Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, ...

29
Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“ 15.06.2012 Akademie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 01109 Dresden, Königsbrücker Landstr. 2 9.30 Uhr

Transcript of Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, ...

Page 1: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Fachbereichskonferenz „Stationäre Pflege“

15.06.2012

Akademie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

01109 Dresden, Königsbrücker Landstr. 2

9.30 Uhr

Page 2: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Tagesordnung

1. „Tätigkeitsanalyse in der stationären Pflege – bewohnerorientierte Arbeitsorganisation“

2. Pflege-Neuausrichtungsgesetz - Übersicht und Änderungen für die stationäre Pflege

3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten

4. Heimgesetz Sachsen

5. Rahmenvertrag für die stationäre Pflege  

6. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission

7. Fort- und Weiterbildung im PARITÄTISCHEN Sachsen

8. Aktuelle Informationen  

9. Sonstiges

Page 3: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

1. „Tätigkeitsanalyse in der stationären Pflege – bewohnerorientierte Arbeitsorganisation“

Vortrag und Diskussion

Herr Peter Recht,

Recht & Partner Organisations- und Personalberater

Page 4: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

2. Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)Übersicht und Änderungen für die ambulante Pflege

• vgl. extra Präsentation zum PNG

• ausgewählte wichtige Regelungen für die stationäre Pflege:

– § 114 Qualitätsprüfungen und § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen – Information über ärztliche Versorgung und Arzneimittelversorgung

– § 82b Ehrenamtliche Unterstützung

– § 87 SGB XI Unterkunft und Verpflegung - Entgelte für Verpflegung dürfen nur für Tage berechnet werden, an denen Verpflegung in Anspruch genommen wurde

– § 87 b zusätzliche Betreuungskräfte auch in Tagespflegen

• es folgen weitere Fachinformationen

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 5: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten

• die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVA) wurden auf Bundesebene seit 2010 mit dem Ziel kurzfristiger Änderungen verhandelt

• dabei ging es vor allem um eine andere Gewichtung der Noten für die Risikokriterien

• der PARITÄTISCHE Gesamtverband ist (neben einigen privaten Verbänden) aus den Verhandlungen ausgestiegen u.a. mit der Begründung:– keine Weiterverhandlung der PTVen - Einfrieren auf den Stand

Dezember 2009 (PTVS) / Januar 2010 (PTVA) – Umsetzung der Ergebnisse des sog. „Wingenfeld-

Projektes“(Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe)

– innerhalb der nächsten zwei Jahre Durchführung eines vergleichbaren Projekts bezogen auf den ambulanten Pflegebereich

– Umsetzung der Projektergebnisse als neues Bewertungssystem für den ambulanten Bereich sowie Ablösung der PTVA

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 6: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten

• 2012 wurde vom Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) erneut zur Verhandlung aufgefordert, u.a. mit den Zielen:

– Wertigkeit der Risikokriterien verändern– Festlegung der Stichprobe auf 3 Pflegebedürftige je Pflegestufe– Benotung statt von 1 bis 5 Erweiterung auf 1 bis 6

• im PARITÄTISCHEN Gesamtverband gibt es einen Beschluss, diese Ziele nicht mit zu verhandeln und erneut aus den Verhandlungen auszusteigen

• interessant ist ein Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP im Bundestag zum PNG § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität – Ergebnisqualität im stationären Bereich:

„In den Maßstäben und Grundsätzen sind insbesondere auch Anforderungen zu regeln an ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht.“

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 7: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten

außerdem soll vom PARITÄTISCHEN Gesamtverband das „Moratorium Pflegenoten – NEIN zu Pflegenoten JA zu einer neuen Ordnung der Qualitätsverantwortung in der Pflege“ (Verfassen Prof. Klie und Franz J. Stoffer) unterschrieben werden

Aus dem Moratorium:

Der eingeschlagene Weg der umfassenden Qualitätsprüfungen von MDK und Heimaufsichtsbehörden die Veröffentlichung von Prüfergebnissen und ihre Zusammenfassung in Pflegenoten, ist falsch. Hiermit wird in Deutschland ein höchst aufwendiges, bürokratisches und Ressourcen zehrendes Qualitätssicherungsgeschehen eingeführt, das für den Verbraucher wenig Nutzen hat. Mit dem Moratorium Pflegenoten sprechen sich die Initiatoren und die zahlreichen Unterzeichner dafür aus, innezuhalten, um auf fachlicher, valider und belastbarer Grundlage ein effizientes Qualitätssicherungskonzept zu entwickeln und haben hierzu folgende Eckpunkte formuliert:

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 8: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten

1. Im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen steht der auf Pflege und

Unterstützung angewiesene Mensch.

2. Qualitätsverantwortung liegt zu allererst bei den Anbietern von Pflege.

3. Lebensqualität und soziale Teilhabe: Fragen zivilgesellschaftlicher

Qualitätsverantwortung.

• Die Herstellung von Transparenz ist Aufgabe des

Verbraucherschutzes.

5. Einhaltung der Rahmen- und Versorgungsverträge.

• Letztverantwortung des Staates

Das Moratorium wird im vollen Wortlaut mit den Unterlagen zur Fachbereichskonferenz versendet. Im Internet ist es unter www.moratorium-pflegenoten.de zu finden.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 9: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

3. Pflegetransparenzvereinbarungen und Pflegenoten

Aktuelle Prüfergebnisse - DCS-Statistik (Stand 07.05.2012)

Durchschnittsnoten bundesweit ambulante Pflegedienste: Sachsen • Pflegerische Leistungen 2,0 1,9• Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen 1,7 1,7• Dienstleistung und Organisation 1,2 1,2 • Gesamtergebnis 1,5 1,5 • Kundenbefragung 1,0 1,0

Durchschnittsnoten bundesweit stationäre Pflegeinrichtungen: Sachsen • Pflege und medizinische Versorgung 1,5 1,4• Umgang mit demenzkranken Bewohnern 1,3 1,1• Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung 1,2 1,1• Wohnen Verpflegung Hauswirtschaft Hygiene 1,1 1,1• Gesamtergebnis 1,3 1,2• Bewohnerbefragung 1,1 1,0

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 10: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

4. Heimgesetz SachsenSächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (Sächs BeWoG)

zum Inhalt des Gesetzes und Positionierung des PARITÄTISCHEN Sachsen vgl. Fachbereichskonferenz vom 18.11.2011

Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens•Regierungsentwurf•Stellungnahmen durch zahlreiche Verbände und Vereine•Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz am 26.09.2011•weitere Gespräche mit Abgeordneten der CDU/FDP-Fraktionen•Änderungsvorschläge der Verbände wurden zunächst berücksichtigt•am 21.05.2012 wurde im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz das SächsBeWoG abschließend beraten und mit den Änderungsanträgen der CDU/FDP-Fraktionen beschlossen•das BeWoG wurde am 13.06.2012 im Landtag beschlossen werden - dazu gab es einen Antrag der Regierungsfraktionen, dass die Verordnungen zum Gesetz (Heimpersonalverordnung usw.) sowie ein Handlungsleitfaden für die Umsetzung des Gesetzes kurzfristig erarbeitet werden sollen

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 11: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

4. Heimgesetz SachsenSächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (Sächs BeWoG)

die Änderungsanträge der CDU/FDP-Fraktionen zum ursprünglichen Regierungsentwurf beinhalten im Wesentlichen nur•die Aufnahme der UN-Behindertenrechtskonvention in § 1 Abs. 1 BeWoG und der Formulierung, dass die Ziele des Gesetzes in Übereinstimmung mit dieser stehen•als Ergänzung der Gesetzesziele „die gesellschaftliche Verantwortung für die Bewohner in den Einrichtungen und für deren Teilhabe am gesellschaftlichen leben anzuerkennen“•das Gesetz soll für betreute Wohngruppen für behinderte und psychisch kranke Menschen erst ab einer Zahl mit mehr als 9 Plätzen (bisher mehr als 6 Plätze) gelten

Der nun vorliegende Gesetzentwurf entspricht damit weitgehend dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Alle zwischenzeitlichen Ergänzungen, insbesondere zu ambulanten Wohnformen, wurden im Wesentlichen wieder gestrichen. Zudem gibt es keine Harmonisierung mit dem geplanten Pflege-Neuausrichtungsgesetz.

04.06.2012: Offener Brief des PARITÄTISCHEN Sachsen an die Abgeordneten des Landtages mit der Aufforderung, das Gesetz zu stoppen

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 12: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

5. Rahmenvertrag für die stationäre Pflege  Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege im Freistaat Sachsen•gilt ab 01.06.2012, alle Vertragspartner haben unterschrieben•es wird auf die Fachinformation vom 23.05.2012 verwiesen

§ 30 Abwesenheit des Pflegebedürftigen• Entlassungs- und Aufnahmetag bei Abwesenheit gelten als ein

Abwesenheitstag, der Entlassungstag als Anwesenheitstag, der Aufnahmetag als Abwesenheitstag

• der Pflegeplatz wird 42 Tage im Kalenderjahr freigehalten und vergütet, zuzüglich Abwesenheiten bei Aufenthalten im Krankenhaus und Reha-Einrichtungen

• die ersten drei Tage der Abwesenheit sind immer in voller Höhe (einschließlich der Ausbildungsvergütungen) zu zahlen

• ab dem 4. Tag ununterbrochener Abwesenheit sind 70 % vom Pflegesatz, von Unterkunft, von Verpflegung und von Ausbildungsvergütung zu zahlen

• die Investitionskosten werden in voller Höhe weitergezahlt

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 13: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

5. Rahmenvertrag für die stationäre Pflege  Weiteres zur Abwesenheitsregelung•Übergangsregelung: Für den Übergang von der bisherigen zur neuen Abwesenheitsregelung kommt es darauf an, wann die Abwesenheit beginnt: bei Beginn im Mai ist die bisherige Abwesenheitsregelung anzuwenden, bei Beginn im Juni dann gilt die neue Regelung.•Entgeltverhandlungen: Aufgrund der bisherigen Abwesenheitsvergütung (ab dem 4. Tag rückwirkend zum ersten Tag keine Zahlung der Pflegesätze mehr) gab es in den Entgeltverhandlungen zum Ausgleich einen Aufschlag von 1,89 % auf die Pflegesätze. Da zukünftig immer 70 % ab dem 4. Tag gezahlt werden, wird es diesen Aufschlag auf die Pflegesätze bei Pflegesatzvereinbarungen, deren Laufzeit ab dem 01.09.2012 beginnt dann nicht mehr geben. Bis dahin werden in Verhandlungen übergangsweise die 1,89 % noch berücksichtigt und bleiben auch nach dem 01.09.2012 Bestandteil der Pflegesätze.•Heimverträge: Sind ggf. zu ändern.•Information der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner: Diese sollten mit einem Schreiben über die neue Regelung zur Abwesenheitsvergütung informiert werden.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 14: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

6. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission

Pflegesatzkommission

ergänzte Antragsunterlagen für Pflegesatzverhandlungen

•Tabelle zu Sachkostenaufteilung

•aufgrund der neuen Abwesenheitsregelung entfällt der bisherige Aufschlag von 1,89 % auf die Pflegesätze zum Ausgleich der Abwesenheit nach einer Übergangsfrist für Laufzeiten von Pflegesatzvereinbarungen ab 01.09.2012

•die geänderten Unterlagen werden demnächst ins Internet gestellt

Antragsunterlagen für Zusatzvereinbarung Ausbildungsvergütung

•wurden in der Pflegesatzkommission für das Ausbildungsjahr 2012/2013 beschlossen und wurden am 14.05.2012 ins Internet gestellt

•es wurde der Schlüssel von einem Azubi im Verhältnis zu Vollzeitstellen für Pflegefachkräfte von 1:4 auf 1:3 verändert

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 15: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

6. Aktuelles vom Verhandlungsgeschehen, aus der Schiedsstelle und der Pflegesatzkommission

Pflegesatzkommission

weitere Themen•Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu den Investkosten – Einbeziehung der Eigenkapitalverzinsung für Eigenmittel aus Investitionen in die Pflegesätze und Entgelte •Unternehmerrisiko

Verhandlungsgeschehen•keine Veränderungen im Verhandlungsverfahren•weiterhin Abfrage zu den Personalkosten und einzelnen Sachkostenpositionen•im Verband konnten einige Verhandlungen in den letzten Monaten gut abgeschlossen werden – vor allem für Tagespflegen•schwierig ist, eine Verbesserung der Personalschlüssel zu erreichen

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 16: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

7. Fort- und Weiterbildung im PARITÄTISCHEN Sachsen

Referat Fort- und Weiterbildung

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 17: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Rundfunkbeitragsrecht ab 01.01.2013

•ab 01.01.2013 neues Rundfunkbeitragsrecht mit Veränderungen für Privathaushalte und vor allem für Betriebsstätten

•der Begriff Rundfunkgebühr wird durch Rundfunkbeitrag ersetzt

•nicht mehr darauf an, ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutztNeu gilt: pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind

•Beiträge werden von der GEZ ab 01.01.2013 erhoben

•im privaten Bereich: je Wohnung

•im nicht privaten Bereich: je Betriebsstätte

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 18: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Rundfunkbeitragsrecht ab 01.01.2013

Was ist eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Geschäft, ein Amt oder eine Pflegeeinrichtung sein.

Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (zum Beispiel Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden.

Beitragsfrei sind Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, wie Lager, Baustellencontainer oder Trafohäuschen. Die Ausübung nur gelegentlicher Tätigkeiten in einer Betriebsstätte führt nicht zur Beitragspflicht

8. Aktuelle Informationen

Page 19: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Rundfunkbeitragsrecht ab 01.01.2013

wichtige Regelungen für gemeinnützige Vereine, Unternehmen, Einrichtungen

•sollen durch den neuen Rundfunkbeitrag entlastet werden

•Betrag ist auf max. einen Rundfunkbeitrag pro Betriebstätte begrenzt, das sind monatlich 17,98 €

•bei bis zu 8 Beschäftigten pro Betriebstätte ist nur ein Drittel des Betrages zu zahlen, pro Monat 5,99 €

•erfasst werden dabei sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Minijobber, FSJ, Bundesfreiwilligendienst und Leiharbeiter

•der Betrag deckt auch alle Kraftfahrzeuge ab, die auf den Verein zugelassen sind

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

.

Page 20: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Rundfunkbeitragsrecht ab 01.01.2013

•für jede Betriebsstätte u.a. nachfolgender Einrichtungen muss max. höchstens ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden:

– gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte, insbesondere Heime, Ausbildungsstätten oder Werkstätten für Behinderte

– gemeinnützige Einrichtungen der Altenhilfe

– eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen

•Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen Einrichtungen des Gemeinwohls umgehend melden. Änderungen bei den Beschäftigten sind nur einmal im Jahr mitzuteilen, jeweils bis zum 31. März eines Jahres

•die Vereine müssen ihre Gemeinnützigkeit auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt nachweisen (z.B. durch d. Beleg der Steuervergünstigung)

•ist derzeit eine Befreiung gewährt, die an oder über den 31.12.2012 besteht, braucht es keines erneuten Nachweises

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 21: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Rundfunkbeitragsrecht ab 01.01.2013

Wichtige Regelungen für BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen

•Für jede Wohnung (=Zimmer) ist unabhängig von der Zahl der BewohnerInnen und der Geräte ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt 17,98 Euro monatlich.

•wie im Zweibettzimmer zu zahlen ist, auch für den Fall, dass einer der Bewohner befreit ist, wird noch geklärt

•Heimbewohner, die nur vorrübergehend (d.h. während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege) in einem Behinderten- oder Pflegeheim wohnen, müssen keinen Beitrag entrichten

•nur unbefristetes oder dauerhaftes Wohnen führt zur Beitragspflicht - BewohnerInnen einer vollstationären Pflegeeinrichtung müssen den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro entrichten

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 22: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Rundfunkbeitragsrecht ab 01.01.2013

Wichtige Regelungen für BewohnerInnen von stationären Pflegeeinrichtungen

•Wer kann sich von der Zahlung befreien lassen? (gemäß § 4 Abs.1 Fünfzehnter Rundfunkstaatsvertrag)

– wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

– Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind wie bisher auch befreit

– Befreiungen müssen gemäß § 4 Abs. 7 bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt beantragt werden

– wir empfehlen Ihnen, die Heimbewohner zu den Änderungen zu informieren

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 23: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

MCLP Filmlizenzierung GmbH

•Es wird auf die Fachinformation vom 05.06.2012 verwiesen.

•Die MPLC Filmlizenzierung GmbH ist keine anerkannte urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft, sondern ein Anbieter unter anderen. Ein Abschlusszwang besteht deshalb nicht, auch keine Verpflichtung, auf die Schreiben der MPLC Filmlizenzierung GmbH zu reagieren.

•Die öffentliche Vorführung von Filmen im nicht-privaten Bereich ist nach dem Urhebergesetz (§§ 15, 19 und 52 Abs. 3 grundsätzlich zustimmungs- und vergütungspflichtig.

•Eine generelle Aussage, ob eine Filmvorführung in einem Pflegeheim bzw. einer Begegnungsstätte öffentlich und damit zustimmungs- oder vergütungspflichtig ist, kann allerdings nicht getroffen werden, sondern ist im Einzelfall zu entscheiden.

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 24: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Expertenstandards•es soll ein neuer Expertenstandard erarbeitet werden: Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz

Qualitätsprüfungen durch den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (Medic-Proof)•die Prüfungen laufen seit Ende 2011•aus anderen Bundesländern wurde von Problemen berichtet•Erfahrungen bitte dem Referat Altenhilfe mitteilen

Investitionskosten in der stationären Pflege•es wird auf die Fachinformation vom 17.04.2012 und das Schreiben des PARITÄTISCHEN Sachsen an das Sozialministerium verwiesen•die Antwort des SMS liegt vor, das SMS sieht keine Handlungsnotwendigkeit•weitere Aktivitäten folgen

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 25: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Aktuelle Urteile

Landgericht Magdeburg vom 21.12.2011 (Az: 2 S 172/11) •bei Taxifahrten zum Arzt, Saft in Bewohnerzimmern und der Wäscheetikettierung handelt es sich um für den Bewohner kostenpflichtige Zusatzleistungen•die Kosten für die vom Heim zu organisierenden Fahrten seien Leistungen der Krankenkasse, für die allerdings der Heimträger zuvor die Genehmigung einzuholen habe•das Bereitstellen von Saftflaschen in den Bewohnerzimmern sah das Gericht gar als „Gesundheitsschädigungsquelle“ an. •das Etikettieren der Wäsche gehöre nach dem Landesrahmenvertrag nicht zu den geschuldeten Leistungen, sondern nur das "Bereitstellen, Instandhalten sowie das maschinelle Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche

Amtsgericht Paderborn vom 26.04.2011, Az. 57 C 680/08keine Pflichtverletzung seitens der Einrichtung hinsichtlich einer gestürzten Bewohnerin, da die Einrichtung der Bewohnerin mehrfach Sicherungsmaßnahmen angeboten hatte, welche von der Bewohnerin jedoch ausdrücklich oder durch ein entsprechendes Verhalten abgelehnt worden waren

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 26: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Aktuelle Urteile

Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 26.05.2011, Az. 3 A 407/09 •Befreiungen von der Heimmindestbauverordnung gehören zur vorvertraglichen Information nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz•das Heim war von der Vorschrift nach HeimMindBVO, für 20 Bewohner ein Pflegebad vorzuhalten, befreit•die Heimaufsicht hatte allerdings die Auflage erteilt, zukünftige Bewohner vorab immer schriftlich darüber zu informieren•dagegen klagte der Träger und verlor

Bundessozialgericht Urteil vom 18.05.2011 (Az. B 3 P 5/10 R)•die Landesverbände der Pflegekassen sind verpflichtet, sowohl gegenüber den Einrichtungen als auch gegenüber der Fachkraft schriftlich Auskunft zu erteilen, ob die Person die Voraussetzungen als "verantwortliche Pflegefachkraft" erfüllt•ein Anspruch auf eine formelle Anerkennung besteht hingegen nicht

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 27: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Eckpunkte „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“

•durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe, veröffentlicht im März 2012

•die wichtigsten Eckpunkte sind

– es wird eine neues Pflegeberufsgesetz geschaffen, dieses löst das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab

– die Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Kindergesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer generalistisch ausgerichteten Ausbildung zusammengeführt

– es wird eine neue akademische Ausbildung eingeführt (Dauer 4 Jahre)

– Ausbildung soll einheitlich finanziert werden, dazu aber keine Vorschläge aus der Arbeitsgruppe

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 28: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

8. Aktuelle Informationen

Klausur der Fachbeiräte (08./09.05.2012)

•Erarbeitung von Positionen und Forderungen des PARITÄTISCHEN Sachsen zur Altenhilfe und Pflege

•geplanter weiterer Verlauf:

– Treffen der Fachbeiräte am 17.07.2012 zu Formulierung der Forderungen und Positionen

– anschließend Bekanntmachung und Diskussion

– Endredaktion durch die Fachbeiräte

– Vorstandbeschluss

– Veröffentlichung

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Page 29: Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden,  Fachbereichskonferenz Stationäre Pflege.

9. Sonstiges

• Vertragsgestaltung mit den neuesten Vorschriften der DGUV2 Anlage 2 mit dem Betriebsarzt

• MDK-Prüfungen

• Diskussion zu freiberuflichen Pflegekräften

• Fachkräfte: der PARITÄTISCHE Sachsen hat eine Mitgliederbefragung zum Thema „Fachkräfte“ vorbereitet, mit den Ergebnissen wird anschließend eine aktive Öffentlichkeitsarbeit erfolgen – bitte an Befragung beteiligen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!