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Disclaimer Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 15.11.2018) Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ

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Disclaimer

• Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

• Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie

• Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte

• Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 15.11.2018)

• Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden

• Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung

• Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ

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Förderwissen für den Klimaschutz:

Die Kommunalrichtlinie 2019

Zukunftsforum Energiewende

Kassel, 21.11.18

Philipp Reiß

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz

am Deutsches Institut für Urbanistik

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Service- und Kompetenzzentrum:

Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

am

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Informationsplattform Fördermittelberatung

Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene

Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene

Information & Beratung zum Klimaschutz

Aufgaben des SK:KK

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Wir sind für Sie da!

Via Newsletter sofort nach Veröffentlichung

der neuen Kommunalrichtlinie – melden Sie

sich an unter:

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Das SK:KK Beratungsteam ist von Montag

bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar

Kommen Sie ins Difu!

Persönliche Beratung in Berlin und Köln

… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!

Fördermittelvortrag und Beratung auf

Anfrage

So erreichen Sie uns:

030 / 39001-170

[email protected]

www.klimaschutz.de/kommunen

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Internetportal und Community

Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen

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Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Zielgruppen

Kommunen, Unternehmen,

Verbraucher,

Bildungseinrichtungen

Finanzierung

Bundeshaushalt und

Sondervermögen Energie- und

Klimafonds (Emissionshandel)

Leitgedanke

beraten, motivieren, investieren

2020: - 40 % THG

2050: - 80 bis 95% THG

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„Richtlinie zur Förderung von

Klimaschutzprojekten im

kommunalen Umfeld im Rahmen der

nationalen Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie

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Förderschwerpunkte

Strategische Förderschwerpunkte

Fokusberatung

Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019

8

Klimaschutzmanagement

und Klimaschutzkonzepte

Energiemanagement-

systeme

Umweltmanagement-

systeme

Kommunale

Netzwerke

Potenzialstudien Energiesparmodelle

Investive Förderschwerpunkte

Außen- und

Straßenbeleuchtung,

Lichtsignalanlagen

Innen- und

Hallenbeleuchtung

Raumlufttechnische

Anlagen

Nachhaltige Mobilität

Rechenzentren

Weitere investive

Maßnahmen

Abfallentsorgung

Kläranlagen

Trinkwasser-

versorgung

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Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu

strategisch

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• Klimaschutzkonzepte und -management

• Energiesparmodelle und Starterpaket

Alte Bekannte, neue Details

• Fokusberatung

• Energiemanagement- und Umweltmanagementsysteme

• Kommunale Netzwerke

• Potenzialstudien

Neue Förder-schwerpunkte

• Einstiegsberatung

• Klimaschutzteilkonzepte Förderung entfällt

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Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu

investiv

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• Außen-/Straßen-/Innen-und Hallenbeleuchtung/LSA

• Raumlufttechnische Geräte

• Nachhaltige Mobilität

• Rechenzentren

• Siedlungsabfalldeponien

• Weitere investive Maßnahmen

Alte Bekannte, neue Details

• Abfall

• Kläranlagen

• Trinkwasser

Neue Förder-schwerpunkte

• Heizkörpernischen

• Hocheffizienzpumpen Heizung/Warmwasser

• Wärmerückgewinnung Grauwasser Förderung entfällt

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Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen

Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

Kitas, Schulen und Hochschulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendwerkstätten

Religionsgemeinschaften

Antragsberechtigt für alle Förderschwerpunkte sind

Kommunalrichtlinie – Antragsteller

11

Kulturelle Einrichtungen

Sportvereine

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Entsorger, Deponiebetreiber, Wasserwirtschaftsverbände,

Netzwerkmanager_innen und fachkundige externe Dienstleister

Aufgabenträger des ÖPNV

Antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind

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Wer ist antragsberechtigt?

Finanzschwache Kommunen können von erhöhten Förderquoten profitieren,

wenn sie

Kommunalrichtlinie – Finanzschwache Kommunen

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nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und das

Konzept nachweisen

wenn das Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept vorsieht, Nachweis über

Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem

aktuellen und den folgenden zwei Haushaltsjahren

Bestätigung der entsprechenden Haushaltslage durch die

Kommunalaufsicht!

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Förderschwerpunkte

Strategische Förderschwerpunkte

Fokusberatung

Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019

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Klimaschutzmanagement

und Klimaschutzkonzepte

Energiemanagement-

systeme

Umweltmanagement-

systeme

Kommunale

Netzwerke

Potenzialstudien Energiesparmodelle

Investive Förderschwerpunkte

Außen- und

Straßenbeleuchtung,

Lichtsignalanlagen

Innen- und

Hallenbeleuchtung

Raumlufttechnische

Anlagen

Nachhaltige Mobilität

Rechenzentren

Weitere investive

Maßnahmen

Abfallentsorgung

Kläranlagen

Trinkwasser-

versorgung

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Fokusberatung

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Fokusberatung

Was wird gefördert?

Beratung von Antragstellern am Anfang ihrer

Klimaschutzaktivitäten zu kurzfristig umsetz-

baren Klimaschutzaktivitäten mit konkreten

Empfehlungen und einer umgesetzten Maß-

nahme

Zuwendungsfähig sind

Sach- und Personalausgaben für maximal

20 Beratungstage durch fachkundige externe

Dienstleister

Antragsberechtigt sind

zusätzlich fachkundige, externe Dienstleister

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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Fokusberatung

Inhalte

• Strukturierte Kurzanalyse zu Aktivitäten und

Maßnahmenumsetzung in einem fokussierten Themenfeld zum

Klimaschutz

• Mindestens ein Workshop mit Schlüsselakteuren aus Politik und

Verwaltung

• Gemeinsam erarbeitete Maßnahmenliste von mind. 5

Maßnahmen

• Mindestens eine im Bewilligungszeitraum umgesetzte

Maßnahme und Empfehlung zum weiteren Vorgehen im

Klimaschutz

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Energie- und

Umweltmanagementsysteme

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Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 65 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen

Energiemanagementsysteme

Was wird gefördert?

Implementierung eines Energiemanagement-

systems mit Unterstützung eines externen

Dienstleisters bei Aufbau und Betrieb

Voraussetzung ist

ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau

und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems

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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme

Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister

• Bis zu 45 Beratungstage im Bewilligungszeitraum

• Durchführung einer Gebäudebewertung

• Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001

• Sachausgaben für Software (max. 5.000 €)

• Mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik (max. 10.000 €)

• Dienstreisen: bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterqualifizierung für bestehendes

Personal

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Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 65 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum 18 Monate

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Umweltmanagementsysteme

Was wird gefördert?

Implementierung von Umweltmanagementsystemen durch die Beauftragung von

externen Dienstleistern

Zuwendungsfähig sind

• Vergütungen für fachkundige externe Dienstleister

• Bis zu 20 Beratungstage im Bewilligungszeitraum

• Durchführung externer Begutachtung durch einen staatlich zugelassen

Umweltgutachter

• Erstzertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung

Voraussetzung ist …

der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zum Aufbau eines Umweltmanage-

mentsystems und Zertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009

innerhalb des Bewilligungszeitraums.

20 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Energiesparmodelle

in Schulen und Kitas

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiesparmodelle für Schulen und Kitas

Was wird gefördert?

Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzer_innen sowie Träger zur aktiven Mitarbeit im

Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren

Mögliche Modelle:

• Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung (fifty-fifty)

• Prämiensystem mit Unterstützung der Nutzeraktivitäten (Aktivitätsprämiensystem)

• Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme

Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal oder die

Vergütung für fachkundige externe Dienstleister

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Im Umfang bis max. 5.000 €

Voraussetzung ist

der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums

zur Realisierung von Energiesparmodellen.

Kurz & knapp

• Förderquote 65 % / 90 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Bewilligungszeitraum 48 Monate 22

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Starterpaket

Beantragung

Innerhalb der ersten 18 Monate

nach Beginn des Bewilligungszeitraums

Zuwendungsfähig sind

• Sachausgaben für die pädagogische Arbeit im

Rahmen des Klimaschutzes

• Sachausgaben für sog. Energieteams

(Nutzer_innen der jeweiligen Einrichtung)

• geringinvestive Maßnahmen

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines

Aktionstags im Umfang von max. 1.000 € pro

betreuter Einrichtung

Kurz & knapp

• Förderquote 50 % / 65 %

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum innerhalb

der Laufzeit des

Energiesparmodells 23

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Pädagogische Ausstattung

Bildungsmaterialien, Lerneinheiten

Reisen und Eintrittsgelder

Unterrichtsmodule von Dritten

Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen

Klimamesskiste, Experimentiersets

Puzzles, Karten- und Internetspiele

Demonstrationsmaterial (z.B. Solarkocher)

Ausstattung Gärten oder Pflanzwände

Ausstattung „Energieteams“

Strommessgerät

(Infrarot-)Thermometer

Lüftungs- oder CO2-ampel

Luxmeter

Langzeit-Temperaturmessgerät

T-Shirts, Taschen, etc.

Geschäftsbedarf, Poster etc.

Energetische Optimierung

Abdichten von Außentüren und Fenstern

Türschließer

Thermostatventile

Effiziente Kleinlüfter

Wassersparaufsätze / wassersparenden Armaturen

… und

noch

mehr!

Energiesparmodelle: Was steckt drin im

Starterpaket - Beispiele

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Kommunale Netzwerke

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Kommunale Netzwerke

Was wird gefördert?

Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen:

• Klimaschutz

• Energieeffizienz

• Ressourceneffizienz sowie

• klimafreundliche Mobilität

Antragsberechtigt sind

ausschließlich Netzwerkmanager_innen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Gewinnungsphase

Was wird gefördert?

die Gewinnung eines Netzwerks von mind.

sechs Teilnehmern

Zuwendungsfähig sind

• Personalausgaben für das Netzwerkmanagement (max. 1.000 € / Netzwerk)

• Ausgaben für Werbematerial zur Gewinnung, Organisation und Durchführung von

regionalen Informationsveranstaltungen zur Gewinnung von Teilnehmern

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Kurz & knapp

• Förderquote 100 %, höchstens

jedoch 3000 € pro Netzwerkprojekt

• Bewilligungszeitraum 12 Monate

Pro Antragsteller können max. drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden.

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Netzwerkphase

Was wird gefördert?

Aufbau, Betrieb und Begleitung eines Netzwerks mit mind. sechs

Teilnehmern durch ein qualifiziertes Netzwerkmanagement

Zuwendungsfähig sind

• Vergütungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Netzwerkteams und für externe

Dienstleister (inhaltliche Beratung, Unterstützung bei der Moderation)

• Sachausgaben für

• Vorbereitung und Abschluss von Verträgen

• Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform

• Auftakt- und Abschlussveranstaltungen

• Netzwerktreffen im Dreimonatsrhythmus

• Berichterstellung

• Ausgaben für externe Experten bei Netzwerktreffen

sowie Weiterbildung und Schulung der

Teilnehmenden

28

Kurz & knapp

• Förderquote 60 %

• im ersten Förderjahr max. 20.000 € /

Teilnehmer, in den Folgejahren max.

10.000 € / Teilnehmer

• Bewilligungszeitraum 36 Monate

Die Förderung der

Netzwerkphase kann

unabhängig von der

Gewinnungsphase

erfolgen.

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Potenzialstudien

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien

Inhalte

• Energetische und klimaschutzbezogene Bestandsaufnahme

• Durchführung einer Potenzialanalyse mit Ableitung von Klimaschutzzielen und

Entwicklung einer kurz-, mittel- und langfristigen Strategie

• Erarbeitung von

• Optimierungsmaßnahmen (Grobplanung)

• Umsetzungsfahrplan

• Feinplanung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen mit Kosten-Nutzen-Analyse

Zuwendungsfähig sind

Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien

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Kurz & knapp

• Förderquote 50 % / 70 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Bewilligungszeitraum 12 Monate

Themen:

• Abfallentsorgung

• Siedlungsabfalldeponien

• Trinkwasser

• Abwasserbehandlungsanlagen

• Digitalisierung

• Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe

Was wird gefördert?

• Erstellung eines konkreten Fahrplans für Umsetzungsempfehlungen von investiven

und strategischen Klimaschutzmaßnahmen

• Fokus: kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, in eine langfristige Strategie eingebettet

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Klimaschutzkonzept und

Klimaschutzmanagement

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben

Was wird gefördert?

• Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager_innen in den

Bereichen:

• Integrierter Klimaschutz

• Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung

• Klimafreundliche Mobilität

• Konzepte zeigen auf: Kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur

Reduzierung von THG-Emissionen

• Konzepte umfassen: Energie- und THG-Bilanz, Potenzialanalyse, Minderungsziele,

Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes Controlling- und

Managementinstrument

33

• Vorlage Konzept beim Projektträger: Spätestens 18 Monate nach

Beginn des Bewilligungszeitraums

• Initiierung der Umsetzung erster Maßnahmen im Erstvorhaben

Kurz & knapp

• Förderquote 65 % / 90 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben

Zuwendungsfähig sind

• Sachausgaben für Konzepterstellung (max. 5.000 €)

• Personalausgaben bei zusätzliche geschaffener Stelle

• Vergütungen für fachkundige externer Dienstleister (Erstellung THG-Bilanz,

Berechnung Potenziale, Szenarien sowie Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr)

• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 10.000 €)

• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu sechs Tage pro Jahr, Vernetzungstreffen,

Fachtagungen, Informationsveranstaltungen

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Max. 5.000 €

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Übergangsregelung für Klimaschutzkonzepte und –teilkonzepte, die

nicht älter als 36 Monate sind!

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Anschlussvorhaben

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Was wird gefördert?

Umsetzung von Maßnahmen aus dem

Klimaschutzkonzept

Voraussetzungen sind

• ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Umsetzung

des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den

Klimaschutz

• die Wahrnehmung von Mentoringaufgaben

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 55 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate

für das integrierte Konzept, 24

Monate für die Konzepte

Wärmenutzung, Mobilität

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Anschlussvorhaben Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal

• Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die

Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr

• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 5.000 €)

• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu neun Tage / Jahr ,

Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen bis zu fünf Tage / Jahr

• begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max. 20.000 €)

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme

Was wird gefördert?

eine investive Maßnahme

• mit Vorbildcharakter

• leistet einen substantiellen Beitrag zum

Klimaschutz

Zuwendungsfähig ist

eine Investition, die die besten verfügbaren Technologien einsetzt

Vorhandene gesetzliche Mindeststandards müssen deutlich übertroffen werden

Voraussetzungen sind

• Maßnahme ist Bestandteil des Konzepts

• Bewilligung eines Klimaschutzmanagements

• Reduzierung der THG-Emissionen von mind. 50 %

Kurz & knapp

• Förderquote 50 %

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate 37

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Förderschwerpunkte

Strategische Förderschwerpunkte

Fokusberatung

Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019

38

Klimaschutzmanagement

und Klimaschutzkonzepte

Energiemanagement-

systeme

Umweltmanagement-

systeme

Kommunale

Netzwerke

Potenzialstudien Energiesparmodelle

Investive Förderschwerpunkte

Außen- und

Straßenbeleuchtung,

Lichtsignalanlagen

Innen- und

Hallenbeleuchtung

Raumlufttechnische

Anlagen

Nachhaltige Mobilität

Rechenzentren

Weitere investive

Maßnahmen

Abfallentsorgung

Kläranlagen

Trinkwasser-

versorgung

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39

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Investive Förderschwerpunkte

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Hinweise zur Förderquote

• Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein

• erhöhte Förderquote (+ 5 %) für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und

Jugendhilfe, Jugendwerkstätten und Sportstätten für Beleuchtung, Belüftung,

Radabstellanlagen, Rechenzentren und Weitere investive Maßnahmen

Zuwendungsfähig sind

Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung,

projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI

Fördergegenstände

müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden

und für mind. 5 Jahre verbleiben

Förderantrag

muss darstellen, inwieweit die Investitionskosten zu dem Ziel beitragen, den

Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro / Tonne zu

begrenzen

Hinweise für Antragsteller

40

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41

Beleuchtung

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42

Was wird gefördert?

• Umrüstung auf hocheffiziente Außen- und

Straßenbeleuchtung

• Umrüstung auf hocheffiziente Lichtsignalanlagen

• Umrüstung auf hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung

Zonenweisen zeit- oder

präsenzabhängigen

Schaltung

Adaptive Nutzung

Förderquote: 20 % / 25 % * Förderquote : 25 % / 30 % *

Beleuchtung

Kurz & knapp

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum 12 Monate

• THG-Einsparung mind. 50 %

Förderquote 25 % / 30 % *

Förderquote 20 % / 25 % *

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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43

Was wird gefördert?

• Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung)

sowie Steuer-und Regelungstechnik

• Photometrische Messung zur Bestätigung der geforderten

Werte laut Richtlinie (außer bei LSA)

• Neue Lichtpunkte zur Beseitigung von

Beleuchtungsmissständen (außer bei LSA)

Voraussetzungen

Zonenweise zeit- o. präsenzabhängige

Schaltung

Adaptive Nutzung

für unterschiedliche Verkehrs- und

Begrenzungsflächen (Kfz, Fahrrad; z.B.

Hauswände)

für unterschiedliche Verkehrsdichten und

Witterungen

Angemessene wirtschaftliche

Amortisationszeit

Angemessene wirtschaftliche

Amortisationszeit

Technische Voraussetzungen laut Richtlinie Technische Voraussetzungen laut Richtlinie

Lichtplanung nach DIN EN 13201

Außen- und Straßenbeleuchtung

https://unsplash.com/photos/p_4K9W-R3rg

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44

Was wird gefördert?

Sanierung der Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung)

einschließlich Steuer-und Regelungstechnik

Voraussetzungen

• Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie

• Angemessene Amortisationszeit

• Lichtplanung nach DIN EN 12464-1, Ausgabe 2011-08, für

Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierten

Planer

Innen- und Hallenbeleuchtung

https://cdn.pixabay.com/photo/2017/03/17/21/18/night-2152707_960_720.jpg

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45

Raumlufttechnische Anlagen

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46

Was wird gefördert?

• Sanierung in Nichtwohngebäuden

• Nachrüstung in Schulen / Kitas im Zuge

einer Grundsanierung

Zuwendungsfähig sind

Ausgaben für Anschaffung und Einbau von

• bedarfsgeregelten Zu- und Abluftsystemen mit

Wärmerückgewinnung

• raumlufttechnischen Geräten

Voraussetzungen

technische Voraussetzungen lt. Richtlinie

Raumlufttechnische Anlagen

Kurz & knapp

• Förderquote von 25 % / 30 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum 12 Monate

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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Nachhaltige Mobilität

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48

Was wird gefördert?

• die Einrichtung von Mobilitätsstationen, die die

verschiedenen Verkehrsmittel des Umwelt-

verbundes überdurchschnittlich gut verknüpfen

• Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität

im Umfeld der Mobilitätsstation

Zuwendungsfähig sind

Ausgaben für die Errichtung von Mobilitätsstationen

sowie der Einbau durch qualifiziertes externes

Fachpersonal

Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 60 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Höchstzuwendung 500.000 €

• Bewilligungszeitraum 24 Monate

Angebotene Car-Sharing-Dienstleistungen müssen

die Vergabekriterien des Blauen Engel einhalten

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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49

Was wird gefördert?

• Wegweisungssysteme für den Radverkehr im Alltag

• Lückenschluss im Radwegenetz

• Bau neuer Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege

• die Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden

Radwegen

• hocheffiziente Beleuchtung von Radwegen

• Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen,

Fahrradparkhäusern, Abstellplätzen in Kfz-Parkhäuser

• technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen

Wellen“ für Rad- und Fußverkehr an Ampeln (z.B.

Hinweisschilder oder Sensorik)

Verbesserung des Radverkehrs

©Oliver Reif-Dietzel

©Oliver Reif-Dietzel

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50

Zuwendungsfähig sind

• maßnahmenbezogene Ausgaben für Lieferung

und Leistungen durch Externe

• Technische Komponenten der Grünen Welle lt. Richtlinie

Voraussetzungen

• Vorgesehene Flächen und Grundstücke müssen sich im

rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers

befinden

• Die vorgesehenen Flächen müssen die Voraussetzung für

öffentlich genutzte Verkehrsfläche nach dem jeweiligen

Straßengesetz erfüllen (Ausnahme: Fahrradparkhäuser)

• Für weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen s.

Richtlinie

Verbesserung des Radverkehrs

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 60 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Höchstzuwendung 500.000 €

• Bewilligungszeitraum 24

Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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51

Ziel ist

die Veränderung des Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin

zu emissionsärmeren Verkehrsmodi

Voraussetzung ist

Nachweis einer Potenzialstudie, die diese Maßnahmen als förderlich für die

Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr durch Verlagerung des Modal

Splits ausweist

Intelligente Verkehrssteuerung

https://pixabay.com/de/petersburg-architektur-heilige-2805505/ https://pixabay.com/de/prag-tschechische-republik-nacht-3637018/

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52

Was wird gefördert?

Anschaffung bzw. Nutzung von smarten

(Big-Data-) Datenquellen mit Verkehrsbezug

mit dem Ziel der Aufwertung und Bevorzugung des

Umweltverbundes

Zuwendungsfähig sind

• Anschaffung bzw. kontinuierliche Nutzung von

smarten Verkehrsdaten (Rohdaten oder geeignete

Auswertungsprodukte)

• Ex-post Datensätze oder Datensätze, die

Informationen nahezu in Echtzeit liefern

Antragsberechtigt sind

zusätzlich Aufgabenträger des ÖPNV

Intelligente Verkehrssteuerung

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % *

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Abfallentsorgung

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Sammelpunkte für Garten- und Grünabfälle

Kurz & knapp

• Förderquote: 40 %

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 18 Monate

Was wird gefördert?

Dezentrale, zeitlich unbegrenzt zugängliche Übergabepunkte

Zuwendungsfähig sind

• Ausgaben für

• die Errichtung befestigter Sammelplätze mit gebundener Decke und Erfassung des

Niederschlagwassers

• die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal

• Sachausgaben für Container und Brücken

• begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €

Voraussetzungen sind

• Schaffung eines festen Untergrunds

• Verwertung der Gartenabfälle als qualitätsgesicherter

Kompost

• Baumaterial aus Sekundärrohstoffen (mind. 40 %)

• thermische Nutzung nur von Überschussholz

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Was wird gefördert?

• Vergärung bzw. Kaskadennutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender

Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) der in der Biotonne

gesammelte Abfälle

• ggf. auch Nassfermentation

Zuwendungsfähig

• Investition und Installation einer Anlage zur kontinuierlichen Trockenfermentation

sowie die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal (Anforderungen

siehe Richtlinie)

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 5.000 €

Voraussetzungen sind

• Flächendeckende Biotonne mit Anschluss- und

Benutzungszwang vorhanden oder nachweislich

geplant

• Installierte Leistung über 150 kW

• Weitere technische Voraussetzungen lt. Richtlinie und

Hinweisblatt

55

Vergärungsanlagen für Bioabfälle

Kurz & knapp

• Förderquote 40 %

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Höchstzuwendung 600.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate

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Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien

Kurz & knapp

- Zuschuss: 50 % / 60 % *

- Mindestzuwendung 10.000 €

- Höchstzuwendung 500.000 €

- Bewilligungszeitraum 18 Monate 56

Was wird gefördert?

Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und

Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie

Kombinationen dieser Belüftungsverfahren

Ziel

Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von

mind. 50 %)

Zuwendungsfähig sind

• Notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie

• Technische Einrichtungen und Aggregate

• Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen bzw. Neubau

• Mess- und Regelungstechnik

Voraussetzung ist

Potenzialstudie Siedlungsabfalldeponien

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Kläranlagen

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Was wird gefördert

Investive Maßnahmen an Abwasseranlagen, die eine

Klärschlammverwertung in einem Verbund aus mehreren

kleinen Zulieferanlagen und einer zentralen Verwertungsanlage

ermöglichen

Zuwendungsfähig

• Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV-V zur Annahme,

Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm

• Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen Größenklasse I-III, die bei geplanter

gemeinsamer Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne

aerobe Schlammstabilisierung anstreben

Voraussetzungen sind

• Abstand der Anlagen zur zentralen Anlage max. 50 km

• Eingesparte THG-Emission übersteigen THG-Emission

durch Schlammtransport

58

Klärschlammverwertung im Verbund

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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59

Erneuerung der Belüftung

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 24 Monate

Was wird gefördert

Energieeffiziente Erneuerung und Optimierung

der Belüftungstechnik sowie Maßnahmen zur

Wärmerückgewinnung für höhere Gesamteffizienz

Zuwendungsfähig sind

• Austausch bestehender Kompressoren durch hocheffiziente, regelbare Kompressoren

• Anschaffung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Anpassung der

Drucklufterzeugung an eine geeignete Messgröße

• Ausgaben für verfahrenstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des

Druckluftbedarfs im Belebungsbecken

• Umbau hocheffizienter Kompressoren für Wärmeauskopplung und Anbindung an

geeigneten Verbraucher

Voraussetzung ist

Maßnahme(n) notwendig laut Potenzialstudie

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert

• Ersatz wenig effizienter Pumpen und Motoren durch

hocheffiziente Geräte in Abwasseranlagen sowie in

angeschlossenen Abwassernetzen

• Umbaumaßnahmen in angeschlossenen Abwasser-

netzen zur Senkung des Energiebedarfs

Zuwendungsfähig sind

• Energieeffiziente Motoren der Effizienzklasse IE4

• Drehzahlgeregelte Motoren der Effizienzklasse IE3

• Energieeffiziente Pumpen mit einem Energieeffizienzindex von EEI < 0,23

• Neu- und Umbaumaßnahmen im Abwassernetz zum Zweck des Rückbaus von

Pumpen und Hebewerken

Voraussetzung ist

Potenzialstudie Abwasserbehandlungsanlagen

60

Erneuerung von Pumpen und Motoren

Kurz & knapp

• Förderquote 30% / 40 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert

Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung von aerob zu

anaerob für Methangewinnung zur Energieproduktion

Zuwendungsfähig ist

der Neubau von

• Vorklärbecken

• Faultürmen

• Schlammtransportinfrastruktur (z. B. Pumpen, Leitungen)

• Gaspufferspeichern

Voraussetzungen sind

• Bislang keine oder aerobe Klärschlammfaulung

• Methannutzung in KWK-Anlagen oder Einspeisung

in eigene oder öffentliche Netze

• Potenzialstudie

61

Neubau einer Vorklärung

und Umstellung auf Faulung

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % *

• Mindestzuwendung 10.000 €

• Höchstzuwendung 500.000 €

• Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert?

Anwendung innovativer, neuer Verfahren der

Abwasserreinigung zur Reduktion des

Energieverbrauchs

Zuwendungsfähig sind

• Verfahren zur Stickstoffelemination im Schlammwasser vor Rückführung in die

biologische Abwasserreinigung (Deammonifikation)

• Ausgaben für vergleichbare hocheffiziente Verfahrenskombinationen bei

Energieeinsparungen für Belebungsbecken von mind. 25 %

Voraussetzungen sind

• Potenzialstudie

• Keine Einschränkung der Reinigungsleistung durch die neue Verfahrenstechnik

62

Verfahrenstechnik

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Trinkwasserversorgung

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Was wird gefördert?

• Austausch bestehender Pumpen- bzw. Ventilator-

systeme

• Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern

• Hydraulische Betriebsoptimierung

• Mess-, Regel- und Steuertechnik

Zuwendungsfähig sind

• Anschaffung und Austausch von Geräten und Mess- /

Regel-/ Steuertechnik

• Betriebsoptimierung und bedarfsgerechte

Dimensionierung durch qualifiziertes externes

Fachpersonal

Voraussetzungen sind

Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie

64

Energieeffiziente Aggregate

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 24 Monate

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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert?

Investitionen in die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen sowie

Optimierungsdienstleistungen

Zuwendungsfähig sind

• Neu- und Umbaumaßnahmen bei Wassergewinnung und –aufbereitung,

Reinwasserverteilung und Wasserspeicherung

• Betriebsoptimierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal

• Anschaffung und Austausch von Pumpen, Ventilatoren, Motoren,

Frequenzumrichtern, Mess- und Regeltechnik

Voraussetzungen sind

• Potenzialstudie Trinkwasser

• Effizienzvorgaben wie bei energieeffizienten Aggregaten (Ziffer 2.14.1 der

Richtlinie), wenn die dort genannten Einzelkomponenten verbaut werden

65

Systemische Optimierung

Kurz & knapp

• Förderquote 20 % / 30 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Höchstzuwendung 200.000 €

• Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Rechenzentren

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Was wird gefördert?

Investitionen und Optimierungsdienstleistungen für höhere Energie- und

Ressourceneffizienzkomponenten u.v.m.

Zuwendungsfähig sind

• Investitionen in und Installation von Komponenten

• energetische Optimierung des Rechenzentrums

• Mitarbeiterschulungen

Voraussetzungen sind

• Einhaltung der Kriterien des „Blauen Engel“ für optimierte / erneuerte Komponenten

• Neue Komponenten:

• technischer oder funktionaler Neuerungsbedarf

• Zulässige Leistungssteigerung max. +100 % oder höher Energieverbrauch max.

+50 %

• Energiemonitoring lt. Blauer Engel

• Energieeffizienzbericht lt. Blauer Engel

Rechenzentren

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 50 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Weitere investive Maßnahmen

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Was wird gefördert?

• Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasser-

bereitungsanlagen gegen dezentrale Warm-

wasserbereitung sowie die Sanierung und

Anpassung an den tatsächlichen Bedarf

• Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare

Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser

• Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und

Regelungstechnik in Verbindung mit einer

Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation

• Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit

Tageslichtnutzung

• Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung

und Reinigung in Kitas, Schul- und Lehrküchen sowie

Fach- und Technikräumen

69

Weitere investive Maßnahmen

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 50 % *

• Mindestzuwendung 5.000 €

• Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Bild: CCO, gemeinfrei

Hinweise zur Antragstellung

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Der Förderweg für Antragsteller

Abbil

Abbildung: BMUB (2016). Das Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie. S. 8f

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Zur Vorbereitung auf den Antrag

Alle relevanten Infos an einem Ort:

Richtlinie im Volltext

Hinweisblätter

Übersicht: Förderbausteine – Antragsberechtigungen – Förderquoten

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

© elxeneize / istock

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Wie stelle ich einen Antrag?

Digital und postalisch:

1. Antragstellung über

Webseite „Easy

Online“ (s. Link)

2. Postalischer Versand

mit rechtsgültiger

Unterschrift im

Anschluss den

Versand des Antrags

über Easy Online

https://www.youtube.com/watch?v=s9hoqNrHF9s

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Ergänzende Formulare für die Antragstellung

… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ).

Für ausgewählte Förderschwerpunkte besteht die Möglichkeit Online-Formulare zu nutzen: https://www.krl-online.de/ *

* Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.

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Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)

Antragsfenster:

1. Januar bis 31. März

1. Juli bis 30. September

Ganzjährig: Energiesparmodelle, Klimaschutzkonzept und -management

Hinweise:

Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach

Einreichen des Zuwendungsantrags ein

ein Vergabeverfahren (inkl. Ausschreibung) darf erst nach Erhalt des

schriftlichen Zuwendungsbescheides beginnen

Antragstellung nur über:

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Das SK:KK ist an jedem Wochentag

telefonisch und per Mail erreichbar

Beratungshotline

030 / 39001-170

[email protected]

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SK:KK Webinare zur novellierten KRL

11.12.2018, 10:00 – 12:00 Uhr

Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus investive

Förderung

22.01.2018, 10:00 – 12:00 Uhr

Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus Förderung von

Personalstellen

Anmeldung unter: www.klimaschutz.de/veranstaltungen

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Vielen Dank!

…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!

SK:KK am Deutschen Institut für

Urbanistik

Auf dem Hunnenrücken 3

50668 Köln

Zimmerstraße 13-15

10969 Berlin

Beratungshotline: 030 / 39001-170

[email protected]

www.klimaschutz.de/kommunen

Philipp Reiß

Zimmerstraße 13-15

10969 Berlin

Tel.: 030 / 39001-186

Mail: [email protected]