Bürgerinfo ötz Bubesheim...Amtsblatt Kötz • Freitag, 3. April 2020 - 2 - Nr. 7/20 Deutsche...

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Jahrgang 43 Freitag, den 9. April 2021 Nr. 7 Kötz Verwaltungsgemeinschaft Kötz Mitgliedsgemeinden Kötz & Bubesheim Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinden Kötz und Bubesheim Bubesheim & Bürgerinfo Verwaltungsgemeinschaft Kötz Großkötz Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz Telefon (08221) 2070-0 E-Mail: [email protected] www.vg-koetz.de Amtsstunden in Kötz Montag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Amtsstunden in Bubesheim Dienstag Amtsstunden des Bürgermeisters 17.00 – 19.00 Uhr Donnerstag Amtsstunden des Bürgermeisters 17.00 – 19.00 Uhr Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz Standesamtliche Nachrichten: Sterbefall: Am 01. April 2021 verstarb in Kötz Frau Hedwig Elisabeth Franik, geb. Neumann, im Alter von 95 Jahren, zuletzt wohn- haft in Kötz, Ortsteil Großkötz. Eheschließung: Am 01. April 2021 haben in Kötz Frau Monika Reupold und Herr Michael Johannes Stierlin, beide wohnhaft in Kötz, die Ehe geschlossen. Allgemeines Bayerisches Rotes Kreuz Nachstehend eine Übersicht der Termine im Landkreis Günzburg: Datum Terminort / Terminlokal TRS 07.04.2021 89331 Burgau Albertus-Magnus-Haus Kirchplatz 8 17:00 – 21:00 Uhr Ja 15.04.2021 86476 Neuburg/Kammel Christoph-Rodt-Grundschule Krumbacher Str. 36 16:00 – 20:00 Uhr Ja 16.04.2021 86470 Thannhausen Kath. Pfarrheim Frühmess-Str. 9 16:00 – 20:00 Uhr Ja 21.04.2021 86381 Krumbach Stadtsaal Dr.-Schlögl-Str. 15 16:00 – 20:30 Uhr Ja 30.04.2021 89335 Ichenhausen Freiherr-von-Stain-Mittelschule (rotes Gebäude) Gartenstr. 11 16:00 – 20:00 Ja TRS = Terminreservierungssystem Alle Blutspendetermine im Landkreis Günzburg können ab sofort von Blutspendern per Terminreservierung gebucht werden. Die Reservierung erfolgen im Viertelstunden Takt und dienen dazu längere Wartezeiten zu minimieren, des- sen Erfolg sich schon bei vergangenen Terminen im Feb- ruar und März gezeigt hat. Ablauf: 1. Die Internetseite blutspendedienst.com/guenzburg auf- rufen (der Ort ändert sich immer für das jeweilige Ter- minlokal) 2. Falls vorhanden mit Spendernummer anmelden 3. Einen verfügbaren Termin wählen 4. Auf die Bestätigung per E-Mail warten Für Blutspender ohne einen Internetzugang können Termine über die kostenfreie Blutspenderhotline 0800 11 949 11 reserviert werden. Blutspende zum Wunschtermin BSD führt Terminreservierungen ein Nach erfolgreicher Testphase baut der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) die mobile Blut- spende mit Terminreservierung ab sofort bayernweit aus und schafft damit einen weiteren Service für Lebensretter. Bis zum Jahresende 2021 soll für alle mobilen Blutspende- termine eine Terminreservierung erforderlich sein.

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  • Jahrgang 43 Freitag, den 9. April 2021 Nr. 7

    Kötz Verwaltungsgemeinschaft Kötz • Mitgliedsgemeinden Kötz & Bubesheim

    Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeinden Kötz und Bubesheim

    Bubesheim&Bürgerinfo

    Verwaltungsgemeinschaft KötzGroßkötzObere Dorfstr. 3 A, 89359 KötzTelefon (08221) 2070-0E-Mail: [email protected]

    Amtsstunden in KötzMontag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 UhrMittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 UhrFreitag 8.00 – 12.00 Uhr

    Amtsstunden in Bubesheim

    Dienstag Amtsstunden des Bürgermeisters 17.00 – 19.00 Uhr

    Donnerstag Amtsstunden des Bürgermeisters 17.00 – 19.00 Uhr

    Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz

    Standesamtliche Nachrichten:

    Sterbefall:Am 01. April 2021 verstarb in Kötz Frau Hedwig Elisabeth Franik, geb. Neumann, im Alter von 95 Jahren, zuletzt wohn-haft in Kötz, Ortsteil Großkötz.

    Eheschließung:Am 01. April 2021 haben in Kötz Frau Monika Reupold und Herr Michael Johannes Stierlin, beide wohnhaft in Kötz, die Ehe geschlossen.

    Allgemeines

    Bayerisches Rotes KreuzNachstehend eine Übersicht der Termine im Landkreis Günzburg:

    Datum Terminort / Terminlokal TRS07.04.2021 89331 Burgau

    Albertus-Magnus-HausKirchplatz 817:00 – 21:00 Uhr Ja

    15.04.2021 86476 Neuburg/KammelChristoph-Rodt-GrundschuleKrumbacher Str. 3616:00 – 20:00 Uhr Ja

    16.04.2021 86470 ThannhausenKath. PfarrheimFrühmess-Str. 916:00 – 20:00 Uhr Ja

    21.04.2021 86381 KrumbachStadtsaalDr.-Schlögl-Str. 1516:00 – 20:30 Uhr Ja

    30.04.2021 89335 IchenhausenFreiherr-von-Stain-Mittelschule (rotes Gebäude)Gartenstr. 1116:00 – 20:00 Ja

    TRS = TerminreservierungssystemAlle Blutspendetermine im Landkreis Günzburg können ab sofort von Blutspendern per Terminreservierung gebucht werden. Die Reservierung erfolgen im Viertelstunden Takt und dienen dazu längere Wartezeiten zu minimieren, des-sen Erfolg sich schon bei vergangenen Terminen im Feb-ruar und März gezeigt hat.

    Ablauf:1. Die Internetseite blutspendedienst.com/guenzburg auf-

    rufen (der Ort ändert sich immer für das jeweilige Ter-minlokal)

    2. Falls vorhanden mit Spendernummer anmelden3. Einen verfügbaren Termin wählen4. Auf die Bestätigung per E-Mail warten

    Für Blutspender ohne einen Internetzugang können Termine über die kostenfreie Blutspenderhotline 0800 11 949 11 reserviert werden.

    Blutspende zum Wunschtermin

    BSD führt Terminreservierungen einNach erfolgreicher Testphase baut der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) die mobile Blut-spende mit Terminreservierung ab sofort bayernweit aus und schafft damit einen weiteren Service für Lebensretter. Bis zum Jahresende 2021 soll für alle mobilen Blutspende-termine eine Terminreservierung erforderlich sein.

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 2 - Nr. 7/21

    Er trägt die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Als modernes pharmazeutisches Unternehmen ist der BSD heute ein aktiver Partner im bayerischen Gesundheits-wesen. Mit seinen ca. 670 engagierten Mitarbeitern sowie zusätzlich mehr als 240 freiberuflich tätigen Untersuchungs-ärzten und rund 12.500 ehrenamtlichen Helfern aus den 73 Kreisverbänden des BRK organisiert der BSD jährlich unge-fähr 4.400 mobile und 1.100 stationäre Blutspendetermine.Spenderservice:Alle Blutspendetermine und weiterführende Informatio-nen für Spender und an der Blutspende Interessierte, bei-spielsweise zum kostenlosen Gesundheitscheck, sind unter der kostenlosen Hotline des Blutspendedienstes 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr oder unter www.blutspendedienst.com im Internet abrufbar. Wir empfehlen unsere Blutspende-App für iOS und Android (www.spen-derservice.net): Individuelle Spendeinfos, Terminerinnerun-gen und Blutspende-Forum.Medienkontakt:Für Rückfragen zu allen Pressemitteilungen sowie für wei-tere Informationen und Materialanfragen kontaktieren Sie unsere Pressestelle: Patric Nohe, [email protected]; Tel.: 089 / 5399 4014. Oder besuchen Sie die Presseseite auf unserer Website

    Problemmüllsammeltermine am Samstag, 17. April 2021

    Am Samstag, 17. April 2021, kann Problemmüll in Jettingen, Burtenbach, Münsterhausen, Ziemetshausen, Aletshausen, Neuburg und Breitenthal zu folgenden Zeiten abgegeben werdenJettingenOberer Angerweg 3 (Bauhof)in der Zeit von 8:00 Uhr - 09:00 UhrBurtenbachWertstoffhof in der Zeit von 09:30 Uhr - 10:15 UhrMünsterhausenBeim Sportplatz in der Zeit von 10:45 Uhr - 11:30 UhrZiemetshausenGewerbestraße (Feuerwehrhaus)in der Zeit von 12:00 Uhr - 13:00 UhrAletshausenKirchenstraße (Parkplatz Kirche)in der Zeit von 13:30 Uhr - 14:15 UhrNeuburgDr.-Lecheler-Straße (Parkplatz der Turnhalle)in der Zeit von 14:45 Uhr - 15:30 UhrBreitenthalAm Sportplatz (beim Sportheim)in der Zeit von 16:00 Uhr - 16:45 Uhr

    Zu den Problemabfällen gehören insbesondere:Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölhaltige Abfälle, Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, flüssige Altfarben und Lacke, Desinfektionsmittel, Holz-schutzmittel, Laborchemikalien und Gifte im engeren Sinne, Abfälle mit Quecksilber, Quecksilberoxidbatterien und sons-tige Batterien, PCB-haltige Kleinkondensatoren, Haushalts-reiniger, Spraydosen und Feuerlöscher.Die Höchstmenge pro Anlieferer beträgt 60 kg bzw. 60 Liter.Es gilt an allen Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Günzburg die Maskenpflicht mit FFP2-Maske und der Min-destabstand von 1,5 m ist einzuhalten.Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de

    Die Terminreservierung reduziert Wartezeiten beim Blut-spendetermin, schafft Verbindlichkeit, und ist eine wertvolle Unterstützung des bestehenden Hygienekonzepts. Interes-sierte reservieren sich mit einem Link unter Angabe ihres Namens und ihrer Spendernummer ihren Wunschtermin. Erstspenderinnen und Erstspender können sich mit ihrem Namen, dem Geburtsdatum und ihrer E-Mailadresse einen Termin buchen.Der entsprechende Link bzw. QR-Code findet sich im Rah-men unserer Termin-Kommunikation in den Einladungen, bei der Terminsuche auf der Homepage, in der Blutspende-App sowie auf Plakaten und Flyern.Alle Blutspendetermine, für die eine Terminreservierung vorab erforderlich ist, sind mit dem Hinweis „Bitte Termin reservieren!“ gekennzeichnet.Eine Online-Reservierung ist 90 Tage und bis zu zwei Stun-den vor dem Blutspendetermin möglich.Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema, sowie exakte Anleitungs-Schritte zur Reservierung sind unter www.blutspendedienst.com/terminreservierung zusam-mengefasst.Spendewillige, die ohne Terminreservierung zum Blutspen-determin kommen, werden in der Übergangsphase selbst-verständlich nicht weggeschickt, müssen jedoch mit länge-ren Wartezeiten rechnen.Die geplanten Blutspende-Termine für April sind beige-fügt und im Falle einer erforderlichen Online-Reservie-rung gekennzeichnet.Alle Termine sowie eventuelle Änderungen, aktuelle Maß-nahmen und Informationen rund um das Thema Blutspende in Zeiten von Corona sind unter 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr oder unter www.blutspendedienst.com tagesaktuell abrufbar.Facebook & Instagram: @blutspendebayern.Es wird aufgrund der aktuellen Situation dringend emp-fohlen, kurz vor dem Blutspendetermin nochmals mit-tels genannter Möglichkeiten zu prüfen, ob und wann der Termin stattfindet.

    HINTERGRUNDINFORMATIONEN ÜBER DIE BLUTSPENDE IN BAYERN:Wer Blut spenden kann:Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag. Erst-spender können bis zum Alter von 64 Jahren Blut spen-den. Das maximale Spenderalter für Mehrfachspender ist ein Alter von 72 Jahren (d.h. bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag). Bei Mehrfachspendern über 68 Jahren und bei Erstspendern über 60 Jahren erfolgt die Zulassung nach individueller ärztlicher Beurteilung. Frauen können viermal, Männer sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spen-den. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen liegen. Zur Blutspende mitzubringen ist unbe-dingt ein amtlicher Lichtbildausweis wie Personalaus-weis, Reisepass oder Führerschein (jeweils das Original) und der Blutspendeausweis. Bei Erstspendern genügt ein amtlicher Lichtbildausweis. Spendewillige mit grippalen oder Erkältungs-Symptomen und Menschen mit direk-tem Kontakt zu Coronavirus(SARS-CoV-2)-Erkrankten werden nicht zur Spende zugelassen. Auf allen angebo-tenen Terminen besteht eine unumgängliche Masken-pflicht.

    Darum ist Blutspenden beim BRK so wichtig:Allein in Bayern werden täglich etwa 2.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei kranken oder verletzten Menschen geholfen werden. Eine Blutspende ist Hilfe, die ankommt und schwerstkranken Patienten eine Überlebenschance gibt.

    Der Blutspendedienst des BRK (BSD):Der BSD wurde 1953 vom Bayerischen Roten Kreuz mit dem Auftrag gegründet, die Versorgung mit Blutprodukten in Bayern sicherzustellen.

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 3 - Nr. 7/21

    Anmeldung zur 5. Klasse am Albertus-Gymnasium Lauingen

    Ab sofort ist die Online-Anmeldung zur 5. Klasse auf unserer Homepage www.albertus-gymnasium.de unter Online Anmeldung möglich.Buchen Sie auf unserer Homepage auch Ihren persönli-chen Termin zur Einschreibung.Die persönliche Einschreibung zur Aufnahme in die 5. Klasse des Schuljahres 2021/22 findet vom 10. bis 14. Mai 2021 im Sekretariat des Albertus-Gymnasiums Lauingen statt, am Montag, Dienstag, Mittwoch 8:00 – 13:40 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr, am Freitag 8:00 – 13:00 Uhr. Grundschüler müs-sen das Übertrittszeugnis mitbringen. Mittel- und Realschüler melden sich mit dem Halbjahreszeugnis an. Außerdem sind eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, evtl. ein Sorgerechtsbeschluss sowie der Nachweis des Masern-schutzes vorzulegen. Die bei der Online-Anmeldung ausge-füllten und ausgedruckten Formblätter und die Originaldoku-mente sind ebenso mitzubringen.In Ausnahmen ist die Anmeldung nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.Die Anmeldung ist unabhängig davon, ob ein Probeunter-richt erforderlich ist oder nicht. Zugleich findet auch die Vor-anmeldung für die Offene Ganztagsschule statt.Zu Ihrer Sicherheit werden in unseren Räumen alle notwen-digen Maßnahmen ergriffen, die im Zuge der Corona-Epide-mie geboten sind.Sollten Sie persönlich nicht kommen können, kontak-tieren Sie uns telefonisch (09072-953870), per E-Mail ([email protected]) oder postalisch.

    Tag der offenen Tür am Dossenberger-Gymnasium - online

    Dieses Jahr findet unser Tag der offenen Tür am Samstag, den 17.04.2021 aufgrund der Coronasituation online statt.Wir laden ganz herzlich insbesondere alle Eltern und Schü-ler/innen, die am Übertritt in die fünfte Klasse oder an der Einführungsklasse interessiert sind, ein, das Dossenberger-Gymnasium über unsere Homepage kennenzulernen unter: www.dossenberger.deInformationen speziell zum Übertritt finden Sie direkt unter: info.dossenberger.deDer Schulleiter, Herr Lang, steht Ihnen an diesem Tag online für persönliche Fragen zur Verfügung.Nähere Informationen dazu stellen wir zeitnah auf die Home-page des Dossenberger-Gymnasiums.

    Anmeldung online am Dossenberger-Gymnasium

    Die Voranmeldung ist elektronisch ab dem 19.4.2021 auf SchulantragOnline über unsere Schulhomepage www.dos-senberger.de möglich.Sie können auch gerne persönlich zur Anmeldung kom-men. Wir bitten Sie, aufgrund der Corona-Situation, vorab einen Termin online oder telefonisch über das Sekretariat zu buchen:Am 10.5., 11.5. und 12.5. jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhrund am 14.5. von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat (ausgeschildert).

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einschreibung mit:• Das Übertrittszeugnis im Original, die Geburtsur-

    kunde, den Nachweis Masernschutz und evtl. einen Sorgerechtsbeschluss.

    • Bringen Sie auch die Anmeldeblätter mit, falls Sie vorab die Online-Anmeldung auf unserer Homepage durchge-führt haben.

    Wir haben alle Vorkehrungen getroffen, die im Zuge der Corona-Pandemie notwendig sind. Sollten Sie persönlich nicht kommen können oder wollen, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon, per Email, per Fax oder per Post.

    Die Schulleitung steht Ihnen an allen Tagen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

    Interessierte Eltern und Schüler können sich auf unserer Homepage einen Einblick in unser vielseitiges Schulleben verschaffen.

    Die gesamte Schulgemeinschaft würde sich sehr freuen, ihr Kind ab dem neuen Schuljahr am Dossenberger-Gymnasium begrüßen zu dürfen!

    Digitale Sichtbarkeit von Kommunen und Unternehmen ist das A & O

    Digitale Angebote – Franziska Behrenz, IHK Schwaben, stellte diese seitens der IHK vor – stünden derzeit und sicherlich langfristig im Fokus. So bietet die IHK Schwa-ben einen Digitalen Donnerstag als Webinar-Reihe für den Einzelhandel an, Videomitschnitte bisheriger Webinare und eine E-Commerce-Sprechstunde. Denn wer digital sichtbar und erreichbar ist bzw. seine Kunden kennt, kommt besser durch die Krise. So geht es im Förderprogramm „Innenstadt reloaded“ genau darum, die Städte und ihre Unternehmen digital sichtbar zu machen, um Kundenbindung und die Schulung in Sachen Einkaufserlebnis sowie Online-Checks, Beratungen und Workshops. „Die Corona-Krise verschärfe den Druck auf die Innenstädte. Es gilt, den Strukturwandel anzunehmen, zu planen und zu gestalten,“ so IHK-Präsident Kopton in einer entsprechenden Pressemitteilung. Das kom-plette Informations- und Schulungsangebot der IHK Schwa-ben für den Handel ist zu finden auf www.schwaben.ihk.de/handel.

    Nikola Gamm, Cityinitiative Günzburg lobte das Angebot der IHK und bestätigte die Notwendigkeit einer guten und vor allem mit entsprechenden Bildern auch ansprechenden digitalen Sichtbarkeit des Handels. Eine entsprechende Aktion in Günzburg kam bzw. kommt gut an. Auch in Krum-bach ist man, so Peter Ziegler vom Gewerbe- und Handels-verein Krumbach über die cima und mit Gemeinschaftsan-zeigen bereits dran. In Ichenhausen wird der Onlineauftritt der Wirtschaftsvereinigung in Zusammenarbeit mit der Stadt aktuell neu aufgelegt, berichtet Franz Zenker von der Wirt-schaftsvereinigung Ichenhausen. Oliver Stipar lobt die ein-zelnen Maßnahmen vor Ort. Man müsse das Rad auch nicht immer neu erfinden, aber es gelte, die Zeit gemeinsam sinn-voll zu nutzen.

    Areal Digital bietet Schulungen nicht nur für Gründer – für Google MyBusiness direkt anmelden

    Auch das Seminarprogramm des Digitalen Gründerzen-trums Areal Digital dreht sich im Schwerpunkt um digitale Themen. Nicht nur für Gründer im digitalen Bereich, son-dern ganz bewusst auch für etablierte, eingesessene Unter-nehmen und Betriebe in klassischen Bereichen, in denen über das Netzwerk des Areal Digital die Digitalisierung voran getrieben werden soll bzw. ein entsprechendes Schu-lungsangebot stattfinden.

    Bereits am 31. März und 8. April informiert Alexander Koch, Netzwerkmanager des Areal Digital über die Einrichtung von Google MyBusiness und gibt zum entsprechenden Ein-trag Einsteigern Hilfestellung. Denn die Regelungen und Einschränkungen in der Corona-Pandemie treten oft kurz-fristig und örtlich begrenzt in Kraft und die entsprechend kurzfristige Information der Kunden, Gäste und Geschäfts-partner über Öffnungszeiten und Serviceangebote, wie z. B. Liefer- oder Abholdienste und Terminbuchungen ist gerade jetzt besonders wichtig. Einfach, effektiv und kostenlosen funktioniert dies über einen Google MyBusiness Eintrag.

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 4 - Nr. 7/21

    gegebener Zeit eine Einladung zur Nachholung der persön-lichen Identitätsprüfung, sobald die pandemische Lage es zulässt.Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekom-men ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrie-ben werden.Ein Video zur Erläuterung gibt es auf folgender Internet-seite: https://www.arbeitsagentur.de/selfieident. Technische Unterstützung bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01.

    Schutz der persönlichen Daten garantiert„Das Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es unseren Kundin-nen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzu-holen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partner-unternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten,“ informiert Richard Paul, Vorsitzender der Agentur für Arbeit Donauwörth.

    Prozess der Online-IdentifizierungFür die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Inter-netverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronischer Reisepass mit Chip).Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter

    DTV-Klassifizierung – auch zum Thema Hundefreundlichkeit

    Regionalmarketing bietet Klassifizierungstermine im FrühjahrGünzburg, 25.03.2021. Betreiber von Ferienwohnungen oder Ferienzimmern (bis 9 Betten) können ihre Unterkünfte nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) im Frühjahr wieder klassifizieren lassen. Die Regio-nalmarketing Günzburg GbR – Wirtschaft und Tourismus (RMG) führt die DTV-Klassifizierung im Landkreis Günzburg als lizenzierte Tourismusorganisation durch. Entsprechende Termine können bis spätestens 12. April 2021 gebucht wer-den bei Carina Huch ([email protected], Tel. 08221/95-141) oder Monika Rubik ([email protected], Tel. 08221/95-142) im Tourismusteam der RMG. Vermieter bisher bereits klassifizierter Objekte werden von der RMG direkt angeschrieben und auf die Notwendig-keit bzw. Möglichkeit der Nachklassifizierung aufmerksam gemacht.

    Sterne-Angebote auch für den Urlaub mit HundNeu im Angebot des DTV ist die Pfoten-Klassifizierung, die erste bundesweite Klassifizierung von hundefreundlichen Ferienunterkünften bzw. „Unterkünften mit geprüftem Wau-Effekt“. Die RMG informiert interessierte Gastgeber gerne auch über diese neue Klassifizierung, deren Voraussetzung die allgemeine DTV-Sterneklassifizierung ist und bietet die Durchführung im Rahmen der Klassifizierungstermine mit an.Zum Hintergrund der neuen Klassifizierung des DTV: In Deutschland leben rund 10 Mio. Hunde – durch den aktu-ellen Hunde-Boom in der Corona-Zeit evtl. noch ein paar mehr. Immer öfter entscheidet die Verfügbarkeit einer hun-degerechten Unterkunft über die Urlaubswahl.

    Wie dieser eingerichtet und aktualisiert werden kann, erfahren Interessierte im Seminar des Areal Digital am 31. März, 16-17 Uhr oder 8. April, 9-10 Uhr. Eine Anmeldung ist jeweils bis zum Vortag möglich per Mail an [email protected]. Das Seminar ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Das Seminar richtet sich an Gründer, Gastgeber, Einzelhändler und Restaurants.Auch in weiteren kostengünstigen und für Gründer wie eta-blierte Unternehmen und Betriebe geöffneten Seminaren des Areal Digital stehen digitale Themen im Vordergrund. Am 15. April, 15-17 Uhr geht es in einem Online-Seminar um „Einfache Content-Erstellung für die eigenen Online-Kanäle“, am 4. Mai, 14-16 Uhr geht es um „Videokonferenz, aber richtig - Tipps & Tricks für Rhetorik und Technik“ und am 21. September – dann voraussichtlich in einem Präsenz-seminar – um „Facebook & Instagram Ads“. Einen Überblick und detailliertere Infos zu diesen und weiteren Seminaren gibt es auf www.areal-digital.de/veranstaltungen.Kostenlose Gastgeber-Schulungen nach dem Motto „maximal digital“Speziell für Gastgeber bietet der Buchungs-Dienstleister der Regionalmarketing Günzburg GbR – Wirtschaft und Touris-mus OBS OnlineBuchungService unter dem Motto „maximal digital“ weitere, kostenfreie Web-Seminarangebote an. Am 30. März geht es hier um „Die Bedeutung von transparen-ten und vollständigen Buchungskonditionen“, am 13. April um „Maximale Präsenz für meine Unterkunft“ und am 27. April auch hier um Google MyBusiness und Buchungsplatt-formen. Das komplette und umfangreiche Programm ist zu finden auf www.online-buchung-service.de/web-seminare.Parallel zu umfänglichem Engagement auf Anbieter- und Anwenderseite im kommunalen wie unternehmerischen Bereich ist aber auch die ein oder andere analoge Aktion gerade in der heutigen Zeit wertvoll. In Thannhausen, so Helmut Wiedemann vom Wirtschaftskreis Thannhausen, habe man Osterhasen in den Schaufenstern versteckt und im Rahmen der Aktion gibt es Kinokarten zu gewinnen. Der Blick auf den lokalen Handel und nach vorn, so zeigt diese Aktion, ist wichtig.

    Identifizierung ohne Behördengang

    Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglichViele Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit konnten seit Beginn der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitäts-feststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung.Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit stellt, hat grundsätzlich eine Identitätsprüfung stattzufinden. Die Prü-fung ist anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Perso-nalausweis oder Pass mit Meldebestätigung) vorzunehmen und dient auch dazu, Leistungsmissbrauch zu vermeiden. Diese Identitätsprüfung kann auch online erfolgen und dient in erster Linie dazu, persönliche Vorsprachen so gering wie möglich zu halten.Deshalb bietet die Agentur für Arbeit das sogenannte „Sel-fie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identi-tätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kun-dinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 5 - Nr. 7/21

    im Vermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben auf € 2.615.800festgesetzt.

    § 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf € 519.700festgesetzt.

    § 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen undInvestitionsfördermaßnahmen im Vermö-genshaushalt wird auf 550.000 € festgesetzt.

    § 4

    1) BetriebskostenumlageEine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

    2) InvestitionsumlageEine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

    § 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 443.700 festgesetzt.

    § 6Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

    § 7Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2021 in Kraft.Pfaffenhofen a. d. Roth, den 11.02.2021Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“Pfaffenhofen a. d. Rothgez.Dr. Sebastian SparwasserZweckverbandsvorsitzender

    II.Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 10.02.2021, Az: 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssat-zung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 geneh-migt wurden.

    III.Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen wei-teren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekannt-machung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffen-hofen a. d. Roth, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.

    HundekotVerteilt über das Gemeindegebiet wurden im vergangenen Jahr diverse Hundetoiletten aufgestellt und seitdem gut angenommen. Leider gibt es aber nach wie vor Hundehal-ter, die der Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, nicht nachkommen.Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar! Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsoh-len weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden.Deswegen die dringende Bitte an alle Hundehalter:Beseitigen Sie den Kot Ihres Tieres!Alle Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.Alle Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen, Gehwegen, in Grünan-lagen etc. umgehend zu beseitigen.Gleiches gilt natürlich auch für Hinterlassenschaften auf frem-den privaten Grundstücken. Die gefüllten Kotbeutel sind über den Hausmüll, bzw. die Hundetoiletten zu entsorgen.Zuwiderhandlungen werden gemäß der geltenden Ver-ordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen mit einer Geldbuße belegt.

    Der Trend zum Urlaub mit dem Hund in Deutschland ist ungebrochen. Da es eine bundesweite Klassifizierung auf dem deutschen Markt bisher nicht gab, haben sich die Kooperationspartner DeineTierwelt, Glücksburg Consulting AG (GLC) und DTV entschieden, die Klassifizierung hunde-gerechter Unterkünfte in Deutschland umzusetzen. Nähere Informationen zur Pfoten-klassifizierung gibt es auf www.pfoten-klassifizierung.de oder bei der RMG.

    Bekanntmachungender Gemeinde Kötz

    Öffentliche GemeinderatssitzungBekanntmachung der TagesordnungAm Dienstag, 13.04.2021, um 20:00 Uhr findet im AL-KO Schulungszentrum die Sitzung des Gemeinderates Kötz mit folgender Tagesordnung statt.

    1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 02.03.2021

    2 Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Anregun-gen von Bürgern aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung zum Bebauungsplan „Bauhof Kötz“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

    3 Vorstellung naturschutzfachliches Konzept4 Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Pla-

    katierungsverordnung für die Gemeinde Kötz5 Vorstellung des Vitalitätschecks als Instrument der

    räumlichen Fachplanung in der Ländlichen Entwick-lung

    6 Zweckverband „Hallenbad Nord“ - Wirtschaftsplan 2021, Haushaltssatzung 2021

    7 Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplans „Auf der Bleiche - 5. Änderung - Wohnanlage mit Pflegewohnungen“ der Stadt BurgauBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange

    8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sit-zung

    9 Verschiedenes, Wünsche und Anträge

    Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.Gemeinde Kötz, 31.03.2021Sabine Ertle,1. Bürgermeisterin

    I. Haushaltssatzung

    des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“(Landkreis Neu-Ulm)

    für das Haushaltsjahr 2021Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

    § 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wirdim Verwaltungshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben auf € 2.662.400und

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 6 - Nr. 7/21

    Renates Getränkequelle unddem Schreibwarengeschäft Hüftlein.• in Kleinkötz bei:der Bäckerei Seif,der Molkerei Gast undGeigers Dorfladen.Bitte bewahren Sie das Sammelgut solange für uns auf und geben Sie Ihre Kleiderspende nicht in die aufgestellten Behälter in den Ortsteilen.Von den Erlösen dieser Organisationen fließt leider kein Cent in unsere Gemeinde zurück.Auch im Namen unserer Kindergärten bedanken wir uns schon im Voraus für Ihre Unterstützung.Herzlichen Dank!Ihre Kolpingsfamilie

    Bekanntmachungender Gemeinde Bubesheim

    Öffentliche GemeinderatssitzungBekanntmachung der TagesordnungAm Montag, 19.04.2021, um 19:00 Uhr findet im Bür-gerhaus Bubesheim die Sitzung des Gemeinderates Bubesheim mit folgender Tagesordnung statt.

    1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 15.03.2021

    2 Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise Grundstück Flur- Nr. 232

    3 Beratung und Beschlussfassung Beitritt zum Zweck-verband kommunaler Wohnungsbau

    4 Parksituation im Gemeindegebiet5 Antrag auf Vorbescheid zum geplanten Bebauungs-

    plan Ausweisung Sondergebiet Photovoltaik6 Beratung und Beschlussfassung Abschluss Bauleis-

    tungsversicherung Neubau Wasserhaus7 Aufgabenliste8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sit-

    zung9 Verschiedenes, Wünsche und Anträge

    Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.Gemeinde Bubesheim, 31.03.2021Gerhard Sobczyk1. Bürgermeister

    Darüber hinaus stellen Verunreinigungen von landwirt-schaftlich genutzten Flächen durch Hundekot ebenfalls Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 Bay-NatSchG dar.VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT KÖTZ- Ordnungsamt -

    Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

    Umstufung von Ortsstraßen gemäß Art. 7 BayStrWGDer Gemeinderat hat die Umstufung folgender Straße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg beschlossen:

    Name Gemark. Flur-Nr. Anfang Ende LängeIndustrie-straße

    Kleinkötz 627/0 Tlfl. Fl.Nr. 568süd-östlich

    Einmün-dung B16(Fl.Nr. 627/0)

    350 m

    Mit Verfügung der Gemeinde Kötz vom 10.11.2016 wird diese Straßen zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet und behält damit die Eigenschaft einer öffentli-chen Straße (Art. 7, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayStrWG).Die Straße ist nicht voll ausgebaut. Träger der Straßenbau-last ist die Gemeinde Kötz.Die Umstufung wird zwei Wochen nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.Die Widmungsverfügung kann in der Zeit von

    Montag, 12.04.2021 bis Montag, 26.04.2021im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Obere Dorf-str. 3a, 89359 Kötz, Steueramt, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.Kötz, 29.03.2021

    Sabine Ertle1. Bürgermeisterin

    Allgemeines

    Kolpingsfamile Kötz / Kindergärten St. Josef, Großkötz und St. Nikolaus, Kleinkötz

    Helft uns helfen!Kleidersammlung Frühjahr 2021Wir sammeln wieder Kleider sowie gut erhaltene Schuhe (zusammen gebunden) in den Ortsteilen:Großkötz - Kleinkötz - Ebersbacham Samstag, den 17. April 2021, ab 08.00 Uhr.Der Reinerlös kommt unseren beiden Kindergärten und einem kirchlich - sozialen Zweck im Ort zugute.Die Kleidungsstücke und Schuhe werden aussortiert und auch wiederverwendet.Sammeltüten liegen für Sie ab dem 06. April 2021 an folgen-den Stellen bereit:• in Großkötz bei:der Apotheke am Dorfplatz,der Bäckerei Weindl,

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 7 - Nr. 7/21

    Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Betei-ligten beigefügt werden.Rechtsbehelfe gegen diesen Bescheid haben keine auf-schiebende Wirkung, d. h., trotz der Einlegung eines Rechtsbehelfs ist die Steuer termingerecht zu bezahlen (§ 80 Abs. 2 VwGO). Beim Bayer. Verwaltungsgericht Augs-burg kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist grundsätzlich erst dann zulässig, wenn die Gemeinde Bubesheim oder das Land-ratsamt Günzburg einen Antrag auf Aussetzung der Vollzie-hung ganz oder zum Teil abgelehnt hat; Ausnahmen sind in § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO geregelt.Das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren ist kostenpflichtig. Ist der Widerspruch bzw. die Klage insgesamt erfolgreich, trägt der Widerspruchs- bzw. Klageführer jedoch keine Kosten.Der Widerspruch bzw. die Klage soll begründet werden. Wird ein Widerspruch bzw. eine Klage ohne Begründung eingereicht, kann über den Widerspruch bzw. die Klage binnen kurzer Frist nach Aktenlage entschieden werden.Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aus-führung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.6.2007 (GVBI Nr. 13 vom 29.06.2007, S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchs-verfahren, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheides setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus.Eine Einlegung eines Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechts-behelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayeri-schen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Ver-waltungsgericht seit 1.7.2004 grundsätzlich ein Gebühren-vorschuss zu entrichten.Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksam-keit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Ein-ziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten.Bubesheim, den 29.03.2021Gerhard Sobczyk1. Bürgermeister

    Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2021

    Grundsteuer 2021Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sind für das Kalenderjahr 2021 auf 320 v. H. festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Ände-rung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteu-erbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-lage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentli-che Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteu-ergesetzes vom 7.8.1973 (Bundesgesetzblatt l S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 auf den Betrag des letzten, dem Grundsteuerpflichtigen bekannt gegebenen Grundsteuerbescheides festgesetzt.Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljah-resbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 1. Juli 2021 fällig.Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.Der zuletzt erteilte Grundsteuerbescheid (sowie der Grund-steuermessbescheid) kann im Rathaus der Verwaltungsge-meinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstr. 3 A, 89359 Kötz während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

    RechtsbehelfsbelehrungGegen die Steuerfestsetzung kann binnen eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch (Nr. 1) oder unmittel-bar Klage (Nr. 2) erhoben werden.

    1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:Der Widerspruch ist schriftlich (ein einfaches E-Mail ohne elektronische Signatur entspricht nicht der Schriftform) oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Kötz, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichen-den Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschie-den werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwal-tungsgericht Augsburg in 86152 Augsburg, Kornhausgasse 4 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (die Gemeinde Bubesheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

    2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augs-burg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (die Gemeinde Bubesheim) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

    Impressum

    Amtsblattder Verwaltungsgemeinschaft Kötz

    und der Mitgliedsgemeinden Kötz und Bubesheim

    Das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kötz erscheint 14-täglich jeweils freitags in den geraden Wochen und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungs gebietes verteilt.– Herausgeber:

    Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Großkötz, Obere Dorfstraße 3A, 89359 Kötz, Telefon 08221/2070-0, Telefon (08221) 2070-0, E-Mail: [email protected], www.vg-koetz.de vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden

    Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0– Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Kötz,

    Sabine Ertle, Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz für den Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40

    zzgl. Versandkostenanteil.Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 8 - Nr. 7/21

    Das Pfarrbüro Großkötz ist telefonisch erreichbar:Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.00 UhrDonnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 UhrTel.-Nr. 08221/6403Fax-Nr. 08221/399502E-Mail: [email protected]

    Es wurden keine Messintentionen weggeschickt.

    Gottesdienstordnung

    Pfarreiengemeinschaft Leipheim-Großkötz

    Samstag, 10.04.2021L 17.00 Rosenkranz u. BeichtgelegenheitL 17.30 SonntagvorabendmesseK 19.00 Sonntagvorabendmesse (Ferdinand Kraus u.

    Angeh.)(für die armen Seelen) (Anna Bergbreiter u. Anna Mohr) Opfer für unsere Kirche

    Sonntag, 11.04.2021 – 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer SonntagL 08.30 PfarrgottesdienstG 09.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheL 10.00 Evang. GottesdienstB 10.30 Pfarrgottesdienst (Lorenz u. Berta Linder) (JM

    Ottilie Stockinger) Opfer für unsere KircheDienstag, 13.04.2021 – Hl. Martin I.L 14.15 Hl. Messe im Rummelsberger StiftMittwoch, 14.04.2021K 19.00 Hl. MesseDonnerstag, 15.04.2021L 10.00 FrauenmesseG 19.00 Hl. MesseFreitag, 16.04.2021B 19.00 Hl. Messe (Katharina Schleicher m. Eltern)

    (Rudolf Ritter) (f. Verst. der Fam. Börger) (f. Verst. der Fam. Brunner)

    Samstag, 17.04.2021L 17.00 Rosenkranz und BeichtgelegenheitL 17.30 Sonntagvorabendmesse (Stefan Splesnialy,

    Eltern, Geschwister und verst. Ang. Richard, Maria Oslizlo, Geschwister u. verst. Ang.)

    B 19.00 Sonntagvorabendmesse (Stiftsm. Johann u. Therese Gossner u. Söhne Anton u. Stefan) (JM Adalbert Eisele) Opfer für unsere Kirche

    Sonntag, 18.04.2021 – 3. Sonntag der OsterzeitK 08.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheL 09.30 PfarrgottesdienstG 10.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheDienstag, 20.04.2021L 14.15 Evang. Gottesdienst im Rummelsberger StiftMittwoch, 21.04.2021 – Hl. Konrad von Parzham, Hl. AnselmK 19.00 Hl. MesseDonnerstag, 22.04.2021L 10.00 FrauenmesseG 19.00 Hl. Messe (Lorenz u. Maria Holl, Marianne

    Hegele, Manfred Hegele, Theresia Burkard;)Freitag, 23.04.2021 – Hl. Adalbert, Hl. GeorgB 19.00 Hl. Messe (Stiftsm. Peter u. Anni Egger m. Kinder)

    Allgemeines

    Musikverein Bubesheim 1996 e.V.Neufassung SatzungAufgrund der Neufassung der Satzung des Musikver-eins Bubesheim muss diese bei einer Mitgliederversamm-lung per Neubeschluss genehmigt werden, sobald es die Corona-Situation zulässt. Die Neufassung der Satzung liegt ab sofort, während der Amtsstunden von Bürgermeister Gerhard Sobczyk, zur Einsicht aus.Für den Musikverein BubesheimDie Vorstandschaft

    Kath. Kinderhaus St. Anna BubesheimOstergrüße aus dem Kinderhaus

    Alles Gute, nur das Beste gerade nach dem Osterfeste!Das Team vom Kinderhaus wünscht Herrn Pfarrer Rauch,

    Herrn Bürgermeister Sobczyk, allen Unterstützern, Sponso-ren, Helfern, der Kirchenverwaltung, der Gemeinde, unse-ren Lesedamen, Hausmeistern, Reinigungskräften, dem

    Elternbeirat und natürlich allen Eltern & Kindern nachträg-lich ein schönes Osterfest!

    Wir haben es uns im Kinderhaus mit selbst gebackenen Hasen und bunten Eiern, die uns der Elternbeirat

    gesponsert hat, gemütlich gemacht :-)

    Kirchliche Nachrichten

    Pfarreiengemeinschaft Leipheim-Großkötz

    St. Paulus, LeipheimSt. Peter und Paul, GroßkötzSt. Nikolaus, KleinkötzMariä Geburt, Bubesheim

    Das Pfarrbüro Leipheim ist telefonisch erreichbar:Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.00 UhrDonnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 UhrTel.-Nr. 08221/71962Fax-Nr. 08221/9156660E-Mail: [email protected]

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 9 - Nr. 7/21

    Sonntag 11.04. Quasimodogeniti10.00 Uhr Gottesdienst wird auch im Livestream auf

    YouTube übertragen. Den Link werden Sie auf unserer Homepage unter www.guenzburg-evangelisch.de finden.Den Link werden Sie auf unserer Homepage unter www.guenzburg-evangelisch.de finden.Pfarrer Frank BienkEvang. Auferstehungskirche Günzburg

    18.00 Uhr Regionaler Jugendgottesdienst in LeipheimSt. Veit Kirche Leipheim

    Samstag 17.04.09.00 Uhr Stille Zeit mit Gott

    Jeder für sich schenkt Jesus seine Zeit im Stil-len, lässt seinen Alltag hinter sich & kommt vor Gott zur Ruhe.Erika KontEvang. Auferstehungskirche Günzburg

    Sonntag 18.04. Misericordias Domini09.00 Uhr Gottesdienst

    Pfarrer Frank BienkEvang. Versöhnerkirche Offingen

    10.00 Uhr Gottesdienst wird auch im Livestream auf YouTube übertragen. Den Link werden Sie auf unserer Homepage unter www.guenz-burg-evangelisch.de finden.Pfarrer Frank BienkEvang. Auferstehungskirche Günzburg

    18.00 Uhr GottesdienstPfarrer Frank Bienkkath. Kirche „St. Peter und Paul“ in Großkötz

    Bereitschaftsdienste

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst ............................... 116117Notarzt u. Rettungsdienst u. Feuerwehr ..................... 112

    Apothekendienst am Wochenende10.04.2021Apotheke im Ärztehaus, Ludwig-Heilmeyer-Str. 4,89312 Günzburg11.04.2021Apotheke Offingen, Lüßhofstr. 2, 89362 OffingenGüssen-Apotheke, Von-Richthofen-Str. 18,89340 Leipheim17.04.2021Apotheke im Gesundheitszentrum, Karlstraße 45,89129 LangenauMarien-Apotheke, Kaeppelestr. 13, 89331 Burgau18.04.2021Obere Apotheke am Günzburger Markt, Marktplatz 7,89312 Günzburg

    Samstag, 24.04.2021 – Hl. Fidelis von SigmaringenL 17.00 Rosenkranz und BeichtgelegenheitL 17.30 Sonntagvorabendmesse (zum Geb. für Edgar

    Mayer)(Theresia und Michael Gay und Eltern)

    K 19.00 Sonntagvorabendmesse Opfer für unsere KircheSonntag, 25.04.2021 – 4. Sonntag der OsterzeitG 08.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheB 09.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheL 10.30 Pfarrgottesdienst (Erna und Josef Groh)

    Pfarreiengemeinschaft Ichenhausen

    Filialkirche St. Johannes EbersbachSamstag, 10.04.19.00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Deubach

    (mit Anmeldung)Mittwoch, 14.04.19.00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Deubach

    (ohne Anmeldung)Sonntag, 25.04. 4. SONNTAG DER OSTERZEIT09.00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Deubach

    (mit Anmeldung)

    Änderungen vorbehalten

    Informationen für die PfarreiengemeinschaftFür die nächste Gottesdienstordnung bitten wir

    um ihre Anmeldung der Messintentionenbis zum 15.04.2021³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³

    Die Gottesdienstteilnahme an den VAM-, Sonn- und Fei-ertagsmessen ist weiterhin nur mit vorheriger telefoni-scher Anmeldung im Pfarrbüro in Ichenhausen zu den Bürozeiten möglich.Für die Werktagsgottesdienste ist keine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Gottesdienstbesucher müssen Vorort in Listen eingetragen werden.Bitte achten Sie auf den Mund- und Nasen-Schutz (FFP2-Maske) auch während des Gottesdienstes.

    Sie erreichen uns unter Tel. 08223 / 96 18 20 an folgenden Tagen:Montag + Freitag 8.30–11.30 hDienstag + Donnerstag 8.30–11.30 h + 15.00–17.30 hMittwoch geschlossen

    Aufgrund der aktuellen Lage ist das Pfarrbüro für Besucher

    geschlossen! Termine für dringende Notfälle sind nur

    nach telefonischer Absprache möglich.

    Evangelische Gottesdienste

    Termine vom 09.04.21 bis 22.04.21Samstag 10.04.09.00 Uhr Stille Zeit mit Gott

    Jeder für sich schenkt Jesus seine Zeit im Stil-len, lässt seinen Alltag hinter sich & kommt vor Gott zur Ruhe.Erika KontEvang. Auferstehungskirche Günzburg

  • Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 10 - Nr. 7/21

    Erreichbarkeit in der VerwaltungsgemeinschaftRauher-Berg-Gruppe Herr Klinger ............ 0160/5355216Abwasserverband „Unteres Günztal“(Kläranlage) ................................................... 08221/4765Wasserwart BubesheimHerr Oberauer ............................................... 08221/6780R a t h a u s K ö t z ..................................... 08221/20700Bürgermeisterin Ertle ................................ 08221/2070-29Handy ...................................................... 0151/50107107Termine mit Frau Bürgermeisterin Ertle sind auch außer-halbder Rathausöffnungszeiten möglich.R a t h a u s Bubesheim .............................. 08221/4353Bürgermeister Sobczyk .................................. 08221/4353Handy ........................................................ 0172/1688472Termine mit Herrn Bürgermeister Sobczyk sind ebenfallsaußerhalb der Rathausöffnungszeiten möglich.GeschäftsleitungFrau Hartmann .......................................... 08221/2070-24BauamtHerr Kling ................................................. 08221/2070-22Frau Briegel .............................................. 08221/2070-23Vorzimmer/RentenFrau Dreßen .............................................. 08221/2070-21EinwohnermeldeamtFrau Neuer Gudrun .................................. 08221/2070-11Frau Neuer Monika ................................... 08221/2070-12Standesamt/RentenFrau Stanger ............................................. 08221/2070-13KämmereiFrau Quenzer ............................................ 08221/2070-19BeitragswesenFrau Ruby ................................................. 08221/2070-17KasseHerr Stolz .................................................. 08221/2070-16SteueramtFrau Mainik ............................................... 08221/2070-14Frau Münz ................................................. 08221/2070-15ÖffnungszeitenTermine sind in dringenden Fällen auch außerhalb der Amtsstunden nach vorheriger telefonischer Rücksprache möglich.Landratsamt Günzburg-Müllabfuhr/Sperrmüll ............................... 08221/95456

    Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort

    Alfred WallonMobil: 0151 15236001

    Tel.: 0821 [email protected]

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