Die Aufgaben von MTRA und ÄrztInnen in der Teleradiologie · in der Radiologie, Nuklearmedizin und...
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TÜV SÜD Life Service GmbH
Die Aufgaben von
MTRA und ÄrztInnen
in der Teleradiologie
M. Walz, B. Madsack
Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung
in der Radiologie, Nuklearmedizin
und Strahlentherapie Hessen
TÜV SÜD Life Service GmbH 2
Historischer Rahmen (techn. Prägung)
Walter Reed Army Medical Center Walter Reed Army Medical Center
Telemedicine Deployments since 1993…Telemedicine Deployments since 1993…
Somalia1993
Kuwait1994
Croatia1993
Macedonia1994
Panama1995
Germany1994
Kenya1998
Egypt1995
Bosnia1996
El Salvador,Nicaragua and Guatemala
1998
Ivory Coast1995
Argentina1999
Haiti1995
TÜV SÜD Life Service GmbH
0
5
10
15
20
25
30
35 ANARAD II, n = 144
ANARAD I, n = 199
Notfallkonsultationen
Produktsupport
zentraler Bereitschaftsdienst
Fort-/Weiterbildung
ratgebemde Experten-
konsultationratsuchende Expertenkon-
sultation
Prozent
Nationaler Rahmen: Notfälle und RöV
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Use Cases: Betriebsablauf
Stufe 1
Telefonische
Konsultation
Stufe 3
Neuroradiologische
Feindiagnostik(bei Bedarf)
Stufe 4
Übermittlung
Stellungnahme &
Dokumentation
Stufe 2
Bildübermittlung
Bildbeurteilung &
TherapieentscheidungUse Cases: Kommunikationszenarien
Stufe 2 Stufe 3
Stufe 2
Stufe 1
Stufe 4
Stufe 4
Neurologie
Neurochirurgie
Neuroradiologie
externes Zentrum
Schlaganfall
Unfalltrauma
Neurologe im Dienst
Neurochirurg im Dienst
Neuroradiologe im DienstAnfragender Arzt
Use Cases
Schlaganfall + Trauma
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• Organisatorische Voraussetzungen der
Schockraumversorgung
• Kriterien zur Aufnahme eines
Schwerverletzten
• Kommunikation im Traumanetzwerk
• Interaktion vernetzter Kliniken im
Traumanetzwerk
• Qualitätsmanagement im Traumanetzwerk
Weißbuch 2006 ff
„Insbesondere zur Übermittlung von Bildern
aus der radiologischen Diagnostik sind die
Möglichkeiten der telemedizinischen
Befundübermittlung verstärkt zu nutzen“!
Notfallkonsultation bei Polytrauma: DGU
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Bedarfsabhängige Anforderungen
Szenarien der Patientenversorgung inkl. Administration
Anforderungen
Pakete, Module, Profile
Notfallversorgung
24 h - Radiologie
Tele-Befundung
Telekonsultation
Bild- und Befundverteilung
Organisationsverbesserung
Kundenbindung FunktionenAnforderungen
AnforderungenAnforderungen
Anforderungen
Anforderungen
FunktionenFunktionen
FunktionenFunktionen
Funktionen
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Realisierung ……
Aktuell über 50.000 Patienten und
1 Million Bilder pro Jahr in BW
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Modalität
Einrichtung A Einrichtung B
PACS
Arzt
PACS RIS
zentrale Infrastruktur Arzt
Daten Rechte
Server / Portal
DICOM / Daten-
managementCD
Gateway
MTRA
Gateway
RIS
Teleradiologie – Technik (Beispiel)
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Zukunft: Akten, Telemedizin
Bildauswertung
durch Computer
IHE
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Aktuell gültige Rahmenbedingungen (D)
Verpflichtende Vorgaben:
Gesetze (Richtlinien) ……….. Normen ………….. Standards
RöV / Richtlinie
DICOM
IHE
DRG / @GIT
/ ESR …
NAR
DIN / EN
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RöV: § 3 Abs. 4 (seit 15 Jahren)
Warum ein „Teleradiologie-Paragraph“?
Ausnahme vom Grundsatz der Fachkunde vor Ort
Im Interesse des Patienten
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▪ Teleradiologischer CT – Bereitschaftsdienst ohne radiologischen
Notfalldienst vor Ort
▪ Teleradiologischer Hintergrunddienst bei einem nicht ausreichend
fachkundigen radiologischen Bereitschaftsdienst vor Ort
▪ Elektive Untersuchungen möglich
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Nacht- und Wochenenddienst
§ 3 Abs. 4 RöV
Realisierungsoptionen:
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Bedürfnisprüfung bei 24 h - Versorgung
Bedürfnisse im Hinblick auf die Patientenversorgung § 3 Abs. 4 RöV
Realisierungsoptionen:
▪ Teleradiologischer CT – Bereitschaftsdienst ohne radiologischen
Notfalldienst vor Ort
▪ Teleradiologischer Hintergrunddienst bei einem nicht vollfachkundigen
radiologischen Bereitschaftsdienst vor Ort
▪ Elektive Untersuchungen
▪ Nach Ermessen der Behörde
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Anforderungen an Teleradiologen
Rechtfertigende Indikation
▪ Durch „vollfachkundigen“ „Teleradiologen“
▪ Nach eingehender Beratung mit dem Arzt vor Ort
Befundung durch Teleradiologen
Verantwortung beim Teleradiologen
Anwesenheit des „Teleradiologen“ (oder Vertreters) am Ort der technischen
Durchführung innerhalb eines für eine Notfallversorgung erforderlichen Zeitraumes.
- Regionalitätsprinzip
- Unterstützende Gerichtsentscheidungen
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Personen vor Ort
Qualitätssicherung in der Teleradiologie nach § 3 Abs. 4 RöV
Technische Durchführung durch MTRA (MTA)
Arzt mit den erforderlichen Kenntnissen am Ort der technischen Durchführung
▪ Zur Ermittlung der erforderlichen Angaben
▪ Zur eingehenden Beratung mit dem Teleradiologen
▪ Zur Aufklärung
▪ Zur Untersuchungsüberwachung
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Strahlenschutzgesetz 2017 / 2018
Definition der Teleradiologie: Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der
Verantwortung eines Arztes, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt und der sich nicht am
Ort der technischen Durchführung befindet (Teleradiologe).
§ 14 (2) StrlSchG: Die Genehmigung wird erteilt, wenn
1. die Verfügbarkeit des Teleradiologen während der Untersuchung gewährleistet ist,
2. gewährleistet ist, dass die technische Durchführung durch eine Person erfolgt, die die erforderliche
Fachkunde im Strahlenschutz besitzt und die nach der Rechtsverordnung nach § 86 Satz 2 Nummer
6 zur technischen Durchführung der Untersuchung in der Teleradiologie berechtigt ist,
3. gewährleistet ist, dass am Ort der technischen Durchführung ein Arzt mit den erforderlichen
Kenntnissen im Strahlenschutz anwesend ist,
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www.bmub.bund.de/N53938
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Strahlenschutzgesetz
Die Genehmigung wird erteilt, wenn
4. ein Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb vorliegt, das
a) die erforderliche Verfügbarkeit des Teleradiologiesystems gewährleistet,
b) eine im Einzelfall erforderliche persönliche Anwesenheit des Teleradiologen am Ort der
technischen Durchführung innerhalb eines für eine Notfallversorgung erforderlichen
Zeitraums ermöglicht; in begründeten Fällen kann auch ein anderer Arzt persönlich anwesend
sein, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt,
c) eine regelmäßige und enge Einbindung des Teleradiologen in den klinischen Betrieb des
Strahlenschutzverantwortlichen gewährleistet
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StrlSchG gültig ab 31.12.2018
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Strahlenschutzgesetz
Ergänzende Festlegungen
1. Die Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie wird auf den Nacht-,
Wochenend- und Feiertagsdienst beschränkt. Sie kann über den Nacht-, Wochenend- und
Feiertagsdienst hinaus erteilt werden, wenn ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung
besteht. Die Genehmigung nach Satz 3 wird auf längstens fünf Jahre befristet.
2. Verordnungsermächtigung nach § 86
… auf welche Weise Teleradiologie durchzuführen ist und welche Anforderungen an die Qualität von
Teleradiologiesystemen zu stellen sind,
3. Fortgeltung der Genehmigungen über 31.12.2022 hinaus, wenn Erfüllung der Anforderungen nach
StrlSchG dargelegt.
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Technische Qualitätssicherung
Übertragungszeit
Innerhalb eines Zeitraums von 15 min soll bei zeitkritischen Untersuchungen die
notwendige Anzahl der Bilder beim Empfänger zur Befundung eintreffen.
DIN Norm – aktueller Überarbeitungsstand
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Messung der Übertragungszeiten
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CT WS
1 2 3 4 5 6 7
PACS
Krankenhaus
mit CTKH / Praxis / Zentrale
mit/ohne Teleradiologe
Teleradiologe
zuhause
Gesamtstrecke
Teilstrecke 1 Teilstrecke 2
= Gateway, Firewall, Router
Workstation
= Zusatzstrecken
WS
Schema zu Übertragungsstrecke und Bilddatenfluss
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AP - Varianten
1. Abnahmeprüfung (AP) als Gesamtstreckenmessung für alle CT-zu-
Teleradiologen-Verbindungen
1. In AP werden jeweils ein geeigneter Prüfbilddatensatz für die häufigste Untersuchungsart
sowie für die Patientenanwendungen mit der höchsten Datenmenge verwendet.
2. Die Messung erfolgt unter für die Patientenversorgung repräsentativen Rahmenbedingungen.
3. Die Rahmenbedingungen für die KP werden festgelegt: Ggf. kann ein anderer Bilddatensatz,
notfalls auch ein wechselnder, festgelegt werden, wenn daraus plausibel auf die Zeit für die
Maximalbildanzahl hochgerechnet und die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert werden.
2. Vereinfachte Abnahmeprüfung (AP)
1. Die Gesamtstreckenmessung erfolgt pro CT nur zu einem Teleradiologen (mit je einem
Prüfbilddatensatz der jeweiligen Institution für die häufigste und größte Untersuchungsart).
2. Es wird der Teleradiologe mit der schlechtesten Verbindung gewählt. Auswahl und Kriterien
müssen nachvollziehbar sein, ggf. auf 2-3 Teleradiologen erweitern.
3. Repräsentative Messungen der Teilstrecken zu Teleradiologen müssen vorliegen und
berücksichtigt werden.
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Wichtige Punkte für Bildtransfer
1. Falls DICOM-Serien bereits vor Ende der Röntgenanwendung (z. B. Kopf / Hals bei Polytrauma-
CT) bis in das lokale Netz des Teleradiologen versandt werden, können diese bei AP und KP
(dokumentiert und nachvollziehbar) weggelassen werden. Auch andere Teilübertragungen können
berücksichtigt werden, wenn sie plausibel und gut nachvollziehbar sind.
2. Wenn die für eine Notfallbefundung relevanten Serien (nachvollziehbar) zuerst übertragen und
sofort befundet werden, müssen nur diese in AP / KP berücksichtigt werden.
3. Oft ist es hilfreich, die Rekonstruktionsschichtdicke und -umfang für die Serien zur
Notfallbefundung auf das notwendige Maß zu beschränken.
4. Automatische Rekonstruktion und Versandeinstellung für die Serien zur Notfallbefundung sind in
der Regel zu empfehlen. Dadurch kann insb. die Einhaltung der 30 min – Frist zur Befundübermittlung
(ab Ende der Signalerhebung) erleichtert werden (Bitte Befundübermittlungszeit nachvollziehbar
machen).
5. Gleichzeitige Übertragungen aus einer Institution sollen in der Regel vermieden werden.
6. Soweit bei Messungen registrierte Zeiten auf verschiedenen Rechnern herangezogen werden, müssen
eine Zeitsynchronisation bestehen oder ein dokumentierter Abgleich der Zeiten durchgeführt werden.
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DIN 6868-159 Abnahme- / Konstanzprüfung
Bildqualität
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Bildqualität den diagnostischen
Anforderungen des jeweiligen medizinischen Anwendungsfalls entspricht und der
TELERADIOLOGE dies schriftlich bestätigt hat.
Stabilität des TELERADIOLOGIESYSTEMS
Mit der ABNAHMEPRÜFUNG ist das Vorhandensein einer Abschätzung des
Herstellers/Ausrüsters/Betreibers zu dokumentieren, dass die VERFÜGBARKEIT
des TELERADIOLOGIESYSTEMS (einschließlich eines elektronischen Ausfall-
konzepts), bezogen auf einen Jahreszeitraum, voraussichtlich mindestens 98 %
betragen wird. Hierzu können Auswertungen aus vergleichbaren existierenden
Teleradiologieanwendungen oder Messungen und technische Merkmale der
einzelnen Teleradiologiekomponenten herangezogen werden.
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Ärztliche Stellen - Bewertungssystem
Prüfmerkmal Fehler Bemerkungen Kategorie
Meldung und Beteiligung der
Teleradiologen, MTRAs und
Ärzte vor Ort
Nicht gemeldete Personen,
Nichterfüllung von
Qualifikationsvorgaben
3v
Archivierung der Teleradiolo-
gieuntersuchungen
Unvollständige oder
unsichere Archivierung
2v
Ausfallkonzept Fehlt 3v
Funktionell eingeschränktes
Ausfallkonzept
Bildbereitstellung innerhalb
von 45 min unsicher, ein-
geschränkte Bildqualität
2v
Teleradiologierelevante
Organisations-, Ablauf- oder
Dienstanweisungen
Unvollständig oder mit
Mängeln
Mit Beschreibung der funk-
tionsbezogenen Aufgaben
und Verantwortlichkeiten
2v
Praktische Umsetzung der
Teleradiologieabläufe
Nichteinhaltung von Vorga-
ben der RöV, fehlende
Übereinstimmung von Ge-
nehmigungsvorgaben mit
der Anwendung
Inkl. Auswertung von Auf-
zeichnungen mit Zeitanga-
ben zu Untersuchungsan-
forderung, RI, Untersu-
chungsdurchführung, Bild-
übertragung, Befunder-
stellung und -übermittlung
3v
Arbeitsanweisungen nach
RöV
Eingeschränkte Eignung für
Teleradiologie,
unvollständig
AA für alle Untersuchungs-
arten, auf Datenmenge
verstärkt achten
2v
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Einheitliches Bewertungssystem (ZÄS)
Prüfmerkmal Fehler Bemerkungen Kategorie
Beschreibung der techni-
schen Telekommunikations-
standards und –abläufe,
Datenschutzfestlegungen und
-unterlagen
Fehlend, nicht nachvollzieh-
bar, mit wesentlichen
Mängeln
3v
Gebrauchsanweisung und
Dokumentation der
Einweisung nach § 18 RöV
Fehlend oder eingeschränkt
nachvollziehbar
2v
Betriebsbuch sowie
Aufzeichnungen über
Funktionsprüfungen und
Wartung nach § 15a RöV,
Fehlerdokumentation
Fehlend oder eingeschränkt
nachvollziehbar
2v
Abnahmeprotokoll nach DIN
6868-159
Fehlend oder
Nichteinhaltung der
Vorgaben
Übertragungszeit pro Unter-
suchungsart, Vollständig-
keit, Bildqualität, Stabilität
3v
Maßnahmen nach
wesentlichen Änderungen
fehlend oder unvollständig
umgesetzt
2v
Konstanzprüfung unvollständig oder mit
Mängeln
Einhaltung der Prüfbeding-
ungen, Funktionsfähigkeit
(täglich), Übertragungszeit,
Vollständigkeit, Bildqualität
2v
Über www.aekwl.de (Ärztliche Stellen / ZÄS)
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Qualitätssicherung (Ärztliche Stellen)
Medizinische Überprüfung der Teleradiologieanwendungen
Überprüfung der Qualität der Röntgenanwendung
Qualitätsrelevante Zeitpunkte und Befundungsgrundlage
Einzelbetrachtung von Fällen bei Ausfall des Teleradiologiesystems
Übereinstimmung von Genehmigungsvorgaben oder Vereinbarungen mit der
Anwendung (Einsatzzeiten, Befunddauer, -besprechung)
QS-RL:
Befundbereitstellung
innerhalb von 30 min
nach Untersuchungsende
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Vielfältige Aufgaben für MTRAs
Im Vorfeld der Röntgenanwendung
Schnelle Erreichbarkeit bei anstehender Röntgenanwendung
Sicherstellung der Berechtigung für CT - Anforderung
Vermittlung und Unterstützung der Kommunikation zwischen den Ärzten
Benachrichtigungen von beteiligten Personen
Abstimmung zum Untersuchungsprotokoll, ggf. Dokumentation
Vorbereitung der Röntgenanwendung, ggf. nach Delegation / in Kooperation inkl.:
▪ Aufklärung der Patienten
▪ Einverständniserklärung der Pat.
▪ KM-Bereitstellung, -Gabe
▪ Vorbereitung auf Notfallsituationen
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Vielfältige Aufgaben für MTRAs
Während der Röntgenanwendung
Geeignete Protokolleinstellung / -anpassung (z. B. bei Adipositas)
Patientenpositionierung
Strahlenschutzoptimierung
▪ Strahlenschutzmaterialien
▪ Einstellungen zu Scout und Scan (inkl. Länge)
▪ Dosismodulation und andere hilfreiche Funktionen
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Vielfältige Aufgaben für MTRAs
Nach der Röntgenanwendung
Geeignete Bildrekonstruktionen
Sofortiger Bildversand an Teleradiologen, ggf. in Stufen
Ggf. Benachrichtigung von Teleradiologen u. a.
Weiterversorgung der Patienten
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Vielfältige Aufgaben für MTRAs
Planung und Organisation
Arbeitsanweisungen (CT)
Dienstanweisungen (Weisungsbefugnis)
Verwaltung der beteiligten Personen
▪ Listen und Meldungen
▪ Sicherstellung der Fachkunden / Kenntnisse im Strahlenschutz
▪ Einweisungen in Teleradiologie (inkl. Dokumentation)
Synchronisation der Gerätezeiten
Automatisierung von Abläufen, z. B. Bildversand
Planung und Umsetzung der IT (z. B. mit EDV-Abt.)
Einhaltung der festgelegten Standards
Kooperation mit
anderen Personen
und Abteilungen
Koordinator
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Vielfältige Aufgaben für MTRAs
Technische Qualitätssicherung und Einhaltung von Vorgaben
Sicherstellung von AP und KP an Röntgengeräten und BWGs
Beteiligung / Sicherstellung der Überprüfung der Teleradiologiestrecke
Überprüfung der korrekten Dokumentation / Archivierung
Prozessbetrachtungen (inkl. Befundzeiten) mit:
Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben (z. B. Zeit für Übertragung und Befund)
Betriebsbuch
Jährliche Berichte, z. B. an Aufsichtsbehörde
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Stellungnahme von DVTA und VMTB
▪ Der DVTA und die VMTB sehen es als sehr wichtig an, dass die bisherigen
Vorschriften zum Einsatz der MTRA und Radiologen in der Teleradiologie
unter Beachtung des Regionalprinzips erhalten bleiben.
▪ Die Ausweitung von Genehmigungen in der Teleradiologie auf Personal mit
Kenntnissen im Strahlenschutz bzw. Personal mit sonstiger medizinischer
Ausbildung, halten wir aus Gründen einer qualitätsgesicherten
Patientenversorgung und des Patientenschutzes nicht für gerechtfertigt.
▪ Die geltenden Anforderungen an die Qualifikation der beteiligten Personen
in der Teleradiologie mit der Forderung eines vollfachkundigen Arztes und einer
fachkundigen MTRA sind eine wichtige Grundlage, um eine qualitäts-
gesicherte Patientenversorgung während der eigenständigen
Untersuchungsdurchführung durch die MTRA in dieser besonderen
Arbeitssituation, ohne Präsenz des radiologischen Facharztes, zu
gewährleisten.
▪ Es sollten verbindliche Anhaltszahlen an den Personalbedarf in der
Teleradiologie im Strahlenschutzrecht festgelegt werden.
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E-Health-Gesetz 2016
Beschluss des Bewertungsauschuss vom 15.12.2016 (gültig ab 1.4.17):
Telekonsil (zeitversetzte konsiliarische Zweitbefundung von Röntgen / CT) in EBM aufgenommen
1. Die digitale Bildaufzeichnung muss die jeweils dem Bildverfahren entsprechenden
Qualitätssicherungsvereinbarungen erfüllen.
2. Die Bilder müssen nach der Übertragung auch die Standards der
Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllen.
3. Es muss bei der Übermittlung von ergänzenden Informationen (Beauftragung, Befund)
eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) verwendet werden.
4. Es müssen Datenschutzanforderungen erfüllt werden (z. B. an konkrete Person)
5. Übergangsregelung: Es können befristet andere Kommunikationsdienste eingesetzt
werden, solange die Telematik - Infrastruktur noch nicht zur Verfügung steht.
6. Abrechnungsberechtigt sind zur Leistungserbringung berechtigte Vertragsärzte (10 – 40 €).
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Versichertenstammdaten, Notfalldaten, ePA, Medikationsplan, Interoperabilität
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Warum nicht nur RöV und Norm?
Gesetze, Verträge, Anwender
▪ Facharztstandard
▪ Berufsausübungsordnung
▪ Haftung und Versicherung
▪ Sicherheit, Datenschutz und Ärztliche Schweigepflicht
▪ Erlaubnis durch gesetzliche Regelung oder Einwilligung
▪ Teleradiologische Datenübertragung als ein gesonderter, nicht durch die
übliche Einwilligung abgedeckter Vorgang
▪ Orientierungshilfe KH-IS der Landesdatenschutzbeauftragten
▪ KRITIS (Kritische Infrastrukturen), IT-SiG (Sicherheitsgesetz)
▪ Europäische Datenschutzgrundverordnung
▪ Berufsrecht, Vertragsrecht und Abrechnung
▪ Arbeitsrecht und Weisungsbefugnis
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Zusammenfassung
1. Es gibt eine Vielzahl an Teleradiologieanwendungen, z. B. in der Polytraumaversorgung
2. MTRAs tragen wesentlich zur Qualität der Teleradiologie bei (z. B. Verkürzung der Zeit bis zum Befund)
3. DVTA / VMTB fordern eine hohe Qualität in der Teleradiologie, insb. bzgl. der MTRAs und Ärzte
4. Das StrlSchG hat wenige Änderungen (z. B. Genehmigungsdauer, Einbeziehung des Teleradiologen)
5. Die neue DIN 6868-159 bringt einige Erleichterungen (z. B. Teilstreckenmessungen)
6. Die Ärztlichen Stellen prüfen (teilweise) nach dem einheitlichen Bewertungssystem (z. B. Abnahme)
7. Die grundsätzlichen Anforderungen zur Teleradiologie gelten auch außerhalb der RöV (z. B. MRT)
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