DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600 - wolfi- · PDF fileTRGI 2008 15/29 Kapitel II -...
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TRGI 2008 1/29
DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600Technische Regel für Gasinstallationen
Informationen über Änderungen und Ergänzungen
gegenüber der TRGI ’86, Ausgabe 1996
I /
TRGI 2008 2/29
� Ein Gesamtkompendium mit
▪ Kapitel I bis V
▪ fortlaufender Nummerierung
▪ 13 Abschnitten
Kapitel I Allgemeines, Begriffe
Kapitel II Leitungsanlage
Kapitel III Bemessung der
Leitungsanlage
Kapitel IV Gasgeräteaufstellung
Kapitel V Betrieb und
Instandhaltung
Fortschreibung der TRGI 2008
Vorwort I /
TRGI 2008 3/29
� Geltungsbereich der TRGI
���� für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung undden Betrieb von GasinstallationenGasinstallationen (häusliche und vergleich-bare Gasanwendung) in Gebäuden und auf Grundstücken, für den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zur Abführung der Abgase ins Freie.
���� für Gase nachDVGW G 260
(außer Flüssiggas)
���� für Betriebs-drücke bis1 bar
Abschnitt 1.1
Kapitel I - Allgemeines
11
Leitungsanlage
Verantwortungsbereich der Anschlussnehmer/Betreiber (außer GDR und Messeinrichtung)
Netzbetreiber
Schematische
Darstellung
Gasgerät
Abgasanlage
Verbrennungs-luftversorgung
I /
TRGI 2008 4/29
�Fußnote 1: Hinweis auf anzuwendendes Regelwerk bei gewerblicher und
industrieller Anwendung
Gas-Information Nr. 10 und DVGW-Arbeitsblatt G 614
(z. B. spezielle Gasanwendungen, Thermoprozessanlagen, größere
Drücke, größere Rohrnennweiten u. a.)
Abschnitt 1.1
Kapitel I - Allgemeines
Freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände hinter der Übergabestelle
I /
TRGI 2008 5/29
���� Gebäudeklassen nach Muster-Bauordnung 2002, § 2Bezugnahme in den Kapiteln Leitungsanlage und Gasgeräteaufstellung
Einteilung in folgende Gebäudeklassen (GK):
Abschnitt 2.2
Kapitel I - Begriffe
GK 1 a+b GK 2 GK 3 GK 4 GK 5
freistehende Ge- bäude bis 7 m Höhe OKF mit nicht mehr als zwei WE/NE und insgesamt nicht mehr als 400 m²
wie GK 1, jedoch nicht freistehend z.B. Doppelhäuser
sonstige Gebäude bis 7 m Höhe OKF, bezogen auf die mittlere Gelände- oberfläche, mit mehr als 2 WE/NE
sonstige Gebäude > 7 m bis zu 13 m Höhe OKF, mit WE/NE jeweils nicht mehr als 400 m²
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude und Hochhäuser
OKF = Oberkante Fertigfußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich im Mittel
I /
TRGI 2008 6/29
���� Neuer Begriff - GasgeruchGasgeruch
Gasgeruch
bedeutet die
Wahrnehmung
eines typischen
Gaswarngeruchs
durch den menschlichen
Geruchssinn:
���� olfaktorisch, d. h.
durch die Nase
���� Warngeruch für den
gastechnischen LaienAbschnitt 2.4
Kapitel I - Begriffe
Indiz für
Mangel oder
Gefahr
I /
TRGI 2008 7/29
���� Neue Begriffe:Beispiele:
���� Gas-Saunaofen
���� gasbeheizter Haus-haltswäschetrockner
���� dekorative Gasfeuerfür offene Kamine
���� Gasgrill
���� Gaslaterne/Fackel
Kapitel I - Begriffe
Abschnitt 2.5.4 I /
TRGI 2008 8/29
���� Neue Begriffe:
���� Klein-BHKW
���� Gas-Wärmepumpe
���� Brennstoffzellen- Heizgerät
���� Gas-Heizstrahler
Kapitel I - Begriffe
Abschnitt 2.5.4
Klein-BHKW (elektrische Leistung bis 50 kW)
Gas-Wärmepumpe
Gas-Heizstrahler Brennstoffzellen-Heizgerät
I /
TRGI 2008 9/29
���� Beispiel, Anwendung der Symbole
Kapitel I – Symbole, Kurzzeichen
Abschnitt 3
�
X X X X
I /
TRGI 2008 10/29
Kapitel II Leitungsanlage
5 Leitungsanlage
6 Erhöhung des Betriebsdruckes
Kapitel II - Leitungsanlage
II /
TRGI 2008 11/29
� Stärkere Verbreitung der CE-Kennzeichnung, z. B. auf Arma-turen, als ausreichender Verwendbarkeitsnachweis, wenn Produkte nach harmonisierten Normen (DIN EN) hergestellt sind, sofern das Mandat aus der EU-Richtlinie alle relevanten Anforderungen ausreichend abdeckt.
Beispiel:
Gaskugelhahn entspricht den Anforderungen der DIN EN 331 und trägt die CE-Kennzeichnung
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.2 II /
Packungsbeilage
Beachten !
TRGI 2008 12/29
� Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke sowie an Bauteile (Produktanforderungen)
Ergeben sich zu bzw. aus den Produktanforderungen Ein-schränkungen für den Anwendungsbereich, so sind diese jeweils zu beachten.
Beispiele: ���� Verwendbarkeitseinschränkung für Gewindeverbindungen
nach DIN EN 10226-1 nurnur bis DN 50bis DN 50���� Verwendbarkeitseinschränkung für Wellrohrleitungen
nach DIN EN 15266 nur bis 100 mbarnur bis 100 mbar und entsprechend den Maßen nach VP 616
���� Pressverbinder für metallene Gasleitungen nach VP 614, nichtnichtzugelassen ffüür erdverlegte Aur erdverlegte Außßenleitungenenleitungen
Abschnitt 5.2
Kapitel II - Leitungsanlage
II /
TRGI 2008 13/29
� Produktanforderungen an Kupferrohre ���� nur zulässig nach DIN EN 1057
���� Mindestnennwanddicken nach GW 392 beachten!
Abschnitt 5.2.1.3
Kapitel II - Leitungsanlage
NW-Dicke
ab 15 mm bis 22 mm 1,0 mm
ab 28 mm bis 42 mm 1,5 mm
ab 54 mm bis 88,9 mm 2,0 mm
108 mm 2,5 mm
ab 133 mm 3,0 mm
Außendurchmesser da
z. Zt. in Überarbeitung,
neue Nennwanddicken,
z. B. 28x1 , 42x1,2 mm
II /
TRGI 2008 14/29
���� Für die Gasinstallation von Innenleitungen – Aufnahme der Mehrschichten-Verbundrohre aus Kunststoff/Aluminium/ Kunststoff nach VP 632 für Betriebsdrücke bis 100 mbar
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.2.3.3
Rohre, nur für die Gasinstallation, sind über die Außenfläche vollflächig gelb eingefärbt und zertifiziert nach VP 656.
II /
TRGI 2008 15/29
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.2.10
� Gasströmungswächter nach neuer VP 305-1 als Bauteil���� Einführung des GS Typ K als SicherheitselementSicherheitselement
für Kunststoff-Innenleitungen im Brandfall und
���� als ZusatzeinrichtungZusatzeinrichtung gegen Eingriffe UnbefugterTyp K (Schließfaktor fS 1,3 - 1,45) oder Typ M (fS 1,3 - 1,8)
���� Betriebsdruckbereich 15 bis 100 mbar
���� maximaler Druckverlust ≤ 0,5 mbar
Achtung! Die Einbaulage (senkrecht oder waagerecht) kann für das Schließverhalten wie ein Typ K oder M von Bedeutung sein.
II /
TRGI 2008 16/29
Auszug VP 305-1, Tabelle 1 – GS-Typen, Bauanforderungen
GS Bemessungsbezug GS NenndurchflussTyp und Bauanforderung Nennwert VN in m
3/h (Luft)
15 bis 100 mbar GS 2,5 gelb 2,0
fSmin = 1,3 GS 4 braun 3,2
fSmax = 1,8 GS 6 grün 4,8
inst. Prüfung bei 1,15 x VN GS 10 rot 8,0∆∆∆∆p ≤ 0,5 mbar GS 16 orange 12,8
15 bis 100 mbar GS 1,6 weiß 1,3
fSmin = 1,3 GS 2,5 gelb 2,0
fSmax = 1,45 GS 4 braun 3,2
inst. Prüfung bei 1,15 x VN GS 6 grün 4,8
∆∆∆∆p ≤ 0,5 mbar GS 10 rot 8,0
GS 16 orange 12,8
Farbe
M
Einsatz
ausschließlich nur zum Schutz
gegen
Manipulationen in Leitungen aus
Metall
VN = Nennvolumenstrom VS = Schließvolumenstrom
K
als Sicherheitsele-
ment bei Kunst-stoffleitungen als auch bei Leitungen aus
Metall gegen
Manipulation
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.2.10 II /
TRGI 2008 17/29
� Die verdeckte Leitungsführung ist zu dokumentieren
- dem Betreiber sind entsprechende Unterlagen zu übergeben
Bsp.: ���� Revisionszeichnung
���� Handskizze mit Bemaßung
���� Digitalbilder oder Fotos
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3
Verlegung unter Estrich Verlegung in abgehängter Decke
II /
TRGI 2008 18/29
�Neu! Ausführung von Gasleitungen aus dem Gebäude direkt ins Erdreich
�� zum Anschluss von Gasgerzum Anschluss von Gasgerääten zur Verwendung im Freienten zur Verwendung im Freien
� Außenwanddurchführung muss gasgas-- und wasserdichtund wasserdicht sein
� Bei Durchführung von Kupferrohren mit Stegmantel ist dieser
im Wandbereich zu entfernen und der Übergang mittels Schrumpfschlauch oder Korrosionsschutzband abzudichten!
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.3 II /
TRGI 2008 19/29
� Neues Bild 4 und Tabelle 8 : Ausführungsbeispiele zur Befestigung von Gasleitungen und Richtwerte für Befestigungsabstände horizontal verlegter metallener Leitungen
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.7.2 II /
= Kunststoffdübel = StahldübelNennweite da Abstand X
DN mm m
- 15 1,25
15 18 1,50
20 22 2,00
25 28 2,25
32 35 2,75
40 42 3,00
50 54 3,50
- 64 4,00
65 76,1 4,25
80 88,9 4,75
100 108 5,00
Richtwerte
- Befestigung mit Kunststoffdübel (K)zulässig bei zug- und schubfesterRohrverbindung (bis 650 °C)
je nach baulicher Situation undräumlicher Zuordnung
- Beispiel: gepresste Kupferrohrleitung
- Befestigung mit Stahldübel (S)zulässig bei nicht zug- und schubfester Rohrverbindung(bis 650 °C)
- Beispiel: hartgelöteteKupferrohrleitung
TRGI 2008 20/29
���� Bilddarstellung zur Erläuterung, wann die Be- und Entlüftungentfallen kann
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.7.4
Gasleitung ohne weitere Verbindungen im HohlraumII /
TRGI 2008 21/29
� Hinweis auf die Möglichkeit des Einsatzes spezieller ���� Durchführungssysteme,
���� Abschottungsvarianten,
���� Manschetten/Mörtel/Kitte
jeweils für nicht brennbare
Rohre.
���� Für Durchführungen von Einzelleitungen da > 160 mm ist
ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis, z. B. Prüf-
zeugnis oder bauaufsichtliche Zulassung, gefordert.
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.7.7.2
Beispiele:
II /
TRGI 2008 22/29
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.7.7.2
���� Bild 5 - Ausführungsbeispiele für Gasrohrdurchführungen nach MLAR bisbis da 160 mm (für nicht brennbare Rohre)
Abschottungsvarianten und Abstandsregelungen für Leitungsdurchführungen durch Massivdecken und -wände sowie durch leichte
Trennwände nach den Erleichterungen der Leitungsanlagen-Richtlinie für einzelne Leitungen. Diese gelten für nichtbrennbare Rohr-
leitungen mit Außendurchmesser d bis einschließlich 160 mm, auch mit werkseitiger brennbarer Rohrbeschichtung als Korrosions-
schutz bis 2 mm Dicke. Darin bedeuten: DV = Durchführungsvariante, H = Hüllrohr, B = Brandschutzkitt, M = Mörtel / Beton, s = Dicke
von Mörtel / Beton / Brandschutzrohrschale, a = Abstand von Rohren gegenüber anderen Rohren sowie Elektrokabeln und Abschottun-
gen ABP/ABZ, d = Außendurchmesser Rohr für brennbare Gase, A1/A2 = nichtbrennbare Dämmstoffe, B1/B2 brennbare Dämmstoffe
II /
TRGI 2008 23/29
���� Verlegetechnik bei Kunststoff-Innenleitungen bis 100 mbar
���� Forderung nach Brand- und Explosionssicherheit der Gas-
installation wie für metallene Leitungen
���� Zur Erfüllung dieser Forderung sind:
���� der jeweiligen Belastung angepasste GS Typ K,
���� verbunden mit spezifischen Bruchverhaltensanforde-
rungen an das Rohrleitungssystem (z. B. Baumuster-
prüfung des Materials),
���� sowie eine darauf abgestimmte spezielle Leitungsfüh-
rung und Dimensionierung erforderlich.
���� Es dürfen ausschließlich GS Typ K verwendet werden,
die mit einer TAE zu kombinieren sind, d. h. beide Bauteile
müssen metallen wärmeleitend verbunden sein.
���� Die Sicherheitselemente (GS) erfüllen gleichzeitig auch
die Anforderung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter.
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.8 II /
TRGI 2008 24/29
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.8
Bild 6 Leitungsführung bei Kunststoff-Innenleitungen bei Anschluss eines
einzelnen Gasgerätes
Bild 7 Leitungsführung bei Kunststoff-Innenleitungen bei Einsatz eines
Verteilers zum Anschluss mehrerer Gasgeräte
� Beispielhafte Installationsvarianten für Kunststoff-Innenleitungen
II /
TRGI 2008 25/29
� Befestigung der Kunststoffleitungen für den statischen Halt im Betriebsfall muss gegeben sein
� Verwendung von Rohrhal-
terungen aus brennbaren
Baustoffen ist zulässig
� Tabelle 11 mit Richtwerten
für Befestigungsabstände
���� Kunststoffleitungen sind insbesondere durch geeignete Maß-
nahmen vor materialschädigenden Einflüssen, vor und nach
der Verlegung, zu schützen;
���� Schutz vor aggressiven, korrosionsauslösenden Stoffen
(Farben, Fette, Öle, Reinigungsmittel, Beton)
���� Farbanstriche sind generell zu vermeiden,
���� werkstoffgerechter Transport und Lagerung,
���� Korrosionsschutz für metallene Verbinder u. a.
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.8
Außendurchmesser Befestigungsabstand
mm m
16 1,00
20 1,25
25 1,50
32 1,75
40 2,00
50 2,00
63 2,00
II /
TRGI 2008 26/29
Neu:
���� Aktive Maßnahmen kommen bei einer Eingangsbelastung
≤ 138 kW (bzw. ≤ 110 kW bei Anschluss nur eineseines Gas-
gerätes) zum Einsatz.
���� In Verteilungsleitungen mit Eingangsbelastungen > 138 kW
ist daher kein GS einzubauen.
Sind daran Verbrauchs- oder Abzweigleitungen mit
Streckenbelastungen ≤ 138 kW angeschlossen, ist unmit-
telbar nach dem Abzweig von der Verteilungsleitung bzw.
nach dem Austritt aus Wand/Schacht/Kanal ein GS zu
installieren.
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.9.3 II /
TRGI 2008 27/29
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.3.9.3
Beispiel, GS-Einbau unmittelbar nach Austritt aus dem Schacht:
Ende der Verteilungsleitung
≈
Abzweig von der Verteilungsleitung
∑ QNB > 138 kW
Installationsschacht
Schematische Darstellung
≈ ≈
∑ QNB > 138 kW ∑ QNB > 138 kW
Verteilungs-leitung
Verbrauchs-leitung
II /
TRGI 2008 28/29
���� Prüfung von Leitungsanlagen – Allgemeines
���� Dokumentationspflicht der
Prüfergebnisse und Muster
eines Prüfprotokolls zur
Nachvollziehbarkeit
���� neue Tabelle 11, mit Anpas-
sungszeiten und Prüfdauer
für den Temperaturausgleich
in Abhängigkeit vom
Leitungsvolumen als
Richtwerte
Leitungsvolumen Anpassungszeit mind. Prüfdauer
< 100 l 10 min 10 min
≥ 100 l < 200 l 30 min 20 min
≥ 200 l 60 min 30 min
Tabelle 11
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.6.1 II /
TRGI 2008 29/29
���� Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar
���� Prüfverfahren
���� für neu verlegte Gasleitungen
���� Belastungsprüfung (alte Bezeichnung Vorprüfung)
(Prüfung der Festigkeit der Verbindungsherstellung)
���� Dichtheitsprüfung (alte Bezeichnung Hauptprüfung)
NEU DichtheitsprDichtheitsprüüfung ist mit 150 mbar durchzuffung ist mit 150 mbar durchzufüühren!hren!
Anpassung aufgrund europäischer Normungssituation für Gas-
Druckregelgeräte.
���� für in Betrieb befindliche Gasleitungen
���� Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Diese wurde zum offiziellen eigenständigen
Prüfverfahren erhoben.
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.6.4 II /
TRGI 2008 30/29
� Gebrauchsfähigkeitsprüfung gilt gilt ffüür ir in Betrieb befindlichen Betrieb befindliche
Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbarbis 100 mbar
���� Behandlung nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit���� Gasleckmenge beim Betriebsdruck
���� Für die Bewertung gilt nicht nur die Gasleckmenge, sondern auch���� der äußerlich erkennbare Zustand (z. B. Korrosion) ���� Funktionsfähigkeit der Bauteile
d. h. Verantwortung des Fachmanns vor Ort für die Notwendigkeit einer weiteren Instandsetzung
���� Achtung! Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht (Handlungsbedarf)!
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.6.4.3
unbeschränkt vermindert keine
Gebrauchsfähigkeit (Kriterien)
< 1 l/h 1 ≤ und < 5 l/h ≥ 5 l/h
II /
TRGI 2008 31/29
���� Neuer Abschnitt –Beurteilung der in Betrieb befindlichenin Betrieb befindlichen Gasleitungsanlagen mit Betriebsdrücken grgrößößer 100 mbar bis 1 barer 100 mbar bis 1 bar auf Dichtheit���� Prüfung mit:
���� Gasspürgerät nach DVGW-Hinweis G 465-4 oder mit���� schaumbildenden Mitteln nach DIN EN 14291
���� Wird eine Leckage festgestellt, ist die Leckstelle abzu-dichten oder nach Bewertung der örtlichen Gegeben-heiten in einem Instandsetzungsplan aufzunehmen.
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.6.5.2 II /
TRGI 2008 32/29
���� Unterrichtung des Betreibers
���� Der Betreiber der Anlage ist gemäß Kapitel V – Betrieb und
Instandhaltung – zu unterrichten.
���� Insbesondere sind ihm folgende Protokolle zu übergeben:
Kapitel II - Leitungsanlage
Abschnitt 5.7.2
Anhang 5 a – Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung Anhang 5 b – Inbetriebnahme- und
Einweisungsprotokoll für die GasinstallationBauvorhaben
Anhang 5 c - Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen
Gasinstallationsdetail Maßnahme Durchführung Zeitspanne
Hausanschluss und Hauseinführung Hauptabsperreinrich-tung, Gasdruckregel-gerät Gaszähler
Sicht-kontrolle
Bei einer Sichtkontrolle sind eventuelle Mängel oder Störungen dem Netzbetreiber (NB)/Messstellenbetreiber unverzüglich mitzuteilen
1 Jahr
Alle Rohrleitungen einschließlich der Verbindungen
Sicht-kontrolle
Prüfen auf Zustand und Korrosion, Befestigung, mechanische Beanspruchung, vohandene Lüftungsöffnungen an Verkleidungen.
1 Jahr
Wartung wie vor und zusätzlich Prüfen auf Funktion und Gebrauchs-fähigkeit bzw. Dichtheit 12 Jahre
Absperreinrichtungen Sicht-kontrolle
Prüfen auf Zustand und äußerliche Korrosion, Zugänglichkeit und Bedienbarkeit
1 Jahr
Wartung w. v. und zusätzlich Prüfen auf Funktion und Dichtheit
12 Jahre
II /
Siehe
TRGI-Anhang 5
TRGI 2008 33/29
Kapitel III
7 Bemessung der Leitungsanlage
Kapitel III
III /
TRGI 2008 34/29
� Anforderungen an das Bemessungsverfahren
� Sicherstellung des Gasgeräteanschlussdruckes von
20 mbar hinter der Gasgeräteanschlussverschraubung
� Sicherstellung der Funktion des Strömungswächters
� beim Öffnen des freien Rohrquerschnittes jeder diesem GS
nachgeschalteten Rohrnennweite bzw. Öffnen der
Gasgeräteanschlussverschraubung
(Schutzziel Manipulationssicherheit)
� zusätzlich bei Kunststoffleitungen im Falle einer thermischen
Belastung
(Schutzziel Brand- und Explosionssicherheit)
Abschnitt 7.1 und 5.3.9.3
Kapitel III
III /
TRGI 2008 35/29
� Rahmenbedingungen
• Für Gasinstallationen bis 100 mbar
• Bezug auf HI,B für Erdgas L mit 8,6 kWh/m³
• Ausgangsdruck am Gas-Druckregelgerät 23 mbar
• Umstellung der Druckverluste von mbar auf die
Einheit Pascal (Pa)
• Zulässiger Gesamtdruckverlust zwischen dem
- Ausgang des Gas-Druckregelgeräts und
- Ausgang der Geräteanschlussarmatur
nicht mehr als 300 Pa
• Belastungsabhängige Bestimmung der Druckverluste der einzelnen
Bauteile einschließlich des Gaszählers
Kapitel III
Abschnitt 7.1 und 7.3 III /
TRGI 2008 36/29
• Einzelzuleitung
• Abzweigleitung
• Verbrauchsleitung
• Verteilungsleitung
���� andere bzw. neue Definitionen von Leitungsarten als notwendige
Konsequenz des Bemessungsverfahrens
keine Gleichzeitigkeit
Gleichzeitigkeit
Abschnitt 2.3.5 und 7.3.2
Kapitel III
III /
TRGI 2008 37/29
� Einzelzuleitung
Kapitel III
Abschnitt 2.3.5 und 7.3.2 III /
TRGI 2008 38/29
� Verbrauchsleitung mit Abzweigleitung
Verbrauchsleitung
Abzweigleitung
Kapitel III
Abschnitt 7.3 III /
TRGI 2008 39/29
� Verteilungs-, Verbrauchs- und Abzweigleitungen
Z Z Z
Abzweigleitung
Verteilungsleitung
Verbrauchsleitung
Kapitel III
Abschnitt 7.3.2 (6) III /
TRGI 2008 40/29
���� Bemessungsverfahren der TRGI
•••• Grundlage der Berechnung ist die angeschlosseneNennbelastung QNB in kW.
Davon abweichend gilt:
���� Gas-Haushalts-Kochgeräte
und -Kochmulden QNB = 9 kW
���� freie Gassteckdosen (GSD)
QNB = 13 kW
Kapitel III
Abschnitt 7.2 III /
TRGI 2008 41/29
���� Diagramm 1 Bemessung Einzelzuleitung Kupfer/Edelstahl bis 110 kW
Abschnitt 7.4
Rohraußen-
durchmesser
GeräteanschlussarmaturDN mit Durchgang (D)
Anzahl
Winkel
Maximale Rohrlänge l in Meter
Nennbelastung QNB in kW
Kapitel III
III /
Längenabgleich GS
TRGI 2008 42/29
���� Beispiel Diagrammverfahren
Vorgaben :
Kombiwasserheizer: 18 kW Belastung
Anschlussarmatur: 15 D
Gesamtlänge : 18,5 m
Anzahl Winkel: 6 Stück
GS Typ: K
Kupferleitung
Beispiel
GS K
15 D
Diagramm 1
KWH
18 kW
Kapitel III
III /
TRGI 2008 43/29Beispiel
Gaszähler: G 2,5
GS 4
Maximale Rohrlänge l in Meter
22
24
• Diagramm 1
• Belastung 18 kW
• GS 4 K
• Gaszähler G 2,5
• Auswahl da 18
• Geräteanschluss-armatur 15 D
• 6 Winkel
• maximale Länge 21 m
• Länge 18,5 m
• 18,5 m < 21 mdamit o.k.
���� Beispiel Ablesung
Nennbelastung QNB in kW
Kapitel III
III /
TRGI 2008 44/29
Gesamtdruckverlust
Einzeldruckverlust
Abschnitt 7.3
���� Tabellenverfahren
���� Bemessung für jede Art von
Gasinstallationen
bis 100 mbar
���� Unterteilung der Anlage
���� Leitungsarten
���� Baugruppen
Eintragungen am Ende des Fließweges
Kapitel III
III /
+ =
TRGI 2008 45/29
���� Gasströmungswächter Rahmenbedingungen
���� GS Einsatz bis
���� 110 kW bei Einzelzuleitung
���� 138 kW Streckenbelastung bei mehreren Gasgeräten
���� Entlang des Fließweges keine zwei GS mit gleichem
Nennwert und gleichem Typ in Reihe zugelassen
���� Prüfung der Wirksamkeit des GS vornehmen
���� Zusatz-GS statt Leitungsvergrößerung möglich
Abschnitt 7.3.6
Kapitel III
III /
TRGI 2008 46/29
�Notwendigkeit des Abgleiches
• Für metallene Leitungen mit GS M ist immer ein Abgleich durchzuführen
• Bei metallenen Leitungen ist bei Einhaltung entsprechender Randbedingungen nach Tabelle 13.2.1 für den GS K kein Abgleich erforderlich
• Kunststoffleitungen sind immer abzugleichen
Abschnitt 7.3.6
Kapitel III
III /
TRGI 2008 47/29
� Softwarelösungen II
z.B.: embé
Zeichnungs-
orientiertes
Berechnungstool
Beispiel
Kapitel III
III /
TRGI 2008 48/29
Kapitel IV Gasgeräteaufstellung
8 Aufstellung und Gasanschluss von
Gasgeräten in Aufstellräumen
9 Verbrennungsluftversorgung
10 Abgasabführung
11 Inbetriebnahme der Gasgeräte
12 Weitergehende Anforderungen bei der Aufstellung von
gewerblich genutzten Gasgeräten bzw. Gasgeräten, die
besonderen Einflüssen ausgesetzt sind oder spezielle
Abgasabführungen besitzen
Kapitel IV
IV /
TRGI 2008 49/29
� Gasgeräteartenbezeichnung
Abschnitt 8
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 50/29
���� Begriffe - Aufnahme neuer Gasgerätearten z.B. B44 (Systeme)
���� mit Strömungssicherung und zugehöriger Abgasleitung
���� Windschutzeinrichtung über Dach oder an der Außenwand
���� mit Gebläse hinter der Strömungssicherung
(Abgasleitung bestimmungsgemäß mit Überdruck betrieben)
Abschnitt 2.5.2.2
B44P
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 51/29
Erforderliche lichte Weite
-x-, Verlegung und Stabili-
sierung der Abgasleitung,
Windschutzeinrichtung,
Abdeckung usw. sind der
Einbauanleitung des
Herstellers zu entnehmen!Abschnitt 2.5.2.3
x x
bauseitsvorhandener Schacht
C9
���� Begriffe - Aufnahme Gasgeräteart C9
���� Abgasleitung ist Bestandteil desGasgerätes (System)
���� Verbrennungsluft wird als eine die Abgas-leitung umspülende Gegenströmung in einem bauseits vorhandenen Schacht, der nicht Bestandteil der Hersteller-lieferung ist, dem Gasgerät zugeführt.
Die Hersteller-Einbauanleitung ist
besonders zu beachten!
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 52/29
� Gasanschluss
���� Neu ist die Aufnahme der Gasgeräteanschlussleitungals Abschnitt GasanschlussGasanschluss im Kapitel IV
���� Hinweis auf die Möglichkeit des Anschlusses von Gas-Haushaltsgeräten ohne Abgasanlage wie z. B.
���� Gasherde,
���� gasbeheizte Haushalts-Wäschetrockner,
���� Gasgrill, Gasleuchte,
� Gasstrahler für den Außeneinsatz
Wenn diese mit einem Gasanschluss (Verbindungsteil) nach VP 618-1/2 (Nippel-Rändelmutterverbindung) ausgerüstetsind, dürfen sie an vorhandenen Gassteckdosen auch durchden Betreiber der Gasinstallation angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
���� Gasschlauchleitungen für den Inneneinsatz dürfen eine maximale Länge von 2 Meter nicht überschreiten.
Abschnitt 8.1.3
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 53/29
���� Tabelle 28 Beispielhafte Ausstattung mit Gassteckdosen im Wohnungsbau
Raum An-
zahl
Lage der
Gassteck-
dose
vorgesehenes
Gasgerät
Anschluss-
wert der
Gassteck-
dose ca.
Bemerkungen
Küche 1unterhalb
ArbeitsplatteGasherd
1,0 m³/h
(9 kW)
mind. 15 m³ Rauminhalt
mit Fenster und/oder Tür
ins Freie
und und
1oberhalb
Arbeitsplatte
Wokbrenner,
Reiskocher,
Tischgrill
1,0 m³/h
(9 kW)
Wohnzimmer mit
Schornsteinan-
schlussmöglich-
keit
1 Bodennähe Gaskaminofen1,5 m³/h
(13 kW)
Anschluss nur durch
ein VIU zulässig
Hauswirt-
schaftsraum1 Bodennähe
Haushalts-
wäschetrockner
1,0 m³/h
(9 kW)
Abschnitt 8.2.2
beachten
1 Bodennähe Gasgrill 1,5 m³/h
z. Z. ist für diesen Fall
(gemeinsame Aufstellung mit
einem Gasherd) z. B. eine
Dunstabzugseinrichtung mit
elektrischer Verriegelung zur
Gaszufuhr gefordert.
TerrasseBodennähe
oder
Unterflur
bodenstehen-
der Terrassen-
strahler,
Gaslaterne
11,5 m³/h
(13 kW)
Abschnitt 8.1.3.5.3
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 54/29
���� Aufstellräume für Gasgeräte Art A - Haushaltsgasherde
Abschnitt 8.2.1
Abgasabführung über die
natürliche Raumlüftung
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
Neu!
1. mehr als 15 m³ Raum-
inhalt (bisher 20 m³)
2. mind. ein Fenster oder
Tür ins Freie, die geöff-
net werden können
3. gilt nur für QNB ≤ 11 kW
• Ergänzung 8.2.1.3 zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 18 kW
• Aufstellraum mind. 2 m³/kW,
• Türe ins Freie oder Fenster zu öffnen,
• Abluft-Dunstabzugshaube 15 m³/kW,
• entsprechend Zuluftöffnungen müssen
vorhanden sein
TRGI 2008 55/29Abschnitt 8.2.1
� Aufstellräume für Gasgeräte Art A
���� Gas-Durchlaufwasserheizer
���� Raumheizer
���� Aufstellbedingungen:
a) Sicherstellung eines Luftvolu-
menstromes von mind. 30 m³/h
je kW QNL aus dem Aufstellraum ins Freie
über eine maschinelle Lüftungsanlage
oder
b) besondere Sicherheitseinrichtung, die
verhindert, dass eine CO-Konzentration
von 30 ppm im Aufstellraum
überschritten wird.
���� Dies gilt unabhängig davon, ob mit Zusatz-
kennzeichnung AS oder ohne.
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 56/29
���� Neuer Abschnitt
„Maßnahmen zur Sicherung des gefahrlosen Betriebes von Gasgeräten der Art B in Räumen, Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten, aus denen Ventilatoren Luft absaugenaus denen Ventilatoren Luft absaugen“Schaltbilder im Anhang 8- ersetzen das bisherige DVGW-Arbeitsblatt G 670- Anforderungen/Schutzziele wurden in
die TRGI integriert.
Abschnitt 8.2.2.3
Beispiele:
���� Dunstabzugshauben
���� Abluftwäschetrockner
���� Abluftventilatoren
���� Entlüftungsanlagen
���� Staubsaugeranlagen
Arbeitsblatt
wird
zurückgezog
en
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 57/29
���� Abgasleitungen in Schächten bei Geschossüberbrückung
���� neuer Hinweis - Schacht darf nicht anderweitig genutzt
werden
���� Bezugnahme auf Gebäudeklassen nach MBO:
▪ Schachtqualität L 30 in Gebäuden Klasse 1 und 2
▪ Schachtqualität L 90 in anderen Gebäuden
���� Schacht (als Brandschutzfunktion) kann entfallen:
▪ für Abgasleitungen in Gebäuden der Klasse 1 und 2,
die durch nicht mehr als eine Nutzungseinheit führen
▪ In begehbaren Bereichen ist ggf. Berührungsschutz
oder mechanischer Schutz erforderlich.
Abschnitt 10.1.1
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 58/29
���� Neues Bild 14 – Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
Baute
il a
us o
der m
it b
rennbare
n
Bausto
ffen
40 cm
20 cm
20 cm
10 cm
5 cm
Abgasleitung Abgastemperatur > 300 °C,
sowie Verbindungsstück an gemischt
belegtem Schornstein oder mit
Abgastemperatur > 160 °C bis 400 °C
Abgasleitung mit Abgastemperatur > 300 °C
mit mind. 2 cm dicker Dämmung
Abgasleitung Abgastemperatur > 160 °C bis 300 °C
Verbindungsstück an gemischt belegtem Schornstein
oder mit Abgastemperatur > 160 °C bis 400 °C
mit mind. 2 cm dicker Dämmung
Abgasleitung mit Abgastemperatur > 160 °C bis 300 °C mit
mind. 2 cm dicker Dämmung
Verbindungsstück oder Abgasleitung mit Abgastemperatur
> 85 °C bis 160 °C
Abstände müssen
hinterlüftet sein !
Abschnitt 10.1.3.2
Kapitel IV - Gasgeräteaufstellung
IV /
TRGI 2008 59/29
Kapitel V Betrieb und Instandhaltung
13 Betrieb und Instandhaltung
Kapitel V
V /
TRGI 2008 60/29
���� Neu! Die Inhalte der Technischen Mitteilung, DVGW-Hinweis
G 600/II - Technische Regel für Gasinstallationen - Betrieb,
werden Bestandteil des DVGW-Arbeitsblattes G 600 und
damit vom Hinweis in den „Rang“ Arbeitsblatt erhoben!
���� Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der TRGI er-
stellte, betriebene und instand gehaltene Gasinstallation
ist auf Dauer sicher!
���� Für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage hinter
der Hauptabsperreinrichtung ein „Gebäudeleben lang“, ist
der Anschlussnehmer (AN) bzw. Betreiber nach § 13 Gas-
anlage, NDAV, verantwortlich.
���� Zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht erhält der
AN bzw. Betreiber Unterstützung vom VIU, BSM, Netzbe-
treiber und ggf. Messstellenbetreiber gemäß DVGW G 1020.
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
Abschnitt 13 V /
TRGI 2008 61/29
� Das Kapitel V ist das „Handwerkszeug“ zur Erfüllung der In-formationspflichten gegenüber dem Betreiber
���� Während des Betriebes können sich Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit der Gas-installation auswirken.
���� Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhal-tung des betriebssicheren Zustandes sind Gasinstallationen nach den einschlägigen Betriebsanleitungen, Angaben der Bauteile- und Gerätehersteller und nach folgenden Hinwei-sen bestimmungsgemäß zu betreiben und instand zu halten:
- Sichtkontrollen dürfen vom Betreiber der Gasinstallationselbst vorgenommen werden.
- Inspektionen sind von einem VIU durchzuführen.- Wartungen und Instandsetzungen sind von einem VIU
durchzuführen.
Abschnitt 13
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
V /
TRGI 2008 62/29
�Neu! Anhang 5c Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen(Auszug)
Gasinstallationsdetail Maßnahme Durchführung Zeitspanne
Hausanschluss und Hauseinführung HauptabsperreinrichtungGas-Druckregelgerät Gaszähler
Sicht-kontrolle
Bei einer Sichtkontrolle sind eventuelle Mängel oder Störungen dem Netzbetreiber (NB)/Messstellenbetreiber (MSB) unverzüglich mitzuteilen
1 Jahr
Rohrleitungen einschließlich der Verbindungen
Sicht-kontrolle
Prüfen auf Zustand und Korrosion, Befestigung, mechanische Beanspruchung, vohandene Lüftungsöffnungen an Verkleidungen.
1 Jahr
Wartung wie vor und zusätzlich Prüfen auf Funktion und Gebrauchs-fähigkeit bzw. Dichtheit
12 Jahre
Anhang 5 c
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
V /
TRGI 2008 63/29
Gasinstallationsdetail Maßnahme Durchführung Zeitspanne
Absperreinrichtungen Sicht-kontrolle
Prüfen auf Zustand und äußerliche Korrosion, Zugänglichkeit und Bedienbarkeit
1 Jahr
Wartung w. v. und zusätzlich Prüfen auf Funktion und Dichtheit
12 Jahre
Gasgeräte (Wärmeerzeuger, Trinkwassererwärmer)
Sichtkon-trolle
Gas- oder Abgasgeruch, außerordentliche Veränderungen, Verschmutzung, Rußspuren, Geräusche, gelbe Flamme
1 Jahr
Inspektion und bedarfs-orientierte Wartung
w. v. und zusätzlich Inspektions- und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben
1 Jahr bzw. nach Hersteller-vorgaben*
Anhang 5 c
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
V /
�Neu! Anhang 5c Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen(Auszug)
TRGI 2008 64/29
� Broschüre „Checkliste für Ihre Hausschau“ wichtiger Weg-
weiser für Anschlussnehmer und Hilfe
für die Informationspflichten der NB
���� Anschlussnehmer (AN) bzw. Betreiber
von Gasinstallationen kennen die
technischen Regeln nicht.
���� Um die Instandhaltungsnotwendigkeit
auch im Zusammenhang besser ver-
stehen zu können, wird diese Broschü-
re von vielen Netzbetreibern dem AN
bzw. Betreiber zur Verfügung gestellt.
���� Auf der Rückseite sind die Adresse und
Störungsrufnummer des NB sowie die
Verhaltenshinweise bei Gasgeruch
abgedruckt.Abschnitt 13
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
V /
TRGI 2008 65/29Abschnitt 13
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
� Jahres-Checkliste, DVGW-Faltblatt für die Hausschau
V /
TRGI 2008 66/29
� Odorierung (Zugabe von Geruchsstoff) zusätzliche permanen-te Sicherheitsmaßnahme durch die Netzbetreiber (NB)
���� Etwaige Undichtheiten können damit
durch den Gasgeruch vom „gasfach-
lichen Laien“ rechtzeitig, vor Eintreten
einer Gefahr, erkannt werden.
���� Gasgeruch ist das wichtigste Indiz für
einen Mangel oder eine Gefahr und
dem Netzbetreiber zu melden!
���� Wichtige Handlungshinweise bei Fest-
stellung von Gasgeruch enthalten die
Faltblätter Odorkarten.
Es werden von den NB verschiedene
Odoriermittel eingesetzt, z. B. THT,
Mercaptan oder S-Free.Abschnitt 13
Kapitel V - Betrieb und Instandhaltung
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TRGI 2008 67/29
� Weitere Informationen, Erläuterungen und Hintergrundwissen
finden Sie im Kommentar
TRGI 2008
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