c' G-ZI.: T ,' •..:.• · VN02 XVS950A e13*2002/24*302*" VP05 XVS1100 K331 e1"92/61 *0072* .....

13
für den Änderungsumfang : Lenkerhalter G-ZI.: D-Nr.: 04- TAAS-0349/E2/SRA 500018/0000 ,<.,...>' •...• : .. '~~~~~ .-- ".- ,.-. ? c' Tei legutachten Nr. 04-TAAS-0349/E2/SRA vom Typ : ZR des Herstellers : Firma Zweirad Ritz UwsRitz Am Ruhbaum 19 DE-76766 Dettenheim O. Hinweise für den FahrZeughalter' Unverzügliche Durchführung und Bestatigung der Änderungsabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs, 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt Und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischem Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter 111. und IV, aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten, Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere, Seite 1 von 7 Eine auszugsweise Vervielfältiqunq oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTR1A AUTOMOTIVE GMBH

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für den Änderungsumfang : Lenkerhalter

G-ZI.:D-Nr.:

04-TAAS-0349/E2/SRA500018/0000 ,<.,...>' •...•:

.. '~~~~~

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?

c'

Tei legutachten

Nr. 04-TAAS-0349/E2/SRA

vom Typ : ZR

des Herstellers : Firma Zweirad RitzUwsRitzAm Ruhbaum 19DE-76766 Dettenheim

O. Hinweise für den FahrZeughalter'

Unverzügliche Durchführung und Bestatigung der Änderungsabnahme

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wennnicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs, 3 vorgeschriebene Änderungsabnahmedurchgeführt Und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nachder Durchführung der technischem Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage diesesTeilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfereiner Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkanntenÜberwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.

Einhaltung von Auflagen und Hinweisen

Die unter 111. und IV, aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten,

Mitführen von Dokumenten

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über dieÄnderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen aufVerlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere,

Seite 1 von 7Eine auszugsweise Vervielfältiqunq oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der

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G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA TUAUSTRJA

Berichtigung der Fahrzeugpapiere, -,

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist 'durch denFahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zubeantragen,

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

I. Verwendunqsberejch s

Hersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung I ABE-Nr.lEG-BE-Nr.

Harley- FXST FXST,FXSTC, FXSTS, 0312Davidson FXSTSB ,FXSTB ,FXSTL,

FLST,FLSTF,FLSTC,FLSTN,FLSTS

FS2 FXCW, FXCWC, e4*92/61 *0002* ..FXST,FXSTB,FXSTO,FXSTS,FXSTI,FXSTBI, e4*2002/24*0002*"FXSTSI, FXSTOI,FXSTC,FLSTC,FLSTS, FLSTSCIFLSTF ,FLSTC, FLSTCIFLSTS,FLSTFI,FLSTNIFLST,FLSTFSE, FLSTSB

FXO FXO,FXOB,FXOC,FXOS F695FXOL,FXOWG,FXDX

F01 FXOX,FXO,FXOL, FXOWG,FXOXT, e4*92/61 *0029*"FXOI,FXOXI,FXOLI e4*2002/24 *0029*"FXOWGI,FXDCI

F02 FXOBI,FXOI,FXOCI, e4*2002/24*0414*"FXOI35, FXOLl,FXOWGIFXDB,FXOWG,FXOL

VR1 VRSCA, VRSCB, e4*92/61 *0130*,.VRSCO, VRSCOX, e4*2002/24*0130* ..

, VRSCAW,VRSCSE, VRSCFVR2 VRSCR e4*2002/24*0307*"XL1 XLH1200, XL 1200C, XL 1200S, XLH883, e4*92/61 *0028*"

XL53C, XL883RXL2 XL883,XL883L,XL883C,XL883R,XL883N e4*2002/24*0208*. ,

XL1200R,XL1200C,XL1200L,XL1200NFL 1 HLH ... , FLT .. ; e4*92/61 *0030*,.FX",FL" FX.., FL .. 9184, A952, A953,

C315, C316; C317,C318; C456, C559,C559/1; 0312, 0312/1,F695, EBE

XL" XL.. A956,A959, C319,- . C560, C560*1, EBE

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'.r G-ZI,: 04-TAAS-0349/E2/SRA -TUAUSTRIA

Hersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung .' ABE-Nr.!EG-BE-Nr.

Suzuki VN51B VS600 G973VR51B VS750 - E116,

VS52B VS800 F948WVBM I VL800 I 84*92/61*0109*.,

84*2002/24 •.0722 •...AF VZ800 -.....- H584-.WVB4 vzsoo 84*20'02/24*0&74* ..VNT60B VZ1600 e4*92/61*0215* ..VX51L VS1400 I H968, E565AL " I VL 1500 I e4*92/61*0099* ..WVAL VL 1500 e4*2002/24*0099*, 'WVCA M1800R 81''2002/24*0278* ..WVCU I M1500 I e1*2002/24*0405* ..WVCT C1800 e1*2002/24*0370*, ..NP41B LS650 E164WVB7 Intruder M800 K5 e4*92/62*02* ...VNT60B Intruder M1600 K4,K5 e4*92/61 *0215" ...

(Kawasaki)

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Hersteller Fahrzeugtyp I Handelsbezeichnung ABE-NrJEG-BE-Nr.

Yamaha 2YL XV535 E744, 3BR XV535 , E743

VJ01 XV535 - K128VP1.4 I XV1700PC 81*92/61 *0183* ..4VR XVS650 H6344XR XVS650 H635VM02 XVS650A H943VM03 XVS650" e1"92/61*0094* ..

, VM04 VM04(XVS650) e13*92/61 *0080*"VN02 XVS950A e13*2002/24*302*"VP05 XVS1100 K331

e1"92/61 *0072* ..VP16 XVS1100A e13*92/61 ~0059* ..VP08 XV1600A K370

e1*92/61 *0029*"VP23 XV1900A e13*2002/24*064* ..VP26 XVS1300A e13*2002/24*0144*,5AJ XV125A H6284FY XV750 G058 ,2AE XV1000 E1634YP Roval Star H585

Hersteller Fahrzeugtyp .Handelsbezeichnung ABE-Nr.lEG-BE-Nr.-,

Kawasaki VN800A, VN800A1-A4, B1-B7, C1, E1-E2 G986VN800C, 84*92/61*0133* ../02* ..VN800 Drifter e1*92/61 *00008*,.VNT50J VN1500 Drifter e1*92/61*0029* ..

VNT50G VN1500 Classic Tourer e1*92/61 *00055*"

IH957

I VN900B VN900 Classic I e4*92/61*0913* ..

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-G-ZI.: 04- TAAS-0349/E2/SRA TUAUSTRIA

3-

Hersteller Fahrzeugtyp I Handelsbezeichnung ABE-Nr./EG-BE-Nr. .

Kawasaki VN900C I VN900 Custom I e4*92/61*0304* ..VNT50D I VN1500 Classic H366VNT50G VN1500 Classic Tourer FI e1*92/61 *00055* ..VNT50N VN1500 Classic FI e4*92/61 *0063 .•..VNT50P VN 1500 Mean Streak e1*92/61 *0117* ..VNT60A VN1600 Classic e1*92/61 *0173 =,VNT60B I VN 1600 Me~;1 Streak e4*92/61 *0215* .. sVNWOOA I VN2000 e1*92/61 *0198 .•..EN500A; EN500C EN500 e1*92/61*0072* ..VNT70E VN1700 Classic e1*2002/24*0408* ..VNT70C VN1700 Classic Tourer e1*2002/24*0398* ..VNT70A VN1700 Voyager e1*2002/24*0397* ..

Hersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung ABE-Nr./EG-BE-Nr.

Honda PC21 VT600C E839RC50 VT750C e4*2002/24*0239* ..RC09 VF750C C667RC043 C412RC53 VT750C2/ Black Spirit e4*2002/24*1355* ../*02RC23 VT1100C E778RC48 VT750DC e4*92/61 *0085* ..RC44 VT750C e4*92/61*0102* ..SC52 VTX1300 e4*92/61 *0152* ..SC46 VTX1800 e4*92/61 *0113* ..RC58 VT750S e4*2002/24*2422* ..SC61 VT1300CX e4*2002/24*2268* ..

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Hersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung ABE-Nr./EG-BE-Nr.

Victory V/K V2 - V21/212 Veqas Eiqht Ball e11*2002/24* ..V/K vi- V11 Vegas e11*2002/24* ..V/K K1 - K11 Kinobin e11*2002/24* ..H/J H1 - H11 Hammer e11*2002/24* ..H/J H1 - H11 Hammer S e11*2002/24* ..H/J H1 - H12 Hammer Eiqht Ball e11*2002/24* ..H/J J1 - J11 Jackpot e11*2002/24* ..

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:

Fahrzeugausführungen späterer Nachträge sind im Verwendungsbereich eingeschlossen, sofern imBereich der LenkerbefAStigung keine konstruktiven Änderungen vorgenommen wurden, welche denAnbau der Lenkerhalter beeinflussen.

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-<i'

G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA TUAUSTRIA

11. Beschreibunq des Änderungsumfanges I der Teile

Kraftrad-Sonderlenker

Typ : ZRAusführungen : siehe Anlage 1Kennzeichnungen : Ritz Logo und AusführungsbezeichnungQrt der Kennzeichnung Version1-3 : am Fuß

Version 4 (zylindrische Ausführung) : unter dem oberen. Deckel8 Art der Kennzeichnung : eingraviert 8

Technische Daten

HauptabmessungenWerkstoffBefestigung und Montage

: siehe Anlage 1: Leichtmetall-Legierung: an den serienmäßigen Befestigungspunkten, siehe Montageanleitung

111.Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen

Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgendeEinschränkungen:

• Die ordnungsgemäße Befestigung gemäß der mitgelieferten Montageanleitung ist zu überprüfen.• Es ist auf eine funktionsgerechte Lage aller am Lenker befindlichen Bedienteile, auch bei vollem

Lenkeinschlag zu achten.• Es ist auf die Freigängigkeit des Lenkers, seiner Anbauteile und ausreichenden Lenkeinschlag nach

jeder Seite zu achten.• Alle Leitungen und Bowdenzüge müssen so verlegt sein, dass sie bei allen Lenk- und

Einfederungsbewegungen knick- und spannungsfrei sind sowie ausreichender Abstand zuScheuerstellen vorhanden ist. Bei vollem Lenkeinschlag, bei laufendem Motor, nach beiden Seiten darfsich die Motordrehzahl nicht ändern.

• Die Verwendung von geprüften Austauschbremsleitungen mit entsprechendem Teilegutachten oderABE ist zulässig.

• Die Kombinierbarkeit mit weiteren Umrüstungen wurde nicht untersucht und bedarf einer gesondertenBegutachtung.

IV. Hinweise und Auflagen

Auflagen und Hinweise für den Hersteller

• Dieses Teilegutachten ist den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.• Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster

und Handelsware.• Jedem Lenker ist eine Fahrzeug- u. dem Änderungsumfang entsprechende spezifische

Montageanleitung mitzuliefern.

Auflagen und Hinweise für den Anbau

• Die Angaben der mitgelieferten Montageanleitung sind genau zu beachten.• Die Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme sind zu beachten.

Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme

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G-ZI.: Ö4-TAAS-0349/E2/SRA TUAUSTRJA

Auflaqen und Hinweise für den Fahrzeughalter

• Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses TeilA'Ju.?:.h:.::IS 3ufgefC ,:'en Hinweise sind zu beachten.• Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt 3IfoI9<::11.• Die Hinweise und Auflagen für den Anbau und die Änderungsabnahme sind zu beachten.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere,'.

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich. Sollte die Berichtigung aufWunsch1les Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut vorgeschlagen:

Ziffer Feld Eintraqunq33 22 AUSGERUSTET MIT SONDERLENKER DES HERSTELLERS ZWEIRAD RITZ,

KENNZEICHNUNG: RITZ LOGO UND AUSFÜHRUNG •......,•.

v. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

Die Sonderlenker wurden gemäß §38 StVZO, Richtlinie für die Prüfung von Sonderlenkern für Krad,Kleinkrad und FmH. BMV/StV 13/36.25.10-07 vom 22.8.1978, VkBI S 366 geprüft.Sie entsprechen den Forderungen dieser Richtlinie und den Bestimmungen der StVZO.Insbesondere wurden folgende Prüfkriterien untersucht:

• Fahrverhalten und Bremsverhalten im leeren und beladenen ZustandBei Fahrdynamikprüfungen bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit konnten keine negativenAuswirkungen auf das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten an den Prüffahrzeugen festgestellt werden.Die Dosierbarkeit der Bremsen ist gewährleistet.Die Prüffahrzeuge blieben bej allen Brernsprüfunqen stabil.

• BetriebsfestigkeitDie Betriebsfestigkeit der Bauteile wurde durch Festigkeitsprüfungengemäß §38 StVZO nachgewiesen.

• AnbauDer Anbau ist dauerhaft und sicher, wenn die mitzuliefernde Montageanleitung beachtet wird.Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert.

• Lichttechnische Einrichtungen I Sicht auf instrumente und KontrollleuchtenDie vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen werden durch den Anbau der Bauteile in ihrer Wirkungnicht beeinträchtigt.Die Sicht auf die vorgeschriebenen Instrumente-u. Kontrollleuchten wird nicht beeinträchtigt.

• Bedienteile und Anbauteile am LenkerDie Funktion der Bedienteile und die Funktionsgerechte Arbeitslage der am Lenker befindlichen Bauteilewird nicht beeinträchtigt.Hauptbremszylinder und Vorratsbehälter liegen, unter Beachtung der Montageanleitung, infunktionsgerechter Arbeitslage.

• Äußere GestaltungDie Vorschriften der § 30 und 30c StVZO und 97/24/EG Kapitel 3 sowie die Richtlinie über dieBeschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile sind erfüllt.

• Lenkeinschlag, Sicherung gegen unbefugte BenutzungDer maximale Lenkeinschlag wird nicht beeinträchtigt. Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung wird nichtbeei nträchtigt.

• Ablesbarkeit der FahrzeugidentnummerDurch den Anbau des Sonderlenkers wird die Ablesbarkeit der Fahrgestellnummer nicht beeinträchtigt.

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-G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA TU'0

AUSTRIA

VI. An,lagen

Anlage 1:Anlage 2:Anlage 3

Liste der AusführunqenFotoblattMontageanleitung

(1 Seite)(3 Seiten)(2 Seiten)

'-- VII. Schlussbeschelniqunq

Es wird bescheinigt dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeug~nach der Änderung undder durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachtengenannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassungentsprechen.

Der Hersteller (Firma Zweirad Ritz) hat den Nachweis (Zertifikat Reg.-Nr.: 20 1022463, Zertifizierungsstelleder TÜV AUSTRIACERT GMBH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX,Abschnitt 2 StVZO, unterhält.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wennvorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussensowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 7 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollenWortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. '

Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.

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Filderstadt, 09.02.2010

TÜV AUSTRIA AUTO MOTIVE GMBH

Akkreditiert von der Akkreditierunqsstelledes Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

KBA-P 00055-00

Der Zeichnungsberechtigte Der Prüfer

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Anlage 1 zum Teilegutachten G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA T[j~AUSTRIA

Liste der Zweirad Ritz Lenkerhalterausführunqen.

Ausführungen Teilenummer Höhe über Lenker 0 KennzeichnungGabelbrücke

Version 1 1.1. 100 25,4 mm Ritz Logo 1.1.abgewinkelt, flach 1.2. 150 (mit Einlegschalen für Ritz Logo 1.2.

1.3. 60 22 mm Lenker- Ritz LOgo 1.3.1~. 120 . durchmesser) ~tz Loco 1.4.1.5. 150 Ritz Logo 1.5.1.6.** 60 Ritz loqo) 1.6.1.7.** 120 Ritz Logo 1.7.1.8.** 150 Ritz Loqo 1.8.1.9 I 200 Ritz Logo 1.9.2.0 250 Ritz Loqo 2.0.3:2** 150 1/1 ~ Zoll Ritz Logo 3.23.3 150 1/1 ~ Zoll Ritz Logo 3.33.4** 100 1/1 ~ Zoll Ritz Loqo 3.43.5 100 1 /1 ~ Zoll Ritz Logo 3.5

Version 1.1 3.1 95 - 127 25,4 mm Ritz (Logo) 3.1verstellbar (mit Einlegschalen für

22 mm Lenker-durchmesser)

Version 2 2.1. 100 Ritz Logo 2.1gerade, flach 2.2. 150 25,4 mm Ritz Logo 2.2

4.0. j ** 45 (mit Einlegschalen für Ritz Logo 4.0Version 4 4.1. j ** 76.2 (3") 22 mm Lenker- Ritz Logo 4.1Zylinder . 4.2. j** 101.6(4") durchmesser) Ritz Loqo 4.2

4.3. j ** 152.4 (5") Ritz Logo 4:35.0 / ** 45 1/1 ~·Zoll Ritz (Logo) 5.0

(mit Einlegschalen für22 mm Lenker-

, durchmesser)5.1 r: 76,2 (3") 1 j 1 ~ Zoll Ritz (Logo) 5.1

(mit Einlegschalen für22 mm Lenker-durchmesser)

5.2 /** 101,6(4") 1/1 ~ Zoll Ritz (Logo) 5.2(mitEinlegschalen für22 mm Lenker-

I durchmesser)5.3 r: 152,4 (5") 1/1 ~ Zoll Ritz (Logo) 5.3

(mit Einlegschalen für22 mm Lenker-durchmesser)

.>

**Lenkerhalter mit Kabelinnenführung-- - .

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• Anlage 2 zum Teilegutachten G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA-TU

AUSTRIA

Fotos der AusführungenI-A-b-b.-02---'

I Abb.C2j I Abb.A I

'3-

Ausführung Teilenummern Abb. Höhe über Gabelbrücke[rrim]

Version 1,2,3 1.1. A 100abgewinkelt, flach 1.2. A 150

1.3. B1/2 601.4. C1/2 1201.5. 01/2 1501.6.** B 601.7.** C 1201;8.** 0 1501.9 A 2002.0 A 2503,2* F 150,3.3 F 1503.4* F ' 1003.5 F I 100

Abqewinkelt, flach, verstellbar 3.1 E .95-127

Abb. B,C,01 u.2 Grundfläche 52mmX24mm und 41mmX24mm ohne Kabelinnenführung.Abb. B,C,01u.2 Grundfläche 52mmX24mm und 41mmX30mm mit und ohne Kabelinnenführung.

I Abb.01

I Abb.B1

Abb.B,C.0.1u.2

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Anlage 2 zum Teilegutachten G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA

-,TUAUSTRIA

8-

Version 2gerade, flach

z.i. 100

Ausführung Teilenümmern Höhe über GabeJbrücke[mm]

2.2. 150

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•.Anlage 2 zum Teilegutachten G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA

'--3-

TU-AUSTRIA

2>

Ausführung

4.0. / **

Teilenummern

Version 4Zylinder 4.1. / **

4.2. / **4.3. / **5.0 r:5.1 j**5.2 j**5.3< r:

** mit Kabelinnenführung

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Anlage 3 zum Teilegutachten G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA TU-AUSTRIA

Einbauanleitunq .für Ritz Lenker-halter / Riser

::=>

Am RUhbau m 1976706 Dettenheirn

Tel. 07247/3194 Fax 3146www.zweirad-ritz.de

Die Ritz Lenkerhalter werden mit zwei unterschiedlichen Befestigungsmöglichkeiten geliefert.zum einen mit einer 12mm Universalverschraubung und zum anderen mit einer 22mm Gewindehülse miteiner dazugehörigen Mutter, diese sind ausschließlich für Gabelbrücken dieeine zulässige 22mm Bohrung haben genehmigt. Diese Lenkerhalter finden in der HauptsacheVerwendung bei Lenkern mit Kabelinnenführung.Bei Lenkern mit 22mm Durchmesser werden Einlegschalen verwendet (über Zweirad Ritz zu bestellen).Vergleichen Sie vor dem Anbau des Lenkers dessen Durchmesser und verwenden Sie nurdie dazu passenden Riser.Achten Sie beim Einbau besonders auf den einwandfreien Zustand der Riser. Die Aluminiumklemmungkönnte nach mehrmaligem verstellen des Lenkers oder auch durchUmbaU auf einen anderen Lenker so stark beschädigt sein, dass eine sichere Befestigung nichtmehr gewährleistet ist. Die Riser müssen in diesem Fall getauscht werden, um eine sichereBefestigung des Lenkers zu erreichen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Riser im Klemmbereich desLenkers keine scharfen Kanten aufweisen, durch die der Lenker beimKlemmen beschädigt werden kann (besonders bei Lenkern aus Aluminium).Es ist auf eine funktionsgerechte Lage aller am Lenker befindlichen Bedienteile, auch bei vollem Lenkein-schlag zu achten.Es ist-auf die Freigangigkeit des Lenkers, seiner Anbauteile und ausreichenden Lenkeinschlag nach jederSeite zu achten.Der Lenkeinschlag muss mindestens 300 zu jeder Seite betragen. Der Freiraum zwischenLenkergriffflächen sowie Betätigungseinrichtungen am Lenker gegenüber Fahrzeugteilenmuss bei Lenkereinschlagwinkeln bis 200 mindestens 30mm betragen. Bei darüber hinausgehenden Lenker-einschlägen genügt ein Freiraum von 20mm.Bei den Lenkerhaltern mit der 12mm Universalverschraubung ist darauf zu achten, dasssich 1. der Bohrungsdurchmesser der Gabelbrücke vom Durchmesser der Schraube (12mm)um nicht mehr als 1mm nach oben hin unterscheidet. 2. die Schraube muss mindestens25mm in den jeweiligen Lenkerhalter hineinreichen. Im Fall eines geringeren Maßes mussdie Schraube durch eine längere getauscht werden.Als Sicherung gegen das Lösen der Befestigung muss ein Sprengring oder eine anderezugelassene Schraubensicherung (z.B. Loctide mittelfest) verwendet werden.Alle Leitungen und Bowdenzüge müssen so verlegt sein, dass sie bei allen Lenk- und Einfederungsbewe-gungen knick- und spannungsfrei sind sowie ausreichender Abstand zu Scheuerstellen vorhanden ist. Beivollem Lenkeinschlag, bei laufendem Motor, nach beiden Seiten darf sich die Motordrehzahl nicht ändern.Die Sicherung gegen unbefugte Benutzung desFahrzeuges (Lenkschloss) muss wirksam bleiben.Die Sicht auf vorgeschriebene Instrumente darf nicht beeinträchtigt werden.Alle oben aufgeführten Punkte gelten auch bei Änderungen am Fahrzeug wie z.B. der Austausch der Gabel-brücke.Die Sicht durch die Rückspiegel muss gewährleistet sein.Die Hydraulikausgleichbehälter / HBZ müssen fachgerecht montiert werden.

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-~ Anlage 3 zur:n Teilegutachten G-ZI.: 04-TAAS-0349/E2/SRA TU

AUSTRIA

Der feste, Sitz. der Klemmschrauben und eine Überprüfung des Lenkers autBeschädiqunqen (z.B.Verformungen oder Risse) sollten vor jeder Fahrt erfolgen. Beschädigte Lenker sind unverzüglichauszutauschen. Vor antritt der Fahrt ist der Feste Sitz des Lenkers zu kontrollieren.Achtung: Alle Komponenten der Lenkung sind sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Daher dürfenErforderliche Arbeiten nur von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Nach Abschlussder Umbauarbeiten muss das Fahrzeug einem anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, der denFachgerechten Einbau und die einwandfreie Funktion überprüft und die Fahrzeugpapiere dementsprechendändert. Findet diese Vorführung nicht statt, führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Anzugsmom&"nte der Verschraubungen:5 mm Verschraubung = 3,8NM6 mm Verschraubung = 7,ONM12mm Verschraubung = 36,ONM22er Mutter = 46,ONM

8-

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