Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten

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1 Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten Formale Verfahren Sind verpflichtend für manche politische oder behördliche Entscheidungen durchzuführen alle Bürger können Stellungnahmen abgeben Bürger mit Parteienstellung, Bürger- (nicht im vereinfachten Verfahren) und Umweltinitiativen können Entscheidungen anfechten Z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung bei Planungsverfahren, Materienrechte Informale Beteiligungsverfahren Freiwilligkeit Ziel Informationssammlung und Meinungsaustausch Z.B. Lokale Agenda 21, NÖ Stadterneuerung, diverse Mediationsverfahren

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Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten. Informale Beteiligungsverfahren Freiwilligkeit Ziel Informationssammlung und Meinungsaustausch Z.B. Lokale Agenda 21, NÖ Stadterneuerung, diverse Mediationsverfahren. Formale Verfahren - PowerPoint PPT Presentation

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Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten

Formale Verfahren

Sind verpflichtend für manche politische oder behördliche Entscheidungen durchzuführen

alle Bürger können Stellungnahmen abgeben

Bürger mit Parteienstellung, Bürger- (nicht im vereinfachten Verfahren) und Umweltinitiativen können Entscheidungen anfechten

Z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung bei Planungsverfahren, Materienrechte

Informale Beteiligungsverfahren

Freiwilligkeit

Ziel Informationssammlung und Meinungsaustausch

Z.B. Lokale Agenda 21, NÖ Stadterneuerung, diverse Mediationsverfahren

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Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stadtentwicklungsprojekten

Informales Beteiligungsverfahren: NÖ Stadterneuerung

Mit Beginn des Jahres 2007 wurde Purkersdorf in die Aktion Stadterneuerung in NÖ aufgenommen. Die landesweite Aktion hat zum Ziel, engagierte Städte dabei zu unterstützen, gemeinsam mit ihren BürgerInnen aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Stadtentwicklung zu erarbeiten und umzusetzen.

Bürgerbeteiligung ist dabei ein zentrales Element. Es wird erwartet, dass die Städte einen Beirat für Stadterneuerung ins Leben rufen Bei Bedarf wird dieser Beirat durch Arbeitskreise ergänzt und unterstützt. Beide Gremien stellen Diskussionsforen dar und unterstützen mit ihren Empfehlungen die Entscheidungsfindung im Gemeinderat. Dadurch wird die Basis der Entscheidungsträger verbreitert und die Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen erhöht.

Quelle: www.raumordnung-noe.at

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Formales Verfahren: Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

„wegen wesentlicher Änderung der Grundlagen“, „wenn sich aus Anlass der Erlassung oder Abänderung des Bebauungsplanes eine Unschärfe des örtlichen Raumordnungsprogrammes zeigt, die klargestellt werden muss“

Auflage des Entwurfes

Möglichkeit zur Stellungnahme für Jedermann

Stellungnahmen Grundlage für Genehmigung durch die Landesregierung

Quelle: NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ 1976 (NÖ ROG 1976) §§ 21-22

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Formales Verfahren: Strategische Umweltprüfung

„Bei Änderungen von Raumordnungsprogrammen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Änderung einen Rahmen für künftige Projekte [...] setzt erhebliche Auswirkungen auf ein Europaschutzgebiet zu erwarten sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen [...] zu erwarten sind, ist jedenfalls eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. “

Quelle: www.raumordnung-noe.at, NÖ ROG 1976

Verfahren ebenfalls im Rahmen der Erstellung oder Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

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Formales Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfung

Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung § 3.(1) Vorhaben, die in Anhang 1 angeführt sind, sowie Änderungen dieser Vorhaben sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.ANHANG 1 Z 18 Spalte 2b) Städtebauvorhaben (Wohn- oder Geschäftsbauten einschließlich der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen wie Einkaufszentren, Einrichtungen zur Nahversorgung, Kindergärten,Schulen, Veranstaltungsflächen, Hotels und Gastronomie, Parkplätze udgl.) mit einer Nutzfläche von mehr als 100.000 m²;

Quelle: UVP-G 2000

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Formales Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliche Auflage § 9.(3) Die Behörde hat das Vorhaben gemäß § 44a Abs. 3 AVG kundzumachen. [...](5) Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist gemäß Abs. 1 zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die Behörde abgeben.Umweltverträglichkeitsgutachten§ 12. (4) Das Umweltverträglichkeitsgutachten hat [...]2. sich mit den gemäß § 5 Abs. 3 und 4, § 9 Abs. 5 und § 10 vorgelegten Stellungnahmen fachlich auseinander zu setzen [...]

Quelle: UVP-G 2000

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Formales Verfahren: Umweltverträglichkeitsprüfung

Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis § 19. (1) Parteistellung haben1. Nachbarn/Nachbarinnen [...];2. die nach den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Parteien, soweit ihnen nicht bereits nach Z 1 Parteistellung zukommt; [...]6. Bürgerinitiativen gemäß Abs. 4, ausgenommen im vereinfachten Verfahren (Abs. 2) und7. Umweltorganisationen, die gemäß Abs. 7 anerkannt wurden.

Quelle: UVP-G 2000