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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de MAI 2015 Validierung von Sterilisationsprozessen Fakten oder Gerüchte Prozessieren hat bei der AOK Bayern Methode AOK Bayern disqualifiziert sich selbst DKV droht mit Regressen zu GOZ 2197 neben GOZ 2060, 2080, 2100, 2120 Sommerfortbildung des ZBV Oberbayern Studieren und Leben in der Universitätsstadt Regensburg Verdachtskündigung laut BAG auch bei Auszubildenden prinzipiell möglich Strafbarkeit von Gefälligkeitsgutachen Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

MAI 2015� Validierung von Sterilisationsprozessen � Fakten oder Gerüchte

� Prozessieren hat bei der AOK Bayern Methode � AOK Bayern disqualifiziert

sich selbst � DKV droht mit Regressen zu GOZ 2197 neben GOZ 2060, 2080,

2100, 2120 � Sommerfortbildung des ZBV Oberbayern � Studieren und Leben

in der Universitätsstadt Regensburg � Verdachtskündigung laut BAG auch bei

Auszubildenden prinzipiell möglich � Strafbarkeit von Gefälligkeitsgutachen

� Einfluss berufsfremder Interessen vermeiden

samt Bildüber einenAutoklavender sowohlvom Ausse-hen als auchden Produkt-daten demdeutschen„Steri“ nachmeinem Ein-druck iden-tisch erschiennur mit ande-rem Auf-druck. DerPreis für denAutolaven belief sich auf 1639 US-Dollarund die USB-Connection samt 8 GB Spei-cher auf 98,50 US-Dollar. Da es sich dabeium Bruttopreise (excl. Zollabgabe) han-delt, waren dies für mich 1737,50 US-Dollar was bei dem aktuellen Wechsel-kurs von ca. EUR/USD 1,08 einenEuropreis in Höhe von rund 1608 Euroausmacht.

Allerdings sei angemerkt, dass mir nebenmeinem angeforderten Autoklaven auchnoch ein alternatives Angebot für 1150US-Dollar unterbreitet wurde, welchesebenfalls einem Produkt auf dem deut-schen Markt für mich wie ein Ei demanderen gleicht.

Apropos Validierung von Autoklaven. Mitdieser Angelegenheit beschäftige ichmich ja nun schon einige Zeit und sehe esfür die oberbayerischen Zahnärzte wirk-lich nicht ein, dass wir uns dem Preisdik-tat von Unternehmen und Firmen unter-werfen und uns unser hart verdientesGeld aus der Tasche ziehen lassen. Ichspreche hier über die reglemäßige Vali-dierung der Autoklaven, welche unsZahnärztinnen und Zahnärzten nun auf-gebürdet wurde.

Damit wir den illusorischen Preisen somanchen Leistungsanbieters entgegen-wirken können, habe ich in den letztenMonaten mit Unternehmen gesprochen,die die Validierung unserer Autoklaven

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

I N H A L TEditorial 2

Validierung von Sterilisationsprozessen 4

Fakten oder Gerüchte 5

PM KZVB 10.04.2015 – Prozessieren hat beider AOK Bayern Methode 7

Schnappschuss des Monats 7

PM KZVB 23.04.2015 –AOK Bayern disqualifiziert sich selbst 8

DKV droht mit Regressen zu GOZ 2197 nebenGOZ 2060, 2080, 2100, 2120 10

Sommerfortbildung ZBV OberbayernRosenheim 2015 11

Studieren und Leben in der UniversitätsstadtRegensburg 14

Verdachtskündigung laut BAG auch beiAuszubildenden prinzipiell möglich 17

Strafbarkeit von Gefälligkeitsgutachten 18

PM FVDZ Bayern 20.04.2015Landesversammlung 2015 19

Buchrezension 20

LAGZ im Obmannsbereich FFB 20

Oberpfälzer Zahnärztetag 2015 21

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 22– Anmeldebogen 2015– Anmeldeformular Vorbereitungskurs 2015– Seminar „PZR – aber richtig!!”– Abschlussprüfung ZFA im Juni/Juli 2015– ZML – Termine und Preise– ZML Anmeldebogen– ZMP-Ausbildung ZBV Oberbayern– ZMP Terminübersicht 2015/2016– Nachgefragt – Quiz– Aktuelle Kursangebote des ZBV München

Amtliche Mitteilungen 36– Sommerabschlussprüfung ZFA 2015– Änderung Beitragsordnung ZBV Oberbayern– Meldeordnung ZBV Oberbayern– Börse für Praxisabgaben– Faxnummer gefragt!– Behandlung von Risikopatienten– Ungültigkeit von Zahnarztausweisen

Obmannsbereiche 37

Verschiedenes 39

2 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

nach nunmehr neun Jahren und vierMonaten hat mich mein Autoklav(23 Liter, B-Klasse Sterilisator mit

Drucker) zum ersten Mal im Stich gelas-sen. Die vordere Kammerheizspirale istdefekt.

Langer Rede kurzer Sinn, das Gerätkostete mich als Importware damals ca.1200 Euro.

In meinen Gedanken reifte ziemlichschnell, dass ich dem Gerät für seine her-vorragend getane Arbeit der vergange-nen Jahre überaus dankbar bin und ich esnun eigentlich in den Ruhestand entlas-sen will obwohl mir eine Reparatur nurca. 225 Euro kosten würde. Selbstver-ständlich stellte ich mir die Frage ob auchich mich nun zu der vielbesagten „Weg-werfgesellschaft“ zählen muss. Ich blickezurück auf mein nunmehr 45-jährigesBerufsleben und komme deshalb zu demEntschluss, mir ein neues Gerät zuzule-gen, weil ich mit reparierten Gerätenmeist nur weiteren Ärger hatte und dasobwohl ich bis vor 15 Jahren meine Praxisfast ausschließlich mit deutschen Mar-kenprodukten ausgestattet hatte. AlsZahnarzt, der gerne Probleme bereits imKeim erstickt, will ich diesen, sofern esmöglich ist, aus dem Weg gehen und auswirtschaftlichen Gründen zur richtigenZeit eine Neuinvestition tätigen.

Postwendend holte ich mir auf dem inter-nationalen Markt Angebote ein und ver-glich diese mit Angeboten auf dem deut-schen Markt. Mein Wunsch war ein 23Liter, B-Klasse Sterilisator mit USB-Connection mit bestimmten Aussenma-ßen, letztgenannter deshalb, weil ich mirfür meinen alten „Steri“ damals ein Edel-stahlgerüst bauen ließ, welches ich gerneweiterverwenden möchte. Nachdem mirauf dem deutschen Markt wieder einmal„Mondpreise“ serviert wurden, wendeteich mich an meine Freunde in Nordost-asien und schickte ihnen ein Foto eines inDeutschland angebotenen Autoklaven,dessen Produktdaten meinen Anforde-rungen entsprach. Nach genau 34 Minu-ten erhielt ich per E-Mail ein Angebot

F O RUM

Dr. Klaus Kocher

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 3

FORUM

durchführen. Das mir aktuell beste Ange-bot stellt den oberbayerischen Zahnärz-ten die Firma UTC unter Leitung von Univ.Doz. Dr. habil. K. Alef für die Validierungeines Programmes eines Autoklaven zurVerfügung. So konnten wir für uns Ober-bayern einen Preis in Höhe von 297 Euro(brutto) fixieren. Dieses Angebot sollneben der Tatsache, dass es sich um einechtes „Top-Angebot“ handelt, auch alsKorrektiv auf den Markt wirken, das dieKostenspirale im Bereich der Hygieneentschleunigt.

Übrigens darf ich anmerken, dass nachaktuellem Stand, die Validierung derAutoklaven, je nach Validierungsverfah-ren, alle Jahre respektive alle zwei Jahredurchzuführen ist.

Anbei befindet sich ein Formular, wie siedas aktuell ausgehandelte Angebot füruns oberbayerische Zahnärzte hinsicht-lich der Validierung ihres Autoklavenunkompliziert in Auftrag geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Kocher1.Vorsitzender ZBV Oberbayern

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4 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

F O RUM

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 5

FORUM

Fakten oder Gerüchte

Natürlich ist es völlig normal, dasseine „Opposition“ ständig die„Regierung“ kritisiert.

Natürlich ist es völlig normal, dass eine„Opposition“ alles falsch findet, wasauch immer die „Regierung“ macht.

Das haben unsere Standespolitiker nurallzu gerne von der großen Politik über-nommen, zu verlockend sind halt wohlauch gerade die „Tantiemen“ vor allemder 4 „großen Körperschaftsjobs“ in Bay-ern, namentlich 1. und 2. HauptamtlicherVorsitzender der KZVB oder auch ggf.Präsident und Vizepräsident der BLZK.

Natürlich kann man da Ideen des FVDZBayern verstehen, durch Schaffung wei-terer Posten (z.B. 3. Hauptamtlicher Vor-sitzender der KZVB oder 2. Vizepräsidentder BLZK) und damit verknüpfte „unmo-ralische“ Angebote an den Mitbewerber-verband genügend gutdotierte Postenfür alle zu schaffen. Doch all dies hilft denZahnärzte und Zahnärztinnen, um derenInteressensvertretung es geht, bedauerli-cher Weise gar nichts.

Ein beliebtes Mittel in der „Oppositions-arbeit“ betreffend der KZVB (schließlichwird in 2016 die VV der KZVB neugewählt) sind aktuell auch gestreuteGerüchte, die der unbedarfte Empfängerleider sehr leicht für bare Münze nimmt.Von daher ist es gut und nützlich, einigenGerüchten die tatsächlichen Faktengegenüber zu stellen.

„Floatender Punktwert“ für die Leistungen bei Versicherten der AOK Bayernin 2013 und 2014?

Der sog. „Floatende Punktwert“ würdebedeuten, dass der Punktwert für alleGKV-Leistungen bei einer bestimmtenGesetzlichen Krankenkasse oder ggf. beiallen Gesetzlichen Krankenkassen erst imNachgang (ggf. Jahre nach Leistungser-bringung) berechnet wird und entspre-

chend ggf. alle Leistungen gekürzt werden.

Gott sei dank ist der Honorarverteilungs-maßstab der KZVB seit vielen Jahren sogeregelt, dass es im Bereich der KZVB keinen „Floatenden Punktwert“ gibt.

Im aktuellen Detail heißt das:Für 2013 haben alle ZahnärztInnen inBayern bei AOK Bayern-versichertenPatienten den vereinbarten Punktwert für2013 erhalten. Die KZVB hat in 2013 kei-ne sog. „Puffertage“ benannt, an denender letztlich ausbezahlte Punktwert im„worst case“ nur ein Drittel des vertrag-lich vereinbarten Punktwertes betragenwürde. Folglich kann die KZVB nachträg-lich den Punktwert für 2013 gar nichtkürzen.

Für 2014 haben alle ZahnärztInnen inBayern bei AOK Bayern-versichertenPatienten aufgrund der Klage der AOKBayern gegen die Landeschiedsamtsent-scheidung für 2014 den Punktwert für2013 erhalten, da es bis dato keinen tat-sächlichen und endgültigen Punktwertfür 2014 gibt. Die KZVB hat in 2014 sog.„Puffertage“ benannt, an denen derletztlich ausbezahlte Punktwert im„worst case“ nur ein Drittel des Punkt-wertes beträgt.

Folglich könnte (im Falle eines extremniedrigen Abschlusses mit der AOK Bay-ern für 2014) die KZVB nachträglich denPunktwert nur für die in 2014 benannten„Puffertage“ kürzen. Da man davon aus-gehen kann, dass es letztlich Anstiege in2014 sowohl bei Punktwert als auch beider Gesamtvergütung bei der AOK Bay-ern (bei der TK betrug dieser Anstieg perVertrag jeweils 3,4%) geben wird, mussder letzte Satz natürlich relativiert werden.

Fazit: Sowohl 2013 als 2014 gibt es beizahnärztlichen Leistungen für Versicherteder AOK Bayern keinen „floatendenPunktwert“. Derartige Gerüchte sinddaher falsch und vordergründig.

Zu harte Verhand-lungsart der KZVB-Führung gegenüberder AOK Bayern?

Es wird aus „Oppositions-kreisen“ kolportiert und Kritik daran geübt, dass dieKZVB bei der „Vergütungs-debatte“ mit der AOK Bay-ern für 2014 zu hartnäckigauf entsprechende Anpas-sungen von Punktwert undGesamtvergütung jenseitsder Grundlohnsummenstei-gerung (2,91 %) für 2014kämpfen würde. So wurde,da man sich mit der AOK Bayern (andersals mit der TK und anderen Kassen) sei-tens der KZVB nicht hinsichtlich der Ver-gütung für 2014 einigen konnte, im Rah-men des SGB V das Landesschiedsamtfür 2014 angerufen. Die dortigen Forde-rungen der KZVB bezüglich Punktwertund Gesamtvergütung sind allerdingsaber angesichts mehrerer Aspekte(213000 Behandlungsfälle mehr bei derAOK Bayern wg. Wegfall „Kassenge-bühr“ in 2013 mit einem durchschnittli-chen Fallwert von ca. 100 Euro, KostenRKI-Richtlinien, Wegfall Claridentis, All-gemeine Kostensteigerungen in den Pra-xen (vor allem Personalkosten) etc. etc.)absolut gerechtfertigt gewesen und lautaktuellem §85 Abs.3 SGB V nun auchmöglich:§85 Abs.3 SGB V:In der vertragszahnärztlichen Versorgungvereinbaren die Vertragsparteien desGesamtvertrages die Veränderungen derGesamtvergütungen unter Berücksichti-gung der Zahl und Struktur der Versicher-ten, der Morbiditätsentwicklung, derKosten- und Versorgungsstruktur, der fürdie vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzu-wendenden Arbeitszeit sowie der Artund des Umfangs der zahnärztlichen Lei-stungen, soweit sie auf einer Verände-rung des gesetzlichen oder satzungsmä-ßigen Leistungsumfangs beruhen. Bei derVereinbarung der Veränderungen derGesamtvergütungen ist der Grundsatzder Beitragssatzstabilität (§ 71) in Bezug

Dr. Peter Klotz

6 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

F O RUM

auf das Ausgabenvolumen für dieGesamtheit der zu vergütenden vertrags-zahnärztlichen Leistungen ohne Zahner-satz neben den Kriterien nach Satz 1 zuberücksichtigen.Das Landesschiedsamt hatte im Februar2014 die akribisch zusammengestelltenPunkte der KZVB-Delegation verstandenund eine entsprechende Anhebung vonPunktwert und Gesamtvergütung„geschiedst“.Die AOK Bayern hat bekanntlich gegenden Schiedsspruch des Landesschieds-amts für 2014 geklagt und auf mehrereakzeptable Kompromissangebote derKZVB negativ reagiert.Das zuständige Landessozialgericht Bay-ern (LSG) hat (warum auch immer) dieAOK Bayern Ende 2014 bestätigt und dieSache an ein erneutes Landesschiedsamtzurückverwiesen.Die AOK Bayern hatte im Landeschieds-amt im Februar 2014 einen Anstieg desPunktwerts von 0,3% geboten die KZVBhatte 5,8% gefordert, das Landes-schiedsamt dann 4,3% beschlossen.Welchen Grund sollte es geben bzw.gegeben haben, auf die Vorschläge derAOK Bayern einzugehen?Denn: Der finale Abschluss mit der AOKBayern für 2014 (vor allem AnstiegPunktwert und Gesamtvergütungsober-grenze) bildet die Basis, auf der die Ver-handlungen für 2015 dann „aufsetzen”werden. Fazit: Es wäre fatal, wenn die KZVB hiergegen der AOK Bayern aus „Bequemlich-keitsgründen“ „abschenken“ würde. Sokann und darf die Interessensvertretungder Vertragszahnärzteschaft nicht ausse-hen. Derartige Kritik ist daher unberech-tigt.Sie ist zudem scheinheilig, zumal inder VV der KZVB vom November 2014mit großer Mehrheit (also auch „Opposi-tionsstimmen“) ein Antrag (Headline:Schiedsamtergebnis verteidigen) bezüg-lich des Schiedsamtsergebnisses mit derAOK Bayern mit folgender Massgabebeschlossen wurde: „Die Vorsitzendender KZVB werden aufgefordert und aufdem bereits beschrittenen Weg bestärkt,die berechtigten Forderungen der bayeri-schen Vertragszahnärzte durchzusetzen“.

Hat die KZVB gegen die AOKBayern bezüglich Übermitt-lung der sog. „Klardaten“ derVertragszahnärzte bezüglichder KCH-Abrechnung geklagtund dann vor dem Bundes-sozialgericht verloren?

Hierzu gab es eine Vereinbarung, dassseitens der KZVen (bei den Ärzten ist dasanders) keine Klardaten (d.h. die konkre-ten Namen der die jeweilige Leistungbeim jeweiligen Versicherten erbringen-den ZahnärztInnen) an die Krankenkas-sen bei der KCH-Abrechnung übermitteltwerden müssen. Ferner gibt es einRechtsgutachten der Bundes-KZV, dasskeine Klardaten übermittelt werden müssen. Die AOK Bayern (und nicht dieKZVB) hatte dagegen multipel geklagtund vor dem SG und dem LSG gegen dieKZVB verloren. Erst das BSG gab dererneuten Klage der AOK Bayern (für alleüberraschend) Recht. Hätte hier etwa dieKZVB nach 2 gewonnenen Verfahren vordem BSG-Urteil freiwillig „abschenken”sollen? Das kann es doch wohl nicht sein!

Fazit: Auch dieses Gerücht ist also unzu-treffend !

An diesen wenigen Beispielen kannman zunächst erkennen, dass manGerüchte immer zuerst auf derenWahrheitsgehalt überprüfen sollte.Aber etwas anderes wird auch klar: Das reine „Schielen“ der Oppositionin der KZVB nach den gut dotiertenPosten, namentlich 1. und 2. Haupt-amtlicher Vorsitzender der KZVB,bringt der Vertragszahnärzteschaftrein gar nichts. Es macht daher mehrals Sinn, wenn bei der KZVB-Wahleine Gruppe parteiunabhängigerKolleginnen und Kollegen antritt,denen es um Sacharbeit für die Kolle-genschaft geht und nicht um schnödePosten.

Fatales standespolitischesEigentor?

In 2 aktuellen Pressemitteilungen desBDIZ (vom 16.04.2015) bzw. des FVDZBayern (vom 17.04.2015) zur sogenann-ten „Bayerischen Tabelle“ (VergleichBEMA-Honorar zu GOZ-Honorar sowieSteigerungsfaktorkalkulation bei be-stimmtem Stundenhonorarumsatz) istaktuell folgendes zu lesen:„Die Zahnärzte müssen ihre Praxen heutestreng betriebswirtschaftlich führen, umam Markt bestehen zu können. DieKosten für Dienstleistungen sind in denvergangenen acht Jahren allgemeingestiegen. Den 2008 im Referentenent-wurf genannten Stundensatz von 194Euro hat der FVDZ Bayern in dieser Tabel-le deshalb maßvoll auf 220 Euro ange-passt. „Allenfalls kleine Praxen könnenmit einem Mindesthonorarumsatzbe-darf/Stunde von 220 Euro auskommen“,erklärt FVDZ-Landesvorsitzender Christi-an Berger. Für solche Praxen wurde diebei durchschnittlichen betriebswirt-schaftlichen Kalkulationen für die Leis-tungen zur Verfügung stehende Zeitbeim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulatio-nen können so leicht erstellt werden.“

Dass Gesundheitspolitiker, Kostenerstat-ter und auch „googlende” Patienten spe-ziell den unterstrichenen Satz völliganders auslegen als er vermutlichgemeint war, ist nachvollziehbar. Mansollte daher diese Pressemitteilung umge-hend kontrollieren und ggf. wie folgtschreiben:„Der betriebswirtschaftlich notwendigeStundenhonorarumsatz einer Zahnarzt-praxis in Deutschland beträgt aktuell inaller Regel deutlich mehr als 350 €.Schon im November 2008 hatte die Voll-versammlung (VV) der BLZK auf Antragschwäbischer Delegierter einen Mindest-stundensatz von 305,47 € genannt.Natürlich gibt es vereinzelt Praxen, derenindividuell notwendiger Stundenhonorar-umsatz unter 350 € liegen kann.”

Dr. Peter Klotz, Germering

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 7

FORUM

Prozessieren hat bei der AOK Bayern MethodeZahnärzte solidarisch mit den Hausärzten

München, 10. April 2015 – DieAOK Bayern entwickelt sich ausSicht der Kassenzahnärztlichen

Vereinigung Bayerns (KZVB) immer mehrzu einer Problemkasse. „Nicht nur dieHaus- sondern auch die Zahnärzte habenunter dem Verhalten der größten Kasseim Freistaat zu leiden“, sagt KZVB-ChefDr. Janusz Rat.

Wie bei den Hausärzten mussten auchdie Vergütungsverhandlungen zwischender KZVB und der AOK Bayern für dasJahr 2014 durch ein Landesschiedsamt zuEnde geführt werden. Die AOK Bayernhatte zuvor einen Ausgleich der durch dieKZVB nachgewiesenen Kostensteigerun-gen in den Praxen verweigert. Auch eineausreichende Erhöhung des Budgets fürzahnärztliche Leistungen lehnte die AOKBayern ab. Das Landesschiedsamt gabden Zahnärzten recht. Allerdings reichtedie AOK Bayern Klage gegen denSchiedsspruch ein und setzte sich vordem Landessozialgericht durch. Die Fol-ge: Die bayerischen Vertragszahnärztewissen nicht, welche Punktwerte für die2014 erbrachten Behandlungen bei derAOK Bayern gelten.

„Das Prozessieren hat bei der AOK Bay-ern Methode. Doch die Vergütung vonÄrzten und Zahnärzten sollte nicht durchGerichte festgelegt werden. Die AOKBayern gefährdet durch ihre Blockadehal-tung das hohe Niveau der Patientenver-sorgung im Freistaat Bayern“, so derKZVB-Vorsitzende.

Die KZVB appelliert an die bayerischeGesundheitsministerin Melanie Huml, dieAOK Bayern an ihre Pflichten zu erinnern.Dazu gehöre eine ausreichende Finanzie-rung ärztlicher und zahnärztlicher Lei-stungen. Das reine Schielen auf den Bei-tragssatz sei verantwortungslos.Leidtragende des Sparkurses der AOKBayern seien vor allem die Patienten inländlichen Regionen mit vielen AOK-Ver-sicherten. Dort würden sich immer weni-ger Ärzte und Zahnärzte niederlassen.

„Die bayerischen Vertragszahnärzte zei-

gen sich im aktuellen Konflikt zwischendem Bayerischen Hausärzteverband undder AOK Bayern solidarisch mit den Kol-legen. Ihnen wie uns spielt die AOK Bay-ern derzeit übel mit. Eine Vertragspart-nerschaft sieht anders aus“, betont Rat.

Für Rückfragen:Tobias Horner

Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns Stv. Leiter der PressestelleFallstraße 3481369 MünchenTel.: 089/7 24 01-214Fax: 089/7 24 01-276www.kzvb.defacebook.com/KZVB

Presseinformation der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigung Bayerns

Schnappschuss des Monats

8 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

F O RUM

AOK Bayern disqualifiziert sich selbstKrankenkasse ist kein verlässlicher Vertragspartner mehr

München, 23. April 2015 – DieAOK Bayern ist aus Sicht derKZVB kein verlässlicher Ver-

tragspartner mehr. Mit ihrer Weigerung,einen rechtswirksamen Vertrag umzuset-zen, disqualifiziere sich die größte bayeri-sche Krankenkasse selbst.

Die AOK Bayern hatte erklärt, dass sieden Schiedsspruch, der die Vergütungder bayerischen Hausärzte regeln sollte,nicht anerkennt und den sogenanntenHausarztvertrag deshalb nicht umsetzenwerde.

Das bayerische Gesundheitsministeriumkündigte daraufhin an, rechtsaufsichtlichgegen die AOK Bayern vorzugehen.

Auch die bayerischen Zahnärzte sind mitder AOK Bayern im Clinch. Nachdem dieAOK Bayern den Schiedsspruch, der dieVergütung für das Jahr 2014 regeln soll-

te, beklagt hat, weiß die KZVB derzeitnicht, wie viel Geld für die Versorgungder AOK-Versicherten zur Verfügungsteht.

Dazu meint der KZVB-Vorsitzende Dr.Janusz Rat: „Die AOK Bayern überspanntden Bogen. Wir haben ihr mehrfachKompromissangebote unterbreitet, dieweit unter unseren ursprünglichen Forde-rungen lagen. Die AOK beharrt aber seiteineinhalb Jahren unverändert auf ihreminakzeptablen Standpunkt. Dabei hättenwir erwartet, dass sie sich den Verträgen,die wir mit den anderen Krankenkassenim Konsens abgeschlossen haben,anschließt. Das Verhalten der AOK Bay-ern gegenüber der KZVB und dem Baye-rischen Hausärzteverband zeigt, dass diegrößte bayerische Krankenkasse derzeiteine Gefahr für das hohe Niveau derPatientenversorgung im Freistaat dar-stellt. Das hat nun hoffentlich auch die

Politik erkannt. Wir appellieren an diebayerische Gesundheitsministerin Mela-nie Huml, auf die AOK Bayern einzuwir-ken, dass sie ausreichend Mittel für diezahnmedizinische Versorgung ihrer Versi-cherten bereitstellt.“

Für Rückfragen:Leo Hofmeier

Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns Stv. Leiter der PressestelleFallstraße 3481369 MünchenTel.: 089/7 24 01-184Fax: 089/7 24 01-276www.kzvb.defacebook.com/KZVB

Presseinformation der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigung Bayerns

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09.12.201520.06./18.11.201506.05./25.07.2015

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F O RUM

DKV droht mit Regressen zu GOZ 2197neben GOZ 2060, 2080, 2100, 2120

Derzeit werden wohlZahnarztpraxen vonder DKV PKV ange-

schrieben und mit vorgeb-lichen Fehlern in früherenLiquidationen (hier dieBerechnung von GOZ2197 neben GOZ 2060,2080, 2100, 2120) kon-frontiert. Die DKV PKV hat-te wohl bereits „abgewik-kelte“ Liquidationen aufdiese Nebeneinanderbe-rechnung ggf. maschinellüberprüft.

Die DKV PKV schreibt laut„GOZette der ZA eG vom 05.03.2015“an „betroffene“ Zahnärzte wie folgt:

„Bei der Prüfung Ihrer Rechnungen istuns aufgefallen, dass Sie häufig die GOZ-Nummer 2197 für die adhäsive Befesti-gung neben den Gebühren für Füllungenin Adhäsivtechnik ansetzen. Die adhäsiveBefestigung ist jedoch Bestandteil derFüllungen, die gemäß GOZ-Nrn. 2060,2080, 2100 und 2120 unter Verwendungvon Kompositmaterialien in Adhäsivtech-nik zu erbringen sind. Die GOZ-Nr. 2197kann demnach nicht zusätzlich berechnetwerden.“

Ferner werden die Zahnärzte mit Fristset-zung zur Rückzahlung aufgefordert.

Rechtslage zum Thema„Abtretung von Forderungen“sowie „Forderungsübergang“:

Hier möchte ich auf meinen zaend-Kom-mentar vom 06.11.2013 verweisen:

§ 86 VVGÜbergang von Ersatzansprüchen(1) Steht dem Versicherungsnehmer einErsatzanspruch gegen einen Dritten zu,geht dieser Anspruch auf den Versichererüber, soweit der Versicherer den Schadenersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.

§ 194 VVGAnzuwendende Vorschriften(2) Steht dem Versicherungsnehmer odereiner versicherten Person ein Anspruchauf Rückzahlung ohne rechtlichen Grundgezahlter Entgelte gegen den Erbringervon Leistungen zu, für die der Versichererauf Grund des VersicherungsvertragsErstattungsleistungen erbracht hat, ist §86 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwen-den.

§ 412 BGBGesetzlicher ForderungsübergangAuf die Übertragung einer Forderungkraft Gesetzes finden die Vorschriften der§§ 399 bis 404, 406 bis 410 entsprechen-de Anwendung.

Das Landgericht Freiburg hat im Sinneder o.g. Paragrafen entschieden (Urteilvom 8. Dezember 2011, Az: 3 S 306/10).Ebenso entschied das LG Saarbrücken am26.01.2011 (Az: 9 O 146/10).

Fazit:Es ist nicht möglich, zu verhindern,dass der Patient als Versicherter mög-liche Rückforderungen gegenüberdem Zahnarzt an die Versicherungabtritt.Allerdings kann die Versicherunggegenüber dem Arzt / Zahnarzt nurRückforderungsansprüche stellen,falls die strittigen Beträge seitens derVersicherung dem Versichertenerstattet worden sind und dieser alsPatient diese betreffende Liquidationungekürzt dem Arzt / Zahnarztbezahlt hat.

Praxistipp:Wie soll man nun als betroffenerZahnarzt mit derartigen Rückforde-rungen der DKV PKV in der causa„GOZ 2197 neben GOZ 2060, 2080,2100, 2120“ verfahren ?Sicher wäre es mehr als unklug, einederartige Rückforderung unüberlegtund ggf. unkommentiert zu bezah-len.Man kann den Betroffenen nur drin-

gend anraten, hier ggf. den Rat einerMedizinrechtskanzlei einzuholen.

Zunächst erscheint es sicherlich sach-gerecht, gegenüber der DKV PKV aufalle bisher bekannten und durchauskonträren Urteile zu dieser gebüh-renrechtlichen Fragestellung zu ver-weisen:

AG Bonn 28.07.2014 mit Az. 116 C148/13:Das erste bekannt gewordene Urteil zurNebeneinanderberechnung der Nummer2120 „mehr als dreiflächige Kompositre-stauration“ mit der Nummer 2197„adhäsive Befestigung“ der Gebühren-ordnung für Zahnärzte (GOZ. Kernsatz: „Die Leistung nach GOZ 2197ist […] weder in der Position 2120 enthal-ten noch ein bereits notwendigerBestandteil der Leistung gemäß Position2120 GOZ.“

AG Celle 11.11.2014 mit Az. 13 C1449/135.2: Die Berechnung GOZ 2197 neben GOZ2100 bzw. GOZ 2120 ist nicht möglich.

VG Stuttgart 18.11.2014 mit Az. 13 K757/13: Die Berechnung GOZ 2197 neben GOZ2080 ist nicht möglich.

Dr. Peter Klotz, Germering

Nachdruck aus www.zaend.de vom08.04.2015

Dr. Peter Klotz

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FORUM

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Studieren und Leben in der UniversitätsstadtRegensburg

„Wie und warum kommt man zum Stu-dium nach Regensburg?“ – Eine Frage,die jedem neuen Studierenden der Zahn-heilkunde von den Kommilitonen derhöheren Semester im Rahmen der Begrü-ßung gestellt wird. Eine Frage, die sichjedoch jedem Interessenten der Zahnheil-kunde schon viel früher stellt. Denn dieZulassungsvoraussetzungen für Zahnheil-kunde in Deutschland sind hart. EinAbitur mit Auszeichnung oder das Beste-hen eines Auswahlverfahrens an einerdeutschen Universität sind zwei möglicheWege. In jedem Falle steht jedoch dieeigene Leistung im Vordergrund. DieAuswahlverfahren der Universitäten sindnicht ganz einheitlich, so dass von denmeisten Interessenten erst einmal mehre-re Standorte gewählt werden, um einender begehrten Studienplätze zu bekom-men. Die Beantwortung der zu Beginngestellten Frage ist daher einfach: „Ichwurde von www.hochschulstart.de hier-her geschickt und habe mehrere Universi-täten gewählt“. Doch wie viel Glück siedamit hatten, wird ihnen erst später klar. So zum Beispiel, wenn Sie das erste Maldas Studentencafé besuchen und auf derDachterrasse der Regensburger Zahnkli-nik mit einem grandiosen Ausblick überdie geschichtsträchtige Altstadt belohntwerden. Markant erhebt sich der Dom inder Mitte der Stadt als Wahrzeichen desUNESCO-Weltkulturerbes (Abb. 1). Dieerhöhte und verkehrstechnisch günstigeLage der Zahnklinik auf einem Hügel amRande der Stadt und auch die ausge-zeichneten räumlichen Voraussetzungenbegründen sich durch die Vorreiterrolleder Regensburger Zahnklinik bei der Eta-blierung der medizinischen Fakultät.Angrenzend an das Studentencafé unddie Dachterrasse liegt einer der neuenSimulationsräume für die Ausbildung derStudierenden mit Blick über die Stadt.Vom ersten Tag an erlernen die Studie-renden hier bereits an voll ausgestattetenBehandlungseinheiten mit digitaler Vernetzung praxisnah die Grundlagen für die spätere Patientenbehandlung (Abb. 2). Neben den fordernden zahnme-dizinischen Behandlungssimulationskur-sen müssen natürlich auch die Seminare

und Praktika der medizinischen Grundla-genfächer erfolgreich absolviert werden,um sich dann nach der bestandenenzahnärztlichen Vorprüfung und einemweiteren intensiven Behandlungssimula-tionskurs das Privileg zu verdienen, einpaar Stockwerke tiefer erstmals in denklinischen Kursen Patienten behandelnzu dürfen. Daher gilt bei den Regensbur-

ger Studierenden im Gegensatz zu ande-ren Universitäten das Sprichwort: „Arbei-te dich von oben nach unten!“ Gerade indiesen klinischen Kursen wird von denStudierenden die individuelle Betreuungsehr geschätzt, die sicherlich bei Standor-ten mit einer großen Zahl an Studieren-den schwer realisierbar ist. „Assistentenund Oberärzte nehmen sich mehr Zeit für

Abb. 1

Abb. 2

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jeden Einzelnen und kümmern sich auchum Details und Fragen im Zusammen-hang mit den Kursarbeiten.“ – so die ein-stimmige Meinung der Fachschaftsvertre-ter. Die Regensburger Zahnklinik konntesich nach ihrer Eröffnung im Jahre 1983innerhalb kürzester Zeit auch im Bereichder Forschung einen hervorragenden Ruferarbeiten, eine Tatsache, die in denHochschulrankings des Center for HigherEducation (CHE) regelmäßig seit vielenJahren zum Ausdruck kommt. Einemoderne, wissenschaftlich fundierte undzugleich praxisnahe Ausbildung ist ohneForschung nicht möglich. Davon profitie-ren die angehenden Zahnärzte inRegensburg unmittelbar. Beispielsweiseerwerben die Studierenden in Regens-burg in dem 55 Stunden umfassenden,interdisziplinären Curriculum der Implan-tologie bereits mit dem Staatsexamenpraktische und theoretische Kenntnissein der oralen Implantologie auf hohemNiveau. Diese Leistungen werden zeitlichwie auch finanziell im Rahmen des struk-turierten postgradualen Ausbildungsgan-ges Implantologie von der DeutschenGesellschaft für Implantologie (DGI) undder Akademie Praxis und Wissenschaft(APW) anerkannt. Für die endodontischeAusbildung stehen die neuesten OP-

Mikroskope sowohl in der präklinischenals auch in der klinischen Ausbildung zurVerfügung. Erkenntnisse und Fortschrittein der computergestützten Zahnheilkun-de finden unmittelbare Anwendung inder studentischen Lehre. Dies betrifft denEinsatz von CAD/CAM-Technologie glei-chermaßen wie die digitalen dreidimen-sionalen Bildgebungsverfahren oder diedigitale Dokumentation. Neben der fach-spezifischen Ausbildung sind in der heu-tigen Zeit auch berufsrechtliche und stan-despolitische Themenkomplexe für diespätere Tätigkeit als Zahnarzt von großerBedeutung. In Regensburg erfolgt dies inenger Zusammenarbeit mit dem Zahn-ärztlichen Bezirksverband der Oberpfalzund der Bayerischen Landeszahnärzte-kammer. Dazu hat die Fakultät nach demPrinzip „aus der Praxis für die Praxis“

Abb. 3

Abb. 4

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einen externen Lehrauftrag an einenkompetenten und diesbezüglich ausge-wiesenen niedergelassenen Kollegen ver-geben. Der Höhepunkt für die erfolgrei-chen Absolventinnen und Absolventenund deren Angehörige und Freunde istdie traditionelle akademische Staats-examensfeier mit Zeugnisverleihung(Abb. 3). Nach einer langen und aufwän-digen akademischen Ausbildung mit5.000 bis 6.000 Stunden praktischen undtheoretischen Unterrichts geht es danngut gerüstet ins eigene Berufsleben undes gilt, aus dem Erlernten und dem eige-nen Talent zum Wohle der Patienten zuhandeln.

Die Universität ist ja schön und gut, magsich jetzt der eine oder andere angehen-de Zahnmedizinstudent sagen, doch ichwill auch meine Freizeit genießen könnenund in einer schönen Umgebung leben.„Ist da Regensburg wirklich die geeigne-te Stadt?“ – Ein klares Ja ist hier von Sei-ten der Studierenden zu hören undRegensburg wird nicht von ungefährauch des öfteren als „nördlichste StadtItaliens“ bezeichnet. Regensburg magzwar nicht so bekannt sein wie Hamburg,Köln oder Berlin, das tut seinem Charmeaber bei weitem keinen Abbruch. Daringründet auch das ganz besondere Flairdieser Stadt – klein, verwinkelt und Cafésim Freien. Zeitweise könnte man sich tat-sächlich in der Altstadt verlieren und den-ken, man wäre in einer Stadt in der Toskana (Abb. 4). Zudem wird der Ober-pfälzer Landeshauptstadt nachgesagt, sie hätte die höchste KneipendichteDeutschlands. Ob das wirklich so ist,möge einmal offen bleiben, aber sicher-lich ist Regensburg weit oben mit dabei –sehr zur Freude der Studierenden. DieFeiern kommen bei Zahnmedizinern kei-nesfalls zu kurz, sei es, ob man auf denbestandenen Kurs gemeinsam anstößtoder ob man eine schwere Klausur hintersich gebracht hat, auch wenn vielleichtnoch gar keine Ergebnisse bekannt sind. Zu guter Letzt ist da noch das bayerischeLebensgefühl. Sich in Regensburg wohlzu fühlen fällt überhaupt nicht schwer,weil die Menschen es hier schaffen, ein-

fach einmal abzuschalten, die Sonne imFreien zu genießen und gemütlich durchdie Stadt zu schlendern. Das stressigeStadtleben gibt es hier nicht und wenndoch, dann fällt es zumindest nicht auf.

Besonders gerne erinnern sich ehemaligeStudierende an das sich im Laufe des Studiums entwickelnde Zusammengehö-rigkeitsgefühl und fühlen eine langfristi-ge Verbundenheit mit der Stadt und derehemaligen Alma mater. Dies zeigt sichauch am Alumni-Gedanken und dem stetig wachsenden Verein der ehemali-gen Studierenden der Zahnmedizin zuRegensburg. Schließlich bietet der überdie Landesgrenze bekannte und vomZahnärztlichem Bezirksverband und der

Zahnklinik gestaltete Oberpfälzer Zahn-ärztetag nicht nur ein ausgezeichnetesForum für den fachlichen Austausch,sondern auch eine schöne Gelegenheitdes kollegialen Wiedersehens.

cand. med.dent. Fabian Fleischmann,Semestersprecher und 3. Vorsitzen-der der Fachschaft

Dr. med. dent. Christian Kirschneck,Weiterbildungsassistent der Polikli-nik für Kieferorthopädie

Prof. Dr. med. Dr. med. dent. PeterProff, Studiendekan Zahnmedizin derUniversität Regensburg

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Verdachtskündigung laut BAG auch beiAuszubildenden prinzipiell möglich

Auch gegenüber einem Auszu-bildenden kann prinzipielleine sog. Verdachtskündigung

ausgesprochen werden. Das hat dasBundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurtam 12.2.2015 klargestellt. Als wichti-ger Grund, wie ihn § 22 Abs. 2 Nr. 1Berufsbildungsgesetz (BBiG) für eineKündigung verlangt, gelte der "Ver-dacht einer schwerwiegendenPflichtverletzung des Auszubilden-den" aber nur, wenn "auch beiBerücksichtigung der Besonderhei-ten des Ausbildungsverhältnissesdem Ausbildenden die Fortsetzungder Ausbildung objektiv unzumut-bar" wird, so der 9. Senat (Az.: 6 AZR845/13).

Im Streitfall ging es um einen angehen-den Bankkaufmann im ersten Ausbil-dungsjahr, der im Juli 2011 an einem Tagzum Zählen der Geldbestände in einge-gangenen Nachttresor-Kassetten einge-teilt worden war. Nachdem man anschlie-ßend einen Kassenfehlbestand von500,00 EUR festgestellt hatte, wurde derjunge Mann zu einem Personalgesprächgeladen und auf etwaige Auffälligkeitenangesprochen. Laut Arbeitgeber, so eineMitteilung des BAG, nannte er dabei„von sich aus die Höhe dieses Fehlbe-trags, obwohl er nur auf eine unbeziffer-te Kassendifferenz angesprochen wor-den war”. Das Kreditinstitut kündigte dasAusbildungsverhältnis daher „wegen desdurch die Offenbarung von Täterwissenbegründeten Verdachts” des Diebstahls.

Dagegen wandte sich der seinerzeitigeAzubi vor Gericht u.a. mit dem Argu-ment, ein Berufsausbildungsverhältniskönne nicht durch eine Verdachtskündi-gung beendet werden – allerdings ver-geblich. Denn wie schon die Vorinstan-zen, gaben auch die Erfurter Richter demAusbildungsbetrieb Recht. In ihrer Be-gründung verwiesen sie u.a. darauf, dasLandesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz(LAG) habe in „nicht zu beanstandenderWeise die Umstände des Falles gewürdigtund insbesondere die Anhörung des Klä-gers zu Recht als fehlerfrei angesehen”.

Es bedurfte weder einer vorherigenBekanntgabe des Gesprächsthemas nocheines Hinweises bzgl. der möglichen Kon-taktierung einer Vertrauensperson. AuchDatenschutzrecht stand der Beweiserhe-bung und -verwertung nicht entgegen.

Zwar sei, hatte bereits das LAG moniert,beim Geldzählen „am streitgegenständ-lichen Tag gegen das grundsätzlich gel-tende 4-Augen-Prinzip verstoßen wor-den, was es schwierig mache, denFehlbetrag dem Kläger anzulasten”. Ein„dringende Tatverdacht” ergebe sichjedoch, da der Azubi bei „seiner Anhö-rung die Höhe des fehlenden Geldbetra-ges gekannt habe, obwohl diese zuvornicht erwähnt worden sei”. Die Bankkönne daher nicht bloß dazu angehaltenwerden, „ihre Kontrollvorschriften kon-sequenter anzuwenden und den Klägergesteigert zu überwachen”. Das „für dieFortsetzung des Berufsausbildungsver-hältnisses und das Erreichen des ange-strebten Ausbildungszieles notwendigeVertrauen” sei vielmehr „unwiederbring-lich zerstört”. Daher sei ein wichtigerGrund im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 1BBiG gegeben und die (Verdachts-)Kün-digung rechtens.

Was bedeutet dies für dieZahnarztpraxis?

Die Pflichten der/des Auszubildendenzur/zum Zahnmedizinischen Fachange-stellten sind z.B. in § 7 Musterausbil-dungsvertrag der BLZK geregelt. Insbe-sondere verpflichtet sich der/dieAuszubildende

(1) die ihr/ihm im Rahmen ihrer/seinerBerufsausbildung übertragenen Aufga-ben sorgfältig auszuführen;

(2) auf Höflichkeit, Sauberkeit und Hygie-ne zu achten;

(3) am Berufsschulunterricht und an Prü-fungen und Ausbildungsmaßnahmenaußerhalb der Ausbildungsstätte teilzu-nehmen;

(4) den Weisungen zu fol-gen, die ihr/ihm im Rah-men der Berufsausbildungvom Ausbildenden odervon anderen weisungsbe-rechtigten Personen, so-weit sie als weisungsbe-rechtigten bekannt ge-macht worden sind, erteiltwerden;

(5) alle im Rahmen derzahnärztlichen Praxiswichtigen Vorkommnisseunverzüglich der/dem Aus-bildenden mitzuteilen;

(6) die für die Ausbildungsstätte geltendeOrdnung sowie die festgesetzten Arbeits-zeit zu beachten;

(7) das vorgesehene Berichtsheft ord-nungsgemäß zu führen, regelmäßigder/dem Ausbildenden vorzulegen undvon ihr/ihm unterzeichnen zu lassen;

(8) Geräte, Instrumente und sonstige Ein-richtungen pfleglich zu behandeln undsie nur zu den ihr/ihm übertragenenArbeiten zu verwenden;

(9) über Patienten- und PraxisbelangeStillschweigen zu wahren, die ihr/ihm inAusübung ihrer/seiner Ausbildungstätig-keit anvertraut oder bekannt gewordensind (§ 203 StGB, Schweigepflicht);

(10) der/dem Ausbildenden im Erkran-kungsfalle unverzüglich im Laufe des Vor-mittags des ersten Fehltages von derbetrieblichen Ausbildung, vom Berufs-schulunterricht oder von sonstigen Aus-bildungsveranstaltungen schriftlich, tele-fonisch oder durch einen BeauftragtenMitteilung zu machen. Dauert dieArbeitsunfähigkeit länger als drei Kalen-dertage, hat die/der Auszubildende eineärztliche Bescheinigung über das Beste-hen der Arbeitsunfähigkeit sowie derenvoraussichtliche Dauer spätestens amdarauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.Die/Der Ausbildende ist berechtigt, dieVorlage der ärztlichen Bescheinigung ab

Dr. Eberhard Siegle

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dem ersten Krankheitstag zu verlangen. (11) soweit auf sie/ihn die Bestimmungendes JugendarbeitsschutzgesetzesAnwendung finden, sich gemäß §§ 32,33 dieses Gesetzes vor Beginn der Ausbil-dung ärztlich untersuchen und nachAblauf des ersten Ausbildungsjahresnachuntersuchen zu lassen und dieBescheinigung hier- über der/dem Ausbil-denden vorzulegen. Der/Die Erziehungs-berechtigte/n oder andere gesetzlicheVertreter haben die/den Auszubildende/nanzuhalten, alle ihre/seine Pflichtengewissenhaft zu erfüllen.

Inwiefern bei Vernachlässigung der obengenannten Pflichten das "für die Fortset-zung des Berufsausbildungsverhältnissesund das Erreichen des angestrebten Aus-bildungszieles notwendige Vertrauenunwiederbringlich zerstört" ist, hängtsicherlich vom Einzelfall ab. Es ist aberdurchaus denkbar, dass bei entsprechendhäufigen Pflichtverletzungen, mehrmali-ger „Abmahnung/Ermahnung“ undBeratungsresistenz oder bei Verletzungder Schweigepflicht das Ausbildungsver-hältnis beendet wird. Ohne gegenseitigeAchtung und Respekt vor einander

kommt man während eines Ausbildungs-verhältnisses relativ schnell an einenPunkt, wo es schwierig wird, weiterhinzusammen zu arbeiten. Gelingt esder/dem Ausbildenden nicht, etwaigeErziehungsdefizite in der Ausbildung zukompensieren, werden alle nachfolgen-den Arbeitgeber vor kaum überwindba-ren Problemen stehen.

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.Mitglied des Vorstands des ZBV Oberbayern

Strafbarkeit von Gefälligkeitsgutachten

Vielen Zahnärzten, auch vielen Gut-achtern, ist der § 278 StGB nichtbekannt. Danach kann mit Frei-

heitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft wer-den, wer „wider besseres Wissen“ alsArzt ein „unrichtiges Zeugnis über denGesundheitszustand eines Menschenzum Gebrauch bei einer Behörde oderVersicherungsgesellschaft“ ausstellt.

Eine Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichtes (2 BvR 2419/13) zeigtexemplarisch, wie weit dieser Straftatbe-stand reicht:

Ein so genannter Beratungszahnarzteines privaten Krankenversicherungsun-ternehmens verneinte in einem Gutach-ten die medizinische Notwendigkeit einergeplanten zahnmedizinischen Behand-lung. Damit fanden sich weder derPatient noch der behandelnde Zahnarztab und gingen vor das Zivilgericht. Dervon diesem Gericht bestellte andere Gut-achter bestätigte nicht nur die medizini-sche Notwendigkeit der geplantenBehandlung, er teilte auch mit, dass eini-ge der Ausführungen des Beratungs-zahnarztes „erschreckend“ und „falsch“

seien und fügte hinzu, dass die Gutach-ten des Beratungszahnarztes aus immerdenselben Textbausteinen bestünden.Daraufhin zeigte der behandelnde Zahn-arzt den Beratungszahnarzt an.

Die Staatsanwaltschaft führte mit Zustim-mung des zuständigen Gerichts bei demBeratungszahnarzt eine Durchsuchungdurch, um nähere Kenntnisse über dievon diesem für die private Krankenversi-cherungsgesellschaft erstellten Gutach-ten sowie die dafür erhaltene Vergütungzu erlangen. Gegen diese Durchsuchungrief der Beratungszahnarzt das Bundes-verfassungsgericht an, das die Durchsu-chung im Ergebnis billigte.

Solche Durchsuchungen der Praxisräumedurch die Polizei sind natürlich sehr nach-teilig für den Ruf des jeweiligen Zahnarz-tes. Außerdem kann eine Bestrafung denVerlust der Approbation nach sich zie-hen. Deshalb kann nur jedem Zahnarztgeraten werden, bei der Erstellung vonGutachten sehr sorgfältig vorzugehenund nur zutreffende Ausführungen zumachen. Es ist nicht nur unkollegial son-dern eben auch strafbar, wissentlich

unzutreffende Ausführungen zumachen, um die vermuteten Erwartun-gen der beauftragenden Versicherungs-gesellschaft zu erfüllen.

RA Dr. Schinnenburg 12.04.2015

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FORUM

Einfluss berufsfremder Interessen vermeidenFVDZ Bayern setzt sich für die Stärkung der Freien Berufe ein

Der FVDZ Bayern sieht sich alsstärkste politische Kraft derZahnärzte in Bayern in der

Pflicht, auf negative Entwicklungenim Gesundheitswesen und für denBerufsstand hinzuweisen und aufdie entsprechenden Schaltstellen inder Politik einzuwirken. Vor diesemHintergrund stellte die Landes ver-sammlung des bayerischen Landes-verbandes ihre Forderungen an Ge-setzgeber, Politik und Selbstver-waltungen. Ihr besonderes Augen-merk richteten die bayerischen Dele-gierten auf die Situation der FreienBerufe in Deutschland vor dem Hin-tergrund der Deregulierungstenden-zen aus Brüssel. Entsprechende Leit-anträge wurden an den bayerischenLandtag und an die Bundesregierungadressiert.

Der Blick über den Tellerrand ist denbayerischen Delegierten dabei wichtig.Geht es bei der Zukunft der Freien Berufedoch auch um die Auswirkungen auf einekünftige Berufsausübung als Zahnarzt inDeutschland und Bayern. Aus diesemGrund forderte die 70-köpfige Landes-versammlung den bayerischen Landtagauf, einen gleichgerichteten Antrag aufden Weg zu bringen, wie es der nord-rhein-westfälische Landtag mit den Frak-tionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/dieGrünen und FDP im März getan hat, mitdem sie die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund einerDeregulierung durch die EU-Kommissionunterstützen.

Im Leitantrag des FVDZ Bayern heißt eswörtlich: „Die Landesversammlung for-dert die Bundesregierung und die Eu-ropäische Kommission auf, das Fremdka-pitalverbot für die Freien Berufe nicht inFrage zu stellen. Das Verbot der Fremd-kapitalbeteiligung wurde 2012 vom Bun-desfinanzhof als europarechtskonformanerkannt. Die Landesversammlungunterstützt diese Entscheidung. Der Ein-fluss berufsfremder Interessen muss ver-mieden werden, damit die Unabhängig-

keit der Tätigkeiten gewährleistet wird.Die Landesversammlung fordert die Bundesregierung und die Europäische Kom-mission auf, das bestehende System derKosten- und Honorarordnungen der Frei-en Berufe nicht in Frage zu stellen.Kosten- und Honorarordnungen sicherneine qualitativ hochwertige Leistungser-bringung zu bezahlbaren Preisen.“

Der Landesvorstand wird seine Foderun-gen nach diesem einstimmigen Votumaus der Landesversammlung nun schrift-lich in den bayerischen Landtag einbrin-gen. Der FVDZ Bayern nimmt darüberhinaus die Bundesregierung in die Pflicht,die Rahmenbedingungen zu verändern,damit der Zahnarztberuf wieder attrak-tiver wird. Die Punkte:

• Weiterentwicklung der Gebührenord-nungen BEMA & GOZ und Anhebungdes Punktwerts in der GOZ, sodass eineZahnarztpraxis in Zukunft wirtschaftlicherfolgreich zu führen ist.

• Reduzierung der bürokratischen Aufla-gen auf das Notwendigste und Stär-kung der Selbstverwaltung in derUmsetzung und Überwachung der Auf-lagen

• Bekenntnis des Gesetzgebers zur Frei-beruflichkeit

• Stärkung der Attraktivität des Berufs-wunsches Zahnarzt

Entsprechend richtet sich ein weitererBeschluss der Landesversammlung an dieHauptversammlung des FVDZ sowie Bun-deszahnärztekammer und KZBV, sich mitden Folgen der sich ändernden Ein-stellung zur Berufsausübung für diezahnmedizinische Versorgung ausein-anderzusetzen und Konzepte zu ent-wickeln.

Neben Kritik am Antikorruptionsgesetzund Ablehnung des Entwurfs zum Ver-sorgungsstrukturgesetz blickte die Lan-desversammlung auch auf die bayerischeSituation. So werden die Behörden ange-sichts der aktuellen Praxisbegehungendurch die Gewerbeaufsichtsämter aufge-fordert, Transparenz und Evidenz hin-

sichtlich eines Kriterienkatalogs zu denPraxisbegehungen zu schaffen. Gleich-zeitig begrüßt der FVDZ die Bemühungenaus dem Vorstand der Bayerischen Lan-deszahnärztekammer, den Praxen Hilfe-stellung bei der Abwehr ungerechtfertig-ter Prüfmaßnahmen und -bescheide zugeben. Die bayerischen zahnärztlichenKörperschaften sieht der FVDZ Bayern inder Pflicht, die Selbstverwaltung durchfraktionsübergreifende Zusammenarbeitzu stärken. Dabei soll die Satzung derKassenzahnärztlichen Vereinigung Bay-erns überarbeitet werden und mehrdirekte und indirekte Demokratie geför-dert werden. Dies ist ein Auftrag an dieim Mai stattfindende Vertreterversamm-lung der KZVB.

Für Rückfragen:Anita Wuttke, media-dent, München,Tel. 089/720 69 022, oder via E-Mail anwuttke@med ia-dent.com

Diese Pressemitteilung finden Sie auf derInternetseite www.fvdz-bayern.de. Besu-chen Sie den FVDZ Bayern auf Facebook.

Presseinformation des FVDZ Bayernvom 20.04.2015

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AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Buchrezension

Martina Königer – „Wiederherstellung Zahn-ersatz Befundklasse 6 – Bema BEL GOZ BEB”

Das bei tredition erschienene Buchsoll Hilfestellung bei der schwieri-gen Thematik der Abrechnung der

Wiederherstellung von konventionellemZahnersatz bei GKV-Versicherten leisten.Trotz der vielen Fallbeispiele wird dasWerk dem Anspruch nicht einmal ansatz-weise gerecht:

– eine Unmenge von teilweise peinlichenorthografischen Fehlern

– eine Vielzahl von inhaltlichen, gebüh-renrechtlichen sowie fachlichen Fehlernbei den Beispielen

– eine Sprache und Erklärungen, Defini-tionen, die der Zahnmedizin durchgän-gig vom Niveau her nicht entsprechen.

So wird z.B. verkannt, dass die 2-jährigeGewährleistung nach §137 Abs.4 Satz3

SGB V auch bei Wiederherstellungen mitBefundveränderung gilt. Ferner wird z.B. verschwiegen, dass Wie-derherstellungsmaßnahmen, die nichtdem Wirtschaftlichkeitsgebot des §12Abs.1 SGBV entsprechen, vom Zahnarztgar nicht via Festzuschuss erbracht undvon der Krankenkasse gar nicht geneh-migt werden dürfen.Auch ist der Autorin offenbar nichtbekannt, dass Wiederherstellungsmaß-nahmen bei Härtefällen im Vorfeld vonder Krankenkasse genehmigt werdenmüssen. Auch ist der Autorin offenbar nichtbekannt, dass private Laborleistungennach §9 GOZ berechnet werden und hier-bei nicht zwingend BEB angewandt wer-den muss.

Auch ist der Autorin offenbar nichtbekannt, dass nur Versorgungen, die miteinem Festzuschuss versehen werdenkönnen, als Regelversorgung, Gleicharti-ge Versorgung oder Andersartige Versor-gung eingestuft werden können. Versor-gungen, die keinen Festzuschusserhalten, fallen daher nicht unter die vor-genannte Einteilung.Auch wird z.B. beharrlich der völlig unüb-liche Begriff „Phaserschweißen“ stattdem allgemein benutzten Begriff „Laser-schweißen“ verwendet. Usw., usw.

Fazit: Ein Werk, das man nicht empfeh-len kann.

Dr. Eberhard Siegle, Neumarkt – St. Veit

LAGZ-Anfrage Arbeitskreis FürstenfeldbruckFrau Zahnärztin Mirjana Eberl leitet denArbeitskreis FFB der LAGZ und ist für dieEinteilung und Versorgung der Kinder-gärten und Schulen mit Gruppenprophy-laxe zuständig.

Vielleicht haben weitere Kollegen/innenLust den einen oder anderen Kindergar-ten, Schule oder Hort zu übernehmenund dort die Gruppenprophylaxe durch-zuführen? Dies könnte für neue Kolle-gen/innen ebenso interessant sein wie fürAlteingessene oder rüstige Rentner. Fallsein Kollege/in die Neueröffnung einesz.B. Kindergartens sieht und ihn über-nehmen möchte, kann er sich ebenfallsgerne bei Frau Eberl melden.

Ziel ist es, möglichst viele Einrichtungenmit Gruppenprophylaxe aus eigenen Rei-hen zu versorgen. Falls Kollegen/innennoch Tipps für die Durchführung derGruppenprophylaxe brauchen, könnensie sich auch gerne an Frau Eberl wenden.

Noch freie Kindergärten und Schulen imLandkreis FFB:• Grundschule Alling, Schulweg 4,82239 Alling, Tel. 08141-5346990

• Grundschule Grafrath, Hauptstr. 52,82284, Tel. 08144414

• Grundschule Graßlfing, Schulstr. 8, 82140 Olching

• Grundschule Gernlinden, Bruder-Konrad-Str., 82216 Maisach

• Gröbenbachschule GrundschuleGröbenzell, Hans-Kerle-Str. 1, 82194 Gröbenzell

• Kerschensteiner Mittelschule Germe-ring, 82110 Germering, Tel.: 089-842322

• Cäcilien-Schule, Private Schule fürGeistig Behinderte,Feldstr. 15, 82256 Fürstenfeldbruck

• Mittelschule Maisach, Lusstr. 34,82216 Maisach, Tel. 08141-90140

• Mittelschule Günzelhofen, Schulstr. 11, 82294 Oberschweinbach,Tel. 08145468

• Mittelschule Olching, Heckenstr. 13,82140 Olching, Tel. 08142-18000

• Ferdinand-von Miller Realschule,Bahnhofstr. 15, 82256 Fürstenfeld-bruck,

• Orlando-di-Lasso-Realschule, Lusstr. 36, 82216 Maisach

• Kath. Pfarrkindergarten, Antonienstr. 16, 82239 Alling

• Kath. Kindergarten, Kirchenstr. 12, 82287 Jesenwang

• Kindergarten Himmelszelt, Lessingstr. 15, 82291 Mammendorf

• Waldkindergarten, Reiterstr. 11, 82140 Olching,

• Bauernkindergarten, Reiterstr. 10,82140 Olching, Tel. 08142-443974

• Karth. Pfarrkindergarten, Antonienstr. 16, 82239 Alling

• Pfarrkindergarten Biburg, Ammerseerstr. 1, 82239 Alling

• Schulkindergarten Germering, Kirchenstr. 1, 82110 Germering

• Kinderkrippe Denk-Mit-Zwerge,Geschwister-Scholl-Platz, 82110 Germering

• Kinderhaus KAI für Verhaltensauffällige,Kirchenstr. 1, 82110 Germering

• AWO Kinderhort, Wittelsbacherstr., 82110 Olching

Bei Interesse an einer Einrichtung gernean Zahnartzpraxis Eberl wenden,Hauptstr. 1, in 82223 Eichenau, Tel.0 81 41-77 11.

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AUS - U ND F O R T B I L D UNG

22 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 30,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN: Kurs 884Mi. 17.06.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

INGOLSTADT: Kurs 889Fr. 19.06.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

HOFSTETTEN: Kurs 888Mi. 01.07.2015, 15:00 bis 17.00 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westernschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

ROSENHEIM: Kurs 893Fr. 10.07.2015, 14:00 bis 15.30 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4,83022 Rosenheim

FREISING: Kurs 892Mi. 29.07.2015, 17:00 bis 19.00 UhrOrt: Gasthaus Zum Löwen, LandshuterStraße 66, 85356 Freising

TRAUNSTEIN: Kurs 891Fr. 18.09.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

Weitere regionale Termine inPlanung

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (für Verpflegung ist gesorgt)

Kurs 616Sa. 01.08.2015, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript)

INGOLSTADT: Kurs 169Fr. 19.06.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

MÜNCHEN: Kurs 165Mi. 24.06.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

HOFSTETTEN: Kurs 167Mi. 01.07.2015, 17:30 bis 20:30 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westernschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

ROSENHEIM: Kurs 172Fr. 10.07.2015, 16:00 bis 18:15 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosen-heim, Kufsteiner Straße 4,83022 Rosenheim

Aktualisierung mit anschließenderTeilnahme an der Sommerfort-bildung möglich:ROSENHEIM: Kurs 173Sa. 11.07.2015, 8:00 bis 8:45 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosen-heim, Kufsteiner Straße 4,83022 RosenheimGARMISCH-PARTENKIRCHEN:Kurs 174Do. 16.07.2015, 20:00 bis 23:00 UhrOrt: Gasthof Zur Schranne, Griesstr. 4,82467 Garmisch-PartenkirchenTRAUNSTEIN: Kurs 171Fr. 18.09.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 TraunsteinWeitere regionale Termine inPlanung

Kurs 617Sa. 12.09.2015, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (für Verpflegung istgesorgt)

Kurs 715Fr./Sa. 13.11./14.11.2015 und Mi.25.11.2015, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) ZMP Aufstiegsfortbildung2015/2016 (in München)

Termin: März 2015 bis Dezember 2015 Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA;Fr. Ulrike Wiedenmann, DH;Fr. Katja Wahle, DH, Praxismanagerin;Fr. Annette Schmidt, StR, Pass;Dr. Catherine Kempf, Ärztin

EUR 2540,00 (alle Bausteine)zuzügl. BLZK Prüfungsgebühren

EUR 1990,00 (ohne Baustein 1) zuzügl.BLZK Prüfungsgebühren

MEISTERBONUS EUR 1000,00

Kurs 417Termine:Baustein 1: ABGESCHLOSSEN05.03. – 07.03.2015, 13.03. – 14.03.2014Baustein 2.1: Beginn 09.07.2015Baustein 2.3: Beginn 19.11.2015Baustein 2.2: Beginn 02.12.2015Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Bei erfolgreichem Abschluss erhältjeder Teilnehmer einen Meisterbo-nus in Höhe von EUR 1.000,00. DerAntrag auf Erhalt des Meisterbonuswird von der BLZK zusammen mitdem Prüfungszeugnis versandt!

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6) ZML Weiterbildung 2015Ref.: Dr. Klaus Kocher, ZA; H. JochenKleinbauer, Zahntechnikermeister

Kurs ZML 1-kpl. EUR 2498,00 alle Bausteine inkl. PrüfungBeginn 25.02. – 12.06.2015

Einzelbuchung der Bausteine:Kurs ZML1-BS1 EUR 535,00 Baustein 1Beginn 25.02. – 07.03.2015ABGESCHLOSSEN

Kurs ZML1-BS2 EUR 535,00 Baustein 2Beginn 11.03. – 21.03.2015ABGESCHLOSSEN

Kurs ZML1-BS3 EUR 670,00 Baustein 3Beginn 15.04. – 25.04.2015ABGESCHLOSSEN

Kurs ZML1-BS4 EUR 735,00 Baustein 4Beginn 13.05. – 23.05.2015

Kurs ZML1-Prüf EUR 200,00 Prüfungs-gebührBeginn 10.06. – 12.06.2015

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) Prophylaxe Basiskurs

Kurs 526Kursort: MÜNCHEN Beginn 15.10.2015Do. – Fr. 15.10. – 16.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do. – Fr. 22.10. – 23.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do./Fr./Sa. 12.11./13.11./14.11.2015,(Praktischer Teil) Gruppen A/BMi. 18.11.2015 (9 – 15.30 Uhr)Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

8) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 180,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 527Kursort: MÜNCHEN AUSGEBUCHTBeginn 16.07.2015Do. 16.07.2015, (9 – 18 Uhr)Fr. 17.07.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppen ASa. 18.07.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppe BOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

9) VORBEREITUNGSKURS AUF DIEABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZFA

„Zahnersatz kompakt”Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFThemen: ZE – festsitzend, heraus-nehmbar, kombiniert festsitzendund herausnehmbar (Rep.) mit prüfungsrelevanter AbrechnungEUR 50,00 / EUR 56,00 (inkl. Skript,Mittagessen + 1 Getränk)

Kurs 9020Sa. 23.05.2015, 09:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

10) VORBEREITUNGSKURS AUF DIEABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZFA„Fit für die praktische Prüfung”Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFErarbeitung und Präsentation vongestellten Aufgaben, einzeln und inGruppen (learning by doing)EUR 50,00 (inkl. Skript, Mittagessen + 1 Getränk)

Kurs 9019Sa. 20.06.2015, 09:00 bis 18:00 UhrAchtung Kursortänderung!!!Ort: Gasthaus Zum Löwen, Landshuter Str. 66, 85356 FreisingZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

11) Notfallsituationen in Ihrer Zahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10 PersonenKurstermine nach Vereinbarung.

Alle Seminare können online unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden. Hier finden Sieauch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren. Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68,

Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

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Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 16 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

INGOLSTADT – Kurs 169 Fr. 19.06.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1, 85049 Ingolstadt

MÜNCHEN – Kurs 165 Mi. 24.06.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

HOFSTETTEN – Kurs 167 Mi. 01.07.2015 – 17:30 bis 20:30 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westernschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

ROSENHEIM – Kurs 172 Fr. 10.07.2015 – 16:30 bis 18:15 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

Aktualisierung mit anschließender Teilnahme an der Sommerfortbildung möglichROSENHEIM – Kurs 173 Sa. 11.07.2015 – 8:00 bis 8:45 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

GARMISCH-PARTENKIRCHEN – Kurs 174 Do. 16.07.2015 – 20:00 bis 23:00 UhrOrt: Gasthof Zur Schranne, Griesstraße 4, 82467 Garmisch-Partenkirchen

TRAUNSTEIN – Kurs 171 Fr. 18.09.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Taubenmarkt 11-13, 83278 Traunstein

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz für ZÄ

Weitere regionale Kurstermine sindnoch in Planung.

Prophylaxe-BasiskursFortbildung für ZahnmedizinischeFachangestellte nach der Fortbil-dungsordnung der BLZK

Kursgebühr:EUR 550,00

Referentin: Fr. Ulrike Wiedenmann, DH

Termin:Ingolstadt, 08.05.2015 – 17.06.2015

München, 15.10.2015 – 18.11.2015

Nähere Informationen/Datensiehe Ausschreibung.

PZR – aber richtig!!Die Grundlagen der professionellen Zahnreinigungvon A – Z

In diesem 2-Tageskurs werden die Grund-lagen der professionellen Zahnreinigungin Theorie und Praxis vermittelt. Von A wieAnamnese bis Z wie Zahnhalteapparat. Unter fachlicher Anleitung wird am 2. Kurstag die Theorie in die Praxis umge-setzt. Sie erlernen durch gegenseitigesÜben die – richtige Durchführung des PSI und ver-schiedene Indices

– Anwendung von manuellen undmaschinellen Instrumenten

– Glatt- und Interdentalraumpolitur – Ergonomie und Abstützung

Kursgebühr: EUR 180,00 (inkl. Verpfl.)

Referentin: Ulrike Wiedenmann, DH

Kursort: ZBV Oberbayern, 80999 München-Allach, Elly-Staegmeyr Str. 15

Kursdauer: 2 Tage,jeweils 9:00 – 18:00 Uhr

Kursnummer: 527

Neuer Termin in München: Do. 16.07. – Sa. 18.07.2015

Termine:

Do. 16.07.2015(Theorie) Gruppe A und B

Fr. 17.07.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe A

Sa. 18.07.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe B

Anmeldung bitte mittels Anmelde-formular des ZBV-Oberbayern anRuth Hindl, Tel. 0 8146-99 79 568,Fax: 0 8146-99 79 895

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Kompendium – AZUBI Z a h n ä r z t l i c h e r -Bezirksverband

O B E R B AY E R NKörperschaftdes öffentlichen Rechts

Abschlussprüfung ZFA im Juni/Juli 2015Zusätzliche Prüfungsvorbereitung

Update BEMA / GOZ abgeschlossen bzw. ausgebucht

8-stündiger brandaktueller Kompaktkurszur Erarbeitung der GOZneu mit BemaGegenüberstellung WAS? ⇨ GOZ nurprüfungsrelevante Bereiche• Implantologie • Veränderungen in den Leistungsbe-schreibungen

• neue und entfallene Leistungen • Learning by Doing – viele Übungen • Wiederholung der Bema Leistungen;

ACHTUNG: 2 Kurstage: 24.4.2015 + 8.5.20159.00 – 17.00 Uhr

Elly-Staegmeyr-Str. 15 80999 München

jeweils 80 €

Zahnersatz kompakt

Zahnersatz: festsitzend, herausnehm-bar, kombiniert festsitzend und heraus-nehmbar (ohne andersartige Versorgun-gen und ohne Befundklasse 7) ⇨Fachkunde & Abrechnung.

Sie haben wenig oder keine Erfahrungmit Zahnersatz? Hier sind Sie genau rich-tig!

50 € inkl. Mittagessen

Termin: 23.05.20159.00 – 18.00 Uhr

Elly-Staegmeyr-Str. 1580999 München

Fit für die praktische Prüfung

Erarbeitung und Präsentation von gestell-ten Aufgaben (Fachkunde und Abrech-nung) einzeln und in kleinen Gruppen(learning by doing) zur zusätzlichenÜbung für die praktische Prüfung ZFA.Üben Sie die Prüfungssituation undtesten Sie Ihr Wissen!

50 € inkl. Mittagessen

Termine:20.06.20159.00 – 18.00 Uhr

Elly-Staegmeyr-Str. 1580999 München(Achtung: Kursortänderung)

Alle Seminare können online unterwww.zbvoberbayern.de unter derRubrik „Fortbildung“ gebucht

werden.

Hier finden Sie auch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen

Seminaren.

Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei

Frau Ruth Hindl, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ) Christine Kürzinger (ZMF)

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 27

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Ausbildung zurZahnmedizinischen Laborassistentin (ZML)Liebe Kolleginnen und Kollegen,verehrte Zahnmedizinische Fachan-gestelltenun ist es endlich so weit, das Lehrlaborist komplett eingerichtet, die Dozentenhaben ihre Skripte erstellt und der ZBVOberbayern hat die Anmeldephase fürdie ZML-Weiterbildung gestartet.Nachfolgend darf ich Ihnen zunächst die

Termine für die Bausteine I bis IV und diePrüfung zur ZML sowie den Unterrichts-verlauf skizzieren. Ebenfalls finden Sie diezu den Bausteinen gehörenden Preise,welche einerseits in einem Paketpreis (beiBuchung des Komplettpakets der Bau-steine) und andererseits als Einzelbeleg-bausteine gebucht werden können.

Wichtig: Die Zulassung zur Prüfung zurZahnmedizinischen Laborassistentin istnur bei Belegung aller vier Bausteinemöglich, wobei die Belegung einzelnerBausteine in weiteren Kursangeboten zurZML nachgeholt werden kann.

Hinweis: Ratenzahlungen sind beiBuchung des Komplettpakets möglich(individuelle Vereinbarung).

BAUSTEIN I (Modellherstellung, Funktionslöffel mit Bisswall, individueller Löffel, Bissschablone mit Bisswall)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 25.02.2015 8:30 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein I & Arbeitsmaterialien austeilen;

Freitag 27.02.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht

Samstag 28.02.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht

Samstag 07.03.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 499 €) (Einzelbuchungspreis 535 €) BAUSTEIN I bereits abgeschlossen

1. Unterricht:

BAUSTEIN II (Bruchreparatur einer Totalprothese, Unterfütterung einer Totalprothese)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 11.03.2015 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein II;

Freitag 13.03.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 14.03.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 21.03.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 499 €) (Einzelbuchungspreis 535 €) BAUSTEIN II bereits abgeschlossen

BAUSTEIN III (Interimsprothese mit gebogenen Klammern, Erweiterung)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 15.04.2015 9:00 – 13:00 frei Theorieunterricht für Baustein III;

Freitag 17.04.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 18.04.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Mittwoch 22.04.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Übungstag (freiwillige Teilnahme)

Freitag 24.04.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 25.04.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 635 €) (Einzelbuchungspreis 670 €) BAUSTEIN III bereits abgeschlossen

BAUSTEIN IV (Herstellung einer adjustierten Schiene)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 13.05.2015 9:00 – 12:00 13:00 – 16:00 Theorieunterricht für Baustein IV, Laborunterricht;

Freitag 15.05.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 16.05.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Freitag 22.05.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

Samstag 23.05.2015 8:30 – 13:00 14:00 – 17:30 Laborunterricht;

(Paketpreis: 695 €) (Einzelbuchungspreis 735 €)

EINSTIEG in BAUSTEIN III und IV noch möglich!

28 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Prüfung zur ZML (Theorieprüfung, Praktische Prüfung)

Wochentag Datum Vormittag Nachmittag Unterricht

Mittwoch 10.06.2015 9:30 – 11:00 12:00 – 18:00 Theorieprüfung & Praktische Prüfung;

Donnerstag 11.06.2015 8:30 – 12:00 12:00 – 17:00 Praktische Prüfung;

Freitag 12.06.2015 8:30 – 12:00 12:00 – 16:00 Praktische Prüfung;

(Paketpreis: 170 €) (Einzelbuchungspreis 200 €)

Paketpreis gesamt: 2.498,00 € (inkl. Prüfungsgebühr)

Einzelbuchungspreise gesamt: 2.675,00 € (inkl. Prüfungsgebühr)

2. Dozenten:Der Theorieunterricht in Arbeitssicher-heit, Anatomie, Werkstoffkunde,Arbeitsabläufe und Abrechnung, wirdvon Zahnarzt Dr. Klaus Kocher abgehal-ten und der praktische Laborunterrichtwird von Zahntechnikermeister JochenKleinbauer betreut.

3. Persönliche Fortbildungs-voraussetzungen der Kurs-teilnehmer:

Um an der Weiterbildung zur Zahnmedi-zinischen Laborassistentin teilnehmen zukönnen, muss bei Kursanmeldung der

erfolgreiche Abschluss der Ausbildungzur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlosse-nen, beruflichen Ausbildungsgangesnachgewiesen werden.

4. Welche Ausstattung benöti-gen unsere Kursteilnehmer?

Einen Monat vor Kursbeginn wird eineMaterialliste an die Kursteilnehmer ver-sandt, woraufhin die für den Kurs benö-tigten Materialien entweder durch denKursteilnehmer selbst über das jeweiligeDentaldepot der Praxis, aus Beständender jeweiligen Praxis oder durch eineSammelbestellung über den ZBV Obb.bestellt werden können. Sie können miteiner Materialbestellung von ca. 200Euro für alle vier Bausteine rechnen.

5. Anmeldung:Anmelden können sie sich bei der Ver-waltung der Fortbildungen des Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes Oberbayern(Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8,82287 Jesenwang, Tel. 08146-9979568,Fax 08146-9979895, [email protected])ab dem 10. November 2014. Bitte rei-chen Sie neben ihrer schriftlichen Anmel-dung und der Einzugsermächtigung auchihren Ausbildungsnachweis (Kopie) alsZahnmedizinische Fachangestellte ein.

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 29

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur ZML Weiterbildung vom 25.02. – 12.06.2015 in MünchenName: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected] rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 40,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichen Anmeldung eine Rechnung,die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese können bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kurs-beginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die aus derartigenKursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)� Komplettpaket, Gebühr 2.498,00 € (inkl. Prüfungsgebühr i. H. v. 170,00 €) oder

oder Einzelbuchung � Baustein I, Gebühr 535,00 € � Baustein II, Gebühr 535,00 € � Baustein III, Gebühr 670,00 €

� Baustein IV, Gebühr 735,00 € � Prüfungsgebühr 200,00 €

Einzelbuchungen gesamt Gebühr 2.675,00 € (inkl. Prüfungsgebühr i. H. v. 200,00 €). Gewünschtes bitte ankreuzen!

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZML der Teilnehmer(in):

zum Fälligkeitstag laut Rechnung des jeweiligen Bausteins, zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

30 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

ZMP-Ausbildung mit Hingabe undKnowhow:Investieren Sie in Ihre Zukunft –Werden Sie zahnmedizinische Prophylaxeassistentin!

Im Frühjahr startete dieneue Staffel der ZMP-Ausbildung des ZBV

Oberbayerns.Machen Sie mit! Profitie-ren Sie von unserer Erfah-rung! Spüren Sie denSpaß, mehr zu wissenund zu können als ande-re! Genießen Sie dieWertschätzung „Ihrer“Patienten und Ihrer Chefssowie Chefinnen!

Der ZBV Oberbayernengagiert sich seit Jahr-zehnten für zahnärztlichesowie MitarbeiterInnen-Fortbildungen. Speziellseit vier Jahren bietet erdie begehrte ZMP-Auf-stiegsfortbildung an.

Das Referententeamarbeitet fächerübergrei-fend, tauscht sich regel-mäßig aus und liest diejeweiligen Skripte gegen.Ein Konzept, das sichbewährt hat.

Vier Damen und ein Herr:

DH Ulrike Wieden-mann, die Frau der erstenStunde für die BereicheTheorie und Praxis rundum die Karies (erst dieEntstehung, dann welcheTests und Behandlungenmachen Sinn?) und dieParodontologie (Grundla-gen, Tests, Indizes/Befun-de, Strategien, Recall/UPT): tatkräftig, klar,strukturiert – ohne Wennund Aber – Sie hält dieZügel fest in der Hand:Was ist zu optimieren?Wie ist mehr Benefit fürdie Teilnehmerinnen zu

gewinnen? Welche Inhalte sind mehrauszubauen bzw. zu üben? So gibt sie ihrWissen und Können nicht nur im Bau-stein 1 weiter: Auch in Baustein 2 ist sieseit diesem Jahr wieder aktiv, um das klei-ne, rundum funktionierende Team zuerhalten.

DH und PM Katja Wahle aus Freiburgunterstützt die praktischen Bereiche:gegenseitige und Patientenprophylaxe,Abdrucknahme und Provisorienherstel-lung sowie Fissurenversiegelung. Der Partder Kommunikation mit Psychologie wirdebenfalls von ihr mit Erfahrung, Elan undBeispielen umgesetzt. Wie etablieren wirbei unseren Patienten eine neue Alltags-Routine? Bei ihr läuft die gesamte Theoriezusammen und wird zu einem Ganzengeführt.

Studienrätin und PAss AnnetteSchmidt lässt ein Kopfkino in den Teil-nehmerinnen entstehen, damit sie jeder-zeit bibelfest sind: A für Anamnese, Bbeinhaltet alle Befunde inklusive Bera-tung, Betreuung und Behandlung.Mundreinungsverfahren und Techniken(Schall-, Ultraschallgeräte, Handscaling,Polituren) mit anschließenden Wirkstoff-Therapien werden intensiv aufbereitetund anhand altersgerechter und befund-bezogener Patientenfälle geübt.

Anästhesistin Dr. Catherine Kempfhat die Bereiche Pharmakologie undAnamnese inklusive Konsequenzen über-nommen. Um speziell diese Themenlebendig werden zu lassen, hat der ZBVden Unterricht um einen halben Tagerweitert. Lebhaft und anschaulich wer-den die Praxis-relevanten Konsequenzenvermittelt: Blutdruck messen, Blutzuckerbestimmen, Sauerstoffsättigung wäh-rend des Rauchens erfassen etc.

Zahnarzt Dr. Klaus Kocher engagiertsich von Anfang an leidenschaftlich in derZMP-Aufstiegsfortbildung. Er ist unserSpezialist in Sachen Anatomie, Histolo-gie, Pathologie, Mikrobiologie und

Hygiene. Des Weiteren unterrichtet er dieFächer Rechtskunde und Qualitätsmana-gement. Wer anders kann diese Inhaltemit so viel Erfahrung, Über- und Weitblickbesser vermitteln als „der Mann imTeam“?

Gesundheit und Geld sind ein erfolgrei-ches Paar: Die Worte Aufstiegsfortbil-dung und finanzielles Investment bringenebenfalls die Vorteile auf den Punkt.

Der ZBV Oberbayern investiert ebenfallsin Sie: Ein funktionierendes Referenten-team – ein akzeptabler, fairer Preis – fach-liche Qualität und nur das Beste für Leibund Seele.Also. Schnuppern Sie in unserem Kurs-programm! Lernen Sie uns alle im Rah-men anderer Fort- und Ausbildungskur-sen kennen.

Wir warten auf Sie: Die Zukunft beginntheute.

Ulrike Wiedenmann

Katja Wahle

Annette Schmidt

Dr. Catherine Kempf

Dr. Klaus Kocher

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 31

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung im Bausteinsystem des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayern

Terminübersicht:

Kursgebühren: EUR 2.540,00 alle Bausteine (1 – 2.3), zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKbzw.EUR 1.990,00 ohne Baustein 1 (bei Anerkennung des Prophylaxe-Basiskurses als Baustein 1 durch die BLZK)zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKKursgebühren zahlbar jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines

Fortbildung ZMP – MünchenZahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in 2015/2016

Kursort: München, ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München Änderungen vorbehalten. Kursbegleitend wird ein Testatheft geführt, Sie werden darüber noch genauer informiert.

€ Referenten Datum Unterrichtszeiten VoraussichtlichePrüfungstermineder BLZK

Baustein 1 550,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 05.03. – 07.03.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 1(5 Tage) 13.03. – 14.03.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr 19.05.2015

(Anmeldeschluss: 28.04.2015)

Baustein 2.1 1020,00 Fr. U. Wiedenmann, DH 09.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr(14 Tage) Fr. Annette Schmidt, StR 10.07.2015an 3 Tagen werden Fr. Dr. C. Kempf, Ärztin 11.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhrdie TN in Gruppen Fr. U. Wiedenmann, DH 23.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhreingeteilt

Fr. Annette Schmidt, StR 24.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrHerr Dr. Kocher, ZA 25.07.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. Annette Schmidt, StR 22.09.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. U. Wiedenmann, DH 23.09. – 26.09.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PMFr. U. Wiedenmann, DH 28.10. – 30.10.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrFr. K. Wahle, DH, PM jeweils von 9:00 bis 18:00 UhrHerr Dr. Kocher, ZA 31.10.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr

Baustein 2.3 420,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 19.11. – 21.11.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr(3 Tage)

Baustein 2.2 550,00 Fr. K. Wahle, DH, PM 02.12. – 04.12.2015 jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr Prüfung Teil 24 Tage) Fr. U. Wiedenmann, DH 12.01.2016

Fr. K. Wahle, DH, PM 05.12.2015 von 9:00 bis 18:00 Uhr (Anmeldeschluss: 21.12.2015)Bausteine 2.1, 2.2, 2.3werden zusammengeprüft

Prakt. Prüfung07.03.-11.03.2016Mündl. Prüfung17.03.-19.03.2016(Anmeldeschluss: 25.01.2016)

Meisterbonus EUR 1.000,00

32 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2015/2016Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • !! NEU !! Bescheinigung über eine mind. 1-jährige Berufser-fahrung !! NEU !! (Datenangabe erforderlich!)

• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 9 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre)

• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d.§ 18 a Abs. 3 RöV

• Falls das erfolgreiche Ablegen des Prophylaxekurses als Baustein 1 zur Fortbildung zur/m ZMP anerkannt wurde, muss diesdurch eine entsprechende Bescheinigung der BLZK nachgewiesen werden.

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 2.540,00 € bzw 1.990,00 € ohne Baustein 1, (unzutreffenden Betrag bitte durchstreichen) jeweils 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Bausteines,zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 33

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

QUIZ – Testen Sie Ihr Wissen

RICHTIG ODER FALSCH? RICHTIG FALSCH

1. In der GOZ-Leistung 0010 ist eine Beratung bereits enthalten.

2. Neben der BEMA-Leistung 02 (Hilfeleistung bei Ohnmacht oderKollaps) kann in der gleichen Sitzung keine Ä1 abgerechnet werden.

3. Die GOZ-Leistung 2180 kann mehrfach je Zahn berechnet werden.

4. Bei Milchzähnen können die Füllungen nur nach BEMA 13a/b berechnet werden, wenn in der gleichen Sitzung eine Kinderkrone BEMA-Nr. 14 eingesetzt wird.

5. Röntgenaufnahmen (GKV) müssen mit der Ziffer 0 gekennzeichnet werden, wenn es sich um Bissflügelaufnahmen handelt.

6. Im Zusammenhang mit der Leistung GOZ 2100 kann die GOZ 2197 abgerechnet werden.

7. Bei einem GKV Patienten wird der „einwurzelige“ Zahn 14 unter Anästhesie entfernt: BEMA 40(I) und BEMA 43 (X1)

8. Anästhesien können bei Kassenpatienten bei langdauernden ZE-Leistungen nicht erneut berechnet werden.

9. Ein Privatpatient weigert sich, seinen noch ausstehenden Rechnungsbetrag zu begleichen, da die Rechnung nicht unterschrieben ist.

10. Die Leistung Ä1 kann als alleinige Leistung immer abgerechnet werden.

Viel Spaß, die Lösung kommt in der nächsten Ausgabe!

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

34 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 20151. TEAM-PROGRAMM

Prophylaxe Basiskurs

Kursnummer 1503: 24. – 26.06. + 02. – 05.07.2015

Kursnummer 1504: 04. – 06.11. + 12. – 15.11.2015

jeweils 09.00 – 18.00 Uhr

PAssKursnummer 1505: 18. – 20.06. + 25. – 27.06.2015+ 20. – 22.11.2015

09.00 – 18.00 Uhr

Röntgen – Aktualisierung

Kursnummer 3019: 04.11.2015

jeweils 14.00 – 16.30 Uhr

10-Stunden Röntgen

Kursnummer 3021: 19.06.2015

Kursnummer 3022: 30.10.2015

jeweils 09.00 – 18.00 Uhr

Scaling (11/2 Tage)Kursnummer 1506: 16. – 17.10.2015

13.30 – 17.30 Uhrund 09.00 – 17.30 Uhr

2. ZA/ZÄ-PROGRAMM

Aktualisierung ZA/ZÄ

Kursnummer 4009: 04.11.2015

jeweils 17.00 – 19.30 Uhr

Endo CurriculumKursnummer 88016: 20. – 24.07.2015

Kursnummer 88017: 07. – 11.12.2015

jeweils 09.30 – 17.30 Uhr

Paro CurriculumKursnummer 88018: 27. – 31.07.2015

09.30 – 17.30 Uhr

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 35

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte

Mittwoch, 17.06.2015

08.30 – 10.00 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr: Pause

11.45 – 13.15 Uhr: Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- undSozialkunde

Praktische ÜbungenDas Fach „Praktische Übungen” ist lt.Prüfungsordnung wichtiger Bestandteilder Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnah-me gilt die Abschlussprüfung als nichtbestanden.

Mündliche ErgänzungsprüfungEine mündliche Prüfung kommt nur dannin Betracht, wenn dies für das Bestehender Prüfung relevant ist.

Versäumte Prüfungstermine bedeuten einNichtbestehen der Prüfung.

H I N W E I S:Der Tag der mündlichen Ergän-zungsprüfung ist der letzte Ausbil-dungstag. Dies gilt auch für Aus-zubildende, die nicht an der Er-gänzungsprüfung teilnehmen müs-sen.

Berufsschule Prüfungsfach Mündliche Abschluss-Praktische Ergänzungs- feierÜbungen prüfung

Bad Tölz liegt noch nicht vor

Erding liegt noch nicht vor

Fürstenfeldbruck liegt noch nicht vor

Garmisch- 06.07.2015 10.07.2015 28.07.2015Partenkirchen 07.07.2015

08.07.201509.07.2015

Ingolstadt liegt noch nicht vor

Mühldorf 01.07.2015 10.07.2015 31.07.201503.07.201508.07.201510.07.2015

Rosenheim 24.06.2015 15.07.2015 29.07.201530.06.201501.07.2015

Starnberg 07.07.2015 16.07.2015 21.07.2015

Traunstein 07.07.2015 15.07.2015 22.07.201508.07.2015

Termine der Praktischen Prüfung und Mündlichen Ergänzungsprüfung an denjeweiligen Berufsschulen:

Informationen und Termine zur Sommerabschlussprüfung 2015 für Zahnmedizinische Fachangestellte

36 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Die Delegiertenversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern hat am 17. September 2014 aufgrund von Art. 6Satz 2 i.V.m. Art. 46 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Februar 2002 (GVBI. S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. April 2009 (GVBI. 2009 S. 46), die folgende Satzung beschlossen, zu der die Bayeri-schen Landeszahnärztekammer mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 die Zustimmung erteilt hat, sowie die Regierung von Ober-bayern vom 20. November 2014, Aktenzeichen 55.2, die Genehmigung erteilt hat.

Satzung zur Änderung der Beitragsordnungdes Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernArtikel 1Änderung der Beitragsordnung desZahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Die Beitragsordnung des ZahnärztlichenBezirksverbandes Oberbayern in der Fas-sung vom 01.01.2007 („Der Bezirksver-band“, Heft Dezember 2006/Januar2007, S. 14), zuletzt geändert durch Sat-zung vom 21.11.2012 („Der Bezirksver-band“, Heft Dezember 2012/Januar2013, S. 33), wird auf der Grundlage des

Art. 6 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) wiefolgt geändert:Die Angaben zur Beitragsgruppe 5 wer-den wie folgt geändert:

Der Satz „Doppelapprobierte, die über-wiegend den ärztlichen Beruf ausübenund deshalb den vollen Beitrag zur Lan-desärztekammer entrichten“ wird ersetztdurch den Satz „Zahnärzte, die zusätzlichdie ärztliche Approbation besitzen undbei der Bayerischen Landesärztekammerbeitragspflichtig sind.“

Artikel 2Inkrafttreten

Die geänderte Beitragsordnung tritt amTage nach ihrer Veröffentlichung im amt-lichen Mitteilungsblatt des Zahnärztli-chen Bezirksverbandes Oberbayern inKraft.

München, den 09.02.2015

Dr. Klaus Kocher1. Vorsitzender des ZahnärztlichenBezirksverbandes Oberbayern

Meldeordnung ZBV OberbayernJedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchten wirgerne die Meldepflicht noch mal Nahelegen, die in der letzten Zeit leider nichtmehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Beitragsein-stufung, Ihre Beiträge, Zustellung vonMitteilungen und Infopost in Ihrem Inter-esse.

Mitteilung über Änderung bei:

• Niederlassung und sonstige Auf-nahme der Berufsausübung

• Aufgabe oder ausscheiden auseiner Praxis, bitte auch Assistenten,angestellte Zahnärzte Vertreterusw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel

• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung bitte ineinfacher Kopie an den ZBV Ober-bayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia FiesTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40EMail: [email protected]

5-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 37

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Ungültigkeitvon Zahnarzt-ausweisen(aufgrund Verlust desAusweises)

Der Zahnarztausweis von Herrn ZahnarztDr. med. dent. Ulrich Kaiser, geboren am10.11.1973, Ausweis-Nr. 103369, wirdfür ungültig erklärt.

Börse für Praxis-abgabenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie für Ihre Praxis einen Nachfolgersuchen bzw. die Übernahme einer Praxisanstreben, können Sie sich an den ZBVOberbayern wenden und uns dies mittei-len. Bitte vergessen Sie aber nicht unsmitzuteilen, wenn Sie einen Nachfolgergefunden haben bzw. eine Praxis gefun-den haben, damit wir Sie dann aus derListe wieder streichen können.

Dies bitte formlos einfach per Telefon, Faxoder E-Mail an den ZBV Oberbayern mel-den.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Wolfgang SteinerTel.: 089-79 35 58 81Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Ihr ZBV Oberbayern

Behandlung von Risiko-patientenImmer häufiger wird der ZBV Oberbayernvon Kollegen, Patienten, Altersheimenund der Presse kontaktiert und um Infor-mationen gebeten, welche Zahnärzte fürdie Behandlung von Risikopatientengezielt ausgestattet sind. Gerne könnenSie uns kontaktieren, wenn Sie in diesemBereich tätig sind und besondere Praxis-ausstattung hierfür besitzen.

Kontaktdaten:Tel. 089/79 35 58 81E-Mail: [email protected]: 089/81 88 87 40

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Faxnummerngefragt!Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Sie im Zuge einer verbessertenKommunikation, so z.B. im Rahmen vonFaxaktionen, mit denen wir wichtigeInformationen zu Kursen und Weiterbil-dungsangeboten an Sie und Ihre An-gestellten übermitteln möchten, uns Ihreaktuellen Faxnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Praxis mitzuteilen.

Dies bitte formlos und einfach per Tele-fon, Fax oder E-Mail an den ZBV Ober-bayern melden.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Claudia Fies (Mitgliederverwaltung)Tel.: 089-79 35 58 82Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Ihr ZBV Oberbayern

Obmannsbereiche

Obmannsbereich FFB Stammtischtermine Germering 2015

Dienstag, 12.05.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering(www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 30.06.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering(www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 15.09.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering(www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 27.10.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 01.12.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de )

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

38 DER BEZIRKSVERBAND I 5-2015

V E R S C H I E D E N E S

Mazda fährt mit Kodo-Design nach vornJapanischer Hersteller überzeugt durch sicheren Stil, Komfort und modernste Technik

Mazda setzt seinen Wachstums-kurs fort: Im ersten Quartal2015 konnten in Deutschland

über 15 000 Fahrzeuge verkauft werden,und der Marktanteil beträgt damit rundzwei Prozent – das ist mehr, als vomUnternehmen selbst erwartet wurde. Dasmeistverkaufte Mazda Modell im erstenQuartal war der Kompaktwagen Maz-da3, gefolgt vom Mazda CX-5.

„Das erste Viertel markiert bereits einengelungenen Jahresauftakt, aber in dennächsten Monaten werden wir nochmehr Gas geben“, betont Mazda-Deutschland-Chef Josef A. Schmid. Dazuwerde nicht nur die bessere Verfügbar-keit der Fahrzeuge beitragen, sondernnatürlich auch die Neuauflagen vonModellen. So ist der neue Mazda2 imFebruar angetreten, und Mazda6 undMazda CX-5 sind jetzt überarbeitet aufden Markt gekommen. Mitte Juni startetder neue Mazda CX-3, und im Spätsom-mer folgt die Neuauflage der Roadster-Ikone MX-5.

Mazda-Bestseller ist derzeit also der Maz-da3 – er gehört seit langem zu denerfolgreichsten Modellen des japani-schen Herstellers. Vor kurzem ist die Bau-reihe mit Schrägheck und Limousine neuaufgelegt worden. Das Fahrzeug gefälltmit geschärftem Design und verbesser-tem Komfort. Die Platzverhältnisse sindgroßzügig für die Insassen und deren

Gepäck. Die Preisliste startet aktuell bei17 490 Euro für das fünftürige Schräg-heck.

Im Innenraum gibt es Veränderungen anCockpit und Armaturentafel, die dieErgonomie optimieren und die Bedie-nung vereinfachen. Und der neue Maz-da3 verbindet die Passagiere mit demInternet: Aufbauend auf bereits beste-henden E-Mail-, Text- und Navigations-funktionen ermöglicht das System denZugriff auf mobile Internet-Angebote wieFacebook und Twitter.

Insgesamt stehen für den Mazda3 vierTriebwerke zur Wahl. Sie decken ein Lei-stungsspektrum von 74 kW/101 PS bis121 kW/165 PS ab. Die Basis bildet derneue 1,5-Liter-Benziner mit 74 kW/100PS. Am sparsamsten ist der 2,2-Liter Die-selmotor mit 110 kW/150 PS, der 3,9Liter je 100 Kilometer verbraucht.

Vom Start weg ein Erfolg war der Crosso-ver Mazda CX-5, der erstmals vor dreiJahren anrollte. Als erstes Mazda-Modellwar es nach den Skyactiv-Technologienentwickelt worden, mit denen der Her-steller in allen Fahrzeugbereichen von derKarosserie über den Motor bis zu Getrie-be und Fahrwerk die Kraftstoffeffizienz inden Fokus gerückt hat. Schnell avanciertedas Fahrzeug zum Bestseller der Marke.Jetzt ist der CX-5 aufgefrischt im Handel,zu Preisen ab 24 190 Euro. Er gefällt wie

bisher mit dem Mazda-Design „Kodo“,das zugleich Kraft und Geschmeidigkeitvermitteln will. Nur sehr leicht wurde andieser Optik gefeilt: Neu sind die Voll-LED-Scheinwerfer, modifiziert wurdenKühlergrill sowie Front- und Heckschür-ze. Ein deutlicher Zugewinn sind dasneue Bediensystem mit Sieben-Zoll-Bild-schirm und die elektrische Parkbremse.Zudem stehen neue elektronische Helferbereit – beispielsweise der Spurhalte-Assistent, die Ausparkhilfe oder der City-Notbrems-Assistent. Das Fahrzeug, dases als Fronttriebler oder mit Allradantriebgibt, bietet eine Menge Platz – auch fürdie Fondspassagiere. In den Gepäckraumpassen 503 bis 1620 Liter.

Mazda bietet für den CX-5 drei Motorenan: einen Benziner mit 118 kW/160 PSfür den 4x4-Antrieb und mit 121 kW/165PS für den Frontantrieb sowie einen 2,2-Liter- Dieselmotor in den Leistungsstufen110 kW/150 PS und 129 kW/175 PS.Ganz neu ist der 141 kW/192 PS starke2,5-Liter-Skyactiv-G-Benziner mit einemSystem zur Bremsenergie-Rückgewin-nung, den es nur in Kombination mit All-radantrieb und Automatik zu kaufengibt.

Ebenfalls aufgefrischt wurde der Maz-da6. Er hat seit seinem Marktstart im Jah-re 2013 in Deutschland rund 17 000 Kun-den gefunden. Optik und Technik habenüberzeugt, und diesen Weg sind die Desi-gner und Ingenieure konsequent weiter-gegangen. Nach seinem Feinschliff ist derMazda6 direkt eine automobile Schön-heit geworden.

Neu gestaltet wurde der dreidimensionalwirkende Kühlergrill, der die Frontgemeinsam mit den Katzenaugen prägt.Auch die großen Flächen sind nie lang-weilig gestaltet – dynamische Linien undmuskulöse Kotflügel dominieren die Sei-te. Das aufgefrischte Fahrzeug wird alsLimousine und als Kombi zu Preisen abjeweils 25 290 Euro verkauft.

Die Platzverhältnisse in der 4,87 Meterlangen Limousine und im sechs Zentime-

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ter kürzeren Kombi sind erfreulich groß-zügig angelegt. In den Gepäckraum derLimousine passen 480 Liter. Der Kombibringt 522 bis 1664Liter Gepäck unter.Erfreulicherweise ist auch im Mazda6 das5,8-Zoll-Display für das Navi einem Sie-ben-Zoll-Farb-Touchscreen gewichen, derzum Konnektivitätssystem MZD gehört.Per MCD lassen sich nun auch zahlreicheInternetfunktionen über das Smartphoneim Fahrzeug nutzen. Neu ist auch dieelektrische Parkbremse.

Zunächst stehen für den Mazda6 dreiBenziner und zwei Dieselmotoren miteiner Leistungsbreite von 107 kW/145 PSbis 141 kW/192 PS zur Wahl. Nach erstenProbefahrten lässt sich sagen: Der Maz-da6 ist ein sehr komfortables, elegantesund umfangreich ausgestattetes Fahr-zeug, das auch für lange Reisen geeignetist. Besonders die Dieselmotoren über-zeugen mit Agilität und gleichzeitigerSparsamkeit sowie mit Laufruhe. DieSechsgang-Schaltung ist so leicht undpräzise wie die Lenkung. Der Mazda6überzeugt auch mit seiner guten Stra-ßenlage, mit seiner Spurtreue, seinemsauber abgestimmten Fahrwerk sowieseinem nun noch schickeren Design.

Der neue Mazda2 wird seit Ende Februarzu Preisen ab 12 790 Euro verkauft. Seit1996 ist diese Modellreihe auf demMarkt, und seither wurden rund 2,5 Mil-lionen Exemplare der kleinsten Baureihedes japanischen Herstellers verkauft. Jetztist das Fahrzeug ganz neu aufgestelltworden. Neu ist auch, dass das Fahrzeugnur noch als fünftüriges Schrägheckangeboten wird.

Auf den ersten Blick schon hat der Maz-da2 deutlich an Stil und Dynamik gewon-nen: Er ist mit dem aktuellen Familienge-sicht, mit Muskeln und scharfen Liniengezeichnet. Gegenüber dem Vorgängerhat er sich um 14 Zentimeter auf 4,06Meter gestreckt – das hat den Proportio-nen des Fahrzeugs sichtlich gut getan.Und der Kleine kann ordentliche Platzver-hältnisse bieten. Das Gepäckabteil wurdeum 30 Liter auf 280 Liter vergrößert, undwenn die Rückbank-Lehnen umgelegtsind, passen unter die Laderaumklappebis zu 950 Liter.

Neu gestaltet ist auch das Interieur – spe-ziell das Cockpit. Es wirkt aufgeräumter,vor allem, weil auf einige Schalter und

Bedienknöpfe verzichtet wurde. Das Info-und Kommunikationssystem sowie derZugang zum Internet werden über einenDrehknopf in der Mittelkonsole oder perSprachsteuerung bedient. Alle Infos wer-den auf einem zentralen Touchscreendargestellt. Für das Top-Modell ist auchein Head-Up-Display lieferbar – einNovum in dieser Fahrzeug-Klasse.

Der Kleinwagen wird von einem 1,5-Liter-Benziner in den Leistungsstufen 55kW/75 PS, 66 kW/90 PS und 85 kW/115PS befeuert und mit einem Normver-brauch zwischen 4,7 und 4,9 Litern pro100 Kilometer ausgewiesen. Dem Ver-brauch kommt unter anderem zugute,dass der Mazda2 trotz Längenzuwachsnicht an Gewicht zugelegt hat – er wiegtdank Leichtbau nur 970 Kilogramm. Mit-te des Jahres wird noch ein modernerSelbstzünder nachgeschoben. Der 1,5-Liter-Turbodiesel leistet 77 kW/105 PSund soll mit 3,4 Litern Kraftstoff auf 100Kilometern auskommen.

Auf ersten Probekilometern gefiel schondas Basismodell mit dem 75-PS-Benzinerunter der Haube, auch wenn der Motornur mit einer Fünfgang-Handschaltunggekoppelt ist. Er legt sich vom Start wegrichtig ins Zeug und beschleunigterstaunlich gut. Mein Favorit aber war die90-PS-Version mit Sechsstufen-Automa-tik – damit wird der Mazda2 zu einemkomfortablen, agilen Fahrzeug, dem manden Kleinwagen nicht mehr anmerkt.

Mazda CX-3

Mazda 2

Mazda MX-5

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In den Startlöchern steht nun, wiegesagt, der Mazda CX-3 – quasi der klei-ne Bruder des CX-5. Es ist ein kleinerCrossover mit dem aktuellen Marken-Gesicht im Kodo-Stil. Bereits jetzt ist erbestellbar, und ab 19. Juni kommt er zuPreisen ab 17 990 Euro auf den deut-schen Markt.

Zunächst werden drei Motoren angebo-ten: ein 2,0-Liter-Benziner in den Lei-stungsstufen 88 kW/120 PS und 110kW/150 PS sowie ein neu entwickelter1,5-Liter-Diesel mit 77 kW/105 PS. DieTriebwerke sind mit Sechsgang-Hand-schaltern oder Sechsstufen-Automatik-getrieben zu haben. Alle Motoren – seri-enmäßig mit Start-Stopp-System – sindmit Frontantrieb kombiniert; der Selbst-zünder und der stärkere Benziner sindaber auch mit Allradantrieb erhältlich.Auch für den CX-3 wird das Konnektivi-tätssystem MZD mit Sieben-Zoll-Touchs-creen angeboten, ebenso Assistentenfürs Notbremsen, für Fern- und Kurven-licht, Spurwechsel oder fürs Ausparken.Das Head-up-Display ist der Topp-VersionSports-Line vorbehalten. Für Frühbuchergibt es einen Vorteilspreis: Wer das neueModell bereits vor dem Marktstartbestellt, erhält eine Sonderausstattungs-

Option wie Navigationssystem oderLederausstattung gratis. Der Kundenvor-teil beträgt laut Hersteller bis zu 1300Euro.

Im September schließlich bringt Mazdadie komplett neue vierte Generation desMX-5 auf den Markt. Der Kult-Japanerstartet mit einem 1,5-Liter-Benziner mit

96 kW/131 PS und einem 2,0-Liter-Benzi-ner mit 118 kW/160 PS. Er ist um 82 Kilo-gramm leichter als sein Vorgänger undbringt ein Leergewicht von weniger alseiner Tonne auf die Waage. Die Preisebeginnen bei 22 990 Euro.

Eva-Maria Becker

Mazda MX-5

Mazda CX-5