Betriebsbedingte Schallimmissionen - München0b69ca12... · Landeshauptstadt München Beilage C2-2...

36
Landeshauptstadt München Beilage C2-2 Baureferat Ingenieurbau J 1 Betriebsbedingte Schallimmissionen zum Antrag auf Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt 79 der U-Bahn-Linie 5 West im Bereich der Josef-Felder-Straße (B2) von Streckenkilometer 242,4+00.000 im Anschluss an den PA 78 bis zu km 241,2+90.000 im Kreuzungsbereich der Lortzingstraße / Pippinger Straße Landeshauptstadt München Baureferat Ingenieurbau Friedenstr. 40 81660 München München, 31.10.2018 Frischeisen, Baudirektor Datum Name bearbeitet 10/2018 Baum geprüft 10/2018 Posset

Transcript of Betriebsbedingte Schallimmissionen - München0b69ca12... · Landeshauptstadt München Beilage C2-2...

  • Landeshauptstadt München Beilage C2-2BaureferatIngenieurbau J 1

    Betriebsbedingte Schallimmissionen

    zumAntrag auf Planfeststellung

    für den Planfeststellungsabschnitt 79der U-Bahn-Linie 5 West

    im Bereich der Josef-Felder-Straße (B2) von Streckenkilometer 242,4+00.000

    im Anschluss an den PA 78bis zu km 241,2+90.000

    im Kreuzungsbereich der Lortzingstraße / Pippinger Straße

    Landeshauptstadt MünchenBaureferat

    IngenieurbauFriedenstr. 4081660 München

    München, 31.10.2018

    Frischeisen, Baudirektor

    Datum Name bearbeitet 10/2018 Baum

    geprüft 10/2018 Posset

  • Untersuchung der betriebsbedingtenSchallimmissionen

    Verlängerung U-Bahn Linie 5-West

    PA 79

    Entrauchungsöffnungen am BahnhofPasing

    Bericht Nr. 740-5501/5-1

    im Auftrag der

    Landeshauptstadt München

    81671 München

    München, im März 2018

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 2 von 23

    O:\OWDATEN\2017\740-5501\BERICHT\Ber_740-55015_Lueftung_Entrauchung_PA79_12_03_2018.DOC

    Untersuchung der betriebsbedingtenSchallimmissionen

    Verlängerung U-Bahn Linie 5-West

    PA 79

    Entrauchungsöffnungen am Bahnhof Pasing

    Bericht-Nr.: 740-5501/5-1

    Ersetz den Bericht Nr. 740-5501/5 vom 31.07.2017

    Datum: 12.03.2018

    Auftraggeber: Landeshauptstadt MünchenBaureferatBAU-J02Friedenstraße 4081671 München

    Auftragnehmer: Möhler + Partner Ingenieure AGBeratung in Schallschutz + BauphysikLandaubogen 10D-81373 MünchenT + 49 89 544 217 - 0F + 49 89 544 217 - [email protected]

    Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 gilt für den in der Urkundenan-lage D-PL-19432-01-00 festgelegtem Umfang.

    Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. MartensDipl.-Ing.(FH) C. EulitzM. Sc. S. Lierschof

    D-PL-19432-01-00

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 3 von 23

    Inhaltsverzeichnis:

    1. Aufgabenstellung ......................................................................................................................................... 9

    2. Örtliche Gegebenheiten und Maßnahme ............................................................................................. 10

    3. Grundlagen................................................................................................................................................. 11

    4. Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit, Planwerte ......................................... 15

    5. Betriebsbeschreibung ................................................................................................................................ 16

    6. Schallemissionen ........................................................................................................................................ 17

    7. Schallimmissionen und Beurteilung ......................................................................................................... 20

    7.1 Immissionsorte und Schallimmissionen................................................................................................. 20

    8. Anlagen ....................................................................................................................................................... 23

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 4 von 23

    Abbildungsverzeichnis:

    Abbildung 1: Schalldruckpegel in dB(A) Innenpegel bei Abfahrt einer U-Bahn im BahnhofOberwiesenfeld .............................................................................................................................................. 17

    Tabellenverzeichnis:

    Tabelle 1: Immissionsorte und Immissionsrichte (IRW) für Anlagengeräusche nach TA Lärmund Immissionsgrenzwerte (IGW) für Verkehrsgeräusche nach 16. BImSchV am Pasinger Bahnhof

    15

    Tabelle 2: Beurteilungspegel Lr und Immissionsgrenzwerte (IGW) [dB(A)] am Pasinger Bahnhof20

    Tabelle 3: Beurteilungspegel Lr und Immissionsrichtwerte (IRW) [dB(A)] am Pasinger Bahnhof 21

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 5 von 23

    Abkürzungsverzeichnis:

    BauNVO BaunutzungsverordnungBE BaustelleneinrichtungBf BahnhofBImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz16. BImSchV 16. Bundes-ImmissionsschutzverordnungBP BauphaseBW Bauwerkbzgl. bezüglichB-Plan BebauungsplandB Dezibel (Schwingschnellepegel in dB re5E-8 m/s)dB(A) Dezibel (A bewerteter Schallpegel)

    DB Deutsche Bahn AGd.h. das heißtDIN® Verbandzeichen des Deutschen Instituts für Normung e.V.DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge

    EBA EisenbahnbundesamtEN Euro-NormEP Emissionspunkt

    Fa. FirmaFNP Flächennutzungsplan

    G Gewerbegebiet (Nutzungsart) in ImmissionsergebnistabellenGE Gewerbegebiet (Nutzungsart) gemäß AVV Baulärmgem. gemäßggf. gegebenenfallsGOK Geländeoberkante

    Hp Haltepunkti.d.R. in der RegelIO ImmissionsortISO International Organization for Standardization (Internationale Organisation

    für Normung)i. S. im Sinne

    KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit von GeräuschenKT Zuschlag für die Tonhaltigkeit von Geräuschenkm KilometerLAFTm,5 Taktmaximalpegel 5 seclg Dekadischer Logarithmus (Basis 10)

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 6 von 23

    LHM Landeshauptstadt MünchenLWA SchallleistungspegelLr Beurteilungspegel der TA LärmM MaßstabM Mischnutzung (Nutzungsart) gemäß FlächennutzungsplanMD Dorfgebiet (Nutzungsart) gemäß BebauungsplanMRA mechanische EntrauchungsanlageMI Mischgebiet (Nutzungsart) gemäß BebauungsplanMK Kerngebiet (Nutzungsart) gemäß BebauungsplanMI Mischgebiet (Nutzungsart) gemäß AVV Baulärmmind. mindestensMK Kerngebiet (Nutzungsart) gemäß AVV BaulärmNEA Netzersatzanlageo. ä. oder ähnlicheso.g. oben genanntenuPva unterirdische Personenverkehrsanlagenu. a. unter anderem

    VDI Verein Deutscher IngenieureW WochenW WohngebietW Wohnnutzung (Nutzungsart) gemäß FlächennutzungsplanWA Allgemeines Wohngebiet (Nutzungsart) gemäß BebauungsplanWB Besonders Wohngebiet (Nutzungsart) gemäß FlächennutzungsplanWR Reines Wohngebiet (Nutzungsart) gemäß Bebauungsplan

    z. B. zum Beispiel

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 7 von 23

    Grundlagenverzeichnis:

    [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz – BIm-SchG), in der aktuellen Fassung

    [2] IMMI Version 2015 [405]: EDV Programm zur Schallimmissionsprognose, Wölfel Meßsys-teme

    [3] DIN ISO 9613-2, „Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:Allgemeines Berechnungsverfahren“, Oktober 1999

    [4] VDI 2571 „Schallabstrahlung von Industriebauten“ August 1976

    [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TechnischeAnleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom August 1998

    [6] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Sportan-lagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV), 18. Juli 1991

    [7] Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege gemäß § 4 i. V. m. der Anlage 2(Schall 03) der 16. BImSchV, 23.10-23pv/003-2300#027, Eisenbahn-Bundesamt, Refe-rat 23, 11.01.2015

    [8] Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowiefür Magnetschwebebahnen, Teil VI – Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr,Eisenbahn-Bundesamt, Fachstelle Umwelt, Dezember 2012

    [9] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Ver-kehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), diedurch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändertworden ist

    [10] Erläuterungen zur Anlage 2 der Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Berechnungdes Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Teil 1: Erläuterungsbericht, Bun-desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 23. Februar 2015

    [11] Bebauungsplan Nr. 1922a der Landeshauptstadt München, 10.06.2006

    [12] Bebauungsplan Nr. 486 der Landeshauptstadt München, 08.09.1969

    [13] Digitaler Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München, Stand: Juni 2017

    [14] Untersuchung der betriebsbedingten Schallimmissionen „Verlängerung U-Bahn Linie 5-West“, M+P Bericht Nr. 740-5501/5, Juli 2017

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 8 von 23

    Zusammenfassung:

    Die Landeshauptstadt München plant die U-Bahn Linie U5 von der Haltestelle Laimer Platz zum-Bahnhof Pasing zu verlängern. Es sollen entlang dieser Strecke weitere Haltestellen hinzukommen.

    Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die betriebsbedingten Schallimmissionen am PasingerBahnhof untersucht und beurteilt. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

    - In der Nachbarschaft des Bahnhofs kommt es durch Entlüftungs- und Entrauchungsöffnun-gen zu Schallimmissionen aus dem Bahnbetrieb.

    - Die verkehrsbedingten Geräusche wurden nach 16.BImSchV und die Geräusche vontechnischen Einrichtungen (Lautsprecherdurchsagen, Lüftungsgeräte usw.) nach TA Lärmbeurteilt.

    - Die Grundlagen für die Geräuschprognose wurden durch Schallpegelmessungen an be-stehenden und vergleichbaren U-Bahnhöfen ermittelt bzw. Annahmen für fehlende Aus-gangsdaten getroffen.

    - Die im Zuge der Planungen durchgeführten Ausbreitungsberechnungen führen für den Ver-kehrslärm aus dem U-Bahnbetrieb zu Beurteilungspegeln, mit denen die Immissionsgrenz-werte der Verkehrslärmschutzverordnung zuverlässig eingehalten werden können. Auchdie Anlagengeräuschanteile, die nach der TA Lärm zu beurteilen sind, führen zu keinenÜberschreitungen der Immissionsrichtwerte für die angrenzenden Wohngebiete.

    - Es sind keine betriebsbedingten Konflikte durch Geräusche aus den Entlüftungs- und Ent-rauchungsöffnungen zu erwarten.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 9 von 23

    1. Aufgabenstellung

    Die Landeshauptstadt München plant die U-Bahn Linie U5 von der Haltestelle Laimer Platz zum-Bahnhof Pasing zu verlängern. Es sollen weitere Haltestellen an der Willibaldstaße und Am Kniesowie an der zukünftigen Endstation, Bahnhof Pasing hinzukommen.

    Im Rahmen dieser Aufgabenstellung wird der unterirdische U-Bahnhof Pasing mit Entrauchungsan-lagen und Lüftungsanlagen ausgerüstet.

    Durch den Betrieb der geplanten Entrauchungsanlage und Lüftungsanlagen entstehen Geräu-schimmissionen in der Nachbarschaft. Um die immissionsschutztechnische Verträglichkeit dieserbetriebsbedingten Lärmbelastung zu prüfen, wird im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchungder Schallleistungspegel am Auslassbauwerk prognostiziert und nach TALärm und 16.BImSchVbeurteilt.

    Eine weitere betriebsbedingte Auswirkung stellt die Netzersatzanlage (NEA) dar, die in einemGesonderten Gutachten untersucht wird, da deren Geräusche nicht auf die gleichen Immissionsorteeinwirken. Sonstige betriebsbedingte Auswirkungen auf die Lärmsituation in der Nachbarschaftsind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

    Für schalltechnische Auswirkung der geplanten technischen Einrichtung und Öffnungen zur Be- undEntlüftung sowie zur Entrauchung des U-Bahnhofes wurde von Möhler + Partner im Juli 2017 [14]eine Untersuchung erstellt. Da zwischenzeitlich die Planzeichnungen aktualisiert wurden und diegenaue Anzahl und Lage der Entrauchungs- und Lüftungsöffnungen bekannt sind soll das Gutach-ten überarbeitet werden.

    Mit der Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wurde Möhler +Partner vom Baurefe-rat, BAU-J 13 der Landeshauptstadt München am 16.02.2018 beauftragt.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 10 von 23

    2. Örtliche Gegebenheiten und Maßnahme

    Im Rahmen der geplanten U-Bahnverlängerung vom Laimer Platz bis zum Bahnhof Pasing sollenweitere Haltestellen an der Willibaldstaße, Am Knie sowie an der zukünftigen Endstation, BahnhofPasing errichtet werden.

    Hinsichtlich der Nachbarschaftssituation ergeben sich für die geplanten Entrauchungs- sowie Be-und Entlüftungsöffnungen folgende örtliche Voraussetzungen.

    Die künftige Planung der Entrauchungsöffnungen am Pasinger Bahnhof liegt an der Josef-Felder-Straße im Osten Münchens, nördlich liegen die Bahnsteige des Pasinger Bahnhofs und südlich derJosef-Felder-Straße befindet sich gemäß Bebauungsplan Nr. 1922a der Landeshauptstadt Mün-chen [11] ein MK. Insgesamt sind neun Entrauchungsöffnungen geplant, wobei sieben der Entrau-chungsöffnungen im Bereich der Bahnsteige liegen.

    Westlich sind sieben Öffnungen, nahe der Wohnbebauung in dem MK, zur Be- und Entlüftunggeplant. Im östlichen Bereich, nahe der Pasing Arkaden, sind zwei Öffnungen zur Be- und Entlüf-tung geplant. Die Lage ist in Anlage 1 ersichtlich.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 11 von 23

    3. Grundlagen

    Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz [1] erfolgt die Beurteilung von Verkehrslärm nach dersechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-schutzverordnung - 16. BImSchV) [9]. Diese legt auch die Vorschrift zur Berechnung des Beurtei-lungspegels für Schienenwege in Anlage 2 (Schall 03) [7] fest. Weitere Orientierungshilfen erge-ben sich durch den Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmi-gung sowie für Magnetschwebebahnen, Teil VI – Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenver-kehr, [8] und weitere Verfügungen des Eisenbahn-Bundesamtes [7]. Bei Beurteilung von Fahrgeräu-sche in Bahnhöfen ist gemäß Seite 18 in [10] die 16. BImSchV heranzuziehen. Ebenfalls zu be-rücksichtigen nach 16. BImSchV sind Geräusche der ein- und aussteigenden Gäste (Türenschlagen,Unterhaltungen).

    Demnach liegt der Beurteilung die 16. BImSchV in der Fassung vom 01. Januar 2015 zugrunde.Es gilt:

    „§1 Anwendungsbereich

    (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegender Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege).

    (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn

    1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenwegum ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder

    2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausge-henden Verkehrslärms um mindestens 3dB(A) oder auf mindestens 70dB(A) am Tage oder 60dB(A) in der Nachterhöht wird.

    Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehendenVerkehrslärms von mindestens 70dB(A) am Tage oder 60dB(A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Ein-griff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.

    § 2 Immissionsgrenzwerte

    (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bauoder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgendenImmissionsgrenzwerte nicht überschreitet:

    Tag Nacht

    1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

    57dB(A) 47dB(A)

    2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

    59dB(A) 49dB(A)

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 12 von 23

    3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

    64dB(A) 54dB(A)

    4. in Gewerbegebieten

    69dB(A) 59dB(A)

    (2) Die Art der in Absatz1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungs-plänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, fürdie keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz1 Nr.1, 3 und4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.

    (3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwertfür diesen Zeitraum anzuwenden.

    [...]

    § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege

    (1) Der Beurteilungspegel für Schienenwege ist nach Anlage2 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für denBeurteilungszeitraum Tag (6Uhr bis 22Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22Uhr bis 6Uhr) zu erfolgen.

    [...] "

    Gemäß Seite 18 in [10] nicht enthalten und demnach nach TA Lärm zu beurteilen sind Lautspre-cherdurchsagen und Anlagen technischer Geräusche. Eine Rückfrage bei der zuständigen Ge-nehmigungsbehörde bestätigte diese Geräuschtrennung.

    Die Beurteilung der Geräusche von gewerblich-technischen Anlagen erfolgt nach der TechnischenAnleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [3] in der Fassung vom August 1998. Bei der Beurtei-lung der von Betriebsanlagen der Eisenbahn ausgehenden Geräusche ist nach der Verwaltungs-praxis des Eisenbahn-Bundesamtes eine differenzierte Betrachtung erforderlich (siehe [8]): Im Ge-gensatz zu Schienenverkehrsgeräuschen, die nach 16.BImSchV ermittelt und beurteilt werden,werden alle Betriebsanlagen an und auf dem Verkehrsweg, von denen andere Immissionen alsVerkehrslärmimmissionen ausgehen, von der Einschränkung des § 3 Abs. 5 Ziffer 3 BImSchG i. V.m. § 41 BImSchG nicht erfasst und sind demgemäß Anlagen im Sinne des BImSchG, für die dieVorschriften des 2. Teils des BImSchG gelten. Das betrifft z. B. Geräusche durch Klimaanlagen inAbstellanlagen abgestellter Züge, Lautsprecherdurchsagen, Umschlagarbeiten in KV-Terminals,Unterwerke und Umrichterwerke.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 13 von 23

    Die Beurteilung der von diesen Anlagen ausgehenden Geräusche erfolgt auf der Grundlage derTA Lärm [3]. Demnach gelten folgende Immissionsrichtwerte:

    „...

    6. Immissionsrichtwerte

    6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

    […]

    c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

    tags 60 dB(A)

    nachts 45 dB(A)

    d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

    tags 55 dB(A)

    nachts 40 dB(A)

    f) in reinen Wohngebieten

    tags 50 dB(A)

    nachts 35 dB(A)

    […]

    Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in derNacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

    […]

    6.3 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse

    Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 der TA Lärm [3] betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegelfür Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach 6.1 Buchstaben b bis f

    tags 70 dB(A)

    nachts 55 dB(A)

    Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte

    in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nichtmehr als 15 dB(A),

    in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht umnicht mehr als 10 dB(A)

    überschreiten.

    6.4 Beurteilungszeiten

    Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:

    1. tags 06.00 – 22.00 Uhr

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 14 von 23

    2. nachts 22.00 – 06.00 Uhr

    […]

    6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

    Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels dieerhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen:

    1. an Werktagen 06.00 – 07.00 Uhr

    20.00 – 22.00 Uhr

    2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 – 09.00 Uhr

    13.00 – 15.00 Uhr

    20.00 – 22.00 Uhr

    Der Zuschlag beträgt 6 dB.

    […]

    Im Fall besonderer Notsituationen (z. B. Brandfall mit Entrauchung) sieht die TA Lärm [3] nachNummer 7.1 folgende Ausnahmeregelung vor:

    „Soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr eines betrieblichenNotstandes erforderlich ist, dürfen die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm überschritten werden. Ein betrieblicher Notstandist ein ungewöhnliches, nicht voraussehbares, vom Willen des Betreibers unabhängiges und plötzlich eintretendes Ereig-nis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt.“

    Der regelmäßige und nicht nur selten auftretende Probebetrieb von Anlagen wird als Regelbetriebuntersucht und beurteilt. Sofern der Betrieb nur in seltenen Einzelfällen und an deutlich weniger als10 Kalendertagen im Jahr auftritt, erfolgt die Beurteilung dieses Betriebszustands als „seltenes Er-eignis“ nach TA Lärm. Der Stromausfall oder Brandfall sind gegenüber dem Probebetrieb Notsitua-tionen, die schalltechnisch nicht zu beurteilen sind, so dass der regelmäßige Probebetrieb der An-lagen für die Auslegung des Lärmschutzes maßgebend ist.

    Die für die Ermittlung der Beurteilungspegel nach TA Lärm [5] und 16. BImSchV [9] wurden unterBerücksichtigung der zugehörigen Anlage 2 - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwe-ge Schall 03 [7], entsprechend den Regelwerken VDI 2571 [4] und DIN ISO 9613-2 [3] mit demEDV-Programm IMMI [2] durchgeführt.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 15 von 23

    4. Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit, Planwerte

    Gemäß den einschlägigen Regelwerken ergibt sich die Einstufung der Schutzbedürftigkeit derNachbarschaft in erster Linie aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Sind keine Bebauungs-pläne vorhanden, so ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vor-gesehenen baulichen Entwicklung des Gebiets auszugehen.

    Gemäß den Bebauungsplänen und den Flächennutzungsplänen [13] ergeben sich folgendeSchutzbedürftigkeiten an den maßgebenden Immissionsorten.

    Tabelle 1: Immissionsorte und Immissionsrichte (IRW) für Anlagengeräusche nach TA Lärmund Immissionsgrenzwerte (IGW) für Verkehrsgeräusche nach 16. BImSchV amPasinger Bahnhof

    Bez. Lage NutzungsgebietIRW [dB(A)] IGW [dB(A)]

    Tag Nacht Tag NachtIO 36 Pasinger Bahnhof MK 60 45 64 54IO 37 Pasinger Bahnhof MK 60 45 64 54IO 43 Kaflerstraße 4, 6,10 MK 60 45 64 54IO 44 Kaflerstraße 4, 6,10 MK 60 45 64 54IO 45 Pasingarcaden MK 60 45 64 54

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 16 von 23

    5. Betriebsbeschreibung

    Die Entrauchungsöffnungen für den Bahnhof „Pasing“ sind an der Josef-Felder-Straße geplant (vgl.Anlage 1).

    Durch Öffnungen an der Straßenoberfläche wird durch freie Lüftung entraucht. Ventilatoren zurUnterstützung der Luftbewegung sind lediglich für die Be- und Entlüftung der Betriebsräume ge-plant, jedoch nicht für die Entrauchungsöffnungen im Bahnhofsbereich.

    Die Schallemissionen an den Entrauchungsöffnungen entstehen ausschließlich durch die Geräu-sche der ein- und abfahrenden U-Bahnen, sowie durch Lautsprecheransagen (z.B. „zurückbleibenBitte“), Türenschlagen und Kommunikationsgeräusche der ein- und aussteigenden Fahrgäste. Beiden Be-- und Entlüftungsöffnungen entstehen Schallemissionen durch die Ventilatoren.

    Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sind die Fahrzeiten der U-Bahn Linie 5 Neuperlach -Laimer Platz Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Häufigkeit.

    Nach aktuellem Fahrplan ergeben sich im Zeitraum Tag (6-22 Uhr) 169 Fahrten und im ZeitraumNacht (22-6 Uhr) 36 Fahrten mit höchstens 12 Fahrten pro Stunde.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 17 von 23

    6. Schallemissionen

    An Bahnhöfen der U-Bahn-Linie U3 sind Entrauchungsöffnungen dieser Art bereits in Betrieb.Die Schallleistung wurde aus der Schalldruckpegelmessung an den Standorten (U-Bahnhöfen) inOberwiesenfeld und am Moosacher St.-Martins-Platz bestimmt. Gemessen wurde im BahnhofOberwiesenfeld (in der Bahnhofshalle) und außen direkt an den Entrauchungsöffnungen an beidenStandorten.Die gemessenen Schalldruckpegel am Gitter und im Bahnhof unterscheiden sich nicht wesentlich,sodass davon ausgegangen wird, dass die Schachtdämpfung nicht zur Minderung des Innenpe-gels beiträgt.Die genaue Größe und Anzahl der Entrauchungsöffnungen ist derzeit noch nicht bekannt. Aus denÖffnungen an den Messorten ergibt sich eine Lamellenfläche von ca.4mx1mx2+3mx1mx2=14m² je Öffnung und somit ein Flächenmaß von 11,5dB.Im Rechenmodell wurden die Emissionen als Punktquelle in 1m über GOK für jede der 9 geplan-ten Entrauchungsöffnung angesetzt.

    Während der Einfahrt und der Ausfahrt der U-Bahn-Züge sind die Fahrgeräusche und die Geräu-sche von Türenöffnen und –schließen sowie Lautsprecherdurchsagen pegelbestimmend.

    Die Beurteilung Fahrgeräusche und Betriebsgeräusche des Bahnverkehrs erfolgt gemäß [10] nach16.BImSchV [9] und der Lautsprecherdurchsagen nach TA-Lärm [3].

    Abbildung 1: Schalldruckpegel in dB(A) Innenpegel bei Abfahrt einer U-Bahn im BahnhofOberwiesenfeld

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 18 von 23

    FahrgeräuscheGeräusche des ein- bzw. ausfahrenden Zuges wurden durch energetische Mittelung des Schall-drucks ausgewertet mit LI=71 dB(A). Die Einfahrten bzw. Abfahrten dauerten nicht länger als 30Sekunden.

    Bei einer Häufigkeit von 10,6 Fahrten/Stunde im Tagzeitraum und 4,5 Fahrten/Stunde im Nacht-zeitraum ergibt sich bei der Beurteilung nach 16. BImSchV eine anzusetzenden Zeitkorrektur von10xlg((10,6/60) = -7,5 dB(A) tags und 10xlg((4,5/60) = -11,2 dB(A) nachts.

    Es ergibt sich unter Berücksichtigung der Korrektur der Raumbedingungen (-4dB(A)1), des Flä-chenmaßes (+11,5 dB(A)), dem Zuschlag für feste Fahrbahn2 (+5dB(A)) und eine anzusetzendeSchalleistung vonLW = (71 - 7,5 – 4 + 11,5 + 5 )dB(A) tags -> LW,Tag=76,0 dB(A) bzw.LW = (71 - 11,2 -4 + 11,5 + 5) dB(A) nachts -> LW,Nacht=72,3 dB(A).

    LautsprecherdurchsagenBei den Lautsprecherdurchsagen wurde ein Innenpegel von höchstens LAeq=69 dB(A) gemessen.Bei einer Häufigkeit von 10,6 An- und Abfahrten/Stunde (insg. 21,2 Fahrten/Stunde) im Tagzeit-raum und 6 An- und Abfahrten (insg. 12 Fahrten/Stunde) in der lautesten Nachtstunde ergibt sichbei der Beurteilung nach TA Lärm eine anzusetzende Zeitkorrektur für eine 5 Sekunden andauern-de Lautsprecheransage von 10xlg((21,2*5/3600) = -15,3 dB(A) tags und 10xlg((12x5 /3600)= -17,8 dB(A) nachts.Es ergibt sich somit eine anzusetzende Schalleistung vonLW = (69 – 15,3 – 4 + 11,5)dB(A) tags -> LW,Tag=61,2 dB(A) bzw.LW = (69 – 17,8 - 4 + 11,5) dB(A) nachts -> LW,Nacht=58,7 dB(A).

    LüftungsgeräteFür die Be und Entlüftung bzw. Entrauchung der Betriebsräume sind mechanische Lüftungsgerätevorgesehen. Für die Lüftungsgeräte sind in der aktuellen Planung keine Angaben hinsichtlich derbenötigten Leistung und somit auch Schallleistung und Schalldämmung bekannt. Daher wird aufeine zulässige Schallleistung zurückgerechnet, die in Summe mit den Anlagengeräuschen der Ent-rauchungsöffnungen noch mit der Nachbarbebauung verträglich ist. Es wurden für die Lüftungsöff-nungen jeweils eine Einzelschallquelle in 1m Höhe angesetzt. Die Lage der geplanten Entlüftungs-öffnungen wurde dem aktuellen Planstand entnommen.

    1 Schallabstrahlung eines Innenpegels in den Freiraum

    2 Im geplanten Bf. ist im Gegensatz zu dem gemessenen Bf. eine feste Fahrbahn als Oberbau vorgesehen

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 19 von 23

    Für den Pasinger Bahnhof wurden eine abgestrahlte Schallleistung von LwA = 75 dB(A) für jedeÖffnung angesetzt. Diese Planungsrichtwerte erscheinen, eine schalltechnisch optimierte Planungvorausgesetzt, im Rahmen der Bauausführung erreichbar.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 20 von 23

    7. Schallimmissionen und Beurteilung

    Ausgehend von den Schallemissionen aus Abschnitt 6 wurden an den maßgeblichen Immissionsor-ten die Schallimmissionen mittels Ausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO 9613-2 [3] berechnet.Für die Ausbreitungsrechnungen nach DIN ISO 9613-2 [3] wurde mit Mitwindsituation gerechnet,da dies bei den kurzen Ausbreitungswegen ohnehin keinen relevanten Einfluss hat. Die Berech-nungen wurden mittels der Schallimmissions-Software IMMI für Windows [2] durchgeführt. DieBerechnungsergebnisse sind detailliert in Anlage 4 enthalten.

    7.1 Immissionsorte und Schallimmissionen

    Folgende Tabelle zeigt die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung durch verkehrsbedingte Geräu-sche an den maßgebenden Immissionsorten.

    Verkehrslärm

    Tabelle 2: Beurteilungspegel Lr und Immissionsgrenzwerte (IGW) [dB(A)] am PasingerBahnhof

    Bez.Lage Beurteilungspegel Lr Immissionsgrenzwerte (IGW)

    Tag Nacht Tag NachtIO 36 Pasinger Bahnhof 44,0 40,3 64 54IO 37 Pasinger Bahnhof 44,6 40,9 64 54IO 44 Kaflerstraße 4, 6,10 37,9 34,2 64 54IO 45 Pasingarcaden 38,9 38,9 64 54

    Die betriebsbedingte Zusatzbelastung erreicht in den Wohngebieten Beurteilungspegel von bis zu41dB(A) nachts. Bei einer Unterschreitung des IGW um mehr als 4,2dB(A) ist es rechnerisch aus-geschlossen, dass sich eine Erhöhung der bestehenden Beurteilungspegel um mindestens 2,1dB(A)zusammen mit einer Überschreitung der IGW ergibt. Deshalb führt das Vorhaben nicht zu einemAnspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen.

    Eine weitere Reduzierung der Lärmimmissionen kann durch eine dem maßgebenden Immissionsortabgewandten Anordnung der Öffnungen erreicht werden.

    Eine Reduzierung des abgestrahlten Schallpegels der Entrauchungsöffnungen kann durch Maß-nahmen zur Reduzierung des Innenpegels (Reduzierung schallharter Materialien) erreicht werden.Die Beiträge der Fahrgeräusche könnten durch eine Schotterfahrbahn und durch schallabsorbie-renden Materialien möglichst nah an der Quelle (Bspw. an der Bahnsteigkante und im Sockelbe-reich der Wände) reduziert werden.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 21 von 23

    Anlagenlärm

    Gemäß TA Lärm sind zur Bildung des Beurteilungspegels erforderlichenfalls Zuschläge zu verge-ben. Ein Impulshaltigkeit KI ist durch die Bildung des Takt-Maximalpegels bereits in den Emissions-ansätzen enthalten. Ein Ton- und Informationshaltigkeit KT wird nicht vergeben, weil an den Immis-sionsorten von einer Überdeckung der Geräusche durch Verkehrslärm auszugehen ist.

    Wir definieren daher die Anforderung, dass die zum Einsatz kommenden technischen Geräte undAnlagen (Lüftungsanlagen) nicht ton-/impulshaltig und nicht ausgeprägt tieffrequent und zu keinenunzulässigen Körperschallabstrahlungen führen dürfen. Gemäß TA Lärm ist ein RuhezeitenzuschlagKR für die Beurteilung von Wohngebieten erforderlich. Für den Betrieb an Werktagen wird einmittlerer Ruhezeitenzuschlag von KR,m = +1,9 dB(A) aufgeschlagen.

    Die nachfolgende Tabelle zeigt die Beurteilungspegel der Geräusche aus den Technischen Anla-gen an den maßgebenden Immissionsorten.

    Tabelle 3: Beurteilungspegel Lr und Immissionsrichtwerte (IRW) [dB(A)] am Pasinger Bahn-hof

    Bez.Lage Beurteilungspegel Lr Immissionsrichtwerte (IRW)

    Tag Nacht Tag NachtIO 36 Pasinger Bahnhof 32,1 31,0 60 45IO 37 Pasinger Bahnhof 32,3 31,0 60 45IO 43 Kaflerstraße 4, 6,10 43,8 43,5 60 45IO 44 Kaflerstraße 4, 6,10 41,8 41,8 60 45IO 45 Pasingarcaden 38,5 38,4 60 45

    Es zeigt sich, dass die durch die Entrauchungsöffnungen und die technischen Lüftungsanlagen ver-ursachten Beurteilungspegel die maßgebenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Nachbar-schaft unterschreiten. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind bei dem Betrieb nicht relevant. Die Kriteriender TA Lärm werden zuverlässig eingehalten.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 22 von 23

    Im Tag- sowie im Nachtzeitraum ist der untersuchte Betrieb ohne weitere Schallschutzmaßnahmezulässig. Eine weitere Reduzierung der Lärmimmissionen kann durch eine dem maßgebenden Im-missionsort abgewandten Anordnung der Öffnungen und Luftauslässen erreicht werden. Bei denLüftungsanlagen kann die Lärmemission mittels Schalldämpferstrecken oder größeren Abständender einzelnen Lüftungsöffnungen zueinander bzw. zu einzelnen Immissionsorten noch weiter redu-ziert werden.

    München, den 31. Juli 2017

    Möhler + PartnerIngenieure AG

    Dipl.-Ing. (FH) Christian Eulitz i. A. Sophie Lierschof M.Sc.

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Seite 23 von 23

    8. Anlagen

    Anlage 1: Lagepläne

    Anlage 2: Eingabedaten

    Anlage 3: Fotodokumentation und Emissionsansätze: Messung am 22.06.2017 amBhf. Oberwiesenfeld und St. Martinsplatz

    Anlage 4: Beurteilungspegel

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 1.1

    Anlage 1: Lagepläne

    Lagepläne mit Schallquellen am Pasinger Bahnhof

    Verk

    ehrs

    lärm

    Anl

    agen

    genl

    ärm

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 2.1

    Anlage 2 Eingabedaten

    Allgemein:

    Arbeitsbereichx min x max y min y max z min z max z1 z2 z3 z4/m /m /m /m /m /m /m /m /m /m

    4458940,00 4463740,00 5331950,00 5338250,00 -20,00 600,00 0,00 0,00 0,00 0,00

    RechenmodellFreifeld vor Reflexionsflächen /m für Quellen 1,00 für Immissionspunkte 1,00Haus: weißer Rand bei Raster Nein

    FrequenzenSpektrentyp Summen-Pegel (A)Erstes Frequenzband 0 HzLetztes Frequenzband 0 Hz

    Berechnung für IPKT ReferenzeinstellungBerechnung für Raster Referenzeinstellung

    Parameter Referenzeinstellung IPKT-Berechnung RasterberechnungReichweite von Quellen begrenzen: Suchradius /m (Abstand Quelle-IP) begrenzen: Nein Nein Nein Mindest-Pegelabstand /dB: Nein Nein NeinProjektion von Linienquellen: Ja Ja JaProjektion von Flächenquellen: Ja Ja JaBeschränkung der Projektion Nein Nein Nein Radius /m um Quelle herum: Radius /m um IP herum:Mindestlänge für Teilstücke /m: 1,0 1,0 1,0Variable Min.-Länge für Teilstücke: in Prozent des Abstandes IP-Quelle Nein Nein NeinZus. Faktor für Abstandskriterium: 1,0 1,0 1,0Einfügungsdämpfung abweichend von Regelwerk: Nein Nein Nein Einfügungsdämpfung begrenzen: Ja Ja Ja Grenzwert /dB für Einfachbeugung: 20,0 20,0 20,0 Grenzwert /dB für Mehrfachbeugung: 25,0 25,0 25,0Berechnung der Abschirmung bei VDI 2720, ISO9613 Seitlicher Umweg: Ja Ja Ja Seitlicher Umweg bei Spiegelquellen: Nein Nein Nein

    Reflexion (max. Ordnung): 1 1 1Suchradius /m (Abstand Quelle-IP) begrenzen: Nein Nein NeinReichweite von Refl.Flächen begrenzen: Nein Nein NeinSpiegelquellen durch Projektion: Ja Ja JaKeine Refl. bei vollständiger Abschirmung: Ja Ja JaStrahlen als Hilfslinien sichern: Nein Nein Nein

    Mehrfachreflexion Nein Nein Nein

    Teilstück-Kontrolle nach Schall 03: Ja Ja JaTeilstück-Kontrolle auch für andere Regelwerke: Nein Nein NeinBeschleunigte Iteration (Näherung): Nein Nein NeinZwischenergebnisse anzeigen: Nein Nein NeinGeforderte Genauigkeit /dB: 0,1 0,1 0,1

    Parameter der ISO 9613Mitwind- Mittlere Relative G Spektrentyp Bodendämpfung C0

    Wetterlage Temperatur Feuchte für die Berechnung vereinfacht /dBJa 15°C 0,00 Summen-Pegel (A) Ja 3,00

    Verfügbare RasterBezeichnung x min x max dx y min y max dy nx ny Bezug Höhe /m Bereich

    /m /m /m /m /m /mRaster 0 4458940,00 4463740,00 20,00 5331950,00 5338250,00 20,00 241 316 relativ 4,00 ArbeitsbereichBE Fläche grob 6m 4461050,00 4461980,00 10,00 5332890,00 5333470,00 10,00 94 59 relativ 6,00 RechteckNachbar Willib 4461170,00 4462100,00 10,00 5332930,00 5333510,00 10,00 94 59 relativ 6,00 RechteckBaulärm Nullfall 4460840,00 4462200,00 20,00 5332340,00 5333800,00 20,00 69 74 relativ 6,00 Rechtecktest 4461620,00 4461805,00 5,00 5333195,00 5333375,00 5,00 38 37 relativ 10,00 RechteckNEA 4461355,00 4461815,00 5,00 5333080,00 5333395,00 5,00 93 64 relativ 6,00 RechteckRaster 7 4460840,00 4460900,00 3,00 5334100,00 5334180,00 3,00 21 27 relativ 6,00 Rechteck

    Verfügbare KoordinatensystemeName P1.x P1.y P1.z P2.x P2.y P2.z P3.x P3.y P3.z

    /m /m /m /m /m /m /m /m /mGlobales System 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00Ebene XZ (von vorn) 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00Ebene YZ (von re) 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 2.2

    Verkehrslärm: PA 79

    Punkt-SQ /ISO 9613 Entrauchung 79Element Bezeichnung Elementgruppe ZA hohe D0 Spektrum Emiss.- Lw

    Quelle /dB Variante /dB(A)EZQi019 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi020 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi021 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi022 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi023 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi024 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi025 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi026 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3EZQi027 Entrauchung Entrauchung 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 76,0

    Nacht 72,3

    Punkt-SQ /ISO 9613 Entrauchung 79Element Bezeichnung Emiss.-Var.

    EZQi019 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi020 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi021 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi022 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi023 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi024 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi025 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi026 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

    EZQi027 Entrauchung Tag Emission /dB(A) 76,0Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 76,0

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 2.3

    Punkt-SQ /ISO 9613 Entrauchung 79Element Bezeichnung Emiss.-Var.

    EZQi019 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi020 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi021 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi022 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi023 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi024 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi025 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi026 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

    EZQi027 Entrauchung Nacht Emission /dB(A) 72,3Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 72,3

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 2.4

    Anlagenlärm: PA79

    Punkt-SQ /ISO 9613 Entrauchung TAL 79Element Bezeichnung Elementgruppe ZA hohe D0 Spektrum Emiss.- Lw

    Quelle /dB Variante /dB(A)EZQi002 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi003 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi004 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi005 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi006 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi007 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi008 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi009 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi010 Entrauchung TAL Entrauchung TAL 79 0 Nein 0,0 A-Pegel Tag 61,2

    Nacht 58,7EZQi011 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi012 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi013 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi014 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi015 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi016 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi017 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi018 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0EZQi028 Be- Entlüftung Entrauchung TAL 79 19 Nein 0,0 A-Pegel Tag 75,0

    Nacht 75,0

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 2.5

    Punkt-SQ /ISO 9613 Entrauchung TAL 79Element Bezeichnung Emiss.-Var.

    EZQi002 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi003 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi004 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi005 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi006 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi007 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi008 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi009 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi010 Entrauchung TAL Tag Emission /dB(A) 61,2Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 61,2

    EZQi011 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi012 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi013 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi014 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi015 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi016 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi017 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi018 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi028 Be- Entlüftung Tag Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 2.6

    Punkt-SQ /ISO 9613 Entrauchung TAL 79Element Bezeichnung Emiss.-Var.

    EZQi002 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi003 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi004 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi005 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi006 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi007 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi008 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi009 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi010 Entrauchung TAL Nacht Emission /dB(A) 58,7Dämmwert /dBZuschlag /dBLw /dB(A) 58,7

    EZQi011 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi012 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi013 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi014 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi015 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi016 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi017 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi018 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

    EZQi028 Be- Entlüftung Nacht Emission /dB(A) 80,0Dämmwert /dBZuschlag /dB -5,0Lw /dB(A) 75,0

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 3.1

    Anlage 3 Fotodokumentation und Emissionsansätze: Messung am 22.06.2017 am Bhf.Oberwiesenfeld und St. Martinsplatz

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 3.2

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 3.3

    File Dauer [sec] Laeq [dB(A)] LAFmax [dB(A)] Notiz

    96 20 65,6 70,4 Einfahrt97 37 71,4 78,9 Abfahrt99 29 73,2 82,3 Einfahrt100 30 64,9 72,6 Abfahrt

    102 20 74,9 81,1 Einfahrt103 26 73,6 77,9 Abfahrt

    104 16 70,8 75,2 Einfahrt105 36 68,1 74,4 Abfahrt110 26 65,6 70,5 Einfahrt111 38,0 69,4 77,7 Abfahrt

    Mittelwert 27,8 71,0

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 4.1

    Anlage 4 Einzelpunktberechnung – Verkehrsgeräusche nach 16. BImSchV

    Entrauchung PA 79 Einstellung: ReferenzeinstellungTag Nacht

    IRW L r,A IRW L r,A

    /dB /dB /dB /dB

    IPkt026 IO 36 60,0 44,0 45,0 40,3

    IPkt027 IO 37 60,0 44,6 45,0 40,9

    IPkt028 IO 44 60,0 37,2 45,0 33,5

    IPkt029 IO 44 60,0 38,1 45,0 34,4

    IPkt030 IO 44 60,0 37,9 45,0 34,2

    IPkt031 IO 44 60,0 37,7 45,0 34,0

    IPkt032 IO 44 60,0 37,5 45,0 33,8

    IPkt033 IO 44 60,0 37,2 45,0 33,5

    IPkt034 IO 45 60,0 38,4 45,0 34,7

    IPkt035 IO 45 60,0 38,9 45,0 35,2

    IPkt036 IO 45 60,0 38,8 45,0 35,1

    IPkt037 IO 45 60,0 38,6 45,0 34,9

  • Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht 740-5501/5-1 Anlage 4.2

    Einzelpunktberechnung – Anlagengeräusche nach TA Lärm

    Entrauchung TAL PA 79 Einstellung: ReferenzeinstellungTag Nacht

    IRW L r,A IRW L r,A

    /dB /dB /dB /dB

    IPkt008 IO 36 60,0 32,1 45,0 31,0

    IPkt009 IO 37 60,0 32,3 45,0 31,0

    IPkt010 IO 43 60,0 42,9 45,0 42,9

    IPkt011 IO 43 60,0 43,8 45,0 43,8

    IPkt012 IO 43 60,0 43,7 45,0 43,7

    IPkt013 IO 43 60,0 43,6 45,0 43,6

    IPkt014 IO 43 60,0 43,4 45,0 43,4

    IPkt015 IO 43 60,0 43,1 45,0 43,1

    IPkt016 IO 44 60,0 40,8 45,0 40,8

    IPkt017 IO 44 60,0 41,6 45,0 41,6

    IPkt018 IO 44 60,0 41,8 45,0 41,8

    IPkt019 IO 44 60,0 41,8 45,0 41,8

    IPkt020 IO 44 60,0 41,7 45,0 41,7

    IPkt021 IO 44 60,0 41,6 45,0 41,5

    IPkt022 IO 45 60,0 37,8 45,0 37,8

    IPkt023 IO 45 60,0 38,4 45,0 38,4

    IPkt024 IO 45 60,0 38,5 45,0 38,4

    IPkt025 IO 45 60,0 38,4 45,0 38,3

    Untersuchung der betriebsbedingten SchallimmissionenVerlängerung U-Bahn Linie 5-WestPA 79Entrauchungsöffnungen am BahnhofPasingUntersuchung der betriebsbedingten SchallimmissionenVerlängerung U-Bahn Linie 5-WestPA 79Entrauchungsöffnungen am Bahnhof Pasing

    1. Aufgabenstellung2. Örtliche Gegebenheiten und Maßnahme3. Grundlagen4. Maßgebliche Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit, Planwerte5. Betriebsbeschreibung6. Schallemissionen7. Schallimmissionen und Beurteilung7.1 Immissionsorte und Schallimmissionen

    8. Anlagen