinden des Bur-

genlandkreises nun 35 über einen Haushalt für das Haushaltsjahr 2019. Die Haushalte

der verbleibenden 2 Kommunen befinden sich in der kommunalaufsichtlichen Prüfung.

Wegen der Wirtschaftspläne der sechs Zweckverbänden, zwei Eigenbetrieben und der

Anstalt öffentlichen Rechts konnte ich bereits im letzten Bericht mitteilen, dass alle

genehmigt sind.

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Erweiterung des MDV-Gebietes

Zum Fahrplanwechsel der Bahn am 15. Dezember 2019 erweitert sich der Mitteldeut-

sche Verkehrsverbund (MDV) um den Schienenpersonennahverkehr in den Landkrei-

sen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie in der Stadt Dessau-Roßlau.

Zur Umsetzung der Verbunderweiterung hat die MDV-Gesellschafterversammlung die

entsprechenden Beschlüsse auf der Basis der sogenannten „Rahmenbedingungen

und Prämissen der Verbunderweiterung in Sachsen-Anhalt 2019“ am 01.02.2018 und

am 18.03.2019 mehrheitlich gefasst. Die Vertreter von PVG und Burgenlandkreis ha-

ben dabei ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Übergangstarife zu dem Thü-

ringer Verkehrsverbund durch die übrigen Gesellschafter ebenfalls unterstützt werden

und haben schließlich auch zugestimmt.

Für den Burgenlandkreis bedeutet dies, dass sich der Betriebskostenzuschuss im Jahr

um 2.840 Euro und bei der PVG um 2.403 Euro erhöhen wird. Andererseits ist mit

einem Teilausgleich aufgrund von Mehreinnahmen in Folge des erhöhten Netzkarten-

anteils zu rechnen, so dass die Gebietserweiterung für uns in etwa kostenneutral ver-

laufen wird.

Kundenfreundliche Übergangstarife MDV/VMT

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 19. Juni 2017 (Beschluss-Nr. 187-22/2017

KT) sollte über die Fortschritte hinsichtlich kundenfreundlicher Übergangstarife zwi-

schen dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und dem Verkehrsverbund Mit-

telthüringen (VMT) berichtet werden.

Ich hatte MDV-Geschäftsführer Lehmann in Leipzig am 4. Juli 2017 um seine Unter-

stützung gebeten, um diesen Prozess zu begleiten und um einen positiven Meinungs-

bildungsprozess in den Gremien des MDV zu erreichen. Die Vertreter des Burgenland-

kreises hatten sich dazu gleichfalls im Aufsichtsrat des MDV positioniert.

Auf Arbeitsebene wurden eine Reihe von Gesprächen geführt und mit den Beteiligten

Ende 2017, im Herbst 2018 und Anfang 2019 drei Beratungen durchgeführt. Im Ergeb-

nis wurde als eine kurzfristig umsetzbare Zwischenlösung der sogenannte Additions-

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tarif für Zeitkarten in Erwägung gezogen, der aus einer reinen Aneinanderreihung bei-

der benachbarter Verbundtarife besteht. Dies wäre allerdings noch kein echter Über-

gangstarif, weil Einsparungen für die Verkehrskunden aus der sogenannten Durchta-

rifierung nicht zum Tragen kommen.

Von Seiten des MDV besteht weiterhin Bereitschaft, diesen Vorschlag umzusetzen. Im

Juni 2018 wurden durch den MDV erste Preismodelle für einen Additionstarif zur Ab-

stimmung an die SPNV-Verkehrsunternehmen, NASA GmbH und VMT, versandt.

Als erste Reaktion auf den Wunsch des Burgenlandkreises zur Einführung des Über-

gangstarifs hat der VMT den Bahnhalt Bad Kösen bereits seit Dezember 2018 in das

VMT-Gebiet mit aufgenommen. Damit entfällt zumindest bei den Relationen Bad Kö-

sen – Jena und Bad Kösen – Erfurt/Eisenach die Notwendigkeit eines Übergangstarifs.

Die Frage der Einbeziehung von Naumburg und Weißenfels in die Übergangstarife

VMT/MDV wollte der VMT erst dann beantworten, wenn die Ergebnisse eines Gutach-

tens zu einer dortigen Verbunderweiterung vorliegen. Nach den Informationen des

MDV sollte dieses Gutachten bereits im September 2019 vorliegen. Allerdings laufen

dazu wohl noch weitere interne Abstimmungen im VMT, so dass sich die weiteren

Gespräche allem Anschein nach weiter verzögern.

Das Thema werden wir weiterverfolgen.

Arbeitsmarktbericht Oktober 2019

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Burgenlandkreis um

0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Damit ist der Burgenlandkreis Spit-

zenreiter im Land Sachsen-Anhalt.

Mit der Arbeitslosenquote von 6,1 Prozent liegt der Burgenlandkreis weiter unter dem

Landesdurchschnitt von 6,7 Prozent.

Bei der Veränderung des Bestandes an Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr liegt der

Burgenlandkreis mit minus 10 Prozent an dritter Stelle im Land Sachsen-Anhalt. Hier

wird besonders die Leistungsfähigkeit und Effizienz in der Vermittlung unseres Job-

centers Burgenlandkreis deutlich. Hier gab es im Bereich der Grundsicherung 3.879

Arbeitslose, was einer anteiligen SGB-II-Arbeitslosenquote von 4,2 Prozent entspricht.

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Davon waren 2.071 Menschen langzeitarbeitslos. Ein Minus von 35 gegenüber dem

Vormonat und 295 Menschen weniger als im Oktober 2018.

Die gezeigten Grafiken finden Sie auch in der Anlage zum Kreistagsbericht.

Breitbandausbau

Der Breitbandausbau erfolgt weithin sichtbar in weiten Teilen des Burgenlandkreises

durch die Deutsche Telekom. So finden Arbeiten in den Einheits- und Verbandsge-

meinden Teuchern, Droyßiger-Zeitzer Forst, Wethautal, Elsteraue, Zeitz, An der Finne

sowie Unstruttal statt. Für weitere Gemeinden laufen noch die Planungen.

Leider wird es in mehreren Losen zu Verzögerungen beim Ausbau kommen.

Dies betrifft gemäß einer ersten bereits im April durch die Deutsche Telekom überge-

benen Verzögerungsmeldung die ELER- und EFRE-Lose in Naumburg und Weißen-

fels sowie das ELER-Los in Lützen.

Die Verzögerungen werden dabei vom Unternehmen mit Engpässen bei der Verfüg-

barkeit notwendiger Planungs- und Tiefbaukapazitäten sowie von Material begründet.

Das Unternehmen hatte aber zugesichert, dass der Ausbau auch in diesen Losen bis

Ende 2020 sichergestellt werden kann.

Nunmehr hat das Unternehmen mit Datum vom 25.10.2019 eine erneute Verzöge-

rungsmeldung für die ELER- und EFRE-Lose in Naumburg sowie das ELER-Los 4

Hohenmölsen vorgelegt. Danach erfolgt die Bereitstellung nicht bis zum März/April

2020 sondern bis spätestens zum 30.12.2020 in diesen Gebieten.

Auf Grund der bisher eingetretenen Ausbauverzögerungen konnten auch vom Burgen-

landkreis bei den Fördermittelgebern noch keine Mittel abgerufen werden. Wie dieser

Prozess verbessert und beschleunigt werden kann wurde bereits auf mehreren Bera-

tungen erörtert.

Wesentlich für eine Prozessbeschleunigung ist dabei die Vorlage der erforderlichen

Projektpläne durch die Telekom, die noch immer nicht für alle Lose vorliegen und des-

halb durch den TÜV noch nicht abschließend geprüft werden konnten.

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Breitbandanschluss Schulen

Ich knüpfe an die vorigen Berichte an. Nach wie vor ist es das Ziel des Landes, alle

Schulen im Land über das Landesnetz an das schnelle Internet anzuschließen.

Das Finanzministerium hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass am 3. September die not-

wendigen vertraglichen Regelungen mit dem Auftragnehmer auf den Weg gebracht

wurden.

Danach sollen jetzt sofort zunächst in einigen Modellschulen die Anschlüsse an das

Breitband erfolgen. Im Burgenlandkreis wurde hierfür die Sekundarschule Elsteraue

ausgewählt. Die übrigen Schulen sollen bis 2021 folgen.

Heute Morgen habe ich die Gelegenheit genutzt, mit dem Finanzminister solche Fra-

gen zu besprechen, die hier noch offengeblieben sind. Er wird zudem an der nächsten

Landräte-Konferenz am 15.11.2019 teilnehmen und hierzu weitere Ausführungen ma-

chen.

Unabhängig davon hatte ich den 1. Beigeordneten, Herrn Engelhardt, beauftragt die

notwendigen Antragstellungen zur Anbindung der Schulen mit Glasfaser auf der

Grundlage des Sonderförderaufrufes „Schulen und Krankenhäuser“ des Bundes durch

die Stabsstelle Breitbandausbau/ Regionalplanung vorzubereiten zu lassen und ent-

sprechende Anträge beim Bund zeitnah zu stellen.

Das hier notwendige, vorgelagerte Markterkundungsverfahren wurde am 25.09.2019

abgeschlossen.

Für die Auswertung des Markterkundungsverfahrens, der planerischen Untersuchung

der anzuschließenden Schulstandorte sowie der Vorbereitung, Begleitung und Aus-

wertung des Ausschreibungsverfahrens durch ein Planungsunternehmen hat der Bur-

genlandkreis einen Zuwendungsbescheid vom 13.09.2019 (Posteingang 2.10.2019)

über 50.000 Euro erhalten.

Für die Ausschreibung zur Gewinnung eines Planungsunternehmens hat die Stabs-

stelle Breitbandausbau/Regionalplanung am 21.10.2019 einen Beschaffungsantrag

an die Zentrale Vergabestelle im Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamtes über-

geben.

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Wir werden jetzt klären, ob dieses Verfahren weiter betrieben werden muss, oder ob

die Landeslösung doch erfolgversprechend ist.

Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

Von dieser Höchstspannungsleitung betreffen die Abschnitte A (Wolmirstedt – Raum

Naumburg/Eisenberg) und B (Raum Naumburg/Eisenberg bis Raum Hof) auch den

Burgenlandkreis.

Der Stand der Verfahren ist wie folgt:

Abschnitt A

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit

dem Vorhabenträger und den Einwendern am 12. November 2019 in Staßfurt erörtern.

Erst danach wird über den Verlauf des Trassenkorridors entschieden. Im dann folgen-

den Planfeststellungsverfahren wird schließlich der genaue Trassenverlauf bestimmt.

Der Burgenlandkreis hat hierzu umfangreiche Einwendungen erhoben. Wir werden

auch an dem Erörterungstermin teilnehmen und unsere Positionen dazu erneut bezie-

hen.

Abschnitt B

Für den hauptsächlich Thüringen und Sachsen betreffenden Abschnitt B des SuedOst-

Link hat die Bundesnetzagentur am 23. Oktober 2019 ihre Entscheidung zur Bundes-

fachplanung veröffentlicht. Damit hat die Genehmigungsbehörde den Verlauf eines

1.000 Meter breiten Korridors zwischen dem Raum Naumburg/Eisenberg und dem

Raum Hof verbindlich festgelegt. Der Burgenlandkreis ist hier nicht mehr betroffen.

Innerhalb des feststehenden Korridors ermittelt der Vorhabenträger 50Hertz nun den

möglichen konkreten Verlauf der Erdkabeltrasse. Diese Trassierung ist Kernstück des

nun folgenden Planfeststellungsverfahrens. Dieses soll Anfang des kommenden Jah-

res beginnen.

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Wettbewerb „Familienfreundliches Unternehmen 2019“

Der Burgenlandkreis und das lokale Netzwerk für Familie im Burgenlandkreis haben

in diesem Jahr erstmals den Kreiswettbewerb „Familienfreundliches Unternehmen im

Burgenlandkreis 2019“ durchgeführt. Ziel des Unternehmenswettbewerbs war, gute

Praxisbeispiele und innovative Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und

Beruf bekannter zu machen und andere Unternehmen zum Nachmachen zu motivie-

ren. Wie Sie wissen, braucht es attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen, um Fach-

und Führungskräfte langfristig an das Unternehmen zu binden und im Burgenlandkreis

zu halten. Neben Faktoren wie Entgelt, Selbstverwirklichung, sinnstiftende und verant-

wortungsvolle Aufgaben spielen Work-Life-Balance und Familienfreundlichkeit bei der

Auswahl des Arbeitgebers zunehmend eine wichtige Rolle. Die Auszeichnungsveran-

staltung findet am 13. November, um 16.30 Uhr hier im Kreistagssaal statt. Eine un-

abhängige Jury hat vier Gewinnerunternehmen unterschiedlicher Unternehmensbran-

chen und Betriebsgrößen ausgewählt. Die Einladungen sind an die Fraktionen gegan-

gen. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.

Weitere Termine und organisatorisches

Das Wirtschaftsamt wie auch der Bereich Behindertenbeauftragte beziehen ab

heute Büros in der Bahnhofstraße 48. Damit verbunden werden Änderungen der

Telefonnummern sein, die E-Mail-Adressen bleiben aber die gleichen.

Die hier im Landratsamt freiwerdenden Räumlichkeiten werden dazu genutzt, die

Unterbringung der Mitarbeiter des Jugendamtes und Sozialamtes zu entzerren.

Damit sollen angemessenere Umgebungen für einen vertrauensvollen Umgang mit

den persönlichen Belangen der Einwohnerinnen und Einwohner während der

Sprechzeiten geschaffen werden.

Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf zwei Termine hinweisen. Am 27.11. wer-

den wir wieder den Ehrenamtstag begehen. In diesem Jahr habe ich Karnevals-

vereine eingeladen, um deren Arbeit ganz besonders zu würdigen.

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Im Januar werden wir die 19. Auflage des Neujahrsempfangs erleben. Als Ehren-

gast wird meiner Einladung Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und

Energie, folgen. Der Empfang wird am 11. Januar 2020 stattfinden.

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Inhaltsverzeichnis

Strukturwandel Braunkohle -------------------------------------------------------------- 1

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ----------------------------------- 2

Nationaler Integrationspreis der Bundeskanzlerin -------------------------------- 3

Integration in der Neustadt von Weißenfels ----------------------------------------- 4

Vollversammlung des Behinderten- und Inklusionsbeirates -------------------- 4

Schulneubau Bildungscampus Naumburg -------------------------------------------- 4

Weitere und laufende und geplante Baumaßnahmen ---------------------------- 5

Verbundprojekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ -------------------------------------- 5

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Umweltamt --------------------------------- 6

Verfassungsbeschwerde des Burgenlandkreises gegen das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ------------------------------------------------------ 6

Klage wegen der Kreisumlage 2019 ----------------------------------------------------- 7

Haushalte und Wirtschaftspläne der Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe und Anstalten ------------------------------------------------------------- 7

Erweiterung des MDV-Gebietes ---------------------------------------------------------- 8

Kundenfreundliche Übergangstarife MDV/VMT ------------------------------------ 8

Arbeitsmarktbericht Oktober 2019 ----------------------------------------------------- 9

Breitbandausbau -------------------------------------------------------------------------- 10

Breitbandanschluss Schulen ------------------------------------------------------------ 11

Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink) ------------------ 12

Wettbewerb „Familienfreundliches Unternehmen 2019“ ---------------------- 13

Weitere Termine und organisatorisches -------------------------------------------- 13

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Bericht von der Vollversammlung des Behinderten- und Inklusionsbeirates

Am 20. 08. 2019 fand die Vollversammlung des Behinderten- und Inklusionsbeirates des Burgenlandkreises im Rahmen eines World-Cafés statt. Durch das World Café soll ein tiefgreifender Dialog unter den Teilnehmenden angeregt werden, so dass kreative, neue Ansätze und Ideen entstehen. Das World Café ermög-licht somit auch den Mitgliedern sehr großer Gruppen miteinander ins Gespräch zu kommen. Nachdem Herr Michel, Sozialdezernent, die Vollversammlung eröffnet hat, berichtete Frau Marschel, Vorsitzende des Behinderten- und Inklusionsbeirates, in einem Impuls-referat über die Arbeit des Inklusionsbeirates in den letzten 2 Jahren und informierte über den Umsetzungsbericht des Aktionsplanes. Im Juli 2017 beschloss der Kreistag Burgenlandkreis den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Burgenland-kreis. In der Zeit von Juli 2017 bis Dezember 2018 hat der Behinderten- und Inklusions-beirat gemeinsam mit dem Bereich Behindertenbeauftragte, dem Örtlichen Teilhabemanagement und den Ämtern des Burgenlandkreises intensiv an der Umset-zung der Maßnahmen des Aktionsplanes gearbeitet. Der Aktionsplan wurde für einen Fünfjahreszeitraum verfasst und stellt das zentrale Instrument dar, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den in der UN-Behindertenrechts-konvention festge-legten Menschenrechten in den nächsten Jahren weiter zu verbessern. Auftrag des Akti-onsplanes ist es, Aktivitäten zur Umsetzung der Konvention zu koordinieren. Der vorlie-gende Umsetzungsbericht untersucht sowohl die inhaltliche Ausgestaltung des Akti-onsplanes und die enthaltenen Maßnahmen. Er richtet aber auch den Blick auf die Rolle der verschiedenen Akteure sowie die Prozesse während der Entwicklung und bis-herigen Umsetzung.

Frau Katrin Gensecke, Vorsitzende der AG „Selbst Aktiv Sachsen-Anhalt“, hat über das Thema „Inklusionslust und Inklusionsfrust“ referiert. Im anschließenden World-Café konnten sich die Teilnehmer/innen über den Aktions-plan, Methoden und Ansätze, die im Rahmen der Inklusionsarbeit umgesetzt worden sind, austauschen. In Gruppen aufgeteilt (Rotationsprinzip) und unter Anleitung von Moderatoren und Moderatorinnen konnten Fragen gestellt werden.

In der Vollversammlung erfolgte weiterhin die Wahl des Vorstandes des Behinderten- und Inklusionsbeirates unter Leitung von Herrn Michel (Wahlleiter). In den Vorstand wurden gewählt:

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- Frau Marschel - Frau Deloch - Herr Jacob - Herr Bruska - Frau Schembor - Frau Gloede - Herr Bräuer - Frau Hochheiser - Frau Surek - Herr Schwenke

Nach der konstituierenden Sitzung des Vorstandes bestimmte gem. § 5 der Satzung des Behinderten- und Inklusionsbeirates der Vorstand mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte:

1. Die Vorsitzende/den Vorsitzenden Frau Marschel

2. drei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die Region:

Zeitz

Frau Gloede

Naumburg

Frau Schembor

Weißenfels

Herr Jacob

3. drei Beisitzer: Frau Surek Herr Schwenke Herr Bruska

4. jeweils einen Vertreter für die Ausschüsse des Kreistages:

Jugendhilfeausschuss:

Frau Hochheiser Frau Marschel (Vertreterin)

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Sozialausschuss:

Frau Deloch Frau Hochheiser (Vertreterin)

Bauausschuss:

Herr Bräuer Herr Bruska (Vertreter)

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Information zu folgenden Baumaßnahmen: 1. Jobcenter in Weißenfels

2. Geschwister-Scholl-Gymnasium, Haus 1 (STARK III)

3. Schaffung von Bildungscampus in den Mittelzentren

4. Kreisstraßen

1. Jobcenter in Weißenfels Die beauftragten Bauarbeiten befinden sich im Bauzeitenplan. Ab der 46. KW wird mit den Abbrucharbeiten und Erdbauarbeiten begonnen.

2. Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz, Haus 1 (STARK III) Am 28. Oktober 2019 erhielt der Burgenlandkreis die Baugenehmigung durch die Stadt Zeitz, untere Bauaufsichtsbehörde. Termingerecht wurde mit den Bauarbeiten begonnen.

3. Schaffung von Bildungscampus in den Mittelzentren

Bildungscampus Weißenfels

Der Burgenlandkreis erhielt am 04. Oktober 2019 den positiven Bauvorbescheid zur Nutzung des ehemaligen Klosters St. Claren als Bildungscampus. Am 24. Oktober 2019 erteilte die Stadt Weißenfels die Genehmigung zur Durchführung folgender Planungen: restauratorische Untersuchung, baugeschichtliche Untersuchung und Vermessung. Diese besonderen Leistun-gen sind öffentlich auszuschreiben und werden in Abstimmung dem Landesamt für Denkmal-pflege und Archäologie durchgeführt.

Bildungscampus Naumburg

Das pädagogische Raumkonzept wird in einem partizipativen Prozess mit allen Beteiligten erarbeitet. Hierzu fand am 17. Oktober 2019 die Visionen-Werkstatt unter Teilnahme der Schulleitungen, Elternvertreter, Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule, der Alexander-von-Humboldt-Schule und der Förderschule Naumburg, Kreisrätinnen und Kreis-räte sowie Vertretern der Stadt Naumburg und des Landkreises statt.

Am 28. November 2019 wird ein zweiter Workshop – Weiterdenken-Werkstatt – durchgeführt.

Das Ergebnis bietet die Raumbedarfsanalyse, zeigt Nutzerwünsche sowie Funktionszusam-menhänge des Bildungscampus auf. Das pädagogische Raumkonzept soll zum Ende des I. Quartals 2020 vorliegen.

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Bildungscampus Zeitz

Gegenwärtig erfolgt eine Untersuchung zur Errichtung eines Bildungscampus auf angrenzen-den Flächen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Zeitz, Haus 1.

Derzeit laufen Gespräche mit der Stadt Zeitz, ob und wie eine Campusidee auch am Standort der Sekundarschule III umgesetzt werden kann.

4. Kreisstraßen

Zu Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, die durch das Sachgebiet Tiefbau bearbeitet wer-den, teile ich folgenden Sachstand mit:

Hochwasserinstandsetzung der K 2649 zwischen Naumburg/Henne und Schellsitz

Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme, die mit dem AZV Naumburg

und der Stadt Naumburg durchgeführt wird. Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde Anfang

Juni begonnen. Bisher erfolgte u. a. die Umverlegung einer Abwasserdruckleitung des AZV

Naumburg und die Herstellung von Mikropfählen zur Böschungssicherung. Die Bauarbeiten

liegen im Soll. Die Fertigstellung ist für Dezember 2019 geplant.

Die Baukosten lt. Auftragssumme belaufen sich hier auf ca. 806.000 €.

K 2236 OD Burgheßler, 2. Bauabschnitt

Es handelt sich um den zweiten Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Burgheßler als Gemein-

schaftsmaßnahme mit der Gemeinde An der Poststraße und der Verbandsgemeinde An der

Finne.

Die Baumaßnahme hat Anfang Juni termingerecht begonnen. Die feierliche Verkehrsfreigabe

erfolgt am 15. November 2019.

K 2200 OD Rössuln, 2. Bauabschnitt

Der 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Rössuln wird als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der

Stadt Hohenmölsen saniert.

Die feierliche Verkehrsfreigabe erfolgte am 29. Oktober 2019.

K 2182 OD Oeglitzsch

Die Ortsdurchfahrt Oeglitzsch wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Lützen saniert.

Die feierlliche Verkehrsfreigabe erfolgte am 14. Oktober 2019.

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Für das Straßenbauvorhaben K 2634 in der Ortslage Meyhen, welches als Gemeinschafts-

maßnahme des Burgenlandkreises mit der Stadt Naumburg und den Technischen Werken

Naumburg durchgeführt wird und den Ausbau des Kreisstraßenabschnittes auf einer Länge

von ca. 550 m incl. Gehweg, Nebenanlagen und Straßenbeleuchtung umfasst, ist die Bau-

durchführung termingerecht abgeschlossen.

Die feierliche Verkehrsfreigabe ist am 14. November 2019.

Für das Vorhaben K 2647, Kleinhelmsdorf – Waldau, 2. Bauabschnitt sind die Planungs-

und Vergabeunterlagen fertiggestellt. Die vorgesehene Ausbaulänge beträgt ca. 1.100 m.

Durch die Landesstraßenbaubehörde sind zahlreiche Sanierungsarbeiten und teilweise Ge-

meinschaftsbaumaßnahmen an den Landesstraßen L 190 und L 198 geplant.

Hier laufen zwecks Koordinierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Abstimmungen mit der Lan-

desstraßenbaubehörde und der Verbandsgemeinde Wethautal zur zeitlichen Umsetzung der

einzelnen Maßnahmen.

Es ist vorgesehen das Ausschreibungsverfahren zum Jahresende 2019 und die Baurealisie-

rung im I. und II. Quartal 2020 durchzuführen.

K 2238 freie Strecke von der B 87 bis OE Lißdorf

Der vorhandene Streckenabschnitt (1,520 km) weist zahlreiche Frostaufbrüche auf. Die vor-

handene Kreisstraße erhält eine neue Decke. Zur Verbesserung der Befahrbarkeit wird wei-

terhin eine Ausgleichsschicht eingebaut.

Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die Baumaßnahme. In Abstimmung mit der Lan-

destraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, NL Süd und unter Berücksichtigung der relativ tempe-

raturabhängigen geringen Bauteildicken erfolgt die Ausführung erst im Mai 2020. Die Bauzeit

beträgt ca. 3 Wochen.

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Arbeitslosenquoten im Monat Oktober

Veränderungen gegenüber dem Vormonat

Quelle (beides): Bundesagentur für Arbeit

4,6%

4,6%

5,7%

5,8%

5,9%

6,1%

6,6%

6,7%

6,7%

7,1%

7,7%

7,9%

8,0%

8,1%

8,7%

00% 01% 02% 03% 04% 05% 06% 07% 08% 09% 10%

Börde

Harz

Wittenberg

Saalekreis

Altmarkkreis Salzwedel

Burgenlandkreis

Jerichower Land

Sachsen-Anhalt

Anhalt-Bitterfeld

Dessau-Roßlau, Stadt

Salzlandkreis

Halle (Saale), Stadt

Magdeburg, Landeshauptstadt

Stendal

Mansfeld-Südharz

-11,7%

-11,3%

-10,0%

-9,4%

-9,1%

-8,1%

-8,0%

-6,7%

-6,5%

-6,2%

-5,5%

-4,8%

-3,5%

-2,3%

1,2%

Altmarkkreis Salzwedel

Saalekreis

Burgenlandkreis

Harz

Stendal

Börde

Wittenberg

Salzlandkreis

Sachsen-Anhalt

Anhalt-Bitterfeld

Dessau-Roßlau, Stadt

Mansfeld-Südharz

Magdeburg, Landeshauptstadt

Halle (Saale), Stadt

Jerichower Land