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Doppik al denteKonsolidierungssachverhalte

Köln, 08.09.2010

btf/is-BreitenfelderGesellschaft für Informationssysteme mbH

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Worüber wollen wir sprechen?

… über die Grundlagen und Sonderfälle der IC-

Konsolidierung Schuldenkonsolidierung

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Wir werden sehen, dass Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwei Seiten derselben Medaille sind.

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Worüber werden wir sprechen?

1. Der Gesetzestext

2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung

4. Differenzen: echte und unechte

5. Eliminierung der Differenzen

6. Zuguterletzt:

Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

Beispiele

Beispiele

Beispiele

Beispiele

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Was steht im Gesetz? (1)

Grundlage: Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 HGB)

Konsequenz: Eliminierung aller Binnensalden und Binnenumsätze

§ 297 Inhalt des Konzernabschlusses„Im Konzernabschluß ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.“ (§ 297 Abs. 3 HGB)

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Was steht im Gesetz? (2)

§ 303 Schuldenkonsolidierung„Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.“

… und gleich dahinter, in Abs. 2, steht:„Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.“

Ein Satz, der uns

noch beschäftigen

sollte.

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Was steht im Gesetz? (3)

§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung„In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind 1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.“

… und gleich dahinter folgt wieder in Abs. 2:„ Aufwendungen und Erträge brauchen nach Absatz 1 nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge … nur von untergeordneter Bedeutung sind. “

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Was steht im Gesetz? (4)

Etwas weniger verklausuliert:

§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung„In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Erlöse und Erträge zwischen Konzernpartnern mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen, als Erhöhung des Bestands im Umlaufvermögen umzugliedern oder als aktivierte Eigenleistungen umzugliedern.“

Hier deuten sich 2 wenig beachtete Sonderfälle an:-- Lieferung von Bestandsmaterial-- Leistungen für Anlagevermögen

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Worüber werden wir sprechen?

1. Der Gesetzestext

2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung

4. Differenzen: echte und unechte

5. Eliminierung der Differenzen

6. Zuguterletzt:

Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

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Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

Zu konsolidieren sind alle Geschäftsvorfälle zwischen den

Konzernpartnern, die bei einer einheitlichen Führung als

Gesamtunternehmen nach außen nicht sichtbar wären.

Also: Konzerninterne …

Lieferungen und Leistungen

Forderungen und Verbindlichkeiten

Ausleihungen und Kreditre

Geleistete und erhaltene Anzahlungen

Rückstellungen (einseitig!)

Wertpapiere

Konzessionen

Ergebnisabführungen und –übernahmen

Geleistete und erhaltene Zuwendungen

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Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung(a) Bestand und Tilgung

AKTIVA PASSIVA

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Ausleihung IC 1.000

Eigenkapital

Fremdkapital

AKTIVA PASSIVA

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Fremdkapital

Kredit IC 1.000

Konzernpartner 1

Konzernpartner 2

„weglassen“ (aufrechnen)

Da die gemeldeten Zahlen die Tilgungen bereits berücksichtigen, fallen auch diese hier weg.

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Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung(b) Zins

Ergebnisrechnung

Umsatzerlöse

Aufwendungen

Sonstige Erträge

Zinsen IC 100

Konzernpartner 1

Konzernpartner 2

„weglassen“ (aufrechnen)

Ergebnisrechnung

Umsatzerlöse

Aufwendungen

Sonstige Erträge

Sonstige Aufwendungen

Zinsen IC 100

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Beispiel 2: Konzerninterne Zuwendung

Ergebnisrechnung

Umsatzerlöse

Aufwendungen

Sonstige Aufwendungen

Geleistete Zuwendungen 400

Konzernpartner 1

„weglassen“ (aufrechnen)

AKTIVA PASSIVA

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Sonderposten

Sopo IC 400

Fremdkapital

Konzernpartner 2

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Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (1)

Rechnungslegung• Die Stadtwerke ermitteln und fakturieren die Abwassergebühren auf der

Grundlage des Wasserbezugs.

1 - Es entsteht eine Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger.

2 - Diese wird bei der Stadt „zum Soll gestellt“ – oder auch nicht.

3 - Zu diesem Zeitpunkt besteht bei den Stadtwerken weder einer Forderung gegen den Bürger noch eine Verbindlichkeit gegen die Stadt.

Zahlungseingang• Die Stadtwerke vermerken den Geldeingang (Bankeinzug oder Einzelzahler).

1 - Hierbei entsteht eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt.

2 - Zeitgleich und in gleicher Höhe entsteht eine Forderung (IC) der Stadt gegen die Stadtwerke.

3 - Diese „löst“ die Forderung gegenüber dem Bürger „ab“. D.h. die Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger ist ausgeglichen.

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Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (2)

Abrechnung zwischen Stadt und Stadtwerken (periodisch/Jahresende)• Die Stadtwerke überweisen die vereinnahmte Summe und gleichen damit ihre

Verbindlichkeit aus.

• Die Stadt vereinnahmt die Überweisung der Stadtwerke und bucht sie als Ertrag aus Abwassergebühren.

• Die Stadtwerke melden ihren Saldo auf dem Konto „Durchlaufende Abwassergebühren“ an die Stadt.

• Die Stadt bucht den Saldo als Forderungen an Ertrag aus Abwassergebühren.(Ggf. ist vorher ein bestehender Forderungssaldo aus Vorperiode auszubuchen.)

>!< Bis hierher ist das reiner Einzelabschluss für „Durchlaufende Gelder“.

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Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (3)

Wo liegt nun der IC- oder Konsolidierungsaspekt?Annahme:

Am Jahresende besteht noch eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt aus vereinnahmten, nicht überwiesenen Abwassergebühren.

Dann …

… ist über diesen Betrag spätestens jetzt bei der Stadt eine Forderung (IC) gegen die Stadtwerke aufzumachen und an Ertrag aus Abwassergebühren zu buchen.

IC-Forderung und IC-Verbindlichkeit werden aufgerechnet.

Der Ertrag bleibt stehen.

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Worüber werden wir sprechen?

1. Der Gesetzestext

2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung

4. Differenzen: echte und unechte

5. Eliminierung der Differenzen

6. Zuguterletzt:

Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

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Umgliederungen

Was ist das?• Sachverhalte, die aus Konzernsicht im Sinne der Einheitstheorie fachlich anders

zu interpretieren sind als aus Sicht der Einzelunternehmen.

Beispiele

• Aus Erlösen werden aktivierte Eigenleistungen

• Aus Aufwand für bezogene Leistungen wird Sonstige Aufwand (Vorsteuer)

Wo entstehen Umgliederungen?

• In der Ergebnisrechnung (nicht in der Bilanz)

>!< Umgliederungen sind …• einseitige Vorgänge (nur bei einem der Partner)• Umbuchungen im Rahmen der KB II• manuell vorzunehmen• keine Konsolidierung!

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Beispiel 4: Konzerninterne Bauleistung

Ergebnisrechnung

Umsatzerlöse IC 700

Aktivierte Eigenleistungen 700

Konzernpartner 1

umgliedern

AKTIVA PASSIVA

Anlagevermögen 700

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Fremdkapital

Konzernpartner 2

Hinweis:

Keine Zwischenergebnis-

Eliminierung!

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Worüber werden wir sprechen?

1. Der Gesetzestext

2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung

4. Differenzen: echte und unechte

5. Eliminierung der Differenzen

6. Zuguterletzt:

Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

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IC-Differenzen: Was sie sind und wie sie entstehen

IC-Differenzen… sind Salden, die nach der Aufrechnung von IC-Sachverhalten verbleiben.

„Echte“ Differenzen …… haben eine sachliche Grundlage in der unterschiedlichen Bewertung desselben Sachverhalts in den Einzelabschlüssen der Konzernpartner.

Für die Auflösung der Differenz ist der Sachverhalt aus Konzernsicht zu bewerten und ursachengerecht zu konsolidieren.

Die Konsolidierung ist ggf. über mehrere Jahr fortzuführen und zu verfolgen und bei Wegfall des Bewertungsunterschieds wieder zurückzuführen.

„Unechte“ Differenzen …… beruhen auf Fehlern in der Buchführung der Einzelabschlüsse.

Für die Auflösung erfolgt im Gesamtabschluss eine verursachungsgerechte Korrekturbuchung (bereits in der KB II).

Die Korrektur ist im darauffolgenden Jahr in den Einzelabschlüssen nachzuholen.

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IC-Differenzen: Grundsatz für ihre Eliminierung

Will heißen:In aller Regel ändert sich die Ergebnisrechnung („erfolgswirksam“).

Grundsatz:IC-Differenzen sind – unabhängig ob echt oder unecht – immer entsprechend ihrer Entstehung zu eliminieren.

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Worüber werden wir sprechen?

1. Der Gesetzestext

2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung

4. Differenzen: echte und unechte

5. Eliminierung der Differenzen

6. Zuguterletzt:

Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“

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Echte IC-Differenzen (1)

Echte IC-Differenzen gibt es im Wesentlichen drei: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Wertberichtigungen von Forderungen Nicht-abzugsfähige Vorsteuer

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Echte IC-Differenzen (2)Beispiel 5: Rückstellungen und Wertberichtigungen

Bei Rückstellungen und Wertberichtigungen handelt es sich um „einseitige“ Geschäftsvorfälle.

Im Konzern sind diese Vorfälle „wegzulassen“. Dabei ist auch der zugehörige Aufwand auszubuchen.

Ergebnisrechnung

Umsatzerlöse

Aufwand IC 200

Konzernpartner 1

AKTIVA PASSIVA

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Rückstellung IC 200

ausbuchen

Nur 1 Partner betroffen Verursachungsgerecht

zurück buchen: Rückstellung an Aufwand

In der KB II Manuell

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Echte IC-Differenzen (3)Beispiel 6: Nicht-abzugsfähige Vorsteuer

Dem Nettoerlös des einen Konzernpartners steht der höhere Bruttoaufwand des anderen Konzernpartners gegenüber.

Aus Konzernsicht „bleibt es dabei“ (Bruttoauwand).(Die Steuer ist weg …)

Zu eliminieren ist also Nettoerlös gegen Nettoauwand.

Ergebnisrechnung

Aufwand IC 1.190

Sonstige Aufwendungen 190

Konzernpartner 1

Netto konsolidieren

Netto konsolidieren Der Steueraufwand bleibt

stehen. Geschmacksfrage: Steuer

umgliedern in „Sonstige betriebliche Aufwendungen“?

Ergebnisrechnung

Umsatzerlös IC 1.000

Konzernpartner 2

Modellprojekt:

Umgliedern!

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Unechte IC-Differenzen

Beispiele für unechte IC-Differenzen: Noch nicht gebuchte Belege (Eingangsrechnungen) Fehlerhafte Zeitabgrenzung (bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen) Zahlungen unterwegs (Bankverkehr zum Jahreswechsel)

Was tun? Grundsatz: „Bei Entdeckung berichtigen“ Im Idealfall: Fehlerhaften Einzelabschluss berichtigen und neu melden Wenn das nicht mehr geht:

im Gesamtabschluss Korrektur im Rahmen der KB II im Einzelabschluss Korrektur im Folgejahr.

Wichtig: Im Folgejahr ist dann eine gegenläufige Korrektur beim Gesamtabschluss fällig.

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Worüber werden wir sprechen?

1. Der Gesetzestext

2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?

3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung

4. Differenzen: echte und unechte

5. Eliminierung der Differenzen

6. Zuguterletzt:

Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“