Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

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Broschüre des Wirtschaftsrates - Bilanz Koalitionsvereinbarungen - Stand: November 2009

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Regierungsprogramm 2009 – 2013Empfehlungen des Wirtschaftsrates

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Koalitionsvertrag jetzt durch Regierungshandeln konkretisieren!

In Rekordzeit hat die neue bürgerliche Regierung ein ermutigendes, auf Wachstum ausgerichtetes Koali­tionsprogramm vorgelegt. Die intensive inhaltliche Arbeit des Wirtschaftsrates in seinen Gremien und Kommissionen hat sich gelohnt. Viele Anregungen unserer Mitglieder wurden von der Politik in den Koali­tionsvertrag für die neue Legislaturperiode aufgenommen.

Die frühzeitige Übermittlung unserer Empfehlungen für das Regierungsprogramm 2009 – 2013 an alle poli­tischen Entscheidungsträger sowie eine Vielzahl von Gesprächen haben Wirkung gezeigt. Trotz anfänglicher Widerstände, über die auch in den Medien an prominenter Stelle berichtet worden ist, konnten wir wesent­liche Forderungen der Wirtschaft und gerade der mittelständischen Unternehmen einbringen:

O Unternehmensteuer: Durch das Sofortprogramm zum 01. Januar 2010 werden die wesentlichen krisenver­schärfenden Elemente beseitigt und eine Entlastung des Mittelstandes umgesetzt.

O Gesundheitspolitik: Die Weichen weg von der Staatsmedizin hin zum Wettbewerb wurden erfolgreich gestellt. Die Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung ist ein Meilenstein.

O Energie­ und Umweltpolitik: Das vereinbarte Gesamtkonzept ist ein Durchbruch für den Industriestand­ort Deutschland und stärkt unsere Position bei der Klimakonferenz in Kopenhagen.

O Bildungs­ und Forschungspolitik: Mit der erneuten Erhöhung der Bundesausgaben sowie der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung gerade für den Mittelstand wird es gelingen, Deutschland wieder an die Spitze der innovationsstarken Nationen zu führen.

Unbeschadet dieser Erfolge sieht der Wirtschaftsrat noch in wichtigen Fragen dringenden Konkretisierungs­bedarf, der im Regierungshandeln erfolgen muss. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse konsequent umgesetzt und alle notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen werden.

Zudem müssen die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes weiter vorangetrieben und ein einheitliches Arbeits­gesetzbuch eingeführt werden. Im Bereich der Energiepolitik sollten die Bündelung der Kompetenzen und die Einsetzung einer „Nationalen Strategiekommission Energiepolitik“ im Sinne einer Royal­Commission auf der politischen Agenda bleiben, wie es uns von der Bundeskanzlerin bereits zugesagt wurde.

Gerne überreichen wir Ihnen anliegend eine Erfolgsbilanz unserer wichtigsten Anregungen, die Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Gleichzeitig bedanken wir uns sehr herzlich bei Ihnen, unseren Mit­gliedern. Ohne Ihre tatkräftige Unterstützung wären diese Erfolge nicht möglich gewesen.

Prof. Dr. Kurt J. Lauk Hans Jochen Henke Wolfgang SteigerPräsident Generalsekretär Generalsekretär bis Ende Oktober 2009 ab November 2009

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· Die Ausgabenpositionen im Bundeshaushalt konsequent überprüfen!

· Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung vorantreiben!

· Steuerentlastungen für die Leistungsträger der Mittelschicht durchsetzen!

· Krisenverschärfende Vorschriften der Unternehmensbesteuerung nachbessern!

· Gesundheitsfonds für mehr Wettbewerb öffnen und das Gesundheitssystem effizienter machen!

· Zukunftsinvestitionen in Forschung und Innovationen steuerlich fördern!

· Energiepolitische Kompetenzen im Wirtschaftsressort bündeln und eine „Nationale Strategiekommission Energiepolitik“ einsetzen!

· Eckpunkte für ein globales Klimaabkommen in Kopenhagen aufstellen!

· Finanzmärkte durch verbindliche internationale Regulierungsstandards stabilisieren!

Bei der Bundestagswahl haben die Bürger den Wachstumsskeptikern eine klare Absage erteilt. Die neue bürgerliche Regierung sollte jetzt die Chance ergreifen, durch mutige Reformpolitik unser Land struk-turell gestärkt aus der Krise zu führen. Hierzu möchte der Wirtschaftsrat mit den vorliegenden Empfehlungen zum Regierungsprogramm einen Beitrag leisten.

Berlin, im Oktober 2009

Prof. Dr. Kurt J. Lauk Hans Jochen Henke Wolfgang SteigerPräsident Generalsekretär Generalsekretär bis Oktober 2009 ab November 2009

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Die wichtigsten Erfolge des Wirtschaftsrates im Koalitionsvertrag von Union und FDP

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist abrufbar unter: http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026­koalitionsvertrag­cducsu­fdp.pdf

Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates für das Regierungsprogramm 2009 – 2013 werden bereitgestellt unter: http://www.wirtschaftsrat.de/externdata/broschuere_regierungsprogramm_2009.pdf

I. Haushaltspolitik und Bürokratieabbau: Klares Bekenntnis zu generationengerechten öffentlichen Haushalten und schlankem Staat

Koalitionsvertrag (Seitenzahlen und Absätze in Klammern)

Empfehlungen des Wirtschaftsrates (Kapitelangabe in Klammern)

Verfolgung eines nachhaltigen Kurses der Sparsamkeit, der Transparenz der öffentlichen Finanzen und der ver­läss lichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte (S. 9, Abs. 3):

O Überprüfung aller staatlich übernommenen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit (S. 19, Abs. 8).

O Umfassender Ausweis aller neuen, finanzwirksamen Vor­haben und Belastungen auf der Einnahmen­ und Aus­gabenseite auf ihre Wirksamkeit; stärkere Konzentration auf qualitative statt auf quantitative politische Ziele (S. 19, Abs. 8).

O Unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinan­zierung zusätzlicher, nicht im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens liegender Ausgaben im jeweils betroffe­nen Etat des Bundeshaushalts (S. 19, Abs. 8f.).

O Das Ausgabenwachstum muss unter dem realen Wachs­tum der gesamtwirtschaftlichen Leistung liegen (S. 20, Abs. 1).

Deutschland muss angesichts der gewaltigen Ver­schuldungsdimension der öffentlichen Haushalte eine Kehrtwende zu zukunftsfähigen Staatsfinanzen vollziehen (I. 1):

O Verpflichtung aller Ressorts zu einer umfassenden Aus­gabenkritik (I.1).

O Hebung von Effizienzreserven und Erreichung mindes­tens gleich guter Leistungen wie bislang bei verminder­ten Kosten. Ein internationales Benchmarking weist den Weg (I.1).

O Übernahme von Mitverantwortung für die Haushalts­aufstellung durch alle Ressorts, damit es nicht nur einen Einnahmen­, aber viele Ausgabenminister gibt (I. Einl.).

O Will Deutschland 2013 den Stand der Neuverschuldung vor der Krise von knapp 12 Mrd. Euro wieder erreichen, muss der Bund seine Ausgaben um fast 6,5 % pro Jahr zurückführen (I. Einl.).

Bekenntnis zur neuen, im Grundgesetz verankerten Schul­denregel (S. 19, Abs. 6):

O Jedes Kabinettsressort muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten (S. 19, Abs. 8).

O Die Weiterentwicklung der Sozialversicherung muss ebenfalls dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen (S. 20, Abs. 1).

Der Wirtschaftsrat als maßgeblicher Treiber der deutschen Schuldenbremse sieht sich in besonderer Verantwortung, die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Einhaltung anzu­mahnen (I. Einl.):

O Dauerhafte Reduzierung der Ausgaben des Bundes 2011 bis 2013 um insgesamt 35 Mrd. Euro (in Schritten von 5, 11 und 19 Mrd. Euro) notwendig, um die verbindlichen Vor­gaben aus der verfassungsmäßigen Schuldenbremse einzuhalten (I. Einl.).

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Bürokratieabbau auf gutem Weg!

O Neben Kostenmessung der Informationspflichten, Aus­weitung der Bürokratiekostenmessung auf die Hand­lungspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung (S. 15, Abs. 7).

O Vernetzung der Aktivitäten zum Bürokratieabbau zwi­schen EU und Bund (S. 16, Abs. 6).

O Durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und nachgeordneten Be­hörden (S. 20, Abs. 6).

O Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaf­fen, um rechtsverbindliche elektronische Kommunika­tion im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten (S. 102, Abs. 2).

O Ausweitung bisheriger Kostenmessung der Informa­tionspflichten auf die gesamten Genehmigungskosten (I.5).

O Schwerpunkt kommender Legislatur in Verzahnung von Bürokratieabbau zwischen EU und Bund (I.5).

O Verwaltungsmodernisierung konsequent vorantreiben (I.6).

O Verwaltungsprozesse und ­leistungen durch eGovern­ment effizienter und besser verfügbar machen (I.6).

Erster Schritt für fairen Wettbewerb zwischen Staat und Privat!

O Ausgeglichener Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Anbietern, insbesondere bei der Umsatzsteuer (S. 14, Abs. 9).

O Befürwortung steuerlicher Gleichstellung von öffent­lichen und privaten Unternehmen bei Abfallwirtschaft (S. 33, Abs. 3).

O Steuerrechtliche Unterwerfung im Wettbewerb stehen­

der Betriebe der öffentlichen Hand unter die Umsatz­steuer (I.3).

O Steuerliche Gleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen in der Abfallentsorgung (IX.6).

II. Steuerpolitik: Sofortprogramm setzt Wachstumsanreize

Sofortprogramm Steuerpolitik zum 1. Januar 2010 zur Nachbesserung krisenverschärfender Maßnahmen:

O Entschärfung der Verlust­ und Zinsabzugsbeschränkun­gen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen (S. 11, Abs. 3ff.).

Krisenverschärfende Vorschriften der Unternehmensbe­steuerung nachjustieren:

O Insbesondere Regelungen zu Zinsschranke (§ 4h EStG), Funktionsverlagerung (§ 1 AStG), Verlustverrechnung (§ 8c KStG) und gewerbesteuerlicher Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG) stellen „Schönwettersteuerrecht“ dar, das die Unternehmen nun extrem belastet (II.1).

Entlastung insbesondere unterer und mittlerer Einkom­mensbezieher:

O Abflachung des Mittelstandsbauchs.

O Umbau des Einkommensteuertarifs zu einem Stufen­tarif; Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksich­tigung dieses Zieles entwickelt (S. 11, Abs. 1).

Bekämpfung des „Mittelstandsbauchs“ im Einkommen­steuertarif:

O Annäherung der Progression durch Absenkung der Schwellentarife an einen linearen Tarif (II.3).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

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Spürbare Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, z. B. durch:

O Stärkung der papierlosen Kommunikation der Steuer­pflichtigen mit der Finanzbehörde (S. 12, Abs. 5).

O Zeitnahe Betriebsprüfungen (S. 13, Abs. 6).

Einfaches Steuersystem als zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Wachstumsstrategie (II. Einl.); hierfür u. a. erforderlich:

O Verwaltungsmodernisierung konsequent vorantreiben – Verwaltungsprozesse und ­leistungen durch eGovern­ment effizienter und besser verfügbar machen (I.6).

O Ausweitung des Selbstveranlagungsprinzips auf die Ein­kommensteuer; hierdurch Freisetzung von Ressourcen für die zeitnahe Betriebsprüfung (II.5).

Entbürokratisierung der erbschaftsteuerlichen Regelun­gen durch:

O krisenfeste Ausgestaltung der Bedingungen für die Unternehmensnachfolge, d.h. Verkürzung der Unterneh­mensfortführungszeiträume und Absenkung der er­forderlichen Lohnsummen (S. 13, Abs. 9).

O Prüfung einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer hin­sichtlich Steuersätzen und Freibeträgen (S. 13, Abs. 10).

Belastung des heimischen Mittelstandes durch die Erb­schaftsteuer bekämpfen:

O Gesetzgebungszuständigkeit für die Erbschaftsteuer an die Länder abgeben (II.4).

O Zumindest Aussetzung der Betriebsfortführungs­ und Lohnsummenklausel für die Dauer der Krise (II.4).

III. Aufstieg durch Bildung gefördert!

O Stärkung der Hochschulen im internationalen Wettbe­werb durch mehr Freiheit und Autonomie (S. 61, Abs. 6).

O Die Autonomie von Schulen und Hochschulen in Perso­nalrekrutierung, Investitionsentscheidungen, Finanzver­antwortung und Management ist bundesweit zu forcie­ren, um bestmögliche Antworten auf lokal unterschiedli­che Herausforderungen und die Herausbildung eigener Profile im Leistungswettbewerb zu ermöglichen (III.6).

O Einführung eines nationalen Stipendienprogramms(S. 60, Abs. 5).

O Ein nationales Stipendienprogramm für zumindest jeden zehnten Studienanfänger gibt einen kraftvollen Impuls (III.9)

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Unterstützung verbindlicher bundesweit vergleichbarer Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf einer verpflichtenden gezielten Sprach­förderung ... (S. 59, Abs. 7).

O Bereits im vierten Lebensjahr sollte für alle Kinder ver­pflichtend eine Überprüfung des sprachlichen Entwick­lungsstands erfolgen – verknüpft mit einer verbindli­chen Förderung bei festgestellten Defiziten (III.2).

O Evaluierung der Umsetzung des Bologna­Prozesses, um mit den Hochschulen ggf. notwendige Anpassungen zum Wohl der Studierenden vorzunehmen (S. 61; Abs. 4).

O Zur Stärkung des lebenslangen Lernens sind die Hoch­schulen systematisch als Weiterbildungszentren zu akti­vieren (III.10).

O Stärkung der Hochschulen als Orte der Weiterbildung und Prüfung der Einrichtung Offener Hochschulen (S. 61, Abs. 5).

O Keine Umstrukturierung von Studiengängen ohne kriti­sche Überprüfung und Straffung der Lehrpläne. Diese Leitlinie sollte bei der Umsetzung des Bologna­Prozesses ... unbedingt verfolgt werden (III.8).

O Beitrag des Bundes zur Stärkung der Lehrerausbildung an deutschen Hochschulen (S. 60, Abs. 10).

O Leistungsorientierte Entlohnung und kontinuierliche Weiterbildung für Lehrer sind entscheidende Schlüssel zur Verbesserung der schulischen Bildungsqualität (III.5).

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IV. Tarifautonomie gestärkt – Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bleibt vordringlich!

O Gesetzliche Mindestlöhne sollen auf den Prüfstand ge­stellt werden:

– Aufhebung, wenn Arbeitsplatzgefährdung festgestellt wird (Evaluation bis 2011, S. 21, Abs. 6),

– Bekenntnis zum Tarifvorrang vor staatlichen Lohnfest­setzungen (S. 21, Abs. 4),

– Ablehnung eines einheitlichen gesetzlichen Mindest­lohnes (S. 21, Abs. 4).

O Stärkung der Tarifautonomie. (...) Dort, wo es tarif­vertragliche Regelungen gibt, dürfen sie nicht durch staatliche Lohnfestsetzungen verdrängt werden (IV.1).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Förderung freiwilliger Mitarbeiterbeteiligungen (S. 23, Abs. 5).

O Förderung freiwilliger Mitarbeiterbeteiligungen. (...) Gleichzeitig dürfen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch nicht zwangsweise kollektiv über Tarifverträge geregelt werden, sondern die Freiwilligkeit der Vereinbarungen ist einzuhalten (IV.6).

O Stabilisierung der Lohnzusatzkosten bei unter 40 Pro­zent (S. 10, Abs. 4).

O Stabilisierung der Sozialabgaben bei unter 40 Prozent (IV.7).

V. Gesundheitspolitik: Weichen von Staatsmedizin auf Wettbewerb umgestellt!

Mehr Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenver si­cherung durch:

O höhere Beitragsautonomie für die Krankenkassen, ein­kommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge und Sta­bilisierung des Arbeitgeberanteils (S. 86, Abs. 8).

Fundament der Gesetzlichen Krankenversicherung zu­kunftsfest weiterentwickeln:

O Langfristig: Umstieg auf Gesundheitsprämienmodell. Mittelfristig: einkommensunabhängige Arbeitnehmer­beiträge und Stabilisierung des Arbeitgeberanteils (V.1).

O Transparenz durch Reduktion des morbiditätsorientier­ten Risikostrukturausgleichs auf das notwendige Maß sowie Abbau von Manipulationsmöglichkeiten (S. 86, Abs. 6).

O Überprüfung der Kriterien für Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (V.1).

Stärkung der privaten Krankenversicherung durch:

O Abschaffung der dreijährigen Wechselfrist (S. 86, Abs. 10) und mehr Kooperationen zwischen Krankenkassen und privaten Versicherern bei Wahltarifen (S. 86, Abs. 9).

Private Krankenversicherung als tragende Säule des dua­len Krankenversicherungsmarktes ausbauen:

O Abschaffung der dreijährigen Wechselsperre. Wahltarife sollten durch Kooperationen von Krankenkassen und privaten Versicherern angeboten werden (V.2).

Forcierung des Wettbewerbs und Verbesserung der Wirt schaftlichkeit auf der Leistungsseite durch:

O Schaffung eines funktionsfähigen Wettbewerbs um in­novative und effiziente Lösungen (S. 87, Abs. 5), Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung (S. 89, Abs. 7), Erweiterung individueller Wahl­ und Entscheidungs­spielräume von Patienten und Versicherten (S. 90, Abs. 4), Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (S. 91, Abs. 2 u. 3) sowie Abbau der Überregulierung bei Arzneimit­teln (S. 87, Abs. 2).

Einführung einer qualitätsorientierten Wettbewerbs­ordnung:

O Ergebnisoffener Vertragswettbewerb zwischen Kranken­kassen und Leistungserbringern (V.3), ganzheitliche Be­handlungsabläufe durch integrierte Versorgung (V.4), mehr Wahlfreiheiten für Patienten und Versicherte (V.2), Vernetzung durch moderne IT­Plattformen (V.7) sowie Durchforstung des Regulierungsdickichts bei Arzneimit­teln (V.7).

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VI. Neues Wachstum durch Forschung und Innovation!

O Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (S. 15, Abs. 3).

O Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Höhe von 10 Prozent der F&E­Aufwendungen (VI.1).

O Entwicklung von Leitmärkten für Zukunftstechnologien in Deutschland, z. B. auf dem Feld der Elektromobilität (S. 25, Abs. 2; S. 30, Abs. 4).

O Die Etablierung von Leitmärkten für besonders aussichts­reiche Zukunftstechnologien ist gezielt voranzutreiben (IV.3).

O Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen an jungen Wachstumsunterneh­men (S. 25, Abs. 5).

O Die Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarktrahmens für die Bereiche Risikokapital, Wachstumsfinanzierung und Buy­Out verleiht der Innovationsfinanzierung in Deutschland neuen Schub (VI.2).

O Schaffung besserer Instrumente zur konsequenten Be­kämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bei Förderung der Selbstregulierungsmöglichkeiten un­ter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetservice­providern (S. 103, Abs. 8).

O Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Medien­konvergenz ist für die Internet­Wirtschaft ein transpa­renter Regulierungsrahmen zu schaffen, der Rechts­sicherheit gewährleistet und Selbstregulierungsmecha­nismen stärkt (VI.7).

O Steuerung qualifizierter Zuwanderung nach Deutsch­land anhand eines Punktesystems (S. 22, Abs. 8; S. 23, Abs. 1).

O Mit einer aktiven Zuwanderungspolitik für hochqualifi­zierte Arbeitskräfte ist die Innovations­ und Wirtschafts­kraft Deutschlands vor dem Hintergrund des demogra­phischen Wandels dauerhaft zu sichern. Neben der Steu­erung durch ein am Bedarf des Arbeitsmarktes ausge­richtetes Punktesystem (VI.11).

O Förderung des Breitbandausbaus (S. 104, Abs. 5 bis S. 105, Abs. 1), u. a. durch

– engere Verzahnung der Ausbaumaßnahmen des Bun­des und der Länder,

– Schaffung neuer planungsrechtlicher Instrumente, – zügige Versteigerung frei gewordener Funkfrequenzen.

O Für den schnellen Ausbau leistungsstarker Breitbandinf­rastrukturen sind klare Investitionsanreize zu setzen (VI.6).

Zukunftsfeste Gestaltung der Pflegeversicherung durch:

O die Einführung kapitalgedeckter Elemente zur Ergän­zung des Umlageverfahrens (S. 93, Abs. 4).

Pflegeversicherung generationenfest machen:

O Umstellung der Pflegeversicherung auf (zumindest Teil­) Kapitaldeckung (V.8).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfs­gerechten Versorgung durch:

O Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Nieder­lassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten (S. 89, Abs. 1).

Ambulante medizinische Versorgung vor Ort gewährleis­ten:

O Versorgungslücken in dünner besiedelten Regionen durch Ausschreibungen und ggf. Honorarzuschlägen schließen (V.5).

Gewährleistung eines stabilen Fundaments für Kranken­häuser durch:

O Einführung einer verlässlichen Investitionsfinanzierung (S. 89, Abs. 7) und Weiterentwicklung der Fallpauschalen.

Sichere Basis für die Krankenhausfinanzierung einführen:

O Investitionsaufschläge auf die Fallpauschalen (V.6).

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VII. Verkehrspolitik: Durchbruch für mehr Effizienz!

O Weiterentwicklung VIFG, u. a. Prüfung eines Finanzie­rungskreislaufs Straße unter direkter, vollständiger Zuweisung der Lkw­Maut für die Fernstraßeninfrastruk­tur (S. 35, Abs. 6).

O Im Einverständnis mit Bundesland: Rückstufung von Bun desstraßen bei geringer Fernverkehrsrelevanz (S. 35, Abs. 7).

O Stärkung verkehrsträgerbezogener Finanzierungskreis­läufe (S. 35, Abs. 6).

Leistungs­ und Finanzierungsvereinbarung/Erhalt und Betrieb der Fernstraßeninfrastruktur:

O Gesamtkonzept mit klarer Aufgabenzuordnung und Strukturen zwischen Bund und Ländern, bedarfsgerech­ten Mitteln und effizienteren Verwaltungsstrukturen (VII.1).

O Mehrjährige Planungs­ und Finanzierungssicherheit für Investitionsprojekte (S. 35, Abs. 6).

O Haushaltsabhängigkeit von Verkehrsinvestitionen re­duzieren (S. 35, Abs. 6).

Finanzierungs­ und Planungssicherheit für die Straßen­infrastruktur:

O Kurzfristige Kameralistik sticht langfristigen Planungs­horizont aus (VII.3).

O Auf ein Haushaltsjahr beschränkte Mittel befördern in­effiziente Strukturen (VII.3).

O Verstetigung der Kosten (VII.1).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Klarer Wille zur Beschleunigung des Planungsrechts(S. 36, Abs. 1).

O Verkürzung zu langer Planungszeiten und Beschleuni­gung wichtiger Ausbauvorhaben (VII.7).

O Beendigung des Substanzverlusts (S. 35, Abs. 7). O Substanzverzehr stoppen (VII.Präambel).

O Offensive Europastrategie der deutschen Verkehrspolitik (S. 36, Abs. 4).

O Weiterentwicklung der Transeuropäischen Verkehrsnet­ze und sinnvolle Ergänzung unter besonderer Berück­sichtigung deutscher Projekte (S. 36, Abs. 4).

Transeuropäisches Verkehrsnetz als Lebensader für den Standort Deutschland:

O Deutschland: besondere Abhängigkeit von strategisch sinnvoller Planung eines gesamteuropäischen Verkehrs­netzes (VII.6).

O Beseitigung von Engpässen, Knotenpunkten, Ertüchti­gung von Hinterlandverkehr für Häfen und Flugdreh­kreuze (S. 35, Abs. 7).

O Engpassbeseitigung und Ausbau der Hauptverkehrsach­sen (VII.6).

O Stark wachsende Passagierzahlen führen zu Engpässen auf den Transportwegen (VII.7).

O Förderung des Logistikstandortes D. mit ausgewählten Maßnahmen aus dem Masterplan Güterverkehr und Lo­gistik (S. 36, Abs. 8).

O Sicherstellung wirtschaftlicher, betrieblicher und dem Lärmschutz geschuldeter Erfordernisse auch bei Nacht­flügen (S. 36, Abs. 5).

Masterplan Güterverkehr und Logistik, Nationales Hafen­konzept und Flughafenkonzept verknüpfen (VII.4):

O Zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplät­zen unternehmerische und gesellschaftliche Interessen an Nachtflügen stärker berücksichtigen (VII.7).

O Weiterführung Bahnreform (S. 37, Abs. 5). O Teilprivatisierung der Bahn vorantreiben (VII.5).

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KernenergieO Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke

unter Einhaltung der strengen deutschen und interna­tionalen Sicherheitsstandards (S. 29, Abs. 2).

O Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, um die Strompreise zu entlasten und mehr CO2­freie Strom­erzeugung zu gewinnen (VIII.5).

WettbewerbO Weitere Verbesserung der wettbewerblichen Strukturen

auf den Energiemärkten (S. 30, Abs. 1).O Ein konsequent wettbewerbsorientierter Ordnungsrah­

men für die Energiemärkte muss weiter vorangetrieben werden (VIII.7).

EndlagerungO Unverzügliche Aufhebung des Moratoriums zur Erkun­

dung des Salzstockes Gorleben, um ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen.

O Prüfung durch eine International Peer Review Group, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards ge­nügt (S. 29, Abs. 3).

O Aufhebung der politischen Blockade bei der Endlager­suche, um die Eignungsprüfung von Gorleben schnells­tens wieder aufzunehmen.

O Zur Versachlichung der Debatte sollte die Erkundung mittels internationaler Überprüfung (Review) nach den Regularien der Nuclear Energy Agency der OECD beglei­tet werden (VIII.6).

Erneuerbare EnergienO Ziel ist es, dass die EE den Hauptanteil an der Energie­

versorgung übernehmen (S. 27, Abs. 1).

O EE müssen so schnell wie möglich markt­ und speicher­fähig und Über­ oder Unterförderungen vermieden wer­den (S. 27, Abs. 3).

O Durch Anpassungen soll eine kurzfristige Überförderun­gen bei der Photovoltaik vermieden werden (S. 27, Abs. 6).

O Um Innovationstreiber zu bleiben, muss sich die Förde­rung künftig stärker an der Marktfähigkeit orientieren.

O Die EEG­Regelsätze gehören unverzüglich auf den Prüf­stand und angepasst.

O Der Anteil effizienter EE muss durch attraktive Investi­tionsbedingungen ausgebaut werden.

O Gleichzeitig sind alle Technologien schnellstmöglich an den Strom­ und Wärmemarkt heranzuführen (VIII.8).

VIII. Schlüssige nationale Energiestrategie für eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Versorgung!

EnergiestrategieO Vorlage eines neuen Energiekonzepts spätestens inner­

halb des nächsten Jahres, das szenarienbezogen Leit­linien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert (S. 26, Abs. 8).

O Voraussetzung ist eine schlüssige und ideologiefreie nationale Gesamtstrategie für die Energie­ und Umwelt­politik (VIII. Präambel).

Energiemix O Wir wollen eine ideologiefreie, technologieoffene und

marktorientierte Energiepolitik (S. 26, Abs. 8).O Erhalt unseres breiten, ausgewogenen und techno­

logieoffenen Energiemixes (VIII.4).

InvestitionsstauO Weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwer­

ken ermöglichen, [...] die CCS­Richtlinie der EU umsetzen [...] und für Akzeptanz werben (S. 28, Abs. 6),

O Der Investitionsstau im Ausbau der nationalen Energie­netze muss aufgelöst werden ... die rechtlichen Rahmen­bedingungen [...] weiterentwickeln ... Beschleunigung der Planungsverfahren im Leitungsbau angehen (S. 29, Abs. 6).

O Energiepolitik muss die Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und schnelle Umsetzung dringend erforderlicher Inves­titionen sicherstellen.

O Notwendig sind eine klare positive Positionierung der Politik auf allen Ebenen, ein sicherer Rechtsrahmen für Investitionen in ... Netztrassen, Gasspeicher, Kraftwerke und CCS­Projekte sowie den Ausbau effizienter Erneuer­barer Energien (VIII.4).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

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EnergieforschungO Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne

aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden.

O Mit diesen Einnahmen soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und ­nutzung gefördert werden (S. 21, Abs. 1).

O Die von der rot­grünen Koalition drastisch zurückgefah­renen Mittel für eine ideologiefreie Forschung und Ent­wicklung von Energietechnologien, wie z. B. CCS, sind mit den Erlösen aus dem Emissionshandel und auch mit Hil­fe zusätzlicher Gewinne aus der Laufzeitverlängerung deutlich zu erhöhen (VIII.9).

MobilitätO Entwicklung einer breit angelegten und technologie­

offenen Mobilitäts­ und Kraftstoffstrategie, die alle alterna tiven Technologien und Energieträger berücksich­tigt (S. 30, Abs. 4).

O Für einen Paradigmenwechsel im Bereich Mobilität sind technologieoffene Vorgaben zur Erreichung der CO2­Minderungsziele erforderlich.

O Weiterentwicklung aller Antriebssysteme, Verkehrs­träger und Speichertechnologien unterstützen (VIII.10).

EnergieaußenpolitikO Aufgrund der Abhängigkeit von Energie­ und Rohstoff­

importen benötigen wir eine Energieaußenpolitik, die deutsche Unternehmen und große Infrastrukturprojekte intensiv begleitet.

O Energieträger, Lieferländer und Transportrouten sind weiter zu diversifizieren, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden (S. 30, Abs. 5).

O Importeure wichtiger Energierohstoffe müssen auf Augenhöhe mit internationalen Partnern verhandeln.

O Versorgungssicherheit erfordert aktive außenpolitische

Unterstützung, Energiepartnerschaften mit Produzen­tenstaaten, die Diversifizierung der Bezugsquellen (VIII.12).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

IX. Umweltschutz und wirtschaftliches Wachstum – Vereinbarkeit statt Gegensatz!

Post KyotoO Die Schwellenländer werden aufgefordert, mit nachprüf­

baren Verpflichtungen ihren Beitrag zu leisten.

O Ziel ist eine faire Lastenverteilung, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktions­verlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert (S. 26, Abs. 3).

O Post­Kyoto­Abkommen mit fairer Kosten­ und Lasten­verteilung abschließen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (IX.1).

O Die Entwicklungsländer können ihren Beitrag zum Kli­maschutz leisten.

StrompreissteigerungenO Ab 2013 sind die angekündigten Kompensationszahlungen

für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte Maßnahmen für den Bau effizienter fos­siler Kraftwerke zusätzlich zu berücksichtigen (S. 21, Abs. 2).

O Die durch den Emissionshandel verursachten Strom­preiserhöhungen müssen schnellstmöglich durch geeig­nete Entlastungen EU­konform kompensiert werden (IX.2).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Carbon leakageO Energieintensive Unternehmen, die im globalen Wettbe­

werb Nachteile befürchten müssen, sollen weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte ausgenommen bleiben (S. 26, Abs. 6).

O Frühzeitig wirksame Ausnahmeregelungen für vom „car­bon leakage“ betroffene Branchen beim Emissionshan­del schaffen (IX.3).

InstrumentenmixO Die Maßnahmen im Integrierten Energie­ und Klimapro­

gramm 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern (S. 26, Abs. 6).

O Umweltpolitischen Instrumentenmix auf den Prüfstand stellen (IX.4).

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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

O Klima­ und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern durch Senkung der Hürden im Mietrecht für die ener­getische Sanierung zugunsten fairer Verteilung von Kos­ten und Nutzen zwischen Mietern und Vermietern (S. 28, Abs. 4, S. 109, Abs.6).

O Nur durch eine Anpassung des Mietrechts können zu­sätzliche Sanierungsimpulse ausgelöst werden. (X.4)

O Kosten und Nutzen von Sanierungen fair zwischen Mie­tern und Eigentümern verteilen (X.4).

O Erweiterung der gewerblichen Wärmelieferung (Energie­Contracting) (S. 28, Abs. 4).

O Möglichkeit des Wärme­Contractings gesetzlich fixieren (X.4).

O Duldungspflicht von Baumaßnahmen durch den Mieter (S. 28, Abs. 4; S. 109, Abs. 6).

O Für Klima­ und Effizienzmaßnahmen Ausdehnung der Duldungspflicht des Mieters (X.4).

O Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausge­prägt. Insbesondere in Ballungszentren ist zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich (S. 42, Abs. 6).

O Bis zur Mitte der Legislaturperiode wird entschieden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt werden (S. 42, Abs. 7).

O Festhalten an der steuerlichen Förderung von Baudenk­malen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städte­baulichen Entwicklungsbereichen (S. 42, Abs. 1).

O Fördermittel für Mietwohnungsneubau gezielter ein­setzen.

O Bestehende Fördermaßnahmen künftig zielgerichteter als bisher und an den Marktgegebenheiten orientieren.

O Gezielte steuerliche Maßnahmen in Form verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten.

O Gießkannenförderung, z. B. für Gebiete mit hohem Leer­stand, muss vermieden werden (X.5).

X. Wichtige Impulse für die energetische Gebäudesanierung!

O Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunktur­schwankungen verstetigen (S. 11, Abs. 5).

O Anwendung der Zinsabzugsbegrenzung in Verlust­phasen ausschließen (X.1).

O Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung) (S. 28, Abs. 3).

O Deutliche Steigerung der Sanierungsquote durch ein wir­kungsvolleres CO2­Gebäudesanierungsprogramm (S. 28, Abs. 4).

O Energetische Sanierung deutlich steigern.

O Effizienz der Fördermaßnahmen auf den Prüfstand.

O Vorfahrt für transparente Instrumente, wie z. B. das vom Wirtschaftsrat entwickelte Prämienmodell.

O Haushaltsneutralität durch umwidmen finanzieller Mittel des zweiten Konjunkturprogramms (X.3).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

AbfallwirtschaftO Befürwortung einer grundsätzlichen steuerliche Gleich­

stellung von öffentlichen und privaten Unternehmen (S. 33, Abs. 3).

O Notwendig sind gleiche Marktzutrittsvoraussetzungen sowie die steuerliche Gleichbehandlung privater und kom munaler Unternehmen (IX.6).

EnergieeffizienzO Marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienst­

leistungsrichtlinie (S. 28, Abs. 3).O Europäische Vorschriften 1:1 umsetzen, z. B. Energiedienst­

leistungsrichtlinie (IX.10).

Bio­ und GentechnologieO Weiterentwickelung der verantwortbaren Innovations­

potenziale der Bio­ und Gentechnologie (S. 64, Abs. 2).O Akzeptanz der Bio­ und Gentechnologie fördern und

Potenziale weiter ausschöpfen (IX.7).

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O Flexible Fortführung der Städtebauförderung als ge­meinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kom­munen. (S. 41 Abs. 5)

O Private Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässi­ge Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einbinden (S. 41, Abs. 4).

O Stadtumbau zielgerichtet fortsetzen.

O Bedarfsgerechter Rück­ und Umbau des Wohnungsbe­standes unter konsequenter Einbeziehung privater In­vestoren (X.7).

O Vereinfachung der Eigenheimrente (S. 42, Abs. 5). O Neue Eigenheimrente muss attraktiver und unbürokrati­scher werden (X.7).

O Erhöhung der Wohneigentumsquote (S. 42, Abs. 5). O Im europäischen Vergleich geringe Wohneigentumsquo­te erhöhen (X.7).

O Bau­, Wohnungs­ und Immobilienwirtschaft besonders wichtige Wirtschaftszweige, müssen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Dialog mit Bund vertiefen. (S. 43, Abs. 1)

O Wohnungs­ und Immobilienwirtschaft hat herausragen­de Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft und muss stärker in den politischen Fokus rücken. (Anteil von rund 20 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und ca. 3,8 Millio­nen Beschäftigten) (X. Präambel)

O Wohnraum und Infrastruktur alten­, generationen­gerecht und wo sachgerecht integrativ gestalten und die erforderlichen Service­ und Hilfestrukturen ausbauen und weiterentwickeln. (S. 73, Abs. 1)

O Wir wollen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen länger und lebenswerter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. (S. 84, Abs. 2)

O Versorgung mit altersgerechtem, bezahlbarem Wohn­raum sowie die Erweiterung der Betreuungs­ und Pflege­angebote

O Ziel muss es sein, älteren Menschen eine barrierere­duzierte Nutzung sowie die ambulante Pflege in der ei­genen Wohnung zu ermöglichen. (X. 6)

XI. Fundament für eine neue Finanzmarktordnung schaffen!

Stabilisierung des Finanzsystems durch:O Weltweite Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen –

nach Überwindung der Krise – in Abhängigkeit von Risi­ko und Systemrelevanz.

O Berücksichtigung nationaler Besonderheiten bei den qua­litativen Anforderungen an das Eigenkapital (S. 52, Abs. 6).

O Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen nach der Krise.

O Weitere Zurechenbarkeit bewährter Kapitalbestandteile, wie stille Einlagen, zum Eigenkapital (XI.3).

O Abmilderung der prozyklischen Wirkungen bei Basel II und IFRS (S. 53, Abs. 1).

O Abmilderung der prozyklischen Elemente von Basel II und Schaffung von Kapitalpuffern in wirtschaftlichen Auf­schwungphasen, die in Abschwungphasen wieder aufge­löst werden können („Dynamic Provisioning“) (XI.4).

O Entwicklung von nationalen, europäischen und interna­tional abgestimmten Lösungsmechanismen, um in Schiefl age geratene systemrelevante Finanzinstitute entweder finanzmarktschonend abwickeln oder nach­haltig stabilisieren zu können (S.53, Abs. 3).

O Schaffung einer internationalen Insolvenzordnung für Finanzinstitute und Entwicklung eines abgestimmten Konzepts zur Restrukturierung oder notfalls zur Abwick­lung der Institute (XI.5).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Zusammenführung der deutschen Bankenaufsicht bei der Bundesbank (S. 54, Abs. 4).

O Aufhebung der Zersplitterung der Bankenaufsicht in Deutschland und Bündelung der Kompetenzen unter dem Dach der Bundesbank (XI.7).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

XII. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Bürgernähe in Europa!

Vorfahrt für Wettbewerbsfähigkeit durch:O Bekenntnis zur Lissabon­Strategie, mit der die EU zum

weltweit wettbewerbsfähigsten Raum werden soll. Da ran müssen sich alle Ausgaben der EU messen lassen (S. 56, Abs. 2 und S. 116, Abs. 6).

O Einhaltung des europäischen Stabilitätspakts (S. 52, Abs. 4).

O Fortführung der Lissabon­Strategie für Wachstum und Beschäftigung mit gleicher Fokussierung auch in der Zeit nach 2010 (XII. 1).

O Stärkung des Stabilitäts­ und Wachstumspaktes und Rückführung der Überschuldung durch überfällige Strukturreformen (XII. 2).

Für eine tragfähige und generationengerechte EU­Haus­haltspolitik:O Beschränkung der Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU auf

ein Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (S. 116, Abs. 4).O Schrittweise Neustrukturierung des EU­Haushalts zu­

gunsten von gemeinsamen europäischen Zukunftspro­jekten (S. 116, Abs. 8).

O Beschränkung des EU­Haushaltes auf ein Prozent des Bruttonationaleinkommens.

O Schaffung von Impulsen für Wachstum und Wettbe­werbsfähigkeit durch Reformen auf der Ausgabenseite in Richtung Forschung, Innovation und Bildung (XII.3).

Strikte Beachtung des Subsidiaritäts­ und Verhältnis­mäßigkeitsprinzips:O Beschränkung der EU­Rechtsetzung auf Fälle, bei denen

eine Regelung auf europäischer Ebene besser ist als auf nationaler (S. 115, Abs. 3).

O Subsidiaritätsprinzip konsequent verwirklichen und überzogene Harmonisierung bewährter nationaler Ver­fahren vermeiden.

O Integration nur dort vorantreiben, wo es einen europäi­schen Mehrwert gibt (XII.4).

Forcierung des Kampfes gegen die Bürokratie durch:O Einrichtung eines unabhängigen Rats für Bürokratie­

abbau bei der EU­Kommission nach dem Vorbild des Nor­menkontrollrates.

O Durchführung plausibler Folgenkostenschätzungen bei neuen EU­Regulierungsvorhaben und wettbewerbsneu­trale 1 zu 1 Umsetzung von EU­Richtlinien (S. 16, Abs. 6).

O Einführung eines europäischen Normenkontrollrats.

O Durchführung wirkungsvoller Gesetzesfolgeabschätzun­gen unter frühzeitiger Beteiligung der Wirtschaft (XII.5).

Erweiterungspolitik mit Augenmaß: O Strikte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien als Bei­

trittsvoraussetzung statt Beitrittsautomatismus durch Nennung eines Beitrittsdatums vor Abschluss der Ver­handlungen (S. 117, Abs. 4).

O Festigung der Identität und der Institutionen der EU vor weiteren Beitritten.

O Das Prinzip der vollständigen Kriterienerfüllung vor ei­nem Beitritt muss der Leitgedanke bei zukünftigen Auf­nahmeverhandlungen sein (XII.7).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Enge zeitliche Begrenzung für die Beteiligung des Staa­tes an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstitu­tionen (S. 10, Abs. 1).

O Expertenrat soll für eine Ausstiegsstrategie eine flexible Zeitablaufplanung unter Berücksichtigung der Entwick­lung auf den internationalen Kapitalmärkten entwerfen (S. 18, Abs. 6).

O Entwicklung von glaubwürdigen Exit­Strategien für ei­nen schnellen Rückzug des Staates nach der Krise (XI.1).

O Einführung von Mindeststandards und Sanktionsmög­lichkeiten für Rating­Agenturen.

O Rating­Agenturen dürfen nicht zeitgleich Finanzproduk­te entwickeln, vertreiben und bewerten (S. 53, Abs. 5).

O Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells für Rating­Agenturen mit dem Ziel der besseren Überwachung und der Beseitigung von Interessenskonflikten zwischen Be­ratung und Bewertung.

O Festlegung von internationalen Mindeststandards (XI.8).

O Orientierung der Vergütung am langfristigen Erfolg und Gehaltabzüge (Malus­Regelungen) bei negativer Ge­schäftsentwicklung (S. 23, Abs. 4).

O Ausrichtung der Vergütungssysteme am langfristigen Erfolg und Schaffung der Möglichkeit Fehlverhalten auch zu sanktionieren (XI.2).

Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates

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UnternehmerischerSachverstand.PräsidiumBundesvorstandKommissionenArbeitsgruppen

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Präsidium

Präsident Prof. Dr. Kurt J. Lauk President, Globe Capital Partners GmbH,Stuttgart

VizepräsidentHermann­Josef Lamberti Mitglied des Vorstandes, Deutsche Bank AG,Frankfurt am Main

Vizepräsident Dr. Eckhard Cordes Vorsitzender des Vorstandes,Metro AG,Vorsitzender des Vorstandes,Franz Haniel & Cie. GmbH,Duisburg ­ Düsseldorf

SchatzmeisterDr. Andreas Mattner Geschäftsführer, ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG,Hamburg

Paul Bauwens­Adenauer Geschäftsführender Gesellschafter, Bauwens GmbH & Co. KG, Köln

Wendelin von Boch Vorsitzender des Aufsichtsrates,Villeroy & Boch AG, Mettlach

Dr. Hugo Fiege Geschäftsführender Gesellschafter, Fiege Holding Stiftung & Co. KG, Greven

Dr. Karl­Theodor Freiherr zu Guttenberg MdB Bundesminister der Verteidigung,Berlin

Astrid Hamker Gesellschafterin,Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG,Georgsmarienhütte

Dr. Johannes F. Lambertz Vorsitzender des Vorstandes, RWE Power AG, Essen

Dr. Claus­Peter Martens Partner, Murawo Rechtsanwälte und Notare, Berlin

Dr. Michael Meister MdB Stellvertretender Fraktions vorsitzender, CDU/CSU­Bundestagsfraktion, Berlin

Dr. Michael Mertin Vorsitzender des Vorstandes,Jenoptik AG, Jena

RA Friedrich Merz Anwaltsozietät,Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP,Berlin, Frankfurt, Köln

Dr. Norbert Röttgen MdB Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Berlin

Prof. Hans Helmut Schetter Mitglied des Vorstandes, Bilfinger Berger AG, Mannheim

Bettina Würth Vorsitzende des Beirats der Würth­Gruppe, Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau

Dr. Ulrich Zeitel Geschäftsführer, FORUM Institut für Management GmbH, Heidelberg

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Bundesvorstand

Paul Jörg Feldhoff Persönlich haftender Gesellschaf ter, Feldhoff Management Services KG, Frankfurt am Main, Bundesvorsitzender des Juniorenkreises

Bernhard Kirschbaum Geschäftsführer, Kirschbaum Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Bonn

Rene S. Spiegelberger Geschäftsführender Gesellschafter, RSS Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stv. Bundesvorsitzender des Juniorenkreises

Stefan Stüdemann Geschäftsführer, fiveandfriends GmbH – Agentur für Kommunikation, Berlin

Peter Wende Rechtsanwalt, Stuttgart

Florian Würzburg Rechtsanwalt, Sozietät Müller & Würzburg, Bremen

Gäste Juniorenkreis im Bundesvorstand

Werner Michael Bahlsen Vorsitzender der Geschäftsführung, Bahlsen GmbH & Co. KG, Hannover

Prof. Dr. Ulrich Bittihn Vorsitzender des Vorstandes, Volksbank Paderborn­Höxter­Detmold eG, Paderborn

Dr. Jens­Jürgen Böckel Mitglied der Geschäftsleitung,Unternehmensgruppe Tengelmann, Mühlheim/Ruhr

Wolfgang BurgardMitglied des Vorstandes, Holsten­Brauerei AG, Hamburg

Prof. Dr. Jörg F. Debatin Ärztlicher Direktor, Vorsitzender des Vorstandes Universitäts­klinikum Hamburg­Eppendorf (UKE), Hamburg

Reiner Dickmann Vorsitzender des Aufsichtsrates, PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt/Main

Peter E. EckesPeter Eckes Vermögens­verwaltung GmbH, Nieder­Olm

Dr. Hanns R. Glatz Bevollmächtigter des Vorstandes, Daimler AG (bis 01. 11. 2009); Partner, CNC AG, Brüssel

Margret GleinigerGeschäftsführerin, KSG Leiterplatten GmbH, Gornsdorf

Hans­Ulrich Göhringer Leiter der Niederlassung Thüringen, Bayerische Hypo­ und Vereinsbank AG, Erfurt

Frank Gotthardt Vorsitzender des Vorstandes, CompuGROUP Holding AG, Koblenz

Georg M. Hänsel Unternehmerberater, Hänsel CConsult, Stuttgart

Simone Hartmann Leiterin der Landesvertretung Sachsen, Techniker Krankenkasse, Dresden

Wolfgang HartmannMitglied des Vorstandes a.D.,Commerzbank AG, Kelkheim/Ts.

Eldach­Christian Herfeldt Direktor – Gebiet Bonn,Commerzbank AG – Dresdner Bank Eine Marke der Commerzbank AG, Bonn

Nils Herrmann Geschäftsführer, WIKING Helikopter Service GmbH, Sande

Karl Friedrich Erbprinz von Hohenzollern Generalbevollmächtigter, Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern, Sigmaringen

Wilhelm Dietrich Karmann Geschäftsführender Gesell schafter, Wilhelm Karmann GmbH, Osnabrück

Dr. Christoph von Katte Rechtsanwalt, Kamern

Dr. Johannes F. KirchhoffGeschäftsführender Gesellschaf­ter, Faun Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Iserlohn

Heinz­Jürgen Kronberg Geschäftsführender Gesellschaf­ter, business impuls GmbH – Büro für strategische Beratung, Weimar

Dierk Lause Geschäftsführender Gesell­schafter, HTB Haus technik GmbH Brandenburg, Brandenburg

Dr. Rainhardt Freiherr von LeoprechtingHead of Corporate Relations, Metro Group, Düsseldorf

Matthias Leutke Fachanwalt für Steuerrecht, Sozius WP, Stb, RAe Dr. Scheffler & Partner, Hamburg

Ludolf Baron von Löwenstern Chairman, CREATIV CONZEPT HOLDING, Verwaltungs­ und Beteiligungsgesellschaft, Hamburg

Dr. Wolf­Dietrich Loose Vorsitzender des Aufsichtsrates, Schwarz Pharma AG, Königstein

Dr. Henneke Lütgerath Partner, M. M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg

Andreas Mau Geschäftsführer, MDS Möhrle Steuerberatungsgesellschaft,Schwerin

Dr. Ralph MühleckGeschäftsführer, WeberHaus GmbH & Co. KG, Rheinau­Linx

Hildegard Müller Vorsitzende der Hauptgeschäfts­führung, BDEW Bundesverband der Energie­ und Wasser­wirtschaft e.V., Berlin

Marc Osterwald Geschäftsführer, Gebr. Heyl Vertriebsgesellschaft für innovative Wasser­aufbereitung mbH, Hildesheim

Elard Raben Raben‘sche Forst­ und Gutsverwaltung, Görnitz

Dr. Lutz R. Raettig Vorsitzender des Aufsichtsrates, Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt/Main Prof. Dr. Heinz Riesenhuber MdB Bundesminister a. D., CDU/CSU­Fraktion im Deutschen Bundestag, Berlin

Dr. Hans Christoph von Rohr Rechtsanwalt, Mülheim/Ruhr

Dr. André­Michael Schultz Vorsitzender des Beirates, Gebrüder Krose GmbH & Co. KG,Bremen

Dr. Rüdiger SchwarzProkurist, G.U.B. Ingenieur AG, Berlin

Detlev SeeligerGeschäftsführender Gesellschafter, MAPCO Autotechnik GmbH, Borkheide

Wolfgang Steiger Generalsekretär, Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin Dorothee Stein­Gehring Geschäftsführende Gesellschaf terin, Gehring Technologies GmbH, Ostfildern

Mathias Stinnes Geschäftsführender Gesellschafter, Firma Hugo Stinnes, Hohen Demzin

Frank Straub Vorsitzender des Verwaltungs­rates, Blanco GmbH + Co. KG,BLANCO CS GmbH + Co. KG,Oberderdingen

Kristian Tolk Geschäftsführender Gesellschaf­ter, Centiveo GmbH, Magdeburg

Johannes­Georg Voll Rechtsanwalt, Voll Rechtsanwälte, Karlsruhe

Dr. Constantin Westphal Geschäftsführer, ABG Frankfurt Holding mbH, Frankfurt am Main

Dr. Andreas Wolf Geschäftsführender Gesellschafter, LICOS Trucktec GmbH, Markdorf

Thomas Wolff Geschäftsführender Gesellschaf­ter, wolfcraft GmbH, Kempenich

Dr. Reinhard Christian Zinkann Geschäftsführender Gesellschaf­ter, Miele & Cie. KG, Gütersloh

Dr. Marc Zoellner Geschäftsführender Gesell schaf­ter, Accumu latorenwerke HOPPECKE Carl Zoellner & Sohn GmbH, Brilon

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Steuern, Haushalt und Finanzen

Leitung: Dr. Martina BaumgärtelHead of Group Tax Policy & Products, Allianz SE, München

Arbeitsgruppe ■ Staatsfi nanzenFachgebietsleiterin ■ Anja Theurer

Wachstum und Innovation

Leitung: Wilhelm Bonse­GeukingVorsitzender des Vorstandes,RAG­Stiftung, Essen

Arbeitsgruppe ■ Telekommunikation und MedienFachgebietsleiter ■ Ulli Tobias Reitz

Energiepolitik

Leitung: Dr. Johannes F. LambertzVorsitzender des Vorstandes, RWE Power AG, Essen

Arbeitsgruppe ■ EU­KlimapolitikFachgebietsleiter ■ Michael Schweizer

Wirtschaftsrat Brüssel

Vorsitzender:Dr. Hanns R. GlatzBevollmächtigter des Vorstandes,Daimler AG (bis 01. 11. 2009); Partner, CNC AG, Brüssel

Fachgebietsleiter ■ Simon Steinbrück

Junge Generation

Leitung:Dr. Marc TenbückenVorstand, Content5 AG, München

Fachgebietsleiter ■ Ulli Tobias Reitz

Bundesfachkommissionen / Bundesarbeitsgruppen

Verkehrspolitik

Leitung: Mathias Stinnes, Geschäftsführender Gesellschafter,Firma Hugo Stinnes, Hohen Demzin

Arbeitsgruppe ■ VerkehrsinfrastrukturFachgebietsleiterin ■ Birga Köhler

Wirtschafts­ und Wettbewerbspolitik

Leitung: Klaus KubbetatVorsitzender der Geschäftsleitungen, Unternehmensgruppe Schloss Neugattersleben

Arbeitsgruppe ■ BürokratieabbauFachgebietsleiterin ■ Birga Köhler

Sozialpolitik

Leitung: Rainer TögelSprecher des Vorstandes, D.A.S. Rechtsschutz­Ver sicherungs­AG, München

Arbeitsgruppen ■ Arbeitsmarkt ■ Steuerungskreis

Gesundheitswirtschaft ■ Kommission Soziale Marktwirtschaft

und EthikFachgebietsleiter ■ Dr. Holger Fricke,

Dr. Sascha Wolf

Umweltpolitik

Leitung: Dr. Wolfgang Große EntrupLeiter Konzernbereich Umwelt & Nachhaltigkeit, Bayer AG,Leverkusen

Arbeitsgruppen ■ Immobilienwirtschaft undStadtentwicklung

■ EU­KlimapolitikFachgebietsleiterin ■ Claudia Gellert

Europäische Wirtschafts­ und Währungspolitik

Leitung: Dr. Lutz R. RaettigVorsitzender des Aufsichtsrates,Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt / Main

Fachgebietsleiter ■ Simon Steinbrück

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Bundesgeschäftsführung

Wolfgang SteigerGeneralsekretär

Dr. Rainer GerdingBundesgeschäftsführerWirtschafts­ und Gesellschaftspolitik

Erwin LambertsPressesprecher

Carolin ZachariasGeschäftsführerinMarketing und Vertrieb

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Wirtschaftsrat der CDU e.V.Luisenstraße 44, 10117 BerlinTelefon: (0 30) 2 40 87­0Fax: (0 30) 2 40 87­405Internet: www.wirtschaftsrat.deE­Mail: [email protected]

Verantwortlich:

Wolfgang Steiger,Generalsekretär

Dr. Rainer Gerding,Bundesgeschäftsführer

Erwin Lamberts,Pressesprecher

Carolin Zacharias,GeschäftsführerinMarketing und Vertrieb

Herstellung:STEINBACHER DRUCK GmbH

Bildnachweis: Wirtschaftsrat der CDU e.V.

Stand: November 2009