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DIE GESTALTUNG DES MIGRATIONS- UND ......Bundesministerium für Inneres (BMI) Ein- und...
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DIE GESTALTUNG DES MIGRATIONS- UND ASYLSYSTEMS IN ÖSTERREICH ÜBERBLICK
LETZTE AKTUALISIERUNG IM DEZEMBER 2018
EINLEITUNG
Dieses Dokument bietet einen Überblick über die Gestaltung der Asyl- und Migrationspolitik
in Österreich einschließlich des institutionel-len und rechtlichen Rahmens für den Umgang mit Drittstaatsangehörigen, die zum Zweck
regulärer Einwanderung oder internationalen Schutzes einreisen. Es basiert auf Informati-
onen, die von Österreich im Dezember 2018 bereitgestellt wurden.
ÜBERBLICK ÜBER DIE GESTALTUNG DES GESETZLICHEN UND INSTITUTIONELLEN RAHMENS
DER INSTITUTIONELLE RAHMEN
Für die Bereiche der Migrations- und
Asylpolitik ist hauptsächlich das Bundesminis-terium für Inneres (BMI) verantwortlich. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
ist dem BMI unterstellt und ist die erste In-stanz im Asylverfahren und in anderen Ver-
fahren im Bereich der Migration.
Das Bundesministerium für Europa, Integra-tion und Äußeres (BMEIA) ist für externe
Aspekte der Migration, die Bearbeitung und Ausstellung von Visa, sowie die Annahme von
Anträgen auf Aufenthalts- und Niederlas-sungsbewilligungen und Integrationsangele-genheiten verantwortlich. Der Österreichische
Integrationsfonds (ÖIF) wirkt als Partner
insbesondere des BMEIA sowie zahlreicher VerantwortungsträgerInnen im Bereich
Migration und Integration.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) ist unter anderem für die Arbeits-marktpolitik und damit auch für die Auslän-
derbeschäftigungspolitik zuständig. Das Ar-beitsmarktservice (AMS) ist mit der Vollzie-
hung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betraut.
DER GESETZLICHE RAHMEN
Die wichtigsten Gesetze im Bereich Migration
und Asyl sind das Asylgesetz, das Fremden-polizeigesetz, das Niederlassungs- und Auf-
enthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsge-setz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Integrationsgesetz und die Grundversor-
gungsgesetze des Bundes und der Länder. Der Straftatbestand des Menschenhandels ist
im Strafgesetzbuch geregelt.
Gegen jeden Bescheid einer Verwaltungsbe-hörde kann eine Beschwerde an ein unabhän-
giges Verwaltungsgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsge-
richte können Rechtsmittel vor dem Verwal-tungsgerichtshof und unter gewissen Voraus-
setzungen vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben werden.
Siehe Anhang.
ORGANIGRAMM
Österreich
*Dieses Organigramm bietet einen nicht verbindlichenÜberblick über das Migrations- und Asylsystem in Österreich; Stand: DEZEMBER 2018
Organigramm des Migrations- und Asylsystems*
Bundesministerium für Inneres (BMI)www.bmi.gv.at
Ein- und Auswanderungswesen Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht Asylangelegenheiten Grundversorgung (Bund) Fremdenpolizeiliche Angelegenheiten Visa Aufenthaltsverbote, Ausweisungen, Abschiebungen Grenzkontrolle Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft Freiwillige Rückkehr und Reintegration (Förderung und
Koordinierung)
Asyl, Migration
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
(BMASGK) www.sozialministerium.at
Kontingente für saisonale Beschäftigungs-bewilligungen
Festlegung der Ausnahmen vom Ausländer-beschäftigungsgesetz
Regelungen des Arbeitsmarktzugangs fürbestimmte Personengruppen
Ausländerbeschäftigung
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA)www.bmeia.gv.at
Visa-/Aufenthaltsverfahren, Konsulargebühren Rechtsmittelverfahren in Botschaftsverfahren Externe Aspekte der Migration, Asylwesen und
Rückübernahme Menschenhandel Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration
und des Zusammenlebens von Menschen mit Migrationshintergrund
Auswärtige Angelegenheiten, Integration
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl(BFA)
www.bfa.gv.at
Erteilung von Aufenthaltstiteln ausberücksichtigungswürdigen Gründen
Erstinstanzliches Asylverfahren Ausstellung von Dokumenten Vollzug des Grundversorgungsgesetzes Bund Schubhaft und gelinderes Mittel Aufenthaltsbeendende Maßnahmen Freiwillige Rückkehr
Niederlassung, Asyl, Fremdenwesen
Vertretungsbehördenim Ausland
Visabehörde erste Instanz
Alle Visaverfahren im Ausland
Visa
Arbeitsmarktservice (AMS)www.ams.at
Vollziehung des Ausländer-beschäftigungsgesetzes
Erteilung arbeitsmarkt-behördlicher Genehmigungen
Arbeitsmarkt
Gerichtliche Kontrolle
Bundesverwaltungsgericht (BVwG)www.bvwg.gv.at
Beschwerden gegenEntscheidungen der Bundesbehörden
Landesverwaltungsgerichte (LVwG) Beschwerden gegen
Entscheidungen der Landesbehörden
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)www.vwgh.gv.at
AußerordentlicheRechtsmittelinstanz
Verfassungsgerichtshof (VfGH)www.vfgh.gv.at
AußerordentlicheRechtsmittelinstanz
Rechtsmittel
LAN
DES
EBEN
E
ÖsterreichischerIntegrationsfonds (ÖIF)
www.integrationsfonds.at
Abwicklung der Integrationsvereinbarungen
Durchführung der Werte- und Orientierungskurse
Deutschkursmaßnahmen
Unterstützung für MigrantInnenund anerkannte Flüchtlinge im
Integrationsprozess
BU
ND
ESEB
ENE
Dezentralisierte Behörden
Aufenthaltsbehörden Erteilung von Aufenthaltstiteln
BFA-Regionaldirektionen Siehe BFA
Landesregierungen Grundversorgung (Länder) Verleihung der Staatsbürgerschaft
Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Sozialleistungen
Legende:
Sonstiges Verhältnis
Weisungsgebundenheit