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Der Review-Prozess Stand: Januar 2019

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Der Review-ProzessStand: Januar 2019

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Inhalt

1. Der Review-Prozess im Überblick ................................................................................................................... 4

1.1. Was umfasst der jährliche Review-Prozess? ............................................................................................... 4

1.2. Wann muss berichtet werden? .................................................................................................................... 6

1.3. Was ist der TexPerT? ................................................................................................................................... 7

2. Schritt für Schritt durch die Berichterstattung ............................................................................................. 9

2.1. Stammdaten. Aktualisierung bzw. Erhebung ............................................................................................. 9

2.2. Baseline. Aktualisierung bzw. Erhebung ................................................................................................... 10

2.3.Roadmap-Erstellung.Zieledefinieren ...................................................................................................... 14

2.4. Fortschrittsberichterstattung. Ein Blick zurück ........................................................................................ 16

2.5. Freigabe der Daten im TexPerT. Abschluss der Berichterstattung .......................................................... 19

3. So erfolgen die Prüfung und die Überarbeitung der Berichte ................................................................... 20

3.1. Plausibilitätsprüfung der Roadmaps ......................................................................................................... 20

3.2. Prüfung der Fortschrittsberichte ............................................................................................................... 21

3.3. Überarbeitung der Berichte durch das Mitglied ....................................................................................... 22

3.4. Was passiert, wenn ich mit dem Prüfurteil nicht einverstanden bin? .................................................... 23

4. Die Veröffentlichung der Berichte ................................................................................................................ 24

Anhang .................................................................................................................................................................. 21

Bündnisglossar .................................................................................................................................................. 25

Impressum

HerausgeberBündnis für nachhaltige Textilienc/o Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFriedrich-Ebert-Allee 3653113 Bonn T +49 228 4460 3560E [email protected] www.textilbuendnis.com

RedaktionSekretariat Bündnis für nachhaltige Textilien

DesignLayout und Satz: W4 Büro für Gestaltung, Frankfurt, yellow too, Berlin

Bildnachweise© Seite 8, 18: GIZ / Sabrina Asche

StandJanuar 2019

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Bündnis für nachhaltige Textilien 54 Bündnis für nachhaltige Textilien

Noch Fragen?Im Mitgliederbereich halten wir Sie auf dem Laufenden, beantworten Ihre Fragen und nehmen Ihre Anregungen auf. Hier können Sie sich auch mit anderen Mitgliedern austau-schen, haben Zugriff auf Informationsmaterialien und erhalten Einladungen zu Webinaren und Trainings, die Sie bei der Verfolgung Ihrer Ziele unterstützen. Bei weite-ren Fragen rund um Ihre indi-viduelle Verantwortung oder darüber hinaus wenden Sie sich gerne per E-Mail an [email protected].

1. Der Review-Prozessim Überblick

Als Mitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien haben Sie sich auf den Weg gemacht, gemeinsam mit anderen Organisationen soziale, ökologische und öko-nomische Verbesserungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette zu erreichen. Ihr individuelles Engagement für dieses gemeinsame Ziel wird im Rahmen des sogenannten Review-Prozesses konkretisiert und dokumentiert. Jedes Mitglied im Bündnis setzt sich jährlich Ziele, verfolgt diese und gestaltet sie schrittweise anspruchsvoller.

Der Review-Prozess dient der Messung Ihres individuellen Fortschrittes und stei-gert die Glaubwürdigkeit des Bündnisses als Ganzes. Die geschaffene Datengrund-lage macht es möglich, über die Erfolge des Bündnisses und seiner Mitglieder berichten zu können.

In den folgenden Kapiteln erhalten Sie ausführliche Informationen dazu, wie Sie den Review-Prozess im Bündnis für nachhaltige Textilien durchlaufen. Der gesamte Prozess wird durch das Bündnissekretariat begleitet, welches Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung steht.

Bündnis

Jedes Mitglied

Jährliche Berichterstattung

Fortschritt berichten und nachweisen

Ziele umsetzen

individuelle Ziele stecken

Ausgangs- punkt

definieren

Bündnisziele

Fortschritts- bericht Baseline

Roadmap

Jahres- bericht 2017

Jahres- bericht 2018

Jahres- bericht 2019

Una

bhän

gige

Prü

fung

Veröffentlichung

Berichtspflichten aller Mitglieder:

Erstellung, bzw. Aktualisierung der Baseline

Erstellung einer individuellen Roadmap für das laufende Jahr

Fortschrittsbericht zur Erreichung der Roadmap- Ziele des ver- gangenen Jahres

2

3 1

2

3

1

Frageraster

Grafik 1:

Der Review-Prozess

im Überblick

1.1 Was umfasst der jährliche Review Prozess?

Der Review-Prozess umfasst im wesentlichen drei Elemente, die zeitlich aufeinander folgen:

� Die jährliche Berichterstattung� Die unabhängige Prüfung der Berichte und Überarbeitung durch

das Mitglied� Die Veröffentlichung der abgeschlossenen Roadmaps und der

Fortschrittsberichte

Bitte beachten SieDie Teilnahme am Review-Prozess ist für jedes Mitglied verpflichtend. Sollten Sie den Anforderungen nicht fristgemäß nachkommen, droht Ihnen der Ausschluss aus dem Bündnis. Melden Sie sich daher immer rechtzeitig beim Bündnissekretariat, wenn Sie bei der Berichterstattung auf Probleme treffen sollten.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 76 Bündnis für nachhaltige Textilien

Erstprüfung

Grafik 2:

Zeitlicher Ablauf der

Berichterstattungs-

phase 2019 Jahresanfang

Berichterstattung im TexPerT

Unterstützung durch Bündnissekretariat und Prüf-Team

2019 Jahresende

2 Monate nach Erst- prüfung aller Berichte

Veröffent-lichung

Die Berichterstattung beginnt mit dem neuen Kalenderjahr. Ab dann ist der TexPerT für Sie freigeschaltet. Innerhalb von drei Monaten, d.h. bis zum 31.03., müssen Sie alle Daten im System eingetragen und freigegeben haben. Eine Verlängerung der Abgabefrist um maximal einen Monat ist nur in begründeten Fällen möglich und muss vorab vom Steuerungskreis bestätigt werden. Sofern Sie eine Verlängerung benötigen, muss dies dem Bündnissekretariat gemeldet und begründet werden [email protected].

Sobald alle eingereichten Berichte einmal geprüft sind, wird der Zeitpunkt der Ver-öffentlichung festgelegt: Zwei Monate nach dem Abschluss der Initialprüfung wer-den die abgeschlossenen Roadmaps und Fortschrittsberichte auf der Website des Bündnisses www.textilbuendnis.com eingestellt und dies mit entsprechender Presse- und Kommunikationsarbeit begleitet. Während dieser zwei Monate haben Sie Zeit, die Anmerkungen der Prüforganisation durch Korrekturen und Anpassungen zu bearbeiten, um Ihren Bericht abzuschließen.

1.2. Wann muss berichtet werden?

1.3. Was ist der TexPerT?

Berichterstattung, Prüfung und Veröffentlichung erfolgen über die bündniseigene Software TexPerT. Der webbasierte TexPerT führt Sie durch die Struktur des Review-Prozesses und sorgt für einen vertraulichen Umgang mit Ihren Daten.

Zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie vom Bündnissekretariat einen Link, mit dem Sie Ihren TexPerT-Zugang aktivieren. Jedes Mitglied kann bis zu zwei kosten-freie Zugänge erhalten. Ihre Emailadresse stellt Ihren Benutzernamen dar. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, so wird Ihnen beim Klick auf „Passwort verges-sen“ ein Neues zugesendet. Sollten Sie einen weiteren Zugang benötigen oder möchten Sie einen Nutzer ändern, wenden Sie sich bitte an das Bündnissekretariat [email protected].

Eine ausführliche Beschreibung zu den Funktionen und Inhalten des TexPerTs fin-den Sie ein einem Handbuch, das direkt in der Software hinterlegt ist und über den Link oben rechts auf der Seite abgerufen werden kann.

Der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten ist uns ein hohes Anliegen. Die Firma WeSustain GmbH garantiert dem Bündnis für nachhaltige Textilien höchste Anfor-derungen an die Sicherheit ihrer Systeme. Die Eingaben im TexPerT sind vertraulich und geschützt. Nur Sie als Mitglied sowie die unabhängige Prüforganisation haben Einblick in individuelle Daten der Mitglieder. Das Bündnissekretariat kann den Erfassungsstatus eines jeden Mitglieds einsehen und hat außerdem Zugriff auf aggregierte Daten. Weitere Details zum Datenschutz finden Sie in den Nutzungs-bedingungen, die Sie im TexPerT herunterladen können.

Bei Bedarf: Überarbeitung und weitere Prüfschleifen

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Bündnis für nachhaltige Textilien 98 Bündnis für nachhaltige Textilien

2. Schritt für Schritt durchdie Berichterstattung

Grafik 3:

Die Arbeitspakete der

Berichterstattung

im Navigationsmenü

des TexPerT

Der TexPerT führt Sie entlang des Navigationsmenüs durch die vier Arbeitspakete der Berichterstattung.

Menü Stammdaten Baseline aktualisieren Fortschritt berichten Ziele setzen

PraxistippWenn Sie ein Unternehmen sind und den TexPerT zum ers-ten Mal öffnen, sollte der erste Klick in den Bereich „Stamm-daten“ gehen. Hier geben Sie an, ob Sie als Marken- und Handelsunternehmen tätig sind (d.h. Ware einkaufen oder in Auftrag geben) und/oder ob Sie selbst Hersteller sind (d.h. Ware in eigenen Werken pro-duzieren). Je nach Angabe wer-den unterschiedliche Fragen und Anforderungen angezeigt. Es ist daher wichtig, dass Sie diese Auswahl zwischendurch nicht verändern!

2.1. Stammdaten. Aktualisierung bzw. Erhebung

Die Stammdaten gehören nicht im engeren Sinne zur jährlichen Berichterstattung, sondern bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Organisation zu präsentieren und mehr Informationen zu Tätigkeitsbereich und Arbeitsweise zu hinterlegen. Die Stamm-daten müssen nicht jedes Jahr neu eingetragen werden. Sofern Sie bereits im letz-ten Jahr Daten hinterlegt haben, werden diese erneut angezeigt. Bitte prüfen Sie dann nur, ob die Angaben noch aktuell sind.

Die kursiv markierten Fragen werden in Ihrem Mitgliederprofil auf der Homepage des Textilbündnisses veröffentlicht. Mit Klick auf können Sie auswählen, welche zusätzlichen Informationen Sie in Ihrem Mitgliederprofil auf der Website veröf-fentlichen möchten.

Nutzen Sie den Bereich Stammdaten, um die Prüforganisation auf Besonderheiten Ihres Geschäfts- oder Einkaufsmodells aufmerksam zu machen oder um Ihren Organisationszweck näher zu beschreiben. Das sorgt für ein besseres Verständnis beim Prüf-Team und spart vermutlich die ein oder andere Nachfrage.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 1110 Bündnis für nachhaltige Textilien

Die Baseline stellt Ihren „Status Quo“ auf unserem gemeinsamen Weg zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfalt dar. Durch die Beantwortung der hinterlegten Fragen analysieren Sie, wo Ihre Organisation aktuell steht und in welchen Bereichen noch Entwicklungspotenzial vorhanden ist. Durch den Aufbau des Fragerasters in Form einer Baumstruktur richtet es sich sowohl an Einsteiger als auch an Fortgeschrittene. Auf der obersten Ebene („Schlüsselfrage“) geben Sie zunächst an, ob sich Ihre Orga-nisation bereits mit einem bestimmten Prozess befasst. Ist dies der Fall, folgen wei-tere Fragen zur genauen Ausgestaltung dieses Prozesses. Jedes Mitglied beantwortet die Fragen bis zu der Verästelung, die der eigene Entwicklungsstand zulässt.

2.2. Baseline. Aktualisierung bzw. Erhebung

Im Anschluss an die Stammdaten folgt die Erhebung, bzw. Aktualisierung Ihrer Baseline. Auch hier werden Ihnen die Daten des vergangenen Jahres automatisch angezeigt und müssen von Ihnen nur noch an den Stellen aktualisiert werden, an denen sich seit dem letzten Bericht eine Weiterentwicklung ergeben hat.

Inhaltlich orientiert sich das Frageraster am sogenannten due diligence-Ansatz und ist entlang der sechs Prozesschritte zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfalts-pflicht strukturiert. Zusätzlich beinhaltet das Frageraster ein siebtes Themenfeld: Sektorweites Engagement. Dieses ist insbesondere für die Akteursgruppen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen, Standards und Gewerkschaften bestimmt und fragt ab, wie diese die gemeinsamen Anstrengungen zur Verbesserung sozialer, ökologi-scher und ökonomischer Bedingungen in der Textil-Lieferkette unterstützen.

Ermittlung der eigenen

Risiken & Auswirkungen

Verankerung

& Integration

Beschwerde

& Abhilfe

Berichterstattung

& Kommunikation

Grundsatzerklärung

Monitoring und

Überprüfung

SEKTORWEITES ENGAGEMENT

Grafik 4:

Die sechs Schritte des

Review-Prozesses

Der Standardabgleich Sie können im Bereich der Stammdaten außerdem angeben, welche Standards und Mitgliedschaften Ihre Organisation bereits nutzt. Um Mitgliedern die Berichterstattung zu erleichtern, führt diese Auswahl dazu, dass einige Inhalte in Baseline, Roadmap oder Fortschrittsbericht automatisch ausgefüllt werden. Vor-aussetzung ist, dass die Anforderungen des Bündnisses und des Standards deckungsgleich sind und der Standard, bzw. die Mitgliedsinitiative einen wesentlichen Teil Ihres Geschäfts abdeckt. Mehr Informationen zum Standard-abgleich finden Sie im Mitgliederbereich.

Wenn Sie in die jährliche Berichterstattung starten, sollten Sie die Prüfung der Stammdaten als erstes vornehmen. Denn sie bilden die Grundlage für einige Anzeigen in den weiteren Menüpunkten im TexPerT.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 1312 Bündnis für nachhaltige Textilien

Grafik 5:

Beispielfrage aus dem Frage-

raster (Bereich Policy)

Welche Themen sind in einer oder mehreren Policy(ies) abgebildet?

Existiert eine Strategie zur Umsetzung dieser Policy(ies)?

Wie wird/ werden die Policy(ies)/ die Strategie kommuniziert?

Hat Ihre Organisation eine oder mehrere zuständige Person/en für die Umsetzung

der Strategie nominiert?

Formuliert Ihre Organisation langfristige strategische Ziele?

Erkenntnis: Eine Policy existiert zwar, wird aber noch nicht nach

außen kommuniziert.

Mögliches Ziel: „Kommunikation unserer Nachhaltigkeitspolicy an

die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website.“

Erkenntnis: Wir haben eine Policy, aber keine strategischen Ziele, um die Umsetzung voran-

zutreiben.

Mögliches Ziel: „Formulierungen von lang-

fristigen strategischen Zielen, um die Umsetzung unserer Menschenrechts-policy regelmäßig messen

zu können.“

Erkenntnis: Wir haben keine Grundsatz-

erklärung, in der wir uns zur Verfolgung der Bündnis-

ziele bekennen.

Mögliches Ziel: „Verabschiedung und

Veröffentlichung einer Policy, in der wir uns

zur Verfolgung der Bündnis-ziele bekennen.“

Trifft nicht zu

SCHLÜSSELFRAGE

FRAGEEBENE 1

FRAGEEBENE 2

Abgeleitete Ziele

für Ihre ROADMAP

ANTWORT Nein

Ja

Ja

Bekennt sich Ihre Organisation in einer Policy zu den Zielen des Textilbündnisses?

Option „Trifft nicht zu“Sie können in der Baseline angeben, wenn eine Frage keine Relevanz für Sie hat, bzw. eine Umsetzung dieser Anforderung für Sie nicht möglich ist. Ein „Trifft nicht zu“ muss mit Ihrem Geschäftsmodell oder Ihrem Organisationszweck begründet sein. Beispiel: Ihr Unternehmen setzt ausschließlich Naturfasern ein

Frage B.4 zur Menge der ein-gesetzten Chemiefasern trifft für Sie nicht zu

Durch die Beantwortung der Fragen erkennen Sie, an welchen Stellen Ihre Organi-sation bereits tätig ist und welche Themen und Prozesse vielleicht noch nicht (ausreichend) berücksichtigt werden. Diese „Lücken“ sollten Sie sich vormerken, denn möglicherweise bietet es sich an, hier ein Roadmap-Ziel für dieses Jahr zu setzen. Dafür können Sie sich im TexPerT bei den Baseline-Fragen entsprechende Markierungen setzen.

Die Baseline-Fragen unterscheiden sich, je nachdem welcher Akteursgruppe (Mar-ken-/Handelsunternehmen, Hersteller, Bundesregierung, Nichtregierungsorganisa-tion, Gewerkschaft oder Standardorganisation) Sie angehören. Die Baseline wird nicht bewertet oder geprüft, sondern dient vorrangig der Analyse Ihrer Ausgangslage.

Das vollständige Frageraster der Baseline können Sie hier im Mitgliederbereich einsehen.

Unternehmerische SorgfaltspflichtDie unternehmerische Sorgfaltspflicht (due diligence) ist in internationalen Rahmenwerken wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011), und der darauf aufbauenden OECD Due Diligence Guidance for Respon-sible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector (2017) verankert.

Unabhängig von Größe, Geschäftsvolumen, Branche oder Struktur wird von Unternehmen erwartet, angemessene Sorgfalt hinsichtlich der Einhaltung sozialer und ökologischer Standards walten zu lassen. Um dies zu erreichen, sind Unternehmen aufgefordert, potenzielle Risiken und negative Auswirkun-gen für Mensch und Umwelt im eigenen Betrieb und in der Lieferkette zu ken-nen und darauf aufbauend entsprechende Maßnahmen zur Prävention, Milde-rung und Abhilfe, bzw. Wiedergutmachung zu treffen.

Die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ist ein fortlaufender, langfristig angelegter und individueller Prozess, da Risiken und negative Aus-wirkungen je nach Größe, geografischer Präsenz, Geschäftsmodell oder Pro-dukt sehr unterschiedlich sind und sich verändern können. Der Review-Prozess unterstützt Sie dabei, ein internes Managementsystem zu etablieren, das Ihnen die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht erleichtert.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 1514 Bündnis für nachhaltige Textilien

Für die verbindlichen und empfohlenen Ziele erhalten Sie in einem dazugehörigen. Leitfaden pro Ziel ausführliche Hintergrundinformationen und Anleitung. Der Ziel-Leitfaden umfasst Informationen zum Zweck des Ziels, Anforderungen an die Nach-weisführung, Beispielziele und Links zu Unterstützungsangeboten des Bündnisses.

Bei der Definition Ihrer Roadmap-Ziele sollten Sie einige Dinge bedenken: FormulierungZiele sollten grundsätzlich „SMART“ formuliert werden (siehe Abbildung „SMARTe Ziele formulieren“). Durch eine verständliche und eindeutige Formulierung lassen sich die Ziele innerhalb Ihrer Organisation leichter vermitteln und auch die Prüfor-ganisation wird weniger Rückfragen haben. Im TexPerT sind Hinweise und Vor-schläge hinterlegt, zu setzen.

Nachweisführung Bedenken Sie bereits beim Setzen Ihrer Ziele, dass Sie im nächsten Jahr über deren Erreichen berichten müssen. Dann müssen gültige Nachweise vorgelegt werden. Bei den verbindlichen und empfohlenen Zielen gibt es Vorgaben zur Nachweisführung, die im Leitfaden und TexPerT hinterlegt sind. Wo diese Vorgaben nicht existieren, orientiert sich die Prüforganisation an einer allgemeingültigen Checkliste (siehe Kapitel „Fortschrittsberichte“), um zu entscheiden, ob die erbrachten Nachweise einen hinreichenden Beleg für die Zielerfüllung darstellen.

Veröffentlichung der Roadmap Die Ziele werden so, wie Sie sie im TexPerT eingeben, auch in Ihrer Roadmap erscheinen. Achten Sie daher darauf, dass die Ziele auch für die Öffentlichkeit ver-ständlich sind und keine Grammatik- oder Rechtschreibfehler enthalten. Über einen Klick auf können Sie im TexPerT jederzeit einsehen, wie die veröffentlichte Roadmap aussehen wird.

Bezug zur BaselineSofern im Ziel-Leitfaden nicht anders spezifiziert, wird die Prüforganisation bei jedem Ziel schauen, ob es im Vergleich zu Ihren Baseline-Angaben einen Fortschritt darstellt. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Angaben im TexPerT in sich konsistent und ehrlich sind und sowohl in der Zielformulierung wie auch in der Kontextinfor-mation (siehe Praxistipp) keine Widersprüche zu Ihren Angaben im Bereich Baseline oder den Stammdaten auftreten. Wenn Sie in Ihrer Baseline beispielsweise Angaben zu einem bestimmten Prozess machen, dann aber das dazugehörige Ziel mit „Trifft nicht zu“ markieren, wird es entsprechende Rückfragen geben.

In der Praxis bietet es sich an, die neue Roadmap erst nach dem Fortschrittsbericht zu erstellen. Denn dann haben Sie einen noch besseren Überblick über das Erreichte und mögliche nächste Schritte, die darauf aufbauen.

Ziele sind SMART:

S – Smart M – Messbar A – Aktionsorientiert R – Realistisch T – Terminiert

2.3. Roadmap-Erstellung. Ziele definieren

Im nächsten Schritt entwickeln Sie - ausgehend von der Baseline-Analyse - eine individuelle Roadmap für Ihre Organisation. In dieser definieren Sie jedes Jahr die Ziele, zu deren Verfolgung Sie sich als Mitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien verpflichten.

Es wird zwischen drei Arten von Zielen unterschieden:

1. Verbindliche Ziele, sind Ziele die von allen Mitgliedern verfolgt werden müssen. Die verbindlichen Ziele variieren, je nachdem in welchem Jahr der Berichterstat-tung Sie sich befinden und zu welcher Akteursgruppe Sie gehören.

2. Empfohlene Ziele, sind Ziele, die von den Mitgliedern verfolgt werden sollen, jedoch freiwillig zu setzen sind.

3. Frei gesetzte Ziele, sind Ziele, die zwar einen Bezug zum Frageraster haben, aber darüber hinaus individuell von Ihnen gewählt werden.

So setzen Sie sich verbindliche Ziele im TexPerT:

Im TexPerT wird Ihnen bei jedem verbindlichen Ziel folgende Auswahl angeboten:

� Ziel setzen Das ist der Regelfall. Sie wählen das Ziel aus und spezifizieren es bei Bedarf.

� Ziel bereits erreicht Wenn Sie ein Ziel bereits erfüllen, müssen Sie es nicht noch einmal ver-folgen. Sie müssen dies mit einem gültigen Nachweis belegen (mehr Infos hierzu finden Sie im folgenden Kapitel „Fortschrittsbericht“).

� Ziel trifft nicht zu Wie bei der Baseline kann diese Auswahl nur erfolgen, wenn der Inhalt des Ziels aufgrund Ihres Geschäfts-modells oder Ihres Organisationszwecks keine Relevanz für sie hat. Dies muss entsprechend begründet werden.

PraxistippNutzen Sie im TexPerT die Spalte „Kontext“, um zusätzliche Informationen zu Ihren Zielen zu hinterlegen. Das hilft insbe-sondere externen Leser*innen, Ihre veröffentlichte Roadmap besser zu verstehen. In den Kontextinformationen können Sie darstellen, wo Ihre Organi-sation derzeit schon steht. Sie können Besonderheiten Ihres Ansatzes darlegen, oder auf weiterführende Informationen verlinken.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 1716 Bündnis für nachhaltige Textilien

Option 1: Ziel wurde erreicht

Wenn Sie Ihr Ziel erreicht haben, beschreiben Sie dies in einer kurzen Erklärung. Dieser Text kann – muss aber nicht – im Fortschrittsbericht veröffentlicht werden. Zudem muss jede Zielerreichung mithilfe eines Nachweises belegt werden. Die Art des Nachweises kann von Ziel zu Ziel sehr unterschiedlich sein. Manchmal reicht eine Prozessbeschreibung aus der Baseline, um der Prüforganisation ausreichend Auskunft darüber zu geben, dass Sie die gefragten internen Maßnahmen umge-setzt haben. In anderen Fällen werden Sie aufgefordert, weitere Belege und Doku-mente im TexPerT hochzuladen. Für die verbindlichen und empfohlenen Ziele fin-den Sie im dazugehörigen Leitfaden jeweils Informationen darüber, welche Anfor-derungen pro Ziel an die Nachweisführung angelegt werden. Wenn es nicht weiter ausformuliert ist – insbesondere bei frei gesetzten Zielen - orientiert sich die Prü-forganisation an untenstehender Checkliste, um zu beurteilen, ob der Nachweis den Anforderungen des Bündnisses entspricht.

Option 2: Ziel wurde nicht erreicht

Wenn Sie ein Ziel nicht erreicht haben, müssen Sie dies erklären. Eine hinreichende Erklärung umfasst folgende Angaben: 1) In welchem Umfang sind Sie vom Ziel abgewichen? 2) Was ist der sachliche Grund für die Abweichung? 3) Was haben Sie unternommen, um das Ziel (dennoch) zu erreichen? Die Prüforganisation wird eine Erklärung auf diese drei Merkmale hin untersuchen und bei Bedarf Informationen nachfordern. Die Erklärung zur Zielverfehlung wird im Fortschrittsbericht veröf-fentlicht.

Wenn ein Ziel nicht erreicht wurde, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie sich das Ziel für das kommende Jahr noch einmal setzen möchten oder ob das Ziel ange-passt werden muss. Letzteres ist möglich, wenn die erneute Zielverfolgung keinen Sinn mehr macht, weil sich die Umstände verändert haben und muss entsprechend begründet werden. Das wiederholte oder angepasste Ziel wird dann in Ihrer Road-map erneut aufgeführt.

Ein Fortschrittsbericht wird erstellt, wenn Sie im letzten Jahr eine Roadmap for-muliert haben. Wenn Sie zum ersten Mal am Review-Prozess teilnehmen, haben Sie sich noch keine Ziele gesetzt und können entsprechend nicht über die Zieler-reichung berichten.

Die Fortschrittsberichterstattung folgt dem „comply-or-explain“-Prinzip. Sie müssen im Menüpunkt „Fortschritt berichten“ für jedes Roadmap-Ziel darlegen, ob dieses erreicht oder verfehlt wurde.

2.4. Fortschrittsberichterstattung. Ein Blick zurück

Gut zu wissenNachweise können ausschließ-lich von der Prüforganisation einge sehen werden. Diese ist vertraglich zu strengster Ver-traulichkeit – auch gegenüber dem Bündnissekretariat – ver-pflichtet.

Gute Zielformulierungen …

� sind prägnant und spezifisch d.h. sie reduzieren den Interpretationsspielraum für Prüfer auf ein Minimum

� beinhalten einen messbaren/nachweisbaren quantitativen oder qualitativen Zielwert z.B. quantitativ: prozentuale oder absolute Steigerung/Reduzierung; qualitativ: Dokumentation der geplanten Umsetzung

� enthalten einen Fortschrittsgedanken d.h. eine Verbesserung gegenüber dem Status quo ist erkennbar

� sind für alle Mitglieder realistisch und in der Organisation akzeptiert d.h. intern sind die Voraussetzung zur Verfolgung des Ziels geklärt

� haben einen jährlichen Zielhorizont d.h. sie sind bis zum Ende des Jahres, in dem die Roadmap eingereicht wurde, zu erfüllen

� haben wenn möglich einen Wirkungsbezug d.h. sie beschreiben nicht nur geplante Maßnahmen, sondern benennen die intendierte Wirkung

Grafik 4:

SMARTe Ziele formulieren

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Bündnis für nachhaltige Textilien 1918 Bündnis für nachhaltige Textilien

Sobald Sie die Eingabe Ihrer Daten in einem Bereich im TexPerT abgeschlossen haben, können Sie diese freigeben. Klicken Sie dafür folgendes Symbol . Jeder Menüpunkt wird separat freigegeben. Es wird dann automatisch geprüft, ob alle Pflichtangaben gemacht wurden. Sofern noch etwas fehlt, ergänzen Sie diese Anga-ben. Sobald Sie die Daten im letzten der vier Menüpunkte freigeben, werden Sie ge-fragt, ob Sie die Berichterstattung abschließen möchten. Wenn Sie dies bestätigen, sind die Daten zunächst für eine weitere Bearbeitung gesperrt. Die Daten werden an die Prüforganisation weitergeleitet, die nun mit ihrer Arbeit beginnt.

Wir empfehlen eine letzte Prüfung, bevor Sie Ihren Bericht final freigeben. Denn sobald die Daten einmal geprüft sind, können sie nicht noch einmal angepasst werden. Klicken Sie dafür in jedem Bereich im TexPerT einmal auf . Damit kön-nen Sie sich anzeigen lassen, wie die aktuell eingegebenen Daten des jeweiligen Bereichs veröffentlicht werden würden. D.h. im Bereich „Stammdaten“ sehen Sie, welche Daten in Ihrem Mitgliederprofil auf der Website des Bündnisses dargestellt werden. Im Bereich „Ziele setzen“ sehen Sie, wie Ihre Roadmap aussehen werden. Und im Bereich „Fortschritt berichten“ bekommen Sie einen Eindruck von Ihrem veröffentlichten Fortschrittsbericht.

Hierbei können Sie Folgendes beachten

� Prüfen Sie, ob Rechtschreib- oder Grammatikfehler vorliegen, die Sie noch korrigieren möchten.

� Vielleicht möchten Ihre Kolleg*innen, die für die Kommunikation und Öffentli-chkeitsarbeit zuständig sind, noch einmal einen Blick auf das Dokument werfen.

� Möchten Sie weitere optionale Datenfelder im Profil oder in der Roadmap veröffentlichen? Dann sollten Sie dies vor der finalen Freigabe entsprechend aktivieren.

2.5. Freigabe der Daten im TexPerT. Abschluss der Berichterstellung

Checkliste für die Nachweisführung

Prüfer*innen achten darauf, dass …

… der Nachweis die Zielangaben inhaltlich vollständig abdeckt;

… die Angaben des Nachweises eindeutig, nachvollziehbar und verständlich sind; … die Informationsquelle ersichtlich und nachvollziehbar ist; … wenn ein Ziel Maßnahmen in Produktionsländern vorsieht, der Nachweis

Angaben enthält, die durch Betroffene oder Dritte bestätigt werden können.

� Bei Zweifeln oder Unklarheiten wird das Mitglied von den Prüfern um weiterführende Informationen gebeten

� Quantitative Angaben und Kennzahlen, die bereits gemäß eines akkredi-tierten Standards, wie z.B. AA1000 oder IDW PS 980, geprüft wurden, müssen nicht erneut geprüft werden

� Der Fokus der Prüfung liegt auf den von den Zielen anvisierten Ergebnis-sen, bzw. wenn möglich Wirkungen, nicht auf dem Prozess, der zu diesen Ergebnissen geführt hat

� Die Prüfung muss dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Aufwand und Erkenntnisgewinn) genügen

Grafik 5:

Checkliste Nachweisführung

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Bündnis für nachhaltige Textilien 2120 Bündnis für nachhaltige Textilien

Bitte beachten SieDie Prüfung und Überarbeitung Ihres Berichtes stellen elementare Bestandteile des Review-Prozesses dar. Betrachten Sie die Rückmeldung des Prüf-Teams als Möglichkeit, zu lernen und ärgern Sie sich nicht über Rückfragen. Nutzen Sie zudem das Telefonat mit der Prüforganisation oder nehmen Sie Kontakt zum Bündnissekretariat auf, wenn Sie Verständnisfragen oder Probleme mit der Bearbeitung haben. Meist lassen sich Ihre Anliegen schnell klären.

Die Grundlage der Prüfung bilden die gemeinsam im Bündnis erarbeiteten Beschlüsse und Vorgaben. Bedenken Sie außerdem, dass die Prüforganisa-tion ausschließlich auf Grundlage der im TexPerT hinterlegten Daten ein Urteil aussprechen kann. Nicht dokumentierte Gedanken und telefonische Hinweise können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

Weiterhin gilt: Der Review-Prozess ist ein lernendes System, für das es keine Blaupause gibt. Jedes Jahr wird der Prozess ausgewertet und Verbesserungen vom Steuerungskreis beschlossen.

3. So erfolgen die Prüfung und die Überarbeitung der Berichte

3.1. Plausibilitätsprüfung der Roadmaps

3.2. Prüfung der Fortschritts- berichte

Sobald Sie Ihre Daten im TexPerT freigegeben haben, beginnt die unabhängige Prüforganisation, Ihren Bericht auf die Einhaltung der Vorgaben des Bündnisses hin zu kontrollieren. Um dies zu tun, erhält sie Zugang zu allen von Ihnen im TexPerT hinterlegten Daten. In den Nutzungsbedingungen im TexPerT finden Sie Details zu den Vertraulichkeitsanforderungen an die Prüforganisation.

Ihre gesteckten Ziele werden auf die Einhaltung der (formalen) Anforderungen des Bündnisses überprüft. Bei den verbindlichen und empfohlenen Zielen dienen die Vorgaben des Ziel-Leitfadens als Maßstab für die Bewertung. Es wird beispielsweise geprüft, ob die geforderten Angaben in der Ziel-Formulierung gemacht wurden. Zudem wird ein Abgleich mit Ihren Angaben in der Baseline durchgeführt, um die Zielangaben zu plausibilisieren und um festzustellen, dass sie einen Fortschritt im Vergleich zum Status Quo darstellen. Sofern Sie angeben, dass ein Ziel für Ihre Organisation nicht zutrifft, bestätigt die Prüforganisation, dass es hierfür einen plausiblen Grund gibt. Jedes Ziel Ihrer Roadmap wird betrachtet und muss vom Prüf-Team angenommen werden.

Die Prüforganisation schaut auch beim Fortschrittsbericht, ob die Anforderun-gen des Bündnisses eingehalten wurden. Hier findet im Vergleich zur Prüfung der Roadmaps eine stärkere qualitative und inhaltliche Prüfung statt. Für die verbindli-chen und empfohlenen Ziele gilt – zusätzlich zu den allgemeinen Beschlüssen des Steuerungskreises - wieder der Leitfaden als Prüfgrundlage. Es wird geschaut, ob die inhaltlichen Anforderungen an die Zielerfüllung eingehalten wurden. Bei frei gesetzten Zielen wird geprüft, ob die gelieferten Nachweise den Anforderungen der oben genannten Checkliste entsprechen und somit die Zielerreichung ausreichend belegen. Bei nicht erreichten Zielen schaut die Prüforganisation zudem darauf, ob die gelieferte Erklärung hinreichend ist.

PraxistippDie Prüfung erfolgt in der Rei-henfolge, in der die Berichte eingereicht werden. Ein früh eingereichter Bericht bedeutet also, dass Sie früher Rückmel-dung des Prüf-Teams erhalten und gibt Ihnen somit mehr Zeit für die Überarbeitung bis zum Zeitpunkt der Veröffent-lichung.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 2322 Bündnis für nachhaltige Textilien

Fristen für die ÜberarbeitungSie haben nach Abschluss der Erstprüfung 4 Wochen Zeit, Ihre Daten im TexPerT zu überarbeiten und diese – wieder durch Klick auf das Papierflieger-Symbol – an das Prüf-Team zurückzugeben. Für jede weitere Überarbei-tung stehen Ihnen jeweils 2 Wochen zur Verfügung. Um den Review-Prozess zügig abschließen zu können, ist ein Versäumnis dieser Fristen mit Konse-quenzen verbunden: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erhalten Mitglieder, deren Bericht noch nicht abgeschlossen sind, einen Statusvermerk in ihrem Profil auf der Webseite. Der Status „Prüfung andauernd“ wird vergeben, wenn das Mitglied im Rahmen der vorgegeben Bearbeitungsfristen liegt, bzw. diese nicht um mehr als 4 Wochen überschreitet. Mitglieder, die die vorgegebenen Überarbeitungsfristen um mehr als 4 bzw. 2 Wochen überschreiten, erhalten als Status „Mitglied inaktiv“. Mitglieder, die den Status „Mitglied inaktiv“ länger als 4 Wochen halten, werden aus dem Bündnis ausgeschlossen.

3.3. Überarbeitung der Berichte durch das Mitglied

Sollten einige Angaben in Roadmap oder Fortschrittsbericht aus Sicht der Prüfor-ganisation nicht plausibel oder ausreichend sein, spricht diese einen Einwand aus. Dieser enthält Details, warum die Angaben nicht akzeptiert werden können und leitet Sie in der Überarbeitung an. Einwände müssen von Ihnen bearbeitet werden, um die Berichterstattung abzuschließen. Die Prüforganisation kann darüber hinaus auch Hinweise aussprechen, wenn sie Sie auf fachliche oder redaktionelle Heraus-forderungen aufmerksam machen möchte. Im Gegensatz zu den Einwänden sind Einwände als Hilfestellung für Sie zu verstehen und eine Korrektur ist entsprechend freiwillig. Sobald die Prüforganisation Ihren Bericht vollständig geprüft hat, gibt sie die Daten erneut frei und Sie werden via E-Mail benachrichtigt.

Nach Erhalt der Benachrichtigung können Sie das Prüfergebnis im TexPerT im Menüpunkt „Prüfung“ einsehen und die betroffenen Daten bearbeiten. In der E-Mail wird Ihnen das Prüf-Team außerdem ein Telefonat anbieten, um die Ein-wände und Hinweise gemeinsam durchzugehen und diese zu erläutern. In diesem ca. 30-minütigen Telefonat steht das Prüf-Team für Verständnisfragen zur Verfü-gung und darf konkrete Hinweise und Anleitung zur Überarbeitung der Berichte geben. Bitte beachten Sie, dass eine Erläuterung Ihrerseits im Telefonat keine Korrektur im TexPerT ersetzt. Diese muss weiterhin durch eine Anpassung der Daten erfolgen.

Wenn Sie Einwände oder Hinweise der Prüforganisation auch nach dem geführten Telefonat nicht verstehen, oder grundsätzliche Fragen zu den Vorgaben des Bünd-nisses haben, können Sie jederzeit Kontakt zum Bündnissekretariat aufnehmen. Am besten stellen Sie den Sachverhalt in einer E-Mail an [email protected] dar.

3.4. Was passiert, wenn ich mit dem Prüfurteil nicht einverstanden bin?

Sollte es im Rahmen des Review-Prozesses zu Unstimmigkeiten zwischen ei-nem Mitglied und der Prüforganisation kommen, wird nach Rücksprache mit dem betroffenen Mitglied ein Verfahren zur Beilegung des Konfliktes eingeleitet. Die Mediation, bzw. Schlichtung übernimmt – je nach Wahl des Mitglieds - die Be-gleitgruppe Review oder ein externer Schlichter. Die beteiligten Personen erhalten lediglich Einsicht in Daten, die zur Klärung des Sachverhaltes notwendig sind und vorher mit Ihnen abgestimmt wurden. Mehr Informationen zum Schlichtungs- bzw.- Mediationsverfahren finden Sie im dazugehörigen Steuerungskreisbeschluss. Das Grundverständnis der Prüfung im Bündnis entspricht nicht dem eines harten Sanktionsverfahrens, sondern stellt stattdessen einen konsequenten, aber part-nerschaftlichen Lernprozess dar. Schlichtung oder Mediation sind entsprechend die letzte Eskalationsstufe im Prüfprozess. Meist lassen sich Rückfragen oder Miss-verständnisse im Rahmen eines Telefonates klären. Wenden Sie sich daher an das Bündnissekretariat oder Ihre Vertreter im Steuerungskreis, wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Prüfurteil in Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 2524 Bündnis für nachhaltige Textilien

4. Die Veröffentlichung der Berichte

Für die Berichterstattung im Bündnis gilt das Prinzip der „abgestuften Transparenz“. Ziel ist es einerseits wettbewerbsrelevante Daten zu schützen und andererseits den internen und externen Informationsbedürfnissen des Bündnisses Rechnung zu tragen. Ab 2019 ist sowohl die Veröffentlichung der Roadmap, wie auch des Fortschrittsber-ichtes für alle Mitglieder im Bündnis verpflichtend. Außerdem werden ausgewählte Daten und Kennzahlen, wie Größe, Beitrittsdatum oder die Hauptbeschaffungsländer, in Ihrem Mitgliederprofil auf der Website des Textilbündnisses dargestellt www.textilbuendnis.com/wer-wir-sind/mitglieder/.

Nur ausgewählte Daten aus dem TexPerT werden offengelegt. Sie können während der Berichterstattung jederzeit einsehen, welche Angaben sich in Profil, Roadmap und Fortschrittsbericht wiederfinden werden. Klicken Sie dazu auf das -Symbol im jeweiligen Menüpunkt.

Die externe Veröffentlichung erfolgt zwei Monate nach Abschluss der Erstprüfung. Das genaue Datum wird Ihnen über den Mitgliederbereich bekannt gegeben, sobald es feststeht. Alle Berichte, die zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sind, d.h. keine Einwände oder Hinweise des Prüf-Teams enthalten, werden veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird vom Bündnissekretariat mit intensiver Presse- und Öffentli-chkeitsarbeit begleitet. Die Resonanz der Presse bislang machte deutlich, dass diese Transparenz der Mitglieder des Bündnisses durchaus geschätzt wird.

Das Bündnisglossar gibt einen Überblick über Begriffe, die im Rahmen der Bündnis-prozesse für nachhaltige Textilien spezifisch definiert und abgestimmt worden sind. Es handelt sich um eine Arbeitsversion, in der neue Begriffsdefinitionen aufgenom-men und Anpassungen vorgenommen werden können.

Akteursgruppe

Anspruchsgruppe

Außenstruktur

Baseline

Institutionen, Organisationen und Gruppen, denen die Mitglieder des Textilbündnisses zugehörig sind. Es gibt folgende Akteursgruppen: Bündnis, Marken/Handel,

Hersteller ( tiefere Lieferkette), Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Stan-dardorganisationen sowie Verbände und Initiativen.

Die Mitglieder des Textilbündnisses sind gemäß ihrer Beschaffenheit und Funktion den Anspruchsgruppen Wirtschaft, Bundesregierung, Nichtregierungsorgani-sationen, Standardorganisationen oder Gewerkschaf-ten zugeordnet. Diese Anspruchsgruppen sind im Steuerungskreis repräsentiert.

Umsetzungsstruktur in den Produktionsländern mit tripartiten Partnern (Regierung, Wirtschaft, Zivilge-sellschaft) zum Austausch sowie zur Begleitung von

Bündnisinitiativen.

Durch die Beantwortung des im Bündnis verabschiede-ten Fragerasters erfasst das Mitglied im Rahmen des

Review-Prozesses seine Ausgangslage hinsichtlich der Umsetzung unternehmerische Sorgfaltspflichten. Die Baseline wird bei jeder Berichterstattung aktualisiert, um jeweils den Status Quo des Mitglieds abzubilden.

Anhang

Bündnisglossar

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Bündnis für nachhaltige Textilien 2726 Bündnis für nachhaltige Textilien

Good Housekeeping

Heimtextilien

Hersteller

Eine Reihe praktischer Maßnahmen, die ein Unter-nehmen implementieren kann, um die Produktivität zu verbessern, Kosten einzusparen und schädliche Aus-wirkungen der Produktion auf die Umwelt, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter*innen zu reduzieren. Dazu zählen Maßnahmen, wie die Reduk-tion giftiger Substanzen, Energiesparen und die Ver-besserung der Arbeitsverhältnisse (z.B. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz).

Vorhänge, Handtücher, Tisch-und Akteursgruppe sowie Möbelbezugsstoffe. Im Textilbündnis sind bis auf weiteres Bodenbeläge und Markisen ausgenommen.

Bündnismitglieder, die Vor- oder Endprodukte in eige-nen Produktionsstätten anfertigen oder verarbeiten, zuzuordnen der Akteursgruppe „Hersteller“. Ein Bünd-nismitglied kann mehreren Akteursgruppen zugeord-net sein.

Geschäftspartner Unternehmen/Organisationen, die nicht Produzenten sind und die in einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Bündnismitglied stehen. Geschäftspartner plat-zieren wiederum selbst Aufträge bei Produzenten und/oder Geschäftspartnern. Beispiele: Importeure, Agenten.

Frei gesetzte Ziele Ziele, die von den Bündnismitgliedern im Rahmen des Review-Prozesses in der Roadmap individuell

gewählt werden können und einen Bezug zum Frage-raster haben.

Bündnisziel („übergeordnetes Ziel”)

Das übergeordnete Ziel des Textilbündnisses ist es, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen entlang der gesamten Lieferkette des Textil- und Bekleidungssektors nachweislich zu verbessern. Dazu bündeln Bundesregierung, Textil- und Bekleidungsin-dustrie, Handel, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ihren Sachverstand und ihre Kräfte.

Bündnisziele(„spezifische Ziele”)

CIL Chemical Inventory List

Comply or Explain

Empfohlene Ziele

Die spezifischen Bündnisziele beziehen sich auf kon-krete soziale, ökologische und ökonomische Aspekte der Nachhaltigkeit und ermöglichen die Formulierung konkreter Maßnahmen zur Zielverfolgung. 1

Ein Chemical Inventory wird in einem Textilverede-lungsbetrieb geführt, es beinhaltet gelagerte und ein-gesetzte Chemikalien. Dabei bietet das CIL einen Überblick über human- und ökotoxikologischer Eigenschaften der Chemikalien und Informationen über mögliche chemischen Gefahren.

Im Fortschrittsbericht legt das Mitglied dar, ob es die Ziele seiner Roadmap erreicht hat („comply”), oder nicht. Eine Zielverfehlung muss hinreichend erklärt werden („explain”). Eine hinreichende Erklärung beinhaltet: Umfang der Abweichung, sachlicher Grund für die Ver-fehlung, unternommene Anstrengung des Mitglieds um das Ziel doch noch zu erreichen.

Freiwillige Ziele, die jedoch von den Bündnismitglie-dern im Rahmen des Review-Prozesses verfolgt und in der Roadmap gesetzt werden sollten.

Fortschrittsbericht Bericht eines jeden Mitglieds über die Erreichung oder Verfehlung der Ziele, die in der Roadmap festgelegt wurden. Die Berichterstattung folgt dem Comply or Explain-Prinzip und wird auf der Website des Bündnis-ses veröffentlicht.

Bündnisinitiativen Breit angelegte Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Produktionsländern, die Zulieferer und lokale Akteure wie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen einbeziehen. Bündnis-initiativen werden von einer größeren Anzahl von Bündnismitgliedern zur Unterstützung der Erreichung der Bündnisziele konzipiert. Sie müssen definierten Mindestkriterien für Bündnisinitiativen genügen und vom Steuerungskreis beschlossen werden.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 2928 Bündnis für nachhaltige Textilien

Risiko-Mapping Eine Risikoanalyse ist der erste Schritt und Vorausset-zung für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorg-faltspflicht. Unternehmen müssen die sozialen und ökologischen Risiken und Auswirkungen ihres unter-nehmerischen Handelns kennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen, die diese Risiken mil-dern, vorbeugen oder wiedergutmachen. Risiken kön-nen z.B. entlang von Rohstoff- oder Produktlieferket-ten analysiert werden oder in Bezug auf mögliche und bereits vorhandene Geschäftspartner, Produzenten oder die tiefere Lieferkette betrachtet werden. Um Risiken umfassend ermitteln zu können, sollte größt-mögliche Transparenz über die eigene Lieferkette bestehen.Seit 2018 sind Marken- und Handelsunternehmen, Hersteller und die Bundesregierung auch im Rah-men des Review-Prozesses aufgefordert, soziale und ökologische Risiken des eigenen Geschäfts zu ermit-teln und zu priorisieren. Weitere Informationen zu den Anforderungen des

verbindlichen Ziels finden Sie im Infopapier „Soziale und ökologische Risiken ermitteln“.

Roadmap (individuelle Roadmap)

RSL

Alle Bündnismitglieder formulieren:auf Basis ihrer Baseline sowie anhand möglicher ergänzender Kriterien individuelle Ziele, deren Umsetzung jährlich gemessen und bewertet wird.Ziele gemäß der Zielvorgaben des Bündnisses, verpflichten sich zu deren Verfolgung und müssen das Erreichen im Fortschrittsbericht gemäß dem

Comply or Explain Prinzip nachweisen.

Die „Restricted Substances List” definiert jene Chemi-kalien, die im Endprodukt eingeschränkt oder gar nicht enthalten sein dürfen.

MRSL

OECD Due Diligence Guidance

Die „Manufactured Restricted Substances List” definiert jene Chemikalien, die bei der Produktherstellung ein-geschränkt oder gar nicht genutzt werden dürfen.

Die OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct in the Garment and Footwear Sector gibt praktische Anleitung zur Umsetzung unterneh-merische Sorgfaltspflicht für den Bekleidungs- und Schuhsektor und dient als Grundlage für die Anforde-rungen im Review-Prozess.

Marken/Handel Bündnismitglieder, die Vor- oder Endprodukte oder Produktionskapazitäten beschaffen, sind der Akteurs-gruppe „Marken/ Handel“ zuzuordnen. Ein Bündnismit-glied kann mehreren Akteursgruppen zugeordnet sein.

Produzent

Plausibilitäts-prüfung

Risikoländer bzw.-regionen

Review-Prozess

Direkt beauftragte Produktionsbetriebe, die End- oder Vorprodukte herstellen und in einer direkten Vertragsbeziehung mit dem Bündnismitglied stehen.

Die Roadmap aller Mitglieder werden stets auf Plausibilität geprüft. Dies umfasst eine Prüfung der Einhaltung qualitativer Aspekte der Zielvorgaben, sowie eine Prüfung, ob die Ziele einen Fortschritt im Vergleich zum Status Quo darstellen.

Länder oder Regionen mit erhöhtem Risiko für nega-tive Auswirkungen auf die Bündnisziele.

Im Review-Prozess wird der Rahmen für die kontinu-ierliche Fortschrittsmessung der Bündnismitglieder sowie des Bündnisses insgesamt gesetzt.

Initiativen Formalisierte Zusammenschlüsse von Akteuren des Bekleidungssektors, die sich mit wesentlichen Themen der unternehmerischen Verantwortung und Nachhaltig-keit befassen, entsprechende Lösungsansätze entwi-ckeln und diese in die Branche tragen. Hierzu gehören z.B. der Bangladesh Accord on Fire and Building Safety, BSCI, ETI, und FWF.

Hotspots Schwerpunkte zu Themen und Herausforderungen innerhalb der Lieferkette und Länder/Regionen, für die von Bündnismitgliedern ein dringlicher Handlungsbe-darf identifiziert wird.

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Bündnis für nachhaltige Textilien 3130 Bündnis für nachhaltige Textilien

Zielvorgaben Beschlüsse des Steuerungskreises zu verbindlichen und Empfohlene Zielen, die von den Bündnismitglie-dern im Rahmen des Review-Prozess in der

Roadmap gesetzt und verfolgt werden.

Werkzeug (Tool) Instrumentarien, die zur Unterstützung der Bündnis-mitglieder bei der Verfolgung der Bündnisziele und Umsetzung der Bündnisanforderungen dienen. Durch die Werkzeuge wird die individuelle und gemeinsame Handlungsfähigkeit der Mitglieder verbessert. In Abgrenzung zu Bündnis- und Eigeninitiativen sind sie nur indirekt darauf ausgerichtet, Verbesserungen in Produktionsländern zu erreichen.

Verbindliche Ziele Ziele, die von den Bündnismitgliedern im Rahmen des Review-Prozesses in der Roadmap gesetzt und

verfolgt werden müssen.TexPerT Der TexPerT ist eine webbasierte Software mit dessen Hilfe die Baseline erfasst, die individuelle Zielver-pflichtung in der Roadmap gesetzt sowie die Errei-chung oder Verfehlung der Ziele im Fortschrittsbe-richt berichtet wird.

TechnischeTextilien

Textile Produkte, die besondere funktionelle Eigen-schaften für ihren Einsatz in gewerblich/industriellen Prozessen aufweisen (z.B. Schleifmaterialien) oder für spezielle Anwendungen eingesetzt werden (z.B. Air-bags oder Filtermaterialien). Sie sind vorerst von einer Betrachtung durch das Textilbündnis ausgenommen.

UnabhängigerDritter

Tiefere Lieferkette

Unternehmen (im Textilbündnis)

Unternehmerische Sorgfaltspflicht (Due Diligence)

Unterauftrags-vergabe

Externe Organisation, die mit der Prüfung der Roadmaps und Fortschrittsberichte der Mitglieder

beauftragt wird.

Alle Vorstufen der Lieferkette ohne direkte Vertrags-beziehung zum Bündnismitglied sowie Unterauftrag-nehmer. Dies umfasst alle Stufen der Lieferkette, die nicht über Produzent oder Geschäftspartner abge-deckt sind.

Mitglieder des Textilbündnisses, die einem erwerbs-wirtschaftlichen Prinzip folgen. Unternehmen im Tex-tilbündnis werden der Akteursgruppe Marken/Han-del und/oder Hersteller zugeordnet.

Das Konzept sieht vor, dass Unternehmen die potenziellen Risiken und negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Mensch und Umwelt kennen, Maßnahmen einleiten, um diese zu minimieren und bei Bedarf Abhilfe und Wiedergutmachung leisten. Die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ist für jedes Unternehmen ein fortlaufender, langfristig angelegter und individueller Prozess. Praktische Hin-weise zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfalt, an denen sich auch das Bündnis orientiert, gibt die

OECD Due Diligence Guidance.

Die Auslagerung von Aufträgen oder Teilaufträgen an andere Produktionsfirmen oder Individuen (u.a. Heimarbeit).

Standardsystem Die Summe aller Einheiten und Aktivitäten, die für die Umsetzung eines Standards sorgen, einschließlich Pro-zessen wie Standardsetzung, Konformitätsprüfung, Labeling, Monitoring und Capacity Development.

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Bündnis für nachhaltige Textilienc/o Deutsche Gesellschaft für

Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Friedrich-Ebert-Allee 36

53113 Bonn

T +49 228 4460 3560

E [email protected]

I www.textilbuendnis.com