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Den Daten auf der Spur- Eine Präsentation zum Thema Datenschutz Stand 8. Juni 2009 Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland Fritz-Dobisch-Str. 12 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/94781-0 Fax: 0681/94781-29 www.lfdi.saarland.de [email protected] In Zusammenarbeit mit Hans Wolf, Politologe MA www.atwolf.de [email protected]

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Den Daten auf der Spur-Eine Präsentation zum Thema

Datenschutz Stand 8. Juni 2009

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Saarland

Fritz-Dobisch-Str. 1266111 SaarbrückenTel.: 0681/94781-0Fax: 0681/[email protected]

In Zusammenarbeit mit

Hans Wolf, Politologe [email protected]

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Das Thema Datenschutz gewinnt zuneh-mend an Bedeutung. Durch die erhöhte Verfügbarkeit und problemlose Ver-breitung personenbezogener Daten vor allem über das Internet steigt die Gefahr zum „gläsernen Menschen“ zu werden. Hier setzt die Präsentation „Den Daten auf der Spur“ an und zeigt, wie bewusst mit persönlichen Daten umgegangen werden sollte und wo Gefahren lauern.

Zielgruppe der Präsentation sind Jugendliche ab der Klassestufe Fünf, da ab dieser Alters-stufe bereits die ersten Aktivitäten in sozialen Netzwerken und im Internet stattfinden.

Technische AnmerkungDie Präsentation wurde in PowerPoint 2003 erstellt, die Auflösung beträgt 1024x768 Pixel. Die Präsentation sollte auf jeden Fall vor dem Einsatz ausprobiert werden, um eventuelle Kompatibilitätsprobleme auszuschließen und um sich mit der Steuerung vertraut zu ma-chen.Sollte kein Powerpoint vorhanden sein, kann kostenlos der PowerPoint Viewer 2007 herun-tergeladen werden. Damit kann die Präsenta-tion ebenfalls gezeigt werden.

AnleitungDie Präsentation arbeitet mit Animationsef-fekten. Diese starten durch einen Klick auf die linke Maustaste oder die Leertaste. Dort, wo eine Eingabe notwendig ist, wird dies durch dieses Symbol gekenn-zeichnet. Unterstrichene Texte sind Links und können direkt aus diesem PDF-Dokument geöffnet werden.

VorbereitungIn der vorliegenden Präsentation werden nur Teilbereiche des Datenschutzes angesprochen, nämlich soziale Netzwerke, Abzockerseiten und der Wert persönlicher Daten. Eine umfas-sende Auseinandersetzung mit der Thematik bedarf einer weitergehenden Recherche. Hier sei an erster Stelle das Portal www.datenpar-ty.de empfohlen, auf dem diese Präsentation beruht. Dort werden ausführlich verschiedene Aspekte des Datenschutzes für Jugendliche erörtert. Vor allem die verschiedenen sozi-alen Netzwerke sollten bekannt sein, da sie von Jugendlichen tagtäglich genutzt werden. Aber auch andere Beispiele sind hilfreich und können Anregungen für eine anschließende Diskussion geben.

Weitere Informationsportale gibt es u.a. hier:- www.watchyourweb.de- www.datenschutz.de- www.lda.brandenburg.de- www.polizei-beratung.de

EinstiegZum Einstieg in die Präsentation können fol-gende Videoclips gezeigt werden:

- Think before you post - Date

Für das Zeigen der Videos muss eine Internet-verbindung bestehen, der Adobe Flash Player muss installiert sein und die entsprechenden Seiten dürfen nicht durch eine vorhandene Filtersoftware geblockt werden.

Für Tipps, Verbesserungsvorschläge oder Kri-tik wenden Sie Sich bitte an: Hans Wolf ([email protected])

Aktiv-Tipp

So werden Beispiele gekennzeichnet, wie der Inhalt der einzelnen Folien im Internet veranschaulicht werden kann.

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Folie 2. Die 144€ SMS

Inhalt: Abzockerseiten im Internet, Um-gang mit persönlichen Daten

Der Fall:Eine minderjährige Jugendliche möchte ko-

stenlos über das Internet eine sms verschicken. Sie geht auf die Seite sms-free100.de (inzwischen nicht mehr existent), auf der gera-de ein Gewinnspiel angebo-ten wird.

Sie trägt daher ihre volle Adresse ein um bei dem Gewinnspiel mitzumachen.

Sie übersieht dabei, was weiter unten auf der Seite im Kleingedruckten steht: Mit der Einga-be ihrer Daten wird ein Vertrag mit 24 Mona-ten Laufzeit abgeschlossen, der insgesamt 144 Euro kostet.

In einer Mail wird kurz darauf Geld gefordert, falls nicht gezahlt wird wurde gedroht mit:

In einem Brief wiederspricht die Mutter dem Bescheid, worauf erneut ein Schreiben kommt, u.a. mit dem Hinweis:

„Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich nach Ihrem Vorbringen das Verhalten ihres Kindes als ein

dar, weil diese/r versucht hat eine Leistung durch die falsche Angabe von Daten zu er-schleichen ... Sofern Sie der Ansicht sind, das Verhalten Ihres Kindes stelle keinen Betrug-statbestand dar, weil insofern kein Vorsatz vorlege, irren Sie ebenfalls. Beispielhaft seien hier nur die Urteile des AG Lemgo (24 Ds-42 Js 1277/06) und des AG Nordenham (5 Ds 220 Js 36024/06) angeführt, in denen das Gericht einen Betrug angenommen hat und den jeweiligen Verurteilten eine Schadenswie-dergutmachung auferlegt hat.“

Wenn die Minderjährigkeit jedoch nachgewie-sen wird, müsse man trotzdem zahlen, wird weiter in dem Schreiben behauptet: „Aller-dings bewegen sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssen wir eine

gegen Sie geltend machen, die auf dem Ver-halten Ihres Kindes beruht.“

Grundsätzlich kann man sich sehr erfolgreich gegen eine derartige Abzocke wehren, die Verbraucherzentralen bieten hier standardi-sierte Schreiben an. Es ist aber wichtig, hier nicht untätig zu sein und zu reagieren.

Mahnbescheid

Zwangsvollstreckung

Pfändung

versuchter Betrug nach §§ 263 I, II, 22 StGB

Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- €

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Folie 3: Falsch und Teuer

Inhalt: Abzockerseiten im Internet, Um-gang mit persönlichen Daten

Seite: www.ende-des-lebens.com (nicht mehr existent)Eine Seite, auf der angeblich errechnet werden kann wie alt man wird

Unter anderem wird mit dem Hinweis „Daten-schutz sicher“ gewor-ben. Liest man aller-

dings die AGB durch, steht da:

Seite: www.hausaufgaben-heute.com (nicht mehr existent)Genau wie bei dem Fall der 144€ SMS wird hier, relativ klein und schlecht lesbar,

ein Vertrag über 24 Monate abgeschlossen.

„...regelmäßige Zusendung von E-Mails, SMS, MMS oder Briefen ... von Koopera-

tions- und Werbepartnern“

Aktiv-Tipp

Suchen sie nach Internetseiten bei denen man ein Abo abschliesst. Oft sind die Download-, Handy- oder sonstige Service-Portale. Wie deutlich wird auf das Abo hingewiesen?

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Folie 4: Ich kenne dich

Inhalt: Was anhand einer email-Adresse herausgefunden werden kann.

Fiktives Beispiel: Man erhält eine email mit Namen und email-Adresse von einer Person.

Anhand der email-Adresse findet man die persönliche Homepage, damit erfährt man über denic.de die

Auf der Homepage gibt es einen Link zu einem Forum und Auszüge aus seinen Beiträ-

gen. Im Forum findet man die Beiträge und kann seinen

zuordnen. Der gleiche Nickname führt einen zu ebay, wo man dann das

herausfinden kann.

Über den Namen findet man ihn auch bei stayfriends.de (Eine Seite bei der man angeben kann welche Schu-le man besucht hat), und erfährt das ungefähre

Oder die Person ist bei einem sozialen Netzwerk angemeldet und es finden sich peinliche

Und bei dem sozialen Netz-werk StudiVZ ist die Person ebenfalls angemeldet, wo man seine Gruppenmitglied-schaften herausfinden kann.

Ausgehend von einer einzigen email kann man also eventuell sehr viel von einer Person erfahren. Auch wenn z.B. die Zugehörigkeit zu der Gruppe „Komasaufen“ nur als Spaß gedacht ist, könnte z.B. ein Arbeitgeber dies sehr ernst nehmen mit negativen Folgen für einen Bewerber.

Adresse

Nickname (Spitzname)

Kaufverhalten

Alter

Fotos

Mitglied der Gruppe:„Komasaufen“„Klauen macht Spaß“

Aktiv-Tipp

Welche Informationen z.B. über einen lokalen Prominenten findet man im Netz? Finden sich peinliche Bilder in sozialen Netzwerken?In welchen sozialen Netzwerken sind die Schülerinnen und Schüler vertreten, wie gehen sie dabei mit persönlichen Daten um?

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Folie 5: Na Und?

Inhalt: Warum sollte mit persönlichen Daten möglichst sorgsam umgegangen werden.

Wird z.B. ein Bild im Internet veröffentlicht, ist nicht mehr kontrollierbar wer dieses Bild herunterlädt, speichert oder weiter verteilt. Selbst wenn es dann online wieder gelöscht wird, kann es also noch auf anderen Rechnern vorhanden sein. Außerdem gibt es unter www.archive.org ein Internetarchiv, das Internet-seiten speichert und archiviert. Hier könnte das Bild also auch noch auftauchen. Daher sollte man vor allem bei der Veröffentlichung von Bildern sehr vorsichtig sein. Gleiches gilt z.B. auch für Kommentare oder Meinungsäu-ßerungen im Netz, wobei hier die Zuordenbar-keit zu Personen oft sehr schwer ist.

Arbeitgeber nutzen das Internet, um sich dort über ihre potentiellen Angestellten zu informieren. Wenn zum Beispiel Bilder von Alkohol-exzessen oder eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe „Klauen macht Spass“ herausge-funden werden, kann dies zu einer Ablehnung führen,und zwar ohne dass der Bewerber dafür die Gründe erfährt und sie vielleicht auflösen kann. Im Zweifel kommt es gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch.

Darüber hinaus interessieren sich auch andere für persönliche Daten:

(z. B. für die Ausspähung von Kreditkar-tennummern; oder in einem Forum wird ein Urlaub angekündigt und danach findet man eine ausgeräumte Wohnung vor)

Das Internet vergißt nie

Internetrecherche durch Arbeitgeber

Deine Daten sind interessant für

• Kriminelle!

• Krankenkassen (Raucher, Extremsportler)

• Versicherungen (Raucher, Sportler)

• Banken (Bonität)

• Vermieter (Soziales Umfeld, Bonität)

Aktiv-Tipp

Was bedeutet das Recht aufs eigene Bild. Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?

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Folie 6: Ist das erlaubt?

Inhalt: Wer darf welche Daten sam-meln?

Die Zustimmung zu der Nutzung von persön-lichen Daten geschieht dabei oft unbewusst. Wenn z.B. online bei einem Gewinnspiel mitgemacht wird, steht oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) etwas von der Datenweitergabe an Dritte. Diese werden oft nicht gelesen, da sie meist sehr umfangreich und sehr juristisch gehalten sind.

Unternehmen dürfen:

- Daten sammeln

- Daten speichern

- Daten benutzen

- Daten verkaufen

- Wenn man zustimmt!

Der Staat darf:

- Daten sammeln

- Daten speichern

- Daten benutzen

- Daten von anderen anfordern

- Nur mit rechtlicher Grundlage oder wenn man zustimmt!

Aktiv-Tipp

Was für Datenschutzgesetze gibts es und was beinhalten sie? Sind sie über-haupt zu verstehen? Was für Rechte haben Einzelne?

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Folie 7: Deine Daten sind Geld wert

Inhalt: Der Wert von persönlichen Daten

Das Bild zeigt einen Screenshot der Marke-tingfirma Schober die mit persönlichen Daten handelt. Dort kann mit einem Testzugang he-rausfinden, wie viel Adressen es gibt und was sie kosten. Bei dem hier auf dem Screenshot vorgestellten Beispiel wurden 18-30 Jährige gesucht, die aus dem Saarland für Gewinn-spiele offen sind.

Soziale Netzwerke sind viel Geld wert und werden auch gehandelt. StudiVZ, Wer-Kennt-Wen, Die Lokalisten sind alle verkauft worden.

Adresshandel

-Verkauf von sozialen Netzwerken (myspace für 580 Mill. $ verkauft )

Aktiv-Tipp

Überprüfen sie anhand verschiedener Auswahlkriterien z.B. unter http://shop.schober.com wieviel eine Adresse wert ist.

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Aktiv-Tipp

Bei welchen Seiten im Internet muss man seine Daten eingeben? Überprüfen sie, ob das wirklich nötig ist.

Folie 8: Datendiät

Inhalt: Der richtige Umgang mit persön-lichen Daten

Sobald man online oder offline persönliche Daten eingeben soll, erst darüber nachden-ken: Muss das wirklich sein? Weiß ich was mit den Daten geschieht, und möchte ich das wirklich?

Muss ich wirklich bei der Einrichtung einer ko-stenlosen email-Adresse meine richtige Adres-se angeben? Eigentlich nicht, denn die email funktioniert auch mit falschen Daten (aber bit-te nicht die Adresse vom Nachbarn eingeben). Das ist keine Lüge, sondern ein Anonymisieren oder Pseudonymisieren der Daten.

Anonymität im Internet existiert nicht! Persön-liche Daten werden z.B. beim Surfen gespei-chert, wer etwas online tut ist nicht unsicht-bar.

Wenn z.B. persönliche Fotos von einem online auftauchen, kann man dagegen vorgehen. Den Betreiber der Seite anschreiben und auffordern die Bilder zu löschen. Dazu sind sie verpflichtet.

Es geht keinen was an

Muß ich ehrlich sein?

Du wirst beobachtet

Nutze deine Rechte

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Folie 9: Ich brauche Hilfe

Inhalt: Wer hilft mir bei Fragen zum Da-tenschutz

Im Saarland ist der Datenschutzbeauftragte nur für den öffentlichen Bereich zuständig. Das heißt da, wo es um staatliche Einrich-tungen wie Schulen, Ämter, Polizei oder Ähn-liches geht.

Für Datenschutzbelange im privaten Bereich gibt es beim Innenministerium eine Anlaufstel-le. Achtung: Diese Aufteilung der Zuständig-keiten variieren abhängig von dem jeweiligen Bundesland.

Bei der saarländischen Verbraucherzentrale gibt es ebenfalls Informationen im Zusam-menhang mit dem Datenschutz z.B. bei Abos im Internet.

Abhängig von dem Einzelfall kann man sich auch an die Polizei oder das Landeskriminal-amt wenden.

Aktiv-Tipp

An wen kann man sich wenden mit Datenschutzproblemen? Ist das auch für Jugendliche nachvollziehbar?

Der Daten Sheriff

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich

Verbraucherzentralewww.vz-saar.de

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Folie 10: Internet macht Spaß!

Inhalt: Was man alles sinnvolles im Netz tun kann

Vor allem im Internet wird der Datenschutz oft vernachlässigt, zu leicht gibt man Persön-liches Preis ohne zu wissen, was damit alles passieren kann. Allerdings gehört das Internet inzwischen zu dem wichtigsten Medium für Jugendliche und bietet ihnen eine Fülle von Informationen und Kommunikationsmöglich-keiten. Mit diesem Vortrag soll also explizit nicht das Medium Internet schlecht geredet werden, vielmehr gilt es medienpädagogisch tätig zu werden und auf bestehende Gefahren hinzuweisen.