Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Hessen ab 2014 - Eckpunkte
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Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Hessen
ab 2014 - Eckpunkte
Nicole Hannemann
Hessisches Sozialministerium
Wiesbaden, September 2012
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Der ESF im Rahmen der StrategieEuropa 2020
Die Beschäftigungsquote der 20 bis 64jährigen soll auf 75% steigen
Das Bildungsniveau soll verbessert werden. Die Schulabbrecherquote soll auf unter 10 % gesenkt werden, die Quote der Hochschulabsolventen soll auf 40% gesteigert werden.
Die Zahl von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen Personen gesenkt werden.
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Thematische Ziele der Strukturfonds8 bis 11 ESF
1. Forschung, techn. Entwicklung Innovation
2. Informations- und Kommunikationstechnologien
3. Wettbewerbsfähigkeit KMU, Agrar- u. Fischereisektor
4. Verringerung CO2-Emissionen
5. Anpassung an Klimawandel, Risikoprävention
6. Umweltschutz u. Ressourceneffizienz
7. Nachhaltigkeit im Verkehr
8. Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte
9. Soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut
10. Bildung, Kompetenzen, lebenslanges Lernen
11. Institutionelle Kapazitäten (trifft auf Hessen tlws. nicht zu)
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Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO
18 Investitionsprioritäten sind für den ESF vorgesehen.
(Ziel 8) Förderung der Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte
1. Zugang zur Beschäftigung für Arbeitssuchende und Mobilität der Arbeitskräfte.
2. dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben, noch eine Ausbildung absolvieren.
3. Förderung von Selbständigkeit, Existenzgründungen
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Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO
4. Gleichstellungsmaßnahmen.
5. Anpassung an den Wandel der Arbeitskräfte und Unternehmen.
6. Aktives und gesundes Altern.
7. Modernisierung und Stärkung von Arbeitsmarkteinrichtungen.
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Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO
(Ziel 9) Soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut
1. Armutsbekämpfung, aktive Eingliederung - soweit LZA.
2. Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen
3. Bekämpfung von Diskriminierung in allen Formen.
4. Verbesserung der Daseinsvorsorge, insbes. Gesundheitsversorgung.
5. Förderung der Sozialwirtschaft und von Sozialunternehmen.
6. örtliche Strategien für lokale Entwicklungen
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Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO
(Ziel 10) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
1. Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Zugang zur hochwertigen Früherziehung sowie Grund- und Sekundarbildung.
2. Verbesserung der Qualität, Effizienz und Offenheit der Hochschulen.
3. Förderung des Zugang zum Lebenslangen Lernens, Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allg. u. berufl. Bildung.
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Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO
(Ziel 11) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten
1. Investitionen zu Gunsten institutioneller Kapazitäten und Effizienz der öffentlichen Verwaltung (in Hessen nicht förderfähig)
2. Aufbau der Kapazitäten von Stakeholdern; die in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik tätig sind und sektorale und regionale Bündnisse anstoßen.
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Konzentrationsvorgaben
Pro OP müssen 80% der ESF-Mittel auf bis zu vier Investitionsprioritäten konzentriert werden
Ein Mitgliedstaat muss mindestens 20% der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das Ziel 9 „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ einsetzen.
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Erste Vorstellungen der Hessischen Landesregierung
Alle bisher beteiligten Ministerien setzten weiterhin ESF-Programme um: HSM, HMWVL, HKM, HMWK und HMdJEI
Die geforderte Konzentration wird in den Ministerien und durch die eindeutige Zuordnung bestimmter Zielgruppen/Maßnahmen zu einem thematischen Ziel erbracht.
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Vorläufige Überlegungen im HSM
Das HSM strebt an, a) sich zukünftig auf 3 große Programmliniene zu beschränken:
1. benachteiligte Jugendliche
2. stark benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt
(z.B. SGB II, XII)
3. prekär Beschäftigte, Wiedereinsteiger/innen
und b) damit einen Beitrag zur Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut zu leisten
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Alles soll einfacher werden und deshalb gibt es zukünftig (Sachstand Sommer 2012):
• Ex-ante Konditionalitäten zur Genehmigung der Programme,
• eine Akkreditierungsstelle, die nun sogar die Prüfbehörde „prüft“,
• definierte Output und Ergebnisziele, von deren Erreichung die Mittelzuweisung (zumindest aus der Leistungsreserve) abhängig sein soll,
• die komplette elektronische Abwicklung der Förderung,
• mehr Pauschalen
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aus der „mehrjährigen Finanzplanung“ derEU: vorgesehene Mittel für Strukturpolitik
Schwächer entwickelte Regionen (BIP/Einwohner < 75 %; keine in Deutschland)72 % der Mittel = 231,3 Mrd. €)
Übergangsregionen(BIP/Einwohner 75-90 %; in Deutschland neue Bundesländer und RB Lüneburg)12 % der Mittel = 39 Mrd. €)
Stärker entwickelte Regionen(BIP/Einwohner > 90 %)16 % der Mittel (53,1 Mrd. €)
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Auf Hessen entfallende EU-Mittel2007 bis 2013, in laufenden Preisen
Ziel Entwickl.
Ländl.Raum
ELER
Fische-rei
EFF
Kon-vergenz
Reg. Wettbewerbs-fähigkeit und
Beschäftigung
Interreg
Kohäsions-fonds
EFRE /ESF
EFRE ESF EFRE
EU 282,9 Mrd. € 55,0 Mrd. € 8,7Mrd. €
88,3 Mrd. €
3,8Mrd. €
D (ohne Kohäsions-fonds)
16, 1 Mrd. €
4,7 Mrd. €
4,7 Mrd. €
851 Mio. €
8,1Mrd. €
155,9Mio €
Hessen - 263Mio. €
187Mio. €
ca.10-15Mio. €
218Mio. €
ca. 0,4 Mio. €
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Beteiligte am landesinternen Planungsprozess
1. ESF-Ressorts
2. Die NGO und Sozialpartner über Begleitausschuss (nächste Sitzung 21.11.2012)
3. Koordination mit den anderen Fonds (EFRE, ELER).
4. Hessen Agentur, WIBank, mit dem OP beauftragtes Institut
5. mit der Exante-Evaluierung beauftragtes Institut
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Zeitplan EU
29. Juni 2011 – KOM-Vorschlag Mehrjähriger Finanzrahmen
6. Oktober 2011 – KOM-Vorschläge Legislativpaket
Dezember 2011 – KOM-Vorschlag für GSR
Parallele Verhandlung von Mehrjährigem Finanzrahmen und Verordnungen
November 2013 - Beschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen
Danach : Verabschiedung von Verordnungen und GSR
Bis Ende 2013: Partnerschaftsvereinbarung, Programme
1. Januar 2014: Genehmigung und Start der Programme