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AZA CH-8820 Wädenswil P.P. / Journal Post CH AG Freitag, 31. Oktober 2014 | Nr. 44 | 56. Jahrgang WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH Retouren an: Stutz Druck, Postfach 465, 8820 REFERENDUM GEGEN DIE REVISION DES RADIO- UND FERNSEHGESETZES Nein zur Billag-Mediensteuer Das Parlament hat in der Herbstsession entschieden, dass künftig alle Personen eine Mediensteuer bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder gebührenfinanzierte Programme konsumieren. Unternehmen werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes das Referendum ergriffen. Heute müssen jene Personen Radio- und Fernsehgebühren bezahlen, wel- che über ein entsprechendes Emp- fangsgerät verfügen. Dies soll sich nun ändern: Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments sind der Meinung, dass wegen der technologi- schen Entwicklung jedermann auf seinem PC und Handy überall Radio und Fernsehen empfangen kann und darum künftig auch alle eine Me- diensteuer zu bezahlen haben. Tatsächlich bescheren uns das In- ternet- und Multimedia-Zeitalter so viel Medienvielfalt wie noch nie: Hun- derte von Fernseh- und Radiosendern, Internetseiten und Social Media-An- geboten. Dies hätte eigentlich zum Anlass genommen werden sollen, das staatliche Angebot im Medienbereich zu hinterfragen. Gerade weil es so vie- le private Angebote gibt, ist es nicht mehr nötig, dass die SRG 18 Radio-, 7 Fernsehsender und diverse Websites betreibt. Die SRG erhält dafür heute jährlich mehr 1,2 Milliarden Franken aus dem Gebührentopf. Leider wollen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments hier nichts ändern. Ein Rückweisungsantrag der SVP, zuerst den Service Public zu definieren und dem Volk die Einführung dieser Me- diensteuer obligatorisch zu unterbrei- ten, wurde abgelehnt. Dies ist unver- ständlich, da Bundesrat und Parla- ment die Kompetenz fehlt, neue Steu- ern zu erheben: Wenn der Bund eine Steuer erheben will, ist dafür zwin- gend eine Verfassungsgrundlage not- wendig. Dies bedingt eine Zustim- mung von Volk und Ständen. So wur- de die Mediensteuer denn absichtlich nicht als Steuer bezeichnet, sondern als «Haushaltabgabe». Abgesehen davon, dass nicht jeder, der einen PC oder ein Handy besitzt, die Geräte dazu benutzt, um damit fernzusehen oder Radio zu hören, gibt es in unserem Land noch etwa 20000 – vorwiegend ältere – Perso- nen, die über keine solchen Geräte verfügen. Es gibt aber auch Personen, die einfach kein Radio oder Fernse- hen konsumieren wollen. Dass diese künftig gezwungen werden sollen, eine Steuer zu bezahlen, ist eine Frechheit. Im Parlament konnten wir nach langen Diskussionen immerhin eine «Opting-out-Möglichkeit» für die nächsten fünf Jahre erreichen. Wer über kein Empfangsgerät verfügt, kann sich bei der Billag abmelden. Nach Ablauf der fünf Jahre müssen aber auch diese Personen bezahlen. Keine Gebühren bezahlen müssen Di- plomaten, AHV- und IV-Ergänzungs- leistungsbezüger sowie Billag- und SRG-Mitarbeiter. Wir haben es also mit einer willkürlichen Steuer zu tun: Jene, die kein Empfangsgerät ha- ben, müssen künftig eine Steuer ent- richten, während andere davon aus- EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN KANTONALE VORLAGEN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN VORLAGE B Christbäume Nordmann-, Rot-, Weisstannen, Nobilis, Blaufichten Dekorationsreisig Nordmann, Nobilis, Kosteri Weymouthsföhren, Weisstannen Verpackungsgeräte + Netze in diversen Grössen Christbaum-Spitzmaschinen Diverse Modelle Fordern Sie unsere Preisliste an! J osef Kressibucher AG Forstbaumschule Ast 2 8572 Berg TG Tel. 071 636 11 90 Fax 071 636 10 29 www.kressibucher.ch Natalie Rickli Nationalrätin SVP Winterthur genommen werden. Die SRG-Chef- etage hat kürzlich - als Kampfansage gegen das vorliegende Referendum - angekündigt, dass ihre Mitarbeiter die Gebühren künftig selber bezah- len müssen. Wahrscheinlich werden wohl einfach die Löhne erhöht. Dass wir Gebührenzahler weiterhin die Gebühren für die Billag-Mitarbeiter zu bezahlen haben, ist skandalös. Die Billag braucht es überhaupt nicht. Un- ser Antrag, die Gebühren künftig mit der Steuererklärung einzuziehen und so die jährlich 50 Millionen Fran- ken, welche die Billag erhält, einzu- sparen, wurde ebenfalls abgelehnt. Abhängigkeit der Privaten Seit 2007 erhält ein Teil der regiona- len privaten Radio- und Fernsehstati- onen – leider – ebenfalls Gebühren- gelder. Derzeit sind dies 4 Prozent aus dem Gebührentopf, was 54,5 Mil- lionen Franken entspricht, aufgeteilt auf 21 Radio- und 13 Fernsehsen- der. 21 Radiosender, darunter bspw. Radio1, Radio24, Energy oder Zürisee, erhalten keine Gebühren. Ebenfalls keine Gebühren erhält TeleZüri. Alles beste Beispiele für erfolgreiche privatfinanzierte Sender! Die Sender mit Gebührenanteil wollten von der RTVG-Revision eben- falls profitieren. Sie konnten die Par- lamentarier überzeugen, ihnen mehr Geld zukommen zu lassen: Der Ge- bührenanteil wurde erhöht, und es wurden Gelder für Technologieförde- rung und Aus- und Weiterbildung für Journalisten gesprochen. Dies ist ab- surd, weil jene privaten Sender, die sonst schon Gebührengelder erhalten, zusätzlich staatlich unterstützt wer- den und jene, die sich rein privatwirt- schaftlich, also aus Werbung, finan- zieren, weiter unter Druck geraten. Weil schon sehr viele private Sen- der vom Gebührentopf abhängig sind, können wir von dieser Seite keine Unterstützung für den Abstimmungs- kampf erwarten. Dieser Umstand zeigt auf, wie wichtig es ist, im Medi- NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer für alle enbereich zu deregulieren, staatliche Sender abzubauen und Gebühren zu senken, damit Private mehr Spiel- raum haben und sich dem Wettbe- werb stellen können. Eigenverant- wortung und Innovation statt staatli- che Unterstützung sind gefragt. Referendum des Gewerbeverbands Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen diese Mediensteuer das Re- ferendum ergriffen. Es ist wichtig, dass sich die Bevölkerung zu dieser wichtigen medienpolitischen Frage äussern kann. Zwar wird die Ab- stimmung nicht einfach zu gewin- nen sein, denn dem Bundesrat ist ein «Buebetrickli» gelungen: Indem das Gewerbe massiv mehr bezahlen muss, wird der Betrag für Einzelpersonen etwas sinken. Für die Unternehmen bedeutet dies eine Erhöhung von heute ca. 40 auf neu 200 Millionen Franken pro Jahr. Dabei können ju- ristische Personen weder radiohören noch fernsehen. Es ist zu hoffen, dass sich die Stimmbürger nicht leiten lassen vom kleinen finanziellen Vor- teil, sondern dem Bundesrat und dem Parlament klar machen, dass sie eine gerechte und liberale Medienpolitik wünschen. Zuerst muss das Referen- dum aber zustande kommen, wes- halb dieser Ausgabe des «Zürcher Bo- ten» ein Unterschriftenbogen bei- liegt. Unterschreiben Sie diesen mög- lichst heute noch! Die Bank für Unternehmer Seefeldstrasse 215, 8008 Zürich Tel. 044 204 56 00 www.neuehelvetischebank.ch Ja zum Erholungsgebiet Beichlen, weil damit die Landschaft aufgewertet wird. Arnold Suter Kantonsrat SVP (Kilchberg) ʼʼ Erholungsgebiet mit Golfpark Überparteiliches Komitee « J a zum Golfpark » www.ja-zum-golfpark.ch JA Stimmen Sie ab! 30. Nov. zum Bestellen Sie den neuen Katalog bei: Imbach Reisen, 6000 Luzern Tel 041 418 00 00, [email protected] www.imbach.ch FREIHEIT AUSZEIT NATUR Winter 2014/2015 Wanderreisen in kleinen Gruppen oder individuell Vielseitige Arbeitnehmer die anpacken können In den Branchen Bau, Gartenbau, Industrie und Landwirtschaft einsetzbar Für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze Personalleasing Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft Maschinenring Zürich Neuwiesenstrasse 5, 8630 Rüti Tel.: 055 251 41 41 / Mail: [email protected] www.maschinenring zh.ch / www.facebook.com/mrzuerich Beilage Unterschriftenbogen beachten

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AZACH-8820 Wädenswil

P.P. / JournalPost CH AG

Freitag, 31. Oktober 2014 | Nr. 44 | 56. Jahrgang

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

Retouren an: Stutz Druck, Postfach 465, 8820

REFERENDUM GEGEN DIE REVISION DES RADIO- UND FERNSEHGESETZES

Nein zur Billag-MediensteuerDas Parlament hat in der Herbstsession entschieden, dass künftig alle Personen eine Mediensteuer bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder gebühren� nanzierte Programme konsumieren. Unternehmen werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes das Referendum ergriffen.

Heute müssen jene Personen Radio- und Fernsehgebühren bezahlen, wel-che über ein entsprechendes Emp-fangsgerät verfügen. Dies soll sich nun ändern: Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments sind der Meinung, dass wegen der technologi-schen Entwicklung jedermann auf seinem PC und Handy überall Radio und Fernsehen empfangen kann und darum künftig auch alle eine Me-diensteuer zu bezahlen haben.

Tatsächlich bescheren uns das In-ternet- und Multimedia-Zeitalter so viel Medienvielfalt wie noch nie: Hun-derte von Fernseh- und Radiosendern, Internetseiten und Social Media-An-geboten. Dies hätte eigentlich zum Anlass genommen werden sollen, das staatliche Angebot im Medienbereich zu hinterfragen. Gerade weil es so vie-le private Angebote gibt, ist es nicht mehr nötig, dass die SRG 18 Radio-, 7 Fernsehsender und diverse Websites betreibt. Die SRG erhält dafür heute jährlich mehr 1,2 Milliarden Franken aus dem Gebührentopf. Leider wollen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments hier nichts ändern. Ein Rückweisungsantrag der SVP, zuerst den Service Public zu defi nieren und dem Volk die Einführung dieser Me-

diensteuer obligatorisch zu unterbrei-ten, wurde abgelehnt. Dies ist unver-ständlich, da Bundesrat und Parla-ment die Kompetenz fehlt, neue Steu-ern zu erheben: Wenn der Bund eine Steuer erheben will, ist dafür zwin-gend eine Verfassungsgrundlage not-wendig. Dies bedingt eine Zustim-mung von Volk und Ständen. So wur-de die Mediensteuer denn absichtlich nicht als Steuer bezeichnet, sondern als «Haushaltabgabe».

Abgesehen davon, dass nicht jeder, der einen PC oder ein Handy besitzt, die Geräte dazu benutzt, um damit fernzusehen oder Radio zu hören, gibt es in unserem Land noch etwa 20000 – vorwiegend ältere – Perso-nen, die über keine solchen Geräte verfügen. Es gibt aber auch Personen, die einfach kein Radio oder Fernse-hen konsumieren wollen. Dass diese künftig gezwungen werden sollen, eine Steuer zu bezahlen, ist eine Frechheit. Im Parlament konnten wir nach langen Diskussionen immerhin eine «Opting-out-Möglichkeit» für die nächsten fünf Jahre erreichen. Wer über kein Empfangsgerät verfügt, kann sich bei der Billag abmelden. Nach Ablauf der fünf Jahre müssen aber auch diese Personen bezahlen. Keine Gebühren bezahlen müssen Di-plomaten, AHV- und IV-Ergänzungs-leistungsbezüger sowie Billag- und SRG-Mitarbeiter. Wir haben es also mit einer willkürlichen Steuer zu tun: Jene, die kein Empfangsgerät ha-ben, müssen künftig eine Steuer ent-richten, während andere davon aus-

Parolen zur Volksabstimmung vom 30. November 2014SVP des Kantons Zürich

EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN

1. Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)»

2. Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Siche-rung der natürlichen Lebensgrundlagen» (ECOPOP)

3. Volksinitiative «Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)»

KANTONALE VORLAGEN

1. Staatsbeitrag an den Bau der Tramverbindung Hard-brücke in Zürich-West (130 Mio. Franken)

2. A. Kantonale Volksinitiative: «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen

(Klassengrössen-Initiative)»B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Lehrpersonalgesetz

(LPG)

Stichfrage

3. Volksinitiative «Bahnhof Stadelhofen:pünktlich und zuverlässig»

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

VORLAGE B

ChristbäumeNordmann-, Rot-, Weisstannen,Nobilis, Blaufichten

DekorationsreisigNordmann, Nobilis, KosteriWeymouthsföhren, Weisstannen

Verpackungsgeräte + Netzein diversen Grössen

Christbaum-SpitzmaschinenDiverse Modelle

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8572 Berg TGTel. 071 636 11 90Fax 071 636 10 29www.kressibucher.ch

Natalie Rickli Nationalrätin SVPWinterthur

genommen werden. Die SRG-Chef-etage hat kürzlich − als Kampfansage gegen das vorliegende Referendum − angekündigt, dass ihre Mitarbeiter die Gebühren künftig selber bezah-len müssen. Wahrscheinlich werden wohl einfach die Löhne erhöht. Dass wir Gebührenzahler weiterhin die Gebühren für die Billag-Mitarbeiter zu bezahlen haben, ist skandalös. Die Billag braucht es überhaupt nicht. Un-ser Antrag, die Gebühren künftig mit der Steuererklärung einzuziehen und so die jährlich 50 Millionen Fran-ken, welche die Billag erhält, einzu-sparen, wurde ebenfalls abgelehnt.

Abhängigkeit der PrivatenSeit 2007 erhält ein Teil der regiona-len privaten Radio- und Fernsehstati-onen – leider – ebenfalls Gebühren-gelder. Derzeit sind dies 4 Prozentaus dem Gebührentopf, was 54,5 Mil-lionen Franken entspricht, aufgeteilt auf 21 Radio- und 13 Fernsehsen-der. 21 Radiosender, darunter bspw.Radio1, Radio24, Energy oder Zürisee, erhalten keine Gebühren. Ebenfalls keine Gebühren erhält TeleZüri.Alles beste Beispiele für erfolgreiche privatfi nanzierte Sender!

Die Sender mit Gebührenanteil wollten von der RTVG-Revision eben-falls profi tieren. Sie konnten die Par-lamentarier überzeugen, ihnen mehr Geld zukommen zu lassen: Der Ge-bührenanteil wurde erhöht, und es wurden Gelder für Technologieförde-rung und Aus- und Weiterbildung für Journalisten gesprochen. Dies ist ab-surd, weil jene privaten Sender, die sonst schon Gebührengelder erhalten, zusätzlich staatlich unterstützt wer-den und jene, die sich rein privatwirt-schaftlich, also aus Werbung, fi nan-zieren, weiter unter Druck geraten.

Weil schon sehr viele private Sen-der vom Gebührentopf abhängig sind, können wir von dieser Seite keineUnterstützung für den Abstimmungs-kampf erwarten. Dieser Umstand zeigt auf, wie wichtig es ist, im Medi-

NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer für alle• NEIN zu neuen und höheren Steuern • NEIN zur fl ächendeckenden neuen Billag-Mediensteuer für alle • NEIN zur alleinigen Kompetenz des Bundesrates, Steuern zu erhöhen • SCHLUSS mit der Abzockerei von Bevölkerung, Gewerbe und Wirtschaft

Unterschreiben Sie noch heute das Referendum auf dembeiliegenden Unterschriftenbogen!

www.medienfreiheit.ch

enbereich zu deregulieren, staatliche Sender abzubauen und Gebühren zu senken, damit Private mehr Spiel-raum haben und sich dem Wettbe-werb stellen können. Eigenverant-wortung und Innovation statt staatli-che Unterstützung sind gefragt.

Referendum des GewerbeverbandsDer Schweizerische Gewerbeverband hat gegen diese Mediensteuer das Re-ferendum ergriffen. Es ist wichtig, dass sich die Bevölkerung zu dieser wichtigen medienpolitischen Frage äussern kann. Zwar wird die Ab-stimmung nicht einfach zu gewin-nen sein, denn dem Bundesrat ist ein«Buebetrickli» gelungen: Indem das

Gewerbe massiv mehr bezahlen muss, wird der Betrag für Einzelpersonen etwas sinken. Für die Unternehmen bedeutet dies eine Erhöhung vonheute ca. 40 auf neu 200 Millionen Franken pro Jahr. Dabei können ju-ristische Personen weder radiohören noch fernsehen. Es ist zu hoffen, dass sich die Stimmbürger nicht leitenlassen vom kleinen fi nanziellen Vor-teil, sondern dem Bundesrat und dem Parlament klar machen, dass sie eine gerechte und liberale Medienpolitik wünschen. Zuerst muss das Referen-dum aber zustande kommen, wes-halb dieser Ausgabe des «Zürcher Bo-ten» ein Unterschriftenbogen bei-liegt. Unterschreiben Sie diesen mög-lichst heute noch!

Die Bank für Unternehmer

Seefeldstrasse 215, 8008 ZürichTel. 044 204 56 00

www.neuehelvetischebank.ch

Ja zum Erholungsgebiet Beichlen, weil damit

die Landschaft aufgewertet wird.

Arnold SuterKantonsrat SVP (Kilchberg)

ʼ̓

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Überparteiliches Komitee «Ja zum Golfpark»

www.ja-zum-golfpark.ch

Erholungsgebiet mit GolfErholungsgebiet mit GolfErholungsgebiet JA

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Sie ab!

30. Nov.

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Tel 041 418 00 00, [email protected] www.imbach.ch

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Winter 2014/2015

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Beilage

Unterschriftenbogen

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