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BGI 554 BG-Information Gasschweißer BG Vereinigung der Metall- Berufsgenossenschaften

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Herausgeber:Vereinigung der Metall-BerufsgenossenschaftenMaschinenbau- undMetall-BerufsgenossenschaftHütten- undWalzwerks-BerufsgenossenschaftBerufsgenossenschaft Metall Nord Süd

Ausgabe 2009 · Druck 05.2009/16.550 · Bestell-Nr. BGI 554

Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durchCarl Heymanns Verlag GmbH, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

BGI 554

BG-Information

Gasschweißer

BGVereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

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Bodo Rösemann

Gasschweißer

Verantwortlich für den Inhalt:

BGMBerufsgenossenschaftMetall Nord Süd

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1 Eigenschaften von Gasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1.1 Acetylen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1.2 Flüssiggas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

1.3 Erdgas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.4 Sauerstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2 Umgang mit Geräten und Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2.1 Umgang mit Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2.1.1 Kennzeichnung von Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2.1.2 Inhalt der Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.1.3 Handhabung und Lagerung von Gasflaschen . . . . . . . . . . . 13

2.1.4 Befördern von Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.1.5 Aufstellen von Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2.1.6 Umfüllen von Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.1.7 Flaschenbatterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

2.1.8 Verdampferanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.2 Umgang mit Druckminderern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.3 Umgang mit Gasschläuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

2.4 Umgang mit Brennern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

2.5 Umgang mit Sicherheitseinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

2.6 Formieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

3 Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

3.1 Gase und Rauche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

3.2 Lufttechnische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4 Persönliche Schutzausrüstungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4.1 Arbeits- und Schutzkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4.2 Atemschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4.3 Strahlung und Augenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

4.4 Lärm und Gehörschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

4.5 Sonstige Schutzausrüstungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

32

Inhaltsverzeichnis

5 Schweißtechnische Arbeiten mit besonderen Gefahren . . . . . . . . . . 39

5.1 Arbeiten in engen Räumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

5.1.1 Gefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

5.1.2 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

5.2 Arbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr . . . . . . . . . 43

5.2.1 Charakteristik und Ausdehnung der Bereiche . . . . . . . . . . . 43

5.2.2 Bereiche mit Brandgefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

5.2.3 Bereiche mit Explosionsgefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

5.3 Schweißen an oder in Behältern mit gefährlichem Inhalt . . . . . . . . . 50

5.4 Unterwasserschweiß- und -schneidarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . 53

5.5 Arbeiten in Druckluft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

6 Unfallberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

7 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

7.1 Unfallverhütungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

7.2 BG-Regeln und BG-Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

7.3 Verordnungen und Technische Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

7.4 Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

7.5 Sonstige Regeln der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

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In vielen Bereichen von Fertigung undInstandhaltung spielen nach wie vor dasGasschweißen und die damit verwand-ten Verfahren – Brennschneiden, Flamm-löten, Flammrichten, Flammwärmenu. a. – eine große Rolle.

Zehntausende von Beschäftigten inIndustrie und Handwerk arbeiten täglichmit dem Brenner, um Metallteile durchdie Einwirkung der Brenngas-Sauerstoff-oder Brenngas-Luft-Flamme zu verbinden,zu verformen, zu beschichten oder zutrennen. Die Gerätetechnik wurde zu ei-nem hohen Stand entwickelt.

Die Schweißer erfahren während ihrerAusbildung und in nachgehendenSchulungen alles Wesentliche über dieEigenschaften der benutzten Gaseund über den Umgang mit den Einrich-tungen der Autogentechnik.

Und doch gehen auch von dieser TechnikGefahren aus.

Es kommt zum Umfallen der Gasflasche,zum Flammenrückschlag, zum Platzendes Schlauches, zu Vergiftungen, zu Blen-dungen, zu einer Verpuffung oder auchzu einer Explosion.

Unfälle sind die Folge, viele kleine Ver-letzungen und manchmal auch Ereignissemit schwer wiegenden Folgen für dieBetroffenen.

Wie kann man das verhindern?

Noch sicherere Einrichtungen verwenden,noch genauer und eindringlicher infor-mieren, sich noch sicherer und gesund-heitsbewusster verhalten!

Vorschriften, Normen und Regeln sindnicht immer zur Hand. Man muss auchzugeben, dass sie nicht immer übersicht-lich und leicht lesbar erscheinen. Deshalbsollen auf den folgenden Seiten Sicher-heit und Gesundheitsschutz bei Anwen-dung der Autogentechnik in verständlicherForm abgehandelt werden.

Möglichkeiten zur Umsetzung der For-derungen, die z.B. Arbeitsschutzgesetzund Betriebssicherheitsverordnung so-wohl an die Unternehmer aber auch andie Versicherten stellen, werden anhanddes in der Unfallverhütungsvorschrift„Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)sowie der BG-Regel „Betreiben vonArbeitsmitteln“ (BGR 500) beschriebenenStandes der Technik aufgezeigt.

Zurzeit werden Technische Regeln zurBetriebssicherheitsverordnung bearbeitetund sind zum Teil bereits veröffentlicht. Fürbisher nicht geregelte Bereiche könnenzur Beschreibung des Standes der Tech-nik nach wie vor die Inhalte der Regeln(z. B. TRAC, TRG) auch zurückgezogenerVorschriften in Bezug genommen werden.

In vielen Fällen wird der Gasschweißersich darüber hinaus informieren müssen,um auch anderen Gefährdungen amArbeitsplatz begegnen zu können, dienur indirekt mit dem Schweißen zutun haben: Schleifarbeiten, Arbeiten vonLeitern aus, Bauarbeiten usw.

Andere BG-Informationen stehen dafürzur Verfügung.

Vorwort

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Bild 1-2:Explosions-bereiche derGase der Auto-gentechnik

vollständig und rußfrei bei hoher Tempera-tur, z.B. mit Sauerstoff bei 3100 °C.

Gemische von Acetylen und Luft oderSauerstoff sind innerhalb bestimmter, abersehr weiter Grenzen zünd- und explosi-onsfähig. Bei Luft liegen diese Grenzenzwischen 2,3 und 82 Vol.-% Acetylen,während in Sauerstoff 2,3 bis 93 Vol.-%Acetylen zu Explosionen führen können(Bild 1-2).

Das bedeutet, dass derartige Gemischenahezu in jedem Mischungsverhältnisexplosionsgefährlich sind. Die Stärke desGeruches ist kein Maßstab für die Größeder Gefahr!

Schon bei verhältnismäßig niedrigenTemperaturen – etwa 305 °C – kann es zurZündung dieser Gasgemische kommen.Ein heruntergefallener eiserner Gegen-stand, ein Funke in einer elektrischenHandbohrmaschine oder in einem Schal-

Die Autogentechnik beruht auf der Aus-nutzung der in den Brenngasen enthal-tenen Energien. Ihre Nutzbarmachungbedingt die Verwendung hoch entwickel-ter Geräte und Verfahren. Während ihretechnische Anwendung als bekannt vor-ausgesetzt wird, sollen nachfolgend diedabei auftretenden Gefahren behandeltund Hinweise zu deren Minimierungoder Verhütung gegeben werden.

Nur ausreichende Kenntnis der Gefahrenermöglicht es, die erforderlichen Schutz-maßnahmen für den konkreten Fall zutreffen. Dabei spielt die Kenntnis über dieEigenschaften der verwendeten Gaseeine wichtige Rolle.

In der Autogentechnik wird meist Ace-tylen als Brenngas eingesetzt. Flüssig-gas und Erdgas werden vorwiegend fürAnwärmarbeiten, Flammlöten undBrennschneiden verwendet.

Um den hohen Energiegehalt dieserGase auszunutzen und hohe Flammen-leistungen sowie hohe Verbrennungs-temperaturen zu erreichen, wird meistSauerstoff zugeführt.

1.1 Acetylen

Acetylen ist etwas leichter als Luft(Bild 1-1). Es ist eine instabile chemischeVerbindung aus Kohlenstoff und Wasser-stoff: C2H2.

Geringe Verunreinigungen verleihen demAcetylen seinen eigentümlichen Geruch.An der Luft verbrennt das Gas mit starkrußender Flamme, da der zur Verfügungstehende Sauerstoff – die Luft enthält nuretwa 21 Vol.-% davon – für eine vollstän-dige Verbrennung nicht ausreicht. Wird esdagegen im richtigen Verhältnis mit Luftoder Sauerstoff gemischt, so verbrennt es

1 Eigenschaften von Gasen

Explosionsbereiche von Gas-Luft-Gemischen (in Volumen-Prozent)

Gas Formel Bereich

Ethan

Ethylen

Acetylen

Butan

Buten

Kohlenmonoxid

Leuchtgas

Methan

Propan

Wasserstoff

C2H6

C2H4

C2H2

C4H10

C4H8

CO

CH4

C3H8

H2

3,0 – 12,8

2,7 – 28,5

2,3 – 82,0

1,5 – 8,5

1,6 – 9,3

12,5 – 74,5

4,0 – 30,0

5,0 – 15,5

2,1 – 9,5

4,0 – 75,6

0 50 100

Bild 1-1:Dichte derGase imVergleich zuLuft

leic

hter

schw

erer

alsL

uft

0

0,2

0,4

0,6

0,8

1

1,2

1,4

1,6

1,8

0,07

Acetylen Propan Erdgas Sauerstoff Wasserstoff

1,6

0,9

0,6

1,1

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ter, ein aus der Tasche fallendes Feuer-zeug können ebenso wie die Funken amSchleifbock oder ein heißes Ofenrohrdie Ursache einer Zündung sein.

Zahlreiche Unfalluntersuchungen habenergeben, dass oft ungewöhnliche Vor-gänge für die Auslösung des Unglücksursächlich waren.

Acetylen ist ein instabiles Gas. Bei plötz-lichen Druckstößen oder Temperaturer-höhungen kann ein Zerfall in Wasserstoffund Kohlenstoff erfolgen. Dazu ist keinSauerstoff erforderlich. Große Wärme-mengen werden dabei frei, die schnell zunoch höheren Drücken und damit zu wei-terem explosionsartigem Zerfall führen.

Besondere Umsicht ist bei der Gestaltungund Nutzung von Hockdruckteilen derAcetylenversorgungsanlagen erforderlich.Querschnitte und Längen der Hochdruck-leitungen sind so gering wie möglich

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auszuführen, da bei einer adiabatischenVerdichtung durchaus die Zerfallstem-peratur von Acetylen erreicht werdenkann (siehe Unfallbericht).

Zur Vermeidung gefährlicher Vorgängeist große Umsicht beim Umgang mit Ace-tylen erforderlich. Jegliche Manipulatio-nen an Acetylenanlagen oder ihren Bau-elementen sind zu unterlassen. So ist esz. B. nicht zulässig, Flaschendruckminde-rer für den Einsatz als Hauptstellendruck-minderer in Acetylenanlagen oder Bün-delanschlüssen umzubauen oder mitselbst gefertigten Adaptern zu betreiben.Der zulässige maximale Arbeitsdruck solllangsam erreicht werden und ist auf 1,5bar begrenzt. Die sichere Speicherungvon Acetylen unter höherem Druck inAcetylenflaschen beruht auf besonderenphysikalischen Voraussetzungen.

Sicherer Umgang mit Acetylen fordertauch, dass nur geeignete Werkstoffe fürLeitungen, Armaturen, Dichtungen undandere Bauteile Verwendung finden.

Kommt Acetylen z. B. mit Kupfer oderhoch kupferhaltigen Legierungen inBerührung, so kann es zur Bildung desäußerst explosiblen Acetylenkupferskommen. Teile aus reinem Kupfer oderaus Legierungen mit einem Kupfergehaltvon mehr als 70 Gew.-% dürfen daheran Acetylenanlagen nicht angebrachtwerden. Auch als Schlauchverbinder sindKupferröhrchen deshalb unzulässig.

Schutzmaßnahmen bei der Verwendungvon Acetylen sind insbesondere

● Begrenzung der Baugröße desHochdruckteiles,

● Hinterdruckbegrenzungsiehe Abschnitt 2.2,

● Sicherheitseinrichtungensiehe Abschnitt 2.5 und

● Verwendungsbeschränkungen vonWerkstoffen siehe Abschnitt 2.2.

1.2 Flüssiggas

Das in der Autogentechnik u. a. zumBrennschneiden, Anwärmen und Flamm-löten benutzte Flüssiggas (Propan,Butan oder deren Gemische) istin gasförmigem Zustand wesentlichschwerer als Luft (Bild 1-1 auf Seite 6).

Es hat daher das Bestreben, in Vertie-fungen, wie Keller, Schächte oderGruben, unter gleichzeitiger Luftver-drängung einzuströmen.

Hierdurch kann es in solchen Bereichenzu Unfällen infolge Sauerstoffmangelskommen, vor allem aber bei Zündung desGas-Luft-Gemisches zu Bränden undExplosionen.

Gemische von Flüssiggas und Luftsind bei einem Gasanteil von etwa 2 bis9,5 Vol.-% zünd- und explosionsfähig(Bild 1-2 auf Seite 7). Eine Wolke ausge-tretenen Flüssiggases ist in ihrer Rand-zone praktisch immer zündfähig.

Flüssiggas ist fast geruchlos. Es kanndaher in größeren Mengen ausströmen,ohne bemerkt zu werden.

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Strömt Flüssiggas in der flüssigen Phaseaus, so vergast es in kurzer Zeit zum260-fachen seines bisherigen Volumensund kann sich also gefährlich schnellund weit ausbreiten.

Schutzmaßnahmen bei der Verwendungvon Flüssiggas sind insbesondere

● Sicherheitseinrichtungensiehe Abschnitt 2.5,

● Aufstellung von Gasflaschen zurEntnahme siehe Abschnitt 2.1 und

● Schutz der Gasflaschen vorWärmeeinwirkung siehe Abschnitt 2.1.

1.3 Erdgas

Auch Erdgas – meist aus Netzen deröffentlichen Gasversorgung – wird in derAutogentechnik eingesetzt. Erdgasenthält hauptsächlich Methan, danebenoft auch weitere Brenngasanteile wiePropan, Butan sowie je nach Förderortunterschiedliche Anteile an Verunreini-gungen mit Kohlendioxid und Schwefel-wasserstoff.

Zum Einstellen von definierten Energie-gehalten pro Volumeneinheit wird inöffentlichen Netzen häufig Stickstoff zu-gemischt.

Erdgas ist leichter als Luft (Bild 1-1auf Seite 6). Der Zünd- und Explosions-bereich von Erdgas in Luft beträgt etwa5 bis 15 Vol.-% (Bild 1-2 auf Seite 7).Ausgeströmtes Erdgas bewirkt also beiZündung Brände oder Explosionen.

Erdgas ist geruchlos, wird aber häufig miteinem Geruchsmittel versetzt, um einenunbeabsichtigten und damit gefährlichenAustritt leichter bemerkbar zu machen.

1.4 Sauerstoff

Sauerstoff ist etwas schwerer als Luft(Bild 1-1 auf Seite 6). Er ist selbst nichtbrennbar, aber für Verbrennungsvorgängeunentbehrlich. Der Sauerstoffgehalt derLuft beträgt rund 21 Vol.-%. Eine Er-höhung um nur wenige Prozent beschleu-nigt Verbrennungsprozesse erheblich. Inreinem Sauerstoff verläuft die Verbren-nung gezündeter oder glühender Stoffeäußerst lebhaft.

Neben der Beschleunigung der Verbren-nungsvorgänge bei Erhöhung des Sauer-stoffgehaltes ist häufig auch eine Absen-kung der Zündtemperatur brennbarerStoffe feststellbar. So kann reiner Sauer-stoff bereits bei Raumtemperatur zurEntzündung von Ölen oder Fetten füh-ren. Auch flammhemmend ausgerüsteteSchweißerschutzkleidung kann in starkmit Sauerstoff angereicherter Atmosphärebrennen. Deshalb darf Sauerstoff niemalszur Luftverbesserung in Räumen oderBehältern benutzt werden.

Schutzmaßnahmen bei der Verwendungvon Sauerstoff sind insbesondere● Verwendung geeigneter Werkstoffeund Geräte siehe Abschnitt 2.2,

● Vermeiden von Verschmutzungensiehe Abschnitt 2.2 und

● Vermeiden von Missbrauchsiehe Abschnitt 5.3.

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Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.)und erleichtert Rückschlüsse zu Verhaltens-regeln, wenn der Gefahrgutaufkleber we-gen zu großer Entfernung nicht lesbar ist.

Mit der Umsetzung der europäischenNorm DIN EN 1089-3 „Farbkennzeich-nung von Gasflaschen“ wurde die Kenn-zeichnung neu und in der EU einheit-lich geregelt. In einer Übergangsfrist, die

am 1. Juli 2006 endete, waren alte undneue Kennzeichnung parallel anzutreffen.

Die neue Kennzeichnung wurde dabeidurch ein „N“ auf der Flaschenschulterhervorgehoben (Bild 2-2).

Nach Ende der Übergangsfrist sind nurnoch die in DIN EN 1089-3 festgelegtenFarbkennzeichnungen zulässig.

2.1 Umgang mit Gasflaschen

2.1.1 Kennzeichnung von Gasflaschen

Neben der Gasversorgung aus Tanks wer-den auch heute noch die in der Autogen-technik benötigten Gase in Druckgasfla-schen bereitgestellt. Sie können darin sicherund wirtschaftlich transportiert, gelagertund zum Verbrauch bereitgehalten werden.

Gasflaschen für Sauerstoff, Druckluft undBrenngase unterliegen der Betriebssicher-heitsverordnung. Bis zum Inkrafttreten spe-zieller Technischer Regeln zur Betriebssicher-heitsverordnung (TRBS) beschreiben nachwie vor die Inhalte der Technischen Regelnder zurückgezogenen Acetylenverordnung(TRAC), der zurückgezogenen Druckbehäl-terverordnung (TRB) den Stand der Technikund können als Erkenntnisquelle für mög-liche Gefährdungen und Maßnahmen zumsicheren Umgang genutzt werden.

Beim Transportieren von Druckgasflaschensind die Bedingungen nach „Gefahrgut-

verordnung Straße und Eisenbahn“(GGVSE) einzuhalten.

Sowohl die TRB als auch die GGVSE ent-halten Forderungen u. a. über das Prüfen,Kennzeichnen, Füllen, Lagern, Transportie-ren und Betreiben von Druckgasflaschen.

Auf der Schulter der Gasflaschen sind wich-tige Daten eingeprägt (Gasart, Betriebs-druck, Prüfdruck, Prüfdaten, Eigentümerbzw. Hersteller und bei Acetylen auchdie Kennzeichnung der porösen Masse).

Die wichtigsten Informationen zumInhalt der Gasflaschen, der Gasbenen-nung, den Eigenschaften, dem Herstellerund zu Risiko- und Sicherheitssätzenenthält der Gefahrgutaufkleber auf derFlaschenschulter (Bild 2-1).

Nach DIN EN ISO 7225 müssen nunmehrbei Gasgemischen auch die einzelnenBestandteile aufgeführt werden.

Die Farbkennzeichnung dient als zusätzli-che Information über die Eigenschaften der

2 Umgang mit Geräten und Einrichtungen

Bild 2-1: Gefahrgutaufkleber

Der dargestellte Gefahrgutaufkleber erfüllt die Anforderungen der Transportvorschriften (GGVSE/GGVE)und enthält, z. B. für technischen Sauerstoff, die nachfolgend erläuterten Informationen:

Zahlenerklärung:

� Risiko- und Sicherheitssätze

� Gefahrzettel

� Zusammensetzung des Gases bzw.des Gasgemisches

� Produktbezeichnung des Herstellers

� EWG-Nummer bei Einzelstoffen oderdas Wort „Gasgemisch“

� Vollständige Gasbenennung nachGGVSE

� Herstellerhinweis

� Name, Anschrift und Telefonnummerdes Herstellers

Bild 2-2: Farbkennzeichnung von Gasflaschen für industriellen Einsatz

Nblau weiß

blau (grau)blau

Sauerstoff techn.

Ngelb kastanienbraun

kastanienbraun(schwarz, gelb)

gelb (schwarz)

Acetylen

Ngrau dunkelgrün

grau(dunkelgrün)

grau

Argon

Ndunkelgrün schwarz

dunkelgrün

Stickstoff

grau(dunkelgrün,schwarz

grau grau

graugrau

Kohlendioxid

Ngrau braun

graugrau

Helium

Ngrau leuchtend grün

grau(leuchtend grün)

grau (schwarz)

Xenon, Krypton, Neon

rot rot

rotrot

Wasserstoff

Nrot rot

graurot(dunkelgrün)

Formiergas (Gemisch Stickstoff/Wasserstoff)

Ngrau leuchtend grün

graugrau

Gemisch Argon/Kohlendioxid

Ngrau leuchtend grün

graugrau

Druckluft

Anmerkungen:Der zylindrische Flaschenmantel kann verschiedeneFarben aufweisen, von denen eine farblich dargestelltist und die andere(n) in Klammern erwähnt ist (sind).

Früher (alt) Gültig Früher (alt) Gültignoch anzutreffen noch anzutreffen

1110

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im flüssigen Zustand enthalten. Im Be-reich oberhalb des Flüssigkeitsspiegelsin der Flasche ist jedoch gasförmigesPropan enthalten; hieraus erfolgt dieGasentnahme. Durch die Verringerungdes Drucks bei der Gasentnahme ver-dampft weiteres Propan aus der Flüssig-phase.

So stellt sich immer wieder ein Gleich-gewicht zwischen Propan in flüssigemund in gasförmigem Zustand in derFlasche ein.

Da 1 kg flüssiges Propan 1,96 l ent-spricht und sich bei Übergang in dengasförmigen Zustand um das 260-facheseines Volumens ausdehnt, ergibt sichz. B. als Inhalt einer mit Propan gefüllten11-kg-Flüssiggasflasche 11 x 1,96 x 260= 5600 l.

2.1.3 Handhabung und Lagerungvon Gasflaschen

Bis zum Vorliegen entsprechenderTechnischer Regeln zur Betriebssicher-heitsverordnung beschreibt der Inhaltder TRG 280 „Betreiben von Druck-gasbehältern“ umfassend die Sicher-heitsbestimmungen für Handhabungund Lagerung von Gasflaschen.

Gasflaschen dürfen nicht geworfenoder liegend gerollt werden. Besondersbei Frost sind sie vor Stößen zu be-wahren.

Beim Aufschlagen auf harte Gegen-stände oder scharfe Kanten könnenKerben im Flaschenmantel entstehen,

die zum Aufreißen der Flasche führenkönnen. Die Beförderung von Flaschenmit Lasthebemagnet ist unzulässig.

Bei Beförderung und Lagerung vonGasflaschen müssen die Ventilschutz-einrichtungen, z. B. Schutzkappen,Bügel, Schutzkörbe, aufgesetzt undsicher befestigt sein, damit Flaschen-ventile nicht beschädigt werdenkönnen.

Sofort nach Entleerung oder vor Trans-port der Flasche sind die Ventilschutz-einrichtungen wieder aufzusetzen undzu befestigen.

Gefüllte Gasflaschen dürfen zur Ver-meidung einer gefährlichen Druck-steigerung nicht der direkten Einwirkungvon Wärmequellen, z. B. Heizkörper,Öfen, ausgesetzt sein.

Gasflaschen müssen außerhalb vonArbeitsräumen gelagert werden, entwe-der in Lagern im Freien (Bild 2-3) oderin gesonderten Lagerräumen.

Bisher wurden die Ventilanschlüssenicht EU-einheitlich geregelt. Es geltennationale Festlegungen.

Zum Vermeiden von Verwechslungenhaben in Deutschland die Flaschenven-tile für verschiedene Gasgruppen unter-schiedliche Anschlüsse (z. B. Bügel-anschluss für Acetylen, Linksgewindefür andere brennbare Gase, Rechts-gewinde für unbrennbare Gase, Sauer-stoff und Druckluft).

Dazu kommen noch Gewinde verschiede-ner Größen für unterschiedliche Flaschen-drücke und/oder verschiedene Gase.Die Verwendung von Übergangsstückenist untersagt.

2.1.2 Inhalt der Gasflaschen

Bei verdichteten Gasen, z. B. Sauer-stoff, Druckluft, kann der Inhalt einerFlasche annähernd wie folgt ermitteltwerden:

Acetylen ist in Flaschen als gelöstesGas enthalten. Es kann wegen seinerphysikalischen Eigenschaften nichtso hoch verdichtet werden, wie z. B.Sauerstoff.

Für die Speicherung ist die in jederAcetylenflasche aus Sicherheitsgründenvorhandene poröse Masse mit einemLösemittel – meist Aceton – getränkt,das Acetylen in großen Mengen zulösen vermag.

Der höchstzulässige Druck der Füllungeiner Acetylenflasche ist festgelegt,bei den meisten Flaschen auf 18 barÜberdruck bei 15 °C. Der Druck in derFlasche ändert sich in Abhängigkeitvon der Außentemperatur: Wenn dasManometer bei 15 °C einen Druck von18 bar anzeigt, so wird es sich z. B.bei 25 °C auf etwa 22 bar und bei 0 °Cauf 13 bar einstellen.

Eine 40-l-Acetylenflasche enthält biszu 7210 l Acetylen bei 15 °C; das höchs-te Füllgewicht einer derartigen Flaschedarf 8,0 kg Acetylen nicht überschrei-ten. Einer 40-l-Flasche können kurzfris-tig bis zu 1000 l/h Acetylen entnommenwerden; bei Dauerentnahme jedochnur 600 bis 700 l/h.

Bei größeren Entnahmemengen müs-sen daher mehrere Flaschen zu einerBatterie zusammengefasst werden,wie dies auch bei Sauerstoffflaschenin gleichen Fällen üblich ist.

Flüssiggas, z. B. Propan, ist in dergefüllten Flüssiggasflasche überwiegend

p = 200 bar

V = 50 l

Der Gasinhalt der Flasche beträgt dann:

I = p x V = 200 x 50 = 10 000 l

Gasinhalt „I“ =

Druck der Füllung „p“ mal

Rauminhalt der Flasche „V“

Sauerstoffflaschen haben im Allgemeineneinen Druck der Füllung von 200 bar.

Damit gilt als Beispiel die Rechnung:

Bild 2-3: Zweckmäßiges Lagerfür Gasflaschen

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Zu beachten ist, dass nur der Transportvon Kleinmengen, nicht aber die Lage-rung von Druckgasflaschen in geschlos-senen Fahrzeugen, die nicht für ständigeFlaschenaufstellung ausgerüstet sind,erlaubt ist. Das bedeutet, dass dieFlaschen erst unmittelbar vor Abfahrteingeladen werden dürfen, der Zielortauf direktem Wege erreicht wird und dieFlaschen unmittelbar nach Ankunft amZielort aus dem geschlossenen Fahrzeugentfernt werden.

Das Nichtbeachten dieser Grundsätzehat auch in jüngster Zeit zu schwerenUnfällen, Explosionen und Bränden vonKleintransportern geführt.

Für sicheren innerbetrieblichen Trans-port gibt nach wie vor der Inhalt derTechnischen Regel „Betreiben vonDruckgasbehältern“ (TRG 280) wichtigeHinweise und Regeln.

Beim Be- und Entladen sowie beimTransport von Druckgasflaschen gilt ge-nerelles Rauchverbot.

Folgende Grundsätze sind für den Trans-port von Druckgasflaschen zu beachten:1. Sicherung der Druckgasflaschebei der Beförderung.

2. Ausreichende Lüftung bei derBeförderung in Fahrzeugen geschlos-sener Bauweise.

3. Schutz der Flasche und desFlaschenventils.

4. Sorgsames Verschließen derFlaschenventile und wiederkehrendeÜberprüfung der Dichtheit.

Selbstverständlich muss sein, Druckmin-derer abzubauen, die Ventile dicht zuschließen – wenn erforderlich, zusätzlichdie Ventilschutzmuttern aufzuschrauben –und die Ventile durch Aufsetzen und Be-festigen der vorgesehenen Ventilschutz-einrichtungen (Ventilschutzkappen,Schutzkörbe o. Ä.) vor Beschädigungzu schützen.

2.1.5 Aufstellen von Gasflaschen

Zur Gasentnahme angeschlossene Gas-flaschen und Flaschenbatterien dürfen –genau wie gelagerte Flaschen – nicht inHaus- und Stockwerksfluren, Treppen-räumen, Durchgängen und Durchfahrten,in deren unmittelbarer Nähe sowiean Rettungswegen aufgestellt werden.

Auch in bewohnten oder der Öffentlich-keit zugänglichen Räumen, in unmittel-barer Nähe leicht entzündlicher Stoffeund in ungenügend belüfteten Bereichenist eine Flaschen-Aufstellung unzulässig.

Abweichungen sind nur dann möglich,wenn die Aufstellung zur Ausführung vonArbeiten vorübergehend notwendig istund besondere Sicherheitsmaßnahmengetroffen sind, z. B. Absperrung, Lüftung.

Wegen möglicher Brand- und Explosions-gefahr ist eine Ansammlung von Gasfla-schen außerhalb von Flaschenbatterie-räumen und Flaschenanlagen zu vermei-den. An den Arbeitsplätzen dürfen nur diefür den ununterbrochenen Fortgang derArbeiten notwendigen Gasflaschen vor-handen sein, d. h. Reserveflaschen in

Gefüllte Flaschen sind grundsätzlichnicht in Haus- und Stockwerksfluren,Treppenräumen, Durchgängen undDurchfahrten oder in deren unmittel-barer Nähe und auch nicht an Rettungs-wegen aufzustellen.

Flaschen für verschiedene Gase sindin gewisser Entfernung voneinander ingesonderten Gruppen, bei größerenLagermengen möglichst auch in getrenn-ten Räumen, zu lagern.

Die Lagerräume müssen gut gelüftetsein, damit der Bildung explosions-fähiger oder gefährlicher Gemische undKonzentrationen vorgebeugt wird.

Freie Lüftung durch mindestens zweiunverschließbare, direkt ins Freie führen-de Lüftungsöffnungen – je eine obenund unten – ist zweckmäßig. Bewährthaben sich auch Lagerräume, bei denendie Zugangsseite nur aus Maschen-draht besteht.

Die Aufstellflächen für die Gasflaschenmüssen so eben und fest sein, dassdie Flaschen sicher stehen. Gegebenen-falls ist eine zusätzliche Sicherung gegenUmfallen erforderlich.

2.1.4 Befördern von Gasflaschen

Immer wieder ereignen sich bei derBeförderung von Druckgasflaschen, vorallem in geschlossenen und Werkstatt-fahrzeugen, schwere Unfälle. Mangeln-de Lüftung in Verbindung mit undichtenGasflaschen ist dabei wesentlicheUnfallursache.

Die Gefahrgutverordnung Straße undEisenbahn (GGVSE) regelt für den öffent-lichen Bereich Anforderungen an Fahr-zeug, Kennzeichnung und mitzuführendeDokumente sowie Personal bei der Beför-derung von Gasflaschen. Für Kleinmen-gentransporte sind entsprechende Aus-nahmeregelungen mit Erleichterungenzur Fahrzeugausrüstung, mitzuführenderDokumente und Forderungen an diePersonalausbildung enthalten.

So müssen z.B. keine Warntafeln amFahrzeug angebracht und lediglich ein2-kg-ABC-Löscher mitgeführt werden.Der Fahrer muss keine Gefahrgutaus-bildung nachweisen. Es wird aber emp-fohlen, bei solchen Kleinmengentrans-porten einen Lieferschein (siehe Anhang)mitzuführen, der Absende- und Zielortsowie Art und Menge mitgeführtenGefahrguts, einschließlich des Nach-weises, dass die 1000-Punkte-Grenzenicht überschritten wird, beinhaltet.

Anhang B der GGVSE enthält einzu-setzende Maßeinheiten und Faktorenzur Bestimmung der Freigrenzen,innerhalb derer der Transport nach denvereinfachten Bedingungen als Klein-mengentransport gilt.

Das DVS-Merkblatt 0211 „Druckgas-flaschen in geschlossenen Kraftfahr-zeugen“ gibt Hinweise, welche Mindest-voraussetzungen für eine funktionierendeLüftung zu erfüllen sind.

Im Anhang ist ein Beispiel für die Ermitt-lung der „Gefahrgutpunkte“ gemäßKleinmengenregelung zu finden.

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Bild 2-4: Einzelflaschenanlage auf Flaschen-wagen. Flaschen gegen Umfallen gesichert,Druckminderer und Schlauchanschluss-stutzen zeigen nicht auf benachbarte Flasche

höchstens der gleichen Anzahl wie ange-schlossene.

Sowohl angeschlossene als auch Re-serveflaschen sind gegen Umfallen zusichern. Bewährt haben sich dafür feststehende oder fahrbare Gestelle, Schel-len oder Ketten (Bild 2-4). Auch dieNutzung der speziellen Transportpalettenmit verstellbarem Riegel, in denen vieleGaslieferanten die Flaschen bereitstellen,ist eine gute Lösung.

Bei der Aufstellung von Gasflaschen wirdgelegentlich übersehen, dass die Schlauch-anschlussstutzen nicht auf andere Gas-flaschen gerichtet sein dürfen. Deshalbmüssen die Armaturen entsprechend ge-neigt oder die Flaschen gedreht werden.

Angeschlossene Einzelflaschen und Fla-schenbatterien dürfen nicht erhitzt werden.

Unzulässig ist es also, die Flaschen in un-mittelbarer Nachbarschaft von Schmiede-feuern, Öfen, Heizkörpern aufzustellen oderzu lagern oder sie durch Flammen, Licht-bogen oder Heißluftgebläse zu erhitzen.Sonnenstrahlung gilt in unseren Breitennicht als gefährliche Wärmeeinwirkung.

Flüssiggasflaschen – auch entleerte –müssen bei ihrer Lagerung und im Ge-brauch für Schweißen, Schneiden und ver-wandte Verfahren stets aufrecht stehen.

Zum Schutz der Flaschenventile, Druck-minderer und Sicherheitseinrichtungenvor Verschmutzung oder Beschädigungsollten auch die Flaschen für andereGase der Schweißtechnik nur aufrechtstehend betrieben werden.

Vor allem bei Flüssiggasflaschen istdarauf zu achten, dass der Verbrauchder möglichen Verdampfungsleistungangepasst ist und Druckminderer oderFlasche nicht vereisen.

Acetylenflaschen sind besonders sorg-sam zu behandeln und dürfen keiner stoß-artigen Belastung ausgesetzt werden.

Acetylen als instabiles Gas kann auchohne Sauerstoff zerfallen und großeWärmemengen freisetzen, die zu weite-rem Acetylenzerfall führen.

Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrück-tritt und Flammendurchschlag sinddeshalb auch für Einzelflaschenanlagenzu empfehlen.

Brände an Gasflaschen, sofern sie unmit-telbar nach Ausbruch bemerkt werden,lassen sich im Allgemeinen durch geeigne-te Maßnahmen und umsichtiges Verhaltenwirksam bekämpfen.

Mit geschützter Hand ist unmittelbar nachAusbruch des Brandes das Flaschenventilzu schließen. Die Flasche ist zu kühlenund, wenn gefahrlos möglich, ins Freie zubringen.

Acetylenflaschen sind durch möglichen inne-ren Zerfall über mehrere Stunden zu kühlen.

Bei anderen in der Schweißtechnik ge-bräuchlichen Brenngasen gilt jedoch, dass,wenn keine Gefahr für Personen, die Um-gebung oder andere Druckgasflaschenbesteht, ein kontrollierter Abbrand austre-tender Brenngase eine „sichere“ Methodezur Explosionsvermeidung darstellt.

In jedem Fall sind die im Sicherheitsdaten-blatt vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten.

Beim Brand der Armaturen einer Sauer-stoffflasche ist das Flaschenventilmöglichst sofort zu schließen, um einerZerstörung des Druckminderers oder desFlaschenventils vorzubeugen.

Flaschen, die gebrannt haben oder einerBrandwirkung ausgesetzt waren, sinddeutlich zu kennzeichnen, aus dem Betriebzu entfernen und mit entsprechendem Hin-weis an das Füllwerk zurückzugeben.

2.1.6 Umfüllen von Gasflaschen

Das Füllen von Druckgasflaschen erfolgtüblicherweise in Füllanlagen. In derarti-

gen Anlagen wird durch entsprechendesFachpersonal die Füllung vorgenommen.Dabei wird gleichzeitig sichergestellt, dasserforderliche Prüffristen eingehalten undnotwendige Wartungs- oder Reparatur-arbeiten veranlasst werden.

Nur für so genannte Handwerkerflaschenmit Flüssiggas und einem Rauminhaltvon einem Liter besteht eine Ausnahme.Hier kann der Handwerker in eigenerVerantwortung die Flasche volumetrischfüllen – durch Umfüllen, allerdings aus-schließlich mit einer dafür vorgesehenenund zugelassenen Einrichtung (sieheauch TRG 402, Anlage 1).

Um ein sicheres Füllen zu gewährleis-ten, sind eine Reihe technischer Schutz-maßnahmen zu beachten. Dazu ge-hören insbesondere Lüftung oder Zünd-quellenfreiheit; die Sachkunde desBetreffenden muss gewährleistet sein.

Das Umfüllen anderer Gase der Schweiß-technik bis hin zu Acetylen in eigenerRegie wird immer wieder, insbesondere vonkleineren Betrieben als erstrebenswertesZiel hingestellt, um angeblich Brenngasebedarfsgerechter einsetzen zu können.

Dazu werden technische Einrichtungenangeboten, die ein Umfüllen ermöglichensollen.

Welcher Unternehmer kann aber in seinerGefährdungsanalyse mit Sicherheit aus-schließen, dass bei der Entnahme aus denkleinen Acetylenflaschen durch falscheLage oder zu großen Bedarf auch dasLösemittel Aceton entnommen wurde?

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rer, automatischer Schnellschlusseinrich-tung sowie Zerfallssperre.

Die Vorteile des Einsatzes von Flaschen-batterien gegenüber Einzelflaschen liegenin der zentralen Bedienung, in der Raum-ersparnis an den Arbeitsplätzen, in derVerminderung des innerbetrieblichen Fla-schentransportes und nicht zuletzt inder größeren Sicherheit.

Wegen des großen Energiegehaltes derFlaschenbatterien müssen die für Gasfla-schen geltenden Sicherheitsbestimmun-gen besonders sorgfältig beachtet werden.

Das DVS-Merkblatt 0221 „Empfehlungenfür die Gefährdungsbeurteilung/Sicher-heitstechnische Bewertung von Gasver-sorgungsanlagen für Schweißen, Schnei-den und verwandte Verfahren“ bietet Hilfe-stellung bei der sicherheitstechnischenBewertung und der Gefährdungsanalysebestehender Gasversorgungsanlagensowie bei der Festlegung erforderlicherPrüfungen und Prüffristen.

2.1.8 Verdampferanlagen

Zum Verbrauch großer Mengen an Sauer-stoff wird heute immer häufiger die An-lieferung und Lagerung des Sauerstoffesin tiefkalt verflüssigtem Zustand genutzt.Zur Entnahme des Sauerstoffs wird danneine Verdampferanlage eingesetzt, diebedarfsgerecht Sauerstoff in gasförmi-gem Zustand unter dem Druck der Versor-gungsanlage (Ringleitung) bereitstellt.

Zu beachten ist dabei, dass jede Anlageentsprechend dem zu erwartenden Ver-

brauch ausgelegt wird, d. h., dass sicher-gestellt sein muss, dass der Sauerstoffimmer nur maximal in der Menge entnom-men wird, für die die Anlage ausgelegt ist,damit der Sauerstoff immer in gasförmi-gem Zustand in der Versorgungsleitung an-liegt.

Flüssiger Sauerstoff würde bei Tempe-raturerhöhung sofort verdampfen und zuschlagartiger Druckerhöhung im Gas-verteilungssystem führen.

2.2 Umgang mit Druck-minderern

Jede Gasentnahme aus einer Gasflaschezum Schweißen und Schneiden erfolgtüber einen Flaschendruckminderer. DieKonstruktion und wichtige Bestandteileeines Flaschendruckminderers zeigtBild 2-7 auf Seite 20.

Da es sich bei Druckminderern und Mano-metern um empfindliche feinmechanischeGeräte handelt, bedürfen sie pfleglicherBehandlung. Treten trotzdem Schäden anihnen auf, dürfen sie nicht weiter benutztwerden. Reparaturen dürfen nur durchFachleute, die meist auch von den Her-stellern dafür autorisiert wurden, ausge-führt werden; nur Ersatzteile des Original-Herstellers sind zulässig.

Nicht sachgemäßes Anschließen desDruckminderers oder zu schnelles Öffnendes Flaschenventils bei nicht entspannterStellschraube des Druckminderers könnenzu Schäden am Druckminderer selbst,

Gefahren ergeben sich dann beimerneuten Füllen. Eine sichere Acetylen-speicherung ist nicht gewährleistet.

Bei anderen Gasen, z.B. Sauerstoff, be-steht die Gefahr, dass vor allem ältereFlaschen mit zu hohem Druck befüllt wer-den. Auch ist das Füllen von Gasflaschen,deren Prüffrist abgelaufen ist, verboten.

Wirtschaftliche Vorteile, die eine Umfüllungdurch Verwender rechtfertigen, scheinenäußerst fragwürdig.

Das Umfüllen sollte grundsätzlich immer inentsprechenden Füllwerken erfolgen.

2.1.7 Flaschenbatterien

Bei größerem Verbrauch von Schweißga-sen wird die Versorgung aus einzelnen Gas-flaschen unwirtschaftlich oder gar unmög-lich. Man koppelt daher mehrere Flaschenzu einer Flaschenbatterie zusammen.

Von dort wird das Gas über einen Druck-minderer auf Arbeitsdruck entspannt undvorwiegend durch Rohrleitungen, die je nachBaugröße der Anlage durch Sicherheits-einrichtungen (z.B. automatische Schnell-schlussventile, Flammensperre) geschütztwerden, zu den Verbrauchsstellen geführt.

Ein Sonderfall der Flaschenbatterie ist dasFlaschenbündel, bei dem alle Flaschengleichzeitig gefüllt, gemeinsam in einemGestell transportiert und über einen zentra-len Anschluss entleert werden.

Bild 2-5 zeigt ein Beispiel einer Acetylen-anlage mit Hauptstellendruckminderer,Schnellschlussventil, Flammensperre

und Versorgung aus jeweils drei Einzel-flaschen. Die Hochdruckschläuche vonAcetylenflaschenbatterien sind mit Sicher-heitseinrichtungen gegen Gasrücktrittzu versehen, um Gefährdungen aus unter-schiedlichen Drücken der Einzelflaschenauszuschließen. Bild 2-6 zeigt das Bei-spiel einer Acetylenanlage mit Acetylen-flaschenbündeln, Hauptstellendruckminde-

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Bild 2-6: Acetylenversorgungsanlagemit Flaschenbündeln (Quelle: Linde AG)

Bild 2-5: Acetylenflaschenbatterie(Quelle: Linde AG)

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brauchsstellen von Gasversorgungsleitun-gen bei längeren Arbeitsunterbrechungen,nach Verbrauch des Flascheninhaltesund vor dem Abschrauben des Druckmin-derers geschlossen werden.

Bei größerer und länger dauernder Gas-entnahme können insbesondere einstufigeDruckminderer einfrieren, da bei der Ent-spannung des Gases vom hohen Flaschen-druck (bei Sauerstoff 200 oder heute auch300 bar) auf den relativ niedrigen Arbeits-druck eine starke Abkühlung eintritt. Das

Auftauen darf nur mit heißem Wasser,Warmluft oder Ähnlichem erfolgen. Anwen-dung offener Flammen oder glühenderGegenstände ist untersagt.

Vorrangig sollte aber die Gerätetechnikdem Verbrauch angepasst werden,d. h. Einsatz von Flaschenbatterien oder-bündeln, Wahl auch mehrstufigerDruckminderer und von Druckmindererngrößerer Leistung.

Die Druckminderer müssen für die ent-sprechende Gasart gekennzeichnet sein

aber auch in nachgeschalteten Vertei-lungsleitungen führen.

Vor dem Anschrauben des Druckminderersist das Flaschenventil vorsichtig kurz zuöffnen, um Staub und andere Verunreini-gungen aus dem Anschlussstutzen zublasen. Der Druckminderer ist in der ausder Bedienungsanleitung des Herstellersersichtlichen Einbaulage anzubauen. Dabeiist darauf zu achten, dass weder Ventilab-gang noch der Schlauchanschlussstutzenauf andere Flaschen gerichtet sind.

Vor dem Öffnen des Flaschenventils mussdie Einstellschraube des Druckminderersbis zur Entlastung der Feder zurückgedrehtwerden. Dann erst ist langsam und vor-sichtig das Flaschenventil zu öffnen. Dabeisoll der Bediener sich niemals in der direk-ten Verlängerung von Ventilabgang, Ab-blasventil oder Schlauchanschlussstutzenaufstellen.

Die Dichtheit des Druckmindereranschlus-ses am Flaschenventil ist zu prüfen, ge-gebenenfalls sind Schaum bildende Mitteleinzusetzen. Bei Undichtigkeiten ist der An-schluss auf korrekten Sitz und unbeschä-digte Dichtung zu überprüfen. Das bloßeErzwingen von Dichtheit durch Erhöhungdes Anzugmomentes der Anschlussmutterdurch Verlängerung des Schlüssels oderHammerschläge auf den Schlüssel ist, ge-nau wie jegliches Nachziehen des Druck-mindereranschlusses unter Druckbean-spruchung, äußerst gefährlich und immerwieder Ursache schwerer Unfälle.

Nach Feststellen der Dichtheit des Druck-mindereranschlusses am Gasflaschen-oder Bündelventil ist durch langsames Ein-schrauben der Stellschraube der erforder-liche Arbeitsdruck einzustellen.

Um Gasaustritte zu vermeiden, müssen dieFlaschenventile oder Ventile an den Ge-

Bild 2-7: Prinzipskizze eines Flaschendruckminderers

Bild 2-8: Acetylen-Flaschendruckminderer(Bauform für Deutschland: mit Anschlussbügel und Sicherheitsmanometern)

Inhaltsmanometer

Schmutzfänger

Flaschenanschluss

Federdeckel

Stellschraube

Arbeitsmanometer

Abblaseventil

Entlastungsloch

Absperrventil

Schlauchanschluss

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und zum genormten Flaschenanschlusspassen. Zwischenstücke oder Adapter dür-fen nicht verwendet werden. Es ist nichtzulässig, Flaschendruckminderer oder Ent-nahmestellendruckminderer für die Ent-nahme von Acetylen aus Flaschenbündelneinzusetzen oder für diesen Einsatz anzu-passen. Hier sind geeignete Hauptstellen-druckminderer zu benutzen.

Die Manometer von Acetylen-Flaschen-druckminderern tragen die Aufschrift „ace-tylene“ und der einstellbare Hinterdruckist auf 1,5 bar zu begrenzen (zusätzlichrote Marke am Hinterdruckmanometer bei1,5 bar).

Alle Sauerstoffmanometer sind gemäßDIN EN 562 auf dem Zifferblatt mit demWort „oxigen“ oder dem Buchstaben „O“sowie dem Symbol gekennzeich-net.

Eine farbliche Kennzeichnung der Ziffer-blattmitte erfolgt nicht mehr.

Der höchstzulässige Betriebsdruck ist miteiner farbigen Marke zu kennzeichnen.

Für alle Anlagenteile, die mit reinem Sauer-stoff in Kontakt kommen können, ist aufabsolute Freiheit von Öl, Fett oder Glyzerinzu achten.

Geringe Spuren dieser Stoffe, beson-ders in feiner Verteilung, genügen bei Vor-handensein von reinem Sauerstoff bereitszur Einleitung einer Entzündung undexplosionsartigen Verbrennung. FettigeFinger, gebrauchte Putzlappen, abtrop-fendes oder verspritztes Öl sind schon

2.3 Umgang mit Gas-schläuchen

Bei stationärem Betrieb und hohem Be-darf an Gasen für Schweißen, Schneidenund verwandte Verfahren erfolgt dieGasversorgung vorwiegend über fest ver-legte Rohrleitungen. Von der Entnahme-stelle der Versorgungsanlagen zum Ver-brauchsgerät sowie im handwerklichenBereich, mit häufig wechselnden Ver-brauchsplätzen und -mengen, werdenvorwiegend Schlauchleitungen einge-setzt. Es werden dabei besondere An-forderungen an die Schläuche, Schlauch-kupplungen, Schlauchanschlüsse undderen Verbindungen gestellt.

Die technischen Anforderungen andie Beschaffenheit und Gestaltung sindin Normen festgelegt. Allein damit istaber keine ausreichende Sicherheitgewährleistet. Betriebliche Einsatzbe-dingungen sind in jedem Fall zu berück-sichtigen.

Es bleibt dabei oberstes Gebot, die Dicht-heit der Schläuche und der Anschluss-stellen zu erhalten, um Unfälle durch aus-strömendes Gas zu vermeiden.

Dabei ist besonders zu achten auf:

1. Sicherung gegen Abgleiten

Es ist auf fachgerechte Verbindungzwischen Schlauch und Anschlussstückzu achten. Dabei sind nur genormteDurchmesser-Kombinationen vonSchlauchinnendurchmesser und An-schlussstück einzusetzen. Maschinell

gefertigte und damit geprüfte Schlauch-einbindungen sind zu bevorzugen.

Für Reparaturen sind aber auch Schlauch-schellen oder Klemmen zulässig, dienach dem Schlauchaußendurchmesserausgewählt werden. Beschädigungendes Schlauches durch falsche Platzierungder Befestigung oder zu starkes Quet-schen des Schlauches sind dabei sicherauszuschließen. Die Dichtheit des An-schlusses ist z.B. durch Abpinseln mitSchaum bildenden Mitteln nachzuweisen.

Verbindungen mit Draht sind völligungeeignet.

2. Schutz gegen äußere Einwirkungen

Insbesondere bei Bauarbeiten ist mit me-chanischen Beschädigungen, Verun-reinigungen durch Öl oder Fett oder garthermischen Einwirkungen zu rechnen.Biegebeanspruchung, Wärmestrahlung,aber auch UV-Strahlung können zurVersprödung der Schlauchhülle führen.Damit sind Festigkeit und Dichtheit desSchlauches nicht mehr gewährleistet.Beispiele solcher Schädigungen sind inden Bildern 2-10 und 2-11 auf Seite 24zu sehen.

Gegen mechanische Beschädigungensind die Schläuche z.B. zu schützendurch

● Schutzmaßnahmen an scharfen Kanten,

● druckfeste Überdeckung auf Verkehrs-wegen (Bild 2-12 auf Seite 24) und

● zweckmäßige Verlegung und Führungder Schläuche.

für schwere Unfälle oder Brandschädenursächlich gewesen.

Verschmutzte Teile lassen sich mit ent-sprechenden Mitteln reinigen (sieheBG-Information „Sauerstoff“ [BGI 617]und BG-Regel „Einrichtungen zum Reini-gen von Werkstücken mit Lösemitteln“[BGR 180]).

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Bild 2-9: Einstufiger Sauerstoff-Flaschendruckminderer (mit Sicherheits-manometern für Druckgasflaschen mit200 bar und einstellbarem Arbeitsdruckbis maximal 10 bar)

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3. Austausch schadhafterSchläuche

Insbesondere die Biegebeanspruchungam Flaschenanschluss und vielmehrnoch am Brenner sorgt dafür, dassSchläuche über Gebühr beanspruchtwerden und Beschädigungen aufweisen.

Schadhafte Schläuche sind nachzu-setzen oder sachgemäß auszubessern(Einsatz geeigneter Schlauchkupp-lungen); ein Ausbessern mit Isolierbandist kein sachgemäßes Ausbessern.

Vor allem ist auf richtigen Sitz derSchlauchklemme zu achten, damit hiernicht eine Beschädigung einzelnerSchichten des Schlauches auftritt.

4. Erstmaliges Anschließen

Neue Schläuche sind vor erstmaligemGebrauch gründlich mit vorzugsweiseinerten Gasen auszuspülen. Damitsollen Verunreinigungen in den Schläu-chen beseitigt werden. Vor Zündendes Brenners sind die Schläuche aus-reichend mit den entsprechendenBetriebsgasen zu spülen. Das gilt so-wohl für neue Schläuche als auch fürSchläuche, die z. B. auf Baustellenan Einzelflaschen neu angeschlossenwerden. Damit wird verhindert, dasssich im Schlauch noch rückzündfähigesBrenngas-Luft- oder Brenngas-Sauer-stoff-Gemisch befindet.

Die tägliche Sichtprüfung ist wichtigs-tes Mittel zur Einhaltung der erstendrei Forderungen, umso mehr, wenn

es sich um Arbeitsbereiche ohne aus-reichende Lüftung handelt oder dieSchläuche nicht im unmittelbaren Sicht-bereich verlegt sind.

Der Unternehmer ist gut beraten, wenner durch Unterweisungen oder Anwei-sungen derartige Maßnahmen zumBestandteil der täglichen Arbeitsauf-gabe werden lässt; es ist Aufgabe derVersicherten sich entsprechend zuverhalten.

2.4 Umgang mit Brennern

Für Schweiß-, Schneid- und Anwärm-arbeiten mit der Flamme werden inDeutschland überwiegend Saugbren-ner (Injektorbrenner) benutzt, bei denender Sauerstoff (oder bei Wärmebren-nern auch die Druckluft) infolge deshöheren Arbeitsdruckes das Brenngasüber eine Injektordüse ansaugt.

Die erforderliche Funktionsprüfungist zumindest

● vor der ersten Inbetriebnahme

und

● beim Anschluss von Schläuchen

durchzuführen.

Es empfiehlt sich, die Saugprobe auchnach Wechsel des Brennereinsatzeszu machen. Sie lässt sich nach Ab-nehmen des Brenngasschlauches vonder Brennertülle leicht durchführen.

Die angefeuchtete Fingerspitze wirdbei geöffneten Brennerventilen und an-

Bild 2-10:Beschädigter Sauerstoff-schlauch

Bild 2-11:Beschädigter Brenngas-schlauch

Bild 2-12:Druckfeste Überdeckungfür Gasschläuche

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sen Mitteln jedoch nicht beseitigen, istder Brenner zur Reparatur an einenFachmann, z. B. Herstellerbetrieb oderautorisierte Fachwerkstatt, zu über-geben.

Der Austausch von Verschleißteilen kannauch durch den Schweißer selbst er-folgen, wenn er nach besonderer Unter-weisung über entsprechende Fachkundeverfügt und Ersatzteile des Herstellerszur Verfügung stehen.

Nach jeder Reparatur, besonders beiVerwendung von Bauteilen anderer Her-steller, ist eine Prüfung des Brenners aufDichtheit, Saugfähigkeit, Gasrücktritt-sicherheit, Rückzündsicherheit und siche-ren Betrieb erforderlich. Die Ergebnisseder Prüfung sind zu dokumentieren.

Um jede Verwechslung zu vermeiden,müssen auf jedem sicherheitstechnischwichtigen Einzelteil des Brenners derName oder das Firmenzeichen des Her-stellers und die Brenngasart angege-ben sein.

Für Brenngase werden z.B. folgendeZeichen verwendet:

A = Acetylen

P = Flüssiggas, Propan

M = Erdgas, Methan

H = Wasserstoff

An der Mischdüse eines jeden Brenn-gas-Sauerstoff- oder Brenngas-Druck-luft-Brenners muss das Kennzeichenfür das jeweilige Mischsystem ange-geben sein.

für Mischung mit Saugwirkung(Saugbrenner)

für Mischung ohne Saugwirkung(Druckbrenner)

für gasrücktrittsichere Mischungmit Saugwirkung

für gasrücktrittsichere Mischungohne Saugwirkung

Fehlt der waagerechte Strich im Misch-system-Kennzeichen, so bedeutet dasmangelnde Sicherheit gegen Gasrück-tritt. Dem Brenner muss dann an denEingängen für Brenngas und Sauerstoffbzw. Druckluft jeweils eine entsprechen-de Sicherheitseinrichtung vorgeschaltetwerden.

Für Wärmearbeiten sind anstelle einesSchweißbrenners spezielle Wärme-brenner mit Mehrlochdüse (Bild 2-14)oder Luftansaugbrenner einzusetzen.Derartige Brenner verursachen wesent-lich geringere Geräusche.

Alle Geräte der Autogentechnik sindPräzisionsgeräte. Sie sind immerpfleglich zu behandeln, vor mechani-

stehendem Sauerstoff- oder Press-luftdruck auf die Brenngastülle gelegt(Bild 2-13).

Zeigt sich dabei keine Saugwirkung,so ist der Brenner nicht in Ordnung unddarf in diesem Zustand nicht benutztwerden.

Soll der Saugbrenner gezündet werden,so ist üblicherweise diese Reihenfolgeeinzuhalten:

1. Sauerstoffventil öffnen

2. Brenngasventil öffnen

3. Ausströmendes Gasgemisch anzünden

4. Flamme einstellen

Zum Abstellen ist in umgekehrterReihenfolge zu verfahren.

Das Zünden des Brenners muss mitgeeigneten Gasanzündern, die der

Unternehmer bereitzustellen hat, erfol-gen. Die Verwendung von Streichhöl-zern oder Feuerzeugen kann zu Brand-verletzungen führen. Es ist zu beachten,dass sofort mit Zündung der Flammegroße Wärme entsteht. Auf ausreichen-den Abstand zu Körperteilen, Kleidungoder brennbaren Gegenständen istzu achten.

Wenn die Brennerflamme beim Ge-brauch wiederholt abknallt oder gar zu-rückschlägt, ist dafür die Ursachemeist in Überhitzung oder Verstopfungder Brennerdüse oder dem ungenü-genden Dichtsitz des Brennereinsatzeszu finden.

Kühlen, Reinigen und leichtes Nach-ziehen der Überwurfmutter des Brenner-einsatzes sollten für richtige Funktionsorgen. Lässt sich die Störung mit die-

Bild 2-13: Saugprobe am Injektorbrenner

Bild 2-14: Geräuscharmer Wärmebrennermit Mehrlochdüse

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2.5 Umgang mit Sicherheits-einrichtungen

In der Autogentechnik sind Sicherheits-einrichtungen notwendig, um Menschen,Anlagen und Geräte zu schützen.

Jeder Schweißer weiß, dass es dann undwann zum „Abknallen“ des Brennerskommt – sei es infolge Überhitzung, seies infolge Verstopfung des Brennermund-stückes –, manche haben ein „Rück-zünden“ erlebt, ein Zurückschlagender Flamme in den Brenner und Weiter-brennen dort mit pfeifendem Geräusch.

Wirklich gefährlich wird es indes, wenn –etwa infolge von Undichtigkeiten odernur nachlässig angezogenen Verbindun-gen – im ganzen Brenner und in einemder Zuführungsschläuche ein Brenngas-Sauerstoff-Gemisch vorhanden ist, dasdann bei einer Rückzündung explosions-artig verbrennt.

Aufgerissene Schläuche, Handverbren-nungen, selbst Brände am Druckmindererund im schlimmsten Falle eine Acetylen-zersetzung in der Flasche können dieFolge eines solchen „Flammenrück-schlages“ sein.

Was ist dagegen zu tun?

Einwandfreie Brenner, Schläuche undDruckminderer sind so wichtig wie einesachgerechte Bedienung der Anlage:Dies sind die entscheidenden Voraus-setzungen, um Gefährdungen zu vermei-den.

Will man mehr tun, können zur Vermei-dung von Gefährdungen durch fehlerhafteBetriebszustände zusätzliche Sicher-heitseinrichtungen zur Anwendung ge-langen.

Solche Sicherheitseinrichtungen wur-den im Sprachgebrauch der ehemaligenAcetylenverordnung als Gebrauchs-stellenvorlage oder als Einzelflaschen-sicherung bezeichnet (Bilder 2-17 und2-18 auf Seite 30).

Die Europäische Normung verwendetdiese Begriffe nicht, sondern unterschei-det nur nach der Funktion. Es kommenje nach Schutzziel Sicherheitseinrich-tungen mit Flammensperre, mit Gasrück-trittsicherung, mit Nachströmsperreoder mit Kombinationen dieser Eigen-schaften zum Einsatz (Bild 2-16).

schen und thermischen Beschädigun-gen zu schützen und bei Nichtgebrauchsorgsam zu verwahren.

Das Anhängen der Schläuche undBrenner an Gasflaschen und Druckmin-derer ist gefährlich, hat wiederholt zuschweren Unfällen geführt und ist des-halb nicht gestattet.

Für das kurzfristige Ablegen des Bren-ners bei der Arbeit haben sich Aufhän-gegabeln bewährt. Durch eine sinn-volle Zusatzeinrichtung kann dabei dieGaszufuhr zum Brenner unterbrochen

werden, sodass die Flamme verlischt;eine Zündflamme zur Wiederzündungdes Brenners ermöglicht schnellesWeiterarbeiten ohne Neueinstellungder Brennerflamme (Bild 2-15).

Angeschlossene Brenner dürfen nie-mals in geschlossene Schränke, Schub-laden oder Werkzeugkisten abgelegtwerden, weil es infolge unzureichendenLuftaustausches bei undichten oderunverschlossenen Ventilen zu explo-sionsfähigen Gasansammlungen kom-men kann.

Bild 2-15:Aufhängevorrichtungfür Brenner, mit selbsttätigerGasabsperrung undSicherung gegen Heraus-fallen

Bild 2-16: Acetylenflasche mit Druck-minderer, Sicherheitsmanometern undSicherheitseinrichtung mit Flammen-sperre, Gasrücktrittsicherung und Nach-strömsperre

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2.6 Formieren

Um an unzugänglichen Nahtbereichen,z. B. Wurzelseite in Rohren, Behältern,komplizierten Bauteilformen, loseZunderschichten zu vermeiden oderbei hochlegierten Werkstoffen die Korro-sionsbeständigkeit zu gewährleisten,werden Formiergase eingesetzt.

Hierbei handelt es sich in der Regel umArgon, Stickstoff bzw. deren Gemischemit Wasserstoff. Mit dem Einsatz was-serstoffhaltiger Gase > 4% ist eineder Voraussetzungen erfüllt, dass sichexplosionsfähige Gemische bildenkönnen.

Das kann allerdings nur dann geschehen,wenn Sauerstoff/Luft infolge unsachge-mäßer Durchführung des Formiervorgan-ges hinzutreten kann.

Deshalb sind – insbesondere bei kom-plexen Bauteilgeometrien – Maßnahmenzu treffen, um ein unkontrolliertes Ein-dringen von Luft und ein Verbleiben vonLuftpolstern zu vermeiden.

Die Wahl der geeigneten Formierme-thode für den jeweiligen Anwendungs-fall ist deshalb unter Berücksichtigungeiner Vielzahl von Parametern, z. B.Gasmenge, Formierzeit, Vorlauf- undNachströmzeit, Art der Zuführung undvieles andere mehr, von sicherheits-technischer Bedeutung.

Im Umgang mit Formiergasen istdie Erstickungsgefahr gegenüber derExplosionsgefahr nicht zu vernachläs-sigen. Deshalb sind beim Befahren for-mierter Behälter oder Rohrleitungen,einschließlich benachbarter Bereiche,zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wieBefahrerlaubnis, Messung der Luft-zusammensetzung, Sicherheitsposten,Aufsichtführender usw., zu veran-lassen; siehe BG-Regel „Arbeiten inBehältern, Silos und engen Räumen“(BGR 117-1).

Beim Einsatz großer Mengen Formier-gas in geschlossenen Räumen iststets für eine ausreichende Lüftung zusorgen.

Bild 2-18: Sicherheitseinrichtungan Entnahmestelle einer fest verlegtenAcetylenleitung sowie Sauerstoff-Entnahmestelle mit Entnahmenstellen-Druckminderer und Manometer

Bild 2-17: Schweißbrenner mit Sicherheitseinrichtungen am Brenner(Einzelflaschensicherungen für Acetylen und Sauerstoff)

Bild 2-19: Gebrauchsstellenvorlage ATEX

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Einen Sonderfall der Sicherheitsein-richtungen stellt die Gebrauchsstellen-vorlage ATEX dar, die jedoch nur fürden Einsatz mit Injektorbrennern ge-eignet ist. Sie ist eine Kombination ausSicherheitseinrichtung und Leckgas-sicherung.

Der Brenngasschlauch ist bei diesemSystem drucklos und wird erst durchdie Injektorwirkung des Verbrauchsgerä-tes bei dessen Inbetriebnahme gefüllt.

Sobald der Unterdruck entfällt (kleineLeckagen, Schlauchbruch, undichteVerschraubungen, Außerbetriebsetzendes Brenners) wird der Gasfluss unter-brochen.

Damit bietet das System erhöhte Sicher-heit vor allem beim Arbeiten in engenRäumen.

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werden. Gute Be- und Entlüftung ist dortzwingend notwendig.

Zu berücksichtigen ist, dass möglichstArbeitshaltungen eingenommen werden,die die nitrosen Gase nicht in den un-mittelbaren Einatembereich gelangenlassen.

Weitere Informationen hierzu enthält dieBG-Information „Nitrose Gase beimSchweißen und bei verwandten Verfahren“(BGI 743).

Beim Gasschweißen der üblichen Eisen-werkstoffe entstehen aus dem Grundwerk-stoff und den Schweißdrähten Eisenoxid-rauche, die jedoch nicht giftig sind undauch beim Einatmen normalerweise nichtzu Gesundheitsstörungen führen.

Kritischer wird es, wenn verzinkte, verbleiteoder mit bleihaltigen Anstrichstoffen, wieMennige, versehene Gegenstände ge-schweißt, brenngeschnitten oder autogengewärmt werden.

Zinkrauche können „Zinkfieber“ bewirken,Bleirauche können zu schweren Bleiver-giftungen führen. Solche Arbeiten sind nurin Verbindung mit lufttechnischen Maß-nahmen durchführbar.

Atemschutzgeräte sind immer dann zu-sätzlich erforderlich, wenn die auftretendenRauche und Gase durch die lüftungstech-nischen Maßnahmen nicht ausreichendbeseitigt werden können.

Eine Übersicht über die bei den verschie-denen Schweißverfahren – einschließlichautogenem Brennschneiden, Flammsprit-zen sowie Weich- und Hartlöten – auf-

tretenden Schadstoffe sowie Hinweiseauf Maßnahmen der arbeitsmedizinischenVorsorge enthält die BG-Information„Schadstoffe beim Schweißen und beiverwandten Verfahren“ (BGI 593).

3.2 Lufttechnische MaßnahmenBereits im Vorfeld hat der Unternehmer dieVerpflichtung, durch Auswahl geeigneterVerfahren und Gerätetechnik für geringeresSchadstoffaufkommen zu sorgen.

Die beim Gasschweißen, Brennschneidenund verwandten Verfahren entstehendenGase und Rauche sind in der Weise ab-zuführen, dass die Atemluft der Mitarbeitervon gesundheitsgefährlichen Stoffen frei-gehalten wird.

Das kann auf unterschiedliche Weise,je nach den örtlichen Gegebenheiten,der Verfahrensart und den verwendetenZusatzwerkstoffen, geschehen, insbe-sondere durch

● Absaugung an der Entstehungsstelle,

● raumlufttechnische Anlagen,

● freie Lüftung

und

● Kombination vorgenannterMaßnahmen.

Anforderungen an die Ausführung derjeweiligen Lüftungsart werden in der BG-Regel „Arbeitsplatzlüftung – LufttechnischeMaßnahmen“ (BGR 121) beschrieben.

Die Richtlinie VDI/DVS 6005 gibt Hinweisefür die Planung von Lüftungsmaßnahmenan Schweißarbeitsplätzen.

Zusätzlich zu den Unfallgefahren wirdder Schweißer durch Einwirkungen vonSchadstoffen gefährdet. Im Rahmen einerGefährdungsbeurteilung hat der Unter-nehmer auftretende Gefährdungen zubestimmen und entsprechende Schutz-maßnahmen aufzuzeigen. Die Gefahrstoff-verordnung begründet je nach Art undWirkung der Schadstoffe die Einstufungdes Verfahrens/Arbeitsplatzes in eineSchutzstufe.

Es ist eine eindeutige Rangigkeit der aus-zuführenden Schutzmaßnahmen vonSubstitution des Verfahrens, technischen,dann organisatorischen Maßnahmen bisletztendlich zur Verwendung von persön-lichen Schutzausrüstungen, die nur zurBeseitigung von verbleibenden Rest-gefährdungen dienen kann, vorgegeben.

Die Technische Regel zur Gefahrstoff-verordnung (TRGS 528 „Schweißtech-nische Arbeiten“) ist seit März 2009veröffentlicht. Sie dient als Hilfe bei derGefährdungsanalyse und der Festlegungwirksamer Schutzmaßnahmen.

3.1 Gase und RaucheUnter den beim Gasschweißen und bei denverwandten Arbeitsverfahren auftretendenatembaren Schadstoffen sind die nitrosenGase – auch Stickoxide genannt – wegenihrer Gefährlichkeit an erster Stelle zu nen-nen. Es handelt sich um Stickstoff-Sauer-stoff-Verbindungen, die sich an der Hüll-fläche heißer Flammen bilden. Die nitrosenGase sind gefährliche Reizgase, deren Ein-atmung schon in geringer Konzentration zu

lebensgefährlichen Erkrankungen infolgeSchädigung des Lungengewebes führenkann. Oft zeigen sich die Symptome derErkrankung erst mehrere Stunden oderTage nach der Einwirkung, führen dannaber rasch zu sehr kritischen Gesund-heitszuständen.

Hustenreiz, Atemnot und Brustschmerzensind Anzeichen einer Vergiftung durchnitrose Gase. Besteht der Verdacht aufeine derartige Vergiftung, so ist die Arbeitsofort einzustellen und der Erkranktebis zum Eintreffen des Arztes an frischerLuft vollkommen ruhig zu lagern. BeiAtemstillstand ist künstliche Beatmungdurchzuführen.

Die Menge der sich bildenden nitrosenGase ist umso größer, je länger die freibrennende Flamme und je größer dieBrenndauer ist. Am gefährlichsten wirdes, wenn große Brenner, z.B. Wärme-brenner, benutzt werden und diese dannauch noch mit großer Flammenlängefrei brennen.

Man soll deshalb den Brenner auchbei kurzen Zwischenräumen zwischen ein-zelnen Schweiß- und Wärmevorgängenabstellen.

Während in gut gelüfteten Werkstatträu-men die sich bildenden nitrosen Gaseschnell verdünnt und abgeführt werdenund es somit dort kaum zu Vergiftungs-fällen kommen wird, muss bei Autogen-arbeiten in schlecht gelüfteten „engenRäumen“ (Tanks, Kessel, Behälter) relativschnell mit der Entstehung gefährlicherKonzentrationen nitroser Gase gerechnet

3 Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe

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Sicherungsmaßnahmen für Schadensfällevorzusehen.

Gute Pflege der Geräte und Masken undrechtzeitiges Auswechseln der Filter geltenals wichtige Voraussetzungen für einensinnvollen Einsatz der persönlichen Atem-schutzgeräte.

Nicht zu bestreiten ist allerdings, dassgerade das Tragen von Atemschutzgeräteneine erhebliche Unbequemlichkeit undBelastung für den Schweißer darstellt.

Die Forderungen der BG-Regel „Benut-zung von Atemschutzgeräten“ (BGR 190)sind einzuhalten.

Tragezeitbegrenzungen bei belastendenAtemschutzgeräten und medizinische Eig-nungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen sindanzubieten bzw. zu veranlassen. Bei derBenutzung von Atemschutzgeräten ohneBelastung (z.B. Gebläsefiltergeräte mitHelm) ist eine Tragezeitbegrenzung nichtvorgesehen.

4.3 Strahlungund Augenschutz

Von der Autogenflamme und dem Schweiß-bad geht Lichtstrahlung im sichtbaren, imultravioletten und im infraroten Bereichaus. Diese Strahlung erreicht zwar bei wei-tem nicht die Intensität der Strahlungenbeim Lichtbogenhand- oder Schutzgas-schweißen, kann jedoch bei längerer Ein-wirkung auf das ungeschützte Auge un-angenehm werden.

Sichtbare Lichtstrahlen haben Blend-wirkung, ultraviolette Strahlen können zuschmerzhaften Augenentzündungen füh-

ren, infrarote Strahlen rufen eine Wärme-wirkung, häufig mit Austrocknung derAugenoberfläche, hervor und führen inExtremfällen zum so genannten Feuerstar.

Gegen die Wirkung dieser Strahlen schütztsich der Autogenschweißer durch eineentsprechende Schutzbrille als Korb- oderBügelbrille mit Seitenschutz (Bild 4-1 aufSeite 36). DIN EN 166 legt generelle For-derungen an persönlichen Augenschutzfest. Schutz gegen Schmelzmetall undheiße Festkörper wird danach nur vonKorbbrillen und Gesichtsschutzschildengewährleistet.

Die Anforderungen an die Schweißer-schutzfilter sind umfassend in derDIN EN 169 festgeschrieben.

In den Bildern 4-2 und 4-3 auf Seite 36 sindfür das Gasschweißen, das Hartlöten so-wie für das Brennschneiden die empfohle-nen Schutzstufen in Abhängigkeit vom je-weiligen Volumendurchsatz des Acetylensbzw. des Sauerstoffs dargestellt und rei-chen von Schutzstufe 4 bis Schutzstufe 7.

Sowohl Filter als auch Brillenkörpermüssen die nach diesen Normen fest-gelegten Prüfungen, z.B. für mechanischeFestigkeit, Oberflächenbeständigkeit,bestehen und sind entsprechend zu kenn-zeichnen.

Schweißerhelfer und andere Personenkönnen aufgrund des größeren Abstandeszur Flamme die Schutzstufen 1,2 bis 4verwenden.

Je nach Einsatzbedingungen können dienächsthöhere oder -niedrigere Schutzstufeverwendet werden. Filter mit zu hoher

Bereitstellung und Nutzung von persön-lichen Schutzausrüstungen (PSA) sind imArbeitsschutzgesetz enthalten.

Präzisiert werden die Forderungen durchdie Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätzeder Prävention“ (BGV A1).

Beim Schweißen, Schneiden und beiverwandten Verfahren kommen insbeson-dere zur Anwendung:

4.1 Arbeits-und Schutzkleidung

Der Schutz des Körpers vor Strahlung so-wie Metall- und Schlackespritzern ist durchentsprechende Kleidung sicherzustellen.

Dabei ist im Rahmen der Gefährdungsbe-urteilung unter Berücksichtigung der unter-schiedlichen Intensität der Einwirkungenbei den verschiedenartigen schweißtech-nischen Verfahren zu prüfen, ob herkömm-liche Arbeitskleidung in ausreichenderWeise den Schutz gewährleisten kannoder aufgrund der speziellen Verfahrenbzw. Arbeitsbedingungen Schutzkleidungzu verwenden ist.

Schutzkleidung ist vom Unternehmer zurVerfügung zu stellen. In jedem Falle mussdie Kleidung hoch geschlossen und freivon Verunreinigungen durch Öle undFette sein. Für spezielle Arbeitsbedingun-gen, z.B. Überkopfschweißen, Brenn-schneiden, Arbeiten in engen Räumen,sind geeignete Ergänzungen der Kleidung,wie Kopfhauben, Gamaschen, schwerentflammbare Kleidung u.Ä., erforderlich.

4.2 AtemschutzImmer dann, wenn die notwendige Lüftung,z.B. Absaugung, nicht ausreichend wirk-sam oder im Einzelfall nicht möglich ist,muss der Schweißer persönlichen Atem-schutz benutzen. Das gilt auch für Auto-genarbeiten an verzinkten, verbleiten odermit Farben beschichteten Werkstückenund Nichteisenmetallen, vor allem aber inengen Räumen.

Abhängig von der Gefährdung sind dieGeräte auszuwählen.

Gegen Schweißrauche werden bei sonstausreichender Atemluft Partikel filterndeMasken eingesetzt.

Sind unter diesen Bedingungen zusätzlichnitrose Gase zu erwarten, so sind auchGasfilter gegen nitrose Gase (blaue Kenn-farbe und meist Filterklasse 2 – für mitt-leres Aufnahmevermögen) erforderlich.Sind auch toxische Rauche in gefährlicherKonzentration möglich, sind entsprechen-de Kombinationsfilter, z.B. gegen nitroseGase und Zinkoxid ein Filter N02-P2(Kennfarbe blau/weiß), auszuwählen.

Vor allem in Bereichen, in denen beim Gas-schweißen, Brennschneiden oder bei ver-wandten Verfahren der Autogentechnik mitSauerstoffverarmung durch Verbrennungs-oder auch Verdrängungsvorgänge zu rech-nen ist, sind Atemschutzgeräte, die vonder Umgebungsatmosphäre unabhängigwirken, einzusetzen. Solche Geräte sindSchlauchgeräte und Behältergeräte (Press-luftgeräte). Sauerstoffgeräte sind nicht zuverwenden. In jedem Fall sind bei Benut-zung von Atemschutzgeräten weitere

4 Persönliche Schutzausrüstungen

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Bild 4-4: Schallpegel verschiedener Verfahren der Schweißtechnik

Verfahren Schallpegel (Anhaltswerte) dB(A)

70 80 90 100 110 120

Brennfugen

Brennschneiden (Einzelbrenner)

Flammspritzen

Flammstrahlen

Flammwärmen, Flammrichten

Gasschweißen

Lichtbogenfugen

Lichtbogenhandschweißen

Lichtbogenspritzen

Plasmaschneiden

Plasmaspritzen

Reibschweißen

Schutzgasschweißen (MIG, MAG)

Schutzgasschweißen (WIG)

Unterpulverschweißen

Schutzstufe können sich unter Umständennachteilig auswirken, da der Schweißerdazu gezwungen wird, näher an die Strah-lungsstelle heranzugehen. Damit wird erunnötigerweise schädlichem Rauch aus-gesetzt.

Durch die beim Gasschweißen einge-setzten langen Schweißdrähte bestehtebenfalls die Gefahr von Augen- undGesichtsverletzungen.

Das obere Ende des Schweißdrahtessollte daher stets rund gebogen werden;diese Maßnahme hat sich in der Praxisseit vielen Jahren bewährt.

Hinweis:

Zum Schutz von Außenstehenden voroptischer Strahlung sind Stellwändeoder Schweißerschutzvorhänge nachDIN EN 1598 zu verwenden!

Arbeitsaufgabe q ≤ 70 70 < q ≤ 200 200 < q ≤ 800 q > 800

Schweißen und Hartlöten 4 5 6 7

Anmerkung: q ist der Acetylen-Volumendurchsatz in Liter je Stunde.

*) Je nach Einsatzbedingungen kann die nächsthöhere oder nächstniedrigere Schutzstufe angewendet werden.

Bild 4-2: Anzuwendende Schutzstufen*) beim Gasschweißen und Hartlöten

Arbeitsaufgabe 900 ≤ q ≤ 2 000 2 000 < q ≤ 4 000 4 000 < q ≤ 8 000

Brennschneiden 5 6 7

Anmerkung: q ist der Sauerstoff-Volumendurchsatz in Liter je Stunde.

*) Je nach Einsatzbedingungen kann die nächsthöhere oder nächstniedrigere Schutzstufe angewendet werden.

Bild 4-3: Anzuwendende Schutzstufen*) beim Brennschneiden

Bild 4-1: Schweißerschutzbrille alsBügelbrille mit Verstellsystem zur Anpas-sung an den Benutzer

4.4 Lärm und Gehörschutz

Schweiß-, Schneid- und Wärmebrennergelten infolge des schnellen Austretens er-heblicher Gasmengen aus der engenBrennerdüse als starke Lärmquellen.Bei Schweißbrennern etwa ab Größe 5 –Nennbereich 6 bis 9 mm – und beiSchneidbrennern etwa ab 20 mm Schneid-dicke können Pegelwerte von mehr als90 dB(A) gemessen werden. Anhaltswertefür Schallpegel verschiedener schweiß-technischer Verfahren sind im Bild 4-4aufgeführt.

Bereiche, in denen Lärm von 85 dB(A)oder mehr auftritt, gelten als Lärmbereicheund sind entsprechend zu kennzeichnen,gegebenenfalls abzugrenzen. Für siemuss der Unternehmer ein Lärmminde-rungsprogramm entwickeln und um-setzen.

Dazu gehören Einsatz lärmärmererGeräte und Verfahren oder auch Schallabsorbierende Gestaltung von Ab-schirmungen und Abtrennungen.

Wenn die technischen und organisato-rischen Mittel und Möglichkeiten zur Lärm-

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minderung ausgeschöpft sind, können per-sönliche Schallschutzmittel, z.B. Gehör-schutzwatte, Gehörschutzstöpsel, Kapsel-gehörschützer, zum Einsatz gelangen.Sie sind ab einem Beurteilungspegel von80 dB(A) vom Unternehmer zur Verfügungzu stellen und entsprechend vom Beschäf-tigten zu nutzen. Ab 85 dB(A) besteht diebesondere Verpflichtung zur Benutzung.

Es empfiehlt sich, Gehörschutz auch nachder Akzeptanz bei den Mitarbeitern aus-zuwählen.

Für Beschäftigte in Lärmbereichen ab80 dB(A) sind medizinische Vorsorgeunter-suchungen anzubieten.

Für Beschäftigte in Bereichen ab 85 dB(A)sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungendurchzuführen.

4.5 Sonstige SchutzausrüstungenIn vielen Fällen wird der Gasschweißer zumSchutz gegen herabfallende Gegenständeund gegen Anstoßen einen Schutzhelmtragen müssen, vor allem bei Arbeiten aufBaustellen und Außenmontagen.

Über den Schutz der Atmungsorgane, derAugen und des Gehörs wurde bereits eini-ges gesagt. Oft gilt es aber darüber hinausgerade beim Schweißen und Schneiden,gefährdete Körperteile gegen Verbrennun-gen durch Wärmeübertragung, Funken,Spritzer, Schlacke und glühende Metallteil-chen zu schützen. So ist es zumindestbeim Brennschneiden (Bild 4-5) üblich,aber auch bei der Arbeit mit großen Wär-mebrennern zweckmäßig, an beiden

Händen Stulpenhandschuhe, meist ausLeder, zu tragen.

Häufig beklagen Schweißer Verbrennun-gen im Fußbereich – Fersen, Fußknöchel,auch Fußrücken –, weil besonders beiArbeiten in Zwangslage Schweißperlenzwischen der Hose und den Schuheneindringen können. Abhilfe ist möglichdurch das Anziehen von Gamaschen.

Da beim Schweißen und Schneidenhäufig mit Fußverletzungen durch herab-fallende Gegenstände zu rechnen ist,gehören Schutzschuhe zur Grundaus-rüstung der Schweißer.

Spezielle Schweißerschutzschuhe mitFunkenschutzlasche und Schnellver-schluss können das Risiko des Eindrin-gens von Schweißperlen vermindern, abervor allem die Schwere der Verbrennun-gen mindern, da die Schuhe sehr schnellabgestreift werden können.

Bild 4-5: Bedienperson mit persönlichenSchutzausrüstungen an einer Brenn-schneidmaschine (Kapselgehörschützer,Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schürze,Schutzschuhe)

5.1 Arbeiten in engen Räumen

5.1.1 Gefahren

Der Begriff „enger Raum“ ist zwar kurz undknapp und somit sehr einprägsam, zeigtaber nicht die eigentlich damit verbundeneGefährdung auf. Bei Autogenarbeiten istnicht nur die Enge des Raumes als Aus-druck mangelnder Bewegungsfreiheit diebesondere Gefahr, sondern vor allemdie fehlende natürliche Belüftung.

Zu beachten ist, dass der zum Verbrennendes Brenngases erforderliche Sauerstoffnur zu einem Teil aus der Sauerstoffflaschestammt. Zur vollständigen Verbrennung inder Streuflamme wird Sauerstoff aus derUmgebungsluft verbraucht.

Völlig umschlossene Arbeitsbereiche miteinem einzigen Zugang sind unzweifelhaftals enge Räume einzustufen; aber auchoffene Bereiche ohne die allseitige Abge-schlossenheit eines Behälters oder „groß-räumige“ Bereiche ohne eigentliche Engekönnen zu „engen Räumen“ werden.

Die Bezeichnung des engen Raumes als„luftaustauscharmer Bereich“ wäre weitaustreffender für die Benennung der eigent-lichen Gefährdung.

Schweißtechnische Arbeiten mit offenerFlamme in luftaustauscharmen Bereichenführen im Wesentlichen immer zu gleich-artigen Gefährdungen:

1. Anreicherung der Raumluftmit Sauerstoff.

2. Anreicherung der Raumluftmit brennbaren Gasen.

3. Anreicherung der Raumluftmit gesundheitsschädlichen Stoffen,z.B. nitrosen Gasen, Rauchen vonNichteisenmetallen.

4. Sauerstoffmangel.

Die größte Gefahr bei Schweiß-, Schneid-und Wärmearbeiten in engen Räumendroht durch unerkannten Sauerstoffaustrittmit nachfolgender Sauerstoffanreicherungder Kleidung. Immer wieder ist es, beson-ders im Bereich der Schiffswerften, zuschwersten Verbrennungsunfällen gekom-men, weil Sauerstoff aus undichtenSchläuchen oder Geräten ausgetretenwar und manchmal sogar ein SchweißerSauerstoff zur Kühlung benutzt hat!

Schon eine geringe Steigerung des Sauer-stoffgehaltes in der Raumluft von normal21 Vol.-% auf z.B. 25 Vol.-% bewirkt, dassdie mit Sauerstoff angereicherte Arbeits-kleidung – selbst wenn es sich dabei umschwer entflammbare Schutzkleidunghandelt – beim Auftreffen eines Funkenssofort in Flammen aufgeht.

Wegen der zahlreichen, tödlich verlaufen-den Verbrennungsunfälle kann nicht ein-dringlich genug vor der Verwendung vonSauerstoff zur Belüftung oder Kühlunggewarnt werden!

Hinweise zu den Gefahren und Schutz-maßnahmen beim Umgang mit Sauerstoffenthält die BG-Information „Gefahrendurch Sauerstoff“(BGI 644).

Zum frühzeitigen Erkennen eines Sauer-stoffüberschusses hat sich insbesonderein Werften der Einsatz von Odoriermitteln

5 Schweißtechnische Arbeitenmit besonderen Gefahren

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Bild 5-1: Wirkungen von Sauerstoffmangel und Sauerstoffüberschuss in der Luft

„Nitrose Gase beim Schweißen und beiverwandten Verfahren“ [BGI 743]), durchden Austritt und die Entzündung vonAcetylen oder anderen eingesetztenBrenngasen, durch die Erwärmung undZündung brennbarer Rückstände desfrüheren Ladegutes und schließlichdurch Mangel an Sauerstoff als Folgevon Verbrennungsvorgängen oder einerVerdrängung des Sauerstoffs durchandere Gase, wie Formiergase undSchutzgase.

Die Beurteilung der konkreten Arbeits-bedingungen, der sich daraus ergeben-den speziellen Gefährdungen und dieschriftliche Festlegung der erforderlichenSchutzmaßnahmen sind für den Einzel-fall vorzunehmen.

Die verantwortliche Person hat insbe-sondere dafür zu sorgen, dass mit denArbeiten erst begonnen wird, wenndie festgelegten Maßnahmen durchge-führt wurden. Zur Abstimmung derArbeiten mehrerer Firmen ist ein Ko-ordinator einzusetzen.

5.1.2 Schutzmaßnahmen

Entscheidende Schutzmaßnahmein engen Räumen ist eine gute Be- undEntlüftung. Zuluft muss eingeblasen(Bild 5-2), die mit Schadstoffen belasteteRaumluft muss abgesaugt werden. Da-bei ist die Frischluft so einzuleiten, dassdie Lufterneuerung im Zusammenwir-ken mit der Absaugung zumindest imArbeitsbereich sichergestellt wird.

Bild 5-2: Beispiel einer Belüftung von engen Räumen im Schiffbau

Sauerstoff-Wirkunggehalt Vol.-%

bis 3 schnelles Ersticken

6 bis 8 schnelle bzw. sofortige Bewusstlosigkeit

11 bis 14 stark verminderte Leistungsfähigkeit, Störungen im zentralenNervensystem

15 bis 16 Benommenheit, Ohnmacht möglich

17 untere Gefahrenzone

21 natürlicher Sauerstoffgehalt der Luft

23 obere Gefahrengrenze

24 Verdopplung der Verbrennungsgeschwindigkeit gegenübernatürlicher Luft

27 lebhaftes Verbrennen von verschiedenen Materialien

28 helles Aufflammen von Baumwolle

30 helles Aufflammen von Leinen

35 helles Aufflammen von Wolle

40 Entzündung von Stoffen, die mit feuerhemmenden Materialien impräg-niert sind, wenn sie an der Zündstelle Ölverschmutzung aufweisen,zehnfache Verbrennungsgeschwindigkeit gegenüber natürlicher Luft

bis 50 explosionsartige Verbrennung

in zentralen Versorgungsanlagen als sinn-voll erwiesen.

Voraussetzung dazu ist die ständigeFunktionsfähigkeit der Anlage.

Die BG-Regel „Odorierung von Sauer-stoff zum Schweißen und Schneiden“(BGR 219) nennt die Anforderungenan Bau und Ausrüstung sowie Betriebderartiger Anlagen.

Einige Gaselieferer bieten aber auch Ein-zelflaschen mit odoriertem Sauerstoff an,

sodass diese Technik auch für Klein-und Mittelunternehmen oder bei Arbeitenin engen Räumen einsetzbar ist.

In anderen Industriezweigen wird bevor-zugt ein Messgerät eingesetzt, welchesdie Person im engen Raum bei sich trägtund das einen Sauerstoffüberschuss oderauch -mangel akustisch anzeigt.

Andere Gefahren in engen Räumenkönnen durch die Bildung und ungenü-gende Beseitigung von nitrosen Gasenentstehen (siehe auch BG-Information

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Behältern usw. im Innern befindlichePersonen infolge Bildung gesundheits-schädlicher Gase oder Dämpfe ge-fährdet werden.

Bei Schweißarbeiten in engen Räumen,in denen brennbare oder gesundheits-gefährdende Stoffe enthalten sind oderwaren, müssen zusätzlich die Sicherheits-hinweise in den Schriften● BG-Regel „Arbeiten in Behältern, Silosund engen Räumen“ (BGR 117-1) und

● BG-Information „Arbeiten in engenRäumen“ (BGI 534)

beachtet werden.

Durch entsprechende Luftführung istdafür zu sorgen, dass die beabsichtigteMaßnahme nicht durch „Kurzschluss-lüftung“ zunichte gemacht wird.

Falls eine ausreichende Be- und Entlüf-tung im Einzelfall nicht möglich ist, mussjeder Schweißer im engen Raum ein vonder Umgebungsatmosphäre unabhän-giges Atemschutzgerät, z. B. Schlauch-gerät, Behältergerät, benutzen. Sauer-stoffgeräte sind hier genauso unzulässigwie das Belüften mit Sauerstoff.

Desgleichen sind Filtergeräte unge-eignet, weil sie nicht gegen Sauerstoff-mangel schützen.

Die BG-Regel „Benutzung von Atem-schutzgeräten“ (BGR 190) gibt Hinweisefür Geräteauswahl, Personalauswahl,Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungensowie Tragezeitbegrenzungen für be-lastende Atemschutzgeräte.

Die Schutzkleidung aller in engenRäumen anwesenden Personen mussschwer entflammbar und frei vonVerunreinigungen, wie Öl und Fett, sein.Das gilt auch für eventuell außerhalbdes engen Raumes positionierte Siche-rungsposten.

Brenngas- und Sauerstoffflaschenmüssen stets außerhalb von engen Räu-men bleiben.

Bei der Arbeit in engen Räumen müssendie Schweiß- und Schneidgeräte be-sonders sorgfältig behandelt und bedientwerden; vor allem ist für den sicherenAnschluss der Gasschläuche zu sorgen.

Schon bei kurzen Unterbrechungender Schweißarbeit sind die Brennerventilesorgfältig zu schließen.

Der Einbau selbsttätig wirkenderSchlauchbruchsicherungen in Sauer-stoffschläuche wird empfohlen. Beilängeren Arbeitsunterbrechungen,z. B. Frühstückspausen, Schichtwech-sel, sind Brenner und Schlauchleitungenaus dem engen Raum zu entfernenoder von den Entnahmestellen zutrennen.

Schweißarbeiten in Tanks oder Be-hältern zählen aufgrund der erhöhtenGefährdung zu den „gefährlichen Arbei-ten“. Sie dürfen deshalb nur von ge-eigneten Personen ausgeführt werden,denen die damit verbundenen Gefahrenbekannt sind.

Soweit eine solche Arbeit von einerPerson allein ausgeführt wird, hat derUnternehmer eine Überwachung sicher-zustellen. Vielfach hat sich die Beob-achtung des Schweißers durch einenaußen postierten zweiten Mann be-währt, der im Notfall Hilfe herbeirufenund selbst helfen kann (wenn er ent-sprechend ausgerüstet ist!). In manchenFällen kann ein Anseilen des Schweißerszweckmäßig und notwendig sein.

Im Bild 5-3 sind Schutzmaßnahmenfür Schweißarbeiten in engen Räumenzusammengestellt.

Die vorgenannten Schutzmaßnahmensind sinngemäß auch dann anzuwen-den, wenn durch Außenarbeiten an

1 Lufttechnische Absaugung/technische Lüftung zurMaßnahmen Verhinderung Gefahr bringender Situationen

– Belüftung, aber nicht mit Sauerstoff– Atemschutz mit geeigneten Gerätenzur Vermeidung von Restrisiken

2 Schutzanzug – schwer entflammbar

3 Einsatz Gasversorgung – außerhalb

4 Schutzmaßnahmen bei – Entfernen Schläuche/BrennerArbeitsunterbrechung – Trennen Entnahmestelle

– Einsatz erforderlich– Zuverlässigkeit

5 Sicherungsposten Ausnahme:– keine Gefahr durch Stoffe– ungehindertes Verlassen(z.B. Neubau von Behältern) (Zif.10.13)

– Betriebsanweisung und zusätzlicherErlaubnisschein (schriftlich)

6 Arbeitsfreigabe Verzicht Erlaubnisschein:– ausschl. Gefahren durch Einrichtungen– immer gleiche Arbeitsbedingungen (Zif. 5.3)

7 Aufsichtführender – Benennung durch den Unternehmer– Vertrautsein mit Gefahren

BGR 500 Teil 2,Kapitel 2.26„Schweißen,Schneidenund verwandteVerfahren“

Ziffer 3.7

BGR 117-1„Arbeitenin Behältern,Silosund engenRäumen“

Bild 5-3: Schutzmaßnahmen in engen Räumen

5.2 Arbeiten in Bereichen mitBrand- und Explosionsgefahr

5.2.1 Charakteristikund Ausdehnung der Bereiche

Außerhalb von speziell für Schweißarbei-ten eingerichteten Werkstätten ist stetsmit Bereichen, in denen Brand- oder Explo-sionsgefahr bestehen kann, zu rechnen.

Der Unternehmer muss durch einge-hende Besichtigung vor Beginn der Gas-schweiß-, Löt- oder Brennschneid-arbeiten prüfen, ob Bereiche mit Brand-oder Explosionsgefahr vorliegen.

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Durch Funkenflug gefährdete BereicheArbeitsverfahren Horizontale Vertikale Reichweite

Reichweite1) nach oben nach unten

Löten mit Flamme bis zu 2m bis zu 2m bis zu 10m

Schweißen(manuelles Gas- und Lichtbogenschweißen) bis zu 7,5m bis zu 4m bis zu 20m

Thermisches Trennen bis zu 10m bis zu 4m bis zu 20m1) Reichweite bei üblicher Arbeitshöhe von ca. 2 bis 3m

Vorrangig sollte dann sein, schweiß-technische Arbeiten in diesen Bereichenzu vermeiden und möglichst durchandere Arbeitsverfahren zu ersetzen,bei denen nicht die Gefahr der Brand-oder Explosionsauslösung besteht.

Ist die Durchführung von schweißtechni-schen Arbeiten unumgänglich, sind durchden Unternehmer geeignete Maßnah-men festzulegen, die eine Explosion oderBrandentstehung sicher vermeiden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass beivielen Bränden oder auch Explosionennicht die Brennerflamme selbst die Zünd-quelle war, sondern Funken, Spritzer,Schlacke, weggeschleuderte oder abtrop-fende glühende Metallteilchen oder gardie Wärmeleitung der geschweißten Teile.

Die von der Arbeitsstelle wegfliegendenoder abtropfenden Partikel erreichendabei je nach Arbeitsverfahren, Arbeits-

weise und den jeweiligen örtlichen Ge-gebenheiten durch ihre Flugbewegungund die sich daran anschließenden Roll-,Hüpf- und Gleitbewegungen häufigerstaunlich große Reichweiten (Bild 5-4).

Die Tabelle im Bild 5-5 gibt Anhaltswertefür durch Funkenflug gefährdete Bereichebei verschiedenen Arbeitsverfahren.Grundlage dieser Angaben sind immerfachgerechte Ausführung der Arbeitenund richtige Handhabung der Autogen-geräte, das heißt auch, Einstellungder korrekten Arbeitsdrücke und Flam-menbilder des Brenners.

Für das Brennschneiden in 3 m Arbeits-höhe zeigt Bild 5-6 den gefährdetenBereich beispielhaft auf. Raumbegren-zungen und wirksame Abschirmungenkönnen diesen Bereich beschränken.

Unverschlossene Öffnungen, wie Schlitzeoder Spalten, ermöglichen es aber

Bild 5-5: Anhaltswerte zur Bestimmung durch Funkenflug gefährdeter Bereiche

nach links

nach oben

nachhinten

nach rechts

nachunten

nach vorne

Bild 5-6:Ausdehnung desdurch Funkenflug ge-fährdeten Bereichesbeim thermischenTrennen in einerArbeitshöhe von 3 m

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 100

1

2

3

4

5

6

7

8

9s

ss

s

Hüllkurve

Flugbahnen heißer Partikel

Durch Funkenfluggefährdeter Bereich

Arb

eits

höhe

Horizontale Reichweite

[m]

[m]

Vert

ikal

eR

eich

wei

te

durchaus, dass Funken oder Spritzerbenachbarte Bereiche erreichen.

Es können aber noch weitere Ursachenfür eine Brandentstehung verantwortlichsein. Eine Möglichkeit sind z. B. Sekun-därflammen, die bei Arbeiten an Rohr-leitungen aus nicht einsehbaren Öffnun-gen dieser Leitungen, auch in benach-barten Räumen, austreten und brennbareMaterialien entzünden können.

Auch die Wärmeleitung darf nicht über-sehen werden, insbesondere dann, wenndie zu bearbeitenden Bauteile in uneinseh-bare Wände, Böden und Decken führen.

5.2.2 Bereiche mit Brandgefahr

Wenn sich das Entfernen brennbarer Stoffeund Gegenstände durch bauliche Gege-benheiten und betriebstechnische Gründenicht vollständig verwirklichen lässt, sind

Bild 5-4:Ausbreitungsverhaltenheißer Partikel beischweißtechnischenArbeiten

4544

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Bild 5-7: Maßnahmen beim Schweißen unter Brandgefahr

Freimachen! Abdecken! Abdichten! Brandwache stellen! Mehrmals kontrol-lieren nach

Arbeitsschluss!

Bild 5-8: Beispiel für eine Schweißerlaubnis

zum Verhindern einer Brandentstehungfolgende ergänzende Sicherheitsmaßnah-men erforderlich (Bild 5-7):1. Abdecken verbliebener brennbarerStoffe und Gegenstände, z.B. durchSand, Erde, geeignete Pasten,Schäume oder schwer entflammbareTücher. Ein Feuchthalten der Ab-deckung verbessert deren Wirkung.

2. Abdichten von Öffnungen zu benach-barten Bereichen, wie Fugen, Ritzen,Mauerdurchbrüche, Kanäle, Rohr-öffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte –z.B. mit Lehm, Gips, geeignetenMassen oder feuchtem Sand.

3. Bereitstellen geeigneter Feuerlösch-einrichtungen nach Art und Umfangder Brandgefahren, z.B. mit Wassergefüllte Eimer, Feuerlöscher oder ange-schlossener Wasserschlauch.

4. Überwachen durch einen Brandpos-ten, der während schweißtechnischerArbeiten den brandgefährdeten Bereichauf eine Brandentstehung beobach-tet, einen möglichen Brand in seinerEntstehung durch einen eigenen Lösch-angriff verhindert und gegebenenfallsweitere Hilfe herbeiholt.

4746

Name:

Ausgeführt:

(Unterschrift)

Name:

Ausgeführt:

(Unterschrift)

Name:

Ausgeführt:

(Unterschrift)

Die räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle:

Umkreis (Radius) von m, Höhe von m, Tiefe von m

□ Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände –gegebenenfalls auch Staubablagerungen

□ Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbareStoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbar sind

□ Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände(z. B. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile)mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls deren Anfeuchten

□ Abdichten von Öffnungen (z. B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche,Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte) zu benachbartenBereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw.

□ Feuerlöscher mit □ Wasser □ Pulver □ CO2□ Löschdecken□ Löschsand□ angeschlossener Wasserschlauch□ wassergefüllte Eimer□ Benachrichtigen der Feuerwehr

□ Während der schweißtechnischen ArbeitenName:

□ Nach Abschluss der schweißtechnischen ArbeitenDauer: Std. Name:

□ Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände –auch Staubablagerungen und Behälter mit gefährlichem Inhalt oderdessen Resten

□ Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen□ Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen,

die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder ent-halten haben und gegebenenfalls in Verbindung mit lufttechnischenMaßnahmen

□ Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindungmit messtechnischer Überwachung

□ Aufstellen von Gaswarngeräten□

□ Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen auf WirksamkeitName:

□ Nach Abschluss der schweißtechnischen ArbeitenNach: Std. Name:

Standort des nächstgelegenenBrandmeldersTelefons

Feuerwehr-Ruf-Nr.

Unterschrift

Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn dieSicherheitsmaßnahmen nach Nummer 3 und/oder 4 durchgeführt sind.

Unterschrift

Name:

Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch dieörtlichen Verhältnisse entstehenden Gefahren Rechnung.

Kennntisnahme desAusführenden nachNummer 2

Unterschrift

Schweißerlaubnis nach Ziffer 3.8.3der BGR 500 Teil 2 Kapitel 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“

1 Arbeitsort/-stelle

Bereich mitBrand- und Explosionsgefahr

2 Arbeitsauftrag(z. B. Träger abtrennen)

Arbeitsverfahren

3 Sicherheitsmaßnahmenbei Brandgefahr

3a Beseitigen der Brandgefahr

3b Bereitstellen vonFeuerlöschmitteln

3c Brandposten

3d Brandwache

4 Sicherheitsmaßnahmenbei Explosionsgefahr

4a Beseitigen derExplosionsgefahr

4b Überwachung

4c Aufhebung derSicherheitsmaßnahmen

5 Alarmierung

6 Auftraggebender Unter-nehmer (Auftraggeber)

Datum

7 Ausführender Unternehmer(Auftragnehmer)

Datum

5. Kontrolle durch eine Brandwache,die im Anschluss an die schweißtech-nischen Arbeiten für die folgendenStunden den Arbeitsbereich und seineUmgebung auf Glimmnester, ver-dächtige Erwärmung und Rauchent-wicklung regelmäßig kontrolliert.

Die Sicherheitsmaßnahmen sollen unterBeachtung der jeweiligen Umgebungs-bedingungen mit dem Auftraggeberabgestimmt werden und müssen in einerSchweißerlaubnis (Beispiel sieheBild 5-8) schriftlich festgelegt werden.

Bild 5-9 auf Seite 48 zeigt schematischdas Vorgehen bei der Ermittlung vonSicherheitsmaßnahmen für Schweiß-arbeiten in Bereichen mit Brand- und Ex-plosionsgefahr.

Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleich-artigen schweißtechnischen Arbeiten,unter vorhersehbar gleichen Bedingungender Brandgefährdung, dürfen als Sonder-fall der Schweißerlaubnis die ergänzendenSicherheitsmaßnahmen in einer Betriebs-anweisung schriftlich festgelegt werden(Beispiel siehe Bild 5-10 auf Seite 49).

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Bild 5-9: Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr

Maßnahmen in Bereichen mit Brandgefahr:(in Verantwortung des Unternehmers)� Übertragung an geeignete Personen� Aufsicht, Überwachung

Brand- oderExplosionsgefahr weiterhin

vorhanden?

Schriftliche Schweißerlaubnismit Sicherheitsmaßnahmen:� Abdecken verbliebener Stoffe und

Gegenstände� Abdichten von Öffnungen, Ritzen etc.Sonstige Maßnahmen

� Überwachung des Bereiches mitBrandgefährdung während der Arbeitendurch Brandposten

� Wiederholte Kontrolle des Bereichesmit Brandgefährdung nach Beendender Arbeiten durch Brandwache

Maßnahmen in Bereichen mit Explosions-gefahr: (in Verantwortung des Unternehmers)� Übertragung an geeignete Personen� Aufsicht, Überwachung

� Schriftliche Schweißerlaubnismit Sicherheitsmaßnahmen:� Abdichten gegen Atmosphäre� Abdichten gegenüber anderen

Arbeitsbereichen� Lufttechnische Maßnahmen

in Verbindung mitmesstechnischerÜberwachung

� Überwachung der Maßnahmenauf Wirksamkeit

� Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen,wenn keine Gefahren mehr bestehen

SindGefahrendurch explosionsfähige Atmosphäre

auszuschließen?

Ausführung der schweißtechnischen Arbeiten Schweißtechnische Arbeiten unzulässig!

KeineSchweißerlaubniserforderlich

Nein

Nein

Ja

JaBrandgefahr

Ja

Nein

Festlegen der räumlichen Ausdehnung

Entfernen brennbarer Stoffe

Bereichmit Brand- oder Explosions-

gefahr?

JaExplosionsgefahr

Bild 5-10: Beispiel für eine Betriebsanweisung

1. ANWENDUNGSBEREICH

2. GEFAHREN

3. VERHALTENSREGELN

4. SICHERHEITSMAßNAHMEN

BETRIEBSANWEISUNG

Datum: Unterschrift:

Schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit Brandgefahr nach Ziffer 3.8.4 BGR 500 Kap. 2.26

● Wegfliegende oder abtropfende heiße Metall- oder Schlacketeilchen.

● Wärmeleitung.

● Sekundärflammen bei Autogenarbeiten an Rohrleitungen.

● Festlegen des brandgefährdeten Bereiches.

● Absprache der Sicherheitsmaßnahmen mit dem Auftraggeber.

● Informieren über Brandmeldeeinrichtungen.

● Beginn der schweißtechnischen Arbeiten nach Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen.

● Entfernen sämtlicher beweglicher Stoffe und Gegenstände, die sich durch schweißtechnischeArbeiten in Brand setzen lassen.

● Entfernen fester brennbarer Einrichtungen, z.B. Umkleidungen und Isolierungen,soweit baulich und betriebstechnisch durchführbar.

● Abdecken verbleibender brennbarer Gegenstände, z.B. Holzbalken oder Kunststoffteile,mit geeigneten Materialien.

● Abdichten von Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohröffnungen mit nicht brennbaren Stoffen,z.B. Gips, Mörtel.

● Kontrolle auf Brandentstehung durch einen Brandposten mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen,z.B. Feuerlöschern, angeschlossenem Wasserschlauch.

● Vorhalten einer Brandwache für angemessenen Zeitrahmen nach Beendigung der schweiß-technischen Arbeiten.

● Einstellen schweißtechnischer Arbeit.

● Unverzüglicher Löschangriff durch den Brandposten und Alarmierung der Feuerwehr und innerbe-triebliche Weitergabe des Alarms.

● Warnung in der Nähe tätiger Personen.

● In Brand geratene Kleidung mit Handschuhen, Löschdecke ersticken.

● Gegebenenfalls Alarmierung der Rettungsdienste (Tel. ).

● Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecken (DIN 14155, DIN EN 1689).

● Gegebenenfalls mobile Brandmeldeeinrichtungen, Funktelefon.

● Materialien zum Abdecken, wie feuerfeste Abdeckmatten usw.

● Materialien zum Abdichten, wie Gips, Mörtel.

7. MITZUFÜHRENDE ARBEITSMITTEL

6. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE

5. VERHALTEN BEI BRANDENTSTEHUNG

4948

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● sehr giftig,

● giftig,

● gesundheitsschädlich,

● ätzend

und

● reizend.

Auch geringe Reste solcher Stoffekönnen – insbesondere unter Schweiß-hitze – gefährlich werden. Solche Stoffesind auch z.B. Heizöl, Dieselkraftstoff,Öle, Fette, bituminöse Massen.

Ergänzende Informationen können derBG-Regel „Arbeiten in Behältern,Silos und engen Räumen“ (BGR 117-1)und der BG-Information „Arbeiten inengen Räumen“ (BGI 534) entnommenwerden.

Die erforderlichen Sicherheitsmaßnah-men umfassen in der Regel das Entleerenund Reinigen des Behälters sowie eineflammenerstickende Schutzfüllungwährend der Arbeiten, gegebenenfalls

auch gefahrloses Abführen von Schad-stoffen.

Die Eigenschaften des Behälterinhalteskönnen z.B. folgende Maßnahmen beimEntleeren und Reinigen erfordern:

● Benutzen geeigneter persönlicherSchutzausrüstungen,

● Potenzialausgleich zum Vermeidenelektrostatischer Aufladungen,

● funkenfreies Öffnen der Verschlüsse,

● Verwenden funkenfreier Entnahme-einrichtungensowie

● Verwenden geeigneter Auffangbehälter.

Eine flammenerstickende Schutzfüllungist erforderlich bei Behältern, die z. B.explosionsgefährliche oder entzündlicheStoffe enthielten.

Die Schutzfüllung kann z.B. aus Wasser,Stickstoff oder Kohlendioxid bestehen.Beispiellösungen dafür sind inden Bildern 5-11 bis 5-14 zu sehen.

5.2.3 Bereiche mit Explosionsgefahr

Wenn sich das Entfernen explosions-fähiger Stoffe und Gegenstände durchbauliche Gegebenheiten und betriebs-technische Gründe nicht vollständigverwirklichen lässt, sind zum Verhinderneiner explosionsfähigen Atmosphärefolgende ergänzende Sicherheitsmaß-nahmen erforderlich:

1. Sicheres Abdichten gegenüber derAtmosphäre, z. B. von fest eingebau-ten Behältern, Apparaten oder Rohr-leitungen, die brennbare Flüssigkeiten,Gase oder Stäube enthalten oderenthalten haben.

2. Sicheres Abdichten gegenüber ande-ren Arbeitsbereichen, z. B. durchLehm, Gips, Mörtel, geeignete Massenoder feuchten Sand.

3. Lufttechnische Maßnahmen inVerbindung mit messtechnischer Über-wachung während der Arbeit, z. B.durch Einsatz von Gaswarngeräten.

4. Überwachen der Wirksamkeit derSicherheitsmaßnahmen während derArbeiten, z. B. Beobachten von Gas-warngeräten und augenblicklichesEinstellen der Arbeiten bei Gefahr.

Die Sicherheitsmaßnahmen sollen unterBeachtung der jeweiligen Umgebungs-bedingungen mit dem Auftraggeber ab-gestimmt werden und müssen in einerSchweißerlaubnis (Beispiel siehe Bild 5-8auf Seite 47) schriftlich festgelegt werden.

Die Sicherheitsmaßnahmen dürfen erstaufgehoben werden, wenn die Arbeiten

abgeschlossen sind und keine Zünd-gefahr mehr besteht.

Lassen sich Gefahren durch eineexplosionsfähige Atmosphäre trotzder getroffenen Sicherheitsmaß-nahmen nicht sicher ausschließen,dürfen schweißtechnische Arbeitennicht ausgeführt werden.

5.3 Schweißarbeitenan oder in Behältern mitgefährlichem Inhalt

Für Schweißarbeiten in oder an Behäl-tern, z. B. Tanks, Silos, Fässern, Appa-raten, Rohrleitungen, Kanälen und der-gleichen, die gefährliche Stoffe oderZubereitungen enthalten oder enthaltenhaben können, müssen vor Beginn derArbeiten sachkundig die erforderlichenSicherheitsmaßnahmen festgelegt wer-den. Die Einhaltung der Sicherheitsmaß-nahmen und die Durchführung der Ar-beiten sind durch den Unternehmer oderseinen Beauftragten zu überwachen.

Gefährliche Stoffe oder Zubereitungenhaben eine oder mehrere der folgendenEigenschaften:

● explosionsgefährlich,

● brandfördernd,

● hoch entzündlich,

● leicht entzündlich,

● entzündlich,

● krebserzeugend,

Bild 5-11:Arbeitstechnik beimSchweißen an Fässernoder ähnlichen Hohl-körpern

5150

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5.5 Arbeiten in Druckluft

Arbeiten unter erhöhtem Luftdruck ge-hören mit zu Arbeiten unter besondererGefahr. Gefahr, die von den immer an-zutreffenden Bedingungen des „engenRaumes“ sowie der größeren Mengean Sauerstoff durch die Komprimierungder Luft ausgeht.

Damit sind alle Schutzmaßnahmen vor-rangig, welche

● die Begrenzung der Personenzahl,

● die Ausstattung mit Schutzkleidung

und

● den Einsatz von Sicherungspostenund Bereithalten von Rettungs-einrichtungen

zum Inhalt haben.

Zu beachten ist weiterhin, dass Acetylenals Brenngas meist nicht eingesetztwerden kann, da dessen Arbeitsdruckfür einen sicheren Betrieb nicht mehr als1,5 bar betragen darf.

Die Aufstellung aller Druckgasflaschendarf nur außerhalb des Bereiches er-höhten Druckes erfolgen. Sicherheits-einrichtungen gegen Flammenrückschlag,Gasrücktritt und Schlauchbruch sindeinzusetzen.

Für das eingesetzte Personal sindmedizinische Maßnahmen gemäß Druck-luftverordnung einzuleiten.

5.4 Unterwasser-schweiß- und -schneid-arbeiten

Der Einsatz von Autogenverfahren innasser Umgebung beschränkt sich imWesentlichen auf das autogene Brenn-schneiden und das Brennbohren.

An die ausführenden Personen sind be-sondere Anforderungen zu stellen.Sie müssen sowohl tauchspezifischenAnforderungen (siehe auch Unfall-verhütungsvorschrift „Taucherarbeiten“[BGV C23]) als auch schweißspezifischenAnforderungen gerecht werden, d. h.sowohl mit den Verfahren, deren prak-tischer Handhabung, aber auch mitentstehenden Gefährdungen vertrautsein.

Vor allem bei Arbeiten in geschlossenenRäumen oder Arbeitsräumen, an denensich Hohlräume befinden, können sichzündfähige Gemische ansammeln.

Bei Verwendung flüssiger Brennstoffekann es bei Zündung an der Wasser-oberfläche Flächenbrände geben.

Ausführliche Hinweise über sicherheits-technische Maßnahmen sind im Merk-blatt DVS 1812 enthalten.

Bild 5-14: Schutzfüllung mit Kohlendioxid

Bild 5-12:Ausdämpfen einesBehälters

Bild 5-13: Schutzfüllung mit Stickstoff

An geschlossenen Behältern darf nurgeschweißt oder brenngeschnittenwerden, wenn darüber hinaus Vorsichts-

maßnahmen getroffen sind, diedas Entstehen eines gefährlichen Über-druckes verhindern.

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6 Unfallberichte

Unfallbericht 1:

Tödlicher Unfall durch Schutzgas

In einem nach oben offenen, ansonstenvöllig umschlossenen Schacht mit einerGrundfläche von ca. 0,5 m2 musstenkurzzeitige schweißtechnische Arbeitenmittels Schutzgasverfahren (Argon mitgeringen Anteilen Sauerstoff) durch-geführt werden. Der Zugang zu diesemSchacht erfolgte über einen Einstiegin ca. 1,6 m Höhe, der von außen mittelseiner Leiter erreicht werden konnte.

Die vorbereitenden Arbeiten waren abge-schlossen. Das Vorschubgerät war außenam Bauteil positioniert, der Anschlussan das zentrale Schutzgasnetz warerfolgt; die Brennereinrichtung mittelsFeinabstimmungsschalter war über denEinstieg in den Schacht eingehängt.

Nach Beendigung der vorbereitendenArbeiten verzögerte sich der Beginn derschweißtechnischen Arbeiten um ca.eine Stunde. Danach stieg ein Schweißerin den Schacht ein. Einige Zeit späterwurde er vermisst; man fand ihn tot aufdem Schachtboden liegend.

Unfallursachen

Die vorgefundene Situation ließ erkennen,dass mit den Schweißarbeiten nochnicht begonnen worden war. Vielmehrhatten ein defektes Magnetventil dasAusströmen des Schutzgases und der inden Schacht eingehängte Brennerwährend der Arbeitsunterbrechung einAuffüllen des verfügbaren Raumvolumensmit diesem Schutzgas ermöglicht.

Dies wurde noch dadurch begünstigt,dass der Arbeitsplatz offensichtlich nichtals enger Raum angesehen wurde unddeshalb die erforderlichen Schutzmaß-nahmen (technische Lüftung/geeignetePersonenauswahl usw.) unterblieben.

Auch war es versäumt worden, eine gas-technische Prüfung (Dichtheit) des Ge-rätes bei den regelmäßigen und arbeits-täglichen Prüfungen durchzuführen.

Unter den gegebenen Arbeitsbedingungenund in Verbindung mit den Eigenschaftendes Schutzgases war somit ein vollstän-diges Verdrängen der sauerstoffhaltigenAtmosphäre möglich. Der Schweißer hatdeshalb beim Einsteigen in den Schachteine nahezu reine inerte Atmosphäregeatmet. Dies hat zu seinem Tod geführt.

Unfallverhütung

Bei längerer Arbeitsunterbrechung(z. B. Frühstückspausen, Mittagspausen)sind

● angeschlossene Brenner aus engenRäumen zu entfernen oder

● die Schläuche sind von der Entnah-mestelle (hier: Anschlussstelle ander Leitung für zentrale Schutzgas-versorgung) zu trennen.

Beide Maßnahmen hätten diesen Unfallverhindert.

Die Diskussion aller Unfallursachen hatin dem betreffenden Betrieb dazu geführt,dass die technischen, organisatorischenund verhaltensbezogenen Maßnahmenüberdacht und geändert wurden.

Unfallbericht 2:

Verbrennungen im Gesichtdurch Stichflamme

In eine entleerte Kreideschlammleitungsollte eine Rohrabzweigung einge-schweißt werden. Dazu wurde zunächstein entsprechendes Loch in die Rohr-leitung gebrannt; die Schnittfläche wurdeanschließend mit einem Winkelschleifervorbehandelt.

Zum Einschweißen des Rohrabzweigeswurde dieser positioniert und mittelsStabelektrode geheftet. Beim Zünden derElektrode entstand eine Verpuffung mitStichflamme, die sich durch den Rohr-abzweig schlagartig ausbreitete.

Der Schweißer erlitt dabei erheblicheVerbrennungen im Gesicht.

Unfallursachen

Ursache für die Verpuffung ist die Zün-dung eines explosionsfähigen Gemischesin der Kreideschlammleitung beim Zün-den der Stabelektrode. Die Herkunft desexplosionsfähigen Gemisches wurdegeprüft. Dabei konnte ausgeschlossenwerden, dass an den Rohrwandungenanhaftende Restmengen von Kalk-schlamm mit zwei- bis dreiprozentigenAnteilen von Wasserstoffperoxid (Bleich-mittel) zu einem derartigen Gemischführen konnten.

Zu geringe Anteile H2O2 und die alshypothetisch anzusehende Zersetzungs-reaktion führten in Verbindung mit dererheblichen zeitlichen Verzögerung der

Verpuffung trotz vorhandenen Zünd-potenzials zu dieser Auffassung.

Als ursächlich wurde angesehen,dass

● sich unverbrannte Flammengase(CO/H2) aus der Primärflamme im Rohrgesammelt haben,

● gleichzeitig der in der Rohr-leitung vorhandene Sauerstoffverbraucht wurde

und

● sich nach Öffnung des Rohrsegmen-tes die unverbrannten Flammen-gase allmählich mit der äußeren Luftzu einem explosionsfähigen Gemischverbunden haben.

Erst beim Einschweißen erfolgte dieZündung.

Unfallverhütung

Ein derartiges Ereignis ist zwar bekannt,aber äußerst selten, da es nur unterganz bestimmten örtlichen Gegeben-heiten entstehen kann.

Wesentliche Voraussetzung ist einsehr begrenztes, geschlossenes Raum-volumen (z. B. Rohrleitung) hinter demWerkstück.

Deshalb wurde für zukünftigevergleichbare Arbeiten veranlasst, durch

● lufttechnische Maßnahmen

oder

● Inertisierung

die Entstehung eines explosionsfähigenGemisches zu verhindern.

5554

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Dadurch, dass am Ende des Gas-schlauches keine Verbrauchereinrichtungvorhanden war, konnte ungehindertGas ausströmen.

Die durch das Bauteil bedingtenbeengten örtlichen Verhältnisse führtenzu einem explosionsfähigen Gemisch,das durch Funkenflug infolge Brenn-schneidarbeiten aus benachbarten Be-reichen gezündet wurde.

Unfallverhütung

Unbeabsichtigtes Ausströmen von Gasist zu verhindern. Das trifft auch aufden sicheren Betrieb von Entnahme-stellen in zentralen Anlagen zu. Einesachgerechte Handhabung beim Öffnenund Schließen ist vom Unternehmerzu regeln, um eine irrtümliche Betätigungauszuschließen.

Eine sichere Maßnahme wäre auch dieTrennung des Gasschlauches von derEntnahmestelle gewesen. Das wäreein untrüglicher Hinweis darauf, dassder Anschluss nicht betriebsbereit ist.

Unfallbericht 5:

Platzen eines Sauerstoffschlaucheseiner Einzelflaschenanlage

Nach einer Arbeitspause hat derSchweißer versucht, seinen Autogen-brenner zu zünden. Als Brenner wurdeein gasrücktrittsicherer Brenner nachDIN EN ISO 5172 verwendet. Dabeikam es zu einem Flammenrückschlag(Brennerabknall).

Daraufhin hat der Schweißer dieVentile am Brenner geschlossen und die„Brennerspitze“ im Wasser gekühlt.Im Anschluss daran kam es beim Zündenerneut zu einem Flammenrückschlag,wobei der Sauerstoffschlauch unmittel-bar am Brenneranschluss auf einerLänge von ca. 80 cm geplatzt ist (sieheBild 6-1 auf Seite 58) und den Schweißeram rechten Unterarm erheblich verletzthat.

Unfallursache

Als wahrscheinlichste Unfallursacheist anzunehmen, dass Sauerstoffmangelim Sauerstoffschlauch vorhanden war.Diese Situation kann nur dann eintreten,wenn die Sauerstoffflasche geleert waroder das Druckmindererventil bzw. dasFlaschenventil geschlossen war oderbei zentraler Gasversorgung bei über-höhtem Gasverbrauch der Verdampfervereist war.

Acetylen konnte somit in den Sauer-stoffschlauch gelangen und mitdem Restsauerstoff ein explosionsfähi-ges Gemisch bilden, das dann durchdie Flamme beim Rückschlag gezündetwurde.

Der Rückschlag ist offensichtlichebenfalls durch die zu Beginn genannteUrsache ausgelöst worden, da derrückschlagsichere Betriebsbereich desBrenners infolge des fehlenden Sauer-stoffdruckes verlassen und somitdie Neigung zum Flammenrückschlagbegünstigt wurde.

Unfallbericht 3:

Ausbrand eines Batterie-druckminderers

Eine Brennschneidanlage wurde überFlaschenbatterien versorgt. Aufgrund desAbsinkens des Schneidsauerstoffdruckeswurde ein Wechsel der Flaschenbatterieveranlasst.

Nach dem Wechsel wurden zunächstdie Flaschenventile geöffnet, danachwurde das Hauptventil in der Entnahme-leitung geöffnet.

Beim Druckanstieg ereignete sichim Niederdruckbereich des Batterie-druckminderers eine „Explosion“.Der Druckminderer brannte völlig aus;ein Werker erlitt dabei schwere Ver-brennungen.

Unfallursache

Da zunächst keine Mängel erkennbarwaren, wurde eine Überprüfung desBatteriedruckminderers veranlasst. DiePrüfung ergab, dass Druckmindererdieser Bauart von der BAM geprüft warenund die Prüfung auf Ausbrennsicherheitbestanden hatten.

Weitere Rückfragen ergaben, dass derDruckminderer tags zuvor gegen ebendiesen ausgebrannten Druckmindererdurch eine Fachfirma ausgetauschtworden war und dabei zum Zweckeder Abdichtung ein ungeeigneter Klebereingesetzt wurde. Das Erhitzen desKlebers führte beim Öffnen der vollenSauerstoffflaschen zum Ausbrand.

Unfallverhütung

Alle mit Sauerstoff in Berührung kommen-den Einrichtungen müssen frei von Öl,Fett und ähnlichen Stoffen sein.

Es sind in Sauerstoff-Anlagen nur dievon einem anerkannten Prüfinstitut fürdie Verwendung bei den zu erwartendenBetriebsbedingungen freigegebenenWerkstoffe, Dichtwerkstoffe und Gleit-mittel zu verwenden.

Unfallbericht 4:

Explosion nach unbeabsichtigtemGasaustritt

An der Entnahmestelle mit mehrerenVerbraucheranschlüssen sollte für ergän-zende Arbeiten an einem Großbauteilein weiterer Anschluss in Betrieb genom-men werden. Dazu wurde eine nichtunmittelbar beteiligte Person beauftragt.Diese hat einen mit Gasschläuchen ver-sehenen Verbraucheranschluss geöffnet,von dem sie annahm, dass er betriebs-bereit angeschlossen war. Kurz daraufkam es zu einer Explosion, bei der eineauf dem Bauteil befindliche andere Per-son schwer verletzt wurde.

Unfallursache

Die unbeteiligte Person hatte in Unkennt-nis, welchem Verbraucheranschluss diein Betrieb zu nehmende Verbraucher-einrichtung zuzuordnen war, irrtümlicheinen mit Gasschlauch angeschlossenen,aber nicht betriebsbereiten Anschlussgeöffnet.

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Unfallverhütung

Der Unfall wäre nur zu verhinderngewesen, wenn sich der Schweißer vorArbeitsbeginn davon überzeugthätte, dass die Gasversorgung unein-geschränkt gesichert ist.

Für eine zentrale Versorgungsanlagehätte gegolten, dass eine ausreichendeKapazität bei maximaler Belastungsichergestellt wäre.

Allerdings hätte in dieser Situationeine geeignete Sicherheitseinrichtungden Unfall verhindert, ohne dassdiese im vorliegenden Fall (siehe Ab-schnitt 2.5) zwingend erforderlichgewesen wäre.

Unfallbericht 6:

Undichte Verschraubung anEinzelschneidbrenner

Bei Anwärmarbeiten mit einem Einzel-schneidbrenner unterstützte der Schwei-ßer den Brenner von unten mit derzweiten Hand. Sein Unterarm befandsich unterhalb der undichten Ver-schraubung.

Im Verlauf der Arbeiten sammelte sichausgetretenes Acetylen bzw. Acetylen-Sauerstoff-Gemisch innerhalb des Ärmelsseiner Bekleidung. Durch einen Metall-spritzer oder eine ähnliche Zündquellekam es zur Zündung des Gemisches.Dadurch erlitt der Schweißer Verbrennun-gen am Unterarm und der Hand.

Bild 6-1: Geplatzter Sauerstoffschlauch Bild 6-2: Brenner mit undichter Verschraubung

Unfallursachen

Bei der Überprüfung des Brenners nachdem Unfall wurde festgestellt, dass dieVerschraubung, mit der das Mischrohr andas Griffstück angeschlossen ist, nur einsehr geringes Anzugsmoment aufwies.Da bei dem betroffenen Brennertyp dieseVerschraubung gleichzeitig zur form-schlüssigen Verpressung einer Bleidich-tung dient, reichte das geringe Anzugs-moment der Schraube nicht aus, eineausreichende Dichtwirkung zu erzielen.

Bild 6-2 zeigt Rußspuren, die bei der Ver-brennung ausgetretener Gase entstandensind. Die Markierungen am Griffstücken-de deuten darauf hin, dass auch schonLeckflammen gebrannt haben können.

Unfallverhütung

Unbeabsichtigtes Ausströmen von Gasist zu verhindern. Schraubverbindungensind regelmäßig, spätestens jedochunmittelbar beim Bemerken von Gasaus-tritten, auf festen Sitz zu prüfen. Dasbloße Ausblasen der Leckflamme bringtkeinen Nutzen, da das Gas weiterhinausströmen wird und wie hier durch Ent-zündung einer größeren Menge zuschweren Verbrennungen führen kann.

Autogengeräte und Zubehör mit Un-dichtigkeiten sind sofort außer Betriebzu setzen und die Ursache für die Un-dichtigkeit zu beseitigen bzw. dasGerät ist einer Reparatur zuzuführen.

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Zusammenstellung technischer Regelwerke

7.1 Unfallverhütungsvorschriften

● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)

● „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2)

● „Taucherarbeiten“ (BGV C23)

● „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34)

7.2 BG-Regeln und BG-Informationen

● „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“ (BGR 104)

● „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ (BGR 117-1)

● „Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen“ (BGR 121)

● „Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln“ (BGR 180)

● „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (BGR 190)

● „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (BGR 192)

● „Odorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden“ (BGR 219)

● „Schweißrauche“ (BGR 220)

● „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500), Teil 2

– Kapitel 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“

– Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“

– Kapitel 2.32 „Betreiben von Sauerstoffanlagen“

– Kapitel 2.33 „Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen“

● „Arbeiten in engen Räumen“ (BGI 534)

● „Fassmerkblatt – Umgang mit entleerten, gebrauchten Gebinden“ (BGI 535)

● „Metallbau – Montagearbeiten“ (BGI 544)

● „Lichtbogenschweißer“ (BGI 553)

● „Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten“ (BGI 563)

● „Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren“ (BGI 593)

● „Gefahren durch Sauerstoff“ (BGI 644)

● „Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlägein Einzelflaschenanlagen“ (BGI 692)

● „Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren“ (BGI 743)

● „Arbeitsplatzlüftung – Entscheidungshilfen für die betriebliche Praxis“ (BGI 5121)

7 Vorschriften und Regeln

6160

7.3 Verordnungen und Technische Regeln

● Betriebssicherheitsverordnung

● Gefahrstoffverordnung

● Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)

(zu beziehen durch Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln)

7.4 Normen

● DIN 8541 Teil 2„Schläuche für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren; Schläuchemit Ummantelung für Brenngase, Sauerstoff und andere nicht brennbare Gase“

● DIN 32503„Schutzkappen für Betriebs-Druckmessgeräte (Manometer) mit Gehäuse-durchmesser 63 mm für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“

● DIN EN 166„Persönlicher Augenschutz; Anforderungen“

● DIN EN 169„Persönlicher Augenschutz; Filter für das Schweißen und verwandte Techniken;Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung“

● DIN EN 175„Persönlicher Schutz; Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißenund bei verwandten Verfahren“

● DIN EN 559„Gasschweißgeräte; Gummi-Schläuche für Schweißen, Schneiden und verwandteProzesse“

● DIN EN 560„Gasschweißgeräte; Schlauchanschlüsse für Geräte und Anlagen für Schweißen,Schneiden und verwandte Prozesse“

● DIN EN 561„Gasschweißgeräte; Schlauchkupplungen mit selbsttätiger Gassperre für Schweißen,Schneiden und verwandte Prozesse“

● DIN EN 562„Gasschweißgeräte; Manometer für Schweißen, Schneiden und verwandte Prozesse“

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● DIN EN 730-1„Gasschweißgeräte; Sicherheitseinrichtungen – Teil 1: Mit integrierter Flammensperre“

● DIN EN 730-2„Gasschweißgeräte; Sicherheitseinrichtungen – Teil 2: Ohne integrierte Flammensperre“

● DIN EN 731„Gasschweißgeräte; Handbrenner für angesaugte Luft; Anforderungen und Prüfungen“

● DIN EN 1089-3„Ortsbewegliche Gasflaschen; Gasflaschenkennzeichnung(ausgenommen Flüssiggas LPG) Teil 3: Farbcodierung“

● DIN EN 1256„Gasschweißgeräte; Festlegungen für Schlauchleitungen für Ausrüstungenzum Schweißen, Schneiden und verwandte Prozesse“

● DIN EN 1326„Gasschweißgeräte; Kleingeräte zum Gaslöten und -schweißen“

● DIN EN 1327„Gasschweißgeräte; Thermoplastische Schläuche zum Schweißen und für verwandteVerfahren“

● DIN EN 1598„Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren;Durchsichtige Schweißvorhänge, -streifen und Abschirmungen für Lichtbogen-schweißprozesse“

● DIN EN 15068„Gasschweißgeräte; Labormessungen für von Brennern für Schweißen, Schneiden,Wärmen, Hartlöten und Weichlöten erzeugte Geräusche – Messmethode“

● DIN EN ISO 2503„Gasschweißgeräte; Druckregler und Druckregler mit Durchflussmessgeräten fürGasflaschen für Schweißen, Schneiden und verwandte Prozesse bis 300 bar“

● DIN EN ISO 5172„Gasschweißgeräte; Brenner für Schweißen, Wärmen und Schneiden;Anforderungen und Prüfungen“

● DIN EN ISO 7225„Ortsbewegliche Gasflaschen – Gefahrgutaufkleber“

● DIN EN ISO 7291„Gasschweißgeräte; Hauptstellendruckregler für Schweißen, Schneidenund verwandte Prozesse bis 300 bar“

● DIN EN ISO 14114„Gasschweißgeräte; Acetylenflaschen-Batterieanlagen für Schweißen, Schneidenund verwandte Verfahren – Allgemeine Anforderungen“

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● DIN EN ISO 15615„Gasschweißgeräte; Acetylen-Batterieanlagen für Schweißen, Schneiden undverwandte Prozesse – Sicherheitsanforderungen für Hochdruckeinrichtungen“

● DIN ISO 9090„Gasdichtheit von Geräten für Gasschweißen und verwandte Verfahren“

(zu beziehen über Beuth-Verlag, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin)

7.5 Sonstige Regeln der Technik

● DVS 0211„Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen“

● DVS 0212„Umgang mit Druckgasflaschen“

● DVS 0221„Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung/Sicherheitstechnische Bewertungvon Gasversorgungsanlagen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“

● DVS 1812„Arbeitsschutz beim Unterwasserschweißen und -schneiden“

● DVS 2307 Teil 2„Arbeits- und Umweltschutz beim thermischen Spritzen“

● VDI/DVS 6005„Lüftungstechnik beim Schweißen und bei den verwandten Verfahren“

(zu beziehen über DVS-Verlag, Aachener Straße 172, 40223 Düsseldorf)

● VdS 2008„Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien“

● VdS 2047„Feuergefährliche Arbeiten; Sicherheitsvorschriften“

(zu beziehen über VdS Schadensverhütung GmbH – Verlag –, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln)

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Anhang

Nachweis der Einhaltung der höchstzulässigen Mengen nachUnterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regel)

Beförderungsbeispiel

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NotizenNotizen

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NotizenNotizen

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NotizenNotizen

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Baden-Württemberg

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Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Maschinenbau- undMetall-BerufsgenossenschaftHütten- undWalzwerks-Berufsgenossenschaft

Federführung:Maschinenbau- undMetall-Berufsgenossenschaft40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45Telefon 0211 8224-0 · Telefax 0211 8224-444 und 545Internet:www.vmbg.de

33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14Telefon 0521 967047-4Telefax 0521 96704-99E-Mail: [email protected] Dessau-Roßlau · Raguhner Straße 49 bTelefon 0340 2525-104Telefax 0340 2525-362E-Mail: [email protected] Dortmund · Semerteichstraße 98Telefon 0231 4196-128Telefax 0231 4196-199E-Mail: [email protected] Dresden · ZurWetterwarte 27Telefon 0351 886-3213Telefax 0351 886-4576E-Mail: [email protected]

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Außendienststellen der Präventionsabteilung

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Präventionsabteilung

Präventionshotline

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45Telefon 0211 8224-0 · Telefax 0211 8224-444

Internet:www.mmbg.de · www.hwbg.de

Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM)

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E-Mail: [email protected]: www.bg-metall.de

11.08

Weitere Informationsschriften finden Sie auf der DVD„Prävention – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“.