Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III...

31
Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011

Transcript of Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III...

Page 1: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Unterausschuss Staatsreform

Ausschuss III

Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011

Page 2: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Aktueller beschäftigungspolitischerKontext:Art.139 der Verfassung Artikel 6 § 1 IX des Sondergesetzes vom 8. August 1980 Das bedeutet:ArbeitsvermittlungProgramme zur Wiederbeschäftigung von nichtbeschäftigten Arbeitsuchendendie Anwendung der Normen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte.

Page 3: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Aktueller beschäftigungspolitischer Kontext:

Artikel 4 Punkt 16 des Sondergesetzes

Das bedeutet:

Berufliche Umschulung und Fortbildung mit Ausnahme der Bestimmungen über die Beteiligung an den Ausgaben für die Auswahl, die Berufsausbildung und die Neueinstellung von Personal, das ein Arbeitgeber zur Gründung eines Unternehmens, zum Ausbau oder zur Umwandlung seines Unternehmens einstellt.

Page 4: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Aktueller beschäftigungspolitischer Kontext:

Artikel 5 § 1 Punkt 4 des Sondergesetzes:

„die Behindertenpolitik einschließlich der beruflichen Ausbildung, Umschulung und Fortbildung der Behinderten mit Ausnahme:a) der Regeln mit Bezug auf die Behindertenbeihilfen und deren Finanzierung, einschließlich der individuellen Akten,b) der Regeln mit Bezug auf die finanzielle Unterstützung zur Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern, die Arbeitgebern gewährt wird, die Behinderte beschäftigen.

Page 5: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik wird regionalisiert!

Außer: Soziale Konzertierung und Lohnpolitik (inc.

Ausbildungsabgaben) Arbeitsrecht Soziale Sicherheit, u.a. strukturelle

Ermäßigung, Arbeitslosenunterstützung, zeitweilige Arbeitslosigkeit,…

Page 6: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Überprüfung der aktiven und passiven Verfügbarkeit von Arbeit Suchenden + Auferlegung von SanktionenAKTIV: selbst aktiv eine Stelle suchenPASSIV: Mitarbeit an Begleitmaßnahmen des ADG

Die Gesetzgebungsbefugnis bleibt beim Föderalstaat

Page 7: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Auf Grundlage europäischer Richtlinien vereinbaren der Föderalstaat und die Regionen gemeinsame Ziele hinsichtlich der Intensität der Begleitung der Arbeit Suchenden.Hier handelt es sich offensichtlich nicht um eine Richtlinie im engeren Sinne, sondern um die Strategie Europa 2020, bzw. um die Leitlinie „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“

Page 8: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Freistellung von den Verfügbarkeitsverpflichtungen für die Wiederaufnahme von Studien und das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung. Festlegung der Ausbildungen und Studien sowie Typ Arbeitsloser.… mais après avis conforme du fédéral.

Page 9: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Zielgruppenmaßnahmen

Die Regionen erhalten die volle Autonomie hinsichtlich des Gebrauchs des Budgets.

Das LfA und das LASS bleiben die einzigen technischen und administrativen Operatoren.

Page 10: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Was versteht man unter Zielgruppenermäßigung?Zielgruppenermäßigungen sind in den meisten Fällen zeitlich begrenzte, partielle Befreiungen von den Arbeitgeberlasten. Die LSS-Befreiung beträgt je Quartal 300 €, 400 € oder 1.000 €. Die wohl bekannteste Maßnahme in der Rubrik der „Zielgruppenermäßigungen“ ist der sogenannte „Plan Win Win Activa“. Es gibt insgesamt 10 Zielgruppenermäßigungen.

Page 11: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Was versteht man unter

Zielgruppenermäßigung?Diese LSS-Erleichterung wird in vielen Fällen ergänzt um eine ebenfalls zeitlich und in der Summe begrenzte „Aktivierung der Arbeitslosenunterstützung“ („Allocation de travail“) oder des Eingliederungseinkommens.

Page 12: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Dienstleistungsschecks mit Ausnahme des Arbeitsrechtes 2010 gab es in der DG 8 zugelassene Unternehmen in diesem Bereich. Zwischen April 2010 und April 2011 sind in der DG 3.247 aktive Nutzer dieses Systems gezählt worden. Im 3. Trimester 2010 wurden 434 Arbeitsplätze (keine VZÄ) in der DG über dieses System registriert. Im Jahre 2010 wurden in der DG 28.720 Dienstleistungsschecks gekauft. Das waren rund 20 % mehr als im Vorjahr.

Page 13: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Der BerufserfahrungsfondsDieser Fonds ist auf Ebene des Service public fédéral Emploi, Travail et Concertation sociale angesiedelt. Er bezuschusst Projekte, die die Beschäftigungsbedingungen älterer Arbeitnehmer verbessern.

Page 14: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Begleitprogramme zur Integration von Eingliederungseinkommensempfängern

Subvention de tutorat: 250 € während 12 Monaten für die Begleitung & Übernahme der Kosten im Falle der Beauftragung Dritter.

Individueller Begleitplan: 500 € je begleiteter Person (100 Stunden); Begleitung erfolgt durch externen Partner.

Page 15: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Lokale Beschäftigungsagenturen (LBA)

Die Zuständigkeit für die LBA fällt an die Regionen.

Das Begleitpersonal wird übertragen.

Die Region kann entscheiden, das System aufrecht zu erhalten.

In der DG sind rund 200 Personen in dieser Maßnahme beschäftigt.

In der DG existieren 4 LBA.

Page 16: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Regionalisierung des Outplacement…

… für jene Bereiche, die nicht durch Kollektivabkommen geregelt sind.

Rückzahlung der Outplacementkosten an die Betriebe im Rahmen einer Umstrukturierung.

Auferlegen von Sanktionen an Arbeitgeber, die kein Outplacement anbieten.

Page 17: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Der bezahlte Bildungsurlaub wird regionalisiert!Die Regionen können aber Kooperationsabkommen mit den Gemeinschaften hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungen abschließen.

Page 18: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Die Industrielehre wird hingegen direkt vergemeinschaftet.Die Anzahl der Industrielehrverträge hält sich in der DG in Grenzen. Der organisatorische Überbau im Bereich der Industrielehre erscheint sehr komplex und wird stark von den auf föderaler Ebene organisierten Sozialpartnern bestimmt. Die erforderlichen Entscheidungen erfolgen über ein paritätisch besetztes Gremium.

Page 19: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Laufbahnunterbrechung im öffentlichen SektorDie Verwaltung der verschiedenen Möglichkeiten im Bereich der Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor ist eine hochkomplizierte Aufgabe. Die Systeme unterscheiden sich: je nach Arbeitgeber:lokale oder provinziale Behörden,föderale, gemeinschaftliche oder regionale Behörden, Justizwesen und lokale Polizei,Unterrichtswesen,je nach Kategorie:allgemeine Reglung,Elternurlaub,medizinischer Beistand,Paliativpflege,je nach Statut des Arbeitnehmers:statutarisches Personal,vertragliches Personal,je nach Umfang: Vollzeit, 1/5, ¼, 1/3, ½.

Page 20: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Wirtschaftliche EinwanderungIm Bereich der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verfügt der Fachbereich mittlerweile über eine 11jährige Erfahrung. Das MDG bearbeitete in 2010 insgesamt 11 Anträge auf Arbeitserlaubnis des Typs A und 67 Anträge auf Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis des Typs B sowie 311 C-Anträge.Die Zuständigkeit für Ausstellung von Berufskarten zugunsten von Drittstaatsangehörigen, die sich selbstständig machen möchten, ist hingegen völlig neu. Hinzu kommt die „Carte d‘études“ für Drittstaatsangehörige (als Gemeinschaftszuständigkeit)

Page 21: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Globalprojekte im Rahmen der ErstbeschäftigungBis in 2005 verfügte die DG über ein sogenanntes Rosetta-Globalprojekt. Der Föderalstaat unterstützte 7 Stellen für die Beschäftigung von niedrig qualifizierten Personen. Die DG musste für die Ausbildung der Personen aufkommen und die Beschäftigungsplätze zur Verfügung stellen (bspw. Materialausleihe).Seit 2009 verfügt die DG im Rahmen des „Emploi jeune“-Programms wieder über ein Kontingent von 13 Stellen für den Bereich Kinderbetreuung und Familien- und Seniorenhilfe. Hier ist die Rechtsgrundlage jedoch das Gesetz vom 23. Dezember 2005 über den Generationenpakt.

Page 22: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Starter- und PraktikumsbonusDer sogenannte Starterbonus ist eine Prämie, die an einen Jugendlichen gezahlt wird, der im Rahmen der Teilzeitschulpflicht eine duale Ausbildung erfolgreich absolviert. Für jedes bestandene Jahr erhält der Jugendliche eine Prämie von 500 €. Für das dritte und letzte Jahr beläuft sich die Prämie auf 750 €.

Komplementär zum Starterbonus existiert der „Bonus de stage“. Bei dieser Prämie erhält der Arbeitgeber eine Prämie in Höhe von 500€ bzw. 750€ für jedes Ausbildungsjahr.

Page 23: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

ArbeitswiederaufnahmezuschlagDerzeit existieren „Arbeitswiederaufnahmezuschläge“ für:über 50Jährige Arbeitslose, Alleinerziehende als Kinderaufsichtszuschlag,vorher arbeitslose Unternehmensgründer, die ein Abkommen mit einer Aktivitätsgenossenschaft abschließen,Langzeitarbeitslose zur Mobilitätsförderung.

Page 24: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Regionalisierung der SozialökonomieDie Regionalisierung der Sozialökonomie war Teil des sogenannten „1.Paketes“ der Staatsreform, die in 2008 auf Grundlage der Vorschläge der „Groupe des sages“ erarbeitet wurden. Hier lagen schon der Sondergesetzvorschlag sowie zwei Gesetzesvorschläge vor, zu denen das PDG am 17. März 2008 ein begründetes Gutachten abgegeben hatte. Die Zuständigkeitsfrage im Bereich der Sozialökonomie ist sehr komplex, da hier sowohl wirtschaftspolitische, beschäftigungspolitische und sozialpolitische Zuständigkeiten betroffen sind.

Page 25: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

LeiharbeitEs ist oft die Rede davon, dass Leiharbeit im Öffentlichen Dienst verboten ist. Ein explizites Verbot von Leiharbeitern im Öffentlichen Dienst existiert aber nicht. Das Gesetz vom 24. Juli 1987 ist auf alle Arbeitgeber des privaten und öffentlichen Sektors anwendbar. Dieses Gesetz stellt jedoch an vielen Stellen einen Bezug zum Gesetz vom 5.Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen her, das nicht auf den Öffentlichen Sektor (allerdings mit Ausnahmen) anwendbar ist. Daher wird der König in Artikel 48 ermächtigt, für den Öffentlichen Dienst eigene Bestimmungen zu verabschieden, die bis heute jedoch noch nicht festgelegt worden sind.

Page 26: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Plans emplois)Die Ziehungsrechte werden an die Regionen übertragen.

Auch die Mittel für die dann wahrscheinlich wegfallenden LASS-Erleichterungen werden an die Regionen übertragen.

Achtung!

Page 27: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Reorganisation der Verwaltungsstruktur ONEM/LfAJede Region wird durch einen Vertreter der regionalen Arbeitsverwaltung im Verwaltungsrat des ONEM vertreten

Page 28: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Föderiertes Zentrum für ChancengleichheitDieser Thema tangiert ebenfalls den Beschäftigungsbereich: Dekret vom 17. Mai 2004 bezüglich der Sicherung der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt

Page 29: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Finanzierung der neuen regionalen ZuständigkeitenDie Verteilung des Budgets „Beschäftigung“ erfolgt auf Basis des IPP-Verteilerschlüssels. Allerdings werden lediglich 90 % dieser Mittel übertragen.

Diese Dotation entwickelt sich entsprechend der Inflation und entsprechend 70 % des nationalen Realwachstums.

Page 30: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Noch ein Wort zu…

„Réforme du marché du travail pour accoître le taux d‘emploi“

Note du Formateur Elio Di Rupo, Le 04.07.2011

Page 31: Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik Unterausschuss Staatsreform Ausschuss III Öffentliche Sitzung vom 08.11.2011.

Die 6. Staatsreform und die Arbeitsmarktpolitik

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit