Fachveranstaltung am 08.11.2011 Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin? AOK...

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Fachveranstaltung am 08.11.2011 „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“ AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

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Fachveranstaltung am 08.11.2011 „Wo geht die Entwicklung der

Pflegebranche in Niedersachsen hin?“

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

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AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen – „Wo geht die Entwicklung der Pflegebranche in Niedersachsen hin?“

Folie 2

1. Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und beistationären Hospizen in Niedersachsen

Inhalt

2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG)

3. Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunktennach § 92c SGB XI

4. Pflegereform auf der Bundesebene

5. Niedersächsischer Pflegepakt

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1. Darstellung der Entwicklung vonAngebots- und Preisstrukturen

Darstellung der Entwicklung von Angebots- und Preisstrukturen (inkl. § 87b SGB XI) in der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege, der teilstationären Pflege und bei stationären Hospizen in Niedersachsen

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Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen

aktuell per 31.12.2010 per 31.12.2009 per 31.12.2008

teilstationäre PflegeeinrichtungenAnzahl der Pflegeeinrichtungen 271 245 200 148Platzzahl der Pflegeeinrichtungen 3.832 3.361 2.604 1.883

solitäre KurzzeitpflegeAnzahl der Pflegeeinrichtungen 43 23 29 37Platzzahl der Pflegeeinrichtungen 673 344 420 511

vollstationäre PflegeeinrichtungenAnzahl der Pflegeeinrichtungen 1.391 1.371 1.367 1.348Platzzahl der Pflegeeinrichtungen 98.363 96.480 96.032 94.495

Betreuungsangebote § 87 b 1.332 1.227 1.080

stationäre HospizeAnzahl der Pflegeeinrichtungen 19 18 17 14Platzzahl der Pflegeeinrichtungen 172 164 156 122

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Pflegesätze der Pflegeeinrichtungen - Mittelwerte (alle Einrichtungen) -

aktuell per 31.12.2010 per 31.12.2009 per 31.12.2008

vollstationäre PflegeeinrichtungenPflegestufe I 40,95 € 40,38 € 40,30 € 39,39 € Pflegestufe II 53,57 € 53,05 € 52,72 € 51,84 € Pflegestufe III 66,33 € 65,72 € 65,28 € 64,22 € Unterkunft und Verpflegung 16,84 € 16,73 € 16,61 € 16,37 € Durchschnitt 70,46 € 69,78 € 69,38 € 68,19 € Steigerung zum Vorjahr 0,97% 0,58% 1,75%

Zuschlag § 87 b 3,25 € 3,24 € 3,24 €

teilstationäre PflegeeinrichtungenPflegestufe I 34,80 € 33,88 € 33,65 € 33,24 €Pflegestufe II 41,33 € 42,02 € 40,31 € 40,49 €Pflegestufe III 47,48 € 46,65 € 47,02 € 47,32 € Unterkunft und Verpflegung 12,77 € 12,61 € 12,80 € 12,99 €

solitäre KurzzeitpflegePflegestufe I 45,21 € 48,89 € 47,49 € 47,05 € Pflegestufe II 57,02 € 58,72 € 57,89 € 57,37 € Pflegestufe III 69,15 € 68,52 € 68,15 € 67,25 € Unterkunft und Verpflegung 17,60 € 17,89 € 17,67 € 17,50 €

stationäre HospizeBedarfssatz 264,62 € 261,26 € 213,65 € 219,68 €

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Verhandlungsergebnisse der Jahre 2008 bis 2010

2008 2009 2010

verhandelte Pflegeeinrichtungen 415 637 523

Pflegesätze

Pflegestufe G/O 23,55 € 23,69 € 23,68 € Pflegestufe I 40,99 € 41,29 € 41,24 € Pflegestufe II 53,56 € 53,91 € 53,93 € Pflegestufe III 66,22 € 66,72 € 66,81 € Unterkunft und Verpflegung 16,89 € 16,95 € 16,93 €

Durchschnitt 70,48 € 70,92 € 70,92 €

Steigerung zum Vorjahr 2,19% 2,86% 2,37%

Zuschlag § 87 b 3,25 € 3,25 €

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Folie 7

Verhandlungsergebnisse der Jahre 2008 bis 2010

2008 2009 2010

verhandelte Pflegeeinrichtungen 415 637 523

Platzzahl (Durchschnitt) 68 70 70

Auslastung (Durchschnitt) 97,8 % 97,9 % 97,9 %

PflegepersonalschlüsselPflegestufe G/O 12,16 - 14,50 12,56 12,61 12,52Pflegestufe I 3,65 - 4,50 3,82 3,85 3,82Pflegestufe II 2,43 - 3,00 2,56 2,57 2,55Pflegestufe III 1,82 - 2,20 1,92 1,93 1,91

Durchschnitt i. V. mit Bestschlüssel 95,2 % 94,6 % 95,4 %

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Folie 8

Kaufkraft – Bundesländer / Landkreise

Im Ländervergleich entspricht die Kaufkraft eines Bundeslandes dem jeweiligen Durchschnitt der Pflegesätze.

Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin

In den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen ist ein Zusammenhang zwischen Kaufkraft und Pflegesätzen statistisch nicht zu erkennen.

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Kaufkraft im Ländervergleich

Bundesland Betrag Index* Ranking Betrag Index Ranking in % Ranking

Bayern 20.571 € 108,6 1 2.477 € 102,40 5 4,40 1

Hessen 20.424 € 107,8 2 2.457 € 101,60 7 6,40 4

Baden-Württemberg 20.283 € 107,1 3 2.638 € 109,10 2 4,90 2

Hamburg 20.139 € 106,3 4 2.602 € 107,60 3 8,10 8

Nordrhein-Westfalen 19.234 € 101,5 5 2.717 € 112,30 1 8,70 9

Schleswig-Holstein 19.214 € 101,4 6 2.311 € 95,60 9 7,40 5

Rheinland-Pfalz 18.956 € 100,1 7 2.420 € 100,10 8 5,70 3

Niedersachsen 18.537 € 97,8 8 2.208 € 91,30 11 7,40 5

Saarland 17.729 € 93,6 9 2.526 € 104,50 4 7,50 7

Bremen 17.408 € 91,9 10 2.270 € 93,90 10 12,10 11

Berlin 16.977 € 89,6 11 2.471 € 102,20 6 13,60 16

Brandenburg 16.645 € 87,9 12 2.047 € 84,70 12 11,10 10

Sachsen 15.952 € 84,2 13 1.919 € 79,40 16 12,10 11

Thüringen 15.826 € 83,5 14 1.976 € 81,70 14 12,70 14

Mecklenburg-Vorpommern 15.552 € 82,1 15 2.027 € 83,80 13 12,30 13

Sachsen-Anhalt 15.548 € 82,1 16 1.959 € 81,00 15 12,70 14

Korrekationskoeffizient***

Kaufkraft versus Pflegesätze mit Unterkunft und Verpflegung 0,81880402

Kaufkraft versus Arbeitslose -0,84731698

* Quelle: RP online Kaufkraft der Deutschen

** Quelle: Statistisches Bundesamt

*** Der Korrelationskoeffizient ist ein dimensionsloses Mass für den Grad des linearen Zusammenhangs. Er kann Werte zwischen -1 und +1 annehmen.

In der Regel wird ab Werten von unter -0,6 und von über +0,6 von einem statistisch erkennbaren Zusammenhang gesprochen.

Statistisch ist im Gegensatz zum Landkreisvergleich ein Zusammenhang zu erkennen.

Kaufkraft je Einwohner* Arbeitslosenquote monatliche Pflegesätze mit

Unterkunft und Verpflegung**

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Kaufkraft in Landkreisen und Städten

Landkreise und kreisfreie

Städte

Landkreise und kreisfreie

Städte

in 2008 Ranking Index Pflegesatz Ranking Index in 2008 Ranking Index Pflegesatz Ranking Index

Harburg 22.424 € 1 1,23 72,27 € 9 1,04 Northeim 17.705 € 25 0,97 67,41 € 33 0,97Celle 20.734 € 2 1,14 67,70 € 30 0,98 Göttingen 17.698 € 26 0,97 70,88 € 13 1,02Verden 20.472 € 3 1,12 67,52 € 32 0,97 Stadt Delmenhorst 17.667 € 27 0,97 70,29 € 17 1,01Stade 19.325 € 4 1,06 69,98 € 19 1,01 Cuxhaven 17.658 € 28 0,97 70,36 € 16 1,01Vechta 19.241 € 5 1,06 71,85 € 10 1,04 Rotenburg 17.612 € 29 0,97 65,75 € 38 0,95Diepholz 19.200 € 6 1,05 65,44 € 42 0,94 Lüneburg 17.609 € 30 0,97 63,99 € 46 0,92Osterholz 19.158 € 7 1,05 66,41 € 36 0,96 Peine 17.527 € 31 0,96 65,99 € 37 0,95Stadt Hannover 19.092 € 8 1,05 79,59 € 1 1,15 Gifhorn 17.504 € 32 0,96 68,76 € 27 0,99Stadt Osnabrück 18.890 € 9 1,04 77,30 € 2 1,11 Uelzen 17.488 € 33 0,96 65,16 € 43 0,94Stadt Wolfsburg 18.791 € 10 1,03 73,84 € 5 1,06 Soltau-Fallingbostel 17.360 € 34 0,95 70,08 € 18 1,01Stadt Braunschweig 18.774 € 11 1,03 71,45 € 12 1,03 Nienburg 17.224 € 35 0,95 68,94 € 26 0,99Schaumburg 18.619 € 12 1,02 66,61 € 34 0,96 Lüchow-Dannenberg 17.120 € 36 0,94 67,64 € 31 0,97Osnabrück 18.582 € 13 1,02 77,30 € 2 1,11 Stadt Emden 17.103 € 37 0,94 74,19 € 4 1,07Oldenburg 18.517 € 14 1,02 69,41 € 22 1 Wesermarsch 17.097 € 38 0,94 65,70 € 39 0,95Region Hannover 18.515 € 15 1,02 70,50 € 15 1,02 Friesland 16.913 € 39 0,93 69,85 € 20 1,01Ammerland 18.433 € 16 1,01 64,23 € 45 0,93 Stadt Salzgitter 16.769 € 40 0,92 72,34 € 7 1,04Helmstedt 18.401 € 17 1,01 68,55 € 29 0,99 Stadt Wilhelmshaven16.739 € 41 0,92 63,68 € 47 0,92Goslar 18.383 € 18 1,01 68,76 € 27 0,99 Cloppenburg 16.261 € 42 0,89 69,79 € 21 1,01Osterode 18.382 € 19 1,01 65,02 € 44 0,94 Wittmund 16.108 € 43 0,88 69,34 € 24 1,00Wolfenbüttel 18.095 € 20 0,99 71,54 € 11 1,03 Bentheim 16.086 € 44 0,88 72,34 € 7 1,04Hildesheim 18.023 € 21 0,99 66,44 € 35 0,96 Emsland 16.080 € 45 0,88 70,54 € 14 1,02Stadt Oldenburg 17.952 € 22 0,99 69,41 € 22 1 Leer 15.795 € 46 0,87 69,09 € 25 1,00Hameln-Pyrmont 17.891 € 23 0,98 73,34 € 6 1,06 Aurich 15.760 € 47 0,87 65,60 € 40 0,94Holzminden 17.868 € 24 0,98 65,55 € 41 0,94

Niedersachsen 18.206 € 1,00 69,42 € 1,00

Kaufkraft* je Einwohner

durchschnittliche Pflegesätze** einschließlich

Unterkunft und Verpflegung

Kaufkraft* je Einwohner

durchschnittliche Pflegesätze** einschließlich

Unterkunft und Verpflegung

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Folie 11

Zusammenhang Pflegesatz und -note

Es besteht kein statistischer Zusammenhang zwischen der Höhe des Pflegesatzes und der Pflegenote.

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Folie 12

Auswirkungen durch Erhöhung der Pflegesätze

In erster Linie sind die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige betroffen, in zweiter Linie die Kommunen als Träger der Sozialhilfe.

Bei einer durchschnittlichen Anhebung des Pflegesatz-niveaus um 1 € pro Tag würden bei derzeit 83.000 Pfle-gebedürftigen in Niedersachsen Mehrkosten von 30,3 Mio. € jährlich entstehen.

Pflegebedürftige würden ca. mit zwei Drittel, die Kommunen ca. mit einem Drittel belastet.

Bei Anhebung des Pflegesatzniveaus in Niedersachsen auf den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer entstünden jährlich Mehrkosten von rd. 259 Mio. €.

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Folie 13

Entgeltniveau in Landkreisen und Städten

Das Entgeltniveau aller vollstationären Pflegeeinrichtungen liegt zwischen 78,94 € in der Stadt Hannover und 62,57 € im Landkreis Ammerland (Vergleichsmaßstab: „Preiskennziffer“).

Der Landesdurchschnitt liegt bei 68,79 €.

Trägerschaftsbezogen ist das Entgeltniveau sehr unterschiedlich:

freigemeinnützige Trägerschaft 79,51 € - 66,37 € (72,11 €)

kommunale Trägerschaft 91,91 € - 64,98 € (77,18 €)

private Trägerschaft 77,38 € - 60,69 € (66,82 €)

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Folie 14

Preiskennziffer Gesamt

Preiskennziffer Gesamt

Hannover,

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Osnabrü

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Wolfsburg

Harb

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76,00 €

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Folie 15

Preiskennziffer freigemeinnützige TrägerschaftH

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74,00 €

76,00 €

78,00 €

80,00 €

Preiskennziffer freigemeinnützige Trägerschaft

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Folie 16

Preiskennziffer kommunale Trägerschaft

Preiskennziffer kommunale Trägerschaft

Old

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90,00 €

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100,00 €

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Folie 17

Preiskennziffer private Trägerschaft

Preiskennziffer private TrägerschaftH

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76,00 €

78,00 €

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Folie 18

Vergütungsvereinbarungenvollstationär

Die Quote von Pflegeeinrichtungen, die jährlich zu Vergü-tungsverhandlungen auffordern, liegt zwischen 30 und 40%, wobei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, dass auch Vergütungsvereinbarungen mit über ein-jährigen Laufzeiten abgeschlossen werden.

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Folie 19

Übersicht: „Alter“ der Vergütungs-vereinbarungen vollstationär

Übersicht 1436 Vergütungsvereinbarungen- Gesamt trägerunabhängig -

172

73

70

52

41

884

144

61,6% aktuell, 884 Vereinbarungen

12,0% 1 Jahr, 172 Vereinbarungen

5,1% 2 Jahre, 73 Vereinbarungen

4,9% 3 Jahre, 70 Vereinbarungen

3,6% 4 Jahre, 52 Vereinbarungen

2,9% 5 Jahre, 41 Vereinbarungen

10,0% 6 Jahre und mehr, 144 Vereinbarungen

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2. Darstellung wesentlicher Neuerungen im Qualitätspapier nach § 113 SGB XI (MuG)

Am 27. Mai 2011 hat die Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI durch Schiedsspruch - die MuG in der vollstationären Pflege

sowie- die MuG in der ambulanten Pflege

sowie- die Anlage nach Ziffer 5 (ambulant) bzw. Ziffer 7

(stationär) der MuG in Bezug auf die Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen nach § 114 Abs. 4 SGB XI (Zertifizierungs- und Prüfverfahren)

zum 1. Juni 2011 in Kraft gesetzt.

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Folie 21

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

In der vollstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung ist einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement durchzu-führen, die Umsetzungsverantwortung liegt auf der Lei-tungsebene

Das Qualitätsmanagement schließt alle wesentlichen Managementprozesse (z.B. Verantwortung der Leitung, Ressourcenmanagement, Leistungserbringung, Analyse/ Verbesserung) ein und entwickelt diese weiter

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Folie 22

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement

Über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wird sichergestellt, dass

die vereinbarten Leistungen zu der vereinbarten Qualität erbracht werden,

sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen an den Bedürfnissen der Bewohner und den fachlichen Erfordernissen orientiert und dass sie stetig überprüft und ggf. verbessert wird,

Verantwortlichkeiten, Abläufe und die eingesetzten Methoden und Verfahren in den Leistungsbereichen der Einrichtung beschrieben und nachvollziehbar sind

Wesentliche Maßnahmen und Verfahren des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements werden dokumentiert

Sie müssen den jeweils beteiligten Mitarbeitern bekannt sein und umgesetzt werden

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Folie 23

Inhalte der Fort- und Weiterbildung

Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist eine erfolgreich durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreitet, erforderlich

Die Maßnahme umfasst folgende Inhalte:

Managementkompetenz (Personalführung, Betriebsorganisa-tion, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen),

Psychosoziale und kommunikative Kompetenz Aktualisierung der pflegefachlichen Kompetenz (Pflegewis-

sen, Pflegeorganisation)

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Folie 24

Inhalte der Fort- und Weiterbildung

Von der Gesamtstundenanzahl sollten mind. 20% oder 150 Stunden in Präsenzphasen vermittelt worden sein

Die Voraussetzung ist auch durch Abschluss eines betriebswirtschaftlichen, pflegewissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studiums an einer Fachhoch-schule oder Universität erfüllt

Die erforderliche fachliche Qualifikation der Mitarbeiter ist auf Grund von Einarbeitungskonzepten und durch geplante funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen. Dazu ist ein schriftlicher Fortbildungsplan zu erstellen.

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Folie 25

Pflegeplanung und -dokumentation

Die Pflegedokumentation muss praxistauglich sein und sich am Pflegeprozess orientieren

Veränderungen des Pflegezustandes sind aktuell (d.h. bis zur nächsten Übergabe) zu dokumentieren

Der individuelle Dokumentationsaufwand muss verhält-nismäßig sein und darf über ein vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen

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Folie 26

Pflegeplanung und -dokumentation

Das Dokumentationssystem beinhaltet alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Aussagen und Informationen in den folgenden Bereichen:

Stammdaten, Pflegeanamnese / Informationssammlung

inkl. Erfassung von pflegerelevanten Biografiedaten, Pflegeplanung, Pflegebericht, Leistungsnachweis

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Folie 27

Pflegeplanung und -dokumentation

Ärztlich verordnete Leistungen sind im Rahmen des ärztlichen Behandlungs- und Therapieplanes durch-zuführen und in der Pflegedokumentation zu doku-mentieren

Zu Beginn der Versorgung ist eine umfassende Informationssammlung über Ressourcen, Risiken, Bedürfnisse, Bedarfe und Fähigkeiten zu erstellen (Pflegeplanung), anhand derer Pflegeziele und Pflege-maßnahmen zu vereinbaren sind

Sind Leistungen für den Pflegekunden/Bewohner erforderlich, werden von diesen aber nicht abgefragt, ist dies in der Pflegedokumentation nachvollziehbar festzuhalten

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Folie 28

Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und VerpflegungLeistungen der Unterkunft und Verpflegung sind fachlich kompetent und bedarfsgerecht zu erbringen. Die fachliche Qualität der Leistungen ist entsprechend der rechtlichen und fachlichen Anforderungen sicher-zustellen. Die Grundsätze zu den nachfolgenden Bereichen sind in der Konzeption darzulegen:

HausreinigungVerunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Bei der Raumpflege ist auf die üblichen Schlaf-, Essens- und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen.

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Folie 29

Unterkunft und Verpflegung

WäschepflegeWäschepflege ist auf den notwendigen Bedarf des Bewohners abzustimmen und sachgerecht durch-zuführen.

HausgestaltungBei der alten- und behindertengerechten Gestaltung der Einrichtung sind die Bedürfnisse der Bewohner nach räumlicher Orientierung, Wohnlichkeit und jahreszeit-licher Orientierung zu berücksichtigen.

Dokumentation der LeistungserbringungDie Leistungen der Unterkunft und Verpflegung sowie Speise- und Reinigungspläne sind zu dokumentieren.

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Folie 30

Ergebnisqualität

Kriterien für eine gute Ergebnisqualität sind:

die Pflegeinterventionen sind erkennbar auf Wohlbefin-den, Unabhängigkeit, Lebensqualität, Gesundheitsförde-rung und Prävention gerichtet,

dem Bewohner entsteht kein körperlicher Schaden (Sekundärschaden),

die Ernährung (im Besonderen auch die Flüssigkeits-zufuhr) ist auf die spezifischen ernährungsphysio-logischen Bedürfnisse des Bewohners abgestimmt, der Ernährungszustand ist angemessen,

die Flüssigkeitsversorgung ist angemessen, die Standards von Hygiene und Sauberkeit sind

eingehalten,

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Folie 31

Ergebnisqualität

der Bewohner entscheidet in den alltäglichen Verrichtungen selbst und wird in seiner Eigenständigkeit unterstützt,

der Bewohner verfügt im Rahmen der Körperpflege unter Beachtung der Selbstpflegefähigkeit über die notwendige Unterstützung,

die Selbstbestimmung im Bereich der Blasen- und Darmentleerung ist gewahrt,

der Bewohner verfügt über die angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit und zur Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben innerhalb und außerhalb der Einrichtung,

die Privat- und Intimsphäre des Bewohners ist berücksichtigt.

Wesentliche Kriterien zur Messung der Ergebnisqualität sind insbe-sondere in der Pflege - Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vom 17.12.2009 aufgeführt.

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Folie 32

Zertifizierungs- und Prüfverfahren

Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sind Personen oder Gesellschaften, die definierte Voraussetzun-gen erfüllen (u. a. persönliche Eignung, pflegerische Ausbil-dung, Berufserfahrung, Auditorenausbildung, Führungs-kompetenz, QPR-Schulung)

Die Anträge auf Anerkennung sind bei den Landesver-bänden der Pflegekassen im Land zu stellen

Die Anerkennung erstreckt sich auf alle Bundesländer

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Zertifizierungs- und Prüfverfahren

Die Landesverbände erteilen die Anerkennung als Bescheid für die Dauer von maximal drei Jahren

Sachverständige und Prüfinstitutionen müssen wirtschaft-lich und organisatorisch unabhängig sowie zuverlässig sein

Die Landesverbände überprüfen jährlich, grundsätzlich durch Vor-Ort-Prüfungen, ob diese Voraussetzungen noch vorliegen

Unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen müs-sen einen Ausschuss zur Sicherung der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit einrichten

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Zertifizierungs- und Prüfverfahren

Das Prüfverfahren ist einer Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 2 SGB XI gleichwertig anzuerkennen, wenn es

- die Qualitätsanforderungen der Vereinbarung zu den Maßstäben und Grundsätzen

- die Qualitätsprüfungsrichtlinien einschließlich der Anla-gen

- die Expertenstandards sowie- die Pflege-Transparenzvereinbarungen zugrunde legt

Alternativ: Anerkennung von QM-Systemen nach DIN EN ISO 9001 oder EFQM

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Folie 35

Zertifizierungs- und Prüfverfahren

Die Ergebnisse sowie die dabei gewonnen Daten und Informationen sind den Landesverbänden der Pflegekassen, den zuständigen Trägern der Sozialhilfe und der Heimaufsichtsbehörde sowie der geprüften Pflegeeinrich-tung mitzuteilen.

Die Transparenzberichte nach § 115 Abs. 1a SGB XI sind nach den geltenden Transparenzvereinbarungen zu erstel-len.

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3. Pflegestützpunkte

Ausgewählte statistische Auswertungen zu Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI

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Grundlagen

Beginnend mit dem Landkreis Schaumburg wurde seit Januar 2010 durch die Pflegestützpunkte ein umfangreiches Serviceangebot für ältere Menschen und deren Angehörige geschaffen. Die in den Kommunen vorhandenen Strukturen wurden teilweise genutzt und im Rahmen des Pflegestützpunktes zusammen-geführt und weiterentwickelt. Auf diese Weise werden bürokratische Doppelstrukturen verhindert.

Im Pflegestützpunkt erhalten pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen ein umfangreiches Hilfs- und Beratungsangebot, das träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbs-neutral und aus einer Hand organisiert ist. Die vorhandenen Angebote von Pflege- und Krankenkassen einerseits und des jeweiligen Landkreises andererseits werden besser miteinander vernetzt und ergänzt.

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Aktueller Überblick - Niedersachen

In Niedersachsen eröffnen seit dem 01.01.2010 etappenweise die regionalen Pflegestützpunkte.

Mittlerweile existieren bereits30 zugelassene Pflegestützpunkte in Niedersachsen (Stand 10/2011).

Insgesamt 15 Kommunen sprachen sich bisher aus verschiedensten Gründen gegen die Einrichtung eines Pflegestützpunktes aus.

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Folie 39

Aktueller Überblick - Deutschland

Bundesweit eröffneten inzwischenBundesweit eröffneten inzwischen371371 zugelassene Pflegestützpunkte zugelassene Pflegestützpunkte

(Stand 07/2011).(Stand 07/2011).

Bundesland geplant realisiertBaden-Württemberg 50 48Bayern 60 7Berlin 36 26Brandenburg[1] - 19Bremen 3 3Hamburg 9 9Hessen 26 18Mecklenburg-Vorpommern 18 3Niedersachsen 47 29Nordrhein-Westfalen 159 54Rheinland-Pfalz 135 135Saarland 8 8Sachsen 0 0Sachsen-Anhalt 0 0Schleswig-Holstein 15 11Thüringen 5 1Gesamt 571 371

[1] In Brandenburg werden Einzelverfügungen für die Errichtung von Pflegestützpunkten erlassen. Aus diesem Grund gibt es keine festen Planzahlen.

Quelle: Kuratorium Deutsche Altershilfe, 07.07.2011

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Folie 40

Anzahl und Ort der Beratung

Beratungsleistung der nds. Pflegestützpunkte im Jahr 2010*Insgesamt 11.210 Beratungen*

Hausbesuche

36%3.962

persönliche Beratung im

Pflegestützpunkt

20%2.195

telefonische Beratung

44%4.998

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Folie 41

Beratung nach Schwerpunktthema

2.164

1.6431.565

1.560

1.443

1.378

1.172

1.156

826

692504

275

168

8561

564842

37

29

26

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500

Pflegeleistungen SGB XI, ambulant

Pflegeleistungen SGB XI, vollstationär

Ergänzende Versorgungsangebote

Wohnraumberatung

Sozialhilfe /Grundsicherung (SGB XII)

Hilfsmittelversorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Niedrigschwellige Angebote / Hilfe

Ehrenamtliche Hilfen

Hospizleistungen

Pflegeleistungen SGB XI, teilstationär

Allgemein Beratung (nicht über EDV)

Widerspruchsverfahren (Hilfe bei)

Demenzberatung / zusätzliche Betreuungsleistung

Behindertenausweis

Pflegezeit / Rente für Pflege / pflegende Angehörige

Kurzzeit-/Verhinderungspflege

Eingliederungshilfe / Reha

Beschwerde amb. / Stationärer Anbieter

Betreuung / Vorsorgevollmach /Patientenverfügung

Osteuropäische Hilfen

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Folie 42

Durchschnittliche Beratungsdauer

15 bis 30 Minuten

28%

bis 15 Minuten

37%

mehr als 30 Minuten

35%

*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte.

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Folie 43

davon Anzahl der weitergeleiteten

Beratungen

14%

fallabschließende Beratung im

Pflegestützpunkt

86%

Fallabschluss und Weiterleitung

*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte.

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Folie 44

Kassenzugehörigkeit der beratenen Personen

AOK 47%

BKK 8%

vdek 18%

IKK 9%

LKK 6%

Knappschaft 2%

Keine Angaben 7%

Private KV 3%

*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte der niedersächsischen Pflegestützpunkte.

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Mitarbeiterqualifikation

Die nds. Pflegestützpunkte beschäftigten 2010 insgesamt 59 Mitarbeiter/-innen.

Als sinnvoll stellte sich insbesonderedas Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen in einem Team heraus.

Sozialpädagogen, Dipl. Sozialarbeiter, Pflegepädagogen

59%

Gerontologen5%

Pflegefachkräfte/ Pflegeberater

16%

Gesundheits-wissenschaftler

2%

Verwaltungs-fachkräfte

18%*= Quelle: Zusammenfassung der jährlichen Berichte

der niedersächsischen Pflegestützpunkte.

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Finanzierungsanteil der Pflegekassen

Die anteilige Finanzierung seitens der niedersächsischen Pflegekassen erfolgt ab der Eröffnung des Pflegestütz-punktes.

Der jährliche Betrag wird entsprechend gekürzt, sofern der Pflegestützpunkt nicht die kompletten zwölf Monateeines Kalenderjahres betrieben wurde.

Somit konnten die neben-stehenden Summen an die einzelnen Pflegestützpunkte gezahlt werden.

Pflegestützpunkt Beginn Finanzierungsbetrag

jährlicher BetragFinanzierungsbetrag

anteilig für 2010

Landkreis Schaumburg 01.01.2010 45.501,00 EUR 45.501,00 EURStadt Braunschweig 01.02.2010 50.000,00 EUR 45.833,33 EUREmsland - Beratungsagentur 01.02.2010 50.000,00 EUR 45.833,33 EURLandkreis Verden 01.03.2010 32.713,00 EUR 27.260,83 EURLandkreis Northeim 01.03.2010 40.938,00 EUR 34.115,00 EURLandkreises Aurich 01.04.2010 47.630,00 EUR 35.722,50 EURLandkreis Rotenburg (Wümme) 01.04.2010 38.590,00 EUR 28.942,50 EURLandkreis Osnabrück 01.04.2010 50.000,00 EUR 37.500,00 EURLandkreis und Stadt Hildesheim 01.05.2010 77.739,00 EUR 51.826,00 EURLandkreises Soltau-Fallingbostel 01.06.2010 36.302,00 EUR 21.176,17 EURLandkreises Göttingen 01.06.2010 34.950,00 EUR 20.387,50 EURLandkreis Leer 01.07.2010 39.961,00 EUR 19.980,50 EURStadt Emden 01.08.2010 30.000,00 EUR 12.500,00 EURLandkreis Osterode am Harz 01.09.2010 30.000,00 EUR 10.000,00 EURWolfsburg 01.09.2010 34.534,00 EUR 11.511,33 EURLandkreis Cuxhaven 01.10.2010 57.306,00 EUR 14.326,50 EURHelmstedt 01.10.2010 30.000,00 EUR 7.500,00 EURSalzgitter 01.11.2010 30.000,00 EUR 5.000,00 EURLandkreis Goslar 01.12.2010 46.797,00 EUR 3.899,75 EURLandkreis Nienburg 01.12.2010 31.486,00 EUR 2.623,83 EURgesamt 481.440,08 EUR

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Folie 47

4. Pflegereform auf der Bundesebene

2011 – Das Jahr der Pflege! ... (???)

Was ist bisher geschehen? – Das Gesetz zur Familienpflegezeit ist verabschiedet und wird zum 1.1.2012 in Kraft treten; Federführung liegt im Familienministerium

Die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ soll bis Ende 2011 politisch konsentiert sein (Inhalt: Vereinheitlichung der Ausbildungsberufe in der Pflege inkl. Finanzierungsregelung, Anpassung an EU-Vorgaben); Fachkräftemangel bleibt insgesamt Thema

Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung bzw. des BMG zur Reform des SGB XI liegt bisher nicht vor!

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Bisher im Rahmen der Reformdiskussion behandelte Themen:

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff/Reform Eingliederungshilfe

Neue Versorgungsformen/Technikunterstützung Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Flexibilisierung der (ambulanten) Leistungen Stärkung von Prävention und geriatrischer

Rehabilitation (Kostenträger SGB XI?) Dynamisierung der Leistungen

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Ausbau der Pflegeberatung (Zuständigkeiten?) Organisationsreform des MDK Finanzierung der Behandlungspflege in

Pflegeheimen Finanzreform gesamt: Beitragssatzerhöhung;

Beitragsbemessungsgrenze; ergänzender individueller/kollektiver Kapitalstock innerhalb/außerhalb des Systems; Rolle der PKV

Förderung Ehrenamt Weiterentwicklung Qualitätssicherung und –

transparenz Ärztliche Versorgung in Heimen; Neuordnung

ärztlicher Tätigkeiten (Substitution, Delegation)

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Kompromiss der Koalitionsspitzen vom 6.11.2011:

Steuerliche Anreize für eine freiwillige Pflege-Vorsorge nach dem Riester-Modell

Anstieg des Pflegebeitrages um 0,1 %-Punkte zum 1.1.2013

Die hieraus resultierenden 1,1 Mrd. € sollen im Wesentlichen den Demenzkranken zugute kommen

(Wieder-)Einsetzung der Expertenrunde zum Pflegebedürftigkeitsbegriff; Finanzrahmen bleibt wie oben beschlossen unverändert

Ambulante Pflegeeinrichtungen sollen wahlweise für bestimmte Zeiteinheiten „gebucht“ werden können, nicht für bestimmte (Komplex-)Leistungen

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5. Niedersächsischer Pflegepakt

Diskussion der Zukunft der Pflege

Bundesebene Niedersachsen

Bisher: „Pflegepaket“ Niedersachsen

Förderung der Altenpflegeschülerinnen und -schüler

Bezuschussung ausbildender Einrichtungen und Dienste

Übernahme der Umschulungskosten im 3. Ausbildungsjahr

Ideenwettbewerb Pflege

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Ziele des Pflegepaktes

Der Pflegepakt soll vor allem dazu dienen, unter Überwin-dung der – natürlichen – Interessensgegensätze der im Landespflegeausschuss vertretenen Verbände und Institutionen gemeinsame und einvernehmliche Handlungs-empfehlungen bzw. Leitlinien für die Altenpflege in Niedersachsen festzulegen.

Des weiteren sollen Handlungsfelder dargestellt werden, bei denen gemeinsame Lösungswege zwar noch nicht ent-wickelt werden können, eine Weiterarbeit an solchen Lösungswegen jedoch einvernehmlich als sinnvoll erachtet wird.

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Beteiligte am Pflegepakt

LAG der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Träger der Pflegedienste u. Pflegeheime LAG der Verbände der privat-gewerblichen Pflegeeinrichtungen Landesverbände der Pflegekassen und MDK Verband der PKV Überörtlicher Sozialhilfeträger Sozialministerium Nds. Landkreistag und Nds. Städtetag Nds. Städte- und Gemeindebund DGB und ver.di Nds. Ärztekammer Landesseniorenrat und Behindertenbeauftragter

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Ausgewählte Themen des Pflegepaktes

Verbesserung von Image und Attraktivität der Pflege in Niedersachsen

Personal

Stationäre Angebote/Vergütungsniveau

Entbürokratisierung

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Ergebnisse

Verbesserung von Image und Attraktivität der Pflege in Niedersachsen

Der Landespflegeausschuss setzt sich dafür ein, dass die Vielfalt, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Altenpflege in der Öffentlichkeit eine größere Beachtung finden.

Die Öffentlichkeitsarbeit in der Altenpflege muss intensiviert und professionalisiert werden. Die Beteiligten des Pflege-paktes vereinbaren, im Sinne dieser Grundsatzhaltung auf eine ausgewogene und differenzierte Öffentlichkeitsarbeit hinzuwirken, ohne objektiv vorliegende Mängel zu beschö-nigen.

Das Arbeitsfeld „Altenpflege“ muss so differenziert dargestellt werden, dass die vielfältigen Tätigkeiten, die mit unterschiedlichen Ausbildungen und Qualifizierungen erbracht werden können, erkennbar werden.

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Folie 56

Ergebnisse

Personal

a) Nachwuchsgewinnung

Der Landespflegeausschuss unterstützt die Initiative des Nds. Sozialministeriums und des Nds. Kultusministeriums gegenüber dem Bund, die Finanzierung des Mehraufwandes für die vereinheitlichte Ausbildung der Pflegeberufe durch unmittelbar von den Pflegekassen bereitzustellende Mittel sicherzustellen. Er ist sich bewusst, dass dieses zu einer zusätzlichen Belastung der Pflegeversicherung führt. Der Landespflegeausschuss ist der gemeinsamen Überzeugung, dass diese Maßnahme sowohl dem Image der Altenpflege dient wie auch wegen des damit verbundenen Wegfalls von Schulgeldern mit einer hohen Attraktivitätssteigerung der Ausbildung in der Pflege verbunden ist.

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Folie 57

Ergebnisse

Personal

Der Landespflegeausschuss sieht die (Wieder-) Einführung einer Ausbildungsumlage zwar als ein in Betracht kommendes Instru-ment zur Fachkraftgewinnung an, ist jedoch der Auffassung, dass derzeit rechtliche Risiken mit einer (Wieder-)Einführung verbunden wären.

Er begrüßt die zur Fachkraftgewinnung durch das Land im Rahmen des „Pflegepaketes“ ergriffenen Fördermaßnahmen und bittet das Land zu prüfen, ob ab 2012 eine weitere Erhöhung der Schulgeldförderung (z.B. bis zu 160,- € mtl.) mit dem Ziel erfolgen kann, dass dann voraussichtlich ca. 4/5 aller Altenpflegeschüler/ -innen in Niedersachsen von der Schulgeldzahlung befreit wären.

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Zur Refinanzierung dieser evtl. weiteren Erhöhung der Schulgeldförderung ist der Landespflegeaus-schuss damit einverstanden, wenn das Land im Rahmen seiner Prüfung in Betracht zieht, dass ein – ggf. teilweiser – Einsatz der derzeit für die finanzielle Anerkennung ausbildender Betriebe im Rahmen des „Pflegepaketes“ verwendeten Finanzmittel sinnvoll bzw. erforderlich erscheinen könnte.

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b) Berufsfachschule Pflegeassistenz

Der Landespflegeausschuss begrüßt die mit dem Ausbildungsgang verbundene Höherqualifizierung der Pflegehilfskräfte. Er bittet die Landesregierung, im November 2012 über die weitere Entwicklung zu berichten.

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c) Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Pflegeberufen

Der Landespflegeausschuss stellt fest, dass die mangelnde Sprach-kompetenz oft ein Hauptproblem für die Menschen mit Migrations-hintergrund bei der Berufsanerkennung in Deutschland darstellt.

Es sollte in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung das System der Bildungsgutscheine erschöpfend genutzt werden, um so eventuelle Mängel in der Sprachkompetenz schnellstmöglich zu beheben.

Der Landespflegeausschuss bittet das MS zu prüfen, ob im Rahmen seiner Möglichkeiten eine weitere Vereinfachung des Anerkennungs-verfahrens länderübergreifend realisiert werden kann.

Die Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen sollte möglichst durch den Bund unterstützt werden.

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d) Verbleib in Beruf, Arbeitsbedingungen

Der Landespflegeausschuss spricht sich für den Erhalt der Fachkraftquote in Niedersachsen bei weiterhin mindestens 50% aus.

Die Beteiligten des Pflegepaktes halten es in diesem Zusammenhang für erforderlich, insbesondere aufgrund neuer pflegerischer Entwicklungen und Konzepte eine zeitgemäße Neudefinition des Begriffes der Fachkraft vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich im Hinblick auf eine perspektivisch zu erlassende Niedersächsische Heimpersonalverordnung eingehend mit der Gesamtthematik befasst. In der AG sollten mindestens die Verbände der Leistungserbringer und der Kostenträger, Berufsverbände sowie das Land und die Kommunen vertreten sein.

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Im Zusammenhang mit der geplanten Reform der sozialen Pflegeversicherung prüft die Landes-regierung die Etablierung einer Rechtsgrundlage für ein bundesweites Personalbemessungsinstrument sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege.

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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Der Landespflegeausschuss schlägt vor, zur Erleichterung der Organisation zur Durchführung entsprechender BGF-Maßnahmen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) regionale Netzwerke unter Beteiligung und Moderation von Kranken- und Unfallversicherungsträgern anzubieten. Grundidee des Netzwerkens ist es, einen Erfahrungsaustausch und das „Voneinander Lernen“ zu organisieren, um Synergieeffekte zu schöpfen.

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Ziel ist es, für die Pflegebranche aufgrund ihrer Besonderheiten (spezifische Form der Dienstleistung am Menschen, hohe physische und psychische Anforderungen, hoher Krankenstand) ein eigenes branchenspezifisches Teilnetzwerk aufzubauen. Die konkrete Arbeit im Netzwerk orientiert sich am Bedarf der Teilnehmer, die sich insoweit auch selbst zu organisieren haben. Denkbar sind Unterarbeits-gruppen zu spezifischen Themen, aber auch Hospitationen der Teilnehmer untereinander.

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Der Landespflegeausschuss schlägt eine sukzessive landesweite Schaffung regionaler Netzwerke in ganz Niedersachsen vor. Die Bereitstellung von Landes-mitteln ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, um vorgesehene Eigenanteile der Teilnehmer, z.B. für spezifische Schulungsmaßnahmen und Workshops, zu übernehmen bzw. zu minimieren.

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Der Landespflegeausschuss begrüßt, dass die AOK Niedersachsen auf der Grundlage des § 65a Abs. 2 SGB V sog. Bonusregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben will. Der Landespflegeausschuss befür-wortet diese Vorhaben.

Zur Entwicklung des Assessment- und Bewertungs-verfahrens werden auf freiwilliger Basis 15 – 20 ausgewählte ambulante und stationäre Pflegeein-richtungen entsprechende Leistungen der AOK Niedersachsen zum Aufbau eines BGM kostenfrei erhalten.

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Problematik der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung

Der Landespflegeausschuss schlägt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die nachstehende Zielsetzungen verfolgt:

A) Datenanalyse zum gewünschten und tatsächlichen Beschäftigungsumfang in den Pflegeberufen,

B) Analyse bestehender Arbeitszeitmodelle unter Beachtung einrichtungsspezifischer Rahmenbedin-gungen

C) Ableitung von Optimierungsvorschlägen aus den Ergebnissen zu A) + B)

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e) Kinderbetreuung

Der Landespflegeausschuss würde es im Rahmen der Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und (Pflege-)Beruf begrüßen, wenn die Öffnungs- und Betreuungszeiten der Kindertagesstätten in stärkerem Maße den Belangen der berufs-tätigen Erziehungsberechtigten Rechnung tragen würden.

Um Randzeiten in der Kindertagesbetreuung noch besser abdecken zu können, hält er eine stärkere Vernetzung bzw. Kooperation zwischen Trägern der Kindertagesstätten und/oder den Tagespflegepersonen für wünschenswert. Die Träger der Kindertagesstätten müssen dazu wirtschaftlich in der Lage sein.

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Stationäre Angebote / Vergütungsniveau

Der Landespflegeausschuss spricht folgende Empfehlung zum Themenbereich der Pflegesätze für vollstationäre Einrichtungen der Dauerpflege aus:

Angesichts der derzeit unterschiedlichen Interessen-lagen zwischen Einrichtungs- und Kostenträgern erscheint eine Fortsetzung der Diskussion über pauschale, einheitliche Pflegesatzerhöhungen im Sinne einer einrichtungs- und regionenübergrei-fenden „Konvergenz“ nicht aussichtsreich.

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Die derzeitigen Ergebnisse von Einzelverhandlun-gen, die zudem unter Beachtung der Rechtspre-chung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 geführt werden müssen, zeigen auf, dass auch auf diesem Wege eine Reduzierung von Finanzierungs-problemen in der stationären Altenpflege möglich ist.

Davon umfasst sein können auch Verhandlungen über Verbesserungen personeller Rahmenbedingun-gen innerhalb der rahmenvertraglichen Regelungen nach § 75 SGB XI.

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Handlungsschwerpunkte sieht der Landespflege-ausschuss besonders in den Regionen Niedersach-sens, in denen das dortige durchschnittliche Pflege-satzniveau noch erheblich unter dem landesweiten Durchschnitt liegt.

Er fordert die in diesen Regionen zuständigen Pflegesatzparteien auf, kurzfristig zu prüfen, ob Pflegesatzerhöhungen oder/und Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen zur Sicherung der Pflegequalität erforderlich sind.

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Der Landespflegeausschuss betont, dass die Umsetzung des Pflegepakts ein fortlaufender Pro-zess ist.

Er bittet daher die Pflegesatzkommission „stationär“, die Pflegesatzentwicklung und das Ergebnis von Verhandlungen prozessbegleitend zu dokumentieren und darüber im November 2012 im vorbereitenden Ausschuss und im Landespflegeausschuss ausführ-lich zu berichten.

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Entbürokratisierung

Zusammenarbeit MDKN ./. Heimaufsicht – Vermeidung von Doppelprüfungen

Die Pflegekassen, der Verband der Privaten Krankenver-sicherung e.V., die Kommunalen Spitzenverbände und das Sozialministerium vereinbaren, möglichst zeitnah in Verhandlungen zur Überarbeitung und Aktualisierung der bisherigen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht, MDKN und PKV- Prüfdienst mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 4 NHeimG einzutreten.

Einberufung eines „Runden Tisches zum Abbau von Mehrfachprüfungen“

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