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DABregional | 1_2/10 1 DAB regional | 1_2/10 Januar/Februar 2010, 42. Jahrgang Offizielles Organ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der Architektenkammer des Saarlandes | Körperschaften des öffentlichen Rechts Hessen 3 Fünfter Vergabetag am 2. Februar 4 Amtliche Bekanntmachungen der Archi- tekten und Stadtplanerkammer Hessen 5 Machen Sie mit: Tag der Architektur 2010 5 Entscheidungen zu Architekten- wettbewerben 6 AKH-Mitgliedsbeiträge für 2010 wie 2009 7 Geschäftsklima der freischaffenden Architekten in Hessen und Deutschland 8 Die Sonnenscheibe von Cölbe 9 Historie und Moderne im Einklang 10 László Moholy-Nagy Retrospektive in Frankfurt 12 Ist mein Geld sicher? Bekomme ich die erwartete Rente? 13 Neue Beiträge zum Versorgungswerk ab Januar 2010 14 Absolventen-Fortbildung 15 Seminarkalender 16 Fortbildungen Impressum Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße 2, 65189 Wiesbaden Telefon (06 11) 17 38-0 Verantwortlich: Christof Bodenbach, Wiesbaden Architektenkammer Rheinland-Pfalz Hindenburgplatz 2–6, 55118 Mainz Telefon (0 61 31) 99 60-0 Verantwortlich: Dr. Michael E. Coridaß, Mainz; Annette Müller, Mainz Architektenkammer des Saarlandes Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken Telefon (06 81) 95 44 10 Verantwortlich: Rainer Christ, Saarbrücken Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Architekten aller Fachrichtungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland aufgrund ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zuge- stellt. Verlag, Vertrieb, Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH, siehe Impressum Rheinland-Pfalz 19 Mehr Berufspolitik – mehr Profil?! 20 Vertreterversammlung Herbst 2009 21 Klartext: BA/MA ? 22 Architekturstudium nicht unter acht! 23 Problematische Vergabeverfahren 24 Trotz Doppelhefts nichts verpassen! 24 Tatort Altbau: Zwischenbilanz 25 Sachverständigenprüfungsordnung 26 Amtliche Bekanntmachung 27 Reisekosten 27 Gemeinsam besser Bauen 29 Gutenberg-Campus Mainz 29 Mainzer Bürgermeister Norbert Schüler verabschiedet 30 BDA-Architekturpreis Rheinland-Pfalz 31 Unser Dorf hat Zukunft 32 Werner Böhm / Tadao Ando in RLP / Vergütung / Passivhaus 33 Großer Andrang im zb: / FH Mainz / Werkvorträge 34 Wohnen im Getreidesilo 34 Programm zb: 35 Fortbildung 37 Mitgliedernachrichten Saarland 39 Mitgliederversammlung 2009 40 Shanghei Expo 2010 – Studienreise 40 Tag der Architektur 2010 40 DAB-Doppelausgaben 41 Trend zu farbigen Hausfassaden 41 Deutscher Fassadenpreis 2009 41 Neujahrsempfang der AKS 42 Gottfried-Kühn-Preis 2009 – Landschaftsarchitekturpreis Rheinland- Pfalz/Saarland 43 Kammerbeitrag / Sterbegeldumlage 2010 / Berufshaftpflichtversicherung / Krankengeld für Selbständige – Alterna- tiven 44 Einführung in die HOAI / Vom Traum zum Haus / Stellenangebot 45 Der Architektenvertrag 45 Bauzeitverzögerung/zusätzl. Honorar 45 Subsidiäre Haftung bei mangelhafter Objektüberwachung 46 Ergänzung zum Wettbewerb Neubau Zentralgebäude HTW 46 Fortbildung

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DAB regional | 1_2/10Januar/Februar 2010, 42. Jahrgang

Offizielles Organ der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der

Architektenkammer des Saarlandes | Körperschaften des öffentlichen Rechts

Hessen

3 Fünfter Vergabetag am 2. Februar 4 Amtliche Bekanntmachungen der Archi-

tekten und Stadtplanerkammer Hessen 5 Machen Sie mit:

Tag der Architektur 2010 5 Entscheidungen zu Architekten-

wettbewerben 6 AKH-Mitgliedsbeiträge für 2010 wie 2009 7 Geschäftsklima der freischaffenden

Architekten in Hessen und Deutschland 8 Die Sonnenscheibe von Cölbe 9 Historie und Moderne im Einklang10 László Moholy-Nagy Retrospektive

in Frankfurt12 Ist mein Geld sicher? Bekomme ich die

erwartete Rente?13 Neue Beiträge zum Versorgungswerk

ab Januar 201014 Absolventen-Fortbildung15 Seminarkalender16 Fortbildungen

Impressum

Architekten- und Stadtplanerkammer HessenBierstadter Straße 2, 65189 WiesbadenTelefon (06 11) 17 38-0Verantwortlich: Christof Bodenbach, Wiesbaden

Architektenkammer Rheinland-PfalzHindenburgplatz 2–6, 55118 MainzTelefon (0 61 31) 99 60-0Verantwortlich: Dr. Michael E. Coridaß, Mainz; Annette Müller, Mainz

Architektenkammer des SaarlandesNeumarkt 11, 66117 SaarbrückenTelefon (06 81) 95 44 10Verantwortlich:Rainer Christ, Saarbrücken

Das Blatt wird allen gesetzlich erfassten Architekten aller Fachrichtungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland aufgrund ihrer Eintragung seitens der Herausgeber zuge-stellt. Verlag, Vertrieb, Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH, siehe Impressum

Rheinland-Pfalz

19 Mehr Berufspolitik – mehr Profil?!20 Vertreterversammlung Herbst 200921 Klartext: BA/MA ?22 Architekturstudium nicht unter acht!23 Problematische Vergabeverfahren24 Trotz Doppelhefts nichts verpassen!24 Tatort Altbau: Zwischenbilanz25 Sachverständigenprüfungsordnung26 Amtliche Bekanntmachung27 Reisekosten27 Gemeinsam besser Bauen29 Gutenberg-Campus Mainz29 Mainzer Bürgermeister Norbert Schüler

verabschiedet30 BDA-Architekturpreis Rheinland-Pfalz31 Unser Dorf hat Zukunft32 Werner Böhm / Tadao Ando in RLP /

Vergütung / Passivhaus33 Großer Andrang im zb: /

FH Mainz / Werkvorträge34 Wohnen im Getreidesilo34 Programm zb:35 Fortbildung37 Mitgliedernachrichten

Saarland

39 Mitgliederversammlung 200940 Shanghei Expo 2010 – Studienreise40 Tag der Architektur 201040 DAB-Doppelausgaben41 Trend zu farbigen Hausfassaden41 Deutscher Fassadenpreis 200941 Neujahrsempfang der AKS42 Gottfried-Kühn-Preis 2009 –

Landschaftsarchitekturpreis Rheinland-Pfalz/Saarland

43 Kammerbeitrag / Sterbegeldumlage 2010 / Berufshaftpflichtversicherung / Krankengeld für Selbständige – Alterna-tiven

44 Einführung in die HOAI / Vom Traum zum Haus / Stellenangebot

45 Der Architektenvertrag 45 Bauzeitverzögerung/zusätzl. Honorar45 Subsidiäre Haftung bei mangelhafter

Objektüberwachung46 Ergänzung zum Wettbewerb Neubau

Zentralgebäude HTW46 Fortbildung

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Es waren 38 Kammermitglieder erschienen. Gast zu TOP 2 waren Ministerin Dr. Peter und Thomas Seilner vom Mi-nisterium für Umwelt, Energie und Verkehr sowie bis TOP 4 einschließ-lich Herr Lang, Saarbrücker Zeitung. Weiter anwesend waren der Justi-tiar der Kammer, Rechtsanwalt Herbert Beigel, der Geschäftsführer der Kammer, Rainer Christ sowie die Verwaltungsangestellten Ulrike Junk, Monika Dincher, Bianca Ettinger. TOP 1 - 4Kammerpräsident H. Kiefer eröffnete um 16.00 Uhr die Versammlung.Er stellte die form- und fristgerechte Einladung fest und erteilte nach Begrüßung der Anwesenden Frau Ministerin Dr. Peter das Wort.Nach der Ansprache von Frau Dr. Peter erstattete H. Kiefer den Bericht über die Tätigkeit des Kammervorstandes. Wortmeldungen aus dem Kreis der Mitglieder im Anschluss an den Jah-resbericht wurden vom Kammerpräsidenten unmittelbar beantwortet. TOP 5T. Hepp erläuterte die notwendige Anpassung der GRW-Saar an geän-derte Rechtsvorschriften.Folgender Beschluss wurde mit 2 Enthaltungen mehrheitlich gefasst:Die GRW-Saar werden wie folgt geändert: Ziff. 2.3.2. Satz 1 erhält folgende Fassung:Öffentliche Auftraggeber nach GWB haben bei der Durchführung von Wettbewerben bzw. Planungswettbewerben die jeweils einschlägigen Bestimmungen der VOF zu beachten. Ziff. 5.1.1.: Der Hinweis auf § 15 wird ersetzt durch §§ 33, 38.Ziff. 6.2.: Der Hinweis § 19 wird ersetzt durch § 9.TOP 6M. Schmidt erläuterte den Vorschlag zur Anpassung der Sachverstän-digenordnung an geänderte Rechtsvorschriften.Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig: Die Formulierungen in § 2 Abs. 1b) und § 20 Abs. 1b) werden ersatz-los gestrichen.

P R O T O K O L L über die Mitgliederversammlung am 20.11.2009, 16.00 Uhr in der Akademie im Haus der Architekten in Saarbrücken, Neumarkt 11

TOP 7H. Kiefer erläuterte die Gründe, die für eine Sachverständigenprüfungs-ordnung sprechen.Mit 1 Enthaltung wurde die Sachverständigenprüfungsordnung, wie sie mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt worden war, be-schlossen. TOP 8 und 9Der Kurzbericht über die Rechnungsprüfung des AKS-Haushaltes für das Jahr 2008 wurde von Rechnungsprüfer M. Kiwitter vorgetragen.Auf Empfehlung von M. Kiwitter wurde dem Vorstand einstimmig Ent-lastung erteilt − Enthaltung der Vorstandsmitglieder −.TOP 10W. Schwarz-Paqué trug den Bericht des Vertreters der AKS im Aufsichts-ausschuss des Versorgungswerkes der AK NW vor. Aus dem Kreis der Mitglieder wurde vorgeschlagen, künftig die wesent-lichen Zahlen des Berichtes in die Tagungsvorlage aufzunehmen. TOP 11Auf Vorschlag von Vizepräsident P. Alt wurde die Sterbegeldumlage für das Jahr 2010 auf 10,- €/Mitglied der Sterbekasse festgelegt (einstim-mig).TOP 12P. Alt trug den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 vor, der in Ein-nahmen und Ausgaben mit 518.750 € abschließt. Der Haushaltsplan wurde einstimmig beschlossen − 1 Enthaltung −.TOP 13H. Kiefer wies auf den Neujahrsempfang 2010 hin, zu dem alle Kam-mermitglieder eingeladen sind. Wortmeldungen erfolgten nicht mehr. Präsident H. Kiefer schloss um 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung.

Dipl.-Ing. Dipl.-Des. Herbert Kiefer Rainer ChristPräsident Protokollführer

Mitgliederversammlung 2009

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Shanghai Expo 2010 − Studienreise

u Vom 27. Juni bis 3. Juli 2010 bietet die AKS eine Studienreise nach Shanghai zur Expo 2010 an. Der Programmablauf ist wie folgt geplant (Änderungen oder Ergänzungen sind vorbehal-ten):u 27.06.2010: Anreise, Bahnfahrt nach

Frankfurt und Flug nach Shanghai um 19.20 Uhr.

u 28.06.2010: Willkommen in Shanghai, Flanieren auf Chinas berühmter Uferpro-menade, dem Bund bis zum Huang-pu- Park. Blick auf die historische Stadtsilhou-ette, Besuch Iltis-Denkmal, Bank of China (1937), Peace Hotel mit dem Pyramiden-dach (1929), vorbei am China-News-Ge-bäude, kurzer Halt an der ehemaligen Townhall (1923), vorbei am Zollhaus mit Uhrturm Big Ben (1927) zum Shanghai Ar-chitectural Design and Research Institute, ehemaliges Union Buildung (1922) von außen.

Abendessen im Restaurant Laofandian (authentische Shanghai-Küche).

u 29.06.2010: Shanghai: Yu-Garten und Stadtplanungsmuseum, Besuch des Yu-Gartens, einem Beispiel der Gartenbau-kunst auf kleinstem Raum, weiter zum Hu-angpu-Fluss und zur Fähre Pudong, Boule-vard des neuen Jahrhunderts mit Fernsehturm (1994), Jin Mao Ultra Tall To-wer (1998), Shanghai World Financial Center. Weiterfahrt zur Tonghi Universität Shanghai.

u 30.06.2010: Expo 2010, Transfer zum Expo-Gelände; nach Japan ist China das

zweite Land in Asien, das eine moderne Weltausstellung im 21. Jahrhundert aus-richtet. 70 Mio. Besucher werden erwar-tet. Geführter Rundgang für die Teilneh-mer der Studienreise.

u 01.07.2010: Expo 2010,Transfer zum Ex-po-Gelände und Erkundung in Eigenregie.

u 02.07.2010: Ausfl ug nach Hangzhou, Fahrt mit dem Schnellzug (350 km/h) nach Hangzhou, Hauptstadt der Provinz Zhejiang und Endpunkt des legendären Kaiserkanals; Hangzhou ist ein beliebter Erholungsort in schöner Lage mit zahl-reichen Tempeln und Pagoden, Parks und Gärten.

Gemeinsames „Abschluss-Dinner“ im No-votel-Drehrestaurant Art 50.

u 03.07.2010: Abschied von Shanghai, Transfer und Rückfl ug um 10.50 Uhr nach Frankfurt. Ankunft in Frankfurt um 17.00 Uhr, Heimreise mit der Deutschen Bahn.

Reisepreis pro Person im DZ: ca. 1.390 €, EZ-Zuschlag: 255 €, Visakosten zurzeit 49 €.

Weitere aktuelle Informationen über die Stu-dienreise fi nden Sie in Kürze unter www.ak-saarland.de, Rubrik aktuelles / weitere infos. Auf Wunsch erhalten Sie die ausführliche Rei-sebeschreibung bei der AKS-Geschäftsstelle (Tel. 0681 - 95 44 10) per Fax.

Schriftliche Anmeldungen sind bis 29. Ja-nuar 2010 bei der AKS-Geschäftsstelle mög-lich! Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Per-sonen.

Tag der Architektur 2010

DAB-Doppelaus-gaben

u Aus fi nanziellen Gründen erscheint das Deutsche Architektenblatt 2010 zweimal als Doppelausgabe. Die Januar- und Februaraus-gabe sowie die Juli- und Augustausgabe wer-den zusammengefasst. Das Seitenkontingent für die Kammern bleibt erhalten und wird auf die nunmehr 10 erscheinenden Ausgaben verteilt.

u Bewerbungen zum Tag der Architektur 2010 sind bis 8. Februar 2010 möglich. Ausführliche Informationen fi nden Sie im Deutschen Archi-tektenblatt, Regionalteil Saarland, Ausgabe De-zember 2009 oder im Internet unter www.ak-saarland.de, Rubrik aktuelles / tag der archi-tektur. t NO

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Quelle: Deutsches Lackinstitut / Lack im Gespräch, Oktober 2009

Trend zu farbigen Hausfassaden

u Insbesondere jüngere Menschen bevor-zugen mehr Farbe und Farbgestaltung an Hausfassaden. Dies ergab eine repräsenta-tive Umfrage unter 1008 Bürgern ab 16 Jah-ren, die im Auftrag des Deutschen Lackinsti-tuts (DLI) durchgeführt wurde. Lediglich 20 Prozent der unter 40-Jährigen bevorzugen das klassische Weiß. Bei den Befragten ab 16 Jah-ren gaben 25 Prozent Weiß als Wunschfarbe an, 2006 waren es noch rund 30 Prozent. Für Gelb- und Ockertöne sank die Vorliebe im gleichen Zeitraum von 22 auf nur noch 14 Prozent.

Der Trend bei den Jüngeren geht heute zu einem wesentlich breiteren Farbspektrum, wäh-rend die Hälfte aller Befragten über 60 Jahre zu traditionellen Weiß- und Gelbtönen tendiert. Ein eindeutiger Trendwechsel ist allerdings noch nicht abzulesen. Die geringfügige Zunah-me von Beige- und Grüntönen (plus 3 Prozent),

Braun- (plus 2 Prozent) und Orangetönen (plus 1 Prozent) verändert die bisherige Rangfolge nicht.

Vergleicht man die Ergebnisse in Bezug auf Ortsgrößen und Regionen, zeigt sich folgender Trend: Während in Kleinstädten und auf dem Land nach wie vor weiße Fassaden dominie-ren, setzen sich in den Großstädten zuneh-mend Gelb-Akzente durch. Im regionalen Ver-gleich dominiert im Westen das traditionelle Weiß, während im Osten vermehrt Gelb- und Beigetöne bevorzugt werden.

Generell gilt: Knapp ein Drittel der Be-fragten beschäftigt sich mit Trendfarben für den Bau- und Wohnbereich und zeigt eine starke Neigung zur farbigen Fassadengestal-tung.

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Deutscher Fassa-denpreis 2009

u Mehrere Hundert Architekten, Handwerks-betriebe und Bauherren aus Deutschland , Ös-terreich und der Schweiz hatten sich an dem von der Fa. Brillux ausgelobten Fassadenwett-bewerb beteiligt. In den vier Kategorien wur-den insgesamt drei 1. und 2. Preise, ein 3. Preis, zwei Anerkennungen, ein Förderpreis so-wie ein Sonderpreis vergeben. In der Katego-rie Wohn- und Geschäftshäuser wurde das Wohnhaus Nelkenstraße 22a in Saarbrücken mit einem zweiten Preis ausgezeichnet, für des-sen Planung Architekt Markus Ott aus Saar-brücken verantwortlich zeichnet. Mit ihm ge-meinsam wurden die Bauherren und als aus-führende Firma STASS „Der Stukkateur“ aus Saarbrücken ausgezeichnet. Die Jury lobte die Gestaltung der aus vorgefertigten Betonele-menten bestehenden Fassade, die in vier Weiß- und Grautönen gehalten ist.

Weitere Informationen: www.fassaden-preis.de.

Feierliche Preisverleihung auf Gut Havichhorst in Münster, links: Markus Ott

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Neujahrsempfang der AKSDer Neujahrsempfang der AKS findet am Mo., 18. Januar 2010, 11 Uhr, im Festsaal des Saarbrücker Schlosses statt. Alle Kammermitglieder sind herzlich eingeladen! In begrenztem Umfang sind Parkplätze auf dem Schlossplatz reserviert.

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Gottfried-Kühn-Preis 2009 − Landschaftsarchitekturpreis Rheinland-Pfalz/Saarland

u Mit dem in zweiter Auflage verliehenen Gott-fried-Kühn-Preis sollen vorbildliche, realisierte Freiraum- und Landschaftsplanungen in Rhein-land-Pfalz und im Saarland ausgezeichnet wer-den. Auslober des Preises sind der Bund Deut-scher Landschaftsarchitekten bdla Rheinland-Pfalz /Saarland e.V. zusammen mit den beiden Landes-Umweltministerien und der Stiftung Na-tur und Umwelt Rheinland-Pfalz mit Unterstüt-zung des Dialog Baukultur Rheinland-Pfalz und den beiden Landesarchitektenkammern.

Der Preis wird gleichermaßen an Bauherren und Landschaftsarchitekten verliehen. Es wer-den Projekte prämiert, die durch erfolgreiches Zusammenwirken von Bauherren, Landschafts-architekten und anderen Planungsbeteiligten entstanden sind. Das Engagement zur quali-tätvollen Gestaltung der Umwelt soll damit öf-fentliche Anerkennung finden.

Unter den 26 eingereichten Arbeiten wur-den nachfolgend aufgeführte Projekte von der Fachjury ausgezeichnet:Gottfried–Kühn-Preis 2009 in der Katego-rie „Private Freiflächen“: Projekt: Freiflächen der Chemischen Fabrik Budenheim, Landschaftsarchitekt: Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten, Mainz, Bau-herr: Chemische Fabrik Budenheim KG, Dr. A. Oetker Gruppe, Budenheim

Die Sicherung eines Unternehmens im Über-schwemmungsgebiet − dieser Herausforde-rung stellte sich ein privater Konzern. Der er-forderliche Hochwasserschutz mauere nicht ein, sondern werde wie selbstverständlich in

die Umfeldgestaltung einbezogen, urteilte die Jury. Es sei nicht nur ein hochwertiges Umfeld für die Mitarbeiter geschaffen worden, sondern das ehemals abgeschlossene Firmengelände öffne sich heute zum benachbarten Dorf und zur Landschaft. Die Jury würdigte nicht nur die anspruchsvolle Gestaltung der technisch not-wendigen Anlagen, sondern ebenso das pri-vate Engagement der Unternehmensfamilie.Gottfried-Kühn Preis 2009 in der Kategorie „Freiflächen im öffentlichen Raum“: Sonderpreis für das Projekt: Der Dudweiler An-ger, Saarbrücken-Dudweiler, Landschaftsarchi-tekt: Rolf Martin, St. Ingbert, Bauherr: Landes-hauptstadt Saarbrücken, Amt für Klima- und Umweltschutz.

Ein kaum genutzter innerstädtischer „Angst-raum“ mit vielen baulichen Relikten und sozialen Problemen sei zu einem gut angenommenen, vielfältig nutzbaren Freiraum gestaltet worden, lobte die Jury. Als herausragend wurde die kon-sequente Einbindung der Anwohner sowie der anliegenden Eigentümer und Nutzer in die Pla-nung beurteilt. Entstanden seien hochwertige Freiräume mit ästhetischem und ökologischem Anspruch und vielfältiger Nutzbarkeit. Damit sei eine beispielhafte Initialzündung für ein vernach-lässigtes Quartier gegeben worden.Anerkennungen:Projekt: Außenanlagen Festung Ehrenbreitstein, Koblenz, Landschaftsarchitekt: Topotek 1 Ge-sellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin, Bauherr: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Koblenz.

Projekt: Grünzug Olbeschgraben/Am Ol- beschwäldchen, Trier, Landschaftsarchitekt: Bielefeld, Gillich, Heckel Landschaftsarchitekten BDLA, Trier, Bauherr: Stadt Trier, Baudezernat, GrünflächenamtProjekt: Neugestaltung Romano-Guardini-Platz, Mainz, Landschaftsarchitekt: Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten, Mainz, Bauherr: Main-zer Aufbaugesellschaft mbH, Mainz + Wohn-bau Mainz GmbHGottfried–Kühn-Preis 2009 in der Katego-rie „Objekte in der freien Landschaft“:Projekt: Renaturierung der Kyllmündung, Trier-Ehrang, Landschaftsarchitekt: Bielefeld, Gillich, Heckel Landschaftsarchitekten BDLA, Trier, Bauherr: LBM Trier + Zweckverband Wirtschafts-förderung im Trierer Tal, Föhren

Die Renaturierung der Kyllmündung über-zeugte die Jury, weil mit kleinen Eingriffen ei-ne ökologisch hochwertige Umwidmung von einem „Industriegebiet“ in eine Aue gelungen sei. Nach dem verheerenden Hochwasser 1993 hätten die Projektträger, der Landesbetrieb Mobilität und der Zweckverband Wirtschafts-förderung im Trierer Tal einen umweltpolitischen Lernprozess mit Signalwirkung in die Wege ge-leitet. Umweltverbände und Öffentlichkeit seien intensiv einbezogen worden. Das Projekt be-weise Vertrauen in die Kräfte der Natur: schlich-te Flutrinnen und Mulden ermöglichten eine eigendynamische Entwicklung.

Weitere Informationen: www.rps.bdla.de.

Renaturierung der KyllmündungFreiflächen der Chemischen Fabrik Budenheim Der Dudweiler Anger

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Quelle: bdla Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.

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Kammerbeitrag

u Die 1. Halbjahresrate des Kammerbeitrages 2010 ist laut Bei-tragsordnung bis zum 15. Januar 2010 zu leisten - § 4 Beitragsord-nung -.

Kammermitglieder, die keine Einzugsermächtigung oder Dauer-überweisungsaufträge erteilt haben, werden um Überweisung der 1. Beitragsrate gebeten. Überweisungen bitte auf das AKS-Konto Nr. 6598005 bei der Bank1Saar in Saarbrücken (BLZ 591 900 00). Liegen der AKS Einzugsermächtigungen vor, wird die Beitragsrate vom jeweiligen Konto abgebucht.

u Der Gesetzgeber hat im Saarländischen Architekten- und Inge-nieurkammergesetz (SAIG) festgelegt, dass es den Kammermitglie-dern obliegt, der AKS „... zu Beginn eines jeden Kalenderjahres und im Übrigen auf Anfrage Auskunft über den Bestand, die Höhe ... ei-ner nach diesem Gesetz geforderten Berufshaftpflichtversicherung ... zu geben...“ (§ 42 Abs. 1 Ziffer 4 SAIG). Als Berufspflicht ist im SAIG vorgesehen, dass jedes Kammermitglied „... im Falle unmit-telbar selbständiger Tätigkeit eine ausreichende Berufshaftpflicht-versicherung abzuschließen (verpflichtet ist); die Mindestdeckungs-summe beträgt 100.000 € für Sach- und Vermögensschäden und 500.000 € für Personenschäden ...“ (§ 43 Abs. 1 Ziffer 5 SAIG).

Alle Kammermitglieder, die selbständige Architektentätigkeit aus-üben, also auch alle angestellten/beamteten Mitglieder, die in Ne-bentätigkeit Architektenleistungen erbringen, werden gebeten, eine Bescheinigung ihrer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, aus der sich der Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung mit den erfor-derlichen Mindestdeckungssummen ergibt.

Die Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften sollten der AKS umgehend - spätestens aber bis 15. März 2010 - zuge-schickt werden.

Sterbegeldumlage 2010

u Die Sterbegeldumlage für das Jahr 2010 wurde auf 10,- € je Mit-glied der Sterbekasse festgelegt. Die Umlage ist laut Beitragsordnung am 15. Januar 2010 − zusammen mit der ersten Halbjahresrate des Kammerbeitrages − fällig.

Berufshaftpflicht-versicherung

Krankengeld für Selbständige − Alternativen

u Freiwillig versicherte Selbständige können wieder Krankengeld er-halten. Dazu müssen sie entweder den höheren Normalbeitrag der ge-setzlichen Krankenversicherung (14,9 %) bezahlen oder einen neuen Wahltarif Krankengeld abschließen. Selbständige haben beim Thema Krankengeld fünf Möglichkeiten:u Nichts tun: Freiwillig Versicherte, die keine Erklärung abgeben

und keinen neuen Wahltarif abschließen, zahlen seit dem 01.08.2009 den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 % und haben keinen Krankengeldanspruch mehr.

u Krankengeld zum Normalbeitrag: Durch eine formlose Erklärung gegenüber der Krankenkasse, dass der Normalbeitrag (14,9 %) ge-zahlt wird, entsteht ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, und zwar ohne Karenzzeit.

u Wahltarif Krankengeld: Die Konditionen können realtiv frei mit der Krankenkasse vereinbart werden. Je früher die Versicherung

zahlt und je höher das vereinbarte Krankengeld ist, desto höher ist der Beitrag. Nachteil: Versicherte sind drei Jahre an den Wahltarif und die Krankenkasse gebunden.

u Kombination von Wahlerklärung und Wahltarif: Selbständige, die das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag bean-spruchen, sich aber auch für die Zeit davor absichern möchten, können zusätzlich einen individuellen Wahltarif Krankengeld mit ih-rer Kasse vereinbaren.

u Private Krankentagegeldversicherung: Jederzeit möglich. Wichtig: Selbständige erhalten nur Krankengeld, wenn aus der selb-ständigen Arbeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Zu beach-ten ist ebenfalls ,dass beim Wahltarif und bei der privaten Krankengeld-versicherung Karenzzeiten bestehen. Einzelheiten sollten mit der zu-ständigen Krankenkasse geklärt werden. Die Angebote der Kassen unterscheiden sich erheblich, ein genauer Vergleich lohnt sich!t NO

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Vom Traum zum HausLehr- und Arbeitsmaterialien zur Schulung privater Bauherren

u Die meisten Menschen träumen davon, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Verschiedene Beweggründe sind hierfür maß-geblich: eine unvermutete Mieterhöhung, das Streben nach Unabhängigkeit, beengte räum-liche Verhältnisse, Bilanz zwischen Mietzah-lungen und monatlichen Belastungen für die Finanzierung von Wohneigentum usw.

In dem in 3. Auflage erschienenen Seminar-ordner „Vom Traum zum Haus“ werden die viel-fältigen Arbeitsbereiche und -phasen beim Bau-en vorgestellt. Das Ringbuch enthält Lehrma-terialien und Arbeitsblätter zu den Themen „Wege zum Bauen“, „Kostengünstiges Bauen“, Energieoptimiertes und umweltschonendes Bauen“, „Umbauten, Ausbauten, Bauen im Be-stand“ sowie „Gartengestaltung“. Es unterstützt Bauherren dabei, sich in Ruhe auf ihr Unterneh-men Traumhaus vorzubereiten und die richtigen Fragen zur richtigen Zeit stellen zu können.

Die Arbeitshilfen zielen darauf ab, Kosten und Qualität in Einklang zu bringen. Gute Ar-chitektur schafft Mehrwert und Wertbestän-digkeit; die Aussage, diese Qualität sei zu teu-er, beruht auf einem Vorurteil. Gute Ideen und eine effiziente Planung helfen Kosten zu spa-

ren. Gute Architektur setzt jedoch mutige, en-gagierte und vor allem kompetente Bauherren voraus. Die vorliegenden − in Kooperation zwi-schen der AK Niedersachsen und der Bundesar-chitektenkammer mit Unterstützung des Bun-desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (BMVBS) ausgearbeiteten − Lehr- und Arbeitsmaterialien bieten hierfür eine hervor-ragende Grundlage.

AKS-Kammermitglieder haben die Möglich-keit, die Broschüre kostenlos bei der AKS-Ge-schäftsstelle anzufordern (Tel. 06 81 - 95 44 10). Helfen auch Sie mit, Ihre Bauherren zu stärken und schulen Sie diese mit Hilfe der Broschüre!

Die Broschüre steht unter www.aksaar-land.de, Rubrik aktuelles / bücher, pubikati-onen zum Download bereit. t NO

Einführung in die HOAIBasiswissen Architekten-recht

u Das Buch „Einführung in die HOAI“ bietet einen aktuellen Überblick über die Neurege-lungen der HOAI sowie praxistaugliche Aussa-gen zu allen wesentlichen Neuregelungen. Es wendet sich ausdrücklich auch an diejenigen, die noch keine Berührung mit der HOAI hatten. Das Buch enthält Kurzkommentare zu den 5 wichtigsten Urteilen von 2009 und im Anhang die aktuelle Fassung der HOAI.Inhaltliche Schwerpunkte:u Honorarrechtu Hinweise zur Vertragsgestaltung und zu

anderen Bereichen des Architekten-rechts.

Rechtsanwalt Dr. Andreas BergerRechtsanwalt Dr. Heiko FuchsEinführung in die HOAI / Basiswissen Archi-tektenrechtWerner Verlag 2009www.wolterskluwer.de/www.werner-verlag.deISBN 978-3-8041-5196-328,- €.

Stellenangebot

u Bodo Weber, Architekt und ö.b.u.v. Sach-verständiger für Schäden an Gebäuden aus St. Wendel, sucht einen Architekten/eine Archi-tektin zur Unterstützung bei der Erstellung von Privat- und Gerichtsgutachten. Mindestvoraus-setzungen sind 10 Jahre Berufserfahrung in den Leistungsphasen 1 - 9 (Schwerpunkt LP 6 - 8), fundiertes Fachwissen und ein sicheres Auftreten.

Im Rahmen der angebotenen Tätigkeit kön-nen die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erworben werden. Nach erfolg-reicher Prüfung besteht die Möglichkeit einer Partnerschaft.

Schriftliche Bewerbungen an: Dipl.-Ing. (FH) Bodo Weber, Balduinstraße 59, 66606 St. Wen-del. t NO

Saarland

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u In einem Architektenvertrag kann klausel-mäßig bestimmt werden, dass der bauleitende Architekt erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Bauherr vom Unternehmer Schadenersatz nicht erlangen kann.

Es stellt keine unangemessene Benachtei-ligung des Bauherrn dar, wenn der Architekt in seinen Allgemeinen Vertragsbedingungen vor-sieht, dass zunächst der fehlerhaft leistende Unternehmer in Anspruch zu nehmen ist (“so-lange damit nicht eine vollständige Freizeich-nung des Architekten verbunden ist”).

Auch ein Zurückbehaltungsrecht des Bau-herrn wird in der Entscheidung verneint.

u In einem Architektenvertrag ist die Klausel: “Dauert die Bauausführung länger als 30 Mo-nate, so sind die Parteien verpfl ichtet, über ei-ne angemessene Erhöhung des Honorars für die Bauüberwachung zu verhandeln. Die nach-gewiesenen Mehrkosten sind dem Architekten in jedem Fall zu erstatten, es sei denn, dass der Architekt die Bauzeitüberschreitung zu ver-treten hat” wirksam.

Die Klausel bedeutet, dass die Mehraufwen-dungen für die Bauüberwachung, die im Ver-gleich zu einem störungsfreien Ablauf des Vor-habens innerhalb der vorgesehenen Bauzeit entstanden sind, erfasst werden.

Weiterhin: Dass dem Architekten durch den zusätzlichen Bauüberwachungsaufwand kein Schaden entstehen soll; Mehraufwendungen ohne Gewinnanteil. Es sind die Arbeitsstunden, die der Architekt selbst kalkuliert hat, dem tat-sächlichen Stundenaufwand gegenüberzustel-len. Ein Bürokostenzuschlag ist hinzuzurech-nen. Ebenso der geltende Umsatzsteuersatz.

Bauzeitverzöge-rung/zusätzliches HonorarUrteil des OLG Düsseldorf vom 26.10.06 – Az. I-5 U 100/002, rechtskräftig durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.07.09 – VII ZR 218/06 –, BauR 09, S. 1764

§§§§§§§§§Subsidiäre Haf-tung bei mangel-hafter Objekt-überwachungUrteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 31.01.07 – 9 U 43/06 – Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde – VII ZR 34/07 BGB – BauR 09, S. 1770 ff.

t Rechtsanwalt Herbert Beigel, Saarbrücken

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Der Architekten-vertrag

u Der Architektenvertrag bildet die Basis der Vergütung und damit einen Grundstein zur Si-cherung des Lebensunterhaltes der Architekten. Trotz dieser elementaren Bedeutung behan-deln viele Architekten das Thema sehr unzu-reichend. Häufi g fehlen grundlegende Kennt-nisse über die juristischen Hintergründe und die rechtliche Bedeutung einzelner Vertrags-klauseln. Zudem werden Verträge vielfach nicht schriftlich oder nur lückenhaft schriftlich ge-schlossen, so dass im Nachhinein zahlreiche Unsicherheiten entstehen.

Die Broschüre „Der Architektenvertrag“ führt in die wesentlichen Grundlagen des Ar-chitektenvertragsrechts ein und behandelt die zentralen Themen, die in Architektenverträgen enthalten sind.

Die Broschüre kann bei der AKS-Geschäfts-stelle zum Preis von 3 Euro (inkl. Porto und Verpackung) gegen Vorkasse angefordert wer-den.

Ein Leitfaden zur Vertragsgestaltung

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Saarland

46 DABregional | 1_2/10

Schriftliche Anmeldung bei: Architektenkammer des Saarlandes, Fax 0681 - 95 44 111, Mail [email protected] aktuelle und vollständige Seminarangebot finden Sie im Internet unter www.aksaarland.de, Rubrik aktuelles / weiterbildung. Von dort ge-langen Sie auch zum gemeinsamen Fortbildungsportal der deutschen Architektenkammern!

Seminare/Infoveranstaltungen der Architektenkammer des SaarlandesJanuar / Februar 2010

Termine Ort Seminare Gebühren Punkte19.01.2010

9.00 - 16.30 Uhr

Akademie

Architektenkammer des Saarlandes

Neumarkt 11

66117 Saarbrücken

Projektbezogene Honorarkalkulation

Verfahren zur Voraus-, Mit- und Nachkalkulation

Referent: Dr.-Ing. Werner Preißing, Preißing AG, Filderstadt

110,-- Euro 8

26.01.2010

13.00 - 16.00 Uhr

Anmeldungen bis

12.01.2010

Akademie

Architektenkammer des Saarlandes

Neumarkt 11

66117 Saarbrücken

Forderungssicherungsgesetz

Ein Jahr Forderungssicherungsgesetz - eine Bilanz

Referent: Thomas Bernd, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,

Eisenbeis Rechtsanwälte, Saarbrücken

50,-- Euro 2

02.02.2010

13.00 - 16.00 Uhr

Anmeldungen bis

19.01.2010

Akademie

Architektenkammer des Saarlandes

Neumarkt 11

66117 Saarbrücken

Wärmeschutz - richtig berechnen (Teil 1)

Berechnung des U-Wertes, Problematik bei inhomogenen Bauteilen,

Bauteile mit keilförmigen Bauteilschichten, ...

Referent: Architekt Reinhard Schneeweiß, Saarbrücken

50,-- Euro 2

23.02.2010

13.00 - 16.00 Uhr

Anmeldungen bis

09.02.2010

Akademie

Architektenkammer des Saarlandes

Neumarkt 11

66117 Saarbrücken

Wärmeschutz - richtig berechnen (Teil 2)

Eigene Fehler vermeiden, Fehler in Wärmeschutznachweisen erkennen,

...

Referent: Architekt Reinhard Schneeweiß, Saarbrücken

50,-- Euro 2

t Landesamt für Zentrale Dienste - Amt für Bau und

Liegenschaften, Saarbrücken

Ergänzung zum Wettbewerb Neubau Zentralgebäude HTWu Bei dem Verfahren handelte es sich um ein Doppelverfahren mit eigenen Wertungsrund-gängen und Preisverteilungen für den Hoch-bauteil sowie für den freiraumplanerischen Ide-enteil.PREISE UND ANKäUFE ZENTRALGEBäUDE1. Preis Hochbau: Hess, Talhof, Kusmierz, München in Arbeitsgemeinschaft mit Land-schaftsplaner Erdmann Kicherer, München2. Preis Hochbau: KSP Jürgen Engel Archi-tekten, Braunschweig in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsplaner KuBus Freimraumpla-nung, Rudolf Kaufmann, Wetzlar3. Preis Hochbau: Arus GmbH, Willi Latz, Pütt-lingen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschafts-planer kokenge.ritter GmbH, Dresden4. Preis Hochbau: PASD Feldmeier + Wrede, Hagen in Arbeitsgemeinschaft mit Landschafts-planer Planungsbüro Drecker, Bottrop-Kirch-hellenAnkauf Hochbau: Kramm + Strigl GbR, Darm-

stadt in Arbeitsgemeinschaft mit Landschafts-planer Hermann Lotz, DarmstadtAnkauf Hochbau: netzwerkarchitekten, Mar-kus Schwieger, Hamburg in Arbeitsgemein-schaft mit Landschaftsplaner gartenlabor, An-do Yoo, HamburgAnkauf Hochbau: Manfred Schaus, Sulzbach in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsplaner Helmut Ernst, TrierAnkauf Hochbau: Heiko Walzer, Marko Göh-re, Dresden in Arbeitsgemeinschaft mit Land-schaftsplaner Jens Rossa, Sonja Rossa-Ban-thien, DresdenSonderankauf Hochbau: Schneider + Schu-macher, Frankfurt/Main in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsplaner Topotek1, BerlinPREISE UND ANKäUFE FREIRAUMPLANUNG CAMPUSALLEE2. Preis Freiraum: Erdmann Kicherer, Dres-den in Arbeitsgemeinschaft mit Architekturbü-ro Hess, Talhof, Kusmierz, München

3. Preis Freiraum: Topotek1, Berlin in Arbeits-gemeinschaft mit Architekturbüro Schneider + Schumacher, Frankfurt/Main4. Preis Freiraum: kokenge.ritter GmbH, Dres-den in Arbeitsgemeinschaft mit Architekturbü-ro Arus GmbH, Willi Latz, Püttlingen Ankauf Freiraum: Claudius Grothe, Frankfurt/Main in Arbeitsgemeinschaft mit Architektur-büro Jo Franzke, Frankfurt/MainAnkauf Freiraum: KuBus Freiraumplanung, Rudolf Kaufmann, Wetzlar in Arbeitsgemein-schaft mit Architekturbüro KSP Jürgen Engel, BraunschweigAnkauf Freiraum: gartenlabor, Ando Yoo, Ham-burg in Arbeitsgemeinschaft mit netzwerkar-chitekten, Markus Schwieger, HamburgAnkauf Freiraum: Thomanek, Duquesnoy, Bo-emans, Berlin in Arbeitsgemeinschaft mit Ar-chitekturbüro av-a Veauthier Meyer, Berlin