BSKM 14 Informiert! Beleuchtungseinrichtung Bauartgenehmigungen Alle Beleuchtungssysteme im Fahrzeug...

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BSKM 14 Informiert! Beleuchtungseinrichtung Bauartgenehmigungen Alle Beleuchtungssysteme im Fahrzeug müssen Bauartgenehmigt sein (EG, ECE) Sie dürfen in keinem Fall verändert werden (dunkle Lackierung oder stärkere Glühlampen) gemäß §17 der StVZO Beleuchtung Absatz 1 Sie müssen symmetrisch angebracht sein und mit gleicher Leuchtstärke strahlen.

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BSKM 14 Informiert!

BeleuchtungseinrichtungBauartgenehmigungen

Alle Beleuchtungssysteme im Fahrzeug müssen Bauartgenehmigt sein (EG, ECE)

Sie dürfen in keinem Fall verändert werden (dunkle Lackierung oderstärkere Glühlampen) gemäß §17 der StVZO Beleuchtung Absatz 1

Sie müssen symmetrisch angebracht sein und mit gleicher Leuchtstärke strahlen.

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BeleuchtungseinrichtungErsatz – Zusatzscheinwerfer

Derzeit liegen Front- und Rückscheinwerfer im Trend im Klarglasdesign und LED-

Leuchten (wenn diese nicht am Fahrzeug vorhanden sind, gibt es diese im

Zubehörhandel zu kaufen)

Xenonscheinwerfen liegen sehr im Trend, bei dieser Umrüstung sind mehrere Punkte

zu beachten: - Scheinwerferreinigungsanlagen &

- Automatische Leuchtweitenregulierung ist nachzurüsten

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BeleuchtungseinrichtungGesetzliche Grundlagen:

Zulässig gemäß §17 Absatz 1 der StVZO durch Bauartgenehmigung

Eigenmontage ist erlaubt(Fachgerechte Montage empfehlenswert)

Leuchtpaare dürfen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Farben beinhalten

…unbedingt zu beachten ist!

Leuchtpaare symmetrisch anordnen!

Gleiche Leuchtfarbe und Leuchtstärke!

Lauflichter & pulsierendes Licht ist verboten!

Unterflurbeleuchtung ist unzulässig!

Innenbeleuchtung erlaubt (abschaltbar und nicht nach außen abstrahlt)!