Buergerliches Recht Klausurloesungen

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Klausur vom 07.12.2002: 1.) Die Bad Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H benötigt dringend für den Ausbau ihrer Anlage einen Kredit in der Höhe von 700.000.- und setzt sich mit der Alpen Adria Bank AG in Verbindung. Nach einigen intensiven wochenlangen Gesprächen kommen die beiden einen Vertragsabschluss immer näher. Seitens der Bad Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H wird ein besonders hohes Interesse am Vertragsabschluß gezeigt, was bei der Alpen Adria Bank AG die Überzeugung eines sicheren Geschäftes hervorruft. Es wird ein Termin für die feierliche Unterzeichnung des Kreditvertrages vereinbart und hiefür wird von der Alpen Adria Bank AG ein Buffet bei der Gusto Catering AG bestellt. Am Tag des vereinbarten Termins teilt die Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H der Alpen Adria Bank AG mit, sie habe am Abschluss des Vertrages kein Interesse mehr habe. Die Alpen Adria Bank AG muss für die Abbestellung des Buffets der Gusto Catering AG eine Pönale in der Höhe von 3.000.- leisten. Erläutern Sie die rechtliche Beziehung zwischen der Bad Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H und der Alpen Adria Bank AG? …/3 Seite 12, Seite 13 Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite 86, Krejci Vorvertragliches Schuldverhältnis - culpa in contrahendo es bestehen Schutz-,Aufklärungsw- und Sorgfaltspflichten Alpen Adria Bank AG kann Schadenersatz fordern - 3.000 EUR! aber kein vertragliches Schuldverhältnis Überzeugung auf sicheren Abschluss geweckt 2.) Knut ist ein begnadeter Skifahrer und möchte sich auch dieses Jahr ein neues Carvingmodel kaufen. Zu diesem Zweck besucht er den Sporthändler Franz Klanger, der mit einem tollen Angebot aufwarten kann: Model WCX zum Preis von 250.-. Beide einigen sich über dieses Angebot und es wird zusätzlich folgendes vereinbart: Da das Model nicht lagernd ist müsse Knut den Kaufpreis erst in sechs Wochen bezahlen und er könne das Model aber bereits in einer Woche abholen. Als Knut die Skier pünktlich abholen will, verweigert Franz Klanger die Herausgabe des Models, da ihm am Vortag zu Ohren gekommen ist, dass Knut zahlungsunfähig ist. Knut klagt Franz Klanger auf Herausgabe der Ski. Wie ist die Rechtslage? …/3 Seite 28 Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite 98 Leistung Zug um Zug - Krejci Leistung Zug um Zug - Unsicherheitseinrede §1052 S2 Der zur Vorleistung Verpflichtete Franz Klanger, kann seine Leistung (Übergabe Schi-9 bis zur Bewirkung der Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse d. Knut gefährdet ist, die im zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. - Kreditkauf - kurzfristiger Eigentumsvorbehalt

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Klausur vom 07.12.2002: 1.) Die Bad Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H benötigt dringend für den Ausbau ihrer Anlage einen Kredit in der Höhe von 700.000.- und setzt sich mit der Alpen Adria Bank AG in Verbindung. Nach einigen intensiven wochenlangen Gesprächen kommen die beiden einen Vertragsabschluss immer näher. Seitens der Bad Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H wird ein besonders hohes Interesse am Vertragsabschluß gezeigt, was bei der Alpen Adria Bank AG die Überzeugung eines sicheren Geschäftes hervorruft. Es wird ein Termin für die feierliche Unterzeichnung des Kreditvertrages vereinbart und hiefür wird von der Alpen Adria Bank AG ein Buffet bei der Gusto Catering AG bestellt. Am Tag des vereinbarten Termins teilt die Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H der Alpen Adria Bank AG mit, sie habe am Abschluss des Vertrages kein Interesse mehr habe. Die Alpen Adria Bank AG muss für die Abbestellung des Buffets der Gusto Catering AG eine Pönale in der Höhe von 3.000.- leisten. Erläutern Sie die rechtliche Beziehung zwischen der Bad Eisenkappler Thermenbetriebsgesellschaft m.b.H und der Alpen Adria Bank AG? …/3 Seite 12, Seite 13 Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite 86, Krejci Vorvertragliches Schuldverhältnis - culpa in contrahendo es bestehen Schutz-,Aufklärungsw- und Sorgfaltspflichten Alpen Adria Bank AG kann Schadenersatz fordern - 3.000 EUR! aber kein vertragliches Schuldverhältnis Überzeugung auf sicheren Abschluss geweckt 2.) Knut ist ein begnadeter Skifahrer und möchte sich auch dieses Jahr ein neues Carvingmodel kaufen. Zu diesem Zweck besucht er den Sporthändler Franz Klanger, der mit einem tollen Angebot aufwarten kann: Model WCX zum Preis von 250.-. Beide einigen sich über dieses Angebot und es wird zusätzlich folgendes vereinbart: Da das Model nicht lagernd ist müsse Knut den Kaufpreis erst in sechs Wochen bezahlen und er könne das Model aber bereits in einer Woche abholen. Als Knut die Skier pünktlich abholen will, verweigert Franz Klanger die Herausgabe des Models, da ihm am Vortag zu Ohren gekommen ist, dass Knut zahlungsunfähig ist. Knut klagt Franz Klanger auf Herausgabe der Ski. Wie ist die Rechtslage? …/3 Seite 28 Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite 98 Leistung Zug um Zug - Krejci Leistung Zug um Zug - Unsicherheitseinrede §1052 S2 Der zur Vorleistung Verpflichtete Franz Klanger, kann seine Leistung (Übergabe Schi-9 bis zur Bewirkung der Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse d. Knut gefährdet ist, die im zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren. - Kreditkauf - kurzfristiger Eigentumsvorbehalt

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3.) Der Student Gustav wollte schon immer ein eigenes Auto haben und stattet der Gebrauchwagenhändlerin Susanne einen Besuch ab. Dort steht ein blauer VW Käfer Cabrio zum Preis von 5.000.-, den Gustav sofort kaufen möchte. Susanne möchte aber Sicherheiten haben und fordert für die Kaufpreisforderung zumindest einen Bürgen. Heinz, der wohlhabende Onkel von Gustav, verbürgt sich rechtsgültig für die 5.000.-. Als Gustav den VW Käfer Cabrio abholen will, sieht er aber dort einen roten Käfer Cabrio gleichen Typs und das zum selben Preis. Da Rot nun einmal seine Lieblingsfarbe ist, möchte er nun diesen haben. Susanne hat nichts dagegen und willigt ein. Welches Rechtsinstitut liegt hier vor und muss, im Falle der der Zahlungsunfähigkeit von Gustav, sein Onkel Heinz haften? …/2 Seite 99 Krejci Änderung des Schuldinhaltes SEite 67 SChuldrecht Allgemeiner Teil "schlichte Schuländerung" bezieht sich auf Änderung der Nebenbestimmungen des Vertrages beide Parteien müssen zustimmen Rechtsgrund sowie Hauptgegenstand (Auto) bleiben trotzdem bei der Änderung des Schuldinhaltes ident. Bürge: "Ja, haftet weiterm, aber kein "Verschlechterungsverbot"! 4.) Alain verkauft Bertrand seinen alten Kombi um 5.000,-. Bezahlen soll Bertrand den Wagen erst drei Monate später. Kurz darauf braucht Alain Geld und tritt die Kaufpreisforderung der Banque Commerciale ab, wofür er 4.700,- erhält. Kurz darauf verkauft er die Forderung um 4.750,- nochmals an die Banque Populaire, was er Bertrand mitteilt. Zum Fälligkeitszeitpunkt verlangt die Banque Commerciale vom völlig überraschten Bertrand ebenso Zahlung wie die Banque Populaire. Da sich mittlerweile herausgestellt hat, dass Bertrand wegen gravierender Mängel am Auto den Kaufvertrag wandeln kann, verweigert er die Bezahlung. Gegen wen haben die Banque Populaire und die Banque Commerciale Ansprüche und in welcher Höhe? …/4 Grundsätzlich handelt es sich hier um eine stille Zession lt. §1392, da der Betrand nicht von dieser Forderungsabtretung verständigt wurde. Der Alain haftet lt. §1397 für: -Richtigkeit -Einbringlichkeit der Forderung bis zum Betrage der Übernehmer erhalten hat Das bedeutet, dass Alain für die Ansprüche Banque Populaire und Banque Commerciale haften muss, für beide jeweils also für 4.750,-. Da Alain nicht richtig gehandelt hat. Andere Version: Seite 71 Gewährleistung des Zedenten (Forderungsabtreter) § 1397 Mehrfachzession nicht erlaubt Zeent haftet bei entgeltlicher Abtretung für Richtigkeit und Einbringlichkeit der zedierten Forderung. Die Einbringlichkeit der Forderung muss im Zeitpunkt der Abtretung gegeben sein. Die Höhe der Haftung: der für die Forderung bezahlte Preis.

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Zediert ein Gläubiger eine Forderung zweimal, so erwirbt nur der erste Zessionar die Forderung. Bank Commerciale kann die erhaltene Forderung der Bank Populaire verlangen, falls der Schuldner an die Bank Populaire leistet, + es stehen Schadenersatzansprüche gegen Alain zu. Weiß die Bank Populaire von der Mehrfachzession, so haftet sie auch gegenüber der Bank Commerciale. Weiß der Schuldner von der Bank Commerciale gar nichts, kann er schuldbefreiend an die Bank Populaire leisten. 5.) Emma erzählt ihrer Freundin Berta, dass sie sich vom Fliesenlegermeister Carl ihren ebenerdigen Abstellraum neu verfliesen lassen möchte. Berta betreibt im gleichen Haus eine Fleischerei und möchte die günstige Gelegenheit zur Neuverfliesung ihres Lagerraums nützen. Carl misst tags darauf die beiden Räume aus und schickt den beiden Damen wenige Tage später jeweils einen Kostenvoranschlag. Für Emmas Abstellraum veranschlagt er 2.000,- und für Bertas Lager 3.500,-. Bei Durchführung der Arbeiten stellt sich heraus, dass – unter den alten Fliesen für niemanden vorhersehbar – der Untergrund etwas brüchig ist. Die Ausbesserungen erhöhen Carls Aufwand, sodass er schließlich Emma 2.100,- und Berta 3.800,- in Rechnung stellt. Die Damen sind empört, wer muss wie viel bezahlen? …/4 Emma: Es wird angenommen, dass es bei Emma um ein Verbrauchergeschäft handelt, so gilt der Kostenvoranschlag lt §5 Abs2 KSchG als Kostenvoranschlag mit Gewähr, da im Vertrag nichts gegenteiliges steht. Da er Fliesenleger somit an diesem Vertrag gebunden ist, muß Emma nicht mehr zahlen als es im ursprünglichen Kostenvoranschlag steht.->2.000,- Berta: Da die Berta ein Unternehmen betreibt, und die Fliesen Ihren Betrieb zu Gute kommt, handelt es sich nicht um ein Endverbrauchergeschäft nach KSchG. -Laut Skriptum Schuldverträge Seite 78unten ist im Zweifel ein Kostenvoranschlag ein mit Gewähr. -Falls es aber ohne Gewähr sein sollte, dann musste Sie Abweichungen bis 30% von ursprünglichen Kostenvoranschlag hinnehmen lt. §1170a Abs 2. 6.) Herr Müller hat einen Neuwagen mit Airbag bestellt, Lieferung in fünf Wochen ab Bestellung, mit einem Kaufpreis von 30.000,--. Als er das Fahrzeug nach fünf Wochen, am 2.12.2002, vom Autohändler “Rasant” abholen will, muß er feststellen, dass dasselbe Modell – aber ohne Airbag – zur Auslieferung bereitgehalten wird. Obwohl der Händler versichert, er werde den Airbag beim 1.000 km-Service nachträglich einbauen, bleibt Herr Müller hart und weigert sich, das Auto zu nehmen. Der Händler vermeint, dies sei nicht möglich, da der Wert des Airbags im Verhältnis zum gesamten Kaufpreis des Fahrzeuges außer Verhältnis steht. Außerdem würde ein sofortiger Einbau des Airbags nur fünf Tage dauern. a.) Verweigert Herr Müller die Übernahme zu Recht? …/1 Herr Müller muss nicht annehmen, weil der Autohändler nicht das richtige Modell wie es im Vertrag steht geliefert hat. Somit gerät der Autohändler in Schuldnerverzug §918. Der Verkäufer trägt die Preisgefahr. b.) Herr Müller hat das Vertrauen in den Autohändler verloren und möchte den Vertrag rückgängig machen. Kann er das? .../1 In diesem Fall kann er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten §918.

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c.) Nach vier Tagen, am 6.12.2002 erhält Herr Müller ein Schreiben von Rasant, wonach der Airbag nun eingebaut sei und er das Fahrzeug abholen solle. Muß Herr Müller das Fahrzeug annehmen? Welche Folgen treten ein, wenn Herr Müller das Fahrzeug nicht abholt? .../1 Dadurch, dass der Autohändler innerhalb der angemessenen Nachfrist den Mangel behebt, muß Herr Müller doch das Auto holen §918. Variante: Herr Müller übernimmt letztendlich am 7.12.2002 den PKW. Am 20.12.2002 stellt Herr Müller fest, daß die Klimaanlage nicht funktioniert. Welche Rechtsbehelfe hat Herr Müller? (ausgenommen Schadenersatz!) …/4 Er hat ein Gewährleistungsanspruch §922, da es nach dem Vertrag und der Leistungsaustausch beider Seiten bereits erfolgt ist. Gewährleistung von einem Sachmangel, §930 primär Verbesserung oder Austausch, und dies nicht möglich ist, sekundär Preisminderung oder Wandlung. Es gilt hier lt. §924 die Beweislastumkehr, da es sich noch innerhalb des halben Jahres nach der Übergabe ist, das bedeutet, dass der Autohändler beweisen muss, dass der Schaden bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, was bei diesem Fall unglaubwürdig erscheint. 7.) Der Kunstsammler Still hat am Naschmarkt in Wien ein Gemälde entdeckt, welches mit “Rainer” signiert ist. Auf Nachfrage erklärt ihm der Verkäufer Carl, dass das Bild 300,-- koste und ganz und gar echt sei. Freudig über den günstigen Preis erwirbt Still das Bild. Als er bei nächster Gelegenheit dem Künstler Rainer das Bild zeigt, erklärt dieser, dass das Bild nicht von ihm stamme, da er niemals über seine Signatur malen würde. Eine Fälschung wäre höchsten 50,-- wert. Still möchte das Bild dem Verkäufer Carl zurückgeben. Welche Rechtsbehelfe stehen ihm zur Verfügung? .../7 Er könnte auf verschiedene Arten anfechten

Laesion enormis §934, da das reale Bild nicht einmal die Hälfte Wert ist. So räumt das Gesetz dem Still das Recht ein, die Aufhebung und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern.

Listige Irreführung §870, da der rechtsgeschäftliche Wille frei gebildet werden muß, und hier nicht gebildet ist, und somit ist der Vertrag nicht zu stande gekommen-> Anfechtung des Vertrages

Gewährleistung §922, ein nicht geringfügiger Mangel, weil es nicht im Vertag steht, primär Verbesserung oder Austausch, wenn der Käufer nicht genau dieses Bild haben möchte, sondern nur irgendein ein Bild von Rainer um 300,-, subsidär Preisminderung und Wandlung. Da es sich um eine unbewegliche Sache handelt, kann er es innerhalb 2 Jahre anfechten. In diesem Fall benötigt er nicht einmal die Beweislastumkehr nach §924, da es sich eindeutig nicht um das Bild handelt.

8.) Erklären Sie den Begriff Terminsverlust! …/2 Ein Terminsverlust muss vertraglich vereinbart werden. Der Vertragspartner hat das Recht im Falle der Nichtzahlung geschuldeter Teilleistungen des anderen, die sofortige Entrichtung der noch offenen Schuld zu fordern. Hier genügt objektiver Verzug > kein Verschulden notwendig!

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Wirksamer Terminsverlust stellt die gesamte Restschuld fällig, löst aber nicht den gesamten Vertrag auf (§13 KSchG) 9.) Der Bienenzüchter Emsig möchte einen seiner (langgedienten) Bienenstöcke durch einen neuen ersetzten. Da er sich bei Handwerkern nicht gut auskennt, beauftragt er seine Schwiegertochter Sabine mit der Suche nach einem geeigneten Tischler, wobei der Bienenstock speziell angepasst und ganz nach besonderen Wünschen von Emsig hergestellt werden soll. Aus den von der Sabine vorgeschlagenen Tischlereien bestellt Emsig den Bienenstock schließlich am 10.1.2002 bei dem bekannten Möbeltischler Eder, der gemeinsam mit seinem Gesellen Leopold jedes Stück in Handarbeit herstellt, um einen Fixpreis von EUR 4.000,-. Liefertermin ist der 31.3.2002. Für jede angefangene Kalenderwoche Verzug vereinbaren die Parteien, dass dem Tischler Eder EUR 200,- vom Fixpreis abgezogen werden. Da Eder im Frühjahr 2002 kurzfristig ausgelastet ist, beauftragt er seinen ehemaligen Chef Leitner mit der Montage und Lackierung der Holzteile. Am 31.3.2002 ist der Bienenstock dennoch nicht fertig, obwohl Leitner die Lackierung zeitgerecht fertiggestellt hat. Er wird, weil Eder den dreiwöchigen Osterurlaub seines Gesellen Leopold bei der Arbeitseinteilung übersehen hat, erst am 10.4.2002 übergeben. Bei Emsig verursacht das aber keinen Schaden, da das Bienenvolk ohnedies erst Mitte April den Stock beziehen soll. a.) Um welche Art von Vertrag zwischen Emsig und Eder handelt es sich? Warum? …/0,5 Hier handelt es sich um einen Werkvertrag (§ 1165 ff ABGB) Eder ist ein selbständiger Unternehmer, er stellt für den Besteller Emsig einen bestimmten Erfolg –eben das Werk, einen Bienenstock – her. Der Werkunternehmer (Eder) ist verpflichtet, das Werk ordnungsgemäß und nach den Vorstellungen des Bestellers herzustellen. Der Besteller hat den Werklohn zu zahlen. Es handelt sich um einen eigentlichen Werkvertrag, weil Eder den „Stoff“ selbst zur Verfügung stellt. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn der Unternehmer speziell auf die persönlichen Wünsche des Bestellers eingeht. b.) Ist Tischler Eder berechtigt, Leitner mit der Montage und Lackierung zu beauftragen? Welche Bestimmungen des ABGB sind einschlägig? .../0,5 Nach § 1165 ABGB hat der Unternehmer das Werk persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung auszuführen (Beiziehung von Erfüllungsgehilfen) Kommt es auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmers an, darf er die Arbeit nicht delegieren. Ansonsten ist auch Übertragung an Subunternehmer möglich, mit denen der Unternehmer einen weiteren Werkvertrag schließt. 2 Lösungsmöglichkeiten sehe ich hier: 1) Eder hat das Werk persönlich herzustellen, da es auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmer ankommt > der Bienenstock soll von Eder hergestellt werden soll, einem bekannt Möbeltischler, der seine Werke in Handarbeit herstellt

Tischler Eder ist nicht berechtigt, Leitner mit der Montage und Lackierung zu beauftragen.

2) Eder beauftragt seinen ehemaligen Leitner mit der Montage und Lackierung, hier kommt es nicht auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmers an.

Leitner ist also Subunternehmer des Eder (mit dem Eder einen weiteren Vertrag schließt)

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c.) Hat Emsig Ansprüche gegen seine Schwiegertochter Sabine? Begründen Sie! …/1 Hier liegt kein Vertrag zwischen Emsig und Sabine vor > also grundsätzlich keine Ansprüche. (Hier handelt es sich um einen Auftrag (man könnte Sabine aller höchstens vorwerfen, dass sie einen Möbeltischler ausgewählt hat, der unzuverlässig ist, da er auf den Urlaub seines Gehilfen vergessen hat)) d.) Wie viel muss Emsig für den Bienenstock bezahlen? Begründen Sie! .../2 Es liegt Schuldnerverzug des Eder vor (subjektiver Schuldnerverzug, weil ihm die Späterfüllung subjektiv vorwerfbar ist) > ausgemacht waren EUR 4000,- Fixpreis. Im Falle des Verzugs jedoch wurde vereinbart, dass für jede angefangene Kalenderwoche EUR 200,- vom Fixpreis abgezogen werden. Also muss Emsig nur noch EUR 3600,- zahlen (2 angefangene Kalenderwochen * EUR 200) Im Sommer 2004 erkennt Emsig, dass am Bienenstock Bretter lose werden und Feuchtigkeit eindringt. Der Bienenstock wird unverzüglich über Auftrag von Emsig vom ortsansässigen Tischler repariert, da er in diesem Zustand eine Gefahr für die Güte des Honigs darstellt. Für die Reparatur der – wie ein Gutachten feststellt – „äußerst schlampigen Montagearbeiten“ fallen Kosten in Höhe von EUR 1.000,- an. Außerdem muss Emsig zwei mit Honig gefüllte Waben vernichten (Wert: EUR 50,-), weil der darin befindliche Honig trotz äußerster Sorgfalt durch die Reparaturarbeiten verunreinigt wurde. e.) Prüfen Sie Ansprüche von Emsig gegen Eder wegen der Reparaturkosten in Höhe von EUR 1.000,-. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Kann Emsig überhaupt Geldersatz verlangen? .../1,5 Hier handelt es sich um Gewährleistung (§ 922 ff ABGB) – erfolgte Schlechterfüllung. Hier wird das Vorhandensein eines Mangelns gesetzlich vermutet. Eder haftet für das Vorhandensein des Mangels bei der Übergabe bis zum Beweis des Gegenteil, sofern der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt > hier der Fall! Außerdem bestätigt das Gutachten eine „äußerst schlampige Montagearbeiten“, für die Eder ein zustehen hat. Eder hat die Reparaturkosten von EUR 1000,- zu tragen. Vorraussetzungen:

! Ein Mangel einer Sache muss schon vor Übergabe vorliegen! ! Übernehmer der Sachen bemerkt den Mangel erst nach Übergabe (Vor Übergabe > Verzug!)

Emsig kann keinen Geldersatz verlangen, da er sich zuerst den primären Rechtsbehelfen bedienen muss (Austausch oder Verbesserung) Rangordnung der Rechte aus der Gewährleistung: § 932 ABGB Nur wenn einer von diesen 2 Behelfen nicht angewandt werden kann, kann Emsig Preisminderung begehren! f.) Prüfen Sie Ansprüche von Emsig gegen Eder wegen der zerstörten Waben im Wert von EUR 50,-? …/1,5 Hier handelt es sich um den Mangelfolgeschaden. Dies ist jener Schaden, der durch den Mangel zusätzlich erstanden ist. Diese können nur dann ersetz werden, wenn die

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tatbestandlichen Vorraussetzungen des Schadenersatzes erfällt sind, also insbesondere Verschulden des Schuldners vorliegt. Die Gewährleistungsansprüche als solche decken keine Mangelfolgeschäden. Eder hat Mangelfolgeschaden zu tragen, d.h. er muss die EUR 50,- zahlen. g.) Haben Emsig oder Eder auch Ansprüche gegen Leitner? …/1 Emsig hat keine Ansprüche gegen Leitner, da er keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen hat. Der Besteller Emsig hat seine Schuld nur dem Generalunternehmer Eder gegenüber, nicht aber dem Subunternehmer Leitner zu entrichten. Jedoch hat Eder sehr wohl Ansprüche gegen Leitner, da Leitner ihm als Subunternehmer haftet. Eder bleibt mit allen Folgen alleiniger Schuldner des Bestellers, d.h. dessen Ansprüche wegen Leistungsstörungen sowie Schadenersatzansprüche richten sich nur an den Unternehmen Eder. Klausur vom 25.05.2002: 1. Der Baumeister Bertram Brunner errichtet für Anton Auer ein Einfamilienhaus. Zur Kontrolle des Baufortschritts besucht Auer gelegentlich die Baustelle. Bei einem dieser Besuche unterhält er sich gerade mit Brunner, als dessen Angestellter Curt Constantini durch ein Missgeschick Auer mit einer Leiter, die er gerade vorbeiträgt, am Kopf trifft und ihm eine Platzwunde zufügt. Auers neuer Designer-Hut fällt durch den Schlag zu Boden und wird stark verschmutzt. Zeitgleich hantiert auch Constantinis Kollege Daniel Deissler mit einer Leiter, die ihm ungeschickterweise entgleitet und den auf dem Gehsteig vorübergehenden Passanten Erich Ernst an der Schulter verletzt. Ein weiterer Angestellter des Brunner, Fritz Fröhlich, beobachtet das Geschehen. Er möchte zu Hilfe eilen und sichert deshalb den von ihm bedienten Kran schlampig. Das Kranseil löst sich und eine Ladung Bretter geht mit einem lauten Knall zu Boden. Die Bretter bleiben unbeschädigt. Susanne Sehrschön, die gerade ihren Fernseher in ihren vor der Baustelle geparkten Wagen lädt, lässt diesen vor Schreck fallen. Der Fernseher ist kaputt. Welche Ansprüche haben Auer, Ernst und Sehrschön? Gegen wen? .../7 1) Anspruch von Auer gegen Brunner Brunner haftet für seinen Erfüllungsgehilfen Constantini. (§ 1313a ABGB) Für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen haftet der Geschäftsherr wie für eigenes; auf besondere Eigenschaften des Erfüllungsgehilfen kommt es nicht an. Voraussetzung für die Haftung nach § 1313a ABGB ist, dass zwischen dem Geschäftsherrn Brunner und dem geschäftigen Dritten ein Vertrag oder vorvertragliches Schuldverhätlnis besteht. Der Geschäftsherr haftet nur für jeden vom Erfüllungsgehilfen rechtswidrif und schuldhaft verursachten Schäden, die durch die Erfüllung entstehen. Auer hat mit Brunner einen Vertrag. C trifft Auer mit Leiter am Kopf > hier liegt Schadenersatz vor:

! Verschulden: Missgeschick ! Verursachung: hätte Constantini Leiter nicht unvorsichtig an Auer vorbei getragen,

wäre Platzwunde nicht entstanden

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! Rechtswidrigkeit: Leichte Fahrlässigkeit ! Schaden: Platzwunde, Designerhut verschmutzt

Brunner muss Hut ersetzen, sofern man diesen nicht reinigen kann Für die Platzwunde muss er Schmerzensgeld zahlen Hat der Geschäftherr den Schaden ersetzt, so kann er vom Erfüllungsgehilfen Regress verlangen (§ 1313 ABGB). 2) Anspruch von Ernst gegen Brunner Brunner hat mit Ernst keinen Vertrag, da Ernst nur ein Passant ist, der zufällig am Gehsteig befindet. Besteht zwischen dem Geschäftsherrn Brunner und dem Geschäftigen (hier Ernst) keine Sonderbeziehung, also kein Schuldverhältnis, so haftet der Geschäftsherr für sein verhalten seines Gehilfen nach § 1315 ABGB. Ernst ist also Besorgungsgehilfe des Brunner. § 1315 ABGB gilt im deliktischen Bereich, aber auch für Schäden, die anlässlich der Erfüllung eines Schuldverhältnisses entstehen. Der Geschäftsherr haftet nur, wenn er sich einer untüchtigen oder wissentlich eines gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient.

! Verschulden: Missgeschick ! Verursachung: wäre Leitner nicht ungeschickterweise die Leiter entgleitet, hätte er

Ernst nicht an der Schulter verletzt ! Rechtswidrigkeit: Leichte Fahrlässigkeit ! Schaden: Verletzung an der Schulter

Fraglich ist hier jedoch, ob Leitner untüchtig ist, da ihm ja „nur“ die Leitner ungeschickterweise entglitten ist. Meiner Meinung nach haftet Brunner nicht für seinen Besorgungsgehilfen Leitner. Ernst kann jedoch gegen Leitner persönlich vorgehen. Der Gehilfe haftet dem Geschädigten, wenn er rechtswidrig oder schuldhaft gehandelt hat > dies hier der Fall:

Ernst kann Schmerzensgeld von Leitner verlangen 3) Anspruch von Sehrschön gegen Brunner Brunner hat auch mit Sehrschön keinen Vertrag. Besteht zwischen dem Geschäftsherrn Brunner und dem Geschäftigen (hier Schönherr) keine Sonderbeziehung, also kein Schuldverhältnis, so haftet der Geschäftsherr für sein verhalten seines Gehilfen nach § 1315 ABGB. Schönherr ist also Besorgungsgehilfe des Brunner. § 1315 ABGB gilt im deliktischen Bereich, aber auch für Schäden, die anlässlich der Erfüllung eines Schuldverhältnisses entstehen. Der Geschäftsherr haftet nur, wenn er sich

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einer untüchtigen oder wissentlich eines gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient.

! Verschulden: Missgeschick ! Verursachung: hätte Fröhlich den Kran nicht schlampig gesichert, wären die Bretter

nicht so laut zu Boden gefallen und Susanne wäre nicht erschreckt worden ! Rechtswidrigkeit: Leichte Fahrlässigkeit ! Schaden: Fernseher defekt

Fraglich ist hier wiederum jedoch, ob Fröhlich untüchtig ist. Meiner Meinung nach schon, da er den Kran sehr schlampig gesichert hat. Da man normalerweise nicht damit rechnen muss, dass eine Ladung Bretter mit einem sehr lauten Knall zu Boden fallen, haftet Brunner für Susanne’s defekten Fernseher. Er muss ihn ersetzen. 2. Andreas hat eine in drei Monaten fällige Forderung von 50.000,- gegen Bea. Als Andreas dringend Geld benötigt, tritt er diese Forderung gegen Bezahlung von 47.000 an die Credit-Bank AG ab. Kurz darauf vereinbart er auch mit der Discont-Bank AG die Abtretung der Forderung, wofür er ebenfalls 47.000,- erhält. Bea wird von diesen beiden Geschäften nicht verständigt. Wer kann bei Fälligkeit Zahlung von Bea verlangen? Welchen Anspruch hat die Erwerberin der Forderung gegen Andreas, wenn Bea zum Fälligkeitszeitpunkt zahlungsunfähig ist? .../3 Hier liegt Zession vor (Forderungsabtretung) (1392 – 1399 ABGB) Zedent ist Andreas 1. Zessionar ist Credit-Bank AG 2. Zessionar ist Discont-Bank AG Debitor Cessus ist Bea Debitor Cessus, also Beate, muss nicht zustimmen, soll aber verständigt werden. Vor Verständigung darf sie mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten = Andreas zahlen. Es liegt hier eine mehrfache Abtretung vor, da Andreas die Forderung sowohl an die Credit-Bank als auch an Discont-Bank abgetreten hat. Hier erwirbt der erste Zessionar die Forderung (Credit-bank), weil niemand mehr Rechte abtreten kann als er hat. Deswegen kann bei Fälligkeit der 1. Zessionar Zahlung von Bea verlangen. Gewährleistungsregel: Der Zedent haftet für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der Forderung (aber nur bis zur Höhe des erhaltenen Entgelts). Falls Bea zum Fälligkeitszeitpunkt zahlungsunfähig ist, hat die Credit-Bank, die Erwerberin der Forderung, Anspruch gegen Andreas. 3. Der Dieb Dieter Dreier stielt dem Kunstsammler Emil Ernst ein Bild des berühmten Malers Flinkenreich-Tausenwasser. Der Galerist Gustav Gross kauft das Bild von Dreier, obwohl er vom Diebstahl Kenntnis hat. Auf einer Antiquitätenmesse erwirbt der arglose Kurt Krumm das Bild von Gross. Wer ist Eigentümer des Bildes? .../2

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Dieter Dreier ist gemäß § 326 unredlicher Besitzer, da er weiß, dass die in seinem Besitze befindliche Sache einem anderen gehört. Dasselbe gilt für Gustav Gross. Kurt Krumm erwirbt aufgrund § 367 gutgläubig Eigentum von Gustav Gross, da dieser einer zu diesem Verkehre befugter Gewerbsmann (=Galerist) ist. Krumm ist somit der Eigentümer des Bildes. Variante: Was ändert sich, wenn Gross und Krumm einen Ratenkauf vereinbaren und Gross sich das Eigentum am Bild bis zur letzten Ratenzahlung vorbehält? .../2 Eigentümer ist grundsätzlich Emil Ernst, da Gross unredlicher Besitzer ist. Hierbei handelt es sich im einen Kauf unter Eigentumsvorbehalt, der Verkäufer hat vor Kaufpreiszahlung bloß die Innehabung und das Anwartschaftsrecht bezüglich des Eigentums zu verschaffen, weil der Leistungserfolg (=Eigentumsübergang) von der Kaufpreiszahlung abhängt. Sobald also Krumm die letzte Rate bezahlt hat wird er Eigentümer des Bildes. 4. Sabine nimmt zur Finanzierung eines Immobiliengeschäftes einen Kredit in Höhe von 100.000,-- auf. Als sie mit der Zahlung der Kreditraten in Rückstand gerät, bezahlt ihr besorgter Onkel Otto die ausständigen Raten für Sabine. Hat Otto einen Anspruch gegen Sabine? .../3 Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Zession, wobei es zu einem Forderungsübergang kommt, ohne dass es einer rechtsgeschäftlichen Abtretung bedürfe (=cessio legis). Ottos Ansprüche basieren auf $ 1422 der folgendes besagt: Wer die Schuld eines anderen, für die er nicht haftet, bezahlt, kann vor oder bei Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangen; hat er dies getan, wirkt die Zahlung nach § 1422 als Einlösung der Forderung. Otto kann sich also die Forderung der Bank gegen Sabine abtreten lassen und wird somit Gläubiger. 5. Anton Wolf hat mit der Fluggesellschaft Luft AG einen Beförderungsvertrag für einen Linienflug Wien-London vereinbart. Der Abflug soll am 25.5.2002 um 9.00 Uhr Früh erfolgen. Anton Wolf bestellt zu diesem Zweck ein Taxi der Schnell & Co. KG und vereinbart die pünktliche Abholung von seinem Wohnort am 25.5.2002 um 7.00 Uhr Früh. Als am Abflugstag das Taxi um 8.00 Uhr noch immer nicht erschienen ist, fährt Anton Wolf mit seinem eigenen Pkw zum Flughafen. Aufgrund des Verkehrsaufkommens verpasst Anton Wolf seinen Flug. In der Garage am Flughafen muss Anton 400 bezahlen. Welche Ansprüche hat die Fluggesellschaft Luft AG gegen Anton Wolf? Welche Ansprüche hat Anton Wolf gegen die Schnell & Co KG? Welche Ansprüche hat die Schnell & Co KG gegen Anton? .../5 Luft Ag gegen Anton Wolf:

Hierbei handelt es sich um einen Gläubiger/Annahmeverzug seitens Wolf und gemäß § 1419 treffen ihn die widrigen Folgen, dh der Gläubiger trägt die Preisgefahr, Wolf muss also den Flugpreis bezahlen; der Schuldner würde nur mehr für grobes Verschulden haften. Die Luft AG hat also Anspruch auf den Flugpreis

Wolf gegen die Schnell & Co KG:

Hierbei handelt es sich um ein Fixgeschäft gemäß § 919, wobei die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart wird, mit dem Zusatz, dass der Gläubiger eine

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verspätete Leistung nicht mehr annehmen und zurücktreten wird. Besteht er auf Erfüllung müsste der Gl dies dem Schuldner unverzüglich mitteilen. In diesem Fall tritt er automatisch zurück und kann wie nach § 918 Schadenersatz verlangen. Wolf hat also Anspruch auf die 400 und auf den Flugpreis (Sorry, aber bin mir da nicht so sicher)

Schnell & Co KG gegen Anton: Keine ?? (Sorry, aber wüsste nicht welche Ansprüche die haben sollten) 6. Was versteht man unter einem Leasingvertrag? .../2 Leasing: eine schuldrechtlich begründete zeitliche Gebrauchsüberlassung von Sachgütern gegen Entgelt. Am besten auf Seite 57 – 59 im „Schuldverträge“ Skriptum durchlesen! 7. Gustl hat in der malerischen Gemeinde Brunn am Gebüsch am 5. 1. 2002 vom Bauern Brandauer um 100.000,- ein Grundstück erworben, wo er seinen lang ersehnten Traum von einem eigenen Haus erfüllen will. Das Grundstück ist genau so, wie Gustl es sich immer vorgestellt hat, er ist rundum glücklich. Nicht wissen konnten Brandauer und Gustl aber, dass früher einmal ein Autohändler auf einem Teil des Grundstücks giftige Lacke vergraben hat. Der Bau des im Park „Rote Pfütze“ ausgewählten Fertigteilhauses schreitet zügig voran, noch im April 2002 kann Gustl einziehen. Der von Gustl beauftragte Elektriker Paul hat jedoch einige Kabel sehr schlampig verlegt. Im Mai 2002 ist die Gartenidylle jäh zu Ende. Da an einer Stelle des Gartens das Gemüse einfach nicht wachsen will, lässt Gustl den Boden untersuchen. Es zeigen sich Verunreinigungen durch giftige Lacke, und Gustl muss aufgrund eines behördlichen Auftrags 10.000,- für das Abtragen und Entsorgen des Erdreichs bezahlen. Außerdem kommt es im Haus wegen der schlampig verlegten Kabel zu einem Kabelbrand. Die Küche brennt ab (Wert 3.000,-) und neue Kabel (Kosten 1.000,-) müssen verlegt werden. Welche Ansprüche kann Gustl gegen Brandauer und Paul erheben? Falls mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen, prüfen Sie bitte alle! .../5 Gewährleistung ab §§ 922 ff, Mangel Gustl gegen Brandauer: Beweislast trägt der Erwerber (Gustl) dh, Gustl muss beweisen, dass die Leistung mangelhaft ist (er lässt den Boden untersuchen, somit ja) UND dass der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe hervorgekommen ist ebenfalls der Fall; Gustl hat somit Recht auf Verbesserung / Austausch jedoch nicht möglich, da unverhältnismässig grosser Aufwand für Brandauer Recht auf Preisminderung bzw Wandlung (§932 Abs 4), da es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt. Gustl kann die Kosten für den behördlichen Auftrag von Brandauer fordern (nach §1042) Gustl gegen Paul: Schadenersatz (§933a); Verschulden des Paul liegt vor (Kabel wurden schlampig verlegt) Beweislast liegt hier bei Paul (§1298); Mangelfolgeschaden Paul muss für den Wert der Küche und die Verlegung der neuen Kabel aufkommen bin mir jedoch nicht sicher!!! 8. Grenzen Sie Gewährleistung je in einem Punkt ab .../1,5

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a) vom Verzug bei der Gewährleistung erbringt der Schuldner zwar die Leistung, diese ist jedoch mangelhaft; beim Verzug geht es um die Nichterbringung/-annahme einer Leistung (S. 36 Schuldrecht allg. Teil) b) von der echten Garantie echte Garantie ist im § 880 geregelt, ist unabhängig vom Verschulden des Veräußerers ????? c) von Schadenersatzansprüchen Gewährleistung setzt kein Verschulden voraus, Schadenersatz schon 9. Welcher Gefahr will die sog „Unsicherheitseinrede“ entgegenwirken? .../0,5 Gefahr der Nichterbringung oder –sicherstellung der Gegenleistung (§ 1052 S 2 bzw. S. 28 Schuldrecht allg. Teil) 10. Kann ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden geltend gemacht werden? .../0,5 grundsätzlich nein, wenn dann nur über die Schiene des Schadenersatz (§ 1336) (laut Aussage eines Jusstudenten, der fast fertig ist), was mich jedoch wundert ist dann die Aussage auf S. 14 Schuldrecht allg. Teil, dass es nur bei besonderer Vereinbarung (zB Vereinbarung der Konventionalstrafe als „Mindestersatz) möglich ist; ist meiner Meinung nach somit Auslegungssache… 11. Bleibt eine Vertragsstrafe weiterhin aufrecht, wenn der Vertrag erfolgreich wegen Irrtums angefochten wird? Begründen Sie Ihre Antwort. .../0,5 Die Konventionalstrafe bleibt aufgrund ihrer Akzessorietät nicht aufrecht. Weil die Konventionalstrafe [=Pönale=Vertragsstrafe] eine Nebenabrede ist, ist sie von der Gültigkeit der Hauptleistungspflicht abhängig (=akzessorisch). siehe Skript Schuldrecht S.13 unten Klausur vom 17.05.2003: 1.) In welchen Fällen kommt die Organhaftung nach dem OrgHG und in welchen Fällen die Amtshaftung nach dem AHG zur Anwendung? …/ 2 Punkte Das OrgHG regelt die Ersatzpflicht für Schäden, die Organe in Vollziehung der Gesetze dem Rechtsträger zufügen. [Skript GSV S. 49, 2a; §1(1) OrgHG] Das AHG regelt den Ersatz von Schäden, die ein Organ in Vollziehung der Gesetze durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einem Dritten zufügt. Für diese Schäden haftet der

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Rechtsträger nach ABGB, das Organ haftet dem Geschädigten nicht. [Skript GSV S.46, aa; §1 AHG] Organ ist dabei jede physische Person, die in Vollziehung der Gesetze handelt, wobei es auf die Art und Dauer der Bestellung nicht ankommt. Rechtsträger sind die Gebietskörperschaften, sonstige öffentlichrechtliche Körperschaften und die Sozialversicherungsträger. [Skript GSV S. 46, bb] 2.) Hanni Huber fährt mit ihrem Auto ins schöne Waldviertel. Plötzlich sieht sie an der rechten Straßenseite die Tramperin Trude Trampitsch, welche offensichtlich für eine Mitfahrgelegenheit per Anhalter Ausschau hält. Hanni Huber hat schon des Öfteren jemanden von der Straße aufgelesen, ohne dafür etwas zu verlangen und nimmt schließlich auch Trude Trampitsch unentgeltlich einige Kilometer mit. Da Hanni Huber um einiges zu schnell unterwegs ist und Trude Trampitsch sie überdies durch das Anzünden einer Zigarette stört, muss Hanni Huber das Fahrzeug verreißen und fährt gegen einen Baum. Trude Trampitsch erleidet dadurch einenBeinbruch und muss eine Woche im Krankenhaus verbringen. Die gesamten Kosten und Schmerzengeld belaufen sich auf etwa 5.500,-. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte Trude Trampitsch in diesem Fall Ersatz verlangen? …/ 5 Punkte Aufgrund von Verschuldenshaftung nach ABGB. Grundsätzlich hat jeder seinen Schaden selbst zu tragen. Will man ihn auf jemand anders überwälzen, so müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1) Schaden 2) Kausalität 3) Adäquanz 4) Rechtswidrigkeit 5) Rechtswidrigkeitszusammenhang 6) Verschulden Schaden: Ein Schaden ist vorhanden, „im Wert“ von 5.500,- (Beinbruch und Schmerzen) Kausalität: Das Verhalten des Ersatzpflichtigen muss kausal für den Schaden sein. (Hanni fuhr „um einiges zu schnell“, ist also gegeben.) Adäquanz: Nach der Adäquanztheorie ist jedes Verhalten kausal, wenn es eine Bedingung für den Schadenseintritt darstellt. In diesem Fall ist es adäquat das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, und somit Hanni, kausal mit dem Schaden in Verbindung zu bringen. Nicht adäquat wäre zB den Hersteller des Autos mit dem Schaden in kausale Verbindung zu bringen. Rechtswidrigkeit: Rechtswidrig ist ein Verhalten, wenn es gegen Gebote und Verbote der Rechtsordnung verstösst. Hanni verstösst durch zu schnelle Fahrweise gegen die StVO, Rechtswidrigkeit ist somit gegeben. Rechtswidrigkeitszusammenhang: Für rechtswidrig verursachte Schäden wird nur dann gehaftet, wenn die übertretene Norm den Eintritt gerade dieser Schäden verhindern soll. Das ist hier ebenfalls gegeben, da die Geschwindigkeitsbeschränkungen der StVO natürlich auch Unfälle mit Personenschaden verhindern sollen.

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Verschulden: Verschulden liegt vor, wenn dem Täter sein rechtswidriges Verhalten vorwerfbar ist. Es gibt zwei Arten des Verschuldens: Grobes und leichtes Verschulden. Grobes Verschulden ist Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit. Leichtes Verschulden ist ein Sorgfaltsverstoss, wie er auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterläuft. In unserem Fall ist es leichtes Verschulden, Hanni ließ die gebotene Sorgfalt außer Acht, in einer Weise wie es auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passieren kann. [ACHTUNG: bin mir nicht sicher obs nach hRsp nicht grobe ist.] [Skript GSV S.7ff, ab 4.Zurechnungsgründe] [§1294] [Mir ist nur beim Anzünden der Zigarette nicht ganz klar, ob das irgendwas ändert, ist aber ja bspw nicht rechtswidrig.] Keine Haftung gibt es nach EKHG. Hier ist die Haftung im Fall eines Autostopps ausgeschlossen. [Skript GSV S.53, bbb; §3 Z.2 EKHG] 3.) Konrad Knast, Herbert Häfen und Claudio Celle haben einen Plan. Da sie schon lange einmal Adrian Auer eines „auswischen“ wollten, spannen sie auf dessen Trainingsstrecke (Mountainbikestrecke) ein Stahlseil über diesen Waldweg auf. Als Adrian Auer dort vorbei kommt, stürzt dieser und verletzt sich schwer. Adrian Auer verklagt bloß Konrad Knast auf den gesamten entstanden Schaden und Schmerzengeld in der Höhe von 15.000,- und bekommt schließlich auch Recht. Was würden Sie Konrad Knast empfehlen und wie könnte der Schaden grundsätzlich geteilt werden? …/ 2 Punkte Man sollte ihm empfehlen zu regressieren. Bei Haftung mehrerer Schädiger, besteht im Innenverhältnis der solidarisch Haftenden ein Regressanspruch: Wer dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, kann von den anderen Solidarschuldnern anteiligen Rückersatz verlangen. Der Umfang des Regresses bestimmt sich nach dem Grad des Verschuldens beim einzelnen Täter, im Zweifel findet eine Aufteilung nach Köpfen statt. In diesem Fall kann also Konrad von Herbert und Claudio jeweils 5.000,- verlangen. [Skript GSV S.26f Haftung mehrer Schädiger, besonders S.27 Regress] [§896 ABGB] 4.) Traude Trummer ist glückliche Eigentümerin einer großen Innenstadtwohnung in Wien. Sie hat aber ein Zimmer dieser Wohnung an ihre Nichte Nicole Neuner vermietet, da diese zu Studienzwecken nunmehr auch in Wien lebt. Traude Trummer möchte eine neue Wasserleitung für ihr Bad verlegt haben und schließt deshalb mit dem Installateur Ingo Ilmer einen Vertrag über die Neuverlegung eines solchen Wasserrohres. Im Zuge dieser Installationsarbeiten vergisst Günther Guggi, der sonst so verlässliche Geselle von Ingo Ilmer, eine Dichtung korrekt zu schließen. Nicole Neuner erleidet dadurch einen Schaden in der Höhe von 3.000.-, da ihr Notebook und ihr Drucker durch das ausgetretene Wasser völlig zerstört wurden. Wer ist für diesen Schaden, aufgrund welcher Rechtsgrundlage verantwortlich? …/4 Punkte - Grundsätzlich gibt es 2 Arten der Haftung: deliktisch und vertraglich (vertraglich besser weil Beweislastumkehr und 1313a)

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- ist ein Vertrag mit SCHUTZWIRKUNG zu Gunsten Dritter (ist was anderes als ein normaler Vertrag zu Gunsten Dritter), da die Mieterin in der Interessensspähre bzw. im Nahebereich des Vertragspartners (Wohnungseigentümerin) ist darf die Mieterin zwar nicht Leistungen aus dem Vertrag verlangen, sehr wohl aber darf sie DIREKT Schadenersatzansprüche geltend machen, und zwar vertragliche!!! - nach 1313a Haftet der Geschäftsherr auch für seinen Erfüllungsgehilfen - Nicole darf die 3000,- gegen den Unternehmer geltend machen, es gilt Beweislastumkehr 5.) Christian Cerny erwirbt am 3.5.2003 im Buchgeschäft des Ferdinand Flick den an diesem Tag neu erschienenen Roman „Das siebente Element“ seines Lieblingsschriftstellers um 58,- und erhält ein noch in Plastik verpacktes Exemplar. Als er am Abend das Buch lesen möchte und die Verpackung öffnet bemerkt er, dass jede zweite Seite nicht bedruckt ist, sodass der Text nicht fortlaufend ist und er nur die Hälfte des Romans erhalten hat. a) Was kann Christian Cerny von Ferdinand Flick begehren? …/ 3 Punkte - entgeltliches Geschäft, Annahme Mangelhafter Gegenstand - unbehebbarer Mangel, daher keine Verbesserung sondern Austausch, dieser ist möglich weil Gattungssache - Sachmangel, zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden - Gewährleistungsfrist 2 Jahre (innerhalb der ersten 6 Monate Beweislastumkehr b) Aufgrund eines Kabelbrandes im Lager des Ferdinand Flick verbrennt der gesamte von ihm besorgte Vorrat des Romanes „Das siebente Element“. Christian Cerny besteht auf der Erfüllung seines Vertrages. Zu Recht? …/ 2 Punkte - sowohl Verbesserung als auch Austausch unmöglich, daher Recht auf Preisminderung - wenn ein nicht geringfügiger Mangel (hier der Fall) vorliegt darf auch Wandlung (bereicherungsrechtliche Rückabwicklung) verlangt werden 6.) Alexander Almer hat an Rosa Rainer ein knallrotes Plüschsofa am 28.2.2003 um 700,- verkauft und übergeben. Als Alexander Almer bei der Übergabe Zahlung begehrt, erklärt Rosa Rainer, dass sie leider nicht über soviel Bargeld verfüge. Sie sichert jedoch zu, dass sie spätestens 3.5.2003 den Kaufpreis vollständig zahlen wird. Alexander Almer ist damit einverstanden. a) Wann tritt die Fälligkeit des Kaufpreises ein? …/ 1 Punkt - Alma begehrt bei Übergabe den Kaufpreis, daher Fälligkeit ab Übergabe! - Der Gläubiger ist aber bereit eine bereits fällige Forderung für eine gewisse Zeit nicht geltend zu machen -> reine Stundung (Rz 322 u. 323 im Krejci) b) Wie nennt man die Vereinbarung zwischen Alexander Almer und Rosa Rainer, wonach Rosa Rainer den Kaufpreis bis spätestens 3.5.2003 bezahlen kann? …/ 1 Punkt - reine Stundung c) Am 15.3.2003 erhält Alexander Almer von der P-Leasing GmbH eine Mahnung über offene Leasing-Raten in Höhe von insgesamt 600,-. Da Alexander Almer über keinerlei Bargeld verfügt, bietet er der P-Leasing GmbH seine Kaufpreisforderung gegen Rosa Rainer an. Die PLeasing GmbH ist einverstanden. Wie nennt man die Vereinbarung zwischen Alexander Almer und der P-Leasing GmbH? …/ 1 Punkt

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- stille Zession, weil der debitor cessus (Rosa) nicht verständigt wurde) d) Rosa Rainer ruft am 31.3.2003 Alexander Almer empört an und erklärt, dass die Federkerne des Sofas offensichtlich defekt sind. Rosa Rainer möchte daher lediglich 500,- für das Sofa bezahlen. Alexander Almer erwidert, dass er das Sofa selbst erst neu gekauft und nie benutzt hatte und es daher keinerlei Abnutzungserscheinungen aufweisen könne. Er besteht auf der Zahlung von 600,-. Was macht Rosa geltend? Wie ist die Beweislage? …/ 2 Punkte - Gewährleitung: Preisminderung weil Verbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden währe -> geringfügiger Mangel -> Gewährleistung - Beweislast liegt bei Rosa (Beweislastumkehr nur innerhalb von 6 Monaten) e) Am 15.4.2003 erhält Rosa Rainer plötzlich ein Schreiben der P-Leasing GmbH, welche sie auffordert den an Alexander Almer geschuldeten Kaufpreis unverzüglich an die P-Leasing GmbH zu bezahlen. Welche rechtliche Wirkung hat das Schreiben? …/ 1 Punkt - das Schreiben macht aus der stillen Zession eine Zession - der Schuldner kann ab Verständigung nur mehr an den neuen Gläubiger (Zessionar) mit Schuldbefreiender Wirkung bezahlen f) Rosa Rainer möchte an die P-Leasing GmbH nicht bezahlen. Was raten Sie Rosa Rainer? …/ 2 Punkte - Rosa stehen gegen den neuen Gläubiger alle Einwendungen zu die ihr auch gegen den alten zugestanden währen (Beispiel: Gewährleistung) - Sie muss aber Beweisen dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war (6 Monatsfrist verstrichen) g) Die P-Leasing GmbH besteht auf der Zahlung von 600,-. Was raten Sie der P-Leasing GmbH? …/ 2 Punkte - Der Zedent (Alex) haftet für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der Forderung bis zur Höhe des erhaltenen Entgelts - wenn der Zedent schuldhaft handelt wird er überdies auch Schadenersatzpflichtig! 7.) Phillip Pustl möchte von Helmut Heine eine Kiste französischen Bordeaux um insgesamt 90,- kaufen. a) Formulieren Sie ein Anbot als ausdrückliche Willenserklärung. …/ 1 Punkt Helmut, ich möchte von dir eine Kiste franz. Bordeaux um Euro 90,- kaufen. b) Formulieren Sie eine Annahme als schlüssige Willenserklärung. …/ 1 Punkt Phillip, du schuldest mir Eruo 90,-. (siehe Rz 155 Krejci) 8.) Gabriele Geiger hat ein Seidenkleid bei ihrer Schneiderin Frieda Fritz bestellt. Bei der letzten Anprobe erzählt Gabriele Geiger stolz, dass sie das Seidenkleid gleich am 10.5.2002 anlässlich der Taufe ihrer Nichte tragen wird. Daher vereinbaren Gabriele Geiger und Frieda Fritz, dass die Schneiderin das Kleid nochmals

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aufbügelt und spätestens bis 10.5.2003 um 13.00 Uhr direkt nach Hause zu Gabriele Geiger bringt. Am 10.5.2003 wartet Gabriele Geiger vergeblich auf die Schneiderin, welche den Termin aufgrund von Arbeitsüberlastung übersehen hat. a) Welche rechtlichen Wirkungen hat das Versäumnis von Frieda Fritz im Hinblick auf die vertraglichen Pflichten zwischen den beiden? …/ 2 Punkte Es handelt sich lt. § 919 ABGB um ein Fixgeschäft. Da Frieda Fritz zum vereinbarten Zeitpunkt nicht leistet, gerät sie in subjektiven Schuldnerverzug (sie ist selbst an der Nichterfüllung schuld). Hier kommt es weder zu einer Nachfristsetzung noch zur Erklärung des Rücktritts. Die Verbindlichkeit ist mit dem 10.5.03 (Fälligkeitszeitpunkt) erloschen. Wenn Gabriele sofort erklärt, dass sie das Kleid noch möchte, dann liegt ein relatives Fixgeschäft vor. b) Als Gabriele Geiger von Frieda Fritz am 13.5.2003 eine Rechnung erhält möchte sie diese nicht bezahlen, solange sie das Kleid nicht erhalten hat. Was raten Sie Gabriele Geiger? …/ 1 Punkt Gabriele kann unter setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Leistet Frieda dann noch immer nicht, kann Gabriele vom Vertrag zurücktreten. Eine andere Möglichkeit für Gabriele wäre, weiterhin Erfüllung zu verlangen und erst bei Erhalt des Kleides zu zahlen. 9.) Hans Hauer verkauft seinen gebrauchten Porsche (Wert: 40.000,-) am 5.5.2003 (mit schriftlichem Kaufvertrag) um 50.000,- an Ute Ulmer. Tags darauf verkauft Hans Hauer den Porsche (mündlich) um denselben Preis an Dietmar Dreier und übergibt ihm das Auto. Dabei vergisst er auch, dass er sich vor einem Jahr gegenüber Robert Reich verpflichtet hat, diesem das Auto zu verkaufen, sollte es einmal zum Verkauf stehen. Wer ist nun Eigentümer des Porsche? Hans Hauer, Ute Ulmer, Dietmar Dreier, Robert Reich, mehrere zusammen oder gar niemand? Begründen Sie! …/ 1 Punkt Da das Auto zuerst an Dietmar Dreier übergeben wurde, ist er Eigentümer des Porsches. a.) Haben jene Personen, die nicht Eigentümer geworden sind, Ansprüche gegen Hans Hauer? Wenn ja, in welcher Höhe? Prüfen Sie jede Person einzeln und begründen Sie. …/ 3 Punkte Hans hat lt. §430 Ute zu haften, sofern Verschulden vorliegt, d.h. dass er wusste, dass er das Auto bereits verkauft hat. Wusste Dietmar, dass das Auto bereits verkauft war, hat Ute Schadenersatzansprüche gegen Dietmar. D.h. nach §1323 kann Ute die Herausgabe des Wagens verlangen (Naturalrestitution). Robert hat in den Fall die selben Ansprüche wie Ute, da die mündliche Verpflichtung einem Vorvertrag gleichkommt, der auch schon gültig ist. 10.) Leopold Lechner betreibt ein Gasthaus im Wiener Prater. Die schmutzigen Tischtücher werden aufgrund einer Vereinbarung täglich von Volker Veigl abgeholt, der ein Reinigungsunternehmen betreibt. Pro Tag ist ein Preis von 80,- pauschal für die Reinigung aller anfallenden Tischtücher (einschließlich Abholung und Rücktransport) vereinbart. Am darauf folgenden Tag werden die Tischtücher stets blitzsauber geliefert. Das ist für Leopold Lechner auch wichtig, denn die Plastiktische in seinem Gastgarten sind äußerst schäbig und unappetitlich anzusehen. Am 6. Mai 2003

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werden die schmutzigen Sachen jedoch nicht abgeholt. Volker Veigl Arbeiter befinden sich nämlich im Streik gegen die Pensionsreform. Die Folgen für Leopold Lechner am nächsten Tag sind gravierend. Er hat nämlich keine sauberen Tischtücher, und viele Gäste verlassen beim Anblick der Plastiktische entsetzt den Gastgarten. Sie gehen lieber ins Schweizerhaus. Am Monatsende verlangt Volker Veigl auch für den 6. Mai 2003 sein Entgelt ( 80,-). Für den Streik könne er schließlich nichts. Leopold Lechner solle sich doch „an den ÖGB oder die Regierung wenden“. Leopold Lechner umgekehrt hat durch das Ausbleiben der Gäste etwa einen Einnahmenausfall von 1.000,- hinnehmen müssen. Auch er will das Geld ersetzt erhalten. Kann Volker Veigl von Leopold Lechner Entgelt verlangen? Bekommt Leopold Lechner Ersatz für seinen Einnahmenausfall? Begründen Sie Ihre Antwort.…/ 3 Punkte Es handelt sich um ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis. Darüber hinaus handelt es sich um einen Werkvertrag. Da ein Streik für Volker nicht vorherzusehen war, trifft ihn keine Schuld. Lt. § 1447ABGB ist die Unmöglichkeit niemandem zuzurechnen, erlischt das Schuldverhältnis, noch ausstehende Leistungen müssen nicht erbracht werden. Leopold hat also keinen Anspruch auf Ersatz und Volker kann für diesen Tag kein Entgelt verlangen. (Annahme: Volker wusste nichts von dem Streik) Klausur vom 29.11.2003: 1.) Das Installateurunternehmen Hofer GmbH gibt am 1.12.2003 folgende Annonce in eine Tageszeitung: „Wer am 23.12.2003 vor unserem Geschäft in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr Oh Tannenbaum singt, erhält einen Gutschein für die Wartung seiner Therme.“ Als sich am 23.12.2003 eine enorme Schlange vor dem Geschäft der Hofer GmbH bildet, wird dem Geschäftsführer mulmig. Er stellt daher ein Schild vor die Kassa „Keine Gutscheine mehr für Singende“. Studentin Lore möchte dennoch einen Gutschein, da sie um 15.30 Uhr „Oh Tannenbaum“ gesungen hat. Wie ist die Rechtslage? …/3 2.) Anton sieht auf der Straße, wie die betagte Frau Huber auf dem Gehsteig stürzt und bewusstlos liegen bleibt. Pflichtbewusst ruft er die Rettung. Als er die Rechnung der Rettung über 76,-- erhält, möchte er diese von Frau Huber ersetzt erhalten. Zu Recht? …/3 3.) Ludwig betreibt auf seinem eigenen Grundstück eine Pizzeria, welche er jedoch aufgeben möchte. Er schließt mit dem Interessenten Otto einen Vertrag ab. Beide vereinbaren, dass Otto in Hinkunft monatlich 730,-- für die Benutzung des Grundstückes zahlen soll und verpflichtet sich Otto gleichzeitig, die Pizzeria zu betreiben. Welcher Vertrag liegt vor? Begründen Sie Ihre Lösung. …/3 4.) Victoria möchte ihre Wohnung während ihres Urlaubs renovieren. Zu diesem Zweck bestellt Sie den Malermeister Bunt für das Ausmalen der Räumlichkeiten, der einen Kostenvoranschlag über 2.100,-- gelegt hat. Als Bunt am vereinbarten Montag, den 24.11.2003 nicht erscheint, teilt ihm Victoria telefonisch, mit, dass er spätestens am nächsten Tag anfangen müsse, da er sonst gar nicht mehr kommen brauche. Bunt erscheint auch nicht am Dienstag, jedoch erhält Victoria am Mittwoch eine Rechnung über den Kostenvoranschlag in Höhe von 120,--. Besteht noch ein aufrechtes

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Vertragsverhältnis zwischen Victoria und Bunt? Muß Victoria für den Kostenvoranschlag bezahlen? …/4 5.) Tante Mitzi hat ihrem Neffen Ulrich am 1.10.2001 eine Eigentumswohnung geschenkt. Als die Tante erfährt, dass ihr Neffe nachweislich eine wertvolle Brosche aus ihrem Wandsafe gestohlen und an einen Juwelier verkauft hat, fordert sie ihren Neffen am 1.2.2003 auf, die Eigentumswohnung sofort zurückzugeben. Ulrich benutzt die Wohnung noch bis 1.10.2003, bevor er reuig die Wohnung zurückstellt. Konnte Tante Mitzi die Wohnung rechtmäßig zurückfordern? Kann Tante Mitzi für die Benutzung der Wohnung durch Ulrich ein Entgelt fordern? …/4 Schenkung: = Konsensualvertrag, durch den jemand verpflichtet wird, einem anderen eine Sache unentgeltlich zu überlassen (§ 938) 1) Schenkungswiderruf: § 946: in der Regel: kein Widerruf möglich Ausnahmen (dh: ein Widerruf ist möglich): unter anderem bei groben Undank des Beschenkten

grober Undank = gerichtlich strafbare Verletzung an Leib, Ehre, Freiheit oder Vermögen des Schenkers oder auch bei nahen Familienangehörigen desselben.

=> Diebstahl der Brosche ist eine strafbare Handlung und führt zu einer Verletzung am Vermögen des Schenkers => Schenkungswiderruf wegen groben Undankes ist somit also möglich. 2) Entgeltlichkeit schließt Schenkung aus => Tante Mitzi kann also für den Zeitraum von der Schenkung bis zum Widerruf derselben kein Benützungsentgelt fordern.

ob sie für den Zeitraum zwischen dem Widerruf bis zum 1.10.2003 Benützungsentgelt fordern kann, hab ich leider nicht herausgefunden.

6.) Max Mann, Angestellter der Kreditabteilung in der X-Bank, soll einen Kreditvertrag mit dem Ehepaar Bernd und Bianca über 70.000,-- für die Bank abschließen. Als Sicherheit soll das Gehalt von Bianca dienen als auch eine Bürgschaft des Siegfried, ein guter Freund des Ehepaares. Was muß Max Mann beachten - beim Abschluß des Kreditvertrages? - beim Abschluß des Bürgschaftsvertrages? - bei der Verpfändung des Gehaltes von Bianca? …/3 Verbraucherkredit => Ehegattenkredit: Den Kreditgeber treffen besondere Informationspflichten: Belehrungspflicht ( schriftlich; über die Folgen der Solidarschuld) Mahnungspflicht bei Solidarschuldnern Verständigungspflicht bei Bürgen und Garanten Bürgschaft:

• Formpflicht (dh. muss schriftlich sein; Ausnahme: Bürge = Vollkaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes)

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• Aufklärungspflichten des Gläubigers (beim Verbraucherkredit trifft den Kreditgeber die Verpflichtung, den Interzedenten auf die wirtschaftl. Lage des Schuldners hinzuweisen, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit aller Voraussicht nach nicht oder nicht vollständig erfüllen wird)

Verpfändung: hier hab ich in den skripten nichts dazu gefunden und mir ist nicht ganz klar welche antwort sie gerne hätten-aber im Kejci steht zur Verpfändung folgendes: Rechtsgeschäftliche Verpfändung: Titel = Pfanbestellungsvertrag Modus = Pfandvertrag + Übergabe bei beweglichen Pfändern bzw. Eintragung ins Grundbuch oder Hinterlegung der Pfandbestellungsurkunde bei unbeweglichen Pfandsachen; bei Verpfändung von Forderungen genügt formlose Vereinbarung und Drittschuldnerverständigung Faustpfand = Pfandrecht an einer beweglichen Sache zb Gehalt Prinzipien des Pfandrechts: Akzessorität Spezialität ( dh das Pfandrecht kann nur an bestimmten Sachen und zur Besicherung

bestimmter Forderungen begründet werden) Recht an fremder Sache ( Pfand gehört nicht dem Gläubiger, sondern dem Pfandgeber) Publizität: Intabulations- und Faustpfandprinzip ( Dritten muss erkennbar sein, dass an einer Sache ein Pfandrecht besteht) Ungeteilte Pfandhaftung Priorität

Rechte und Pflichten des Pfandgläubigers: auf Verlangen: Pfandschein ausstellen Gebrauchsverbot und Verwahrungspflicht Recht auf neues Pfand Unterlassungsanspruch

Rückgabepflicht Ersatzpflicht Löschungserklärung Befriedigungsrecht

7.) Toni Theodor beschließt am Abend zu dem Restaurant Fein Food zu gehen. Als er dort vor der Menüauswahl steht und überlegt, was er sich wohl bestellen werde, eilt die Angestellte des Restaurants Doris Demmner vorbei und schüttet Toni Theodor einen Becher brennend heißen Kaffee über den Arm. Toni Theodor ist am Arm verletzt und seine Kleidung ist beschädigt. Als Doris Demmner Toni Theodor helfen möchte, reißt sei die Eingangstüre zum Restaurant auf und stößt dabei den unbeteiligten, am Gehsteig gehenden Herbert Habermann um. Herbert Habermann verletzt sich am Kopf. Von wem können Toni Theodor und Herbert Habermann Schadenersatz verlangen und auf welcher Rechtsgrundlage? …/4 Schadenersatz: Verschuldenshaftung:

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1295: Jedermann ist berechtigt, vom Schädiger den rechtswidrig und schuldhaft verursachten Schaden ersetzt zu verlangen.

=> Kriterien für Verschuldenshaftung: o Schaden o Kausalität o Adäquanz o Rechtswidrigkeit

1) §1313a Erfüllungsgehilfenhaftung :

der Geschäftsherr haftet für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfe ist jemand, dessen sich der Geschäftsherr zur Erfüllung eines Schuldverhältnisses bedient ( es muss für die Erfüllungsgehilfenhaftung also ein Vertrag oder ein vorvertragliches Schuldverhältnis zw. dem Geschäftsherrn und dem geschädigten Dritten bestehen); der Geschäftsherr kann beim Erfüllungsgehilfen regressieren

2) §1315 Besorgungsgehilfenhaftung:

besteht zw. dem Geschäftsherrn und dem geschädigten Dritten kein Schuldverhältnis, haftet der Geschäftsführer nur, wenn er sich einer untüchtigen oder wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient.

3) Gehilfenhaftung: der Gehilfe selbst haftet dem Geschädigten, wenn er rechtswidrig und schuldhaft handelt => Toni kann nach 1) und 3) Schadenersatz verlangen => Herbert kann nur nach 3) Schadenersatz verlangen 8.) Werner Wurm ruft den Abflussdienst Rein Rohr, weil das Kanalrohr von seinem Einfamilienhaus verstopft ist. Rein Rohr überträgt den Auftrag aber an einen seiner Geschäftspartner, den Installateur Hans Heinzl. Als ein Angestellter von Hans Heinzl bei Werner Wurm ankommt sagt ihm dieser, dass er ihn nicht mehr brauche, da er die Verstopfung bereits selbst behoben habe. Um was für einen Vertrag handelt es sich im vorliegenden Fall? Kann Rein Rohr die Arbeiten ohne Zustimmung des Werner Wurm an einen Dritten übertragen? Kann Rein Rohr das Entgelt in Höhe von 150,- am Ende fordern? …/4 9.) Gustav ist leidenschaftlicher Sammler von Glasvasen. Eines Tages entdeckt er bei einem seiner samstäglichen Besuche am Flohmarkt ein besonders hübsches Exemplar um 1000,--. Sandra, die sich an diesem Tag einen Stand am Flohmarkt gemietet hat, um einige aus ihrem Hausrat ausrangierte Gegenstände „loszuwerden“, rechtfertigt den Preis unter Hinweis darauf, dass es sich bei der Glasvase um eine solche aus echtem Murano- Glas handle und deshalb eben auch ein wenig teurer sei. Sie selbst hat zwar keine Ahnung von Murano- Glas, kann sich aber noch gut daran erinnern, dass ihr damals die Verkäuferin beim Kauf der Vase dies so erklärt hat. In Wahrheit aber handelt es sich um eine „normale“ Glasvase, deren Wert nur bei 600,-- liegt. Zuhause angekommen, zeigt Gustav die Vase seiner Frau. Diese ist entsetzt: als Glaskennerin kann sie mit Sicherheit sagen, dass es sich hierbei nicht um eine Vase aus Murano- Glas handelt. Welche Rechtsbehelfe stehen Gustav gegen Sandra zu? Geben Sie die Voraussetzungen hiefür an. Gehen Sie auf alle durch den Sachverhalt begründeten Möglichkeiten ein. Begründen Sie Ihre Antwort! …/7

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Thema: Willensmangel beim Vertragsabschluss Der rechtsgeschäftliche Wille muss „frei“ gebildet sein geregelt im §869 ABGB, dies fehlt aber beim Tatbestand „Irrtum“, er ist eine falsche Vorstellung von der Wirklichkeit. Irrtum: Es handelt sich um einen Geschäftsirrtum, weil es sich um ein entgeltliches Geschäft handelt und es betrifft den Gegenstand des Geschäftes, das ist hier die Vase. Der wesentliche Geschäftsirrtum ist beachtlich. Beachtlichkeit: Der wesentliche Geschäftsirrtum ist beachtlich §871, wenn eine der Voraussetzungen gegeben ist: Die „Anfechtungstatbestände“ entsprechen der Vertrauenstheorie

- Der Irrtum ist vom anderen Teil veranlasst worden, dh. der Vertragspartner hat soviel zur Entstehung des Irrtums beigetragen, dass er nicht schutzwürdig ist

- Der Irrtum hätte dem anderen Teil auffallen müssen, dh, dass er bei verkehrsüblicher Sorgfalt den Irrtum seines Gegners hätte erkennen müssen

- Der Irrtum wurde rechtzeitig aufgeklärt: Rechtzeitigkeit ist gegeben, wenn der Vertragspartner des Irrenden noch keine wirtschaftlichen oder rechtlichen Dispositionen im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäftes gesetzt hat (res-integra-Lehre).

- Bei gemeinsamen Irrtum: Diese Alternative ist nicht dem § 871 zu entnehmen, sondern wurde von der Lehre und Rechtssprechung entwickelt. Es ist strittig, ob ein gemeinsamer Irrtum eine Vertragsanfechtung rechtfertigt. Das Gesetz sagt dazu nichts Ausdrückliches. Das Vertrauen des Anfechtungsgegners ist auch dann schutzwürdig, wenn er selbst geirrt hat. Bezüglich dieses Falles liegt ein gemeinsamer Irrtum vor.

Rechtsfolge: Beim wesentlichen Irrtum hätte der Erklärende ohne Irrtum das Geschäft gar nicht geschlossen, deshalb Anfechtung des gesamten Vertrages. Gerichtliche Geltendmachung: Die hM verlangt, dass die Irrtumsanfechtung gerichtlich durch Klage oder Einrede geltend gemacht wird. Der Anfechtungsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Vertragsabschluss § 1487. 10.) Alexander hat gegen Peter eine Forderung über 15.000,- aus einem Kaufvertrag, die am 12.11.2003 fällig wird. Alexander gerät in Geldnöte. Daher möchte er bei der Zweite Bank einen Kredit aufnehmen. Als die Zweite Bank Sicherheiten für den Kredit verlangt, tritt Alexander am 1.4.2003 die Forderung gegen Peter aus dem Kaufvertrag über 15.000,- an die Zweite Bank zur Besicherung des Kredits ( 18.000,-), den er in der Folge von der Zweite Bank erhält, ab. Es wird zwischen der Zweite Bank und Alexander vereinbart, dass Peter von der Abtretung an die Zweite Bank nach seiner Rückkehr aus den USA am 2.5.2003 verständigt werden soll. Am 22.4.2003 benötigt Alexander plötzlich dringend Bargeld und verkauft und überträgt einfach die Forderung aus dem Kaufvertrag gegen Peter über 15.000 nochmals an Christian um 14.800. Nach seiner Rückkehr aus den USA am 2.5. 2003 wird Peter weder durch die Zweite Bank, noch durch Alexander, noch durch Christian von den Geschäften verständigt, weil alle darauf vergessen. Am 13.11.2003 meldet sich Christian bei Peter und fordert die Überweisung der 15.000 auf ein Konto des Christian. Peter überweist am nächsten Tag 15.000, auf das Konto des Christian. Nachdem Alexander den Kredit nicht zurückzahlen kann, fordert die Zweite Bank am 19.11.2003 15.000,- von Peter. Welche Rechte hat die Zweite Bank? …/5 Thema: Zession, sie ist eine Forderungsabtretung und sie ist geregelt im § 1392 Stille Zession: Der Schuldner wird vor der Abtretung nicht informiert, und muss auch nicht informiert werden. Mehrfachzession: Wenn ein Gläubiger seine Forderung zweimal zediert.

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Haftung: Gewährleistung §1397: Alexander, er steht ein für die Richtigkeit und für die Einbringlichkeit der zedierten Forderung aber nur für die Höhe, die er selbst bekommen hat – hier 15.000. Wirkung: Zwischen wem gilt die Zession? § 1395 RF der Mehrfachzession: Zediert ein Gläubiger eine Forderung zweimal, so erwirbt nur der 1. Zessionar (Ngl.) die Forderung. Christian ist erster Zessionar von 14.800 und die zweite Zession an die Bank ist somit wirkungslos, da die Forderung nicht mehr Bestandteil des Vermögens des Zedenten (Altgl.) Alexander ist. Nach dem Satz „nemo plus iuris transfere potest quam ipse habet“ kann sie dem zweiten Zessionar nicht mehr übertragen werden. Wird der(Sch)Peter nicht von der ersten, sondern nur von der zweiten Zession verständigt, so kann Peter schuldbefreiend an den zweiten Zessionar (Ngl.)Christian leisten. Dem ersten Zessionar (Ngl.)Bank steht gegen den zweiten Zessionar Christian ein Verwendungsanspruch § 1041 zu, da eine ihm zugewiesene Sache zum Nutzen des (Scheingläubigers)Christian verwendet worden ist.