Bew chem zust - Niedersachsen€¦ · Bew_chem_zust.cdr Author: Born.I Created Date: 1/28/2010...

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www.lbeg.niedersachsen.de [email protected] EG-WRRL Bewertung des chemischen Zustands der GWK in Niedersachsen Die EG-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel im Jahr 2015 in Europa den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand aller Oberflächengewässer und Grundwasserkörper (GWK) zu erhalten bzw. zu erreichen. Für die Bewertung des jeweiligen Zustands wurde ein Messstellennetz errichtet an dem regelmäßig ein Grundwasser- bzw. Oberflächen- wassermonitoring durchgeführt wird. Die konzeptionelle Vorgehensweise zur Bewertung der jeweiligen Untersuchungsergebnisse wurde in einer durch das Niedersächsische Umweltministerium eingesetzten Fachgruppe entwickelt. Beurteilung der Ergebnisse: Fall B : Bei Überschreitung von QN/SW an einer oder mehreren Mess- stellen Fall A: QN/SW werden an keiner Messstelle überschritten guter chemischer Zustand zunächst schlechter chemischer Zustand, es sei denn, es liegt keine signifikante Gefährdung der Umwelt vor. Besonderheiten in Niedersachsen und Bremen: - Unterteilung der GWK in Typflächen mit vergleichbaren Eigenschaften - Bewertung der Jahresmittelwerte der Einzelmessungen - Abschätzung der Nitrat-Emissionen und Berücksichtigung der Emissionswerte bei der Signifikanzprüfung - Berücksichtigung der geogenen Hintergrundwerte Ein GWK wird dann als im schlechten Zustand befindlich bewertet, wenn die Summe der Flächengrößen mit signifikanter Gefährdung > 25 km² bzw. 33 % der GWK-Fläche ist (Kriterium für die Signifikanz einer Gefährdung n. LAWA) Flächenkriterium: 1 Kriterium Kriterien erfüllt? Messnetzkriterien erfüllt? Kriterien anwendbar Ja Nein Keins Ja Nein mind. 2 Kriterien erfüllt? Keins mind. 2 1 Kriterium TF beurteilbar? Nein Signifikante Gefährdung der Umwelt durch dieTF? Ja Ja Nein Überschreitung der QN/SW an mind. 1 Messstelle im GWK? Mind. 5 Mst. innerhalb der Typfläche Kriterien anwendbar Flächenanteil signifik. gefährdeter TF am GWK: Fläche: > 33 % oder > 25 km²? Nein Ja Nein Ja Geogener H intergrundwert überschritten ? Ja Nein 1 Kriterium Kriterien erfüllt? Messnetzkriterien erfüllt? Kriterien anwendbar Ja Nein Zuordnung der Messstelle zur Typfläche (TF) Prüfschritt 1 (WRRL-Messnetz) Kriterium 1: mehrere Überschreitungen (mind. 3 Mst.> QN) Kriterium 2: Mittelwert der flachen Mst. (Lockergestein) Mittelwert der Mst. vergleichbarer hydrostrat. Einheiten (Festgestein) in der Typfläche > QN Kriterium 3: Anthropogene Quelle bekannt? = ja / Mittelwert d. Pot. NO3-Konzentration > 75 mg/l (bei Nitrat) Keins GWK: Guter chemischer Zustand Typfläche: keine signifikante Gefährdung der Umwelt Ja Nein mind. 2 Typfläche: signifikante Gefährdung der Umwelt Ausbau Monitoring GWK: Schlechter chemischer Zustand Einzelfallbetrachtung Kriterien erfüllt? Keins mind. 2 1 Kriterium TF beurteilbar? Nein Signifikante Gefährdung der Umwelt durch dieTF? Ja Ja Nein Überschreitung der QN/SW an mind. 1 Messstelle im GWK? Mind. 5 Mst. innerhalb der Typfläche Kriterien anwendbar Flächenanteil signifik. gefährdeter TF am GWK: Fläche: > 33 % oder > 25 km²? Nein Ja Sachdienliche Zusatzinformation Messnetzbeurteilung Nein Ja Prüfschritt 2 (WRRL-Messnetz +Zusatzinformation) Kriterium 1: mehrere Überschreitungen (mind. 3 Mst.> QN) Kriterium 2: Mittelwert der flachen Mst. (Lockergestein) Mittelwert der Mst. vergleichbarer hydrostrat. Einheiten (Festgestein) in der Typfläche > QN Kriterium 3: siehe Prüfschritt 1 Geogener Hintergrundwert überschritten ? Ja Nein Parameter Schwellenwert Arsen 10 μg/l Cadmium 0,5 μg/l Blei 7μg/l Quecksilber 0,2 μg/l Nickel 14 μg/l Chlorid 250 mg/l Sulfat 240 mg/l Summe Trichlorethylen und Tetrachlorethylen 10 μg/l Ammonium 0,5 mg/l Bewertungsmaßstab: Qualitätsnormen (QN) und Schwellenwerte (SW) Die Tochterrichtlinie Grundwasser der EG-WRRLlegt Qualitätsnormen für Nitrat mit 50 mg/l, für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozide mit 0,1 μg/l und für den Summenparameter PSM 0,5 μg/l fest. Für die Stoffe,Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber,Ammonium, Chlorid, Sulfat, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen und die Leitfähigkeit (alternativ zu Sulfat und Chlorid) müssen seitens der Mitgliedstaaten Schwellenwerte festgelegt werden. Die Bund-Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser hat sich darauf verständigt, die Gering- fügigkeitsschwellen hierfür heranzuziehen. Im Fall von geogen höheren Hintergrundwerten können die Länder auf der Ebene der GWK abweichende Schwellenwerte definieren. Um beurteilen zu können, ob eine signifikante Gefährdung der Umwelt vorliegt, werden in Niedersachsen und Bremen festgelegte Kriterien überprüft. Abt Wirtschafts und Umweltgeologie - . Referat Grundw asser- und Abfallwirtschaft, Altlasten

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    EG-WRRLBewertung des chemischen Zustands

    der GWK in NiedersachsenDie EG-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel im Jahr 2015 in Europa den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand allerOberflächengewässer und Grundwasserkörper (GWK) zu erhalten bzw. zu erreichen.Für die Bewertung des jeweiligen Zustands wurde ein Messstellennetz errichtet an dem regelmäßig ein Grundwasser- bzw. Oberflächen-wassermonitoring durchgeführt wird.Die konzeptionelle Vorgehensweise zur Bewertung der jeweiligen Untersuchungsergebnisse wurde in einer durch das NiedersächsischeUmweltministerium eingesetzten Fachgruppe entwickelt.

    Beurteilung der Ergebnisse:

    Fall B: Bei Überschreitung von QN/SW an einer oder mehreren Mess-stellen

    Fall A: QN/SW werden an keiner Messstelle überschrittenguter chemischer Zustand

    zunächst schlechter chemischer Zustand, es sei denn,es liegt keine signifikante Gefährdung der Umwelt vor.

    Besonderheiten in Niedersachsen und Bremen:

    - Unterteilung der GWK in Typflächen mit vergleichbaren Eigenschaften

    - Bewertung der Jahresmittelwerte der Einzelmessungen

    - Abschätzung der Nitrat-Emissionen und Berücksichtigung derEmissionswerte bei der Signifikanzprüfung

    - Berücksichtigung der geogenen Hintergrundwerte

    Ein GWK wird dann als im schlechten Zustand befindlich bewertet,wenn die Summe der Flächengrößen mit signifikanter Gefährdung> 25 km² bzw. 33 % der GWK-Fläche ist (Kriterium für die Signifikanzeiner Gefährdung n. LAWA)

    Flächenkriterium:

    1 Kriterium

    Kriterien erfüllt?

    Messnetzkriterien erfüllt?Kriterien anwendbar

    Ja

    Nein

    Zuordnung der Messstelle zur Typfläche (TF)

    Prüfschritt 1 (WRRL-Messnetz)Kriterium 1: mehrere Überschreitungen (mind. 3 Mst.> QN)Kriterium 2: Mittelwert der flachen Mst. (Lockergestein)

    Mittelwert der Mst. vergleichbarer hydrostrat. Einheiten (Festgestein) in der Typfläche > QNKriterium 3: Anthropogene Quelle bekannt? = ja / Mittelwert d. Pot. NO3-Konzentration > 75 mg/l (bei Nitrat)

    Keins

    GWK: Guterchemischer Zustand

    Typfläche:keine signifikante

    Gefährdung der Umwelt

    Ja

    Nein

    mind. 2

    Typfläche:signifikante Gefährdung

    der Umwelt

    AusbauMonitoring

    GWK: Schlechterchemischer Zustand

    EinzelfallbetrachtungKriterien erfüllt?Keins

    mind. 2

    1 Kriterium

    TF beurteilbar?Nein

    SignifikanteGefährdung der Umwelt

    durch dieTF?

    Ja

    Ja

    Nein

    Überschreitung der QN/SWan mind. 1 Messstelle im GWK?

    Mind. 5 Mst. innerhalb der TypflächeKriterien anwendbar

    Flächenanteilsignifik. gefährdeter TF

    am GWK: Fläche:> 33 % oder

    > 25 km²?

    Nein

    Ja

    Sachdienliche Zusatzinformation

    Messnetzbeurteilung

    Nein

    Ja

    Prüfschritt 2 (WRRL-Messnetz +Zusatzinformation)Kriterium 1: mehrere Überschreitungen (mind. 3 Mst.> QN)Kriterium 2: Mittelwert der flachen Mst. (Lockergestein)

    Mittelwert der Mst. vergleichbarer hydrostrat.Einheiten (Festgestein) in der Typfläche > QN

    Kriterium 3: siehe Prüfschritt 1

    Geogener Hintergrundwert überschritten ?

    Ja

    Nein

    1 Kriterium

    Kriterien erfüllt?

    Messnetzkriterien erfüllt?Kriterien anwendbar

    Ja

    Nein

    Zuordnung der Messstelle zur Typfläche (TF)

    Prüfschritt 1 (WRRL-Messnetz)Kriterium 1: mehrere Überschreitungen (mind. 3 Mst.> QN)Kriterium 2: Mittelwert der flachen Mst. (Lockergestein)

    Mittelwert der Mst. vergleichbarer hydrostrat. Einheiten (Festgestein) in der Typfläche > QNKriterium 3: Anthropogene Quelle bekannt? = ja / Mittelwert d. Pot. NO3-Konzentration > 75 mg/l (bei Nitrat)

    Keins

    GWK: Guterchemischer Zustand

    Typfläche:keine signifikante

    Gefährdung der Umwelt

    Ja

    Nein

    mind. 2

    Typfläche:signifikante Gefährdung

    der Umwelt

    AusbauMonitoring

    GWK: Schlechterchemischer Zustand

    EinzelfallbetrachtungKriterien erfüllt?Keins

    mind. 2

    1 Kriterium

    TF beurteilbar?Nein

    SignifikanteGefährdung der Umwelt

    durch dieTF?

    Ja

    Ja

    Nein

    Überschreitung der QN/SWan mind. 1 Messstelle im GWK?

    Mind. 5 Mst. innerhalb der TypflächeKriterien anwendbar

    Flächenanteilsignifik. gefährdeter TF

    am GWK: Fläche:> 33 % oder

    > 25 km²?

    Nein

    Ja

    Sachdienliche Zusatzinformation

    Messnetzbeurteilung

    Nein

    Ja

    Prüfschritt 2 (WRRL-Messnetz +Zusatzinformation)Kriterium 1: mehrere Überschreitungen (mind. 3 Mst.> QN)Kriterium 2: Mittelwert der flachen Mst. (Lockergestein)

    Mittelwert der Mst. vergleichbarer hydrostrat.Einheiten (Festgestein) in der Typfläche > QN

    Kriterium 3: siehe Prüfschritt 1

    Geogener Hintergrundwert überschritten ?

    Ja

    Nein

    Parameter Schwellenwert

    Arsen 10 µg/l

    Cadmium 0,5 µg/l

    Blei 7µg/l

    Quecksilber 0,2 µg/l

    Nickel 14 µg/l

    Chlorid 250 mg/l

    Sulfat 240 mg/l

    Summe Trichlorethylen und Tetrachlorethylen 10 µg/l

    Ammonium 0,5 mg/l

    Bewertungsmaßstab:

    Qualitätsnormen (QN) und Schwellenwerte (SW)

    DieTochterrichtlinie Grundwasser der EG-WRRLlegt Qualitätsnormen für Nitrat

    mit 50 mg/l, für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozide mit 0,1 µg/l und für den

    Summenparameter PSM 0,5 µg/l fest. Für die Stoffe, Arsen, Cadmium, Blei,

    Quecksilber,Ammonium, Chlorid, Sulfat, Trichlorethylen, Tetrachlorethylen und

    die Leitfähigkeit (alternativ zu Sulfat und Chlorid) müssen seitens der

    Mitgliedstaaten Schwellenwerte festgelegt werden. Die Bund-Länder-

    Arbeitsgemeinschaft Wasser hat sich darauf verständigt, die Gering-

    fügigkeitsschwellen hierfür heranzuziehen.

    Im Fall von geogen höheren Hintergrundwerten können die Länderauf der Ebene der GWK abweichende Schwellenwerte definieren.Um beurteilen zu können, ob eine signifikante Gefährdung der Umweltvorliegt, werden in Niedersachsen und Bremen festgelegte Kriterienüberprüft.

    Abt Wirtschafts und Umweltgeologie-.Referat Grundwasser- und Abfallwirtschaft, Altlasten