Dr. Valentin Aichele, LL.M.1 Die UN- Behindertenrechtskonvention: Inklusion als...
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Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1
Die UN-Behindertenrechtskonvention:
Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
18.07.2014 in Allensbachanlässlich der Fachtagung „Integration und
Inklusion als kommunale Gemeinschaftsaufgaben“
Dr. Valentin Aichele, LL.M. 2
Die Monitoring-Stelle
• Seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte
• Politisch unabhängig• Mandat: Rechte von Menschen mit
Behinderungen fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland überwachen
• Aufgaben: Beobachtung, Klärung, Politikberatung, Intervention
Überblick
1 Einführung
2 Die UN-Behindertenrechtskonvention
3 Inklusion
4 Die anstehenden Aufgaben
5 Berichtsprüfung 2014/2015
6 Fazit
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1 Einführung
Dr. Valentin Aichele, LL.M. 4
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Fokus
• Fokus: Menschen mit Beeinträchtigungen, die Behinderungen erfahren („soziales Modell“ von Behinderung)
• Ziel: gleichberechtigte Rechtsausübung
• Anerkennung von Behinderung als Bereicherung und als Bestandteil menschlicher Vielfalt
“Beeinträchtigung”/“Behinderung”
• Nach klassischer Rechnung (im medizinischen Sinne): Deutschland: 10% (angeboren: 4,4%, im weiteren Verlauf nach der Geburt: 95,6%, davon durch Krankheit: 82,3%; steigend: die Zahl von Menschen mit psychischen Störungen)
• Nach sozialem Verständnis: >15% der Bevölkerung erfahren “Behinderungen”WHO / The World Band (2011): World Report on Disability
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Internationale Anerkennung(Stand: 4/2014)
• UN-Konvention– Ratifikation: 145– Signatur: 158
• Fakultativprotokoll– Ratifikation: 80– Signatur: 92
• Europäische Union: seit 01.01.2011
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Deutschland
• Öffentlicher Diskurs über Inklusion
• Koalitionsverträge
• Gesetzesnovellierungen / Systematische Normenprüfung / Einzelevaluationen
• Einzelfallentscheidungen (etwa Gerichte)
• Aktions- und Maßnahmenpakte / andere politische Maßnahmen
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2. Die
UN-Behindertenrechtskonvention
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Bedeutung
• Keine Spezialkonvention, sondern Konkretisierung der bereits anerkannten Menschenrechte
• Grundlage für eine Gesellschaftspolitik: von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte
• Wer bestimmt über die Inhalte? Wer legt sie aus?
Menschenrechtsansatz
• Rechtsträger: Menschen • Verpflichtungsträger: staatliche Stellen
– Achtungspflichten– Schutzpflichten– Gewährleistungspflichten
• Durchsetzungsfähige Rechtsansprüche• Menschenrechtliche Prinzipien, zum Bsp.
Partizipation, Nichtdiskriminierung, Inklusion• Menschenrechtsbildung
Prioritäten
• Vorrangige Aufmerksamkeit auf Lebenslagen mit besonderer Verletzlichkeit
• Besondere Maßnahmen bei akuter Rechtsbedrohung, insbesondere zur Achtung und zum Schutz der Rechte
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3 Inklusion
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Inklusion als Leitnorm
• Menschenrechtliches Prinzip (kein Recht)
• Bedeutung: unbedingte Zugehörigkeit aller Menschen von Anfang an (immer), Möglichkeit gesellschaftliche Teilhabe für sich erfahrbar zu machen
• Ergänzungsverhältnis: Integration (von Menschen mit Behinderungen)
Reichweite
• Relativ geringer Kenntnisstand der allgemeinen Bevölkerung; Engführung auf schulische Bildung
• Eher noch behindertenpolitische Fachdiskussion
• Inklusion strahlt auf andere Diskurse aus
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Hintergrund
• Traditionelle Behindertenhilfe ein hochdifferenziertes System
• Prüfauftrag: Strukturen mit ausgrenzender und segregierender Wirkung?
• Gesellschaftliches Umfeld: Entsolidarisierung, soziale Ausgrenzung als Breitenphänomen (Armut, etc.), Gegner einer inklusiven Gesellschaft
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Unsachliche Kritik an Inklusion
• Banalisierung von Behinderung
• Gleichmacherei
• Schutzloses Ausliefern („Inklusionsopfer“)
• Verkennung von Inklusionsunfähigkeit („Es wird immer Menschen geben, die…“)
• Illusion / neue Ideologie des Zwangs
• Kostet mehr als wir habenDr. Valentin Aichele, LL.M. 17
Kritik an Inklusions-Kritik
• Gesellschaftlicher Lernprozess mit einem menschenrechtlich verbindlichen Ziel
• Umdenken und Gewichtung von Gemeinsamkeit und sozialer Zugehörigkeit als Wert an sich
• Inklusion spricht deutlich das Problem der Strukturen an und fordert zum strukturellen Wandel
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Sachliche Kritik an Inklusion
• Es gibt Ängste und Unsicherheiten, auf die nicht immer gut eingegangen wird
• Inklusion braucht Rahmenbedingungen, die noch nicht überall gegeben sind
• Inklusion ist in der Praxis auch schwierig („Niederungen des Alltags“); gefragt sind professionelle Kompetenzen und bürgerliches Engagement
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Umgang
• Zweifel und Skepsis ernst neben
• An Lösungen arbeiten, Inklusion als Lernprozess verstehen, positive Beispiele weitergeben
• Rahmenbedingungen schaffen; Inklusion gut planen und durchführen
• Sich von der Inklusion-Rhetorik nicht blenden lassen; auch streiten
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• Es geht um die Einlösung einer menschenrechtlichen Forderung
• Staat in der Pflicht / Gesellschaft in der Verantwortung
• Es geht alle an
• Es kann nur gelingen, wenn eine breite Mehrheit mitmacht
Zwischenfazit
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4. Die anstehenden Aufgaben
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Aufgaben 1- Menschenrechtsansatz viel deutlicher und
präziser Aufgreifen und Umsetzung
- Prioritäten setzen auf hoch sensible Bereiche
- Inklusive Bildung zum Erfolg führen
- Stärkung der Umsetzungsstrukturen
- Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Normenprüfung)
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Aufgaben 2
- Planerisches und koordiniertes Vorgehen
- Überwindung der vielfältigen Schnittstellenprobleme
- Systematischer Abbau von Barrieren
- Mobilisierung von Ressourcen
- Wissen- und Erfahrung bündeln und weitergeben
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Aufgaben 3
- „Mehr Partizipation wagen“, neue Formate erproben
- Menschen mit Behinderungen unterstützen beim Streben in die Mitte der Gesellschaft, ihnen Chancen geben
- Mit guten Beispiel vorangehen
- Gegenseitig Mut machen
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5. Berichtsprüfung 2014 /2015
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UN-Fachausschuss
• Besetzung: 18 unabhängige Expertinnen und Experten
• Internationale Verfahren:- Berichtsprüfungsverfahren- Individualbeschwerdeverfahren- Untersuchungsverfahren
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Staatenberichtsprüfung Deutschlands
• Erster Bericht der Bundesregierung: 19.09.2011
• Frageliste („List of Issues“) im April 2014 veröffentlicht
• Monitoring-Stelle: Parallelberichterstattung in Vorbereitung
• Prüfungstermin: April 2015!
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6. Fazit
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• In einer inklusiven Gesellschaft können Rechte von Menschen mit Behinderungen besser verwirklicht werden
• Inklusion ist eine menschenrechtliche Leitnorm für Staat und Gesellschaft; der Menschenrechtsansatz geht weiter
• Inklusion ist ein Handlungs- und Gestaltungsauftrag mit großen Chancen für die örtliche Gemeinschaft wie für die Menschenrechte
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Ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit!