Dezember 2013 Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Latein und Griechisch Informationen...

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Dezember 2013

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung

Latein und Griechisch

Informationen unter https://www.bifie.at/node/79

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Prüfungskonzept in Latein und Griechisch

2 Kompetenzbereiche werden überprüft: Übersetzen und Interpretieren

Die Übersetzungskompetenz einer Kandidatin/eines Kandidaten wird anhand eines Übersetzungstextes (ÜT) überprüft.

Die Fähigkeit, einen Text sprachlich und inhaltlich zu analysieren, wird anhand des Interpretationstextes (IT) überprüft.

Für bestimmte Leistungen können Punkte vergeben werden: Maximal können 60 Punkte erreicht werden, 36 beim Übersetzen und 24 beim Interpretationsteil.

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Übersetzungstext

30 Punkte werden für die Erfüllung sogenannter „Checkpoints“ vergeben.

12 Checkpoints für Sinneinheiten, wenn der wesentliche Sinn (muss nicht immer die wortwörtliche Übersetzung sein) in der Übersetzung wiederzufinden ist.

18 Checkpoints für die korrekte Bearbeitung von Einzelphänomenen: o 6 im Bereich Lexik (Bedeutung einzelner Wörter)o 6 im Bereich der Morphologie (Formenlehre) o 6 im Bereich Syntax (Satzbau)

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Sprachqualität der Übersetzung

Die restlichen Punkte (0, 3 oder 6) werden bei der Übersetzung für die „Qualität in der Zielsprache“ vergeben.

Dabei wird ein globaler Eindruck wiedergegeben.

Die Übersetzung wird dabei einer von drei Niveaustufen zugeordnet:

Gut verständlicher und grammatikalisch korrekter Text -> 6 Punkte

Mit einiger Anstrengung verständlicher und grammatikalisch weitgehend korrekter Text -> 3 Punkte

Kaum verständlicher Text -> 0 Punkte

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Interpretationstext

24 Punkte werden für das Lösen von 10 Arbeitsaufgaben vergeben.

Zum IT sind stets zehn Arbeitsaufgaben zu bearbeiten, die möglichst unterschiedliche Kompetenzbereiche abdecken. Punktuelle Behandlung des IT (z. B. Fremdwortaufgaben)

Analyse von Abschnitten des IT (z. B. Analyse des Satzbaus)

Tiefere Durchdringung des gesamten IT (z. B. Kommentierung oder Vergleich mit einem Text oder Bild)

Die standardisierten Arbeitsanweisungen und vorgegebenen Testformate („Bausteine“) sollten in den Schularbeiten ab dem Lektüreunterricht verwendet werden.

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Länge der Texte

Latein 6: bis zu 220 Wörter (ÜT 120-140 / IT 80-100)

Latein 4: bis zu 210 Wörter (ÜT 110-130 / IT 80-100)

Griechisch: bis zu 220 Wörter (ÜT 120-140 / IT 80-100)

Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig.

Die Prüfungsdauer von 270 Minuten muss nicht ausgeschöpft werden.

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Beurteilung ab dem Reifeprüfungstermin 2015

Maximal 60 Punkte können erreicht werden, 36 beim Übersetzungstext und 24 beim Interpretationstext.

Für ein „Genügend“ müssen gemäß LBVO (Leistungsbeurteilungs-verordnung) beide Kompetenzen (Übersetzen und Interpretieren) „überwiegend“ erfüllt sein.

Ein „Genügend“ verlangt für den ÜT mindestens 18 Punkte und für den IT mindestens 12 Punkte, in Summe daher mindestens 30 Punkte.

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Beurteilung im Schulversuch 2014

Maximal 60 Punkte können erreicht werden, 36 beim Übersetzungstext und 24 beim Interpretationstext.

Die jeweils erreichten Punkte werden zusammengezählt, es gibt keine Mindestpunkteanzahl für ÜT und IT.

Ein „Genügend“ verlangt mindestens 31 Punkte.