DIE GESTALTUNG DES MIGRATIONS- UND ......Bundesministerium für Inneres (BMI) Ein- und...

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DG Home & Migration DIE GESTALTUNG DES MIGRATIONS- UND ASYLSYSTEMS IN ÖSTERREICH ÜBERBLICK LETZTE AKTUALISIERUNG IM DEZEMBER 2018 EINLEITUNG Dieses Dokument bietet einen Überblick über die Gestaltung der Asyl- und Migrationspolitik in Österreich einschließlich des institutionel- len und rechtlichen Rahmens für den Umgang mit Drittstaatsangehörigen, die zum Zweck regulärer Einwanderung oder internationalen Schutzes einreisen. Es basiert auf Informati- onen, die von Österreich im Dezember 2018 bereitgestellt wurden. ÜBERBLICK ÜBER DIE GESTALTUNG DES GESETZLICHEN UND INSTITUTIONELLEN RAHMENS DER INSTITUTIONELLE RAHMEN Für die Bereiche der Migrations- und Asylpolitik ist hauptsächlich das Bundesminis- terium für Inneres (BMI) verantwortlich. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist dem BMI unterstellt und ist die erste In- stanz im Asylverfahren und in anderen Ver- fahren im Bereich der Migration. Das Bundesministerium für Europa, Integra- tion und Äußeres (BMEIA) ist für externe Aspekte der Migration, die Bearbeitung und Ausstellung von Visa, sowie die Annahme von Anträgen auf Aufenthalts- und Niederlas- sungsbewilligungen und Integrationsangele- genheiten verantwortlich. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) wirkt als Partner insbesondere des BMEIA sowie zahlreicher VerantwortungsträgerInnen im Bereich Migration und Integration. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) ist unter anderem für die Arbeits- marktpolitik und damit auch für die Auslän- derbeschäftigungspolitik zuständig. Das Ar- beitsmarktservice (AMS) ist mit der Vollzie- hung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betraut. DER GESETZLICHE RAHMEN Die wichtigsten Gesetze im Bereich Migration und Asyl sind das Asylgesetz, das Fremden- polizeigesetz, das Niederlassungs- und Auf- enthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsge- setz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Integrationsgesetz und die Grundversor- gungsgesetze des Bundes und der Länder. Der Straftatbestand des Menschenhandels ist im Strafgesetzbuch geregelt. Gegen jeden Bescheid einer Verwaltungsbe- hörde kann eine Beschwerde an ein unabhän- giges Verwaltungsgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsge- richte können Rechtsmittel vor dem Verwal- tungsgerichtshof und unter gewissen Voraus- setzungen vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Siehe Anhang. ORGANIGRAMM

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DG Home & Migration

DIE GESTALTUNG DES MIGRATIONS- UND ASYLSYSTEMS IN ÖSTERREICH ÜBERBLICK

LETZTE AKTUALISIERUNG IM DEZEMBER 2018

EINLEITUNG

Dieses Dokument bietet einen Überblick über die Gestaltung der Asyl- und Migrationspolitik

in Österreich einschließlich des institutionel-len und rechtlichen Rahmens für den Umgang mit Drittstaatsangehörigen, die zum Zweck

regulärer Einwanderung oder internationalen Schutzes einreisen. Es basiert auf Informati-

onen, die von Österreich im Dezember 2018 bereitgestellt wurden.

ÜBERBLICK ÜBER DIE GESTALTUNG DES GESETZLICHEN UND INSTITUTIONELLEN RAHMENS

DER INSTITUTIONELLE RAHMEN

Für die Bereiche der Migrations- und

Asylpolitik ist hauptsächlich das Bundesminis-terium für Inneres (BMI) verantwortlich. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

ist dem BMI unterstellt und ist die erste In-stanz im Asylverfahren und in anderen Ver-

fahren im Bereich der Migration.

Das Bundesministerium für Europa, Integra-tion und Äußeres (BMEIA) ist für externe

Aspekte der Migration, die Bearbeitung und Ausstellung von Visa, sowie die Annahme von

Anträgen auf Aufenthalts- und Niederlas-sungsbewilligungen und Integrationsangele-genheiten verantwortlich. Der Österreichische

Integrationsfonds (ÖIF) wirkt als Partner

insbesondere des BMEIA sowie zahlreicher VerantwortungsträgerInnen im Bereich

Migration und Integration.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales,

Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) ist unter anderem für die Arbeits-marktpolitik und damit auch für die Auslän-

derbeschäftigungspolitik zuständig. Das Ar-beitsmarktservice (AMS) ist mit der Vollzie-

hung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betraut.

DER GESETZLICHE RAHMEN

Die wichtigsten Gesetze im Bereich Migration

und Asyl sind das Asylgesetz, das Fremden-polizeigesetz, das Niederlassungs- und Auf-

enthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsge-setz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Integrationsgesetz und die Grundversor-

gungsgesetze des Bundes und der Länder. Der Straftatbestand des Menschenhandels ist

im Strafgesetzbuch geregelt.

Gegen jeden Bescheid einer Verwaltungsbe-hörde kann eine Beschwerde an ein unabhän-

giges Verwaltungsgericht erhoben werden. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsge-

richte können Rechtsmittel vor dem Verwal-tungsgerichtshof und unter gewissen Voraus-

setzungen vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben werden.

Siehe Anhang.

ORGANIGRAMM

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Österreich

*Dieses Organigramm bietet einen nicht verbindlichenÜberblick über das Migrations- und Asylsystem in Österreich; Stand: DEZEMBER 2018

Organigramm des Migrations- und Asylsystems*

Bundesministerium für Inneres (BMI)www.bmi.gv.at

Ein- und Auswanderungswesen Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht Asylangelegenheiten Grundversorgung (Bund) Fremdenpolizeiliche Angelegenheiten Visa Aufenthaltsverbote, Ausweisungen, Abschiebungen Grenzkontrolle Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft Freiwillige Rückkehr und Reintegration (Förderung und

Koordinierung)

Asyl, Migration

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

(BMASGK) www.sozialministerium.at

Kontingente für saisonale Beschäftigungs-bewilligungen

Festlegung der Ausnahmen vom Ausländer-beschäftigungsgesetz

Regelungen des Arbeitsmarktzugangs fürbestimmte Personengruppen

Ausländerbeschäftigung

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA)www.bmeia.gv.at

Visa-/Aufenthaltsverfahren, Konsulargebühren Rechtsmittelverfahren in Botschaftsverfahren Externe Aspekte der Migration, Asylwesen und

Rückübernahme Menschenhandel Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration

und des Zusammenlebens von Menschen mit Migrationshintergrund

Auswärtige Angelegenheiten, Integration

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl(BFA)

www.bfa.gv.at

Erteilung von Aufenthaltstiteln ausberücksichtigungswürdigen Gründen

Erstinstanzliches Asylverfahren Ausstellung von Dokumenten Vollzug des Grundversorgungsgesetzes Bund Schubhaft und gelinderes Mittel Aufenthaltsbeendende Maßnahmen Freiwillige Rückkehr

Niederlassung, Asyl, Fremdenwesen

Vertretungsbehördenim Ausland

Visabehörde erste Instanz

Alle Visaverfahren im Ausland

Visa

Arbeitsmarktservice (AMS)www.ams.at

Vollziehung des Ausländer-beschäftigungsgesetzes

Erteilung arbeitsmarkt-behördlicher Genehmigungen

Arbeitsmarkt

Gerichtliche Kontrolle

Bundesverwaltungsgericht (BVwG)www.bvwg.gv.at

Beschwerden gegenEntscheidungen der Bundesbehörden

Landesverwaltungsgerichte (LVwG) Beschwerden gegen

Entscheidungen der Landesbehörden

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)www.vwgh.gv.at

AußerordentlicheRechtsmittelinstanz

Verfassungsgerichtshof (VfGH)www.vfgh.gv.at

AußerordentlicheRechtsmittelinstanz

Rechtsmittel

LAN

DES

EBEN

E

ÖsterreichischerIntegrationsfonds (ÖIF)

www.integrationsfonds.at

Abwicklung der Integrationsvereinbarungen

Durchführung der Werte- und Orientierungskurse

Deutschkursmaßnahmen

Unterstützung für MigrantInnenund anerkannte Flüchtlinge im

Integrationsprozess

BU

ND

ESEB

ENE

Dezentralisierte Behörden

Aufenthaltsbehörden Erteilung von Aufenthaltstiteln

BFA-Regionaldirektionen Siehe BFA

Landesregierungen Grundversorgung (Länder) Verleihung der Staatsbürgerschaft

Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Sozialleistungen

Legende:

Sonstiges Verhältnis

Weisungsgebundenheit