Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011,...

15
Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB)

Transcript of Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011,...

Page 1: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des SteuerberatersDr. Heimo Czepl (WP/StB/UB)2. Mai 2011, Salzburg

Page 2: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

I Grundsatzüberlegungen

1) Erfolgsfaktoren eines Unternehmens

» Unternehmenserfolg massiv von Qualität der Mannschaft abhängig

» Social Skills, Erfahrung (!) werden enorm unterschätzt

» Mangel an qualifizierten Fach- und Führungskräften

» Bindungsmittel der Abfertigung „alt“ besteht nicht mehr

Page 3: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

2) Motivierende Faktoren für Mitarbeiter

» Gutes Betriebsklima

» Entwicklungsmöglichkeiten

» Herausforderungen

» Gestaltungsfreiheit

» Gehaltsdotation

» Finanzielle Absicherung der Familie

Page 4: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

3) Funktionen der BAV

» Bindung des MA an das Unternehmen

» Finanzielle Absicherung des Familienumfeldes des MA

» Finanzielle Absicherung des Unternehmers

» Abmilderung der (staatlichen) Pensionslücke

» Politik reagiert ungenügend (Verwässerung Pensionsreform 2004,

Hacklerregelung, Invaliditätspension)

Page 5: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

4) Conclusio

» Hauptüberlegung: Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen

» Zentrale Frage: Nützt die BAV der Zufriedenheit des MA und damit dem Erfolg des Unternehmens ?

» Steuerliche Überlegungen dienen ausschließlich zur Optimierung der BAV

» Steuerliche Überlegungen keinesfalls als Begründung für eine BAV verwenden

Page 6: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

2. Direkte Leistungszusagea) Was soll die Pensionszusage leisten?

» Pensionsanspruch Begünstigter

» Abgestimmt auf den kontinuierlichen (!) Unternehmenserfolg und die

geplante, langfristige (!) Unternehmensentwicklung

» Steuerliche Optimierung

» Berufsunfähigkeitsrente (Burn Out !) in der Pensionszusage ?

» Witwen-/Waisenpension in der Pensionszusage ?

Page 7: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

IV Steuerliche Aspekte

1. Zukunftsvorsorge gem § 3 Abs 1 Z 15 EStG

- Gesetzlich stark beschränkt

- wird kurz nach Einführung als Selbstverständlichkeit angesehen - geringer

Motivationseffekt

- Sachliche Abgrenzung von Gruppen beachten (Unterscheide vom

allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz!)

Page 8: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

b) Steuerliche Knackpunkte

i. Bemessungsgrundlage und Begrenzung

» Pension darf max. 80% des letzten (angemessenen) Aktivlohnes unter

Berücksichtigung von Pensionskassenanwartschaft erreichen (§ 14 Abs 7 Z

5 EStG 1988)

» Betriebspension und gesetzliche Pension dürfen 100% des letzten

Aktivbezuges nicht übersteigen !

» „Fremdvergleich“ bei nahe stehenden Personen beachten!

» Äußerst strenge Judikatur und Verwaltungspraxis

Page 9: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

Dazu 2-stufiges Prüfungsverfahren:

1. Schritt:

» Ist Angemessenheit dem Grunde nach gegeben ?

» zB 78jähriger erhält Pensionszusage – Unangemessenheit dem Grunde nach !

» zB Junge Studienabsolventin erhält 9 Monate nach Dienstbeginn

Pensionszusage

» Pensionszusage kurz vor Pensionsantritt

2. Schritt:

» Ist Angemessenheit der Höhe nach gegeben ?

» Es darf zu keiner Besserstellung gegenüber Aktivzeit kommen

» Auch andere Unangemessenheitsgründe möglich (zB Missverhältnis Ausmaß

Pensionszusage zu Eigenkapitalausstattung)

Page 10: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

ii. Konsequenz einer Unangemessenheit

Dem Grunde nach: » Betriebsausgaben (Rückstellung!) werden zur Gänze nicht anerkannt – keine

KöSt-Ersparnis !

Der Höhe nach: » Der unangemessene Teil der Rückstellung wird nicht anerkannt – für diesen

Teil keine Köst-Ersparnis

Gemeinsame Konsequenz: » Es liegt eine Verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) vor – Vorschreibung von

25% KESt !

Page 11: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

d) Beitragsorientierte Pensionszusage» Grundsätzlich sagt Unternehmer die Bezahlung von bestimmten Prämien zu,

es wird keine fixe Pensionsleistung versprochen

» Kalkulierbarkeit für Unternehmer gegeben

» Erstmals weitgehende Rechtssicherheit durch EStRl-Wartungserlass gegeben

Page 12: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

Steuerliche Anerkennung laut EStRl gegeben, soweit

garantierte Rentenleistung aus einer Rentenversicherung vorliegt

Versicherungsmathematische Rückstellung darf sich nur auf garantierte Rentenleistung

beziehen !

Kapitalversicherungen nur dann, falls Kapitalgarantie und Verrentungsbestimmungen

vertraglich festgelegt

Fraglich könnte Bewertung der Rückdeckungsversicherung sein, wenn Rückstellung nur

noch auf garantierten Rentenwert abstellt

Wesentlicher Unterschied zur leistungsorientierten PZ ist somit das Abstellen auf die

garantierte Rentenleistung einer Rentenversicherung

Page 13: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

Prämienmodell

Durch die neuen EStRl bietet sich Prämienmodell an:

» Basisgehalt

» Bei Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen wird Prämie in

Form einer Einmalzahlung in die Rentenversicherung geleistet

» Lohnnebenkostenfrei!

» Kennzahlen müssen eindeutig und nachvollziehbar sein und von Mitarbeiter

durch seien Leistung beeinflussbar sein ! (Motivationseffekt!)

Page 14: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

e) Regelmäßiger Wartungsbedarf

» Persönliche Situation (insbesondere bei Familienbetrieben)

» Zinssätze/Renditeerwartungen

» Sterbetafeln

» Steuerliche Rahmenbedingungen (Bsp. Pensionsabfindung, beitragsorientierte

Pensionszusage) ?

» Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen (Pensionsreform -

Pensionsalter)

Page 15: Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Steuerberaters Dr. Heimo Czepl (WP/StB/UB) 2. Mai 2011, Salzburg.

Czepl & Partner © 2009

Betriebliche Altersvorsorge

Kontakt:

Dr. Heimo Czepl, MASWP/StB/UBCzepl & Partner Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH & Co KGDr. Gaisbauerstr. 74560 Kirchdorf07582/[email protected]