Die aktuelle Pflegereform – was ändert sich:. Hintergrund Die Änderungen in der...

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Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die aktuelle Pflegereform – was ändert sich:

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  • Die aktuelle Pflegereform was ndert sich:
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  • Hintergrund Die nderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten Teilen am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten. Die Leistungsverbesserungen fr Menschen mit Demenz und weitere Regelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
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  • Die erste gute Nachricht Voraussetzung: Eine eingeschrnkte Alltagskompetenz wurde festgestellt (gem. 45 a SGB XI). a) Sachleistungen Menschen mit Demenz erhalten ab 1. Januar 2013 bis zu 225 Euro mehr an Sachleistungen als bisher aus der Pflegeversicherung. Diese erhhten Betrge gibt es bei ambulanter Pflege in den Pflegestufen 0, 1 und 2. In der Pflegestufe 3 bleiben die Betrge unverndert.
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  • Die erste gute Nachricht Tipp: Personen mit Demenz/Alzheimer sollten einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Sie sollten Leistungen fr Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf beantragen. Rechtsgrundlage:123 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Die erste gute Nachricht Pflege- stufe Bisherige Sachleistungen nach 36 SGB XI 01.01.2012 bis zu Neue Sachleistungen nach 36 SGB XI in Verbindung mit 123 SGB XI fr Personen nach 45a SGB XI bis zu Erhhung in Euro - NEU - Bisherige Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI (die es weiterhin gibt) Pflege- stufe 0 0 225 + 225 Grundbetrag 100 Erhhter Betrag 200 Pflege- stufe 1 450 665 + 215 Grundbetrag 100 Erhhter Betrag 200 Pflege- stufe 2 1.100 1.250 + 150 Grundbetrag 100 Erhhter Betrag 200 Pflege- stufe 3 1.550 --Grundbetrag 100 Erhhter Betrag 200
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  • Die erste gute Nachricht b) Geldleistungen Wer dementiell erkrankt ist, erhlt ab 1. Januar 2013 bis zu 120 Euro mehr, wenn er Geldleistungen in Anspruch nimmt. Diese erhhten Betrge gibt es in den Pflegestufen 0, 1 und 2. In der Pflegestufe 3 bleiben die Betrge unverndert. Rechtsgrundlage:123 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Die erste gute Nachricht b) Geldleistungen Pflegestufe Pflegegeld 37 SGB XI i.V.m. 123 SGB XI fr Personen, die nach 45a SGB XI eingestuft sind altneu Pflegestufe 00 120 Pflegestufe 1235 305 Pflegestufe 2440 525 Pflegestufe 3700
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  • Die erste gute Nachricht c) Kombinationsleistungen Bei Kombinationsleistungen (Sachleistungen und Geldleistungen anteilig) werden ebenfalls die erhhten Betrge zugrunde gelegt (Ausnahme: Pflegestufe 3). Rechtsgrundlage:123 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Die erste gute Nachricht c) Kombinationsleistungen Pflege- stufe Pflegegeld 37 SGB XI i.V.m. bergangszuschlag fr 45a SGB XI, 123 SGB XI Pflegesachleistung 36 SGB XI i.V.m. bergangszuschlag 45a SGB XI, 123 SGB XI bis zu altneualtneu Pflege- stufe 0 0 120 0 225 Pflege- stufe 1 235 305 450 665 Pflege- stufe 2 440 525 1.100 1.250 Pflege- stufe 3 700 1.550
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  • Die erste gute Nachricht d) Weitere Leistungen Menschen mit Demenz knnen knftig auch Pflegehilfsmittel, Leistungen der Verhinderungspflege, der Pflegeberatung und Leistungen fr den Umbau der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie nur der Pflegestufe 0 zugeordnet sind.
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  • Die erste gute Nachricht d) Weitere Leistungen Pflegebedrftige der so genannten Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschrnkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz) knnen ab 2013 Verhinderungspflege (39 SGB XI), Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Manahmen ( 40 SGB XI) in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Dies gilt wie bisher auch fr die Pflegeberatung ( 7a SGB XI), fr Pflegekurse ( 45 SGB XI) und zustzliche Betreuungsleistungen ( 45 b SGB XI). Rechtsgrundlage: 123 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Die zweite gute Nachricht Zuschlag von 200 Euro pro Monat Wenn mindestens drei pflegebedrftige Menschen, die Sachleistungen, Geldleistungen oder Kombinationsleistungen der Pflegeversicherungen beziehen, zum Zweck der gemeinsamen Bewltigung ihrer Pflegebedrftigkeit zusammen in einer ambulant versorgten Wohngemeinschaft leben, hat jede dieser Personen Anspruch auf zustzlich 200 Euro pro Monat. Voraussetzungen sind, dass: in der Wohngruppe eine Pflegekraft, z. B. des Pflegedienstes, ttig ist. Die Wahlfreiheit der Pflegebedrftigen bei der Wahl des Pflegedienstes ist zu gewhrleisten;
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  • Die zweite gute Nachricht die Wohngemeinschaft nach dem Landesheimgesetz kein Heim ist; die 200 zweckgebunden fr die Sicherstellung der Versorgung eingesetzt werden (weitergehende Nachweise gegenber den Pflegekassen sind nicht erforderlich). Der Anspruch auf den Geldbetrag besteht gegenber der Pflegekasse des Pflegebedrftigen. Rechtsgrundlage: 38 a SGB XI Gltig ab: sofort
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  • Die dritte gute Nachricht Die Anschubfinanzierung wird den Grndern zur altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung einer gemeinsamen Wohnung, die eine Wohngemeinschaft nutzt, gewhrt. Voraussetzung: Anspruch nach 38 a SGB XI
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  • Die dritte gute Nachricht Pflegebedrftige, die an der Grndung einer ambulanten Wohngruppe beteiligt sind, erhalten einen einmaligen Betrag von bis zu 2.500 Euro. Pro Wohngruppe werden maximal 10.000 Euro gewhrt, die bei mehr als vier Bewohnern anteilig von den jeweiligen Pflegekassen bernommen werden. Die Auszahlung erfolgt auf Nachweis durch die Pflegekasse. Die Gesamtfrderung ist auf eine Summe von 30 Millionen Euro begrenzt (d.h. maximal knnen 3.000 Wohngruppen mit je 4 Bewohnern gefrdert werden.), sie endet in jedem Fall sptestens am 31. Dezember 2015. Die Pflegekassen zahlen die Betrge aus, sobald ihnen die Grndung der Wohngemeinschaft nachgewiesen wurde. Rechtsgrundlage: 45 e SGB XI Gltig ab: sofort
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  • Die vierte gute Nachricht Durch Pflegebedrftigkeit kann die Nutzung der eigenen Wohnung eingeschrnkt sein. Unter Umstnden muss ein Treppenlift eingebaut werden, eine ebenerdige Dusche oder eine Verbreiterung von Tren veranlasst werden. Fr diese Umbaumanahmen gibt es eine finanzielle Untersttzung der Pflegeversicherung. Das heit im Gesetz wohnumfeldverbessernde Manahmen. Die Pflegekasse zahlt auf Antrag pro Pflegebedrftigen und Manahme 2.557 Euro. Die bisherige Einkommensprfung dafr entfllt ab sofort. Neu ist auch Folgendes: Wenn mehrere Pflegebedrftige von einer Manahme profitieren, knnen die Zuschsse bis auf maximal 10.228 aufaddiert werden.
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  • Die vierte gute Nachricht Achtung: Die 2.557 Euro gibt es auch fr Bewohner einer Wohngemeinschaft zustzlich neben der Anschubfinanzierung von 2500 (siehe oben45 e SGB XI). Rechtsgrundlage: 40 SGB XI Gltig ab: sofort
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  • Die fnfte gute Nachricht a) Beratungsgutschein Wenn ein Antrag auf erstmalige Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wird, muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen entweder einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein fr eine Beratungsstelle ausstellen. Wichtig: Wenn es Pflegebedrftige oder ggf. Angehrige wnschen, muss die Beratung in deren Huslichkeit erfolgen. Rechtsgrundlage:7 b SGB XI Gltig ab: sofort; Umsetzung ber Beratungsgutscheine wird ggf. noch dauern, da erst noch Vertrge zwischen Kassen und Beratungsstellen bzw. Beratern abgeschlossen werden mssen.
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  • Die fnfte gute Nachricht b) Unabhngige Gutachter Fr die Feststellung, ob Pflegebedrftigkeit vorliegt, sind zuknftig nicht mehr nur die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zustndig. Auch unabhngige Gutachter bernehmen knftig die Einstufung. Die Pflegekasse muss dem Antragsteller drei Gutachter zur Auswahl benennen, sptestens wenn innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt ist oder ein unabhngiger Gutachter die Begutachtung vornehmen soll. Der Versicherte muss sich dann innerhalb einer Woche zwischen den drei ihm zur Auswahl vorgelegten Gutachtern entscheiden, ansonsten benennt die Pflegekasse einen Gutachter aus der Auswahlliste. Rechtsgrundlage:18 Abs. 3 a SGB XI Gltig ab: 1. Juni 2013
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  • Die fnfte gute Nachricht c) 70 Euro pro Woche fr den Versicherten bei verspteter Begutachtung In der Vergangenheit hat es oft sehr lange gedauert, bis eine Pflegekasse einen Gutachter zur Einstufung in die Pflegeversicherung geschickt hat. Neu: Wenn die Pflegekasse nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von max. fnf Wochen (bei bestimmten Vorrausetzungen verkrzt sich die Frist auf eine Woche, vergl.18 Abs. 3 SGB XI) dem Antragsteller einen schriftlichen Bescheid gesendet hat, erhlt dieser 70 Euro pro angefangener Woche von der Pflegekasse als Verzugszahlung.
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  • Die fnfte gute Nachricht c) 70 Euro pro Woche fr den Versicherten bei verspteter Begutachtung Das gilt nicht, wenn der Verzug nicht von der Pflegekasse zu vertreten ist und in der Regel auch nicht, wenn der Antragsteller stationre Pflege erhlt. Rechtsgrundlage:18 Abs. 3 b SGB XI Gltig ab: sofort
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  • Die fnfte gute Nachricht d) Anspruch auf Erhalt des Gutachtens gestrkt Bisher war es teils sehr schwierig, das Ergebnis des Gutachters (MDK) auch zu berprfen. Der Antragsteller hat jetzt einen ausdrcklichen Rechtsanspruch, dass er das Ergebnis der Begutachtung (Gutachten), das der Gutachter an die Pflegekasse schickt, auch selbst erhlt. Das Gutachten wird automatisch zugesendet, wenn der Antragsteller dieses bei der Begutachtung deutlich zum Ausdruck bringt oder es zu einem spteren Zeitpunkt einfordert. Rechtsgrundlagen:18 und18 a SGB XI Gltig ab: sofort
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  • Die sechste gute Nachricht Ab 2013 sieht das Gesetz Betreuungsleistungen fr alle Pflegebedrftigen vor. Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sollen aber sichergestellt sein. Zur huslichen Betreuung zhlen z. B. die Begleitung bei Spaziergngen oder dem Einkaufen, die Beaufsichtigung, Vorlesen, die Untersttzung bei der Gestaltung des Alltags. Husliche Betreuung darf auch durch mehrere Pflegebedrftige gemeinschaftlich in Anspruch genommen werden.
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  • Die sechste gute Nachricht Der Pflegebedrftige entscheidet im Rahmen der mit den Pflegekassen und den Pflegediensten vereinbarten Leistungen ob er Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuungs- leistungen whlt und wie er diese bei Bedarf kombiniert. Fr diese Entscheidung stehen die jeweiligen Sachleistungsbetrge der Pflegestufe des Pflegebedrftigen zur Verfgung. Erst wenn die Pflegekassen mit den Pflegediensten Vertrge abgeschlossen haben, knnen die Pflegebedrftigen die Betreuungsleistung in Anspruch nehmen. Verantwortlich fr die Sicherstellung der Leistung ist die jeweilige Pflegekasse.
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  • Die sechste gute Nachricht Gern informieren wir Sie sobald die neuen Betreuungsleistungen zur Verfgung stehen und diese mit den Pflegekassen abgerechnet werden knnen. Aus den Ihnen zur Verfgung stehenden Ansprchen der jeweiligen Pflegestufe erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot mit den entsprechenden Leistungen. Rechtsgrundlage:124 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Die siebte gute Nachricht Wenn pflegende Angehrige sich von der Pflege erholen wollen, kann der Pflegebedrftige beispielsweise in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt werden oder ein ambulanter Pflegedienst bernimmt die Versorgung zu Hause (sog. Verhinderungspflege). Bisher wurde in solchen Fllen das Pflegegeld oft weitgehend gekrzt, weil die Pflege nicht mehr selber sichergestellt wurde. Das ndert sich jetzt. Auch wenn der Pflegebedrftige in die Kurzzeitpflege geht oder er im Rahmen der Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, erhlt der Pflegebedrftige fr vier Wochen 50 % des Pflegegeldes.
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  • Die siebte gute Nachricht Das gilt auch bei der Kombinationsleistung. Erhlt der Pflegebedrftige nur stundenweise am Tag Verhinderungs- pflege, z. B. weil die ihn versorgende Ehefrau einen Arzttermin hat und der Pflegedienst in dieser Zeit die Pflege bernimmt, dann bleibt es dabei, dass immer das volle Pflegegeld weiter gezahlt wird. Rechtsgrundlagen:37 und38 SGB XI Gltig ab: ab sofort
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  • Weitere Regelungen 1.) Vergtung auch nach Zeitaufwand mglich Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass ab 2013 in der ambulanten Pflege eine Vergtung nicht nur wie bisher nach Leistungskomplexen, sondern auch nach Zeitaufwand in Form einer Stundenvergtung angeboten werden muss. Der Pflegebedrftige entscheidet zuknftig im Rahmen der Sachleistungsansprche seiner Pflegestufe, ob er die Leistung nach Stunden oder den Pauschalen (Leistungskomplexen) in Anspruch nehmen will. Die Aufklrung und Entscheidung des Pflegebedrftigen wird im Pflegevertrag festgelegt und vereinbart. An diese Entscheidung ist der Pflegebedrftige gebunden.
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  • Weitere Regelungen 1.) Vergtung auch nach Zeitaufwand mglich Die Stundenvergtung kann der Pflegebedrftige in Anspruch nehmen, sobald die Pflegekassen mit den Pflegediensten die ntigen Vertrge abgeschlossen haben. Verantwortlich fr die Bereitstellung der Stundenvergtung ist die jeweilige Pflegekasse. Rechtsgrundlagen: 89 und120 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Weitere Regelungen 2.) Der Pflegevertrag muss angepasst werden. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz legt fest, dass der Pflege- vertrag, der zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedrftigen geschlossen wird, neu ausgestaltet werden muss. Dort soll zuknftig die Auswahl zwischen den Leistungen nach Leistungskomplexen oder Stunden durch den Pflegebedrftigen dokumentiert werden und auch die Kndigungsregelungen mssen angepasst werden. Der neue Pflegevertrag wird rechtzeitig zum Beginn des neuen Jahres vorliegen, und der Pflegedienst wird diesen dann allen Kunden zur Verfgung stellen und erlutern. Fr Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfgung. Wenn Sie mit uns nicht zufrieden sind oder Fragen haben, sprechen Sie uns bitte jederzeit an. Rechtsgrundlage:120 SGB XI Gltig ab: sofort
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  • Weitere Regelungen 3.) Eine private Pflege-Zusatzversicherung wird eingefhrt. Ab 2013 frdert der Staat eine zustzliche Versicherung zur Absicherung der Pflegebedrftigkeit. Wer eine entsprechende Versicherung abschliet und monatlich mindestens 10 Euro an Beitrag zahlt, erhlt 5 Euro erstattet. Rechtsgrundlagen: 126 bis130 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Weitere Regelungen 4.) Anstieg des Beitragssatzes fr die Pflegeversicherung Die Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung werden finanziert durch eine Erhhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung. Der Beitrag steigt allerdings nur um 0,1 %. Dieses stellt daher keine zukunftssichere Finanzierung dar. Rechtsgrundlage:55 SGB XI Gltig ab: 01.01.2013
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  • Tagespflege Zustzlich zur ambulanten Pflege kann auch die Tagespflege in Anspruch genommen werden. Hierfr steht ein Betrag bis zur Hlfte der ambulanten Sachleistung zur Verfgung. Neu ist, dass Pflegebedrftige mit Demenz auch in der Tagespflege von zustzlichen Betreuungskrften versorgt werden knnen. Bisher waren diese Betreuungskrfte nur in der stationren Pflege mglich.
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  • Die gute Nachricht zum Schluss: Wir untersttzen Sie weiterhin bei allen Fragen zur Pflegebedrftigkeit! Wenn Sie Fragen zur Pflegebedrftigkeit oder zur Pflegeversicherung haben, untersttzen wir Sie sehr gerne. Sie sind uns immer willkommen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir sind Ihnen auch hier fr entsprechende Anregungen sehr dankbar.
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