BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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BERLINER INFORMATIONSDIENST Wlan Zugang in öffentlichen Räumen ermöglichen Parzipaon Barrierefreiheit als selbstverständliches Designkriterium Netzneutralität Gesetzliche Verankerung des Grundsatzes 90,9 % Google 3.240.000 Notebooks 75,6 Prozent 153 Sozial 80 % 1016 Sateliten Kernpunkte des Koalitionsvertrages ZWISCHEN CDU/CSU UND SPD NETZPOLITIK

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Finden Sie hier das BID.dossier des Berliner Informationsdienstes zur Netzpolitik mit einer Analyse des Koalitionsvertrages 2013. Weitere Informationen sowie Download unter: www.bid.ag

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WlanZugang in öffentlichen

Räumen ermöglichen

PartizipationBarrierefreiheit als

selbstverständliches

Designkriterium

Netzneutralität

Gesetzliche Verankerung des

Grundsatzes

90,9 % Google

3.240.000 Notebooks

75,6Prozent 153

Sozial

80 %

1016Sateliten

Kernpunkte desKoalitionsvertragesZWISCHEN CDU/CSU UND SPD

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Liebe Leser,mit dem Koalitionsvertrag stellen CDU, CSU und SPD die Weichen für die nächsten vier Jahre Regierungs-arbeit. Viele Fragen sind durch den Verhandlungsprozess und das fer-tige Papier beantwortet worden, manche Fragen bleiben offen und müssen erst im sich anschließen-den Gesetzgebungsprozess beantwortet werden.

Um Ihnen einen Überblick über die Standpunkte der Partei-en, die Kompromisslinien und die Argumente der Stakehol-der zu geben, haben wir die „Kernpunkte des Koalitionsver-trages“ zusammengestellt. Hier finden Sie die Kernaussagen des Koalitionsvertrages zu Ihrem Themengebiet – ergänzt um die Ausgangspositionen der Parteien in den Wahlpro-grammen. Um für Sie den Kontext zu entschlüsseln, bieten wir zum jeweiligen Stichwort einen Überblick zu den politi-schen Initiativen der letzten Legislatur sowie die Positionen der Stakeholder.

Sollte dieser Überblick für Ihren persönlichen Start in die Le-gislatur nicht genügend Informationen bereit halten, erstel-len wir gerne eine individuelle Politikfeldanalyse nach Ihren Anforderungen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung an: [email protected]

Ihre

Aylin Ünal Redaktion Netzpolitik

TOP-ISSUES

Breitbandausbau ............................................ 3Cloud Computing ............................................ 6Datenschutz – persönliche Daten und soziale Netzwerke .....8Datenschutz – Arbeitnehmerschutz und Wirtschaft ............10Datenschutz – E-Health, Telemedizin ...........13IT-Sicherheit, Cyberkriminalität ....................15IT-Wirtschaft, Industrie 4.0 ...........................18Medienkompetenz und digitale Bildung ......20Netzneutralität .............................................23Open Data, E-Government, Open Access .....25Urheberrecht ................................................28Vorratsdatenspeicherung, Überwachung, Bewegungsprofile ................31WLAN, Störerhaftung, Router.......................34

ANSPRECHPARTNER

Für Rückfragen steht Ihnen gerne unsere verantwortliche Redakteurin Aylin Ünal unter Telefon 030. 20 45 41-25 sowie [email protected] zur Verfügung.

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Breitbandausbau

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Breitbandstrategie

• Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flä-chendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Wir werden die Breitbandstrate-gie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und länd-lichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breit-bandausbau unterstützen.

Förderung und Finanzierung

• Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförde-rung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen au-ßerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können.

• Wir werden Investitionshemmnisse und Wirt-schaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwäche-ren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsan-reize für Telekommunikationsunternehmen.

• Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruk-tur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen.

Funkfrequenzen

• Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funk-frequenzen für drahtlose Kommunikationsnetz-werke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen.

Regulierung

• Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitions-freundlicher Rahmenbedingungen im EU-Telekom-munikationsrecht und im Telekommunikationsge-setz, der verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer gute Ab-stimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

• Wir werden darauf hinwirken, dass die Regulierung der Telekommunikationsmärkte sowohl auf europäi-scher als auch auf nationaler Ebene so gestaltet wird, dass sich Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Wir setzen uns im Beihilfebereich bei der EU-Kom-mission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutsch-land ein, die die Vectoring-Technologie einbezieht und es ermöglicht, den Breitbandausbau im ländli-chen Raum durch ein unbürokratisches technologi-eneutrales und wettbewerbsfreundliches Förderver-fahren voranzubringen.

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Breitbandausbau

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Auszug aus dem Wahlprogramm

Der Zugang zum schnellen Internet ist heute von zen-traler Bedeutung. Wir wollen eine flächendeckende Breitbandversorgung bis zum Jahr 2018 sicherstellen, die es ermöglicht, Internet TV zu nutzen und Angebote wie Bankgeschäfte, Behördengänge oder telemedizini-sche Dienstleistungen online abzuwickeln. Dazu wollen wir sicherstellen, dass der Breitbandausbau auch durch die Mittel der Europäischen Union förderfähig bleibt. Mit Blick auf die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums unterstützen wir die Schaffung einer europäischen Koordinierungsstelle (Connecting Euro-pe Facility), um die digitale Vernetzung zu unterstüt-zen. Beim Ausbau heben wir keine Technologie hervor, da dies die weitere Verbreitung der Breitbandinfra-struktur in ihrer Vielfältigkeit gefährden würde. Um die Leistungsfähigkeit des Funknetzes für die mobile In-ternetnutzung zu erhöhen, wollen wir die beim Wech-sel von analoger auf digitale Technik freiwerdenden Frequenzen des Rundfunks (sog. Digitale Dividende II) besser nutzen. Wir sehen eine besondere Aufgabe für die Politik, durch geeignete Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass der ländliche Raum ausreichend und gleichwertig mit schnellem Internet versorgt wird.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Eine flächendeckende Breitbandversorgung auch in ländlichen Räumen wollen wir durch eine Universal-dienstverpflichtung gesetzlich absichern. Darüber hi-naus brau- chen wir den dynamischen Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen. Dabei setzen wir auf zu-sätzliche private Investitionen, für die wir die entspre-chenden Rahmenbedingungen schaffen werden.

§ Breitbandstrategie der Bundesregierung (2009):

http://goo.gl/KtSXWA

Dritter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie der Bundesregierung - Studie im Auftrag des BMWi, Zusammenfassung:

http://goo.gl/GF6Bve

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

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Breitbandausbau

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Verband der Anbieter von Telekommunika-tions- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Position des VATM zur Vectoring-Strategie der Telekom Deutschland:

„Das von der Telekom strategisch gleich für ganz Deutschland geforderte KVz-Zugangsverbot verhindert sowohl weitere Investitionen (Investitionsmonopol) in den Glasfaserausbau durch die Wettbewerber zum KVz (Infrastrukturmonopol) als auch den Einsatz der neuen Technologie (Technologiemonopol) und blockiert damit die Hälfte der möglichen Investitionen in den Breitband-ausbau.“

http://goo.gl/KFmKEL

Positionspapier: „Wie kann Vectoring den flächende-ckenden Breitbandausbau voranbringen?“

http://goo.gl/9mmOxb

Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO)

BREKO-Argumentationspapier zum Universaldienst:

http://goo.gl/3m9ROk

„Die am besten geeigneten, ökonomisch sinnvollsten und innovativsten Lösungen für den Breitbandausbau - auch in den bislang unterversorgten Gebieten - erbringt der Wettbewerb. In Gebieten, wo ein Ausbau nicht wirtschaftlich ist, sollte im technologie- und anbieterof-fenen Wettbewerb um Fördermittel das passende Aus-bauprojekt ermittelt werden. Zudem sollten die Förder-konzepte der einzelnen Bundesländer vereinheitlicht werden. Darüber hinaus regen wir die Auflegung eines Förderprogramms durch die Kreditanstalt für Wieder-aufbau (KfW) an.“

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Cloud Computing

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Cloud Computing

• Wir unterstützen die Entwicklung (...) sicherer Cloud-Technologie.

• Wir werden Beratungsangebote zur Digitalisierung von bestehenden Wertschöpfungsketten in Indust-rie und Mittelstand im Hinblick u. a. auf Cloud-Com-puting und Big Data ausbauen.

• Wir streben einen sicheren Rechtsrahmen und eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste an.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir greifen das Thema Digitalisierung gezielt in der For-schung auf. Dazu werden wir die Forschung zu neuen Entwicklungen wie „Cloud Computing“ und „Big Data“ ver-

stärken und Zukunftskonzepte für die Industrie 4.0 ent-wickeln.

§ Aktionsprogramm Cloud Computing des BMWi (Oktober 2010):

http://goo.gl/qAut4L

Technologieprogramm „Trusted Cloud“ des BMWi: „Inno-vatives, sicheres und rechtskonformes Cloud Computing“ (Oktober 2012):

http://goo.gl/RCFMLr

EU-Projekt Cloud for Europe:

Ziel des Projektes „Cloud for Europe“ ist es, Ausschrei-bungsunterlagen für sicheres Cloud Computing in der Verwaltung zu entwickeln und zu testen. Am Projekt sind 22 inderdisziplinäre Partner aus zehn europäischen Staa-ten beteiligt. Für Deutschland nehmen neben dem Bun-desamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch federführend das Fraunhofer Institut FOKUS teil.

http://www.cloudforeurope.eu

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

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Cloud Computing

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BITKOM: Cloud Computing hat noch Verbesserungspotenzial

„Auf dem deutschen Markt stoßen Cloud Services auf eine gewisse Skepsis. Nicht alle Angebote sind ausgereift. Es werden Fortschritte in mehreren Bereichen erforderlich sein, bevor das Delivery-Modell breit angenommen wird: Auf Fragen und Herausforderungen zu Themen wie IT-Si-cherheit, Integrationsfähigkeit mit vorhandenen IT-Syste-men sowie Datenschutz, Verfügbarkeit und Performanz müssen überzeugende Antworten gefunden werden, denn die Nutzer erwarten die ganzheitliche, sichere, ge-setzeskonforme, performante und reibungsfreie Unter-stützung ihrer Geschäftsprozesse. Die Interoperabilität zwischen den Cloud Services muss sichergestellt werden, damit ein Cloud Computing-Nutzer nicht dauerhaft an ei-nen einzelnen Anbieter gebunden ist. Für die Cloud Pro-vider stellt die von Nutzern erwartete Individualisierung von Cloud Services eine bedeutende Herausforderung dar.

Auch die Unternehmen müssen die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit Cloud Computing er-folgreich eingesetzt werden kann. Vor allem aber müs-sen die Vorzüge in vielfältigen Projekten nachgewiesen und breit kommuniziert werden.“

Pressemitteilung:

http://goo.gl/7wOBC6

Cloud-Monitor 2013: cloud-computing in Deutschland – Status quo und Perspektiven:

http://goo.gl/0p5tvc

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Datenschutz – persönliche Daten und soziale Netzwerke

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Verbraucherschutz

• Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrecht-liche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.

• Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Wa-rentest integriert werden.

• Wir werden den technikgestützten Datenschutz („Privacy by Design“) und den Datenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen.

• Um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger auch in der digitalen Welt zu wahren und die Chancen für die demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am weltweiten Kommunikationsnetz zu fördern, setzen wir uns für ein Völkerrecht des Netzes ein, damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gelten.

Soziale Netzwerke

• Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Inter-netforen (Cybermobbing und Cybergrooming). Cy-bermobbing und Cybergrooming in sozialen Netz-werken müssen einfacher gemeldet und angezeigt werden können. Eine zentrale Meldestelle für Phishing und ähnliche Delikte soll die Prävention verbessern und Ermittlungen erleichtern.

Persönliche Daten

• Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datenspar-samkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datenpor-tabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeili-chen Zusammenarbeit muss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Über-mittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht un-terlaufen werden darf.

• Die Nutzung von Methoden zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit müssen zu verbindlichen Regelwerken werden.

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Datenschutz – persönliche Daten und soziale Netzwerke

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Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen hin zu einer verantwortungsbewussten Datenpolitik. Sie soll die Menschen weiterhin in ihrer Privatsphäre schützen. Sie soll zugleich die verantwor-tungsbewusste Nutzung von Daten für die Umsetzung neuer innovativer Projekte ermöglichen.

Die von uns gegründete Stiftung Datenschutz soll da-bei einen wichtigen Beitrag zur Information der Bürger über den Umgang mit Daten leisten.

Wir wollen einschlägige strafrechtliche und strafpro-zessrechtliche Regelungen mit Blick auf den techni-schen Fortschritt überarbeiten. Strafbarkeitslücken wollen wir durch neue Tatbestände für Straftaten im digitalen Raum schließen, etwa zum Schutz unserer Kinder vor Beleidigung und Drangsalierung im Netz („Cybermobbing“).

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir treten auch in der EU für einen effektiven Daten-schutz ein. Ziele sind ein hohes Schutzniveau und ein wirksamer Rechtsschutz sowie starke und unabhängi-ge Daten- schutzbeauftragte. Der Datenschutz muss auch den Bedingungen der digitalen Welt entspre-chen. Die bewährte Zusammenarbeit mit Experten der Netz-Community und Bürgerrechtsorganisationen wollen wir fortsetzen.

Wir wollen, dass digitale Chancen für die Gestaltung des täglichen Lebens, für Teilhabe und auch für soziale Dienste so genutzt werden, dass Bürger auch künftig souverän über ihre persönlichen Daten bestimmen können.

Im Internet und bei sozialen Netzwerken sind wir für ei-nen rechtlichen Ordnungsrahmen, der die Verbraucher schützt, die Meinungsvielfalt gewährleistet und für ei-nen fairen Wettbewerb sorgt. Dafür setzen wir uns auf nationaler Ebene und in Europa ein.

§ Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Geset-zes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034):

http://goo.gl/GHmxhv

- beschlossen und verkündet Mitte 2013

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

BITKOM zum Safer Internet Day

„Manche geben ohne Bedenken ihr ganzes Leben preis. Andere verzichten ganz auf die Speicherung von Daten im Web, aus Angst vor mangelndem Schutz“, sagte BIT-KOM-Präsidiumsmitglied Prof. Kempf. Jedem zweiten Anwender fehlten noch Informationen. „Deshalb sorgen wir mit der Politik für Aufklärung und raten Unterneh-men, den Umgang mit Daten transparent zu erklären.

Langfristig können Anbieter nur mit dem Vertrauen der Nutzer erfolgreich sein.“

Pressemitteilung:

http://goo.gl/J1f7ns

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Datenschutz – Arbeitnehmerschutz und Wirtschaft

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Nationale Ebene

• Immer mehr Unternehmen nutzen Online-Platt-formen, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter zu gewinnen (E-Recruiting). Hierbei müssen die Grenzen der Privatsphäre eingehalten werden. Eine Umgehung von Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken - oder ähnlichen Plattformen ist nicht zu akzeptieren.

Internationale Ebene

• Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten. Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreise-rechts setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; missbräuchliche Praktiken wie überhöhte Gebühren für Namens-wechsel und verloren gegangene Reiseunterlagen werden unterbunden.

Europäische Ebene

• Die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutz-grundverordnung verfolgen wir mit dem Ziel, unser nationales Datenschutzniveau - auch bei der gren-züberschreitenden Datenverarbeitung - zu erhalten und über das Europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen. Sollte mit einem Ab-schluss der Verhandlungen über die Europäische Da-tenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, wollen wir hiernach eine nationale Regelung zum Beschäftigtendaten-schutz schaffen.

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Datenschutz – Arbeitnehmerschutz und Wirtschaft

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Auszug aus dem Wahlprogramm

Wenn Software, Speicher und Rechenkapazitäten im Rahmen des sogenannten Cloud Computing über das Internet abgerufen werden, müssen auf die damit verbundenen Fragestellungen Antworten gefunden werden. Wir wollen Deutschland zu einem attraktiven Datenstandort entwickeln, an dem gezielt die Nutzung von Daten gefördert wird und der gleichzeitig die Inte-ressen der Nutzer am Schutz ihrer Daten sicherstellt.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen am Arbeitsplatz einen besseren Schutz vor Überwachung und dem unkontrollierten Abspeichern sensibler Per-sonaldaten. Für den besseren Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist ein eigenes Arbeit-nehmerdatenschutzgesetz notwendig. Gewerkschaft-liche Vertrauensleute und so genannte Whistleblower brauchen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.

§ Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Geset-zes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (2010, gescheitert am Diskontinuitätsprinzip nach 17. WP)

http://goo.gl/Wew68y

Bundesdatenschutzgesetz

http://goo.gl/VM1lTg

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

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Datenschutz – Arbeitnehmerschutz und Wirtschaft

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eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Für eco-Vorstand Oliver Süme ist Datenschutz die Vo-raussetzung für eine erfolgreiche Internetwirtschaft: „Der Schutz personenbezogener Daten ist entscheidend für das Vertrauen in Online-Dienste – und somit für das Branchenwachstum.“ Die europaweite Harmonisierung begrüßt Süme zwar grundsätzlich, allerdings tauge das deutsche Datenschutzrecht nur bedingt als Vorlage: denn auch in Deutschland gebe es Nachholbedarf bei der Anpassung an Internet und die digitale Gesellschaft. „Ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht muss deshalb flexibel, zukunftsorientiert und innovations-freundlich bleiben, damit wir nicht bei der Entwicklung von Angeboten für weltweite Märkte ins Hintertreffen geraten.“

Pressemitteilung:

http://goo.gl/5pr8O7

BITKOM zur EU-Datenschutzgrundverordung

Ein einheitliches Datenschutzrecht würde nach Ansicht des BITKOM auch Europas internationale Verhand-lungsposition bei Datenschutzfragen stärken. Eine wei-tere Forderung der Unternehmen ist die Aufnahme ei-nes Datenschutzbeauftragten nach deutschem Vorbild in die neue EU-Datenschutzverordnung. Dieser berich-tet direkt an die Geschäftsführung und hat eine starke Stellung, um auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hinzuwirken. Zugleich ist er wichtiger An-sprechpartner für die Betroffenen und die Aufsichtsbe-hörden.

BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf:

„Es geht der Wirtschaft sowohl um eine wirkungsvolle Verankerung des hohen deutschen Niveaus in der EU als auch um eine Modernisierung des Datenschutz-rechts, damit innovative Dienste und Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa verfügbar sind.“

Stellungnahme:

http://goo.gl/vw0Sfc

@

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Datenschutz – E-Health, Telemedizin

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Telemedizin

• Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstärken die Telemedizin, z. B. zur engen Betreuung von Risikopatienten oder chronisch Kranken. Dabei ist ein Höchstmaß an Da-tenschutz zu gewährleisten.

• Wir werden verhindern, dass sensible Patientenda-ten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Tele-medizin sollen abgebaut werden, um die Anwen-dung grundsätzlich zu vereinfachen. Wir wollen den Einsatz und die Entwicklung von E-Care-Systemen

in sogenannten Smart-Home-Umgebungen fördern, die älteren, pflegebedürftigen Menschen oder Men-schen mit Behinderung die technische Unterstützung bieten, um ihnen den Alltag zu erleichtern. Ein weite-rer Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheits-karte (eGK). Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Da-tenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsse-lung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen eine flächendeckende Breitbandversorgung bis zum Jahr 2018 sicherstellen, die es ermöglicht, An-gebote wie Behördengänge oder telemedizinische Dienstleistungen online abzuwickeln.

In der Telemedizin sehen wir eine gute Möglichkeit, unser leistungsfähiges Gesundheitssystem auf hohem Niveau weiterzuentwickeln.

Um die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten si-cherzustellen, setzen wir auch auf neue Lösungen wie den Ausbau der Telemedizin. Dafür wollen wir die er-forderlichen technischen und rechtlichen Vorausset-zungen schaffen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir werden die integrierte Versorgung mit innovativen Mobilitäts- und Telemedizinkonzepten verknüpfen.

§ Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versor-gungsstrukturgesetz – GKV-VStG) (17/6906) – verkündet und in Kraft getreten 2011/2012

http://goo.gl/a6vNmD

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

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Datenschutz – E-Health, Telemedizin

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Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahn-ärztliche Bundesvereinigung, Deutscher Apothekerverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft

Sichere, praktikable und zukunftsorientierte Datenauto-bahn im Gesundheitswesen mit Mehrwert für Patienten und Leistungserbringer:

Telemedizinische Versorgungsmodelle bergen enorme Potenziale. Sie können zur Bewältigung der demogra-phischen Herausforderungen und des Fachkräfteman-gels, zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung sowie zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen. Dies zeigt eine Vielzahl erfolgversprechender Initiativen

in den Ländern, die leider viel zu oft nicht über den Pro-jektstatus hinauskommen. Daher müssen die Rahmen-bedingungen im Bereich der Telemedizin so gestaltet werden, dass Pilotprojekte erfolgreich in die medizini-sche Praxis überführt werden können.

Stellungnahme:

http://goo.gl/6iN2zW

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Page 15: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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IT-Sicherheit, Cyberkriminalität

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Gesetzesvorhaben und Initiativen

• Das Strafrecht passen wir – auch durch Abschluss in-ternationaler Abkommen – an das digitale Zeitalter an. Wir schließen Schutzlücken und systematisieren die bisher verstreut geregelten datenbezogenen Strafvorschriften.

• Wir schaffen ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindli-chen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Dafür setzen wir uns auch auf der EU-Ebene im Rahmen der europäischen Cybersicherheitsstrategie ein.

• Dazu treten wir für eine europäische Cybersicher-heitsstrategie ein, ergreifen Maßnahmen zur Rück-gewinnung der technologischen Souveränität, unter-stützen die Entwicklung vertrauenswürdiger IT- und Netz-Infrastruktur sowie die Entwicklung sicherer Soft- und Hardware und sicherer Cloud-Technologie und begrüßen auch Angebote eines nationalen bzw. europäischen Routings.

• Um zu gewährleisten, dass die Nutzer über die Si-cherheitsrisiken ausreichend informiert sind, sol-len Internetprovider ihren Kunden melden, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches haben.

Bundesbehörden

• Wir bauen die Kapazitäten des Bundesamtes für Si-cherheit in der Informationstechnik (BSI) und auch des Cyber-Abwehrzentrums aus. Wir verbessern die IT-Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden.

• Um Bürgerdaten besser zu schützen und zu sichern, werden wir die Bündelung der IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform „Netze des Bundes“ anstreben. IT- und TK-Sicherheit wollen wir zusam-menführen. Die Bundesbehörden werden verpflich-tet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden.

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IT-Sicherheit, Cyberkriminalität

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Auszug aus dem Wahlprogramm

Widerstandsfähige IT- Infrastrukturen und Netze sind angesichts dieser Bedrohungslage unverzichtbar. Ge-fahrenabwehr und Strafverfolgung müssen auch im Netz sichergestellt sein. Die Sicherheitsbehörden müs-sen dazu die erforderlichen Befugnisse sowie techni-sche und personelle Ausstattung erhalten.

Mit einem IT -Sicherheitsgesetz wollen wir sicherstel-len, dass in allen kritischen Infrastrukturen Mindest-standards bei der Sicherheit eingehalten werden. Wir wollen bei akuten IT -Sicherheitsvorfällen den Infor-mationsaustauch mit den Behörden verbessern, um schnell reagieren zu können. Unser Ziel ist auch hier eine konsequente Strafverfolgung.

Wir werden die Forschung auf dem Gebiet weiter Cy-bersicherheit vorantreiben und neuartige Projekte för-dern. Deutschland soll sich zum Marktführer für Cyber-sicherheitslösungen entwickeln.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen, dass unsere Ermittlungsbehörden auf Au-genhöhe mit hochtechnisierten Kriminellen bleiben. Die für die digitale Welt vorhandene Sicherheitsarchi-tektur muss stetig auf ihre Effektivität und Effizienz, aber auch Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebe-nenfalls an die Erfordernisse eines wachsenden Krimi-nalitätsfeldes angepasst werden. Auch die Unterneh-men müssen ihren Beitrag gegen Cyberangriffe leisten. Wir wollen, dass sie Attacken melden, damit Polizei und Staatsanwaltschaft rasch Ermittlungen führen können und so Schäden für die Unternehmen, die Kunden und letztlich die Volkswirtschaft minimiert werden. Hierfür wollen wir die Aufklärung und Schulung von Nutzern zur wirksamen Eigenverantwortung in den neuen Net-zen vorrangig effektiv fördern. Dazu muss die Vermitt-lung von Medienkompetenz frühzeitig und lebenslang gefördert werden.

§Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit in-formationstechnischer Systeme (Stand März 2013)

http://goo.gl/B70ehi

Eröffnung des Nationalen Cyberabwehrzentrums 2011

http://goo.gl/DrzdK3

Bundesministerium des Innern: Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland

http://goo.gl/11mghg

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Page 17: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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IT-Sicherheit, Cyberkriminalität

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BITKOM fordert Nachbesserungen am IT-Sicherheitsgesetz

„Die ITK-Branche unterstützt das Ziel, Deutschland besser vor Cyberangriffen zu schützen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Allerdings müsse für die vorgesehenen Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen klar gestellt wer-den, welche Unternehmen betroffen sind und welche Er-eignisse meldepflichtig sind.

Außerdem dürfe es nicht zu einer Doppelregulierung kom-men. Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind bereits nach dem Telekommunikationsgesetz (§109 TKG) verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle an die Bundes-netzagentur zu melden. Sind personenbezogene Daten be-troffen, müssen auch die betroffenen Nutzer und damit die Öffentlichkeit informiert werden. „Eine weitere gesetzliche Regelung für die Anbieter von Telekommunikationsdiens-ten ist nicht notwendig“, sagte Kempf.

Pressemitteilung:

http://goo.gl/eFTOxa

Stellungnahme des BITKOM zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechni-scher Systeme:

http://goo.gl/FyXNS7

BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

„Wir brauchen international eine neue Grundüber-einkunft im Umgang mit Spionagedelikten“, forderte BDI-Präsident Grillo. „Der BDI setzt sich dafür ein, Wirt-schaftsspionage völkerrechtlich zu ächten.“Ein beherz-tes Vorgehen sei allein schon deshalb nötig, um den Fortgang der Verhandlungen für ein transatlantisches Freihandelsabkommen nicht noch weiter zu gefährden.

„Viele Großunternehmen verfügen über eigene Sicher-heitsabteilungen, aber der Mittelstand ist bisher insge-samt zu wenig sensibilisiert“, erklärte Matthias Wachter, Leiter der Abteilung Sicherheit und Rohstoffe im BDI. Oft fehlten die notwendigen Mittel.“ Eine gesetzliche Meldepflicht von Hacker-Angriffen sei dagegen nicht hilfreich. Der BDI verweist auf negative Erfahrungen mit einer vergleichbaren Regelung, die für Unternehmen in versorgungskritischen Branchen wie Energie, Telekom-munikation oder Verteidigung bereits heute gilt. Kon-sequenz: Der Reputationsschaden durch die Veröffent-lichung eines Angriffs war in den meisten Fällen größer als der Schaden der eigentlichen Hacker-Attacke. Statt einer Meldepflicht befürwortet die Industrie freiwillige und anonymisierte Meldeverfahren, wie sie bereits im Rahmen der Allianz für Cybersicherheit erfolgreich prak-tiziert werden.“

BDI Agenda (November 2013):

http://goo.gl/uuXhUH

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Page 18: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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IT-Wirtschaft, Industrie 4.0

BERLINER INFORMATIONSDIENST

IT-Wirtschaft

• Die Weiterentwicklung und Verbreitung von Chip-kartenlesegeräten, Kryptographie, DE-Mail und sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie vertrauenswürdiger Hard- und Software gilt es er-heblich auszubauen. IT-Hersteller und -Dienstean-bieter sollen für Datenschutz- und IT-Sicherheits-mängel ihrer Produkte haften.

• Die Digitalisierung der klassischen Industrie mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir vo-rantreiben und im nächsten Schritt um intelligente Dienstleistungen („Smart Services“) erweitern, so-wie Projekte und Maßnahmen im Bereich der Green IT stärken.

• Wir wollen die Informations- und Kommunika-tions-Strategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirt-schaft weiterentwickeln. Dazu gehören für uns Spitzenforschung im nationalen und europäischen Rahmen, die Entwicklung und Anwendung von digi-talen Technologien und optimale Wachstumsbedin-gungen für Unternehmen aller Branchen.

• Um den globalen und sicherheitspolitischen Heraus-forderungen zu begegnen, fördern wir die deutsche und europäische IKT-Industrie, indem wir die Rah-menbedingungen dafür verbessern und Bürokratie abbauen.

• Neben dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir in den Bereichen intelligente Mobilität, Smart Grid, E-Health und Sicherheit Schwerpunkte setzen und damit die Position der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt festigen.

• Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Be-reich erleichtern und ein innovatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft anstoßen und dessen Internationalisierung unterstützen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen Deutschland zu einem starken Standort für IT -Gründer machen. Deshalb wollen wir die Grün-der von „Start Ups“ so unterstützten, dass sie bei uns die besten Bedingungen für die Umsetzung ihrer Ge-schäftsidee bekommen. Zur Unterstützung wollen wir Programme fördern, um die klassische Industrie enger mit der Gründerszene zu verzahnen.

Wenn in einem weltweiten digitalen Netz in Zukunft Ma-schinen und Alltagsgegenstände beginnen, miteinander Informationen auszutauschen (Internet der Dinge), soll dies auf der Grundlage eines zeitgemäßen Datenschut-zes erfolgen. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Überarbeitung des Europäischen Datenschutz-rechts diese aktuelle Entwicklung berücksichtigt.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Schnelle Internetzugänge sind für die Wettbewerbsfä-higkeit und Innovationskraft der Regionen von enormer Bedeutung. Mit zunehmender digitaler Vernetzung können damit hochwertige Dienstleistungen abseits der Boom-Regionen angeboten und neue, qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um ländlichen und strukturschwachen Regionen diese Chance zu eröffnen, sichern wir den flächendeckenden Zugang zu leistungs-fähigen Internet-Anschlüssen.

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IT-Wirtschaft, Industrie 4.0

BERLINER INFORMATIONSDIENST

§ Bericht der Bundesregierung: Zukunftsprojekte der High-tech-Strategie (HTS-Aktionsplan):

http://goo.gl/pXISeg

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Handlungsforderungen u.a.:

„Eine moderne Datenpolitik, die Deutschland und Eu-ropa als wettbewerbsfähigen Datenstandort etabliert, an dem Datennutzung gezielt gefördert und zugleich wirksam mit einem hohen Datenschutzniveau harmo-nisiert wird. Sie bedingt ein differenzierendes, anreizori-entiertes europäisches Datenschutzrecht, das bewähr-te „privacy-by design“-Elemente wie anonyme und pseudonyme Datenverarbeitung elementar verankert.

Die Einbindung der Marktakteure in staatliche Regulierung ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor, um über Selbst- und Ko-Regulierung praxistaugliche Standards zu sichern.“

„Aufbau eines eigenen Programms zur Gründerförderung ähnlich der Filmförderung beim Kulturstaatsminister als Er-gänzung zum High-Tech Gründerfonds.“

Pressemitteilung: http://goo.gl/pge9eS

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Page 20: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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Medienkompetenz und digitale Bildung

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Forschung und Fachkräfte

• Die Grundlagenforschung zu Internet und digita-ler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung ent-sprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert. Ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Aus-gangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient, soll sich mit den technischen und wirtschaft-lichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigen.

• Eine starke digitale Wirtschaft braucht starke Fach-kräfte, deshalb werden wir in einem kooperativen Miteinander von Bund und Ländern die Bildung und Ausbildung in den Bereichen IT und Technologie pra-xisorientiert stärken.

Schule und Lehrmaterial

• Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden.

• Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungs-freundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmateri-al auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.

• Nach dem Vorbild der Eliteschulen des Sports wer-den wir mit den Ländern Gespräche aufnehmen, um die Einführung von Profilschulen IT/Digital mit dem Schwerpunktprofil Informatik anzuregen. Dabei ist die Kooperation mit Hochschulen oder Forschungs-einrichtungen sowie gegebenenfalls privaten Part-nern obligatorisch.

Förderprogramme

• Dabei fördern wir Programme und Wettbewerbe in den MINT-Fächern und einen zeitgemäßen Informa-tikunterricht ab der Grundschule. Damit das Wissen entsprechend vermittelt werden kann, sind Fortbil-dungsmöglichkeiten für Lehrer zur Medienkompe-tenz dringend notwendig. Wir streben außerdem die Verfügbarkeit ausreichender Master-Studienplätze im Bereich IT an.

• Die bestehenden Programme zur Förderung von Me-dienkompetenz an Kitas und Schulen werden evalu-iert und ausgebaut.

• Wir befürworten ein „Modellprojekt Freiwilliges So-ziales Jahr Digital“, damit junge Menschen ihre tech-nischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen. Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ wird unterstützt und verbreitert, um in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Institutionen qualitätsvolle, altersge-rechte und interessante digitale Angebote für Kinder zu schaffen.

Page 21: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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Medienkompetenz und digitale Bildung

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Auszug aus dem Wahlprogramm

Kinder sollten bereits in der Schule fächerübergreifend Medienkompetenz erlernen. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Netz. Kinder und Jugendliche müssen im Internet vor entwicklungsbeeinträchtigenden und gefährdenden Angeboten unter anderem durch den Einsatz geeigneter Jugendschutzsoftware geschützt werden. Der Jugendschutzmedien Staatsvertrag muss neuen Problemfeldern angepasst werden.

Die große kreative Leistung und hohe technische Kom-petenz der Spieleentwickler wollen wir weiter fördern, beispielsweise mit dem Deutschen Computerspielpreis. Wir setzen uns für einen wirksamen Jugendmedien-schutz ein, um Kinder und Jugendliche auch im Bereich der Computerspiele vor gefährdenden Inhalten zu schützen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Ermöglicht und gefördert werden muss die „digitale Selbstständigkeit”, die jeden in die Lage versetzt, alle Möglichkeiten der „Digitalen Gesellschaft” möglichst selbstständig nutzen und sich vor damit verbundenen Risiken gut schützen zu können. Notwendig sind hierzu die Ausstattung der Schüler mit einem mobilen Compu-ter und die Schaffung eines digitalen Lernumfeldes und digitalen Klassenzimmers. Das ist nur sinnvoll, wenn eine entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte und ent-sprechende Bildungskonzepte zur Verfügung stehen. Dazu bedarf es auch der Digitalisierung von Schulbü-chern und Lehr- und Lerninhalten und deren Zugäng-lichmachung im Netz.

Insgesamt gilt es, dem Nutzer eine echte Orientierung bezüglich der Freiheiten und Grenzen zu geben, die nach unserer Überzeugung wichtig für das soziale Mit-einander im Netz ist. Medienkompetenz im Internet soll die Möglichkeiten von Nutzern und Anbietern maximie-ren und Teilhabe und Bildungschancen, aber auch Kri-tikfähigkeit und Verantwortlichkeit ausbilden.

§ Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „In-ternet und digitale Gesellschaft“ Medienkompetenz:

„Der Lösungsvorschlag der Enquete-Kommission ist ein ganz zentraler Punkt: Es sollen nicht mehr die Schulen, sondern die Schüler ausgestattet werden. Jede Schülerin

und jeder Schüler soll einen eigenen Laptop oder einen eigenen Tablet-PC bekommen, preisgünstig produziert in großen Losen und unterstützt durch staatliche Mittel.“

http://goo.gl/UY1BWq

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Page 22: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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Medienkompetenz und digitale Bildung

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK)

Ziele u.a.:

• Medienkompetenz und Medienpädagogik von der vorschulischen Erziehung bis ins Alter fördern.

• Medienbildung als Querschnittsaufgabe: Die GMK en-gagiert sich dafür, dass Menschen aller sozialen Milieus Medien für ihre Entwicklung sozial verantwortlich pro-duktiv nutzen können. Die GMK setzt sich auch für eine gendersensible Medienpädagogik ein.

• Pädagogische Fachkräfte unterstützen und anregen: In Qualifizierungsseminaren und Fachtagungen greift die GMK aktuelle Themen und Methoden der Medienpä-dagogik auf und entwickelt neue Praxismodelle.

http://goo.gl/QEDzu3

Didacta Verband der Bildungswirtschaft

„Wir vertreten die Interessen von mehr als 250 Unterneh-men und Organisationen im In- und Ausland. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, die Marktchancen im nationalen und internationalen Wettbewerb zu verbessern. Im Na-men unserer Mitglieder machen wir uns stark für den Ein-satz qualitativ hochwertiger Lehr- und Lernmittel und eine bedarfsgerechte Einrichtung und Ausstattung aller Lernor-te. Darüber hinaus bringen wir uns aktiv in die Debatten über die Weiterentwicklung der Bildungssysteme ein und informieren die Öffentlichkeit über wichtige Entwicklun-gen rund um die Bildung.“

„Die Mitglieder des Ausschusses Bildung und Technologie tragen mit Ihrem Know-how und fundierten Angeboten für das technologiegestützte Lehren und Lernen zu hoher Unterrichtsqualität bei. Dabei verstehen wir uns als Part-ner der Bildungseinrichtungen und setzen uns für koordi-nierte Gesamtlösungen ein.“

http://goo.gl/c66yO6

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Page 23: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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Netzneutralität

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Netzneutralität

• Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpa-kete im Internet ist die Grundlage. Dabei ist insbe-sondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre ei-genen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb be-vorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle An-gebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.

• Die Gewährleistung von Netzneutralität wird als ei-nes der Regulierungsziele im Telekommunikations-gesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen.

• Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und tech-nisch sowie personell in die Lage versetzt, die Ein-haltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.

• Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, da-mit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen wer-den bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzer werden wir dagegen gesetzlich untersagen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Auch müssen spezifische netzpolitische Fragen darauf geprüft werden, ob der Gesetzgeber handeln muss, zum Beispiel zur Sicherung der Netzneutralität.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir werden die Netzneutralität gesetzlich verankern.

§Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-gie: Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung nach § 41a Abs. 1 TKG (17. Legislaturperiode, Stand: 17. Juni 2013):

http://goo.gl/8Zmbw2

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Page 24: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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Netzneutralität

BERLINER INFORMATIONSDIENST

BITKOM spricht sich für Differenzie-rung des Datenverkehrs aus

„Die TK-Branche bekennt sich nachdrücklich zum so ge-nannten ,Best Effort‘-Prinzip bei der Übermittlung von Da-ten“, sagt BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. In-halteanbieter und Endkunden müssen aber die Möglichkeit bekommen, eine höherwertige, über „Best Effort“ liegende Qualität einzukaufen, um die reibungslose Abrufbarkeit von bestimmten Diensten sicherzustellen. Innovative neue Dienste können sich damit sowohl unter „Best Effort“ als auch in einem qualitätsgesicherten Umfeld entwickeln. Anwendungen wie Videos profitieren von garantierten Bandbreiten. Online-Gamer von geringen Reaktionszei-ten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen. Bei E-Mails dagegen komme es nicht auf eine Sekunde mehr oder weniger an. „Wir sind gegen Diskriminierung von Diensten und Daten, aber sehr wohl für Differenzierung“, so Rohleder.

Pressemitteilung: http://goo.gl/i1D5dS

Digitale Gesellschaft e.V. will unein-geschränkte Netzneutralität

„Mobilfunk und Festnetz sind bei der Frage der Netz-neutralität grundsätzlich gleich zu behandeln. Die Nut-zungsverbote bestimmter Inhaltstypen wie Voice over IP, Peer-to- Peer-Diensten oder Instant Messaging durch Mo-bilfunkprovider sind willkürliche und nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Netzneutralität.“

„Netzsperren oder die Blockade von Inhalten sind die massivste Form der Missachtung der Netzneutralität und weder mit den Werten des Netzes noch mit unserer frei-heitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar. Wir fordern, gesetzlich die Sperrung bzw. Blockade und Ver-langsamung von Internet-Inhalten durch bzw. mit Hilfe der Zugangs-Provider auszuschließen.“

Handbuch Netzneutralität:

http://goo.gl/IPFBs9

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BREKO-Verband will Möglichkeit der Priorisierung

„Der BREKO steht für einen Netzbetrieb, der Kunden und Verbrauchern uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte ihrer Wahl gibt. Er hält es aber für zwingend erforderlich, dass Netzbetreiber bestimmte Verkehrsarten und –ströme gegenüber anderen priorisieren können, um so die Quali-tät von Diensten und Inhalten sicherzustellen. Die Möglich-keit, dass die begünstigten Inhalteanbieter für eine solche

Priorisierung zahlen, darf nicht von vornherein ausgeschlos-sen werden. Auf diese Weise können die Kosten für den notwendigen Netzausbau gedeckt werden.“

Grundsatzpapier zur Netzneutralität:

http://goo.gl/hIBfxb

Page 25: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 25WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Open Data, E-Government, Open Access

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Wissenschaft

• Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationa-le, europäische und internationale Vernetzung von of-fenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrich-tungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.

• Wir werden den wichtigen Belangen von Wissen-schaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschran-ke einführen.

• Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elek-tronische Bücher zu lizensieren.

• Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich fi-nanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.

Beteiligung und Kontakt

• Den Sachverstand und die Meinung der Bevölke-rung suchen wir auch über digitale Beteiligungs-plattformen, so dass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgern besser gelingt.

• Der Bund wird den Ländern vorschlagen, die Pro-gramme des E-Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates zu konsolidieren und zu koor-dinieren. Dabei sind Technologien nach Möglich-keit langfristig so zu planen, dass keine Abhängig-keiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entstehen.

• Voraussetzung für die Akzeptanz elektronischer Behördendienste sind Datenschutz und Sicherheit der Kommunikation und Angebote. Die Identifizie-rungsfunktion des neuen Personalausweises und die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sind grundsätzlich anzuwenden.

• Bürger sollen auf Wunsch die Möglichkeit haben, einen einheitlichen Stammdaten-Account, ein sogenanntes Bürgerkonto zu verwenden, um die Kommunikation mit der Verwaltung zusätzlich zu vereinfachen. Zur elektronischen Identifizierung soll der neue elektronische Personalausweis ge-nutzt werden. Das Bürgerkonto kann zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden.

• Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen ma-schinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenz-bedingungen sein. Wir wollen für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal bereitstel-len. Die Koalition strebt einen Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an.

Page 26: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 26WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Open Data, E-Government, Open Access

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Auszug aus dem Wahlprogramm

Neue Projekte der Verwaltungsmodernisierung können helfen, die Menschen besser mit öffentlichen Dienst-leistungen zu versorgen. Ein Schlüsselprojekt dafür ist eine bürgernahe Verwaltung vor Ort und die Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten des „E Government“, mit dem Behördenangelegenheiten bequem und jederzeit von zu Hause aus über das Internet erledigt werden können. Auch mobile Bürgerbüros können in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, mit denen die Verwaltung zum Bürger kommt, wenn es vor Ort kein Rathaus oder Behördenstandort gibt.

Wir wollen Verkehrsinformationen und Ticketsysteme besser miteinander vernetzen und den Bürgern eine „digitale Mobilitätsunterstützung“ zur Verfügung stel-len. Nach dem Prinzip des „Open Data“, bei dem Daten zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden, sollen Verkehrsunternehmen und öffentliche Hand hierzu ihren Beitrag leisten.

Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur brauchen den Schutz geistigen Eigentums. Gleichzeitig wollen wir mit einem verlässlichen, modernen Urheberrecht den Einsatz digitaler Studienmaterialien an den Hochschulen vereinfachen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen, sollen nach einer an-gemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden. Dazu werden wir zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte „Open Access Strategie“ entwickeln.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen mehr Transparenz staatlichen Wissens durch Open-Data-Projekte.

Wir wollen neue und weitergehende Formen der demo-kratischen Partizipation auf allen politischen Ebenen, etwa in Form von Online-Petitionen und -Befragungen oder Ideen-Wettbewerben („Crowdsourcing”). Die di-gitalen Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. durch Inter-netplattformen, liquid democracy und soziale Medien) wollen wir aufgreifen, weiterentwickeln und sinnvoll einsetzen.

Damit mehr Partizipation in politischen Prozessen er-reicht werden kann, müssen Politik und Verwaltung transparenter werden. Transparenz bedeutet dabei nicht gläserne Politiker, sondern konsequente Offenheit bei all jenen Daten, Verträgen und Verfahren, an denen ein öf-fentliches Interesse besteht.

Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, nach Ham-burger Vorbild das Informationsfreiheits- um ein Trans-parenzgesetz zu erweitern. Ziel soll es sein, möglichst alle für die Öffentlichkeit relevanten Datenbestände, Statis-tiken, Dokumente und sonstige öffentlich finanzierten Werke frei im Internet zugänglich zu machen. Daneben wollen wir die Ministerien für mehr Bürgerbeteiligung an Gesetzentwürfen und anderen wichtigen Vorhaben öffnen.

Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Wissenschaftliche Autoren müssen ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Sei-ten der Hochschule zugänglich machen können. Wir tre-ten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein, um die dauerhafte Intra-netnutzung in Schulen und Hochschulen zu ermöglichen. Um das kulturelle Erbe auch in Zukunft zu erhalten, muss die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke er-möglicht werden.

Page 27: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

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Open Data, E-Government, Open Access

BERLINER INFORMATIONSDIENST

§ GovData, das Datenportal für Deutschland:

https://www.govdata.de

Auf dem neu eingerichteten Datenportal für Deutschland sollen Daten aller Verwaltungsebenen zentral zugänglich sein. Bis 2014 soll das Portal testweise betrieben und da-bei schrittweise ausgebaut und optimiert werden.

Vertreter der deutschen Open-Data-Community finden die Plattform govdata.de in der derzeitigen Form nicht akzeptabel.

Gemeinsame Erklärung: Den Standard endlich auf “Of-fen” setzen!

http://not-your-govdata.de

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Deutscher Dachverband für Geoinformation e.V. Open Knowledge Foundation Deutschland

Ziele u.a.:

Förderung des freien Zugangs zu sowie der Schaffung, Nutzung und Verbreitung von Wissen.

Die Entwicklung, Unterstützung und Förderung von Pro-jekten, welche die Schaffung, den Zugang und die Verbrei-tung von Wissen fördern oder erleichtern.

Der Einsatz gegen Einschränkungen der Schaffung, des Zu-gangs zu und der Verbreitung von Wissen durch den Ge-setzgeber oder andere Seiten.

Die Förderung und Entwicklung von Technologien und Werkzeugen zur Schaffung, Nutzung und Verbreitung von Wissen.

http://goo.gl/lFKAMO

Hintergrund: Das Änderungsgesetz zum Geodatenzugangs-gesetz (GeoZGÄndG) des Bundes inklusive seiner Nut-zungsverordnung (GeoNutzV) ist die gesetzliche Regelung des Umgangs mit Open Government Data.

Forderungen des Verbands u.a.:

„Aufbau von sicheren, kosteneffizienten Bereitstellungs-plattformen als Sharing-Plattform für OGD, z.B. in einer Open Data Cloud (Public oder private) zur Sicherstellung einfacher und flexibler Veröffentlichungs- und Kollabo-rationsprozesse sowie zur verlässlichen und skalierbaren Dienste- bzw. Datenbereitstellung.“

„Alle Daten und Dienste sollten geldleistungsfrei zur Verfü-gung gestellt werden.“

„Es sollten einheitliche Nutzungsbestimmungen zur freien Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der im Sinne dieses Dokumentes definierten offenen Daten des öffentli-chen Sektors eingeführt werden, wie dies die Nutzungsver-ordnung zum Änderungsgesetz zum Geodatenzugangsge-setz bereits vorsieht.“

Positionspapier Open Government Data:

http://goo.gl/TeC703

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Page 28: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 28WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Urheberrecht

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Durchsetzung

• Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters an-passen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverlet-zungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und internatio-naler Vereinbarungen an.

• Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsver-letzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung.

• Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesonde-re die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten. Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopiever-gütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen. Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine ange-messene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts.

• Unser Ziel ist es, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern. Geprüft werden soll zudem, wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weiterversendung von Rundfunksignalen vermie-den werden können.

Leistungsschutzrecht

Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehen-den Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leis-tungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert.

Abmahnungen

Wir stärken die Rechte von Verbrauchern bei der Nut-zung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter. Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird insbesondere die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet geprüft.

Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegen-über Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diens-teanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Page 29: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 29WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Urheberrecht

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Auszug aus dem Wahlprogramm

Durch die Digitalisierung ist das Spannungsfeld um das Urheberrecht sicht und spürbarer geworden. Aber auch im digitalen Zeitalter gilt der Anspruch des Ur-hebers auf Schutz seines geistigen Eigentums und das Recht auf eine angemessene Vergütung seiner Leis-tung. Es sichert nicht nur das Einkommen der Urheber, es ermöglicht auch künstlerische Vielfalt. Das Urheber-recht muss zugleich von den Nutzern verstanden und akzeptiert werden sowie Antworten auf die veränder-ten digitalen Anwendungsmöglichkeiten geben. Wir wollen daher das Urheberrecht weiterentwickeln, zum Beispiel beim Thema Privatkopie, beim Umgang mit Rechtsverstößen durch Nutzer oder der wachsenden Zahl neuer Formen der digitalen Verwertung. Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung not-wendig, um den berechtigten Interessen der Urheber, der Rechteinhaber, der Verwerter und der Verbraucher gerecht zu werden. Viele Fragen werden nicht nur na-tional zu lösen sein. Wir müssen unsere Vorstellungen daher auch auf EU Ebene bzw. international einbringen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Kultur- und Kreativschaffende von ihrer Arbeit leben können. Dafür braucht es erstens eine Reform des Ur-heberrechts, die das Recht der Urheber auf ihr geisti-ges Eigentum auch in der digitalen Welt anerkennt und die Interessen von Urhebern, Nutzern und Verwertern zum Ausgleich bringt. Dafür braucht es zweitens eine bessere soziale Absicherung von Kreativen.

Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urhe-berrechts ein, das Kreative, Urheber und ihre Partner stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungs-praktiken in Einklang bringt. Die Verbindung zwischen Urheber und Werk ist dabei unverbrüchlich und darf nicht in Frage gestellt werden.

Wir wollen Geschäftsmodelle fördern, die eine legale Nutzung geschützter Inhalte rechtssicher ermöglichen. Dazu müssen wir die Erprobung neuer Geschäftsmo-delle auch rechtlich ermöglichen, z.B. durch eine ver-einfachte Lizenzierung.

Wir wollen die Position des Urhebers stärken. Dazu müssen die im Urhebervertragsrecht vorgesehenen Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen ef-fizienter ausgestaltet und ggf. um wirksame Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.

Wir wollen insbesondere gewerbsmäßig betriebene Urheberrechtsverletzungen konsequent unterbinden. Flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms, Internetsperren und Androhung einer individuellen Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ab. Wir wer-den vielmehr gegen die illegalen Plattformen vorgehen, auf denen 90 Prozent aller Rechtsverletzungen stattfin-den. Wir werden verhindern, dass sich diese Angebote künftig weiterhin auf allgemeine Haftungsprivilegien berufen können. Wir werden ihre Finanzierung unter-binden, indem wir ihre Kooperation mit Werbetreiben-den und Zahlungsdienstleistern sanktionieren.

Page 30: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 30WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Urheberrecht

BERLINER INFORMATIONSDIENST

§Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz):

http://goo.gl/w8o5lq

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken:

http://goo.gl/SRJ4eQ

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Ur-heberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrecht für Presse-verlage) (Drucksache 17/11470 – verabschiedet; in Kraft getreten August 2013):

http://goo.gl/tgS8ac

Zwölf-Punkte-Papier des Staatsministers für Kultur und Medien zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter (Stand: November 2010):

http://goo.gl/1pGc3u

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Börsenverein des Deutschen Buchhandels Deutscher Journalisten-Verband e. V.

„Das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Pressever-leger entspringt ausweislich der Begründung des Entwurfs dem Gedanken, den Presseverlegern einen Schutz ihrer Investitionen zu verschaffen. Die Einführung neuer Leis-tungsschutzrechte kann ökonomisch gerechtfertigt wer-den, wenn sie den Schutz von Investitionen in vom Gesetz bisher nicht erfasste Produktionsformen gewährleisten soll.“

„Ein (auf Online-Nutzungen beschränktes) Leistungs-schutzrecht nur für Verleger von Tageszeitungen und Zeitschriften, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, führt zu rechtlichen Problemen, die vermieden werden können, wenn ein Leistungsschutzrecht für alle Verleger gesetz-lich geregelt würde, das sie mit anderen Werkvermittlern gleichstellt. Gleichzeitig könnte die vertragliche Position der Urheber gestärkt werden.“

http://goo.gl/Oci2sQ

„Der Börsenverein hat sich bereits mehrfach dafür ausge-sprochen, nur jene Privatkopien gesetzlich zu privilegieren, bei denen eine rechtmäßig erworbene (Original-)Vorlage vervielfältigt wird.“

„Es steht jedem Urheber von wissenschaftlichen Texten (und auch jedem anderen Urheber) frei, sein Werk ohne Zwischenschaltung eines Verlages entgeltfrei öffentlich zu-gänglich zu machen. Es gibt keine Anbietungspflicht an Ver-lage, niemand behindert die Autoren bei der freien Wahl des für sie besten Publikationswegs. Um „open access“ zu publizieren, ist keine Änderung des geltenden Urheber-rechts erforderlich. Autoren können ihre Werke vielmehr bereits heute z.B. unter eine „Creative Commons-Lizenz“ stellen.“

Stellungnahme:

http://goo.gl/kTtwWI

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Page 31: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 31WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Vorratsdatenspeicherung, Überwachung, Bewegungsprofile

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Überwachung

• Um Vertrauen wieder herzustellen, werden wir ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandeln. Damit sollen die Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser Ausspähung geschützt werden. Wir stärken die Spi-onageabwehr. Unsere Kommunikation und Kommu-nikationsinfrastruktur muss sicherer werden. Dafür verpflichten wir die europäischen Telekommunika-tionsanbieter, ihre Kommunikationsverbindungen mindestens in der EU zu verschlüsseln und stellen si-cher, dass europäische Telekommunikationsanbieter ihre Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste weiterleiten dürfen.

• Die Koalition tritt für die europaweite Einführung einer Meldepflicht für Unternehmen an die EU ein, die Daten ihrer Kunden ohne deren Einwilligung an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Wir werden zudem in der EU auf Nachverhandlungen der Sa-fe-Harbor und Swift-Abkommen drängen.

Speicherung

• Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicher-ten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Ge-nehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsver-bindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunterneh-men auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei-cherfrist auf drei Monate hinwirken.

• Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schritt-weise das nationale Waffenregister weiterentwickeln.

Page 32: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 32WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Vorratsdatenspeicherung, Überwachung, Bewegungsprofile

BERLINER INFORMATIONSDIENST

Auszug aus dem Wahlprogramm

Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind not-wendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straf-taten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europä-ischen Union in nationales Recht umsetzen.

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und gegen Rechtsextremismus sind die Anti -Terror -Datei und die Rechtsextremismus Datei unverzichtbare Mit-tel für den schnellen Informationsaustausch zwischen den Sicherheits und Verfassungsschutzbehörden. Ver-fassungsrechtlich gebotene Klarstellungen zu den er-fassten Personenkreisen werden wir schnellstmöglich vornehmen. Die Analyse und Recherchefähigkeiten der Dateien wollen wir erweitern. Auch in den anderen Bereichen wie dem Links und Ausländerextremismus brauchen wir solche gemeinsamen Verbunddateien. Damit schaffen wir einen weiteren wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Vertrauliche Kommunikation muss vertraulich bleiben. Ausnahmen kann es nur geben, um schwerste Strafta-ten zu verfolgen, und auch dann nur unter engsten Vo-raussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsät-zen. Den Umgang mit Verbindungsdaten werden wir auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränken, die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität differenzieren und Regelungen klar, einfach und zukunftsfähig fassen. Die Speicherung von Bewegungsprofilen wird es mit uns nicht geben.

§Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Ge-setz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwa-chung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (2008 in Kraft getreten):

http://goo.gl/VK8mIS

Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2010):

http://goo.gl/ES1xrE

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Page 33: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 33WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

Vorratsdatenspeicherung, Überwachung, Bewegungsprofile

BERLINER INFORMATIONSDIENST

eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Wegen der hohen Hürden, die das Bundesverfassungs-gericht für eine Vorratsdatenspeicherung errichtet hat, wäre dies ein immenser Nachteil im internationalen Wettbewerb. Aus Sicht von Oliver Süme, bei eco Vor-stand für Politik, Recht und Regulierung, eine unzumut-bare Belastung: „Das würde die Branche hohe dreistel-lige Millionenbeträge kosten – insbesondere kleine und mittelständische Betriebe wären in ihrer Existenz gefährdet.“ Die Vorratsdatenspeicherung ist allerdings

nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen fragwürdig: Zwar wurde sie bereits nach 2006 in vielen europäischen Ländern eingeführt. Dennoch gibt es bisher keine überzeu-genden Belege, dass die Vollerfassung aller Kommunikati-onsdaten positive Folgen für die Verbrechensbekämpfung bringt – obwohl die EU eine entsprechende Evaluation ver-anlasst hat.

Pressemitteilung: http://goo.gl/f9GJTB

@

Page 34: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 34WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

WLAN, Störerhaftung, Router

BERLINER INFORMATIONSDIENST

WLAN und Router

Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die ge-setzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klar-stellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovi-dern). Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möch-ten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwer-ken im Rahmen der F&E-Strategie sollen lokale, dezent-

rale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplemen-täre Infrastruktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern.

Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmel-dung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erfor-derlichen Zugangsdaten sind den Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen in Deutschland die Voraussetzungen schaf-fen, damit gerade in den Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar wird. Wir setzen uns dafür ein, gesetzliche Grundlagen für die Nutzung dieser offe-nen Netze und deren Anbieter zu schaffen.

Auszug aus dem Wahlprogramm

Wir wollen dafür sorgen, dass in öffentlichen Räumen ein Zugang zum WLAN ermöglicht wird. Die SPD wird sich für eine Änderung der WLAN-Betreiberhaftung einsetzen, um mehr Rechtssicherheit für die Anbieter zu schaffen.

§Antrag der Fraktion der SPD: Potenziale von WLAN-Net-zen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen (abgelehnt):

http://goo.gl/XeWwFv

Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke: Entwurf eines Ge-setzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störer-haftung (abgelehnt):

http://goo.gl/DY6Kls

Gesetzesinitiativen aus der letzten Legislatur

Page 35: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 35WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

WLAN, Störerhaftung, Router

BERLINER INFORMATIONSDIENST

eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Bundesverband Initiati-ve gegen digitale Spal-tung -geteilt.de- e. V.

Der Bundesverband lehnt einen „Routerzwang“ klar ab.

Bernd Rudolph, 2. Vorsitzender des Bundesverbandes:

„Wir sehen die konkrete Gefahr ei-ner Re-Monopolisierung. Das wäre ein Rückfall in Zeiten, als nur amt-lich vorgeschriebene Modems der Bundespost erlaubt waren. Wer das noch kennt, wird die Sorgen der Verbraucher verstehen.“

„Die von den Providern ins Feld ge-führten Vorteile heben die Nachtei-le bei Weitem nicht auf. Insbeson-dere sehen wir Verbraucherrechte und die Sicherheit persönlicher Da-ten gefährdet.“

Pressemitteilung:

http://goo.gl/3SOSj6

eco befürwortet die Bestrebungen, auch Mini-Provider als Diensteanbie-ter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen und von einer Haftung freizustellen.

Prof. Michael Rotert, eco Vorstand:

„Die Mini-Provider sind auf Rechtssi-cherheit angewiesen. Sie sollten den im Telemediengesetz definierten Pro-viderstatus erhalten und von der Stö-rerhaftung ausgenommen werden. Nur wenn sie bei illegalen Aktivitäten

anderer vor einer Haftung geschützt sind, erhöht sich die Bereitschaft, öf-fentliche WLANs anzubieten.“

„Unternehmer, die ihren Kunden ein offenes WLAN anbieten, tun im Grun-de dasselbe wie ein Access-Provider: Sie vermitteln einen Internetzugang an Dritte, unabhängig davon, wie dies technisch umgesetzt wird“.

Pressemitteilung:

http://goo.gl/mvseJN

@

Free Software Foundation Europe e.V.

Die FSFE spricht sich klar gegen die Praxis des Routerzwangs aus. Der Zwang, einen bestimmten Router zur Einwahl in das Internet und die Nutzung von Telefonen verwenden zu müssen, wird als problematisch erachtet: Die Abhängigkeit von Her-stellern sorgt für die Errichtung von geschlossenen Systemen. Diese sind besonders anfällig für Angriffe aus dem Internet, da sie seltener mit Sicherheitsupdates versorgt werden und nicht auf langfristigen Support ausgelegt sind.

Der Zwang zur Nutzung eines Rou-ters, der durch den Anbieter kon-trolliert wird, kann zu zahlreichen

Problemen führen, wie Inkompati-bilitäten mit VoIP-Telefonen, Strea-mingdiensten oder Onlinespielen. Dadurch können Verbraucher keine eigenen Geräte mit breiterem Funk-tionsumfang und besseren Einstel-lungsmöglichkeiten nutzen. Neben bedenklichen Folgen für die Sicher-heit der Kunden und deren Netzwer-ke wird so auch die technische Wei-terentwicklung erheblich gebremst.

Stellungnahme der FSFE an die Bun-desnetzagentur - Schnittstellen an Netzabschlusspunkten:

http://goo.gl/qNWcne

Page 36: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

BID.DOSSIER // KOALITIONSVERTRAG // NETZPOLITIK S. 36WWW.NETZPOLITIK.BID.AG

BERLINER INFORMATIONSDIENST

„Kernpunkte der Koalitionsvertrages“ ist ein In-formationsangebot des Monitoringservices „Ber-liner Informationsdienst“.

Der „Berliner Informationsdienst“ reduziert die tägliche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess – und bietet ein intelli-gentes politisches Monitoring für Politikberatun-gen, Unternehmen, Verbände, NGOs.

Wir übernehmen das zeitaufwendige Screening der politischen Prozesse und bieten einen Über-blick über die Top-Themen der Woche, den Stand aktueller Gesetzgebungsprozesse sowie die parla-mentarische Agenda, die Termine der Bundesre-gierung und ausgewählter Stakeholder.

Neben dem Kernprodukt - des wöchentlichen BID.Report - bietet das Debattenforum BID.op.ed in 2 Ausgaben pro Jahr Raum für die Diskussion von politischen Schwerpunktthemen in den Felder Energie-, Netz-, Gesundheits- und Steuerpolitik.

Zudem arbeitet die Redaktion im Rahmen von BID.dossiers aktuell Hintergründe auf - in diesem Jahr erschienen sind „Die Programme der Partei-en zur Bundestagswahl“ und „Wahlprüfsteine der Verbände zur Bundestagswahl“.

Mit den BID.workshops bringen wir politische Entscheidungsträger und Stakeholder zusammen, um über Zukunftsfragen zu diskutieren.

Friedrichstraße 6010117 BerlinTel. 030. 20 45 41 -20Fax 030. 20 45 41 -21Email: [email protected]: www.bid.ag

Herausgeberin: Dr. Sandra Busch-Janser

Redaktion Netzpolitik: Aylin Ünal

Layout und Satz: Germaine Rankewitz

Registergericht Charlottenburg HRA 47754 BSteuernummer 34/248/00629

BERLINER INFORMATIONSDIENST EKIMPRESSUM

Page 37: BID.dossier Netzpolitik - Koalitionsvertrag 2013

Unternehmen/Institution

Ansprechpartner

Funktion

Telefonnummer

E-Mail-Adresse (an die der BID zugestellt werden soll)

BERLINER INFORMATIONSDIENST PARLIAMENTARY

MONITORING & POLITICAL INTELLIGENCE Nehmen Sie den Berliner Informationsdienst gerne wörtlich: Wir bieten Ihnen alle Infor-mationen für das politische Berlin als pro-fessionelle Dienstleistung. Wir reduzieren die tägliche Informationsflut auf das Elemen-tare – den politischen Prozess – und bieten ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unternehmen, Verbände, NGOs, aber auch politische Entscheidungs-träger. Pünktlich zu den Sitzungswochen des Bundestages und Bundesrates bietet der BID branchenspezifisch die Positionen der politi-schen Akteure und Key Stakeholder zu den Top-Themen der Woche, detaillierte Informa-tionen über parlamentarische Initiativen und Prozesse der Parlamentswoche, den Stand aktueller Gesetzgebungsprozesse und einen Ausblick auf alle politikfeld-relevanten Ter-mine. Der BID informiert über die relevanten Entscheidungen in Bundestag, Bundesrat, Regierung und die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder. Der Ber-liner Informationsdienst erscheint für die Themenfelder Energiepolitik, Gesundheits-politik, Netzpolitik sowie Steuerpolitik und wird herausgegeben von dem think tank po-lisphere.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bid.ag

REDAKTIONFür allgemeine Fragen zum Berliner Informationsdienst steht Ihnen die Herausgeberin zur Verfügung:

Dr. Sandra Busch-Janser [email protected], 030.20 45 41 -22

Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner:

für Energiepolitik: Moritz Hunger, [email protected], -26

für Gesundheitspolitik: Roberta Wendt, [email protected], -27

für Netzpolitik: Aylin Ünal, [email protected], -25

für Steuerpolitik: Dr. Tanja Wiebe, [email protected], -20

ODER FORMLOS PER MAIL AN [email protected]

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Maria Klein-SchMeinK, Sprecherin für Prävention und Patientenrech-

te der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Den notwendigen Paradigmenwechsel bei der Prävention wird es trotz

mehr Geld nicht geben. Wo Gesundheitsförderung und Prävention am

dringendsten gebraucht werden, wird weiterhin nicht genug ankommen.

Es fehlt eine Strategie für sozial Benachteiligte. Dabei läge gerade hier

das größte Potenzial, um Gesundheitsrisiken frühzeitig entgegen zu wir-

ken. Statt nachhaltiger Stärkung soll die „mediale Durchschlagskraft“ er-

höht werden. Flyer, Leitfäden und Plattformen gibt es bereits viele. Vor

Ort ist das aber zu wenig. (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 14.01.2013)

http://goo.gl/JT9KY

Dieter hunDt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen arbeit-

geberorganisationen

Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die allen zugutekom-

me und daher aus Steuermitteln bezahlt werden muss. Es ist höchst be-

denklich, wenn die Kassen auch für Menschen Präventionsangebote zahlen

sollten, die gar nicht bei ihnen versichert seien. (Der Westen, 23.01.2013)

http://goo.gl/r6QbD

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→ TOP-iSSuES

REFERENTENENTWuRF zuM PRäVENTiONSGESETz

Das wahrscheinlich letzte große gesundheitspolitische Gesetzgebungsvorhaben

in dieser Legislatur nimmt Gestalt an, denn das Bundesgesundheitsministerium

(BMG) hat seinen Entwurf für das Präventionsgesetz am Dienstag, 22. Januar, an

die Ressorts zur Abstimmung versandt. Ein erstes Eckpunktepapier der Koalition

war bereits im Dezember von den Koalitionsfraktionen im Bundestag abgestimmt

worden (BiD update 14.12.2012). Der Referentenentwurf sieht – wie bereits das

Eckpunktepapier – vor, beim BMG eine „Ständige Präventionskonferenz“ einzu-

richten. Diese Konferenz soll die Aufgabe erhalten, über die Entwicklung von Ge-

sundheitsförderungs- und Präventionszielen und deren umsetzung zu berichten

sowie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung aufzuzeigen. Ein entsprechender

Bericht soll alle vier Jahre erstellt werden. Mit dem Gesetz wird insbesondere

den Krankenkassen eine Hauptrolle bei der Präventionsförderung zugeteilt. um

die Erwartungen zu erfüllen, sollen sie die Ausgaben für die Primärprävention

jährlich auf sechs Euro je Versicherten erhöhen. (...)

→ POSiTiONEN

BiD Gesundheitspolitik 2013.05 vom 28.01.2013

EDiTORiAL

Lieber Herr Schneider,

der Bundesverband Managed Care zog auf sei-

nem Jahreskongress am 22. und 23. Januar in

Berlin Bilanz zu einem Jahr Versorgungsstruk-

turgesetz und stellte seinen Forderungskatalog

für die Bundestagswahl 2013 vor. ulrike Flach,

parlamentarische Staatssekretärin, nutzte die

Veranstaltung, um noch mehr Wettbewerb im

Gesundheitssektor anzumahnen. Gleichzeitig

war sie zuversichtlich, dass es zumindest das

Wettbewerbsrecht für die Krankenkassen (8.

GWB-Novelle) durch den Vermittlungsaus-

schuss schafft. Die Hamburger Gesundheitsse-

natorin Cornelia Prüfer-Storks (SPD) ist da weni-

ger optimistisch. Wir dürfen also gespannt sein,

wenn das Gesetz am 29. Januar wieder auf der

Agenda des Vermittlungsausschusses steht.

Neben dem Vermittlungsausschuss kommen

auch in dieser Woche Bundestag und Bundes-

rat zusammen. im Bundestag stehen gleich

drei öffentliche Anhörung des Gesundheitsaus-

schusses auf dem Programm. So werden ände-

rungsanträge zum Krebsfrüherkennungsgesetz,

ein „grüner“ Antrag zur Pandemiebekämpfung

und das Notfallsanitätergesetz beraten.

Dr. Sandra Busch-Janser

Vorsitzende polisphere e.V. & Herausgeberin BiD

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ment der Vollversion den vollen Monitoring Service des Berliner Informations-

dienstes sichern. Das Abonnement kostet monatlich 200 Euro zzgl. MwSt. und wird

quartalsweise abgerechnet, wobei das Quartal, in dem das Abonnement beginnt,

anteilig berechnet wird.

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→ top-issuesRösleR foRdeRt schNelleReN NetzausbauMit einer Regierungserklärung eröffnete bundeswirtschaftsminister philipp Rösler am donnerstag, 14. März, die debatte zur beschleunigung des Netzausbaus. auf der tagesordnung standen neben dem Gesetzentwurf der bundesregierung auch anträge von spd und bündnis 90/die Grünen zur schaffung einer deutschen Netz-gesellschaft. die Grünen forderten zudem die finanzielle beteiligung der bürger am Netzausbau. Mit den „Maßnahmen zur beschleunigung des Netzausbaus elektri-zitätsnetze“ wird der bundesbedarfsplans in ein Gesetz überführt und für die ent-haltenen Netzausbauvorhaben der vordringliche bedarf festgestellt. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor höchstspannungsleitungen über eine länge von 2800 Kilo-metern zu errichten, um den transport von Nord- nach süddeutschland zu sichern, sowie das bestehende Netz auf 2900 Kilometer zu erneuern. des weiteren enthält das Gesetz eine Rechtswegverkürzung, die die Klagemöglichkeiten einschränkt. so soll es bei Rechtsstreitigkeiten rund um die planung neuer stromtrassen künftig mit dem bundesverwaltungsgericht nur noch eine instanz zur prüfung geben. als drittes werden länderübergreifende und grenzüberschreitende Netzausbauvorha-ben identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes angewendet werden können. das Gesamtpaket soll nach Willen der Regierung dazu führen, dass sich die bisherigen planungs- und bauzeiten von derzeit zehn auf vier Jahre verkürzen. (...)

→ positioNeN

bid energiepolitik 2013.12 vom 18.03.2013

editoRialliebe leser,

nächste Woche steht der energiegipfel im Kanzleramt auf dem programm und es sieht tatsächlich so aus, als könnten sich alle be-teiligten auf einen Kompromiss verständi-gen. als einziger Verlierer wird vermutlich der bundesfinanzminister aus dem Gespräch hervorgehen, denn er wird voraussichtlich ein paar steuermilliarden rausrücken müs-sen, damit alle anderen sich zumindest bis zur bundestagswahl über „ihren“ sieg freuen. danach werden die Karten neu gemischt und die neue bundesregierung wird nicht nur von stromerzeugern und -verbrauchern, sondern auch von der eu in die pflicht genommen, das ganze fördersystem noch einmal von Grund auf zu überdenken. Vielleicht stehen ja ein paar gute ideen für die Neuausrichtung im angekündigten „green paper“ der eu? in der letzten sitzungswoche des bundestages vor der osterpause steht nur der antrag der lin-ken zur stromsteuer auf der tagesordnung. dafür ist der Veranstaltungskalender voll. die Grüne bundestagsfraktion diskutiert zur atomhaftungsregelungen, während die uni-ons-fraktion zum Rohstoffkongress lädt.

dr. sandra busch-Janser Vorsitzende polisphere e.V. & herausgeberin bid

GEorG NüSSlEiN, verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppeein beschleunigter Netzausbau ist eine entscheidende Voraussetzung da-für, dass der umbau der energieversorgung in deutschland gelingt. Mit dem bundesbedarfsplangesetz gehen wir einen wichtigen schritt in diese Richtung. (finanznachrichten, 14.03.2013) http://goo.gl/hbbgf

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pRobeaboNNeMeNtsie lesen hier die auf die ersten beiden seiten gekürzte lite-Version des bid. Gerne bieten wir ihnen an, die vollständige ausgabe kos-tenlos und unverbindlich für 4 Wochen zur probe zu bestellen. Weitere informationen hierzu auf seite 3.

PhiliPP röSlEr, Bundeswirtschaftsminister unser ziel ist es, die planung- und bauzeiten von derzeit zehn Jahre auf vier Jahre zu verkürzen. (deutschland Radio, 14.03.2013) http://goo.gl/i5iee

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→ zur Steuerpolitik

Berliner

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→ top-issues

Bundestag und Bundesrat: Besteuerung von

streuBesitzdividenden Beschlossen

der vermittlungsausschuss hat am 26.02.2013 in seiner Beschlussempfehlung

die künftige Besteuerung von streubesitzdividenden vorgeschlagen. auf grund-

lage dieses ergebnisses haben der Bundestag am 28.02.2013 und der Bundesrat

am heutigen Freitag, den 01.03.2013 das gesetz zur umsetzung des eugh-ur-

teils vom 20.10.2011 in der rechtssache c-284/09 (eughdivumsg) beschlossen.

nach neun Monate währenden auseinandersetzungen zwischen Bundestag und

Bundesrat konnte damit nunmehr das verfahren abgeschlossen werden.

die Körperschaftsteuerpflicht soll für dividenden aus Beteiligungen von weniger

als 10 % eingeführt und auf diese Weise als reaktion auf das eugh-urteil vom

20.10.2011 in der rs. c-284/09 ein unionsrechtskonformer zustand hergestellt

werden. der vorschlag sieht eine erstattung der einbehaltenen Kapitalertrag-

steuer für die vergangenheit und die Besteuerung von streubesitzdividenden für

die zukunft vor. (...)

den vollständigen artikel erhalten sie als abonnent auf seite 3

aKtuelles zu den einKoMMensteuer-

Änderungsrichtlinien 2012

nachdem die einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (estÄr 2012) im ok-

tober 2012 von der Bundesregierung beschlossen wurden, hat der Bundesrat

ihnen am 14.12.2012 zugestimmt, dies allerdings nur unter dem vorbehalt einer

Modifikation im Bereich der rückstellungsbewertung. aufgrund dieses Ände-

rungsbegehrens muss sich das Bundeskabinett erneut mit den estÄr 2012 be-

fassen, um diese endgültig zu verabschieden. die von der Bundesregierung im

oktober 2012 beschlossenen estÄr 2012 hatten die aussagen einer verfügung

der oberfinanzdirektion Münster vom 13.07.2012 zum ansatz niedriger handels-

rechtlicher Bilanzwerte im rahmen der steuerlichen rückstellungsbewertung

übernommen. Mit ausnahme der pensionsrückstellungen sollte der rückstel-

lungswert in der steuerbilanz auf den zulässigen Wert in der handelsbilanz be-

grenzt werden. (...)

den vollständigen artikel erhalten sie als abonnent auf seite 5

Bid steuerpolitik 2013.10 vom 01.03.2013

editorial

liebe leser,

am gestrigen donnerstag hat der Bundestag

das amtshilferichtlinien-umsetzungsgesetz in

2. und 3. lesung beschlossen. gleichwohl steht

der weitere verlauf in den sternen, denn die

länder haben bereits erkennen lassen, dass sie

dem entwurf ihre zustimmung versagen wol-

len. stattdessen haben sie einen eigenen ent-

wurf eines Jahressteuergesetzes auf den Weg

gebracht, der am heutigen Freitag erstmals

im Bundesrat beraten wurde. im dezember

2012 scheiterte ein einigungsversuch im ver-

mittlungsausschuss an der von der opposition

überraschend mit dem Jahressteuergesetz ver-

knüpften steuerlichen gleichstellung homo-

sexueller lebenspartnerschaften. zwar haben

zahlreiche abgeordnete der cdu nach der ent-

scheidung des Bundesverfassungsgerichts zum

adoptionsrecht für homosexuelle erkennen

lassen, dass sie auch eine steuerliche gleich-

stellung befürworten, die debatte hierzu ist je-

doch noch nicht abgeschlossen. dagegen ist die

lange umstrittene Besteuerung von streube-

sitzdividenden für die zukunft beschlossen. am

donnerstag und Freitag stimmten Bundestag

und Bundesrat dem gesetz zu. die einzelhei-

ten sind in dieser ausgabe dargestellt, ebenso

wie die aktuellen entwicklungen bei den ein-

kommensteuer-Änderungsrichtlinien und die

abweisung der Klage deutschland durch den

eugh zur sanierungsklausel.

dr. tanja Wiebe, ll.M.

Managing director Fintax policy advice

proBeaBonneMent

sie lesen hier die auf die ersten beiden seiten

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→ top-issues

schleswiG-holsteiN: Vorreiter bei bürGerdiVideNde uNd ccs-Verbotschleswig-holstein hat mit dem regierungswechsel im Mai 2005 als erstes bundesland ein energiewendeministerium geschaffen. unter der Führung des stellvertretenden Ministerpräsidenten robert habeck (bündnis 90/die Grünen) besetzt das land derzeit verschiedene energiethemen. in dieser woche stand im bundesrat eine initiative gegen „Fracking“ auf der Agenda, die das land ge-meinsam mit Nrw eingebracht hat (bid 2013.05). Nun hat schleswig-holstein auch das thema ccs auf die politische Agenda gehoben und am dienstag, 29. Januar 2013, als erstes bundesland eine Gesetzesinitiative zum Verbot von car-bon capture and storage (ccs) verabschiedet. Zudem wurde in dieser woche bekanntgegeben, dass der übertragungsnetzbetreiber tennet in schleswig-hol-stein ein pilotprojekt zur bürgerbeteiligung starten wird. Gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten torsten Albig (spd) stellte lex hartmann, Geschäftsführer von tennet, der zuletzt häufig wegen Verzögerun-gen beim Netzanschluss von offshore-windparks kritisiert wurde, die pläne am 30. Januar vor. Ganz im sinne der von bundesumweltminister peter Altmaier im rahmen des 10-punkte-plans vorgestellten „bürgerdividende“ sollen sich insbe-sondere Anrainer mit einer Mindestsumme von 1.000 euro am bau der geplan-ten 380-Kilovolt-leitung an der westküste beteiligen können. (...)

→ positioNeN

bid energiepolitik 2013.06 vom 04.02.2013

editoriAlliebe leser,

lange hatte bundeswirtschaftsminister rös-ler gebetsmühlenartig wiederholt, dass beim eeG endlich etwas passieren müsse, nun hat ihn sein Amtskollege Altmaier (offensichtlich freudig) mit einem Vorschlag zur „strompreis-sicherung“ überrascht. Aber nur damit keine Missverständnisse auftreten, dadurch soll „die grundlegende reform des eeG“ nicht er-setzt werden. Für den großen wurf brauche man jedoch mehr Zeit – und eine andere bun-desratsmehrheit. das werden die Freunde im bMwi nicht gerne hören, denn die arbeiten intensiv an einem Konzept für ein zukünftiges strommarkt-design, das natürlich wesentlich von den erneuerbaren energien mitgeprägt werden wird. Klar ist aber schon jetzt, dass der „energy only“-Markt um leistungsbe-standteile ergänzt werden soll, die die Ver-sorgungssicherheit gewährleisten. Vielleicht bietet ja der für ende März angekündigte energiegipfel bereits die Gelegenheit zur Vor-stellung konkreter Vorschläge. Jedenfalls hat der Koalitionsgipfel den Ministern rösler und Altmaier am donnerstag einige hausaufga-ben mitgegeben.

dr. sandra busch-Janser Vorsitzende polisphere e.V. & herausgeberin bid

Olaf Schulze, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein erneuerbare energien brauchen keine co2-speicher. (Ndr, 29.01.2013)http://goo.gl/jlQrZ

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Lex Hartman, Geschäftsführer von tennet wir wollen den Menschen an der westküste die Möglichkeit bieten, sich an ihrer leitung auch finanziell zu beteiligen. hierdurch und durch den breiten dialogprozess zur trassenfindung wollen wir für Akzeptanz wer-ben, damit eines der wichtigsten projekte für die energiewende gelingt. (schleswig-holstein, 29.01.2013) http://goo.gl/5eszA

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Ich interessiere mich für die folgenden Politikfelder und bitte um Zusendung

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Verkehrspolitik

Sicherheitspolitik

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