Betriebskosten aktuell 2014

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Betriebskosten aktuell In dieser Ausgabe: ................................................. Seite 2 Neuer Rahmenvertrag Gasversorgung und Preisänderung Fernwärmekosten ................................................. Seite 3 Preisänderung Trink- und Schmutzwasser ................................................. Seite 4 Überblick Preisänderungen ................................................. Seite 5 Kosten der Legionellenprüfung ................................................. Seite 6 Hausreinigung und Winterdienst ................................................. Seite 6 Thema: Wärmezähler ................................................. Seite 7 Rauchwarnmelder und Regeltausch der Verbrauchserfassungsgeräte ................................................. Abrechnungsjahr 2013 Leben mit Perspektive Foto © Jonathan Keller/pixelio.de Preisänderungen für Trink- und Schmutzwasser Inklusive SONDERTEIL - Leistungen der FROHE ZUKUNFT Service GmbH

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für das Abrechnungsjahr 2013 mit folgenden Themen: Preisänderung von Gasversorgung, Fernwärmekosten, Trink- und Schmutzwasser, Kosten der Legionellenprüfung, Hausreinigung und Winterdienst, Wärmezähler, Rauchwarnmelder und Regeltausch

Transcript of Betriebskosten aktuell 2014

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Betriebskosten aktuell

In dieser Ausgabe:.................................................

Seite 2Neuer Rahmenvertrag Gasversorgung undPreisänderung Fernwärmekosten.................................................

Seite 3Preisänderung Trink- und Schmutzwasser.................................................

Seite 4Überblick Preisänderungen.................................................

Seite 5Kosten der Legionellenprüfung.................................................

Seite 6Hausreinigung undWinterdienst.................................................

Seite 6Thema: Wärmezähler.................................................

Seite 7Rauchwarnmelder undRegeltausch der Verbrauchserfassungsgeräte.................................................

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Preisänderungen für Trink- und Schmutzwasser

Inklusive SONDERTEIL - Leistungen der

FROHE ZUKUNFT Service GmbH

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Liebe Nutzer,

mit Übersendung der Umlagenabrechnung 2013 fügen wir auch dieses Jahr wieder unsere Broschur, Betriebskosten aktuell, bei. Mit ihr möchten wir zum einen über wichtige Neuerungen etwaiger Verordnungen und Gesetzesänderungen aber auch über Preisänderungen informieren.

Wir möchten Ihnen die Prüfung Ihrer Umlagenabrechnung 2013 vereinfachen und Unklarheiten zeitnah beseitigen. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Mitgliederbetreuer sehr gern zur Ver-fügung.

Ihre FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eGAbteilung Hausbewirtschaftung

Betriebskosten aktuell

Leben mit Perspektive2

Neuer Rahmenvertrag Gasversorgung zum 01.07.2013

Erhöhung der Fernwärmekosten auf der Basis geänderter Versorgungsverträge

In unseren vorangegangenen Ausgaben Betriebskosten aktuell berichteten wir über den Abschluss des Fernwärme-versorgungsvertrages mit Wirkung zum 01.01.2011 und der darin vereinbarten Preisanpassung des Arbeitspreises jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. sowie der Preisanpas-sung des Grundpreises jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres. Der Verrechnungspreis wurde für die Laufzeit der 3 Jahre festgeschrieben.

Wir informierten Sie weiterhin, dass lange Verhandlungsge-spräche mit der Energieversorgung Halle GmbH zum Festpreis

Im Hinblick einer kostengünstigen Bewirtschaftung unserer Gebäude und im Interesse unserer Nutzer holten wir auf dem

freien Gasmarkt von verschiedenen Anbietern Preisangebote ein. Ein Rahmenvertrag für die Gasversorgung gewährleistet eine Preisbindung für mehrere Jahre und ermöglicht so eine Kostenstabilität. Betroffen sind die mit Gas zentral versorgten Gebäude aber auch die zur Zeit nicht genutzten Wohnungen mit Gasetagenheizungen. Insgesamt holten wir 3 Angebote ein, wobei wir neben den Preisen auch die Abrechnungskriterien zur Reduzierung unseres Verwaltungsaufwandes abforderten.

Dabei wurde die Entscheidung von nachfolgend aufgeführten Fakten abhängig gemacht:

1. Auch für unsere Lieferstellen mit geringem Gasverbrauch (nicht genutzte Wohnungen und Gästewohnungen), ist der Grundpreis als wirtschaftlicher Aspekt für die Preisbildung entscheidend.

2. Wir berücksichtigen bei unserer Entscheidung vor allem auch die Abrechnungs- und Begleitumstände. Zurzeit werden alle Daten per Pocket-PC erfasst und per E-Mail zur Erstellung der Jahresabrechnung an die Energieversorgung Halle GmbH weitergeleitet. Das bedeutet einen geringen Arbeitsaufwand und erspart Zeit und Geld.

3. Die Kosten der nicht genutzten Wohnungen werden von der Energieversorgung Halle GmbH Tag genau abgerechnet (Nutzerwechsel zum tatsächlichen Termin). Bei anderen An-

bietern müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Dies bedeutet Zusatzkosten für Leerstände.

Nach Gegenüberstellung und Auswertung aller Konditionen und Preise der Anbieter bekam die Energieversorgung Halle GmbH den Zuschlag. Zum 01.07.2013 konnte zu den ausge-handelten Konditionen ein Rahmenvertrag für die Gasversor-gung bis zum 31.12.2015 fest abgeschlossen werden.

Anhand des nachfolgend aufgeführten Beispiels eines Gebäudes mit einem Durchschnittsverbrauch von 100.000 kWh möchten wir die Kostenersparnis zur Grundversorgung verdeutlichen.

Grundversorgung Arbeitspreis 100.000 kWh x 5,639 ct/kWh = 5.639,00 €Serviceentgelt 292,44 €gesamt Netto 5.931,44 €Mehrwertsteuer 1.126,97 €gesamt Brutto .........................................................7.058,41 €

Konditionen lt. Rahmenvertrag Arbeitspreis 100.000 kWh x 3,530 ct/kWh = 3.530,00 €Netznutzung Arbeitspreis 100.000 kWh x 1,580 ct/kWh = 1.580,00 €Netznutzung Grundpreis 194,92 €gesamt Netto 5.304,92 €Mehrwertsteuer 1.007,94 €Gesamt Brutto .........................................................6.312,86 €

für die gelieferte Arbeit zu einem gemeinsamen Abschluss, einem Addendum zum bestehenden Fernwärmeversorgungs-vertrag führten, indem der Arbeitspreis vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 mit 5,55 ct/kWh fest vereinbart werden konnte.

Entsprechend dieser Vereinbarung erfolgte keine Preisanpas-sung des Arbeitspreises im Jahr 2013.

Neben dem stabil gehaltenen Arbeitspreis teilte die Energie-versorgung Halle GmbH die Veränderung der Fernwärme-Grundpreise entsprechend mit, wie diese sich nach den ver-einbarten Regelungen errechnen. Hierbei wurden die jeweils aktuellen Werte für den Investitionsgüterindex und den Lohn zu Grunde gelegt.

Preisänderung Fernwärmekosten

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Betriebskosten aktuell

Leben mit Perspektive3

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG - Betriebskosten aktuell

In unserer Ausgabe Betriebskosten aktuell, Abrechnungsjahr 2012, informierten wir Sie über die Senkung des Arbeitsprei-

ses (AP) für Trinkwasser zum 01.01.2012 auf netto 1,26 €/m³ (brutto 1,35 €/m³). Mit Wirkung zum 01.07.2012 erhöhte die Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) den Ar-beitspreis für Trinkwasser auf netto 1,36 €/m³ (brutto 1,46 €/m³). Der Anlass für diesen Schritt war laut der Stadtwerketochter HWS die Einführung des sogenannten Wassercents durch das Land zum 01.01.2012. Diese neue Abgabe auf entnommenes Wasser beträgt 5 ct/m³. Weil der Versorger den Wassercent aber nicht sofort umlegen konnte, erfolgte dies ein halbes Jahr zeitversetzt und mit 10 ct/ m³ in doppelter Höhe. Ab 2013 ist der Arbeitspreis für Trinkwasser auf ein Niveau ein-gepegelt, welcher nun den realen Wassercent-Betrag berück-sichtigt. Die Ermittlung, als auch die Höhe des Grundpreises (GP) für Trinkwasser, bleibt unberührt. Der Preis für Schmutzwasserbeseitigung senkte sich zum 01.01.2012 von netto 2,98 €/m³ (brutto 3,55 €/m³) auf 2,91 €/m³ (brutto 3,46 €/m³). Die HWS begründete die Senkung infolge von Unternehmensoptimierung und damit effizienteste Kosten- senkungsmaßnahmen.

Wasserkosten im Vergleich

AP Trinkwasser 2012 2012 2013

01.01. - 30.06. 01.07. - 31.12. 01.01. - 31.12.

netto 1,26 €/m³ 1,36 €/m³ 1,31 €/m³

brutto 1,35 €/m³ 1,46 €/m³ 1,40 €/m³

AP Schmutzwasser 2012 2013

netto 2,98 €/m³ 2,91 €/m³

brutto 3,55 €/m³ 3,46 €/m³

Anhand eines Wasserverbrauches von 800 m³ (Durchschnitts-verbrauch einer Wirtschaftseinheit mit 10 Wohnungen) veran-schaulichen wir Ihnen nachstehend die Preisveränderung.

Trinkwasser 01.01.12 – 30.06.2012 (AP TW netto 1,26 €/m³)400 m³ x 1,26 €/m³ = 504,00 €

01.07.12 – 31.12.2012 (AP TW netto 1,36 €/m³)400 m³ x 1,36 €/m³ = 544,00 € = 1.048,00 €

01.01.13 – 31.12.2013 (AP TW netto 1,31 €/m³)800 m³ x 1,31 €/m³ = 1.048,00 €

Diese Angaben werden mit 7 % MwSt. versteuert!........................................................................................................

Schmutzwasser01.01.12 – 31.12.2012 (AP AW netto 2,98 €/m³)800 m² x 2,98 €/m³ = 2.384,00 €

01.01.13 – 31.12.2013 (AP AW netto 2,91 €/m³) 800 m² x 2,91 €/m³ = 2.328,00 €

Diese Angaben werden mit 19 % MwSt. versteuert!........................................................................................................

Anhand unseres Beispiels ist eine minimale Reduzierung der Abwasserkosten von ca. 2,4 % zu erkennen. Die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bleibt für das Jahr 2013 konstant, in der gleichen Gebührenhöhe wie 2012.

Preisänderung Trinkwasser und Schmutzwasser zum 01.01.2013

Übersicht Preisentwicklung ab 01.01.2012 ab 01.01.2013 ab 01.07.2013

Arbeitspreis netto in ct/kWh 5,55 5,55 5,55

Grundpreis (RLT* < 60°) netto in €/kW/Jahr 39,31 40,15 40,92

Grundpreis (RLT* > 60°) netto in €/kW/Jahr 57,62 58,85 59,98

Verrechnungspreis netto in €/Monat 21,96 21,96 21,96

* RLT = Rücklauftemperatur

Für zwei Wirtschaftseinheiten stellen wir Ihnen die Preisentwicklung nochmals dar.

Berechnung der Kosten für das Jahr 2012

Arbeitspreis Grundpreis Verrechnungspreis Umsatzsteuer Gesamtkosten

Saturnstr. 26-32 | 190.951 kWh 160 kW 10.597,78 € 6.289,60 € 263,52 € 3.258,67 € 20.409,57 €

Hildesheimer Str. 46 - 60 | 525.123 kWh 184 kW 29.144,33 € 7.233,04 € 263,52 € 6.961,77 € 43.602,65 €

Berechnung der Kosten für das Jahr 2013 (bei Annahme des identischen Verbrauchs)

Arbeitspreis Grundpreis Verrechnungspreis Umsatzsteuer Gesamtkosten

Saturnstr. 26-32 | 190.951 kWh 160 kW 10.597,78 € 6.486,11 € 263,52 € 3.296,01 € 20.643,41 €

Hildesheimer Str. 46 - 60 | 525.123 kWh 184 kW 29.144,33 € 7.459,02 € 263,52 € 7.004,71 € 43.871,57 €

In Auswertung der vorgenannten Gegenüberstellung kann festgestellt werden, dass die Fernwärmekosten im Jahr 2013 im Vergleich zu 2012 stabil gehalten werden konnten.

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Leben mit Perspektive4

Betriebskosten aktuell

Erhöhung der Müllgebühren

Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes zum 01.01.2013

Zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks ge-hört die Grundsteuer. Die Grundsteuer wird als Realsteuer

von den Gemeinden und Städten erhoben. Sie wird deshalb den Gemeindesteuern zugeordnet.

Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer bildet der Steuermessbetrag als Produkt von Einheitswert und Steuer-messzahl (steuerlich festgelegter Promillesatz nach Art des Grundstücks). Die Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Steu-ermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 10.11.2010, beträgt ab 01.01.2013 der Hebesatz der Grundsteuer 500 von Hundert.

Die Steuersätze für Realsteuern wurden ab dem 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer B Alt 475 v. H. Neu 500 v. H.

Beispielrechnung Hildesheimer Straße 37 ........................................................................................................ Messbetrag 196,67 EUR........................................................................................................

Hebesatz 2012 475% Steuer 2012 934,18 EURHebesatz 2013 500% Steuer 2013 983,35 EUR Differenz 49,17 EUR........................................................................................................ Steigerung 5,26 %........................................................................................................

Ab 01.01.2013 trat eine Änderung der Abfallgebührensat-zung in Kraft, die durch den Stadtrat der Stadt Halle (Saa-

le) am 21.11.2012 beschlossen wurde. Abhängig vom Entsor-gungsrhythmus stiegen die Müllgebühren bis zu vier Prozent.Die Berechnung der geänderten Müllgebühren erfolgte an-hand der Kalkulation der Stadtwerke-Tochter HWS.

Einen wesentlichen Bestandteil für die erneute Kalkulation bilden die gestiegenen Kosten für Personal und Diesel.Die Höhe der Gebührenbescheide richtet sich nach der Perso-nenzahl, Nutzung einer Biotonne, die Größe der Restmüllton-ne und die Anzahl der Leerungen.

Die Personengebühr für Wohngrundstücke ohne Berücksich-tigung der Eigenkompostierung (trifft für den Wohnungsbe-stand unserer Genossenschaft zu) beträgt 25,20 € pro Person und Jahr. Diese Gebühr blieb unverändert.

Die Restmüllgebühren im Vergleich:

Beispiel Hildesheimer Straße 46-50 (gleichbleibende Personenanzahl von 71)........................................................................................................

Jahr 2012Personenanzahl 71 x 25,20 €/Person/Jahr 1.789,20 €/Jahrveranl. Müllt. 1 x 1.100 Liter 1.197,60 €/Jahr 1 x 770 Liter 873,60 €/Jahr ........................................................................................................

gesamt 3.860,40 €/Jahr Jahr 2013Personenanzahl 71 x 25,20 €/Person/Jahr 1.789,20 €/Jahrveranl. Müllt. 1 x 1.100 Liter 1.244,40 €/Jahr 1 x 770 Liter 904,80 €/Jahr ........................................................................................................

gesamt 3.938,40 €/Jahr Erhöhung 78,00 €/Jahr Erneute rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung

Am 10.07.2013 wurde eine erneute Änderung der Abfallge-bührensatzung durch den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) be-schlossen. Diese trat rechtskräftig rückwirkend ab 01.01.2013 in Kraft. Grundlage für diese Änderung der Abfallgebüh-rensatzung bildeten unabhängige Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Halle (Saale). Das Gericht sieht in der Gebührenberechnung, laut den zugrunde liegenden Abfall-gebührensatzungen, einen Verstoß gegen das Kommunalab-gabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Bereits erteilte Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2013, für die keine Änderung im laufenden Jahr veranlasst wurde, blieben für das gesamte Jahr 2013 wirksam. Aus diesem Grund wirkt sich die Erhöhung bei diesen Bescheiden erst ab 2014 aus. ........................................................................................................

Ein wesentlicher Faktor der Kosten ist, dass jeder Bewohner aufgrund der korrekten Mülltrennung Einfluss auf die Rest-müllkosten nehmen kann.........................................................................................................

Entsorgung in Litern

14-täglich wöchentlich 2 x wöchentlich

2012 2013 2012 2013 2012 2013

60 50,40 54,00 100,80 108,00 201,60 216,00

120 81,00 84,60 162,00 169,20 324,00 338,40

240 135,00 141,00 270,00 282,00 540,00 564,00

770 436,80 452,40 873,60 904,80 1.747,20 1.809,60

1.100 598,80 622,20 1.197,60 1.244,40 2.395,20 2.488,80

Page 5: Betriebskosten aktuell 2014

Legionella pneumophila

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Leben mit Perspektive5

Betriebskosten aktuell

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG - Betriebskosten aktuell

Anpassung der Vertragspreise – Stromversorgung

In unserer letzten Ausgabe Betriebskosten aktuell, haben wir Sie über den mit der Energieversorgung Halle abgeschlos-

senen Stromlieferungsvertrag/Rahmenvertrag informiert, in welchem die gesetzlichen Abgaben und Umlagen in jeweils gültiger Höhe zum Arbeitspreis vereinbart sind. Zum 01.01.2013 verändern sich zahlreiche den Strompreis be-einflussende Abgaben und Umlagen. Weiterhin erfolgt die Einführung einer Offshore- Haftungsum-lage nach Energiewirtschaftsgesetz ab dem 01.01.2013.

Der Arbeitspreis setzt sich somit wie folgt zusammen: 1. Arbeitsentgelt (14,069 ct/kWh)2. Stromsteuer (2,050 ct/kWh)3. Umlage gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 5,277 ct/kWh4. Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 0,126 ct/kWh5. Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (NEV) 0,329 ct/kWh6. Offshore-Haftungsumlage nach § 17f (EnWG ) 0,250 ct/kWh

Ab dem 01.01.2013 errechnet sich somit ein Arbeitspreis (AP) Netto in Höhe von 22,10 ct/kWh.

Preisvergleich 2012 und 2013

AP 2012 ct/kWh SP 2012 €/Jahr AP 2013 ct/kWh SP 2013 €/Jahr

19,56 (netto) 46,56 (netto) 22,10 (netto) 46,56 (netto)

23,28 (brutto) 55,41 (brutto) 26,30 (brutto) 55,41 (brutto)

Der Servicepreis/Serviceentgelt (SP) hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Arbeitspreis erhöht sich durch die neuen und geänderten Abgaben um 3,02 ct/kWh. Die Preis-entwicklung ist in der nachfolgenden Tabelle an 2 Beispielen dargestellt.

Verbrauchsjahr 2012

WE Verbrauch AP SP Ust. Kosten

in kWh in €/Jahr in €/Jahr in €/Jahr in €/Jahr

1 355 69,44 46,56 22,04 138,04

2 450 88,02 46,56 25,57 160,15

Verbrauchsjahr 2013

WE Verbrauch AP SP Ust. Kosten

in kWh in €/Jahr in €/Jahr in €/Jahr in €/Jahr

1 355 78,46 46,56 23,75 148,77

2 450 99,45 46,56 27,74 173,75

Im Jahr 2014 sollen die Preise stabil bleiben. Angekündigt ist zum 01.01.2014 jedoch die Erhöhung der EEG-Umlage von 5,227 ct/kWh auf 6,24 ct/kWh.

Legende:........................................................................................................1 = Philipp-Reis-Str. 4 2 = Hildesheimer Str. 50WE = Wirtschaftseinheit AP = ArbeitspreisUst. = Umsatzsteuer SP = Servicepreis

In unserer Mitgliederzeitung ZU HAUSE, auf unserer Home-page als auch in unseren Newslettern informierten wir Sie über die zum 01.11.2011 in Kraft getretene Novellierung der Trinkwasserverordnung, die vom Betreiber von Trinkwasser-anlagen eine jährliche Überprüfung der Trinkwasserqualität in Wohngebäuden, in denen sich eine Großanlage zur Trink-wassererwärmung befindet, verlangt.

Das bedeutet, dass wir als Betreiber der Anlagen, das Wasser durch ergänzende Untersuchungen an repräsentativen Ent-nahmestellen auf Legionellen zu untersuchen haben.

Die Legionellenprüfung ist somit eine nach öffentlich-rechtli-chen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung notwendige regelmäßige Wasseruntersuchung. Insofern handelt es sich um Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversor-gungsanlage gemäß § 2 Nr. 5a in Verbindung mit § 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung.

Aufgrund der im Jahr 2013 erstmaligen Untersuchung des Trinkwassers werden wir die für die Legionellenprüfung angefallenen Kosten entsprechend in der Warmwasserab-rechnung berücksichtigen und nach dem jeweils vereinbarten Schlüssel umlegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass dieje-nigen Maßnahmen, die nach Feststellung der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte zur Behebung eines Legionel-lenbefalls notwendig sind, keine umlagefähigen Kosten sind. Diese Kosten trägt die Genossenschaft als Instandhal-tungskosten selbstverständlich im Rahmen ihrer Pflicht zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs Ihrer Wohnung. Entsprechendes gilt für die Kosten der Nachuntersuchung im Anschluss an eine eventuelle Behebung des Legionellen-befalls. Auch diese waren infolge der Mangelhaftigkeit der Wasserversorgungsanlage erforderlich.

Kosten der Legionellenprüfung

Page 6: Betriebskosten aktuell 2014

Am Beispiel Coimbraer Str. 38/39

Wärmezähler bei zentraler Warmwassererzeugung Pflicht

Hinweis auf die Ermittlung des Energieverbrauchs für Warmwasser (§ 9 Abs. 2 HeizKV)

Für Zentralheizungen, die auch warmes Wasser bereiten, sind ab Ende 2013 Wärmezähler Pflicht. Was es dabei zu beach-

ten gibt, wie die rechtlichen Hintergründe aussehen erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Vom 31. Dezember 2013 an muss bei verbundenen Anlagen – also Heizungen, die auch das warme Wasser bereitstellen – der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmezäh-ler erfasst werden. Das schreibt die neue, seit 1. Januar 2009 gültige Heizkostenverordnung in § 9, Absatz 2 vor.

Nur wenn der Einbau eines Wärmezählers einen „unzumut-baren hohen Aufwand“ darstellt, darf der Energieanteil wie bisher rechnerisch, anhand der in der Heizkostenverordnung (§ 9) festgelegten Verfahren ermittelt werden. Als “unzumut-bar“ beurteilen Fachgremien Umbauten an Kesseln mit direkt verbunden Warmwasserbereitern, die eine Bauartzulassungs-änderung verursachen würden.

Im Bestand der Genossenschaft sind alle abrechnungspflich-tigen Liegenschaften mit einer verbundenen Heizungsanlage von der Neuregelung betroffen. Daher haben wir rechtzeitig reagiert und bereits Anfang 2013 die geforderten Wärmemen-genzähler in den betreffenden Liegenschaften fachgerecht nachgerüstet. In Abstimmung mit einem Ingenieurbüro und unserer FROHE ZUKUNFT Service GmbH wurden in Anbetracht der technischen Erfordernisse moderne Ultraschall-Wärme-mengenzähler mit einer Taktfrequenz von zwei Sekunden und Hochleistungsrechenwerk in unseren Hausanschlussstationen eingebaut. Je nach Größe des Zählers beläuft sich die Gerä-temiete pro Jahr zwischen 45,43 €, 103,74 € und 120,70 € und wird im Rahmen der Verbrauchskostenabrechnung auf alle Nutzer umgelegt.

Das Ziel: genauere Abrechnungen

Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Vertei-lung der Wärme- und Wasserkosten bewirken. Zudem berück-sichtigt sie den gestiegenen Anteil der Warmwasserbereitung an den Gesamtkosten der Heizungsanlage: Verschärfte Bauvor-

schriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme immer weiter sinken, während der Warmwasser-verbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual wächst.

Die rechnerischen Verfahren nach § 9 der Heizkostenverord-nung liefern zwar gute Annäherungswerte, doch nur ein Wär-mezähler kann den Energieanteil für Warmwasser exakt be-stimmen.

Der Zähler wird zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher eingebaut.

Leben mit Perspektive6

Betriebskosten aktuell

Hausreinigung und Winterdienst

Trennung der Kostenpositionen Hausreinigung/WinterdienstIn der Umlageabrechnung für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 werden wir, aus Gründen der Übersichtlichkeit, die Hausreinigung und den Winterdienst nicht mehr in einer Kostenart zusammenfassen, sondern als zwei getrennte Posi-tionen darstellen.Durch die mit unserer FROHE ZUKUNFT Service GmbH geschlossenen Dienstleistungsverträge und den dadurch vereinbarten Konditionen, ist die Hausreinigung eine feste Konstante in Ihrer Abrechnung, weil in regelmäßigen Abstän-den wiederkehrende Arbeiten durchgeführt werden. Kosten-

schwankungen sind demzufolge unwahrscheinlich. Da Winterdiensteinsätze nach Bedarf erfolgen und entspre-chend abgerechnet werden, ist die Kostenposition Winter-dienst hingegen variabel. Das bedeutet, ein harter Winter mit viel Schnee und Eis verursacht höhere Kosten als ein milder Winter mit wenig Schnee und Eis.Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die entstandenen Kosten, auch mit Umlageabrechnungen vergangener Jahre, besser vergleichen zu können, werden die Hausreinigung und der Winterdienst in den Abrechnungen ab 2015 zum Abrech-nungsjahr 2014 getrennt aufgeführt.

Page 7: Betriebskosten aktuell 2014

7Service mit Perspektive

SONDERTEIL

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG - Betriebskosten aktuell

Rauchwarnmelder retten Leben!

Seit 2011 installiert und betreut unser Tochterunternehmen, die FROHE ZUKUNFT Service GmbH, Rauchwarnmelder im

Bestand unserer Wohnungsgenossenschaft. Die Voraussetzun-gen für verlässliches Funktionieren im Gefahrenfall sind die fachgerechte Installation sowie die regelmäßige Wartung der Geräte. Die maßgebende Grundlage hierfür ist die deutsche An-wendungsnorm DIN 14676, die unter anderem Anforderungen an die Geräte, die Montage, die Wartung und die Qualifikation der beteiligten Fachfirma festlegt. Die DIN 14676 gilt als an-erkannte Regel der Technik, die sich seit Jahren bewährt hat und von der überwiegenden Mehrzahl der Brandschutzexper-ten anerkannt wird, daher ist ihre Einhaltung in den meisten Bundesländern, darunter auch Sachsen-Anhalt, zwingend er-forderlich.Immer wieder liest und hört man in den Medien den Begriff „Fernwartung“ im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern. Ei-nige Unternehmen propagieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Verzicht auf die Sichtprüfung. Diese Sichtprüfung stellt aber einen notwendigen Bestandteil der Wartung dar, bei der sowohl der optische Zustand des Gerätes, als auch das tatsäch-liche Vorhandensein des Rauchwarnmelders sowie dessen Ins-tallationsort überprüft werden. Bei der letzten Neufassung der DIN 14676 im September 2012 wurde der Begriff Sichtprüfung durch „Kontrolle mit Anforderungen“ ersetzt. Das soll die Möglichkeit eröffnen, zukünftig auch andere, gleichwertige Maßnahmen für die Inspektion von Rauchwarnmeldern einzu-setzen. Der ursprüngliche Plan sah vor, diese Maßnahmen in einem Anhang zur DIN 14676 näher zu spezifizieren, um sie als allgemein anerkannte Regel der Technik zu etablieren. Der zu-ständige Normenausschuss hat die Erstellung dieses Anhangs jedoch nach intensiver Diskussion eingestellt. Festlegungen dazu sollen erst dann berücksichtigt werden, wenn „Spezifi-kationen zu gleichwertigen Maßnahmen von anderen Regel-setzern festgelegt und veröffentlicht wurden“. Es gibt zudem einen zusätzlichen Punkt, bei dem die DIN-Vorschrift eine klare

Aussage macht: So sind die Rauchwarnmelder durch die am Gerät befindliche Prüfeinrichtung zu prüfen, wenn der Alarm DIN-konform bestätigt werden soll. Es existieren derzeit kei-nerlei Erfahrungen oder Studien zu Fernwartungstechniken. Diese wären aber die Voraussetzung, um sich zukünftig als eine anerkannte Regel der Technik zu etablieren. Außerdem müsste möglicherweise auch die der DIN 14676 zugrundelie-gende europäische Produktnorm DIN EN 14604 geändert wer-den. Dies wäre jedoch nur auf europäischer Ebene möglich, wenn alle anderen EU-Staaten mitziehen.Übrigens: Als wichtigste deutsche Institution für die Zulas-sung von Rauchwarnmeldern legt der VdS die DIN EN 14604 zu Grunde. Aufgrund der fehlenden normativen Grundlage und jeglicher technischer Spezifikationen für eine Fernwar-tung ist auch das führende Prüfinstitut nicht in der Lage, Rauchwarnmelder mit sogenannter Fernwartungsfunktion zu prüfen bzw. zuzulassen. Eine Sicht- und Funktionsprüfung ist zurzeit die einzige allgemein anerkannte Regel der Technik, die Wartung von Rauchwarnmeldern normgerecht nach DIN 14676 durchzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FROHE ZUKUNFT Service GmbH sind bestrebt, die jährlich notwendige Überprüfung der Geräte mit anderen Wartungs-arbeiten (z.B. Fenster, Gasthermen, Elektroanlagen) zur glei-chen Zeit durchzuführen, um den zeitlichen Aufwand für Sie als Nutzer möglichst gering zu halten.

Regeltausch der Verbrauchserfassungsgeräte 2014

Auch in diesem Jahr werden die Servicetechniker unse-rer FROHE ZUKUNFT Service GmbH durch den turnus-

gemäßen Austausch der Verbrauchserfassungsgeräte die Einhaltung der gesetzlichen Eichfrist sicherstellen. Notwendig ist dies, da die Eichung nicht unbegrenzt gilt.

Für die Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre (bei Funkzählern durch die erwünschte Harmonisierung 5 Jah-re), für die Warmwasserzähler und die Wärmemengenzähler 5 Jahre. Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Fristen die Wasserzähler als auch die Wärmemengenzähler erneut ge-eicht oder durch gültig geeichte ersetzt werden müssen.

Heizkostenverteiler unterliegen nicht der Eichpflicht. Hier rich-tet sich der notwendige Tausch nach dem vom Hersteller an-gegebenen Nutzungszeitraum. Die Nutzungsdauer beträgt bis zu 10 Jahre. Eine Übersicht über die betroffenen Liegenschaf-ten finden Sie nebenstehend. Die Terminankündigung erfolgt rechtzeitig mittels Hausaushang.

Stadtgebiet Frohe Zukunft HKV KWZ WWZ WMZKloppstockstr. x x x

Wilhelm-Busch-Str. x x x

Stadtgebiet Trotha Seebener Str. 105-108 x xVictor-Klemperer-Str. 11-19 x xSaturnstr. 1-7, 2-8, 18-24, 26-32 x xUranusstr. 38, 39-41, 45 x x xHans-Dittmar-Str. 12, 13-15 x x xKöthener Str. 12-16 x x xStadtgebiet Heide-Nord Fischerring 5-9, 10-23 x x xReusenweg 1-12 x x xSaalering 1-6 x x xFischerstecherstr. 1-16, 23-28 x x xWaldmeisterstr. 19 x x xGrashalmstr. 18-23 x x xLunzbergring 7-15 x x xEichelweg 1-4 x x xWeidenkätzchenweg 1-6, 7-12 x x x

HKV: Keizkostenverteiler | KWZ: Kaltwasserzähler | WWZ: Warmwasserzähler | WMZ: Wärmemengenzähler

Page 8: Betriebskosten aktuell 2014

HERAUSGEBER....................................................................................................................................

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eGLeibnizstraße 1a | 06118 Halle (Saale)

Zentrale: (0345) 53 00 - 0 Fax: (0345) 53 00 - 152E-Mail: [email protected] Web: www.frohe-zukunft.de....................................................................................................................................

Wohn- und Spargeschäft Große Steinstraße 8 | 06108 Halle (Saale)Service-Telefon: (0345) 53 00 - 181 Service-Fax: (0345) 53 00 - 192

Unsere Öffnungszeiten:Montag - Donnerstag: 09.30 - 18.00 UhrFreitag: 09.30 - 16.00 UhrSamstag: 09.30 - 14.00 Uhr....................................................................................................................................

Ihre Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen:

Katja Schumann | Abteilungsleiterin HausbewirtschaftungTelefon: (0345) 53 00 - 210 [email protected]

Betriebskosten aktuell

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