Direktwahlflyer Final
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5/16/2018 Direktwahlflyer Final - slidepdf.com
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D
i r e
k t w ah Landesschülervertretung
Thüringen
Landesschülervertretung
Geschäftsstelle im Thüringer Mi-
nisterium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Christoph Werz
GeschäftsführerWerner-Seelenbinder-Straße 14
99096 Erfurt
Telefon: 0361 6448663
Email: [email protected]
Internet: www.lsv-thueringen.de
Auch auf Facebook
Grußwort des Ministers für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Christoph
Matschie
Mitwirken – mit Wirkung. Unter die-
sem Motto lernen Thüringer Schüle-
rinnen und Schüler, dass sie mit ihrer
Stimme viel bewegen können. Bei der
Direktwahl der Schülersprecher ist jede, jeder Einzelne gefragt. Sie ent-
scheiden, wer Sie nach außen vertre-
ten soll. Dieses Recht auf Direktwahl
ist seit dem Schuljahr 2011/2012 in
der neuen Thüringer Schulordnung
verankert.
Ich unterstütze die Direktwahl der
Schülersprecher, weil sie demokrati-
sche Strukturen an unseren Schulenstärkt. Nutzen Sie Ihre Stimme und
gehen Sie wählen!
Christoph Matschie
Minister für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
5/16/2018 Direktwahlflyer Final - slidepdf.com
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KlassensprecherAlle Schüler
Wahlvorstand
SchulleiterSchülersprecher
Kandidaten
schlagen vor
wählen
Alle Schüler wählen aus den
Kandidaten in geheimer
Wahl mit einer Stimme die
Schülersprecher
ernennt
6
1
2
4
3Durchführung:
Alle Schüler wählen an einem Tag in geheimer
Wahl ihre Schülersprecher. Hierbei werden
Wahllisten geführt, damit niemand doppelt
wählt.
Neuwahlen:Sollte ein Schülersprecher ausscheiden, so
rutschen die Ersatzpersonen in der durch die
Wahl festgelegten Reihenfolge nach. Sollte
das Amt des Stellvertreters nicht besetzt wer-
den können, empfehlen wir eine Nachwahl für
die Legislatur.
Wahlvorstand:
Er sollte aus 2 Schülern und dem Vertrauens-lehrer bestehen und schon im vorangehenden
Schuljahr festgelegt werden. Zu den Aufga-
ben des Wahlvorstandes gehören die Chan-
cengleichheit zwischen den Kandidaten zu
gewährleisten, Ort und Zeit der festzulegen
und die Stimmen auszuzählen, daher sollte
der Wahlvorstand nicht selbst kandidieren.
Wahl:
Gewählt ist, wer die
meisten Stimmen auf
sich vereint. Stellvertre-
ter wird die Person mit
den zweitmeisten Stim-
men. Ab 500 Schülern
empfehlen wir einen
zweiten Stellvertretermitzuwählen.
Was kann ich als Kandidat tun?Der Schüler gibt seine Kandidatur in den ers-
ten zwei Schulwochen beim Wahlvorstand ab.
Er hat die Möglichkeit sich mit Aushängen,
Information über die Kurs- und Klassenleh-
rer und in Informationsveranstaltungen al-
len Schülern der Schule vorzustellen. Hierbei
empfehlen wir eine Festlegung durch den
Wahlvorstand um Chancengleichheit zu ge-
währleisten (z.B. 8 Minuten Redezeit p.P.)