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Anmeldung zur Hardenberg Klassika 1 1 . – 1 4 . Juni 20 20 E-Mail an klassika @der-hardenberg.com oder per Fax an +49 (0)5503 802-55278 Hardenberg-Wilthen AG Der Hardenberg Vorderhaus 2 D-37176 Nörten-Hardenberg Telefon: +49 (0)5503 802-0 Wir melden uns an als Aussteller Unteraussteller Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen! Im alphabetischen Ausstellerverzeichnis möchten wir unter folgendem Buchstaben erscheinen Name des Ausstellers / Unterausstellers Straße PLZ / Ort Telefon mit Vorwahl Telefax E-Mail Internet Ansprechpartner (Vor- / Zuname) Mobiltelefon Ausstellungsgegenstände (diese Angaben dienen auch als Eintrag in das Ausstellerverzeichnis): Hinweis: Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die auch angegeben worden sind. Kleidung Möbel Kinderartikel Gartenzubehör Schmuck Gastronomie Pflanzen Reitzubehör Lebensmittel Accessoires Inneneinrichtung/ Sonstiges Dekoration Stichpunktartige Beschreibung Ihrer Ausstellware: Sondervereinbarungen (benötigen der schriftlichen Bestätigung durch die Hardenberg-Wilthen AG): Ort / Datum Unterschrift / Stempel Mit der Unterschrift werden die beiliegenden Ausstellungsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass wir den Abdruck Ihres Unternehmens im Flyer nur gewährleisten können, wenn Sie sich bis zum 30.04.2020 angemeldet haben. SchlossPark Pagodenzelt 1 3 x 3 m Zelt 940,- € Pagodenzelt 2 4 x 4 m Zelt 1.200,- € Pagodenzelt 3 5 x 5 m Zelt 1.400,- € Reihenzelt (keine Trennwände!) 9 m 2 300,- € Freiflächenstand im Gemeinschaftszelt 12 m 2 360,- € Freiflächenstand 20,- / m 2 Anzahl m 2 : Mindest-Standgröße: 20 m 2 Freiflächenstand inkl. eige- ner Pagode/eigenem Wagen 45,- / m 2 Anzahl m 2 : Social Media Haben Sie Interesse, medi- al eingebunden zu werden? Dann sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Strom Verrechnung pauschal: einschl. Ringleitungsanteil, 1 Schuko- Kupplungsdose, Stromverbrauch, Bereitschaftsdienst Anschlusswert 230 V bis 1.000 Watt 71,- € bis 2.000 Watt 104,- € Anschlusswert Kraft 400 V 16 A TYP-CEE max. 10 kW 260,- € 32 A TYP-CEE max. 20 kW 310,- € 63 A TYP-CEE max. 30 kW 360,- € 63 A TYP-CEE max. 40 kW 410,- € Nach Absprache, Anzahl der Steckplätze angeben: Wasser Wasserzulauf 1/2“ mit Absperrventil (max. Menge 1 m 3 ) 105,- € Wasserablauf inkl. Anschluss, inkl. Entsorgung 135,- € Nebenanschluss 45,- € Monteurstunde (nach Aufwand) 45,- € vorhandene Geräte anschließen, inkl. Demontage, je Anschluss Anzahl der anzuschließenden Geräte: 35,- € Sonstiges: Wir bestellen laut den beiliegenden Ausstellungsbedingungen: Wichtiger Hinweis: Bitte folgen Sie bei Ankunft auf dem Ausstellungsgelände der Beschilderung zum Infozelt, um sich anzumelden. Ausstellerbändchen Jeder Aussteller erhält am Tag des Aufbaus 5 Ausstellerbändchen durch den Veranstalter. Weitere Ausstellerbänder werden mit 9,00 € / Stück zzgl. MwSt. berechnet. Werbemittel (Plakate / Flyer) Ja – Anzahl Plakate _____ , Anzahl Flyer _____ Nein Ausstellerkundenkarte Anzahl _____ (Wird mit 6,00 € nach Ende der Veranstaltung berechnet.) Unteraussteller Pauschal für jeden Unteraussteller: 150,- € Alle Preise inklusive Eintrag im Ausstellerverzeichnis und im Internet (bei fristgerechter Anmeldung bis 30.04.2020). Auf dem Ausstellungsgelände sind nur unifarbene Land- hausschirme sowie Gartenpavillons (nach vorheriger Geneh- migung durch den Veranstalter) gestattet. Alle Preise zzgl. MwSt. Paketanlieferung ausschließlich an: Hardenberg KeilerLaden Hinterhaus 10 · D-37176 Nörten-Hardenberg Telefon: +49 (0)5503 802-271

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Anmeldung zur Hardenberg Klassika 11. – 14. Juni 2020

E-Mail an [email protected] per Fax an +49 (0)5503 802-55278

Hardenberg-Wilthen AG Der Hardenberg

Vorderhaus 2D-37176 Nörten-Hardenberg

Telefon: +49 (0)5503 802-0

Wir melden uns an als Aussteller Unteraussteller

Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen!

Im alphabetischen Ausstellerverzeichnis möchten wir unter folgendem Buchstaben erscheinen

Name des Ausstellers / Unterausstellers

Straße

PLZ / Ort

Telefon mit Vorwahl Telefax

E-Mail Internet

Ansprechpartner (Vor- / Zuname) Mobiltelefon

Ausstellungsgegenstände (diese Angaben dienen auch als Eintrag in das Ausstellerverzeichnis):

Hinweis: Es dürfen nur Gegenstände ausgestellt werden, die auch angegeben worden sind.

Kleidung Möbel Kinderartikel

Gartenzubehör Schmuck Gastronomie

Pflanzen Reitzubehör Lebensmittel

Accessoires Inneneinrichtung/ Sonstiges Dekoration

Stichpunktartige Beschreibung Ihrer Ausstellware:

Sondervereinbarungen (benötigen der schriftlichen Bestätigung durch die Hardenberg-Wilthen AG):

Ort / Datum Unterschrift / Stempel

Mit der Unterschrift werden die beiliegenden Ausstellungsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie, dass wir den Abdruck Ihres Unternehmens im Flyer nur gewährleisten können, wenn Sie sich bis zum 30.04.2020 angemeldet haben.

SchlossPark

Pagodenzelt 13 x 3 m Zelt 940,- €

Pagodenzelt 24 x 4 m Zelt 1.200,- €

Pagodenzelt 35 x 5 m Zelt 1.400,- €

Reihenzelt(keine Trennwände!)9 m2 300,- €

Freiflächenstand im Gemeinschaftszelt 12 m2 360,- €

Freiflächenstand20,- € / m2

Anzahl m2:Mindest-Standgröße: 20 m2

Freiflächenstand inkl. eige- ner Pagode/eigenem Wagen 45,- € / m2

Anzahl m2:

Social Media

Haben Sie Interesse, medi-al eingebunden zu werden? Dann sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

StromVerrechnung pauschal: einschl. Ringleitungsanteil, 1 Schuko- Kupplungsdose, Stromverbrauch, Bereitschaftsdienst

Anschlusswert 230 V bis 1.000 Watt 71,- €

bis 2.000 Watt 104,- €

Anschlusswert Kraft 400 V 16 A TYP-CEE

max. 10 kW 260,- €

32 A TYP-CEE max. 20 kW 310,- €

63 A TYP-CEE max. 30 kW 360,- €

63 A TYP-CEE max. 40 kW 410,- € Nach Absprache, Anzahl der Steckplätze angeben:

Wasser Wasserzulauf 1/2“

mit Absperrventil (max. Menge 1 m3) 105,- €

Wasserablauf inkl. Anschluss, inkl. Entsorgung 135,- €

Nebenanschluss 45,- €

Monteurstunde (nach Aufwand) 45,- €

vorhandene Geräte anschließen, inkl. Demontage, je Anschluss Anzahl der anzuschließenden Geräte:

35,- €

Sonstiges:

Wir bestellen laut den beiliegenden Ausstellungsbedingungen:

Wichtiger Hinweis: Bitte folgen Sie bei Ankunft auf dem Ausstellungsgelände der Beschilderung zum Infozelt, um sich anzumelden.

Ausstellerbändchen Jeder Aussteller erhält am Tag des Aufbaus 5 Ausstellerbändchen durch den Veranstalter. Weitere Ausstellerbänder werden mit 9,00 € / Stück zzgl. MwSt. berechnet.

Werbemittel (Plakate / Flyer) Ja – Anzahl Plakate _____ , Anzahl Flyer _____ Nein

Ausstellerkundenkarte Anzahl _____ (Wird mit 6,00 € nach Ende der Veranstaltung berechnet.)

Unteraussteller Pauschal für jeden Unteraussteller: 150,- €

Alle Preise inklusive Eintrag im Ausstellerverzeichnis und im Internet (bei fristgerechter Anmeldung bis 30.04.2020).

Auf dem Ausstellungsgelände sind nur unifarbene Land-hausschirme sowie Gartenpavillons (nach vorheriger Geneh-migung durch den Veranstalter) gestattet.

Alle Preise zzgl. MwSt.

Paketanlieferungausschließlich an:

Hardenberg KeilerLaden Hinterhaus 10 · D-37176 Nörten-Hardenberg

Telefon: +49 (0)5503 802-271

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Veranstalter und Ausstellungsleitung: Hardenberg-Wilthen AG | Der Hardenberg Vorderhaus 2 D-37176 Nörten-HardenbergTelefon: +49 (0)5503 802-0

1. VeranstaltungsortHardenberg SchlossParkHinterhausD-37176 Nörten-Hardenberg

2. Veranstaltungs-Termin und Besucheröffnungszeiten 11.06. – 14.06.2020Donnerstag: 15.00 – 20.00 UhrFreitag: 10.00 – 20.00 UhrSamstag: 10.00 ‒ 20.00 UhrSonntag: 10.00 ‒ 18.00 UhrDer Veranstalter behält sich eine Änderung der allgemeinen Öffnungs-zeiten vor (z. B. Late-Night-Shopping). Die Aussteller werden bei Än-derungen rechtzeitig informiert.

3. AnmeldungDer Aussteller stimmt mit seiner Unterschrift den verbindlichen Aus-stellungsbedingungen zu.

4. StandmietenDie Standmieten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

5. ZahlungsbedingungenSämtliche Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuverstehen. Die Standmiete wird sofort nach Rechnungserhalt fällig. DerAussteller überweist die Miete fristgerecht und ohne Abzüge an den Ver-anstalter. Es werden nur Aussteller zum Aufbau zugelassen, die denRechnungsbetrag in voller Höhe beglichen haben. Rechnungen fürSonderleistungen des Veranstalters und Handwerksfirmen bezahlt derAussteller jeweils direkt am Tag der Rechnungsstellung. Sollte der Aus-steller die Zahlungsbedingungen nicht einhalten, kann der Veranstalter,nach vorangegangener Mahnung, über den bestätigten Stand anderwei-tig verfügen.

6. AusstellungszulassungDer Veranstalter entscheidet frei über die Zulassung der Aussteller. Erdarf Anmeldungen ohne Begründung zurückweisen. Die Anmeldungist gültig, sobald sie schriftlich bestätigt wird bzw. wenn der Ausstellerdie Rechnung erhält. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

7. Absage des AusstellersSagt ein bereits angemeldeter Aussteller bis sechs Wochen vor derAusstellung ab, so zahlt er 50% der Standmiete. Tritt er nach die-sem Termin zurück (auch bei kurzfristiger Anmeldung erfolgt keineFristenverschiebung!) bezahlt er die volle Standmiete. Das gilt auch,wenn der Veranstalter den Stand anderweitig vergibt. Der Ausstellerkann einen Ersatzaussteller benennen, den der Veranstalter jedoch ohneAngabe von Gründen ablehnen darf. Der Rücktrittsantrag erfolgt aufjeden Fall per Einschreiben.

8. WeitervermietungEine eigenmächtige Weitervermietung des Standes ist nicht gestattet.Alle Mitaussteller müssen sich als solche schriftlich anmelden. DerHauptaussteller haftet als Gesamtschuldner.

9. StandzuteilungDer Veranstalter teilt die Plätze entsprechend des Veranstaltungskon-zeptes und der vorhandenen Standflächen zu. Er berücksichtigt (aber

garantiert nicht) dabei soweit möglich, die in der Anmeldung ge-äußerten Wünsche. Der Veranstalter darf die Größe, Form und Lage der zugeteilten Standplätze nur aus organisatorischen Gründen oder aufgrund des Gesamtbildes ändern. Dieses muss er dem Aussteller un-verzüglich mitteilen. Verkleinert sich durch die Veränderung die Bemes-sungsgrundlage für die Standmiete, erhält der Aussteller eine entspre-chende anteilige Mietrückzahlung.

10. StandbauDie Mindest-Standgröße für Freiflächen beträgt 20 m². Sollte der Aus-steller beim Aufbau des von ihm gemieteten Zelts Mängel feststellen,muss er diese unverzüglich der Ausstellungsleitung melden. Andernfallsist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Aussteller verpflichtet sich,alle notwendigen Sicherheitsauflagen zu erfüllen. Stellt der Veranstal-ter trotzdem Mängel fest, so darf er den Stand ablehnen bzw. nicht ge-nehmigte Standelemente nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfefrist aufKosten des Ausstellers abändern oder entfernen. Evtl. Beschädigungengehen zu Lasten der betreffenden Standinhaber. Der Veranstalter nimmt den Standbau direkt vor Veranstaltungsbeginn ab. Ggf. ist der Aussteller verpflichtet, auf eigene Kosten nachzubessern. Auf dem Ausstellungsge-lände sind nur unifarbene Landhausschirme sowie Gartenpavillons(nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter) gestattet.Lärm und Geruchsentwicklung sind vor Veranstaltungsbeginn mitzu-teilen.

11. Strom und WasserDer Veranstalter übernimmt die allgemeine Beleuchtung. Der Aussteller informiert den Veranstalter über die benötigten Anschlusswerte (kW).Er ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Elektrogeräte. DieStände haben in der Regel keinen Wasseranschluss. Ausnahmen sindmöglich. In diesem Fall sollten die Anschlüsse auf dem Anmeldebogen vermerkt werden. Die Kosten werden dem Aussteller nach Aufwand inRechnung gestellt.

12. Behördliche Genehmigungen und VorschriftenDer Aussteller muss über die für den Standbetrieb erforderlichen Ge-nehmigungen verfügen. Die gesundheitspolizeilichen, feuerpolizeili-chen und polizeilichen Vorschriften sind verbindlich. Hierzu zählt auch, dass er die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften be-achtet. Der Aussteller muss die evtl. von Behörden geforderten Steuernund Abgaben entrichten. Verstößt der Aussteller gegen diese Richtlini-en, so kann der Stand sofort geschlossen werden, ohne Erstattung derStandmiete oder sonstiger Regressansprüche.

13. Werbung auf dem GeländeDer Aussteller darf nur für die eigene Firma und die angemeldeten Ex-ponate innerhalb des Standes werben. Auf Anfrage kann der Veranstal-ter auch Standsponsoren-Werbung genehmigen. Politische Werbung istgrundsätzlich nicht gestattet.

14. BeschallungRundfunk- und Hifi-Geräte, Lautsprecherdurchsagen und das Musizie-ren auf den Ständen ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.Die Gebühren für die öffentliche Vorführung zahlt der Aussteller.

15. VerkaufDer Aussteller darf nur die schriftlich angemeldeten Exponate anbieten. Der Veranstalter kann vor und während der Ausstellung einzelne Artikel ausschließen. Kostproben, Speisen und Getränke dürfen nur mit Ge-nehmigung des Veranstalters angeboten oder verkauft werden. In die-sem Fall ist Mehrweggeschirr vorgeschrieben. Außerhalb der Pavillonsund des Gastronomiebereichs sind keine Gläser erlaubt.

16. Ausstellerausweise / ParkplätzeJeder Aussteller erhält am Tag des Aufbaus 5 Ausstellerbändchen durch

Ausstellungsbedingungen Hardenberg Klassika 2020

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den Veranstalter. Weitere Ausstellerbändchen werden mit 9,00 € / Stück zzgl. MwSt. berechnet.

Der Veranstalter reserviert den Ausstellern kostenlose Parkplätze, für die sich der Aussteller mit dem Ausstellerausweis legitimiert. Parkauswei-se werden am Tag des Aufbaus durch den Veranstalter ausgegeben. Diese müssen sichtbar in der Windschutzscheibe platziert werden. Auf dem Ausstellungsgelände dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden. Ein- und Ausgänge und besonders die Feuerwehrzufahrt müssen frei gehalten werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kosten-pflichtig abgeschleppt.

09.00 – 20.00 Uhr17. Aufbau Mittwoch, 10.06.2020: Donnerstag, 11.06.2020: 08.00 – 14.00 Uhr

Stände, mit deren Aufbau bis zum 11.06.2020 um 12.00 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers dekoriert oder es wird darüber anderweitig verfügt. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

18. AusstelleröffnungszeitenDer Aussteller kann während der Veranstaltung das Ausstellungsgelän-de jeweils 2 Stunden vor Beginn der offiziellen Öffnungszeiten betre-ten. Das Ausstellungsgelände soll spätestens 2 Stunden nach offiziellem Schluss der Veranstaltung verlassen werden. Datum und Öffnungszei-ten sind verbindlich. Sie können nur in Ausnahmefällen mit ausdrück-licher Genehmigung des Veranstalters geändert werden. Die Stände sind während der Öffnungszeiten besetzt zu halten. Ausstellungsex-ponate können nicht ohne Personal präsentiert werden! Jeder Aus-steller ist für das Verschließen seines Zeltes selber zuständig (Ausnah-men: Aussteller im Gemeinschaftszelt).

19. WarenanlieferungenDie tägliche Warenanlieferung mit dem PKW muss spätestens 1 Stun-den vor Ausstellungsbeginn beendet sein. Anlieferung von Ware, die nicht mit PKW angeliefert wird, muss spätestens 1/2 Stunde vor Be-ginn beendet sein. Spätere Anlieferungen können nicht mehr auf das Ausstellungsgelände gelassen werden. Paket- und Warenanlieferungen senden Sie bitte ausschließlich an den Hardenberg KeilerLaden. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Verlust oder unrichtige Zustellung.

20. StandreinigungDer Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes. Der Aussteller reinigt seinen Stand inkl. Müllentsorgung. Die Reinigung muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet sein. Zum Ausstel-lungsende ist der Stand besenrein zu hinterlassen..

ca. 18.30 – 21.30 Uhr 21. Abbau Sonntag, 14.06.2020:Montag, 15.06.2020: 08.00 – 19.00 Uhr

22. HaftungDer Veranstalter kann nicht garantieren, dass der Standplatz für denAufbau eines bestimmten Standes geeignet ist. Dieses klärt der Aussteller selber. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust desAusstellungsgutes durch Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und in ande-ren Fällen höherer Gewalt. Deshalb empfiehlt der Veranstalter, eineentsprechende Versicherung selbst abzuschließen. Für Schäden durchden Depot-Service übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

23. BewachungDer Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewachung des Gesamtge-ländes ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für den Standund das Ausstellungsgut ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt

auch für die Reinigungs-, Auf- und Abbauzeiten. Wünscht der Ausstel-ler eine besondere Standbewachung, beauftragt dieser ausschließlich das Sicherheitspersonal des Veranstalters. Wertvolle, leicht transportierbare Gegenstände müssen nachts sicher weggeschlossen werden. Der Veran-stalter empfiehlt den Abschluss einer Messeversicherung.

Bewachungszeitraum (20.00 – 08.00 Uhr): Mittwoch, 10.06.2020 – Montag, 15.06.2020

24. Höhere GewaltDer Veranstalter informiert die Aussteller rechtzeitig, falls er die Veran-staltung auf Grund höherer Gewalt absagen oder verkürzen muss. DerAussteller hat in diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche. Wennder Veranstalter einen Ersatztermin anbieten kann, muss er den Aus-steller darüber unverzüglich benachrichtigen. Der Aussteller kann danninnerhalb einer Woche die Teilnahme zum veränderten Termin absa-gen; in diesem Fall wird ihm die Standmiete zurück erstattet. Dasselbegilt, wenn der Veranstalter keinen Ausweichtermin anbietet. Muss derVeranstalter die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abbrechen, sohat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete. Es besteht weder Aufwandsersatzanspruch noch ein Anspruch auf entgan-genen Gewinn.

25. NebenabmachungenNebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlichdurch den Veranstalter bestätigt sind.

26. AbtretungsverbotDie Abtretung von Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter oder seinen Bediensteten, Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ist ausge-schlossen.

27. HausrechtDer Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf demgesamten Gelände dem Hausrecht des Veranstalters und folgt dessenAnordnungen. Bei Verstößen gegen Ausstellungsbedingungen oderAnordnungen im Rahmen des Hausrechts darf der Veranstalter nachvorheriger Abmahnung den Stand schließen. Der Aussteller hat dadurch keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter.

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmauf-nahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen undfür Werbung und Presseveröffentlichungen in Printmedien und Online(wie Social Media) zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgend-einem Grunde Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auchfür Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung des Veranstalters direktfertigt.

28. DatenschutzUm die Anmeldung bearbeiten zu können, werden die Angaben ge-speichert und ggf. zur Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Esgelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sieunter www.hardenberg-wilthen.de/datenschutz.html.

29. GerichtsstandGerichtsstand für beide Parteien ist, soweit zulässig, der Firmensitz desVeranstalters.

30. AllgemeinesSollte eine Bestimmung dieser Ausstellungsbedingungen unwirksamsein oder werden, so soll das den Bestand derselben im übrigen nichtberühren. Es ist dann eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die demgewollten Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch für den Fall derLückenhaftigkeit dieser Ausstellungsbedingungen.

Ausstellungsbedingungen Hardenberg Klassika 2020

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Grundriss Pagoden

Nutzbare Fläche:Seitenhöhe: Seitenlänge: Frontbreite:

ca. 14m2 (3,5 x 4 m) ca. 3,00 m ca. 20,00 m ca. 10,00 m

Dach- und Seitenplanen weiß, Schwertextil, schwer entflammbar nach DIN, geöffnet, vom Tageslicht durchflutet, Holzfußboden zum Einlegen

Modell 1Nutzbare Fläche: ca. 9 m2

Seitenhöhe: ca. 2,20 m Seitenlänge: ca. 3,00 mFrontbreite: ca. 3,00 m

Dach- und Seitenplanen weiß, Schwertextil, schwer entflammbar nach DIN, Holzfußboden zum Einlegen

Modell 2

Modell 3

Nutzbare Fläche: ca. 16 m2

Seitenhöhe: ca. 2,50 m Seitenlänge: ca. 4,00 mFrontbreite: ca. 4,00 m

Dach- und Seitenplanen weiß, Schwertextil, schwer entflammbar nach DIN, Holzfußboden zum Einlegen

Nutzbare Fläche: ca. 25 m2 Seitenhöhe: ca. 2,50 m Seitenlänge: ca. 5,00 mFrontbreite: ca. 5,00 m

Dach- und Seitenplanen weiß, Schwertextil, schwer entflammbar nach DIN, Holzfußboden zum Einlegen

Mietpreis für die Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau.

Freif lächenstand im Gemeinschaftszelt

Nutzbare Fläche: ca. 9 m2

Seitenhöhe: ca. 2,20 mSeitenlänge: ca. 3,00 m Frontbreite: ca. 3,00 m

Dach- und Seitenplanen weiß, Schwertextil, schwer entflammbar nach DIN, geöffnet, vom Tageslicht durchflutet, Holzfußboden zum Einlegen

Reihenzelt (keine Trennwände!)

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Hardenberg Klassika 11. – 14. Juni 2020

www.hardenberg-klassika.de

Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Zimmersuche in Nörten-Hardenberg und Um-gebung helfen Ihnen schnell, unbürokratisch und effektiv die

Touristinformation Göttingen Touristinformation Northeim Altes Rathaus, Markt 9 Am Münster 6 D-37073 Göttingen D-37154 NortheimTelefon: +49 (0)551 49980-0 Telefon: +49 (0)5551 913066Fax: +49 (0)551 49980-10 Fax: +49 (0)5551 913067

Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch. Zimmerbuchungen müssen schriftlich durchgeführt werden. Bitte geben Sie bei Anfragen Ihre Preisvorstellungen an.

Unser Tipp: Nutzen Sie auch das Angebot guter Hotelpensionen, Pensionen und Privatquartiere.

Hotels und Pensionen in der Nähe zum Ausstellungsgelände:

Hotel und Restaurant Sachsenroß Obere Dorfstraße 32 D-37176 Nörten-Hardenberg/OT LütgenrodeTelefon: +49 (0)5503 80030

Hotel und Restaurant Rodetal Rodetal 1D-37176 Nörten-HardenbergTelefon: +49 (0)5594 95220

Hotel Ratskeller Nörten Lange Straße 80 D-37176 Nörten-HardenbergTelefon: +49 (0)5503 8086600

Hotel IllemannLange Strasse 32/3437181 Hardegsen/SollingTelefon: 0550594540

Hotel FREIgeist Northeim Am Gesundbrunnen D-37154 NortheimTelefon: +49 (0)5551 6070

Hotel FREIgeist Einbeck Tiedex Ter or 5D- 37574 EinbeckTelefon: +49 (0)5561 3199970

Hotel FREIgeist Göttingen Berliner Straße 30 D-37073 GöttingenTelefon: +49 (0)551 99953-0

Hotelverzeichnis