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Arbeiten an hydraulischen Pressen Es bestehen Quetschgefahren für Finger und Hände bei unbeabsichtigtem Stößelniedergang im Arbeitsbereich des Werkzeugs und zwischen Werkzeug und Maschine. Weitere Gefahren bestehen bei Störungen am oder im Werkzeug durch wegfliegende Teile, durch heiße Oberflächen sowie durch Lärmeinwirkungen. Veränderungen an den Schutzeinrichtungen (sichere Werkzeuge, Verdeckungen) oder an der Betriebsart (Einzelhub, Zweihandschaltung) sind generell untersagt. Das Umfeld der Presse ist von zwischengelagertem Arbeitsmaterial freizuhalten (nur im benötigten Umfang Material vorhalten), gefertigte Werkstücke umgehend aus dem Bereich entfernen. Gefahrenbereich vor anderen abgrenzen, Kollegen warnen. Bei Schäden oder Störungen an der Maschine: Stillsetzen und Vorgesetzten informieren. Gegen weitere Benutzung sichern. Schäden nur vom Fachmann beseitigen lassen. Maschine abschalten und Unfallstelle sichern. Verletzen bergen und betreuen. Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, abgerissene Gliedmaßen sicherstellen, Brüche ruhig stellen). Nach Abschluss der Arbeiten Reststoffe und Arbeitsmaterialien ordnungsgemäß aufräumen. Mängel an der Presse dem Vorgesetzten mitteilen. Instandhaltungsarbeiten nur durch hierzu beauftragte Personen, Wartungsunterlagen des Herstellers beachten. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln 4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf: 5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe Notruf: (0) 112 Datum: Unterschrift: 1. Anwendungsbereich Betriebsanweisung Gruppe: II (Stand 2014) 6. Instandhaltung, Entsorgung

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Arbeiten an hydraulischen Pressen

Es bestehen Quetschgefahren für Finger und Hände bei

unbeabsichtigtem Stößelniedergang im Arbeitsbereich des

Werkzeugs und zwischen Werkzeug und Maschine.

Weitere Gefahren bestehen bei Störungen am oder im Werkzeug

durch wegfliegende Teile, durch heiße Oberflächen sowie durch

Lärmeinwirkungen.

Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

Die Presse darf nicht ohne Auftrag und entsprechend Unterweisung bedient werden.

Bei der Arbeit sind enganliegende Kleidung, Gehörschutz, Schutzbrille und Sicherheitsschuhe zu tragen; Schals, Armbanduhren sowie Armschmuck sind abzulegen.

Vor Arbeitsbeginn ist die Presse einer Sichtprüfung und Funktionskontrolle zu unterziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, ob Schutzeinrichtungen verändert wurden, fehlen oder defekt sind.

Die Arbeit an der Presse darf nach dem Einrichten oder nach einer Störungsbeseitigung nur nach Kontrolle durch einen Vorgesetzten vorgenommen werden.

Veränderungen an den Schutzeinrichtungen (sichere Werkzeuge, Verdeckungen) oder an der Betriebsart (Einzelhub, Zweihandschaltung) sind generell untersagt.

Das Umfeld der Presse ist von zwischengelagertem Arbeitsmaterial freizuhalten (nur im benötigten Umfang Material vorhalten), gefertigte Werkstücke umgehend aus dem Bereich entfernen.

Gefahrenbereich vor anderen abgrenzen, Kollegen warnen.

Bei Schäden oder Störungen an der Maschine: Stillsetzen und Vorgesetzten informieren. Gegen weitere Benutzung sichern. Schäden nur vom Fachmann beseitigen lassen.

Maschine abschalten und Unfallstelle sichern. Verletzen bergen und betreuen. Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, abgerissene Gliedmaßen sicherstellen, Brüche ruhig stellen).

Nach Abschluss der Arbeiten Reststoffe und Arbeitsmaterialien ordnungsgemäß aufräumen. Mängel an der Presse dem Vorgesetzten mitteilen. Instandhaltungsarbeiten nur durch hierzu beauftragte Personen, Wartungsunterlagen des Herstellers

beachten.

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Notruf:

5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe Notruf: (0) 112

Datum: Unterschrift:

1. Anwendungsbereich

Betriebsanweisung Gruppe: II (Stand 2014)

6. Instandhaltung, Entsorgung