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GEPPO GEPPO Amtsblatt der Stadt Göppingen Der Stadtbote www.goeppingen.de Bartenbach Bezgenriet Holzheim Jebenhausen Hohenstaufen Maitis Faurndau n „Haben Sie am Sonntag begon- nen, Ihre Krippe mit Stroh zu füllen?“ fragte Oberbürgermeister Guido Till die über 900 Seniorinnen und Seni- oren, die an zwei Tagen zur traditio- nellen Altenehrung in die Stadthalle kamen. Die seit 1949 durchgeführte Veranstaltung stand ganz im Zeichen der adventlichen Besinnlichkeit, wes- halb das Stadtoberhaupt auch auf den alten Brauch des Strohhalmle- gens einging. Unter der Leitung von Kirchenmusik- direktor Gerald Buß stimmte der Kin- derchor der Reuschgemeinde und der Janusz-Korczak-Schule die Gäste musi- kalisch auf die Nachmittage ein. Schnell sprangen die Funken von der Bühne in den Saal über, und viele Seniorinnen und Senioren beteiligten sich an den Bewe- gungen zu den Liedern und/oder sangen eifrig mit – von „Leise rieselt der Schnee“ bis „In der Weihnachtsbäckerei“. „Haben Sie am Sonntag begonnen, Ihre Krippe mit Stroh zu füllen?“ fragte Ober- bürgermeister Guido Till und räumte an- schließend ein: „Als evangelischer Christ folge ich mit meiner Familie dem alten Brauch des Strohhalmlegens nicht.“ Bei diesem Brauch dürfe ein Kind die Krippe mit einem Halm befüllen, wenn es eine gute Tat vollbracht habe. Deshalb werde die noch leere Krippe bereits am 1. Ad- ventssonntag aufgestellt. „Wie voll sie wohl bis Heilig Abend wird?“ meinte Till, der selber auf die Erkenntnis von Paulus vertraue, dass der Mensch allein durch Glauben und dank Gottes Gnade von seinen Sünden freigesprochen und durch Jesus Christus erlöst werde. Gottes Lie- be befähige und beseele, gute Taten zu vollbringen, auch ohne Strohhalmlegen. „Aber die erste Kerze auf dem Advents- kranz, die haben wir am Sonntag voller Freude angezündet. Und die schönen Adventsmärkte in Holzheim und Faurn- dau sowie natürlich unsere stimmungs- volle Waldweihnacht auf dem Marktplatz versetzen auch mich in freudige Erwar- tungshaltung auf Weihnachten – Ad- vent macht sich nicht nur in den Straßen und Plätzen, sondern vor allem auch in -> weiter auf Seite 2 Altenehrung zum Auftakt der besinnlichen Adventszeit Wunsch nach Frieden und Liebe Gestaltungsbeirat 3 Bürgerstiftung 4 Krematorium 4 Weihnachtslieder 5 Haushaltsanträge 5-7 Bürgerhaus 7 Geschenktipps 8 Kunsthalle 8+9 Volkshochschule 9+10 Kultur 10+11 Termine 11+12 Stadtbezirke 12-14 Bekanntmachung 15-27 Standesamt 27+28 INHALTSÜBERSICHT Ausgabe 50, 24. Jahrgang Mittwoch, 11. Dezember 2019

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n „Haben Sie am Sonntag begon-nen, Ihre Krippe mit Stroh zu füllen?“ fragte Oberbürgermeister Guido Till die über 900 Seniorinnen und Seni-oren, die an zwei Tagen zur traditio-nellen Altenehrung in die Stadthalle kamen. Die seit 1949 durchgeführte Veranstaltung stand ganz im Zeichen der adventlichen Besinnlichkeit, wes-halb das Stadtoberhaupt auch auf den alten Brauch des Strohhalmle-gens einging.

Unter der Leitung von Kirchenmusik-direktor Gerald Buß stimmte der Kin-derchor der Reuschgemeinde und der Janusz-Korczak-Schule die Gäste musi-kalisch auf die Nachmittage ein. Schnell sprangen die Funken von der Bühne in den Saal über, und viele Seniorinnen und Senioren beteiligten sich an den Bewe-gungen zu den Liedern und/oder sangen

eifrig mit – von „Leise rieselt der Schnee“ bis „In der Weihnachtsbäckerei“.

„Haben Sie am Sonntag begonnen, Ihre Krippe mit Stroh zu füllen?“ fragte Ober-bürgermeister Guido Till und räumte an-schließend ein: „Als evangelischer Christ folge ich mit meiner Familie dem alten Brauch des Strohhalmlegens nicht.“ Bei diesem Brauch dürfe ein Kind die Krippe mit einem Halm befüllen, wenn es eine gute Tat vollbracht habe. Deshalb werde die noch leere Krippe bereits am 1. Ad-ventssonntag aufgestellt. „Wie voll sie wohl bis Heilig Abend wird?“ meinte Till, der selber auf die Erkenntnis von Paulus vertraue, dass der Mensch allein durch Glauben und dank Gottes Gnade von seinen Sünden freigesprochen und durch Jesus Christus erlöst werde. Gottes Lie-be befähige und beseele, gute Taten zu vollbringen, auch ohne Strohhalmlegen. „Aber die erste Kerze auf dem Advents-kranz, die haben wir am Sonntag voller Freude angezündet. Und die schönen Adventsmärkte in Holzheim und Faurn-dau sowie natürlich unsere stimmungs-volle Waldweihnacht auf dem Marktplatz versetzen auch mich in freudige Erwar-tungshaltung auf Weihnachten – Ad-vent macht sich nicht nur in den Straßen und Plätzen, sondern vor allem auch in

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Altenehrung zum Auftakt der besinnlichen Adventszeit

Wunsch nach Frieden und Liebe

Gestaltungsbeirat 3 Bürgerstiftung 4 Krematorium 4 Weihnachtslieder 5 Haushaltsanträge 5-7 Bürgerhaus 7 Geschenktipps 8

Kunsthalle 8+9 Volkshochschule 9+10 Kultur 10+11 Termine 11+12 Stadtbezirke 12-14 Bekanntmachung 15-27Standesamt 27+28

INHALTSÜBERSICHT

Ausgabe 50, 24. Jahrgang Mittwoch, 11. Dezember 2019

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2 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Fortsetzung von Titelseite:

unseren Herzen breit“, bekannte Guido Till. Auf die Altenehrung Anfang Dezem-ber freue er sich jedes Jahr aufs Neue. Rund 950 Teilnehmer/-innen ab 70 Jahre bestätigen die Beliebtheit und Bedeutung der gemeinsamen gemütlichen Stunden. „Und mit Ihrem Kommen zeigen Sie ein-drucksvoll, das Ihnen Ihre Heimatstadt, aber auch Ihre Mitbürgerinnen und Mit-bürger am Herzen liegen. Ich freue mich, dass Sie regen Anteil nehmen an der Ent-wicklung Göppingens und am Befinden Ihrer Tischnachbarn.“ Rhetorisch fragte der Oberbürgermeister, ob die Gäste ihre Heimatstadt mögen. Denn er sei nach wie vor begeistert von Göppingen, von der traumhaften Lage zwischen Alb und Schurwald, vom Flair der klassizistischen Innenstadt und der jeweils ganz eigenen Atmosphäre in den Stadtbezirken. „Göp-pingen hat sich in den letzten Jahrzehnten hervorragend entwickelt. Und dazu ha-ben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend beigetragen. Sie haben unsere Hohenstaufenstadt in den Wirtschaftswunderjahren mit viel Fleiß und Energie wieder aufgebaut. Sie haben mit Ihrer Tatkraft das Fundament gelegt, auf dem nachfolgende Generationen heute aufbauen dürfen.“ Till lud dazu ein, einmal den Schlossplatz oder den Bahnhofplatz, die sich jetzt weihnachtlich herausgeputzt präsentieren, zu besuchen – „und seien Sie ruhig etwas stolz auf das Geleistete, das ohne Sie so nicht möglich gewesen wäre.“ Auch die generationen-übergreifende Ausstellung im Museum im Storchen „Schaukelpferd, Eisenbahn, Brettspiel“, die Spielzeuge aus dem Filstal zeige, legte er den Seniorinnen und Seni-oren ans Herz. Trotz aller Festvorbereitungen solle nicht das Wesentliche der Weihnachtszeit verloren gehen. „Möge für uns alle ein Stückchen von dem Frieden spürbar wer-

den, der uns mit dem Einzug des Friedens-königs bereits rund 500 Jahre vor Christi Geburt durch den Propheten Sacharja in Kapitel 9, Vers 10 verheißen wurde“, wünschte sich OB Till. Herzlich bedankte sich das Stadtoberhaupt bei der Organi-satorin der Altenehrung, Tina Hemminger und ihrem ganzen Team: Karin Freitag, Doris Heidner, Christina Staudenmaier, Eva Schmidt, Renate Okatsch, Helga Kie-ffer, Renate Germandi, Heide Landkam-mer, Susanne Koch, Angela Hamann, Klaus Wolfframm, Karin Noller und Eve-line Nierobisch, die alle ehrenamtlich tätig sind, sowie Sabrina Plaß als hauptamtliche Mitarbeiterin im Bürgerhaus. Außerdem dankte Till fünf jungen Menschen, die ihre Ausbildung oder ihren Bundesfrei-willigendienst bei der Stadt absolvieren: Madlen Spee, Pascal Tietze, Funda Bil-gin, Mareike Lessne und Joshua Weiss.

Als „letzte, aber wohl schönste Amts-handlung“ der Nachmittage gratulierte Oberbürgermeister Guido Till den jeweils ältesten Teilnehmerinnen mit einem Blu-menstrauß: am ersten Tag Berta Drei-mann, die stolze 100 Jahre alt ist und begleitet wurde von ihrem Sohn Joachim Dreimann; am zweiten Tag Frieda Sophie Geiger, die heuer ihren 95. Geburtstag begehen durfte.

Pfarrerin Ursula Pelkner, seit Mitte Ok-tober in Göppingen, freute sich über die G e l e g e n h e i t , gleich so viele Menschen auf einmal kennen-lernen zu dürfen und lobte die Stadt ausdrück-lich für diese Form der Alte-nehrung. Sie sprach über das Licht (nicht nur) in der Advents-zeit als Zeichen der Hoffnung und gegen die

Ängste und zitierte die Anfangspassage des Johannes-Evangeliums, in dem es un-ter anderem heißt: „Und das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat‘s nicht ergriffen“, Johannes 1, Vers 5. Mit einer Geschichte erklärte sie die Bedeu-tung des Lichtes: Als ein König einen seiner Söhne als Nachfolger bestimmen wollte, gab er jedem fünf Silberstücke und den Auftrag, damit seine Halle bis zum Abend zu füllen. Der ältere Sohn kaufte die unnützen und übriggebliebe-nen Teile der Zuckerrohrpflanzen; der jüngere Sohn stellte eine Kerze in die Hal-le, die daraufhin bis in den letzten Win-kel ausgeleuchtet, erhellt wurde. Dieser wurde zum Nachfolger bestimmt, weil er wusste, was Not tat und was Perspektive gab. Auch von dem kleinen Kind im Stall von Bethlehem gehe Licht, Liebe und Frie-den aus für die ganze Welt.

Unter dem Motto „50 Jahr, blondes Haar“ nahm die Gruppe „Dein Theater“ die Seniorinnen und Senioren mit auf eine musikalische Zeitreise durch fünf Jahr-zehnte Bundesrepublik Deutschland und weckte mit altbekannten Schlagern viele Erinnerungen bei den Zuhörer/-innen.

Der Kinderchor der Reuschgemeinde und der Janusz-Korczak-Schule erfreute mit be-kannten Weihnachtsliedern. Foto: Hinrichsen

Mit beeindruckenden 100 Jahren war Berta Dreimann die älteste Teilnehmerin am ersten Tag. OB Till und Tina Hemmin-ger gratulierten herzlich. Foto: Hinrichsen

Frieda Sophie Geiger wurde am zweiten Tag als älteste Teilnehmerin begrüßt.

Foto: Birk-Mrkaja

Pfarrerin Ursula Pelk-ner. Foto: Hinrichsen

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GEPPO 3Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Aus dem Gestaltungsbeiratn In seiner jüngsten Sitzung beriet der Gestaltungsbeirat der Stadt Göp-pingen erneut mehrere Bauvorhaben in architektonischen und städtebauli-chen Fragen.

Bereits zum dritten Mal stand die Neu-bebauung des Stern-Areals auf der Ta-gesordnung des Gestaltungsbeirats. Als wahren „Glücksfall“ bezeichnete Thomas Zimmermann die zwischenzeitliche Ent-wicklung, dass ein weiterer Neubau, der dem Gebäude Stuttgarter Straße 5 neben dem Gasthaus folgen soll, zeitgleich re-alisiert wird. Verbunden mit der Bitte an beide Architekten, ihre Planungen auf-einander abzustimmen und die Projekte gemeinsam zu betrachten, soll so die Ein-heitlichkeit des Quartiers gewahrt wer-den. Den Neubau an der Stuttgarter Stra-ße verantwortet der Göppinger Architekt Christian Gaus; geplant sind Wohnungen und Geschäftsräume. Sein Entwurf wur-de dem Gremium noch in einem sehr frühen Konzeptstadium vorgelegt, erhielt jedoch für die einfache und reduzierte Architektur Lob. Als Empfehlung gab der Gestaltungsbereit Gaus mit, den Eingang des Hauses nicht zur Stuttgarter Straße hin auszurichten, sondern nach Osten zum künftigen Stern-Platz, der als zentra-ler Ort im Quartier fungieren soll.

Zwiegespalten fiel das Meinungsbild zu den Plänen von Architekt Uwe Flaig aus, der erneut im Gestaltungsbeirat vorstellig war. Der Göppinger plant am Stern-Areal den Bau eines Pflegeheims mit 90 Plätzen sowie 42 Seniorenappartements in einem separaten Gebäude. Das Gremium lobte die von ihnen vorgeschlagene Auffäche-rung des einst orthogonalen Gebäude-komplexes, kritisierte aber zugleich die Abstände zwischen den einzelnen Ge-bäuden als zu klein. Flaig erwiderte, dass

das Gebäude, in dem die Seniorenappar-tements untergebracht sind, schmaler gestaltet werden könne. Eine Drehung des Gebäudes um 90 Grad, wie vom Ge-staltungsbeirat vorgeschlagen, lehnte der Architekt mit der Begründung ab, dass die Appartements im Norden kein Son-nenlicht bekämen. Deutliche Kritik äußer-te Thomas Zimmermann an der inneren Organisation des Pflegeheims, insbeson-dere an den Zimmergrößen, die – nach Ansicht des Beirats – auf reine Funktio-nalität beschränkt und zu klein seien. Zudem würde es an Treffpunkten für die Bewohner fehlen. Architekt Uwe Flaig warf dagegen ein, dass größere Zimmer für die Bewohner zu erhöhten Mehrkos-ten führen würden. Gruppen- und Auf-enthaltsräume gebe es im mittleren Trakt in ausreichendem Maß, zudem stünde

eine Dachterrasse im gleichen Trakt zur Verfügung.

Positiv beurteilte der Gestaltungsbeirat die von Architekt Klaus von Bock und Vol-ker Kurz, Geschäftsführer der städtischen Wohnbaugesellschaft, vorgestellten Plä-ne für einen viergeschossigen Baukörper zwischen dem bereits realisierten Apos-tel-Gebäude und dem Drogeriemarkt an der Geislinger Straße. „Jede geschlos-sene Baulücke konsolidiert und festigt den Stadtraum“, lobte Zimmermann die Pläne, auch hinsichtlich dem maßvollen Vorgehen und der Homogenität der Ar-chitektur. Im Hof soll das Gebäude, das als Wohn- und Geschäftshaus vorgese-hen ist, einen Dachgarten als begrünte Spielfläche für den dort ansässigen Kin-dergarten des DRK erhalten. Dass Kinder im Apostel-Hof künftig Teil der Stadtmit-te seien „ist eine außerordentliche Leis-tung“, betonte Zimmermann. Der Gestal-tungsbeirat schlug vor, den Dachgarten mit einer Kanzel zu versehen, so dass die Kinder auf den Aufenthaltsbereich im In-nenhof blicken können.

Auf die nächste Sitzung des Gestaltungs-beirates, die Ende Januar stattfinden soll, wurde der Tagesordnungspunkt Freihof-straße 29, die einstige Gaststätte „Har-monie“, verschoben. Neue Erkenntnisse haben hier dazu geführt, vom ursprüng-lich geplanten Abbruch abzusehen. Statt-dessen soll geprüft werden, wie viel von der historischen Konstruktion erhalten und wiederhergestellt werden kann. Eine große Herausforderung anlässlich der vie-len Umbauten, die am Gebäude bereits durchgeführt wurden und die das Haus „nicht besser gemacht hätten“, so Bau-bürgermeister Renftle. Professor Zimmer-mann betonte die besondere Historie und Lage der Harmonie und sprach von einem künftigen Bau „das den Bürgerstolz ver-dient“.

Das im Gestaltungsbeirat gezeigte Modell des künftigen Stern-Quartiers. Foto: Birk-Mrkaja

Fabian Hinterkopf vom Stuttgarter Büro Stötzer stellte die „Raum im Raum“-Lösung für den künftigen Innenhof des Apostel-Areals vor. Vorgesehen sind hier Wasserspie-le, zahlreiche Baumquartiere, Sitzbänke und die großen Sitzkiesel, die bereits vom Schlossplatz und dem Bahnhofsplatz bekannt sind. Bei der Sitzung anwesende Bürger regten an, dass die Sitzbänke entgegen der Planung Rückenlehnen haben sollten. Ein Vorschlag, den auch Baubürgermeister Helmut Renftle als auch Stadträtin Susanne Weiß unterstützten. Schließlich solle die Fläche ein Platz für alle Generationen werden. Weitere Anregungen des Gestaltungsbeirats betrafen einzelne Abgrenzungen und die Höhenverhältnisse. Grafik: Joerg Stötzer, Landschaftsarchitekt

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4 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

n Seit 1911 gab es am Hauptfriedhof ein Krematorium; am Freitagnachmit-tag wurde der Spatenstich für einen Neubau vollzogen. Oberbürgermeis-ter Guido Till unterstrich in seiner kurzen Ansprache den guten Ruf des künftigen Betreibers, der bereits eine entsprechende Einrichtung in Schwä-bisch Gmünd führt.

Im März 2013 musste der Betrieb des bis-herigen Krematoriums aus technischen Gründen eingestellt werden. „Die Stadt Göppingen wollte aus der Tradition her-aus auch weiterhin einen Standort für ein neues Krematorium anbieten“, ging OB Till auf die anschließenden Diskussionen im Gemeinderat ein. Letztendlich wur-de auf der Friedhofserweiterungsfläche nordöstlich des bestehenden Hauptfried-hofes ein geeigneter Standort gefunden; Bau und Betrieb sollen durch einen priva-ten Investor erfolgen. Nach einem zwei-stufigen Verfahren wurde der „Krema-torium Schwäbisch Gmünd GmbH“ vom

Gremium der Zuschlag erteilt. „Sie haben die wichtigsten Kriterien, nämlich Pietät, Etagenofen und Pietätsbeirat, erfüllt“, freute sich das Stadtoberhaupt. „Damit wird künftig wieder ein würdevoller Ab-schied ermöglicht.“Die Planung sieht quasi drei parallel an-einandergrenzende, langgestreckte Bau-körper vor. Der Technikteil in der Mitte wird sich über zwei Geschosse erstrecken und im Kühlraum Platz für 38 nebenei-nander aufgebahrte Särge beinhalten. Vorgesehene Trauerräume ermöglichen den Hinterbliebenen künftig, bei der Kre-mierung dabei zu sein. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die Rossbach-straße, aber auch fußläufig wird das Kre-matorium an den Friedhof angebunden. Begrünte Dächer der seitlichen Baukörper sowie die Hanglage sorgen dafür, dass sich das Gebäude optisch zurücknehmen wird. In einem Jahr soll das Gebäude ste-hen; die Fertigstellung der Außenanlagen ist für Frühjahr 2021 vorgesehen.

In einem Jahr soll das neue Krematorium gebaut sein. Foto: Hinrichsen

Baubeginn für Krematorium

n Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder aus sozial schwachen Ver-hältnissen in der Gesellschaft sowie in Sportvereinen zu integrieren, das ist das Ziel des Projektes „Happy In-tegration Kids“, für welches die jb Fairplay gGmbH Fördermittel bei der Bürgerstiftung Göppingen beantragt hat.

Die Sogwirkung des Fußballs soll Kinder aus verschiedenen Gesellschaftsschich-ten zusammenbringen, aber auch sozi-ale Kompetenzen und Werte vermitteln. Dazu findet im Februar 2020 der 4. Inte-grationstag in Kooperation mit der Göp-pinger Südstadtschule statt, bei dem sich alles um den Ball drehen wird. Darüber hinaus soll einige Zeit lang eine wöchent-liche Fußball-AG mit Unterstützung der SG Jebenhausen-Bezgenriet angeboten werden. Spenden zur finanziellen Un-terstützung dieses Projektes können an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

Bürgerstiftung GöppingenBankhaus Gebrüder MartinIBAN: DE83 6103 0000 0000 0079 20BIC MARBDE6GVerwendungszweck „Happy Integration Kids“.

Weitere Projekte, die sich in diesem Jahr um eine Förderung beworben haben sind:- Die Schafferei (Offene Werkstatt Göp-pingen e.V.)- Organisation und Durchführung der Göppinger Theatertage (Freundeskreis Göppinger Theatertage)- Kunst (er)leben (Initiative für Kunst und Soziales e.V.)- Offenes Stillcafé mit Elternschule (Haus der Familie Villa Butz e.V.)- Gemeinsam sprechen, gemeinsam ler-nen (DRK-Kreisverbandes Göppingen e.V.)

Gerne können diese Projekte oder die Bürgerstiftung ganz allgemein durch Spenden unterstützt werden. Informatio-nen zu den einzelnen Projekten und der Arbeit der Bürgerstiftung sowie zu der Möglichkeit von Spenden oder Zustiftun-gen sind bei Nina Niedermeier, Telefon 07161 650-5250, E-Mail: [email protected], erhältlich.

Bürgerstiftung

Spendenaufruf

Die letzte Amtsblatt-Ausgabe in 2019 erscheint am Mittwoch, 18. Dezember; Redaktionsschluss ist bereits am Donners-tag, 12. Dezember, 12 Uhr.

Die erste Ausgabe in 2020 erscheint am Mittwoch, 8. Januar; Redaktionsschluss ist am Donnerstag, 2. Januar, 12 Uhr.

GEPPO und der Jah-reswechsel Hausmüllabfuhr

Bezirk I, 14-tägig: Samstag, 21. DezemberBezirk I, vier-wöchentlich: Januar 2020

Bezirk II, 14-tägig: Montag, 23. DezemberBezirk II, vier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackBezirk 1: Montag, 16. DezemberBezirk 2: Dienstag, 17. Dezember

Bezirk 3: Mittwoch, 18. DezemberBezirk 4: Donnerstag, 19. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneBezirk I: Montag, 16. DezemberBezirk II: Dienstag, 17. Dezember

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GEPPO 5Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

n Mit einem Dank an die Mitglieder des Gemeinderates für das gemein-same Anliegen, Göppingen voran-bringen zu wollen – „wenn auch mit unterschiedlichen Ausrichtungen“ – beendete Oberbürgermeister Guido Till nach nur gut vier Stunden eine rekordverdächtig schnelle Beratung über die circa 160 Haushaltsanträge der Fraktionen. Zum einen gab es nur wenige wirklich strittige Fragen, zum anderen wurden viele Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Zuvor hatte Kämmerer Rudolf Hollnai-cher die Änderungen vorgestellt, die seit der Einbringung des Haushaltes durch externe Vorgaben eingetreten sind. So erhält die Stadt durch Anpassungen der Landeszuweisungen etwa 1,2 Millionen Euro mehr für die Kinderbetreuung. An-dererseits zahlt die Stadt 250.000 Euro mehr an die freien Träger; außerdem fällt die Kostenbeteiligung des Landes an der Schulsozialarbeit um gut 100.000 Euro niedriger aus. 1,17 Millionen Euro mehr erhält die Stadt an der Umsatzsteuer, au-ßerdem 900.000 Euro mehr an Schlüssel-zuweisungen. Auf der Gegenseite sinkt die Investitionspauschale um 360.000 Euro. Am stärksten fällt der Rückgang der Kreisumlage aus: Im kommenden Jahr liegt der Satz bei 32,5 Prozent; die Stadt muss 4,43 Millionen Euro weniger zahlen als veranschlagt. Insgesamt verbessert sich der Überschuss im Ergebnishaushalt von 3,7 Millionen Euro um 6,35 Millionen Euro auf nunmehr 10,05 Millionen Euro.Für die nächsten Jahre weist die Finanz-planung aber negative Ergebnisse auf: 2021 minus 5,6 Millionen Euro, 2022 mi-nus 12,1 Millionen Euro und 2023 minus 13,5 Millionen Euro. Denn bereits 2021 erwartet Hollnaicher vier Millionen Euro weniger an Steuereinnahmen, aber acht

Millionen Euro mehr an Umlageausga-ben. Liegt die Kreisumlage mit 27,99 Mil-lionen Euro im kommenden Jahr im Rah-men der letzten Jahre, so steigt sie 2021 auf 35,2 Millionen Euro (der Hebesatz steigt laut Landkreis-Planung von 32,5 Prozent auf 36,5 Prozent, ohne Berück-sichtigung eines möglichen Klinikdefizits).

Beschlossen wurden:- eine Zusammenarbeit mit dem Verein „Freifunk“ zur Installation eines freien WLAN-Zuganges in einigen städtischen Gebäuden (Grüne); - eine Erhöhung der Förderhöchstbeträge für Reisen in die Partnerstädte und Patenschaftsgebiete (CDU); - die Zulassung von Fotos in den Fraktionstexten im Amtsblatt GEPPO (CDU); eine Änderung der Hauptsat-zung im ersten Quartal 2020 mit dem Ziel, sachkundige Bürger/-innen aus den Arbeitsgruppen der Lokalen Agen-da 2030 in die Ausschüsse berufen zu können (SPD); - die Durchführung von themenbezogenen Klausurtagungen auf Wunsch des Gemeinderates (SPD); die Forderung, dass Gemeinderatsvorla-gen eindeutig, klar und umfassend sein müssen (FWG); - mit großer Mehrheit ein Foto-Tableau „Who’s Who des Gemein-derates“ (FWG); - eine Überarbeitung der städtischen Homepage in 2020 (FWG); - fünf Blumenkästen für den Dorfplatz und die Kirche Hohenstaufen (AfD); - die Erstellung des bereits aufgrund ei-nes SPD-Antrags für das Jahr 2019 be-schlossenen Mietspiegels (FDP+FW); - die Aufforderung an das Innenministerium, die offenen Stellen im Polizeirevier Göp-pingen unverzüglich zu besetzen (FWG); - die Förderung des Göppinger Poetry Slam (Grüne, CDU); - die Fortsetzung des Kulturagenten-Programms für kreative Schulen (SPD); - eine einmalige Zuschus-serhöhung für die Theatertage um 3.000 Euro zu der seit 2006 unveränderten För-

derung von 12.000 Euro (Grüne); - einen Zuschuss für ODEON (CDU); - 5.000 Euro Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung für den 12. Nachtnarrensprung (CDU); - 15.000 Euro Zuschuss für Uniformen der Musikkapelle Hohenstaufen (CDU) mit Sperrvermerk bis zur Überarbeitung der Förderrichtlinien, die bislang keine Be-zuschussung von Uniformen oder Sport-bekleidung vorsehen; - ein runder Tisch „Kneipenvielfalt und Nachtleben“ (CDU); - die Aufstockung des jährlichen Zuschus-ses für das Lokale Bündnis für Familie von bislang 10.000 um 5.000 auf künf-tig 15.000 Euro (Grüne, SPD); eine Erhö-hung des Zuschusses für den Landesseni-orentag von 2.000 um 3.000 auf 5.000 Euro (CDU), sofern dies vom Veranstalter beantragt wird; - ein Finanzierungskon-zept für die Kindertageseinrichtungen, das freie KiTas ermöglicht (Grüne, FWG, FDP+FW); - ein Zuschuss von 32.000 Euro für ein Sanitärgebäude am Aktivspielplatz Ursenwang (Grüne, CDU, SPD); - die Er-höhung des Zuschusses an den Stadtver-band Sport von bislang 2.600 auf künftig 3.500 Euro jährlich (CDU); - die Erhöhung der Altersgrenze für Bonuskarteninha-ber bezüglich Mitgliedsbeitrag in den Göppinger Sportvereinen von 18 auf 21 Jahren (SPD); - eine Gemeinderatsklausur zum Thema „Mobilität/ÖPNV“ (CDU); - eine intensivere Pflege von Park und Badhaus der Villa Märklin, des Vorplatzes Doku-Raum Hohenstaufen und des Alten Friedhofs (FWG); - ein Mitfahrbänkle in Hohenstaufen (SPD); - eine Aufwertung des Straßenbegleitgrüns durch Wildblu-mensäume (FWG); - die Wiederaufnah-me des Umweltschutzpreises mit insge-samt 5.000 Euro (SPD); mit 17 Ja- zu 16 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen die Erstellung eines Masterplans 2024 für Biodiversität (Grüne); - die Verwendung einheimischer mehrjähriger Blumensor-ten auf städtischen Flächen und an Ge-

Gemeinderat beriet über Fraktionsanträge zum Haushalt 2020

Ein letztes fettes Jahr

Am Sonntag, 15. Dezember, um 11:30 Uhr, lädt traditionsgemäß das „Große Blockflötenorchester der Städtischen Ju-gendmusikschule Göppingen“ auf dem Marktplatz zum Weihnachtsliedersingen ein.

Unter der Leitung von Christine Sparr musizieren rund 200 Blockflötenschüler der Musikalischen Grundausbildung der Jugendmusikschule. Begleitet wird das Orchester von einem Gitarrenensemb-le. Auf das klangliche Ergebnis dieses Großensembles, das alljährlich für weih-nachtliche Stimmung und für großes Pu-blikumsaufkommen auf dem Göppinger Weihnachtsmarkt sorgt, darf man sich freuen.

Jugendmusikschule

Weihnachtslieder-singen

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6 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

wässern (Grüne); - mit 18 Ja- und 16 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen ein Verbot von Glyphosat, Thiacloprid und Acetamiprid auf Flächen, die im städti-schen Besitz sind (LiPi); - die Benennung einer „F.W.-Bernstein-Straße“ (CDU); - die Erweiterung des Spielplatzes Zeppe-linstraße in 2020 (Grüne); - die Sanierung der Spielplätze in St. Gotthardt (CDU, SPD) und Holzheim (SPD, FWG) in 2021; - ein Thementag „Zukünftiges Wohnen in Göppingen und den Stadtbezirken“ (SPD); - eine geeignete Beschattung für den Bahnhofplatz (SPD, LiPi); - eine Dar-stellung von Baulandreserven im Flächen-nutzungsplan (AfD); mit 17 Ja- und acht Nein-Stimmen bei sieben Enthaltungen ein Bericht im zweiten Quartal, wie viele Wohnungen in den Jahren 2010 bis 2019 jährlich geschaffen wurden (AfD); - bis November 2020 die Aufstellung eines Be-bauungsplans „Davidstraße – östlich des Bahnhofplatzes bis zur Brücke“ (FWG); -Da die von der FWG für die Stadtbezirke beantragte gemeinsame Beschilderung öffentlicher Gebäude, Ärzte, Gaststätten etc. nach Hohenstaufener Vorbild nicht gleichzeitig erfolgen kann, wird als nächs-te Maßnahme Faurndau beschildert.

Abgelehnt wurden:- mit 14 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stim-men bei zwei Enthaltungen eine klima-tische Folgeabschätzung in jeder Ge-meinderatsvorlage (Grüne), da dies laut Verwaltung nicht bei allen Beschluss-vorlagen thematisch überhaupt möglich ist, so zum Beispiel bei Personaleinstel-lungen); - mit großer Mehrheit die Ein-führung eines Personalkostengesamt-budgets und eine Entscheidung des Gemeinderates über Personaleinstellun-gen erst ab Referatsleitungsebene (FWG); der Antrag, dass die neue Grundsteuer zu keiner Mehrbelastung für Eigentümer führen darf (AfD) – die Stadtverwaltung sagte aber eine insgesamt aufkommens-neutrale Grundsteuer an, die je nach Konstellation für einige Grundstücksei-gentümer Entlastungen, für andere aber auch Mehrbelastungen mit sich bringen kann; - mit großer Mehrheit die Einrich-tung eines Agenda-Parlaments, Agenda-Büros und Agenda-Rats zur besseren Bür-gerbeteiligung nach dem Aalener Modell (LiPi), da der Gemeinderat erst im April die Projektstruktur für die „Lokale Agen-da 2030“ beschlossen hat und zunächst dieser Weg verfolgt werden soll; - ein KiTa-Sharing (AfD); - die Einstellung ei-nes/einer Klimaschutzbeauftragten (Grü-ne), allerdings wird stellenplanneutral ein Klimaschutzkoordinator bestellt; - die Ausrufung des Klimanotstandes und mit 20 Nein-Stimmen zu 18 Ja-Stimmen die Einrichtung eines kommunalen Klima-Arbeitskreises (LiPi); - mit 19 Nein- und 13 Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen ein Verbot von hochgiftigen Pestiziden wie Glyphosat auf der Gemarkung Göppin-gen (Grüne); - mit 14 Nein- und sieben Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen die Prüfung von Rund-um-die-Uhr-Baustellen

(AfD); - mit 21 Nein- und elf Ja-Stimmen bei einer Enthaltung 250.000 Euro für einen Transformationszuschuss für Be-standsgebäude (Grüne)Von den 110 Buswartehäuschen haben 87 ein Satteldach aus Glas und kommen daher nicht für eine Begrünung (Grüne, SPD) in Betracht; die restlichen 23 Warte-häuschen mit Flachdach gehören priva-ten Firmen, die die Häuschen aufgrund des hohen Alters schrittweise gegen das Standardmodell mit Satteldach austau-schen werden.

Berichtet werden soll:- im ersten Quartal 2020 über rechtliche Schritte gegen die Firma Aqua Römer zur Sicherstellung der vertraglich geregelten Sauerwasserlieferung in Jebenhausen (FWG); - im zweiten Quartal über die Kosten für externe Rechtsberatung der letzten fünf Jahre (FDP+FW); - im zweiten Quartal über eine Dunkelfeldstudie (Um-frage) zum subjektiven Sicherheitsgefühl der Göppinger Bürger (AfD); - im zweiten Quartal über ein Konzept zur Attraktivi-tätssteigerung der Innenstadt, Stichworte Vermüllung, Abnutzung Mobiliar, wildes Parken, Posing und Tuning sowie Hoch-zeitskorso (FDP+FW); - im ersten Quartal über eine 450-Euro-Hausmeisterstelle für die Chapel (Grüne); - im zweiten Quar-tal über die Kosten der Interkulturellen Wochen 2019 (AfD); - über die finanzi-elle Beteiligung von Umland-Gemeinden an der Sanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums (FWG); - im vierten Quar-tal über das Konzept des Vereins Göp-

pinger Jugendheim für den Jugendtreff Faurndau inklusive Erweiterung der Pumptrack (SPD); - im zweiten Quartal über die wieder jährliche Durchführung der Stadtoasen (SPD); - im zweiten Quar-tal über eine inhaltliche Konzeption und bauliche Sanierungsplanung für die Alte Badherberge in Jebenhausen (CDU); - über ein Konzept zur Teilnahme der Stadt Göppingen an der Internationalen Bauausstellung (IBA) 2027 in der Region Stuttgart (CDU); - im ersten Quartal über den Standort und Baubeginn eines städ-tischen Verwaltungszentrums (FDP+FW) und über die Möglichkeit einer gemisch-ten Nutzung inklusive Wohnbebauung (LiPi); - Anfang 2020 über den unverzüg-lichen Bau eines Kindergartens im Bereich der Kunsthalle (LiPi); - über die öffentli-chen Toiletten (zwei CDU-Anträge); - im zweiten Quartal über einen Aufzug für die Kunsthalle (Grüne); - im ersten Quar-tal über Kindergartenplätze in modula-rer Holzbauweise (FWG, FDP+FW); - im zweiten Quartal über eine Unterstützung des Vereins „Schafferei – offene Werk-statt Göppingen“ (Grüne); - im dritten Quartal über ein ÖPNV-Konzept inklusive Ein-Euro-Ticket (Grüne) beziehungsweise Drei-Euro-Tagesticket (CDU); - im dritten Quartal über ein nachhaltiges Konzept für alle Verkehrsteilnehmer (LiPi) inklusive Ringverkehr (SPD), bessere Busanbindung der Stadtbezirke (CDU) und eines City-busses nach Bartenbach (FWG) – diese Themen können auch im Rahmen der Gemeinderatsklausur zum ÖPNV behan-delt werden; - im zweiten Quartal über

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GEPPO 7Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

eine bessere Radwegeanbindung von Hohenstaufen und Maitis (CDU); - im zweiten Quartal über die Beleuchtung der Radwege (Grüne); im dritten Quartal über Flächen zur Aufforstung und über die Möglichkeit von Waldpatenschaften (CDU); - im ersten Quartal über das Ar-beitsprogramm für die Sanierung und Erneuerung der Straßen, für die 3,1 Mil-lionen Euro im Jahr 2020 bereitstehen, dabei wird auch über die Ortseinfahrt St. Gotthardt (FWG), die Straßensanierung in Hohrein (FD+FW), Treppenanlagen in St. Gotthardt und im Stauferpark (FDP+FW) sowie die Sanierungen der Blumenstra-ße, Österbachstraße und Aberlinstraße (drei LiPi-Anträge) berichtet; - im dritten Quartal über Pfandringe an städtischen Mülleimern/Papierkörben (Grüne); - über das Reinigungskonzept für die Innenstadt und die Stadtbezirke inklusive Mülleimer (LiPi); - bis spätestens zur Sommerpause über die Sicherung und Grundlagenschaf-fung der medizinischen Versorgung in den Stadtbezirken (FDP+FW); - im vierten Quartal über eine „6K-Quartiersentwick-lung Kirchstraße: Kleingewerbe, Kunst, Kultur, Kneipen zwischen (Stadt-)Kirche und Kornhaus(platz)“ (CDU); - ein Quar-tierskonzept für Holzheim, Manzen und Ursenwang inklusive Zukunftswerkstatt (SPD); - im ersten Quartal über eine Bi-lanz des Stadtteilentwicklungskonzeptes Faurndau (SPD); - im vierten Quartal über einen Masterplan zur Reduzierung von Leerständen in der Innenstadt/Kernstadt (FDP+FW); - bis Jahresende, wie sinnvoll die Ergänzung des Baugesetzbuches um § 13 b ist (AfD); - im ersten Quartal 2020 über die Anbindung des Hirschplatzes in Faurndau an die Fils (SPD); - im zweiten Quartal über die Einhaltung der Lärm-grenzwerte der Schießanlage im Ober-holz (LiPi); - im zweiten Quartal über die Breitbandversorgung Göppingens inklusi-ve der Frage eines Beitritts zum Zweckver-band Gigabit (FWG); im zweiten Quartal

über die Wiederaufnahme der Sauerwas-serlieferung nach Faurndau (FWG); - im vierten Quartal über die Anpassung der Bebauungsvorschriften zur Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Neubaugebieten (LiPi); - im vierten Quar-tal über ein Konzept zum schrittweisen Ausbau einer E-Ladeinfrastruktur in be-stehenden Wohngebieten (LiPi);

In die Ausschüsse verwiesen wurden:- der Antrag, den doppelt so hohen Steu-ersatz für Zweit-, Dritt- etc.-Hunde abzu-schaffen und alle Hunde gleich hoch zu besteuern (AfD), laut Kämmerer Hollnai-cher ist der finanzielle Betrag bei 143 ge-meldeten Zweithunden nicht erheblich, vielmehr steht der Lenkungsgedanke, nicht zu viele Hunde in der Stadt zu ha-ben, im Vordergrund; - der Antrag nach einer Gesamtstrategie und einem Akti-onsplan zur Inklusion (SPD); - der Erwerb eines „Enforcement Trailer“ zur auto-nomen Verkehrsüberwachung rund um die Uhr (FWG); - die Verkehrssituation im Baugebiet Kirchenäcker (FDP+FW) in die Verkehrsschau; - die Ausstattung von Notunterkünften, eine Präventionsstelle Obdachlosigkeit, ein Arbeitskreis Obdach-losigkeit, die Aufstockung der Bettenzahl in Erfrierungsschutzcontainern und sepa-rate Erfrierungsschutzcontainerbetten für Frauen (fünf Anträge LiPi); - ein Mietzu-schuss für das „no fucking budget“-Film-projekt (Grüne); eine Berücksichtigung aller Stief-, Halb- und Vollgeschwister bei der KiTa-Gebühr unabhängig von der Zugehörigkeit zum gebührenpflichtigen Haushalt (Grüne); - eine Einladung des Staatlichen Schulamtes zum Thema In-klusion an Schulen und deren Kosten für den Schulträger (FWG); - die regelmäßi-ge Jugendhilfeplanung des Landkreises, speziell des auf die Stadt Göppingen be-zogenen Teils (SPD); - die CO2-neutrale Ausführung von städtischen Neubauten und Sanierungen (Grüne); - ein Konzept

für eine bessere Logistik in der Innen-stadt (Grüne); - eine Baumpflanzaktion für jedes neugeborene Göppinger Kind (SPD); die Umrüstung der Fußgängeram-pel an der Blumhardtschule Jebenhausen von Rot-Gelb auf Rot-Gelb-Grün (CDU); - der Bau eines Mountainbike-Trails vom Hörnle nach Göppingen (SPD); - ein Tau-benhaus im Bereich Untere Marktstraße/Bahnhof (FWG); - ein Aufenthaltsraum für Besucher der Innenstadt (Grüne); - die vorzugsweise Vergabe von städtischen Baugrundstücken im Wege des Erbbau-rechts (Grüne); - die Änderung der Ver-gaberichtlinien für städtische Baugrund-stücke inklusive der Ergänzung „seit fünf Jahren Göppinger Bürger“ (AfD).Über die Sanierung der Sportplätze der Vereine SF Jebenhausen, TV Jebenhausen und TV Bezgenriet wird im Rahmen der beauftragten Sportentwicklungsplanung beraten und entschieden.

Beantwortet wurden:- mit „Ja“ die Frage, ob dem Verein „Göp-pingen Nazifrei“ städtische Räumlichkei-ten zur Verfügung gestellt wurden (AfD); - die Frage nach Kosten und Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen (AfD): Einnahmen (Bußgelder) zu Ausgaben (Per-sonal- und Sachkosten) 2014: 634.130 zu 409.947 Euro, 2015: 626.028 zu 437.304 Euro, 2016: 583.673 zu 473,841 Euro, 2017: 603.451 zu 469.163 Euro, 2018: 540.631 zu 486.568 Euro; - die Frage nach Einstufung des Bahnhofs, der Ober-hofenanlage und des Stadthallenparks als „Milieuspezifischer Ort“ nach § 26 (1) Nr. 2 Polizeigesetz (AfD) – eine erhöhte Kriminalitätsrelevanz liegt nicht vor, -

Die Verabschiedung des Haushalts 2020 steht auf der Tagesordnung der nächs-ten öffentlichen Gemeinderatssitzung am morgigen Donnerstag, 12. Dezember, um 18 Uhr.

AKTUELL

Rollator vertauschtBei der Altenehrung am Dienstag, 3. Dezember, in der Göppinger Stadthalle wurde ein Rollator vertauscht. Der Rolla-tor enthält eine Herrenmütze, Lederhand-schuhe, ein Halstuch sowie zwei blaue Eimer der Polizei (Kriminalprävention). Ansprechpartnerin ist Frau Plaß, Telefon 07161 650-5244, E-Mail [email protected].

Geändertes Fahrplanangebot ab 15. DezemberAb dem 15. Dezember treten die Ersatz-fahrpläne für die zweite Bauphase an der B297 zwischen Göppingen und Faurndau in Kraft. Zudem wird die Filstalbahn in den kommenden Jahren zu einem „Me-tropolexpress“ weiterentwickelt, das Metropolexpressnetz geht stufenweise in Betrieb. Einige Verbesserungen erfolgen bereits zum 15. Dezember. Diese und

weitere Informationen findet man im In-ternet unter www.filsland.de. Dort steht auch ein Flyer mit den wichtigsten Infor-mationen zum Download bereit.

Sperrung der KrettenhofstraßeAufgrund einer Drückjagd, die am Sams-tag, 14. Dezember, von 9 bis 12 Uhr un-ter anderem zur Seuchenprävention der afrikanischen Schweinepest durchgeführt wird, wird die Krettenhofstraße zwischen der K 1407 und dem Ortsbeginn Kretten-hof für den Verkehr voll gesperrt.

BÜRGERHAUS

Kirchstraße 11Telefon 07161 650-5240

Donnerstag, 12. Dezember9 bis 11 Uhr, Café Silber, Frühstück mit Programm, Beitrag drei Euro.9:30 bis 11:30 Uhr, Sprechstunde Lokales

Bündnis für Familie Göppingen Patenpro-jekte, Cornelia Aupperle, Telefon 07161 650-5263.

Montag, 16. Dezember14 bis 16 Uhr, Sprechstunde Lokales Bündnis für Familie Göppingen Patenpro-jekte, Cornelia Aupperle, Telefon 07161 650-5263.

Mittwoch, 18. Dezember9:30 bis 11:30 Uhr, Sprechstunde Stadt-seniorenrat Göppingen, Telefon 07161 650-5261.

Donnerstag, 19. Dezember9 bis 11 Uhr, Café Silber, Frühstück mit Programm, Beitrag drei Euro.

9:30 bis 11:30 Uhr, Sprechstunde Lokales Bündnis für Familie Göppingen Patenpro-jekte, Cornelia Aupperle, Telefon 07161 650-5263.

Der Eintritt für die Angebote des Bürger-hauses ist frei.

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8 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

INFORMIERT

Hauptstraße 1Telefon 07161 650-4444

Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch 9 bis 17 UhrDonnerstag 9 bis 18 UhrFreitag 9 bis 17 UhrSamstag 10 bis 13 Uhr

Geschenktipps für KurzentschlosseneIm ipunkt im Rathaus gibt es eine Vielzahl an tollen Last-Minute- Geschenken zu Weihnachten für Groß und Klein. Egal, ob handbemalte Tasse oder Brettle, Göppin-ger Puzzle, Märklinwagen oder Genießer-Päckle hier ist für jeden was dabei. Die Souvenirs der Göppinger Produktlinie „Il-lustration“, mit dem Renaissanceschloss, der Oberhofenkirche, dem Göppinger Rathaus und dem Museum im Storchen als Motiv oder die Souvenirs der Pro-duktlinie „Erlebe dein Göppingen“ sind ein tolles Geschenk oder Mitbringsel für Verwandte und Bekannte. Angefangen von einer großen, handbemalten Tasse und dem dazu passenden Früchtetee, über eine Bonbondose, Vesperbrettchen, Lesezeichen, Magnet, Flaschenöffner, Brillenputztuch und Mini-Meterstab als Schlüsselanhänger. Das „Göppinger Mär-klin Puzzle“ oder das „Göppinger Stadt Punkt Spiel“ sind das perfekte „Last Mi-nute“ Geschenk für alle die gerne spielen.

Passend zur Weihnachtszeit gibt es auch eine Schneekugel, mit deren Hilfe man in Göppingen den Schnee rieseln lassen kann; auch Karten für Veranstaltungen oder der ipunkt Gutschein stehen zur Auswahl.

KUNSTHALLE

Marstallstraße 55Telefon 07161 650-4211Öffnungszeiten:Dienstag bis Freitag 13 bis 19 UhrSamstag/Sonntag 11 bis 19 UhrEintritt:zwei Euro, ermäßigt ein EuroGruppen ab zehn Teilnehmer 1,50 Euro pro PersonKinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei

Point of View - VideosammlungDie Kunsthalle Göppingen zeigt von Sonntag, 15. Dezember, bis Sonntag, 9. Februar, eine Ausstellung mit Videos aus der eigenen Sammlung. Sie trägt den Ti-tel „Point of View: Videos aus der Samm-lung der Kunsthalle Göppingen“. Seit 1989, seit dem Bestehen der Kunsthalle, wird mit kleinem Budget eine Sammlung zusammengetragen, die exemplarisch dem international ausgerichteten Aus-stellungsprogramm und zeitgenössischer Kunstgeschichte entspricht. In dieser Sammlung befinden sich auch Video-arbeiten von Sarah Pfrommer, Gabriela Oberkofler, Bjorn Melhus, Dirk Meinzer oder Philip Reilly, die in dieser Ausstel-lung gezeigt werden sollen. Den Besu-cherinnen und Besuchern werden neue Formen der Inszenierung vorgestellt, in denen die künstlerischen Arbeiten ihre Kraft entfalten können. Die Videos wer-den immersiv gezeigt, nämlich nachei-nander und gleichzeitig auf großen und kleinen Leinwänden, Bildschirmen oder auf Wänden. Jede künstlerische Arbeit wird auf verschiedenen Medien präsen-tiert und hat damit den gesamten Aus-stellungsraum zur Verfügung.

Jahresausstellung des Kunstvereins GöppingenAm Sonntag, 15. Dezember, um 18 Uhr wird in der Kunsthalle Göppingen die Jahresausstellung des Kunstvereins durch Kunsthallendirektorin Dr. Melanie Ard-jah eröffnet. Diese untergliedert sich in zwei sehr unterschiedliche Teilbereiche: In der „Halle oben“ präsentiert der Leip-ziger Bastian Muhr mit der Arbeit „Shed“ eine Kreidezeichnung, die sich fast über den gesamten Boden erstreckt. Im Raum

„C 1“ hingegen werden die Ergebnisse einer Aktion von Jan Köchermann zu se-hen sein: Mit „Frasseks Raumsammler“, einem Eigenbau-Gefährt auf Basis eines DDR-Traktors, ist der Hamburger Künstler auch über die Schwäbische Alb gefahren; ein Projekt, das vom Fotografen Tillmann Engel in hochästhetischen Bildern festge-halten wurde.Bastian Muhr, der schon in der Vergan-genheit durch spektakuläre Werke an der Grenze zwischen Zeichnung und Rauminstallation in Erscheinung getreten ist, widmet sich im Auftrag des Kunstver-eins seiner bislang größten Herausforde-rung – jedenfalls was die quantitativen Ausmaße betrifft. Abgesehen von einem umlaufenden Gang entlang der Außen-wände lässt das Kunstwerk „Shed“ kein Stück Boden in der 500 m2 umfassenden „Halle oben“ unberührt. Das dazu nötige Arbeitspensum absolvierte der Leipziger innerhalb von gut zwei Wochen vor der Vernissage, indem er jeden Tag, ausge-rüstet mit Knieschonern, diverse Stunden in gebückter Haltung mit einem Kreide-stift in der Hand verbrachte. Entstanden ist eine abstrakte, formal am Sheddach der Kunsthalle orientierte Linienland-schaft, die je nach Betrachterperspektive eher zwei- oder dreidimensional wirkt, eine Reflexion über Zeit, Raum oder auch den Faktor „Zufall“ ermöglicht und die elementare Frage stellt, wo die Grenzen zwischen Bild und Realität liegen.Eine ganz andere Welt wartet gleich ne-benan. Ausgangspunkt des Projekts von Jan Köchermann waren Aufzeichnungen eines DDR-Wissenschaftlers namens Hu-bertus M. Frassek, der vergeblich darauf hoffte, eines Tages mit einem mobilen Laboratorium durch den Süden (West-) Deutschlands zu fahren und mikrosko-pisch kleine Schwarze Löcher einzufan-gen und zu analysieren. Der Hamburger Künstler hat das Fahrzeug, das zu Lebzei-ten Frasseks nur auf dem Papier existierte, entsprechend seinen eigenen ästhetischen Vorstellungen nachgebaut und zum Zen-tralobjekt einer spielerischen Reise von Stuttgart über verschiedene Stationen auf der Schwäbischen Alb bis nach Göppin-gen werden lassen. Neben Fotografien können im „C 1“ auch Druckgrafiken und Objekte betrachtet werden, die mit dieser besonderen Kunstaktion im öffent-lichen Raum in Zusammenhang stehen.

Bjørn Melhus, das Zauberglas (The Magic Glass), 1991, Video, 6:00 min., colour, sound, Courtesy the artist, Video Still. Bild Bjørn Melhus

Bastian Muhr an der Bodenzeichnung in der Kunsthalle. Jahresausstellung „Shed“ des Kunstvereins in der Kunsthalle Göp-pingen. Foto: Frank Kleinbach

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GEPPO 9Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Ausstellung Schloss FilseckÖffnungszeiten:Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen 13 bis 17 Uhr. Für Schulklassen und Grup-pen wird nach Absprache auch außerhalb der regulären Zeiten geöffnet.

Aktuelle Ausstellung:„Von Angesicht zu Angesicht – Das Portrait in der Druckgrafik von 1890 bis heute“

MUSEEN

* Städtisches Museum im StorchenWühlestraße 36Telefon 07161 650-9930

Öffnungszeiten:Dienstag bis Samstag 13 bis 17 UhrSonntag und Feiertag 11 bis 17 Uhr

Eintritt:Erwachsene zwei EuroErwachsene in Gruppen (ab 10 Teilneh-mer) 1,50 EuroErmäßigte ein EuroKinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Bonuscard-Inhaber frei

Spiele-MatineeDie Weihnachtsausstellung im Museum im Storchen präsentiert die über 150-jäh-rige Geschichte von Spielzeugerfindern und -herstellern im Filstal. In der Ausstel-lung werden auch die Gesellschafts- und Brettspiele von Günther Burkhardt aus Gosbach präsentiert, der sein Hobby zum Beruf gemacht hat und inzwischen Au-tor von über 90 Spielen ist. Letztes Jahr wurde er zusammen mit seiner Tochter für das Spiel Funkelschatz mit dem Preis „Kinderspiel des Jahres“ ausgezeichnet. Am Sonntag, 15. Dezember, ist Günther Burkhardt von 11 bis 14 Uhr im Museum im Storchen zu Gast. Hier stellt er seine Spiele vor, lädt zu Spielrunden ein und berät rund um die Gesellschaftsspiele.

Weihnachtlicher KindernachmittagAm Mittwoch, 18. Dezember, um 15 Uhr lädt das Museum im Storchen Kinder und Jugendliche zu einer Führung durch die aktuelle Ausstellung zum Thema Spiel-zeug ein. An einem Basteltisch können anschließend Weihnachtsbaumschmuck, Deko oder kleines Spielzeug aus Papier angefertigt werden. Die Veranstaltung dauert zwei Stunden. Eine Anmeldung bis Dienstag, 17. Dezember, unter Tele-fon 07161 650-9911 oder an [email protected] ist erforderlich.

* Jüdisches MuseumBoller Straße 82 (GP-Jebenhausen)Telefon 07161 44600

Öffnungszeiten:Mittwoch und Samstag 13 bis17 UhrSonntag und Feiertag 11 bis 17 Uhr

Eintritt:Erwachsene zwei EuroErwachsene in Gruppen (ab 10 Teilneh-

mer) 1,50 EuroErmäßigte ein EuroKinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Bonuscard-Inhaber frei

* Städtisches Naturkundliches MuseumBoller Straße 102 (GP-Jebenhausen)Telefon 07161 4742

- Winterpause -

* Ausstellung Die Staufer im Doku-mentationsraum für staufische Ge-schichteKaiserbergsteige 22 (GP-Hohenstaufen)Telefon 07165 8736.

Öffnungszeiten:Samstag und Sonntag von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.Führungen können auch für einen Termin während der Woche angemeldet werden.

STADTBIBLIOTHEK

Kornhausplatz 1Telefon 07161 650-9605

Öffnungszeiten:Dienstag bis Freitag 10 bis 19 UhrSamstag 10 bis 13 Uhr

Türkische GeschichteninselAm Freitag, 13. Dezember, lädt die Stadt-bibliothek Göppingen um 15 Uhr zur türkischen Geschichteninsel ein. Zeynep Akinci und Melek Bagran lesen und er-zählen in türkischer Sprache für Kinder ab vier Jahren. Die Veranstaltung ist kosten-los und dauert 30 bis 40 Minuten.

AdventsgeschichteninselAn den Adventssamstagen um 11 Uhr lädt die Stadtbibliothek Göppingen wie-der zur Geschichteninsel im Advent für Kinder zwischen vier und acht Jahren ein. Der dritte Termin ist am Samstag, 14. De-zember. Petra Nöth und Gerhard Evers le-sen und erzählen vorweihnachtliche Ge-schichten. Die Veranstaltung ist kostenlos und dauert etwa 40 Minuten.

VOLKSHOCHSCHULE

Seminare

Kompakt-Lektüreseminar Friedrich Nietzsche: Zur Genealogie der Moral (1887)Friedrich Nietzsche (1844-1900) zählt zu den wichtigsten, schillerndsten, aber auch umstrittensten Gestalten in der Philoso-phiegeschichte des 19.Jahrhunderts. Da-bei wurde sein vielschichtiges Werk, das zunächst stark vom Pessimismus Schopen-hauers geprägt war, schon von Anfang an immer wieder auch für fragwürdige po-litische Zwecke instrumentalisiert, sodass sogar vor bewussten Fehldeutungen und Verfälschungen nicht Halt gemacht wur-

de. In diesem Wochenendseminar wol-len wir uns mit einem zentral wichtigen moralphilosophischen Text Nietzsches auseinandersetzen, der bezeichnender-weise den programmatischen Untertitel „eine Streitschrift“ trägt und besondere Folgewirksamkeit entfachte. Als Text-grundlage soll dabei die in der Philosophi-schen Bibliothek des Felix Meiner Verlags erschienene Neuausgabe der Genealogie aus dem Jahr 2014 dienen. Die Teilneh-mer werden gebeten, den Text bereits im Vorfeld des Kompaktseminars sorgfältig zu lesen, damit wir im gemeinsamen Ge-spräch auf die dabei entstandenen Fragen eingehen können. Ab Freitag, 17. Januar 2020 (Kurs-Nr. 219-10803)

Naturreihe für Kinder im Winter - Für Kinder von sechs bis zehn JahrenDurch den Wald und über die Wiese gehen und zum Beispiel Fichtenspitzen sammeln und Tee daraus kochen, Feuer machen, essbare Pflanzen auf der Wie-se entdecken. Wer hat Lust bei jedem Wetter draußen unterwegs zu sein? Bit-te in entsprechender Kleidung kommen, die auch dreckig werden darf, eventuell Gummistiefel anziehen oder mitbringen. Am Samstag, 18. Januar, 11 bis 13 Uhr, Gärtnerhof Jeutter im Marbachtal, Schin-derhalde (Kurs-Nr. 80215F).

Wochenendkurs: Kalligraphie entde-cken - Humanistische KursiveDie humanistische Kursive ähnelt unserer heutigen Schreibschrift. Ihre schwung-vollen Buchstaben können deshalb be-sonders leicht erlernt werden. Neben praktischen Übungen erfahren Sie Wis-senswertes über Schreibmaterialien, ge-eignete Papiere und erhalten Tipps zur Gestaltung eigener Projekte. Der Kom-paktkurs vermittelt Grundkenntnisse der Buchstabenformen und eignet sich in erster Linie für Einsteiger/-innen. Einzige Voraussetzung: Neugierde und Freude am Schreiben. Sämtliche Materialien wer-den im Kurs bereitgestellt, vorhandene Federn und Tinten können gerne mitge-bracht werden. Am Freitag, 17. Januar und Samstag, 18. Januar(Kurs-Nr. 21054).

Grundlagenkurs EXCEL 2016 Kursinhalte: Überblick über das Pro-gramm Excel, Tabellen erstellen, forma-tieren, speichern rationelles Arbeiten mit Autoausfüllen, Erstellen von Formeln die Summenfunktion absolute und relative Bezüge, Arbeiten mit mehreren Tabellen-blättern sichern und schützen von Tabel-len. Mittwoch, 8. Januar (Kurs-Nr. 50431).

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10 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Fertigungs- und ProduktionslogistikThemen: Prozess- und Organisationsver-ständnis der Produktionslogistik, Heraus-forderungen in der Planung und Steue-rung aus Sicht der Arbeitsvorbereitung, Prozesse, Rollen- und Aufgabenvertei-lung, Möglichkeiten zur Durchlaufzeit-verkürzung, Innerbetriebliche Logistik, Dezentralisierung der Steuerung, Rolle des Planers, Rolle des Steuerers, Kapa-zitätsplanung, Auftragscontrolling etc. Donnerstag, 9. Januar (Kurs-Nr. 50206).

„Wir bauen einen Lastwagen!“ CAD-Zeichnen und 3D-Druck - ab 12 JahreIn diesem Workshop bauen die Jugend-lichen einen kleinen Lastwagen aus Alu-miniumprofilen. Mit dem CAD-Programm „Solidworks“ zeichnet man dann Zusatz-teile (Kipper, Auflieger ...) und druckt die-se mit einem 3D-Drucker aus. Freitag, 10. Januar (Kurs-Nr. 80503).

Excel-Refresh - Namen für Zellen und BereicheImmer wieder braucht man in einer Ex-celmappe Berechnungen mit einem Be-zug auf eine andere Tabelle der Map-pe. Also immer mit der Maus zeigen? Das kann auch anders gehen. Und mit dem WIE befasst sich der Kurs. An Stel-le von =Summe(Tabelle1!A20:A50) einfach =Summe(Januar) ist doch ein-facher. Und mit „sprechenden“ For-meln, statt =K50*J49, versteht man doch =Netto*MwSt viel besser. Freitag, 10. Ja-nuar (Kurs-Nr. 50434J).

Anmeldung in der Volkshochschule, Mö-rikestraße 16, Telefon 07161 650-9705, Fax -9709, E-Mail [email protected], Internet www.vhs-goeppingen.de.

KULTUR

Kino Open EndAm Samstag, 14. Dezember, wird um 20 Uhr in der Volkshochschule Göppingen, Mörikestraße 16, der Film „Crazy Heart“ gezeigt. Regie: Scott Cooper (USA 2010) mit Jeff Bridges, Maggie Gyllenhaal, Co-lin Farrell (111 Minuten). 57 Jahre ist der Countrysänger Bad Blake mittlerweile alt, der einstige Ruhm längst verblasst. Seine Musik lallt er nur noch durch Bars und Bowlinghallen. Erst als sein Manager Blake als Vorsänger für seinen einstigen Protegé, den mittlerweile zum Superstar aufgestiegenen Tommy Sweet, unter-bringt, scheint es wieder ein bisschen aufwärts zu gehen. Auch privat läuft es für den notorischen Säufer besser, seit er sich in die rund 20 Jahre jüngere Journa-listin Jean verguckt hat. Doch die Mutter des vierjährigen Buddy zögert erst, sich mit dem vierfach geschiedenen Altstar einzulassen. Dann kommt sie Blake trotz-dem näher - wohl wissend, dass die Be-ziehung von Anfang an problembehaftet sein wird. Verfilmung von Thomas Cobbs gleichnamigem Roman.

STÄDTEPARTNERSCHAFTEN

Neujahrskonzert der „Stuttgarter Sa-loniker“ Mit konzertanter Salonmusik und ei-ner beeindruckenden Programmvielfalt von Johann Strauss bis George Gersh-win begeistern Patrick Siben und seine „Stuttgarter Saloniker“ seit mehr als 25 Jahren ihr Publikum. Im Neujahrskonzert am 6. Januar, 20 Uhr, im Alten E-Werk in Göppingen bringt das Orchester haut-nah großartige Wiener Walzer, Operet-ten- und Opernphantasien zu Gehör, ge-schickt garniert mit kleinen Schmankerln aus dem musikalischen Schatzkästlein dieser einstmals so modernen Zeit des „fin de siecle“. Die Saloniker überraschen mit Verrücktheiten der 20er und 30er Jahre des letzten Jahrhunderts, als in den Musikpalästen der europäischen Metro-

polen Latin und Jazz vibrierten. Hierbei präsentiert Patrick Siben Urfassungen ty-pischer Piécen wie Tico-Tico oder Panama, die damals als sensationelle Spezialitäten Eingang in die europäische Konzertmusik gefunden haben. Der Abstand zwischen den Protagonisten auf der Bühne und dem Publikum im Parkett wird im Laufe der Veranstaltung zusehends kleiner und der Kapellmeister, der mitunter durch den Saal galoppiert, führt manche Publikums-nummer an, bei der die Konzertbesucher begeistert mitklatschen, -tanzen, -singen oder gar drauf pfeifen. Tickets für die Ver-anstaltung gibt es bei Reservix, Easyticket, Eventim oder Ticketregional bei allen be-kannten Vorverkaufsstellen, telefonisch: 07192 9366931, per Fax: 07192 934037, per E-Mail: [email protected].

Spielerisch die Partnerstädte kennenlernenAn drei Nachmittagen luden die Städtepartnerschafts-Arbeitskreise auf der Waldweih-nacht zu einem spielerischen Kennenlernen von Foggia/Süditalien, Klosterneuburg/Niederösterreich, Sonneberg/Thüringen und Pessac/Südwest-Frankeich ein. Memo-Spiele mit Fotos aus den – inklusive Göppingen – fünf Städten sowie je ein Puzzle mit einer Sehenswürdigkeit der Partnerstädte standen zur Auswahl. Und wer ein Puzzle zusammengesetzt oder ein Memo-Spiel gewonnen hatte, durfte sich über eine weih-nachtlich gestaltete Urkunde freuen. Der letzte Termin ist am Dienstag, 17. Dezember, ab 15 Uhr auf der Waldweihnacht. Foto: Hinrichsen

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GEPPO 11Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Konzert der Göppinger Kantorei„Weihnachtsoratorium“ von Johann Sebastian BachDie Göppinger Kantorei verabschiedet sich am 15. Dezember mit dem „Weih-nachtsoratorium“ von Johann Sebastian Bach von Ihrem Dirigenten Klaus Rot-haupt, der Ende des Jahres in den Ru-hestand treten wird. Das Konzert findet um 17 Uhr in der Stadtkirche Göppingen statt und umfasst die Kantaten I bis III. Das Weihnachtsoratorium ist eine der berühmtesten geistlichen Kompositionen von Johann Sebastian Bach. Dargestellt wird das Weihnachtsgeschehen in einem Wechsel von Erzählung, Betrachtung und Gebet. Die Kantaten I bis III erzählen die Geburt Jesu im Stall von Bethlehem, die Verkündigung durch die Engel und die Anbetung des Kindes durch die Hirten.Mitwirkende sind das Concerto Vocale und Collegium Musicum der Göppinger Kantorei sowie der Chor des Erich-Käst-ner-Gymnasiums Eislingen. Die Solisten-parts übernehmen Miriam Burkhardt (So-pran), Maria Pizzuto (Alt), Marcus Ullmann (Tenor) und Stefan Geyer (Bass).Eintritts-karten sind im Vorverkauf beim i-Punkt Göppingen und an der Abendkasse ab 16 Uhr im Pavillon der Stadtkirche erhältlich.

LOKALE AGENDA

Arbeitskreis Klima und EnergieAnsprechpartner: Egon Schmid, Telefon 07161 929883, E-Mail [email protected]. Hans Ziegler, Telefon 07172 911308, E-Mail [email protected].

Arbeitskreis Landwirtschaft – Forst-wirtschaft – NaturschutzAnsprechpartner: Dr. Anton Hegele, Te-lefon 07161 27721. Richard Schurr, Tele-fon 07161 28805, E-Mail [email protected].

Arbeitskreis SozialesAnsprechpartner: Dr. Elisabeth Häm-ker, Telefon 07161 78200, E-Mail [email protected], Sylvia Kick, Tele-fon 07161 71232.

Arbeitskreis Stadtentwicklung und VerkehrAnsprechpartner: Armin Brendel, Telefon 07161 28830, E-Mail [email protected].

TERMINE

Bellino-PartyDer Vorverkauf der Karten für die Bellino-Party, dem größten Klassentreffen der Region, am 25. Dezember, läuft seit dem 9. Dezember im i-Punkt und im „Treff“ .

Deutsche RentenversicherungDer Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alwin Kirch-ner, berät am Donnerstag, 12. Dezem-

ber von 8 bis 11 Uhr in den Räumen der DAK-Gesundheit in Göppingen, Schiller-platz 8. Er informiert in allen Fragen des Rentenrechts, ist bei der Kontenklärung behilflich, wie auch bei der Prüfung von Versicherungszeiten. Anträge aller Ren-tenarten können gestellt werden. Die Beratung ist kostenlos. Eine telefonische Anmeldung ist unter 07161 959617 oder Mobil: 01722141245 erforderlich.

WochenmarktDer Förderverein Göppinger Apfelsaft kommt am Samstag, 14. Dezember auf das Podium beim Göppinger Wochen-markt. Die Mitglieder schenken gratis Apfelpunsch und Glühmost aus und in-formieren über ihr Anliegen zum Erhalt der Streuobstwiesen. Zudem verkauft der Verein seine Produkte, wie das neue Streuobst-Kochbuch, den Stadtbrand und seinen Bio-Apfelsaft.

Gmünder WeihnachtsmarktAm Samstag, 14. Dezember, fährt der Schwäbische Albverein, Ortsgruppe Göppingen, zum Weihnachtsmarkt nach Schwäbisch Gmünd mit kleinem Stadt-rundgang. Die An- und Rückfahrt wird mit dem ÖPNV, durchgeführt. Treffpunkt ist um 13:30 Uhr, am ZOB, Steig E. Die Rückkehr ist gegen 20:15 Uhr geplant. Fahrtkosten pro Mitfahrer/in: zwei Mal zwei Euro für Hin- und Rückfahrt. Die Leitung hat Peter Wolff, Telefon 07161 21302.

Selbsthilfegruppe Al-AnonDie Selbsthilfegruppe Al-Anon für Ange-hörige und Freunde von Menschen mit Alkoholabhängigkeit in Göppingen trifft sich wöchentlich (außer an Feiertagen) immer montags von 18 bis 19:30 Uhr im Oberhofenkirche-Gemeindehaus, Zie-gelstraße 1 im Untergeschoss. Informati-onen über Al-Anon gibt es auch im In-ternet unter [email protected] und www.

al-anon.de oder telefonisch unter 0201 773007. Eine Kontakt-E-Mail ist unter [email protected] eingerichtet. Das nächste Treffen von Al-Anon findet am Montag, 16. Dezember, statt.

SHG Schmerzdie SHG Göppingen, trifft sich jeden 3. Montag im Monat jeweils um 18 Uhr im Karlshof, Gartenstraße 13, in Göppin-gen. Nächstes Treffen ist am Montag, 16. Dezember, zur Weihnachtsfeier. www.schmerzgruppe-gp.de

Let’s dance! Am Dienstag, 17. Dezember, von 19 bis 20:30 Uhr stehen im Pavillon der Stadtkir-che Göppingen, Schlossplatz, Kreis- und Kettentänze aus der Bretagne auf dem Programm. Bewegung zu Musik weckt Lebensgeister und neue Kräfte. Sie zielt direkt auf die innere Mitte und verbindet Körper, Geist und Seele. Musik-Genres oder bestimmte Tänze geben einen Rah-men vor, laden aber gleichzeitig ein zur Begegnung mit anderen und zur Erkun-dung der eigenen Individualität. Auch Ein-zelpersonen ohne Tanzpartner sind herz-lich willkommen. Bitte separate Schuhe mit sauberen, möglichst drehfreudigen Sohlen mitbringen. Veranstaltet von der Katholischen Erwachsenenbildung in Ko-operation mit der Evangelischen Erwach-senenbildung und Volkshochschule. Bitte vorab anmelden unter 07161 96336-20 oder. [email protected]. Unko-sten fünf Euro.

Flüwo-Mobil im BodenfeldDas Flüwo-Mobil kommt am Donners-tag, 19. Dezember von 15 bis 18 Uhr wieder ins Bodenfeld. Treffpunkt für alle die in geselliger Runde den Nachmittag verbringen möchten ist das Vereinsheim der Siedler & Gartenfreunde, Adolf-Da-maschke-Straße 16. Der Kaffee-Treff hat viele Facetten: miteinander reden, lachen,

Die Göppinger Kantorei bringt das Weihnachtsoratorium in die Stadtkirche. Foto: Steinbacher

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12 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

„neue“ Kaffee-Teilnehmer in der Runde begrüßen und Freude haben an einem gemeinsamen Nachmittag mit den Nach-barn. Für Kinder gibt es ein Bastelangebot.

TurnGala Celebration

Ob Rhythmische Sportgymnastik, Gerät-turnen oder Akrobatik – die TurnGala Celebration Tournee 2020 feiert vom 17. Dezember bis zum 12. Januar ein buntes Fest des Turnens und vereint in einem bunten Potpourri die verschiedensten Turnsportarten in einer zauberhaften Bühnenshow. Insgesamt ist bei der Cele-bration Tournee 2020 ein absolut hoch-karätiges Ensemble aus aller Welt zu Gast. Die Künstler aus Frankreich, Argen-tinien, Äthiopien, Ukraine, Kolumbien, Schweden und Deutschland werden vor dem Hintergrund ihrer kulturellen Her-kunft kreatives Turnen vom Allerfeinsten und die schöpferische Kraft der Bewe-gungskünste vermitteln. Termine in der Göppinger EWS-Arena sind am 11. Janu-ar um 14 und 18:30 Uhr. Tickets: www.turngala.de

HAUS DER FAMILIE

Wurzeln und Flügel „Mini“ - bindungs-orientierter Eltern-Baby-Kurs für Babys bis zu neun Monaten mit Jessica Belle ab Donnerstag, 9. Januar, 14 Uhr. Die-ser Kurs will Eltern darin bestärken, auf ihr Bauchgefühl zu hören und Sicherheit im eigenen Tun zu gewinnen, egal, ob es um Schlafen, Ernährung oder natürliche Förderung geht. Er bietet Bastelideen, Spielanregungen, Sing- und Bewegungs-spiele, Elemente aus der Babymassage, Wissensvermittlung und Austausch zur Entwicklung im ersten Lebensjahr.

Wurzeln und Flügel „Maxi“ - bindungs-orientierte Spielgruppe für Kleinkinder von zwölf bis 36 Monaten mit Jessica Bel-le ab Donnerstag, 9. Januar, 15:15 Uhr. In diesem Kurs werden Raum und Zeit ge-schaffen, die Mütter/Väter ganz bewusst mit ihrem Kind haben, ohne dass der nun oft stressige Alltag ablenkt. Es werden Bewegungs- und Singspiele gemacht, Massagegeschichten probiert sowie ver-schiedene Elemente aus dem Kinderyoga.

Babymassage für Babys von vier Wo-chen bis sechs Monaten mit Monika Malek ab Freitag, 10. Januar, 12:30 Uhr.

Die Babymassage stimuliert das Immunsy-stem, wirkt sich positiv auf die Verdauung aus und verhilft zu einem erholsamen Schlaf. Im Kurs lernen die Eltern erste Lieder, Finger- und Bewegungsspiele und informieren sich über die kindliche Ent-wicklung im ersten Lebensjahr.

Pilates mit Baby für Mütter mit Babys bis sechs Monaten mit Natalia Rybalkin ab Freitag, 10. Januar, 14:30 Uhr. Nach der Geburt ist Pilates ein besonders scho-nendes und effektives Training für einen flachen Bauch und einen starken Becken-boden. Die Teilnehmerinnen werden ein einzigartiges Pilates-Workout durchfüh-ren und bei diesen Übungen kann das Baby mitmachen.

SuperMAMAfitness „HappyBauch“ mit Lisa Hummel ab Freitag, 10. Januar, 17 Uhr. Regelmäßige Bewegung in der Schwangerschaft verbessert nicht nur das Wohlbefinden, sondern unterstützt auch den Körper bei der Geburt. Das ganzheit-liche Training fördert die Beweglichkeit, stärkt das Herz-Kreislauf-System und hilft, das seelische Wohlbefinden positiv zu bestärken.

Knirpsentreff - Spiel, Spaß und Singen mit Oma und Opa für Kinder ab dem ersten Lebensjahr mit Anita Volkert ab Freitag, 10. Januar, 15 Uhr. Großeltern sind wichtige Bezugspersonen für ihre Enkelkinder. In dieser Gruppe können sie mit ihren Enkelkindern gemeinsam spie-len, singen und basteln sowie sich mit anderen Großeltern austauschen. Auch andere Begleitpersonen sind herzlich will-kommen.

Schwimmkurse im Bad der Bereit-schaftspolizei für Kinder ab fünf Jahren mit Jutta Friedel ab Freitag, 10. Januar, 16 Uhr, 16:50 Uhr oder 17:40 Uhr. Spie-lerisch und in kleinen Gruppen werden junge Wasserratten an das angstfreie Schwimmen herangeführt.

Geburtsvorbereitung - Auffrischung am Samstag. Refresherkurs für Paare, die bereits ein Kind haben mit Brigitte Haid-Ewald am Samstag, 11. Januar, 9 Uhr. Auch beim zweiten oder dritten Kind gibt es viele Fragen. In diesem Kurs wiederholen Paare in kurzer Zeit alles Wichtige für die Geburt wie Atmung, Entspannungstech-niken und Beckenbodenwahrnehmung.

Musikgarten I für Kinder von einein-halb bis drei Jahren mit Alexandra Herz ab Montag, 13. Januar, 10:10 Uhr. Der „Musikgarten“ ist ein musikpädago-gisches Konzept, das Kleinkinder und de-ren Eltern zum gemeinsamen Musizieren anregt. Durch musikalische Kinderspiele, Tänze und das gemeinsame Singen kön-nen die Kinder zusammen mit ihren El-tern ohne Leistungsdruck ihre Stimme und ihren Körper entdecken. Einfache Instrumente wie Klanghölzer, Glöckchen, Rasseln oder Trommeln führen das Kind in die Welt der Klänge.

Anmeldung im Haus der Familie Villa Butz, Mörikestraße 17. Ausführliche In-formationen zu den Kursen erhalten Inte-ressierte im Internet unter www.hdf-gp.de, Telefon 07161 96051-10, Fax 07161 96051-17.

TIPP DER WOCHE

„Die Hacker kommen“Ein Live-Event zum Staunen und Nach-denken. Smartphones und Tablets sind in unserer digitalisierten Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Nahezu jeder nutzt sie privat und beruflich. Aber sind die Da-ten darauf auch sicher? Es ist verblüffend, wie leicht es ist, mobile Endgeräte zu ha-cken und an sensible Daten zu kommen! Wie das funktioniert und wie man sich davor schützen kann, zeigt die Initiative Sicherer Landkreis bei der kostenlosen Veranstaltung „Die Hacker kommen“ am Montag, 16. Dezember um 14 Uhr und 18 Uhr in der Stadthalle Göppingen. Mit viel Entertainment werden Gefahren in verschiedenen Szenarien aufgezeigt und deren Funktionsweise erläutert, denn Verständnis ist die Grundlage sensiblen Handelns.

STADTBEZIRKE

BARTENBACH Zum Gmünder WeihnachtsmarktAm Samstag, 14. Dezember, fährt der Schwäbische Albverein, Ortsgruppe Bar-tenbach zum Weihnachtsmarkt nach Schwäbisch Gmünd. Treffpunkt ist um 12:15 Uhr, an der Haltestelle “Am Meer-bach“, Lorcher Straße, in Bartenbach. Die An- und Rückfahrt wird mit dem ÖPNV, Linie 11 durchgeführt. Die Rückfahrt ist gegen 18:40 Uhr geplant. Fahrtkosten pro Mitfahrer/in: zwei Mal zwei Euro für Hin- und Rückfahrt. Die Leitung hat Ach-im Schönleber, Telefon 07161 69973.

HausmüllabfuhrBartenbach, 14-tägig: Dienstag, 24. De-zemberBartenbach, vier-wöchentlich: Januar 2020

Krettenhof, 14-tägig: Mittwoch, 18. De-zemberKrettenhof, vier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackBartenbach: Montag, 23. DezemberKrettenhof: Mittwoch, 18. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneMittwoch, 18. Dezember

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GEPPO 13Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

BEZGENRIET FamilienbüchereiBerichtigung der Öffnungszeiten: Die Fa-milienbücherei im Bezirksamt Bezgenriet ist jeden Dienstag und Freitag von 14:30 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Hausmüllabfuhr14-tägig: Dienstag, 24. Dezembervier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackSamstag, 21. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneJanuar 2020

FAURNDAU FundsachenGefunden wurde ein Schlüssel mit Fla-schenöffner, ein Kinderfoto und ein Spar-kassenschild sowie ein weiterer Schlüssel (eventuell zu einem Fahrradschloss oder Briefkasten). Eigentumsansprüche kön-nen beim Bezirksamt Faurndau, Zimmer 104, während der üblichen Öffnungs-zeiten geltend gemacht werden.

Knack hat eine Vision, die Eurovision!Am 15.Februar, um 19.30 Uhr findet im „Alten Farrenstall“ in Faurndau eine Be-nefizveranstaltung zugunsten des ambu-lanten Kinder- und Jugendhospizdienstes der Malteser in Göppingen. Ein vergnüg-licher Abend unter dem Titel „Knack hat eine Vision, die Eurovision!“, an dem An-gela Hack, Martina Knoll, Markus Deuschle und Andreas Schuster wie Dschingis Khan voller Euphoria durch knapp 60 Jahre ESC-Geschichte reiten. Karten sind im Bezirk-samt Faurndau, Bismarckstraße 6, Telefon 07161 650-15710 zu 15 Euro erhältlich.

HausmüllabfuhrFaurndau – Schorndorfer Straße 45 + 50, 14-tägig: Freitag, 13. DezemberFaurndau – Schorndorfer Straße 45 + 50, vier-wöchentlich: Freitag, 13. Dezember

Faurndau, 14-tägig: Dienstag, 24. De-zemberFaurndau, vier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackDonnerstag, 12. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneMittwoch, 18. Dezember

HOHENSTAUFEN WochenmarktAm Donnerstag, 12. Dezember findet der

Wochenmarkt wie gewohnt von 12:30 bis 14:30 Uhr statt. Am Montag, 23. Dezember findet von 12 bis 14 Uhr der Wochenmarkt in der Weihnachtswoche in Hohenstaufen statt. Bei den Marktbe-schickern können Bestellungen für diesen Markttag bis zum 15. Dezember getäti-gt werden. Bestellzettel werden von den Marktbeschicker auf den nächsten Märk-ten verteilt.

Dorfweihnacht Auch dieses Jahr lädt die Dorfgemein-schaft Hohenstaufen zum gemütlichen Beisammensein bei der Dorfweihnacht unter dem Weihnachtsbaum, am Dorf-platz in Hohenstaufen ein. Am 4. Ad-vent, Sonntag 22. Dezember, gibt es ab 12 Uhr leckere Rote und Bratwurst sowie Schmalzbrot und Crepes. Diverse Kalt- und Heißgetränke stehen ebenfalls für die Gäste bereit.

Hausmüllabfuhr14-tägig: Mittwoch, 18. Dezembervier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackMontag, 23. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneJanuar 2020

HOLZHEIM JahresabschlusswanderungAm Sonntag, 15. Dezember findet die Jahresabschlusswanderung der Ortsgrup-pe Holzheim des Schwäbischen Albver-eins zum Gasthaus Grünenberg statt. Die Wanderzeit beträgt etwa zwei Stunden, der Rückweg circa eine Stunde Feste Wanderschuhe und -stöcke werden emp-fohlen! Treffpunkt ist um 10:15 Uhr am Bezirksamt Holzheim, die An- und Rück-fahrt erfolgt in PKW-Fahrgemeinschaften zum Parkplatz Eiche zu zwei Euro Fahrt-kosten. Wanderführer sind Hanna und Volker Schütze. Nichtwanderer fahren di-rekt zum Gasthaus. Einkehr ist um 12:30 Uhr vorgesehen.

Hausmüllabfuhr14-tägig: Montag, 23. Dezembervier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackDienstag, 24. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneHolzheim: Dienstag, 17. Dezember

Manzen, St. Gotthardt und Ursenwang: Dienstag, 31. Dezember

JEBENHAUSEN Frauen-TreffAm Mittwoch, 11. Dezember findet um 20 Uhr der Treff für Frauen im Blumhardt-zimmer der Evangelischen Kirchenge-meinde Jebenhausen statt.

Ruheständler-NachmittagAm Donnerstag, 12. Dezember, findet um 14 Uhr ein weihnachtlicher Ruhe-ständler-Nachmittag im Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde statt.

WOG-Café Von 16 bis 19 Uhr ist am Sonntag, 15. Dezember jede und jeder dazu eingela-den, ins Café Moccalino zu kommen, sich dort mit Familie und Freunden zu verab-reden oder neue Leute kennenzulernen. Getränke sind kostenlos, gegen Spende. Die neue Besonderheit des WOG-Café´s ist, dass jede oder jeder etwas zum Es-sen mitbringen kann – nicht muss. So entsteht ein buntes Buffet, an dem sich alle bedienen dürfen. Für Kinder stehen Spielsachen zur Verfügung.

CVJM Adventsfeier Am Sonntag, 15. Dezember lädt der CVJM Jebenhausen zu einer etwas ande-ren Adventsfeier ein. Treffpunkt ist um 16 Uhr im Vereinshaus. Von dort geht es ge-meinsam über zwei Stationen (insgesamt circa 1,5 km) zum CVJM Plätzle. An den beiden Stationen gibt es jeweils eine kur-ze Geschichte und Lieder zum Mitsingen, begleitet vom Posaunenchor. Bevor die Feier auf dem Plätzle mit am Lagerfeuer bei Teepunsch, Glühwein und Gebäck endet, kommt eine weitere Geschichte und Lieder zum Mitsingen. Das Häuschen auf dem Plätzle ist zum gemütlichen zu-sammen bleiben beheizt.

Schwäbischer AlbvereinAm Mittwoch, 18. Dezember, treffen sich die Seniorengruppen des Schwäbischen Albvereins Jebenhausen ab 15 Uhr im Gasthof „Hirschkeller“ zur Jahresab-schlussfeier. Es wird eine Bildershow des Wanderjahrs 2019 der Senioren gezeigt.

Hausmüllabfuhr14-tägig: Dienstag, 24. Dezembervier-wöchentlich: Januar 2020

Gelber SackSamstag, 21. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneJanuar 2020

MAITIS Hausmüllabfuhr14-tägig: Mittwoch, 18. Dezembervier-wöchentlich: Januar 2020

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14 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Gelber SackMontag, 23. Dezember

BiomüllFreitag, 13. Dezember

PapiertonneJanuar 2020

TAGESORDNUNGEN

Verwaltungs- und FinanzausschussAm Donnerstag, 12. Dezember, 16 Uhr, findet die zwölfte Sitzung des Verwal-tungs- und Finanzausschusses im Kleinen Sitzungssaal des Göppinger Rathauses, Hauptstraße 1, statt.

Tagesordnung öffentlich:1. Aktueller Stand der Grundsteuerre-form, hier: mündlicher Bericht2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-unterkünften der Stadt Göppingen vom 08.02.2018. Bearbeitungsstatus: vorbe-ratend3. Kulturagenten für kreative Schulen Ba-den-Württemberg, Perspektiven 2020ff. Bearbeitungsstatus: vorberatend4. Annahme von Spenden und Schen-kungen. Bearbeitungsstatus: beschlie-ßend

Ausschuss für Umwelt und TechnikAm Donnerstag, 12. Dezember, 16 Uhr, findet die 13. Sitzung des Ausschus-ses für Umwelt und Technik im Großen Sitzungssaal des Göppinger Rathauses, Hauptstraße 1, statt.

Tagesordnung öffentlich:1. Forststrukturreform. Hier: Vertragsab-schluss Forstlicher Revierdienst und Holz-verkaufsstelle. Bearbeitungsstatus: vorbe-ratend2. Im Freihof 11. Hier: Abbruch – Be-schluss. Bearbeitungsstatus: beschließend3. Bebauungsplan „Mühlhalde II“ in Göp-pingen-Faurndau, Planbereich 52/6.8, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss. Bearbeitungsstatus: vorberatend4. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ur-senwang – Nord, 2. Änderung“, Plan-bereich 42.4/1 in Holzheim-Ursenwang, Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss. Bearbeitungsstatus: vorberatend5. Hochwasserschutzkonzept Heubach - Vergabe der Ingenieurleistungen. Bear-beitungsstatus: vorberatend6. Hochwasserschaden an Muldenent-wässerung in Faurndau Wohngebiet „Am Berg“ - nachträgliche Genehmigung als Investitionsmaßnahme. Bearbeitungssta-tus: beschließend 7. Auftragserweiterungen und Genehmi-gung von Mehrkosten - Tiefbaumaßnahmen 2019. Bearbeitungsstatus: vorberatend8. Information über Bau- und Abbruchs-gesuche

Stiftungsrat WieseneckAm Donnerstag, 12. Dezember, 17:45 Uhr, findet die vierte Sitzung des Stif-tungsrats der Stiftung Kindeheim Wie-seneck im Großen Sitzungssaal des Göp-pinger Rathauses, Hauptstraße 1, statt.

Tagesordnung öffentlich:1. Haushaltsplanung Stiftung Wieseneck 2020. Bearbeitungsstatus: beschließend

Gemeinderat am 12. DezemberAm Donnerstag, 12. Dezember, 18 Uhr, findet die 17. Sitzung des Gemeinderates im Großen Sitzungssaal des Göppinger Rathauses, Hauptstraße 1, statt.

Tagesordnung öffentlich:1. Aktuelle Information und Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse2. Haushaltsplanung 2020. Bearbeitungs-status: beschließend2.1. Haushaltsplan 2020, Erlass der Haus-haltssatzung. Bearbeitungsstatus: be-schließend2.2. Personal- und Organisationsbericht mit Stellenplan 2020. Bearbeitungssta-tus: beschließend2.3. Personal- und Organisationsbericht mit Stellenplan 2020. Bearbeitungssta-tus: beschließend3. Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbe-triebes Stadtentwässerung Göppingen. Bearbeitungsstatus: beschließend4. Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbe-triebs Stadtwerke Göppingen -SWG-5. Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbe-triebs Baulandentwicklung Göppingen. Bearbeitungsstatus: beschließend6. Projekte der Fachbereiche Immobilien-wirtschaft sowie Tiefbau, Umwelt, Ver-kehr und Vermessung. Hier: Neu zu ver-anschlagende Mittel im Haushalt 2020. Bearbeitungsstatus: beschließend7. Ergebnis Wettbewerb Boehringer Are-al. Bearbeitungsstatus: beschließend8. Vertragsanpassung der Kindergarten-verträge mit den freien Trägern. Bearbei-tungsstatus: beschließend9. Erhöhung des Zuschusses für die Ju-gendhilfe - Modernisierung der Jugend-herberge Hohenstaufen. Bearbeitungs-status: beschließend10. Pausenhof Mörike-Gymnasium. Bear-beitungsstatus: beschließend11. Änderung der Satzung über die öf-fentliche Abwasserbeseitigung vom 29.03.2012, hier: - Festsetzung der Abwassergebühren mit Wirkung vom 01.01.2020. Bearbeitungsstatus: be-schließend12. Ersatzbeschaffung eines Kanalspül-fahrzeuges - Kauf-und Vergabebeschluss. Bearbeitungsstatus: beschließend 13. Bildung einer gemeinsamen Volks-hochschule Göppingen und Schurwald und deren Geschäftsstelle in Göppin-gen, hier: Öffentlich-rechtliche Verein-barung mit den Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen, Wangen und Wäschenbeuren. Organi-sationssatzung für die Volkshochschule Göppingen und Schurwald. Entgeltord-nung für die Volkshochschule Göppingen

und Schurwald. Erlass einer Satzung zur Erstreckung der Organisationssatzung für die Volkshochschule Göppingen und Schurwald auf die Gebiete der oben ge-nannten Gemeinden. Bearbeitungssta-tus: beschließend

Gemeinderat am 19. DezemberAm Donnerstag, 19. Dezember, 17 Uhr findet die 18. Sitzung des Gemeinderats im Großen Sitzungssaal des Göppinger Rathauses, Hauptstraße 1, statt.

Tagesordnung öffentlich:1. Aktuelle Information2. Neugestaltung des Apostelhofs in Göp-pingen (Baubeschluss); Bearbeitungssta-tus: beschließend3. Forststrukturreform; Hier: Vertrags-abschluss Forstlicher Revierdienst und Holzverkaufsstelle; Bearbeitungsstatus: beschließend4. Bebauungsplan „Mühlhalde II“ in Göp-pingen-Faurndau, Planbereich 52/6.8; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss; Bearbeitungsstatus: beschließend5. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ur-senwang – Nord, 2. Änderung“, Plan-bereich 42.4/1 in Holzheim-Ursenwang; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss; Bearbeitungsstatus: beschließend6. Hochwasserschutzkonzept Heubach - Vergabe der Ingenieurleistungen; Bear-beitungsstatus: beschließend7. Auftragserweiterungen und Genehmi-gung von Mehrkosten - Tiefbaumaßnah-men 2019; Bearbeitungsstatus: beschlie-ßend8. Kulturagenten für kreative Schulen Ba-den-Württemberg; Perspektiven 2020ff; Bearbeitungsstatus: beschließend9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-unterkünften der Stadt Göppingen vom 08.02.2018; Bearbeitungsstatus: be-schließend10. GEPPO-Statut; Bearbeitungsstatus: beschließend11. Städtepartnerschaften; Zuschussrich-tlinien; Bearbeitungsstatus: beschließend

AUS DEN FRAKTIONEN

Die Texte aus den Fraktionen geben die Meinungen der Verfasser/-innen, nicht unbedingt die Meinung des Herausge-bers, wieder.

CHRISTLICH-DEMOKRATISCHE UNION (CDU)

Zukunft des Göppinger Was-sers

Die Geschichte Göppingens ist eng mit dem Sauerwasservorkommen verknüpft. Die CDU Fraktion macht sich daher da-für stark, dass nach dem Beschluss von Aqua Römer, die Vermarktung des Göp-

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GEPPO 15Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

pinger Sprudels einzustellen, ein Erhalt von Quellen (Brunnen) für die Öffentlich-keit weiterhin möglich werden kann. In den aktuellen Haushaltsberatungen im Göppinger Gemeinderat haben wir da-her beantragt, die alte Badherberge in Jebenhausen zum zentralen Ort für die kulturelle Bewahrung der Geschichte des Göppinger Mineralwassers und als Entnahmestelle für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Diesem Antrag wur-de vom Gemeinderat entsprochen, die Verwaltung wird im kommenden Jahr über eine konzeptionelle und bauliche Planung informieren.Zur Historie und den aktuellen Überle-gungen der Stadt zum Göppinger Wasser laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Diskussionsveranstal-tung ein. Dabei wird Dr. Anton Hegele, Geologe und langjähriger Leiter des Na-turkundlichen Museums in Göppingen, die Entstehung des Naturschatzes Sauer-wasser sowie die interessante Geschichte von der Ersterwähnung 1404 bis heute erläutern. Dazu werden verschiedene, frisch gezapfte Sauerwasserproben ver-kostet. Anschließend wird Oberbürger-meister Guido Till einen Einblick in den aktuellen Stand der Überlegungen der Stadt geben und welche Optionen zum Erhalt der Brunnen derzeit auf dem Tisch liegen. Die Veranstaltung findet am Mitt-woch, den 11. Dezember um 18 Uhr im Nebenzimmer des Restaurants in der Stadthalle statt.

CDU Fraktion: Felix Gerber, Jan Tielesch, Volker Alllmendinger, Sarah Schweizer, Paul Lambert, Ingo Hagen, Dieter Schurr, Marie-Therese Czencz, Kai Ausserlechner

FREIE WÄHLER GÖPPINGEN (FWG)

Der Haushalt 2020 stehtDrei Monate haben wir unsere Wünsche zum Haushalt 2020 der Stadt erarbeitet, den Entwurf der Verwaltung geprüft und die Ideen anderer Fraktionen bewertet.Dann die Beratungen. Nun das Ergebnis.Wir sind jetzt zufrieden. Erheblich besser als im ersten Planentwurf der Verwaltung wird das „ordentliche Ergebnis“ erwartet: 8,2 Mio. Euro Über-schuss; maßgeblich erreicht durch die Ab-senkung der Kreisumlage. 4,3 Mio. Euro müssen wir weniger an den Kreis zahlen! Damit geht unsere jahrelange Forderung in Erfüllung. Beim Kreis soll nicht unnötig Geld gehortet werden. Nicht alle Frakti-onen im Kreis waren unserer Meinung. Aber die Mehrheit.Wir achten drauf, dass auch bei uns in der Stadt sparsam gewirtschaftet wird – Bildung, Sicherheit, Soziales, Kultur und Sport jedoch nicht zu kurz kommen. Für ein (er-)lebenswertes Göppingen heute und in Zukunft.

Freie Wähler Göppingen (FWG)

www.freiewaehler-gp.deWolfgang Berge, Dr. Emil Frick,Dr. Hans-Peter Schmidt, Rudi Bauer,Wolfram Feifel

FREIE DEMOKRATISCHE PARTEI UND FREIE WÄHLER (FDP+FW)

Haushaltsberatungen

Lag es an der vorweihnachtlichen Stim-mung? Oder gar am exorbitanten Zu-ckergehalt des Softdrinks aus Göppinger Produktion, der neuerdings während der Sitzungen des Gemeinderats den Durst von Lokalpolitikern und Besuchern stillen soll? Die Beratung der knapp 180 Anträge der Fraktionen zum städtischen Haushalt 2020 verlief jedenfalls in angenehm sach-licher und effizienter Form. Sie wurde nur selten unterbrochen von Provokationen der Lipi-Fraktion in Richtung der AfD. Die daraus folgenden Scharmützel interessie-ren allerdings neben den Protagonisten und der lokalen Presse mittlerweile kei-nen mehr ernsthaft. Schließlich sind sie für eine sachgerechte und lösungsorien-tierte Politik ungefähr so hilfreich wie ein Loch im Kopf.Angesichts der zu erwartenden Ver-schlechterung der städtischen Finanzen hat es die Fraktion von FDP/FW ganz bewusst unterlassen kostenträchtige Anträge zu stellen. Gleichwohl bleiben wichtige Aufgaben: So erwarten wir un-ter anderem, dass sämtliche Plätze in den ev. Kindergärten erhalten bleiben, die Göppinger Innenstadt muss sauberer und wieder attraktiver werden und schließ-lich dringen wir auf ein Konzept wie die medizinische Versorgung in den Stadtbe-zirken auch in Zukunft gesichert bleibt. Wir erwarten von der Verwaltung unsere einschlägigen Anträge zügig und sachge-recht zu bearbeiten und werden die zeit-nahe Umsetzung im Blick behalten.

Ihre FDP+FW Fraktion: Till Herwig, Klaus Rollmann, Susanne Weiß, Markus Vaihin-ger und Mathias Bidlingmaier.

NameALTERNATIVE FÜRDEUTSCHLAND (AFD)

AfD-Fraktion besucht Asylbe-werberunterkunft!

Am Dienstag den 26.11.2019 besuchte die AfD-Fraktion im Göppinger Gemein-derat die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Pappelallee in Göp-pingen. Die Einrichtung fällt in die Zu-ständigkeit des Landratsamtes Göppin-gen und dient für die der Erst- und auch zur Anschlussunterbringung von Flücht-lingen. Ziel des Besuchs der Fraktion war die Evaluierung der Lebensumstände der Menschen die hier Leben als auch sich einen Einblick in die allgemeine Sicher-

heitslage in Unterkunft und Umfeld zu verschaffen. Die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort ist beispielhaft, deshalb gestaltet sich hier das Zusammenleben weitgehend stö-rungsfrei, nur selten kommt es zu klei-neren Unruhen. Die Wohncontainer sind einfach, jedoch sauber. Und es gibt auch keine Klagen was die Qualität der Unter-bringung betrifft. Es gibt ausgesprochen gepflegte Zimmer, wäre schön wenn das bei unseren kommunalen Obdachlosen auch machbar wäre. Besonders hervorzu-heben ist der zusätzlich Sozialraum der Gemeinschaftsunterkunft, wo Kinder gemeinsam spielen können und auch Er-wachsene sich zum Austausch und Kaf-feetrinken aufhalten können. Der Raum befindet sich in einem ausgezeichneten Zustand sowohl was die Ordnung als auch den Allgemeinzustand anbelangt.Allerdings gibt es auch etwas Negatives zu berichten. Der Boden einiger Contai-ner ist in sehr schlechten Zustand und musste deshalb von der Verwaltung vor Ort mit Holzplatten notdürftig ausgebes-sert werden. Mehrere Stolperfallen gibt es hier, nicht ungefährlich.Fazit: es gibt allen Grund mit der Unter-bringung zufrieden zu sein!

Wenn Sie liebe Göppinger Bürger Wün-sche haben wenden Sie sich an Ihre AfD-Gemeinderatsfraktion mit Harmut Fischer, Joachim Hülscher, Karl Stoll, Mi-chael Weller

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche ZustellungGemäß § 11 Abs. 1 des Landesverwal-tungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg vom 30.07.2009 werden die Bescheide über die Änderung des Fa-miliennamens Liam Edwin Allan und Fynn Stewart Allan, Aktenzeichen: 30N32-358/19, Herrn Peter James Allan, letzte bekannte Adresse: 10 Runic Street, Bar-don 4065, Australien – derzeitiger Auf-enthalt unbekannt – öffentlich zugestellt. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Göppingen – GEPPO – DER STADTBOTE –.Die Namensänderungsbescheide liegen bei der Stadt Göppingen, Fachbereich Recht Sicherheit und Ordnung, Referat Recht, Nördliche Ringstraße 35, Zimmer 302 in 73033 Göppingen für den Emp-fänger aus und können dort vom Emp-fänger eingesehen werden.Nach § 11 Abs. 2 LVwZG gilt der Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Be-kanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsver-luste eintreten.

Göppingen, 05.12.2019Stadt Göppingen

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16 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Aichel-berg (Erstreckungssatzung Aichelberg)

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Aichelberg.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Albers-hausen (Erstreckungssatzung Albershausen)

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Albershausen.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Bad Boll (Erstreckungssatzung Bad Boll)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowie

in Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Bad Boll.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Dürnau (Erstreckungssatzung Dürnau)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

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GEPPO 17Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Dürnau.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Gam-melshausen (Erstreckungssat-zung Gammelshausen)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-

bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Gammelshausen.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Hatten-hofen (Erstreckungssatzung Hattenhofen)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Hattenhofen.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Otten-bach (Erstreckungssatzung Ottenbach)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Ottenbach.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

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18 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Schlier-bach (Erstreckungssatzung Schlierbach)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Schlierbach.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Wä-schenbeuren (Erstreckungs-satzung Wäschenbeuren)

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Wäschenbeuren.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Zell un-ter Aichelberg (Erstreckungs-satzung Zell unter Aichelberg)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils

gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Zell unter Aichelberg.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung:Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig-keit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Stadt Göppingen unter Bezeich-nung des Sachverhalts, der die Verlet-zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 die-ses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 GemO).

Genehmigung des Regierungspräsidi-ums:

„Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 03.12.2019 die zwi-schen der Stadt Göppingen und den Ge-meinden Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hatten-hofen, Ottenbach, Schlierbach, Wäschen-beuren und Zell unter Aichelberg am 22.11.2019 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) von den o. g. Gemein-den auf die Stadt Göppingen gem. § 25 Absatz 5 i.V.m. § 28 Absatz 2 Nr. 2 GKZ genehmigt.“

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GEPPO 19Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Öffentlich-rechtliche Verein-barung

zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung)

auf die Stadt Göppingen

Die Stadt Göppingen, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Guido Till, - nachstehend „Stadt Göppingen“ ge-nannt -, und die Gemeinde Aichelberg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Eisele, - nachstehend „Gemeinde Aichelberg“ (a) genannt - und dieGemeinde Albershausen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Jochen Bid-lingmaier, - nachstehend „Gemeinde Al-bershausen“ (b) genannt - und dieGemeinde Bad Boll, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hans-Rudi Bührle, - nachstehend „Gemeinde Bad Boll“ (c) genannt - und dieGemeinde Dürnau, vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Wagner, - nachstehend „Gemeinde Dürnau“ (d) genannt -und dieGemeinde Gammelshausen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Daniel Kohl,- nachstehend „Gemeinde Gammelshau-sen“ (e) genannt - und dieGemeinde Hattenhofen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Jochen Reut-ter, - nachstehend „Gemeinde Hatten-hofen“ (f) genannt - und dieGemeinde Ottenbach, vertreten durch Herrn Bürgermeister Oliver Franz,- nach-stehend „Gemeinde Ottenbach“ (g) ge-nannt - und dieGemeinde Schlierbach, vertreten durch Herrn Bürgermeister Sascha Krötz,- nach-stehend „Gemeinde Schlierbach“ (h) ge-nannt -und dieGemeinde Wäschenbeuren, vertreten durch Herrn Bürgermeister Karl Vesen-maier, - nachstehend „Gemeinde Wä-schenbeuren“ (i) genannt -und dieGemeinde Zell unter Aichelberg, ver-treten durch Herrn Bürgermeister Chris-topher Flik, - nachstehend „Gemeinde Zell unter Aichelberg“ (j) genannt -,- (a) – (j) nachfolgend „Gemeinden“ ge-nannt -schließen hiermit folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) von den Gemeinden auf die Stadt Göppingen auf der Grundlage

• der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBI. S. 99, 100),• dem Gesetz über kommunale Zusam-menarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.12.1974, zuletzt geändert durch Ar-tikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBI. S. 1147, 1149) und• der Gutachterausschussverord-nung (GuAVO) vom 11.12.1989, zu-letzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2017 (GBI. S. 497):

Vorbemerkungen

Die Gemeinden und die Stadt Göppin-gen wollen im Bereich der amtlichen Wertermittlung (§§ 192 – 197 BauGB) zusammenarbeiten und hierzu einen ge-meinsamen Gutachterausschuss mit einer Geschäftsstelle bilden. Dieser Zusam-menschluss wurde mit der geänderten und am 10.10.2017 in Kraft getretenen Gutachterausschussverordnung möglich, welche die interkommunalen Koopera-tionsmöglichkeiten erweitert hat. Durch den geplanten Zusammenschluss sollen insbesondere

• die Kauffälle in einer gemeinsamen Kaufpreissammlung erfasst und die Aus-wertung der Kauffälle nach einem einheit-lichen Verfahren sichergestellt werden,• die Anzahl der auswertbaren Kauffälle erhöht und• die sich daraus ergebenden Synergie-effekte bezüglich Datenumfang und -qualität genutzt werden können.

Mit dem Zusammenschluss übergeben die Gemeinden die Aufgabe nach §§ 192-197 BauGB zur Erfüllung an die Stadt Göppingen.

Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsa-men Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem gemeinsamen Grundstücks-marktbericht. Grundlage für die Zusam-menarbeit bildet § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO.

Die Gemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO).

§ 1 Übertragung der Aufgabe1. Die Gemeinden übertragen die Auf-gaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wert-ermittlung) zur Erfüllung auf die Stadt Göppingen (§ 25 Abs. 1 GKZ). Mit der Übertragung der Aufgabe gehen das Recht und die Pflicht der Gemeinden zur Erfüllung der Aufgaben gemäß §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Göppingen über (§ 25 Abs. 2 GKZ). Die Stadt Göppingen nimmt die Übertragung an. Die Stadt Göppingen ist „übernehmende Körper-schaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ bzw. „zuständige Stelle“ im Sinne von § 1 Abs. 1 GuAVO.Die Gemeinden bleiben „beteiligte Kör-perschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ.

2. Die Gemeinden und die Stadt Göppin-gen vereinbaren die in dieser Vereinba-rung genannten Mitwirkungsrechte und -pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ).

§ 2 Ausdehnung des Satzungsrechtes1.Die Stadt Göppingen kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzun-gen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Göppingen und der Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ), soweit dies zur

Erfüllung der übertragenen Aufgaben er-forderlich ist. Dies ist•die Satzung über die Erhebung von Ge-bühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutach-terausschussgebührensatzung)

2.Die Beteiligten sind sich einig, dass die Stadt Göppingen das Recht aus Ziff. 1 durch Erlass einer Erstreckungssatzung wahrnimmt. Die Erstreckungssatzung verweist dynamisch auf die unter Ziff. 1 genannte Satzung der Stadt Göppingen.

3. Den Gemeinden sind die dieser Ver-einbarung als Anlage beigefügten Kopi-en der jeweiligen Erstreckungssatzungen (Anlage 3) auf das Gebiet der jeweiligen Gemeinden („Erstreckungssatzung xxx“) bekannt. Sie stimmen ihrer jeweiligen Satzung zu.

4. Die Stadt Göppingen kann im Geltungs-bereich der Satzung alle zur Durchfüh-rung erforderlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ).

5. Die Gemeinden verpflichten sich, ihre Gutachterausschussgebührensatzungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Er-streckungssatzung aufzuheben.

§ 3 Erfüllung der Aufgabe1. Die Stadt Göppingen erfüllt die über-tragene Aufgabe nach Maßgabe der ein-schlägigen Vorschriften. Hierzu gehören unter anderem

• das Baugesetzbuch (BauGB),• die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwerter-mittlungsverordnung – ImmoWertV),• die Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kauf-preissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachter-ausschussverordnung-GuAVO)sowie die entsprechenden Richtlinien.

2. Die Stadt Göppingen erfüllt die Aufga-be in ihren Amtsräumen.

3. Die Stadt Göppingen stellt durch techni-sche und/oder organisatorische Maßnah-men sicher, dass die Belange des Daten-schutzes berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätig-keitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 13/4910 S. 59 ff.)

• dass erkennbar an den Gutachter-ausschuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Göppin-gen der Geschäftsstelle des gemeinsa-men Gutachterausschusses ungeöffnet vorgelegt werden,• dass die Gutachter darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezoge-nen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätig-keit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben,• dass Gutachten nicht vom Vorsitzen-den oder anderen Personen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten

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20 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

durch Mitbewohner oder Besucher aus-schließt,• dass beim Transport personenbezoge-ner Unterlagen zwischen Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder zwischen Behörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewahrung verwen-det werden,• dass die in der Registratur der Ge-schäftsstelle des Gutachterausschusses aufbewahrten Gutachten (Bürofertigun-gen), Urkunden und Akten nur dem Gut-achterausschuss und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses zugänglich sind,• dass Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachtern aufbewahrt werden,• dass Auskünfte aus der Kaufpreissamm-lung nicht telefonisch erteilt werden,• dass Auskünfte aus der Kaufpreis-sammlung nur in anonymisierter Form erteilt werden.

4. Die Stadt Göppingen gewährleistet ei-nen Versicherungsschutz für die persön-liche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Mitglieder des gemeinsamen Gutachter-ausschusses.

5. Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informati-onen für die Bürger, Notare, Sachverstän-dige… Die Festlegung von Art und Um-fang der Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Göppingen. Sie wird für das Gebiet der Gemeinden mit diesen abgestimmt.

6. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses übergibt den Ge-meinden innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen Beschlussfassung

• die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) für das Gebiet der jeweiligen Gemeinden in elektronischer Form, z. B. als Excel-Liste oder Word-Dokument,• die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) im Grundstücksmarktbericht in elektronischer Form z.B. als PDF-Datei.

§ 4 Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgabe1. Die Gemeinden stellen der Geschäfts-stelle des gemeinsamen Gutachteraus-schusses der Stadt Göppingen mit In-krafttreten dieser Vereinbarung ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Hierzu ge-hören unter anderem die

• Daten des amtlichen Liegenschafts-katasterinformationssystems (ALKIS) in Form von original NAS-Dateien mit Ei-gentümerangaben vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL),• Bodenrichtwertkarten,• Orthofotos,• Schutzgebiete.

Auf Anforderung auf Grund eines konkre-ten Anlasses werden von den Gemeinden Auskünfte zu Altlasten, Flächennutzungs-plan, Bebauungsplan, Sanierungsgebie-ten, Daten zu Ver- und Entsorgungslei-

tungen (Wasser, Abwasser…) innerhalb von 2 Wochen in elektronischer Form oder in Papierform geliefert.Von den aufgeführten digitalen Geoda-tenbeständen bei den Gemeinden wer-den 1x jährlich jeweils im ersten Quartal Updates an die Stadt Göppingen überge-ben. Für die Integration dieser Daten in das GIS der Stadt Göppingen wird jeweils eine separate Rechnung gestellt.

2. Die Gemeinden übergeben der Ge-schäftsstelle des gemeinsamen Gutach-terausschusses den amtlichen Straßen-schlüssel der Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format).

3. Die Gemeinden stellen den Mitarbei-tern der Geschäftsstelle des gemeinsa-men Gutachterausschusses alle bei ih-nen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten nach Aufforderung und unter Wahrung des Datenschutzes nach der EU Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) zur Verfü-gung. Hierzu gehören unter anderem die

• Bauakten,• Baulasten,• Daten über den Erschließungszustand von Straßen,• Daten zum Denkmalschutz,• Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenordnungsmaßnah-men, Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen),• Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,• Daten zu Verfügungs- und Verände-rungssperren, • Einwohnermeldedaten,

Die Gemeinden benennen der Geschäfts-stelle des gemeinsamen Gutachteraus-schusses einen ständigen Ansprech-partner, der die Unterlagen bei den Gemeinden erhebt und der Geschäfts-stelle des gemeinsamen Gutachteraus-schusses innerhalb von zwei Wochen nach Anforderungen übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an die Gemeinden zurückgegeben, soweit es sich um Origi-nale handelt. 4. Die Gemeinden ermächtigen die Mit-arbeiter der Geschäftsstelle des gemein-samen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch und die Grund-akten für die Grundstücke im Gebiet der Gemeinden zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist.

5. Die Gemeinden ermächtigen die Mit-arbeiter der Geschäftsstelle des gemein-samen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül-lung der Aufgabe erforderlich oder sach-dienlich ist.

6. Die Gemeinden übersenden der Ge-schäftsstelle des gemeinsamen Gutachter-ausschusses regelmäßig nach Erscheinen das Mitteilungsblatt der Gemeinden (stän-diger Verteiler des Mitteilungsblattes).

7. Die bei den Gemeinden eingehenden Urkunden, die für den gemeinsamen Gut-achterausschuss bestimmt sind, werden von den Gemeinden spätestens innerhalb einer Woche in verschlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Göppin-gen weitergeleitet.

§ 5 Gutachterbestellung1. Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Göppingen ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Bezeichnung

„Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen“-

nachstehend „Gemeinsamer Gutachter-ausschuss“ genannt-.

Der gemeinsame Gutachterausschuss ist Rechtsnachfolger der Gutachterausschüs-se bei den Gemeinden und der Rechts-nachfolger des Gutachterausschusses bei der Stadt Göppingen.

2. Jede Gemeinde schlägt in eigener Ver-antwortung eine nach der Einwohnerzahl gestaffelte Anzahl an Gutachtern für den gemeinsamen Gutachterausschuss vor. Es wird auf §192 Abs. 3 BauGB hingewiesen, wonach die Gutachter in der Wertermitt-lung sachkundig und erfahren sein sollen.

Verteilerschlüssel:

Einwohnerzahl Anzahl der Gutachter 0 – 10.000 3 (Mindestanzahl)10.001 – 20.000 520.001 – 40.000 840.001 – 60.000 12

Maßgeblich hierfür sind die vom Statis-tischen Landesamt Baden-Württemberg gemäß § 143 GemO ermittelten Zahlen zum Stichtag 30.06. des Jahres vor der Wahl des Gutachterausschusses.

3. Das Vorschlagsrecht für den als eh-renamtlicher Gutachter zu bestellenden Vertreter des Finanzamtes und dessen Stellvertreters obliegt der zuständigen Fi-nanzbehörde (§ 2 Abs.2 GuAVO).

4. Vorsitzender und StellvertreterAls Vorsitzender wird für den Zeitraum bis zum 14.09.2022 der bisherige Vor-sitzende des Gutachterausschusses der Stadt Göppingen bestimmt.

Jede weitere Gemeinde bestimmt aus den Reihen der von ihr vorgeschlagenen Gutachter einen stellvertretenden Vorsit-zenden.

5. Bestellung der GutachterDer Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschus-ses werden vom Gemeinderat der Stadt Göppingen nach den Vorschriften der Gutachterausschussverordnung und des BauGB bestellt. Sie werden von der Ge-schäftsstelle des gemeinsamen Gutach-terausschusses in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeindeverwaltungen bzw. ggf. mit den Verwaltungen der weiteren beteiligten Gemeinden vorgeschlagen

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GEPPO 21Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Die Mitglieder des derzeitigen Gutach-terausschusses bei der Stadt Göppingen wurden in der Sitzung am 19.07.2018 vom Gemeinderat der Stadt Göppin-gen bestellt (Anlage 1). Ihre Amtszeit begann am 15.09.2018 und endet am 14.09.2022.

Die Mitglieder der derzeitigen Gutachter-ausschüsse bei den Gemeinden wurden vom Gemeinderat der jeweiligen Ge-meinden bestellt

Da die Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB auf die Stadt Göp-pingen übertragen, entfällt die Notwen-digkeit eines eigenen Gutachterausschus-ses. Die Gemeinden verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter mit Wirkung zum 31.12.2019 abzuberu-fen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO).

Die Stadt Göppingen verpflichtet sich im Gegenzug, die bisher von den Gemein-den bestellten Gutachter - jedoch maxi-mal die in § 5 Abs. 2 geregelte Anzahl - für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 14.09.2022 (Ende der regulären Amtszeit des Gutachterausschusses Göp-pingen) funktionsgleich nachzubestellen (§ 2 Abs. 1 GuAVO). Die derzeitigen Vor-sitzenden der Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden stellvertretende Vorsitzende des gemeinsamen Gutach-terausschusses (Anlage 2).

Ab dem 01.01.2020 setzt sich der ge-meinsame Gutachterausschuss aus den vom Gemeinderat der Stadt Göppingen

• regulär bestellten Vorsitzenden, stell-vertretenden Vorsitzenden und Gutach-tern sowie den• nachbestellten stellvertretenden Vor-sitzenden und Gutachtern der ehem. Gutachterausschüsse der Gemeindenzusammen.

Den Vorsitz führt der derzeitige Vorsit-zende des Gutachterausschusses der Stadt Göppingen. Seine Stellvertreter sind unabhängig vom Bestellungszeitpunkt je-weils gleichberechtigt.Die Amtszeit dieses gemeinsamen Gut-achterausschusses endet am 14.09.2022.

6. Besetzung des Gutachterausschusses im EinzelfallNach §§ 5, 7 der Gutachterausschuss-verordnung entscheidet der Vorsitzende über die Zusammensetzung des Gutach-terausschusses im Einzelfall.

Die Beratung und der Beschluss der Bo-denrichtwerte und der weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten sol-len mit den jeweiligen örtlichen Gutach-tern - gegebenenfalls (nach Entscheidung durch den Vorsitzenden) auch in einer Sit-zung des gesamten Gutachterausschus-ses – erfolgen.

Die Erstellung der Gutachten soll grund-sätzlich mit mindestens einem örtlichen Gutachter durchgeführt werden.

Im Einvernehmen mit der betreffenden

Gemeinde kann ausnahmsweise auch auf einen örtlichen Gutachter verzichtet werden, um hier eine vollkommene Un-abhängigkeit im Gutachten zu gewähr-leisten.Um den überörtlichen Charakter des Gut-achterausschusses zu dokumentieren soll möglichst auch jeweils 1 Gutachter aus einer anderen (das jeweilige Gutachten nicht betreffenden) Gemeinde teilneh-men. Diese Regelung gilt erst ab einer Teilnahme von insgesamt 4 Gemeinden am gemeinsamen Gutachterausschuss.

Im Regelfall nehmen an den Sitzungen des Gutachterausschusses 3, maximal je-doch 4 Gutachter teil (Ausnahme „Richt-wertsitzung“)

§ 6 Geschäftsstelle des gemeinsamen GutachterausschussesDie Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Göppingen eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuA-VO). Sie trägt die Bezeichnung

„Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses

bei der Stadt Göppingen“.

§ 7 Übergang der AufträgeDie bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei der Stadt Göp-pingen und den Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrs-wertgutachten gehen zur Weiterbearbei-tung auf die Geschäftsstelle des gemein-samen Gutachterausschusses und den gemeinsamen Gutachterausschuss über.Alle bis zum 31.10.2019 eingegangenen Anträge müssen bis zum Zusammen-schluss des neuen Gutachterausschusses abgearbeitet werden.

§ 8 Personal- und Sachmittelausstat-tung1. Die Stadt Göppingen verpflichtet sich die für eine sachgerechte Aufgabener-füllung erforderliche Personal- und Sach-mittelausstattung zu gewährleisten (§ 1 a GuAVO).

2. Die hierfür erforderlichen Personalent-scheidungen obliegen der Stadt Göppin-gen.

§ 9 Kostenbeteiligung1. Die Gemeinden beteiligen sich an den tatsächlich entstehenden Personal- und Sachkosten der Stadt Göppingen ent-sprechend den folgenden Kostenvertei-lungsschlüsseln dieser Vereinbarung.

2. Die Erstellung von Verkehrswertgut-achten wird nach der Gutachteraus-schussgebührensatzung der Stadt Göp-pingen abgerechnet. Diese Tätigkeit wird als kostenneutral angesehen.Hierin enthalten ist auch die Entschädi-gung der ehrenamtlichen Gutachter.

Bei Bedarf kann die Gebührensatzung re-gelmäßig angepasst werden.

3. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Ver-

kehrswertgutachten):

Weitere Einnahmen des Gutachteraus-schusses entstehen durch:

• Auskünfte aus der Kaufpreissammlung• Bodenrichtwertbescheinigungen• Verkauf des Immobilienmarktberichts

Für die Höhe dieser Einnahmen gilt eben-falls die Gutachterausschussgebührensat-zung der Stadt Göppingen

4. Ausgaben:Die Ausgaben bestehen aus den Sach- und Personalkosten der Geschäftsstelle

Die Sachkosten ergeben sich aus folgen-den Einzelpositionen:

• Büro mit Ausstattung gemäß den all-gemeinen Haushaltsansätzen der Stadt Göppingen• Datenverarbeitungstechnik mit Soft-ware (Softwarelizenzen)• Aktualisierung der Katasterdaten und der Richtwertzonengrenzen im GIS der Stadt Göppingen• Fort- und Weiterbildungskosten• Fachliteratur• Verbrauchsmaterial• Gemeinkosten

Die Personalkosten entstehen für die tat-sächlich besetzten Stellen

Die Abrechnung erfolgt anhand des tat-sächlichen Zeitaufwands unter Anwen-dung der Stundensätze der Stadtverwal-tung Göppingen. Für die erstmalige Übernahme der Katas-terdaten inkl. der Richtwertzonengrenzen in das GIS der Stadt Göppingen sowie die Integration der Daten aus der Kaufpreis-sammlung in die Kaufpreissammlung der Stadt Göppingen wird jeweils eine einma-lige Rechnung gestellt.

5.Die nach Abzug der Einnahmen ent-standenen Personal- und Sachkosten werden auf die Gemeinschaft der Ge-meinden umgelegt.

Die Verteilung der Kosten erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Einwohner der einzelnen Gemeinden. Stichtag hierfür ist der 30.06. des vorangegangenen Jahres.

Für die Führung der Kaufpreissammlung haben die Gemeinden an die Stadt Göp-pingen zunächst 1,50 EUR / Einwohner und Jahr zu bezahlen. Der Zeitpunkt der jährlichen Zahlung ist jeweils spätestens der 30.06.

Bis zum 31.05. des Folgejahres wird eine Abrechnung für die Gesamtgemeinschaft erstellt, aus der sich für jede Gemeinde eine Erstattung bzw. Nachzahlung ergibt. Die-se ist bis spätestens 30.06. zu begleichen.

In Verbindung mit der jährlichen Abrech-nung wird bis zum 31.05. ein kurzer „Ge-schäftsbericht“ des vergangenen Jahres mit folgendem Inhalt erstellt:

• Anzahl der eingegangenen Kaufver-träge pro Gemeinde• Anzahl der erstellten Gutachten pro Gemeinde

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22 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

• Anzahl der schriftlichen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung• Anzahl der Bodenrichtwertbescheini-gungen• Übersicht über die Personalentwick-lung• Übersicht über Einnahmen und aus-gaben• Ausweisung der Erstattung / Nachzah-lung der einzelnen Gemeinde

6. Für die bis zum Inkrafttreten dieser Ver-einbarung beantragten Leistungen gelten die jeweiligen Gebührenregelungen aus den Satzungen der Stadt Göppingen und der Gemeinden entsprechend. Soweit es sich um umsatzsteuerpflichtige Leistun-gen handelt, kommt die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu, bspw. für Ver-kehrswertgutachten.

§ 10 Verpflichtungen der Beteiligten1. Den Beteiligten obliegt die Verpflich-tung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstüt-zung. Von wesentlichen Ereignissen ha-ben sich die Beteiligten jeweils unaufge-fordert zu unterrichten.

2. Die Beteiligten verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustat-ten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.

3. Die Stadt Göppingen ist verpflichtet, den Gemeinden jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusam-menhang mit der Erfüllung der Aufga-be stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen, die zum Schutz von Daten führen, gelten für die Gemeinden entsprechend.

4. Die Beteiligten werden, soweit recht-lich zulässig, alle notwendigen Entschei-dungen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vorneh-men, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind.

5. Die Stadt Göppingen benennt den Ge-meinden einen ständigen Ansprechpart-ner für die Erfüllung der Aufgabe.

§ 11 Haftung1. Die Stadt Göppingen verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufga-ben mit der gebotenen Sorgfalt und Ge-nauigkeit durchzuführen.Ansprüche der beteiligten Gemeinden sind ausgeschlossen. § 12 Kündigung / Laufzeit1. Die Gemeinden sind sich grundsätzlich einig, dass ein Zusammenschluss der Gut-achterausschüsse nur in einem längerfris-tigen Zeitrahmen sinnvoll ist.Aus diesem Grund ist die Vereinbarung erstmals zum 31.12.2028 kündbar. Da-nach besteht grundsätzlich ein Kündi-gungsrecht zum Ende eines geraden Jahres.

2. Die Kündigung muss mit einer Frist von 2 Jahren schriftlich durch einge-schriebenen Brief bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses

eingereicht werden. Im Falle der Kündi-gung dieser Vereinbarung durch einen Auftraggeber findet eine Auseinanderset-zung statt. Die Beteiligten treffen hierfür eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Insbesondere muss hier eine Vereinba-rung darüber getroffen werden, wie mit kurz vor dem Beendigungszeitpunkt ein-gegangenen Gutachten- Aufträgen und Kaufverträgen verfahren wird.

3. Wird die Vereinbarung von einer Ge-meinde gekündigt, so hat die Stadt Göp-pingen Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Ver-einbarung erbrachten Leistungen.

§ 13 ÜbergangsbestimmungenDie Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2019 werden von den derzeit be-stehenden Ausschüssen beschlossen.

Nach Abschluss der Vereinbarung be-ginnt die Stadt Göppingen mit der Errich-tung der gemeinsamen Geschäftsstelle.Die Erfassung und Auswertung der Kauf-verträge beginnt ab 01.01.2020.

§ 14 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort ist Göppingen. Gerichts-stand ist das zuständige Verwaltungsge-richt Stuttgart.

§ 15 Schriftform, Ausfertigungen1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksam-keit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Von dieser Vereinbarung werden fol-gende Ausfertigungen erstellt:

• eine für die Stadt Göppingen• eine für die jeweiligen Gemeinden• eine für das Regierungspräsidium Stuttgart (Rechtsaufsichtsbehörde).

§ 16 Wirksamkeit, in Kraft treten1. Der Gemeinderat der jeweiligen Ge-meinden hat dieser Vereinbarung zuge-stimmt am:- 07.02.2019 (Gemeinde Aichelberg)- 30.11.2018 (Gemeinde Albershausen)- 07.11.2019 (Gemeinde Bad Boll)- 17.12.2018 (Gemeinde Dürnau)- 15.01.2019 (Gemeinde Gammelshau-sen)- 06.11.2019 (Gemeinde Hattenhofen)- 17.01.2019 (Gemeinde Ottenbach)- 17.12.2018(Gemeinde Schlierbach)- 24.10.2019 (Gemeinde Wäschenbeuren)- 07.11.2018 (Gemeinde Zell unter Ai-chelberg)

2. Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat dieser Vereinbarung am 21.11.2019 zugestimmt.

3. Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Rechtsaufsichts-behörde ist in diesem Fall das Regierungs-präsidium Stuttgart (§ 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 GKZ).

4. Die Vereinbarung ist mit der rechts-aufsichtlichen Genehmigung von allen

beteiligten Körperschaften öffentlich be-kanntzumachen. Sie wird am 01.01.2020 rechtswirksam.

5. Die Stadt Göppingen teilt der zentralen Geschäftsstelle die Bildung des gemeinsa-men Gutachterausschusses nach § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Abs. 3 GuAVO unverzüglich nach In-krafttreten dieser Vereinbarung mit.

§ 17 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder wer-den, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestim-mungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinba-rung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss.

Göppingen, den 22.11.2019Gez. Guido Till, Oberbürgermeister Göp-pingenGez. Martin Eisele, Bürgermeister Aichel-bergGez. Jochen Bidlingmaier, Bürgermeister AlbershausenGez. Hans-Rudi Bührle, Bürgermeister Bad BollGez. Markus Wagner, Bürgermeister Dür-nauGez. Daniel Kohl, Bürgermeister Gam-melshausenGez. Jochen Reutter, Bürgermeister Hat-tenhofen Gez. Oliver Franz, Bürgermeister Otten-bachGez. Sascha Krötz, Bürgermeister Schlier-bachGez. Karl Vesenmaier, Bürgermeister Wä-schenbeurenGez. Christopher Flik, Bürgermeister Zell u. A

Anlagen:1. Mitglieder des Gutachterausschusses bei der Stadt Göppingen der Amtsperio-de 15.09.2018 – 14.09.20222. Vorgeschlagene Mitglieder des Gut-achterausschusses durch die Gemein-den im gemeinsamen Gutachteraus-schuss3. Erstreckungssatzungen auf die Ge-biete der Gemeinden („Erstreckungssatzung Aichelberg“, „Erstreckungssatzung Albershausen“, „Erstreckungssatzung Bad Boll“, „Er-streckungssatzung Dürnau“, „Erstre-ckungssatzung Gammelshausen“, „Erstreckungssatzung Hattenhofen“, „Erstreckungssatzung Ottenbach“, „Er-streckungssatzung Schlierbach“, „Er-streckungssatzung Wäschenbeuren“, „Erstreckungssatzung Zell unter Aichel-berg“) in Kopie

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GEPPO 23Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Anlage 1GEMEINSAMER GUTACHTERAUSSCHUSS für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt GöppingenMitglieder der Amtsperiode 15. Sept. 2018 bis 14. Sept. 2022Name, Vorname, Funktion Berufsbezeichnung

Koreck, Peter, Gutachter, Vorsitzender, Dipl.-Ing. (FH), Freier ArchitektKrämer, Horst, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Dipl.-Finanzwirt (FH), Oberamtsrat i.R.Dauner, Peter-Michael, Gutachter, stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing., Freier Architekt BDAGerl, Jens, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. (FH), VermessungsingenieurBodmer, Dieter, Gutachter, stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. (FH), Freier ArchitektBayer, Thomas, Gutachter, Vertreter FinanzamtBrecht, Manfred, Gutachter Genossenschaftlicher Bankbetriebswirt, GeschäftsführerBressmer, Ralf, Gutachter Dipl.-Betriebswirt (FH) / AbteilungsdirektorDoll, Mirko, Gutachter Dipl.-Betriebswirt (FH)Fehrenbacher, Achim, Gutachter Dipl.-Ing. (FH), Freier ArchitektFrey, Rainer, Gutachter Geschäftsführender KaufmannFrey, Stefan, Gutachter Dipl.-Ing., Freier Architekt BDAGörs, Maik, Gutachter Dipl.-Ing. (FH)Hollatz, Frank, Gutachter Dipl.-Ing. (FH)Kaspari, Nadine, Gutachter Immobilienfachwirtin (IHK), Gutachterin (WF) für GrundstücksbewertungMatejka, Thomas, Gutachter Dipl.-Ing. (FH), VermessungsingenieurMetzger, Jochen, Gutachter BankbetriebswirtMühlhäuser, Bernd, Gutachter Dipl.-Betriebswert (FH), Ressortleiter ImmobilienSenol, Feride, GutachterVertreter Finanzamt

Anlage 2 GEMEINSAMER GUTACHTERAUSSCHUSS für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt GöppingenVorgeschlagene Gutachter der GemeindenName, Vorname, Funktion Berufsbezeichnung Vorgeschlagen von der Stadt/GemeindeMosch, Carl-Heinz, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Architekt AichelbergWittlinger, Willy, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Oberstudienrat i. R. AlbershausenKrämer, Horst, Gutachter Dipl.-Finanzwirt (FH), Oberamtsrat i.R. AlbershausenSeitz, Uwe, Gutachter Diplomverwaltungswirt (FH) AlbershausenMilde, Andreas, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Bad BollBässler, Dieter, Gutachter Dipl.-BauIng. /Gebäudeenergieberater HWK Bad BollKrüll, Stefan, Gutachter Bereichsleiter Immobilien/Baufinanzierung Bad Boll ProkuristMaier, Manfred, Gutachter Elektrikermeister DürnauAnders, Frank, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Freier Architekt und Sachverständiger Dürnau, GammelshausenScheiring, Wolfgang, Gutachter Bauingenieur GammelshausenKrummrein, Walter, Gutachter Nebenerwerbslandwirt GammelshausenWolf-Hofmann, Bianca, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Steuerberaterin HattenhofenLiebrich, Bernd, Gutachter Dipl.-Ing. (FH), öbv Sachverständiger f. Hattenhofen Schäden an Gebäuden Läpple, Martin, Gutachter Landwirt HattenhofenSchöller, Rainer, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Architekt OttenbachSchleicher, Ingrid, Gutachter Dipl.-Verwaltungswirt (FH) OttenbachRieger, Sabine, Gutachter Dipl.-Ing., Stadtplanerin und Architektin OttenbachRückschloß, Martin, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt SchlierbachHaller, Dieter, Gutachter Dipl.-Ing (FH), Freier Architekt SchlierbachHieber, Erich, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Landwirt WäschenbeurenWeber, Manfred, Gutachter Vermessungstechniker WäschenbeurenWeber, Heinz, Gutachter Architekt WäschenbeurenHoll, Martin, Gutachter, Stellv. Vorsitzender Finanzbeamter i. R. Zell u. A.Papatheo, Marco, Gutachter Mietverwalter Zell u. A.Schmid, Tobias, Gutachter Gas- und Wasserinstallateur Zell u. A.

Anlage 3a

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Aichel-berg (Erstreckungssatzung Ai-chelberg)

Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)

vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner

Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Aichelberg.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

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24 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Anlage 3b

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Albers-hausen (Erstreckungssatzung Albershausen)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Albershausen.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3c

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Bad Boll (Erstreckungssatzung Bad Boll)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Bad Boll.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3d

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Dürnau (Erstreckungssatzung Dürnau)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Dürnau.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3e

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Gam-melshausen (Erstreckungssat-zung Gammelshausen)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Gammelshausen.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3f

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Hatten-hofen (Erstreckungssatzung Hattenhofen)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Hattenhofen.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3g

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Otten-bach (Erstreckungssatzung Ottenbach)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Ottenbach.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

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GEPPO 25Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

Anlage 3h

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Schlier-bach (Erstreckungssatzung Schlierbach)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Schlierbach.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3i

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Wä-schenbeuren (Erstreckungs-satzung Wäschenbeuren)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Wäschenbeuren.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

Anlage 3j

Erstreckungssatzung auf das Gebiet der Gemeinde Zell un-ter Aichelberg (Erstreckungs-satzung Zell unter Aichelberg)Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in der jeweils gültigen Fassung,in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 in der jeweils gültigen Fassung sowiein Verbindung mit § 2 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 in der jeweils gültigen Fassunghat der Gemeinderat der Stadt Göppin-gen am 21.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ErstreckungDie „Satzung der Stadt Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätig-keit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge-bührensatzung)“ der Stadt Göppingen in ihrer jeweils gültigen Fassung erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Ge-meinde Zell unter Aichelberg.

§ 2 Inkrafttreten und GültigkeitDiese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Göppingen, den 22.11.2019

Gez. Guido TillOberbürgermeister

I. Haushaltssatzung Zweckverband Gewerbepark Göppingen/Voralb

Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenar-beit hat die Verbandsversammlung am 22.05.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 2.585.5071.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 2.585.5071.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 01.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 01.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von 01.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 01.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 01.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 01.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.497.3282.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.506.2402.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -8.9122.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 02.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 77.1382.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -77.1382.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -86.0502.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 02.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 02.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 02.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -86.050

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26 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

§ 2 KreditermächtigungDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kre-ditaufnahmen für Investitionen und Inves-titionsförderungsmaßnahmen (Krediter-mächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Er-mächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen be-lasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 KassenkrediteDer Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR.

§ 5 UmlagenDie vorläufige Verwaltungs- und Betriebs-kostenumlage wird festgesetzt auf 66.308 EURDavon entfallen auf die1) Stadt Göppingen 39.785 EUR2) Gemeinde Eschenbach 13.262 EUR3) Gemeinde Heiningen 13.262 EUR

Eschenbach, den 04.12.2019

gez. Guido TillVerbandsvorsitzender

II. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 04.12.2019 Nr. 14-2207.-551/03 GWP GP- Voralb die Gesetzmä-ßigkeit der Haushaltssatzung gem. §18 GKZ i. V. mit § 81 Abs. 2 GemO und § 28 Abs. 1 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

III. Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 12.12. – 20.12.2019 je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtkämmerei Göppingen, Rathaus, Zimmer 127 zur Einsichtnahme aus.

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die förm-liche Festlegung des Sanie-rungsgebietes „Boehringer-Areal“ in Göppingen

Auf Grund des § 142 Abs. 3 Satz 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-berg (GemO), jeweils in der zuletzt ge-änderten Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Göppingen in seiner Sitzung am 09.05.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Förmliche Festlegung des Sanie-rungsgebietesIm nachfolgend näher beschriebenen Ge-biet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 5,1 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Boehringer-Areal“.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grund-stücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grund-stücke und Grundstücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Bo-ehringer-Areal“ vom 13.06.2018 abge-grenzten Fläche. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2 VerfahrenDie Sanierungsmaßnahme wird im um-fassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vor-schriften der §§ 152 bis 156 BauGB fin-den Anwendung.

§ 3 InkrafttretenDiese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechts-verbindlich.

Göppingen, den 10.05.2019Gez. Guido TillOberbürgermeister

Verfahrenshinweise:1. Die Laufzeit der Sanierung wird gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf den 31.12.2033 festgelegt

2. Die Sanierungssatzung und die Beur-teilungsunterlagen, insbesondere der Er-gebnisbericht der vorbereitenden Unter-suchungen, gem. 141 Absatz 1 BauGB, auf Grund derer die Sanierungsatzung beschlossen worden ist, können von je-dermann während der üblichen Dienst-

zeiten im Technischen Rathaus der Stadt Göppingen, Nördliche Ringstraße 35, 73033 Göppingen eingesehen werden.

3. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeich-ne-ten beachtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kommune geltend ge-macht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrün-den soll, ist darzulegen.

4. Eine etwaige Verletzung der beacht-lichen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württ-emberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sanie-rungssat-zung wird nach § 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbe-achtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sanierungssatzung gegenüber der Kom-mune geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat, oder

Lageplan des Sanierungsgebiets „Boehringer-Areal“

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GEPPO 27Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbe-hörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Kom-mune unter Bezeichnung des Sachver-halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

5. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird besonders hingewie-sen.Diese können - neben anderen einschlä-gigen Vorschriften - während der üb-lichen Dienstzeiten von jedermann im Rathaus eingesehen werden.

6. Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vor-haben, Teilung von Grundstücken und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen.

ÖFFNUNGSZEITEN

Rathaus

Die allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus sind

Montag 8 bis 13 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 13:30 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten: Einzelne Dienststellen ha-ben abweichende Sprechzeiten

Die Telefonzentrale 07161 650-1400 ist besetzt

Montag 8 bis 13 und 13:30 bis 16:30 UhrDienstag 8 bis 12 und 13 bis 16:30 UhrMittwoch 8 bis 12 und 13 bis 16:30 UhrDonnerstag 8 bis 12 und 13 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr

ipunkt im RathausMontag, 9 bis 17 UhrDienstag 9 bis 17 UhrMittwoch 9 bis 17 UhrDonnerstag 9 bis 18 UhrFreitag 9 bis 17 UhrSamstag 10 bis 13 Uhr

Bürgerbüro im RathausMontag 7 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 UhrMittwoch 8 bis 13 UhrDonnerstag 13:30 bis 18 UhrFreitag 8 bis 13 UhrSamstag 9 bis 12 Uhr

Standesamt im RathausMontag 8 bis 13 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 13:30 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr

Referat Baurecht - RegistraturMontag 8:30 bis 13 UhrDienstag 8:30 bis 12:30 UhrMittwoch 8:30 bis 12:30 UhrDonnerstag 13:30 bis 18 UhrFreitag 8:30 bis 12:30 Uhr

AUS DEM STANDESAMT

Geburten

08.10.2019Górgi Vartan Springer, Kind von Carola Springer und Fartan Mousa, Sudetenstra-ße 12, 73035 Göppingen

06.11.2019Maria Isabella Seybold, Kind von Nicole Isabell Seybold und Sebastian Baumgärt-ner, Nördliche Ringstraße 142, 73033 Göppingen

08.11.2019Alin Al Dehna, Kind von Huda Almasri und Ihaab Al Dehna, Eislinger Straße 20, 73037 Göppingen

25.11.2019Cecilia Liese, Kind von Zeynep Solma und Tilo Liese, Hailingstraße 2, 73033 Göp-pingen

26.11.2019Mira Mikha, Kind von Raghad Jameel und Raed Mikha, Stuttgarter Straße 153, 73035 Göppingen

27.11.2019Jan Lio Skopec, Kind von Jenny Skopec geb. Rapp und David Jan Skopec, Reu-ßensteinweg 1, 73037 Göppingen

29.11.2019Manuel Alexander Peter, Kind von Tama-ra Peter geb. Walter und Michael Peter, Josef-Mühlberger-Weg 9, 73037 Göp-pingen

01.12.2019Martha Rabahi, Kind von Mai Daoud und Ali Rabahi, Dr.-Pfeiffer-Straße 78, 73035 Göppingen

Sterbefälle

22.11.2019Adelheid Sophie Burchert geb. Konopka,

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28 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Ziegelstraße 14/1, 73033 Göppingen

24.11.2019Susanne Elisabet Valet geb. Bilfinger, Rembrandtstraße 1, 73033 Göppingen

27.11.2019Johann Fina, Lindenstraße 19, 73035 Göppingen

WIR GRATULIEREN

Altersjubilare

Kernstadt

12.12.2019Herrn Slobodan Mimic, 70. Geb.Herrn Mehmet Yarba, 75. Geb.

13.12.2019Herrn Otakar Korhon, 75. Geb.

14.12.2019Frau Christa Drexler, 75. Geb.Herrn Ali Gencaslan, 75. Geb.Herrn Rolf Berger, 75. Geb.Frau Gerda Maurer, 75. Geb.Herrn Juan Lahn, 75. Geb.Herrn Karl Autenrieth, 85. Geb.Frau Ingeborg Bäuml, 85. Geb.

15.12.2019Herrn Vincenzo Morello, 75. Geb.Herrn Willi Storz, 80. Geb.Frau Else Geiger, 80. Geb.

Bartenbach

11.12.2019Frau Irmgard Waibel, 85. Geb.

Bezgenriet

17.12.2019Herrn Ivan Belec, 70. Geb.

Faurndau

11.12.2019Frau Gerlinde Baumgartner, 75. Geb.

12.12.2019Frau Graziella Raneri, 85. Geb.

13.12.2019Frau Hermina Trobis, 75. Geb.

Hohenstaufen

13.12.2019Herrn Harald Immig, 70. Geb.

Holzheim

14.12.2019Frau Helga Dannenhauer, 80. Geb.

15.12.2019Frau Elvira Schlee, 70. Geb.

Jebenhausen

12.12.2019Herrn Klaus Hokenmaier, 75. Geb.

Ehejubilare

Kernstadt

11.12.2019Diamantene HochzeitEhepaar Ella und Paul Fischer

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Evangelische Kirchengemeinden

StadtkircheSamstag, 14. Dezember11 Uhr Wort und Musik zur Marktzeit (Müller-Volz/Straub)Sonntag, 15. Dezember17 Uhr Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach (Teile I - III) unter der Lei-tung von Klaus Rothaupt

OberhofenkircheSonntag, 15. Dezember10 Uhr Gottesdienst (Waldvogel)

Heilig-Kreuz-KapelleMittwoch, 18. Dezember18 Uhr Durchlässig für das Licht (Pelkner)

OberhofengemeindehausSonntag, 15. Dezember10 Uhr Kinderkirche

ReuschkircheSonntag, 15. Dezember9:30 Uhr Gottesdienst (Daur)

Martin-Luther-GemeindezentrumSonntag, 15. Dezember9:30 Uhr Gottesdienst (Käss)

WaldeckkircheSonntag, 15. Dezember10:30 Uhr Gottesdienst mit der Chorge-meinschaft Reusch-Waldeck (Käss)Die Kinderkirche ist jeden Sonntag, au-ßer in den Ferien, um 10:30 Uhr - parallel zum Gottesdienst.

ChristophsbadSonntag, 15. Dezember10:15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Kapelle (Sautter)

Klinik am EichertSonntag, 15. Dezember9 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Kapelle (Schlumberger)

BartenbachSonntag, 15. Dezember10 Uhr Gottesdienst; gleichzeitig Kinder-kirche (Steinbach)

BezgenrietSonntag, 15. Dezember10:30 Uhr Gottesdienst mit dem Kirchen-chor; gleichzeitig Kinderkirche (Vix)

FaurndauSonntag, 15. Dezember11 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Stiftskirche (Wahl); Musik: Chor Contact10 Uhr Kindergottesdienst im Vereins-haus des CVJM

HohenstaufenSonntag, 15. Dezember19 Uhr Abendgottesdienst mit dem Ju-gendkreis (Rembold/Team)

HolzheimSonntag, 15. Dezember10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Müller-Volz)

St. GotthardtSonntag, 15. Dezember9 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Mül-ler-Volz)

Manzen-UrsenwangSonntag, 15. Dezember10:30 Uhr Gottesdienst (Zehnder)

JebenhausenSonntag, 15. Dezember9:15 Uhr Gottesdienst mit „Conny & Mi-chael“ mit Flöte und Gitarre (Rudolph)Mittwoch, 18. Dezember19 Uhr Stiller Abend im Advent mit Karin Eisenschmid-Hirschfeld

Die APIS – Evang. GemeinschaftRosenplatz 7, 73033 GöppingenSonntags17:30 Uhr Gebetstreff18:30 Uhr Bibeltreff

Katholische Kirchengemeinden

ChristkönigSonntag, 15. Dezember11 Uhr Eucharistiefeier14 Uhr Eucharistiefeier der kroatischen Gemeinde18 Uhr BußfeierDienstag, 17. Dezember18 Uhr EucharistiefeierRosenkranz: donnerstags, 15 Uhr, Mari-enkapelle

St. MariaDonnerstag, 12. Dezember18 Uhr Roratemesse in beiderlei GestaltSamstag, 14. Dezember15 Uhr Rosenkranzgebet der italienischen Gemeinde in der Hauskapelle17:15 Uhr Beichtgelegenheit

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GEPPO 29Mittwoch, 11. Dezember 2019 – Nr. 50

18 Uhr Vorabendmesse mit KinderchorSonntag, 15. Dezember9:30 Uhr EucharistiefeierMittwoch, 18. Dezember6 Uhr Frühschicht im Advent8:30 Uhr Eucharistiefeier12 Uhr MittagsandachtRosenkranz: donnerstags, 16:55 Uhr, und samstags, 17:15 Uhr, sonst täglich, 15 Uhr, in der HauskapelleBeichtgelegenheit: samstags, von 17:15 bis 17:45 Uhr, und nach Vereinbarung

St. JosefSonntag, 15. Dezember9:15 Uhr Eucharistiefeier16:30 Uhr italienischer Gottesdienst19 Uhr EucharistiefeierMittwoch, 18. Dezember18 Uhr Rorate

St. PaulSonntag, 15. Dezember10:30 Uhr EucharistiefeierDienstag, 17. Dezember18 Uhr Rorate

Heilig GeistDonnerstag, 12. Dezember18 Uhr RorateSamstag, 14. Dezember18 Uhr EucharistiefeierSonntag, 15. Dezember10:30 Uhr Eucharistiefeier

Bartenbach - JohannesheimRosenkranz: freitags, 16 Uhr

Bezgenriet Herz-Jesu-KircheFreitag, 13. Dezember18 Uhr Rorate

Faurndau Zur Heiligen FamilieDonnerstag, 12. Dezember19 Uhr EucharistiefeierFreitag, 13. Dezember6 Uhr Frühschicht im AdventSonntag, 15. Dezember11 Uhr Eucharistiefeier

Hohenstaufen BarbarossakircheSonntag, 15. Dezember8:30 Uhr Wort-Gottes-Feier

Jebenhausen Bruder-Klaus-KircheSonntag, 15. Dezember9:15 Uhr Eucharistiefeier

Andere Kirchen

Evangelisch-methodistische Kirche (EmK)Friedenskirche, Friedrichstraße 27www.emk-goeppingen.dewww.facebook.com/emkgoeppingenDonnerstag, 12. Dezember14:30 Uhr Gespräch am Nachmittag – AdventsfeierFreitag, 13. Dezember12 bis 13:30 Uhr Essen mit KontaktSonntag, 15. Dezember10 Uhr Gottesdienst, parallel Kindergot-tesdienst

Freie Evangelische MissionsgemeindeGöppingen-Manzen, Schieferstraße 20www.femg-goeppingen.deSonntags, 10 Uhr, Gottesdienst mit Kigo

Evang. Freikirchliche Gemeinde(Baptisten) Stauferpark GöppingenMartin-Luther-King-Straße 24 (Schule)www.efg-gp.deSonntag, 15. Dezember10 Uhr Gottesdienst mit KiGo

Evang. Freikirchliche Gemeinde(Baptisten) Göppingen, Burgweg 4www.efggp.deSonntags, 10 Uhr, Gottesdienst

Neuapostolische KircheGöppingen, Olgastraße 45Maitis, Lenglinger Straße 10Sonntag, 15. Dezember9:30 Uhr GottesdienstMittwoch, 18. Dezember20 Uhr Gottesdienst

Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antio-chienSt.-Jakob-Kirche im BodenfeldSonntags, 9 Uhr, Gottesdienst

Volksmission GöppingenHohenstaufenstraße 100www.vm-goeppingen.deRegelmäßige Termine:Sonntags, 10 Uhr, Gottesdienst mit Kin-der- und TeeniegottesdienstDienstags, 9:30 Uhr, Frühstückstreff für SeniorenFreitags, 17:30 Uhr, „Royal Rangers“Freitags, 20 Uhr, you! - der Jugendtreff

Gemeinde für ChristusFrühlingstraße 4, GöppingenSonntag, 15. Dezember10 Uhr GottesdienstMittwoch, 18. Dezember19:30 Uhr Gebetsstunde

Freikirche der Siebenten-Tags-Adven-tisten (Adventgemeinde)Carl-Hermann-Gaiser-Straße 14Telefon 07161/3084088www.adventgemeinde-goeppingen.deSamstag, 14. Dezember9:30 Uhr Bibelgespräch10:45 Uhr Gottesdienst für Kinder und ErwachseneSamstag, 14., bis Sonntag 15. DezemberPfadfinder „Die Göppinger Brückenbau-er“: JahresabschlussMittwoch, 18. Dezember17:30 Uhr Selbsthilfegruppe für Frauen in schwierigen Lebenssituationen

Die Christengemeinschaft – Michael-KircheChristian-Grüninger-Straße 11www.christengemeinschaft.de/goeppin-genGottesdienste für die Erwachsenen:Dienstags, 9 UhrSamstags, 8:30 UhrSonntags, 10 UhrGottesdienst für die Kinder:Sonntags, 11:20 Uhr

Die HeilsarmeeMarktstraße 58, GöppingenTelefon 07161 74217Donnerstag, 12. Dezember9:30 bis 11:30 Uhr Winterspielplatz16 Uhr Café LebensfrageSamstag, 14. Dezember13:30 Uhr Brotausgabe für Bedürftige

Kirche Jesu Christi der heiligen der letzten TageZweig Göppingen, Poststraße 12www.kirche-jesu-christi.orgSonntags9:30 bis 10:30 Uhr Abendmahlsversamm-lung10:40 bis 11:30 Uhr Versammlung für Kin-der, Frauen und Männer/SonntagsschuleDie Genealogische Forschungsstelle hat Mittwochnachmittag geöffnet. Telefo-nische Anmeldung unter 07161 84403.

Jehovas ZeugenKönigreichssaal, Bahnhofstraße 32,www.jw.orgJehovas Zeugen Göppingen-OstDonnerstag, 12. Dezember19:15 bis 21 Uhr Schätze aus Gottes Wort. Uns im Dienst verbessern. Unser Leben als Christ (Video „Koreanische Glaubensbrüder aus Haft entlassen“).Samstag, 14. Dezember18 bis 19:45 Uhr Öffentlicher Vortrag. Bi-belstudium anhand des Wachtturms.Dienstag, 17. Dezember19:15 bis 21 Uhr Schätze aus Gottes Wort. Uns im Dienst verbessern. Unser Leben als Christ (Bleibe neutral). Bibli-scher Vortrag des reisenden Bibellehrers Bankim Dalal.Jehovas Zeugen Göppingen-WestSonntag, 15. Dezember10 bis 11:45 Uhr Öffentlicher Vortrag des reisenden Bibellehrers Bankim Dalal (In-teressiert sich Gott für mich persönlich?). Bibelstudium anhand des Wachtturms. Biblischer Schlussvortrag.

Word International MinistriesMarktstraße 8 (Citybau), 2. OGJeden Sonntag, 10 Uhr, Gottesdienst

NOTRUFE

Ärztliche Notdienste/Apotheken-Notdienste

AllgemeinärztlicherBereitschaftsdienstNotfallpraxis an der Klinik am Eichert, Ei-chertstraße 3, 73035 GöppingenÖffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feier-tage: 8 bis 22 UhrPatienten können ohne telefonische Vor-anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Kostenfreie Rufnummer für den ärztli-chen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes: 116117

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30 GEPPO Nr. 50 – Mittwoch, 11. Dezember 2019

Kinder- und JugendärztlicherBereitschaftsdienstNotfallpraxis an der Klinik am Eichert, Ei-chertstraße 3, 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feier-tage: 8 bis 22 UhrZentrale Rufnummer: 116117 Außerhalb der Öffnungszeiten wird um Kontaktaufnahme mit der Kinderklinik des Klinikum am Eichert gebeten (zentra-le Rufnummer: 07161 64-0)

AugenärztlicherBereitschaftsdienstZentrale Rufnummer: 0180 50112098 (14 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, bis zu 42 Cent pro Anruf mit ei-nem Mobil-Telefon)

HNO-BereitschaftsdienstZentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Ge-bäude 600, TübingenÖffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feier-tage: 8 bis 22 UhrZentrale Rufnummer: 0180 6070711(20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, bis zu 60 Cent pro Anruf mit ei-nem Mobil-Telefon)

Zahnärztlicher NotdienstDer zahnärztliche Bereitschaftsdienst für Wochenenden und Feiertage ist unter Nummer der 0711 7877766 zu erfragen.

Tierärztlicher Bereitschaftsdienstfür Göppingen und Umgebung

Samstag, 14. Sonntag, 15. DezemberDr. B. Kruner- Gareis, Leintelstraße 35, 73061 Ebersbach, 11 Uhr und 16 Uhr, Telefon 07163 909696

Apotheken-NotdiensteApotheken-Notdienstfinder

Telefon 08000 022833Mobil-Telefon: 22833 oder imInternet: www.aponet.de oderhttp://lak-bw.notdienst-portal.de

Wichtige Rufnummern

Polizeirevier GöppingenTelefon 07161 6323-60 oder -61

Polizeiposten JebenhausenTelefon 07161 42728

Polizei-Notruf Telefon 110

Feuerwehr-Notruf/Rettungsdienst/Notfallrettung Telefon 112

Technische Notdienste

EVF-Störungsannahmefür Gas, Strom, Wasser und Fernwärme:Telefon 07161 77677 sowie 07161 6101-767

IMPRESSUM GEPPO - DER STADTBOTE

Herausgeber: Stadtverwaltung Göppin-gen, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen.

Verlag: Nussbaum Medien Uhingen GmbH & Co. KG, Ludwigstraße 3, 73061 Ebersbach an der Fils, Telefon 07163 1209-500, www.nussbaum-medien.de

Druck: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt.

Verantwortlich für den amtlichen und re-daktionellen Teil: Oberbürgermeister Gui-do Till oder sein Vertreter im Amt, Haupt-straße 1, 73033 Göppingen.

Redaktion: Referat Presse- und Öffentlich-keitsarbeit der Stadt Göppingen, Leitung Olaf Hinrichsen, Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, Telefon 07161 650-1110, Telefax 07161 650-1109, E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Nussbaum Medien Uhingen GmbH & Co. KG, Klaus Nussbaum, Ludwigstraße 3, 73061 Ebersbach an der Fils, E-Mail: [email protected]

Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonne-mentgebühr.

Vertrieb: G. S .Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Te-lefon 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Das Große Blockflötenorchester derStädtischen Jugendmusikschule Göppingen

lädt traditionsgemäß amSonntag, 15. Dezember, 11:30 Uhr,

auf der Waldweihnachtzum Weihnachtsliedersingen ein.