Betriebsversammlungen perfekt vorbereitet und durchgeführt kostenlose webversion

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Betriebsversammlungen perfekt vorbereitet und durchgefhrt

Betriebsversammlungen perfekt vorbereitet und durchgefhrtvon Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mlheim an der Ruhr

www.kanzlei-hessling.de

Gerne veranstalten wir fr Sie ein InhouseseminarRechtsanwalt Hessling ist bereits seit mehr als 10 Jahren Referent fr Betriebsratsseminare.Gerne fhren wir auch fr Sie ein Betriebsratsseminar durch.Rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns eine Mail.

Taktische berlegungen des BetriebsratsGute Vorbereitung ist der beste Weg zum Erfolg!

Taktische berlegungen fr den BetriebsratGut vorbereitet und als echte Teamleistung sollte die Betriebsversammlung fr den Betriebsrat gelingen.In der Vollversion finden Sie in diesem Kapitel umfangreiche Tipps und Tricks zur perfekten Durchfhrung einer Betriebsversammlung. Die Vollversion erhalten Sie im Rahmen des Betriebsratsseminars Betriebsversammlungen perfekt vorbereitet und durchgefhrt, welches Sie bei uns buchen knnen.

Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt

AbkrzungenBR = BetriebsratGBR = GesamtbetriebsratKBR = KonzernbetriebsratAG = ArbeitgeberArbG = ArbeitsgerichtLAG = LandesarbeitsgerichtBAG = BundesarbeitsgerichtAiB = Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb

AllgemeinesAllgemeine Vorbemerkungen

AllgemeinesDie Betriebsversammlung ist in den 42-46 BetrVG geregelt.Sie ist das Forum der Aussprache zwischen BR und Belegschaft und dient der Unterrichtung der Arbeitnehmer ber sie interessierende wesentliche Fragen. Der BR hat in der Betriebsversammlung Rechenschaft ber seine Ttigkeit zu geben ( 43 Abs. 1 BetrVG). Die Betriebsversammlung selbst kann dem BR Antrge unterbreiten und zu seinen Beschlssen Stellung nehmen.

AllgemeinesZudem hat der Arbeitgeber mindestens einmal im Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung einen Bericht ber das Personal-und Sozialwesen und die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebes zu geben ( 43 Abs. 2 BetrVG).

AllgemeinesDer BR ist verpflichtet, regelmig Betriebsversammlungen abzuhalten ( 43 BetrVG). Verste gegen diese Verpflichtung knnen die Auflsung des Betriebsrats zur Folge haben (Hessisches Landesarbeitsgericht vom 12.8.1993, AiB 1993,48).Eine Betriebsversammlung kann auch whrend eines Arbeitskampfes stattfinden. Sie ist jedoch kein Instrument des Arbeitskampfes, sondern dient der innerbetrieblichen Aussprache.

Kernelemente der BetriebsversammlungUnterrichtung der Arbeitnehmer ber sie betreffenden Fragen (durch den Betriebsrat, den Arbeitgeber, den Gewerkschaftsvertreter usw.);Aussprache insbesondere ber den Ttigkeitsbericht des BR, aber auch ber andere zur Diskussion gestellte Fragen.

Teilnehmer an der BetriebsversammlungWer darf teilnehmen?

TeilnehmerGrundsatz der Betriebsffentlichkeit!Arbeitnehmer des Betriebes (auch Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmer in Elternzeit)Hierzu gehren auch Auendienstmitarbeiter, Arbeitnehmer die im Ausland eingesetzt werden, im Urlaub befindliche Arbeitnehmer, in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmer.Leitende Angestellte haben kein Teilnahmerecht, sie drfen jedoch als Gste teilnehmen, wenn weder Betriebsrat noch Arbeitgeber dem widersprechen.

TeilnehmerPersonen, die keine Arbeitnehmer des Betriebes sind, haben im allgemeinen kein Recht an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Der Betriebsrat kann jedoch beste zu der Betriebsversammlung einladen. Zum Beispiel: Mitglieder des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, des Wirtschaftsausschusses, Rechtsanwlte, Sachverstndige etc.

TeilnehmerDie Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften haben nach 46 Abs. 1 BetrVG ein eigenes Teilnahmerecht.Das gleiche gilt fr die Beauftragten der Arbeitgebervereinigung, der der Arbeitgeber angehrt ( 46 Abs. 1 BetrVG).Einzelheiten siehe unten.

TeilnehmerAuch der Arbeitgeber hat grundstzlich ein Teilnahmerecht. Dies bezieht sich zunchst auf die regulren, turnusmigen Betriebsversammlungen. Bei auerordentlichen Betriebsversammlungen kann im Einzelfall kein Teilnahmerecht zustehen (Einzelheiten siehe unten).Der AG hat Personen in die Betriebsversammlung zu entsenden, die hinreichend kompetent sind (z.B.Geschftsfhrer, Personalleiter etc). Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich durch Nichtbetriebsangehrige vertreten zu lassen (zum Beispiel Rechtsanwlte).

Teilnahmerecht des ArbeitgebersDer Arbeitgeber ist berechtigt, an den regelmigen (turnusmigen) Betriebs-oder Abteilungsversammlungen teilzunehmen. Ist er verhindert, kann er einen Vertreter entsenden.

Teilnahmerecht des ArbeitgebersEin Teilnahmerecht des Arbeitgebers besteht auch bei den zustzlichen Betriebs-und Abteilungsversammlungen und bei auerordentlichen Betriebsversammlungen, die auf seinen Antrag hin anberaumt worden.

Teilnahmerecht des ArbeitgebersHat der Betriebsrat gem 43 Abs. 3 BetrVG von sich aus oder auf Antrag von einem Viertel der Arbeitnehmer des Betriebs eine auerordentliche Betriebsversammlung einberufen, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, an dieser Versammlung teilzunehmen. Der Betriebsrat kann ihn jedoch wenn er dies fr tunlich hlt als Gast einladen.

Teilnahme von Gewerkschaften und ArbeitgeberverbndenGeregelt in 46 BetrVG.An den Versammlungen knnen Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Wenn der Arbeitgeber an Betriebs-oder Abteilungsversammlungen teil, so kann er einen Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehrt, hinzuziehen.Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs-oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Themen der BetriebsversammlungenWorber kann und darf gesprochen werden?

Themen der Betriebs- und AbteilungsversammlungenGeregelt in 45 BetrVG.Die Betriebsversammlungen knnen Angelegenheiten einschlielich solcher tarifpolitische, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, sowie Fragen der Frderung der Gleichstellung von Frauen und Mnnern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsttigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschftigten auslndischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen.

Themen der Betriebs- und AbteilungsversammlungenEs knnen also auch allgemeine tarifpolitische und gewerkschaftspolitische Themen errtert werden, wenn diese einen konkreten Betriebsbezug haben. Dies gilt auch fr sonstige politische Fragen. So wre es zum Beispiel mglich, einen Politiker einzuladen, um ber die Auswirkungen eines umweltpolitischen Gesetzgebungsverfahrens auf die Produktion im Betrieb Auskunft zu geben. Es wre auch zulssig, im Vorfeld einer Bundestagswahl die Auswirkungen der verschiedenen Parteiprogramme auf die Beschftigten des Betriebes eingehend zu errtern.

Themen der Betriebs- und AbteilungsversammlungenGrundstzlich kann die Diskussion tarifpolitischer Fragen auch in Zeiten eines Arbeitskampfes stattfinden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Grenze des 74 Abs. 2 BetrVG nicht berschritten wird.Meines Erachtens stellt die Mglichkeit politischer und tarifpolitische Fragen mit den Arbeitnehmerinnen zu diskutieren und die Auswirkungen dieser Fragen auf die Beschftigung im Betrieb zu errtern eine wichtige Manahme dar, die der verantwortungsvollen Wahrnehmung demokratischer Rechte dient. Der Betriebsrat sollte daher nicht zgern, von diesen Mglichkeiten Gebrauch zu machen!

Einberufung der BetriebsversammlungJetzt wird es ernst

Einberufung der BetriebsversammlungVier ordentliche Betriebsversammlungen sind im Jahr mindestens durchzufhren (eine pro Quartal; 43 Abs. 1 Satz 1BetrVG).Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des 42 Abs. 2 Satz 1BetrVG vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchfhren, wenn dies aus besonderen Grnden zweckmig erscheint (zustzliche Betriebsversammlung).

Einberufung der BetriebsversammlungDer Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlung, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfindet, ist dieser rechtzeitig zu verstndigen.

Einberufung der BetriebsversammlungAuf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung nach 43 Abs. 1 Satz eins BetrVG einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgefhrt worden ist.

Betriebs- oder Abteilungsversammlung?Alle gemeinsam oder getrennt?

Voll- oder Teilversammlung?Arbeitnehmer organisatorisch oder rumlich abgegrenzte Betriebsteile sind vom Betriebsrat zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, wenn dies fr die Errterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist. Die Abteilungsversammlungen wird von einem Mitglied des Betriebsrats geleitet, dass mglichst einem Beteiligten Betriebsteil als Arbeitnehmer angehrt ( 42 Abs. 2 BetrVG).

Voll- oder Teilversammlung?Von den vier ordentlichen Betriebsversammlungen sind, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind, zwei Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzufhren.

Einberufung der BetriebsversammlungBetriebsversammlung nebst ihrer Tagesordnung wird Betriebs ffentlich bekannt gegeben zum Beispiel durch Aushang am schwarzen Brett, durch Rundschreiben, durch E-Mail, durch Bekanntgabe im Intranet usw.

Zeitpunkt der BetriebsversammlungAuf das Timing kommt es an

Zeitpunkt der VersammlungenDer Betriebsrat bestimmt nach seinem Ermessen den Zeitpunkt der Betriebsversammlung bzw. der Abteilungsversammlungen innerhalb des jeweiligen Kalendervierteljahres. Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht.

Zeitpunkt der VersammlungenBei der Festlegung des Zeitpunktes sollten besondere Umstnde bercksichtigt werden (etwa wichtige Entscheidungen der Geschftsleitung oder des Aufsichtsrates, Abschluss von Tarifverhandlungen usw.).Zur Frage, ob die Betriebsversammlungen innerhalb oder auerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen haben siehe weiter unten!

Ablauf der VersammlungenAuf die perfekte Regie kommt es an

Ablauf der VersammlungenTagesordnungEs wird stets eine Tagesordnung erstellt. Sie muss bei den vierteljhrlichen Betriebsversammlungen jedenfalls den Ttigkeitsbericht des Betriebsrats beinhalten.Daneben knnen weitere Themen auf der Tagesordnung stehen (situations- und anlassabhngig).

Ablauf der VersammlungenTtigkeitsbericht des BetriebsratsWird vom BR-Vorsitzenden, in Abteilungsversammlungen von versammlungsleitenden BR-Mitglied gehalten. Wenn dies sachgerecht ist, knnen auch mehrere BR-Mitglieder Teilabschnitte des Berichts halten.Der Bericht wird mndlich vorgetragen (Tipp: ggf. einen Rhetorikkurs besuchen! Ein verlegenes Herumgestammel mit schchterner dnner Stimme berzeugt niemanden).Eine schriftliche Berichterstattung ist mglich, aber nicht zwingend. Die Kosten der schriftlichen Berichterstattung sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Ablauf der VersammlungenBerichte des ArbeitgebersDer Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung (nicht Abteilungsversammlungen) ber das Personalwesen und Sozialwesen einschlielich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Mnnern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschftigten auslndischen Arbeitnehmer, ber die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie ber den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs-oder Geschftsgeheimnisse gefhrdet werden.

Ablauf der VersammlungenDer Bericht ber das Personalwesen beinhaltet die betriebliche Personalplanung und sich daraus unter Umstnden ergebende Manahmen der betrieblichen Bildung. Darstellung der Struktur der Belegschaft (Alter, Geschlecht, Nationalitt) der voraussichtlichen Entwicklung der Belegschaftsstrke sowie der Fluktuation der Arbeitnehmer des Betriebs usw.

Ablauf der VersammlungenZur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Betriebs gehrt unter anderem die Darstellung der Absatzlage, der Marktlage, Bericht ber Produktions- und Investitionsvorhaben, ber Rationalisierungsmanahmen und geplante oder durchgefhrte Betriebsnderungen sowie sonstige Umstnde, die fr die wirtschaftliche Lage des Betriebs und die zuknftige Entwicklung von Interesse sein knnen.

Ablauf der VersammlungenDiskussion der BerichteDen Teilnehmern ist ausreichend Zeit zu geben, die Berichte von BR und AG zu diskutieren. Die Betriebsversammlung kann dem BR Anregungen und Hinweise geben.Auch der AG ist verpflichtet, sich einer Diskussion ber seinen Bericht zu stellen und gegebenenfalls ergnzende oder erluternde Angaben zu machen. Die Weigerung des AG seine gesetzliche Berichtspflicht zu erfllen ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von 23 Abs. 3 BetrVG. Das gleiche gilt, wenn der Bericht bewusst lckenhaft ist.

Ablauf der VersammlungenHausrechtDer Betriebsratsvorsitzender oder sonstige Versammlungsleiter bei Abteilungsversammlungen bt auf der Betriebsversammlung das Hausrecht aus. Er hat das Recht strende Teilnehmer des Raumes zu verweisen. Dies gilt auch fr den Arbeitgeber. Und dies gilt insbesondere gegenber Personen, die nicht teilnahmeberechtigt sind.

Beschlsse der BetriebsversammlungDie Betriebsversammlung kann grundstzlich auch Beschlsse fassen. Hierzu knnen Arbeitnehmer des Betriebs Antrge stellen, ber die dann mit einfacher Mehrheit abzustimmen ist.Die Beschlsse sind fr den Betriebsrat nicht bindend. Sie haben lediglich eine empfehlende Funktion.Der Betriebsrat hat kein imperatives Mandat!Dennoch sollte sich der Betriebsrat nicht ohne weiteres ber solche Anregungen hinwegsetzen.Wichtig: Die Betriebsversammlung kann keine Betriebsvereinbarungen schlieen.

ProtokollfhrungEs ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch ist es sinnvoll, ber die Betriebsversammlung ein Protokoll zu fertigen.Auch der Arbeitgeber darf sich selbst ein Protokoll anfertigen. Nicht zulssig drfte es jedoch sein, wenn der Arbeitgeber ein Wortprotokoll anfertigen lsst oder womglich Tonband-oder Videoaufzeichnungen machen lsst. Dies wrde auf jeden Fall gegen den Grundsatz der Nichtffentlichkeit der Betriebsversammlung verstoen und zum anderen auch die allgemeinen Persnlichkeitsrechte der Teilnehmer verletzen.

Zeitliche Lage der Versammlung und EntgeltfragenUmsonst ist nur der Tod

Zeitpunkt der Versammlungen und VerdienstausfallWann hat die Betriebsversammlung stattzufinden? Wer trgt die Kosten? Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wegekosten?

Zeitpunkt der Versammlungen und VerdienstausfallGeregelt in 44 BetrVG.Hierbei ist grundstzlich zunchst zu unterscheiden, ob es sich um eine turnusmige, eine zustzliche oder eine auerordentliche Betriebsversammlung handelt. In der Vollversion dieser Prsentation finden Sie alle nheren Einzelheiten!

EndeVielen Dank fr ihre Aufmerksamkeit. Falls Sie noch Fragen haben

Anwaltsbro HesslingRechtsanwalt Marc HesslingFriedrichstrae 2845468 Mlheim an der RuhrTel.: 0208 437 2358Fax: 0208 437 [email protected]

Besuchen Sie uns doch auch mal im Internet:www.kanzlei-hessling.de

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Einige Verffentlichungen von Rechtsanwalt Marc Hessling

Hessling (Hrsg.), Kommentierte BetriebsvereinbarungenLinnartz (Hrsg.), Praxiskommentar zum BetrVG fr Betriebsrte, RA Hessling hat hier u.a. die 74 77; 87 90; 106 110 BetrVG kommentiert.Beide Werke sind erschienen im WEKA MEDIA Verlag.www.weka.de