Die Österreichische SOZIALPARTNERSCHAFT

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1 Die Österreichische SOZIALPARTNERSCHAFT

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Die Österreichische SOZIALPARTNERSCHAFT. AK. WKO. Gewerkschaft vida. Vollversammlung. Bundespräsidium. Präsidium. Präsidium. Bundesvorstand. Vorstand. Bundesfachgruppen. 7 Sparten:. Kammerräte. Landessekretariate. Gewerbe/Handwerk. Handel. Länderkammern. Bundesinnung. - PowerPoint PPT Presentation

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Die ÖsterreichischeSOZIALPARTNERSCHAFT

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WKO

Präsidium

7 Sparten:

Gewerbe/Handwerk Handel

Bundesinnung

9 Landesinnungen

Friseure/Mitglieder

...

AK

Vollversammlung

Präsidium

Vorstand

Kammerräte

Gewerkschaft vida

Bundespräsidium

Bundesvorstand

Bundesfachgruppen

Landessekretariate

Länderkammern

Arbeiterkammer ist Pflichtmitgliedschaft,Gewerkschaft ist freiwillig, aber Gewerkschaft ist Verhandlungspartner im Kollektivvertrag

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Zahlen, Daten, Fakten

Anzahl der Friseurbetriebe ……………………………………. 7.408

Anzahl der Ausbilderbetriebe …………………………….. 4.090

Anzahl der Mitarbeiter ……………………………………….. 18.173

davon Lehrlinge ………………………………………………….. 4.039

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Warum Sozialpartnerschaft auf nationaler Ebene?

Bundesinnung Friseure und Gewerkschaft vida

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Sinnhaftigkeit des sozialen Dialoges

• ArbeitnehmerInnen Seite: – Jährliche Lohnverhandlungen– Kollektives Rahmenrecht, faire Arbeitsbedingungen

erreichen, verbessern, erneuern– Arbeitnehmerschutz verbessern– Berufsbilder überarbeiten, modernisieren, etc.

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• ArbeitgeberInnen Seite:– EIN Ansprechpartner bei Veränderungswünschen– beidseitige Kontrolle bei Vereinbarungen– klare Regelungen für gesamtes Bundesgebiet– Konsensfindung: Berufsbild, Arbeitszeit, Löhne

Sinnhaftigkeit des sozialen Dialoges

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Erfolge des sozialen Dialoges in Österreich

• EIN Kollektivvertrag für die Friseurbranche• Jährliche Lohnverhandlungen• Konsenspolitik• Arbeitsfrieden – Streik im Sekundenbereich• Erneuerungen im Berufsbild • Gemeinsame Arbeit im Bereich AUVA• Gemeinsames Arbeiten im Bereich Arbeitnehmerschutz• Einsteigerset für jeden Lehrling (Kamm, Schere, Handschuhe,

Hautschutzcreme) • Fachforen in den Stellen des Arbeitsmarktservices

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• Einverständniserklärung und gemeinsame Unterzeichnung des Europäischen Rahmenvereinbarung

• Viele Bereiche im österr. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bereits umgesetzt

• Information von Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenseite an zuständige EU Parlamentarier

• Information an nahestehenden österr. Parlamentsmitglieder• Intervention führte zur Nichtunterzeichnung des EK-Briefes

durch den Sozialminister!• Gemeinsames Gespräch im Juli mit dem Ministerkabinett

über die weitere Vorgehensweise

Europäische Rahmenvereinbarung

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• Überzeugungsarbeit• Aufklärung der Mitglieder• Gemeinsame Information in den Berufsschulen• Sensibilisierung der SchülerInnen und LehrerInnen• Partnersuche z.B. AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)

Europäische Rahmenvereinbarung

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