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Jahresbericht

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Jahresbericht

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02 Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

05 Geistliches Begleitwort: Netze der Nächstenliebe

06 Vorwort des Vorstandes: Verantwortung übernehmen!

Mega-Trends:

Aktuelle und zukünftige soziale und gesellschaftliche

Herausforderungen gestalten

09 1. ProÞ l zeigen

09 Gründung der CKD im Bistum Limburg

11 Diakonie im Sozialraum: Netzwerkarbeit praktisch

11 Baustelle Sozialraum: Mitmachen erwünscht!

12 Neue Grundordnung: Teilnahme am „Dritten Weg“ der Kirchen

12 Bundesarbeitsgericht: Stärkung des „Dritten Weges“

14 Grundsatzkommission: Das Alter(n) theologisch refl ektieren

14 Arbeitsgruppe Ethik: Unterstützung bei Fragen zur Patientenverfügung

15 Caritas-Foren 2012: Dialog vor Ort

15 Caritas-Sonntag am 23. September 2012 in Limburg: „Armut macht krank“

16 Gesundheit: Wichtiges Thema für Angehörige von behinderten Menschen

17 Sozial Benachteiligte: Gesundheitsförderung im Fokus

17 Pfl egen und Beruf: Wie kann das gehen?

18 Tag der Caritas 2012: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

20 Ndola: Stein für Stein entsteht Zukunft

21 Treffen der Vorstände der Caritas im Bistum Limburg

22 Menschen mit Behinderungen: Teilhabe am Arbeitsleben

24 Allgemeine Sozialberatung: Perspektive als eigenständiger Fachdienst

25 Gründung der KTK-Diözesan-AG: Interessenvertretung auf Länderebene

26 Kindertageseinrichtungen: Neuordnung der Unterstützung

26 Q-iTa für Kinder: Qualitätsmanagement zum Wohl der Kindertageseinrichtungen

29 2. Gesellschaftliche Entwicklungen gestalten

29 Frühe Hilfen: Viel erreicht und viel zu tun

31 Fördermittel: Eine Investition in Kinder und Jugendliche

31 Schwangerschaftsberatung: Psychosoziale Beratung und Vermittlung konkreter Hilfe

33 Psychologische Beratungsdienste: Zukunftsfähig aufstellen

33 Sozialraumorientierung: „Wie kann ich dich bei deinen Zielen unterstützen?“

34 Altersarmut: Deutliche Zunahme erkennbar

35 Energiearmut: Steigende Energiekosten – große Probleme

36 Armutsmigration: Bund, Länder und EU müssen zu Lösung beitragen

37 Aufhebung der Residenzpfl icht in Hessen: Ein Erfolg

38 BVerfG: Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes neu regeln

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03Inhaltsverzeichnis

40 3. Initiativen für mehr Fachkräfte

40 Bildung von Kindern im Blick: Start des Kita-Leitungskurses

41 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: Caritas-Beratung für Migranten

42 DiCV Limburg: Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Leitungen

43 „aufwärts! in der Pfl ege“: Beschäftigte in der Altenpfl ege zu Fachkräften qualifi zieren

44 Altenpfl ege: Berufs-Chance für Langzeitarbeitslose

44 Altenpfl egeschulen: Innovativ, qualitativ und unerlässlich für die Ausbildung

46 Freiwilligendienste: Starke Nachfrage in 2012

47 Präventionsordnung: „Kultur der Aufmerksamkeit“

48 Refugium: Gemeinsame Auszeit als Kraftquelle

50 4. Einsatz für eine soziale, solidarische Gesellschaft

50 UN-Kinderrechtskonvention: Umsetzung auf allen Ebenen und für Flüchtlingskinder

51 Optionspfl icht: Erfolgreiche Integration gefährdet

52 Ombudsstelle: Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht verhelfen

53 Bildungsstudien: Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss

55 Landessozialbericht Hessen: Handlungsorientierte Weiterentwicklung erforderlich

56 Manderscheid: Mehr Solidarität und soziale Gerechtigkeit

57 Inklusion: Rahmenvereinbarung Integrationsplatz in Kitas

58 Erzieherische Hilfen: Intelligentes Sparen statt Abbau von Standards

59 Hessisches Kinderförderungsgesetz: Korrekturen erforderlich

60 20 Jahre Tafeln: Kein Grund zum Feiern

61 „Netzwerk gegen Diskriminierung“: Caritas engagiert sich

62 „UmFAIRteilen – Reichtum besteuern!“

64 5. Finanzielle Herausforderungen für die Caritas im Bistum Limburg

65 Ein investierter Euro: Mindestens doppelter Ertrag

65 Erfolgreiche Lobbyarbeit: Neue Investitionskostenberechnung in Pfl egeeinrichtungen

66 PNG: Verbesserung für Pfl egende, Herausforderung für Träger

68 Krankenhaussektor im Umbruch

70 Stationäre Wohnungslosenhilfe: Leistungs- und Prüfungsvereinbarung

72 Ertragsentwicklung der Caritasverbände und deren Beteiligungen im Bistum Limburg

73 Kollekten und Sammlungen: Spendenaufkommen rückläufi g

75 Ergebnisrechnung 2012 des DiCV Limburg

76 Caritasstiftung in der Diözese Limburg: Erfolgskurs fortgesetzt

79 Anhang

79 Organigramm des DiCV Limburg

80 Zusammensetzung der Organe des DiCV Limburg: Vorstand – Caritasrat – Vertreterversammlung

82 Zusammensetzung der Organe der Caritasstiftung in der Diözese Limburg

83 Adressen / Übersichtskarte

87 Impressum

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»Der Geist Gottes sieht in jedem Menschen, ob gesund oder krank, ob behindert oder nicht

behindert, ob stark oder schwach, jene unverwechselbaren Gaben, die alle unverzichtbar

zum Leben gehören.«

Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (Predigt zu Pfi ngsten 2013)

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Netze der Nächstenliebe

Ein wesentliches Merkmal der Arbeit verbandlicher Caritas ist der Gedanke der Ver-

netzung. Darunter lässt sich das Bemühen fassen, unterschiedliche Professionen,

Charismen und Ressourcen miteinander in Kontakt zu bringen, um ein bestimmtes

Vorhaben voranzutreiben oder eine gebündelte und damit wirkungsvolle Position ein-

zunehmen. Eine gelingende Vernetzung stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor für das

Erreichen caritativer Ziele dar.

Zu dieser Überlegung lassen sich in der Heiligen Schrift durchaus Resonanzen entde-

cken. Die ersten Jünger, die Jesus am Beginn seines öffentlichen Wirkens auf den Weg

der Nachfolge rief, waren Fischer am See Gennesaret (vgl. LK 5,1-11). Das Netz gehörte

zu ihren wichtigsten Arbeitsmitteln. In der Fischerei galt damals wie heute, dass ein Netz

umso stabiler ist, je größer es ist. Das gemeinsame Ziehen an den Enden des Netzes

schließt dessen Knoten fester zusammen und stabilisiert damit das Ganze. Dabei darf

das Netz zugleich auch nur so groß sein, dass es handhabbar bleibt und sich nicht zu einem verworrenen Knäuel verheddert.

Den zentralen Moment der im Lukasevangelium geschilderten Berufungsszene bildet die Aufforderung Jesu an den Fi-

scher Simon, sein Netz erneut zum Fang auszuwerfen, obwohl er die ganze vorherige Nacht buchstäblich „im Trüben

gefi scht“ hatte (Lk 5,4f.). Simon und seine Gefährten aber fassen Vertrauen zu dem, was Jesus sagt: Auf sein Wort hin

wagen sie es erneut und fangen eine so große Menge an Fischen, dass ihre Netze zu zerreißen drohen. Dieses wun-

dersame Ereignis führt diese einfachen Leute in ihre Lebensberufung: In der Nachfolge Jesu verkünden sie nunmehr als

Menschenfi scher (Lk 5,10) das Anbrechen des Reiches Gottes mitten in der Welt.

Auch wir bleiben ebenso wie die ersten Jünger damals aufgerufen, im Vertrauen auf das Wort Jesu „die Liebe Gottes zu

verbreiten und Netze der Nächstenliebe zu knüpfen“ (Papst Benedikt XVI., Enzyklika „Caritas in Veritate“ Nr. 5). Papst

Franziskus hat diesen Gedanken seines Vorgängers in verschiedenen Ansprachen und Gesten und nicht zuletzt in der

Wahl seines Namens aufgenommen und konkretisiert. Seine Botschaft ist klar: Findet euch als Christen nicht ab mit all der

Ungerechtigkeit in der Welt, sondern stellt euch ihr entgegen, bringt eure Begabungen und Talente ein, vernetzt euch und

handelt nach Jesu Wort und Beispiel!

In der Gemeinschaft der Caritas-Familie in unserem Bistum Limburg und darüber hinaus ist es unser Bemühen, durch

Wort und Tat am Netz der Nächstenliebe mitzuknüpfen. Dabei leistet jeder seinen Beitrag. Auch in den zurückliegenden

Monaten ist in Hauptberuf und Ehrenamt intensiv wie kreativ daran gearbeitet worden, das soziale Netz in unserer Gesell-

schaft zu stärken, auf bereits vorhandene oder sich andeutende Risse aufmerksam zu machen und mitzuhelfen, diese zu

schließen. Der vorliegende Jahresbericht gibt über dieses Engagement wieder eindrucksvoll Auskunft.

Für die unternommenen Anstrengungen sage ich Allen von Herzen meinen Dank.

Ihr

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Ordinariatsrat Monsignore Michael MetzlerVorstandsvorsitzender

Geistliches Begleitwort

Geistliches Begleitwort

Geistliches Begleitwort Mega-Trends Anhang

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06 Vorwort des Vorstandes

Vorwort Mega-Trends Anhang

Verantwortung übernehmen – das ist oftmals eine Worthülse, die politische, wirtschaftliche und ge-

sellschaftliche Akteure gerne verwenden.

Verantwortung übernehmen, das bedeutet vor allem Eines: Sich einsetzen für Themen und Menschen, die vielleicht

gerade nicht „en vogue“ sind. Und auch einstehen, weitermachen, dranbleiben, nicht locker lassen und für seine Über-

zeugungen zum Wohl der Menschen mit Argumenten und Worten kämpfen.

Für uns als Caritas heißt das: Wir bleiben an den gesellschaftlichen, politischen und kirchlichen Themen dran.

Deshalb haben wir auch im Jahresbericht 2012/2013 erneut die vor drei Jahren defi nierten „Mega-Trends“ aufgegriffen.

Die Caritas-Denkwerkstatt, die sich in fünf Veranstaltungen diesen verschiedenen brennenden Themen gewidmet hat,

bildet jeweils den Einstieg in die Kapitel des Jahresberichts. Wir als Diözesancaritasverband Limburg werden auch

weiterhin diese Schwerpunkte in unserer Arbeit aufgreifen.

OR Monsignore Michael Metzler

Vorstandsvorsitzender

Dr. Hejo Manderscheid

Diözesancaritasdirektor

Gisela Lühn Pfarrer Kurt GeilHeinz Reusch

Verantwortung übernehmen!

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Verantwortung übernehmen: Das heißt gerade in den Zeiten, in denen das gesellschaftliche Klima rauer wird: Sich

einzusetzen für soziale und Generationengerechtigkeit, für mehr Solidarität. Und das bedeutet für die Caritas, mit den

Landesregierungen und den Fraktionen und Parteien in Hessen und Rheinland-Pfalz ins Gespräch zu kommen und im

Gespräch darüber zu bleiben, was aus unserer Sicht und gemäß der katholischen Soziallehre „solidarisch“ und „ge-

recht“ heißt. Und was es heißt, als Politiker tatsächlich Verantwortung zu übernehmen – und zwar für alle Bürger, Jung

und Alt, Frau und Mann, mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationshintergrund.

Gerade mit Blick auf die Landtags-Wahlen und die Bundestagswahl im September 2013 gilt es, besonderes Augen-

merk auf die politischen Entwicklungen zu legen: Sei es beim Anspruch auf Kinderbetreuung, sei es bei der Steuerge-

rechtigkeit, sei es bei Fragen zum Gesundheitswesen oder zur demografi schen Entwicklung. Oder zum Wandel der

Lebensformen, der sich die Caritas-Kampagne 2013 „Familie schaffen wir nur gemeinsam“ als Teil der dreijährigen

Solidaritätsinitiative stellt.

Verantwortung übernehmen: Wir als Caritas im Bistum Limburg sind herausgefordert, in den „Pfarreien Neuen Typs

(PNT)“, in den neuen Strukturen und größeren Räumen kirchlichen Lebens caritatives Engagement auch weiterhin

sichtbar und erlebbar zu verankern – und um Ehrenamtliche zu werben. Caritas gehört wesentlich zum Auftrag der

Kirche, neben Liturgie und Verkündigung. Dies immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und in den PNT’s zu befördern,

das wird zukünftig eine Herausforderung bleiben.

Und, last but not least: Verantwortung übernommen haben in den bald vergangenen drei Jahren die Frauen und

Männer, die sich im Caritasrat und in der Vertreterversammlung sowie im Kuratorium der Caritasstiftung und in den

verschiedenen Gremien wie der Theologischen Grundsatzkommission und der AG Ethik ehrenamtlich und mit Herzblut

engagiert haben. Ihnen und auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt unser großer Dank. Mit diesem

Bericht geht auch die IX. Wahlperiode der Vertreterversammlung zu Ende. Wir hoffen, dass sich bei der Wahl zur

X. Vertreterversammlung im Januar 2014 erneut ebenso viele Engagierte – Junge und Ältere, Frauen und Männer, mit

und ohne Migrationshintergrund, mit und ohne Behinderung – für ein ehrenamtliches Engagement im Diözesancaritas-

verband Limburg zur Verfügung stellen.

Zuletzt gilt unser Dank allen, die unsere Arbeit im vergangenen Jahr und bis heute ideell, fi nanziell und mit Tat-

kraft unterstützt haben – in Politik und Kirche, in den Liga-Verbänden in Hessen und Rheinland-Pfalz, in den anderen

Diözesancaritasverbänden, beim Deutschen Caritasverband, in unseren regionalen Caritasverbänden und den Fach-

verbänden.

Wir freuen uns, wenn sie alle – und Sie – auch in Zukunft Verantwortung übernehmen und sich für unsere Anliegen als

Caritas engagieren.

Vorwort des Vorstandes

Vorwort Mega-Trends Anhang

Gisela Lühn

Ordinariatsrat MonsignoreMichael MetzlerVorstandsvorsitzender

Dr. Hejo ManderscheidDiözesancaritasdirektor

Pfarrer Kurt Geil

Heinz Reusch

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»Wenn wir rausgehen auf die Straße, dann können Unfälle passieren. Aber wenn sich die

Kirche nicht öffnet, nicht rausgeht, und sich nur um sich selbst schert, wird sie alt. Wenn ich

die Wahl habe zwischen einer Kirche, die sich beim Rausgehen auf die Straße Verletzungen

zuzieht, und einer Kirche, die erkrankt, weil sie sich nur mit sich selbst beschäftigt, dann habe

ich keine Zweifel: Ich würde die erste Option wählen.«

Papst Franziskus (2013)

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

1. Profi l zeigen

Gründung der CKD im Bistum Limburg

Der auf der Herbstkonferenz 2011 beschlossene Orga-nisationsentwicklungsprozess der „Arbeitsgemeinschaft Caritas der Gemeinde“ wurde 2012 umgesetzt und fand auf der Herbstkonferenz Ende November 2012 seinen Abschluss. Die 17 Delegierten aus den Bezirken fällten einstimmig eine bedeutende und zukunftsweisende Ent-scheidung und setzten eine neue Ordnung in Kraft. Damit verbunden ist nicht nur die formale Umbenennung der „Arbeitsgemeinschaft“ in „CKD1 – das Netzwerk von Eh-renamtlichen in Caritas und Pfarreien im Bistum Limburg“. Die CKD ist damit unter anderem neben dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und dem Malteser-Hilfsdienst (MHD) ein weiterer Fachverband im Bistum Limburg.

Die Arbeitsgemeinschaft der Ehrenamtlichen setzt mit dieser Weiterentwicklung noch stärker auf den Netzwerkgedanken.

Das CKD-Netzwerk will die Ehrenamtlichen dabei un-terstützen, dass sie sich in den Einrichtungen und Dien-sten der Caritas und in den Pfarreien noch besser ver-netzen können. Die neue Ordnung der CKD im Bis-tum Limburg entwickelte eine Arbeitsgruppe von ehrenamtlichen Spreche-rinnen und Sprechern2 und Hauptamtlichen der Ge-meindecaritas unter Mode-ration der Bundesgeschäfts-führerin Magret Kulozik.

Erkenntnisse aus der Denkwerkstatt:

„Unser Typ ist gefragt! Caritasarbeit in der Kirchenstruktur der Zukunft“

Dort, wo die Caritas ist, dort ist auch Kirche. Standorte der Caritas sind Orte kirchlichen Lebens.

Das Abgrenzungsdenken in „Gemeindeleben“ und „Caritasleben“, in „Religionssystem“ und „Sozi-

alsystem“, die Trennung von „Liturgie und „Verkündigung“ auf der einen und von „Caritas“ auf der

anderen Seite ist nicht zielführend und trifft zudem nicht die Wirklichkeit. Dort, wo soziale Arbeit der

Caritas stattfi ndet, dort fi ndet auch Verkündigung als Ermutigung und Orientierung statt ebenso wie

die Liturgie als das Feiern heilsamer Riten und Feste.

Die Stärke der Caritas ist ihre Nähe zu den Menschen. Diese Stärke kann auch in den Pfarreiwer-

dungs-Prozessen des Bistums Limburg genutzt werden.

Mega-Trends: Aktuelle und zukünftige soziale

und gesellschaftliche Herausforderungen gestalten

»Gerade mit Blick auf den Prozess im Bistum Limburg hin zu

den Pfarreien neuen Typs ist es unerlässlich, dass Ehren- und auch

Hauptamtliche in Caritas und Seelsorge sich noch stärker untereinan-

der und mit anderen im Sozialraum vernetzen und zusammenarbeiten.«

Torsten Gunnemann, Geschäftsführer der diözesanen CKD

1 Caritas-Konferenzen Deutschlands 2 Hinweis: Aus Gründen des Lesefl usses wird im Text im Folgenden in der Regel die männliche Form verwendet. Damit sind grundsätzlich weibliche und männliche Personen gemeint.

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10 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Neuer Vorstand der CKD

Auf der Herbstkonferenz im November 2012 wurde auch die bisherige Vorstandssprecherin Ingeborg Roth aus Biedenkopf (Bezirk Lahn-Dill-Eder) verabschiedet, die nach mehr als sieben Jahren für diese Funktion nicht mehr kandidierte. Die Vorstandskollegin Ursel Grobien überreichte ihr für das langjährige und unermüdliche ehrenamtliche Engagement auf Pfarrei-, Bezirks- und Diözesanebene das Elisabethkreuz der CKD. Bei den Vorstandswahlen wurden die Vorstandsmitglieder Ursel Grobien (Bezirk Hochtaunus) und Christina Kupper (Wes-terwald) in ihren Ämtern bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Georg Königstein (Bezirk Limburg). Neue beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) sind nach der neuen Ordnung Caritaspfarrer Ludwig Reichert als geist-licher Begleiter sowie Torsten Gunnemann als Geschäfts-führer der diözesanen CKD.

Die Frühjahrskonferenz 2013 fand im Katholischen Sozi-alladen des Caritasverbandes Wiesbaden-Rheingau-Tau-nus e.V. in Wiesbaden statt, wo sich die CKD-Mitglieder über dessen Arbeit informierten.

mit der ehrenamtlichen Caritasarbeit in den Pfarreien vor Ort. Dabei wurde deutlich, wie wichtig es ist, das Thema ehrenamtliche Caritas in den Pfarreien schon frühzeitig bei den jeweiligen Pfarreiwerdungsprozessen vor Ort zu thematisieren: Sonst droht die Gefahr, dass die Caritas-arbeit in den Pfarreien bei den anstehenden Umstruktu-rierungen aus dem Blick gerät. Die Teilnehmer waren sich einig, dass der laufende Prozess auch Chancen für die ehrenamtliche Caritasarbeit vor Ort bringt.

In seinem Statement „Heilende Netzwerke“ ging Di-özesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid auf die Bedeutung von Netzwerken ein und dankte in diesem Zusammenhang den ehrenamtlichen Sprechern für ihr großes Engagement.

Am zweiten Tag des Workshops arbeitete Frank Barrois (Projektreferent in der CKD-Bundesgeschäftsstelle) mit den Anwesenden zum Thema „Vor Ort vernetzt“ anhand konkreter Methoden zur Netzwerkarbeit in der Caritas. Der Workshop schloss mit einem gemeinsamen Gottes-dienst mit Caritaspfarrer Ludwig Reichert.

Download der Ordnung der CKD im Bistum Limburg unter:www.dicv-limburg.de/8755.html Workshop „Vor Ort vernetzt“

Schon zum zweiten Mal veranstaltete die Arbeitsgemein-schaft Caritas der Gemeinde im Bistum Limburg einen zweitägigen Workshop für ihre ehrenamtlichen Sprecher aus den Bezirken des Bistums Limburg; das Thema An-fang Juni 2012 lautete „Vor Ort vernetzt“.

Zu Beginn referierte Stefan Herok (Dezernat Pastorale Dienste) über die „Pfarrei Neuen Typs“ im Zusammenhang

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Der neue Vorstand der Diözesan-CKD verabschiedet das langjährige Vorstandsmitglied Ingeborg Roth (von links): Christina Kupper,

Georg Königstein, Ingeborg Roth und Ursel Grobien.

Ansprechpartner:

Torsten Gunnemann

Geschäftsführer der CKD im Bistum Limburg

Fon: 06431.997.116

[email protected]

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Diakonie im Sozialraum:

Netzwerkarbeit praktisch

„Hören und Vernetzen – Diakonie im Sozialraum“, so lau-tete der Titel einer Fortbildungsveranstaltung der Caritas-akademie des Deutschen Caritasverbandes, die im Juni 2012 im Exerzitienhaus in Hofheim stattfand. Die Teilneh-mer, darunter auch Mitarbeiter aus dem Bistum Limburg, kamen aus dem gesamten Bundesgebiet und vertraten jeweils zur Hälfte die Bereiche Seelsorge und Caritas.

Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin) referierte zum Thema „Diakonisch werden im Sozialraum“. Die Sozialwissenschaftlerin und Diplom-Pädagogin Dr. Ursula Pitzner arbeitete mit den Teilnehmern zur „Theorie sozialräumlichen Arbeitens“. Die Gruppe griff zahlreiche Beispiele aus den Arbeitsfeldern vor Ort auf und brachte diese Impulse in die Gesprächsgrup-pen und Diskussionen ein. Besonderes Highlight der Ver-anstaltung waren die Exkursionen auf den „Caritaspfaden“ in Hofheim und Frankfurt-Unterliederbach. Die Mitarbeiter der örtlichen Caritasverbände führten die Fortbildungsteil-nehmer entlang ihrer sozialräumlichen Projekte. Die Exkur-sionen verdeutlichten den Arbeitsansatz der Sozialraumo-rientierung in der Praxis und gaben viel Gesprächsstoff für die weitere Arbeit. Abgerundet wurde die Veranstaltung von einem Impuls von Dr. Martin Splett zum Thema „Vor Ort und miteinander. Solidarische Diakonie praktisch – Lebens-raumorientierte Sozialpastoral“.

Die nächste Fortbildungsveranstaltung der Fortbildungsa-kademie des DCV vom 17. bis 20. Juni 2013 in Schmer-lenbach befasste sich mit „Diakonie im Sozialraum – Netz-werkarbeit praktisch“.

Inzwischen hat sich aus dem Teilnehmerkreis eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, die – ergänzt durch Vertreter aus dem Bischöfl ichen Ordinariat und den Caritasverbänden – Überlegungen anstellt, wie die Inhalte der Fortbildung in die Praxis im Bistum Limburg umgesetzt werden können. Zentral ist dabei die Zusammenarbeit der Pfarreien und Caritasverbände im Ansatz der Sozialraumorientierung.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Baustelle Sozialraum:

Mitmachen erwünscht!

Bereits zum fünften Mal veranstalteten die Mitglieder der Regionalgruppe Gemeindecaritas Mitte-Süd-West im Dezember 2012 eine Perspektivenwerkstatt, an der Vertreter aus den südwestdeutschen Diözesancaritas-verbänden und bischöfl ichen Ordinariaten teilnahmen. In seinem Impuls „Riskante Weggemeinschaften und le-bensfördernde Netzwerke. Optionen und Wege verband-licher und gemeindlicher Caritasarbeit im Sozialraum“ ging Prof. Dr. Rainer Krockauer (Katholische Hochschu-le Nordrhein-Westfalen) auf die Herausforderungen der „Baustelle Sozialraum“ für Seelsorge und Caritas ein. Die Teilnehmer konnten sich im Pfarrzentrum St. Antonius in Koblenz-Lützel ein Bild von der „Baustelle“ machen. Pfarrer Eric Condé, Diakon Daniel Graf, Caritasdirektorin Martina Best-Liesenfeld und Quartiersmanagerin Ulrike Bourry vom Caritasverband Koblenz stellten den Anwe-senden ihr Projekt „Vom Pfarrzentrum St. Antonius zum Stadtteilzentrum Koblenz-Lützel“ vor. Benjamin Klinger vom Quartiersbüro Wohlgelegen des Caritasverbandes in Mannheim präsentierte das zweite Sozialraumprojekt mit dem Titel „Ökumenische Kooperation im interreligiösen Stadtteil“ vor.

In Kleingruppen wurden im Beisein der Projektverantwort-lichen die Ansätze vor Ort noch einmal „unter die Lupe“ genommen. Die Teilnehmer waren sich einig, den Aus-tausch bei einer weiteren Perspektivenwerkstatt 2013 fortzusetzen.

Download der Dokumentation: www.dicv-limburg.de/20138.html

Ansprechpartner:

Torsten Gunnemann

Geschäftsführer der CKD im Bistum Limburg

Fon: 06431.997.116

[email protected]

Ansprechpartner:

Torsten Gunnemann

Geschäftsführer der CKD im Bistum Limburg

Fon: 06431.997.116

[email protected]

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12 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Neue Grundordnung: Teilnahme

am „Dritten Weg“ der Kirchen

Ende 2011 hat Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Änderung der Grundordnung (GrO) in Kraft gesetzt: Kirchliche Rechtsträger müssen die Anwendung der GrO in ihre Statuten bis 31. Dezember 2013 ausdrücklich aufneh-men, um auch künftig am Selbstbestimmungsrecht der Kir-che und dem „Dritten Weg“ teilhaben zu können. Dies hatte ein päpstliches Sondergericht bereits 2010 klargestellt.

Bedingt durch die Rechtsform des jeweiligen Trägers ist die Anwendung der neuen Grundordnung ge-mäß Art. 2 Abs.1 GrO dann verpfl ichtend, wenn der Rechtsträger der bischöfl ichen Gesetzgebungsgewalt unmittelbar unterworfen ist. Alle übrigen Rechtsträger3

können sich für oder gegen die Anwendung der Grund-ordnung entscheiden. Soweit sie sich dafür entscheiden, müssen sie dies in ihrem Statut zum Ausdruck bringen.

Insbesondere die korporativen Mitglieder der Caritas im Bistum Limburg stehen nun vor der Entscheidung, die Grundordnung in ihre Satzungen aufzunehmen, um am kirchlichen Selbstbestimmungsrecht nach Art. 140 Grundgesetz teilzuhaben.

Sofern Rechtsträger sich bewusst gegen die Beibehal-tung des Dritten Weges und damit der Grundordnung ent-scheiden würden, wäre eine korporative Mitgliedschaft (die Wahlberechtigungen und die Mitwirkung in den Or-ganen beinhaltet) im Caritasverband nicht mehr möglich. Sofern ursprünglich katholisch geprägte Rechtsträger den Dritten Weg verlassen, steht ihnen grundsätzlich die spit-zenverbandliche Vertretung durch einen weltlichen Wohl-fahrtsverband offen. Um diesen katholischen Trägern den-noch eine Alternative zu bieten, ermöglicht das Bistum Limburg in seinen Informationsschreiben auf Empfehlung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.V.4, dass die Träger mittels einer „Assoziierung“ mit dem Caritasver-band weiterhin kooperierend zusammenarbeiten können.

Der DiCV Limburg strebt an, ein einheitliches Verfahren zu entwickeln, und beispielsweise in einem Kooperati-onsvertrag Assoziierungen konkret auszugestalten.

Bundesarbeitsgericht:

Stärkung des „Dritten Weges“

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nahm in seinem Urteil vom 20.11.2012 in zwei Verfahren Stel-lung zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.

Geklagt hatten im ersten Verfahren5 Evangelische Lan-deskirchen, Diakonische Werke und diakonische Einrich-tungen gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di.Diese hatte mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht, so-fern nicht Verhandlungen zum Abschluss von Tarifver-trägen auf Grundlage des TVÖD6 geführt würden. In einem zweiten Verfahren7 entschied der erste Senat über die Klage des Verbandes kirchlicher und diako-nischer Anstellungsträger der vormaligen Nordelbischen Evangelisch-lutherischen Kirche gegen die Ärztege-werkschaft Marburger Bund e.V.: Der Kläger hatte ent-schieden, einen Tarifvertrag nur abzuschließen, wenn sich die Gewerkschaft einer unkündbaren Schlichtungs-vereinbarung unterwirft und auf Arbeitskampfmaßnah-men verzichtet, was die Gewerkschaft ablehnte. 2009 bestreikte der Marburger Bund ein diakonisches Kran-kenhaus in Hamburg. Der Kläger verlangte daraufhin, dass der Marburger Bund Streikmaßnahmen in den Mit-gliedseinrichtungen unterlässt. Beide Verfahren wurden zugunsten der Gewerkschaften entschieden, dies hatte jedoch vorwiegend formale Gründe.

Das BAG folgte den Vorinstanzen und lehnte beide Unterlassungsansprüche der Kläger ab. Die Gewerk-schaften haben damit zwar formal die Rechtsstreitig-keiten gewonnen. Das BAG hat jedoch dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht8 einen weiten Schutzbereich

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Ansprechpartner:

Martin Ebach

Justiziar

Fon: 06431.997.117

[email protected]

3 nach Art. 2 Abs. 2 GrO4 im Folgenden: DiCV Limburg

5 Aktenzeichen 1 AZR 179/116 Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes7 Aktenzeichen 1 AZR 611/118 Art. 4 i.V.m. Art.140 GG und Art. 137 WRV

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

zugebilligt: Die Kirchen können ihre kollektive Arbeits-rechtsordnung durch paritätisch besetzte, am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtete Arbeitsrechtliche Kommissionen und Schiedskommissionen gestalten („Dritter Weg“). Auch haben sie das Recht, ihre Arbeits-rechtsordnung auf Grundlage von Tarifverträgen zu re-geln und diese entsprechend dem Leitbild der Dienstge-meinschaft zu modifi zieren.

Trotz Stärkung des kirchlichen Selbstbestimmungs-rechtes wird in den Urteilen des ersten Senates das Recht der Gewerkschaften auf Koalitionsfreiheit9 berücksichtigt, wozu auch das Recht zum Einsatz von Arbeitskampfmaß-nahmen gehört. Dieses wird durch das kirchlich gewählte Verfahren zur Regelung der kollektiven Arbeitsrechtsord-nung vollständig ausgeschlossen. Damit kollidieren die zwei verfassungsrechtlichen Interessen, das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die gewerkschaftliche Ko-alitionsfreiheit, weshalb das BAG eine Güterabwägung vorgenommen hat: Beim kirchlichen Regelungsmodell kann die vom Gericht geforderte gleiche Verhandlungs-stärke jedoch nicht nur durch eine paritätische Besetzung erreicht werden. Vielmehr müssen nach Ansicht der Rich-ter weitere wesentliche Voraussetzungen hinzukommen: eine paritätisch besetzte Schiedskommission, die ein unabhängiger und neutraler Dritter leitet, und mit des-sen Stimme die Schiedskommission im Zweifel zu einem Ergebnis kommt. Die Anrufung der Schiedskommissi-on muss uneingeschränkt beiden Seiten offen stehen. Gleichzeitig muss die Unabhängigkeit und Neutralität des Vorsitzenden sichergestellt werden. Die getroffenen Beschlüsse müssen für die Dienstgeber verbindlich sein, eine einseitige Abänderung muss ausgeschlossen sein.

Zudem müssen die Gewerkschaften organisatorisch in das Verfahren eingebunden werden. Hierbei gewährt das Gericht den Kirchen einen Gestaltungsspielraum, der allerdings nicht dazu führen darf, durch geschickte Be-setzungsregelungen die Gewerkschaften vollständig an einer freien Mitwirkung auszuschließen.

Die Kirchen und ihre Einrichtungen können somit auf-grund ihres Selbstbestimmungsrechts Arbeitskampfmaß-nahmen ausschließen. Der Dritte Weg zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen wurde vom BAG insgesamt bestätigt. Die Deutsche Bischofskonferenz und der DCV knüpfen an diesem Punkt an und betonen, der Dritte Weg habe sich bewährt und werde auch in Zukunft zu guten Ergebnissen für Mitarbeitende sowie Träger von Einrichtungen führen. Die Dienstgeber sind kirchen- und satzungsrechtlich verpfl ichtet, die AVR10 anzuwenden. Auch haben sie keine Wahl zwischen mehreren, auf dem Dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsrechtsrege-lungen. Das Schlichtungsverfahren der Arbeitsrechtli-chen Kommission (AK) kann sowohl von Dienstnehmer- als auch von Dienstgeberseite beschritten werden. Die Frage, wie künftig die Gewerkschaften beteiligt werden sollen, ist jedoch noch offen.

Ver.di hat nach Urteilsbekanntgabe Verfassungsbeschwer-de erhoben. Sollte das Bundesverfassungsgericht diese zulassen, könnten neue rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.

Ansprechpartnerin:

Katja Schröter

Referentin für Arbeits- und Tarifrecht/Tarifpolitik

Fon: 06431.997.130

[email protected]

9 Art. 9 Abs. 3 GG 10 Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes

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14 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Die vom Vorstand des DiCV Limburg eingesetzte Theolo-gische Grundsatzkommission befasst sich seit März 2012 mit der theologischen Refl exion des gesellschaftlichen Wandels und insbesondere mit dem Altersverständnis in Kirche und Caritas. Dabei kann die Kommission auf das umfangreiche Fachwissen und die Erfahrungen der Kommissionsmitglieder zurückgreifen. Dieses Wissen er-gänzten jeweils Expertenreferate aus der Altenhilfe und Pastoraltheologie. Als erste Schwerpunkte haben sich die Aspekte „Caritas-Proprium“ und „intergenerationeller

Zusammenhalt“ herausgebildet. In einem nächsten Schritt wird die Theologische Grundsatzkommission diese As-pekte aufgreifen und das weite Arbeitsgebiet auf die Pra-xis der Caritas im Bistum Limburg hin fokussieren.

Die Mitglieder der Theologischen Grundsatzkommission (von links): Nadine Heil, Dr. Jan-Kanty Fibich, Markus Stoffels, Pfarrer Micha-el Vogt, Simon Rüffi n (Geschäftsführer), Sr. M. Paula Beck ADJC, Prof. Dr. Michael Sievernich SJ (Vorsitzender), Benedicta Wendler, Ingrid Iwanowsky, Monika Stanossek, Michael Vetter, Andreas Böss-Ostendorf, Karl Schermuly, Bernd Trost, Dr. Wolfgang Fleischer,Dr. Markus Hacker, Anneliese Wohn, Dorothee Glückler, Pfarrer Andreas Fuchs, Beatrix Schlausch, Peter Paul. (Auf dem Foto fehlen:Peter Deselaers, Christine Hartmann-Vogel, Christoph Kuhn, Frater Eberhard Michel OH, Joachim Pauli, Dr. Margarete Peters)

Ansprechpartner:

Simon RüfÞ n

Geschäftsführer der Theologischen Grundsatzkommission

Fon: 06431.997.121

simon.rueffi [email protected]

Grundsatzkommission: Das Alter(n) theologisch reß ektieren

Ihren ersten Arbeitsschwerpunkt legte die Arbeitsgruppe (AG) Ethik auf das Thema Patientenverfügung (PV). Denn trotz der gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2009 zeigt sich im Alltag von ambulanten und stationären Pfl ege-, Hospiz- und Behinderten-Einrichtungen, dass Mitarbeiter, Bewohner, Patienten und ihre Angehörigen verstärkt Klärungs- und Be-ratungsbedarf hierzu haben. Um diesen praktischen Bedarf zu erheben, hat die AG Ethik die Träger von Einrichtungen und Diensten der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe im Bistum Limburg schriftlich befragt. Die Ergebnisse haben konkreten Schulungsbedarf hinsichtlich der Beratung zur PV

aufgezeigt. Die AG Ethik hat daher dem Vorstand des DiCV Limburg empfohlen, ein entsprechendes Fortbildungskon-zept zu entwickeln, mit dem haupt- und ehrenamtlich Mitar-beitende in der Caritas unterstützt werden sollen.

Ansprechpartner:

Simon RüfÞ n

Geschäftsführer der AG Ethik

Fon: 06431.997.121

simon.rueffi [email protected]

Arbeitsgruppe Ethik: Unterstützung bei Fragen zur Patientenverfügung

Die Mitglieder der AG Ethik (von links): Dr. Thomas Mainka (Palliativmediziner, Wiesbaden), Maria Kraus (Leiterin Alten- und Gesundheitshil-fe, Bezirkscaritasverband Hochtaunus), Dr. Franz Immesberger (Allgemeinmediziner, Eltville), Martin Ebach (Justiziar, Diözesancaritasver-band Limburg), Dr. Margarete Peters (Ärztin, Vorstandsmitglied, Bezirkscaritasverband Main-Taunus), Hanno Heil (Vorsitzender des VKAD), Andrea Gerhards (Pastoralreferentin, Frankfurt) und Simon Rüffi n (Geschäftsführer der AG Ethik). Es fehlen: Claudia Brockers (Leitung ambulante Dienste, Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn), Ingo Proft (Ethikinstitut Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar), Dr. Dr. Caspar Söling (Leiter St. Vincenzstift Aullhausen) sowie Dr. Dewi Suharjanto (Leitung Medizin und Ethik, Haus am Dom Frankfurt).

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Die Teilnehmer des Caritas-Forums in Wiesbaden erfuhren interessante Aspekte zum Zusammen-hang von Armut und Krankheit.

Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst nahm sich nach dem Festgottesdienst im Dom Zeit für das Gespräch mit den Kampagnen-Botschafterinnen sowie dem Caritasratsmitglied des DiCV Limburg, Lydia Kapol (2. von links).

Caritas-Foren 2012: Dialog vor Ort

Die Jahreskampagne des DCV 2012 stand unter dem Motto „Armut macht krank“. Der DiCV Limburg und der Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. nah-men dies zum Anlass, das Caritas-Forum im Oktober 2012 zum Thema „Armut und Gesundheit – Die sozial-medizinische Perspektive“ zu veranstalten.

Prof. Dr. Dr. David Groneberg (Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Goethe-Uni-versität in Frankfurt) erläuterte das Verhältnis von Ar-mut und Krankheit. Anhand umfangreichen statistischen

Materials beleuchtete er die Verbindung von Armut und Krankheit aus der sozialmedizinischen Perspektive. Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass beide Phänomene zwei Seiten derselben Medaille sind. Die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserzie-hung e.V. (HAGE) präsentierte an einem Infostand „Ge-sundheitliche Chancengleichheit“.

Anh

d

Ansprechpartner:

Torsten Gunnemann

Geschäftsbereichleiter Gemeindecaritas und Bildung

Fon: 06431.997.116

[email protected]

Ansprechpartner:

Torsten Gunnemann

Geschäftsbereichleiter Gemeindecaritas und Bildung

Fon: 06431.997.116

[email protected]

Caritas-Sonntag am 23. September 2012 in Limburg: „Armut macht krank“

Stefan Weber (damaliger Abteilungsleiter, links) und Torsten Gunnemann (Geschäftsbereichsleiter, rechts) moderierten das Podiumsgespräch am Caritas-Sonntag mit den Kampa-gnen-Botschaftern (von links) Janine Molitor-Kasonde (Migra-tionsberaterin, Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus), Dr. Maria Goetzens (Elisabeth-Straßenambulanz, Caritasver-band Frankfurt) sowie Jürgen Eufi nger (Sachbereichsleiter Gemeinwesenarbeit, Caritasverband für den Bezirk Limburg).

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16 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Gesundheit: Wichtiges Thema für An-

gehörige von behinderten Menschen

Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen eine Gesund-heitsversorgung „einschließlich gesundheitlicher Re-habilitation“ in „derselben Bandbreite und Qualität“ zur Verfügung stehen muss wie jedem anderen auch.

Immer wieder werden den Angehörigenbeiräten aber Vorfälle geschildert, die Handlungsbedarf bei der ge-sundheitlichen Versorgung von geistig und körperlich behinderten Menschen aufzeigen: So ist die fachärzt-liche und zahnärztliche Versorgung bei geistig schwer behinderten Menschen meist schwierig. Immer wieder lehnen Zahnärzte beziehungsweise Fachärzte eine Be-handlung ab, da unter anderem der erforderliche höhere Zeitaufwand nicht vergütet wird. Handlungsbedarf be-steht jedoch auch mit Blick auf die Genehmigungspraxis

der Krankenkassen: Sie lehnen beispielsweise Anträge von geistig Behinderten auf Rehabilitation in einer Fach-klinik für schwer Herzkranke mit der Begründung ab, dass aufgrund der geistigen Behinderung keine Reha-bilitationsfähigkeit vorliegt.

Die „Diözesanarbeitsgemeinschaft der Angehörigenver-tretungen in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe (DACB)“ hat in ihrer Stellungnahme zum hessischen Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention sowie in Gesprächen mit Entscheidungsträgern unter anderem gefordert, dass Pfl egepersonal und Ärzte geschult wer-den und das Vorhalten des für die Behandlung von Men-schen mit Behinderungen erforderlichen, besonders qua-lifi zierten Personals entsprechend vergütet wird. Darüber hinaus fordert die DACB

– Facharzt-Besuche zu Hause oder in der Einrichtung (Zahnarzt etc.),

– Schaffung von überregionalen Kompetenzzentren für die klinische Versorgung von Menschen mit beson-ders komplexem Hilfebedarf,

– Kurmaßnahmen auch für Menschen mit geistiger Be-hinderung,

– in Krankenhäusern eine Bedarfserhebung vor der Auf-nahme, zielgruppenspezifi sche Behandlungspfade, Anspruch auf Assistenz durch die Mitaufnahme einer Pfl egeperson (nach § 11 Abs. 3 SGB V), die zu Hause in ihrer Familie oder in einer Einrichtung lebt, sowie ein verbessertes Entlass-Management. Die Fallpau-schalen (DRG‘s) müssen dem Mehraufwand ange-passt werden.

Umso erfreulicher ist, dass sich Anfang 2013 Kran-kenkassen und Zahnärzte darauf geeinigt haben, dass Zahnärzte ab April 2013 pfl egebedürftige und behinder-te Menschen aufsuchend betreuen sollen.

Ansprechpartnerin:

Ingrid Rössel-Drath

Referentin Förderung von Interessenselbstvertretung

in der Behindertenhilfe und Pfl ege

Fon: 06431.997.310

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Pß egen und Beruf:

Wie kann das gehen?

Pfl egende Angehörige brauchen beides, um Beruf und Familie zu vereinbaren: Eine angemessen vergü-tete Pfl egefreistellung (bezahlte Sonderurlaubstage, eine staatlich fi nanzierte Familienpfl egezeit) sowie erschwingliche, fl exible und qualitativ angemessene Pfl ege- beziehungsweise Betreuungsdienstleistungen, beispielsweise in der Tages- und Kurzzeitpfl ege. Durch die Pfl egekasse fi nanziert werden sollten auch nied-rigschwellige Betreuungsleistungen, die Nachbarn und Freunde erbringen können.

Zudem bedarf es besserer Informationen und Beratung, weniger Bürokratie, eines eigenen Pfl egebudgets sowie regelmäßiger und langfristiger psychosozialer Beglei-tung sowie der Wahrnehmung und Anerkennung der Leistungen von pfl egenden Angehörigen in der Gesell-schaft. Im Bistum Limburg engagiert sich die IspAn (die Interessenselbstvertretung pfl egender Angehöriger) für diese Forderungen, und sie setzt sich dafür ein, dass die Leistung von pfl egenden Angehörigen in der Gesell-schaft stärker wahrgenommen und anerkannt wird.

Ansprechpartnerin:

Martina Schlebusch

Referentin Migration

Fon: 06431.997.181

[email protected]

11 im Folgenden: Liga Hessen

Sozial Benachteiligte:

Gesundheitsförderung im Fokus

Im April 2012 hat die Liga der Freien Wohlfahrtspfl ege in Hessen11 ihre Mitarbeit in der Steuerungsgruppe des Forums „Gesundheitsförderung von sozial Benachteilig-ten“ der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheits-förderung (HAGE) beschlossen. Entsendet wurden Marti-na Schlebusch (Referentin Migration) vom DiCV Limburg sowie Dr. Alexander Dietz vom Diakonischen Werk Hessen Nassau e.V. Damit haben die Verbände einen wichtigen Schritt zur besseren Vernetzung ihrer eigenen Strukturen mit denen der HAGE getan. Konkrete Anknüpfungspunkte ergeben sich zum Beispiel bei der Initiierung und Durch-führung des kommunalen Partnerprozesses „Gesund auf-wachsen für alle“ durch die HAGE: Dieser wirkt sich positiv vor allem auf die Kooperationen zwischen freien Trägern und Kommunen auf örtlicher Ebene aus.Gute Vernetzungsmöglichkeiten gibt es zudem durch die konkrete Arbeit der Steuerungsgruppe, die Fachforen zu Gesundheitsthemen inhaltlich gestalten kann. Zu diesen Foren werden Vertreter verschiedener Institutionen und Verbände eingeladen – ganz gemäß dem Grundsatz, Ge-sundheitsförderung als Querschnittsaufgabe in alle Fach-bereiche zu transportieren. Diese Fachforen fi nden auch in Einrichtungen der Caritas statt, die so ihre Arbeit einer bunt gemischten Zuhörerschaft präsentieren können.

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18 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Tag der Caritas 2012: Kontrolle

ist gut, Vertrauen ist besser

Verändert die Gesellschaft des Controllings unser Ver-hältnis zum Anderen? Diese Frage stand am Tag der Ca-ritas 2012 im Mittelpunkt des Vortrags von Prof. Dr. Mar-tin Hartmann, Professor für Praktische Philosophie und Leiter des philosophischen Seminars an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Vor den mehr als 300 haupt- und ehrenamtlichen Ca-ritasmitgliedern erläuterte Hartmann, dass Controlling in einer immer komplexeren Umwelt, in immer komple-xeren Organisationen häufi g als Ersatz für Vertrauen herhalten muss, Kontroll-verfahren dienen der Überprüfung von Zielen und zur Entscheidungsfi ndung: Zielvorgaben werden auf ihr Erreichen oder Nichterreichen hin überprüft, Leis-tungen werden in Daten umgewandelt, damit die Leistungserbringung messbar wird. Tabellen und Ranglisten sollen an-schließend Auskunft darüber geben, wie gut vordefi nierte Leistungen erbracht wurden.

HINTERGRUND:

70 Prozent (2,5 Millionen) der pfl egebedürftigen Menschen, die Leistungen der Pfl egeversicherung erhalten, werden zu Hause alleine von pfl egenden Angehörigen versorgt. Die Pfl egenden sind in der Regel Frauen (in gut zwei Drittel aller Pfl egefälle), die zwischen 45 und 59 Jahre alt und in Teilzeit berufstätig sind. Diese eingeschränkte Erwerbstä-tigkeit führt zu einem verstärkten Armutsrisiko von pfl egenden Frauen. Auch die Möglichkeit, die Fa-milienpfl egezeit in Anspruch zu nehmen, führt letz-ten Endes zu einem verminderten Einkommen der Pfl egeperson.

Veröffentlichung: Ingrid Rössel-Drath: Pfl egende Angehörige wollen mitreden und mitentscheiden. Erfahrungen und erste Ergebnisse aus drei Jahren Projektarbeit „IspAn – Förderung einer Interessenselbstvertretung von pfl e-genden Angehörigen“, in: Deutscher Caritasverband (Hg.), neue Caritas 2012, Freiburg im Breisgau, Sei-te 246ff.

Weitere Informationen: www.ispan.de

Ansprechpartnerin:

Ingrid Rössel-Drath

Referentin Förderung von Interessenselbstvertretung

in der Behindertenhilfe und Pfl ege

Fon: 06431.997.310

[email protected]

Großes Interesse beim Tag der Caritas in der Limburger Stadt-halle, auch bei Pfarrer Kurt Geil (Vorsitzender der Caritasstiftung in der Diözese Limburg), Beatrix Schlausch (Vorsitzende des Caritasrats), Dr. Beate Gilles (Dezernentin Kinder, Jugend und Familie im Bischöfl ichen Ordinariat), Monsignore Michael Metz-ler (Vorstandsvorsitzender des DiCV Limburg), Hanno Heil (Vor-sitzender des VKAD) und Dr. Dr. Caspar Söling (Leiter des St. Vincenzstiftes Aulhausen) (von links).

Prof. Dr. Martin Hartmann referierte über Vertrauen.

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Hartmann betonte in seinem Vortrag, dass dieses Con-trolling kein Vertrauen schafft, sondern für fehlendes Vertrauen steht: Vertrauen beruhe auf einseitigen anerkennenden Vorleistungen, es berge zugleich ein ge-wisses Risiko, da sich der Vertrauende durch den Akt des Vertrauens verletzlich macht.

Insbesondere mit Blick auf die soziale Arbeit kritisierte Hart-mann, dass häufi g auf ausufernde Dokumentationen ge-setzt wird, die bezüglich der tatsächlichen Leistungsqualität jedoch nur wenig Aussagekraft hätten. Bei den Angeboten der Caritas im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs-, Bildungs- und Beschäftigungsbereich gehe es jedoch um Tätigkeiten, die nur schwer oder überhaupt nicht in ihren Ergebnissen formalisiert werden beziehungsweise objektiv gemessen werden können, sondern oft auch von den Betroffenen und deren subjektivem Empfi nden abhängig sind.

Solidarität in einer Gesellschaft beruht grundlegend auf Vertrauen: Der Helfende vertraut darauf, dass seine Un-terstützungsleistung vom Hilfeempfänger auch für die vorgesehenen Zwecke verwendet wird. Als Beispiel, wo dieses Vertrauen offensichtlich fehlt, nannte Hartmann das Bildungs- und Teilhabepaket, bei dem der Hilfeempfänger Gutscheine statt Geld erhält, damit diese Leistung nicht für andere Dinge eingesetzt wird.

Begonnen hatte der Tag der Caritas mit einem Gottes-dienst im Limburger Dom, den der sambische Bischof Dr. Alick Banda aus dem Partnerbistum Ndola gemeinsam mit OR Monsignore Michael Metzler (Vorstandsvorsit-zender des DiCV Limburg), Pfarrer Kurt Geil (Vorstands-vorsitzender der Caritasstiftung in der Diözese Limburg) und Caritas-Pfarrer Ludwig Reichert zelebrierte. Bei der Kollekte im Limburger Dom spendeten die Kirchgänger für das Arbeits- und Bauprojekt der Caritasverbände im Bistum Limburg, das Aidskranken und HIV-Infi zierten im Partnerbistum Ndola in Sambia neue Perspektiven gibt.

Brachten Stimmung in den Gottesdienst sowie bei der Ver-anstaltung in der Stadthalle: Die Musiker der „Limburg Meets Ndola Beats“ rockten gemeinsam mit Bischof Dr. Alick Banda (3. von links) die Bühne.

Die Resonanz war gut: 320 Teilnehmer kamen zum Tag der Caritas, der mit den verschiedenen Plakaten der Caritas-Kam-pagnen (im Hintergrund) dekoriert wurde.

Ansprechpartner:

Torsten Gunnemann

Geschäftsbereichleiter Gemeindecaritas und Bildung

Fon: 06431.997.116

[email protected]

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20 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Spenden für das Projekt: Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. Konto Nr. 505BLZ 51150018 Kreissparkasse Limburg Verwendungszweck: Projekt Ndola

Ndola: Stein für Stein entsteht Zukunft

Beim Tag der Caritas 2012 konnte Diözesancaritasdi-rektor Dr. Hejo Manderscheid dem Bischof der Partner-diözese Ndola in Sambia, Dr. Alick Banda, die erste Rate in Höhe von 7.400 Euro für ein Bau- und Arbeitsprojekt in einem Armenviertel der 400.000 Einwohnerstadt Kitwe übergeben. Der DiCV Limburg fördert dort mit Unterstützung der Bezirkscaritasverbände Hochtaunus, Main-Taunus, Limburg, Westerwald-Rhein-Lahn und Wetzlar/Lahn-Dill-Eder ein Selbsthilfeprojekt von HIV-In-fi zierten und Aidskranken. Die Betroffenen können dank der Spendengelder Lehmziegel herstellen und diese zum Teil verkaufen, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem können sie mit einem Teil der Ziegel für sich selbst Häuser bauen.

Mit der Übergabe der ersten Spendenrate ist der Start-schuss für das fünfjährige Projekt gefallen. Die nächste Rate soll im Herbst 2013 an das Bistum Ndola gezahlt werden.

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Stabstelle Sozialpolitische Grundsatzfragen

Fon: 06431.997.184

[email protected]

Diözesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid (rechts) übergibt Bischof Dr. Alick Banda symbolisch für die erste Spendensumme des Projekts einen Backstein.

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Austausch in kollegialer Atmosphäre: Rund 30 Vorstands- und Caritasratsmitglieder aus dem DiCV Limburg und den Stadt- und Bezirkscaritasverbänden trafen sich am Tag der Caritas 2012 zum Gespräch. Mit Engagement und Interesse diskutierten sie über aktuelle Themen und Herausforderungen der Arbeit in den Verbandsorganen. Dieses Treffen bot den ehrenamtlichen Verantwor-tungsträgern in der Caritas eine gute Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich zu vernetzen.

Treffen der Vorstände der Caritas im Bistum Limburg

Ansprechpartner:

Simon RüfÞ n

Theologischer Vorstandsreferent

Fon: 06431.997.121

simon.rueffi [email protected]

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22 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Menschen mit Behinderungen:

Teilhabe am Arbeitsleben

Für Menschen mit Behinderungen hat die Teilhabe am Ar-beitsleben einen besonderen Stellenwert: Sie bildet eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft. Die För-derung der Teilhabe behinderter Menschen ist insofern ein grundlegendes Ziel staatlicher Sozialgesetzgebung (SGB IX). Hauptziel der seit fünf Jahren laufenden Re-form der Eingliederungshilfe ist, Menschen mit Behinde-rungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, wozu auch die Teilhabe am Arbeitsleben gehört. Dabei wird häufi g gefordert, die „exkludierenden Parallelwelten“ in Werkstätten abzuschaffen, da die deutsche Wirtschaft mühelos etwa 300.000 Werkstattbeschäftigten eine Ar-beit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anbieten könnte. Dies verkennt aber, dass der allgemeine Arbeitsmarkt nicht gleichzusetzen ist mit einem inklusiven Arbeits-markt. Für die Werkstätten sind zahlreiche Änderungen vorgesehen, die Alternativen zur Teilhabe am Arbeitsle-ben schaffen und eine Flexibilisierung der Leistungen be-wirken sollen. Vorgeschlagen wird, dass die Leistungen zukünftig sowohl von den Werkstätten als auch von an-deren Anbietern erbracht werden können. Unklar ist, wer oder was als anderer Anbieter unter welchen Vorausset-zungen zugelassen wird. Überdies ist nicht geklärt, wel-che Angebote der andere Anbieter vorhalten muss, da es keine Verpfl ichtung gibt, Menschen mit Behinderungen den vollständigen Leistungskatalog der Werkstätten an-zubieten. Für eine Vermittlung auf den allgemeinen Ar-beitsmarkt soll eine Erfolgsprämie gezahlt werden. Auch besteht weiterhin die Forderung, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erfolgen muss. Dies widerspricht jedoch dem Recht auf Arbeit nach der UN-Behindertenrechtskonvention.

Den Werkstätten wurde in der Vergangenheit immer wie-der vorgeworfen, dass sie ihre Leistungsträger binden, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Diese allerdings allein an ihrer Integrationsquote zu messen, blendet die Teilhabewirkung völlig aus: Faktisch können Arbeits-plätze auf dem ersten Arbeitsmarkt weniger Teilhabe bedeuten und in Isolation und Überforderung münden. Werkstattträger besitzen ein großes Potenzial, behin-derten Menschen Alternativen zu bieten. Anstatt weiter nach Alternativen neben der Werkstatt zu suchen, sollte der Auftrag der Werkstätten erweitert werden.

Auch die Wohlfahrtsverbände in Hessen haben auf diese Entwicklungen reagiert. Sie und ihre Kooperationspart-ner sehen es als ein wichtiges Ziel an, für Werkstattbe-schäftigte unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähig-keit weiterhin alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Zahl der zum 31.12.2011 hessenweit außerhalb von Werkstätten beschäftigten etwa 600 Menschen soll bis Ende 2016 auf mindestens 1.200 Menschen (dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze) ver-doppelt werden. Es wird angestrebt, dass mindestens 75 Personen jährlich ein sozialversicherungspfl ichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeits-markt begründen.

Die Hessen-Caritas hat in Gesprächen mit politischen Parteien und dem Hessischen Sozialministerium eine interessante Alternative zur berufl ichen Rehabilitation diskutiert: Das Konzept der „virtuellen Werkstatt“ er-möglicht einen neuen Weg bei der Integration und Teil-habe psychisch kranker Menschen. Das Konzept sieht

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

vor, dass eine Beschäftigung in Unternehmen der freien Wirtschaft und Behörden erfolgt. Der Vorteil liegt im un-mittelbaren Training von Arbeitsbedingungen, die ein Ar-beitgeber üblicherweise fordert, und die der berufl ichen Realität entsprechen, wie Pünktlichkeit, Arbeit im Team oder Kontaktfähigkeit. Es muss nun geprüft werden, ob dieses Konzept zukunftsweisend ist. Im Saarland wurde bereits ein Modellprojekt erfolgreich implementiert.

HINTERGRUND:

Im Bistum Limburg gibt es derzeit etwa 900

Werkstattplätze, davon 400 im hessischen Teil sowie 500 im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums.

Im Jahr 2009 waren insgesamt 230.000 be-hinderte Menschen erwerbslos; etwa zwei Drittel davon waren Männer. Laut Mikro-zensus lag die Erwerbsquote der Menschen ohne Behinderung im Jahr 2009 bei den Männern bei 71 Prozent und bei den Frauen bei 55 Prozent. Im Vergleich dazu geht etwa nur ein Drittel der behinderten Männer und nur jede vierte behinderte Frau einer regel-mäßigen Arbeit nach.

Ansprechpartnerin:

Dr. Elke Groß

Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits- und Behindertenhilfe

Fon: 06431.997.183

[email protected]

» Werkstätten für behinderte Menschen werden auch in Zukunft un-

verzichtbar sein. Dies gilt insbesondere

dann, wenn man politisch daran festhält,

dass die Teilhabe am Arbeitsleben auch

für solche behinderten Personen gewollt

ist, die erwerbsunfähig sind, und wenn

man sich darüber hinaus der Realität

stellt, dass der Übergang in ein reguläres

Arbeitsverhältnis nur einem Teil der be-

hinderten Menschen gelingen kann, die

in Werkstätten tätig sind. Die Wertschöp-

fung, die in einer Werkstatt für behinderte

Menschen stattfi ndet, ist daher nicht rein

ökonomisch und produktbezogen zu be-

trachten. Vielmehr muss der Zugewinn

an Handlungsfähigkeit und Lebensquali-

tät des einzelnen behinderten Menschen

als Wertschöpfung innerhalb der Gesell-

schaft gesehen und gewollt sein.«

Dr. Torsten Neubacher, frankfurter werkgemeinschaft e.V.,

Frankfurt

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24 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

12 im Folgenden: DCV

Allgemeine Sozialberatung: Perspek-

tive als eigenständiger Fachdienst

In den letzten Jahren gab es in der Trägerkonferenz So-ziale Sicherung und Migration des DiCV Limburg eine breit angelegte Diskussion über das Profi l und Selbstver-ständnis der Allgemeinen Sozialberatung (ASB, vormals Allgemeine Lebensberatung). Hintergrund dieser Dis-kussion ist ein zunehmender Finanzierungsdruck durch den Rückgang von öffentlichen Mitteln, aber auch von Kirchensteuermitteln. Diese führen dazu, dass Mitarbei-ter der ASB zunehmend mit anderen Aufgaben betraut werden und bundesweit die Stellen rückläufi g sind.

In der Diskussion über das Profi l der ASB geht es um zwei verschiedene Modelle: ASB als methodisches Handlungskonzept, das Bestandteil der Arbeit anderer Fachdienste sein kann. Dieses Modell basiert auf der Annahme, dass einzelne Leistungsmodule wie Clearing, Erstberatung, Weitervermittlung oder materielle Existenz-sicherung bereits heute von unterschiedlichen Diensten erbracht werden.

Oder ASB als eigenständiger Fachdienst und mit kla-ren Aufgabenstellungen, die über die vorgenannten Leistungen hinausgehen. Diese wesentlichen Ziele und Aufgaben wurden zuletzt innerhalb der Qualitätsleitlinien wie folgt beschrieben:

– Erhalt und Sicherung der Teilhabe am gesellschaft-lichen Leben

– Entwicklung, Erhaltung und Verbesserung der Selbst-hilfekompetenz der Nutzer(innen) zur eigenverantwort-lichen Lebensgestaltung

– Erhaltung und Schaffung von Bedingungen für eine menschenwürdige Lebensqualität, Bekämpfung von Armut

In diesem Verständnis kommt der ASB eine herausge-hobene Bedeutung hinsichtlich des sozialpolitischen En-gagements der Caritasverbände zu, indem sie einerseits innerverbandlich als anerkannte Fachstelle für den Ar-mutsbereich das Thema im Bewusstsein anderer Fach-bereiche aufrechterhält, und andererseits lokale, soziale und politische Entwicklungen im Sozialraum erkennt, be-wertet und beeinfl usst.

Die Trägervertreter im Bistum Limburg verstehen die ASB als eigenständigen Fachdienst, was die Abteilung Soziale Sicherung des DiCV Limburg auch auf Ebene des Deut-schen Caritasverbandes12 eingebracht hat. Dies hatte eine klare Positionierung der Bundesreferenten zur Fol-ge, die sich ebenfalls eindeutig für die Eigenständigkeit der ASB als Fachdienst ausgesprochen haben. Die Trä-gerkonferenz des DiCV Limburg hat sich darauf verstän-digt, die Eckpunkte und die Qualitätsleitlinien des DCV anzuerkennen und auf eine eigene diözesane Konzepti-on zu verzichten.

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung und Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Gründung der KTK-Diözesan-AG: In-

teressenvertretung auf Länderebene

Um ihre Anliegen und die Interessen der Eltern und Kin-der gebündelt gegenüber Politik und Kostenträgern auf Länderebene in Hessen und Rheinland-Pfalz effektiv vertreten zu können, haben die katholischen Kitas im Bistum Limburg im August 2012 in Wiesbaden-Naurod die „Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) für Limburg“ ge-gründet.

Die zwölf Delegierten aus den sechs regionalen KTK-Ar-beitsgemeinschaften wählten beim Gründungstreffen einen sechsköpfi gen Vorstand, der in den nächsten vier Jahren die Belange der katholischen Kitas auf Ländere-bene aufgreifen und vertreten wird.

Ansprechpartner:

Jürgen Hartmann-Lichter

Kommissarischer Geschäftsführer KTK-Diözesan-AG

Fon: 06431.997.202

[email protected]

Die Delegierten der Diözesanen KTK-Arbeitsgemeinschaft Limburg (von links): Carol Wanske (St. Vitus, Kriftel, Main-Taunus),

Doris Kleudgen (Kita Sessenbach, Westerwald-Rhein-Lahn), Michael Hofman (St. Anna, Braunfels, Wetzlar/Lahn-Dill-Eder), Petra

Müller (Kita St. Josef, Flörsheim, Main-Taunus), Marion Kupper (Kita Rabanus Maurus, Oestrich-Winkel, Rheingau, Untertaunus,

Wiesbaden), Dagmar Geisler (Geschäftsführerin KTK-Regional-Arbeitsgemeinschaft Rheingau, Untertaunus, Wiesbaden), Jür-

gen Hartmann-Lichter (Abteilungsleiter Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im DiCV Limburg), Christiane Weiße (Kita Liebfrauen,

Oberursel, Hochtaunus), Eva Tuchert (St. Josef, Wiesbaden, Rheingau, Untertaunus, Wiesbaden), Martina Adam (Kita St. Josef,

Frankfurt), Michael Poßner (Kita Deutschorden, Frankfurt), Renate Elbert (Geschäftsführerin KTK-Regional-Arbeitsgemeinschaft

Frankfurt), Pfarrer Alfred Much (Kitas Höhr-Grenzhausen, Sessenbach, Hillscheid, Westerwald-Rhein-Lahn), Diözesancaritasdi-

rektor Dr. Hejo Manderscheid, Bezirksdekan Pfarrer Paul Lawatsch (Kitas Schmitten, Schmitten-Oberreifenberg und -Niederreifen-

berg, Wehrheim-Pfaffenwiesenbach, Hochtaunus) und Eva Hannöver-Meurer (Referentin Kinderhilfe im DiCV Limburg). Es fehlt:

Andrea Säckel (Kita St. Anna, Braunfels, Wetzlar/Lahn-Dill-Eder).

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26 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

13 im Folgenden: Kitas 14 Qualitätsmanagement in katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Limburg

Kindertageseinrichtungen:

Neuordnung der Unterstützung

Kindertageseinrichtungen13 sind mehr als nur bedeut-same Bildungseinrichtungen, sie sind zudem Orte der Verkündigung und Glaubensweitergabe. Vor diesem Hintergrund hat das Bistum Limburg Ende 2011 ent-schieden, die Unterstützungsstrukturen für die ka-tholischen Kindertageseinrichtungen in einer neu ge-schaffenen „Abteilung Kindertageseinrichtungen“ im Bischöfl ichen Ordinariat (Dezernat Kinder, Jugend und Familie) zusammenzufassen.

Die bis zum 31. März 2012 vom DiCV Limburg wahrge-nommenen Fachberatung sowie die Fortbildung für die Bezirke Limburg, Lahn-Dill-Eder, Wetzlar, Hochtaunus, Main-Taunus sowie Westerwald-Rhein-Lahn ging zum 1. April 2012 in die Verantwortung des neu geschaffenen Referates Fachberatung und Fortbildung des Bischöf-lichen Ordinariates über.

Auch die Zuständigkeit für die Fachberatung in den Bezir-ken Frankfurt sowie Wiesbaden, Rheingau, Untertaunus wechselte ins Bischöfl iche Ordinariat.

Die Caritasverbände im Bistum Limburg sind weiterhin verantwortlich für die spitzenverbandlichen Aufgaben und die Begleitung der verbandlichen Arbeit der Kitas in den regionalen KTK-Arbeitsgemeinschaften. Der DiCV Lim-burg wiederum bündelt und vertritt in der KTK-Diözesan-Arbeitsgemeinschaft auch in Zukunft die Interessen der regionalen KTK-Arbeitsgemeinschaften auf Ländere-bene.

Q-iTa für Kinder: Qualitätsmanage-

ment zum Wohl der Kinder

Seit 2005 haben im Projekt „Q-iTa für Kinder“14 208 der insgesamt 281 Kitas im Bistum Limburg ein werteori-entiertes Qualitätsmanagement-System (QM-System) auf Basis des KTK-Gütesiegels (das Gütesiegel des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder) eingeführt. Im Januar 2013 beendeten weitere 41 Kitas das Kooperationsprojekt von DiCV Limburg und Bischöf-lichem Ordinariat.

Ziel des Projektes war, katholische Kitas durch Einfüh-rung eines werteorientierten QM-Systems (KTK-Gütesie-gel) in einen Prozess der fachlichen Qualitätsentwicklung zu bringen, in dem „Qualität mit Religion“ als roter Faden integriert ist.

QM ist in sozialen Einrichtungen wie in Kitas mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Damit wird dem gesetzlichen Auftrag des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) nachgekommen. Zudem wird QM als Voraussetzung für weitere fachliche Weiterentwicklungen betrachtet: Dies zeigt sich beispielsweise bei der Umsetzung der An-forderungen aus den Bildungs- und Erziehungsplänen beziehungsweise -empfehlungen in Hessen und Rhein-land-Pfalz. QM wird immer als integraler Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen vorausgesetzt.

Katholische Kitas haben sich beständig weiterentwickelt und professionalisiert. Gesellschaftliche Anforderungen ziehen neue Angebote nach sich, wie Ganztagsangebote, Angebote für Kleinkinder und Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder den Aufbau von Familienzentren. Herausforderungen sind zudem neue Finanzierungs- und Steuerungssysteme, Fachkräftequalifi kation und Fach-kräftemangel. Zudem gibt es kirchliche Anforderungen, wie die Stärkung des katholischen Profi ls, die Einbettung des Kita-Angebotes in die familienpastoralen Angebote der Gemeinden oder den Wandel der pfarrlichen Strukturen.

Auch haben sich die gesellschaftlichen Erwartungen in den letzten Jahren geändert: Im Mittelpunkt steht ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungs-verständnis, das Glaubens- und Wertevermittlung ein-schließt. Kindertageseinrichtungen sehen sich in der Erfüllung eines neuen Bildungsauftrags, der durch Bil-dungsstudien und Ergebnisse der Hirnforschung neuen Auftrieb erhält.

Ansprechpartner:

Jürgen Hartmann-Lichter

Kommissarischer Geschäftsführer KTK-Diözesan-AG

Fon: 06431.997.202

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Diese Entwicklungen erfordern in den Kindertageseinrich-tungen eine ständige Auseinandersetzung über die Ziele und die Art und Weise, wie diese vor dem Hintergrund des eigenen Selbstverständnisses umgesetzt werden können. Es bedarf einer permanenten Verständigung über das Pro-fi l der Einrichtungen und der Refl ektion darüber, wie die Qualität der Leistungserbringung entwickelt und gesichert werden kann, wobei das Wohl des Kindes immer im Mit-telpunkt steht. Ohne ein implementiertes QM-System ist diese Aufgabe auf Dauer nicht zu bewältigen.

Ein QM-System bietet daher die Möglichkeit, mithilfe ge-eigneter Verfahren und Instrumente neue Zielsetzungen und fachliche Inhalte von der konzeptionellen auf die praktische Ebene zu transferieren – und zwar konse-quent aus der Perspektive von Kindern und Eltern. Die Erfahrungen im Projekt „Q-iTa für Kinder“ haben gezeigt, dass dieses Vorgehen den Leitungs- und Fachkräften in den Einrichtungen zu gemeinsamen Lernprozessen ver-hilft und damit letztlich zu mehr Handlungssicherheit.

Im Projekt „Q-iTa für Kinder“ ist die Einführung eines QM-Systems auf Grundlage des KTK-Gütesiegels un-terschiedlich weit vorangeschritten. Eines ist jedoch unbestritten: Soll Qualitätsmanagement nicht zum Selbstzweck werden, sondern zuallererst dem Wohl der Kinder und ihrer Familien dienen, muss es bestän-dig weiterentwickelt werden. Träger, Leitungen und alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen stehen hierbei

vor einer anspruchsvollen Aufgabe, die durch entspre-chende politische (und kirchliche) Rahmenbedingungen abgesichert werden muss.

Seit Herbst 2012 liegt die Zuständigkeit für die katho-lischen Kitas im Bischöfl ichen Ordinariat. Mittelfristig will das Bistum eine Zertifi zierung aller Kitas nach dem KTK-Gütesiegel erreichen. Der DiCV Limburg wird in der KTK-Diözesan-Arbeitsgemeinschaft die Qualitätsentwick-lung und -sicherung begleiten und die Erfahrungen der Mitgliedseinrichtungen bei der Umsetzung des Gütesie-gels vor Ort auf der KTK-Bundesebene zur Weiterentwick-lung des Gütesiegels einbringen. Der DiCV Limburg wird auf Ebene der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz die Interessen der katholischen Kitas mit abgestimmten fach-politischen Positionierungen stärken und sich für adäquate organisatorische Rahmenbedingungen und Ressourcen-ausstattungen einsetzen, wie er dies unter anderem in der Auseinandersetzung zum Hessischen Kinderförderungs-gesetz (KiföG) wie bei der Diskussion über Integration und Inklusion von Kindern mit Behinderungen gemeinsam mit den Verbänden der Liga Hessen macht.

Ansprechpartnerin:

Dr. Barbara Blattert

Referentin Fortbildung und Organisationsentwicklung

Fon: 06431.997.109

[email protected]

» Wir müssen nicht nur gut sein wollen, wir müssen es auch können

– daher ist Qualitätsmanagement als Ins-

trument für dieses Ziel unabdingbar.«

Diözesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid bei der Abschlussveranstaltung zum Projekt Q-iTa für Kinder, Januar 2013

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»Menschen im vorgerückten Alter helfen uns, mit mehr Weisheit auf die irdischen Angele-

genheiten zu schauen, weil sie durch die Wechselfälle des Lebens erfahren und reif geworden

sind. Sie sind Hüter des kollektiven Gedächtnisses und daher bevorzugte Interpreten jener Ge-

samtheit von gemeinsamen Idealen und Werten, die das Zusammenleben in der Gesellschaft

tragen und leiten.«

Papst Johannes Paul II. („Brief an die alten Menschen“, 1999)

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Frühe Hilfen: Viel erreicht und viel zu tun

Bereits seit 2010 beteiligt sich der DiCV Limburg als einer von bundesweit 16 Diözesancaritasverbänden am Pro-jekt „Frühe Hilfen in der Caritas“ des DCV.

Im dritten und letzten Projektjahr wurden die neu ent-wickelten Angebote für Schwangere und junge Familien mit Kindern bis drei Jahre von den beteiligten Verbänden fortgeführt. Auch wurden die Vernetzungsstrukturen weiter ausgebaut, um eine bessere Unterstützung für Schwange-re und Familien mit kleinen Kindern zu gewährleisten.

Ein besonderer Schwerpunkt des Projektes ist, Ehren-amtliche in die neuen Angebote einzubinden. An allen fünf Projektstandorten in der Diözese Limburg gelang dies, indem Ehrenamtliche als Paten oder Willkommens-besucher junge Familien bei ihren Aufgaben mit kleinen Kindern unterstützen. Hierbei werden sie von Fachkräften aus den Verbänden begleitet. Die Erfahrungen aus der Arbeit mit Ehrenamtlichen haben die für die Begleitung zuständigen Ehrenamtskoordinatorinnen in einem „Orien-tierungsrahmen für die Begleitung und Schulung Ehren-amtlicher“ zusammengefasst und veröffentlicht. Dieser Leitfaden zeigt, wie ehrenamtliches Engagement einbe-zogen werden sollte, damit dies eine wertvolle Ergänzung in einem Netzwerk Früher Hilfen ist.

29

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

2. Gesellschaftliche Entwicklungen gestalten

Erkenntnisse aus der Denkwerkstatt: „Oma allein Zuhaus‘? Wie begegnen wir dem gesellschaftlichen Wandel?“

Die demografische Entwicklung in Hessen und

Rheinland-Pfalz verläuft regional unterschied-

lich. So gibt es neben beständig wachsen-

den Regionen auch solche, die kontinuierlich

schrumpfen. Durch diese Entwicklung verän-

dern sich nicht nur die Sozialräume, sondern

auch die Sozialstruktur. Die zunehmende Alte-

rung der Bevölkerung führt zu komplexen Be-

darfslagen. So altern Menschen unterschied-

lich, und mit der Alterung verändert sich das

Gesundheits- und Krankheitsgeschehen.

Auf die sich verändernden Bedarfe reagiert

die Caritas mit vielfältigen Anpassungs- und

Innovationsprozessen. Mit neuen Konzepten

und Angeboten, beispielsweise Hospizein-

richtungen, betreuten Wohngruppen oder den

Frühen Hilfen, will die Caritas eine qualitativ

hochwertige Versorgung sicherstellen. Ein

möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermög-

lichen, prägt dabei die helfende Beziehung zu

den Menschen, die die Dienste und Einrich-

tungen der Caritas in Anspruch nehmen. Der

DiCV Limburg ist als Spitzenverband gefordert,

innovative Impulse mit den Trägern und den

Stadt- und Bezirkscaritasverbänden zu entwi-

ckeln und gleichzeitig Einfluss auf die Weiter-

entwicklung des Sozialrechts zu nehmen.

» Junge Mütter brauchen Wertschätzung

und das Gefühl, ernst genommen zu werden.«

Barbara Pezet-Assmuth, ehrenamtliche Familienpatin

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30 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Die Frühen Hilfen haben im Jahr 2012 nochmals an Be-deutung gewonnen: Seit 1. Januar 2012 sind sie im Bun-deskinderschutzgesetz verankert. Für die Verbesserung des Kinderschutzes wird neben den Möglichkeiten der Intervention in Familien auf präventive Arbeit gesetzt, die durch eine verbesserte Angebotsdichte und enge Vernet-zung gewährleistet werden soll.

2012 beschäftigten sich daher die projektbeteiligten Ver-bände mit der Frage, welche Möglichkeiten sich aus der veränderten Gesetzeslage für eine Verstetigung der entwi-ckelten Angebote über die Projektlaufzeit hinaus ergeben. Es fanden Gespräche der Projektteilnehmer mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe statt, um die Fortführung der entwickelten Angebote auf dieser Basis zu sichern.

Über 100 Teilnehmer kamen zum Fachtag im April 2013, der zum Abschluss des Projektes Frühe Hilfen vom DiCV Limburg veranstaltet wurde. In seinem Vortrag „Besser vorsorgen als nachsorgen: Elterliche Kompetenzen von Anfang an stärken“ betonte Prof. Dr. Manfred Cierpka (Ärztlicher Direktor des Instituts für Psychosomatische Kooperationsforschung & Familientherapie am Universi-tätsklinikum Heidelberg): Unzählige Studien aus der Hirn-forschung, der Präventions- und der entwicklungspsycho-logischen Bindungsforschung haben gezeigt, dass die ersten Lebensjahre eines Kindes für die Entwicklung der Persönlichkeit maßgeblich sind. Alles, was an positiven Einfl üssen, Erfahrungen und Inputs in dieser Zeit in das Kind investiert werde, wirke sich später auf die emotio-nale, soziale und Bildungskompetenz aus.

Beim Fachtag dankte die Vertreterin des Hessischen So-zialministeriums, Elke Malburg, der Caritas für ihr En-gagement in den Frühen Hilfen. Sie betonte, dass das Hessische Sozialministerium auch für die Jahre 2013 und 2014 nochmals eine halbe Million Euro für Projekte in den Frühen Hilfen zur Verfügung stellen wird – und daher die Chance bestehe, erneut Fördermittel für die Caritas-Frü-hen Hilfen zu erhalten.

Download des Projekt-Abschlussberichtes:www.dicv-limburg.de/88298.html

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

In der Diözese Limburg beteiligten sich vier Bezirks-caritasverbände (Hochtaunus, Limburg, Main-Taunus, Wetzlar/Lahn-Dill-Eder) sowie der So-zialdienst katholischer Frauen Wiesbaden am Projekt „Frühe Hilfen in der Caritas“. Im Lauf des Projektes konnten 81 Ehrenamtliche gewonnen und in Angebote der Frühen Hilfen eingebunden werden, davon der überwiegende Teil als Fami-lienpaten, um junge Familien im Alltag zu unter-stützen. Das Hessische Sozialministerium för-derte jedes der Projekte in den Jahren 2011 und 2012 jeweils mit 6.000 Euro, die Caritasstiftung in der Diözese stellte für die einzelnen Projekte vor Ort insgesamt 140.000 Euro zur Verfügung. Die Projekt-Koordinierungsstelle beim DiCV Limburg wurde von der Glücksspirale gefördert.

HINTERGRUND: Bundesinitiative

Mit der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ stellte der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2013 sind es 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro. Auf Basis der seit 1. Juli 2012 geltenden Bund-Länder-Vereinbarung zur Bundesinitiative können Kommunen über die Länder eine För-derung erhalten. Gefördert werden der Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen, der Einsatz von Familienhebammen sowie der Ausbau von Ehrenamtsstrukturen.

Würdigten das Projekt „Frühe Hilfen“ im Bistum Limburg (von links): Elke Malburg (Hessisches Sozialministerium), Diözesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid, Prof. Dr. Manfred Cierpka (Universitätsklinikum Heidelberg), Georg Kaesehagen-Schwehn (Deutscher Caritasverband).

Ansprechpartner:

Sabine Dill-Arthen

Referentin Familienhilfe

Fon: 06431.997.176

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Schwangerschaftsberatung:

Psychosoziale Beratung und

Vermittlung konkreter Hilfe

Zum Schutz des Ungeborenen Lebens bietet die katho-lische Schwangerschaftsberatung auf Grundlage der Bischöfl ichen Richtlinien und des Schwangerschafts-konfl iktgesetzes (SchKG, §§ 2 und 2a) vielfältige Unter-stützung für Schwangere und ihre Familien. Sie erreicht mit ihrem niedrigschwelligen Angebot sowie mit der Ver-knüpfung von psychosozialer Beratung und Vermittlung konkreter Hilfen insbesondere schwangere Frauen und ihre Familien, die von Armut bedroht oder betroffen sind (wie Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshinter-grund oder Menschen mit geringfügigen berufl ichen Qualifi kationen).

Diese Ratsuchenden, die sich teilweise bereits in fi nan-ziell angespannten Lebenssituationen befi nden, kommen mit ihrer Entscheidung für das Kind häufi g an die Grenze der fi nanziellen Belastbarkeit. Die Frage nach fi nanziellen Beihilfen und der Bedarf nach Informationen zu sozial-

rechtlichen Ansprüchen sind daher häufi g Anlass für die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle. Um diesen An-fragen kompetent begegnen zu können, bietet der DiCV Limburg den Beraterinnen regelmäßig Fortbildungen und Fachtage an zu sozialrechtlichen Fragestellungen. Um die fi nanziellen Notlagen der Ratsuchenden zu mildern, können die Beraterinnen stellvertretend für die Ratsu-chenden einen Antrag auf Unterstützung stellen beim Bi-schöfl ichen Hilfsfonds der Diözese Limburg oder bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungebore-nen Lebens“.

Die hohe Armutsgefährdung der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus gerückt. Familien mit Migra-tionshintergrund sind etwa doppelt so häufi g armutsge-fährdet wie Familien ohne Migrationshintergrund.15 In den Schwangerschaftsberatungsstellen des Bistums Limburg ist der Anteil der Ratsuchenden mit Migrationshintergrund mit rund 40 Prozent (in 2011) relativ hoch.

Vor diesem Hintergrund besuchten im Juni 2012 mehrere Beraterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen ge-meinsam mit der Fachreferentin des DiCV Limburg die

Die Botschafterin der Deutschen Fernsehlotterie, Monica Lierhaus, besuchte Mitte Mai 2013 das Bethanien Kinder- und Jugenddorf

in Eltville, um sich vom Ergebnis der umfangreichen Umbaumaßnahmen persönlich zu überzeugen. Die Fernsehlotterie hatte hier-

für 820.000 Euro zur Verfügung gestellt, damit die 76 Kinder und Jugendlichen zwischen zwei und zwanzig Jahren größere Zimmer

und Appartements bekommen. Einen ganzen Nachmittag lang beschäftigte sich Lierhaus mit den Kindern – so unter anderem mit

der kleinen Laura in deren „Tante-Emma-Laden“. Über den prominenten Besuch und die gefl ossenen Fördermittel freute sich auch

Werner Langfeldt, Leiter der Bethanien Kinder- und Jugenddörfer.

Fördermittel: Eine Investition in Kinder und Jugendliche

15 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familien mit Migrationshintergrund, November 2010, S. 37

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32 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Fachwoche der Katholischen Schwangerschaftsberatung des DCV „Verschieden und doch gleich – Beratung von Migrantinnen als Herausforderung für die katholische Schwangerschaftsberatung“. Inhaltliche Schwerpunkte wa-ren Familienplanung und Migration, Schwangerschaft und Familie im Islam, die rechtliche Situation von Migrantinnen in Deutschland sowie die deutsche Migrationsgeschichte nach 1955 aus weiblicher Perspektive.

In 2013 ist die vertiefende Befassung mit dem Thema bei den Fachkonferenzen für die Beraterinnen sowie bei den Studientagen für Fachkräfte der Schwangerschaftsbera-tung geplant.

Veröffentlichung:Sabine Dill-Arthen: Psychosoziale Beratung und Beglei-tung bei Pränataldiagnostik, in: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (Hg.), Freiburg im Breisgau, September 2012

Ansprechpartnerin:

Sabine Dill-Arthen

Referentin Familienhilfe

Fon: 06431.997.176

[email protected]

HINTERGRUND: Bischöß icher Hilfsfonds

Der bereits seit 1973 bestehende „Bischöfl iche Hilfsfonds der Diözese Limburg” hilft schwan-geren Frauen und ihren Familien, materielle Notlagen zu überbrücken. Aus dem Fonds wer-den ergänzende fi nanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt, wenn staatliche Hilfen nicht ausreichen oder nicht beantragt werden können. Ratsu-chende können in den Schwangerschaftsbe-ratungsstellen der Diözese Limburg Hilfen aus dem Bischöfl ichen Hilfsfonds beantragen.

Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag von 230.000 Euro wird aus Haushaltsmitteln des Bistums Limburg gebildet und vom DiCV Limburg verwaltet. Jährlich eingehende, zweck-gebundene Spendenmittel in Höhe von derzeit etwa 40.000 Euro ergänzen die Haushaltsmittel.

Grundlage für die jährliche Mittelvergabe sind die „Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Bischöfl ichen Hilfsfonds der Diözese Limburg“. Die Mittelvergabe erfolgt durch den Bewilligungs-ausschuss. Im Jahr 2012 wurde über 244 Anträge entschieden. Insgesamt wurden 274.510,90 Euro ausgezahlt.

Gründe der Antragstellung

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Psychologische Beratungsdienste:

Zukunftsfähig aufstellen

Seit April 2012 ist das Referat Psychologische Bera-tungsdienste im DiCV Limburg angesiedelt, der damit die Verantwortung für die fachliche Entwicklung und spitzen-verbandliche Vertretung für die fünf Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie die sieben Erziehungsbe-ratungsstellen im Bistum Limburg hat. Träger der Bera-tungsstellen sind die Caritasverbände vor Ort sowie das Haus der Volksarbeit in Frankfurt.

Die psychologischen Beratungsdienste arbeiten auf di-özesaner Ebene in der „Arbeitsgemeinschaft der Psycho-logischen Beratungsdienste in katholischer Trägerschaft im Bistum Limburg (DiAG Beratung)“ zusammen.

Auf der Vollversammlung der DiAG Beratung im Herbst 2012 konnte nach langer Vakanz der Vorstand wieder be-setzt werden. In ihrer Sitzung berieten die Mitglieder unter anderem über die Einbindung der Psychologischen Be-ratungsdienste bei der Entwicklung der „Pfarreien Neu-en Typs“: Sie befürworteten, dass die Prozesse und die Angebote der Caritas vor Ort über die Gemeindecaritas koordiniert werden sollen.

Ebenfalls im Blick ist die Gewinnung von qualifi zierten Beratern für die Beratungsdienste. Grundlage für die Ent-wicklung eines zukünftigen Ausbildungsmodells im Bis-tum Limburg wird die Analyse der Ausbildungswege und Fortbildungssituation der Mitarbeiter in den Beratungs-stellen sowie der zukünftigen Bedarfe sein.

Besonderes Augenmerk legt die DiAG Beratung auf die fachliche Entwicklung und die Begleitung der Berater. Geplant sind überdies ein jährlicher Exerzitientag sowie Studientage für die Mitarbeiter.

Sozialraumorientierung: „Wie kann

ich dich bei deinen Zielen unterstützen?“

Der Vorstand des DCV hat die Sozialraumorientierung der verbandlichen Arbeit als strategisches Ziel formuliert und einen innerverbandlichen Diskussionsprozess durch das Papier „Sozialraumorientierung in der Caritasarbeit“ im April 2011 in Gang gesetzt.

Ende Oktober 2012 diskutierten 60 Teilnehmer beim 19. Fo-rum Sozialpastoral „What makes you happy in your neigh-bourhood“ in Wiesbaden-Naurod über die theologische und praktische Bedeutung einer Sozialraumperspektive der Sozialpastoral. Die Ausgangsfrage des Forums „Was macht dich in deiner Nachbarschaft glücklich?“ ent-stammte dabei einer Frage aus einem Erhebungsbogen, mit denen Christen auf den Philippinen sehr systematisch das Umfeld ihrer Pfarrei in den Blick nehmen.

Nach dem Einführungsreferat „Der Mensch wird unter den Menschen ein Mensch – wenn aus einem Sozialraum ein pastoraler Raum wird“ von Prof. em. Dr. Udo Schmälze (ofm, Seminar für Pastoraltheologie, Universität Münster) wurden in Arbeitsgruppen konkrete Ansätze vorgestellt. Diese Projekte, wie „Die netten Nachbarn“ der CKD Rot-tenburg-Stuttgart, die „Lobby für Waldhausen – Bürger engagieren sich im Stadtteil“ des Caritasverbandes Mön-chengladbach-Rheydt und die „aktivierende Bewohnerbe-fragung“ des Caritasverbandes Frankfurt, verdeutlichten, welche Möglichkeiten sich bieten, wenn sich Kirche und ihre Caritas gemeinsam auf den Sozialraum einlassen.

Beim Referentenfachtag des DiCV Limburg im Novem-ber 2012 referierte Prof. Dr. Werner Springer (Universität Duisburg-Essen) zu strukturell-politischen Aspekten der Sozialarbeit unter dem Paradigma der Sozialraumorientie-rung. In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich heraus, dass sozialräumliches Arbeiten eine spezifi sche individuelle Haltung voraussetzt und nur dann erfolgsver-sprechend ist, wenn sie sich an der konkreten Lebenswelt, dem konkreten Sozialraum und den tatsächlich vorhan-denen Ressourcen orientiert.

Mit den Finanzierungsmöglichkeiten sozialräumlich orien-tierter Arbeit setzte sich im Mai 2012 in Berlin eine Exper-tengruppe des DCV auseinander, der unter anderem der Frankfurter Caritas-Direktor Hartmut Fritz sowie der Vorsit-zende der Hessen-Caritas, der Mainzer Diözesancaritas-direktor Thomas Domnick, angehörten.

Ansprechpartnerin:

Eva Hannöver-Meurer

Geschäftsführerin der DiAG Beratung

Fon: 06431.997.274

[email protected]

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34 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Auch die Liga der Freien Wohlfahrtspfl ege in Hessen16

arbeitet an einem Eckpunktepapier zu den Bedingungen, Anforderungen und Konsequenzen von Sozialraumfi nan-zierungen im Landeskontext.

Entscheidend ist, dass sich die sozialraumorientierte Ar-beit konsequent am Interesse und Willen der Menschen orientiert. Vor diesem Hintergrund sind soziale Dienste und Einrichtungen, deren Träger, die Sozialpastoral, die Gemeindecaritas und auch die verfasste Kirche gefordert, ihre bisherige Arbeit zu refl ektieren und gegebenenfalls neu zu organisieren. Es geht nicht mehr um die Frage „Was kann ich für Dich tun, wie kann ich Dir helfen?“. Es geht zukünftig um die Frage „Wie kann ich Dich unterstüt-zen, damit Du erreichst, was Du willst?“

Rentenversicherung mehr erwerben können. Gleichzeitig wurde und wird durch die Rentenreformen das Rentenni-veau noch weiter abgesenkt (von 53 Prozent in 2001 auf heute 50 Prozent und 2030 auf 43 Prozent).Einen Ausgleich soll die private Altersvorsorge („Rie-ster-Rente“) schaffen. Doch diese Vorsorge können sich viele Arbeitnehmer aufgrund ihrer niedrigen Einkommen gar nicht leisten. „Die Riester-Rente ist nicht die Lösung des Problems der Altersarmut, sondern eine ihrer Ursa-chen“, so der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Nor-bert Blüm.18

Der DiCV Limburg hat sich gegen das Modell der „Zu-schussrente“ ausgesprochen. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut müssen vielmehr an drei Punkten ansetzen: Nötig sind erstens Reformen am Arbeitsmarkt mit unter anderem einem gesetzlichen Mindestlohn, damit Arbeitnehmer höhere Rentenan-wartschaften erzielen können. Zweitens sollte das Ren-tenniveau nicht unter 50 Prozent sinken, die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren sollte wieder gestärkt werden. So könnten beispielsweise alle Bürger davon profi tieren, wenn das Beitragsgeld zur Rie-ster-Rente in die Rentenkassen zurückgeleitet würde. Drittens sollte der Regelsatz der Grundsicherung be-darfsgerecht angehoben werden.

Altersarmut: Deutliche Zunahme

erkennbar

Auch wenn der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtums-berichts der Bundesregierung die „Einkommens- und Vermögenssituation der Älteren von heute“ als „über-durchschnittlich gut”17 bezeichnet, löste Arbeits- und So-zialministerin Ursula von der Leyen im September 2012 eine bundesweite Debatte über Altersarmut aus, um ihr Konzept einer „Zuschussrente“ politisch mehrheitsfähig zu machen. Mit ihrem Beispiel, dass Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang monatlich weniger als 2.500 Euro brutto verdienen, eine Rente beziehen werden, die nach 2030 weniger als die Grundsicherung im Alter betragen wird, wies sie auf eine Entwicklung hin, die zu einem Anstieg der Altersarmut führen wird.

Für den bereits heute feststellbaren Anstieg der Altersar-mut sind insbesondere zwei Faktoren maßgebend: Die Entwicklungen am Arbeitsmarkt (Niedriglohn, prekäre Beschäftigung, Arbeitslosigkeit) führen dazu, dass viele Arbeitnehmer keine ausreichenden Ansprüche in der

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung/Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

16 im Folgenden: Liga Hessen17 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Entwurf vom

17.9.2012, Seite XXXV

18 Süddeutsche.de vom 20.9.2012

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung/Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

Page 35: Caritas JB2012 13 ANSICHT neu - dicv-limburg.de · Gisela Lühn Ordinariatsrat Monsignore Michael Metzler Vorstandsvorsitzender Dr. Hejo Manderscheid Diözesancaritasdirektor Pfarrer

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Energiearmut: Steigende Kosten

– große Probleme

In den Caritas-Beratungsstellen zeichnet sich ab, dass das Thema Energiearmut an Bedeutung gewinnt. Haus-halte mit einem niedrigen Einkommen können zuneh-mend ihren Energiebedarf nicht mehr fi nanzieren. Dies dürfte erst der Anfang einer Entwicklung sein, da auf-grund des Atomausstiegs durch den Netzausbau und en-ergetische Sanierungen die Kosten für Energie steigen und Wohnraum erheblich teurer wird.

Die Kosten für Haushaltsenergie sind nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von 2005 bis 2011 um 40 Prozent gestiegen, die Kosten für Heizöl um 26,6 Prozent.Eine Hochrechnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geht bereits im Jahr 2011 von bundesweit 800.000 Haushalten aus, denen der Strom aufgrund von Zah-lungsproblemen zeitweise abgestellt wurde. Diese Zahl deckt sich auch mit denen des Bundes der Energiever-braucher, der darüber hinaus davon ausgeht, dass weite-ren knapp 400.000 Haushalten das Gas abgestellt wurde.

Eine Umfrage der Liga Hessen hat ergeben, dass Haus-halte mit Kindern besonders stark betroffen sind: In zwei Dritteln der Haushalte lebt mindestens ein Kind. Ein weiterer Befund ist, dass Sozialleistungsempfän-ger und Niedriglohnbezieher oft schon bei 150 Stunden Stromschulden mit schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen haben. Hinzu kommt, dass sich die Energie-unternehmen wenig kooperationswillig zeigen: Oft sind bei Energieschulden noch nicht einmal kompetente und entscheidungsbefugte Ansprechpartner zu erreichen. Da-bei ist eine unzureichende Energieversorgung nicht nur menschenunwürdig, sondern sie kann im Extremfall zu Krankheit und Tod führen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Liga Hessen Politik und Energieversorger auf, eine gemeinsame Handlungsstra-tegie zu entwickeln, wofür sie als Gesprächspartner zur Verfügung steht.

Download des Liga-Positionspapiers:www.dicv-limburg.de/8773.asp

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung/Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Zentrale Ergebnisse zu Energie-

schulden aus einer Erhebung der

Liga Hessen:

Betroffene: Ein-Personen-Haushalte: rund 22 %Haushalte mit Alleinerziehenden: 37 %Haushalte mit mindestens 3 Personen: rund 50 %

Dimension:bis zu 500 € : 72 %,bis zu 1.000 € : 19 %über 1.000 €: 9 % der Befragten

Konsequenzen21 % der Befragten wurde die Energiezufuhr durch den Versorger gesperrt.Bei 25 % wurden Ratenzahlungen vereinbart.Bei 6 % der Befragten wurden die Schulden gestundet.Bei 23 % der Befragten haben die Sozialleistungsträger die Energieschulden über eine Darlehensgewährung übernommen.Bei 11 % der Befragten konnten die Energieschulden durch Beihilfen oder Spenden beglichen werden.

Die Erhebung verdeutlicht, dass die Preissteigerungen der letzten Jahre besonders Hartz-IV-Haushalte unter Druck setzen, da diese ihre Stromkosten aus dem Re-gelsatz bestreiten müssen.

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36 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Armutsmigration: Bund, Länder und

EU müssen zu Lösung beitragen

Während die deutsche Bevölkerung die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in Europa nur teilwei-se spürt, trifft diese Krise viele Menschen insbesondere in den süd- und südosteuropäischen Ländern unmittel-bar: Ihre Möglichkeiten haben sich stark reduziert, das Existenzminimum abzusichern. Armut und Perspektivlo-sigkeit treibt die Menschen nach Deutschland – in der Hoffnung auf ein besseres Leben für sich und ihre Kinder. Hier angekommen, bleibt die Situation für die Zugewan-derten schwierig: Die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme sind je nach Nationalität eingeschränkt. Es besteht oft-mals kein Krankenversicherungsschutz, die Wohnver-hältnisse sind häufi g katastrophal, und eine Integration der Kinder in das Schul- und Bildungssystem ist schwie-rig. Viele Menschen arbeiten daher zu Dumpinglöhnen in Gastronomie, Pfl ege und Baugewerbe. Nicht selten gibt es Fälle von Zwangsprostitution.

Die schlechten Lebensverhältnisse vieler neu zugewan-derter EU-Bürger und die Schwierigkeiten ihrer Integrati-on in das kommunale Leben erzeugen in den betroffenen Städten und Gemeinden einen enormen Handlungs-druck. Der Deutsche Städtetag hat im August 2012 eine städteübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema „Zuwan-derung von Menschen aus Rumänien und Bulgarien“ eingerichtet, die sich mit den bestehenden Herausforde-rungen, möglichen Lösungen und Strategien beschäftigt. Die betroffenen Kommunen fordern Länder und Bund auf, sich an der Bewältigung der Probleme zu beteiligen, und sowohl vor Ort als auch auf Ebene der Europäischen Uni-on (EU) zu deren Lösung beizutragen.

Insgesamt sind die Problemlagen sehr vielschichtig: Hin-ter dem Phänomen der Zuwanderung durch die neuen EU-Bürger stehen eine ganze Reihe komplexer Themen (wie Arbeitsausbeutung, organisierte Kriminalität, Woh-nungsnot, medizinische Versorgung, Bildung), die in der Kommune auf kleinem Raum aufeinandertreffen und für soziale Konfl iktsituationen sorgen.

In den Caritas-Einrichtungen zeigt sich die Problematik in unterschiedlicher Intensität: Während sich in Frankfurt, Offenbach oder Gießen vermehrter Handlungsbedarf zeigt, der vor allem in der Beratung sichtbar wird, werden die Stellen der ländlichen Regionen in Hessen kaum mit dem Thema konfrontiert.

Damit Zugewanderte den Weg in die Beratungsstellen fi nden und hier die Möglichkeit einer Erstberatung erhal-ten können, hat die Liga Hessen einen Flyer herausge-bracht, der über die wichtigen Voraussetzungen für ein Leben in Deutschland informiert und auf die ortsnahen Beratungseinrichtungen hinweist.

Ansprechpartnerin:

Martina Schlebusch

Referentin Migration

Fon: 06431.997.181

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Aufhebung der Residenzpß icht

in Hessen: Ein Erfolg

Sowohl Flüchtlinge im Asylverfahren als auch Menschen, die eine Duldung besitzen, unterliegen seit 1982 in Deutschland der so genannten Residenzpfl icht („räum-liche Beschränkung“), das heißt sie dürfen den ihnen zu-gewiesenen Bezirk ohne Erlaubnis nicht verlassen.

Begründet wird dies vor allem damit, dass so die Erreich-barkeit der Betroffenen für die Behörden sichergestellt wird. Allerdings ist nicht nachgewiesen, dass die Resi-denzpfl icht die Erreichbarkeit erhöht. Vielmehr verursacht diese einen erhöhten Verwaltungsaufwand, vor allem für Polizei und Justiz, und führt zur Kriminalisierung der Be-troffenen.

Mit Ausnahme von Deutschland und Österreich gibt es europaweit keine Residenzpfl icht. Verstöße gegen die Residenzpfl icht in Deutschland wer-den in der Regel mit Geldstrafen oder Bußgeld belegt. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr Gefängnis. Durch die Residenzpfl icht wird der Alltag der Betroffenen, ins-besondere in ländlichen Regionen, unnötig erschwert. Im Alltag der Betroffenen bedeutet die Residenzpfl icht, dass der Besuch von Freunden, Familienangehörigen oder der Besuch zu politischen, religiösen oder kulturellen Veran-staltungen nur möglich ist, wenn eine Erlaubnis zum Ver-

lassen der räumlichen Beschränkung bei der Ausländer-behörde eingeholt wurde („Verlassenserlaubnis“). Wird dem Antrag stattgegeben, so wird meist eine Gebühr er-hoben (in der Regel 10 Euro).

Der DiCV Limburg hat sich gemeinsam mit der Liga Hes-sen schon seit Jahren dafür eingesetzt, dass die Resi-denzpfl icht abgeschafft wird. Daher ist es erfreulich, dass diese unnötige, die Asylbewerber in ihrem Menschen-recht der Bewegungsfreiheit einschränkende Regelung in Hessen am 18. Dezember 2012 per Rechtsverordnung aufgehoben wurde.

§ 4 Abs. 1 der Verordnung lautet seit dem 18. Dezember 2012:

„(1) Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen sich ohne Erlaubnis außer in dem Bezirk der Ausländerbehör-de, für den der Aufenthalt nach § 56 Abs. 1 des Asylver-fahrensgesetzes gestattet wurde, vorübergehend auch im Gebiet des Landes Hessen aufhalten.“

Ansprechpartnerin:

Merhawit Desta

Referentin Migration/Sozialrecht

Fon: 06431.997.179

[email protected]

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38 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Das Bundesverfassungsgericht verpfl ichtet den Ge-setzgeber „unverzüglich“, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, für den Anwendungsbereich des Asylbewerber-leistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Um das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustel-len, trifft das Bundesverfassungsgericht bis zu einer Ent-scheidung des Gesetzgebers eine Übergangsregelung. Dabei wird zur Sicherung existenzieller Bedarfe auf das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz zurückgegriffen. Die Leistungsberechtigten erhalten nun Leistungen in Anleh-nung an das SGB II beziehungsweise XII. Denn „die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrati-onspolitisch nicht zu relativieren“, so das Bundesverfas-sungsgericht.

Der DiCV Limburg sieht sich durch das Urteil bestätigt. In der Vergangenheit waren die unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz immer wieder Gegenstand der Gespräche mit rheinland-pfälzischen und hessischen Bundestagsabgeordneten.

Ansprechpartnerin:

Merhawit Desta

Referentin Migration/Sozialrecht

Fon: 06431.997.179

[email protected]

BVerfG:19 Leistungen des Asylbewer-

berleistungsgesetzes neu regeln

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) trat am 1. November 1993 in Kraft und wurde bereits mehrmals geändert. Leistungsberechtigt sind vor allem Asylsuchen-de, Ausreisepfl ichtige und zum Teil Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sowie deren Familienangehörige.

Die Beträge für Leistungen nach dem AsylbLG sind seit 1993 entgegen des gesetzgeberischen Willens nicht an die Preisentwicklung angepasst worden. Die Preissteige-rung beträgt seit 1993 etwa 30 Prozent. Begründet wird dies von der Bundesregierung damit, dass die leistungs-berechtigten Menschen aufgrund ihrer ungewissen Auf-enthaltsperspektive keinen sozialen Integrationsbedarf haben. Jedoch sind viele Leistungsbezieher Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthaltsrecht, die nicht in ihr Her-kunftsland zurückkehren können. Sie sind gerade nicht nur vorübergehend und zeitlich absehbar in Deutschland, sondern zumeist mindestens vier Jahre – und erhalten in diesem Zeitraum niedrigere Leistungen als andere Sozi-alleistungsempfänger (SGB II und XII).

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 den seit fast 20 Jahren bestehenden, verfassungs-widrigen Zustand endlich beendet: Die Grundleistungen nach dem AsylbLG sind mit dem Grundrecht auf Gewähr-leistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grund-gesetz unvereinbar. „Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er um-fasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pfl ege zwischen-menschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teil-habe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und auslän-dischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepu-blik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

19 Bundesverfassungsgericht

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

»[…] an PÞ ngsten, geht es genau darum. Diese Kraft, die mir Mut macht, auch mit anderen

zusammen, Farbe zu bekennen: Für eine Welt, in der kein Mensch Angst haben muss, egal,

wie er aussieht, wo er herkommt oder welche Hautfarbe er hat.«

Verena Maria Kitz (Pastoralreferentin, Mitarbeiterin im Refugium Hofheim, „Wort zum Sonntag“, Pfi ngsten 2013)

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40 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

3. Initiativen für mehr Fachkräfte

Bildung von Kindern im Blick:

Start des Kita-Leitungskurses

Kindliche Lernprozesse erfolgen individuell und niemals isoliert, sondern immer im sozialen Kontext. Vorausset-zung dafür ist daher, dass sich alle „Lernorte“ vernet-zen und kooperieren, wie Familie, Kindertagespfl ege, Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten und Grundschulen. Dabei ist wichtig, dass der Bildungsver-lauf kontinuierlich erfolgt: Hierfür braucht es institutionen-übergreifende Konzepte, wobei stets das Kind mit seinen individuellen Lernkompetenzen im Mittelpunkt steht.

Damit dieses Anliegen gelingt, müssen die Leitungs-kräfte von Kitas, Krippen, Horten oder Grundschulen entsprechend qualifi ziert sein, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und die Lernprozesse deutlicher wahrzunehmen und zu fördern. Der DiCV Limburg bietet seit Anfang November 2012 hierzu den „BEP-Leitungs-kurs“ an, der vom Hessischen Sozial- sowie Kultusmi-nisterium fi nanziell unterstützt wird – die Ministerien übernehmen sämtliche Kursgebühren der Teilnehmerin-nen. Die Qualifi zierung erfolgt in regionalen „Tandems“: Jeweils eine Leitungskraft aus einer oder mehreren Kitas und einer Grundschule nehmen an der Fortbildung gemeinsam teil. Der Kurs ist dabei trägerübergreifend ausgerichtet. Erweitert werden kann dieses „Grundtan-dem“ durch weitere Leitungskräfte, beispielsweise aus der Kindertagespfl ege oder Familienbildungsstätten. Insgesamt neun Tandems – bestehend aus insgesamt 28 Teilnehmern aus 16 Kitas (in katholischer, kommu-naler und DRK-Trägerschaft) und zehn Grundschulen aus dem Bezirk Limburg sowie aus Kelkheim – nehmen an der Fortbildung teil. Aufgrund der regen Nachfrage wird der Kurs in zwei Gruppen angeboten, wovon die erste im November 2012 gestartet ist, die zweite im Feb-ruar 2013.

In sieben Modulen im Zeitraum von zwölf bis 18 Mo-naten werden die Leitungskräfte dabei begleitet, dass die Übergänge zwischen den Bildungsorten prozesso-rientiert gestaltet werden können, um die Entwicklung der Kinder zu stärken und ihre Lernprozesse deutlicher wahrzunehmen. Dazu gehört, dass alle Verantwortlichen

Erkenntnisse aus der Denkwerkstatt:„Bald ohne Fachkräfte? Employer Bran-ding als Unternehmensstrategie zur Behe-bung des Fachkräftemangels“

Bereits jetzt spüren viele Einrichtungen der

Caritas, dass die Personalbedarfsdeckung

schwieriger geworden ist. Jedoch ist dies re-

gional unterschiedlich. So verläuft die demo-

grafi sche Entwicklung unterschiedlich: Neben

der Wachstumsregion Rhein-Main gibt es Re-

gionen im Bistum Limburg, die schrumpfen.

Auch wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen

Alter bis 2020 leicht und danach schneller

sinken. Es gibt zudem Arbeitsfelder, in denen

dies deutlicher spürbar ist (beispielsweise in

der Pfl ege oder in Kindertageseinrichtungen).

Während Caritas als Unternehmensmarke

sehr bekannt ist und über ein gutes Image

verfügt, ist Caritas als Arbeitgebermarke we-

nig präsent. Aufgabe des Personalmarketings

ist daher, Caritas als attraktiven Arbeitgeber

in der Wahrnehmung der internen und exter-

nen Zielgruppen zu verankern.

Um den Personalbedarf langfristig zu decken,

sind neue Wege nötig, wie dies beispielswei-

se mit Projekten wie „aufwärts! in der Pfl ege“

gelingt; es bedarf aber auch neuer Koopera-

tionen, zum Beispiel mit Schulen und Fach-

hochschulen.

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

– Leitungskräfte wie Fach- und Lehrkräfte – ein gemein-sames Verständnis darüber herstellen, welches „Bild vom Kind“ der pädagogischen Arbeit zugrunde gelegt wird, welche Annahmen bei der (früh-)kindlichen Bildung handlungsleitend sein sollen, und wie Kinder „lernen“ lernen, das heißt wie sie folglich eine eigene, lernmetho-dische Kompetenz entwickeln. In Praxisprojekten wer-den Themen bearbeitet wie individuelle pädagogische Planung auf der Basis von systematisch dokumentierten Beobachtungsergebnissen, Ressourcenorientierung, die Förderung von Resilienz und die Einbeziehung von El-tern, um Brüche in den individuellen Lernprozessen der Kinder im Übergang zwischen Kita und Grundschule zu verhindern.

Anerkennung ausländischer

Bildungsabschlüsse:

Caritas-Beratung für Migranten

Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird die Anerkennung von berufl ichen und schulischen Berufs- und Bildungsabschlüssen immer bedeutsamer. Um die Arbeits-marktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, hat die Bundesregierung 2011 das Förder-programm „Netzwerk Integration durch Qualifi zierung (IQ)“ initiiert; in Hessen nahm das hessische Netzwerk IQ seine Arbeit im Oktober 2011 auf. Die Arbeit im Förderprogramm Netzwerk IQ setzt Schwerpunkte auf fünf Handlungsfelder, die wesentlich für die berufl iche Integration von Migranten sind, und in denen aktueller Handlungsbedarf besteht. Eines ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifi kationen. Ziel ist, adäquate Beschäftigungen für Fachkräfte mit ausländischen Qualifi kationen zu er-möglichen und qualifi ziertes Personal für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Ein Schritt, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Umsetzung des neuen Anerkennungsge-setzes für im Ausland erworbene Berufsqualifi kationen20

(vom 6. Dezember 2011).

Diese Beratung zur Beantragung von im Ausland er-worbenen Berufsabschlüssen erfolgt bereits seit Jahren in den meisten Migrationsberatungsstellen für erwach-sene Zuwanderer (MBE) sowie in den Jugendmigra-tionsdiensten (JMD). Da dies jedoch bei den politisch

Ansprechpartnerin:

Dr. Barbara Blattert

Referentin Fortbildung und Organisationsentwicklung

Fon: 06431.997.109

[email protected]

20 BQFG (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbender Berufsqualifi kationen)

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42 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

21 Mit dem HBQFG wird die Anerkennung der Berufe geregelt, die über die Länder reglementiert sind (zum Beispiel Lehrer, Erzieher oderSozialpädagogen).

Verantwortlichen kaum im Blick war, führte die Liga Hessen Gespräche mit Vertretern der Koordinierungsstellen des hessischen Netzwerks IQ. Hier zeigten sich viele Gemein-samkeiten hinsichtlich des Ziels, die Strukturen der Aner-kennungsberatung zu verbessern. Ein wichtiges Ergebnis der Gespräche war, dass die Liga Hessen im Hessischen Fachbeirat IQ vertreten sein wird durch die Fachreferentin im DiCV Limburg, Martina Schlebusch, und Heidrun Klin-ger-Meske (Diakonisches Werk Kurhessen Waldeck e.V.). Dass die MBE und JMD bei der Beratung und Begleitung im Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifi kationen einen wichtigen Beitrag leisten, zeigte die Liga Hessen gegenüber dem Netzwerk IQ in einem Positionspapier ebenso wie mit den Ergebnis-sen einer Mitarbeiterbefragung zum Fortbildungsbedarf hinsichtlich der Anerkennungsberatung.

Die Liga konnte darüber hinaus mit ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Hessischen BQFG (HBQFG) ihre Forde-rung nach einem Beratungsanspruch für Antragsuchende durchsetzen.

Ansprechpartnerin:

Martina Schlebusch

Referentin Migration

Fon: 06431.997.181

[email protected]

HINTERGRUND:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat aufgrund des zunehmenden Fachkräf-temangels gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundes-agentur für Arbeit (BA) 2011 das Förderprogramm „Integration durch Qualifi zierung (IQ)“ aufgelegt, das in Hessen im Oktober 2011 gestartet ist. Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Men-schen mit Migrationshintergrund, wobei ein Schwer-punkt auf der Optimierung und Vernetzung von Be-ratungsstrukturen für Anerkennungssuchende liegt.

Am 1. April 2012 trat auf Bundesebene das Be-rufsqualifi kationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Kraft, in Hessen trat zum 1. Januar 2013 das Hessische Berufsqualifi kationsfeststellungsgesetz (HBQFG) in Kraft.21

Der DiCV Limburg ist seit 14. Februar 2013 staatlich an-erkannte Weiterbildungsstätte für Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitungen nach der „Hessischen Weiterbil-dungs- und Prüfungsordnung für die Pfl ege und Entbindungs-pfl ege (WPO Pfl ege)“. Damit kann der DiCV Limburg nun die Weiterbildungen nach den hessischen Standards anbieten, die erfolgreichen Absolventen erhalten einen staatlich aner-kannten und geschützten Weiterbildungs-Abschluss.

Die standardisierten Module der WPO Pfl ege können auch für andere Qualifi zierungen angerechnet werden, bei-spielsweise bei der Weiterbildung zur Pfl egefachkraft für Anästhesie. Ebenso eröffnet die staatliche Anerkennung den Absolventen die Möglichkeit, sich bei anderen Anbie-tern unter anderem zur Heimleitung weiterzuqualifi zieren.Seit März 2012 ist der DiCV Limburg bereits staatlich an-erkannte Weiterbildungsstätte für Praxisanleitungen. Mit der

zweiten Anerkennung leistet er nun einen weiteren wichtigen Beitrag in der Qualifi zierung von Führungs- und Leitungskräften in der Pfl ege.

Damit setzt der DiCV Limburg einen wichtigen Ak-zent in der berufl ichen Qualifi zierung von Fach- und Führungskräften in der Gesundheit und Pfl ege. Die Weiterbildungen sind ein wichtiger Baustein für das lebenslange Lernen, indem sie anerkannte Fach-qualifi kationen auf einem hohen berufspädago-gischen Niveau vermitteln.

DiCV Limburg: Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Leitungen

Ansprechpartner:

Bernhard Schnabel

Abteilungsleiter Bildung und Entwicklung

Fon: 06431.997.430

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

„aufwärts! in der Pß ege“:

Beschäftigte in der Altenpß ege

zu Fachkräften qualiÞ zieren

„aufwärts! in der Pfl ege“ ist ein zusätzliches Ausbildungs-angebot der Caritas-Akademie St. Vincenz. Es richtet sich an Menschen, die bereits in der Altenpfl ege tätig sind und sich zu Altenpfl egehelfern oder zu Altenpfl egern qualifi zieren wollen. „aufwärts!“ ist ein Pilot-Projekt, das die Hessische Landesregierung mit EU-Fördergeldern unterstützt, und das von der Caritas-Akademie St. Vin-cenz und der Gemeinnützigen Offenbach Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (GOAB) getragen wird.

Im Januar 2013 starteten 21 Frauen und Männer in Limburg mit dieser neuen Form der Ausbildung. Ende 2013 werden sie die erste Stufe der Ausbildung mit der Prüfung zum Altenpfl egehelfer beenden. Anschließend qualifi zieren sich die Teilnehmer in der verkürzten Aus-bildung zum Altenpfl eger, die sie Ende 2015 mit der staatlichen Prüfung als Fachkraft abschließen werden.

Neu am Qualifi zierungskonzept ist:

– Die Teilnehmer bleiben in ihrem Beschäftigungs- und Verdienstverhältnis und sichern sich so auch weiterhin ihren Lebensunterhalt.

– Die Ausbildung ist arbeitsplatznah gestaltet: Die Teilnehmer absolvieren den theoretischen Teil der Ausbildung nicht nur (wie sonst üblich) in der Schu-le, sondern auch in regionalen Arbeitsgruppen und in ihrer berufl ichen Praxis. Nach dem Prinzip des

selbstgesteuerten Lernens erfüllen sie vereinbarte Lernaufgaben an ausgewiesenen Lerntagen an ihren Arbeitsplätzen. Außerdem absolvieren sie während ihrer Dienstzeit den praktischen Ausbildungsteil direkt am Arbeitsplatz.

– Nach Abschluss der Altenpfl egehelferausbildung kön-nen die Projektteilnehmer in gleicher Weise die Fach-kraftausbildung in zwei weiteren Jahren fortführen und die staatliche Prüfung zum Altenpfl eger ablegen.

Mit „aufwärts!“ beschreitet der DiCV Limburg neue Wege in der Gewinnung von Pfl egefachkräften. Die berufl ichen Ausbildungen des Projektes basieren zwar auf den all-gemeinen gesetzlichen Anforderungen; die Lehrpläne wurden jedoch speziell auf die praxisnahe Ausbildung und die spezielle Zielgruppe der erfahrenen Beschäf-tigen in der Altenpfl ege hin neu konzipiert.

Die Teilnehmer an „Aufwärts!“ freuen sich auf die vielen neuen Fachthemen ihrer Ausbildung (von links): Bernhard Schnabel (Ab-teilungsleiter im DiCV Limburg), Schulleiterin Cordula Schneider, Torsten Gunnemann (Geschäftsbereichsleiter im DiCV Limburg), Zejlka Bluhm-Schmidt, Michaela Herkroth, Monika Rudolf, Zelika Kaya, Nicole Cesar-Sehr, Nadine Schuster, Sabine Henrich, Pa-trick Schaich, Vanessa Rausch, Roselyn Kleinschmidt, Barbara Marciniak, René Geist, Yvonne Weitershausen, Kurs- und Projekt-leiterin Ulrike Schneider, Kornelia Proth, Chris Frenzel, Zhor Kühne, Muhaned Nissan, Daniela Tatter, Mariann Gal, Nicole Meilinger, Rebecca Alexander.

Ansprechpartner:

Ulrike Schneider

Kursleiterin und Projektleiterin

Fon: 06433.8764.14

[email protected]

Bernhard Schnabel

Abteilungsleiter Bildung und Entwicklung

Fon: 06431.997.430

[email protected]

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44 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Potenzial haben: Neun Teilnehmer erhielten eine Emp-fehlung, die einjährige Ausbildung zum Altenpfl egehel-fer anzuschließen.

Der Lehrgang hat gezeigt, wie wichtig es ist, Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation „abzuholen“, um sie für die Pfl ege alter und kranker Menschen zu interes-sieren. In der Altenpfl ege gibt es dazu ein gut aufeinan-der abgestimmtes System berufl icher Bildung mit der Qualifi kation zur Fachkraft in verschiedenen Schritten; der erste Schritt kann in einer solchen Grundqualifi zierung liegen.

Altenpß ege: Berufs-Chance für

Langzeitarbeitslose

Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen und ih-nen eine berufl iche Perspektive zu geben, das war das Ziel des sechsmonatigen Qualifi zierungsprojektes „Pfl e-ge und Betreuung“, das der DiCV Limburg mit dem Mal-teser-Hilfsdienst in Wiesbaden im Auftrag der Kommu-nalen Arbeitsvermittlung Wiesbaden durchgeführt hat. Die elf Teilnehmer, neun Frauen und zwei Männer, aus acht verschiedenen Nationen wollten in der Altenpfl ege tätig werden und haben diesen Lehrgang erfolgreich als geprüfte „Pfl ege- und Betreuungsassistenten“ abge-schlossen. Die Qualifi zierung umfasste insgesamt 300 Stunden, in denen unter anderem Grundkenntnisse und die Fachsprache in der Pfl ege und Betreuung vermittelt wurden. Neben den fachlichen Inhalten stand jedoch auch die Hilfestellung für langzeitarbeitslose Menschen im Fokus, damit sie effektiv lernen und ihr Lernen mög-lichst zielorientiert und für sich selbst gewinnbringend organisieren können.

Mit dem erfolgreichen Abschluss haben die Teilneh-mer gute Voraussetzungen, um in die Arbeit mit alten und behinderten Menschen einzusteigen, wobei acht Teilnehmer bereits vor Abschluss des Lehrgangs eine Arbeitsstelle erhalten haben, zwei Teilnehmerinnen werden ihren Hauptschulabschluss nachholen. Der Lehrgang hat gezeigt, dass Langzeitarbeitslose großes

Altenpß egeschulen: Innovativ, qualita-

tiv und unerlässlich für die Ausbildung

Am 13. November 2012 feierten die beiden Altenpfl ege-schulen (Caritas-Akademie St. Vincenz) in Wiesbaden und Limburg-Hadamar des DiCV Limburg ihr 50- bezie-hungsweise 20-jähriges Bestehen mit rund 180 Gästen, darunter Lehrer und Schüler, ehemalige Schulleiter, Ver-treter des Landes Hessen, der Stadt Wiesbaden sowie der Kooperationseinrichtungen.

Grußworte hielten bei der Festveranstaltung unter ande-rem Monsignore Michael Metzler (Vorstandsvorsitzender des DiCV Limburg) und Petra Müller-Klepper (Staats-sekretärin im Hessischen Sozialministerium). In ihrem Festvortrag „Theorie-Praxis-Transfer zwischen Anspruch und Realität“ ging Prof. Dr. Karin Kersting von der Hoch-schule Ludwigshafen am Rhein ein auf das Spannungs-feld zwischen dem berufl ichen, persönlichen Selbstver-ständnis der Pfl egekräfte auf der einen Seite und den Anforderungen der Gesetzgebung, der Alltagspraxis so-wie der Rahmenbedingungen auf der anderen Seite.

An den beiden Caritas-Altenpfl egeschulen haben seit Gründung 1.948 Absolventen die dreijährige Altenpfl e-geausbildung abgeschlossen sowie 59 die einjährige Altenpfl egehelferausbildung.

Ansprechpartner:

Bernhard Schnabel

Abteilungsleiter Bildung und Entwicklung

Fon: 06431.997.430

[email protected]

Freuen sich über die neuen Berufs-Chancen (von links): Bern-hard Schnabel (Projektleiter), Gabriele Sander (Kursleiterin Mal-teser-Hilfsdienst Limburg), Michaela Lelic-Freundlich, Dorothea Zink, Gary Mitchel Diamond, Zeinab Hassa Salah, Luise Martha Hirn-Gremminger (Dozentin) und Aksana Benzler. Auf dem Foto fehlen die übrigen sechs Teilnehmer – aus freudigem Anlass: Sie konnten aus zeitlichen Gründen nicht beim Fototermin dabei sein, da sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden haben.

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Aktuelle und zukünftige Herausforderungen an die Schulen und die Ausbildung

Bei allen positiven Aspekten rund um die Entwicklung der Schulen und der 50-jährigen Ausbildung gibt es auch einzelne kritische Aspekte.

– Im Gegensatz zur Ausbildungssituation an den Ge-sundheits- und Krankenpfl egeschulen mit einem Leh-rer-Schüler-Verhältnis von einer Vollzeitstelle auf 15 Auszubildende ist die Situation an den hessischen Altenpfl egeschulen mit einem Verhältnis von einer halben Stelle für 30 Auszubildende knapp bemessen. Erforderlich ist, den Stellenumfang der hauptamtlichen Lehrkräfte zu erhöhen, da die Zahl der von der Auf-sichtsbehörde vorgeschriebenen Leistungskontrollen zur Ermittlung der Vornoten sehr hoch angesetzt ist: Bei großen Kursen sind dadurch hohe zeitliche und personelle Ressourcen erforderlich. Auch nimmt die pädagogische Begleitung der Auszubildenden vor dem Hintergrund der veränderten personalen und sozialen Lernvoraussetzungen einen höheren Stellenwert ein.

Die laut Gesetz geforderte Begleitung der Koopera-tionspartner und Auszubildenden nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch, da die praktischen Lernorte vielfältiger sind als früher. Und: Die Gewinnung von einer ausreichenden Zahl Interessenten für die Ausbil-dung ist aufwändiger geworden.

– Die Finanzierung der Altenpfl egeausbildung ist prob-lematisch, da das Schulgeld seit zwölf Jahren nicht angepasst wurde und daher Personal- und Energie-kostensteigerungen unberücksichtigt bleiben. Sofern Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen, werden sie aufgrund des Wegfalls der bisherigen 90-Pro-zent-Regelung maximal noch ein Jahr fi nanziert – das gesamte fi nanzielle Risiko tragen somit die Schulen.

» Die beiden Caritas-Altenpß ege-schulen in Wiesbaden und Hadamar

sind die wegweisenden, vorbildlichen und

tragenden Säulen der Altenpflegeaus-

bildung in ganz Hessen.«

Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium

» Ich habe Hochachtung und Liebe, um eine ganze Welt damit zu beschenken”,

dieser Leitsatz von Vinzenz von Paul prägt die Arbeit unserer Lehrenden und Lernenden in

der Schule, die Arbeit der Pfl egekräfte mit den Pfl egebedürftigen, sie kennzeichnet unsere

christliche Grundhaltung. Dabei geht es immer darum zu fragen, was der Andere, der Pfl e-

gebedürftige, der alte Mensch braucht.«

Monsignore Michael Metzler, Vorstandsvorsitzender

Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozial-ministerium, Prof. Dr. Karin Kersting (Hochschule Ludwigsha-fen am Rhein) und Monsignore Michael Metzler (Vorstands-vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Limburg) feierten mit zahlreichen Lehrern, Schülern, Kooperationspartnern und Einrichtungen die beiden Schuljubiläen.

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46 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Freiwilligendienste: Starke Nachfrage

in 2012

Mit der Aussetzung des Zivildienstes und der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011 sind die Freiwilligenzahlen für den Jahrgang 2011/2012 bundes-weit in die Höhe geschossen. Diese erfreuliche Entwick-lung zeigt sich identisch im Bistum Limburg.

Für den Jahrgang 2012/2013 haben sich die Freiwilli-genzahlen im Bistum noch einmal um circa 10 Prozent erhöht.

Das Jahr 2012 war geprägt durch viele, teils sehr kurz-fristige Änderungen im Bundesfreiwilligendienst (BFD). Besondere Auswirkungen hatte die Reduzierung der Zahl der Bildungsgutscheine von drei auf einen für politische Seminare in den Bildungszentren des Bundesamtes.

Die Durchführung der begleitenden Bildungsarbeit im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und BFD in gemischten Gruppen hat sich nicht bewährt. Deshalb werden seit dem 1. Juli 2012 die Freiwilligendienste „classic“ und „kompakt“ als FSJ durchgeführt, und der Freiwilligendienst „vario“ als Bundesfreiwilligendienst. Seit dem Jahrgang 2012/2013 erhalten die FSJ’ler keine politischen Seminare im Bil-dungszentrum des Bundesamtes mehr.

Für den neu eingeführten Freiwilligendienst „Ü27“ (für über 27-Jährige) wurde ein eigenes Bildungskonzept ent-wickelt (teils in Kooperation mit Nachbardiözesen). Die Zahl der Freiwilligen steigt langsam, aber stetig.Die Fachstelle Freiwilligendienste wurde verstärkt mit ei-ner zusätzlichen Verwaltungskraft (100 Prozent Beschäfti-gungsumfang) sowie drei Pädagogen (mit insgesamt 250 Prozent Beschäftigungsumfang).

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Abgeschlossene Berufsausbildungen:Wiesbaden (seit 1962, Altenpfl ege und Altenpfl egehilfe): 1.419Limburg/Hadamar (seit 1991 Altenpfl ege): 529

Mitarbeiter:Wiesbaden: 4Limburg/Hadamar: 8

Dozenten (Honorarbasis):Wiesbaden: 30Limburg/Hadamar: 24

Kooperationspartner:

Stationäre Hauptausbildungsstelle:Wiesbaden: 58Limburg/Hadamar: 45

Ambulante Hauptausbildungsstelle:Wiesbaden: 12Limburg/Hadamar: 9

Ausbildungsstellen Außeneinsätze:Wiesbaden: 55Limburg/Hadamar: 21

Ansprechpartnerin:

Cordula Schneider

Leiterin der Caritas-Altenpfl egeschulen Hadamar

und Wiesbaden (Caritas-Akademie St. Vincenz)

Fon: 06433.8765.18

[email protected]

– Bezüglich einer möglichen Zusammenlegung der Aus-bildungsgänge in der Altenpfl ege, Gesundheits- und Krankenpfl ege sowie der Kindergesundheits- und Krankenpfl ege ist es notwendig, dass die wichtigen In-halte der Altenpfl egeausbildung nicht verloren gehen, wie Palliativcare, Konzepte im Umgang mit demen-ziellen Veränderungen oder mit Sterben und Tod.

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47

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Hauptanliegen der Prä-ventionsverordung ist, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schüt-zen. Ein wichtiges Instru-ment ist dabei das er-weiterte Führungszeug-nis:23 Dieses ist bei kirch-lichen Rechtsträgern bei der Einstellung von Mit-arbeitern erforderlich, wenn diese Kinder und Jugendliche betreuen oder mit ihnen Kontakt haben. Mit einer Selbstverpß ichtungserklärung si-chern die Mitarbeiter ihre Integrität zu und verpfl ichten sich sowohl zur Selbstauskunft als auch zu Schutzmaß-nahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Präven-tion bedeutet aber auch, dass die Mitarbeiter regelmä-ßig an Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Dies gehört, so Bischof Tebartz-van Elst, zu einer „Kultur der Aufmerksamkeit, des Hinschauens und der Sensibilität zur Gefahrvermeidung“.24 Die Bestimmungen der Prä-ventionsordnung setzen zwar insbesondere bei haupt-berufl ichen Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe an. Jedoch ist für ehrenamtliche Mitarbeiter ebenso eine persönliche Eignung unverzichtbar, die unter anderem mit der genannten Selbstverpfl ichtungserklärung und der Teilnahme an Schulungen zum Ausdruck kommt.

Die Nachhaltigkeit der Präventionsordnung wird durch die regelmäßige Erneuerung des erweiterten Führungszeug-nisses (alle fünf Jahre) und die Koordination durch den Prä-ventionsbeauftragten des Bistums gewährleistet. Die Letzt-verantwortung liegt jedoch bei den Einrichtungsträgern.

Der DiCV Limburg hat zur Einführung der Präventions-ordnung seine korporativen Mitglieder im Oktober 2011 in einem Brief ausführlich informiert und Verantwortliche aus den Betätigungsfeldern sowohl der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe als auch der Behindertenhilfe zu Ver-anstaltungen eingeladen, in denen der Präventionsbe-auftragte des Bistums anwesend war und die fachlichen Standards erläuterte.

Neben der Präventionsordnung schafft nach wie vor das Kinder- und Jugendhilfegesetz die Basis für einen Schutz der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesregierung hat das

Präventionsordnung: „Kultur der

Aufmerksamkeit“

Das Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern und Ju-gendlichen” rückte Anfang 2010 in den Fokus von Öffent-lichkeit und Kirche, als in einem katholischen Internat in Berlin Missbrauchsfälle bekannt wurden. Der DCV rea-gierte bereits im April mit Präventionsempfehlungen für die Einrichtungen der Caritas. Die Deutsche Bischofs-konferenz erließ im September eine Rahmenordnung für die Prävention von sexuellem Missbrauch in der kirch-lichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von Bi-schof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst zur gleichen Zeit für die Diözese Limburg eingeführt wurde. Schließlich folgte eine „Präventionsordnung“, die der Bischof nach Vorgesprächen mit Pädagogen, Theologen und Juristen im Mai 2011 in Kraft setzte.22

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN

Freiwillige im BFD bis 27 Jahre:Bistum Limburg gesamt: 95davon in Caritas-Einrichtungen: 21 (22 %)

Freiwillige im BFD über 27 Jahre:Bistum Limburg gesamt: 16davon in Caritas-Einrichtungen: 6 (37,5 %)

Freiwillige im FSJ:Bistum Limburg gesamt: 277davon in Caritas-Einrichtungen: 57 (21 %)

Ansprechpartner:

Michael Ziegler

Leiter der Fachstelle Freiwilligendienste im Bistum Limburg

Fon: 06433.887.68

[email protected]

Weitere Informationen: www.soziale-dienste.net

22 vgl. Amtsblatt 2011 S. 50 ff. 23 Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszen-tralregister, der Aufschluss über mögliche Straftaten wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die persönliche Freiheit gibt.

24 Brief vom 20.4.2011

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Refugium: Gemeinsame Auszeit als

Kraftquelle

Wer in der Caritasarbeit ehren- oder hauptamtlich tätig ist, sieht sich mit unterschiedlichen, nicht selten wider-sprüchlichen Erwartungen konfrontiert und wird dabei oft bis an die Grenzen der Belastbarkeit beansprucht. Hier wächst die Gefahr, nur noch fremdbestimmt zu leben und sich selbst zu verlieren. Daher ist es gerade für Caritasmit-arbeitende nicht bloß Luxus, sondern geradezu lebensnot-wendig, immer wieder mit Abstand auf das eigene Leben zu schauen und sich neu zu verorten. Die Erfahrung, in sich selbst einen festen, inneren Halt zu haben und bei Gott geborgen zu sein, schenkt Stabilität und Klarheit. Oft kann schon ein gemeinsamer Tag „Auszeit“ mit den Kollegen am Arbeitsplatz die äußere und innere Hektik vermindern und die Lust wachsen lassen, das Leben selbst zu gestalten. Nicht zuletzt lässt sich gemeinsam erleben, dass der christ-liche Glaube ganz und gar nicht weltfremd ist, sondern im Gegenteil eine wichtige Kraftquelle für den berufl ichen All-tag ist. Das Team des „Refugiums für Mitarbeitende in Ca-ritas und Pastoral“ freut sich, dass seit Jahren in den Cari-tas-Teams das Interesse kontinuierlich wächst, sich in der Hektik des pastoralen und sozialen Tuns gemeinsam einen Oasentag als Auszeit zu gönnen.

Ziel der Oasentage ist,

– aufzutanken, wenn vielleicht schon lange keine „Oase“ mehr zu sehen war,

– miteinander darüber ins Gespräch zu kommen, was zwar eigentlich wichtig ist, aber im Alltag und in der Hektik verloren gegangen ist,

– sich als Einzelne und im Team auf die christlichen Grundlagen des berufl ichen Engagements zu besinnen,

– Kräfte und Ressourcen gegen das Auspowern zu stärken,

– und sich den Luxus zu gönnen, einmal nicht ergebnis-orientiert denken und handeln zu müssen.

Projekt „Kein Raum für Missbrauch“ ins Leben gerufen, das der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexu-ellen Kindesmissbrauchs betreut.

Weitere Informationen: www.praevention.bistumlimburg.de www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

Veröffentlichung:Ludwig Reichert und Verena Maria Kitz: Sorge für an-dere braucht Sorge für sich selbst – Zehn Jahre Re-fugium für Mitarbeitende in Caritas und Pastoral, in: Deutscher Caritasverband (Hg.), neue Caritas 2012, Freiburg im Breisgau, Seite 248

48 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Ansprechpartner:

Martin Ebach

Justiziar

Fon: 06431.997.117

[email protected]

Ansprechpartner:

Caritas-Pfarrer Ludwig Reichert

Leiter des Refugiums

Fon: 06192.206.300

[email protected]

Stimmen der Teilnehmer zu den Angeboten:

»Diesen Exerzitientag empfi nde ich als Bereicherung, Kraftquelle und Inspiration. Reif für die Insel – dann nichts wie hin!«

»Der Glaube ist die Wurzel und die Orientierung im Leben. Der Oasentag bietet eine wundervolle Möglichkeit, sich in Ruhe mit „Glauben“ lebendig auseinanderzusetzen und ganz nebenbei nette Menschen näher kennenzulernen.«

»Was uns Mensch sein lässt, gibt uns Gott mit auf den Weg, wenn wir das Licht der Welt erblicken. Was wir da-raus machen, liegt bei uns selbst.«

»Ohne eine unsichtbare Kraft hätte der Mensch kein le-bendiges Leben. Es tut gut, sich in einer offenen, neugie-rigen, kritischen und fröhlichen Gruppe auf vielerlei Art damit auseinanderzusetzen, was Christ sein ausmacht.«

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»Verarmung und Altersarmut stellen eine große Gefahr für den sozialen Frieden dar.«

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (2013)

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50 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

4. Einsatz für eine soziale, solidarische Gesellschaft

UN-Kinderrechtskonvention:

Umsetzung auf allen Ebenen und

für Flüchtlingskinder

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der nach der Rücknahme des Vorbehaltes durch die Bun-desrepublik Deutschland seit dem 15. Juli 2010 uneinge-schränkt in Deutschland gilt.25

Trotz der Rücknahme des Vorbehaltes werden Flücht-lingskinder noch immer erheblich benachteiligt, ihre Si-tuation hat sich nicht verbessert.

Grund genug für Wohlfahrtsverbände wie der Cari-tas-Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Sicherung der Hessen-Caritas, Kirchen und Flüchtlingsorganisationen, am Tag des Flüchtlings Ende September 2012 ein Po-sitionspapier zu veröffentlichen. Die zentrale Forderung des Positionspapiers ist, die UN-Kinderrechte end-lich auf allen Ebenen und auch für Flüchtlingskinder

Erkenntnisse aus der Denkwerkstatt:„Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht? Solidarität und gesellschaftlicher Zusam-menhalt in einer gespaltenen Gesellschaft“

Die Verfügbarkeit über „materielles, soziales,

kulturelles und symbolisches Kapital“, wie dies

der Soziologe Pierre Bourdieu benennt, ent-

scheidet über die Teilhabe- und Verwirklichungs-

chancen von Menschen. Arme verfügen über

wenig Kapital und Chancen; Reiche hingegen

haben viel davon. In den zurückliegenden Jah-

ren ist die Schere zwischen Arm und Reich wei-

ter auseinandergegangen. So ist die allgemei-

ne Armutsquote von 10,4 Prozent in 1998 auf

15,3 Prozent in 2009 angestiegen. Besonders

skandalös ist die hohe Armutsquote bei Kindern

(18,9 Prozent). „Eine Politik, die Armutsrisiken

nachhaltig bekämpfen und bessere Chancen für

soziale Mobilität organisieren will, muss deshalb

zielgenauer in die individuelle Förderung von

Kindern investieren“, so heißt es im 4. Armuts-

und Reichtumsbericht der Bundesregierung

(Seite XXI).

Die Caritas Schweiz hat einen konsequenten

Ansatz armutsorientierter Caritasarbeit entwi-

ckelt. Sie stellt nicht nur Hilfen für Menschen in

Not zur Verfügung, sondern fl ankiert ihre Arbeit

auch mit einem gezielten politischen Lobbying.

Orientiert an einem Lebenslaufmodell, das ins-

besondere die riskanten biografi schen Über-

gänge (zum Beispiel von der Schule in den

Beruf) in den Blick nimmt, wird Armut durch

Studien und Stellungnahmen öffentlich thema-

tisiert; dabei überprüft die Caritas zugleich ihr

eigenes Dienstleistungsangebot. In der Arbeit

der Caritas kommt es ebenso darauf an, mög-

lichst frühzeitig Familien und Kindern Unterstüt-

zung anzubieten, da diese Hilfen die nachhal-

tigste Wirkung zeigen.

Armutsprävention und -bekämpfung brauchen

ein politisches Handlungskonzept. Solch ein

Konzept von den Landesregierungen in Hessen

und Rheinland-Pfalz einzufordern, bleibt weiter-

hin Aufgabe der Caritas im Bistum Limburg.

25 Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz und Wohl der Kin-der weltweit fest und stellt die Wichtigkeit von deren Wert und Wohlbefi n-den heraus. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskrimi-nierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Dies war die Öffnung vom Abstammungsprinzip zum „Geburtsortsrecht“. Kinder ausländischer Eltern sollten nach dem Geburtsortsrecht die deutsche und die elter-liche Staatsangehörigkeit erhalten. Die Entscheidung über den endgültigen Erwerb der deutschen Staatsan-gehörigkeit wurde allerdings unter den Vorbehalt einer späteren Entscheidung gestellt. Aufgrund einer Über-gangsregelung konnten auch damals unter zehnjährige Kinder von der Regelung des Geburtsortsrechtes rück-wirkend Gebrauch machen.

Diese jungen Menschen, die in Deutschland geboren und hier als Deutsche aufgewachsen sind, die hier leben und arbeiten, werden nun dazu aufgefordert, sich zwischen ihren Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr sind diese „Optionskinder“ verpfl ichtet, gegenüber der staatlichen Stelle zu erklä-ren, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen – wofür sie im Regelfall die andere(n) Staatsbür-gerschaft(en) aufgeben müssen – oder ob sie die andere Staatsangehörigkeit vorziehen und auf die deutsche ver-zichten (Erklärungspfl icht, Optionszwang). Sofern keine Erklärung abgegeben wird (Nichtoptieren), verlieren sie ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Siche-rung hat in einem Positionspapier zur Optionspfl icht die hessische Landesregierung aufgefordert, auf den Bun-desgesetzgeber einzuwirken: Ziel ist, die Optionspfl icht für Jugendliche mit doppelter Staatsbürgerschaft ab-zuschaffen und eine Mehrstaatlichkeit zu ermöglichen. In 2013 unterliegen insgesamt 3.316 Personen dem Optionszwang.26

Optionspß icht: Erfolgreiche Integration

gefährdet

Anfang 1999 brachte die damalige rot-grüne Regierung eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeits-rechts auf den Weg. Mit der Neuregelung des Staats-angehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde die „Options-regelung“ eingeführt: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil ein Daueraufent-haltsrecht besitzt.

umzusetzen. Das Papier enthält insgesamt 21 Kritik-punkte, zu denen die Verfasser jedoch auch konkrete Lösungsansätze darstellen. Das Positionspapier richtet sich dabei nicht nur an die Bundesebene, die Bundes-länder sind ebenso in der Verantwortung. Denn auch wenn viele Regelungen nur durch Bundesrecht konven-tionskonform getroffen werden können, sind die Bun-desländer ebenso in der Pfl icht, die entsprechenden Re-gelungen zur vollständigen Umsetzung der Kinderrechte über den Bundesrat auf den Weg zu bringen. Es bleibt gleichwohl noch Vieles auf Länderebene sowie in den Landkreisen und Kommunen zu tun, um die Situation für Flüchtlingskinder nachhaltig zu verbessern.

26 Angaben der Bundesregierung vom 12.02.2013 auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2013 zu den Auswirkungen der Optionspfl icht im Jahr 2013

Veröffentlichung:Stefan Weber: Abschiebungsbeobachtung: „Absolut un-verzichtbar!“, in: Deutscher Caritasverband (Hg.): neue Caritas-Jahrbuch 2013, Freiburg im Breisgau 2012, Seite 245 ff.

Ansprechpartnerin:

Merhawit Desta

Referentin für Migration/Sozialrecht

Fon: 06431.997.179

[email protected]

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52 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Gegen die Optionspfl icht ausgesprochen haben sich mitt-lerweile Rheinland-Pfalz, das Land Berlin sowie die Bun-desländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bremen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) überraschte mit der Aussage, die Optionsregelung auf den Prüfstand zu stellen. Die Justizministerin begründete ihren Vorstoß mit dem Argument, dass die doppelte Staatsbürgerschaft die Integration von Migranten fördern kann. Dies zeigten die „vielen Fälle von gut integrierten Bürgern mit Doppel-staatsbürgerschaft“. Damit bestätigt sie letztlich die Hal-tung der Caritas.

Hessen entgegengenommen, insbesondere zu Bera-tung in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, und mit stetig größer werdendem Bekanntheitsgrad nimmt die Resonanz auf das Angebot des Projekts kontinuierlich zu. Für die Beratung wird auch ein Netzwerk von Ehrenamt-lichen in ganz Hessen aufgebaut, um Kinder und Jugend-liche möglichst wohnortnah unterstützen zu können.

Um mit möglichst breitem Rückhalt die Ombudsstelle in Hessen zu etablieren, wurden zahlreiche Gespräche mit Politikern und Fachleuten geführt. Noch 2013 soll ein Beirat gegründet werden, der zum einen die Ombuds-stelle in fachlichen und konzeptionellen Fragen beraten soll. Zum anderen soll er auf die Unabhängigkeit im Han-deln der Ombudsstelle achten und diese repräsentieren. Ziel ist, die notwendige Akzeptanz und Etablierung des Projekts in der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen, in Politik und Gesellschaft zu fördern. Die Fraktionen des Hessischen Landtags sowie das Hessische Sozialmi-nisterium und die Liga Hessen haben angekündigt, als Mitglieder in diesem Beirat die Arbeit der Ombudsstelle zu unterstützen.

Der von der Bundesregierung vorgelegte 14. Kinder- und Jugendbericht bestätigt das Anliegen der Ombuds-stelle: Die Kommission empfi ehlt, den Zugang zu unab-hängigen Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien in der Kinder- und Jugend-hilfe in verstärktem Umfang zu ermöglichen.

Ombudsstelle: Kindern und Jugend-

lichen zu ihrem Recht verhelfen

Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, sie al-tersgerecht über ihre Rechte zu informieren und selbst-ständig an der Ausübung ihrer Rechte zu beteiligen, aber auch gleichzeitig in Konfl iktsituationen (beispielsweise mit Jugendamt, Eltern oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) zu unterstützen und zu begleiten, das sind die wesentliche Ziele der „Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen“, die die Caritas-Diakonie- Konferenz im Juni 2012 ins Leben gerufen hat.

Das Projekt trägt als unabhängige Beratungs- und Be-schwerdestelle dazu bei, den in der UN-Kinderrechts-konvention formulierten und zudem vom „Runden Tisch Heimerziehung“27 beziehungsweise „Runden Tisch Se-xueller Kindesmissbrauch“28 geforderten verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährlei-sten. Seit Juni 2012 hat die Ombudsstelle bereits 45 Be-ratungsanfragen von Jugendlichen und Eltern aus ganz

Ansprechpartnerin:

Merhawit Desta

Referentin für Migration/Sozialrecht

Fon: 06431.997.179

[email protected]

27 www.rundertisch-heimerziehung.de28 www.rundertisch-kindesmissbrauch.de

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Bildungsstudien: Schulabgänger

ohne Hauptschulabschluss

„Einem kontinuierlichen Anstieg höher qualifi zierender Abschlüsse stehen immer weniger Jugendliche gegen-über, die ohne Hauptschulabschluss die Schule verlas-sen“ – so heißt es im Vierten Bildungsbericht von 2012.29

Hatten im Jahr 2006 noch 8 Prozent der Schulabgänger keinen Hauptschulabschluss, waren es 2010 6,5 Prozent.

Die Studie des DCV „Bildungschancen vor Ort“30 weist jedoch darauf hin, dass hinter dieser positiven Durch-schnittszahl regional unterschiedliche Entwicklungen feststellbar sind: So schwankt zum Beispiel die Quote der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss in Hes-sen zwischen 12 Prozent in der Stadt Offenbach und 4,6 Prozent im Landkreis Limburg-Weilburg.

Auch ist zu berücksichtigen, dass ein hoher Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Abgänger von Förderschulen sind. In Hessen beträgt der Anteil der För-derschüler 58,9 Prozent,31 während der Bildungsbericht die Zahl von 75 Prozent nennt, wobei berücksichtigt werden muss, dass knapp die Hälfte der Förderschüler einen spezi-fi schen Förderschulabschluss erreicht. Auch hier gibt es er-klärungsbedürftige, deutliche regionale Unterschiede, wie dies der Bildungsbericht mit „große regionale Differenzen“ benennt ebenso wie dies die DCV-Studie zeigt: So hat die Stadt Kassel eine Förderschülerquote von 6,72 Prozent, der Main-Taunus-Kreis eine Quote von 2,21 Prozent.

HINTERGRUND:

Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht zu ver-helfen, ihnen Gehör zu verschaffen und umfas-sende Informationen zu geben, ist das Anliegen der „Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hes-sen“. Die Stiftung Aktion Mensch fördert seit dem 1. Juni 2012 das dreijährige Projekt mit 185.388 Euro. Die restlichen Kosten in Höhe von 35.000 Euro trägt die Caritas-Diakonie-Konferenz, beste-hend aus den drei hessischen Diözesancaritasver-bänden Limburg, Fulda und Mainz sowie den bei-den Diakonischen Werken in Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck.

Träger des Kooperationsprojekts ist der DiCV Lim-burg, Projektleiterin ist die Juristin Tasia Walter.

Veröffentlichung:Jürgen Hartmann-Lichter: Kinder haben Rechte – Om-budsschaftliche Vertretung soll Kinder informieren und unterstützen, in: Deutscher Caritasverband (Hg.): neue Caritas-Jahrbuch 2013, Freiburg im Breisgau 2013, Seite 247

Weitere Informationen: www.ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de

Ansprechpartnerin:

Tasia Walter

Projektleiterin

Fon: 06431.997.203

[email protected]

29 Vierter Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2012“, Seite 95, www.bildungsbericht.de

30 www.caritas.de/fuerprofi s/fachthemen/kinderundjugendliche/bildungs-chancen

31 Hessischer Landessozialbericht 2012, Seite 90, dms-schule.bildung.hessen.de/allgemeines/ begabung/broschueren/Landesssozialbe-richt-2012-gesamt.pdf

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54 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Die Zahlen verdeutlichen, dass zwischen 2003 und 2010 der Anteil der Einschulungen in die Förderschule zuge-nommen hat – trotz einer „Verdopplung der Integrations-quote von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädago-gischem Förderbedarf“ in allgemeinbildenden Schulen.32

Der Bildungsbericht hinterfragt den Rückgang der Ab-gänger ohne Hauptschulabschluss: Ein Großteil der Abgänger mit einem Hauptschulabschluss verfügt laut Bericht nur über „basale Lesekompetenzen“, und ei-nen nicht unerheblichen Teil der Hauptschulabgänger mit Abschluss rechnen die Verfasser den „funktionalen Analphabeten“ zu.

Die Daten der DCV-Studie und des Bildungsberichtes werfen vor dem Hintergrund anderer Bildungsberichte zahlreiche bildungs- und sozialpolitische Fragen auf, insbesondere mit Blick auf den engen Zusammenhang zwischen Bildungsbeteiligung und sozialer Herkunft. Das Ziel muss daher sein, die Quote der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss weiter zu senken, mehr Bil-dungsgerechtigkeit zu verwirklichen und das Bildungsni-veau benachteiligter Gruppen anzuheben.

In seiner bildungspolitischen Position spricht sich der DCV für ein „chancengerechtes und inklusives Bildungs-system“ aus. Diese Position und die Ergebnisse der Caritasstudie werfen die Frage auf, ob Förderschulen eine „bildungspolitische Sackgasse“ sind, wie dies der Präsident des DCV, Prälat Dr. Peter Neher, nennt.

Im Bistum Limburg hat das St. Vincenzstift in Aulhausen diese Debatte in der Praxis aufgegriffen und seine För-derschule in eine inklusive Grundschule umgewandelt.Aus der DCV-Studie lässt sich zudem ableiten, dass eine Kooperation der bildungs- und sozialpolitischen Akteure vor Ort sowie eine frühe Begleitung und Unter-stützung von Eltern und Kindern einer Bildungsbenach-teiligung entgegenwirken kann – wie dies beispielswei-se die „Frühen Hilfen in der Caritas“ realisieren.33

33 siehe Seite 29 f.32 Bildungsbericht 2012, S. 7

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Stabstelle Sozialpolitische Grundsatzfragen

Fon: 06431.997.184

[email protected]

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Landessozialbericht Hessen: Hand-

lungsorientierte Weiterentwicklung

erforderlich

Im Mai 2012 hat die Hessische Landesregierung den ersten Hessischen Landessozialbericht34 vorgelegt, den die Caritas in Hessen bereits seit Jahren gefordert hat.

Die Liga Hessen zeigte in ihrer Stellungnahme die kri-tischen Punkte auf. Der Landessozialbericht zeigt zwar, dass Hessen im Ländervergleich eine Spitzenposition einnimmt, da es ein wirtschaftlich starkes Land ist, was sich auch auf die Lebenslage der Menschen positiv aus-wirkt. Der Bericht verdeutlicht aber zugleich, dass ein wesentlicher Teil der hessischen Bevölkerung armuts-gefährdet ist. Die Landesregierung ist daher weiterhin aufgefordert, ein hessisches Programm zur Armutsprä-vention und -bekämpfung zu erarbeiten.

Auch wenn der Bericht vielfältige Daten über die Le-benslagen in Hessen zur Verfügung stellt, werden doch wichtige Themen entweder gar nicht oder nur unvoll-ständig behandelt.

So fehlt das Thema „öffentliche Armut“ vollständig, obwohl die prekäre Lage der öffentlichen Haushalte sich auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialpolitik auswirkt. Die Problematik der „sozialen Brennpunkte“ wird nicht ange-sprochen ebenso wie die Lebenslage von Asylbewerbern und Geduldeten. Die Komplexe „extreme Armut“ ebenso wie „Reichtum“ werden nur unzureichend behandelt.

Allerdings weist der Bericht trotz einiger Mängel auf wich-tige sozialpolitische Themen hin: So gibt es deutliche regionale Unterschiede in Hessen, sowohl bei der Wohl-standsverteilung, der demografi schen Entwicklung oder der Armutsgefährdungsquote. Auch ist die Entwicklung am Arbeitsmarkt (Niedriglöhne, prekäre Beschäftigung, Flexibilisierung) und Wohnungsmarkt (Wohnkostenbelas-tung) problematisch. Der Bericht prognostiziert zudem eine wachsende Altersarmut.In der nächsten Legislaturperiode wird die Hessische Landesregierung wieder einen Bericht vorlegen müssen. Hinsichtlich der Erstellung des Berichtes sollte die Zu-sammenarbeit mit dem Beirat verbessert werden. Im Be-richt sollten eigenständige Beiträge der Zivilgesellschaft erlaubt werden, so wie dies in den Landesberichten an-derer Bundesländer geschieht. Überdies sollte überlegt werden, wie die Datenbasis verbessert werden kann.

Der DiCV Limburg und die Liga Hessen fordern daher, dass der nächste Landessozialbericht

– Armut und Reichtum in Hessen beschreibt und Ent-wicklungen aufzeigt,

– die Ursachen der Entwicklungen benennt,

– die soziale Infrastruktur und ihre sozialräumliche Vertei-lung erfasst, sozialpolitische Maßnahmen zur Bekämp-fung von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Spaltung beschreibt und ihre Wirksamkeit analysiert sowie

– Empfehlungen zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslo-sigkeit und sozialer Spaltung gibt.

34 dms-schule.bildung.hessen.de/allgemeines/begabung/broschueren/Landesssozialbericht-2012-gesamt.pdf

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Stabstelle Sozialpolitische Grundsatzfragen

Fon: 06431.997.184

[email protected]

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56 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Manderscheid: Mehr Solidarität und

soziale Gerechtigkeit

Bei der Kundgebung zum 1. Mai 2013 in Limburg forderteDiözesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid mehr Soli-darität und soziale Gerechtigkeit. Anlässlich der Zerschla-gung der Gewerkschaften am 2. Mai 1933 vor 80 Jahren durch die Nationalsozialisten warnte Manderscheid vor den Gefahren, die das wiedererstarkende rechtsextreme Gedankengut in der Gesellschaft anrichten. Allein 2011 seien in Deutschland 828 Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund registriert worden. Die Anhänger dieser un-säglichen Ideologie werten gerade die Menschen ab, für die die Caritas sich einsetze: Menschen, die zu den Verlie-rern der bundesdeutschen Gesellschaft gehören.

Der DiCV Limburg hat sich daher mit dem DGB zu einem Netzwerk gegen Rechts mit dem „Netzwerk gegen Dis-kriminierung in Hessen“35 zusammengeschlossen. Man-derscheid rief dazu auf, die eigene Menschenwürde zu

verteidigen, indem alle gegen Rechts eintreten. Solida-rität, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben dort einen Nährboden, wo Menschen in Armut lebten, keine Perspektive hätten und sich von der Gesellschaft allein gelassen fühlten. Deshalb sei es unerlässlich, dass es eine soziale Balance und sozialen Frieden gebe.

Drei Viertel der Deutschen sei laut einer Umfrage über-zeugt, dass es in unserer Gesellschaft eine große Gerechtigkeitslücke gibt: Der überwiegende Teil der Beschäftigten habe keinen fairen Anteil am Wirtschafts-wachstum, zu dem sie selbst wesentlich beigetragen haben. Über eine Million Beschäftigte müssen ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken, während die Manager der DAX-Konzerne immer höhere, millionenschwere Gehäl-ter einstreichen, für die ein normaler Bürger mindestens 123 Jahre arbeiten müsste.

35 siehe Seite 61

Diözesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid hielt ein fl am-mendes Plädoyer für mehr Solidarität und soziale Gerechtigkeit vor über 250 Besuchern der Kundgebung am 1. Mai 2013 in Limburg.

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Die „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ muss auch zukünftig eindeutig die Voraussetzungen zur Integration von Kindern mit Behinderung in den Kindertageseinrich-tungen formulieren. Der DiCV Limburg fordert daher in den Verhandlungen:

– Eine klare Vereinbarung zur Planung und Durchfüh-rung der Hilfe,

– die Sicherstellung der Platzzahlreduzierung und Be-treuung durch Fachkräfte sowie

– die Vereinbarung von auskömmlichen Kostensätzen und deren dynamischer Anpassung.

Kinder mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch aus der Eingliederungshilfe (SGB XII) und aus der Kin-der- und Jugendhilfe (SGB VIII). Die gelingende Koope-ration der beiden Systeme ist eine wesentliche Voraus-setzung dafür, dass Inklusion gelingen kann.

Inklusion: Rahmenvereinbarung

Integrationsplatz in Kitas

Mit der Rahmenvereinbarung „Angebote für Kinder mit Behinderung vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen“ wurde 1999 in Hes-sen die Betreuung von Kindern mit Behinderung revo-lutioniert. Die Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landeswohlfahrtsverband und der Liga Hessen bereitete den Weg für eine gemein-same Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Kindertageseinrich-tungen. In der Folge wurden die Sonderkindertagesein-richtungen umgewandelt zu Kindertageseinrichtungen für alle Kinder.

Ein erster Versuch, diese Rahmenvereinbarung fortzu-schreiben, scheiterte 2003/2004 an den unterschied-lichen fachlichen und fi nanziellen Vorstellungen der Ver-einbarungspartner, eine Anpassung wurde verschoben.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (2008), dem Hessischen Aktionsplan (2009) und dem Rechtsan-spruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder unter drei Jahren (2013) steht eine Revision der Rahmenverein-barung an.

In den ersten Gesprächen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga Hessen zeichnete sich ab, dass ein zentrales Thema der Schritt von der Inte-gration zur Inklusion ist. Aus Sicht der Caritas geht es nicht ausschließlich darum, wie die Anforderungen der Eingliederungshilfe auf Kinder unter drei Jahren aus-gedehnt werden können, sondern auch darum, die Weichen für eine inklusive Kindertageseinrichtung zu schaffen. Damit verbunden ist, dass die Kinder mit Be-hinderung die Hilfe und Aufmerksamkeit bekommen, die sie brauchen: Die Gruppengrößen müssen entspre-chend reduziert und die Ausstattung mit Fachkräften muss klar geregelt werden.

Ansprechpartner:

Jürgen Hartmann-Lichter

Kommissarischer Geschäftsführer der KTK-Diözesan-AG

Fon: 06431.997.202

[email protected]

„Inklusion geht von der Gleichheit aller Individuen aus und davon, dass jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird. Allen Menschen steht das gleiche volle Recht auf individuelle Ent-wicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer per-sönlichen Unterstützungsbedürfnisse zu. Vielfalt und Unterschiede in den individuellen Voraussetzungen sind der Normalfall.“

(BVkE, 11/2012)

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58 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Überdies werden sie vor Ort zwischen den jeweiligen Jugendämtern und den Einrichtungsträgern vereinbart.

Bei der Analyse der steigenden Kosten muss zudem be-rücksichtigt werden, dass rund 80 Prozent der Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe Personalkosten sind. Al-lerdings beinhaltet der jährliche Anstieg zumeist nur die Tarifsteigerung. Ein Spareffekt ließe sich daher lediglich über den Abbau von Personalstandards erreichen, der zulasten der Betreuungs- und Fach-Qualität ginge. Die Erkenntnisse des „Runden Tischs Heimerziehung“ und des „Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch“ haben zudem ergeben, dass ein Abbau von Standards in der stationären Erziehungshilfe nicht akzeptabel ist.

Die Kündigung der Rahmenvereinbarung durch den Hessischen Landkreistag wirkt sich direkt auf die Ein-richtungen der Caritas und der anderen Wohlfahrtsver-bände in den hessischen Landkreisen aus: Sie setzt die jährliche Anpassung der Entgeltsätze und die Vorausset-zungen zur Vereinbarung neuer Angebote außer Kraft.

Erzieherische Hilfen: Intelligentes

Sparen statt Abbau von Standards

Die Hessische Rahmenvereinbarung nach § 78a ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) regelt die Grundlagen und Verfahren, wie zwischen den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und den Trägern der Einrichtungen und Dienste die Leistungsentgelte in der Kinder- und Ju-gendhilfe vereinbart und fortgeschrieben werden. Sie bietet damit den Vereinbarungspartnern ein möglichst hohes Maß an Verlässlichkeit hinsichtlich der Defi nition von Standards, Qualität und Kosten.

Ein wichtiger und sensibler Bereich der erzieherischen Hilfen ist die stationäre Betreuung von Kindern und Ju-gendlichen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohn-formen. Diese Hilfen sind personalintensiv, weshalb die Tagesentgelte mit durchschnittlich 100 Euro bis 150 Euro relativ hoch sind. Dies führt insbesondere bei angespannten kommunalen Haushalten zu Kritik. Angeführt werden dann vermeintlich überhöhte Stan-dards, zu hohe Kosten oder nicht (oder nur bedingt) nachweisbare Qualität.

Das Präsidium des Hessischen Landkreistages hat mit dieser Argumentation die Hessische Rahmenvereinba-rung im Jahr 2012 aufgekündigt, während sich der Hes-sische Städtetag dieser Kündigung nicht anschloss.

Zwar verzeichnet die Kinder- und Jugendhilfe bundes-weit einen deutlichen Anstieg bei den Kosten,36 aller-dings ist dies hauptsächlich verursacht durch den Aus-bau der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Aber auch die Hilfen zur Erziehung werden deutlich häufi ger benötigt als früher: Bei einer rückläufi gen Zahl von Kindern und Jugendlichen stieg die Zahl der Fälle seit den frühen 1990er Jahren von 490.000 auf jetzt etwa 780.000 Kinder und Jugendliche.

Diese Entwicklung zeigt sich auch in Hessen: Insgesamt haben sich die Hilfen zur Erziehung von 2004 bis 2011 fast verdoppelt. Die Fallzahlen in der vermeintlich teuren Heimerziehung reduzierten sich im gleichen Zeitraum jedoch um 25 Prozent.

Die Standards der erzieherischen Hilfen sind in der Hes-sischen Rahmenvereinbarung defi niert, und im Vergleich mit anderen Bundesländern gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die hessischen Standards überzogen sind.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

36 Wurden im Jahr 1992 für die Kinder- und Jugendhilfe bundesweit noch rund 15 Milliarden Euro ausgegeben, waren es im Jahr 2010 bereits fast 29 Milliarden Euro (14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesre-gierung, Januar 2013).

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Hessisches Kinderförderungsge-

setz: Korrekturen erforderlich

Die Liga Hessen fordert bereits seit Jahren ein hes-sisches Gesetz für Kindertageseinrichtungen, das die seit 2001 bestehende und in 2008 fortgeschriebene „Min-destverordnung für Kindertageseinrichtungen (MVO)“37

ablöst.

Anfang Dezember 2012 haben die Regierungsfrak-tionen von CDU und FDP ihren Gesetzentwurf für ein Hessisches Kinderförderungsgesetz (KiföG) vorgelegt. Damit sollen die Voraussetzung für die Erziehung, Bil-dung und Betreuung geregelt und die unterschiedlichen Förderprogramme gebündelt werden. Auch wenn die Liga Hessen sowie Fachkräfte in den Kitas oder die Oppositionsparteien das Gesetz an sich begrüßen, gibt es hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestal-tung zahlreiche schwerwiegende Kritikpunkte.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

In der ganzen Diskussion geht es aus Sicht der Cari-tas letztlich darum, intelligent zu sparen. Daher fordert die Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Kinder-, Ju-gend- und Familienhilfe, die personelle Ausstattung der Jugendämter zu verbessern, eine sozialpädagogische Diagnostik zu entwickeln und die Kooperation von Kin-der- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychi-atrie zu fördern. Intelligent sparen in der Kinder- und Jugendhilfe heißt somit: kein Abbau von Standards, son-dern Aufbau von Qualität.

Die Caritas fordert daher, dass der Hessische Landkreis-tag in 2013 einen konstruktiven Beitrag zur Weiterent-wicklung der Rahmenvereinbarung leistet, der tatsäch-lich zur Qualitätsentwicklung beiträgt.

So werden kindbezogene Finanzierungsstrukturen und ein Pauschalen-System eingeführt. Zudem defi niert das Gesetz zwar Standards und regelt die Vergabe der Landesmittel, die wesentlichen Voraussetzungen für die Finanzierung zwischen den Trägern der Kindertagesein-richtungen und den Kommunen müssen jedoch in Be-triebskostenverträgen geregelt werden. Somit wird die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen künftig be-sonders von der Finanzkraft der Kommunen abhängen. Auswirkung hat dies dann vor allem auf die Gruppen-größen, die Integration von Kindern mit Behinderung, auf die Leitungs- und Vorbereitungszeiten, die Ausstat-tung mit Fachkräften oder die Öffnungszeiten.

Um auf diese Folgen aufmerksam zu machen, hat die Liga Hessen mit vielen anderen Partnern Mitte Febru-ar 2013 die Kampagne „KiföG – SO NICHT!“ gestartet. Tausende Bürger – Eltern, Erzieher, aber auch Politiker – demonstrierten vor dem Hessischen Landtag und lan-desweit für Änderungen am geplanten KiföG. Bis Mitte April 2013 signalisierten mehr als 125.000 Eltern, Er-zieher und andere Bürger mit ihrer Unterschrift, dass der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dringend überarbeitet werden muss. So fordern sie mit der Liga Hessen, dass das neue Gesetz für die quali-tative und verlässliche Betreuung, Bildung und Erzie-hung in Hessen stehen muss. Die Liga Hessen kritisiert auch, dass das KiföG die bislang geltenden Standards der MVO nicht umsetzt, beispielsweise die Gruppen-größen bei U3-Kindern oder die Besetzung der Gruppen mit Fachkräften.

36 Die in 2008 fortgeschriebene MVO sollte die Voraussetzungen in den Kindertageseinrichtungen verbessern. Strittig war jedoch, wer die ent-stehenden Mehrkosten zu tragen hat: das Land oder die kommunalen Spitzenverbände. Der Staatsgerichtshof entschied im Juni 2012, dass diese vom Land Hessen getragen werden müssen (konnexitätsbeding-ter Ausgleich).

Ansprechpartner:

Jürgen Hartmann-Lichter

Kommissarischer Geschäftsführer der KTK-Diözesan-AG

Fon: 06431.997.202

[email protected]

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60 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Die Liga Hessen fordert daher weiterhin

– zwei Fachkräfte pro Kindergruppe,

– eine maximale Gruppengröße von 20 Kindern in Regelgruppen (3 bis 6 Jahre) und eine maximale Gruppengröße von 10 Kindern für Krippengruppen (U3-Kinder),

– 20 Prozent für Vor- und Nachbereitungszeit,

– 20 Prozent für Ausfallzeiten sowie

– 25 Prozent pro Gruppe für Leitungs- und Manage-mentaufgaben.

Mit diesen, auch von der Bertelsmann-Stiftung oder dem Münchner Staatsinstitut für Frühpädagogik geteilten Eckwerten ist eine qualifi zierte und verlässliche Erzie-hung, Bildung und Betreuung möglich.

In der Auseinandersetzung um das KiföG haben die Caritas und auch die Liga Hessen immer darauf hinge-wiesen, dass es um die Zukunft einer qualifi zierten Kin-derbetreuung geht und allein die Interessen der Kinder und der Familien im Vordergrund stehen sollten. Frühe Investitionen in eine gute Erziehung, Bildung und Be-treuung aller Kinder verbessern deren Chancen im wei-teren Lebensverlauf. Hierfür bedarf es entsprechender Ressourcen in den Kindertageseinrichtungen, die auf Basis eines Kinderförderungsgesetzes verlässlich be-reitgestellt werden müssen.

Stellungnahme der Kirchenvertretungen sowie der Liga Hessen zum KiföG: www.dicv-limburg.de/8773.asp

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Jürgen Hartmann-Lichter

Kommissarischer Geschäftsführer der KTK-Diözesan-AG

Fon: 06431.997.202

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20 Jahre Tafeln:

Kein Grund zum Feiern

Im Jahr 2013 gibt es sie bereits zwanzig Jahre: die „Ta-feln“ in Deutschland. Inzwischen gibt es in Deutschland über 1.000 Lebensmittelausgaben, die circa 1,5 Millio-nen bedürftige Menschen versorgen. Für die Initiatoren des Aktionsbündnisses „Armgespeist. 20 Jahre Tafeln sind genug!“ ist angesichts dieser Zahlen das Jubi-läum kein Grund zum Feiern. Und zwar nicht, um das

» Die Entwicklung der „Tafeln” in den letzten zwanzig Jahren zeigt, dass es der

Politik nicht gelungen ist, die wachsende Armut zu stoppen oder rückgängig zu machen.

Ehrenamtliches Engagement schließt – wie die Tafelbewegung zeigt – die Lücken einer

unzureichenden sozialstaatlichen Sicherung.«

Stefan Weber, ehemaliger Abteilungsleiter Soziale Sicherung und Migration

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Engagement der „Tafeln“ zu schmälern. Vielmehr leisten dort mehr als 50.000 Ehrenamtliche bundesweit einen Dienst, weil sie die Not von Menschen wahrnehmen und etwas zur Linderung dieser Not tun wollen.

Der DiCV Limburg tritt mit den anderen Organisationen des Aktionsbündnisses – beispielsweise dem Caritas-verband für die Stadt Köln, der Katholischen Arbeit-nehmerbewegung der Diözese Trier und der Bundes-arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe – für eine ar-mutsvermeidende, existenzsichernde Grundsicherung ein, sodass Bedürftige nicht mehr auf die Nutzung von „Tafeln“ angewiesen sind.

Denn die „Tafeln“ sind Ausdruck dafür, dass Menschen ausgegrenzt werden, indem ihnen die Waren zum Ver-zehr angeboten werden, die den Menschen mit aus-reichenden fi nanziellen Mitteln nicht mehr angeboten werden. Diese Ausgrenzung wird von den Nutzern der „Tafeln“ oftmals als entwürdigend wahrgenommen. Eine Studie der Caritas in Nordrhein-Westfalen hat durch Befragung der Nutzer ermittelt, dass die „Kunden“ der Tafeln sich als auf der untersten Stufe der Gesellschaft angekommen fühlen.

Veröffentlichung:Stefan Weber: Kommentar: 20 Jahre Tafelbewegung – Kein Grund zum Feiern, in: Deutscher Caritasverband (Hg.), neue caritas 2/2013, Freiburg im Breisgau:www.caritas.de/neue-caritas/kommentare/keingrundzumfeiern

Weitergehende Informationen: www.aktionsbuendnis20.de

Hessen-Caritas: Positionierung und Dokumentation ei-ner Fachtagung zu den Ergänzenden Armutsdiensten: http://www.dicv-limburg.de/68868.html

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

„Netzwerk gegen Diskriminierung“:

Caritas engagiert sich

Die Delegiertenversammlung der Caritas-Landesar-beitsgemeinschaft Soziale Sicherung hat im Zusam-menhang mit den schockierenden Verbrechen der „Zwickauer Terrorzelle“ des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ beschlossen, sich zukünftig verstärkt ge-gen Rechtsextremismus38 zu engagieren. Dessen Ide-ologie der Abwertung trifft gerade auch diejenigen, für die sich die Caritas einsetzt: Menschen am Rand der Gesellschaft, in Not und Bedürftigkeit.

Die Caritas richtet sich gegen jegliche Form und Art von Diskriminierung. Das solidarische Miteinander inner-halb der Gesellschaft, ein Leben in Vielfalt und Res-pekt, die Unantastbarkeit der menschlichen Würde müssen als widerstandsfähige Positionen entwickelt und umgesetzt werden.

Aus diesem Grund ist die Caritas-Landesarbeitsgemein-schaft Soziale Sicherung dem „Netzwerk gegen Diskri-minierung in Hessen“ beigetreten. In diesem Netzwerk sind über 70 hessische Organisationen zusammenge-schlossen. Ihr Ziel ist, in Hessen gegen Diskriminie-rung aufgrund von Ethnie, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Ge-schlecht vorzugehen. Benachteiligende Strukturen sol-len kenntlich gemacht werden und Betroffenen Wege aufgezeigt werden, sich gegen Ungleichbehandlung zur Wehr zu setzen. Das hessische Netzwerk ist Teil der „Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft“ der Anti-diskriminierungsstelle des Bundes. Mit dem Programm „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ werden Be-ratungsstrukturen deutschlandweit aufgebaut. Neben einer Beschwerdehotline bietet das Netzwerk eine Erst-beratung für von Diskriminierung Betroffene und vermit-telt regionale Ansprechpartner und Rechtsbeiständen. Darüber hinaus erfasst und dokumentiert das Netzwerk Diskriminierungsfälle in Hessen.

www.netzwerk-gegen-diskriminierung-hessen.deAnsprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung/Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung/Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

38 Rechtsextreme Positionen sind menschenfeindliche Positionen, die sich gegen ganze Bevölkerungsgruppen richten. Diese gruppenbe-zogene Menschenfeindlichkeit hängt in ihrem Kern der Ideologie der Ungleichwertigkeit an.

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62 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Steuerpolitik: Diese sei angesichts der Bankenkrise in Europa und der dadurch verursachten Staatsschuldenkri-se,43 angesichts der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich und angesichts eines weiter wachsenden privaten Reichtums44 dringend nötig. Durch eine einmalige Vermö-gensabgabe, die Wiedereinführung der 1997 abgeschaff-ten Vermögenssteuer, die Wiederanhebung des Spitzen-steuersatzes, eine höhere Besteuerung der Unternehmen und der Kapitalerträge sollen die öffentlichen Haushalte saniert und Einnahmen erzielt werden. Damit können dann dringende Investitionen in Bildung, Sozialpolitik und ökolo-gische Modernisierung getätigt werden.

Bei einer Demonstration des Bündnisses Ende Sep-tember 2012 in Frankfurt hielt Diözesancaritasdirektor Manderscheid vor über 5.000 Demonstranten vor der Europäischen Zentralbank eine Rede, in der er mehr Verteilungsgerechtigkeit einforderte.

Weitere Informationen: www.umfairteilen.de

Das Weltwirtschaftsforum 2013 wartete gleich mit zwei brisanten Erkenntnissen auf: Zum einen wies der Bericht „Globale Risiken 2013“ darauf hin, dass die „wachsende Kluft bei der Entwicklung der Einkommen […] immer mehr zu einer Gefahr für die Weltwirtschaft“39

wird. Zum anderen kritisierte der Gründer des Weltwirt-schaftsforums, Klaus Schwab, die Höhe der Managerge-hälter als „nicht mehr sozialverträglich“ und forderte, dass niemand „mehr als 20-mal so viel verdienen [soll] wie sein am schlechtesten bezahlter Angestellter“.40

Auch der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts41

der Bundesregierung spricht davon, dass „die Privatver-mögen in Deutschland [...] sehr ungleich verteilt“ sind und die „Einkommensspreizung […] zugenommen“ hat. Eine Schlussfolgerung des Entwurfs ist, dass die Entwicklung „den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden“ kann. Weiter steht im Entwurf: „Die Bundesregierung prüft, ob und wie […] privater Reichtum für die nachhaltige Finanzie-rung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann.“42

Auch wenn diese Aussagen des Entwurfs sich im offi zi-ellen Armuts- und Reichtumsbericht nicht mehr wieder-fi nden, so sind die Beschreibung der Einkommens- und Vermögensverteilung sowie die politische Forderung, den privaten Reichtum stärker heranzuziehen, dennoch zutreffend.

Im Jahr 2012 haben sich verschiedene Organisationen zum Bündnis „UmFairteilen – Reichtum besteuern!“ zu-sammengeschlossen. Das Bündnis fordert eine andere

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

39 FAZ.net vom 8.2.2013: „Weltwirtschaftsforum warnt vor Ungleichheit“40 FAZ vom 23.1.201341 Entwurf vom 17.9.201242 Seiten IX, XX, XLII

43 Die öffentlichen Haushalte hatten in 2011 in Deutschland circa 2.000 Milliarden Euro Schulden.

44 Handelsblatt vom 28.1.2013: Das Geldvermögen der privaten Haus-halte in Deutschland hat laut Bundesbank im dritten Quartal 2012 die Rekordhöhe von 4.871 Milliarden Euro erreicht.

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Stabstelle Sozialpolitische Grundsatzfragen

Fon: 06431.997.184

[email protected]

„UmFAIRteilen – Reichtum besteuern!“

Diözesancaritasdirektor Dr. Hejo Manderscheid (3. von links) forderte: „Die hohen Einkommen und die hohen Vermögen können und müssen einen höheren Beitrag dazu leisten, unseren Sozialstaat zu fi nanzieren! Es kann nicht sein, dass die Reichen immer reicher werden, während die Hälfte der Bevölkerung fast kein Vermögen besitzt. Eigentum verpfl ichtet, wie es im Grundgesetz heißt, und deshalb müssen Vermögende ihren Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit leisten: Dazu gehört vor allem, Bildung und Pfl ege zu fi nanzieren und Armut zu bekämpfen.“

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»Als Organisation, die kirchliche Werte vertritt und vermittelt, kommt der Caritas eine

besondere Bedeutung zu. Sie ist gelebte Verantwortung und praktizierte Nächstenliebe.«

Stefan Grüttner, Hessischer Sozialminister (beim Jahresempfang 2013 der Hessen-Caritas)

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64 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

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5. Finanzierung: Herausforderungen für die Caritas im Bistum Limburg

Erkenntnisse aus der Denkwerkstatt:„Hilfst du noch oder misst du schon? Wie wichtig ist Wirkungsmessung und Wir-kungssteuerung für die soziale Arbeit?“

Sozialpolitik und soziale Arbeit stehen unter

Legitimationsdruck. Die angespannte fi nanzi-

elle Lage der Kostenträger der sozialen Arbeit

und eine kritische Medienöffentlichkeit führen

immer wieder zu der Frage „Können wir uns

den Sozialstaat noch leisten?“ oder zu kri-

tischen Berichten über „die Hilfsindustrie“.

Die Arbeit der Caritas ist daher auf ökono-

mische, ethische und politische Argumente an-

gewiesen, die ihre Arbeit legitimieren.

Kostenträger und politische Entscheider sehen

– unter anderem aufgrund klammer Haushalte

– Sozialausgaben immer stärker als „Investiti-

on“ und fragen daher nach der Wirkung dieses

Kapitaleinsatzes. Das Geld soll effektiv und

effi zient eingesetzt werden. So wie ein Wirt-

schaftsunternehmen nach dem „Return“ (dem

Nutzen, dem Profi t) des Kapitaleinsatzes fragt,

so wird für die Sozialunternehmen nun das Kon-

zept des „Social Return on Investment (SROI)“

angelegt: Kennziffern bringen den volkswirt-

schaftlichen Nutzen der Ausgaben für soziale

Einrichtungen und Dienste zum Ausdruck. Eine

SROI-Analyse der Sozialwirtschaft in Bayern

ergab unter anderem, dass von 1 Euro, den

die öffentliche Hand an Sozialunternehmen

zahlt, 50 Cent wieder zurückfl ießen – in Form

von Steuern und Sozialabgaben. Andere Be-

rechnungen, beispielsweise in der Jugendhilfe,

haben gezeigt, dass dort 1 investierter Euro

einen gesellschaftlichen Nutzen von 3 Euro er-

bringt.

Solche wirtschaftlichen Wirkungsberechnungen

können mit ein Argument sein, um soziale Ar-

beit zu legitimieren. Sie sind jedoch nicht aus-

reichend: Es gibt auch Bereiche sozialer Arbeit,

die schlechte Kennziffern aufweisen. Ethische

und sozialpolitische Argumente sind daher

ebenso wichtig, um die Notwendigkeit sozialer

Arbeit zu legitimieren.

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Ein investierter Euro: Mindestens

doppelter Ertrag

Die zwölf Spitzenverbände der Liga der Freien Wohl-fahrtspfl ege in Rheinland-Pfalz45 sind mit ihren ange-schlossenen 2.150 Rechtsträgern und circa 143.000 Beschäftigten in rund 10.000 Sozialen Diensten und Einrichtungen einer der größten Arbeitgeber in Rhein-land-Pfalz. Mehr als 30.000 Ehrenamtliche engagieren sich in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Freien Wohlfahrtspfl ege. Da die Wohlfahrtsverbände sich über-wiegend aus staatlichen Leistungen und Leistungen der Sozialversicherungsträger fi nanzieren, werden sie in der Öffentlichkeit insbesondere als Kostenfaktor wahrgenom-men. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird dabei weniger beachtet.

Um diese rein kostenfi xierte Betrachtung aufzubrechen und den Beitrag der Sozialwirtschaft zu Beschäftigung und wirtschaftlicher Wertschöpfung anhand von trans-parenten Daten darzustellen, fördert die Liga Rhein-land-Pfalz die Studie „Die ökonomische Bedeutung der Sozialwirtschaft in Rheinland-Pfalz und ihr Beitrag zur regionalen Wertschöpfung“ des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (ibus) der Hochschule Koblenz unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Sell.

Erste Ergebnisse dieser Studie sollen im Frühsommer 2013 vorliegen – und damit können sie noch vor der Bundestagswahl in den politischen Gesprächen und Ar-gumentationen herangezogen werden. Der Abschluss-bericht der Studie ist für Anfang 2014 geplant.

Die Studie wird unter anderem die Arbeitsfelder Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Altenhilfe untersuchen, ebenso sollen Daten zum Krankenhaus-wesen integriert werden. Das Institut vertritt die These, dass jeder in die Sozial-wirtschaft investierte Euro über die Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge, aber auch über Wert-schöpfung durch Konsum und Inanspruchnahme von Dienstleistungen doppelt zurückfl ießt.

Die Studie wird nicht nur eine volkswirtschaftliche Kos-ten-Nutzen-Analyse für Rheinland-Pfalz erstellen, son-dern auch regionalisierte Wertschöpfungsanalysen vor-legen. Die Ergebnisse der Studie sollen – gerade mit

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Blick auf die angespannte fi nanzielle Lage der öffentli-chen Haushalte – Argumente liefern, um voreilige und mitunter in der Folge teurere Kürzungen zu vermeiden. So haben andere Studien bereits gezeigt, dass die In-vestition öffentlicher Mittel in Prävention hilft, höhere Folgekosten zu vermeiden: Ähnliche Studien gibt es bereits in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern. Dort wurde allerdings auf der Basis von Stichproben gearbeitet. Mit der geplanten Vollerhebung gehen das Institut und die Liga Rheinland-Pfalz einen neuen und herausfordernden Weg: Über 2.000 freigemeinnützige Rechtsträger in Rheinland-Pfalz müssen für die Studie befragt werden.

45 im Folgenden: Liga Rheinland-Pfalz

Ansprechpartnerin:

Angelika Kennel

Geschäftsbereichsleiterin Soziale Dienste

und Einrichtungen

Fon: 06431.997.170

[email protected]

Erfolgreiche Lobbyarbeit: Neue

Investitionskostenberechnung in

Pß egeeinrichtungen

Für viel Aufsehen in der Pfl egebranche sorgte im September 2011 ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu den gesondert berechenbaren Investitions-kosten in Pfl egeeinrichtungen. Die Richter entschieden auf Grundlage des Wortlauts des § 82 SGB XI (Pfl ege-versicherung) unter anderem, dass entgegen der bishe-rigen, länderindividuellen Praxis spätestens ab 2013 die tatsächlich entstandenen Kosten für Modernisierungs-maßnahmen auf die Bewohner umgelegt werden dürfen. Bislang wurden diese Kosten aus Gründen der Vereinfa-chung und der verursachergerechteren Kalkulation pau-schaliert und damit über einen längeren Zeitraum gleich-bleibend in Rechnung gestellt. Die Umsetzung des Urteils in den Pfl egeeinrichtungen hätte nun bedeutet, dass die Bewohner, je nach getätigter Investition in die Instandhal-tung beziehungsweise Instandsetzung der Immobilie,

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66 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

mit jährlich zum Teil deutlich schwankenden Investiti-onskostenbeträgen konfrontiert gewesen wären. Dies hätte nicht nur einen deutlich höheren bürokratischen Aufwand nach sich gezogen. Die Pfl egeeinrichtungen hätten überdies gravierende Wettbewerbsnachteile zur Folge gehabt, wenn das Heimentgelt durch eine größe-re Modernisierungsmaßnahme hätte steigen müssen. Dies wäre besonders für die Bewohner der Pfl egeein-richtungen nachteilig gewesen, da sie hinsichtlich der zukünftigen Höhe der Heimentgelte keine Planungssi-cherheit mehr gehabt hätten. Zudem hätten die Einrich-tungen nicht mehr bei Bedarf die über mehrere Jahre erhobenen Instandhaltungspauschalen verwenden können, ohne diese über Fremdkapital vorfi nanzieren zu müssen.

Als Reaktion auf das Urteil war Ziel des DiCV Limburg und der Hessen-Caritas, eine Änderung des § 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber zu erreichen, die die Berechnung von Instandhaltungs- und -setzungspau-schalen weiterhin vorsieht. In zahlreichen Gesprächen mit hessischen Landespolitikern setzte sich der DiCV Limburg mit der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Altenhilfe/Pfl ege dafür ein, dass sie entsprechend auf die Bundespolitik einwirken. Zugleich beteiligte sich die Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft an einer bun-desweiten Aktion des Verbands Katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und informierte die hessischenBundestagsabgeordneten mit einer Musterberechnung über die Problematik und die negativen Auswirkungen für Bewohner und Einrichtungen.

Dank der erfolgreichen Lobbyarbeit beschloss der Bundes-rat Mitte Dezember 2012 eine Änderung des § 82 SGB XI, der nun die Zulässigkeit der Berechnung von Pauscha-len für Instandhaltung und -setzung explizit vorsieht. Die Einrichtungen können somit ihre bisherige Berech-nungspraxis zum Großteil beibehalten.

PNG: Verbesserungen für Pß egende,

Herausforderung für Träger

Mitte 2012 wurde das Pfl ege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)46 vom Bundestag verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung auf den demografi schen Wandel und die zukünftigen Herausforderungen in der Pfl ege reagiert. Das Gesetz trägt den Anliegen der Versicherten Rech-nung: So wurden beispielsweise die Sicherstellung der pfl egerischen Versorgung alter und gebrechlicher Men-schen sowie die Situation der pfl egenden Angehörigen deutlich verbessert, insbesondere für Pfl egebedürftige mit demenziellen Erkrankungen, deren Lebensqualität sich voraussichtlich in der häuslichen Umgebung deutlich verbessern wird. Allerdings fehlt noch immer eine grund-legende Reform des Pfl egebedürftigkeitsbegriffes.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Ansprechpartnerin:

Dr. Elke Groß

Abteilungsleiterin Alten-, Gesundheits-

und Behindertenhilfe

Fon: 06431.997.183

[email protected]

» Gott sei Dank, das Prinzip der Trans-

parenz um jeden Preis wurde konfrontiert

mit dem Realitätsprinzip, und es gab Men-

schen, die ein Einsehen hatten. Wie wäre es

gewesen, wenn Investitionskosten jährlich

anzupassen gewesen wären? Das große

Rätselraten für die Bewohner zum Jahres-

ende: Wie wird der Investitionsbetrag im

nächsten Jahr? Von Planungssicherheit für

Bewohner wie Träger keine Spur mehr. Die

erfolgte Änderung im SGB XI ist daher im

Sinne aller Beteiligten sehr zu begrüßen.«

Bernd Kraus, Abteilungsleiter Alten- und Krankenhilfe,

Caritasverband Frankfurt e.V.

46 www.bmg.bund.de/pfl ege/das-pfl ege-neuausrichtungs-gesetz.html

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67

Dennoch beinhaltet das PNG richtungsweisende Leis-tungsverbesserungen für Pfl egende und ihre Angehörigen:

– Anspruch des Versicherten auf Aufklärung und Bera-tung durch die Pfl egekassen,

– Leistungsausweitung für Personen mit erheblich ein-geschränkter Alltagskompetenz,

– Transparenz für Versicherte bei der Feststellung der Pfl egebedürftigkeit,

– häusliche Betreuung als Pfl egesachleistung,

– Entlastung von pfl egenden Angehörigen,

– Rehabilitation vor Pfl ege,

– Förderung von Modellvorhaben für Betreuungsleis-tungen,

– Wählbarkeit von Leistungsansprüchen,

– Förderung von neuen Wohnformen,

– Förderung der zusätzlichen privaten Pfl egeversicherung.

Neben den spürbaren Veränderungen für die Pfl egebe-dürftigen und deren Angehörige ist das PNG eine große Herausforderung für die Träger der ambulanten Dienste. Am schwierigsten wird sein, zwischen den Leistungser-bringern und den Kostenträgern die Stundensätze für den Bereich Betreuung und Pfl ege zu vereinbaren: Die Verfahrensgrundsätze (Kalkulation, Leistungsbeschrei-bung, Qualifi kation der entsprechenden Kraft) für den ambulanten Bereich sind derzeit noch nicht geeint. Die Stundensätze für Pfl ege und Betreuung sind unmittelbar an die tarifl iche Entlohnung der Pfl ege-Mitarbeiter ge-koppelt, was gerade mit Blick auf den Pfl egefachkräfte-mangel ein nicht unerhebliches Marktelement ist.

Es ist davon auszugehen, dass die derzeit noch offenen Fragen bis Ende 2013 auf dem Verhandlungsweg mit den Kostenträgern geklärt werden. Spannend bleibt die Fra-ge, wie der Gesetzgeber auf die Herausforderungen der Pfl egebedürftigkeit und der demografi schen Entwicklung reagiert, und wie sich die gesetzlichen Rahmenbedin-gungen weiterentwickeln. Das PNG ist ein großer Schritt, weitere müssen folgen.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Ansprechpartner:

Andreas Eichmann

Referent ambulante Dienste

Fon: 06431.997.182

[email protected]

» Positiv ist natürlich zunächst und grund-

sätzlich die Verbesserung der Leistun-

gen für Menschen mit erheblich einge-

schränkter Alltagskompetenz – inwieweit

die Leistungserhöhung sich in stärkerer

Leistungsnachfrage seitens der Klienten

niederschlägt, bleibt abzuwarten. Auch die

Neueinführung des Anspruchs auf häusliche

Betreuungsleistungen stellt eine grund-

sätzliche Leistungsverbesserung dar. Ent-

scheidend für die Leistungsanbieter wird

sein, ob es gelingt, auskömmliche Vergü-

tungen mit den Kostenträgern zu verein-

baren. Der größte Problembereich ist ganz

sicher die gesetzlich vorgeschriebene Alter-

native von Vergütung nach Leistungskom-

plexen einerseits (bisheriges System) und

Zeit (neues System). Die praktische Umset-

zung ist in Hessen, ebenso wie ein Angebot

häuslicher Betreuungsleistungen, wegen

fehlender Vergütungsvereinbarungen nach

wie vor unmöglich – ganz sicher aber ist:

Die Auskömmlichkeit der noch zu vereinba-

renden Vergütungen ist ausschlaggebend

für die Zukunft und das „Überleben“ der

Dienste, und hier liegt eine der, wenn nicht

die zentralste Herausforderung, und das

größte Risiko – positiv gewendet aber auch

die größte Chance.

Othmar Hicking, Abteilungsleiter Seniorendienste, Caritas-verband für den Bezirk Limburg e.V.

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68 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Krankenhaussektor im Umbruch

Seit vielen Jahren sehen sich die Krankenhäuser einem grundlegenden Strukturwandel gegenüber. Schon im Jahr 2000 wurde in einer Studie eine Reduzierung der Zahl der Krankenhäuser von etwa 2.200 auf etwa 1.800 voraus-gesagt,47 mittlerweile ist von einem noch drastischeren Rückgang der Zahl der Krankenhäuser, der Bettenzahlen und der Verweildauer auszugehen.48 Ursachen für diese Entwicklung liegen in der Umstellung der Krankenhaus-fi nanzierung auf pauschalierte Entgelte, in der gesetz-lichen Einführung von Mindestmengenanforderungen, der Zunahme des ökonomischen Druckes und der zu-nehmend komplexeren Anforderungen an das Kranken-hausmanagement. Der politische Wille zur Beitragssatz-stabilität führt zusätzlich zu Kapazitätsveränderungen, beispielsweise zu Schließungen von Abteilungen.

Besonders deutliche Spuren hinterlässt weiterhin das vor zehn Jahren eingeführte Fallpauschalensystem49

als gesetzlich festgeschriebenes Abrechnungssystem zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, wobei die Krankenkassen die Krankenhausbetriebskostenfi nanzieren müssen.50

Sowohl die ebenfalls gesetzlich manifestierte Verän-derungsrate51 als auch der Kosten-Orientierungswert 52

bestimmen die Preissteigerung für Krankenhausleis-tungen seit vielen Jahren. Beide Werte werden anhand von statistischen Daten im Nachhinein berechnet, sodass die aktuellen und prospektiven Kostenentwicklungen eines Krankenhauses nicht berücksichtigt sind. Das be-deutet für die Krankenhäuser, dass sie aus Tarifsteige-rungen resultierende höhere Personalkosten vorfi nanzie-ren müssen. Auch Energiekosten, Versicherungsprämien, Hygiene- und arbeitszeitgesetzliche Aufl agen tragen er-heblich zu den Mehrkosten für die Krankenhäuser bei. Ob in den Folgejahren eine Refi nanzierung erreicht werden kann, hängt von der „Preisvorgabe“ durch den Gesetzge-ber ab. In der Regel klafft eine Lücke um einige Prozent-punkte zwischen den Einnahmen und den Ausgaben, so-dass immer mehr Krankenhäuser in eine wirtschaftliche

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

47 Arthur Andersen

48 Ernst und Young

49 Diagnosis Related Groups (DRG)

50 Die Betriebskosten bezahlen die Krankenkassen, die Investitionsmittelwerden vom Bundesland bereitgestellt.

51 Grundlohnsummensteigerung; unter Grundlohnsumme versteht man die Summe der beitragspfl ichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind, also die bundesweite Gesamtsumme des beitragspfl ichtigen Arbeitsentgelts, aus dem die Beiträge zur Krankenversicherung errechnet werden.

52 Der Orientierungswert für Krankenhäuser ergibt sich aus dem gewich-teten Teilorientierungswert für Personalkosten und dem gewichteten Teilorientierungswert für Sachkosten. Als Gewichte dienen der Anteil der Personal- und der Sachkosten an den Gesamtkosten der Kranken-häuser nach den Ergebnissen des zuletzt veröffentlichten Kostennach-weises.

» Eine Umfrage des Vorstandes des Ver-

bands der Krankenhausdirektoren Deutsch-

lands (VKD) Anfang 2012 hat gezeigt, dass

57 Prozent der Krankenhäuser unter 250

Betten im Jahr 2011 defi zitär arbeiteten.

Für 2012 und 2013 werden nochmals deut-

lich höhere Verluste und eine weiter stei-

gende Zahl defi zitärer Krankenhäuser er-

wartet. Die Einheitspreise (DRG‘s) decken

die Kosten bei Weitem nicht mehr. Dieser

Systemfehler ist für viele Krankenhäuser,

insbesondere in ländlichen Regionen mit

geringer Bevölkerungsdichte, hochgradig

existenzbedrohend. Ohne schnelle gegen-

steuernde Maßnahmen der Bundesregie-

rung stehen die fl ächendeckende Versor-

gung der Bevölkerung auf dem Spiel und

ein Krankenhaussterben bevor.«

Ullrich Wehe, Geschäftsführer SCIVIAS Caritas gGmbH

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Schiefl age geraten – trotz optimalen Wirtschaftens. Da die Rationalisierungspotenziale weitestgehend ausgeschöpft sind, versuchen die Krankenhäuser, mit zusätzlichen Krankenhausleistungen Einnahmequellen zu schaffen, um so zumindest einen Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen zu erreichen.

Auch das seit 1. Januar 2013 geltende Krankenhaus-fi nanzierungsreformgesetz (PsychEntgG) führt das System von „Mehrleistungsabschlägen“ fort: Vom Kran-kenhaus erbrachte Leistungen, die über das mit den Krankenkassen vereinbarte Mengenbudget hinausge-hen, führen zu erheblichen Erlösabschlägen und damit zur Unterfi nanzierung im Krankenhauswesen. Ursachen für eine Überschreitung des Mengenbudgets liegen in der demografi schen Entwicklung und der zunehmenden Multimorbidität der Patienten. Auf Bundesebene sind zahlreiche krankenhausverbandspolitische Aktivitäten für das Wahljahr 2013 geplant, um die Bundespolitiker von notwendigen Gesetzesänderungen zu überzeugen. Der DiCV Limburg wirkt als Mitgliedsverband im KKVD (Katholischer Krankenhausverband Deutschlands), in der HKG (Hessische Krankenhausgesellschaft), in der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Rhein-land-Pfalz und in der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen mit an den Kampagnen, die eine qualitätsgesicherte und fl ächendeckende Kran-kenhausversorgung sicherstellen sollen.

»Der vom HSM anvisierte Wechselvon der bestehenden Einzelförderpraxis hin

zu einer Pauschalförderung ist grundsätz-

lich zu begrüßen, da dies ein gerechterer

Systemansatz ist. Wichtig ist nur, dass dies

schnell erfolgt, damit die Kliniken wieder

Planbarkeit bekommen. Außerdem muss die

Summe der Investitionsförderung in Hessen

insgesamt erhöht werden, um wenigstens

die notwendigsten Erhaltungsinvestitionen

in die bestehende Krankenhausinfrastruktur

realisieren zu können.«

Martin Bosch, Geschäftsführer St. Josefs-Hospital Wiesbaden

Das jeweilige Bundesland ist für die Finanzierung

der Krankenhausinvestitionen (Krankenhausbau und Investitionsgüter, zum Beispiel Medizintechnik) verant-wortlich. Die Höhe der vom Land bereitgestellten Mittel reicht nicht nur in Hessen bei Weitem nicht aus. Notwen-dige Investitionsmittel in Milliardenhöhe werden von den Bundesländern nicht bereitgestellt. Viele Krankenhäuser sind in ihrer Bausubstanz und ihrer medizintechnischen Ausstattung mittlerweile in die Jahre gekommen.

Das hessische Krankenhausinvestitionsprogramm 2013 wurde vom Sozialministerium auf 120 Millionen Euro be-grenzt. Diese Mittel für Baumaßnahmen erhalten lediglich zwei Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft. Dies ist ein bislang einmaliger Vorgang, der von Caritas und Diakonie deshalb kritisiert wird, weil das Krankenhausin-vestitionsprogramm nur zwei Baumaßnahmen fördert, und weil überdies ausschließlich kommunale Träger zum Zuge kommen. Caritas und Diakonie konnten in ihrem Gespräch mit dem Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner keine Korrekturen erreichen. Zwar stellte das Hessische Sozialministerium nicht in Frage, dass die Förderanträge der christlichen Krankenhäuser berechtigt sind. Es verwies jedoch auf die begrenzten Landesinves-titionsmittel sowie auf die zeitlich reiferen und zusammen-fassenden Förderanträge der beiden kommunalen Kran-kenhäuser.

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70 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Stationäre Wohnungslosenhilfe:

Leistungs- und Prüfungsvereinbarung

Zum 1. Januar 2012 wurde das Muster einer landeswei-ten Leistungs- und Prüfungsvereinbarung als Anlage zum Hessischen Rahmenvertrag zum SGB XII für Stati-onäre Leistungen der Hilfen zur Überwindung besonde-rer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII in Kraft gesetzt.

Damit ist es nach über zweijährigen, intensiven und zum Teil schwierigen Verhandlungen gelungen, die Leistungserbringung in der stationären Wohnungslosen-hilfe zu vereinheitlichen und vergleichbar zu machen: Sie defi niert den Personenkreis eindeutig, skizziert die Ziele der Leistungen, beschreibt das Leistungsangebot und die einzelnen Inhalte der Leistungen, defi niert den Umfang der Leistungen, legt die Erhebung des individu-ellen Bedarfs fest, ordnet die personelle Ausstattung im Hinblick auf Qualifi kationsanforderungen und trifft Aus-sagen zur Qualität.

Zuvor hatten die Leistungserbringer und der Landes-wohlfahrtsverband Hessen für stationäre Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig-keiten nur Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen, aber noch keine Leistungs- und Prüfungsvereinba-rungen. Dies ist jedoch aufgrund der Bundesgesetzge-bung nun erforderlich.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Ansprechpartner:

Dr. Karl Koch

Abteilungsleiter Soziale Sicherung/Migration

Fon: 06431.997.184

[email protected]

Ansprechpartner:

Hubert Connemann

Referent Krankenhäuser

Fon: 06431.997.150

[email protected]

Die beiden konfessionellen hessischen Krankenhausver-bände53 haben verdeutlicht, dass das Sozialministerium bei künftigen Investitionsprogrammen deutlicher auf die Wettbewerbssituation in den Regionen achten muss, da-mit kein Krankenhaus Wettbewerbsnachteile hat. Die Ver-bände begrüßen das Vorhaben der Regierungskoalition, auf eine Investitionspauschalfi nanzierung umzustellen. Dabei muss sichergestellt sein, dass in der Umstellungs-phase eine gerechte Verteilung der Mittel erfolgt: Erst kurz zuvor bedachte Krankenhäuser sollten zunächst geringere Investitionspauschalen erhalten. Die beiden Krankenhausverbände betonten, dass die hessischen Krankenhausträger möglichst bald Planungssicherheit dahingehend benötigen, wann die Investitionspauschalie-rung eingeführt wird, unter welchen Bedingungen und in welcher fi nanziellen Größenordnung.

Über das Kommissariat der Katholischen Bischöfe in Hes-sen sowie über die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und die Arbeitsgemeinschaft katholischer Kranken-häuser wird der DiCV Limburg auch weiterhin Einfl uss auf das hierzu erforderliche Gesetzgebungsverfahren nehmen.

53 die „Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen“ sowie die „Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Krankenhäuser und Rehabili-tationseinrichtungen in Hessen“

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

»Gleichzeitig aber wirft das Phänomen der Migration eine regelrecht ethische Frage auf,

nämlich die Frage nach einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung für eine gerech-

tere Verteilung der Güter der Erde, was übrigens nicht wenig dazu beitragen würde, die

Wanderströme eines beträchtlichen Teils von Bevölkerungsgruppen in Schwierigkeiten zu

reduzieren und einzudämmen.«

Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs

(„Erga migrantes caritas Christi“ 1994)

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72 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Ertragsentwicklung der Caritasver-

bände und deren Beteiligungen im

Bistum Limburg54

Die Verbände weisen insgesamt ein stetiges moderates Wachstum aus. In den letzten zehn Jahren hat sich das Ertragsvolumen um rund 50 Millionen Euro (34,57 Pro-zent) auf 194,1 Millionen Euro erhöht.

Erträge gesamt 2003 bis 2012

Die Aktivitäten (Umsätze) der Caritasverbände und ihrer Gesellschaften (ohne den DiCV Limburg) verteilen sich auf

– die Alten-und Gesundheitshilfe mit 40 Prozent,

– die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit 26 Prozent,

– die Behindertenhilfe mit 12 Prozent,

– die sonstigen Einrichtungen und Dienste mit 22 Prozent.

Bei der Analyse zeigt sich, dass die Erträge im Wesent-lichen auf Entgelten beruhen. Diese werden aufgrund von Verträgen für defi nierte Leistungen gezahlt durch Sozialversicherungen und öffentliche Auftraggeber. Im Jahr 2012 handelt es sich hierbei überwiegend um Entgelte der stationären und ambulanten Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und der stationären und ambulanten Wohnungslosenhilfe. Der Anteil der Entgelte an den gesamten Erträgen hat sich seit 2003 von 57 Prozent auf 63,5 Prozent erhöht. Die zweitgrößte Finanzierungsquelle sind mit einem Anteil von 20,9 Prozent Zuschüsse öffentlicher Haushalte.

Grund für diesen Zuwachs sind steigende Preise (wach-sende Gestehungskosten) sowie erweiterte Aufgaben. Die Preissteigerungsrate beträgt nach dem Verbraucher-preisindex für Deutschland in diesem Zeitraum rund 17,76 Prozent, rund 17 Prozent beruhen auf der Leistungsaus-weitung: Die Caritas greift neue Hilfebedarfe auf und bietet entsprechende Leistungen an.

Erträge 2012 (in Prozent)

Umsätze nach Sparten

53 DiCV Limburg, Caritasverband Frankfurt e.V., Caritasverband Wiesba-

den-Rheingau-Taunus e.V., Caritasverband Westerwald–Rhein-Lahn e.V.,

Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V., Caritasverband für den Bezirk

Limburg e.V., Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V., Caritas-

verband für den Bezirk Hochtaunus e.V. sowie deren Gesellschaften, die

Caritas-Altenpfl egegesellschaft mbH Wiesbaden, der Jugendhilfeverbund

Antoniusheim GmbH und die Wiesbadener Hospizgesellschaft (50%-iger

Gesellschafteranteil beim Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus)

EntgelteÖffentliche ZuschüsseKirchliche ZuschüsseSonstige Erträge

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Alten- und Gesundheitshilfe

Behindertenhilfe

Sonstige Einrichtungen u. Dienste

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73

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Erträge von 2003 bis 2012

Die Caritasarbeit wird aktuell zu durchschnittlich rund 4,8 Prozent aus Mitteln des Bistums Limburg geför-dert. Dieser Anteil ist im Lauf der Jahre gesunken. Ursache hierfür sind einerseits die Sparrunden des Bistums, die die Caritas zu 100 Prozent erfüllt hat, an-dererseits die Ausweitung entgeltfinanzierter Einrich-tungen und Dienste.

Die gesammelten Spenden werden für Aufgaben ver-wendet, die keine oder keine ausreichende anderwei-tige Finanzierung erhalten. Dazu gehört in den Kir-chengemeinden beispielsweise die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Personengruppen mit Finanz- oder Sachmitteln. Dank der Spenden können die Caritasverbände ihre Beratungsangebote aufrecht-erhalten, die hilfebedürftigen Menschen in unterschied-lichen Notlagen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Da es für die Sammlungen nicht mehr überall ehrenamt-liche Helfer gibt, konnte die Haussammlung im Sommer 2012 nur in rund 35 Prozent der Kirchengemeinden er-folgen. Bei der Herbstsammlung 2012 betrug diese Quo-te lediglich etwa 30 Prozent.

Ansprechpartner:

Peter Kirchberg

Haushaltsaufsicht

Fon: 06431.997.120

[email protected]

Kollekten und Sammlungen:

Spendenaufkommen rückläuÞ g

Die Kirchengemeinden im Bistum Limburg bitten jedes Jahr um Unterstützung der Caritasarbeit, mit zwei Kol-lekten in den Gottesdiensten und zwei Sammlungen von Haus zu Haus. Diese Gelder kommen der Caritasarbeit der Kirchengemeinden, der Stadt- und Bezirkscaritasver-bände sowie dem DiCV Limburg nach folgendem Vertei-lungsschlüssel zugute:

Verteilung der Kollekten und Sammlungen

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Ansprechpartner:

Thomas Nattermann

Abteilungsleiter Rechnungswesen

Fon: 06431.997.244

[email protected]

Entwicklung der Kollekten und Sammlungen

74 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Dies spiegelt sich auch im Spendenaufkommen wider. Während 2005 insgesamt noch etwa 690.000 Euro erzielt wurden, waren es in 2012 nur noch rund 451.000 Euro.

Motiv des Sammlungsplakates 2013 – „Investieren Sie in Mensch-

lichkeit“ mit dem Fokus auf Solidarität mit und von Familien.

Page 75: Caritas JB2012 13 ANSICHT neu - dicv-limburg.de · Gisela Lühn Ordinariatsrat Monsignore Michael Metzler Vorstandsvorsitzender Dr. Hejo Manderscheid Diözesancaritasdirektor Pfarrer

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Bei ihrer Prüfung des Jahresabschlusses 2012 setzten die Prüfer folgende Schwerpunkte:

– Prüfung des Prozesses der Jahresabschlusserstellung

– Bewertung der Finanzanlagen

– Vollständigkeit sowie Bewertung der Rückstellungen

– Prüfung der Vorjahresangaben

– Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Der Caritasrat hat zur Unterstützung seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion aus seinen Mitgliedern einen Fi-nanzausschuss gebildet. Eine Aufgabe des Finanzaus-schusses ist die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses. Der Wirtschaftsprüfer berichtet dem Ausschuss direkt über seine Prüfungsergebnisse.

Ergebnisrechnung 2012

des DiCV Limburg

Der DiCV Limburg erstellt seit vielen Jahren freiwillig einen Jahresabschluss und einen Lagebericht gemäß den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-berichtes 2012 hat der Caritasrat als Aufsichtsgremium das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO AG, Wies-baden, beauftragt. Die Wirtschaftsprüfer haben für das Geschäftsjahr 2012 einen uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk erteilt und festgestellt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und der Lagebe-richt angemessen und inhaltlich zutreffend ist.

Gewinn- und Verlustrechnung des DiCV Limburg für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2012

Umsatzerlöse

Zuschüsse

Sonstige Erträge

Summe Erträge

Personalaufwand

Sonstige Aufwendungen

Summe Aufwendungen

Betriebsergebnis

Finanzergebnis

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Außerordentliches Ergebnis

Jahresergebnis

2012

in €

1.515.806,15 €

10.476.769,51 €

705.878,47 €

12.698.454,13 €

4.235.788,59 €

8.667.941,57 €

12.903.730,16 €

-205.276,03 €

353.540,59 €

148.264,56 €

0,00 €

148.264,56 €

2011

in €

1.597.631,47 €

10.465.819,90 €

835.077,00 €

12.898.528,37 €

4.598.590,10 €

8.492.666,38 €

13.091.256,48 €

-192.728,11 €

390.411,84 €

197.686,96 €

-3,23 €

197.683,73 €

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76 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem Jahres-überschuss von 148,3 T€ (2011: 197,7 T€). In 2012 wur-de ein negatives Betriebsergebnis von 205,2 T€ (2011: -192,7T€) erzielt. Zusammen mit dem Finanzergebnis von 353,5 T€ (2011: 390,4 T€) ergibt sich ein Ergeb-nis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 148,3 T€ (2011: 197,7 T€).

An diesen Zahlen zeigt sich: Das Vermögensmanage-ment leistet – unter Beachtung der vom Vorstand be-schlossenen Anlagerichtlinien – mit dem Finanzergebnis einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Aufgaben des Verbandes. Während im Jahr 2010 Sondereffekte das Finanzergebnis begünstigten, wurden in 2011 die auf den Kapitalmärkten rückläufi gen Renditen spürbar. Dennoch behält der Verband seine auf Nachhaltigkeit bedachte, sicherheitsorientierte Vermögensbewirtschaf-tung bei.

Dach der Caritasstiftung entscheiden eigenständig über die jeweilige Ergebnisverwendung: So haben sie in 2012 insgesamt 26.639,64 Euro ausgeschüttet. Über die Ver-wendung von 7.228,80 Euro wurde am Anfang des Jah-res 2013 entschieden; die übrigen Mittel wurden dem Kapital zugeführt und dienen dessen Realwerterhalt.

Im Jahr 2012 haben Zustiftungen des Bistums Limburg (500.000 Euro) und von Privatpersonen (3.100 Euro) die Caritasstiftung weiter gestärkt. Die Caritasstiftung in der Diözese Limburg freut sich über die Ankündigung der Bistumsleitung, auch im Jahr 2013 eine weitere Zustif-tung in Höhe von 500.000 Euro vorzunehmen.

Ansprechpartner:

Thomas Nattermann

Abteilungsleiter Rechnungswesen

Fon: 06431.997.244

[email protected]

Caritasstiftung in der Diözese

Limburg: Erfolgskurs fortgesetzt

Die Caritasstiftung in der Diözese Limburg ist auch im Jahr 2012 weiterhin auf Erfolgskurs. Das Stiftungskapi-tal stieg von 6,1 Millionen Euro auf 6,7 Millionen Euro. Dank der Spenden und Zustiftungen sowie den Nachläs-sen von Lothar Funken (zweckgebunden für Jugendbe-ratung und Jugendhilfe e.V.) sowie der Eheleute Halank und von Hannelore Heil (für das Alfred-Delp-Haus) konnten zahlreiche Projekte gefördert und vielen Men-schen geholfen werden.

Durch die Dachstiftung wurden in 2012 zwölf Projekte gefördert – dafür erfolgten Ausschüttungen in Höhe von 78.764,22 Euro (2011: 91.599,31 Euro).

Die Stiftungen unter dem Dach der Caritasstiftung konn-ten ein Bilanzergebnis 2012 von insgesamt 156.313,33 Euro (2011: 126.560,70 Euro) ausweisen. Die Beiräte der treuhänderisch verwalteten Stiftungen unter dem

Informationen über die geförderten Projekte gibt es in der „Caritasstiftung aktuell, Ausgabe 13“, bei „Publikationen“ unter www.caritasstiftung-limburg.de

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77

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Weitere Informationen gibt es unter :www.caritasstiftung-limburg.de

Ansprechpartnerin:

Noelle Niederst

Geschäftsführerin der Caritasstiftung in der Diözese Limburg

Fon: 06431.997.240

[email protected]

Neue Broschüre für die Caritasstiftung

„Stiften Sie Zukunft mit der Caritasstiftung in der Diözese“, so lautet der Titel der neuen Image-Broschüre, die auf acht Seiten die Stiftung vorstellt und die vielfältigen Möglich-keiten des Stiftens aufzeigt. Auch werden einige ausge-wählte Projekte mit Bildern illustriert und gibt es Zitate von Stiftern, die Lust aufs Stiften machen sollen.

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78 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

»Wenn einer zu dir kommt und von dir Hilfe fordert, dann ist es nicht an dir, ihm mit

frommem Mund zu empfehlen: „Habe Vertrauen und wirf deine Not auf Gott”, sondern

sollst du handeln, als wäre da kein Gott, sondern auf der ganzen Welt nur einer, der

diesem Menschen helfen kann, du allein.«

Martin Buber

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Organigramm des DiCV Limburg

Wirtschaft, Personal und

Aufsicht

Leitung: Noëlle Niederst

Soziale Dienste und

Einrichtungen

Leitung: Angelika Kennel

Gemeindecaritas

und Bildung*

Leitung: Torsten Gunnemann

* Kontaktstelle zum „Refugium für Mitarbeitende in Caritas und Pastoral”

Kontaktstelle zur „Fachstelle Freiwilligendienste im Bistum Limburg“

Arbeits- und Tarifrecht/Tarifpolitik

Katja Schröter

Haushaltsaufsicht

Peter Kirchberg

Personalverwaltung

Gabriele Koch

Rechnungswesen

Thomas Nattermann

Fundraising

Sonja Peichl (ab 29.7.2013)

Kinder-, Jugend- und

Familienhilfe

Leitung und Jugendhilfe

Jürgen Hartmann-Lichter

Kinderhilfe

Eva Hannöver-MeurerN.N.

Familienhilfe

Sabine Dill-ArthenNina Baldelli (bis 31.3.2013)

Ombudsstelle für Kinder- und

Jugendrechte in Hessen

Tasia Tamara Walter

Psychologische Beratungsdienste

Eva Hannöver-Meurer

Soziale Sicherung und Migration

Leitung und Soziale Sicherung

Stefan Weber (bis 31.3.2013)Dr. Karl Koch (ab 1.4.2013)

Migration

Martina Schlebusch

Migration/Sozialrecht

Merhawit Desta

Abschiebungsbeobachtung

Flughafen Frankfurt

Federica Benigni

Alten-, Gesundheits- und

Behindertenhilfe

Leitung und Behindertenhilfe

Dr. Elke Groß

Altenhilfe

Markus Ahne (bis 30.6.2013)

Ambulante Dienste

Andreas Eichmann

Krankenhäuser

Hubert Connemann

Förderung von Interessenselbst-

vertretung in der Behindertenhilfe

und Pfl egeIngrid Rössel-Drath

Gemeindecaritas undtheologische Grundsatzfragen

Leitung und Gemeindecaritas undtheologische Grundsatzfragen*Torsten Gunnemann

Bildung und Entwicklung

LeitungBernhard Schnabel

Caritas-Akademie St. Vincenz:

Caritas-Altenpfl egeschule Hadamar

Cordula Schneider

Caritas-Altenpfl egeschule WiesbadenCordula Schneider

Fortbildung und

Organisationsentwicklung

Dr. Barbara BlattertBernhard Schnabel

Controlling, EDV-IT und Facility-Management

Leitung und ControllingMark Schmitz

EDVDietmar MinorJürgen SchäferDavid Schneider

Theologischer Vorstandsreferent/Verbandsmanagement

Simon Rüffi n

Presse- u. ÖffentlichkeitsarbeitPetra M. Schubert

SozialpolitischeGrundsatzfragen

Dr. Karl Koch

JustiziariatMartin Ebach

Diözesancaritasdirektor

Dr. Hejo Manderscheid

Stand: Juli 2013

Vorsitzender

Ordinariatsrat Monsignore Michael Metzler

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80 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Zusammensetzung der Organe des DiCV Limburg

Einer der Zahl der Bezirks- und Stadtcaritasverbände und Fachverbände entsprechenden, von der Vertreterversammlung gewählten, mindestens jedoch sechs Mitgliedern:

Paul Arens Dornburg – stellvertr. Vorsitzender – Ingrid Iwanowsky FrankfurtMaria Boecker Hohenstein-Born Lydia Kapol WetzlarMarita Dörner Heidenrod Peter Paul Glashütten-SchloßbornUrsula Grobien Königstein Helmut Prochaska NeuhäuselAndreas Hase Hübingen Anne Schauer Elz Manfred Hilger Winden Beatrix Schlausch Dillenburg – Vorsitzende –

Je ein Vertreter der in der Diözese Limburg tätigen katholischen, caritativen Fachverbände und Vereinigungen:

Gregor Goetz, Malteser Hilfsdienst e.V. Manfred Hurt, Kreuzbund Diözesanverband Limburg e.V.

Maria Kraus, Caritas-Gemeinschaft für Pfl ege- und Sozialberufe

Ein vom Diözesansynodalrat aus seinen Mitgliedern gewähltes Mitglied:

Margit Wehner Walluf

– wurde am 21.1.2011 in der IX. Vertreterversammlung gewählt –

Der Caritasrat des DiCV Limburg

– wurde am 11.2.2011 in der konstituierenden Sitzung des Caritasrates für drei Jahre gewählt –

Der Vorstand des DiCV Limburg

Mitglieder des Vorstandes (ohne Stimmrecht, beratende Mitglieder)

Je ein von den Vorständen der Bezirks- und Stadtcaritasverbände entsendetes Mitglied:

Heinrich Arndt Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.

Karin Dhonau Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V.

Frank Keßler-Weiß Caritasverband Westerwald–Rhein-Lahn e.V.

Hartmut Fritz Caritasverband Frankfurt e.V.

Barbara Handke Caritasverband Wiesbaden–Rheingau-Taunus e.V.

Michael Schwarzer Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.

Ottmar Vorländer Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V.

vom Bischof benannt: OR Monsignore Michael Metzler Vorsitzender Dr. Hejo Manderscheid Diözesancaritasdirektor

auf Vorschlag des Caritas-rates vom Bischof benannt: Pfarrer Kurt Geil Lahnstein

vom Caritasrat gewählt: Gisela Lühn Frankfurt Heinz Reusch Montabaur

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Christina Kupper, CKD (Caritas-Konferenzen Deutschlands) Erika Nehrkorn, Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Eva Tuchert, Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, KTK

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Mitglieder des Vorstandes

Mitglieder des Caritasrates

Je zwei von den Mitgliederversammlungen der Bezirks- und Stadtcaritasverbände gewählte Vertreter:

Ingrid Iwanowsky Caritasverband Frankfurt e.V.

Susanne Stein Caritasverband Frankfurt e.V.

Gisela Gärtner Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.

Klaus Lorek Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.

Peter Paul Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V.

Wolfgang Ritsert Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V.

Marcus-Ulrich Dillmann Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.

Beate Trost Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.

Marianne Dietrich Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V.

Dr. Margarete Peters Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V.

Andreas Hase Caritasverband Westerwald–Rhein-Lahn e.V.

Helmut Prochaska Caritasverband Westerwald–Rhein-Lahn e.V.

ElÞ Rückert Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.

Beatrix Schlausch Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.

Je ein von den Vorständen der Bezirks- und Stadtcaritasverbände benannter Vertreter:

Heinrich Arndt Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.

Barbara Handke Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.

Karin Dhonau Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V.

Frank Keßler-Weiß Caritasverband Westerwald–Rhein-Lahn e.V.

Michael Schwarzer Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.

Hartmut Fritz Caritasverband Frankfurt e.V.

Ottmar Vorländer Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V.

Je ein Vertreter der caritativ tätigen Orden, Kongregationen und kirchlich anerkannten katholischen

Schwesterngemeinschaften, die mehr als 20 Mitglieder in der Diözese Limburg beschäftigen:

Philipp Hery Arme Dienstmägde Jesu Christi, Kloster Maria Hilf, Dernbach

Schwester Francy Matthew S.H. Gemeinschaft der Herz-Jesu-Schwestern, Josefshospital, Wiesbaden

Je ein Vertreter der diözesanen und auf der Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften der Caritasverbände:

Sabine Dill-Arthen Katholische Arbeitsgemeinschaft der Müttergenesung in der Diözese Limburg

Eva Hannöver-Meurer Arbeitsgemeinschaft psychologischer Beratungsdienste im Bistum Limburg

Die IX. Vertreterversammlung fand am 21.1.2011 statt.

Die Vertreterversammlung des DiCV Limburg

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

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82 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Zusammensetzung der Organe der Caritasstiftung in der Diözese Limburg

Vorstand

Pfarrer Kurt Geil LahnsteinVorsitzender

Dr. Hejo Manderscheid Limburg Diözesancaritasdirektor

Gisela Lühn Frankfurt

OR Monsignore Michael Metzler Frankfurt

Heinz Reusch Montabaur

Geschäftsführung

No lle Niederst (beratendes Mitglied)

Kuratorium

Miryam M. Artschwager Wiesbadenstellvertretende Sprecherin

Dr. Norbert Dickopf Oberursel

Ursula Grobien Königstein

Michael Staude Nassau

Beate Steinmetz Hofheim

Prof. Dr. Gernot Sydow Limburg

Hans-Jürgen Treutler Usingen

Michael Wüst HärtlingenSprecher

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

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Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Adressen

* Das Refugium wird getragen vom Bischöfl ichen Ordinariat Limburg und

den Caritasverbänden im Bistum Limburg.

** Die „Fachstelle Freiwilligendienste” wird getragen vom DiCV Limburg

und dem Bischöfl ichen Ordinariat Limburg.

Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.Graupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.0 | Fax: [email protected]: Monsignore Michael Metzler, OrdinariatsratGeschäftsführung: Dr. Hejo Manderscheid, DiözesancaritasdirektorVorsitz Caritasrat: Beatrix Schlausch

Caritas-Akademie St. Vincenz

Caritas-Altenpß egeschule HadamarFranz-Gensler-Straße 765589 HadamarFon: 06433.876518 | Fax: 06433.876520altenpfl [email protected] egeschule-limburg.deLeitung: Cordula Schneider

Caritas-Altenpß egeschule WiesbadenKarl-Arnold-Straße 13a65199 WiesbadenFon: 0611.184318.0 | Fax: 0611.184318.6verwaltung.wiesbaden@caritas-akademie-stvincenz.dewww.altenpfl egeschule-wiesbaden.deLeitung: Cordula Schneider

Refugium für Mitarbeitendein Caritas und Pastoral*Kreuzweg 2365719 HofheimFon: 06192.206.300 | Fax: 06192.206.302info@refugium-hofheim.dewww.refugium-hofheim.deLeitung: Pfarrer Ludwig Reichert

Fachstelle Freiwilligendienste im Bistum Limburg**Bernardusweg 665589 HadamarFon: 06433.887.60 | Fax: 06431.28113.060soziale-dienste@bistumlimburg.dewww.soziale-dienste.netLeitung: Michael Ziegler

Stadt- und Bezirkscaritasverbände

Caritasverband Frankfurt e.V.Alte Mainzer Gasse 1060311 Frankfurt am MainFon: 069.2982.0 | Fax: 069.2982.166 [email protected]: Dr. Johannes zu Eltz, Stadtdekan Geschäftsführung: Hartmut Fritz, CaritasdirektorVorsitz Caritasrat: Hermann-Josef Menne

Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V.Dorotheenstraße 9-1161348 Bad HomburgFon: 06172.59760.100 | Fax: 06172.59760.119geschaeftsstelle@caritas-hochtaunus.dewww.caritas-hochtaunus.deVorsitz: Reinhold Kalteier, PfarrerGeschäftsführung: Karin DhonauVorsitz Caritasrat: Peter Paul

Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.Schiede 7365549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.2005.0 | Fax: 06431.2005.55info@caritas-limburg.dewww.caritas-limburg.deVorsitz: Franz-Josef Kremer, BezirksdekanGeschäftsführung: Michael SchwarzerVorsitz Caritasrat: Paul Arens

Caritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V.Vincenzstraße 2965719 Hofheim a.Ts.Fon: 06192.2934.0 | Fax: 06192.2934.33info@caritas-main-taunus.dewww.caritas-main-taunus.deVorsitz: Josef A. Peters, PfarrerGeschäftsführung: Ottmar VorländerVorsitz Caritasrat: Christian Stollenwerk

Caritasverband für den Bezirk Westerwald–Rhein-Lahn e.V.Philipp-Gehling-Straße 456410 MontabaurFon: 02602.1606.0, Fax: [email protected]: Heinz-Walter Bartenheier, BezirksdekanGeschäftsführung: Frank Keßler-Weiß, Caritasdirektor Vorsitz Caritasrat: Walter Hartlich

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84 Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. | Jahresbericht 2012/2013

Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.Goethestraße 1335578 WetzlarFon: 06441.9026.0 | Fax: 06441.9026.28info@caritas-wetzlar-lde.dewww.caritas-wetzlar-lde.deVorsitz: Peter Kollas, PfarrerGeschäftsführung: Heinrich ArndtVorsitz Caritasrat: Gerhard Zerfas, Pfarrer

Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.Friedrichstraße 26-2865185 WiesbadenFon: 0611.174.0 | Fax: 0611.174.171geschaeftsstelle@caritas-wirt.dewww.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.deVorsitz: Wolfgang Rösch, StadtdekanGeschäftsführung: Barbara Handke,CaritasdirektorinVorsitz Caritasrat: Gisela Gärtner

Fachverbände des Caritasverbandes

für die Diözese Limburg e.V.

Arbeitsgemeinschaft für psychologische Beratungs-dienstein Katholischer Trägerschaft im Bistum Limburg (DiAG Beratung)Graupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.274 | Fax: 06431.997.190eva.hannoever-meurer@dicv-limburg.dewww.dicv-limburg.deVorsitz: Dr. Hejo Manderscheid, DiözesancaritasdirektorGeschäftsführung: Eva Hannöver-Meurer, DiCV Limburg

Diözesanverband des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V.Diözesan-Vertreterin des SkF in der Diözese Limburg: Dorothea Gruß

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. FrankfurtKriegkstraße 3660326 Frankfurt am MainFon: 069.973823.0 | Fax: 069.973823.55monikahaus@skf-frankfurt.dewww.skf-frankfurt.deVorsitz: Brigitte WeberGeschäftsführung: Margit Grohmann

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. WiesbadenPlatter Straße 8065193 WiesbadenFon: 0611.952870 | Fax: [email protected]: Erika Nehrkorn (Vorstandsvorsitzende)Dorothea Gruß (stellvertr. Vorsitzende) Martina Schmidt (stellvertr. Vorsitzende)Geschäftsführung: Erika Nehrkorn, Dorothea Gruß, Martina Schmidt

Kreuzbund Diözesanverband Limburg e.V.Rheinstraße 1765185 WiesbadenFon: 069.50830464hadeleh@t-online.dewww.kreuzbund-dv-limburg.deVorsitz: Manfred HurtGeschäftsführung: Hans-Dieter Lehmann

Malteser Hilfsdienst e.V.Frankfurter Straße 965549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.9488.0 | Fax: 06431.9488.100info-limburg@malteser.orgwww.malteser-limburg.deVorsitz: Peter DeselaersGeschäftsführung: Gregor Goetz

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), Diözesane ArbeitsgemeinschaftGraupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.202Fax: [email protected] www.dicv-limburg.deVorsitz: Pfarrer Alfred Much, Höhr-GrenzhausenGeschäftsführung: Jürgen Hartmann-Lichter (kommissarisch)

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

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Limburg

Wetzlar/Lahn-Dill-Eder

Westerwald-Rhein-Lahn

Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Hoch-taunus

Frankfurt

Main-Taunus

Limburg

Montabaur

Wetzlar

Wiesbaden

Bad Homburg

Hof-heimÜbersichtskarte

85

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), regionale Arbeitsgemeinschaft FrankfurtAlte Mainzer Gasse 1060311 Frankfurt am MainFon: 069.2982.148 | Fax: 069.2982.254renate.elbert@caritas-frankfurt.dewww.caritas-frankfurt.deVorsitz: Ralf AlbensoederGeschäftsführung: Renate Elbert

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), regionale Arbeitsgemeinschaft für HochtaunusGraupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.204 | Fax: 06431.997.190www.dicv-limburg.deVorsitz: Karin Dhonau, Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V.Geschäftsführung: N.N.

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), regionale Arbeitsgemeinschaft in den Bezirken Limburg, Wetzlar und Lahn-Dill-EderGraupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.203 | Fax: 06431.997.190www.dicv-limburg.deVorsitz: Vera Arras, LimburgGeschäftsführung: Geschäftsführung: N.N.

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), regionale Arbeitsgemeinschaftfür Main-TaunusGraupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.0 | Fax: 06431.997.190www.dicv-limburg.deVorsitz: Ottmar VorländerCaritasverband für den Bezirk Main-Taunus e.V.Geschäftsführung: N.N.

Geistliches Begleitwort | Vorwort Mega-Trends Anhang

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), regionale Arbeitsgemeinschaft für Rheingau, Untertaunus und WiesbadenFriedrichstraße 26-2865185 WiesbadenFon: 0611.174.0 | Fax: 0611.174.171www.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.deVorsitz: Barbara HandkeGeschäftsführung: N.N.

Verband Katholischer Tageseinrichtungenfür Kinder (KTK), regionale Arbeitsgemeinschaft für den Westerwald-Rhein-LahnGraupfortstraße 565549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.274 | Fax: 06431.997.190eva.hannoever-meurer@dicv-limburg.dewww.dicv-limburg.deVorsitz: Frank Keßler-WeißCaritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V.Geschäftsführung: Eva Hannöver-Meurer, DiCV Limburg

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» Sie sollen wissen, dass Sie hier ausdrücklich willkommen sind. In der Kirche gibt es

keine Ausländer. Es ist wichtig und im Sinne des Evangeliums, dass Flüchtlinge unter-

stützt werden.«

Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (beim Besuch von „Ehrenamt und Integration“, Liederbach, 2013)

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HerausgeberCaritasverband für die Diözese Limburg e.V.Graupfortstraße 565549 Limburg a.d. [email protected]

Konzept, Redaktion, Text, Fotorecherche/FotoauswahlPetra M. SchubertPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitFon: 06431.997.110Fax: 06431.997.114E-Mail: [email protected]

GestaltungS!DESIGNMENT, Kölnwww.s-designment.net

DruckAWG Druck GmbH, Runkel-EnnerichAufl age: 800

Fotoscanstockphoto.com: Titel (1), Seite 4, 34, 49, 58, 71, 78, 86Thomas Erbach: Seite 15(1)Doris Fuchs: Seite 10istockphoto.com: Titel (3), Seite 16, 17, 22, 24, 27, 28, 29, 35, 36, 37, 39, 51, 52, 53, 54, 57, 59, 63, 64, 67, 69, 70, 74Jürgen Planert (DGB): Seite 62Petra M. Schubert: Seite 5, 6, 8, 9, 14(2), 18(2), 19(2), 20, 21(3), 25, 29(1), 30, 43, 45(3), 56, 67(1), 68(1)Gundula Stegemann: Seite 15(2)St. Josefs-Hospital Wiesbaden: Seite 69Guido Werner: Seite 31(2)

Alle nicht extra aufgeführten Fotos: privat

Mitarbeit u.a.:Markus Ahne, Dr. Barbara Blattert, Merhawit Desta, Sabine Dill-Arthen, Martin Ebach, Andreas Eichmann, Dr. Elke Groß, Torsten Gunnemann, Jürgen Hartmann-Lichter, Annegret Heim, Angelika Kennel, Peter Kirchberg, Dr. Karl Koch, Thomas Nattermann, Noëlle Niederst, Pfarrer Ludwig Reichert, Ingrid Rössel-Drath, Simon Rüffin, Martina Schlebusch, Mark Schmitz, Bernhard Schnabel, Katja Schröter, Stefan Weber, Michael Ziegler

Impressum

Impressum

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Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.Graupfortstraße 5 · 65549 Limburg a.d. LahnFon: 06431.997.0 · Fax: [email protected]