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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12552 16. Wahlperiode 30. 03. 2009 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. März 2009 gemäß Beschluss vom 16. Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/1579). Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland Inhaltsverzeichnis Seite Teil I Bologna-Prozess 1. Wichtigste Entwicklungen seit London 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2. Partnerschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Studienabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3. Stand der Umsetzung des ersten und zweiten Zyklus . . . . . . . . . . . 5 4. Stand der Umsetzung des dritten Zyklus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5. Verhältnis zwischen Hochschulbildung und Forschung . . . . . . . . . . 5 6. Zugang und Zulassung zum nächst höheren Zyklus . . . . . . . . . . . . . 6 6.1 Zugang und Zulassung zwischen dem ersten und zweiten Zyklus 6 6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus 6 7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens . . . . . . . . . . . . . . 7 Nationale Umsetzung der Standards und Richtlinien zur Qualitäts- sicherung im Europäischen Hochschulraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 9. Prüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Standards und Richtlinien (ESG) sowie staatliche Förderung der Umsetzung 7 9.1 Interne Qualitätssicherung an den Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . 8 10. Entwicklungsstand der Systeme zur externen Qualitätssicherung . . 8 11. Beteiligung der Studierenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 12. Internationale Vernetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Anerkennung von Studienabschlüssen und Studienabschnitten . . . . . . 9 13. Stand der Umsetzung des Diploma Supplement . . . . . . . . . . . . . . . 9 13.1. Nutzung des Diploma Supplement zur Anerkennung von Abschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1255216. Wahlperiode 30. 03. 2009

Unterrichtungdurch die Bundesregierung

Dritter Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Seite

Teil I Bologna-Prozess

1. Wichtigste Entwicklungen seit London 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2. Partnerschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Studienabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

3. Stand der Umsetzung des ersten und zweiten Zyklus . . . . . . . . . . . 5

4. Stand der Umsetzung des dritten Zyklus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

5. Verhältnis zwischen Hochschulbildung und Forschung . . . . . . . . . . 5

6. Zugang und Zulassung zum nächst höheren Zyklus . . . . . . . . . . . . . 66.1 Zugang und Zulassung zwischen dem ersten und zweiten Zyklus 66.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus 6

7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens . . . . . . . . . . . . . . 7

Nationale Umsetzung der Standards und Richtlinien zur Qualitäts-sicherung im Europäischen Hochschulraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

9. Prüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Standards und Richtlinien (ESG) sowie staatliche Förderung der Umsetzung 7

9.1 Interne Qualitätssicherung an den Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . 8

10. Entwicklungsstand der Systeme zur externen Qualitätssicherung . . 8

11. Beteiligung der Studierenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

12. Internationale Vernetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Anerkennung von Studienabschlüssen und Studienabschnitten . . . . . . 9

13. Stand der Umsetzung des Diploma Supplement . . . . . . . . . . . . . . . 913.1. Nutzung des Diploma Supplement zur Anerkennung

von Abschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. März 2009 gemäß Beschlussvom 16. Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/1579).

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Drucksache 16/12552 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Seite

14. Nationale Umsetzung der Grundsätze der Lissabon-Konvention . . 10

15. Stand der Umsetzung des ECTS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Lebenslanges Lernen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

16. Anerkennung früherer Lernleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

17. Flexible Lernwege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Doppeldiplome und gemeinsame Abschlüsse (Joint degrees) . . . . . . . . . 12

18. Einführung und Anerkennung von Joint degrees . . . . . . . . . . . . . . . 12

Mobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

19. Mobilität ohne Hindernisse für Studierende und Hochschulpersonal 12

20. Mitnahme von Darlehen und Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Attraktivität des Europäischen Hochschulraums und Zusammen-arbeit mit anderen Partnern in der Welt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

21. Umsetzung der Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Künftige Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

22. Die wesentlichen Herausforderungen in der Hochschulbildung . . . 15

Teil II Nationale Strategien zur sozialen Dimension des Bologna-Prozesses

I. Definition der sozialen Dimension im London Communiqué . . . 16

II. Status quo (derzeitige Situation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1. Unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen im nationalen Hoch-schulsystem; Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilnahme . . . 17

1.1 Studierende nach Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1.2 Studierende nach sozialer Herkunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1.3 Studierende mit Migrationshintergrund (Bildungsinländer und -inländerinnen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

1.4 Ausländische Studierende mit im Ausland erworbener Hochschul-zugangsberechtigung (Bildungsausländer und -ausländerinnen) . . . 18

1.5 Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit . . . . . . . . 18

1.6 Studierende mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

1.7 Beruflich Qualifizierte ohne formale Hochschulzugangs-berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2. Laufende Maßnahmen der Regierung zur Einbeziehung der o. g. Gruppen im Hochschulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3. Laufende Maßnahmen der Regierung, um Studierende beim Abschluss ihres Studiums zu unterstützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

4. Statistische Daten, Forschungsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12552

Seite

III. Auf dem Weg zu einem sozial ausgewogeneren Hochschul-system (Künftige Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5. Maßnahmen in der näheren Zukunft (2008 bis 2010) . . . . . . . . . . . 22

6. Beobachtung der Fortschritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

IV. Angaben zur nationalen Zuständigkeit für die Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der Nationalen Strategien . . . . . . 23

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Drucksache 16/12552 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Teil IBologna-Prozess

1. Wichtigste Entwicklungen seit London 2007

Die wichtigsten Entwicklungen für den Bologna-Prozesseinschließlich gesetzgeberischer Reformen und Änderun-gen im institutionellen Gefüge seit dem Treffen in Lon-don von 2007 sind:

Gestufte StudienstrukturDie Länder in der Bundesrepublik Deutschland strebeneine Umstellung auf das gestufte System bis 2010 an. Ba-chelor- und Masterstudiengänge machen derzeit 75 Pro-zent des gesamten Studienangebots aus. 2007 waren es45 Prozent.

Qualitätssicherung2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditierung dieSystemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der System-akkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystemeiner Hochschule. Der Akkreditierungsrat als nationale Qualitätssicherungs-einrichtung wurde evaluiert.In den Kriterienkatalog zur Akkreditierung von Studien-gängen wurden erstmals besondere Kriterien zur Berück-sichtigung der Belange von Studierenden mit Behinde-rung aufgenommen. Die Zertifizierung des Nationalen Qualifikationsrahmensfür den Hochschulbereich wurde im September 2008 ab-geschlossen.Deutschland ist Mitglied des Europäischen Qualitäts-sicherungsregisters (EQAR).

Anerkennung von Studienleistungen und -abschnittenDeutschland hat das am 1. Februar 1999 in Kraft getre-tene „Übereinkommen über die Anerkennung von Quali-fikationen im Hochschulbereich in der europäischen Re-gion“ (Lissabon-Konvention) am 1. Oktober 2007ratifiziert. Der „Nationale Aktionsplan Anerkennung“ von 2007wurde gemeinsam mit den Stakeholdern umgesetzt.

Förderung der MobilitätDie Förderung über das Bundesausbildungsförderungsge-setz wurde für deutsche Studierende ausgeweitet. Dieaufenthaltsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmun-gen für ausländische Studierende wurden flexibilisiert.So ist u. a. seit dem 1. Januar 2008 innerhalb der EU-Mit-gliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium ein-schließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalbder EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr,insgesamt bis zu fünf Semestern gefördert werden. Zum 19. August 2007 traten Änderungen im Aufenthalts-/Freizügigkeitsgesetz/EU in Kraft.

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die ineinem EU-Staat das Aufenthaltsrecht für ein Hochschul-studium besitzen, können unter erleichterten Vorausset-zungen in einem anderen EU-Land studieren.

Lebenslanges Lernen

Bund und Länder haben sich im Dezember 2007 auf einegemeinsame Qualifizierungsinitiative u. a. für eine hö-here Bildungsbeteiligung und den Aufstieg durch Bildungverständigt. Zu den Zielen dieser Initiative gehören dieSteigerung der Studienanfängerquote auf 40 Prozent, einegrößere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akade-mischer Bildung, die Förderung von Weiterbildung unddie verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbe-nen Bildungsabschlüssen.

Auch die intensive nationale Debatte um den alle Bil-dungsbereiche umfassenden Deutschen Qualifikations-rahmen befördert die Diskussion um das LebenslangeLernen und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungs-bereichen. Für Menschen in der zweiten Lebenshälftestellt der Zugang zu Bildungsangeboten eine wichtigeRessource für eine gleichberechtigte Partizipation in derGesellschaft dar. Modellprojekte des Bundesministeriumsfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben deutlichgemacht, dass Qualifizierung auch in der Nacherwerbs-bzw. Nachfamilienphase eine zentrale Voraussetzung fürbürgerschaftliches Engagement ist.

Soziale Dimension

2007 wurde die Arbeitsgruppe „Soziale Dimension“ , inder alle Stakeholder vertreten sind, mit der Erstellung desNationalen Aktionsplans „Soziale Dimension“ beauf-tragt.

2. Partnerschaften

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) und die Wissenschaftsministerien der Ländersind im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständig-keiten für die Umsetzung verantwortlich. Am Monitoringder Ergebnisse sind daneben die Hochschulrektorenkon-ferenz (HRK), der Deutsche Akademische Austausch-dienst (DAAD) und der Akkreditierungsrat sowie dasDeutsche Studentenwerk (DSW) und der „freie Zusam-menschluss von studentInnenschaften“ (fzs) beteiligt.

Deutschland verfügt über eine nationale Arbeitsgruppezur Fortführung des Bologna-Prozesses (Bologna follow-up group), in der Angehörige des BMBF und der fürHochschulen zuständigen Länderministerien, der Hoch-schulrektorenkonferenz, der Studierenden, Gewerkschaf-ten, des Akkreditierungsrates, der Arbeitgeberseite, desDeutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)sowie des Deutschen Studentenwerks vertreten sind.

Des weiteren gibt es eine vom DAAD koordinierte Bolo-gna-Fördergruppe (Bologna promoters’ group) die sichaus 18 deutschen Bologna-Experten und Expertinnen(Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz, Hochschul-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12552

dozenten/-dozentinnen, Studierende, Gewerkschafts- undArbeitgebervertreter und -vertreterinnen) zusammensetzt.

Darüber hinaus betreut das vom BMBF finanzierte Bolo-gna-Zentrum der HRK gegenwärtig 324 Bologna-Koordi-natoren und -koordinatorinnen an deutschen Hochschulenund unterstützt deren Aktivitäten bei der Umstellung. AlsKoordinatoren, die von den Hochschulleitungen be-stimmt werden, arbeiten Professoren/Professorinnen, Do-zenten/Dozentinnen und Experten/Expertinnen aus denHochschulverwaltungen.

Studienabschlüsse3. Stand der Umsetzung des ersten und

zweiten ZyklusIm Wintersemester 2008/2009 sind 75 Prozent aller Studi-enangebote auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. ImWintersemester 2007/2008 waren insgesamt 1 941 405Studierende eingeschrieben, davon 600 579 im gestuftenSystem. Das entspricht einem Prozentsatz von 30,9.

Die Umstellung auf die gestufte Struktur ist in den staat-lich regulierten Studiengängen nicht abgeschlossen: Inder Lehrerbildung gibt es deutliche Fortschritte. Für dasStudium der Rechtswissenschaften hat die Justizminister-konferenz der Länder am 20. November 2008 beschlos-sen, den Koordinierungsausschuss zu beauftragen, an-hand unterschiedlicher Modelle Möglichkeiten undKonsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur ein-schließlich der berufspraktischen Phase unter Berücksich-tigung des entwickelten Diskussionsmodells eines Spar-tenvorbereitungsdienstes aufzuzeigen und bis spätestens2011 zu berichten. In der Medizin existieren an einigenHochschulen Modellstudiengänge, die bisher ohne Stu-fung sind. Weitere Ausnahmen bestehen für den Bereichder freien Kunst und für spezifische theologische Studi-engänge.

4. Stand der Umsetzung des dritten Zyklus Die Wege zur Promotion in Deutschland sind vielfältigund sollen es auch bleiben. Das in Deutschland vorherr-schende Modell ist die individuell verantwortete und be-treute Promotionsphase. Statistisch erfasst werden ledig-lich die erfolgreich durchgeführten Promotionen. DerenAnzahl betrug im Jahr 2005 25 952. Der prozentuale An-teil von Doktoranden/Doktorandinnen in strukturiertenPromotionsprogrammen liegt bei etwa 15 Prozent. Pro-motionen werden an Universitäten durchgeführt, etwa einDrittel in Kooperation mit außeruniversitären For-schungseinrichtungen.

In strukturierten Programmen liegt die Dauer der Promo-tion bei drei bis vier Jahren. Ansonsten variiert die Dauerstark, wird aber statistisch nicht erfasst.

Der Status der Doktoranden/Doktorandinnen ist abhängigvon vertraglichen Bedingungen (Stipendium, Angestell-tenverhältnis mit einer Hochschule oder Forschungs-einrichtung). Der dritte Zyklus wird in Deutschland über-wiegend als erste Phase der wissenschaftlichenBerufstätigkeit betrachtet. Üblicherweise arbeiten Dokto-

randen/Doktorandinnen als wissenschaftliche Mitarbei-ter/Mitarbeiterinnen in einem Teilzeitverhältnis an derUniversität – 2005 waren es 74,8 Prozent der erfolgrei-chen Promovenden. Die Teilzeitanstellung beinhaltet inder Regel eine Mitarbeit in der Lehre, in der wissen-schaftlichen Arbeit des Fachbereichs sowie administra-tive Aufgaben. Die außeruniversitären Forschungsein-richtungen arbeiten sowohl mit befristeten Verträgen alsauch mit Stipendien. Die individuelle Promotion wird üb-licherweise mit Vorlage einer eigenständigen Forschungs-arbeit sowie einer Prüfung abgeschlossen.

Es gibt keine gesammelten Informationen über die Struk-tur und Interdisziplinarität der verschiedenen Doktoran-denprogramme. In den strukturierten Promotionsstudien-gängen ist die Vermittlung von Schlüsselkompetenzenhäufig ein Bestandteil des Programms.

Die Promotionsphase ist im Qualifikationsrahmen fürdeutsche Hochschulabschlüsse als dritte Stufe enthaltenund mit Lernergebnissen beschrieben. Kreditpunkte sindim Qualifikationsrahmen für diese Stufe nicht vorgese-hen, werden jedoch vereinzelt, insbesondere für Schlüs-selkompetenzen, vergeben.

5. Verhältnis zwischen Hochschulbildung und Forschung

Kennzeichnend für das Hochschulsystem in Deutschlandist das Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre. Tra-ditionell bilden die Hochschulen in Deutschland durchdie thematische und methodische Breite der Forschungund die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchsesdas Rückgrat des deutschen Forschungssystems. DasSpektrum der Forschung reicht von der Grundlagenfor-schung über die anwendungsorientierte Forschung bis hinzu Entwicklungsarbeiten.

Kennzeichnend für die aktuelle Situation sind Differen-zierung und Profilbildung der Hochschulen und die Grün-dung von Forschungsclustern.

Über die Exzellenzinitiative stellen Bund und Länder bis2011 insgesamt 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung, mit denendie Kooperationsfähigkeit der Hochschulen gestärkt, dieProfilbildung unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeitgefördert wird. Bund und Länder haben im Hochschul-pakt 2020 neben einem Programm zur Aufnahme zusätz-licher Studienanfänger/Studienanfängerinnen auch diezunehmende Finanzierung von Programmpauschalen(„Overhead“: 20 Prozent der Fördersumme) für DFG-ge-förderte Forschungsvorhaben vereinbart. Bis 2010 wer-den dafür vom Bund rund 703 Mio. Euro bereitgestellt.Mit diesem Schritt wird die Forschungsförderung von derGrundfinanzierung der Hochschulen unabhängiger.

2006 entfiel ein Anteil von 2,54 Prozent des Bruttoin-landprodukts (BIP) auf Forschungsausgaben, davonstammten 0,71 Prozent-Punkte aus öffentlichen Mittelnund 1,73 Prozent-Punkte aus privaten Mitteln: Die Gesamt-forschungsausgaben beliefen sich auf 59,1 Mrd. Euro(16,6 Mrd. Euro aus öffentlichen Mitteln, 40,1 Mrd. Euroaus privaten Mitteln).

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Drucksache 16/12552 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Anteil der an Hochschuleinrichtungen betriebenenForschung (finanzierungsbezogen) stellt sich dar wiefolgt: Von den Gesamtausgaben für Forschung(59,1 Mrd. Euro) entfallen 16,6 Prozent oder 9,8 Mrd.Euro auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung(FuE) an Hochschulen. Darin enthalten sind Drittmittelvon 3,9 Mrd. Euro sowie die Grundfinanzierung in Höhevon 5,9 Mrd. Euro.

Die Finanzierungsmechanismen für Doktoranden/Dokto-randinnen sind nicht einheitlich. Ein Teil der Doktoran-den promoviert auf Stellen, ein anderer Teil wird über Sti-pendien gefördert und ein weiterer Teil finanziert diePromotionsphase aus eigenen Mitteln. Stipendien undFörderprogramme legen Bund, Länder, Forschungs- undFörderorganisationen, Begabtenförderungswerke undpolitische Stiftungen auf. Die Höhe der Förderung vari-iert. In strukturierten Doktorandenprogrammen beträgtsie durchschnittlich ca. 1 000 Euro plus ca. 100 EuroAufwandsentschädigung pro Monat.

Derzeit gibt es keine systematische Verfolgung (trackingsystem) des weiteren Karriereverlaufs von Promovierten;dieses wird aber zunehmend im Zuge des Ausbaus derAlumni-Arbeit verfolgt.

Mit Förderung der Bundesregierung wird derzeit vom In-stitut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung(IFQ), Bonn, ein bundesweites Promovierendenpanel auf-gebaut, das repräsentative Aussagen über Promotionsbe-dingungen und Karriereverläufe ermöglichen soll.

6. Zugang1 und Zulassung zum nächsthöheren Zyklus

6.1 Zugang und Zulassung zwischen dem ersten und zweiten Zyklus

Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer for-malen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Auf-nahme eines Masterstudiums.

Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzensoll das Studium im Masterstudiengang aber von weiterenbesonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemachtwerden. Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen ineigener Zuständigkeit fest. Es sind dies in erster LinieAnforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikatio-nen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eig-nungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprach-kenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Ak-kreditierung des Masterstudiengangs. Quotierungen sindnicht vorgesehen. Soweit Praxiserfahrung verlangt wird,handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrung oder ein-schlägige Praktika bzw. Berufsausbildungen.

6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus

Alle Masterabschlüsse, die an deutschen Universitätenund gleichgestellten Hochschulen sowie an Fachhoch-schulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zurPromotion. Inhaber/Inhaberinnen eines Bachelorgradeskönnen auch ohne Erwerb eines weiteren Grades imWege eines Qualifikationsfeststellungsverfahrens unmit-telbar zur Promotion zugelassen werden.

Die Universitäten regeln die Einzelheiten des Promo-tionszugangs sowie die Ausgestaltung des Qualifikations-feststellungsverfahrens in ihren Promotionsordnungen.

7. Berufsqualifizierung von Absolventen/ Zusammenarbeit mit Arbeitgebern

Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, diezu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, wissen-schaftliche Kompetenzen, Methodenkompetenz, berufs-feldbezogene Qualifikationen und Schlüsselqualifikatio-nen wie Sozialkompetenz, Präsentationskompetenz undbereichsunspezifische Sachkompetenzen, Fremdspra-chenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele werden mitBlick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes definiertund im Rahmen der Akkreditierung geprüft. Eine amtli-che Statistik zur Beschäftigungsquote der Absolventen/Absolventinnen der einzelnen Zyklen ist nicht verfügbar.Für Hochschulabsolventen/-absolventinnen besteht insge-samt ein geringes Risiko, arbeitslos zu werden. Die Ar-beitslosenquote dieser Gruppe liegt seit Jahren deutlichunter dem Durchschnitt und betrug 2005 im Bundes-durchschnitt 4,1 Prozent. Für den AbsolventenjahrgangJahr 2000/2001 stellt die HIS Hochschul-Informations-System GmbH fünf Jahre nach dem Hochschulabschlussfest, dass nur 2 Prozent der Fachhochschulabsolventen/innen und 3 Prozent der Universitätsabsolventen/-absol-ventinnen arbeitslos sind.

Eine DAAD-Studie bei deutschen Unternehmen hat erge-ben:

Bis zu einem Viertel der befragten Unternehmen hat be-reits Erfahrungen mit Absolventen/Absolventinnen derneuen Studiengänge. Den an ihre berufliche Qualifikationgestellten Ansprüchen entsprechen sowohl Bachelor-Ab-solventen/-Absolventinnen („ja“ 59 Prozent und „eher ja“40 Prozent) als auch Master-Absolventen/-Absolventin-nen („ja“ 45 Prozent und „eher ja“ 55 Prozent). Zu denMaßnahmen, die die Beschäftigungsbefähigung beför-dern, gehören aus Sicht der befragten Unternehmen:

– Engagement von Vertretern/Vertreterinnen und Institu-tionen der beruflichen Praxis im Akkreditierungsrat,in den Akkreditierungsagenturen und Akkreditie-rungskommissionen mit dem Ziel der Qualitätssiche-rung von Lehre und Studium und der Berücksichti-gung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen in allenStudienstufen

– Engagement von Unternehmensvertretern/-vertreterin-nen in Hochschul-/Universitätsräten bzw. in Pro-grammbeiräten: Beratung zur Hochschulstrategie undallgemeinen Ausrichtung der Studiengänge

1 Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zu-gang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten,sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Be-tracht gezogen zu werden.“

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12552

– enge Kooperation zwischen Unternehmen und Hoch-schulen, u. a. bei notwendigen inhaltlichen Reformender Curricula

– Betonung der Schlüsselkompetenzen in den Curriculader Studiengänge; Integration in das Curriculum

– Ausweitung von Praktika-Phasen in den Curricula derStudiengänge

– zunehmende Transparenz durch z. B. Employability-Rating von dapm/CHE

– Beratung durch Career Centres

Bereits in den Jahren 2004 und 2006 haben Personalvor-stände führender Unternehmen in Deutschland sich mitden Erklärungen „Bachelor Welcome“ und „More Bache-lors und Masters Welcome“ zur Umstellung auf die ge-stufte Struktur in Deutschland bekannt, Förderungen zurAusgestaltung des gestuften Systems formuliert und sichin ihren Zusagen dazu verpflichtet, Bachelorabsolventen/-absolventinnen attraktive Berufseinstiege und Karriere-wege zu eröffnen. Die Erklärung vom Juni 2008 konzen-triert sich dabei insbesondere auf Hochschulabsolventen/-absolventinnen in den MINT-Fächern (Mathematik, In-formatik, Naturwissenschaften, Technik).

Zwischen Politik, Hochschulen und Wirtschaft bestehtEinvernehmen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Bo-logna-Prozesses eine möglichst enge und kontinuierlicheKooperation zwischen Hochschulen und Vertretern/Ver-treterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis vo-raussetzt.

In Deutschland findet ein vertiefter Dialog zwischenHochschulen und Arbeitgebern zu Fragen der Lehrplan-gestaltung, Praktika und Auslandserfahrung, zu Fragender Akkreditierung/Qualitätssicherung sowie zu Fragender universitären Selbstverwaltung statt.

Die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes stehen den Ab-solventen/Absolventinnen des ersten Zyklus in gleichemMaße offen wie den sonstigen Absolventen/Absolventin-nen.

Seit 2002 werden Bachelor-Abschlüsse (Uni + FH) demgehobenen Dienst zugeordnet, Master-Abschlüsse (Uni +FH) dem höheren Dienst. Für den Bereich des Bundeswird derzeit ein Gesetz parlamentarisch beraten, das dieEinstellungsvoraussetzungen für den Zugang zum öffent-lichen Dienst des Bundes im Beamtenverhältnis auf dieBachelor-/Master-Struktur umstellt (Entwurf-Bundesbe-amtengesetz im Entwurf-Dienstrechtsneuordnungsge-setz). In den Ländern werden Bachelor/Master in denüberarbeiteten Landesbeamtengesetzen berücksichtigt.Zudem gibt es Überlegungen zur Flexibilisierung derLaufbahnen.

8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens

Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulab-schlüsse“ wurde unter Beteiligung der nationalen Akteureim Bologna-Prozess entwickelt und am 21. April 2005beschlossen.

Er enthält typische Merkmale (Deskriptoren) zur Be-schreibung der verschiedenen Zyklen im Hinblick aufLernergebnisse und Kompetenzen und umfasst Kredit-punktbereiche gemäß ECTS für den ersten und zweitenZyklus.

Bei der Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmenswurden erhebliche Fortschritte erzielt.

Die Übereinstimmung mit dem Qualifikationsrahmenwird bei der Akkreditierung geprüft und mit der Akkredi-tierung bestätigt. Für alle Bachelor- und Masterstudien-gänge ist die Akkreditierung verpflichtend. Die Qualifi-kationen sind im Qualifikationsrahmen vollständig imHinblick auf Lernergebnisse und Kompetenzen erfasst,die Umsetzung für die Beschreibung einzelner Studien-gänge ist noch nicht abgeschlossen.

Die Selbstzertifizierung im Hinblick auf die Vereinbarkeitmit dem Qualifikationsrahmen des Europäischen Hoch-schulraums wurde im September 2008 abgeschlossen.Der Bericht wird auf den Webseiten von BMBF, KMKund ENIC/NARIC veröffentlicht.

Nationale Umsetzung der Standards und Richtlinien zur Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum2

9. Prüfung des Qualitätssicherungssystems anhand der Standards und Richtlinien (ESG)3 sowie staatliche Förderung der Umsetzung

Das nationale Qualitätssicherungssystem wurde zweifachanhand der Standards und Richtlinien (ESG) überprüft:2005 hat die Nationale Arbeitsgruppe „Fortführung desBologna-Prozesses“ eine Projektgruppe „Weitere Schrittezur nationalen Umsetzung der ENQA-Standards undRichtlinien“ eingesetzt und beauftragt, das deutsche Sys-tem der Qualitätssicherung an Hochschulen im Hinblickauf die Kompatibilität mit den ESG zu analysieren undVorschläge für Empfehlungen an Hochschulen, Gesetzge-ber und Akteuren in der Qualitätssicherung zur Umset-zung der ESG in Deutschland zu unterbreiten. Der Exper-tengruppe gehörten Vertreter und Vertreterinnen allerStakeholder an. Die Gruppe kam zu dem Ergebnis, dasses eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung an dieESG nicht bedarf. Begründung: Der Akkreditierungsrathat mit Beschlüssen zwischen Dezember 2005 und Juni2006 sämtliche grundlegende Verfahrensregeln und Ak-kreditierungskriterien überarbeitet und dabei die ESGübernommen. Die Akkreditierungsagenturen sind durchden Akkreditierungsrat formal anerkannt und durch ent-sprechende Regeln des Akkreditierungsrates an die Be-achtung der ESG gebunden.

Zudem werden der Akkreditierungsrat und das deutscheAkkreditierungssystem entsprechend der „Guidelines for

2 http://www.enqa.net/files/BergenReport210205.pdf3 ESG-Standards and Guidelines for Quality Assurance in the Euro-

pean Higher Education Area (Standards und Richtlinien zur Quali-tätssicherung im Europäischen Hochschulraum)

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Drucksache 16/12552 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

National Reviews of ENQA Member Agencies“ über-prüft. Dabei wird geprüft, inwieweit der Akkreditierungs-rat die Aufgaben aus dem nationalen Recht erfüllt, abereben auch, auf welche Weise und in welchem Umfang dieKriterien der Mitgliedschaft für ENQA, insbesondere dieAnwendung der Standards und Guidelines, entspricht.

Der Prüfbericht lag im Juni 2008 vor. Die Experten undExpertinnen kommen zu dem Ergebnis, dass der Akkredi-tierungsrat die ESG weitgehend umsetzt. Der Akkreditie-rungsrat hat das Gutachten mit einer StellungnahmeENQA vorgelegt. ENQA hat die Vollmitgliedschaft be-stätigt.

Fünf der sechs Akkreditierungsagenturen wurden anhandder ESG und des nationalen Rechts geprüft. Die Prüfungder sechsten Agentur wird voraussichtlich im Frühjahr2009 abgeschlossen.

Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens haben die betei-ligten Akteure über eventuell erforderliche Änderungenam nationalen Qualitätssicherungssystem beraten.

Unabhängig von dem Prüfungsverfahren wird die interneQualitätssicherung weiterentwickelt und gefördert. Diesgeschieht z. B. über Zielvereinbarungen mit den Hoch-schulen, durch die Förderung exzellenter Lehre oder Pro-jektförderung.

9.1 Interne Qualitätssicherung an den Hochschulen

Ein Teil der Hochschulen verfügt über ein kohärentes unddie gesamte Institution umfassendes System, das unter-schiedliche Verfahren der Qualitätssicherung verknüpft.Wo Verfahren interner Qualitätssicherung angewendetwerden, entsprechen sie weitgehend den ESG. Die Ausge-staltung interner Verfahren durch die Hochschulen erfolgtindividuell und den Anforderungen gemäß.

Die Bedeutung interner Qualitätssicherungsverfahrenwächst nicht zuletzt im Zusammenhang mit der ergänzen-den Einführung der Systemakkreditierung. Ziel ist, dassalle Hochschulen über ein funktionierendes internes Qua-litätssicherungssystem verfügen.

Einige Hochschulen haben eine eigene Strategie zur fort-währenden Qualitätssteigerung veröffentlicht.

Ebenso gibt es einige Hochschulen, die Absprachen zurinternen Zulassung, Kontrolle und regelmäßigen Evaluie-rung von Studiengängen und Verleihung von Graden ge-troffen haben.

Die meisten Hochschulen haben ihre Studiengänge imHinblick auf Lernergebnisse definiert.

Einige Hochschulen führen zum Ende jeden Semestersper Fragebogen Lehrevaluationen durch, in denen geprüftwird, wie die Qualität der Veranstaltung war, ob die vor-her angegebenen Lernziele aus Sicht der Studierenden er-reicht wurden und ob die vorab angegebene Workload rea-listisch war.

Informationen über Studiengänge und die Vergabe vonGraden werden von allen Hochschulen veröffentlicht. Sie

sind auch zugänglich über den Hochschulkompass derHRK. Einige der Hochschulen veröffentlichen die Ergeb-nisse interner Qualitätssicherungsmaßnahmen.

10. Entwicklungsstand der Systeme zur externen Qualitätssicherung

Externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre anHochschulen in Deutschland erfolgt im Wesentlichendurch die seit 1995 durchgeführten Verfahren der exter-nen Lehrevaluation und durch die seit 1998 durchgeführteAkkreditierung von Studiengängen.

Akkreditierung

1998 wurde für die Studiengänge des gestuften Graduie-rungssystems ein Akkreditierungsverfahren eingeführt.Die Akkreditierung ist ein Verfahren der externen Quali-tätssicherung. Es beruht auf dem Prinzip des „peer re-view“. Beteiligt sind neben Wissenschaftlern/Wissen-schaftlerinnen Studierende, Vertreter/Vertreterinnen derSozialpartner sowie internationale Experten/Expertinnen.

Mit dem am 15. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz zurErrichtung der „Stiftung zur Akkreditierung von Studien-gängen in Deutschland“ wurde die Akkreditierung aufeine neue rechtliche Grundlage gestellt. Aufgabe der Ak-kreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicherStandards, die mit der Überprüfung des Studiengangskon-zeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch dieQualität der Lehre sowie die Überprüfung der Berufsrele-vanz und die Förderung der Geschlechtergerechtigkeiteinschließt. In der Regel sind Akkreditierung und Reak-kreditierung Voraussetzungen für Einführung und Erhal-tung von Bachelor- und Masterstudiengängen.

2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditierung dieSystemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der System-akkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystemeiner Hochschule. Eine positive Systemakkreditierungbescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungs-system im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist,das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qua-lität der Studiengänge zu gewährleisten, wobei die ESG,die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und die Krite-rien des Akkreditierungsrats Anwendung finden.

Das Akkreditierungssystem in Deutschland ist gekenn-zeichnet durch dezentrale Agenturen, die die Akkreditie-rung der Studiengänge durchführen, und eine zentraleAkkreditierungseinrichtung (Akkreditierungsrat), die dieAgenturen akkreditiert und reakkreditiert sowie durchDefinition der Grundanforderungen an das Verfahren si-cherstellt, dass die Akkreditierung nach verlässlichen,transparenten Standards durchgeführt wird. Gleichzeitigträgt der Akkreditierungsrat dafür Sorge, dass die durchdie Ländergemeinschaft zu verantwortende Belange desGesamtsystems im Rahmen der Akkreditierung Berück-sichtigung finden. Die Akkreditierungsverfahren werdenstaatsfern durchgeführt.

Die Stiftung Akkreditierung von Studiengängen inDeutschland fungiert auch als zentrale Dokumentations-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12552

stelle für das Akkreditierungswesen und verwaltet dieDatenbank der in Deutschland akkreditierten Studien-gänge.

Für nicht-staatliche Hochschulen wurde vom Wissen-schaftsrat ein Verfahren der institutionellen Akkreditie-rung eingeführt, mit dem evaluiert wird, ob die Hoch-schule den Anforderungen an wissenschaftliche Lehreund Forschung genügt. Private Hochschulen müssendurch den Wissenschaftsrat möglichst vor Betriebsauf-nahme, aber spätestens vor der endgültigen staatlichenAnerkennung durch die Länder akkreditiert werden. DerWissenschaftsrat hat für dieses Verfahren am 16. Juli2004 Verfahrensgrundsätze und Kriterien der institutio-nellen Akkreditierung verabschiedet.

Evaluation

Seit 1998 ist die Evaluation als allgemeine Aufgabe derHochschulen gesetzlich verankert. In Deutschland exis-tiert keine nationale koordinierende Evaluationseinrich-tung, aber es hat sich eine Infrastruktur von Einrichtun-gen auf Länderebene (Agenturen) oder auf regionalerbzw. Regionen übergreifender Ebene (Netzwerk und Ver-bünde) entwickelt.

Die Evaluationsverfahren entsprechen in ihrer Ausgestal-tung weitgehend den Anforderungen des Bologna-Pro-zesses (interne Evaluation, externe peer review, vielfachunter internationaler Beteiligung, Einbeziehung studenti-scher Bewertungen sowie Veröffentlichung der Ergeb-nisse in geeigneter Weise).

Die Akkreditierung ist in allen Ländern im Landeshoch-schulgesetz geregelt, die Evaluation dagegen nur in eini-gen.

Akkreditierung umfasst das gesamte System der gestuftenStudienstruktur, Evaluation den gesamten Hochschulbe-reich.

Das externe Qualitätssicherungssystem in Deutschlandumfasst die Elemente Selbsteinschätzungsbericht, ex-terne Evaluierung, Veröffentlichung von Ergebnissen undNachbereitung.

11. Beteiligung der Studierenden

Die Studierenden sind auf allen Ebenen des deutschenAkkreditierungssystems vertreten. So sind zwei Studie-rende für den Akkreditierungsrat benannt. Auch in denGremien der Akkreditierungsagenturen ist in der Regel jeein Studierender vertreten. In der Programmakkreditie-rung wie in der Systemakkreditierung soll je ein Studie-render eingebunden werden. Außerdem sehen die Richt-linien zur Systemakkreditierung vor, dass dieStudierendenschaft der jeweiligen Hochschule eine Stel-lungnahme abgibt. In wieweit eine negative Stellung-nahme zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystemssowie zur Einbindung der Studierenden Auswirkungenhat, ist jedoch nicht klar.

Der „Studentische Akkreditierungspool“, der vom Akkre-ditierungsrat unterstützt wird und von den Studierenden

aufgebaut wurde, vermittelt Studierende in Akkreditie-rungsverfahren und qualifiziert seine Mitglieder regelmä-ßig.

Der Akkreditierungspool wird nicht von allen Agenturenkonsequent genutzt, da auch Studierende außerhalb desPools einbezogen werden können.

In Einzelfällen wird in der Praxis auf die Beteiligung vonStudierenden verzichtet.

Auf die systematische Beteiligung der Studierenden inder Systemakkreditierung ist besonderes Augenmerk zulegen.

12. Internationale Vernetzung

Internationale Beteiligung bei der Qualitätssicherung istgegeben bei der Leitung der nationalen Qualitätssiche-rungsbehörde und bei der externen Evaluierung der natio-nalen Qualitätssicherungsbehörden. Teilweise wirkeninternationale Mitglieder oder Beobachter/innen in Gut-achtergruppen zur externen Evaluierung von Einrichtun-gen oder Studiengängen mit.

Die Internationale Vernetzung wird weiterhin sicherge-stellt durch die Mitgliedschaft in der European Associa-tion for Quality Assurance (ENQA) und den NetzwerkenINQA AHE, ECA, CEE network, und EQAR.

Anerkennung von Studienabschlüssen und Studienabschnitten

13. Stand der Umsetzung des Diploma Supplement

Für Bachelor- und Masterabschlüsse händigen 89 Prozentaller Hochschulen nach eigenen Angaben das DiplomaSupplement (DS) aus.4

Angaben für 2008 und die Prozentzahl der Absolventen/Absolventinnen, die 2009 ein DS erhalten, sind nicht ver-fügbar.

Das Bologna-Zentrum der HRK stellt über seine Internet-seiten das DS, hochspezifische Beispiele sowie weitereArbeitshilfen als Download-Dateien zur Verfügung, umdie Einheitlichkeit der Angaben sicherzustellen.

Das DS wird ausgestellt für Absolventen der folgendenStudiengänge des ersten und zweiten Zyklus, nicht jedochdes dritten Zyklus. Die Handhabung in den verbleibendenStudiengängen „alter Art” ist nicht einheitlich.

Das Diploma Supplement wird erstellt in einer verbreite-ten europäischen Sprache (Englisch/Deutsch) und wirdteilweise kostenfrei, teilweise gebührenpflichtig ausge-stellt. Die Ausstellung des Dokumentes, das dem Formatdes EU/ER/UNESCO Diploma Supplement entspricht,erfolgt zum Teil automatisch, zum Teil auf Antrag.

4 Quelle: Stand der Einführung des DS an deutschen Hochschulen. Er-gebnisse einer Umfrage und Arbeitshilfen. Daten zur Hochschulpoli-tik, Oktober 2008

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Drucksache 16/12552 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

13.1 Nutzung des Diploma Supplement zur Anerkennung von Abschlüssen

Das Diploma Supplement wird als Referenzdokument beider Zulassung ausländischer Studienabsolventen zumzweiten und dritten Zyklus genutzt.

Inhaber/Inhaberinnen ausländischer Studienabschlüsse,die ein Diploma Supplement in einer verbreiteten Sprachevorlegen, sind nicht davon befreit, eine amtlich beglau-bigte Übersetzung ihrer Qualifikationen einzureichenoder vermittels weiterer Dokumente die Gültigkeit ihrerQualifikationen im Anerkennungsland nachzuweisen.

Das Diploma Supplement ist ein ergänzendes Dokument.Es ist nicht vorgesehen, dass das Diploma Supplementdie von den Hochschulen verliehenen Graduierungsdoku-mente ersetzt.

Es wurden gezielte Maßnahmen auf nationaler sowie aufHochschulebene ergriffen, um die Nutzung des DiplomaSupplement als Kommunikationsinstrument für den Ar-beitsmarkt auszuweiten:

– 2004: Umfrage der HRK-Bologna-Stelle zur Umset-zung des DS an deutschen Hochschulen

– 2005: Vier bundesweite Veranstaltungen an den Hoch-schulen zum DS und eine frei erhältliche Veröffentli-chung der HRK-Bologna-Stelle einschließlich Ver-sand an alle Hochschulen und Interessenten

– 2007: Folgeumfrage des HRK-Bologna-Zentrums zurtatsächlichen Nutzung des DS an den Hochschulen

– 2008: Vorstellung der Umfrageergebnisse auf der Jah-reskonferenz des HRK-Bologna-Zentrums und Veröf-fentlichung

14. Nationale Umsetzung der Grundsätze der Lissabon-Konvention

Die einschlägige Gesetzgebung in Deutschland entsprichtdem „Übereinkommen über die Anerkennung von Quali-fikationen im Hochschulbereich in der europäischen Re-gion“ (Lissabon-Konvention).

Der Äquivalenzbeauftragte der Kultusministerkonferenzhat 2004 ein Gutachten zur Frage des gesetzgeberischenHandlungsbedarfs hinsichtlich der Umsetzung der Lissa-bon-Konvention nach deren Inkrafttreten vorgelegt. Da-nach entspricht das in der Bundesrepublik Deutschlandgeltende Recht des Bundes und der Länder (Hochschul-rahmengesetz, Landeshochschulgesetze und Hochschul-prüfungsordnungen) bereits dem Rechtszustand, der vonder Konvention gefordert wird.

Die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung bildendie Regelungen in den Landesgesetzen und/oder Satzun-gen der Hochschulen. An der vollständigen praktischenUmsetzung wird gearbeitet. Praktische Probleme entste-hen u. a. durch nicht ausreichende Informationen zu denAnerkennungsverfahren und durch unzureichende perso-nelle und technische Ressourcen an den Hochschulen.

Mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen(ZAB) besitzt Deutschland ein besonders erfahrenes,

kompetentes und national wie international vernetztes In-formationszentrum.

Die ZAB ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder inder Bundesrepublik Deutschland und als Gutachterstelledefiniert. In dieser Funktion unterstützt sie Hochschulenund Dienststellen, die Entscheidungen im Zusammen-hang mit der Bewertung und Anerkennung ausländischerBildungsnachweise zu treffen haben. Die Tätigkeit derZentralstelle betrifft die Bereiche der akademischen undberuflichen Anerkennung gleichermaßen und zwar auf al-len Qualifikationsebenen.

Die ZAB gibt im Jahr ca. 15 000 schriftliche Stellungnah-men vorwiegend gegenüber Hochschulen und Dienststel-len, vermehrt aber auch unmittelbar gegenüber Einzelper-sonen ab. Die Tätigkeit für Einzelpersonen ergibt sich zueinem großen Teil vor dem Hintergrund der Benennungals Auskunftsstelle für die allgemeinen Anerkennungs-richtlinien der Europäischen Union durch die Bundesre-gierung.

Die ZAB ist als deutsches NARIC im NARIC-Netz (Netzder Äquivalenzstellen der Europäischen Union) und alsdas deutsche ENIC im ENIC-Netz (Äquivalenzstellen desEuroparates sowie der UNESCO) tätig.

Die ZAB ist im nationalen Rahmen beteiligt an allgemei-nen Äquivalenzüberlegungen, insbesondere bei der Vor-bereitung von Regierungsabkommen zu Äquivalenzen imHochschulbereich sowie bei Äquivalenzabsprachen ande-rer Art. Auf diesem Gebiet arbeitet die Zentralstelle fürausländisches Bildungswesen besonders eng mit demAuswärtigen Amt, der Hochschulrektorenkonferenz unddem Deutschen Akademischen Austauschdienst zusam-men. Als sachverständige Stelle unterstützt die ZAB dieinvolvierten deutschen Dienststellen bei der Fortentwick-lung der Anerkennungsrichtlinien der EuropäischenUnion.

Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Sep-tember 2007 haben die Länder die ZAB auch mit der Er-stellung so genannter zweckfreier Bewertungen nach Ar-tikel III.1 der Konvention beauftragt. Dies führt derzeit zuEngpässen bei der Bearbeitung.

Zur vollständigen Umsetzung des Übereinkommens undder ergänzenden Dokumente werden z. B. in der AG„Fortführung des Bologna-Prozesses“ im Gespräch mitden Stakeholdern konkrete Probleme der Praxis der Aner-kennung identifiziert und Wege zu deren Lösung erörtert.In Vorbereitung ist zudem eine Informationskampagnefür Hochschulen und Stakeholder.

15. Stand der Umsetzung des ECTSDie Gesamtzahl der Hochschulausbildungsgänge5, derenAusbildungsbestandteile sämtlich mit ECTS-Kreditpunk-ten verknüpft sind, liegt zwischen 50 und 75 Prozent.

Die Anwendung von ECTS ist in allen gestuften Studien-gängen vorgesehen. Im Erasmus-Programm ist die Aus-

5 Mit Ausnahme von Promotionsstudiengängen

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12552

stellung von Learning Agreements für alle Stipendiatenverpflichtend. In der Praxis (Studierendenbefragung desDAAD vom Sommer 2007, DAAD Befragung von Stu-diengangsleitern/-leiterinnen von Bachelor- und Master-studiengängen im Winter 07/08) ergibt sich aber, dassviele Hochschulen Learning Agreements und Transcriptof Records nur auf Wunsch bzw. nur für mobile Studie-rende ausstellen.

Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Belas-tung des Studierenden. Sie umfassen den unmittelbarenUnterricht, die Zeit für Vor- und Nachbereitung, den Prü-fungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen ein-schließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gege-benenfalls Praktika.

Dem noch vorhandenen Umsetzungsdefizit bei der Orien-tierung an Lernergebnissen wird u. a. durch folgendeMaßnahmen begegnet:

– Die Jahrestagung 2008 des Bologna-Zentrums derHRK hat sich u. a. mit Learning Outcomes und denneuen Anforderungen an die Lehre befasst.

– Der DAAD bietet den Hochschulen z. B. jedes Jahreine Reihe von ECTS-Tagungen zu bestimmtenSchwerpunkten an, um internationale Kooperationenund studentische Mobilität zu fördern. 2007 warendies die Ausstellung und Nutzung von LearningAgreements und Transcripts of Records. 2008 werdenLernergebnisse und Modularisierung im Mittelpunktstehen.

– Mit Veranstaltungen und Publikationen zu LearningOutcomes soll darauf hingewirkt werden, dass diesebei der Curriculumentwicklung oder -reformierung amAnfang des Prozesses stehen.

Die Erhebung der studentischen Arbeitsbelastung wird andeutschen Hochschulen insbesondere im Rahmen derReakkreditierung zunehmend Grundlage der Curriculum-gestaltung. Auf die Bedeutung der Erhebung und regel-mäßigen Überprüfung wird bei Veranstaltungen und In-formationsangeboten – insbesondere im Kontext derLernergebnisse – hingewiesen.

Um das Hochschulpersonal oder sonstige Akteure bei derAnwendung des ECTS zu unterstützten hat die HRK2007 eine ausführliche Empfehlung des Senats zu „ECTSim Kontext: Ziele, Erfahrungen und Anwendungsfelder“herausgegeben und kostenfrei an alle Hochschulen breitverteilen lassen. Zudem befassen sich die Koordinatoren-tagungen des Bologna-Zentrums der HRK regelmäßig inWorkshops und Foren mit Umsetzungsfragen des ECTS.

Auch der DAAD bietet den deutschen Hochschulen eineVielzahl von nationalen und internationalen ECTS-Fach-tagungen an sowie gedruckte und online verfügbare In-formationen wie Basisdokumente oder ECTS-Handbü-cher. Darüber hinaus können die deutschen Hochschulenindividuelle Beratungsbesuche durch ECTS-Experten be-antragen, die vom DAAD organisiert werden. Die Ver-gabe von ECTS- und DS-Label wird vom DAAD imRahmen des Projektes „Promoting Bologna“ unterstützt.

Lebenslanges Lernen16. Anerkennung früherer LernleistungenIm Hinblick auf den Zugang zu Hochschulstudiengängenfindet die Anerkennung früherer Lernleistungen ein-schließlich nicht-formeller und informeller Lernleistun-gen (beispielsweise Kenntnisse, die am Arbeitsplatz oderim sozialen Bereich erworben wurden) im Rahmen vonHochschulzugangsprüfungen und vergleichbaren Verfah-ren nach Landesrecht statt.

Landesweite Verfahren zur Anerkennung früherer Lern-leistungen, mit denen Kreditpunkte im Hinblick auf denErwerb einer Qualifikation vergeben werden, fehlennoch, aber es werden Modellversuche zur Anerkennungfrüherer Lernleistungen gefördert (z. B. im Rahmen vonANKOM).

Seit 2002 gibt es die Möglichkeit, außerhalb des Hoch-schulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten aufein Hochschulstudium anzurechnen, wenn diese nach In-halt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind,der ersetzt werden soll. Über diese Anrechnung könnenbis zu 50 Prozent eines Hochschulstudiums ersetzt wer-den. Die Anrechnung kann erfolgen über Einzelfallprü-fung, pauschale Anrechnung bei Bewerbergruppen oderEinstufungsprüfung.

Unter den Studienanfänger/innen an Universitäten undFachhochschulen gab es im WS 06/07 1 Prozent Berufs-tätige ohne formale Hochschulzugangsberechtigung. ImRahmen der Qualifizierungsinitiative von Bund und Län-dern werden u. a. verstärkt Maßnahmen für eine größereDurchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbil-dung unternommen, dazu gehören auch Bemühungen umvereinfachte und transparente Verfahren der Anerken-nung und Anrechnung von Vorleistungen.

17. Flexible LernwegeZu den gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen umflexible Lernwege in der Hochschulbildung zu eröffnen,mit denen unterrepräsentierte Gruppen zur Teilnahmemotiviert werden sollen, wird auf Ziffer 16 und den Ak-tionsplan „Soziale Dimension“ verwiesen (Teil II des Be-richts).

In allen sechzehn Ländern gibt es die Möglichkeit desHochschulzugangs für berufliche Qualifizierte ohne for-male Hochschulzugangsberechtigung. Diese Möglichkei-ten sollen weiter ausgebaut werden.

Seit 2002 gibt es zudem die Möglichkeit, außerhalb desHochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeitenanzurechnen. Über diese Anrechnung können bis zu50 Prozent eines Hochschulstudiums ersetzt werden.

Mit Vor- und Brückenkursen, Fernstudienangeboten, be-rufsbegleitenden Studiengängen und blended learningkommen die Hochschulen den Lernbedürfnissen ver-schiedener Gruppen entgegen. Der Schwerpunkt der Be-mühungen liegt dabei im Masterbereich. Hier sollen ver-stärkt Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden.Handlungsbedarf besteht zudem in der Entwicklung fle-

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Drucksache 16/12552 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

xibler Lehrmethoden, die individuelle Lernstrategien unddie Besonderheiten der verschiedenen Gruppen berück-sichtigen.

Bachelor- und Masterstudiengänge werden modularisiertund mit Kreditpunkten versehen und ermöglichen so einebreitere Teilnahme.

Doppeldiplome und gemeinsame Abschlüsse (Joint degrees)

18. Einführung und Anerkennung von Joint degrees6

Doppeldiplome und gemeinsame Abschlüssen (joint de-grees) werden in der Gesetzgebung gesondert erwähnt.Sowohl die Einrichtung integrierter Studiengänge alsauch die Vergabe von Doppeldiplomen (joint degrees)sind in vollem Umfang möglich.

Der geschätzte Anteil der deutschen Hochschulen, die anDoppeldiplomen (joint degrees) beteiligt sind, liegt zwi-schen einem und 25 Prozent. Bei integrierten Studiengän-gen liegt der entsprechende Anteil zwischen 25 und50 Prozent. Vor allem im zweiten Zyklus ist die Zusam-menarbeit im Rahmen von Doppeldiplomen/integriertenStudiengängen weitreichend.

In Deutschland gibt es sowohl integrierte Studiengänge,die gemeinsam von Hochschulen aus mehreren verschie-denen Ländern angeboten werden, als auch Studien-gänge, die zu Doppelabschlüssen oder joint degrees füh-ren. Der DAAD fördert rund 100 Studiengänge in seinemDoppelabschluss-Programm. Die meisten Studiengängefinden sich im Bereich der Rechts-, Wirtschafts- undSozialwissenschaften, gefolgt von den Ingenieurwissen-schaften sowie den Sprach- und Kulturwissenschaften.Die Beteiligung von deutschen Hochschulen amERASMUS Mundus Programm, in dem mulitlateraleMaster-Studiengänge mit Doppelabschluss oder joint de-gree gefördert werden, ist überdurchschnittlich hoch. Inden Jahren 2004 bis 2008 sind sie in 50 von 103 europa-weit ausgewählten Master-Studiengängen als Koordina-tor oder als Partner engagiert. Bei ERASMUS MundusStudiengängen sind ingenieur- und naturwissenschaftli-che Studiengängen am häufigsten vertreten.

Die Zahl der Studierenden in Studiengängen mit Doppel-Diplomen/Joint Degrees beträgt schätzungsweise 7 000,davon allein 4 600 im Rahmen von 145 Studiengängender Deutsch-Französischen-Hochschule.

Im Sommersemester 2008 gab es 250 Programme fürDoppel-, Mehrfach- oder Gemeinsame Abschlüsse.

Nationale Fördergelder werden zur Implementierung ver-schiedenster Arten von gemeinsamen Studiengängen zurVerfügung gestellt. Dazu gehören die Studiengänge derDFH, das Doppelabschluss-Programm, die Internationa-len Studien- und Ausbildungspartnerschaften und die

PHD-Programme des DAAD sowie eine Vielzahl von re-gional- oder länderspezifisch ausgeschriebenen bilatera-len und internationalen Studiengänge. Zudem wird aufdie Förderung im Rahmen von ERASMUS-MUNDUSverwiesen.

Um die Zusammenarbeit im Rahmen von Doppeldiplo-men (joint degrees) voranzutreiben, gibt es neben Stipen-dien eine Reihe von Förderangeboten, die eine erste Be-rührung mit einem potenziellen Gastland ermöglichenund die Entscheidung für ein entsprechendes Studium sti-mulieren sollen (Sommerschulen, Sprach- und Fachkurseoder studentische Studienreisen). Auch die Förderungvon Gastdozenturen ausländischer Hochschullehrer/-in-nen in Deutschland trägt zum Aufbau bilateraler Bezie-hungen und Programme sowie der Motivation von Stu-dierenden bei.

Mobilität

19. Mobilität ohne Hindernisse für Studie-rende und Hochschulpersonal

Mobilität der Studierenden

Neben Qualität und Transparenz der Studienangebote so-wie Kompatibilität und internationale Akzeptanz der Ab-schlüsse sind es vor allem die institutionellen und sozia-len Rahmenbedingungen sowie die finanziellen Faktoren,die die Bereitschaft zur Mobilität beeinflussen.

Insgesamt hat sich die Mobilität der deutschen Studieren-den positiv entwickelt. 2006 sind insgesamt 83 000 deut-sche Studierende ins Ausland gegangen (gegenüber34 000 in 1991), davon rund 80 Prozent in andere Länderdes Europäischen Hochschulraums. Politisches Ziel ist es,dass 50 Prozent der Studierenden studienbezogen insAusland gehen, 20 Prozent der deutschen Studierendeneinmal im Studium wenigstens ein Semester an einer aus-ländischen Hochschule absolvieren. Gefördert wird dieMobilität von ausländischen und deutschen Studierendenin allen drei Stufen, insbesondere durch Ausbildungsför-derung (BAföG), die Vergabe von Individualstipendien,durch Mobilitätsbeihilfen, durch Struktur- und Partner-schaftsprogramme der deutschen Hochschulen, durchumfassende Informationen über den Studien- und For-schungsstandort Deutschland, durch finanzielle Unter-stützung der Hochschulen bei der Betreuung ausländi-scher Studierender (STIBET) und durch die Förderungvon lokalen studentischen ERASMUS-Initiativen. Seit2006 trägt das „Programm zur Förderung der Internatio-nalisierungsstrukturen an den deutschen Hochschulen“des DAAD zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedin-gungen bei. Das BMBF hat außerdem gemeinsam mitdem DAAD die Kampagne „Go out!“ gestartet, um dieZahl der deutschen Studierenden, die im Ausland studie-ren, zu erhöhen.

Ein wichtiger Anreiz für einen Auslandsaufenthalt wäh-rend des Studiums ist eine angemessene finanzielle Un-terstützung der Studierenden. Auf 19 c) wird verwiesen.

6 Ein joint degree ist ein Studienabschlusszeugnis, das von zwei odermehr Hochschulen verliehen wird und das ohne Ergänzung durch einweiteres, landesspezifisches Abschlusszeugnis gültig ist.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12552

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatden DAAD beauftragt, die Entwicklung der internationa-len Mobilität insbesondere in Bachelor-Studiengängen zubeobachten und im Rahmen dieses Projektes u. a. Maß-nahmen zur Sicherstellung von Studierendenmobilität zuentwickeln. Da zudem die Mobilität nach wie vor von so-zialen Bedingungen beeinflusst wird, gehören Sicherungund Steigerung der Mobilität auch für die kommendenJahre zu den wichtigsten Herausforderungen im Bologna-Prozess.

Mobilität des Hochschulpersonals

Zu den Maßnahmen, die die Mobilität des Lehrpersonalssteigern, gehören neben der finanziellen Förderung dieflexible Gestaltung der Aufenthaltsdauer im Ausland, dieEinbindung von Forschungstätigkeiten und die Anrech-nung auf das heimische Lehrdeputat.

Das Deutsche Mobilitätszentrum bei der Alexander vonHumboldt-Stiftung ist Teil des Europäischen Netzwerkesvon Mobilitätszentren, Euraxess. Das Euraxess-Netzwerkbietet international mobilen Forschern und ForscherinnenInformation und Beratung und ist erste Anlaufstelle fürmobile Forscher/Forscherinnen, die nach Deutschlandkommen oder aus Deutschland zu Forschungsaufenthal-ten in andere Länder gehen möchten und für deutscheForscher/Forscherinnen, die zurückkommen.

Die Mobilität von Wissenschaftlern und Wissenschaftle-rinnen wird über Individualstipendien (z. B. Lang- undKurzzeitdozenturen) oder im Rahmen von Partnerschaf-ten (z. B. Hochschulen im Mittel-, Ost- und Südosteuropasowie den Ländern der GUS) gefördert.

Im Auftrag des BMBF hat die HRK im Juni 2008 ein Se-minar „Penalized for Being Mobile“ veranstaltet, das denHandlungsbedarf insbesondere bei der Altersvorsorgedeutlich gemacht hat.

Die Anforderungen für Visa, Aufenthalts- und Arbeitsge-nehmigungen wurden überarbeitet, um die Mobilität vonStudierenden und Hochschulpersonal zu erhöhen.

Flexibilisierung der aufenthalts- und arbeitsrechtlichenBestimmungen für ausländische Studierende:

– Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, diein einem EU-Staat das Aufenthaltsrecht für ein Hoch-schulstudium besitzen, können unter erleichterten Vo-raussetzungen in einem anderen EU-Land studieren.

– Haben deutsche Hochschulen die individuellenSprachkenntnisse im Rahmen des Zulassungsverfah-rens geprüft, verlangen die Ausländerbehörden keinenweiteren Nachweis. An deutschen Hochschulen wer-den zwischenzeitlich 460 englischsprachige Bachelor-und Master-Studiengänge angeboten.

– Ausländische Hochschulabsolvent/-absolventinnenaus Nicht-EU-Staaten können nach ihrem Abschlussbis zu einem Jahr in Deutschland bleiben, um eine An-stellung zu suchen. In dieser Zeit haben sie nun dieMöglichkeit, an 90 vollen oder 180 halben Tagen zuarbeiten, ohne hierzu einer besonderen Genehmigung

zu bedürfen. An Hochschulen und wissenschaftlichenEinrichtungen können sie im Rahmen einer so genann-ten studentischen Nebentätigkeit zeitlich unbegrenztarbeiten.

Als Nachteil empfinden Studierende aus Nicht-EU-Staa-ten jedoch die Entscheidung, die Dauer der Aufenthalts-erlaubnis, die bislang zunächst für zwei Jahre erteiltwurde, auf ein Jahr zu verkürzen. Dies hält die Bundesre-gierung jedoch unter Sicherheitsaspekten für begründet.

Diese Studierenden müssen nach wie vor einen Nachweisüber eine ausreichende Finanzierung des Lebensunter-halts erbringen. Nebentätigkeiten sind während einesAufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen nurnoch während der Ferienzeit gestattet sind.

Für Forscher und Forscherinnen aus Nicht-EU-Staatengilt ein vereinfachtes Verfahren für die Zulassung:

Forschern und Forscherinnen aus Drittstaaten wird dieAufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung erteilt,wenn sie mit einer hierfür anerkannten Forschungsein-richtung (also einer Hochschule, außeruniversitären For-schungseinrichtung oder auch einer Einrichtung der Wirt-schaft) eine Vereinbarung zur Durchführung einesForschungsvorhabens abgeschlossen haben. Diese Auf-enthaltserlaubnis umfasst zugleich die Erlaubnis zur Er-werbstätigkeit, sowie darüber hinaus auch für Tätigkeitenin der Lehre an Hochschulen.

Aufnahmevereinbarungen werden nicht mehr von einzel-nen Instituten, sondern von der zentralen Verwaltung derHochschulen unterzeichnet. Anzahl und Aufenthaltszei-ten ausländischer Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnenund ihrer Familien können so schneller und genauer er-fasst und entsprechende Dienstleistungen zentral ent-wickelt und an den Hochschulen umgesetzt werden.

Durch § 20 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)erhalten Ehepartner eingeladener Wissenschaftler/Wis-senschaftlerinnen aus Drittstaaten den uneingeschränktenZugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Über § 20 AufenthG können auch Doktoranden/Dokto-randinnen als Forscher eingeladen werden, sofern sienicht an Promotionsstudiengängen teilnehmen und eineAufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16 Auf-enthG erhalten. Eine mögliche Hürde kann die Höhe desnachzuweisenden Mindesteinkommen sein.

Finanzielle Unterstützung für Austauschstudierende:

Der überwiegende Teil der Studierenden finanziert dasStudium und Phasen der Mobilität durch eigenen Ver-dienst oder finanzielle Zuwendungen der Eltern oderPartner/Partnerinnen.

Mit Novellierung des Bundesausbildungsförderungsge-setzes ist seit dem 1. Januar 2008 innerhalb der EU-Mit-gliedstaaten und der Schweiz das gesamte Studium ein-schließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalbder EU können Studienaufenthalte im Rahmen einer an-sonsten in Deutschland durchgeführten Ausbildung bis zueinem Jahr, ggf. auch bis zu 5 Semestern gefördert wer-

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Drucksache 16/12552 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

den. Auslandsaufenthalte für ein Studienpraktikum kön-nen auf Antrag weltweit gefördert werden, wenn die Stu-dienordnung ein Praktikum vorschreibt.

Dies bedeutet erhebliche Verbesserungen bei der Finan-zierung von Auslandsaufenthalten. Im Rahmen der An-passung des BAföG gab es jedoch auch Veränderungen,die insbesondere von den Studierenden kritisiert werden.Dazu gehört, dass mit Ausnahme der bis zu einem Jahrweiterhin als Vollzuschuss berücksichtigungsfähigen Stu-diengebühren die Auslandsförderung auf BAföG-Nor-malförderung (50 Prozent Darlehen und 50 Prozent alsZuschuss) umgestellt wird. Für Auslandspraktika entfälltder Auslandszuschlag.

Seit dem 1. April 2001 kann beim Bundesverwaltungsamtneben dem BAföG ein Bildungskredit für Auslandsauf-enthalte beantragt werden.

Der DAAD ist mit seinen zahlreichen Förderungsmög-lichkeiten der größte Stipendiengeber in Deutschland. Erhat die Aufgabe einer nationalen Agentur für die EU-Pro-gramme: Erasmus, Erasmus Mundus, Tempus und andereEU-Drittlandprogramme. Darüber hinaus bietet derDAAD u. a. sogenannte Jahresstipendien für alle Fächer,Stipendien für kombinierte Studien- und Praxissemesterund ein Free-Mover-Stipendienprogramm an. Allein 2007wurden rund 56 000 Personen sowie weitere 29 000 inden EU-Programmen mit einer Gesamtsumme von etwa300 Mio. Euro unterstützt. Dazu gehören rund 15 700geförderte deutsche Studierende, Graduierte und Promo-venden weltweit, zusätzlich knapp 24 000 deutscheERASMUS-Studierende. Im ERASMUS-Studierenden-austausch ist Deutschland Entsendland Nummer eins inEuropa.

Daneben gibt es zahlreiche kleinere Förderprogramme,die sich auf spezielle Fachrichtungen oder Länder bezie-hen, z. B. Europäisches Exzellenzprogramm (EEP). ImRahmen des ERASMUS-Programms gibt es zudem zu-sätzliche Fördermittel zur Dekkung von Sonderbedarfvon Studierenden mit Kind und Studierenden mit Behin-derung, für die sonst kein Kostenträger zur Verfügungsteht.

Finanzielle Unterstützung für Wissenschaftler:

In Deutschland existieren umfangreiche Stipendienpro-gramme für Dozenten und Dozentinnen. Über unter-schiedliche DAAD-Programme werden z. B. etwa 5 700deutsche Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen beimAuslandsaufenthalt unterstützt.

Der DAAD hat im Hochschuljahr 2006/2007 als Natio-nale ERASMUS-Agentur 2 720 Dozentinnen und Dozen-ten aus Deutschland in Hochschulen von 30 anderen eu-ropäischen Ländern eine ERASMUS-Kurzzeitdozentur(bis zu sechs Wochen) ermöglicht. Damit nimmt Deutsch-land im europäischen Vergleich Platz eins ein.

Zudem bieten die Alexander von Humboldt-Stiftung, dieFulbright-Kommission oder die Carl Duisberg Gesell-schaft Förderungsmöglichkeiten an.

Die Anerkennung von Studienabschnitten im Ausland istgrundsätzlich vorgesehen, 100 Prozent Anerkennung eherselten.

Die Studentenwerke stellen bundesweit 180 000 Wohn-heimplätze zur Verfügung, darunter barrierefreie Zimmerund Appartements für Familien. Dazu gehören auch inter-nationale Studentenwohnheime und Gästehäuser für in-ternationale Wissenschaftler. Mit den Hochschulen ver-einbaren die Studentenwerke i. d. R. Zimmer-Kontingentefür ausländische Studierende (Programmstudierende undz. T. auch Free-Mover). 36 Prozent der Wohnheimplätzesind von ausländischen Studierenden belegt.

Die Hochschulen bieten darüber hinaus für Gastdozenten/Gastdozentinnen und deren Familien verstärkt Unterbrin-gungsmöglichkeiten an.

Der DAAD fördert die Hochschulen dabei über verschie-dene Programme.

Neben den bereits aufgeführten Maßnahmen zur Erhö-hung der Zahl der Auslandsaufenthalte von Studierendenund Hochschulpersonal ist die Kampagne „go out! studie-ren weltweit“ von Bund und DAAD zu nennen, mit derder Anteil der outgoings aus Deutschland in den kom-menden Jahren auf 20 Prozent erhöht werden soll.

20. Mitnahme von Darlehen und StipendienMitnahmefähige Stipendien und mitnahmefähige Darle-hen sind in Deutschland verfügbar.

Attraktivität des Europäischen Hochschulraums und Zusammenarbeit mit anderen Partnern in der Welt21. Umsetzung der StrategieVerschiedene Maßnahmen tragen zur Umsetzung derStrategie „Der Europäische Hochschulraum im globalenRahmen“ („European Higher Education in a Global Set-ting“) bei:

Bi- und multilaterale Kontakte der Hochschulen, derHochschulrektorenkonferenz sowie anderer Organisatio-nen machen die Vorzüge des Bologna-Raums bekanntund werben für die Qualität der neuen Studienstrukturen.Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenzverzeichnet mit Stand vom August 2008 19 327 interna-tionale Kooperationen an 274 deutschen Hochschulen mit4 026 ausländischen Hochschulen in 141 ausländischenStaaten. Aktivitäten, die die Attraktivität des Studien- undWissenschaftsstandorts Deutschland steigern und seineEinbindung in den Europäischen Hochschulraum beto-nen, tragen dazu bei, die Bologna-Ideen zu transportieren.Zu diesen Aktivitäten gehören die Unterstützung derHochschulen durch den DAAD bei der Entwicklunginternational ausgerichteter Bildungsangebote, die insti-tutionelle Förderung von PHD-Programmen, Sommer-akademien und Aufbaustudiengänge mit entwicklungs-länderbezogener Thematik.

Maßnahmen zur Verbreitung und Vertiefung von Infor-mationen über den Europäischen Hochschulraum außer-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/12552

halb Europas umfassten die Präsenz auf Hochschulmes-sen, vielfältige Maßnahmen zur Internationalisierung derHochschulen, Bereitstellung englischsprachigen Informa-tionsmaterials, Informationsstellen (der DAAD unterhält14 Außenstellen und 49 Informationszentren in allen Re-gionen der Welt) sowie Medienkampagnen.

Verschiedene Aktivitäten tragen zur Förderung der euro-päischer Hochschulbildung sowie zur Steigerung ihrerAttraktivität und Wettbewerbsfähigkeit weltweit bei:

Seit 2001 gibt es in Deutschland die Konzertierte Aktion„Internationales Marketing für den Bildungs- und For-schungsstandort Deutschland“, in der alle wichtigen Insti-tutionen vertreten sind, die bei der Verbesserung der Rah-menbedingungen für internationale Studierende inDeutschland mitwirken (Bundesministerien, Länderregie-rungen, Studentenwerke, Forschungsorganisationen, Ver-treter/Vertreterinnen von Wirtschaft und Medien sowieMittlerorganisationen der auswärtigen Kulturpolitik), unddas vom DAAD und der HRK gegründete Konsortium„GATE-Germany“, das mit Mitteln des BMBF das Mar-keting für alle Studien- und Forschungsangebote inDeutschland organisiert. 2007 wurden unter GATE-Ger-many knapp 6 Millionen Euro für entsprechende Maß-nahmen eingesetzt.

Ein Konsortium von DAAD, Campus-France, NUFFICund dem British Council hat auf europäischer Ebene imAuftrag der Europäischen Kommission europäischeHochschulmessen in Asien organisiert, ein Konsortiumvon EUA, DAAD und NUFFIC die „EU-Asia HigherEducation Platform“ gegründet, die die Zusammenarbeitzwischen Europa und den Entwicklungsländern Asiensim Bereich Hochschulbildung verbessern soll.

Zudem gibt es eine Vielzahl von Aktivitäten des Bundes,der Länder und der Hochschulen.

Die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland istseit 1998 um 70 Prozent gestiegen.

Die Hochschulen unterhalten eine Vielzahl von Koopera-tionen in alle Regionen der Welt. Diese Hochschulkoope-rationen werden durch den Bund, die Länder und denDAAD unterstützt. Die Förderung der Internationalisie-rung ist Schwerpunkt einer Vielzahl von DAAD-Pro-grammen, die der Etablierung und Weiterentwicklungvon bilateralen Hochschulkooperationen dienen. Dazugehören z. B. „Internationale Studien- und Ausbildungs-partnerschaften“, UNIBRAL, Projektbezogene Personen-austausch, Ost- und Südpartnerschaften, GermanistischeInstitutspartnerschaften sowie Programme mit Japan undKorea. In 118 (2008) fachbezogenen Partnerschaften mitHochschulen in Entwicklungsländern werden strukturbil-dende Kooperationsvorhaben gefördert.

Zur Vertiefung des politischen Dialogs mit Partnern ausanderen Weltregionen werden vom DAAD im Rahmendes „Dialogue on Innovative Higher Education Strategies(DIES)“ in Absprache mit der HRK Seminare, Informa-tionsreisen und Konferenzen zur Verwaltung von Hoch-schulen in Schwellen- und Entwicklungsländern durchge-führt. Dabei geht es u. a. um Themen wieQualitätsmanagement und -sicherung. Die Bildung von

fachlichen (Germanistische Institutspartnerschaften,Transition Economics) oder regionalen (African GoodGovernance Network) Netzen wird gezielt gefördert.Durchgeführt werden auch Informationsreisen für wis-senschaftliche Delegationen aus bestimmten Partnerlän-dern. Mit verschiedenen Ländern werden Regierungssti-pendienprogramme und/oder ein „Memorandum ofUnterstanding“ abgeschlossen.

Die Ausrichtung der ersten Bildungsministerkonferenzder ASEM-Mitgliedsländer durch das Bundesministeriumfür Bildung und Forschung im Mai 2008 in Berlin trugaußerdem zu einer Intensivierung des bildungspolitischenDialoges zwischen Asien und Europa bei. Der Vorschlagzur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Intensivierungder europäisch-asiatischen Mobilität und der damit ver-bundenen Themenstellungen (Anerkennung, Qualitätssi-cherung), der in den Empfehlungen der Konferenz auf-taucht, macht deutlich, dass der Wunsch zum Austauschauf beiden Seiten vorhanden ist.

Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennung vonHochschulabschlüssen in und aus anderen Weltregionenumfassten die Stärkung der ZAB sowie Werbung außer-halb des Europäischen Hochschulraums für die Akzep-tanz von Bachelor- und Masterabschlüssen. So habenu. a. HRK und DAAD mit der Fulbright-Kommission Ge-spräche über die Anerkennung des Bachelorabschlussesin den USA geführt.

Die Richtlinien der OECD und UNESCO zur Qualitäts-sicherung in der grenzüberschreitenden Hochschulbil-dung (OECD/UNESCO Guidelines for Quality Provisionin Cross-border Higher Education) wurden nicht formellumgesetzt. Da alle Studienprogramme, die zu einem deut-schen Grad führen, unabhängig davon, an welchem Ortsie angeboten werden, zu akkreditieren sind, ist die spezi-fische Umsetzung der Richtlinien nicht zwingend not-wendig.

Künftige Herausforderungen

22. Die wesentlichen Herausforderungen in der Hochschulbildung

Den Schwerpunkt künftiger Herausforderungen in derHochschulbildung sowie für den Bologna-Prozess wer-den Konsolidierung und Optimierung des Umsetzungs-prozesses und die grenzüberschreitende Konsultation zuBest Practice bilden. Voraussetzung für einen nachhalti-gen Erfolg des Reformprozesses ist die Akzeptanz derLehrenden, Lernenden und der beruflichen Praxis. MitBlick insbesondere auf die demographisch Herausforde-rung, vor der die Hochschulen stehen, kommt der verbes-serten finanziellen Ausstattung der Hochschulen beson-dere Bedeutung zu. Die Mobilität im EuropäischenHochschulraum soll sichergestellt und weiter ausgebautwerden, u. a. durch Maßnahmen in folgenden Bereichen:

1. Gestufte Studienstruktur

– Die Umstellung auf das gestufte Studiensystemwird fortgesetzt, das Angebot akkreditierter Ba-chelor- und Masterstudiengänge weiter ausgebaut.

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Drucksache 16/12552 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Die organisatorischen und strukturellen Bedin-gungen des Studiums sollen weiter verbessertwerden. Dazu gehört die Flexibilisierung der Cur-ricula mit Rahmen für Praktika und Auslandsauf-enthalte.

– Die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätder Lehre werden weiter intensiviert.

– Die Rahmenbedingungen für das Studium im ge-stuften System gilt es weiter zu verbessern. Sosoll das Beratungs- und Betreuungsangebot in al-len Phasen des Studiums weiter ausgebaut, die Ei-genverantwortung der Studierenden gestärkt unddie Informationenpolitik über vorhandene Ange-bote verbessert werden.

– Doktoranden und Doktorandinnen sind ein we-sentliches Bindeglied zwischen EuropäischemHochschulraum und Europäischem Forschungs-raum. Zu Status und finanzieller Absicherung sollder internationale Erfahrungsaustausch intensi-viert werden.

Die strukturierten Angebote der Doktorandenaus-bildung werden weiter ausgebaut. In Abhängig-keit von persönlichen Faktoren, finanziellen Be-dingungen und der Situation an den Hochschulenund in den Fächern gilt es jedoch verschiedeneWege zur Promotion beizubehalten.

2. Qualitätssicherung

– 2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditie-rung die Systemakkreditierung eingeführt. Gegen-stand der Systemakkreditierung ist das interneQualitätssicherungssystem einer Hochschule. Zuden Herausforderungen für die kommenden Jahregehört somit der flächendeckende Auf- und Aus-bau des internen Qualitätsmanagements an denHochschulen.

3. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

– Eine Studierendenbefragung von 2007 hat erge-ben, dass nur in 41 Prozent der Fälle im Auslanderbrachte Studienleistungen komplett anerkanntwerden, es bei 23 Prozent gar keine Anerkennungund bei den Übrigen nur eine teilweise Anerken-nung gab.

– Zur Überwindung praktischer Anerkennungspro-bleme wird die weitere Umsetzung des NationalenAktionsplans Anerkennung von 2007 beitragen.

4. Mobilität

– Auch innerhalb der Bachelor-Studiengänge sollenlängere Auslandsaufenthalte systematisch in dasCurriculum integriert werden. Dabei ist sicherzu-stellen, dass die im Ausland erbrachten Studien-leistungen anerkannt werden.

– Handlungsbedarf gibt es auch bezüglich der Mo-bilität von wissenschaftlichem Personal. DieHochschulen sollen deshalb bei der Erarbeitungvon komplexen Internationalisierungsstrategien,

die es auch im Hinblick auf verbesserte Bedingun-gen für ausländische Wissenschaftler/Wissen-schaftlerinnen auszugestalten gibt, unterstütztwerden.

5. Employability

– Die Akzeptanz der Bachelor- und Masterab-schlüsse in Wirtschaft und Gesellschaft nimmt zu,ist aber noch nicht ausreichend. Hier gilt es dasVertrauen in die Qualität der Abschlüsse durchtransparente Qualitätssicherung weiter zu stärkenund die umfassenden Informationsangebote fürkünftige Studierende und potentielle Arbeitgeberzu optimieren.

– Ein Schlüssel für die Akzeptanz der Bachelor-und Masterabschlüsse liegt auch in einer noch in-tensiveren Zusammenarbeit von Hochschule undWirtschaft u. a. bei der Ausgestaltung der Curri-cula, der Durchführung von Abschlussarbeiten,dem gemeinsamen Ausbau von Career-Centersoder durch Personalaustausch.

6. Soziale Dimension

– Zu den wesentlichen Herausforderungen wird aufKapitel III des Nationalen Aktionsplans „SozialeDimension“ (Teil II) verwiesen.

7. Lebenslanges Lernen

– Mit Blick auf die demographischen Herausforde-rungen und den Fachkräftemangel stehen Maß-nahmen im Mittelpunkt, die die Durchlässigkeitzwischen beruflicher und akademischer Bildungsteigern und der Nachfrage nach wissenschaftli-cher Weiterbildung gerecht werden. Es ist erklär-tes Ziel der Qualifizierungsinitiative von Bundund Ländern, Bildungsreserven zu erschließen,den Hochschulzugang für beruflich qualifizierteBewerber ohne schulische Hochschulzugangsbe-rechtigung zu erleichtern und wissenschaftlicheWeiterbildung zu fördern.

Teil IINationale Strategien zur sozialen Dimension des Bologna-Prozesses I. Definition der sozialen Dimension im

London Communiqué„Wir teilen den gesellschaftlichen Anspruch, dass dieStudierenden bei ihrem Eintritt in die Hochschule, mit ih-rer Beteiligung und bei Abschluss der Hochschulbildungauf allen Ebenen die Zusammensetzung der Bevölkerungwiderspiegeln sollten. […] Daher setzen wir unsere Be-mühungen […] um verstärkte Beteiligung auf allen Ebe-nen auf der Grundlage der Chancengleichheit fort.“

Das Gleichbehandlungsgebot und das Benachteiligungs-verbot (wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Heimat,Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschau-ung, Behinderung) sind in der Bundesrepublik Deutsch-land verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3, Artikel 6

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/12552

und Artikel 33 Grundgesetz) und damit Maßstab allerrechtlichen Regelungen. Bei Verstößen steht jedem Be-troffenen der Rechtsweg offen.

Damit ist auch der gleichberechtigte Zugang zu denHochschulen gesetzlich garantiert. Allerdings gibt esdurchaus strukturelle und finanzielle Probleme, die einegleichberechtigte Teilhabe im Hinblick auf Zugang, Ver-lauf und erfolgreichen Abschluss eines Studiums er-schweren können. Bei einer Entscheidung für oder gegenein Studium spielen aber auch individuelle Präferenzen,die persönliche Eignung, die Aussichten auf dem Arbeits-markt und die Attraktivität alternativer Ausbildungsange-bote eine besondere Rolle. Insofern ist nicht jede Ent-scheidung gegen ein Hochschulstudium ein Indiz fürBenachteiligungen der Vertreter/innen einzelner gesell-schaftlicher Gruppen. Jedoch ist die Beteiligung an Hoch-schulbildung in Deutschland im Hinblick auf die sozialeHerkunft ungleichgewichtig.

Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an qualifiziertenHochschulabsolventen und -absolventinnen und auf dieüberdurchschnittlich guten Arbeitsmarkt- und Karri-erechancen für Hochschulabsolventen/-absolventinnenmuss es darum gehen, für die bislang unterrepräsentiertenGruppen soziale Hindernisse zu beseitigen und einegleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Bildungspo-tenziale zu erschließen liegt im Interesse des Einzelnenund der Gesellschaft. Die Sicherung von Chancengleich-heit und die wachsende Nachfrage nach Hochschulabsol-venten/-absolventinnen können wesentlich zur Aufnahmeeines Studiums motivieren.

Die Bemühungen um die soziale Dimension müssen imKontext umfassender sozialer Verantwortlichkeiten undZielsetzungen gesehen werden. So wird ein Teil der fi-nanziellen und strukturellen Probleme nur in enger Zu-sammenarbeit mit den Verantwortlichen für Schule, So-ziales, Gesundheit, Inneres, Wirtschaft und Finanzen zulösen sein.

II. Status quo (derzeitige Situation)1. Unterrepräsentierte gesellschaftliche

Gruppen im nationalen Hochschulsystem; Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilnahme

1.1 Studierende nach GeschlechtIm Wintersemester 2006/2007 waren an Universitäten54 Prozent der Studienanfänger Frauen, an Fachhoch-schulen 40 Prozent. Beim Hochschulzugang wird der frü-here geschlechtsspezifische Unterschied somit zuneh-mend geringer. Der Frauenanteil an den Studierendeninsgesamt betrug im Wintersemester 2006/200747,8 Prozent (1993/1994 40,2 Prozent), an den Universi-täten 51, 7 Prozent und an den Fachhochschulen37,9 Prozent. Der Frauenanteil variiert zudem zwischeneinzelnen Fächergruppen. So gab es bei den Studierenden(Studienanfängern/-anfängerinnen) im Wintersemester2006/2007 bei den Sprach- und Kulturwissenschaften ei-nen Frauenanteil von 70 Prozent (74 Prozent) und in denIngenieurwissenschaften von 20 Prozent (21 Prozent).

Im Jahr 2006 haben erstmals mehr Absolventinnen alsAbsolventen ein Studium abgeschlossen. Damit schlägtsich der Trend zur stärkeren Beteiligung von Frauen ander Hochschulbildung nun auch bei den Absolventinnennieder. Der Anteil von Frauen in den weiterführendenQualifikationen ist ebenfalls gestiegen. Während 2000nur 34 Prozent der Promotionen von Frauen erworbenwurden, waren es 2007 bereits 42 Prozent.

Gründe/Herausforderungen

Im Hinblick auf die stärkere Beteiligung von Frauen ander Hochschulbildung sind insbesondere folgende Ent-wicklungen weiter zu verfolgen:

– Verteilung in den verschiedenen Fächergruppen undderen Konsequenzen für gesellschaftliche Entwicklun-gen (Schulbereich, mathematisch-naturwissenschaftli-cher Fächer)

– Anteil der Frauen in den Masterstudiengängen und beiden Promotionen

1.2 Studierende nach sozialer Herkunft

Bildungsstatus der Eltern

2005 begannen von den jungen Erwachsenen zwischen19 und unter 25 Jahren, deren Vater über eine Hochschul-reife verfügte, insgesamt 71 Prozent ein Hochschulstu-dium. Bei einem Vater mit Hauptschulabschluss waren es19 Prozent. Eltern mit Hochschulreife bilden in der alters-gleichen Bevölkerung die kleinste soziale Gruppe, ent-senden jedoch weitaus die meisten ihrer Kinder an dieHochschulen. Zudem beeinflusst die soziale Herkunft dieWahl des Hochschultyps, des Fachs und die nationale wieinternationale Mobilität.

Im Studienjahr 2005/2006 waren von 290 000 deutschenStudienanfänger/innen 17 Prozent Beamten-, 20 ProzentSelbständigen-, 43 Prozent Angestellten- und 20 ProzentArbeiterkinder. Gemessen an ihrem Anteil in der alters-spezifischen Bevölkerung sind Beamtenkinder an denHochschulen überpräsentiert (9 Prozent in der Bevölke-rung versus 17 Prozent unter den Studienanfängern/in-nen). Die Kinder von Selbstständigen erzielen mit20 Prozent einen Anteil unter den Erstsemestern, der an-derthalb mal so groß ist wie ihr Anteil in ihrer Altersko-horte (13 Prozent). Angestelltenkinder sind ebenfallsnoch leicht überrepräsentiert (43 Prozent zu 37 Prozent).

Die im Studienanfängerjahrgang 2005 deutlich zu wenigrepräsentierte Sozialgruppe sind die Arbeiterkinder. IhrAnteil ist nur halb so groß wie in der altersgleichen Be-völkerung (20 Prozent zu 41 Prozent).

Nach Herkunftsgruppen (berücksichtigt höchsten allge-meinbildenden Abschluss, höchsten berufsqualifizieren-den Abschluss und berufliche Stellung der Eltern) kamenim Sommer 2006 38 Prozent der Studierenden aus derHerkunftsgruppe „hoch“, 24 Prozent aus der Gruppe „ge-hoben“, 25 Prozent aus der Gruppe „mittel“, 13 Prozentaus der Gruppe „niedrig“. In den letzten 2 1/2 Jahrzehn-ten ist der Anteil aus der Herkunftsgruppe „hoch“ konti-

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Drucksache 16/12552 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nuierlich gestiegen, während sich der Anteil an Studie-renden vor allem aus den unteren beidenHerkunftsgruppen reduziert hat.

Gründe/Herausforderungen

Die Benachteiligung beginnt bereits in der Kindheit.Offene Finanzierungsfragen halten insbesondere einkom-mensschwache und bildungsferne Gruppen von einemStudium ab. Daneben spielt aber auch die Orientierungauf andere Ausbildungswege und Berufsfelder, z. B.durch die berufliche Tradition der Eltern, bei der Ent-scheidung für oder gegen ein Studium eine Rolle.

1.3 Studierende mit Migrationshintergrund (Bildungsinländer/-innen)

In Deutschland hat zwischenzeitlich rd. 1/5 der Bevölke-rung sowie jedes dritte Kind unter sechs Jahren einen Mi-grationshintergrund. An deutschen Hochschulen zähltman jedoch nur 8 Prozent mit Migrationshintergrund,3 Prozent davon sind Bildungsinländer und Bildungsin-länderinnen. Der Zugang von Studierenden mit Migra-tionshintergrund zum tertiären Bildungsbereich ist erheb-lich von sozialen Faktoren beeinflusst. 41 Prozent derstudierenden Migrantinnen und Migranten stammen ausniedrigen sozialen Schichten (Studierende insgesamt:13 Prozent). Von den Studierenden mit Migrationshinter-grund sind 33 Prozent BAföG gefördert. Damit ist dieBAföG-Quote bei diesen Studierenden insgesamt höherals bei den Studierenden insgesamt, von denen rd. 1/4 BAföGerhält. 67 Prozent der Studierenden mit Migrationshinter-grund arbeiten neben dem Studium. Der Anteil liegt damitum 4 Prozent höher als bei den Studierenden insgesamt.Beim Bildungsstand der 25-35-Jährigen schneiden Mi-granten und Migrantinnen sowohl in Bezug auf die Hoch-schulzugangsberechtigung (32,2 Prozent) als auch auf denHochschulabschluss (13,4 Prozent) schlechter ab alsDeutsche ohne Migrationshintergrund (39,3 Prozent bzw.16,5 Prozent).

Gründe/Herausforderungen

Die Weichen für die Bildungsbeteiligung von Bildungsin-ländern und Bildungsinländerinnen werden maßgeblichim primären und sekundären Bildungsbereich gestellt.Gründe, sich gegen ein Studium zu entscheiden, liegen inder möglichen Bildungsferne oder beruflichen Traditionder Eltern, in der Attraktivität alternativer Ausbildungs-angebote, in Bedenken im Hinblick auf Studienfinanzie-rung und auf Anforderungen des Studiums sowie in nichtausreichender Beratung und Betreuung.

1.4 Ausländische Studierende mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechti-gung (Bildungsausländer/-innen)

Von den 250 000 ausländischen Studierenden, die es 2006in Deutschland gab, waren 76 Prozent Bildungsausländer/-ausländerinnen. Deutschland steht als Zielland – gemes-sen an der Gesamtzahl ausländischer Studierender – hin-ter den USA und Großbritannien an dritter Stelle und hat

sich auf dem internationalen Bildungsmarkt als attrakti-ver Studien- und Forschungsstandort etabliert.

Deutschland ist ein offenes Land, das die Mobilität vondeutschen Studierenden und Wissenschaftlern und Wis-senschaftlerinnen ins Ausland sowie vom Ausland nachDeutschland fördert. In den letzten Jahren sind für Aus-länder und Ausländerinnen auch Verbesserungen im Auf-enthaltsrecht eingeführt worden.

Gründe/Herausforderungen

Herausforderungen stellen sich insbesondere bezüglichdes Studienverlaufs und der Studienerfolgsquote, aberauch hinsichtlich der Beratung und Betreuung ausländi-scher Studierender. Schwierigkeiten betreffen insbeson-dere die Studienfinanzierung, Orientierungsprobleme imStudiensystem, Sprachprobleme, Kontaktarmut zur deut-schen Bevölkerung, Probleme bei der Zimmer- und Woh-nungssuche sowie beschränkte Erwerbsmöglichkeiten.Die zentrale Herausforderung bleibt die Gestaltung dersozialen Rahmenbedingungen und die Sicherung einerleistungsstarken sozialen Infrastruktur für ausländischeStudierende.

1.5 Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit

Im Sommersemester 2006 gaben 19 Prozent aller Studie-renden eine gesundheitliche Schädigung an. 8 Prozent al-ler Studierenden fühlten sich dadurch im Studium beein-trächtigt.

Gründe/Herausforderungen

Studierende mit studienbeeinträchtigenden gesundheitli-chen Schädigungen unterbrechen häufiger und länger ihrStudium und wechseln öfter den Studiengang bzw. dieHochschule als Studierende ohne Behinderung. Es be-steht ein deutlich erhöhter Beratungs- und Unterstüt-zungsbedarf.

An den Hochschulstandorten finden sich nach wie vorvielfältige Barrieren, die u. a. die Zugänglichkeit von Ge-bäuden, die Wohnmöglichkeiten, die Didaktik, die Hilfs-mittelversorgung, den Zugang zu Informationen und dieMobilität betreffen.

Neue Barrieren entstehen durch die restriktiveren zeitli-chen und formalen Vorgaben der gestuften Studiengängeund durch neue Zulassungsverfahren für Bachelor- undMasterstudiengänge.

Probleme bereitet die Finanzierung des behinderungsbe-dingten Mehrbedarfs, einschließlich der Finanzierungvon Pflicht- und freiwilligen Praktika. Die Zuständigkeitunterschiedlicher Kostenträger für diese Gruppe er-schwert die Organisation der Studienfinanzierung und da-mit den Studieneinstieg u. U. zusätzlich.

Zudem sind die Hochschulakteure und die unterschiedli-chen Kostenträger nicht ausreichend für die Belange die-ser Studierenden sensibilisiert.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/12552

1.6 Studierende mit Kind

Im Sommersemester 2006 hatten 7 Prozent aller Studie-renden ein Kind. 2003 betrug dieser Anteil 6 Prozent.Von den Studierenden im Erststudium haben 5 Prozent(mindestens) ein Kind. Fast die Hälfte aller Kinder vonStudierenden im Erststudium ist bis zu 3 Jahre alt.

Gründe/Herausforderungen

Probleme für Studierende mit Kind ergeben sich durchein unzureichendes Angebot an Teilzeitstudiengängen, zuwenig flexible Studienorganisation, nicht ausreichendeKinderbetreuung sowie bei der Studienfinanzierung. DaStudierende mit Kind viermal häufiger als Studierendeohne Kind ihre Studien unterbrechen, ist zudem Unter-stützung für den Wiedereinstieg erforderlich.

1.7 Beruflich Qualifizierte ohne formale Hochschulzugangsberechtigung

Nur knapp 1 Prozent aller Studierenden sind beruflichQualifizierte ohne formale Hochschulzugangsberechti-gung.

Gründe/Herausforderungen

Die Voraussetzungen und Verfahren des Hochschulzu-gangs für beruflich Qualifizierte werden in den einzelnenLändern unterschiedlich gehandhabt. Zudem gibt es prak-tische Probleme bei der Anrechnung von Vorleistungenauf ein Studium.

Für Absolventen und Absolventinnen des Zweiten Bil-dungswegs und für beruflich Qualifizierte kann es Pro-bleme bei der Studienfinanzierung geben. BAföG-Förde-rung wird in der Regel gewährt für Studierende, die zuBeginn ihres Studiums nicht älter als 30 Jahre sind, Aus-nahmebestimmungen sind vorgesehen.

2. Laufende Maßnahmen der Regierung zur Einbeziehung der o. g. Gruppen im Hochschulbereich

Aspekte der sozialen Dimension sind Bestandteil einerVielzahl von Maßnahmen von Bund und Ländern und an-dere Stakeholdern des Bologna-Prozesses. Dazu gehörenz. B. die Bemühungen im Schulbereich um den Schul-erfolg aller sozialen Gruppen oder die Umsetzung des2007 beschlossenen Nationalen Integrationsplans, deru. a. Maßnahmen zur Förderung von Jugendlichen mitMigrationshintergrund in allen Phasen ihrer Bildung undAusbildung enthält.

Zudem können alle Maßnahmen im Hochschulbereich,die die Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudien-gänge fördern, die Mobilität unterstützen und die Qualitätsichern, als Maßnahmen gelten, die Hochschulbildungauch für bislang unterrepräsentierte gesellschaftlicheGruppen interessanter machen.

Zu Maßnahmen, die sich an alle Studieninteressierte undStudierende richten, gehören

– Ausbau des Studienplatzangebotes durch den Hoch-schulpakt 2020 und entsprechende Länderprogramme

– transparente und vereinfachte Verfahren des Hoch-schulzugangs für beruflich Qualifizierte

– Möglichkeit der Anrechnung von außerhalb der Hoch-schulen erworbenen Kenntnissen auf ein Hochschul-studium (bis zu 50 Prozent)

– Service- und Beratungsangebote vor und in allen Pha-sen des Studiums

– Angebote fachlicher und sozialer Beratung und Unter-stützung auch bezüglich der Finanzierung;

– bessere Fördermöglichkeiten durch BAföG, Bereitstel-lung von Darlehen zur Finanzierung von Studienge-bühren und Studienbeiträgen, Implementierung vonBefreiungstatbeständen bei der Tilgung der Kredite(BAföG und Darlehen für Studiengebühren)

– Verankerung von Nachteilsausgleichsregelungen fürStudierende mit Behinderung und chronischer Krank-heit beim Hochschulzugang und in verschiedenenPhasen des Studiums sowie Prüfung der Nachteilsaus-gleichsregelungen im Rahmen der Akkreditierung

– Verbesserung der strukturellen und organisatorischenRahmenbedingungen des Studiums auch unter beson-derer Berücksichtigung der Belange von Studierendenin besonderen Lebenslagen, Stärkung der Berufsbefä-higung

– Förderung der Mobilität u. a. durch Stipendien und dieFörderung integrierter Studiengänge

– Auf- und Ausbau von Career Services zur Stärkungdes Praxisbezugs während des Studiums, zur Vermitt-lung arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen und fürdie Unterstützung beim Übergang in den Beruf

– Förderung von Begabtenförderwerken und Mittleror-ganisationen für die Internationalisierung von Stu-dium, Wissenschaft und Forschung

Zu den laufenden Maßnahmen, die ausgewählte Gruppenansprechen, gehören

– Studierende nach Geschlecht (vgl. 1.1)

Schulen und Hochschulen arbeiten intensiv zusam-men, um das Interesse für ein Studium, insbesonderein den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Na-turwissenschaften, Technik), weiter zu steigern. Diesgeschieht u. a. durch Projektwochen, Girls’ Days,Sommerworkshops, Schülergesellschaften, Tage derOffenen Tür, Schnupperstudien, Schülerlaboratorien,Schülerrechenzentren, Angebote für Lehre zur Aus-und Weiterbildung, Schülerwettbewerbe Mathematik,Physik und Naturwissenschaften, Einrichtung von In-ternetplattformen und Bildungsportale, Entwicklungvon Selbsttests, die über das Internet abrufbar sind.

– Studierende nach sozialer Herkunft (vgl. 1.2)

Zu den Maßnahmen gehören die frühzeitige Infor-mation der Eltern und der jungen Menschen über

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Drucksache 16/12552 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Studienmöglichkeiten und Studienförderung, die be-sondere schulische Förderung, Angebote zur Studien-finanzierung, sozialverträgliche Ausgestaltung der Ge-bühren, soweit solche erhoben werden, durch dieEinführung von sozial verträglichen Befreiungstatbe-ständen und/oder Rückzahlungsmodalitäten für Darle-hen; Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruf-licher und akademischer Bildung (Hochschulzugangfür beruflich Qualifizierte, Anrechnung von Vorleis-tungen).

– Studierende mit Migrationshintergrund (vgl. 1.3)

Hier soll die Bildungsbeteiligung durch gezielte An-sprache bereits im vorschulischen und schulischenBereich erhöht werden. Migrationsspezifische Förder-möglichkeiten in der Ausbildungs- und Begabtenför-derung wurden erweitert, so besteht seit Januar 2007die Möglichkeit, sich bei Begabtenförderwerken zubewerben. Mit dem 22. BAföG-Änderungsgesetz istseit dem 1. Januar 2008 Studierenden mit Migrations-hintergrund, und zwar sowohl Bildungsinländern/in-nen als auch Bildungsausländern/innen, ein leichtererZugang zu Leistungen nach dem BAföG eröffnet wor-den. Hauptkriterium ist jetzt die dauerhafte Bleibeper-spektive in Deutschland, die mit dem jeweiligen auf-enthaltsrechtlichen Status korrespondiert. Diesejungen Menschen werden nun auch ohne Anknüpfungan eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Elterngefördert. Zudem engagieren sich verstärkt privateStiftungen für die Unterstützung von Jugendlichen mitMigrationshintergrund. Das Akademikerprogramm(AKP) in Verbindung mit dem Pilotprojekt „Berufs-rückkehrer/innen“ des Bundes unterstützt Migrantin-nen und Migranten mit Hochschulabschluss durch er-gänzende Qualifikationsangebote.

– Bildungsausländer/Bildungsausländerinnen (vgl. 1.4)

Hier liegt der Schwerpunkt auf Beratung und Betreu-ung mit dem Ziel der verstärkten Information und In-tegration. Die vom Bundesministerium für Bildungund Forschung geförderte Servicestelle InterkulturelleKompetenz beim DSW unterstützt die Studenten-werke in der Qualitätsentwicklung der Service- undBeratungsangebote, bei der Schaffung gastfreundli-cher Rahmenbedingungen für internationale Studie-rende, über Beratung, Information und Publikationensowie über Weiterbildungsangebote zur Förderung derInterkulturellen Kompetenz und stärkt insoweit denDialog zwischen ausländischen und deutschen Studie-renden.

Bestehende Service- und Beratungsangebote für inter-national Studierende sind u. a: Servicepaket für Stu-dienanfänger/innen, Kontakt- und Patenprogramme,studentische Tutorien, Unterstützungsangebote in fi-nanziellen Notlagen Angebote zur Beratung und Be-treuung, u. a. durch mehrsprachige Internetseiten oderinterkulturell ausgerichtete Angebote. Eine wichtigeFunktion bei der Integration von ausländischen Stu-dierenden, der Vermittlung von Schlüsselqualifikatio-

nen und somit bei der Verkürzung der Studienzeit aus-ländischer Studierender kommt den Studienkollegs zu.

– Studierende mit Behinderung und chronischer Krank-heit (vgl. 1.5)

Aufgabe aller Hochschulen ist es, dafür Sorge zu tra-gen, dass Studierende mit Behinderung nicht benach-teiligt werden und möglichst ohne fremde Hilfe ihremStudium nachgehen können. Außerdem müssen Prü-fungsordnungen die besonderen Belange behinderterStudierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit be-rücksichtigen (Hochschulrahmengesetz, Hochschulge-setze der Länder). In 6 Bundesländern gibt es gesetzli-che Regelungen zur Bestellung von Beauftragten fürdie Belange von Studierenden mit Behinderung/chro-nischer Krankheit. Die bundesweit agierende Informa-tions- und Beratungsstelle „Studium und Behinde-rung“ des Deutschen Studentenwerks (IBS) ergänztdas Informations- und Beratungsangebot. Außerdemvertritt die IBS zusammen mit anderen Experten undExpertinnen die Interessen der Studierenden mit Be-hinderung gegenüber der Politik und der Verwaltung.

Seit Januar 2008 wird ein Studiengang nur akkredi-tiert, wenn die Prüfungsordnung die Belange von Stu-dierenden mit Behinderung im Studium und bei Prü-fungen explizit berücksichtigt.

– Studierende mit Kind (vgl. 1.6)

Mit dem 22. BAföG-Änderungsgesetz vom 23. De-zember 2007 wird für BAföG-Empfänger mit mindes-tens einem eigenen Kind, das das 10. Lebensjahr nochnicht vollendet hat, ein nicht rückzahlbarer Kinderbe-treuungszuschlag von monatlich 113 Euro für daserste und 85 Euro für jedes weitere Kind gewährt.

Schwangere und Studierende im Mutterschutz kön-nen sich i. d. R. beurlauben lassen. In Absprache mitden verantwortlichen Prüfungsämtern sind im Falleeiner Schwangerschaft bzw. während der Erziehungkleiner Kinder Fristverlängerung bei der Ablegungvon Prüfungen möglich. Gleiches gilt i. d. R. für Frei-versuche. Hochschulen, Studentenwerke, Jugendäm-ter, Studierendenvertretungen und Gleichstellungsbe-auftragte bieten Beratung und Unterstützung. DieStudentenwerke unterhalten bundesweit ca. 180 Kin-dertageseinrichtungen mit rd. 5 500 Plätzen. Hoch-schul-Servicebüros für Eltern unterstützen Angehö-rige der Hochschule und Gastwissenschaftlern.

Neben BAföG und Wohngeld können Elterngeld undKindergeld beantragt werden.

Seit 2002 wird das unter Schirmherrschaft des Bun-desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend und des Bundesministers für Wirtschaft undTechnologie stehende und durch den EuropäischenSozialfond geförderte Audit „Familiengerechte Hoch-schule“ angeboten. Das Audit erfasst bereits angebo-tene Maßnahmen zur besseren Balance von Beruf undFamilie und weist auf entsprechendes Potential zumAusbau hin. Die praktische Umsetzung wird jährlich

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/12552

überprüft. Eine Vielzahl von Hochschulen hat das ent-sprechende Siegel bereits erworben.

Im September 2007 hat das BMVBS mit der RobertBosch Stiftung und dem Centrum für Hochschulent-wicklung (CHE) den Wettbewerb „Familie in derHochschule“ gestartet. Für acht Hochschulen stehenfür zwei Jahre jeweils bis zu 100 000 Euro zur Verfü-gung. Hochschulen sollen ermutigt werden, als Insti-tutionen familienfreundlicher zu werden und zurVereinbarkeit von Studium, Ausbildung und Famili-engründung beizutragen.

Im Familienbericht der Bundesregierung wird regelmäßigauch über die Situation der Studierenden mit Kind berich-tet.

– Beruflich Qualifizierte ohne formale Hochschulzu-gangsberechtigung (vgl. 1.7)

– Die Verfahren zum Hochschulzugang für beruflichQualifizierte sollen transparent und einfacher werden.

– An den Instrumentarien zur praktischen Anrechnungvon nicht-hochschulischen Vorleistungen (bis zu50 Prozent) auf ein Hochschulstudium wird gearbeitet(Pilotprojekt ANKOM).

3. Laufende Maßnahmen der Regierung, um Studierende beim Abschluss ihres Studiums zu unterstützen

Ein Großteil der unter II.2 aufgeführten Maßnahmen sindzugleich Maßnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs(strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen,Finanzierung, Beratung und Betreuung). Insofern wirdauf II.2 verwiesen. Spezifische Finanzierungshilfen zumStudienabschluss bieten sowohl das BAföG (einkom-mensabhängig) als auch das Bildungskreditprogramm desBundes (einkommensunabhängig).

4. Statistische Daten, Forschungsergebnisse

Statistische Daten und erläuternde Informationen werdenin Deutschland regelmäßig erhoben und vorgelegt. Bei-spielhaft zu nennen sind:

– Die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkszur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Studie-renden mit ihren jeweiligen Sonderauswertungen

Die Sozialerhebung wird seit mehr als 50 Jahren je-weils im Abstand von drei Jahren durchgeführt. Siebildet umfassend die soziale und wirtschaftliche Lageder Studierenden in Deutschland ab. Die Kontinuitätder Erhebungen erlaubt auch Vergleiche über einenlängeren Zeitraum hinweg. Die Zeitreihen im KapitelBildungsbeteiligung sind einer der wichtigsten Indika-toren für Veränderungen in der Chancengerechtigkeitbeim Hochschulzugang. Zur 18. Sozialerhebung 2007erschienen zwei Sonderauswertungen: „Studieren mitKind“ „Internationalisierung des Studiums – ausländi-sche Studierende in Deutschland und deutsche Studie-rende im Ausland“. Die erhobenen Daten bilden u. a.

die Grundlage für die internationale Vergleichsunter-suchung EUROSTUDENT, die für die weitere Ausge-staltung der sozialen Dimension des EuropäischenHochschulraums entsprechende Daten liefert.

– Bildung in Deutschland

„Bildung in Deutschland“ ist ein unabhängiger Exper-tenbericht, der im Auftrag der Ständigen Konferenzder Kultusminister der Länder (KMK) sowie desBMBF von einem interdisziplinären Wissenschaftler-team unter Federführung des Deutschen Instituts fürinternationale pädagogische Forschung alle zwei Jahreerstellt wird. Schwerpunkte des Berichts waren 2008die Übergänge im Bildungsbereich. Der Bericht 2006bot Indikatoren und eine Analyse zu Bildung und Mi-grationen. Die Bildungsberichterstattung ist Teil einesumfassenden Monitoringssystems, zu dem auch dieLeistungsvergleichsuntersuchungen, z. B. PISA undBeiträge der Bildungsforschung gehören.

– Publikationen der HIS GmbHDie HIS GmbH führt regelmäßig Erhebungen bei Stu-dienberechtigten, Studierenden und Absolventendurch. Ergänzend werden Studien zu speziellen Frage-stellungen vorgelegt. Hier sind beispielhaft zu nennen„Studienverlauf im Ausländerstudium“ (HIS 2004),„Aspekte der Internationalisierung deutscher Hoch-schulen“ (HIS 2007), „Die Entwicklung der Studien-abbruchquote an den deutschen Hochschulen (HIS2008).

– Regelmäßige Veröffentlichungen des StatistischenBundesamtes und der Statistischen Landesämter (z. B.„Hochschulen auf einen Blick“, „Studierende anHochschulen“, „Prüfungen an Hochschulen“, „Nicht-monetäre hochschulstatistische Kennzahlen“).

– Deutschland beteiligt sich zudem an den internationa-len Vergleichsstudien und veröffentlicht entspre-chende nationale ergänzende Erhebungen (PISA,OECD).

– Eine fundierte empirische Bildungsforschung ist not-wendig, um das Bildungssystem weiter zu entwickeln.Das Rahmenprogramm des Bundes zur Förderung derempirischen Bildungsforschung unterstützt Maßnah-men zur strukturellen Stärkung der empirischen Bil-dungsforschung und fördert thematisch fokussierteForschungsschwerpunkte. Das Programm wurde imengen Dialog mit den Ländern und der Wissenschaftentwickelt. Bund und Länder wollen auch bei der Um-setzung des Rahmenprogramms eng kooperieren.

– Langzeitstudie „Studiensituation und studentischeOrientierung“ an Universitäten und Fachhochschulen.

Dauerbeobachtung der Entwicklung der Studiensitua-tion an den Hochschulen in Deutschland seit dem WS1982/1983. Die Erhebungen finden im Abstand von2 bis 3 Jahren statt. Im WS 2006/2007 wurde der10. Studierendensurvey durchgeführt, das Ergebnis imAugust 2008 veröffentlicht.

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III. Auf dem Weg zu einem sozial ausgewo-generen Hochschulsystem (Künftige Strategie)

5. Maßnahmen in der näheren Zukunft (2008 bis 2010)

(a) Ziele

1. Steigerung des Anteils der Studienberechtigten sowieErhöhung der Studienanfängerquote auf 40 Prozentu. a. durch Steigerung der Beteiligung von Studieren-den aus bildungsfernen und einkommensschwachenHerkunftsfamilien sowie von Studierenden mit Mi-grationshintergrund

2. Verbesserung der strukturellen und organisatori-schen Rahmenbedingungen des Studiums auch unterbesonderer Berücksichtigung der Belange von Stu-dierenden in besonderen Lebenslagen

3. Steigerung des Studienerfolgs

4. Weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qua-lifizierte ohne formale Hochschulzugangsberechti-gung durch länderübergreifende Regelungen

5. Nachhaltige Sicherung der Studienfinanzierung

6. Stärkung der sozialen Infrastruktur

7. Sensibilisierung von Schule, Elternhaus, Hochschuleund Öffentlichkeit sowie vor allem der jungen Men-schen für die Bedeutung von Bildung und die berufli-chen Chancen mit einem Hochschulabschluss

8. Steigerung des Anteils von Studienanfängerinnen inden MINT-Fächern.

(b) Geplante Maßnahmen

In einem ersten Schritt muss es darum gehen, die unterII.2 und II.3 beschriebenen Maßnahmen fortzuführen undggf. zu verstärken. Darüber hinaus sind folgende Maß-nahmen geplant:

– Umsetzung der Qualifizierungsinitiative für Deutsch-land, insbesondere Fortführung des Hochschulpakts,Umsetzung der Maßnahmen zur Erleichterung desÜbergangs zwischen beruflicher Bildung und Hoch-schulen, Umgestaltung der Zentralstelle für die Ver-gabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer leistungsfähi-gen Serviceagentur, die zum WS 10/11 ihre Arbeitaufnehmen und zur besseren Nutzung des Studien-platzangebots beitragen soll.

– Für beruflich Qualifizierte gibt es seit Juli 2008 dieMöglichkeit, sich um ein Aufstiegsstipendium zu be-werben. Das Stipendium für ein Vollzeitstudium be-trägt monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld, fürein berufsbegleitendes Studium erhalten Studierendejährlich 1 700 Euro. Bis Ende 2009 sollen die ersten1 000 Stipendiaten/Stipendiatinnen in das Programmaufgenommen werden.

– Im Juni 2008 startete der Pakt von 40 Partnern ausWirtschaft, Wissenschaft und Politik für mehr Frauen

in den MINT-Berufen („Komm, mach MINT!“), umden Anteil an Studienanfängerinnen in den naturwis-senschaftlich-technischen Fächern zu steigern.

– Informationskampagne des Netzwerks „Wege ins Stu-dium“ zur Steigerung der Studierneigung.

– Ausbau und Sicherung der Qualität des Beratungs-und Betreuungsangebots für alle Studierende, insbe-sondere für Studierende in besonderen Lebenssituatio-nen und ausländische Studierende. Hierbei kommt denStudent Services eine wichtige Rolle zu, für ausländi-sche Studierende auch den Programmen des DAAD.

– Stärkung der Eigenverantwortung der Studierenden,verstärkte Information über vorhandene Angebote(Übungen, Tutorien, Orientierungsveranstaltungen,Veranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung).

– Verstärkte Berücksichtigung der Belange von Studie-renden in besonderen Lebenslagen bei Zulassung,Workload und Prüfungen, u. a. im Rahmen der Akkre-ditierung von Studiengängen bzw. der Systemakkredi-tierung von Hochschulen

– Sensibilisierung der Hochschulen für die spezifischenBelange von Studierenden in besonderen Lebensla-gen, wie z. B. von Studierenden mit Kindern, mit Be-hinderungen/ chronischer Krankheit

– Prüfung des Handlungsbedarfs bezüglich der arbeits-rechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Situation aus-ländischer Studierender und Absolventen

– Flexibilisierung der Studienorganisation und Ausbauder Teilzeitstudienangebote sowie Prüfung der hierfürrelevanten Rahmenbedingungen

– Kontinuierliche Evaluierung und Überprüfung derzielgruppengerechten Wirkungen und des etwaigenNachsteuerungsbedarfs im Ausbildungsförderungs-recht

– Anpassung des Bildungskreditprogramms des Bundesan den Bedarf der Studierenden

– Ausweitung des Angebots integrierter Studiengängezur Förderung der Mobilität

– Auswertung der Untersuchungen zu den Ursachen desStudienabbruchs sowohl von ausländischen als auchvon deutschen Studierenden

– Förderung der Bereitschaft der Hochschulen, Vorleis-tungen in dem möglichen Rahmen (bis zu 50 Prozent)auf ein Hochschulstudium anzurechnen

– Aus- und Aufbau der Career Center

(c) Budget

Ein gesondertes Budget für die Umsetzung des Aktions-plans gibt es wegen der unterschiedlichen Zuständigkei-ten nicht. Mittelansätze finden sich in den Haushalten vonBund, Ländern und Kommunen. Zudem wird ein Großteilder Maßnahmen von allen Beteiligten unterstützt.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/12552

(d) Zeitplan

Für eine Reihe der genannten Ziele und Maßnahmen wur-den im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutsch-land zeitliche Vorgaben vereinbart.

6. Beobachtung der FortschritteDie weitere Entwicklung wird dokumentiert u. a. durchdie Fortschreibung der unter 4. genannten statistischenErhebungen und Publikationen des Deutschen Studenten-werkes, der HIS-GmbH oder der Ergebnisse im Rahmender empirischen Bildungsforschung. Außerdem wird dieBildungsberichterstattung durch Bund und Länder fortge-führt. Zu den regelmäßigen Sozialerhebungen des DSWwird es auch weitere themenspezifische Sonderauswer-tungen geben. Die Entwicklung der finanziellen Ausbil-dungsförderung ist Gegenstand der zweijährlichen Be-richterstattung der Bundesregierung gegenüberBundestag und Bundesrat.

Außerdem wird die Entwicklung verfolgt im Rahmen derBerichterstattung des Bologna-Prozesses (Nationale Be-richte), der Länderberichte für die Europäische Unionund die OECD zu Bildungs- und sozialen Fragen, in in-ternationalen Leistungsvergleichen und ergänzenden na-

tionalen Erhebungen sowie in Berichten für den Deut-schen Bundestag und die Länderparlamente. Zudemverfolgen die Stakeholder die Umsetzung der Maßnah-men zur gleichberechtigten Teilhabe und deren Erfolge.

IV. Angaben zur nationalen Zuständigkeit für die Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der nationalen Strategien

Der Nationale Aktionsplan „Soziale Dimension“ wirdvon Bund und Ländern verantwortet.

Erarbeitet wurde er unter Beteiligung aller Akteure desBologna-Prozesses in einer Unterarbeitsgruppe der Natio-nalen Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozes-ses“.

Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt je nach Zu-ständigkeit durch den Bund, die Länder oder andere Ak-teure des Bologna-Prozesses.

Die Verantwortung für die Evaluation liegt bei Bund undLändern. Bund und Länder werden diese Evaluation unterEinbeziehung der Stakeholder im Rahmen der Bericht-erstattung über die Fortschritte bei der Realisierung derZiele des Bologna-Prozesses durchführen.

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ISSN 0722-8333